Jahresab
bschlu
uss 2018
Jahresabschluss 2018
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Stadt Ulm wird gemäß § 95 b Abs. 1 S. 1 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 581,
ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2019 (GBl. 2019, S. 161) hiermit aufgestellt.
Ulm, den 21.06.2019
Inhalt
Vorbemerkung ................................................................................................................................... 7
1. ÜBERSICHTEN ................................................................................................................................ 8
1.1 Ergebnisrechnung ..................................................................................................................... 8
1.2 Finanzrechnung ........................................................................................................................ 9
1.3 Bilanz ..................................................................................................................................... 12
2. RECHENSCHAFTSBERICHT ............................................................................................................ 14
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Lage .............................................................................................. 14
2.2 Wirtschaftliche Lage der Stadt Ulm; Verlauf der Haushaltswirtschaft, wichtigste Ergebnisse des
Jahresabschlusses ......................................................................................................................... 14
2.3 Zusammenfassende Darstellung Ergebnis Jahresabschluss 2018 .............................................. 15
2.4 Erhebliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung 2018 im Vergleich zur Haushaltsplanung . 19
a) Ordentliche Erträge ............................................................................................................... 19
b) Ordentliche Aufwendungen .................................................................................................. 22
c) Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ....................................................................... 25
d) Kalkulatorische Zinsen ........................................................................................................... 25
e) Abschlüsse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets ................................................................ 25
2.5 Erhebliche Abweichungen in der Finanzrechnung im Vergleich zur Haushaltsplanung ............. 26
a) Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ................................................... 27
b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit .................................................................... 27
c) Ein- und Auszahlungen aus Krediten und inneren Darlehen ................................................... 29
d) Haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen ....................................................................... 30
2.6 Vermögensrechnung .............................................................................................................. 31
2.7 Ziele und Strategien / Ausblick ................................................................................................ 33
3. ERGEBNISRECHNUNG 2018 ......................................................................................................... 39
3.1 Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses ............................................................ 39
3.2 Gesamtergebnisrechnung ....................................................................................................... 39
3.3 Teilergebnisrechnungen .......................................................................................................... 41
4. Finanzrechnung 2018................................................................................................................... 56
4.1 Teilfinanzrechnungen ............................................................................................................. 59
5. Vermögensrechnung (Schlussbilanz) 2018 .................................................................................... 67
5.1 Bilanz ..................................................................................................................................... 67
5.2 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre ................................................................................ 69
5.3 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen ........................................................... 70
6. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2018 ..................................................................................... 70
6.1 Grundsätzliches ...................................................................................................................... 71
6.2 Ausübung von Wahlrechten ................................................................................................... 71
6.3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ...................................................................................... 71
6.3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen ................................................... 71
6.3.2 Entwicklung der Rückstellungen ....................................................................................... 73
6.3.3 Sonderergebnis ................................................................................................................ 73
6.3.4 Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit .......................... 74
6.4 Erläuterungen zur Finanzrechnung .......................................................................................... 75
6.4.1 Ausübung von Wahlrechten ............................................................................................. 75
6.4.2 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Auszahlungen ..................................................... 75
6.4.3 Weitere Angaben zur Finanzrechnung .............................................................................. 75
6.5 Erläuterungen zur Schlussbilanz / Vermögensrechnung ........................................................... 77
6.5.1 Allgemeines ..................................................................................................................... 77
5
6.5.2 Gliederung der Schlussbilanz ............................................................................................ 78
6.5.3 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..................................................... 78
6.5.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .......................................... 80
a) Aktivierung von Eigenleistungen .................................................................................... 80
b) Buchungen gegen das Basiskapital ................................................................................. 80
6.5.5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen ....................................................................... 81
Aktivseite (A) ..................................................................................................................... 81
Vermögen (A. 1.) ............................................................................................................ 81
Immaterielle Vermögensgegenstände (A. 1.1) ............................................................. 81
Sachvermögen (A. 1.2) ............................................................................................... 82
Finanzvermögen (A. 1.3) ............................................................................................. 87
Abgrenzungsposten (A. 2.) ............................................................................................. 90
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A. 2.1) ............................................................ 91
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (A. 2.2) ........................................... 91
Passivseite (P) ..................................................................................................................... 91
Kapitalposition (P 1.) ...................................................................................................... 91
Basiskapital (P 1.1) ...................................................................................................... 91
Rücklagen (P 1.2) ........................................................................................................ 93
Sonderposten (P 2.) ........................................................................................................ 93
Rückstellungen (P 3) ....................................................................................................... 94
Verbindlichkeiten (P 4.) ................................................................................................... 97
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (P 5.) ................................................................... 98
6.5.6 Zusammenfassende Betrachtung ...................................................................................... 99
7. Zusammengefasste Darstellung der Pflichtangaben im Anhang gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO..... 100
Anlagen (S. 103 ff):
Anlage 1: Übersicht Ermächtigungsüberträge
Anlage 2: Feststellung Jahresergebnis
Anlage 3: Übersicht Erträge und Aufwendungen Ergebnisrechnung zu den verbindlich vorgegebenen
Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten
Anlage 4: In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 5: Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 6: Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 7: Schuldenübersicht
Anlage 8: Übersicht über die Abweichungen Plan - Rechnungsergebnis über 60.000 €
Anlage 9: Zuschussverzeichnis
Anlage 10: Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets
Anlage 11: Entwicklung der "Sparbücher"
Anlage 12: Entwicklung der Liquidität
Anlage 13: Kennzahlen finanzielle Leistungsfähigkeit
6
Vorbemerkung
Die Stadt Ulm ist zum 01.01.2011 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
umgestiegen und legt nun mit dem Jahresabschluss 2018 den achten Jahresabschluss nach den
Regelungen des NKHR vor.
Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses sind:
Gesetz zur Reform des Gemeindewirtschaftsrechts vom 04.05.2009; Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 581, ber. S. 698), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBL 2017, S. 99),
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch
Verordnung vom 29. April 2016 (GBl. 2016, S. 332) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO)
vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2015, S.
1191).
Verwaltungsvorschrift über den Produktrahmen für die Gliederung des Haushalts, den
Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und
Kontenrahmen) vom 11.03.2011 in der Fassung vom 09.Juni 2016 (GBl. 2016, S. 346).
Grundsätze ordnungsgemäßer öffentlicher Buchführung.
Desweiteren wurden bei der Vermögensbewertung die Leitlinien zur Kommunalen
Kostenrechnung in Baden-Württemberg, der Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des
Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg (Leitfaden zur
Bilanzierung), sowie die Verlautbarungen der Gemeindeprüfungsanstalt zugrundegelegt.
Bestandteile des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss hat nach § 95 Abs. 1 GemO sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung und
- der Bilanz.
Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Dem Anhang sind nach § 95 Abs. 3 die Vermögensübersicht (§ 55 Abs. 1 GemHVO), die
Schuldenübersicht (§ 55 Abs. 2 GemHVO) und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu
übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
D. h. im Jahresabschluss werden die Ergebnis- und Finanzrechnung jeweils sowohl für die Gesamtstadt
als auch die einzelnen Teilbudgets dargestellt. Zusätzlich ist die Bilanz Bestandteil.
Zur Rechnungslegung 2018 wird für die Stadtverwaltung zudem eine differenzierte Auswertung der
Jahresergebnisse bezogen auf die einzelnen Profitcenter (Aufbau analog zum Haushaltsplan) erstellt,
diese ist aufgrund des Umfangs jedoch nicht Bestandteil dieses Dokuments.
Die Analyse und Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung des Jahres 2018 findet im
Rechenschaftsbericht (vgl. Ziff. 2.) statt. Die Bilanz wird unter Ziff. 6.5. erläutert.
Da es sich um den achten Jahresabschluss nach den Regelungen des NKHR handelt, sind die Werte
von 2018 mit denen des Jahres 2017 vergleichbar. Eine Gegenüberstellung der einzelnen Werte nach
§ 47 Abs. 2 GemHVO ist somit möglich und wird in den nachfolgenden Darstellungen abgebildet.
7
1. ÜBERSICHTEN
1.1 Ergebnisrechnung
lfd.
Nr.
Gesamtergebnisrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Ergebnis
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
Ertrags- und Aufwandsarten
2017
2018
2018
EUR
EUR
EUR
EUR
1
2
3
4
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
257.677.363,08
236.295.000
265.554.489,57
29.259.490
2
+
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
156.961.077,35
144.538.700
155.480.468,09
10.941.768
3
+
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
7.833.992,17
7.328.300
8.109.871,86
781.572
4
+
Sonstige Transfererträge
5.775.048,58
5.870.000
6.606.397,10
736.397
5
+
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
26.410.405,09
25.182.800
27.183.705,47
2.000.905
6
+
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
28.209.405,87
25.661.400
28.585.962,06
2.924.562
7
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
17.856.825,62
14.119.400
14.412.200,89
292.801
8
+
Zinsen und ähnliche Erträge
1.385.391,65
1.355.100
1.881.823,24
526.723
9
+
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
1.153.300,00
1.509.600
1.756.600,00
247.000
10
+
Sonstige ordentliche Erträge
21.584.230,58
34.756.500
35.890.810,28
1.134.310
11
=
Ordentliche Erträge
524.847.039,99
496.616.800
545.462.328,56
48.845.529
-126.170.665,38
-135.378.400
-135.611.347,97
-232.948
-61.602,35
-50.000
-50.771,38
-771
12
-
Personalaufwendungen
13
-
Versorgungsaufwendungen
14
-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-74.134.374,05
-77.630.400
-89.567.538,84
-11.937.139
15
-
Abschreibungen
-43.991.258,28
-45.898.400
-46.593.873,45
-695.473
16
-
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
17
-
Transferaufwendungen
-3.323.819,43
-3.100.000
-2.862.215,24
237.785
-216.215.942,38
-213.078.060
-216.739.051,65
-3.660.992
18
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-17.482.895,95
-19.250.140
-35.301.531,30
-16.051.391
19
=
Ordentliche Aufwendungen
-481.380.557,82
-494.385.400
-526.726.329,83
-32.340.930
20
=
21
+
Ordentliches Ergebnis
43.466.482,17
2.231.400
18.735.998,73
16.504.599
Außerordentliche Erträge
9.177.823,67
0
10.059.742,06
10.059.742
22
-
Außerordentliche Aufwendungen
-7.054.199,05
0
-2.896.894,06
-2.896.894
23
=
Sonderergebnis
2.123.624,62
0
7.162.848,00
7.162.848
24
=
Gesamtergebnis
45.590.106,79
2.231.400
25.898.846,73
23.667.447
0,00
0
0,00
0
nachrichtlich: Behandlung von Überschüssen
und Fehlbeträgen
26
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses
-43.466.482,17
0
-18.735.998,73
-18.735.999
30
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des Sonderergebnisses
-2.123.624,62
0
-7.162.848,00
-7.162.848
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2018" (Spalte 2) wird der Planwert gemäß 2018 dargestellt. Beim
Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu beachten, dass die aus 2017 übertragenen Ermächtigungen
die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz jedoch nicht einbezogen
werden. Ebenso sind bei dieser Betrachtung die unterjährig zur Verfügung gestellten Mittel nicht
berücksichtigt.
8
1.2 Finanzrechnung
lfd.
Nr.
Gesamtfinanzrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
2017
2018
Ergebnis
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
2018
EUR
EUR
EUR
EUR
1
2
3
4
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
256.892.625,75
236.295.000
263.529.965,69
27.234.966
2
+
Zuweisungen und Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
156.682.206,01
144.538.700
157.742.893,85
13.204.194
3
+
Sonstige Transfereinzahlungen
5.376.031,27
5.870.000
5.602.428,44
-267.572
4
+
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
25.607.881,98
25.182.800
27.017.570,43
1.834.770
5
+
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
26.344.239,41
25.661.400
25.449.145,59
-212.254
6
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
13.594.582,87
14.119.400
14.647.369,97
527.970
7
+
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
1.744.805,59
1.355.100
2.241.134,19
886.034
8
+
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen
15.103.126,41
13.856.500
14.600.583,76
744.084
9
=
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
501.345.499,29
466.878.900
510.831.091,92
43.952.192
10
-
Personalauszahlungen
-126.064.223,42
-135.378.400
-135.349.798,82
28.601
11
-
Versorgungsauszahlungen
-61.602,35
-50.000
-50.771,38
-771
12
-
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
-71.987.884,50
-77.630.400
-76.877.532,31
752.868
13
-
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
-4.520.584,72
-3.100.000
-4.061.794,72
-961.795
14
-
Transferauszahlungen (ohne
Investitionszuschüsse)
-195.004.156,18
-213.078.060
-200.739.876,26
12.338.184
15
-
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen
-16.890.693,13
-19.250.140
-34.415.570,57
-15.165.431
16
=
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-414.529.144,30
-448.487.000
-451.495.344,06
-3.008.344
17
=
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der
Ergebnisrechnung
86.816.354,99
18.391.900
59.335.747,86
40.943.848
18
+
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
6.588.126,19
9.590.700
5.722.987,67
-3.867.712
19
+
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
2.513.623,03
880.000
974.444,88
94.445
20
+
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
15.975.658,75
15.007.000
12.737.180,46
-2.269.820
22
+
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
4.527.845,25
3.786.000
6.628.499,94
2.842.500
23
=
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
29.605.253,22
29.263.700
26.063.112,95
-3.200.587
24
-
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
-31.604.397,79
-15.200.000
-10.299.265,15
4.900.735
25
-
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-33.254.225,95
-56.708.900
-31.805.690,86
24.903.209
26
-
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
-6.311.963,37
-4.690.100
-4.769.116,68
-79.017
27
-
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
-22.327.297,00
-50.000.000
-50.822.748,75
-822.749
28
-
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
-3.532.447,30
-14.112.800
-7.435.139,54
6.677.660
29
-
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
0,00
-3.552.700
-1.085.838,56
2.466.861
30
=
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
-97.030.331,41
-144.264.500
-106.217.799,54
38.046.700
31
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
-67.425.078,19
-115.000.800
-80.154.686,59
34.846.113
32
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
19.391.276,80
-96.608.900
-20.818.938,73
75.789.961
9
lfd.
Nr.
Gesamtfinanzrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
2017
2018
Ergebnis
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
2018
EUR
EUR
1
33
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von
Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren
Vorgängen für Investitionen
EUR
2
3
EUR
4
897.000,00
12.700.000
8.892.875,00
-3.807.125
0,00
12.700.000
5.200.000,00
-7.500.000
897.000,00
0
3.692.875,00
3.692.875
-11.742.504,54
-12.700.000
-16.430.067,58
-3.730.068
-10.806.504,54
-12.700.000
-12.467.192,58
232.807
-936.000,00
0
-3.962.875,00
-3.962.875
davon:
- Aufnahme von Krediten
- Rückfluss von Kassenverstärkungsmitteln
34
-
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen
für Investitionen
davon:
- Tilgung von Krediten
- Auszahlung von
Kassenverstärkungsmitteln
35
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit
-10.845.504,54
0
-7.537.192,58
-7.537.193
36
=
Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum Ende
des Haushaltsjahres
8.545.772,26
-96.608.900
-28.356.131,31
68.252.769
37
+
Haushaltsunwirksame Einzahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlung
von ang. Kassenmitteln, Aufn. von
Kassenkrediten)
187.803.809,47
245.062.269,31
38
-
Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Anlegung von
Kassenmitteln, Rückzahlung von
Kassenkrediten)
-214.873.890,13
-218.809.079,48
39
=
Überschuss/Bedarf aus
haushaltsunwirksamen Einzahlungen
und Auszahlungen
-27.070.080,66
26.253.189,83
40
+
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
41
+/-
42
=
Veränderung des Bestands an
Zahlungsmitteln
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende
des Haushaltsjahres
Anmerkung:
Erläuterungen zu den Spalten: vgl. Ziff. 1.1
10
23.822.751,48
5.298.443,08
-18.524.308,40
-2.102.941,48
5.298.443,08
3.195.501,60
11
1.3 Bilanz
Vermögensrechnung - Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2018
§ 52 GemHVO
AKTI VSEI TE
01.01.2018
31.12.2018
1.648.750.443,35
1.646.338.160,41
1.235.302,54
1.644.739,54
1.194.089.444,08
1.173.814.196,75
207.793.314,64
209.877.188,44
847.299,48
21.859.299,03
1.725.185,58
895.152,65
21.720.747,08
1.725.185,58
494.856.010,06
472.492.304,71
7.763,64
15.559.995,54
0,00
7.763,64
21.815.402,81
0,00
340.153.363,00
329.997.704,98
1.814,82
483.457,48
2.898,27
2.409,38
511.030,67
2.898,27
51.836.535,39
7.477.046,00
10.450.328,78
636.419,64
80.886.426,57
51.528.955,86
7.360.830,00
11.593.978,78
589.458,78
90.373.775,20
453.425.696,73
470.879.224,12
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder
anderen kommunalen Zusammenschlüssen
170.951.051,87
920.333,29
218.369.589,98
920.333,29
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Ausleihungen
1.3.5 Wertpapiere und sonstige Einlagen
0,00
100.620.912,37
149.889.977,34
0,00
96.942.541,33
124.839.978,34
1.
Vermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachvermögen
Angaben in Euro
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.3 Infrastrukturvermögen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Vorräte
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3
Finanzvermögen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
1.3.6
1.3.7
1.3.8
1.3.9
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Forderungen aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
Liquide Mittel
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
2.
Abgrenzungsposten
2.1
2.2
Aktive Rechnungsabgrenzung
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse
Bilanzsumme
739.823,95
739.823,95
11.826.164,95
7.630.084,55
6.288.729,28
5.298.443,08
12.334.232,24
7.055.007,04
7.222.040,30
3.195.501,60
0,00
265.459,00
26.502.345,19
26.348.870,86
4.600.658,19
21.901.687,00
5.170.940,86
21.177.930,00
1.675.252.788,54
1.672.687.031,27
* nachrichtliche Information
Die Abteilung Liegenschaften wurde mit der Aufarbeitung der Vertragsbeziehungen zwischen der Stadt Ulm und der Hospitalstiftung beauftragt.
Nach Abschluss der Aufarbeitung werden die Buchwerte der Hospitalstiftung separat im Haushalt der Stadt Ulm dargestellt werden.
** Bei der Albert und Berta Eberhardt-Stiftung und der Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad-Stiftung handelt es sich um unselbstständige Stiftungen
der Hospitalstiftung, diese gesondert dargestellt werden.
12
Vermögensrechnung - Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2018
§ 52 GemHVO
PASSI VSEI TE
Angaben in Euro
01.01.2018
31.12.2018
1.288.492.372,25
1.286.665.455,68
1.1 Basiskapital
972.267.938,36
944.146.750,36
1.2 Rücklagen
316.224.433,89
342.518.705,32
224.123.112,74
88.775.940,85
3.325.380,30
242.859.111,47
95.938.788,85
3.720.805,00
1.430.817,44
1.894.562,86
1.738.651,41
1.982.153,59
194.859.474,92
193.058.338,71
2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen
2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge
2.3 Sonstige Sonderposten
142.193.990,73
12.890.867,92
39.774.616,27
137.672.178,66
12.656.931,59
42.729.228,46
3.
43.132.298,84
48.034.510,38
1.206.084,33
737.214,51
0,00
0,00
0,00
1.294.029,65
462.480,73
0,00
9.600.000,00
0,00
41.189.000,00
36.678.000,00
136.127.731,34
131.429.451,51
1. Kapitalposition
1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
1.2.3 Zweckgebundene Rücklage (Stiftungskapital)
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung
2.
Sonderposten
Rückstellungen
3.1
3.2
3.4
3.5
3.6
Lohn-und Gehaltsrückstellungen
Unterhaltsvorschussrückstellungen
Gebührenrückstellungen
Altlastenrückstellungen
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen
Gerichtsverfahren
3.7 Sonstige Rückstellungen (Wahlrückstellungen)
4.
Verbindlichkeiten
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
Verbindlichkeiten, die einer Kreditaufnahme wirtschaftl. gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
110.765.263,78
2.388.438,52
5.743.916,21
6.068.970,35
11.161.142,48
103.498.071,20
2.481.525,04
7.815.507,49
6.348.956,14
11.285.391,64
5.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
12.640.911,19
13.499.274,99
1.675.252.788,54
1.672.687.031,27
Bilanzsumme
13
2. RECHENSCHAFTSBERICHT
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Lage
Das Jahr 2018 verlief positiver als geplant. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2018 um
1,5 % gewachsen - nach jeweils 2,2 Prozent in den beiden Vorjahren.
Die Erwerbstätigkeit entwickelte sich weiterhin stabil. Bundesweit sank die jahresdurchschnittliche
Arbeitslosenquote um 0,5%-Punkte auf 5,2 % und in Baden-Württemberg um 0,3%-Punkte auf 3,2 %.
Damit weist Baden-Württemberg nach Bayern die niedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland aus.
Im Stadtkreis Ulm ist ein Rückgang um 0,5 %-Punkte auf 3,3 % zu verzeichnen, im Bezirk der
Arbeitsagentur Ulm ist ebenfalls ein Rückgang um 0,4 %-Punkte auf 2,4 % zu verzeichnen.
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist nach wie vor gut. Dadurch erzielten Bund, Länder und
Kommunen deutlich höhere Steuereinnahmen. Die Lage der Kommunen bundesweit ist weiterhin sehr
uneinheitlich.
Generell gilt, dass selbst bei einer weiterhin guten konjunkturellen Entwicklung mittelfristig positive
Finanzierungssalden nur dann möglich sind, wenn die vorhandenen Belastungen verringert, keine
weiteren Ausgabenbelastungen geschaffen und die kommunalen Steuereinnahmen nicht beschnitten
werden.
Der Anstieg der Aufwendungen für soziale Leistungen ist bundesweit weiterhin ungebrochen.
2.2 Wirtschaftliche Lage der Stadt Ulm; Verlauf der Haushaltswirtschaft,
wichtigste Ergebnisse des Jahresabschlusses
Die Haushaltswirtschaft verlief in 2018 grundsätzlich planmäßig. Erkennbare Abweichungen von den
Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorab zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird - soweit sie in der
Zuständigkeit des Hauptausschusses oder des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen der
Einbringung des Jahresabschlusses eingeholt.
Insgesamt entwickelte sich die Haushaltswirtschaft positiver als erwartet. Der Ergebnishaushalt schließt im
ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von rd. 18,7 Mio. € ab und liegt somit 16,5 Mio. € über
dem Planansatz 2018. Das Ergebnis ist insbesondere durch Gewerbesteuermehreinzahlungen von
rd. 27 Mio. € abzgl. der Gewerbesteuerumlage mit rd. 24,8 Mio. € sowie durch "einmalige Effekte"
aus der Systematik der zum 01.01.2011 erfolgten Umstellung auf NKHR geprägt:
Auflösung und Bildung von Rückstellungen
Die Rückstellung für FAG-Belastungen wurde 2018 planmäßig in Höhe von 20,9 Mio. € aufgelöst.
Aufgrund von hohen Gewerbesteuer-Mehreinzahlungen von rd. 27 Mio. € wurden der Rückstellung für
FAG-Belastungen zum Ausgleich der sich dadurch im Jahr 2020 ergebenden Belastungen 15 Mio. €.
zugeführt. In 2018 ergibt sich dadurch ein Saldo i. H. v. 5,9 Mio. € an Erträgen.
Da beim FAG alle Gewerbesteuereinzahlungen ohne Unterscheidung in einmalige oder laufende
Einzahlungen berücksichtigt werden, erfolgt ab dem Jahresabschluss 2017 die Berechnung der
Rückstellung für FAG-Belastungen auf Basis der Differenz zwischen dem ursprünglichen Planansatz und
dem Rechnungsergebnis der Gewerbesteuereinzahlungen. Die Berechnung auf Basis der einmaligen
Gewerbesteuerzahlungen war nicht mehr sachgerecht.
14
Bei der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ergibt sich netto eine Erhöhung um 1.045 T€
(706 T€ Inanspruchnahme, 83 T€ Auflösung, 1.834 T€ Neubildung). 2018 wurden keine
Rückstellungen für Prozessrisiken und für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen gebildet. Bei der Rückstellung für Altersteilzeit / Langzeitkonten ergibt sich netto eine
Erhöhung um rd. 87,9 T€ (netto 3,1 T€ Zuführung Langzeitkonten, netto 84,8 T€ Zuführung
Rückstellung Altersteilzeit). Für Straßenreinigung wurde im Jahr 2018 eine Rückstellung in H. v. 344
T€ gebildet. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen
wurde durch die Auflösung von 275 T€ auf 462 T€ reduziert.
Im Jahr 2018 wurde gem. § 41 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO eine Pflichtrückstellung für die Altlastensanierung des Braun-Areal (Moco) i. H. v. 9,6 Mio. € gebildet Siehe hierzu Beschluss des
Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 21.05.2019 (GD 186/19).
Abgrenzung Ergebnishaushalt - Finanzhaushalt
Im Rahmen der Bewirtschaftung sind Umschichtungen zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt erfolgt.
Im Finanzhaushalt veranschlagte Mittel, insbesondere für die Sanierung des Schulzentrum Wiblingen
und für den Teppichbelag des Theaters wurden für laufende Gebäudeunterhaltmaßnahmen (480 T€),
für die Beschaffung von Maschinen und Geräten (137 T€) für Schulen, für das Nutzungskonzept der
Wilhelmsburg (100 T€), für den Radwegebau (75 T€) und die Ganstörbrücke ( 100 T€) sowie für die
Zukunftskommune@BW (380 T€) im Ergebnishaushalt gebucht. Zudem wurden im Ergebnishaushalt
veranschlagte Mittel für den Gebäudeunterhalt (334 T€) aufgrund der Bilanzierungsvorschriften im
NKHR im Finanzhaushalt gebucht.
Inanspruchnahme und Bildung von Ermächtigungsüberträgen
Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft werden und die gesetzlichen
Vorgaben erfüllt sind, können Ermächtigungen für Aufwendungen oder Auszahlungen in das
Folgejahr übertragen werden. Von dieser Möglichkeit wird beim Jahresabschluss Gebrauch gemacht.
Insgesamt wurden dem Ergebnishaushalt 2018 rd. 7,8 Mio. € an Ermächtigungsüberträgen aus dem
Vorjahr zur Verfügung gestellt. In das Jahr 2019 werden erneut rd. 7,8 Mio. € übertragen (inkl.
Budgetüberträge). D. h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2018 nicht und verschiebt sich in das Jahr
2019. Dadurch verbessert sich das ordentliche Ergebnis 2018 um 7,8 Mio. €. Diese "Vorbelastung
künftiger Haushaltsjahre" ist im Jahresabschluss gesondert darzustellen.
--> vgl. Anlage 1 zum Jahresabschluss 2018
--> vgl. im Einzelnen auch die Ausführungen bei Ziff. 2.4
2.3 Zusammenfassende Darstellung Ergebnis Jahresabschluss 2018
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ulm für das Haushaltsjahr 2018
Der Gemeinderat der Stadt Ulm hat am 13.12.2017 die Haushaltssatzung beschlossen.
Folgende Beträge wurden festgesetzt in €:
Ergebnishaushalt
Ordentliches Ergebnis
Sonderergebnis
Veranschlagtes Gesamtergebnis
Finanzhaushalt
Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit
Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts
Kreditermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen
Höchstbetrag für Kassenkredite
2.231.400
0
2.231.400
18.391.900
-115.000.800
0
-96.608.900
12.700.000
22.003.100
80.000.000
15
Die Steuerhebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A
325 v.H.
Grundsteuer B
430 v.H.
Gewerbesteuer
360 v.H.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit der Satzungen bestätigt und den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie den Betrag der Verpflichtungsermächtigungen
genehmigt (Erlass vom 15.02.2018 Haushaltssatzung).
Die Haushaltssatzung wurde am 27.02.2018 auf der Internetseite der Stadt Ulm (www.ulm.de) bekannt
gemacht.
Der Haushaltsplan war vorschriftsmäßig an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
2.3.1 Ergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Teilergebnisrechnungen sind auf den Seiten 38 ff. dargestellt.
Das Jahr 2018 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in
Höhe von rd. 18,7 Mio. €. Er liegt damit um rd. 16,5 Mio. € über dem Planansatz. Das heißt, die
ordentlichen Erträge übersteigen den Ressourcenverbrauch; insbesondere werden die ordentlichen
Abschreibungen erwirtschaftet.
Damit sind die Vorgaben des NKHR erfüllt. Die positive Entwicklung beruht zum einen auf erhöhten
städtischen Steuereinnahmen. Hier wirkt sich insbesondere das weiterhin stabile Wirtschaftswachstum
aus. Zum anderen hat sich aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen bei Bund und Land
das Ausschüttungsvolumen im Finanzausgleich (FAG) gegenüber dem Plan um rd. 10,5 Mio. € (netto)
erhöht. Auch hiervon profitiert die Stadt Ulm.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Ergebnishaushalt 2018 Ermächtigungsüberträge nach 2019 in
Höhe von 7,8 Mio. € gebildet wurden. D. h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2018 nicht (und führt
dadurch zu einer Ergebnisverbesserung) und verschiebt sich in das Jahr 2019. Diese Vorbelastung des
folgenden Haushaltsjahrs ist im Jahresabschluss gesondert darzustellen - vgl. Anlage 1.
Auch die Tatsache, dass rd. 90,4 Mio. € auf der Bilanzposition "Anlagen im Bau" für noch nicht
fertiggestellte und abgerechnete Baumaßnahmen geführt und deshalb nicht abgeschrieben werden,
verbessert das Ergebnis. Bei Abschreibung aller Anlagen im Bau bzw. dieser laufenden und noch
fertigzustellenden Investitionsmaßnahmen ist mit einem zusätzlichen jährlichen Aufwand von rd.
2,2 Mio. € zu rechnen.
Die Allgemeinen Finanzmittel (Steuern, Finanzzuweisungen, Zinsen) betragen in 2018 270,3 Mio. €.
Im Vergleich zum Ergebnis 2017 bedeutet dies eine Verbesserung um rd. 6,8 Mio. €. Im Vergleich zum
Plan 2018 eine Verbesserung um rd. 21 Mio. €. Diese Verbesserung ist insbesondere auf NettoMehrerträge im Bereich Steuern (insbesondere bei der Gewerbesteuer rd. 27 Mio. €, abzüglich
Gewerbesteuerumlage 4,8 Mio. € = 22,2 Mio. €) zurückzuführen. Zum Ausgleich der sich dadurch im
Jahr 2020 ergebenden Belastungen wurde eine Rückstellung in Höhe von 15 Mio. € gebildet (siehe Ziff.
6.5.5 Rückstellungen). Zudem wurde im Bereich der Zuweisungen aus dem Finanzausgleich aufgrund der
guten Konjunktur das Ausschüttungsvolumen erhöht, d. h. die Stadt erhielt höhere Zuweisungen.
Insgesamt ergibt sich dadurch netto ein Mehrertrag von 10,5 Mio. €. Die Nettozinsbelastung hat sich
gegenüber dem Plan ohne Berücksichtigung der Deckungsreserve um 0,7 Mio. € verringert.
In der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe erhöhte sich der Zuschussbedarf im Jahr 2018 auf 50,7
Mio. €. Vor allem bei den sozialen Leistungen nach dem SGB XII (Sozial-, Alten- und Behindertenhilfe)
liegt das Ergebnis mit 33,4 Mio. € deutlich über dem Ergebnis aus 2017 (30,9 Mio. €). Wie im
vergangenen Jahr sind die Fallzahlen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie in
der Eingliederungshilfe erneut angestiegen.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende macht sich die sehr gute Wirtschaftslage bemerkbar.
Zudem werden die Übergänge von Flüchtlingen ins SGB II weniger, da nach neuesten Hochrechnungen
mind. 40% der in Ulm untergebrachten Personen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus auch in der
16
Anschlussunterbringung im AsylbLG verbleiben. Der Zuschussbedarf der Hilfen für Flüchtlinge im AsylbLG
belief sich dadurch im Jahr 2018 auf 3,3 Mio. €, geplant waren lediglich 1,6 Mio. €.
In der vorabdotierten Jugendhilfe wurde im Jahr 2015 aufgrund der Mehraufwendungen für die stark
gestiegene Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) und der bis zu einem Jahr nachlaufenden
Kostenerstattung durch andere Stadt- und Landkreise eine Steigerung des Zuschussbedarfs um 1,7 Mio.
€ verzeichnet. Im Jahr 2016 konnte dieser wieder ausgeglichen werden, da die Erträge planmäßiger
vereinnahmt werden konnten. Sowohl im Haushaltsjahr 2017 als auch in 2018 konnte der
Zuschussbedarf mit knapp 7,5 Mio. € nahezu auf gleichbleibendem Niveau gehalten werden.
Im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen macht sich die Gesetzesänderung ab dem Jahr 2017
deutlich bemerkbar. Die Fallzahlen steigen seit 2017 drastisch an. Diese liegen im Jahresschnitt 2018
mittlerweile bei insgesamt 909 Einzelfällen (Vergleich 2016: 453 Fälle).
Im Bereich der Kinderbetreuung erhöht sich der Nettoressourcenbedarf im Vergleich zu 2017 um rd. 0,7
Mio. € auf 31,1 Mio. €. Die Entwicklung begründet sich in erhöhten Personalkosten und gestiegenen
Betriebskostenzuschüssen an kirchliche und freie Träger. Die Stadtverwaltung kommt hiermit dem sehr
hohen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen aufgrund der demographischen Entwicklungen nach. Dem
wird seit dem Jahr 2017 im Rahmen der Ausbauoffensive II Rechnung getragen. Mit den gestiegenen
Aufwendungen gehen ebenfalls Mehrerträge aus Benutzungsgebühren und aus Abgaben von Speisen an
Dritte einher.
Auch das Sonderergebnis schließt mit einem Überschuss ab. Die außerordentlichen Erträge übersteigen
die außerordentlichen Aufwendungen um 7,2 Mio. €. Hier schlagen sich v.a. die außerordentlichen
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (rd. 9,4 Mio. €) bzw.
grundstücksbezogenen Rechten, deren Verkaufserlöse über dem Bilanzwert liegen, nieder. Ebenso führen
Korrekturbuchungen, die sich nicht auf die Eröffnungsbilanz sondern auf die Haushaltsjahre 2011 bis
2018 beziehen zu außerordentlichen Erträgen (rd. 252 T€) und zu außerordentlichen Aufwendungen (rd.
53 T€). Gleichzeitig sind aus Grundstücksgeschäften auch außerordentliche Aufwendungen entstanden.
Das Sonderergebnis dient zur Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann in
Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis herangezogen werden.
Gemäß den Bestimmungen in § 23 GemHVO werden die Überschüsse den Ergebnisrücklagen
zugeführt:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentliches Ergebnisses:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses:
18.735.998,73 € *
7.162.848,00 €
*Es handelt sich um das buchhalterische Ergebnis. Unter Berücksichtigung der im Ergebnishaushalt
gebildeten Ermächtigungsüberträge in Höhe von 7,5 Mio. € und der noch nicht gebuchten
17
Abschreibungen in Höhe von rd. 2,2 Mio. € für die "Anlagen im Bau" (also für Baumaßnahmen, die
noch nicht fertiggestellt und abgerechnet sind, jedoch die Abschreibungen um ca. 2,2 Mio. € jährlich
erhöhen werden) ergibt sich ein bereinigtes ordentliches Ergebnis in Höhe von rd. 16,2 Mio. €
Überschuss.
Die Zuführung zu diesen Rücklagen erhöht das Eigenkapital der Stadt.
Entwicklung der Sparbücher
Zur dauerhaften Sicherstellung der erforderlichen Liquidität bei der Stadt Ulm und der mit GD 950/18
(Investitionsstrategie der Stadt Ulm 2018 - 2027) beschlossenen Verwendung der Sparbücher werden für
die Sparbücher sind folgende Festlegungen notwendig:
a) Die liquiden Eigenmittel zum 31.12. (Bilanzpositionen 1.3.9 und 1.3.5) müssen das Gesamtguthaben
der Sparbücher zum 31.12. mindestens um die geforderte Mindestliquidität nach § 22 Abs. 2
GemHVO übersteigen.
b) Das allgemeine Sparbuch muss zum 31.12. mindestens so hoch sein wie die Gesamtsumme der
Ermächtigungsüberträge aus Finanz- und Ergebnishaushalt in das folgende Haushaltsjahr zuzüglich
der Gesamtsumme des Bestands an Rückstellungen zum 31.12. (Bilanzpositionen 3.1 - 3.7)
c) Aus dem allgemeinen Sparbuch werden zum 31.12. mindestens entnommen:
- Summe der für Auszahlungen im abgelaufenen Haushaltsjahr in Anspruch genommene
Rückstellungen
- Auflösung der FAG-Rückstellung im abgelaufenen Haushaltsjahr
- Gesamtsumme der getätigten Sondertilgungen im abgelaufenen Haushaltsjahr
Nach diesen Festlegungen wurden 2018 dem allgemeinen Sparbuch 27,7 Mio. € (22,7 Mio. € in
Anspruch genommene Rückstellungen, 5 Mio. € Sondertilgung) entnommen und 9,6 Mio. € für die
gebildete Pflichtrückstellung für die Altlastensanierung des Braun-Areals zugeführt. Damit kann über das
allgemeine Sparbuch die Finanzierung der in das Jahr 2019 für Aufwendungen und Auszahlungen
gebildeten Ermächtigungsüberträge sowie des Bestands an Rückstellungen zum 31.12.2018 finanziert
werden. Weitere Zuführungen zu den Sparbüchern sind aufgrund der Reduzierung der Finanzierungsmittel um 28,4 Mio. € nicht möglich.
Die Entwicklung der Sparbücher ist in der Anlage 11 dargestellt.
18
2.3.2 Finanzrechnung
Die Finanzrechnung weist zum Ende 2018 einen Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 20.819 T€ aus.
Dieser ergibt sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung (59.336 T€) und dem
negativen Saldo aus Investitionstätigkeit (-80.155 €).
Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung ist nicht mit dem Gesamtergebnis aus der
Ergebnisrechnung identisch, da die Ergebnisrechnung auch zahlungsunwirksame Erträge und
Aufwendungen enthält (insbesondere Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten
usw.). Zudem bildet die Ergebnisrechnung die Sollstellungen ab, die Finanzrechnung dagegen den
tatsächlichen Zahlungsfluss.
Aus der Finanzierungstätigkeit (= Nettokreditaufnahme) ergibt sich ein Saldo von -7,3 Mio. €
(=Schuldenreduzierung). Kassenkredite wurden nicht aufgenommen.
In der Summe errechnet sich damit eine Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende
des Haushaltsjahres mit - 28.356.131 €.
Die haushaltsunwirksamen Vorgänge (= durchlaufende Gelder) schließen zum Stichtag 31.12.2018 mit
einem Überschuss von 26,3 Mio. € ab. Dies stellt jedoch eine Momentaufnahme dar und sagt nichts über
den "Erfolg des Jahres 2018" aus. Hier schlagen sich insbesondere die Ein- und Auszahlungen aus der
Auflösung bzw. Neuanlage von Festgeldern, Sozialversicherungen u. ä. nieder. Der Saldo 2018 ergibt sich
daraus, dass in 2018 deutlich mehr Festgelder aufgelöst als angelegt wurden.
Insgesamt ergibt sich eine Reduzierung des Zahlungsmittelbestandes um 2,1 Mio. €. Damit beträgt der
Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2018 3,2 Mio. €.
Die wesentliche Größe für die Beurteilung der Finanzrechnung ist die Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahrs. Das Ergebnis 2018 weist ein
Finanzierungsmitteldefizit von rd. 28,4 Mio. € auf.
2.4 Erhebliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung 2018 im Vergleich
zur Haushaltsplanung
Die Abweichungen je Kontenklasse sowie die Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall sind in der in
Anlage 8 beigefügten Übersicht detailliert dargestellt. Als Basis für die Abweichungsanalyse werden in
der Anlage 8 allerdings die Summe aus den Ermächtigungsüberträgen aus dem Jahr 2017 sowie den
Planwerten 2018 zugrundegelegt.
In der im Folgenden dargestellten Abweichungsanalyse werden dagegen die "reinen" Planwerte 2018
mit dem Ergebnis 2018 verglichen.
a) Ordentliche Erträge
Die Ordentlichen Erträge liegen um rd. 48,8 Mio. € über dem Planansatz. Diese Mehrerträge gliedern sich
auf in ("-" = Minderertrag):
Abweichung Ergebnis - Plan (Nachtrag)
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge
Transfererträge
Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zinsen und ähnliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Sonstige ordentliche Erträge
in T€
29.259
10.942
782
736
2.001
2.925
293
527
247
1.134
Gesamt
48.846
19
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben erhöhen sich gegenüber dem Planansatz um
+29,3 Mio. €. Dies beruht insbesondere auf den erhöhten Erträgen aus der Gewerbesteuer (unbereinigt
rd. +27,5 Mio. € ohne Gewerbesteuerumlage), aus der Grundsteuer B (+ 572 T€) sowie aus der
Vergnügungssteuer (+474 T€). Zudem sind bei der Hundesteuer (+ rd. 20 T€), Leistungen nach dem
Familienleistungsausgleich (+ rd. 24 T€) und den Leistungen zur Umsetzung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende (+880 T€) Mehrerträge zu verzeichnen. Diesen stehen Mindererträge beim
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (-267 T€) gegenüber.
Für die Gewerbesteuer zeigt sich im Jahresverlauf folgende Entwicklung:
Bei dieser Darstellung handelt es sich um "bereinigte Werte". Die Sollstellungen, die niedergeschlagen
oder erlassen wurden, sind heraus gerechnet. In der Ergebnisrechnung werden die Beträge getrennt
dargestellt (Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben bzw. planmäßige Abschreibungen, die auch die
Niederschlagungen usw. enthalten).
Bei den Erträgen aus Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen sind Mehrerträge in Höhe von
+10,9 Mio. € zu verzeichnen. Diese verteilen sich überwiegend auf folgende Mehrerträge:
- Schlüsselzuweisung aufgrund mangelnder Steuerkraft
- Schlüsselzuweisung Stadtkreisschlüssel
- Zuweisung kommunale Investitionspauschale
- Zuweisungen an Stadt als Stadtkreis
- Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund
- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land
- FAG-Zuweisungen, Sachkostenbeiträge, ÖPNV
- Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land n. §46a SGB XII
- Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land für schulische Inklusion
- Zuweisungen für laufende Zwecke übriger Bereich
- Zuweisung vom Land aus Aufkommen Grunderwerbsteuer
- Leistungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeit
+ 7,91 Mio. €
+ 1,32 Mio. €
+ 1,65 Mio. €
+ 0,47 Mio. €
+ 0,27 Mio. €
+ 0,50 Mio. €
+ 0,61 Mio. €
- 0,19 Mio. €
+ 0,18 Mio. €
+ 1,11 Mio. €
- 1,45 Mio. €
- 1,50 Mio. €
Ursache hierfür ist insbesondere die gute Konjunktur. Aufgrund der positiven Entwicklung der
Steuereinnahmen bei Bund und Land hat sich das Ausschüttungsvolumen der Zuweisungen erhöht.
Die Mechanismen des kommunalen Finanzausgleich führen dazu, dass trotz der Erhöhung des
Ausschüttungsvolumens die Ertäge aus dem Finanzausgleich 2018 um 0,1 Mio. € geringer als im Jahr
2017 sind.
20
Die Auflösung von Investitionszuwendungen und -beiträgen liegt 0,8 Mio. € über den Planwerten.
Die Transfererträge liegen rd. 0,7 Mio. € über dem Plan. Es handelt sich dabei um Kostenbeiträge,
übergeleitete Ansprüche, Rückzahlungen sowie Ersätze von Sozialleistungen.
Die Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen übersteigen den Plan um rd. 2,0 Mio. €.
Bei den Verwaltungsgebühren ergeben sich Mehrerträge von rd. 1,0 Mio. €. Die Benutzungsgebühren
liegen mit rd. 45 T€ und die Ablösebeträge für Stellplätze mit rd. 42 T€ unter den Planansätzen.
Weitere Mehrerträge ergeben sich bei den Grabnutzungsgebühren mit rd. 972 T€ und den
Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen 116 T€.
Hinweis: Bei den Grabnutzungsgebühren erfolgt gemäß der Regelung zur periodengerechten Zuordnung von
Erträgen und Aufwendungen des NKHR seit 2011 eine Abgrenzung. D. h. im Jahr 2018 verbleiben die Erträge, die
für die "Nutzungsrechte 2018" gezahlt wurden.
Bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten sind gegenüber dem Plan Mehrerträge in
Höhe von 2.925 T€ zu verzeichnen. Im Wesentlichen beruht dies auf:
höheren Miet- und Pachterlösen (2.208 T€) für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie den
Pachteinahmen Anschlagswesen (112 T€). Darin sind 1.377 T€ Mehrerträge bei städtischen
Mietobjekten die von der UWS verwaltet werden enthalten, denen Mehraufwendungen in Höhe von
1.069 T€ gegenüber stehen (siehe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen).
höheren Erträgen für Abgabe von Speisen an Dritte (215 T€) und aus der Verpflegung von
Arbeitnehmern (49 T€), Erträgen aus dem Ersatz von Personal- (54 T€) und Sachaufwendungen bzw.
Schadensersätzen (771 €).
Mindererträgen bei den Nutzungsentgelten (26 T€) und den Nutzungsentgelten AsylBLG (438 T€)
sowie beim Erbauzins (13 T€) und den Verkaufserlösen (11 T€)
Diesen Mehrerträgen stehen teilweise jedoch entsprechende Mehraufwendungen gegenüber (vgl.
Ausführungen zu den Abweichungen im Bereich der Aufwendungen).
Bei den Kostenerstattungen und -umlagen liegen die Erträge um rd. 293 T€ über dem Planansatz.
Die Zinsen und ähnlichen Erträge liegen um rd. 527 T€ über dem Planansatz.
Die Erträge aus aktivierten Eigenleistungen liegen um rd. 247 T€ über dem Plan.
Die Aktivierung von Eigenleistungen ist in 2018 bei den Hochbaumaßnahmen erfolgt.
Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen werden insbesondere Erträge aus Konzessionsabgaben,
aus der Erstattung von Steuern, Säumniszuschlägen und Mahngebühren sowie Nachzahlungs- und
Erstattungszinsen und Buß- bzw. Zwangsgeldern ausgewiesen. Eine wichtige Position sind auch die
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Insgesamt überschreiten die sonstigen ordentlichen
Erträge den Planansatz um rd. 1.134 T€. Dies ist auf folgende Mehrerträge zurückzuführen: Erträge aus
Säumniszuschlägen bzw. Nachzahlungs- bzw. Erstattungszinsen (304 T€ ), Konzessionsabgaben (206 T€),
Erstattung von Steuern (539 T€ ), Auflösung von Rückstellungen (83 T€ ), Zwangsgelder (33 T€) und
Zuschreibungen (24 T€). Diese Mehrerträge gleichen die Mindererträge bei den Bußgeldern (-72 T€) und
anderen sonstigen ordentlichen Erträgen (-25 T€) aus.
21
b) Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen überschreiten den Planansatz um rd. 32,3 Mio. €. Diese Abweichung
gliedert sich auf in ("-" = Minderaufwand):
Abweichung Ergebnis - Plan (Nachtrag)
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Planmäßige Abschreibungen
Zinsen, Gewährung von Darlehen u.ä. Aufwendungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe
in T€
234
11.937
695
- 238
3661
16.051
32.340
Bei der Analyse der Abweichungen ist u.a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr 2017
im Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch um insgesamt 7,8 Mio. €
erhöhen. Gleichzeitig gilt, dass bei Minderaufwendungen zum Teil Ermächtigungsüberträge in das Jahr
2019 gebildet werden. Insgesamt werden im Ergebnishaushalt rd. 7,8 Mio. € in das Jahr 2019 übertragen
(inkl. der Budgetüberträge).
Die Analyse der Abweichungen bezieht sich im Folgenden grundsätzlich auf den Vergleich des
Planansatzes 2018 (ohne Ermächtigungsübertrag) mit dem Ergebnis 2018.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen liegen im Ergebnis 2018 rd. 234 T€ über dem
Planansatz. Gegenüber dem Vorjahr haben sie sich deutlich um rd. 9,4 Mio. € erhöht.
Ursächlich hierfür sind zum einen die Erhöhungen im TVöD-Bereich um 3,19 % ab 01.03.2018. Für den
Tarifabschluss 2018 Beamte um 2,675 % ab 01.07.2018. Zum anderen tragen Stellenmehrungen (in
2018 +89,71 Stellen) und rechtlich gebotene Höhergruppierungen / Beförderungen u. ä. zum
Kostenanstieg bei. In Summe sind die Ausgaben im Beamtenbereich in 2018 gegenüber dem Vorjahr um
rd. 1,6 Mio. € (inkl. 20,25 neuer Stellen) gestiegen und im Beschäftigtenbereich um rd. 7,8 Mio. € (inkl.
69,46 neuer Stellen). Ab 2018 gehören die bis 2017 als Sachaufwand veranschlagten Honorarkosten zum
Personalaufwand (KoA 40190000) und erhöhen diesen im Vergleich zum Plan 2018 um rd. 0,6 Mio. €.
Durch die Auflösung/Neubildung der Rückstellungen im Personalbereich (Rückstellungen für Altersteilzeit
sowie Langzeitkonten) wurden die Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr netto um rd. 420 T€
reduziert.
Gegenüber dem Plan ist ein Mehrertrag an Personalkostenersätzen in Höhe von 54 T€ zu verzeichnen.
22
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen insgesamt rd. 11.937 T€. über dem
Planansatz.
Im Einzelnen sind vielfältige Über- bzw. Unterschreitungen der jeweiligen Planansätze gegeben.
Nachfolgend sind die wesentlichen Abweichungen erläutert:
Der hohe Mehraufwand in 2018 wird überwiegend durch die Bildung einer Pflichtrückstellung für
Altlastensanierung i. H. v. 9.600 T € verursacht.
Für den Unterhalt der Gebäude und sonstige Dienstleistungen wurden gegenüber dem Planansatz rd.
1.8402 T€ mehr benötigt. Darin sind 1.069 T€ Mehraufwendungen bei städtischen Mietobjekten die
von der UWS verwaltet werden enthalten, denen Mehrerträge in Höhe von 1.377 T€ gegenüber
stehen (siehe sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte). Hier ist sowohl die periodengerechte
Zuordnung als auch die Nettoentlastung aus der Fortschreibung der Rückstellung für unterlassene
Instandhaltung (1.045 T€) berücksichtigt.
Die Aufwendungen für Fernwärme liegen um rd. 99 T€ unter dem Planansatz. Die Aufwendungen für
sonstige Energie (Gas, Heizöl, Wärmelieferung, Strom) unterschreiten ebenfalls um rd. 279 T€ die
Planwerte. Dies beruht im Wesentlichen auf der Preisentwicklung.
Der Aufwand für Mieten und Pachten für unbewegliche Sachen (inkl. der internen Verrechnung für
die Raumnutzung durch städtische Abteilungen wie z. B. Musikschule oder Schulen) liegt um rd.
316 T€ unter den geplanten Werten, die Mietaufwendungen für bewegliche Sachen liegen ebenfalls
um 81 T€ unter den geplanten Werten.
Die allgemeinen Bewirtschaftungs- und Betriebskosten (Konten 4240*) übersteigen den Planansatz
um rd. 1.040 T€; Ursache sind Mehraufwendungen in den Bereichen der Schulen, des Ulmer
Museums, der Mehrzweckhallen, sowie der neuen Liegenschaften.
Die Aufwendungen für Wasser und Abwasser übersteigen den Planansatz um rd. 76 T€, der Aufwand
für Abfallbeseitigung liegt dagegen um rd. 28 T€ unter dem Planansatz.
Die Sachaufwendungen für Reinigung (Kostenarten Unterhaltsreinigung dezentral bis Reinigung
sonstiges) liegen insgesamt um rd. 115 T€ unter dem Planansatz.
Der Aufwand für Lebensmittel liegt um rd. 114 T€ unter dem Planansatz. Die Mehrerträge im Bereich
Abgabe von Speisen an Dritte übersteigen jedoch um 215 T€ die Planwerte.
Auch die Aufwendungen für Lehr- und Unterrichtsmittel, Lernmittel, sowie Druck-/Kopierkosten
liegen insgesamt um rd. 53 T€ über dem Plan, Überschreitungen sind insbesondere bei den
beruflichen Schulen gegeben.
Die Aufwendungen für Soft- und Hardware im Ergebnishaushalt liegen um rd. 63 T€ unter dem
Planansatz.
Im Bereich der Baustoffe, Bestattungsartikel und Futtermittel liegen die Aufwendungen ebenfalls um
rd. 15 T€ unter dem Planansatz.
Im Bereich Unterhalt Maschinen und Geräte wird der Planansatz um rd. 429 T€ unterschritten.
Im Bereich der Grünanlagen und Spielplätze ist ein Minderaufwand von rd. 320 € zu verzeichnen.
Im Bereich Unterhalt der Straßen, Wege, Plätze und Feldwege liegen die Aufwendungen ebenfalls um
rd. 203 T€ unter dem Planansatz.
Bei den planmäßigen Abschreibungen beruhen die um rd. 0,7 Mio. € höheren Abschreibungen im
Rechnungsergebnis (46,6 Mio. €) insbesondere auf:
der Sofortabschreibung von im Finanzhaushalt getätigten Auszahlungen, die nicht aktivierungsfähig
sind, mit rd. 2,4 Mio. €.
den Abschreibungen wegen Erlass, Niederschlagung oder Aussetzungen von Forderungen, die nicht
geplant wurden. Im Jahr 2018 ist eine Mehrbelastung von rd. 1 Mio. € zu verzeichnen.
dagegen liegen die Abschreibungen auf unbewegliche Vermögensgegenstände rd. 3,9 Mio. € unter
dem Planansatz. Dies liegt unter anderem an der anteiligen Korrektur der Buchwerte der bestehenden
Gebäude zur Eröffnungsbilanz und der nicht fertiggestellten Vermögensgegenstände, die derzeit
noch auf Anlagen im Bau geführt werden . Die Auswirkungen der Korrektur der Buchwerte der
städtischen Gebäude kann in seinem konkreten Ausmaß nicht geplant werden, da sich dieser aus der
23
Summe der Korrekturbedarfe der einzelnen Gebäude ergibt. Der Korrekturbedarf einzelner Gebäude
ergibt sich erst im Rahmen der Überprüfung der einzelnen Bewertungen, die derzeit stattfindet.
die Abschreibungen auf bewegliche Vermögensgegenstände, liegen ebenfalls um rd. 0,3 Mio. € unter
dem Planansatz (inkl. sonstige Abschreibungen).
Die Aufwendungen für Zinsen, Gewährung von Darlehen und sonstige Aufwendungen liegen
um rd. 238 T€ unter dem Planansatz.
Die Abweichungen bei den Transferaufwendungen ergeben sich insbesondere durch folgende
Sachverhalte:
Die Mehrerlöse bei der Gewerbesteuer mit rd. 27,5 Mio. €, davon rd. 16,4 Mio. € einmalige
Zahlungen, führen zu einer Erhöhung der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage, sodass diese um rd.
4,8 Mio. € über dem Plan liegt. Zum Ausgleich der sich dadurch für den Haushalt 2020 ergebenden
Mehrbelastungen wurde eine Rückstellung für FAG-Belastung i. H. v. 15,0 Mio. € gebildet.
Zuschüsse an verbundene Unternehmen: Mehraufwendungen ergeben sich vor allem bei den
Zahlungen an EBU für Straßenreinigung und Winterdienst (rd. 319 T€), Gewässerschutz /
wasserbauliche Anlagen (rd. 30 T€), ÖPNV (rd. 78 T€), die Rückgabeaktion "Führerscheintausch
gegen DING-Jahreskarte"(rd. 28 T€), Fremdverkehr (rd. 44 T€) sowie Donaubüro (rd. 10 T€). Diesen
stehen Minderaufwendungen bei BD für das Semesterticket (rd. 34 T€), der Donaubad GmbH (28 T€)
sowie der Wirtschaftsförderung für Regionale Energieagentur Ulm (6 T€), gegenüber.
Hierdurch ergibt sich bei den Zuschüssen an verbundene Unternehmen ein Mehraufwand in Höhe
von rd. 440 T€.
Zuschüsse an private Unternehmen: Aus software- und buchungstechnischen Gründen wird die
Rückzahlung der LBBW-Verbindlichkeit ("Heimfall Atlantis") zwar im Ergebnishaushalt geplant
(Ansatz 1.176 T€), jedoch direkt über das Bilanzkonto ausbezahlt und deshalb nur in der
Finanzrechnung unter der Position "Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit" ausgewiesen.
D. h. in der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Minderaufwand in dieser Höhe.
Im Bereich der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe liegen die Transferaufwendungen 15.478 T€
unter dem Plan 2018, da auf Grund der Kontenplanänderung 2018 Teile der vorabdotierten Sozialund Jugendhilfe (insbesondere die Kosten der Unterkunft im SGB II) bei den sonstigen ordentlichen
Aufwendungen verbucht werden (rd. 15.140 T€). Insgesamt liegen die Aufwendungen der
vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe in 2018 rd. 0,3 Mio. € unter dem Planansatz. Bei den
einzelnen Hilfearten ergaben sich unterschiedliche Entwicklungen. Im Bereich der Sozialen Hilfen ist
eine Steigerung um 1,7 Mio. € zu verzeichnen. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende liegt im
Ergebnis 2018 rd. 1 Mio. € unter dem Planansatz. Im Bereich der vorabdotierten Jugendhilfe liegt der
Aufwand im Jahr 2018 mit rd. 11 Mio. € rd. 2,4 Mio. € unter dem Plan 2018. Bei den Hilfen für
Flüchtlinge wurde der Planansatz 2018 um rd. 1,6 Mio. € überschritten.
Im Bereich Zuschüsse an übrige Bereiche ergeben sich sowohl Mehr- als auch Minderaufwendungen.
Die Abweichungen sind in Anlage 9 dargestellt.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen schlagen sich insbesondere die durch die
Kontenplanänderung ab 2018 bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen nicht geplanten, jedoch
verbuchten Erstattungen der SJH an Gemeinden/GV sowie die Leistungen der betrieblichen Umsetzung
der Grundsicherung für Arbeitssuchende (insbesondere Kosten der Unterkunft) mit rd. 15,1 Mio. €
nieder. Weitere Mehraufwendungen ergeben sich bei den Erstattungen an übrige Bereiche (1.415 T €,
insbesondere für Rückabwicklung Alten- und Pflegeheim Wiblingen (1.300 T€)), Zuführung zu Rücklagen
Stiftungen (395 T€), Erstattungen an verbundene Unternehmen (rd. 318 T€), Dienst- und Werkverträge
(252 T€), Säumniszuschläge und Erstattungszinsen (203 T€; insbes. Verzinsung bei der Rückerstattung
von Gewerbesteuerzahlungen), Erstattungen an Gemeinden (124 T€), Dienstfahrten und Reisekosten
(107 T€), Aufwand für Beförderung von behinderten Kindern (103 T€) sowie sonstigen Personal- und
Versorgungsaufwendungen (39 T€).
24
Diesen Mehraufwendungen stehen Einsparungen insbes. in den Bereichen der Schülerbeförderung (rd.
196 T€), Telefon/Fax/Handy (193 T€), sonstige Geschäftsausgaben (rd. 180 T€), ehrenamtliche und sonst.
Tätigkeit (48 T€) sowie Aufwendungen EDV - Wartung/Datenverkehrsgebühren (55 T€) entgegen.
Ebenso ist im Planansatz die Deckungsreserve in Höhe von 1.700 T€ enthalten, die sich im Ergebnis
jedoch bei unterschiedlichen Kostenarten niederschlägt.
Insgesamt ergibt sich ein Minderaufwand i. H. v. rd. 16,1 Mio. €.
c) Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
An außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind folgende Beträge angefallen:
außerordentliche Erträge:
10.060 T€
außerordentliche Aufwendungen:
2.897 T€
Die außerordentlichen Erträge resultieren fast vollständig aus der Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten. In geringem Maß sind auch Erträge aus der Veräußerung von nicht in der
Bilanz aktivierten Vermögensgegenständen bzw. aus Nachaktivierungen sowie Versicherungsleistungen
enthalten.
Die außerordentlichen Aufwendungen resultieren zum Großteil aus Grundstücksgeschäften.
Das Sonderergebnis hat sich im Vergleich zu den Vorjahren um rd. 5 Mio. € erhöht. Ebenso werden
außerordentliche Aufwendungen bei Schwund und/ oder sonstigem Abgang von Vermögensgegenständen mit Restbuchwert gebucht.
Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen wurden nicht geplant, d. h. sie sind außerplanmäßig
angefallen. Weitere Erläuterungen s. Ziff. 6.3.3.
d) Kalkulatorische Zinsen
Über alle Teilergebnishaushalte hinweg liegen die kalkulatorischen Zinsen netto um rd. 3,0 Mio. €
unter dem Planansatz. Ursächlich hierfür sind insbesondere die zwischenzeitlich durchgeführten
Gebäudekorrekturen.
Im Gesamtergebnishaushalt werden die kalkulatorischen Zinsen nicht ausgewiesen, da hier die tatsächlich
angefallenen Zinsaufwendungen dargestellt werden.
e) Abschlüsse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets
Die Fach-/Bereiche tragen die Verantwortung für ihr Budget. Diese Verantwortung begrenzt sich nicht
nur auf die Haushaltsplanaufstellung und den ordnungsgemäßen Haushaltsvollzug. Sie sind insbesondere
für die Einhaltung der im Rahmen des Haushaltsplans festgesetzten Budgetvorgaben verantwortlich. Für
den notwendigen Planvergleich wird in Ergänzung zum Jahresabschluss für jedes Fach-/Bereichsbudget
ein gesonderter Abschluss erstellt (vgl. Anlage 10).
Unter der Voraussetzung des Haushaltsausgleichs wird das Budgetergebnis der Fach-/Bereiche zu
50 %, das Budgetergebnis der Sonderbudgets zu 100 % ins Folgejahr übertragen. Zur Ermittlung des
Budgetergebnisses werden die Einnahmen und Ausgaben insbesondere wie folgt bereinigt:
budgetneutrale Erträge und Aufwendungen (Gebäudeunterhalt, Steuerungsumlage, Verrechnungen
Miete GM, Interne Leistungsverrechnung (ab 2014), kalkulatorische Einnahmen und Ausgaben, als
budgetneutral gekennzeichnete einzelne Kontierungsobjekte)
genehmigte über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie nicht planbare wesentliche
Abweichungen vom Haushaltsplan
vorabdotierte Sozial- und Jugendhilfe
Abweichungen zwischen Veranschlagung und Buchung bei einzelnen Personalausgaben
(z.B. z.A.-Stellen, Sozialstellen)
Abweichungen zwischen Veranschlagung und Buchung bei gewährten Sonderfaktoren (vgl. Viertes
Arbeitspapier zur Budgetierung vom Oktober 2006; GD 342/06)
25
Auf dieser Basis werden folgende Budgetüberträge in das Jahr 2019 übertragen (in T€)
Von 2018
nach 2019
Von 2017
nach 2018
Von 2016
nach 2017
57
95
205
496
20
231
371
48
300
248
486
50
231
365
75
369
316
457
16
288
314
1.475
1.728
1.835
Von 2018
nach 2019
Von 2017
nach 2018
Von 2016
nach 2017
Schulen (einschl. Finanzhaushalt)
Gutschrift vorabdot. Sozial- und Jugendhilfe 1)2)
Museum
Musikschule
Ulmer Theater
Stadthaus
Stadtbibliothek
1.308
0
-490
603
510
53
241
1.486
572
-613
616
573
59
105
1.429
400
-410
537
522
95
38
Summe Sonderbudgets
2.225
2.798
2.611
Bereich Oberbürgermeister
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste/Dienste
Bereich Bürgerdienste
Fachbereich Kultur
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Summe Fach-/Bereiche
Sonderbudgets:
1) Über die Verwendung des Überschusses ist im Einzelfall ein Kontrakt zu schließen. Die Mittel sind im Wesentlichen bereits für die Finanzierung
von Stellen im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kommunaler Sozialer Dienst und Schulsozialarbeit sowie weiterer Maßnahmen gebunden.
2) Zum 01.01.2018 wurde ein neuer Kontrakt zur vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe geschlossen.
Es werden somit insgesamt 3.700 T€ (1.475 T€ Fachbereichsguthaben und 2.225 T€
Sonderbudgetguthaben) nach 2019 übertragen.
2.5 Erhebliche Abweichungen in der Finanzrechnung im Vergleich zur
Haushaltsplanung
Die Abweichungen je Kontenklasse sowie die Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall sind in der in
Anlage 8 beigefügten Übersicht detailliert dargestellt. Als Basis für die Abweichungsanalyse werden in
der Anlage 8 allerdings die Summe aus den Ermächtigungsüberträgen aus dem Jahr 2017 sowie den
Planwerten 2018 zugrundegelegt.
In der im Folgenden dargestellten Abweichungsanalyse werden dagegen die "reinen" Planwerte 2018
mit dem Ergebnis 2018 verglichen. Dabei werden sowohl Mehreinzahlungen als auch
Minderauszahlungen, als positive Werte dargestellt, d.h. sie stellen eine Verbesserung gegenüber dem
Plan dar. Mindereinzahlungen bzw. Mehrauszahlungen werden als negative Werte
(d. h. Verschlechterung gegenüber dem Plan) ausgewiesen.
Bei der Abweichungsanalyse ist bezogen auf die Einzahlungen folgendes zu beachten:
Der Planwert entspricht generell den Werten, über die voraussichtlich "eine Rechnung gestellt wird".
Der Ergebniswert stellt dagegen die Höhe der tatsächlichen Einzahlung dar. D. h. wurden Rechnungen
nicht bezahlt und es sind Kasseneinnahmereste (= offene Forderungen) vorhanden, ergibt sich bereits
hierdurch eine Abweichung zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und dem Ergebnis 2018. In der
kameralen Jahresrechnung wurden dagegen jeweils die "Sollwerte", d. h. die in Rechnung gestellten
Beträge verglichen.
26
a) Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung
in T€
43.952
3.008
40.944
Soweit die unter Ziff. 2.4 dargestellten Abweichungen tatsächliche Ein- oder Auszahlungen betreffen,
wirken sie sich auch in der Finanzrechnung aus. Insgesamt ergibt sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit bei den Einzahlungen eine Abweichung um 43.952 T€, bei den Auszahlungen um 3.008 T€.
b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen u. ähnlichen Entgelten
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
in T€
- 3.868
94
-2.270
2.843
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweg. Sachvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten
Saldo aus Investitionstätigkeit
-4.901
-24.903
79
823
-6.678
-2.467
34.846
Bei der Analyse der Abweichungen ist u. a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr
2017 in Höhe von netto rd. 28,3 Mio. € (3,9 Mio. € Einzahlungen und 32,2 Mio. € Auszahlungen) im
Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch erhöhen. Gleichzeitig gilt,
dass bei Minderein- und -auszahlungen zum Teil Ermäch-tigungsüberträge zum Übertrag in das Jahr
2019 gebildet wurden. Insgesamt werden
22,3 Mio. € für Auszahlungen und rd. 2 Mio. € für Einzahlungen nach 2019 übertragen
(vgl. Ziff. 4).
Zur Vermeidung von weiteren Ermächtigungsüberträgen in 2018 müssen zusätzlich zu den bereits im
Haushaltsplan 2019 und der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 neu veranschlagten 18,8 Mio. € (vgl.
Haushaltsplan 2019, Anlage 11) weitere 15,6 Mio. € für Auszahlungen und 4,2 Mio. € für Einzahlungen
(die im Haushaltsplan 2018 geplant waren, aber nicht umgesetzt werden konnten) im Haushaltsplan
2020 und der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 neu veranschlagt (vgl. GD 169/19) werden. Hierbei
sind die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und Haushaltswahrheit zu beachten.
Die Abweichungen werden im Einzelnen im Jahresabschluss 2018 - Teilbereich Rechenschaftsbericht (vgl.
Anlage 1, Ziff. 2.5) dargestellt und erläutert.
Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen liegen um rd. 3,9 Mio. € unter dem Planansatz.
Dies beruht insbesondere auf Mindereinzahlungen für die Erweiterung Friedrich-List-Schule (4 Mio. €),
den Neubau Hans-Lebrecht-Schule (600 T€), die Hauptfeuerwache Ulm ILS-Technik (138 T€) und
Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (169 T€), Sanierung Dichterviertel (424 T€) sowie Sanierung
Wengenviertel (329 T€), welche durch Mehreinzahlungen für die Schule Kita Unterweiler (466 T€),
Neubau Flüchtlingsunterbringung Böfinger Weg 3 (353 T€), Sanierung Weststadt (77 T€), Ortsdurchfahrt
B10-Westringtunnel (137 T€), Ausbau Mittlerer Ring (71 T€), Fahrradstraße Zeitblomstraße (48 T€) sowie
Verb.-Straße zwischen L260-Wibl.-Ring (170 T€) teilweise kompensiert werden. Geplante, jedoch nicht
eingegangene Investitionszuwendungen werden als Ermächtigungsüberträge in das Jahr 2019
übertragen.
Bei den Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten handelt es sich im
Wesentlichen um Erschließungsbeiträge. Diese liegen um rd. 94 T€ über dem Planansatz.
27
Aus der Veräußerung von Sachvermögen wurden rd. 2.270 T€ weniger Einzahlungen verbucht.
Dies beruht auf geringeren Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundvermögen.
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit:
Hier schlagen sich die (im Plan nicht enthaltenen) Korrekturbuchungen im Bereich Ausleihungen nieder
(vgl. korrespondierende Abweichung bei Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen).
Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden liegen um 4,9 Mio. € unter
dem Plan 2018.
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen liegen um rd. 24,9 Mio. € unter dem Planansatz. Im Bereich
der Hochbaumaßnahmen ergeben sich Minderauszahlungen in Höhe von rd. 9,7 Mio. € (insbes.
Baubetriebshof Kaltwässerle, Sanierungskonzept Feurwehrgerätehäuser, Sanierung Wohnhaus Unter der
Metzig 7, Theater Neubau Werkstatt und Proberaum, Sanierung Schulzentrum Kuhberg, Erweiterung
Anna Essinger Schulzentrum, Sanierung Robert-Bosch-Schule E-Labor, Sanierung Schulzentrum
Wiblingen, Sanierung Fried.-List-Schule Hauptgebäude, Neubau Mensa/Betreuung Adalbert-Stifter
Schule, Sanierung Turnhalle Elly-Heuss-Realschule, Neubau Grundschule Eichenplatz mit KITA,KITA Ausbauoffensive II, Anbau KITA unter den Apfelbäumen, Erweiterung KITA Neunkirchenweg, Neubau
KITA Brandenburgweg, Erweiterung Mensa Astrid-Lindgren Schule, Sanierung Donaubad
Thermalbereich/Rutschen, Sanierung Ortsteilfriedhöfe, Wilhelmsburg - neuer Erschließungskern).
Im Bereich der Tiefbaumaßnahmen sind ebenfalls Minderauszahlungen in Höhe von rd. 10,5 Mio. € zu
verzeichnen (insbes. Neubau - Straßen, Verbindungs-Straße L260-Wiblinger-Ring, Ortsdurchfahrt L240
Donaustetten, Anschluss A8 - Verlängerung Eiselauer Weg, Ausbau Mittlerer Ring, Verkehrsanbindung
Wilhelmsburg, Sanierung Verkehrswege Beim Türmle, Neuordnung der Entwässerung B 10, CityBahnhof, Elektr. Südbahn, Umbau Bahnübergang und Brücke Benzstr., Einsing, Sanierung Sedelhof/Mühlengasse, Sanierung Ochsengasse, Promenadenbrücke Austausch Überbau, Bahnbrücke
Mergelgrube, Ersatzneubau Blaubrücken, Sanierung Ludwig-Erhard-Brücke, Sanierung Beringerbrücke,
Sanierungskonzept Ing. Bauwerke, Lärmschutzprogramm).
Darüber hinaus ergeben sich bei sonstigen Baumaßnahmen Minderauszahlungen in Höhe von
rd. 4,8 Mio. €. Bei diesen Maßnahmen ist eine verzögerte Abwicklung zu verzeichnen, wodurch
die Auszahlungen unter dem Planansatz liegen. Ein großer Teil der "nicht ausgeschöpften" Beträge wird
deshalb als Ermächtigung in das Jahr 2019 übertragen.
Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen überschreiten den Planansatz um
rd. 79 T€. Im Einzelnen sind vielfältige Über- bzw. Unterschreitungen des jeweiligen Planansatzes
gegeben. Insbesondere handelt es sich um Mehrauszahlungen für Betriebseinrichtung > 1000 EUR (476
T€) sowie Hardware dezentral (229 T€). Diesen stehen Minderauszahlungen insbesondere für abteilungsspezifische Vermögensgegenstände (349 T€), Lehrmittel (208 T€), und Einrichtung ZD/B zentral (126 T€)
gegenüber.
Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen liegen um rd. 0,8 Mio. € über dem Planansatz.
Die Auszahlungen für den Ausbau der Linie 2 (15 Mio. €) die in 2017 nicht erforderlich ware, wurden im
Haushaltsplan 2018 neu veranschlagt und sind 2018 erfolgt.
Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen liegen ebenfalls um rd. 6,7 Mio. € unter
dem Plan. Dies beruht insbesondere auf Minderauszahlungen für TSG Söflingen - Sportopia (2,1 Mio. €),
Basketball - Orange Campus (2,0 Mio. €), Sanierungsgebiete (1,5 Mio. €), Umbau / Neubau KITAs
(4,4 Mio. €). Diesen stehen Mehrauszahlungen i. H. v. 3,3 Mio. € gegenüber.
28
Die Investitionen entwickeln sich 2018 wie folgt:
In 2018 wurde erneut ein sehr hohes Investitionsvolumen bewältigt. Insgesamt wurden für Investitionsmaßnahmen rd. 106 Mio. € ausbezahlt, davon 31,8 Mio. € für Baumaßnahmen und 43,0 Mio. € für die
Straßenbahnlinie 2. Dies führte zu erheblichen Belastungen sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als
auch bei den Auftragnehmern/innen sowie der Verkehrssituation.
c) Ein- und Auszahlungen aus Krediten und inneren Darlehen
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten usw.
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
in T€
-7.500
+233
-7.267
In 2018 wurden Kredite in Höhe von 5,2 Mio € aufgenommen. Getilgt wurden rd. 12,5 Mio. €, davon
sind 5 Mio. € Sondertilgungen. Der Schuldenstand der Stadt hat sich damit um 7,3 Mio. € reduziert und
beträgt am 31.12.2018 rd. 103,5 Mio. €. Die Kreditermächtigung in 2018 betrug 12,7 Mio. €, 7,5 Mio €
wurde nach 2019 übertragen.
Nach der Haushaltsplanung 2018 war für Mitte 2018 die Umschuldung eines Kredits mit auslaufender
Zinsbindung hin zu zinsgünstigeren Konditionen vorgesehen.
Im Rahmen der regelmäßigen Prüfung des Darlehensportfolios im Hinblick auf
Sondertilgungsmöglichkeiten konnte aufgrund der Liquiditätslage der Stadt Ulm und mangels attraktiver
alternativer Zinsangebote zum geplanten Umschuldungstermin die Sondertilgung des Darlehens in Höhe
von 4,97 Mio. € zum 30.06.2018 aufgrund auslaufender Zinsbindung vorgenommen werden.
Schuldenentwicklung 2018
Stand: 31.12.2017
Stand: 31.12.2018
110.765.263,78 €
5.200.000,00 €
0,00 €
- 7.496.437,57 €
Kreditaufnahme
Inanspruchnahme
Kreditermächtigung 2017 in
Höhe von 8,1 Mio. €.
Diese verfällt und wird nicht
weiter nach 2019 übertragen.
Planmäßige Tilgung 2018
- 4.970.755,01 €
Sondertilgung 2018
103.498.071,20 €
29
Der tatsächliche Schuldenstand (Ist-Darlehen) zum 31.12.2018 liegt bei 103,5 Mio. €.
Die Schuldenübersicht ist in Anlage 7 beigefügt.
Die Kassenverstärkungsmittel der Sanierungstreuhand GmbH werden seit dem Jahr 2018 als
Darlehensgewährung dargestellt und weisen zum 31.12.2018 einen Saldo von 0,2 Mio. € auf. Bis zum
Jahr 2017 wurden diese im haushaltsunwirksamen Bereich abgewickelt. Nach Änderung der VwV
Produkt- und Kontenrahmen sind diese nun im haushaltswirksamen Bereich abzuwickeln.
d) Haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen
Abweichung Ergebnis - Plan
Haushaltsunwirksame Einzahlungen
Haushaltsunwirksame Auszahlungen
Überschuss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen
in T€
245.062
-218.809
+26.253
Bei den haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen handelt es sich um durchlaufende Gelder.
Dahinter stecken Prozesse wie z. B. die Abwicklung von Spenden, die Weiterleitung von Zuschüssen, die
Verbuchung der Umsatzsteuer oder die Abrechnung von Zahlstellen. Insbesondere schlagen sich hier
auch die Ein- und Auszahlungen aus der Auflösung und Neuanlage von Festgeldern nieder.
Diese Beträge werden nicht geplant, deshalb ergeben sich Abweichungen in Höhe des Stands zum
31.12.2018.
Generell gleichen sich die durchlaufenden Ein- und Auszahlungen aus. Bei einer "Stichtagsbetrachtung"
ist jedoch i.d.R. stets ein Saldo gegeben. Dieser Saldo stellt eine Momentaufnahme dar und sagt nichts
über den "Erfolg" des Jahres 2018 aus. Der Saldo 2018 ergibt sich daraus, dass in 2018 deutlich mehr
angelegte Festgelder an die Stadt Ulm zurückgezahlt wurden als von der Stadt Ulm neue Festgeldanlagen
getätigt wurden.
30
2.6 Vermögensrechnung
Die Veränderungen im Jahresverlauf sind ausführlich im Anhang unter Ziff. 6.5 erläutert.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wird keine "Planbilanz" erstellt, insofern sind keine Abweichungen
Plan - Rechnungsergebnis vorhanden.
Vermögen der Hospitalstiftung
Die Stadt führt in ihrem Haushalt auch das Vermögen der Hospitalstiftung (bebaute und unbebaute
Grundstücke). Die finanziellen Bewegungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses gesondert
ausgewertet. Hierdurch wird ausgewertet, welcher Betrag dem Geldvermögen der Hospitalstiftung
zuzuführen ist.
Die Auswertung des Grundstücksverkehrs stellt sich 2018 folgendermaßen dar:
In €
1. Stadt
Einzahlungen
Auszahlungen
Grundstücksverkehr 2018
Haushaltsansatz
Rechnungsergebnis
Abweichung
15.000.000,00
15.200.000,00
12.870.027,54
10.577.501,69
-2.129.972,46
-4.622.498,31
-200.000,00
2.292.525,85
2.492.525,85
0,00
0,00
492.147,00
1.327.685,56
492.147,00
1.327.685,56
-835.538,56
-835.538,56
Ergebnis
2. Hospitalstiftung
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis 1)
= Zuführung (+) / Entnahme (-) zum Geldvermögen der Hospitalstiftung 1)
Das Geldvermögen der Hospitalstiftung entwickelt sich damit wie folgt (in €) 1):
Geldvermögen zum 31.12.2017:
Zugang 2018
Abgang 2018
Geldvermögen zum 31.12.2018 1)
6.492.862,09
-835.538,56
5.657.323,53
Das Sachvermögen der Hospitalstiftung wird in der städtischen Bilanz geführt und im Jahresabschluss
separat ausgewiesen.
1)
Die Abteilung LI wurde mit der Aufarbeitung insbesondere der Vertragsbeziehungen zwischen der Stadt
und der Hospitalstiftung beauftragt. Zudem finden derzeit Überprüfungen der Vermögenswerte der Stadt
Ulm statt. Dadurch können sich die Werte, auch des Vermögens der Hospitalstiftung, noch ändern.
31
Vermögen der unselbstständigen Stiftungen der Hospitalsitftung
Das Vermögen der Albert und Berta Eberhardt-Stiftung bleibt unverändert:
Vermögen in €
Sachvermögen
Grund und Boden Grünflächen
Sonst. unbebaute Grundstücke
Erbbaugrundstücke
Sachvermögen insgesamt
Finanzvermögen
Wertpapiere
Sichteinlagen
Finanzvermögen insgesamt
31.12.2017
31.12.2018
20.502,44
22.471,28
773.533,49
816.507,21
20.502,44
22.471,28
773.533,49
816.507,21
0,00
166.479,01
166.479,01
0,00
166.479,01
166.479,01
Vermögen insgesamt
982.986,22
982.986,22
Das Vermögen der Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad-Stiftung bleibt unverändert:
Vermögen in €
Sachvermögen
Ackerland
Grund und Boden Wald
Aufwuchs Wald
Infrastrukturvermögen
31.12.2017
31.12.2018
73.748,37
217.081,80
617.848,20
2.898,27
73.748,37
217.081,80
617.848,20
2.898,27
Vermögen insgesamt
911.576,64
911.576,64
Vermögen der unselbstständigen Stiftungen
Das Vermögen der sonstigen unselbstständigen Stiftungen verändert sich im Jahr 2018 durch
Grundstücksgeschäfte beim Hofgut Altheim.
Vermögen in €
Sachvermögen
Grund und Boden
Gebäude/Wohnung
Sachvermögen insgesamt
Finanzvermögen
Wertpapiere
Sichteinlagen
Liquide Mittel
Finanzvermögen insgesamt
Vermögen insgesamt
32
31.12.2017
31.12.2018
davon
RösnerStiftung
davon Hofgut
Altheim/Alb
857.471,50
1,00
857.472,50
904.730,11
1,00
904.731,11
0,00
0,00
0,00
857.471,50
1,00
857.472,50
0,00
573.344,94
0,00
573.344,94
0,00
573.344,94
265.459,00
838.803,94
0,00
70.564,59
0,00
70.564,59
0,00
39.202,80
265.459,00
304.661,80
1.430.817,44
1.743.535,05
70.564,59
1.209.392,91
2.7 Ziele und Strategien / Ausblick
Die Ziele der strategischen Haushaltssteuerung der Stadt Ulm sind:
mittel- und langfristig den Ergebnishaushalt auszugleichen. Dabei sind auch die
künftigen Belastungen aus bereits laufenden, notwendigen und geplanten
Großinvestitionen zu berücksichtigen
für die Sanierung und Instandhaltung des Vermögens kontinuierlich genügend Mittel
bereit zu halten
mittel- und langfristig keine neuen Schulden aufzunehmen.
Diese wurden im Jahr 2018 erreicht.
Fachliche Ziele und Kennzahlen
In den Vorberichten der Teilergebnishaushalte der Fachbereiche werden jeweils die wesentlichen Ziele
und Leistungen, die mit dem Budget erbracht werden sollen, dargestellt.
Die folgenden Übersichten stellen den Planwerten für das Jahr 2018 (Basis Aufstellung Haushaltsplan
2018) die tatsächlich im Jahr 2018 erreichten Werte gegenüber. Nachrichtlich sind zusätzlich die
Planwerte für das Jahr 2019 angegeben.
Fachbereich Kultur:
Archiv
Öffnungszeiten Lesesaal / Woche (in Std.)
Zahl der Archivbenutzer
Zahl der Ausstellungsbesucher
Museum
Besucherzahl Ulmer Museum (Sonderund Dauerausstellung)
Besucherzahl Sammlung Weishaupt
Theater
Anzahl Besucher gesamt
Auslastungsgrad Großes Haus
Musikschule
Schüler
Jahreswochenstunden
Stadthaus
Ausstellungen (inkl. Gastpräsentationen)
Veranstaltungen (inkl. Kooperationen,
Gastveranstalt.)
Gesamtbesucherzahlen (Ausstellungen,
Veranstaltungen etc.)
Bibliothek
Ausleihen gesamt
Medienbestand
Anzahl Besucher gesamt
Plan 2018
Ergebnis 2017
Plan 2019
41
1.000
10.000
41
934
15.103
41
1.000
10.000
40.000
41.548
41.200
25.000
28.350
25.000
200.000
80 %
152.387
73,40 %
200.000
80 %
2.550
1.520
2.843
1.514
2.700
1.520
5
247
9
363
5
247
104.600
182.588
104.600
1.100.000
580.000
580.000
1.118.934
594.566
564.218
1.110.000
580.000
580.000
Die Erreichung der Kennzahlen in den Kultureinrichtungen liegt weitgehend im Rahmen der Entwicklung
der letzten fünf Jahre.
Museum und Kunsthalle Weishaupt
Seit 2017 tragen die Veränderungen im Ausstellungs- und Marketingkonzept durch die neue
Museumsleitung erste Früchte und die Besucherzahlen steigen weiterhin an, im Vergleich zum
Jahresabschluss 2016 um insgesamt 7.650 Besucher/innen. Auch in der Kunsthalle Weishaupt konnten
7.300 mehr Besucherinnen und Besucher begrüßt werden als noch vor 2 Jahren.
33
Stadthaus
Das Stadthaus übertrifft die geplanten Zielwerte seit Jahren deutlich. Auch in 2018 wurden die
Ausstellungen und Veranstaltungen sehr gut angenommen. Zum Haushalt 2020 werden die Planwerte
entsprechend angepasst.
Bibliothek
Die Zahl der Ausleihen und Besucher/innen in der Bibliothek ist durchaus erfreulich.
Musikschule
Das Interesse an der Musikschule bleibt auch 2018 bestehen, was die Schülerzahlen deutlich machen.
Fachbereich Bildung und Soziales:
Bildung und Sport
Werkrealschulen/Gemeinschaftsschulen
Anteil Teilnahme an
Ganztagesbetreuung
Realschulen
Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
Anteil Teilnahme an
Ganztagesrealschulen
Gymnasien
Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
Anteil Teilnahme an
Ganztagesgymnasien
Sonderpädagogische Bildungs- und
Beratungszentren
Anteil auswärtige Schüler/innen
Berufliche Schulen
Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
Teilzeitschüler/innen
Vollzeitschüler/innen
Förderung des Sports
Zahl der an die Stadt gemeldeten
Mitglieder in Sportvereinen
Davon Zahl der Kinder und
Jugendlichen
Westbad
Anzahl Besucher/innen
Soziales
Anzahl Teilnehmer an Integrations- bzw.
Deutschkursen die von der Kontaktstelle
Migration durchgeführt werden
Belegungsquote Unterkünfte für
Flüchtlinge und Aussiedler *
Belegungsquote für Unterkünfte und
Einrichtungen für Wohnsitzlose
(Stichtagszahl)
Belegungsquote Wohnraumsicherung
und Notfallunterbringung
(Kurzzeitunterbringung)
Gesamtausgaben für Grundsicherung für
Arbeitssuchende
34
Plan 2018
Ergebnis 2018
Plan 2019
88,0 %
94,0 %
94,0 %
21,0 %
35,0 %
18,0 %
40,0 %
18,0 %
40,0 %
36,0 %
9,0 %
36,0 %
8,0 %
36,0 %
8,0 %
52,0 %
49,0 %
49,0 %
81,0 %
72,0 %
80,0 %
70,0 %
80,0 %
70,0 %
37.500
40.924
39.000
13.000
12.727
12.500
158.000
144.814
148.000
80
64
65
89,1 %
89,9 %
85,8 %
104,0 %
61,5 %
98,6 %
100,0 %
140 %
100 %
16.200.000
15.211.995
15.990.000
Leistungen für Bildung und Teilhabe Gesamtausgaben
Anzahl Jugendberatung
in der Jugendberatungsstelle
Offene Kinder- und Jugendarbeit:
- Monatliche Stammbesucher in den
offenen Treffs der Jugendhäuser und
Begegnungsstätten
- Angebote insgesamt für Kinder,
Jugendliche und Familien
Kinderschutzstelle: Anzahl betreute
Familien/betreute Kinder
Kinderbetreuung in Ulm übergreifend
Förderung von Kindern in
nichtstädtischen Tageseinrichtungen
Vorhandene Plätze gesamt (ohne
Tagespflege)
Belegte Plätze gesamt am 01.03.
Belegte Plätze für unter 3-Jährige am
01.03. (85 %)
Belegte Plätze für Kinder von 3
Jahren bis Schuleintritt am 01.03.
Belegte Ganztagesplätze am 01.03.
(85%) (inkl. für 6- u. 12 Jahren)
Förderung von Kindern in
städtischen Tageseinrichtungen
(ohne Tagespflege):
Vorhandene Plätze gesamt
Belegte Plätze gesamt am 01.03.
Belegte Plätze für unter 3-Jährige
am 01.03. (85 %)
Belegte Plätze für Kinder von 3
Jahren bis Schuleintritt am 01.03.
Belegte Ganztagesplätze gesamt
am 01.03. (85 %)
(inkl. für 6- u. 12 Jahren)
Plan 2018
540.000
Ergebnis 2018
629.355
Plan 2019
630.000
200
147
1.600
1.490
1.600
3.400
3.109
3.600
120/180
199/311
165/240
3.429
3.429
3.484
2.915
674
3.270
693
2.961
689
2.202
2.540
2.235
927
1.042
986
1.669
1.419
343
1.669
1.566
330
1800
1530
343
993
1.158
1110
802
896
836
220
Bildung und Sport:
Die Erreichung der Kennzahlen liegt weitgehend im Rahmen der Entwicklung der letzten Jahre.
Besonders hinzuweisen ist jedoch auf die weiterhin steigende Inanspruchnahme der Schulkindbetreuung
sowie der Mittagstischversorgung- nicht nur im Grundschulbereich. Die Besucherzahlen im Westbad
liegen deutlich unter dem Planwert. Die Zahl der Mitglieder in Vereinen ist hingegen sehr erfreulich.
Soziales:
Durch den Rückgang der Zuweisungen von Flüchtlingen und die Schaffung von weiteren
Unterbringungsmöglichkeiten sank die Belegungsquote der Flüchtlingsunterkünfte auf unter 90%.
Die Gesamtausgaben in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind im Jahr 2018 auf 15,2 Mio. EUR
gesunken, was auf die gute wirtschaftliche Lage zurückzuführen ist. Erfreulich ist die Entwicklung bei den
Leistungen zur Bildung und Teilhabe, die Zahl der Inanspruchnahme steigt weiterhin an. Die wachsende
Bekanntheit und das steigende Interesse des betroffenen Personenkreises lassen hoffen, dass dies auch in
Zukunft gelingt.
35
Die Planzahlen der Jugendberatungsstelle, sowie der Jugendhäuser konnten auch im Jahr 2018 leider
nicht erreicht werden. Auch die allgemeinen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien wurden
nicht in der Form in Anspruch genommen wie erwartet.
Im Arbeitsfeld der Kinderschutzstelle konnten jedoch deutlich mehr Kinder und Familien beraten werden
als im Vorjahr.
Kinderbetreuung in Ulm - übergreifend:
Die geplanten Werte wurden bei der Betreuung von Kindern über 3 Jahren übertroffen.
Bei Kindern unter 3 Jahren wurden die Planwerte erreicht, in den städtischen Einrichtungen leicht
unterschritten. Die geplanten Werte für die GT-Betreuung wurden erneut deutlich übertroffen.
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt:
Gebäudemanagement
Anzahl der verwalteten Liegenschaften
Durchschnittliche
Gebäudereinigungskosten in €/100m²
Energieverbrauch (in kWh/m²)
Heizung
Strom
Feuerschutz
Zuschussbedarf je Einwohner/-in für
Brandschutz (in €)
Anzahl der Einsätze
Tiergarten
Zahl der Besucher pro Jahr
Zuschussbedarf / Besucher (in €)
Bauordnung
Anzahl erteilter Baugenehmigungen
Anzahl Mitteilung eines
Kenntnisgabeverfahrens
Grünanlagen
Öffentliche Grün- und Parkanlagen in m²
Fläche der Spiel- und Bolzplätze in m²
Unterhaltungskosten je m² öffentliches
Grün (in €)
Unterhaltungskosten je m² Spielplatz (in
€)
Straßen
Länge des Straßennetzes in km
Öffentliches Grün an Straßen in m²
Unterhaltungskosten je km
Gemeindestraße (in €)
Unterhaltungskosten je qm Grün an
Straßen (in €)
Unterhaltungskosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen (in €)
Energiekosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen (in €)
Bestattungswesen/Krematorium
Anzahl der Erdbestattungen/Jahr
Anzahl der Urnenbeisetzungen/Jahr
36
Plan 2018
Ergebnis 2018
Plan 2019
285
13,89
287
16,44
292
17,50
120
33
126
36
135
36
58
71
70
1.800
2.049
1.800
145.000
9,08
188.414
5,62
150.000
8,60
360
100
422
47
400
70
1.743.400
515.000
1,37
1.743.400
514.700
1,23
1.749.200
515.000
1,35
1,24
1,13
1,24
492
2.197.200
9.146
500
2.197.200
7.563
498
2.198.000
8.104
0,68
0,69
0,69
22,97
40,55
26,46
56,73
52,78
56,62
280
860
266
881
280
800
Gebäudemanagement:
Die durchschnittlichen Kosten für die Gebäudereinigung liegen in 2018 deutlich über dem Planansatz.
Der Energieverbrauch für Heizung pro m² überschreitet ebenfalls den Planwert. Dieser Wert ist abhängig
von Witterung und umgesetzten Energiesparmaßnahmen. Der Stromverbrauch lag ebenfalls über dem
Planbereich.
Feuerschutz:
Die Zahl der Einsätze liegt in 2018 deutlich über dem Planansatz.
Tiergarten:
Die Zahl der Tiergartenbesucher liegt weit über dem Planansatz. Die positive Entwicklung der Vorjahre
setzt sich fort. Der Zuschussbedarf je Besucher hat sich gegenüber 2017 weiter verringert.
Bauordnung:
Bei den Baugenehmigungen wurden die Planansätze deutlich überschritten, die Anzahl der Mitteilungen
eines Kenntnisgabeverfahrens liegt jedoch erneut weit unter dem Planwert.
Grünanlagen:
Die Gesamtfläche der öffentlichen Grün- und Parkanlagen wurde 2013 erstmalig von VGV im Rahmen
des Aufbaus des Grünflächeninformationssystems (GRIS) ermittelt.
Auf dieser Grundlage wurde in 2015 ein eigenständiges Spielplatzkataster aufgebaut, in welchem die
städtischen Spiel- und Bolzplätze geführt werden. Das Ergebnis 2018 für die Gesamtfläche der
öffentlichen Grün- und Parkanlagen, sowie der Spiel- und Bolzplätzen entspricht dem Planansatz.
Die Unterhaltskosten je m² der öffentlichen Grün- und Parkanlagen, sowie der Spiel- und Bolzplätze
liegen ebenfalls unter dem Planansatz.
Straßen:
Die Unterhaltskosten je km Straße liegen unter den geplanten Werten. Die Unterhaltskosten je m²
Straßengrün jedoch liegen leicht über dem Planwert. Die Unterhaltskosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen liegen deutlich über dem Planwert. Die Energiekosten je Brennstelle dagegen
unterschreiten den geplanten Wert.
Bestattungswesen/Krematorium:
Im Bestattungswesen liegen die Fallzahlen bei den Erdbestattungen leicht unter und bei den
Urnenbeisetzungen leicht über den Planwerten.
Fazit:
Die Entwicklung der Kennzahlen stellt sich sehr unterschiedlich dar. Zum Teil werden die
Planwerte deutlich unter- oder überschritten. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 sind die
Planwerte auf Anpassungsbedarfe zu überprüfen.
37
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind,
waren nicht zu verzeichnen.
Ausblick
Die Prognosen für die Jahre 2019 und 2020 sind weiterhin positiv. Aktuell geht die Bundesregierung für
2019 von einem Wachstum des BIP um real 0,5 % und für 2019 um real 1,5 % aus. Die aktuelle
Steuerschätzung (Mai 2019) prognostiziert Mehrerträge sowohl in 2019 als auch 2020. Im Vergleich mit
der Steuerschätzung Herbst 2018 werden jedoch geringere Mehrerträge prognostiziert. Dies wird durch
die Unsicherheit im Welthandel wie z. B Handelskonflikte und die Debatten über den Brexit begründet.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Steuersituation bei den Kommunen insbesondere durch
regionale Effekte (insbesondere der Gewerbesteuer) bestimmt ist.
Die Stadt plant weiterhin mit hohen Steuereinnahmen. Dies beruht auf der Vorausschau von Bund
und Land sowie aus eigenen Prognosen und Erfahrungen.
Die Stadt plant für das Jahr 2019 erneut mit hohen Ausgabensteigerungen, zu denen sie zum Teil
verpflichtet ist (z. B. Tarifsteigerung, Ausbau Bildung, Betreuung und Erziehung), zum Teil handelt es sich
jedoch auch um freiwillige Maßnahmen (z. B. im Kulturbereich).
Gleichzeitig ist in der Investitionsstrategie 2018 - 2027 ein sehr ambitioniertes Investitionsprogramm
dargestellt, das künftig nicht nur hohe Finanzierungskosten, sondern auch hohe zusätzliche Betriebs- und
Folgekosten verursachen wird. Ungeachtet der dafür erforderlichen Finanzierung übersteigt dieses
Programm die tatsächlichen Kapazitäten und Verträglichkeit der Stadt. Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019 wird mit Hilfe der Investitionsstrategie 2018 - 2027 ein verträgliches Maß für das
Investitionsprogramm angestrebt.
38
39
-
-
-
15
16
17
=
-
14
19
-
13
-
-
12
18
+
=
11
+
9
10
+
8
+
5
+
+
4
+
+
3
7
+
2
6
+
1
lfd.
Nr.
Ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen
Ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Sonstige Transfererträge
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
-481.380.557,82
-17.482.895,95
-216.215.942,38
-3.323.819,43
-43.991.258,28
-74.134.374,05
-61.602,35
-126.170.665,38
524.847.039,99
21.584.230,58
1.153.300,00
1.385.391,65
17.856.825,62
28.209.405,87
26.410.405,09
5.775.048,58
7.833.992,17
156.961.077,35
-494.385.400
-19.250.140
-213.078.060
-3.100.000
-45.898.400
-77.630.400
-50.000
-135.378.400
496.616.800
34.756.500
1.509.600
1.355.100
14.119.400
25.661.400
25.182.800
5.870.000
7.328.300
144.538.700
236.295.000
2
1
257.677.363,08
EUR
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
2018
2017
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtergebnisrechnung
3.2 Gesamtergebnisrechnung
-526.726.329,83
-35.301.531,30
-216.739.051,65
-2.862.215,24
-46.593.873,45
-89.567.538,84
-50.771,38
-135.611.347,97
545.462.328,56
35.890.810,28
1.756.600,00
1.881.823,24
14.412.200,89
28.585.962,06
27.183.705,47
6.606.397,10
8.109.871,86
155.480.468,09
265.554.489,57
3
EUR
2018
Ergebnis
-32.340.930
-16.051.391
-3.660.992
237.785
-695.473
-11.937.139
-771
-232.948
48.845.529
1.134.310
247.000
526.723
292.801
2.924.562
2.000.905
736.397
781.572
10.941.768
29.259.490
4
EUR
-14.402.093
-140.485
-518.897
0
-50.000
-12.874.042
0
-818.669
16.634.845
12.112
247.000
0
218.758
876.271
760.238
0
0
10.874.066
3.646.400
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2018
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-7.825.200,00
-3.863.800,00
-365.600,00
0,00
0,00
-3.577.100,00
0,00
-18.700,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2017
10.113.636,83
12.047.106,30
2.776.494,65
-237.784,76
645.473,45
-4.514.003,16
771,38
-604.421,03
-32.210.683,56
-1.122.198,28
0,00
-526.723,24
-74.042,89
-2.048.291,06
-1.240.667,47
-736.397,10
-781.571,86
-67.702,09
-25.613.089,57
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
Die Übersicht zur Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses gemäß VWL Produkt- und Kontenrahmen ist in Anlage 2 beigefügt.
3.1 Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses
3. ERGEBNISRECHNUNG 2018
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-7.839.300,00
-3.115.600,00
-363.300,00
0,00
0,00
-4.345.700,00
0,00
-14.700,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2019
40
=
24
nachrichtlich: Behandlung von Überschüssen
und Fehlbeträgen
Gesamtergebnis
Sonderergebnis
2
1
9.177.823,67
-2.123.624,62
-43.466.482,17
0,00
45.590.106,79
2.123.624,62
-7.054.199,05
0
0
0
2.231.400
0
0
0
2.231.400
EUR
EUR
43.466.482,17
2018
Fortges. Ansatz
2017
Ergebnis Vorjahr
-7.162.848,00
-18.735.998,73
0,00
25.898.846,73
7.162.848,00
-2.896.894,06
10.059.742,06
18.735.998,73
3
EUR
2018
Ergebnis
-7.162.848
-18.735.999
0
23.667.447
7.162.848
-2.896.894
10.059.742
16.504.599
4
EUR
0
0
0
2.232.752
0
0
0
2.232.752
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2018
0,00
0,00
0,00
-7.825.200,00
0,00
0,00
0,00
-7.825.200,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2017
7.162.848,00
18.735.998,73
0,00
-29.259.894,73
-7.162.848,00
2.896.894,06
-10.059.742,06
-22.097.046,73
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
-7.839.300,00
0,00
0,00
0,00
-7.839.300,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2019
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2018"(Spalte 2) wird der Planwert 2018 dargestellt. Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu beachten, dass die aus
2017 übertragenen Ermächtigungen (vgl. Spalte 6) die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz jedoch nicht einbezogen
werden.
In der Spalte "Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug" sind die während des Jahres 2018 genehmigten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.
die zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen zur Verfügung gestellten Mittel und Sperren dargestellt. Auch diese Beträge verändern
die "Verfügungsmasse".
In Spalte 8 sind die in das Jahr 2019 zu übertragenen Ermächtigungen dargestellt. Diese sind im Einzelnen zusätzlich in Anlage 1 dargestellt.
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des Sonderergebnisses
=
23
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Erträge
30
-
22
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses
+
21
Ordentliches Ergebnis
Ertrags- und Aufwandsarten
Gesamtergebnisrechnung
26
=
20
lfd.
Nr.
41
+
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
+
-
-
=
5
6
7
8
10
11
12
14
15
17
18
19
20
21
24
27
28
=
+
3
29
+
2
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2017
Ertrags- und Aufwandsarten
-13.913.948,35
-6.495.122,99
-9.674.294,00
-2.286.306,85
5.465.477,86
-7.418.825,36
-15.021.009,96
-1.841.695,72
-772.353,09
-2.228.811,19
-2.730.490,08
-7.447.659,88
7.602.184,60
108.099,37
124,68
527.315,88
6.705.697,67
166.910,39
54.387,00
39.649,61
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
3.3.1 Teilergebnisrechnung Bereich Oberbürgermeister
-15.114.585
-6.177.659
-9.355.000
-2.032.076
5.209.417
-8.936.925
-15.454.025
-1.691.462
-976.700
-1.892.100
-2.883.463
-8.010.300
6.517.100
3.400
100
553.800
5.569.000
134.500
54.300
202.000
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
Für jeden Teilhaushalt ist eine eigene Ergebnisrechnung zu erstellen:
3.3 Teilergebnisrechnungen
-14.006.767,39
-5.904.329,67
-8.773.887,00
-2.003.853,44
4.873.410,77
-8.102.437,72
-17.695.140,95
-2.366.860,60
-710.991,13
-1.536.008,79
-5.057.909,23
-8.023.371,20
9.592.703,23
478.016,46
352,69
523.529,98
7.354.743,37
110.169,92
70.194,00
1.055.696,81
3
EUR
2018
Ergebnis
-24.330
15.894
853.697
1.107.817
273.330
581.113
28.223
-336.006
834.487
-2.241.116
-675.399
265.709
356.091
-2.174.446
-13.071
3.075.603
474.616
253
-30.270
1.785.743
4
EUR
Vergleich
Ansatz/ Ergebnis
-1.582.908
0
0
0
0
-1.582.908
-1.956.689
-455.299
37.248
0
-1.463.804
-74.834
373.781
0
0
13.352
94.929
35.000
0
230.500
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2018
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-436.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-436.600,00
-436.600,00
-86.300,00
-100.000,00
0,00
-250.300,00
6
EUR
Ermächtigunge
n aus
2017
-3.127.325,24
-273.329,76
-581.113,00
-28.222,98
336.006,22
-2.853.995,48
-152.173,25
133.799,52
-328.460,87
-356.091,21
460.342,11
-61.762,80
-2.701.822,23
-474.616,46
-252,69
43.622,02
-1.690.814,37
59.330,08
-15.894,00
-623.196,81
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-915.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-915.500,00
-915.500,00
-171.200,00
-100.000,00
0,00
-644.300,00
8
EUR
übertr.
Ermächt. nach
2019
42
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag nach 2019 - Übertrag aus 2017) um rd. 479 T€.
In der Gesamtsicht liegt der Nettoressourcenbedarf des Teilhaushalts um 1.108 T€ unter dem Ansatz.
Die ordentlichen Aufwendungen liegen rd. 2.241 T€ über dem Planansatz. Wesentliche Mehraufwendungen mit rd. 676 T€ beruhen insbesondere auf nicht
aktivierungsfähigen Aufwendungen im Bereich Sedelhöfe (Zeile 14 und 18), Mehraufwendungen bei den planmäßigen Abschreibungen (Zeile 15) und
Wenigeraufwendungen bei den Zuschüsse an private Unternehmen (Zeile 17). Zum Teil werden die Mehraufwendungen durch Mehrerträge ausgeglichen.
Die ordentlichen Erträge liegen um rd. 3.076 T€ über dem Planansatz. Dies beruht insbesondere auf den Mehrerträgen bei den Zuweisungen und
Zuwendungen (rd. 854 T€ - insbesondere EU-Projekt DA-Space), bei Miet- und Pachten für bebaute / unbebaute Grundstücke (insg. rd.1.487 T€), beim
Anschlagswesen (rd. 112 T€), beim Ersatz von Sachaufwand (rd. 139 T€) und auf Mehrerträgen bei den Sonstige ordentliche Erträgen (rd. 475 T€). In der
Summe ergibt sich hierdurch eine Abweichung von rd. 47 % zwischen Plan und Ergebnis.
Analyse Jahresergebnis 2018
Der Teilergebnishaushalt des Bereichs Oberbürgermeister wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf von der Liegenschaftsverwaltung,
den Ortsverwaltungen sowie der Zentralstelle geprägt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ortsverwaltungen zusätzliche Mittel bewirtschaften, die jedoch zum Teil nicht in diesem Teilhaushalt, sondern bei
den jeweiligen fachlichen Profitcentern (z.B. Grundschulen, städtische Kindertageseinrichtungen, Gemeindestraßen) abgebildet werden.
43
=
+
-
-
=
=
21
24
27
28
29
-
17
20
-
15
-
-
14
=
-
13
19
-
12
18
+
=
11
+
8
10
+
+
5
+
+
4
7
+
3
6
+
2
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Sonstige Transfererträge
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2017
Ertrags- und Aufwandsarten
-2.317.943,93
10.086.304,94
-59.857,00
217.660,04
9.928.501,90
-12.404.248,87
-14.048.344,49
-1.988.100,77
-277.056,96
-616.774,38
-1.749.309,54
-61.602,35
-9.355.500,49
1.644.095,62
14.510,68
249.191,50
505.366,17
751.029,61
30.651,64
436,33
31,00
92.878,69
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
0
5.000
30.000
-7.645.975
12.616.187
-471.700
370.011
12.717.876
-20.262.162
-22.945.262
-2.220.123
-3.602.500
-1.470.400
-2.735.539
-50.000
-12.866.700
2.683.100
140.800
242.000
983.400
1.126.100
155.800
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
2.604.302,24
162.506,08
232.556,78
727.652,62
1.261.385,50
129.994,37
10,00
67.975,62
22.221,27
3
EUR
2018
Ergebnis
-7.253.427,40
12.547.906,97
-467.362,00
350.180,57
12.665.088,40
-19.801.334,37
-22.405.636,61
-2.295.223,39
-2.460.657,98
-2.121.474,38
-2.982.479,66
-50.771,38
-12.495.029,82
3.3.2 Teilergebnisrechnung Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
135.286
-25.806
10
62.976
-7.779
392.548
-68.281
4.338
-19.831
-52.788
460.828
539.626
-75.100
1.141.842
-651.074
-246.941
-771
371.670
-78.798
21.706
-9.443
-255.747
4
EUR
Vergleich
Ansatz/ Ergebnis
0
6.303
40.185
0
0
19.750
10.435
0
0
0
10.000
757.656
0
0
0
0
757.656
717.471
-86.083
1.110.951
0
-313.700
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2018
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-802.700,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-802.700,00
-802.700,00
-662.700,00
0,00
0,00
-140.000,00
6
EUR
Ermächtigun
gen aus
2017
-437.591,53
68.280,50
-4.338,00
19.830,62
52.787,88
-505.872,03
-624.854,79
-673.682,93
-30.891,02
651.074,38
-206.759,42
771,38
-365.367,18
118.982,76
-21.706,08
9.443,22
275.497,38
-124.850,50
25.805,63
-10,00
-62.975,62
17.778,73
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-441.700,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-441.700,00
-441.700,00
-411.800,00
0,00
0,00
-29.900,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2019
44
Der erhöhte Nettoressourcenbedarf im Vergleich zu 2017 (+ 5.328 T€) ergibt sich aus der Zusammenlegung von ZS und ZD zum 01.01.2018 sowie die
Übernahme der Erträge und Aufwendungen für die Donaubad GbR in das ZSD-Budget.
Die Ermächtigungsüberträge verringern sich "netto" (Übertrag nach 2019 - Übertrag aus 2017) um 361.000 €.
Die Ist-Kosten 2018 bei den Transferaufwendungen liegen 1.142 T€ unter dem Planansatz, insb. weil die Finanzierung des LBBW-"Altkredits" für die
Errichtung des Freizeitbades aus software- und buchungstechnischen Gründen zwar im Ergebnishaushalt veranschlagt wird, die Auszahlung i.H.v. 1.176 T€
jedoch direkt über ein Bilanzkonto erfolgt (Darstellung nur in der Finanzrechnung unter der Position "Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit").
Bei den planmäßigen Abschreibungen ist der Mittelansatz um 651 T€ überschritten. Dies liegt im Wesentlichen an der Abschreibung auf geringwertige
Vermögensgegenstände, insbesondere im Bereich der Freizeitanlagen GbR (-394 T€) und der Steuerungsunterstützung (-163 T€, insb. Projekte bei ZSD/T).
Das Ergebnis der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegt mit rd. 247 T€ über dem Planansatz. Der Mehraufwand ergibt sich aus einer Vielzahl
an Einzelpositionen. Wesentlich für die Plan-Ist-Abweichung ist der Abriss des Umkleidegebäudes auf dem früheren Donaubadgelände, für den gleichwohl
230 T€ außerplanmäßig im Haushaltsvollzug bereitgestellt wurden.
Der Minderaufwand bei den Personalkosten ergibt sich insbesondere beim zentralen Personalkostenbudget, aus dem bspw. Personalkosten für die
betriebliche Wiedereingliederung, die Ausbildung und das Traineeprogramm finanziert werden.
Die ordentlichen Erträge liegen um rd. 79 T€ unter dem Planansatz. Die Ursache liegt insbesondere darin, dass im Zuge der Aufgabenübertragung für das
Donaubad auf ZSD ein zu hoher Planansatz für Erstattungsleistungen der Stadt Neu-Ulm übernommen wurde. Anstatt veranschlagten 360 T€ sind nur 70 T€
angefallen, die der Stadt Neu-Ulm als Betriebskostenanteil in Rechnung gestellt wurden. Zudem liegen die Erträge aus Verwaltungsgebühren um rd. 20 T€
unter dem Ansatz (Position Entgelte für öffentliche Leistungen). Eine Kompensation erfolgt teilweise durch Mehrerträge bei den Personalkostenersätzen
(Position sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte) sowie Erstattungen der Stadt Neu-Ulm für Instandhaltungsmaßnahmen an den Freizeitanlagen (Position
Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge).
Analyse Jahresergebnis 2018
Der Teilergebnishaushalt der Zentralen Steuerung und Dienste wird im Blick auf die Aufwendungen bzw. den Nettoressourcenbedarf insbesondere
von den Profitcentern Personalmanagement, Team IT sowie Donaubad geprägt.
45
-
-
-
=
=
+
-
15
17
18
19
20
21
24
=
-
14
29
-
-
=
11
12
=
+
7
28
+
6
27
+
5
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Ertrags- und Aufwandsarten
Teilergebnisrechnung
EUR
2
EUR
1
-1.622.822,29
1.883.121,43
-13.255,00
-603.354,28
2.499.730,71
-3.505.943,72
-4.139.515,59
-160.797,65
-800.015,68
-51.671,40
-824.711,12
-2.302.319,74
633.571,87
180.521,77
230.954,45
222.095,65
2018
Fortges.
Ansatz
2017
Ergebnis
Vorjahr
3.3.3 Teilergebnisrechnung Bereich Zentrale Dienste
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
EUR
2018
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ergebnis
4
EUR
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
5
EUR
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
6
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ergänz. Fest- Ermächtigunge
legungen im
n aus
HH-Vollzug
2017
2018
7
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
8
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
übertr. Ermächt.
nach
2019
46
Die Zentralen Dienste/Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation (bisher ZD/ÖA) wurden mit Ausnahme der Heimatgeschichtlichen Veranstaltungen der
Zentralstelle im Bereich des Oberbürgermeisters zugeordnet.
Der Bereich Zentrale Dienste wurde gemäß Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters vom 30.06.2017 seit 2018 mit dem Bereich Zentrale Steuerung
zusammengelegt. Die Zentralen Dienste werden im Bereich Zentrale Steuerung und Dienste als Abteilung - Interne Dienste geführt.
Umorganisation
Der Teilergebnishaushalt der Zentralen Dienste
47
-
=
=
+
-
-
=
=
20
21
24
27
28
29
-
17
19
-
15
18
-
=
11
-
+
14
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+
7
10
12
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
+
6
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
+
5
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
+
Ertrags- und Aufwandsarten
Teilergebnisrechnung
2
lfd.
Nr.
2
1
-4.459.266,86
-3.148.023,08
-21.206,00
-3.264.400,51
137.583,43
-1.311.243,78
-14.229.911,06
-914.647,78
-229.515,33
-163.977,01
-2.298.505,16
-10.623.265,78
12.918.667,28
5.095.757,78
577.171,63
217.985,51
6.585.985,71
-6.007.327
-3.517.222
-17.000
-3.500.222
0
-2.490.105
-14.661.405
-868.754
-260.000
-121.100
-2.361.151
-11.050.400
12.171.300
4.785.000
541.400
174.200
6.223.700
447.000
EUR
EUR
441.766,65
2018
Fortges.
Ansatz
2017
Ergebnis
Vorjahr
3.3.4 Teilergebnisrechnung Bereich Bürgerdienste
-5.436.018,18
-3.199.150,33
-20.386,00
-3.178.764,33
0,00
-2.236.867,85
-15.104.291,03
-852.895,69
-250.658,52
-567.284,62
-2.306.080,59
-11.127.371,61
12.867.423,18
4.737.444,48
567.300,56
270.543,64
6.762.662,52
529.471,98
3
EUR
2018
Ergebnis
55.070
-76.972
696.123
-47.556
25.901
96.344
538.963
82.472
571.309
318.072
-3.386
321.458
0
253.237
-442.886
15.858
9.341
-446.185
4
EUR
Vergleich
Ansatz/ Ergebnis
0
60.000
0
0
0
60.000
0
37.082
0
0
0
0
37.082
-22.918
-5.062
-5.000
0
-12.856
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2018
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-531.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-531.100,00
-531.100,00
-491.500,00
-27.000,00
0,00
-12.600,00
6
EUR
-1.065.326,73
-318.071,78
3.386,00
-321.457,78
0,00
-747.254,95
-111.131,77
-512.420,19
-41.341,48
446.184,62
-80.526,33
76.971,61
-636.123,18
47.555,52
-25.900,56
-96.343,64
-478.962,52
-82.471,98
7
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-518.900,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-518.900,00
-518.900,00
-496.000,00
0,00
0,00
-22.900,00
8
EUR
Ermächtigunge Verfügbare Mittel übertr. Ermächt.
n aus
abzgl. Ergebnis
nach
2017
2019
48
Die Ermächtigungsüberträge reduzieren sich "netto" (Übertrag nach 2019 - Übertrag aus 2017) um rd. 12 T€.
Insgesamt liegt der Nettoressourcenbedarf rd. 571 T€ unter dem Planansatz 2018.
Die Personalaufwendungen übersteigen um rd. 77 T€ die geplanten Werte.
Die Sachaufwendungen liegen dagegen um rd. 55 T€ unter dem Plan.
Bei den Bußgeldern (-45 T€) und den Erstattungen von verbundenen Unternehmen (-18 T€) werden die Planansätze 2018 unterschritten.
Die Summe der ordentlichen Erträge übersteigt um 696 T€ die Planansätze 2018.
Die Mehrerträge resultieren insbesondere aus den Verwaltungs- (529 T€) und Benutzungsgebühren (10 T€), Zuweisungen und Zuschüssen (82 T€),
Erstattungen vom Bund (44 T €) sowie dem Ersatz von Personal- (63 T€) und Sachaufwendungen (15 T€).
Analyse Jahresergebnis 2018
Der Teilergebnishaushalt der Bürgerdienste wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf insbesondere von den Profitcentern Melde-/Ausländerwesen
sowie Sicherheit und Ordnung geprägt.
49
-
=
=
+
-
-
=
=
19
20
21
24
27
28
29
-
17
18
-
15
=
11
-
+
-
+
7
10
14
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+
6
12
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
+
5
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
+
3
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
+
2017
Ertrags- und Aufwandsarten
-30.730.887,72
-12.066.647,83
-1.286.560,00
-10.837.713,33
57.625,50
-18.664.239,89
-31.546.123,12
-1.313.461,15
-1.636.579,14
-467.089,16
-5.282.868,37
-22.846.125,30
12.881.883,23
55.978,53
19.171,21
1.115.239,74
5.604.609,18
14.881,00
6.072.003,57
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
2
lfd.
Nr.
3.3.5 Teilergebnisrechnung Fachbereich Kultur
-32.711.002
-12.123.839
-1.142.400
-11.007.239
25.800
-20.587.163
-32.070.763
-1.148.787
-1.899.800
-358.500
-4.338.976
-24.324.700
11.483.600
69.600
15.000
656.700
5.330.000
8.200
5.404.100
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
-32.308.132,26
-12.094.921,31
-1.119.174,00
-11.009.604,68
33.857,37
-20.213.210,95
-33.359.317,43
-1.441.307,93
-1.873.989,78
-510.438,42
-4.924.115,11
-24.609.466,19
13.146.106,48
47.359,89
25.256,66
1.056.069,37
6.018.158,83
15.649,00
5.983.612,73
3
EUR
2018
Ergebnis
-22.240
10.257
399.369
688.159
7.449
579.513
402.870
28.917
23.226
-2.366
8.057
373.952
-1.288.554
-292.521
25.810
-151.938
-585.139
-284.766
1.662.506
4
EUR
148.135
0
0
0
0
148.135
-157.614
441.209
-3.150
-50.000
-539.573
-6.100
305.749
10.492
0
102.768
125.629
0
66.860
5
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.726.200,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.726.200,00
-1.726.200,00
-1.413.200,00
-63.400,00
0,00
-249.600,00
6
EUR
-1.980.934,74
-28.917,45
-23.226,00
2.365,92
-8.057,37
-1.952.017,29
-595.259,81
-679.469,83
-92.360,22
101.938,42
-204.034,37
278.666,19
-1.356.757,48
32.732,11
-10.256,66
-296.601,37
-562.529,83
-7.449,00
-512.652,73
7
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.790.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.790.000,00
-1.790.000,00
-1.427.000,00
-87.800,00
0,00
-275.200,00
8
EUR
Vergleich
Ergänz. Fest- Ermächtigunge Verfügbare Mittel übertr. Ermächt.
Ansatz/ Ergebnis legungen im
n aus
abzgl. Ergebnis
nach
HH-Vollzug
2017
2019
2018
50
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag nach 2019 - Übertrag aus 2017) um 253 T€.
Bei den Aufwendungen liegt das Ergebnis um 1,28 T€ über dem Plan 2018. Die Mehraufwendungen ergeben sich durch Mehraufwendungen im
Personalbereich mit 300 T€, sowie bei den Sach- und Dienstleistungen mit 585T€. Auch hier werden die Bespielung der Wilhelmsburg, die Aktion "Mensch
Albert" sowie gewisse Ausstellungen im Museum im Ergebnis deutlich.
Im Jahr 2018 sind Mehrerträge i. H. v. insgesamt 1,66 Mio. € zu verzeichnen.
Diese ergeben sich unter anderem aufgrund von höheren bzw. nicht geplanten Zuweisungen und Zuwendungen (580 T€) beim Theater, Museum
(Provenienzforschung) und der Kulturabteilung für das Kulturprogramm auf der Wilhelmsburg. Zudem konnten bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten
(Benutzungsgebühren) Mehrerträge i. H. v. 688 T€ vereinnahmt werden, was auf die Entgelte bei zahlreichen erfolgreichen Vorstellungen des Theaters
zurückzuführen ist (u.a. Rock of Ages). Auch die sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelte liegen um 400 T€ über dem Plan, was unter anderem auf die
Verkaufserlöse bei der Aktion Mensch Albert und Mehrerträge beim Museum zurückzuführen ist. Es gilt jedoch zu beachten, dass den Mehrerträgen auch
Mehraufwendungen entgegen stehen.
Analyse Jahresergebnis 2018
Der Teilergebnishaushalt Kultur beinhaltet sowohl die "Sonderbudgets" der kulturellen Einrichtungen Ulmer Museum, Ulmer Theater, Stadtbibliothek,
Musikschule und Stadthaus als auch die weiteren Profitcenter des Fachbereichs Kultur.
Im Blick auf den Nettoressourcenbedarf wird der Teilhaushalt insbesondere von den Profitcentern Theater, Stadtbibliothek, Kulturförderung und Musikschule
geprägt.
51
-
=
=
28
29
-
17
-
-
15
27
-
14
24
-
12
+
=
11
21
+
=
+
8
10
20
+
7
-
+
6
=
+
5
19
Zinsen und ähnliche Erträge
+
4
18
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+
3
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Sonstige Transfererträge
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
+
2
Steuern und ähnliche Abgaben
+
2017
Ertrags- und Aufwandsarten
-138.893.537,71
-50.898.532,30
-1.006.282,00
-57.210.241,00
7.317.990,70
-87.995.005,41
-183.169.889,69
-8.221.682,07
-113.952.214,81
-4.810.382,68
-15.335.828,08
-40.849.782,05
95.174.884,28
159.292,13
424,29
15.119.255,43
7.299.823,37
4.918.356,37
5.774.612,25
138.226,10
60.988.373,07
776.521,27
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
1
lfd.
Nr.
-4.589.132,63
-16.852.823,22
-44.696.132,29
94.420.334,81
9.631,64
1.232,18
11.361.362,80
7.485.707,05
4.659.514,20
6.606.387,10
166.371,11
62.749.836,43
1.380.292,30
3
EUR
2018
Ergebnis
-25.177.423,20
-50.941.152,41
-593.208,00
-50.398.736,03
50.791,62
-97.492.746,75
-150.761.284 -148.433.899,16
-55.412.126
-550.400
-54.896.126
34.400
-95.349.159
-187.934.359 -191.913.081,56
-8.966.411
-115.113.260 -100.597.570,22
-3.128.700
-16.696.188
-44.029.800
92.585.200
20.300
1.000
11.001.000
7.420.300
4.473.800
5.870.000
104.300
63.194.500
500.000
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
3.3.6 Teilergebnisrechnung Fachbereich Bildung und Soziales
880.292
2.327.385
4.470.973
-42.808
4.497.390
16.392
-2.143.588
-3.978.723
-16.211.012
14.515.690
-1.460.433
-156.635
-666.332
1.835.135
-10.668
232
360.363
65.407
185.714
736.387
62.071
-444.664
4
EUR
0
-1.637.276
0
0
0
0
-1.637.276
-2.969.066
-1.145.626
-1.239.790
0
176.388
-760.038
1.331.790
1.620
0
39.000
236.555
87.909
0
0
966.706
5
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.080.200,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.080.200,00
-3.080.200,00
-818.600,00
-51.300,00
0,00
-2.191.600,00
-18.700,00
6
EUR
Vergleich
Ergänz. Fest- Ermächtigunge
Ansatz/ Ergebnis legungen im
n aus
HH-Vollzug
2017
2018
-7.044.861,08
-4.470.973,15
42.808,00
-4.497.389,53
-16.391,62
-2.573.887,93
-2.070.543,12
14.246.786,32
-15.806.779,78
1.460.432,63
-1.858.576,58
-112.405,71
-503.344,81
12.288,36
-232,18
-321.362,80
171.147,95
-97.805,20
-736.387,10
-62.071,11
1.411.369,57
-880.292,30
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.255.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.255.000,00
-2.255.000,00
-233.600,00
-53.800,00
0,00
-1.952.900,00
-14.700,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2019
52
Die Ermächtigungsüberträge vermindern sich "netto" (Übertrag nach 2019 - Übertrag aus 2017) um rd. 0,2 Mio. €.
Der Wenigeraufwand von 14,5 Mio. € bei den Transferaufwendungen (Zeile 17) resultiert aus den Entwicklungen im Bereich der vorabdotierten Sozial- und
Jugendhilfe. Der Zuschussbedarf beläuft sich im Jahresergebnis 2018 auf 50,6 Mio. €.
Der Mehraufwand bei den planmäßigen Abschreibungen (Zeile 14) ist im Zusammenhang mit (Sofort-)Abschreibungen von geringwertigen
Wirtschaftsgütern v.a. in den Schulen und in der Flüchtlingsunterbringung entstanden sowie durch die hohe Pauschalwertberichtigung von Forderungen auf
die Unterhaltsvorschüsse aufgrund der Gesetzesänderung (siehe hierzu Forderungen aus Transferleistungen A. 1.3.7).
Im Bereich der Zuweisungen und Zuwendungen (Zeile 3) wurden knapp 0,4 Mio. € weniger vereinnahmt als geplant, was auf den unerwartet niedrigen
Übergang von Flüchtlingen ins SGB II zurückzuführen ist. Bei den sonstigen Transfererträgen konnten Mehrerträge i. H. v. 0,7 Mio. € verzeichnet werden.
Durch den Platzausbau in den städtischen Kindertageseinrichtungen können Gebührenmehrerträge aus öffentlich-rechtlichen Entgelten (Zeile 5) verzeichnet
werden. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten (Zeile 6) machen sich die gestiegenen Erträge im Bereich der Mittagstischverpflegung an Schulen
bemerkbar.
Die Erträge bei den Kostenerstattungen und - umlagen (Zeile 7) liegen mit 11,3 Mio. € leicht über dem Planansatz, was auf die Veränderungen im Bereich
des Unterhaltsvorschuss zurückzuführen ist.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen weicht das Ergebnis mit 16,8 Mio. € im gesamten Fachbereich nur um 0,15 Mio. € vom Planansatz
ab.
Analyse Jahresergebnis 2018
Der Teilergebnishaushalt Bildung und Soziales wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf insbesondere von den Aufgabenbereichen Bildung und Sport,
Soziales und Kinderbetreuung geprägt.
53
-
-
-
=
=
+
-
-
=
=
17
18
19
20
21
24
27
28
29
-
14
15
-
+
9
12
+
7
+
+
6
=
+
5
11
+
3
10
+
2
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2017
Ertrags- und Aufwandsarten
-57.868.910,45
30.771.785,83
-17.805.660,00
-8.861.370,46
57.438.816,29
-88.640.696,28
-121.774.232,89
-1.986.636,10
-5.947.382,22
-35.181.540,73
-45.912.661,70
-32.746.012,14
33.133.536,61
275.087,70
1.153.300,00
928.023,53
11.888.675,52
8.881.796,15
7.626.467,07
2.380.186,64
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
-2.287.520,09
-9.864.440,86
-36.447.749,70
-57.444.131,03
-34.659.976,86
37.062.435,83
337.332,18
1.756.600,00
1.207.098,27
11.157.513,13
9.503.205,63
7.789.682,13
5.311.004,49
3
EUR
2018
Ergebnis
-63.321.427
36.008.658
-17.069.500
-7.764.201
60.842.359
-69.694.426,96
33.946.955,75
-14.670.674,00
-7.355.078,94
55.972.708,69
-99.330.086 -103.641.382,71
-134.049.586 -140.703.818,54
-1.949.603
-9.460.800
-38.927.600
-48.615.083
-35.096.500
34.719.500
107.400
1.509.600
1.024.800
10.715.100
8.865.000
7.156.500
5.341.100
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
3.3.7 Teilergebnisrechnung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
-30.096
229.932
247.000
182.298
442.413
638.206
633.182
-6.373.000
-2.061.703
2.398.826
409.122
-4.869.650
-4.311.297
-6.654.233
-337.917
-403.641
2.479.850
-8.829.048
436.523
2.342.936
4
EUR
Vergleich
Ansatz/ Ergebnis
0
0
-10.244.134
0
0
0
0
-10.244.134
-11.521.074
-397.421
-419.156
0
-10.720.497
16.000
1.276.940
0
247.000
146.656
431.584
451.700
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2018
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.248.400,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.248.400,00
-1.248.400,00
-391.500,00
-123.900,00
0,00
-733.000,00
6
EUR
-5.119.534,33
2.061.702,64
-2.398.826,00
-409.121,70
4.869.650,34
-7.181.236,97
-6.115.241,14
-451.003,99
-139.415,14
-2.479.850,30
-2.624.448,57
-420.523,14
-1.065.995,83
-229.932,18
0,00
-35.642,27
-10.829,13
-186.505,63
-633.182,13
30.095,51
7
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.913.200,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.913.200,00
-1.913.200,00
-371.000,00
-121.700,00
0,00
-1.420.500,00
8
EUR
Ermächtigunge Verfügbare Mittel übertr. Ermächt.
n aus
abzgl. Ergebnis
nach
2017
2019
54
Fazit: Der Nettoressourcenbedarf des Fachbereichs StBU liegt 2018 um rd. 6,4 Mio. € über dem Planansatz 2018.
Das Ergebnis wird durch die einmalige Bildung der Rückstellung für Altlastensanierung (9,6 Mio. €) stark belastet. Dies kann auch durch die hohen
Mehrerträge und teilweise niedrigere Aufwendungen nur gering kompensiert werden.
Im Teilergebnis enthalten sind die Sachaufwendungen für städtische Gebäude. Die auf den Gebäudekostenstellen gebuchten Beträge (Strom, Reinigung,
Energie usw.) werden den Gebäudenutzern in Rechnung gestellt. Die Erträge aus interner Leistungsverrechnung (-4.870 T€) spiegeln damit auch den für die
Gebäude angefallenen Aufwand wieder.
In 2018 wurden rund 1,9 Mio. € als Ermächtigungsüberträge in das Jahr 2019 übertragen. Sie erhöhen sich somit "netto" (Übertrag aus 2017 1,2 Mio. Übertrag nach 2019 1,9 Mio.) um rd. 665 T€. Im Wesentlichen wurden für folgende Bereiche Ermächtigungsüberträge gebildet: 60.000 KOST 2020,
95.000 € City-Bahnhof, 85.000 € Altlasten, 180.000 € Gesamtstädtisches Klimaschutzkonzept, 402.400 € Straßenunterhalt, 50.000 € Unterhalt
Ingenieurbauwerke, 85.000 € Betrieb von Parkierungseinrichtungen, 12.700 € ÖPNV- Zuschüsse an verbund. Unternehmen, 49.000 € ÖPNV - Zuschüsse an
übrige Bereiche, 119.000 € Unterhalt der Grünanlagen und Spielplätze sowie 60.000 € für Gewässerschutz/Wasserbau.
Die ordentlichen Erträge liegen im Gesamtergebnis rd. 2,3 Mio. € über dem Planansatz 2018.
Das Ergebnis ist vor allem auf die Mehrerträge bei Entgelten für öffentliche Leistungen und Einrichtungen (638 T€), Privatrechtlichen Leistungsentgelten (442
T€) sowie die Auflösung von Zuweisungen und Zuschüsse (633 T€) zurückzuführen.
Die Verwaltungsgebühren (insbesondere für Baugenehmigungen) liegen rd. 566 T€ über dem Planansatz. Dies resultiert aus der anhaltend hohen
Bautätigkeit. Die Mieterlöse (+107 T€) und Personalkostenersätze (+86 T€) übersteigen ebenfalls die Planansätze 2018.
Auch im Bereich der aktivierten Eigenleistungen (+247 €) für die Baubetreuung durch das Zentrale Gebäudemanagement und den sonstigen Erträgen (+230
T€) konnten Mehrerträge erwirtschaftet werden. Letzteres geht insbesondere auf die Auflösung von Rückstellungen (80 T€) sowie Erstattungen von Steuern
(95 T€) zurück.
Durch die neue Gebührensatzung im Friedhofs- und Bestattungswesen, die zum 01.03.2017 in Kraft getreten ist, konnte zwar eine Steigerung bei den
Erträgen festgestellt werden, die veranschlagten Planansätze wurden jedoch abermals unterschritten (-87 T€).
Die Planansätze im Bereich der Vermessungsgebühren wurden ebenfalls nicht erreicht (-341 T€). In diesem Bereich ist mit einer dauerhaften Reduzierung der
Erträge, die dem Niveau der aktuellen Ergebnisse entspricht, auszugehen. Die Höhe der Gebühren und damit die Ertragssituation werden hier durch das
Land definiert. Zum Einen hat sich aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen das Tätigkeitsfeld dauerhaft verändert. Zum Anderen wird die
stadtinterne Nutzung der Daten nicht weiterverrechnet und spiegelt sich damit im Ergebnis nicht wieder.
Auf der Aufwandsseite wurden die Planansätze im Gesamtergebnis um rd. 6.654 T€ überschritten.
Die Personalaufwendungen liegen weiterhin weit unter den geplanten Werten (-437 T€).
Der Aufwand für Sach- und Dienstaufwendungen liegt auf Grund der hohen Rückstellung für Altlastensanierung (9.600 T€) 8.829 T€ über dem Planansatz.
Dem gegenüber steht jedoch der um rd. 2,5 Mio. € niedrigere Aufwand für die planmäßigen Abschreibungen.
Analyse Jahresergebnis 2018
Der Teilergebnishaushalt Stadtentwicklung, Bau und Umwelt wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf von den Aufgabenbereichen
Gebäudemanagement, Verkehrsplanung / Infrastruktur, Stadtplanung, Feuerwehr und Friedhof geprägt.
55
+
-
=
=
21
24
28
29
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
Steuern und ähnliche Abgaben
2017
Ertrags- und Aufwandsarten
263.406.685,48
0,00
0,00
0,00
263.406.685,48
-97.451.531,02
-1.055.874,71
-92.600.825,15
-3.323.819,43
-471.011,73
360.858.216,50
15.875.504,39
1.135.651,18
86.946.219,12
256.900.841,81
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
-2.862.215,24
-821.784,91
375.769.022,79
30.118.519,55
1.647.681,59
79.828.624,38
264.174.197,27
3
EUR
2018
Ergebnis
-880.300,40
249.187.000
0
0
0
249.187.000
270.223.979,08
0,00
0,00
0,00
270.223.979,08
-87.270.000 -105.545.043,71
-2.405.000
-81.765.000 -100.980.743,16
-3.100.000
0
336.457.000
29.630.000
1.112.000
69.920.000
235.795.000
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
21.036.979
0
0
0
21.036.979
-18.275.044
1.524.700
-19.215.743
237.785
-821.785
39.312.023
488.520
535.682
9.908.624
28.379.197
4
EUR
14.754.197
0
0
0
14.754.197
1.507.797
1.507.797
0
0
0
13.246.400
0
0
9.600.000
3.646.400
5
EUR
6
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-5.000,00
0,00
0,00
0,00
-5.000,00
-5.000,00
-5.000,00
8
EUR
Die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten ist in
Anlage 3 beigefügt.
-6.282.782,08
0,00
0,00
0,00
-6.282.782,08
19.782.840,71
-16.902,60
19.215.743,16
-237.784,76
821.784,91
-26.065.622,79
-488.519,55
-535.681,59
-308.624,38
-24.732.797,27
7
EUR
Vergleich
Ergänz. FestErmächtigun Verfügbare Mittel übertr. Ermächt.
Ansatz/ Ergebnis legungen im HHgen aus
abzgl. Ergebnis
nach
Vollzug
2017
2019
2018
Dieser Teilergebnishaushalt beinhaltet die Allgemeinen Finanzmittel, insbesondere Steuern, Finanzausgleichszahlungen und Zinsen.
Er schließt das Jahr 2018 mit einem - gegenüber dem Plan - um 21,0 Mio. € höherem Ergebnis ab.
=
20
-
17
-
-
16
=
-
15
19
=
11
18
+
+
8
+
2
10
+
1
lfd.
Nr.
3.3.8 Teilergebnisrechnung Allgemeine Finanzmittel
56
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
+
+
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
-
=
=
+
+
+
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der
Ergebnisrechnung
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen
Transferauszahlungen (ohne
Investitionszuschüsse)
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Sonstige Transfereinzahlungen
Zuweisungen und Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
+
2
Steuern und ähnliche Abgaben
+
2017
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
15.975.658,75
2.513.623,03
6.588.126,19
86.816.354,99
-414.529.144,30
-16.890.693,13
-195.004.156,18
-4.520.584,72
-71.987.884,50
-61.602,35
-126.064.223,42
501.345.499,29
15.103.126,41
1.744.805,59
13.594.582,87
26.344.239,41
25.607.881,98
5.376.031,27
156.682.206,01
256.892.625,75
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Gesamtfinanzrechnung
1
lfd.
Nr.
4. Finanzrechnung 2018
510.831.091,92
14.600.583,76
2.241.134,19
14.647.369,97
25.449.145,59
27.017.570,43
5.602.428,44
157.742.893,85
263.529.965,69
3
EUR
2018
Ergebnis
-50.771,38
-4.061.794,72
-76.877.532,31
-34.415.570,57
15.007.000
880.000
9.590.700
18.391.900
12.737.180,46
974.444,88
5.722.987,67
59.335.747,86
-448.487.000 -451.495.344,06
-19.250.140
-213.078.060 -200.739.876,26
-3.100.000
-77.630.400
-50.000
-135.378.400 -135.349.798,82
466.878.900
13.856.500
1.355.100
14.119.400
25.661.400
25.182.800
5.870.000
144.538.700
236.295.000
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
-2.269.820
94.445
-3.867.712
40.943.848
-3.008.344
-15.165.431
12.338.184
-961.795
752.868
-771
28.601
43.952.192
744.084
886.034
527.970
-212.254
1.834.770
-267.572
13.204.194
27.234.966
4
EUR
0
0
115.111
2.125.320
-14.262.525
-50.917
-518.897
0
-12.874.042
0
-818.669
16.387.845
12.112
0
218.758
876.271
760.238
0
10.874.066
3.646.400
5
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
139.000,00
2.434.430,00
-7.825.200,00
-7.825.200,00
-3.863.800,00
-365.600,00
0,00
-3.577.100,00
0,00
-18.700,00
6
EUR
Vergleich
Zul.
Ermächtigunge
Ansatz/ Ergebnis Mehraufwan
n aus
d
2017
2018
2.269.819,54
44.555,12
6.417.253,33
-46.643.727,86
-19.079.380,94
11.250.713,57
-13.222.680,74
961.794,72
-17.204.009,69
771,38
-865.970,18
-27.564.346,92
-731.971,76
-886.034,19
-309.211,97
1.088.525,41
-1.074.532,43
267.571,56
-2.330.127,85
-23.588.565,69
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.636.700,00
-7.839.300,00
-7.839.300,00
-3.115.600,00
-363.300,00
0,00
-4.345.700,00
0,00
-14.700,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2019
57
+
=
-
-
-
-
-
-
=
=
=
+
-
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
lfd.
Nr.
- Tilgung von Krediten
davon:
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen
für Investitionen
- Rückfluss von Kassenverstärkungsmitteln
- Aufnahme von Krediten
davon:
Einzahlungen aus der Aufnahme von
Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren
Vorgängen für Investitionen
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
2017
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
-12.700.000
-12.700.000
-11.742.504,54
12.700.000
12.700.000
-96.608.900
-115.000.800
0
-10.806.504,54
-1.085.838,56
-7.435.139,54
-50.822.748,75
-4.769.116,68
-31.805.690,86
-10.299.265,15
26.063.112,95
6.628.499,94
3
EUR
2018
Ergebnis
-12.467.192,58
-16.430.067,58
3.692.875,00
5.200.000,00
8.892.875,00
-20.818.938,73
-80.154.686,59
-144.264.500 -106.217.799,54
-3.552.700
-14.112.800
-50.000.000
-4.690.100
-56.708.900
-15.200.000
29.263.700
3.786.000
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
897.000,00
0,00
897.000,00
19.391.276,80
-67.425.078,19
-97.030.331,41
0,00
-3.532.447,30
-22.327.297,00
-6.311.963,37
-33.254.225,95
-31.604.397,79
29.605.253,22
4.527.845,25
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Gesamtfinanzrechnung
232.807
-3.730.068
3.692.875
-7.500.000
-3.807.125
75.789.961
34.846.113
38.046.700
2.466.861
6.677.660
-822.749
-79.017
24.903.209
4.900.735
-3.200.587
2.842.500
4
EUR
0
0
0
0
0
0
23.859.360
21.734.040
21.618.929
729.786
3.202.600
290.000
-775.715
12.735.400
5.436.858
115.111
5
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-36.139.828,52
-28.314.628,52
-32.176.858,52
-1.814.679,18
-6.240.514,65
0,00
-2.380.466,62
-19.741.198,07
-2.000.000,00
3.862.230,00
1.288.800,00
6
EUR
Vergleich
Zul.
Ermächtigunge
Ansatz/ Ergebnis Mehraufwan
n aus
d
2017
2018
-232.807,42
3.730.067,58
-3.692.875,00
7.500.000,00
3.807.125,00
-88.070.430,09
-41.426.702,23
-48.604.630,28
-3.551.754,62
-9.715.575,11
1.112.748,75
-3.077.164,94
-31.909.007,51
-1.463.876,85
7.177.928,05
-1.553.699,94
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-28.175.304,25
-20.336.004,25
-22.315.504,25
-2.522.200,00
-2.982.194,97
-1.000.000,00
-2.442.742,59
-13.368.366,69
0,00
1.979.500,00
342.800,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2019
58
=
+
-
=
+
+/-
=
36
37
38
39
40
41
42
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende
des Haushaltsjahres
Veränderung des Bestands an
Zahlungsmitteln
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
Überschuss/Bedarf aus
haushaltsunwirksamen Einzahlungen
und Auszahlungen
Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Anlegung von
Kassenmitteln, Rückzahlung von
Kassenkrediten)
Haushaltsunwirksame Einzahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlung
von ang. Kassenmitteln, Aufn. von
Kassenkrediten)
Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum Ende
des Haushaltsjahres
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit
- Auszahlung von
Kassenverstärkungsmitteln
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Gesamtfinanzrechnung
0
0
5.298.443,08
-18.524.308,40
23.822.751,48
-27.070.080,66
3.195.501,60
-2.102.941,48
5.298.443,08
26.253.189,83
-218.809.079,48
-214.873.890,13
-28.356.131,31
-7.537.192,58
-3.962.875,00
3
EUR
2018
Ergebnis
245.062.269,31
-96.608.900
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
187.803.809,47
8.545.772,26
-10.845.504,54
-936.000,00
1
EUR
2017
Ergebnis Vorjahr
68.252.769
-7.537.193
-3.962.875
4
EUR
0
0
23.859.360
5
EUR
0,00
0,00
-36.139.828,52
6
EUR
Vergleich
Zul.
Ermächtigunge
Ansatz/ Ergebnis Mehraufwan
n aus
d
2017
2018
-112.084.870,42
-106.786.427,34
-5.298.443,08
-26.253.189,83
218.809.079,48
-245.062.269,31
-80.533.237,51
7.537.192,58
3.962.875,00
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
-28.175.304,25
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2019
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2018" (Spalte 2) wird der Wert gemäß dem Plan 2018 dargestellt. Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu beachten,
dass die aus 2017 übertragenen Ermächtigungen (vgl. Spalte 6) die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz jedoch nicht
einbezogen werden.
In der Spalte "Zul. Mehraufwand 2018" (Spalte 5) sind die während des Jahres 2018 genehmigten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. die
zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen zur Verfügung gestellten Mittel und Sperren dargestellt. Auch diese Beträge verändern die
"Verfügungsmasse".
In Spalte 8 sind die in das Jahr 2019 zu übertragenden Ermächtigungen aufgeführt. Diese sind im Einzelnen zusätzlich in Anlage 1 dargestellt.
=
35
lfd.
Nr.
59
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
1
3
5
6
7
8
9
10
12
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
-16.037.532,73
-31.948.207,29
0,00
0,00
-142.756,88
-201.052,62
-31.604.397,79
15.910.674,56
0,00
15.910.674,56
1
0,00
2017
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.1 Teilfinanzrechnung Bereich Oberbürgermeister
0
-3.381.000
-18.403.000
0
0
-63.000
-3.140.000
-15.200.000
15.022.000
22.000
15.000.000
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
972,23
1.535.573,13
-11.170.077,86
-8.553,12
-610.000,00
-129.952,79
-122.306,80
-10.299.265,15
12.705.650,99
0,00
12.704.678,76
3
EUR
2018
Ergebnis
972
4.916.573
7.232.922
-8.553
-610.000
-66.953
3.017.693
4.900.735
-2.316.349
-22.000
-2.295.321
4
EUR
972
0
0
972
5.153.001
5.152.029
0
-610.000
-61.857
387.028
5.436.858
5
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.076.883,68
-2.076.883,68
-42.800,00
0,00
-5.000,00
-29.083,68
-2.000.000,00
6
EUR
Vergleich
Ergänz. Fest- Ermächtigunge
Ansatz/ Ergebnis legungen im
n aus
HH-Vollzug
2017
2018
-0,23
-1.840.455,81
-4.157.776,82
-34.246,88
0,00
95,79
-2.659.748,88
-1.463.876,85
2.317.321,01
22.000,00
2.295.321,24
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
Die Teilfinanzrechnungen werden analog § 4 Abs. 4 S. 3 GemHVO auf die Darstellung der Investitionstätigkeit beschränkt, d. h. die anteiligen
Zahlungsmittelüberschüsse bzw. -defizite aus laufender Tätigkeit werden nicht ausgewiesen.
Für jeden Teilhaushalt ist eine eigene Finanzrechnung zu erstellen:
4.1 Teilfinanzrechnungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.419.621,73
-1.419.621,73
-20.800,00
0,00
-6.900,00
-1.391.921,73
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2019
60
+
=
-
-
-
=
=
1
6
8
9
12
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
0,00
-774.916,12
-774.916,12
0,00
-739.276,95
-35.639,17
1
0,00
2017
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
-4.000.100
-4.597.900
-2.895.600
-236.300
-1.466.000
597.800
597.800
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
4.1.2 Teilfinanzrechnung Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
-2.030.327,88
-2.629.955,22
-740.222,58
-246.458,99
-1.643.273,65
599.627,34
599.627,34
3
EUR
2018
Ergebnis
1.827
1.827
1.969.772
1.967.945
2.155.377
-10.159
-177.274
4
EUR
0
0
645.625
645.625
637.969
20.676
-13.020
5
EUR
0,00
0,00
-1.757.091,76
-1.757.091,76
-796.600,00
-118.800,00
-841.691,76
6
EUR
Vergleich
Ergänz. Fest- Ermächtigunge
Ansatz/ Ergebnis legungen im
n aus
HH-Vollzug
2017
2018
-1.827,34
-1.827,34
-3.081.238,88
-3.079.411,54
-2.314.008,42
-87.965,01
-677.438,11
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
-1.834.939,61
-1.860.739,61
-1.535.600,00
-163.200,00
-161.939,61
25.800,00
25.800,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2019
61
=
-
-
-
=
=
6
8
9
12
13
14
lfd.
Nr.
2
1
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-64.459,21
-64.459,21
0,00
-64.322,36
-136,85
0,00
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
2018
2017
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
0
0
0
0
0
0
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.3 Teilfinanzrechnung Bereich Zentrale Dienste
0,00
0,00
0,00
-13.434,00
-13.434,00
-13.434,00
3
EUR
2018
Ergebnis
4
0
0
0
-13.434
-13.434
-13.434
EUR
5
EUR
0
0
0
0
0
0
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2018
6
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ermächtigungen
aus
2017
0,00
0,00
0,00
13.434,00
13.434,00
13.434,00
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
8
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
übertr. Ermächt.
nach
2019
62
=
-
-
-
=
=
6
8
9
12
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
-5.532.027,12
-5.532.027,12
0,00
-370.860,72
-5.161.166,40
1
0,00
2017
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.4 Teilfinanzrechnung Bereich Bürgerdienste
0
-5.086.000
-5.086.000
-122.000
-744.000
-4.220.000
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
0,00
-5.142.701,80
-5.142.701,80
-92.166,10
-871.166,47
-4.179.369,23
3
EUR
2018
Ergebnis
40.631
0
-56.702
-56.702
29.834
-127.166
4
EUR
0
0
-283.624
-283.624
1.376
-285.000
5
EUR
0,00
-1.827.239,37
-1.827.239,37
-266.800,00
0,00
-1.560.439,37
6
EUR
Vergleich
Ergänz. Fest- Ermächtigunge
Ansatz/ Ergebnis legungen im
n aus
HH-Vollzug
2017
2018
0,00
-2.054.161,57
-2.054.161,57
-295.257,90
-157.833,53
-1.601.070,14
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-1.910.386,78
-1.910.386,78
-182.600,00
-142.505,85
-1.585.280,93
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2019
+
+
=
-
-
-
-
=
=
1
5
6
8
9
11
12
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
2017
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
-2.189.663,58
-2.201.289,58
0,00
-84.500,00
-890.397,75
-1.226.391,83
11.626,00
0,00
11.626,00
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.5 Teilfinanzrechnung Fachbereich Kultur
63
5.000
5.000
0
-1.191.500
-1.196.500
-6.900
-356.000
-293.600
-540.000
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
-1.325.718,08
-1.424.092,08
-21.492,44
-125.283,51
-744.367,84
-532.948,29
98.374,00
0,00
98.374,00
3
EUR
2018
Ergebnis
7.052
93.374
-5.000
98.374
-134.218
-227.592
-14.592
230.716
-450.768
4
EUR
-329.355
-367.729
1.785
0
-369.514
0
38.374
0
38.374
5
EUR
0,00
0,00
0,00
-1.075.940,27
-1.075.940,27
-50.900,00
-25.500,00
-502.003,56
-497.536,71
6
EUR
Vergleich
Ergänz. Fest- Ermächtigunge
Ansatz/ Ergebnis legungen im
n aus
HH-Vollzug
2017
2018
-1.271.077,19
-1.216.077,19
-34.522,56
-256.216,49
-420.749,72
-504.588,42
-55.000,00
5.000,00
-60.000,00
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
-746.801,47
-746.801,47
-19.800,00
-50.216,49
-392.500,00
-284.284,98
8
EUR
übertr.
Ermächt. nach
2019
64
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
1
3
5
6
8
9
10
11
12
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
2017
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
-14.575.472,95
-18.408.709,44
0,00
-1.832.842,69
-327.297,00
-2.732.565,76
-13.516.003,99
3.833.236,49
81.297,00
57.887,90
3.694.051,59
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
-27.420.000
-32.183.000
-437.000
-11.220.500
-2.000.000
-1.736.100
-16.789.400
4.763.000
30.000
3.000
4.730.000
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
4.1.6 Teilfinanzrechnung Fachbereich Bildung und Soziales
-13.653.794,65
-14.798.341,52
-181.579,49
-5.575.424,77
-100.000,00
-1.850.673,52
-7.090.663,74
1.144.546,87
0,00
14.050,00
1.130.496,87
3
EUR
2018
Ergebnis
13.766.205
17.384.658
255.421
5.645.075
1.900.000
-114.574
9.698.736
-3.618.453
-30.000
11.050
-3.599.503
4
EUR
8.917.262
8.841.497
92.457
3.099.400
900.000
-82.060
4.831.700
75.765
0
0
75.765
5
EUR
-9.056.097,04
-9.761.697,04
-221.000,00
-4.338.716,58
0,00
-1.344.706,06
-3.857.274,40
705.600,00
0,00
0,00
705.600,00
6
EUR
Vergleich
Ergänz. Fest- Ermächtigunge
Ansatz/ Ergebnis legungen im
n aus
HH-Vollzug
2017
2018
-13.905.040,39
-18.304.858,52
-383.963,51
-6.884.391,81
-1.000.000,00
-1.312.192,54
-8.724.310,66
4.399.818,13
30.000,00
-11.050,00
4.380.868,13
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
-7.924.812,27
-8.524.812,27
-414.700,00
-2.894.389,47
-1.000.000,00
-1.046.639,27
-3.169.083,53
600.000,00
0,00
0,00
600.000,00
8
EUR
übertr.
Ermächt. nach
2019
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
1
2
3
5
6
8
9
10
11
12
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
2017
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
-31.927.346,84
-38.100.722,65
0,00
-1.615.104,61
-22.000.000,00
-1.371.782,95
-13.113.835,09
6.173.375,81
770.207,89
7.096,29
2.513.623,03
2.882.448,60
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
-76.482.200
-82.798.100
-91.200
-2.536.300
-48.000.000
-1.617.100
-30.553.500
6.315.900
1.169.000
4.000
880.000
4.262.900
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
-63.122.600,05
-68.926.448,31
-28.390,83
-1.734.431,26
-48.000.000,00
-926.497,07
-18.237.129,15
5.803.848,26
917.434,45
18.451,70
974.444,88
3.893.517,23
3
EUR
2018
Ergebnis
4.1.7 Teilfinanzrechnung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
65
13.359.600
13.871.652
62.809
801.869
0
690.603
12.316.371
-512.052
-251.566
14.452
94.445
-369.383
4
EUR
0
0
0
0
0
7.631.131
7.631.131
-3.801
103.200
0
2.040
7.529.692
5
EUR
-12.521.376,40
-15.678.006,40
-436.579,18
-1.876.298,07
0,00
-409.957,00
-12.955.172,15
3.156.630,00
1.288.800,00
0,00
139.000,00
1.728.830,00
6
EUR
Vergleich
Ergänz. Fest- Ermächtigunge
Ansatz/ Ergebnis legungen im
n aus
HH-Vollzug
2017
2018
-18.249.845,65
-21.918.527,39
-503.189,35
-2.574.966,81
0,00
-1.098.519,93
-17.741.851,30
3.668.681,74
1.540.365,55
-14.451,70
44.555,12
2.098.212,77
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
-6.499.442,39
-7.853.142,39
-348.700,00
-37.589,01
0,00
-690.997,47
-6.775.855,91
1.353.700,00
342.800,00
0,00
0,00
1.010.900,00
8
EUR
übertr.
Ermächt. nach
2019
66
+
=
-
=
=
5
6
10
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
2017
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
3.676.340,36
0,00
0,00
3.676.340,36
3.676.340,36
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.8 Teilfinanzrechnung Allgemeine Finanzmittel
2.560.000
0
0
2.560.000
2.560.000
2
EUR
2018
Fortges.
Ansatz
3.598.316,74
-2.112.748,75
-2.112.748,75
5.711.065,49
5.711.065,49
3
EUR
2018
Ergebnis
1.038.317
-2.112.749
-2.112.749
3.151.065
3.151.065
4
EUR
5
EUR
0
0
0
0
0
6
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Vergleich
Ergänz. Fest- Ermächtigunge
Ansatz/ Ergebnis legungen im
n aus
HH-Vollzug
2017
2018
-1.038.316,74
2.112.748,75
2.112.748,75
-3.151.065,49
-3.151.065,49
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
8
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
übertr.
Ermächt. nach
2019
5. Vermögensrechnung (Schlussbilanz) 2018
5.1 Bilanz
Vermögensrechnung - Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2018
§ 52 GemHVO
AKTI VSEI TE
01.01.2018
31.12.2018
1.648.750.443,35
1.646.338.160,41
1.235.302,54
1.644.739,54
1.194.089.444,08
1.173.814.196,75
207.793.314,64
209.877.188,44
847.299,48
21.859.299,03
1.725.185,58
895.152,65
21.720.747,08
1.725.185,58
494.856.010,06
472.492.304,71
7.763,64
15.559.995,54
0,00
7.763,64
21.815.402,81
0,00
340.153.363,00
329.997.704,98
1.814,82
483.457,48
2.898,27
2.409,38
511.030,67
2.898,27
51.836.535,39
7.477.046,00
10.450.328,78
636.419,64
80.886.426,57
51.528.955,86
7.360.830,00
11.593.978,78
589.458,78
90.373.775,20
453.425.696,73
470.879.224,12
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder
anderen kommunalen Zusammenschlüssen
170.951.051,87
920.333,29
218.369.589,98
920.333,29
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Ausleihungen
1.3.5 Wertpapiere und sonstige Einlagen
0,00
100.620.912,37
149.889.977,34
0,00
96.942.541,33
124.839.978,34
1.
Vermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachvermögen
Angaben in Euro
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.3 Infrastrukturvermögen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Vorräte
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3
Finanzvermögen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
1.3.6
1.3.7
1.3.8
1.3.9
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Forderungen aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
Liquide Mittel
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
2.
Abgrenzungsposten
2.1
2.2
Aktive Rechnungsabgrenzung
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse
Bilanzsumme
739.823,95
739.823,95
11.826.164,95
7.630.084,55
6.288.729,28
5.298.443,08
12.334.232,24
7.055.007,04
7.222.040,30
3.195.501,60
0,00
265.459,00
26.502.345,19
26.348.870,86
4.600.658,19
21.901.687,00
5.170.940,86
21.177.930,00
1.675.252.788,54
1.672.687.031,27
* nachrichtliche Information
Die Abteilung Liegenschaften wurde mit der Aufarbeitung der Vertragsbeziehungen zwischen der Stadt Ulm und der Hospitalstiftung beauftragt.
Nach Abschluss der Aufarbeitung werden die Buchwerte der Hospitalstiftung separat im Haushalt der Stadt Ulm dargestellt werden.
** Bei der Albert und Berta Eberhardt-Stiftung und der Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad-Stiftung handelt es sich um unselbstständige Stiftungen
der Hospitalstiftung, diese gesondert dargestellt werden.
67
Vermögensrechnung - Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2018
§ 52 GemHVO
PASSI VSEI TE
Angaben in Euro
01.01.2018
31.12.2018
1.288.492.372,25
1.286.665.455,68
1.1 Basiskapital
972.267.938,36
944.146.750,36
1.2 Rücklagen
316.224.433,89
342.518.705,32
224.123.112,74
88.775.940,85
3.325.380,30
242.859.111,47
95.938.788,85
3.720.805,00
1.430.817,44
1.894.562,86
1.738.651,41
1.982.153,59
194.859.474,92
193.058.338,71
2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen
2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge
2.3 Sonstige Sonderposten
142.193.990,73
12.890.867,92
39.774.616,27
137.672.178,66
12.656.931,59
42.729.228,46
3.
43.132.298,84
48.034.510,38
1.206.084,33
737.214,51
0,00
0,00
0,00
1.294.029,65
462.480,73
0,00
9.600.000,00
0,00
41.189.000,00
36.678.000,00
136.127.731,34
131.429.451,51
1. Kapitalposition
1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
1.2.3 Zweckgebundene Rücklage (Stiftungskapital)
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung
2.
Sonderposten
Rückstellungen
3.1
3.2
3.4
3.5
3.6
Lohn-und Gehaltsrückstellungen
Unterhaltsvorschussrückstellungen
Gebührenrückstellungen
Altlastenrückstellungen
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen
Gerichtsverfahren
3.7 Sonstige Rückstellungen (Wahlrückstellungen)
4.
Verbindlichkeiten
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
Verbindlichkeiten, die einer Kreditaufnahme wirtschaftl. gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
110.765.263,78
2.388.438,52
5.743.916,21
6.068.970,35
11.161.142,48
103.498.071,20
2.481.525,04
7.815.507,49
6.348.956,14
11.285.391,64
5.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
12.640.911,19
13.499.274,99
1.675.252.788,54
1.672.687.031,27
Bilanzsumme
68
5.2 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre
Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre im Jahresabschluss
darzustellen. Zum 31.12.2018 sind folgende Vorbelastungen vorhanden:
Nach § 88 Abs. 2 GemO darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus
Gewährverträgen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Übernahme bedarf
grundsätzlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsaufsichtsbehörde.
Der Bestand der Bürgschaften aus kommunalverbürgten Darlehen stellt sich wie folgt dar:
Bürgschaftsverpflichtungen zum 01.01.2018:
Bürgschaftsverpflichtungen zum 31.12.2018:
107.434.439,43 €
83.604.207,71 €
Bürgschaften bestehen für die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (SWU), die Ulmer Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft mbH (UWS), die Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH (PBG), die Fernwärme Ulm
GmbH (FUG), die Technischen Werke Blaubeuren (TWB), die Volkshochschule (VH), die
TechnologieFörderungsUnternehmen (TFU), die Lebenshilfe, die Freie Waldorfpädagogik sowie die
Neue Arbeit.
Darüber hinaus bestehen Ausfallbürgschaften zur Insolvenzsicherung nach § 8a Altersteilzeitgesetz für
Beschäftigte der SWU, welche im Rahmen des vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigten
Höchstbetrages übernommen wurden.
Insgesamt beläuft sich die Gewährträgerschaft zur Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit auf
1.768.772,00 €.
Neben den Bürgschaftsverpflichtungen bestehen Gewährträgerschaften für die Mitgliedschaft der
SWU und des Deutschen Roten Kreuzes in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen
Versorgungsverbands Baden-Württemberg.
Ebenso bestehen Ausfallhaftungen nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmungen des
Landes Baden-Württemberg. Diese betragen zum 31.12.2018 73.759.758,12 €.
Weitere Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre können sich aus Grundstückskaufverträgen ergeben.
Dies ist dann der Fall, wenn im Vertrag eine Nachzahlungsverpflichtung der Stadt vereinbart wird und
diese in den Folgejahren auch eintritt.
Die Übersicht über die in das Jahr 2018 übertragenen Ermächtigungsüberträge sowie die in
Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO
liegen in Anlagen 1 und 4 bei.
Erläuterung zu den Ermächtigungsüberträgen:
Sofern Aufwands- bzw. Auszahlungs-Planansätze nicht ausgeschöpft wurden, können die nicht
ausgeschöpften Mittel als Ermächtigungsübertrag im Folgejahr zur Verfügung gestellt werden. Dies
gilt auch für die Budgetüberträge der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets.
Die Bildung von Ermächtigungsüberträgen beeinflusst das Ergebnis des laufenden Jahres nicht.
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen jedoch den im Folgejahr für Aufwendungen bzw. Auszahlungen
zur Verfügung stehenden Betrag und stellen deshalb eine "potentielle Belastung" des kommenden
Haushaltsjahres dar. Für die Einzahlungen gilt das gleiche in umgekehrter Weise.
69
5.3 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen
In den Haushaltsplan 2018 wurde zu der übertragenen Kreditermächtigung aus dem Jahr 2017 mit
8,1 Mio. € eine Kreditermächtigung in Höhe von 12,7 Mio. € aufgenommen, sodass insgesamt eine
Kreditermächtigung von 20,8 Mio. € zur Verfügung stand. Zur Sicherung von zinsgünstigen Darlehen
wurde von der vorhandenen Kreditermächtigung für 2018 mit 12,7 Mio. € ein Darlehen in Höhe von
5,2 Mio. € (Zinssatz 0,62 % fest auf 10 Jahre) aufgenommen.
Darüber hinaus wurde ein zinsvergünstigtes KfW-Darlehen (KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau) aus
dem IKK-Programm (Investitionskredit Kommunen Nr. 208) in Höhe von rd. 7,5 Mio. Euro beantragt
und genehmigt. Dieses Darlehen wurde im Jahr 2018 nicht mehr abgerufen, da es beim Vollzug der
Investitionsmaßnahmen und dem Finanzmittelabfluß zu Verzögerungen kam.
Die Finanzierungsinanspruchnahme wurde auf das Jahr 2019 verschoben. Die Kreditermächtigung aus
2018 für dieses genehmigte KfW-Darlehen in Höhe von 7,5 Mio. € ist - aufgrund des Darlehensabrufs
erst in 2019 bzw. der tatsächlichen Inanspruchnahme - nach 2019 zu übertragen.
Die im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 gebildete Kreditermächtigung von 8,1 Mio. € (von 2017
nach 2018) wurde - aufgrund des verzögerten Finanzmittelabflusses bei den Investitionsmaßnahmen nicht in Anspruch genommen und wird nicht weiter übertragen.
Gleichzeitig sind Kredittilgungen in Höhe von rd. 12,5 Mio. € (inkl. Sondertilgung über 5,0 Mio. €)
erfolgt, so dass sich eine Reduzierung der Verschuldung um 7,3 Mio. € auf 103,5 Mio. € ergibt.
70
6. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2018
6.1 Grundsätzliches
Der Aufbau von Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung entspricht den Vorgaben des NKHR. Die
Muster der VwV Produkt- und Kontenrahmen kommen zur Anwendung.
Eine weitere Untergliederung bzw. die Hinzufügung von Posten ist nicht erfolgt.
6.2 Ausübung von Wahlrechten
6.2.1 Gliederung des Gesamthaushalts in Teilhaushalte
Die Gliederung des Gesamthaushalts in Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO) erfolgt nach der örtlichen
Organisation.
Je Fach-/Bereich wird ein Teilhaushalt gebildet. Zusätzlich werden die Allgemeinen Finanzmittel in
einem gesonderten Teilhaushalt dargestellt.
Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt die Untergliederung nach Produktgruppen. Im Einzelfall werden
auch Produkte gesondert ausgewiesen.
6.2.2 Wertgrenze nach § 38 Abs. 4 GemHVO
Nach § 38 Abs. 4 GemHVO kann der Ober-/Bürgermeister für bewegliche Vermögensgegenstände des
Sachvermögens bis zu einem Wert von 1.000 € ohne Umsatzsteuer Befreiungen von der Pflicht zur
Erstellung eines Inventars vorsehen. D. h. diese Vermögensgegenstände müssen nicht bilanziert
werden. Von diesem Wahlrecht wurde Gebrauch gemacht; die Wertgrenze, bis zu der keine
Inventarisierung und damit auch keine Bilanzierung erfolgt, wurde auf 1.000 € netto festgelegt. Bis zu
dieser Grenze werden Ankäufe damit im Ergebnishaushalt gebucht.
Im Rahmen der Planung 2018 wurde dies entsprechend berücksichtigt. In Einzelfällen ergab sich
dennoch die Notwendigkeit der Mittelumschichtung.
6.2.3 Ausweis kalkulatorischer Zinsen
Von der Möglichkeit, in den Teilergebnishaushalten kalkulatorische Zinsen auszuweisen (§ 4 Abs. 3 S.
2 GemHVO) wird Gebrauch gemacht. In der Gesamtergebnisrechnung finden die kalkulatorischen
Zinsen allerdings keinen Niederschlag. Dort werden die ordentlichen Zinserträge und
Zinsaufwendungen ausgewiesen. Sie werden zentral im Teilhaushalt Allgemeine Finanzmittel
veranschlagt und gebucht (§ 4 Abs. 3 Ziff. 1 und 2 GemHVO).
6.2.4 Die Ausübung der Wahlrechte zur Vermögensrechnung wird unter Ziff. 6.5.3 dargestellt.
6.3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 25,9 Mio. € ab. Dieser unterteilt sich in einen
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von rd. 18,7 Mio. € sowie in einen Überschuss des
Sonderergebnisses in Höhe von 7,2 Mio. €.
Ausführliche Erläuterungen zur Ergebnisrechnung sind in Ziff. 2.4. Rechenschaftsbericht enthalten.
6.3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
vorab zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird - soweit sie in der
Zuständigkeit des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen der Einbringung des
Jahresabschlusses eingeholt.
71
Hierbei handelt es sich um folgende Sachverhalte:
a) Umschichtungen zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt
Bezeichnung
Kontierungsobjekt
Sedelhöfe - nicht aktivierungsfähige L16011330100
Auszahlungen (Umbuchung aus
dem Finanzhaushalt)
Kostenart
42400000
44294000
Üpl. Betrag in €
588.550
255.690
Für die Maßnahme "Sedelhöfe" wurden im Jahr 2018 im Finanzhaushalt Auszahlungen getätigt, die
nicht aktivierungsfähig sind. Deshalb sind sie im Ergebnishaushalt abzubilden. Da die Mittel hierfür im
Finanzhaushalt geplant waren, ist die Buchung als Aufwendung im Ergebnishaushalt überplanmäßig
erfolgt und im Rahmen des Jahresabschlusses zu genehmigen.
b) "echte" überplanmäßige Aufwendungen
Bezeichnung
Kontierungsobjekt
Kostenart
Friedrich-von-Bodelschwing Schule
Rückzahlung doppelt
geleisteterAbschlagszahlung 2011
an das Landratsamt Neu-Ulm
Pflichtrückstellung für die
Sanierung der Altlast auf dem
Braun-Areal
L61021200305
44520000
75.765
L74056100101
42710010
9.600.000
Üpl. Betrag in €
Im Jahr 2018 erfolgte eine Rückzahlung einer doppelt beglichene Abschlagszahlung des Landratsamt
Neu-Ulm aus dem Jahr 2011, bei den Betriebskosten der Friedrich-von-Bodelschwing Schule. Die
Deckung erfolgt aus Mehrerträgen und Mehreinzahlungen sowie Minderaufwendungen bei der
Friedrich-von-Bodelschwing Schule.
Für die Sanierung von Altlasten auf dem Braun- Areal muss die Stadt Ulm nach § 41 Abs. 1 Nr. 5
GemHVO eine Rückstellung bilden. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtrückstellung. Der
Sanierungsaufwand beträgt 23,9 Mio. € abzüglich eines zu beantragenden Zuschusses (siehe
Ziffer 2.8.) in Höhe von 60 % der Kosten mit rd. 14,3 Mio. €.
Damit ergibt sich ein "Netto"Altlastensanierungsaufwand von rd. 9,6 Mio. €.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 wurde die Pflichtrückstellung für die Altlastensanierung des
Braun-Areals i. H. v. 9,6 Mio. € gebildet. Die Deckung erfolgt auf allgemeinen Finanzmitteln und ist im
Rahmen des Jahresabschluss 2018 finanziert. Siehe auch GD 186/19 von SUB Altlasten Sanierungsplan Braun-Areal.
72
6.3.2 Entwicklung der Rückstellungen
Im Rahmen des Jahresabschlusses wird auch die Frage "Auflösung / Neubildung von
Rückstellungen" geprüft. Im Jahr 2018 in Anspruch genommene Rückstellungen werden aufgelöst,
neue ggf. gebildet.
Im Jahr 2018 ergab sich folgende Entwicklung (vgl. auch Ausführungen unter 6.5.5, P.3):
Art
Stand 01.01.2018 Stand 31.12.2018
€
1.
Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO
1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen
Langzeitkonten
1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen
1.3 Rückstellungen für Gebührenüberschüsse
1.4 Rückstellung für Sanierung von Altlasten
Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2
2.
GemHVO
2.1 Unterlassene Instandhaltung
2.2 FAG-Belastungen
2.3 Straßenreinigung/Winterdienst
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen
2.4
Gerichtsverfahren (Wahlrückstellung gem. GemHVO
v. 29.04.2016)
Rückstellungen gesamt
539.320,00
642.120,00
666.761,33
669.909,64
737.214,51
0,00
462.480,73
0,00
0,00
9.600.000,00
789.000,00
1.834.000,00
40.400.000,00
34.500.000,00
0,00
344.000,00
0,00
0,00
43.132.295,84
48.525.510,37
Dabei gilt: die Neubildung von Rückstellungen stellt im Ergebnishaushalt einen Aufwand dar; die
Auflösung von Rückstellung entlastet dagegen den Ergebnishaushalt.
"Im Gegensatz dazu" wirkt sich die Bildung eines Ermächtigungsübertrags nicht auf den
Ergebnishaushalt aus. Es werden keine Aufwendungen eingebucht. Stattdessen erhöhen sich die im
Haushalt 2019 verfügbaren Mittel. Sofern die Mittel in 2019 tatsächlich in Anspruch genommen
werden, stellt dies eine Belastung des Ergebnishaushalts 2019 dar (vgl. Aussage bei Ziff. 5.2).
6.3.3 Sonderergebnis
Im Jahr 2018 werden rd. 10,069 T€ an außerordentlichen Erträgen und 2,897 T€ an
außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Insgesamt beläuft sich das Sonderergebnis auf
7,163 Mio. €.
Das Sonderergebnis dient zur Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann
in Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis herangezogen
werden.
Die außerordentlichen Erträge beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten:
Mehrerlöse bei Verkäufen gegenüber dem in der Anlagenbuchhaltung erfassten Restbuchwert.
Diese sind insbesondere bei Grundstücksgeschäften (rd. 9,4 Mio. €) gegeben. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass
- die Grundstücke gemäß den Vereinfachungsregelungen zur Eröffnungsbilanz überwiegend mit
dem Erfahrungswert landwirtschaftliche Fläche 1974 bilanziert wurden
73
- im Rahmen der Nachbewertung für die Eröffnungsbilanz bei der Ermittlung der AHKs der
Baugebiete keine aktivierten Eigenleistungen berücksichtigt wurden.
Einzahlungen, die für Vermögensgegenstände erzielt wurden, die u.a. aufgrund der im Rahmen
der Erstellung der Eröffnungsbilanz angewandten Vereinfachungsmethoden nicht in der Bilanz
enthalten waren. Z. B. wurden bewegliche Vermögensgegenstände, die vor dem 01.01.2005
angeschafft worden waren, nicht bilanziert. Sofern diese nun gegen Entgelt verkauft wurden,
handelt es sich hierbei um einen außerordentlichen Ertrag.
Einzahlungen aus Versicherungsleistungen werden ebenfalls als außerordentlicher Ertrag
dargestellt. Dies korrespondiert mit dem außerordentlichen Aufwand z. B. bei Anlagenabgängen
durch Beschädigungen Dritter, bei denen noch ein Restbuchwert in der Bilanz aktiviert war.
Die außerordentlichen Aufwendungen beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten:
Auszahlungen, die nachträglich getätigt wurden, obwohl der entsprechende
Vermögensgegenstand nicht mehr in der Bilanz aktiviert war (z.B. wurden Nachzahlungen für
Grundstückskäufe getätigt, bei denen die Grundstücke jedoch bereits wieder verkauft worden
waren) oder der Vermögensgegenstand bereits in der Eröffnungsbilanz mit den korrekten AHKs
aktiviert war.
Aufwendungen aufgrund "Verschrottung", d. h. ein Vermögensgegenstand geht ab, obwohl
noch ein Restbuchwert vorhanden war bzw. Verkauf unter Buchwert.
Bewertungskorrekturen z.B. aufgrund dauernder Wertminderung bzw. Neubewertung
6.3.4 Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit
Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit wird gemäß § 50 S. 1 anhand der
Gliederung des § 3 Nr. 1-36 GemHVO in der Gesamtfinanzrechnung (vgl. 4.2) in den Zeilen 1 bis 17
dargestellt.
74
6.4 Erläuterungen zur Finanzrechnung
6.4.1 Ausübung von Wahlrechten
Die Teilfinanzrechnungen werden analog § 4 Abs. 4 S. 3 GemHVO auf die Darstellung der
Investitionstätigkeit beschränkt, d. h. die anteiligen Zahlungsmittelüberschüsse bzw. -defizite aus
laufender Tätigkeit werden nicht ausgewiesen.
6.4.2 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Auszahlungen
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
vorab zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird - soweit sie in der
Zuständigkeit des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen der Einbringung des
Jahresabschlusses eingeholt:
Hierbei handelt es sich um folgende, in der Gesamtsicht neutrale Sachverhalte:
Bezeichnung
Kontierungsobjekt
Kostenart
Tilgung LBBW-Darlehen ("Heimfall
Atlantis) - Auszahlung über das
Bilanzkonto
Aktivierung von Eigenleistungen im
Bereich Hochbau (Mehrbedarf
Finanzhaushalt, Mehrertrag
Ergebnishaushalt)
Üpl. Betrag in €
Bilanzkto 27996100
75996100
818.361
Hochbau-Projekte
78730099
247.000
Die Rückzahlung der Verbindlichkeit an die LBBW aus dem "Heimfall Atlantis" (Anteil Stadt Ulm) wird
aus software- und buchungstechnischen Gründen im Ergebnishaushalt veranschlagt. Sie wird jedoch
direkt über das Bilanzkonto abgewickelt. Die Stadt Ulm zahlt den jährlichen Gesamttilgungsbetrag an
die LBBW und vereinnahmt anschließend den Anteil der Stadt Neu-Ulm. Bei dem zu genehmigenden
Betrag handelt es sich um den Nettoauszahlungsbetrag.
Im Bereich Hochbau werden die vom Gebäudemanagement erbrachten Eigenleistungen aktiviert. Die
Aktivierung belastet die Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt, führt jedoch zu entsprechenden
Mehrerträgen im Ergebnishaushalt.
Bei verschiedenen Maßnahmen ergibt sich insgesamt ein Mehrbetrag an aktivierten
Eigenleistungen in Höhe von 247 T€. (u. a. Ertüchtigung Tiergarten + 29 T €, KITA Unter den
Apfelbäumen + 53 T€, KITA Neubau Brandenburgweg + 30 T €, Anna-Essinger Schulzentrum
Erweiterung + 204 T €, Erweiterung Mensa Astrid-Lindgren Schule + 100 T €, Adalbert-Stifter Schule
Neubau Mensa + 160 T €, zusätzliche Räume GM + 42 T €, Donaustadion Austausch der Sitzschalen +
12 T €, Kleinmaßnahmen Gymnasien + 12 T€, Kleinmaßnahmen Grundschule + 53 T€,
Kleinmaßnahmen Sporthallen, Sportplätze + 10 T€, Kleinmaßnahmen städtische KITAS + 25 T€,
weitere Maßnahmen + 47 T€), dem ein Minderbedarf in Höhe von 230 T€ beim der KITA
Ausbauoffensive entgegensteht. Der Planansatz des Theater Ulm Neubau Werkstatt und Proberaum in
Höhe von 300 T € wurde gesperrt und in den Folgejahren neu eingeplant. Netto liegt die Summe der
aktivierten Eigenleistungen um rd. 247 T€ über dem Planansatz. Diesem Netto-Mehrbedarf im
Finanzhaushalt stehen entsprechende Mehrerträge aus aktivierten Eigenleistungen im
Ergebnishaushalt entgegen.
6.4.3 Weitere Angaben zur Finanzrechnung
Entwicklung der Liquidität im Jahr 2018 (§ 53 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO):
Nach § 99 Abs. 1 GemO hat die Stadt Ulm die rechtzeitige Leistung der Auszahlungen sicherzustellen.
Dazu müssen die erforderlichen Zahlungsmittel rechtzeitig verfügbar sein, was eine kontinuierliche
Steuerung der liquiden Mittel, also ein aktives Liquiditätsmanagement, notwendig macht. Liquide
75
Mittel vor allem aus Rückstellungen stehen grundsätzlich (vorübergehend) als Eigenfinanzierung im
Finanzhaushalt zur Verfügung. Sie sind jedoch als Finanzierungsmittel dem Grunde nach für andere
Zwecke gebunden. Nach § 22 Abs. 2 GemHVO hat die Stadt zudem die sogenannte
"Mindestliquidität" vorzuhalten. Der planmäßige Bestand an liquiden Mitteln ohne Kassenkredite soll
in der Regel mindestens 2 % der Summer der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nach
dem Durchschnitt der 3 vorausgehenden Jahre betragen. Diese Mindestliquidität ist sicherzustellen
und beträgt ca. 8 Mio. €.
Ermächtigungsüberträge werden gebildet, wenn die Finanzmittel im Investitionshaushalt noch nicht
abgeflossen sind, aber im Folgejahr abfließen. Hierfür ist ebenfalls ausreichend Liquidität
sicherzustellen. Diese liquiden Mittel finden sich in den Sparbüchern der Stadt. Sie sind bereits zum
größten Teil mit Zweckbindungen belegt, d.h. bereits für konkrete Maßnahmen verplant und
vorgesehen. Insofern handelt es sich nicht um verfügbare Mittel, über deren Verwendung noch frei
entschieden werden könnte.
Zum 31.12.2018 betrugen die liquiden Eigenmittel rd. 128,0 Mio. €. Nach Abzug bzw. Hinzurechnung
der in das Jahr 2019 übertragenen Ermächtigungsüberträge von netto rd. 28,2 Mio. €
(Ergebnishaushalt 7,8 Mio. €, Finanzhaushalt Einzahlungen rd. 2 Mio. € und Auszahlungen rd. 22,3
Mio. €) und Kreditermächtigungen von 7,5 Mio. € sowie unter Berücksichtigung der, insbesondere für
den Finanzierungsbeitrag für den öffentlichen Personennahverkehr (rd. 10,6 Mio. €), den Sanierungsund Modernisierungsfonds (rd. 14,6 Mio. €), der Zukunftsoffensive Ulm - 2030 (rd. 14,4 Mio. €) Kunst
am Bau und Stellplatzablösebeträge für Parkbauten (2,3 Mio.€), sowie für die rechtlich
unselbstständigen Stiftungen (rd. 740 T€), gebundenen Mittel, betragen die "bereinigten liquiden
Eigenmittel" zum 31.12.2018 rd. 64,9 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr haben sie sich damit um rd.
24,9 Mio. € verbessert.
Die nach § 22 Abs. 2 GemHVO vorzuhaltende Mindestliquidität in Höhe von rd. 8,0 Mio. € wurde
damit erreicht.
Die Entwicklung der Liquidität ist in Anlage 12 dargestellt.
Auch im Finanzhaushalt wurden Planansätze nicht ausgeschöpft. Sofern die Voraussetzungen für die
Übertragung in das Folgejahr gemäß § 21 GemHVO gegeben waren, werden Ermächtigungsüberträge
gebildet (vgl. Ziff. 5.2). Diese sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die Ermächtigungsüberträge schlagen sich in der Finanzrechnung 2018 nicht nieder, sondern führen
zu Auszahlungen in den Folgejahren.
76
6.5 Erläuterungen zur Schlussbilanz / Vermögensrechnung
6.5.1 Allgemeines
Die Anfangsbestände des Jahres 2018 stimmen mit den Schlussbeständen des Jahres 2017 überein
und bilden damit die Ausgangslage für die Bestandsveränderungen des Jahres 2018. Daraus
resultieren die Schlussbestände des Jahres 2018.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 wurde am 30.12.2011 aufgestellt. Die Schlussbilanz 2011
wurde am 02.07.2012 aufgestellt. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie der Schlussbilanz 2011
erfolgte durch den Gemeinderat am 15.05.2013, mit den in GD 001/13 genannten Einschränkungen.
Begründet wurden die Einschränkungen im Fall der Bilanzposition bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit der mangelnden Dokumentation der erfassten Buchwerte zur
Eröffnungsbilanz, einer hohen Fehlerquote und zu hoch angesetzten Nutzungsdauern. Darüber hinaus
wurden die Buchwerte der Baugebiete aufgrund einer fehlerhaften Flächenerfassung beanstandet.
Die Schlussbilanz 2012 wurde vom Gemeinderat am 19.02.2014 - ebenfalls mit den o.g.
Einschränkungen sowie zusätzlich der Einschränkung bezogen auf die Bilanzposition 1.2.3,
Infrastrukturvermögen - hinsichtlich der Nutzungsdauer von Straßen - festgestellt.
Die Überprüfung der Sachverhalte, die der eingeschränkten Feststellung zugrundeliegen, ist noch nicht
abgeschlossen. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die überörtliche Prüfung für die Jahre 2010 - 2012
durchgeführt. Der Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt ist im
September 2014 der Stadt Ulm zugegangen. Als ein wesentlicher Punkt des Prüfberichts wurde die
Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 benannt.
Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurde die gesonderte Rechnungsführung der Hospitalstiftung
verbunden mit einem gesonderten Haushaltsplan, die einheitliche Bewertung von Bau- und
Gewerbeplätzen, die Erstbewertung der städtischen Gebäude und die Bilanzierung von Ausleihungen
beanstandet.
Mittlerweile kann auf Antragsstellung der Stadt Ulm mit Genehmigung durch das
Regierungspräsidium Tübingen die rechtlich selbstständige Hospitalstiftung als unbedeutendes
Treuhandvermögen im Sinne des § 97 Abs. 2 GemO nach wie vor im städtischen Hauhalts-, Kassenund Rechnungswesen geführt werden. Das Sachvermögen der Hospitalstiftung wird in der städtischen
Bilanz geführt und im Jahresabschluss separat ausgewiesen. Die Abteilung LI wurde mit der
Aufarbeitung der Thematik der Hospitalstiftung beauftragt.
Die Bewertung aller Bau- und Gewerbegebiete sowie Einzelflurstücke mit der Nutzungsart "Bauplatz"
ist sachgerecht und NKHR-konform. Dies wurde mittlerweile von Seiten der Gemeindeprüfungsanstalt
anerkannt und bestätigt. Die wenigen notwendigen Korrekturen der Grundstücke im Bereich Bau- und
Gewerbegebiete wurden entsprechend vorgenommen.
Die Korrektur der Erstbewertung der städtischen Gebäude dauert noch an, läuft jedoch auf
Hochtouren (siehe hierzu auch A.1.1.2).
Die Aufarbeitung der fertiggestellten Maßnahmen und somit die Abrechnung der "Anlagen im Bau"
wurde weiter vorangetrieben. Die jetzt noch vorhandenen "Anlagen im Bau" der Bilanz in Höhe von
90,4 Mio. € sind im wesentlichen auf Investitionsmaßnahmen zurückzuführen, die sich noch im Bau
befinden und damit nicht fertiggestellt bzw. zu Recht nicht aktiviert sind. Gleichzeitig besteht im
Bereich der Sanierungs- und Erschließungsgebiete ein Abrechnungsstau, aus aktuell fertig gestellten
Maßnahmen. Dieser soll mit dem Jahresabschluss 2019 und 2020 aufgearbeitet werden.
Die Mitteilung über die Erledigung der Prüfbemerkungen von Seiten des Regierungspräsidiums
Tübingen gem. § 114 Abs. 5 Satz 3 GemO ging mit Schreiben vom 29.04.2019 bei der Stadt Ulm ein.
77
6.5.2 Gliederung der Schlussbilanz
Die der Hospitalstiftung als rechtlich selbstständige Stiftung und den unselbstständigen Stiftungen
zuzuordnenden Vermögensgegenstände werden nicht unter einer gesonderten Bilanzposition
"Hospitalstiftung" und "unselbstständige Stiftungen" sondern bei den jeweiligen Bilanzpositionen
(z. B. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte) ausgewiesen. Deshalb ist es aus Gründen der
Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit erforderlich, die der Hospitalstiftung und den unselbstständigen
Stiftungen zuzuordnende Teilbeträge gesondert mit einem "Davon-Vermerk" darzustellen.
6.5.3 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten für Zwecke des Jahresabschlusses fanden insbesondere die Vorschriften
der §§ 90, 91 und 95 GemO sowie die §§ 37, 38, 40-48, 52, 53, 55 GemHVO Anwendung.
Zusammenfassung der Bewertungsgrundsätze
Die Bewertungsgrundsätze, die der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 zugrunde liegen, wurden
auch für die Schlussbilanzen 2011-2018 entsprechend angewandt (Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit); dies gilt auch für die Ausübung der Wahlrechte. Eine Ausnahme stellt die
Aktivierung von Eigenleistungen dar, die erstmalig zur Schlussbilanz 2011 erfolgt ist.
Auch in 2018 wurden die verschiedensten Bilanzierungskonzepte anhand der gemachten
Erfahrungen weiterentwickelt und eine Anpassung der Abschreibungstabelle aufgrund neuer
Erfahrungswerte vollzogen. Es ist jedoch keine grundlegende Änderung der Bewertungsmethoden
erfolgt.
Es erfolgte eine Einzelbewertung der Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Schulden.
Es erfolgte eine wirklichkeitsgetreue Bewertung unter Beachtung des Vorsichtsprinzips
(vorhersehbare Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, Gewinne nur, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind).
Die Bewertung erfolgte mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK),
vermindert um die Abschreibungen.
Forderungen sind mit dem Nennwert angesetzt; Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag.
Es erfolgte eine Bewertung nach der Bruttomethode, d. h. die Vermögensgegenstände wurden mit
den Anschaffungs- und Herstellungskosten in voller Höhe aktiviert, auch wenn die Stadt hierfür
Zuschüsse, Beiträge oder Spenden erhalten hat. Diese wurden auf der Passivseite der Bilanz
bilanziert.
Gemäß dem Grundsatz des Stichtags- und Wertaufhellungsprinzips sind die Verhältnisse am
Abschlussstichtag maßgeblich. Dabei sind auch Informationen zu berücksichtigen, die nach dem
Stichtag bekannt werden, sich aber auf das abgelaufene Haushaltsjahr beziehen. Deshalb wurden
in der Schlussbilanz 2018 alle Tatsachen berücksichtigt, die bis zum Abschluss der Arbeiten zur
Erstellung des Jahresabschlusses (15.05.2019) bekannt waren.
Die Abgrenzung zwischen Instandhaltungsaufwand und Anschaffungs- und Herstellungskosten
erfolgte für die Buchungen bis einschließlich 2010 auf der Basis der kameralen Rechtsgrundlagen.
Bei Werten, die im Vermögenshaushalt gebucht wurden, wurde grundsätzlich unterstellt, dass es
sich um AHK handelt. Ab 2011 gelten für die Abgrenzungen zwischen konsumtiven und investiven
Maßnahmen die Regelungen des NKHR, die Abgrenzung wurde und wird weiterhin in der
Anwendung sukzessive verfeinert.
Vereinfachungsregelungen und Wahlrechte wurden - soweit erforderlich und geboten - in
Anspruch genommen:
78
Wahlrecht /
Vereinfachungsregelung
(Grundlage für Wahlrecht)
Festlegung
Allgemeine Wahlrechte und Vereinfachungsregelungen
Befreiung von der Inventarisierungspflicht von
beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen des Sachvermögens
(§ 38 IV GemHVO )
Bilanzierung von erhaltenen Investitionszuschüssen
(§ 40 IV GemHVO - Sollregelung )
Wahl- und Vereinfachungsrechte zur Inventarisierung
und Bewertung:
- Festwertverfahren
- Bewertungsvereinfachungsverfahren
- Inventurvereinfachungsverfahren
(§ 37 II, III; § 38, § 45 GemHVO )
Bildung von Wahlrückstellungen
(§ 41 II GemHVO )
Verzicht auf Einbeziehung evtl. Kosten- oder Preissteigerung bei Ermittlung Rückstellungsbetrag;
Verzicht auf Verzinsung (Leitfaden zur Bilanzierung )
Wertgrenze, bis zu der keine Aktivierung
erfolgt, wurde auf 1.000 € netto festgelegt.
Aktivierung (Bruttomethode).
Werden in Teilbereichen angewandt.
Wahlrückstellungen wurden gebildet, s.
Erläuterung bei der Bilanzposition.
Verzicht ist erfolgt.
Besondere Wahlrechte bzw. Vereinfachungsregelungen im Zusammenhang mit der Erstellung der
Eröffnungsbilanz
Übernahme der Werte, die vor dem Stichtag für die
Aufstellung der Eröffnungsbilanz in Anlagenachweisen nach § 38 der GemHVO v. 07.02.1973 bzw.
VwV GemHVO nachgewiesen sind
(§ 62 I, S. 2 GemHVO )
Wahlrecht /
Vereinfachungsregelung
(Grundlage für Wahlrecht)
Verzicht auf die Aktivierung von beweglichen und
immateriellen Vermögensgegenständen deren
Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre
vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz (Stadt Ulm
= 01.01.2011) zurückliegen
(§ 62 I S. 3 GemHVO )
Bewertung anhand von Erfahrungswerten statt
historischer Anschaffungs- und Herstellkosten;
(§ 62 II GemHVO)
Ansatz von Erfahrungswert 01.01.1974 für
Vermögensgegenstände, die vor dem 31.12.1974
angeschafft oder hergestellt worden sind.
(§ 62 III GemHVO)
Ansatz von örtlichen Durchschnittswerten bzw. von
"vorgeschlagenen" Werten für (Wald-) Flächen und Aufwuchs
(§ 62 IV GemHVO )
Übernahme der Werte ist erfolgt (betrifft
insbes. bewegl. Vermögen sowie bebaute
Grundstücke und Gebäude).
Festlegung
Die vor dem 01.01.2005 hergestellten oder
erworbenen beweglichen und immateriellen
Vermögensgegenständen wurden
grundsätzlich nicht aktiviert (Ausnahme:
Feuerwehrfahrzeuge, Kunstwerke,
Musikinstrumente Musikschule, Software mit
hohen Restbuchwerten).
Sofern die tatsächlichen AHKs nicht oder nur
mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
ermittelbar waren, wurden (z.T. über Rückindizierung ermittelte) Erfahrungswerte
angesetzt.
Anwendung ist erfolgt.
Anwendung ist erfolgt; Waldflächen wurden
mit 0,26 €/qm für Grundstücksfläche und
0,74 €/qm für Aufwuchs bewertet
Die weitergehende Möglichkeit, für einzelne
Grundstücksarten den Wert zum Bewertungszeitpunkt anzusetzen, wurde nicht genutzt.
79
Schätzung Anschaffungs- oder Herstellungsjahr
(Leitfaden zur Bilanzierung)
Bewertung Beteiligungen auf Basis des anteiligen
Eigenkapitals
(§ 62 V GemHVO)
Verzicht auf Aktivierung von vor 2011 gewährten
Investitionszuschüssen § 62 VI S.2 GemHVO
Sofern der Anschaffungs- oder
Herstellungszeitpunkt nicht bekannt ist,
wurde dieser qualifiziert geschätzt.
Das anteilige Eigenkapital wurde für die
Eröffnungsbilanz durch die sogenannte
„Spiegelbildmethode“ ermittelt. D. h. die
Beträge, die in der Bilanz des Unternehmens
als festgesetztes Kapital, als Rücklagen
(insbesondere Kapitalrücklagen) und
Verlustvorträge ausgewiesen werden, werden
entsprechend dem Beteiligungsverhältnis bei
der Kommune als Beteiligung bilanziert. Im
laufenden Betrieb erfolgt die Bewertung mit
AHKs sowie die Prüfung auf Zu- oder
Abschreibungsbedarf
Wahlrecht wurde nicht ausgeübt; Aktivierung
ist erfolgt.
Angabe über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellkosten
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten eingerechnet, da aufgrund des
Gesamtdeckungsprinzips die Fremdkapitalzinsen nicht oder nur schwer einzelnen investiven Projekten
zuordenbar sind.
6.5.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Aktivierung von Eigenleistungen
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände für die Eröffnungsbilanz wurde auf die Aktivierung
von Eigenleistungen verzichtet, soweit keine belastbaren Nachweise vorhanden waren.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 wurden - analog zu 2011-2017 - Personalaufwendungen der
Abteilung Gebäudemanagement aktiviert, sofern sie für die Herstellung eines
Vermögensgegenstandes erbracht worden waren. Basis für die Errechnung der zu aktivierenden
Eigenleistungen waren qualifizierte Schätzwerte bzw. Berechnung analog HOAI.
Die Eigenleistungen wurden für alle betroffenen Maßnahmen einzeln berechnet und beim konkreten
Vermögensgegenstand bzw. der konkreten Anlage im Bau aktiviert.
Gleichzeitig stellt der Wert der aktivierten Eigenleistungen in der Ergebnisrechnung 2018 einen Ertrag
dar. Im Jahr 2018 wurden Eigenleistungen in Höhe von 1.757 T€ aktiviert.
b) Buchungen gegen das Basiskapital
§ 63 GemHVO berechtigt und verpflichtet zur Berichtigung der Wertansätze der Bilanz, wenn
Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung
in der Eröffnungsbilanz nicht oder mit einem zu hohen oder zu niedrigen Wert angesetzt worden sind.
Der Gewinn und Verlust aus diesen Berichtigungen ist mit dem Basiskapital zu verrechnen, d. h. diese
werden in der Ergebnisrechnung nicht berücksichtigt und erfolgen damit "ergebnisneutral".
Ergebnisneutrale Berichtigungen konnten nach bisheriger Gesetzeslage bis spätestens im vierten
Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden. Nach der Evaluation des NKHRs
und der damit verbundenen Gesetzesänderung der GemHVO im Frühjahr 2016 verlängert sich die Frist
zur Korrektur der Eröffnungsbilanz gem. § 63 Abs. 3 GemHVO um eine dreijährige Frist nach der
überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Bei Beanstandungen von Seiten der
Gemeindeprüfungsanstalt sind die Beanstandungen aufzuarbeiten und zu korrigieren.
Für die Stadt Ulm bedeutet diese Verlängerung der Fristsetzung, die bebauten Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte, die Landschaftsentwicklung samt Ökokonto und die
Erschließungsgebiete in ihren Buchwerten zur Eröffnungsbilanz ergebnisneutral gegen das Basiskapital
80
zu korrigieren. Die im Rahmen der Korrekturen nach § 63 GemHVO gebuchten Beträge werden
ausführlich unter der Bilanzposition "Basiskapital" dargestellt.
Die Mitteilung über die Erledigung der Prüfbemerkungen von Seiten des Regierungspräsidiums
Tübingen gem. § 114 Abs. 5 Satz 3 GemO ging mit Schreiben vom 29.April 2019 bei der Stadt Ulm
ein.
6.5.5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen
Die Erläuterung zeigt jeweils zunächst die Bewertungsgrundsätze auf, die insbesondere der Ermittlung
der Werte der Eröffnungsbilanz zugrundegelegt sind. Diese gelten auch weiterhin und werden daher
für die Betrachtung der Bilanzpositionen in der Erläuterung des Jahresabschlusses 2018 dargestellt.
Zusätzlich sind die im Jahr 2018 erfolgten Änderungen tabellarisch ausgewiesen.
Für alle laufenden Vermögenszugänge gilt, dass diese gemäß tatsächlicher AHKs bewertet wurden.
Ausnahmen bilden ggf. die im Rahmen der Korrektur der Eröffnungsbilanz nacherfassten
Vermögensgegenstände.
Die folgenden Erläuterungen beschränken sich auf wesentliche Änderungen im Jahresverlauf.
Die Vermögensübersicht nach § 55 GemHVO ist in Anlage 5 beigefügt.
Die Positionen der Aktivseite sind im Folgenden mit einem A, die der Passivseite mit einem P in der
Nummerierung kenntlich gemacht.
Aktivseite (A)
Entsprechend § 52 Abs. 3 GemHVO enthält die Aktivseite das Vermögen, die Abgrenzungsposten und
Nettopositionen (nicht gedeckter Fehlbetrag). Die Aktivseite stellt die Mittelverwendung dar.
Basis der Werte in der Schlussbilanz 2018 sind die Schlussbestände des Jahres 2017 als
Anfangsbestände zum 01.01.2018, fortgeschrieben um die Veränderungen im Jahresverlauf 2018.
Vermögen (A. 1.)
Grundsätzlich sind die Vermögensgegenstände mit den ursprünglichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten (AHKs), vermindert um die Abschreibungen zu aktivieren. D. h. in der Schlussbilanz
2018 werden die Restbuchwerte zum 31.12.2018 ausgewiesen.
Immaterielle Vermögensgegenstände (A. 1.1)
Zum immateriellen Vermögen gehören alle unkörperlichen Vermögensgegenstände, die nicht Sachen
i. S. v. § 90 BGB sind. Immaterielle Vermögensgegenstände existieren physisch nicht. Sie müssen
werthaltig, abgrenzbar, einzeln existent und selbstständig bewertbar sein. Hierunter fallen z. B.
Lizenzen und Software. Immaterielles Vermögen darf nur aktiviert werden, wenn es entgeltlich
erworben wurde. Hier sind auch Dienstbarkeiten aktiviert.
Gemäß der Ausübung des Wahlrechts wurden auch im lfd. Jahr 2018 nur immaterielle
Vermögensgegenstände, deren AHKs über der Wertgrenze nach § 38 IV GemHVO (1.000 € ohne
Umsatzsteuer) liegen, aktiviert.
in €
Immaterielles Vermögen
01.01.2018
1.235.302,54 €
31.12.2018
1.644.739,54 €
Differenz
409.437,00 €
Der Restbuchwert verringert sich durch Abschreibungen in Höhe von ca. 661 T€, denen
Neubeschaffungen bzw. die Abrechnung von Projekten von ca. 401 T€ sowie Abgänge von ca. 2 T€
und Umbuchungen in Höhe von 671 T€ gegenüberstehen.
81
Sachvermögen (A. 1.2)
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (A. 1.2.1 )
Die Definition der unbebauten Grundstücke richtet sich nach den §§ 72-74 Bewertungsgesetz.
Danach sind unbebaute Grundstücke, Grundstücke auf denen sich keine benutzbaren Gebäude
befinden. Hier werden Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen, Wald, Baugebiet, ökologische
Ausgleichsflächen, Erbbaugrundstücke sowie sonstige unbebaute Grundstücke geführt.
Grundstücke unterliegen nicht dem Werteverzehr. Es erfolgt deshalb keine Abschreibung.
Diese Bilanzposition enthält neben den Werten der Grundstücksflächen auch die Werte der Aufbauten
sowie des Aufwuchses (wie z.B. Zäune, Bäume usw.), welche wiederum der Abschreibung unterliegen.
Bewertungsfestlegungen für einzelne Nutzungsarten:
Generell gilt: sofern die tatsächlichen AHKs in den Akten vorhanden waren, wurden bei der
Erstbewertung zum 01.01.2011 die Erwerbskosten zzgl. der Erwerbsnebenkosten der Bewertung
zugrundegelegt. Sofern die tatsächlichen AHKs jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben
werden konnten, wurde auf entsprechende Erfahrungswerte (AHK je qm Fläche) zurückgegriffen.
Bau- und Gewerbegebiete
Bei Bau- und Gewerbegebieten handelt es sich um die "Herstellung von Vermögensgegenständen",
d. h. Eigenleistungen können aktiviert werden. Bei der Nachbewertung für die Eröffnungsbilanz sowie
den Zugängen in 2011-2018 wurden keine Eigenleistungen angesetzt.
Grundstücke, die mit Erbbaurechten belastet sind, werden (auch wenn sie von Dritten bebaut wurden)
ebenfalls in der Bilanzposition "unbebaute Grundstücke" geführt.
Für die Eröffnungsbilanz wurden sie mit dem, dem Erbbaurechtsvertrag zugrundeliegenden
Grundstückswert (i. d. R. Bodenrichtwert), bewertet.
in €
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
01.01.2018
207.793.314,64 €
31.12.2018
209.877.188,44€
Differenz
+ 2.083.873,80 €
Die Bilanzposition weist Anlagenzugänge in Höhe von ca. 6,6 Mio. € aus. Die größten Zugänge sind
beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken 1,5 Mio. € und bei den Baugebieten
(insbesondere Hindenburgkaserne, Safranberg und Dichterviertel) zu verzeichnen.
Die Anlagenabgänge belaufen sich auf 3,6 Mio. €. Diese resultieren hauptsächlich aus den Verkäufen
in Baugebieten (insbesondere Wohnen am Lettenwald, Wohnen beim Wengenholz, HagäckerEinsingen, Greut und Wolfäcker I). Darüber hinaus sind 0,5 Mio. € an Abschreibungen angefallen und
0,4 Mio. € wurden unter Begünstigung dieser Bilanzposition umgebucht.
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (A. 1.2.2)
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die
Benutzbarkeit der Gebäude beginnt im Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes.
Zu den bebauten Grundstücken zählen Grundstücke mit Wohnbauten, Grundstücke mit sozialen
Einrichtungen, Grundstücke mit Schulen, Grundstücke mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen
(inkl. Kleingartenanlagen sowie Kinderspielplätze) sowie Grundstücke mit sonstigen Dienst-,
Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden.
In dieser Bilanzposition werden sowohl die Grundstücke als auch die Gebäude und Aufbauten (inkl.
Erstausstattung wie z.B. erstmalige Beschaffung von Einrichtungsgegenständen sowie Außenanlagen)
abgebildet: Es erfolgt jedoch eine Trennung in den Buchwert des Grundstücks und den Buchwert des
Gebäudes.
Die Bewertung der Grundstücke mit Gebäuden erfolgte im Rahmen der Eröffnungsbilanz mit dem
Bodenrichtwert zum Zugangsjahr oder Baujahr des Gebäudes. Sofern AHKs aus Kaufverträgen
vorlagen, wurden diese bilanziert.
Grundstücke mit sonstigen Aufbauten (Spielplätze, Freizeit- und Sportanlagen usw.) wurden mit dem
landwirtschaftlichen Erfahrungswert zum Zugangsjahr bewertet. Bei Kleingärten mit Zugang ab 1986
82
wurden die Akten zur Bewertung herangezogen, davor erfolgte die Bewertung mit Erfahrungswerten
aus der Kaufpreissammlung sowie über Erfahrungswerte zum 01.01.1974 je Gemarkung.
Bewertung der Gebäude und Aufbauten
Die Bewertung der Gebäude erfolgte mit Hilfe des vereinfachten Sachwertverfahrens auf der Basis der
indizierten Gebäudeversicherungswerte 1914 in Goldmark. Zuschüsse sind bei Aktivierungen bis 2002
netto bei den AHKs abgezogen worden. Für Gebäudekäufe ab 2002 wurden die AHKs aus SAP
herangezogen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt verweist im Prüfbericht vom 10.09.2014 auf den Bericht des RPA über
die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011. In diesem sind die von der Verwaltung
festgelegten und pauschal geltenden Nutzungsdauern teilweise widerlegt worden. Die Feststellungen
zeigen, dass die gewählten Nutzungsdauern nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Nach
Aussage der Gemeindeprüfungsanstalt sind diese pauschal geltenden Nutzungsdauern den örtlichen
Verhältnissen anzupassen. Des Weiteren war aufgrund der unzureichenden Dokumentation der
Bewertung der Gebäude und Aufbauten die Prüfung erschwert - die Buchwerte der Gebäude konnten
in Teilen nicht belegt und nachvollzogen werden.
Die Aufarbeitung dieser Werte erfolgt mit Nachdruck und läuft auf Hochtouren. Nahezu drei Viertel
der städtischen Gebäude wurde bereits in ihrer Nutzungsdauer korrigiert, die Buchwerte wurden
hierbei ebenfalls überprüft und ggfs. angepasst. Aufgrund der Vielzahl an Gebäuden (über 400
Gebäude(komplexe) wird die Aufarbeitung noch weiter andauern und für den laufenden Betrieb der
Anlagenbuchhaltung eine erhebliche und zusätzliche Belastung darstellen.
Kleingartenanlagen wurden mit historischen AHKs aktiviert. Spielplatz-Aufbau und Sportflächen
wurden im Wesentlichen mit tatsächlichen AHKs bewertet. Z. T. musste auf die
Vereinfachungsregelung zurückgegriffen werden.
in €
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
01.01.2018
494.856.010,06 €
31.12.2018
472.492.304,71€
Differenz
-22.363.705,35€
Den Abschreibungen und Abgängen in Höhe von insgesamt 48,2 Mio. € stehen im Jahr 2018 12,8
Mio. € Zugänge und 13,1 Mio. € Zugänge aufgrund von Umbuchungen (im Rahmen der Abrechnung
von Investitionsvorhaben von Anlagen im Bau auf Endanlage) entgegen. Dadurch ergibt sich im
Vergleich zum Vorjahr eine Verminderung des Bilanzwertes um -22,4 Mio. €. Die Zugänge ergaben
sich aus dem Erwerb von bebauten Grundstücken (Stifterweg 66/ 66/1, Baldingerweg 11/ 11/1,
Ehmannstraße und dem Bahnhof Söflingen) und der Abrechnung von investiven Auszahlungen aus
dem Jahr 2018 auf Endanlage. Die Abgänge (28,7 Mio. €) resultieren hauptsächlich aus der Korrektur
von Nutzungsdauern und Buchwerten zur Eröffnungsbilanz in nahezu 80 Fällen städtischer Gebäude
und 90 Fällen Grundstücke in diesem Jahr. Weitere knapp 45 fehlende Gebäude und 128
Grundstücke müssen im kommenden Jahr ebenfalls geprüft und ggfs. korrigiert werden.
Die Umbuchungen zugunsten der Bilanzposition "Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte" resultieren fast ausschließlich aus der Aktivierung von Neubauten und
Sanierungsmaßnahmen, welche seit 2011 fertiggestellt wurden. Diese konnten aufgrund der wie
bereits oben ausgeführten intensivierten Aufarbeitung der Neubewertung des vorhandenen
Gebäudebestandes von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" auf die Bilanzposition "Bebaute
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte" umgebucht und damit erledigt werden.
Derzeit werden rd. 25,4 Mio. € (2017: 24,8 Mio. €) im Bereich Hochbau auf Anlagen im Bau geführt.
In dieser Bilanzposition werden ebenfalls sowohl der Wert der Grundstücke als auch der Wert der
Aufbauten ausgewiesen. Die Position enthält neben Straßen, Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen auch Ingenieurbauten sowie wasserbauliche Anlagen.
Ebenso werden hier die Nutzungsarten Altwasser, Bach, Fluss, Graben, Kanal, Teich sowie Moor
dargestellt, wie auch die Friedhofsanlagen/Bestattungseinrichtungen.
83
Bewertung der Grundstücksflächen
Die Flächenbewertung für die Straßen, Wege, Plätze sowie Ingenieurbauten und wasserbauliche
Anlagen erfolgte grds. zum Erfahrungswert landwirtschaftlicher Flächen zum 01.01.1974, da sich die
Flächen i.d.R. bereits vor dem 31.12.1974 in städtischem Besitz befanden.
Für die Bewertung des Straßenkörpers bzw. des sonstigen Aufbaus gilt folgendes:
Bei den Straßen, Wegen, Plätzen waren die tatsächlichen AHKs i. d. R. nicht vorhanden. Für die vor
dem 01.01.2005 vorhandenen Straßen wurden anhand exemplarischer Herstellungskosten
Erfahrungswerte für die Herstellung eines qm Straßenaufbau ermittelt und für die Berechnung der
AHKs zugrundegelegt. Nachträgliche investive Maßnahmen flossen in den Wert ein. Maßnahmen ab
01.01.2005 wurden zu den tatsächlichen AHKs bewertet.
Höherwertiges Straßenzubehör wie Verkehrs- und Fußgängersignalanlagen, Parkscheinautomaten,
Parkleitsysteme und Schilderbrücken wurden gesondert bewertet.
Die Ingenieurbauwerke wurden mit den tatsächlichen AHKs bilanziert, da diese über das
Bauwerkverzeichnis vorlagen.
Bei Friedhofsanlagen wurden die Werte aus den kameralen Anlagenachweisen der kostenrechnenden
Einrichtungen übernommen. Wasserbauliche Anlagen/Hochwasserschutz wurden mit AHKs bzw. aus
den Werten der Jahresrechnungen bewertet.
in €
Infrastrukturvermögen
01.01.2018
340.153.363,00 €
31.12.2018
329.997.704,98 €
Differenz
-10.155.658,02 €
Die Bilanzposition Infrastrukturvermögen vermindert sich um 10,2 Mio. €. Dies begründet sich in den
Abschreibungen in Höhe von 15,8 Mio. €, welchen Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 6,4 Mio.
€ und Abgänge in Höhe von 0,8 Mio.€ entgegenstehen. Die größte Position bei den Abgängen ist mit
über 0,7 Mio. € der Abbruch der Bahnhofunterführung für die Tiefgarage am Bahnhof. Darüber
hinaus wurde im Jahr 2018 die Straße Mergelgrube sowie weitere Straßenmaßnahmen aktiviert und
somit von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" auf die Bilanzposition "Infrastrukturvermögen"
umgebucht.
Im Bereich des Infrastrukturvermögens wurden die von der Fachabteilung an ZDS/F als fertiggestellt
gemeldeten Maßnahmen aktiviert. Sofern fertiggestellte Maßnahmen in Betrieb genommen worden
sind bzw. genutzt werden und noch keine "Abrechnung" für die Bilanzierung vorliegt, ist zu
beachten, dass diese Investitionen noch in der Bilanz bei den "Anlagen im Bau" dargestellt sind und
keine Abschreibungen in 2018 im Haushalt verursachen. Diese Werte werden deshalb bei dieser
Bilanzposition nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Straßen in Erschließungsgebieten.
Hier konnten aufgrund von Personalwechsel und längeren Stellenvakanzen bei der Abteilung VGV
sowie noch nicht erfolgten Vermessungen und fehlenden aktuellen Luftbildern von
Erschließungsgebieten zum Jahresabschluss 2018 keine weitere Abrechnungen erfolgen. Derzeit sind
im Bereich Infrastrukturmaßnahmen rd. 33,2 Mio. € als Anlagen im Bau bilanziert.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (A. 1.2.5)
Kulturdenkmäler wurden in der Regel wie Gebäude über das vereinfachte Sachwertverfahren bewertet
bzw. mit einem Erinnerungswert von 1 € angesetzt.
Kunstgegenstände, die bis einschließlich 31.12.2001 angeschafft wurden, wurden als Sammelanlage
mit dem Versicherungswert bewertet. Seit 2002 erfolgt die Einzelbewertung mit den tatsächlichen
AHKs. Die Kunstgegenstände werden nicht abgeschrieben, da im Regelfall keine gewöhnliche
Wertminderung eintritt.
An Bodendenkmälern sind in Ulm nur Denkmäler i. R. der Friedhofsanlagen vorhanden. Diese werden
dort geführt.
"Kunst am Bau" wird nicht unter diesem Bilanzkonto, sondern gemeinsam mit dem jeweiligen
Gebäude in der Bilanzposition "Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte" ausgewiesen.
in €
Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
84
01.01.2018
51.836.535,39 €
31.12.2018
51.528.955,86€
Differenz
-307.579,53 €
Die Bilanzposition enthält neben Kunstwerken auch die Kulturdenkmäler und die Kunst im
öffentlichen Raum. Kulturdenkmäler und Kunstobjekte im öffentlichen Raum werden abgeschrieben
und führen wiederum zur Reduzierung des Bilanzwertes. Im Jahr 2018 stehen den Zugängen in Höhe
von 116 T€, die Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 456 T€ gegenüber. Unter
Berücksichtigung der Abgänge, Umbuchungen (33 T€) und Zuschreibungen vermindert sich der
Bilanzwert um 308 T€. Dies resultiert hauptsächlich aus der Umbuchung des Grundstücks Fort Albeck
14 in eine andere Anlagenklasse im Rahmen der Korrektur der Eröffnungsbilanz.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sowie (A. 1.2.6)
Betriebs- und Geschäftsausstattung (A. 1.2.7)
Hier handelt es sich im Wesentlichen um bewegliches Vermögen.
Aufgrund des Wahlrechts nach § 62 I S. 3 GemHVO wurden nur die beweglichen Gegenstände, die ab
dem 01.01.2005 (6 Jahre vor Eröffnungsbilanz) aktiviert waren, bilanziert. Die Bewertung erfolgte mit
tatsächlichen AHKs.
Eine Ausnahme stellen Feuerwehrfahrzeuge, Musikinstrumente bei der Musikschule und Software mit
hohen Restbuchwerten dar. Da es sich hierbei z. T. um wesentliche Beträge handelt, wurden diese
Vermögensgegenstände auch dann bilanziert, wenn sie vor dem 01.01.2005 beschafft worden waren.
Zudem wirkt sich die Festlegung der Bilanzierungsgrenze gem. § 38 Abs. 4 GemHVO auf 1.000 €
netto aus, d. h. Vermögensgegenstände, deren AHKs unter dieser Wertgrenze lagen, wurden nicht in
das NKHR übernommen und sind deshalb nicht in der Bilanz aktiviert.
Die Bewertung erfolgte mit tatsächlichen AHKs.
Gemäß der Ausübung des Wahlrechts wurden auch im Jahr 2018 nur bewegliche
Vermögensgegenstände, deren AHKs über der Wertgrenze nach § 38 IV (1.000 € ohne Umsatzsteuer)
liegen, aktiviert.
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
01.01.2018
7.477.046,00 €
31.12.2018
7.360.830,00 €
Differenz
-116.216,00 €
Auf der Bilanzposition "Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" wurden im Jahr 2018 781 T€
an Anlagegütern aktiviert. Gleichzeitig vermindert der Werteverzehr durch Abschreibungen die
Bilanzposition, so dass sich in 2018 eine Verminderung des Bilanzwertes um rd. 116 T€ ergibt.
in €
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
01.01.2018
10.450.328,78 €
31.12.2018
11.593.978,78 €
Differenz
+1.143.650,00 €
Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören insbesondere Einrichtungsgegenstände in Büros,
Schulen, Kindertageseinrichtungen, aber auch der Medienbestand der Stadtbibliothek, die Lehr- und
Lernmittel usw.
Im Haushaltsjahr 2018 wurden Gegenstände in Höhe von ca. 4,6 Mio. € angeschafft bzw. zugebucht
und im Gegenzug hierzu Abschreibungen von ca. 4,3 Mio. € verbucht. Zudem wurden über diese
Bilanzposition rd. 2,366 Mio. € an "geringwertigen Vermögensgegenständen", deren
Anschaffungsbetrag unterhalb der Wertgrenze liegt, als Zugang gebucht und in 2018 "sofort
abgeschrieben".
Vorräte (A. 1.2.8)
Vorräte sind Güter, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen, sondern verkauft,
verbraucht oder anderweitig verwendet werden sollen. Sie spielen bei der Ulmer Kernverwaltung eine
untergeordnete Rolle. Deshalb wurden nur "wesentliche" Vorräte bilanziert. Grundsätzlich ist eine
körperliche Inventur und die Bewertung mit AHKs erfolgt. Vereinfachungsregelungen wurden
angewandt. Vorräte werden nicht abgeschrieben.
in €
Vorräte
01.01.2018
636.419,64 €
31.12.2018
589.458,78 €
Differenz
- 46.960,86 €
85
Die Veränderung beruht auf den jeweiligen Inventuren zum Jahresende.
Aufgrund der geringen Schwankungen an Lagerbeständen bei VGV/ME nach dem Jahresabschluss
2015 wird zukünftig gem. § 37 Abs. 2 GemHVO lediglich alle fünf Jahre eine körperliche
Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Im Jahr 2018 erfolgte eine körperliche Bestandsaufnahme
der Lägerbestände bei VGV/ME und eine Korrektur des Bilanzwertes.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (A. 1.2.9)
Hier werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Vermögensgegenstände, die zum
31.12.2018 noch nicht fertiggestellt waren (z.B. Bauwerke, deren Erstellung sich über mehrere Jahre
hinzieht) ausgewiesen. Diese Werte werden erst bei Fertigstellung des Vermögensgegenstandes auf
das entsprechende Aktivkonto gebucht und sind daher nicht bei den vorstehenden Bilanzpositionen
enthalten.
Die Aufarbeitung der zwar fertiggestellten, aber noch nicht abgerechneten Auszahlungen in dieser
Bilanzposition, schreitet zügig voran. Der Großteil der Anlagen konnte, aufgrund der durchgeführten
Korrektur der Buchwerte der städtischen Gebäude zur Eröffnungsbilanz, abgerechnet werden. Im
Laufe des Jahres 2018 konnten die unberechtigten Buchwerte des Anlage im Bau im Bereich der
Gebäude auf 0,5 Mio. € reduziert werden.
Es besteht noch ein Bearbeitungsstau bei der Abrechnung der Sanierungs- und Erschließungsgebiete.
Insgesamt befinden sich bei den Sanierungsgebieten 25,8 Mio. € auf Anlage im Bau und 33,2 Mio. €
auf Anlage im Bau den Infrastrukturmaßnahmen. Die Aufarbeitung ist in den Jahren 2019 und 2020
vorgesehen. Das Konzept für die Abrechnung der Sanierungsgebiete wird derzeit erarbeitet. Der
Leitfaden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Baden-Württemberg wurde
erst im Sommer 2017 veröffentlicht und dient als Orientierungshilfe zur Abrechnung der
Sanierungsgebiete.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben.
Für die Abrechnung von Anlagen im Bau auf Endanlagen gilt folgendes:
Werden fertiggestellte Vermögensgegenstände nicht unmittelbar im Jahr der Fertigstellung aktiviert
und verbleiben somit auf der Bilanzposition "Anlagen im Bau", erfolgt keine Abschreibung des
Vermögensgegenstandes. Im Rahmen der verspäteten Abrechnung wird im Einzelfall sachgerecht
festgelegt, wie mit der bis zur Abrechnung bereits "abgelaufenen" Nutzungsdauer und den
"versäumten Abschreibungen" umgegangen wird. In der Regel erfolgt eine Abschreibung der AHK
auf die Restnutzungsdauer. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zeitspanne der verspäteten
Aktivierung im Verhältnis zur nach der Aktivierung noch vorhandenen Restnutzungsdauer
"nachrangig" ist.
in €
Anlagen im Bau
01.01.2018
80.886.426,57 €
31.12.2018
90.373.775,20€
Differenz
+ 9.487.348,63 €
Im Jahr 2018 haben sich die Anlagen im Bau um Investitionen in Höhe von rd. 89,2 Mio. € erhöht.
Wäre in 2018 keine weitere Abrechnung von Investitionsmaßnahmen erfolgt, wären Stand
31.12.2018 somit rd. 170,1 Mio. € (80,9 Mio. € Stand: 01.01.2018 plus 89,2 Mio. € aus 2018) an
Anlagen im Bau zu bilanzieren.
Es wurden tatsächlich in 2018 rd. 79,7 Mio. € von der Bilanzposition Anlagen im Bau auf Endanlagen
abgerechnet, sodass sich die Bilanzposition Anlagen im Bau im Saldo um rd. 9,5 Mio. € auf rd. 90,4
Mio. € erhöht hat.
Anlagen im Bau Stand 01.01.2018:
Zugänge in 2018:
+
./.
Abgänge in 2018:
Abrechnung der Anlagen im Bau auf Endanlagen in 2018: ./.
Anlagen im Bau Stand 31.12.2018:
86
80.886.426,57 Euro
89.212.278,93 Euro
0 Euro
79.724.930,30 Euro
90.373.775,20 Euro
Der Bestand an AiBs zum 31.12.2018 gliedert sich i.W. in folgende Positionen
Gesamtsumme:
bereits fertiggestellt:
Gebäude
25,4 Mio. €
0,5 Mio. €
Straßen/ Erschließungsgebiete
33,2 Mio. €
16,9 Mio. €
Auszahlungen an Treuhandvermögen
25,8 Mio. €
3,2 Mio. €
ÖPNV
0,4 Mio. €
0,3 Mio. €
Grünflächen
0,3 Mio. €
IT-Projekte
0,8 Mio. €
Wasserbau
0,6 Mio. €
€
Sonstiges
3,9 Mio. €
Summe
90,4 Mio. €
20,9 Mio. €
Von den Anlagen im Bau Stand 31.12.2018 mit 90,4 Mio. € sind mittlerweile 20,9 Mio. € bereits
fertiggestellt und stehen für das kommende Jahr zur Abrechnung auf Endanlagen an. Dabei entfällt
die höhste Position auf die Straßen- und Erschließungsmaßnahmen. Durch Personalwechsel und
langfristige Stellenvakanzen bei der Abteilung VGV, noch nicht erfolgten Vermessungen sowie
fehlenden aktuellen Luftbildern von Erschließungsgebiet konnten diese im Jahr 2018 nicht
abgerechnet werden.
Der restlichen Betrag mit rd. 72,6 Mio. € ist auf noch nicht fertiggestellte (= im Bau befindliche)
Baumaßnahmen zurückzuführen. Hier zeigt sich in diesem Jahr zudem das große Investitionsvolumen
der Stadt.
Finanzvermögen (A. 1.3)
Das Finanzvermögen gliedert sich in die nachfolgenden Bilanzpositionen:
Anteile an verbundenen Unternehmen sowie (A. 1.3.1)
Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen
kommunalen Zusammenschlüssen (A. 1.3.2)
Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, auf die die Kommune einen beherrschenden Einfluss
ausübt. Dieser liegt i.d.R. vor, wenn die Stadt mehr als 50 % der Stimmrechte ausübt oder dies im
Vertrag entsprechend geregelt ist.
Sonstige Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine
dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen.
Sowohl die Anteile an verbundenen Unternehmen als auch die Sonstigen Beteiligungen und
Kapitaleinlagen wurden für die Eröffnungsbilanz nach der Spiegelbildmethode (§ 62 Abs. 5 GemHVO)
bewertet. Beteiligungen werden grundsätzlich nicht abgeschrieben. Ihr Wert wird jedoch jährlich
überprüft. Sofern eine dauerhafte Wertminderung bzw. Werterhöhung gegeben ist, wird die Bilanz
entsprechend berichtigt.
Mittelbare Beteiligungen (z. B. wenn sich die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH an anderen
Unternehmen beteiligt) werden in der städtischen Bilanz nicht aktiviert.
in €
Anteile an verb. Unternehmen
Sonstige Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
01.01.2018
170.951.051,87 €
920.333,29 €
31.12.2018
218.369.589,98 €
920.333,29 €
Differenz
+47.418.538,11 €
0,00 €
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultiert die größte Veränderung aus dem
Finanzierungsbeitrag an die SWU (Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH) für die Straßenbahnlinie 2 als
Kapitaleinlagen Höhe von 43 Mio. € . Ebenso wurde die zweite Auszahlung für das Parkhaus am
Bahnhof an die PBG (Ulmer Parkhausbetriebs Gesellschaft mbH) in Höhe von 5 Mio. € geleistet.
87
Des Weiteren wurden für die Multifunktionshalle die Abschreibungen über die Entnahme aus der
Kapitalrücklage finanziert. Infolgedessen muss die städtische Beteiligung jährlich korrigiert werden.
2018 führen diese Abschreibungen zu einer dauerhaften Wertminderung von rd. 581 T€.
Anteile an verbundenen Unternehmen
-
SWU - Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH
PBG - Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH
MFH - Multifunktionshalle Ulm/Neu-Ulm GmbH
UWS - Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
UM - Ulm Messe GmbH
Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH
PEG - Projektentwicklungsgesellschaft Ulm mbH
Donaubüro
UNT - Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH
SAN - Sanierungstreuhand Ulm GmbH
165.814.856,95 €
26.509.344,57 €
15.514.733,51 €
8.100.000,00 €
961.503,95 €
629.651,00 €
530.000,00 €
190.000,00 €
64.500,00 €
55.000,00 €
Sonstige Beteiligungen
-
KIRU - Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm
TFU - TechnologieFörderungsUnternehmen
Zweckverband Tierkörperbeseitigung
DING - Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH
Regionalen Energieagentur Ulm gGmbH
Anteil Kunststiftung Baden-Württemberg
393.498,84 €
252.710,64 €
155.411,33 €
105.701,48 €
12.500,00 €
511,00 €
Sondervermögen (A. 1.3.3)
Der Betrieb des Alten- und Pflegeheim Wiblingen wurde zum 02.10.2017 eingestellt. Das
Sondervermögen wurde zum 31.12.2017 ausgebucht.
In den Eigenbetrieb Entsorgungsbetriebe Ulm wurde kein Vermögen eingebracht.
in €
Sondervermögen
01.01.2018
0€
31.12.2018
0€
Differenz
0,00 €
Ausleihungen (A. 1.3.4)
Ausleihungen sind Finanzforderungen der Kommune, die durch Hingabe von Kapital erworben
werden. Zu den Ausleihungen zählen vor allem Darlehen.
Die Werte aus der kameralen Vermögensrechnung zum 31.12.10 wurden übernommen und
fortgeschrieben; es handelt sich um die tatsächlichen AHKs. Auch die Aktivdarlehen an die städtischen
Beteiligungen werden unter dieser Bilanzposition geführt.
Es handelt sich jeweils um die tatsächlich ausbezahlten Beträge zum Jahresende.
in €
Ausleihungen
88
01.01.2018
100.620.912,37 €
31.12.2018
96.942.541,33 €
Differenz
-3.678.371,04 €
Der Bestand an Ausleihungen zum 31.12.2018 gliedert sich i.W. in folgende Positionen:
-
SWU - Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (Genussrechtseinlagen)
EBU - Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (Darlehen)
PBG - Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH (Darlehen)
UWS - Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH (Darlehen)
TFU - TechnologieFörderungsUnternehmen (Darlehen)
Verschiedene Vereine (Darlehen)
Sonstige
63.460.800,00 €
17.863.643,43 €
7.453.320,90 €
7.342.302,19 €
453.868,03 €
73.265,00€
295.341,78 €
Die Ausleihungen reduzieren sich durch Tilgungen in 2018 planmäßig. Die höchste Einzeltilgung
betrifft die EBU mit 2,6 Mio. €.
Wertpapiere und sonstige Einlagen (A. 1.3.5)
Als Wertpapiere werden Urkunden bezeichnet, die Vermögensrechte so verbriefen, dass deren
Ausübung an den Besitz des Papiers geknüpft ist. Es besteht keine Beteiligungsabsicht. Hier werden
auch die Anlagen von Festgeldern und Sparbüchern geführt.
in €
Wertpapiere und sonstige
Einlagen
01.01.2018
149.889.977,34 €
31.12.2018
124.839.978,34 €
Differenz
-25.049.999,00 €
Der Rückgang der Wertpapiere und sonstigen Einlagen begründet sich im Erfordernis, ausreichende
Liquidität zur Finanzierung des hohen Investitionsvolumens durch die Verwendung frei gewordener
Festgeldanlagen zur Verfügung zu stellen.
Forderungen (A. 1.3.6 bis A. 1.3.8)
Forderungen der Kommune sind grundsätzlich mit ihrem Nominalwert anzusetzen. Abzinsungen sind
nicht vorzunehmen.
Eine Forderungsübersicht liegt in Anlage 6 bei.
Öffentlich-rechtliche Forderungen (A. 1.3.6)
Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebühren,
Beiträgen und Steuern.
in €
Öffentlich-rechtliche Forderungen
01.01.2018
11.826.164,95 €
31.12.2018
12.334.232,24
Differenz
+508.067,29 €
Forderungen aus Transferleistungen (A. 1.3.7)
Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich um Ersatzansprüche im Rahmen der
Gewährung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen.
In den Forderungen aus Transferleistungen sind auch die Kasseneinnahmereste im Bereich der
Mündelbetreuung enthalten. Diesen stehen auf der Passivseite entsprechende Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen gegenüber.
Ausgehend vom Prinzip der wirklichkeitsgetreuen Bewertung und den Bilanzierungsgrundsätzen
der Wahrheit und Klarheit sind im NKHR zusätzlich zu den laufend getätigten
Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen von Forderungen geboten, soweit dies zur
Darstellung der tatsächlichen Vermögenslage der Kommune erforderlich ist. D. h. der Gesamtbetrag
der Forderungen ist um noch nicht bekannte, jedoch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
auftretende Risiken wertzuberichtigen. Entscheidend ist hierbei das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko, welches sich nicht unmittelbar aus den Risikogegebenheiten einzelner Forderungen
89
ableitet, sondern sich aus dem gesamten Forderungsbestand der jeweiligen Bereiche (Forderungsarten)
ergibt.
In den vergangenen Jahren wurde übergangsweise auf Grundlage von Erfahrungswerten aus
Vorjahren ein Betrag zur Wertberichtigung von Forderungen ermittelt. Bereits im Jahr 2017 wurde
eine neue Berechnungsmethode auf Basis der Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres entwickelt, um zu
beurteilen in welcher Höhe die vorhandenen Forderungen nicht werthaltig sind. Diese Summe wurde
als "Wertberichtigung Forderung aus Transferleistungen" bilanziert und verringert den Ausweis an
Forderungen aus Transferleistungen.
in €
Forderungen aus
Transferleistungen
01.01.2018
7.630.084,55 €
31.12.2018
7.055.007,04€
Differenz
-575.077,51 €
Aufgrund der Gesetzesänderung im Bereich des Unterhaltsvorschusses verdoppelten sich die
Fallzahlen. Dadurch stiegen die Forderungen in diesem Bereich drastisch um 1 Mio. € an. Daher
musste im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2018 eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,3 Mio. €
vorgenommen werden. Bei den übrigen Forderungen ist ebenfalls eine Verminderung von 300 T€ zu
verzeichnen.
Nachrichtlich sollen an dieser Stelle ebenfalls der Anteil der städtischen Forderungen an den gesamten
Forderungen der Arbeitsagentur dargestellt werden. Diese werden seit Gründung des Jobcenters
direkt im ERP-System der Arbeitsagentur abgebildet.
Die gesamten Forderungen werden vom Inkasso-Service der Agentur verfolgt. Der städtische
Forderungsbestand beträgt beim Jobcenter Ulm zum Stichtag 31.12.2018 3.574.365,49 Euro.
Privatrechtliche Forderungen (A. 1.3.8)
Privatrechtliche Forderungen ergeben sich aus Lieferung und Leistung oder sonstigen
Schuldverhältnissen.
in €
Privatrechtliche Forderungen
01.01.2018
6.288.729,28 €
31.12.2018
7.222.040,30 €
Differenz
+ 933.311,02€
Hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Privatrechtlichen
Forderungen hat sich zum 31.12.2018 um 0,9 Mio. € erhöht.
Liquide Mittel (A. 1.3.9)
Zu den liquiden Mitteln gehören die "kurzfristig verfügbaren Mittel", also Sichteinlagen bei Banken
und Kreditinstituten, Sonstige Einlagen sowie Bargeld.
Als Teil des Finanzvermögens sind liquide Mittel zu ihrem Nennwert zu bewerten.
in €
Liquide Mittel
01.01.2018
5.298.443,08 €
31.12.2018
3.195.501,60 €
Differenz
- 2.102.941,48 €
Die Liquiden Mittel haben sich zum Ende des Jahres reduziert. Es ist eine stichtagsbezogene
Betrachtung. Ziel ist es, so wenig wie möglich liquide Mittel auf dem Girokonto zu führen, sondern
Liqudität in Geldanlagen anzulegen, die einen gewissen Zinsertrag erzielen. Siehe hierzu auch GD
264/18 Geldanlagenmanagement/Einlagensicherungsfonds, Darlehensmanagement der Stadt
Ulm/Sondertilgung in 2018.
90
Abgrenzungsposten (A. 2.)
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A. 2.1)
Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten die vor dem Bilanzstichtag
geleisteten Auszahlungen auszuweisen, soweit sie Aufwand für künftige Haushaltsjahre darstellen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen wurde auf eine periodengerechte
Abgrenzung verzichtet.
in €
Aktive Abgrenzungsposten
01.01.2018
4.600.658,19 €
31.12.2018
5.170.940,86€
Differenz
+570.282,67 €
Folgende aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Abschluss 2018 gebildet:
Personalkostenverbuchung (Beamtengehälter für Januar 2018)
SoJuHKR (Auszahlungen im Bereich Sozial- und Jugendhilfe für das Jahr 2018; Schwebeposten)
Kassenbestände von Zahlstellen (Theater und Museum)
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (A. 2.2)
Nach § 40 Abs. 4 S. 1 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als
Sonderposten ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst werden.
Vom Wahlrecht nach § 62 Abs. 6 S. 2 GemHVO, auf die Darstellung der vor dem 01.01.2011
geleisteten Investitionszuschüsse zu verzichten, wurde kein Gebrauch gemacht.
Die seit 01.01.2002 geleisteten Investitionszuschüsse sind einzeln mit ihrem tatsächlichen
Auszahlungsbetrag bilanziert. Die im Zeitraum 1992 bis 2001 geleisteten Investitionszuschüsse wurden
in Summe je Unterabschnitt aus den kameralen Jahresrechnungen nacherhoben.
Die Nutzungsdauer orientiert sich im Regelfall an der tatsächlichen Nutzungsdauer des bezuschussten
Vermögens. In seltenen Fallkonstellationen findet die zeitliche Zweckbindung als Nutzungsdauer
Anwendung.
in €
Sonderposten für geleistete
Investitionszuschüsse
01.01.2018
21.901.687,00 €
31.12.2018
21.177.930,00 €
Differenz
-723.757,00 €
2018 wurden geleistete Zahlungen für Investitionszuschüsse in Höhe von rd. 1,7 Mio.€ aktiviert,
denen Abschreibungen und Abgänge in Höhe von 2,5 Mio. € gegenüberstehen.
Passivseite (P)
Entsprechend § 52 Abs. 4 GemHVO enthält die Passivseite die Kapitalpositionen, die Sonderposten,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Passivseite
der Bilanz gibt somit Auskunft über die Mittelherkunft.
Kapitalposition (P 1.)
Die Kapitalposition umfasst das Eigenkapital der Stadt.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses sowie des Sonderergebnisses wurde entsprechend §§ 25
und 49 GemHVO der jeweils hierfür vorgesehenen Rücklage zugeführt und erhöht die Kapitalposition
entsprechend.
Der Jahresüberschuss aus der Ergebnisrechnung 2018 beträgt insgesamt 25.898.846,73 €.
Basiskapital (P 1.1)
Das Basiskapital ergibt sich als Differenz der Aktivseite der Bilanz zu den übrigen Positionen der
Passivseite der Bilanz. Damit ist das Basiskapital der Kommune die im Zuge der Aufstellung der
Eröffnungsbilanz ermittelte Saldogröße, die in den künftigen Jahresabschlüssen fortgeschrieben wird.
in €
Basiskapital
01.01.2018
972.267.938,36 €
31.12.2018
944.146.750,36 €
Differenz
-28.121.188,00 €
91
Gem. § 63 GemHVO ist, soweit bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz
Vermögensgegenstände nicht oder mit einem zu hohen oder zu niedrigen Wert angesetzt worden
sind, der unterlassene Ansatz nachzuholen oder der Wertansatz zu berichtigen, wenn es sich um einen
wesentlichen Betrag handelt. Die Definition, wann ein Betrag als wesentlich gilt, ist allerdings noch
vollständig offen. Deshalb wurden grundsätzlich alle bekanntgewordenen Korrekturen, sofern diese
bis zum Jahresabschluss 2018 zahlenmäßig feststanden, gebucht.
Die Korrekturen werden ergebnisneutral gegen das Basiskapital gebucht, d. h. der Gewinn und Verlust
aus Berichtigungen ist mit dem Basiskapital zu verrechnen.
Berichtigungen sind erforderlich bei zu hohen oder zu niedrigen Werten in der Eröffnungsbilanz oder
bei fehlenden oder nicht mehr vorhandenen Vermögensgegenständen, z.B. aufgrund von
Doppelerfassung von einzelnen Gütern oder Korrekturen von Anschaffungs- und Herstellungskosten.
In der Eröffnungsbilanz waren vereinzelt Vermögensgegenstände erfasst, die nicht mehr im Eigentum
der Stadt Ulm waren. Teilweise wurde auch der Restbuchwert zur Eröffnungsbilanz durch
Überprüfung und Korrektur der Nutzungsdauer neu berechnet, was ergebnisneutrale Korrekturen
nach sich zieht. Bei einigen Auszahlungen aus früheren Jahren wurde festgestellt, dass es sich um
nicht aktivierungsfähige Ausgaben handelt. Dies wurde bereinigt.
Ebenso wurde fehlendes Anlagevermögen nacherfasst.
Im Einzelnen wurden Eröffnungsbilanzkorrekturen in Höhe von 28,1 Mio. € mit Buchung gegen
das Basiskapital durchgeführt
Aktivseite
Bei der Bilanzposition unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte führte
insbesondere die Korrektur der Landschaftsentwicklung zu einem Abgang in der Bilanzposition in
Höhe von
- 57.000,31 €.
Bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten führte insbesondere die
genannte Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes zu einem Abgang in der Bilanzposition in
Höhe von
- 27.259.163,73 €.
Bei der Bilanzposition Infrastrukturvermögen ergeben sich saldiert positive Veränderungen in Höhe
von
+ 53.934,22 €.
Diese resultieren ebenfalls aus der Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes.
Passivseite
Der Bilanzwert der Sonderposten für Investitionen wurde in Summe in Höhe von
- 972.958,80 €
aufgrund der begonnenen Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes und den damit
verbundenen Sonderposten für Investitionen vermindert.
Zusammenfassung der Buchungen nach § 63 GemHVO:
Der Saldo aus den Eröffnungsbilanzkorrekturen beträgt -28.121.188 €.
D. h. das Basiskapital hat sich zur Schlussbilanz 2018 durch die nachträgliche Korrekturen der
Eröffnungsbilanz vermindert.
92
Rücklagen (P 1.2)
Hier werden neben den zweckgebundenen Rücklagen für das Kapital der unselbstständigen
Stiftungen nur die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses bzw. des
Sonderergebnisses dargestellt.
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (1.2.1)
in €
Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
01.01.2018
224.123.112,74 €
31.12.2018
242.859.111,47 €
Differenz
+18.735.998,73 €
Das ordentliche Ergebnis 2018 schließt mit 18.735.998,73 € ab. Das Ergebnis wird im Rahmen der
Ergebnisverwendung gem. § 49 Abs. 3 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (1.2.2)
Das Sonderergebnis weist ein Ergebnis von 7.162.848,00 € aus. Dieses wird im Rahmen der
Ergebnisverwendung nach § 49 Abs. 3 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses zugeführt.
in €
Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses
01.01.2018
88.775.940,85 €
31.12.2018
95.938.788,85 €
Differenz
+7.162.848,00 €
Zweckgebundene Rücklagen (1.2.3)
Diese Bilanzposition stellt die "Gegenposition" zu dem auf der Aktivseite bei den jeweiligen
Bilanzpositionen ausgewiesenen Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen dar. Dieser
Anteil am Eigenkapital der Stadt ist gesondert auszuweisen und zweckgebunden für die
Stiftungszwecke zu verwenden.
in €
Zweckgebundene Rücklage
01.01.2018
3.325.380,30 €
31.12.2018
3.720.805,00€
Differenz
+395.424,70 €
Im Jahr 2018 wurden erstmals die Ergebnisse der Stiftungen in die Ergebnisrücklage nach den
aktuellen Empfehlungen eingebucht. Bisher wurden die Ergebnisse als zweckgebundene Erträge bei
den Passiven Rechnungsabgrenzungen ( P 5.) übertragen.
Diese teilen sich wie folgt auf:
Albert und Berta Eberhardt Stiftung
Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad Stiftung
Sonstige unselbstständige Stiftungen
20.803,91 €
66.786,82 €
307.833,97 €
395.424,70 €
Sonderposten (P 2.)
für Investitionszuweisungen (P 2.1), für Investitionsbeiträge (P 2.2), für Sonstiges (P 2.3)
Hier werden parallel zu den auf der Aktivseite bilanzierten Werten die für die einzelnen
Vermögensgegenstände erhaltenen investiven Sonderposten (insbes. Zuwendungen und Zuschüsse
sowie Beiträge und Spenden) dargestellt.
Sonderposten für Investitionszuweisungen sind Mittel, die die Stadt Ulm zur Finanzierung von
Investitionen z. B. von Bund oder Land erhalten hat. Sie sind i. d. R. mit einer Zweckbindung versehen.
Bei den Sonderposten für Investitionsbeiträge handelt es sich im Wesentlichen um
Erschließungsbeiträge und ähnliche Entgelte. In Ulm wurden diese im Rahmen der Erstbewertung
93
gemeinsam mit den Investitionszuweisungen unter der Bilanzposition Sonderposten für
Investitionszuweisungen ausgewiesen.
Sonstige Sonderposten beinhalten sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem
Erwerb einschließlich der Geld- und Sachspenden mit investivem Verwendungszweck.
Folgende wesentliche Festlegungen wurden getroffen:
Die Bruttomethode findet Anwendung (Ausnahme Gebäude, die bis 2001 aktiviert wurden sind
überwiegend netto bilanziert, d. h. erhaltene Zuschüsse bei den AHKS abgezogen).
Die Passivierung erfolgt auf Basis der tatsächlichen AHKs. Sofern diese nicht vorlagen wurden
Vereinfachungsregeln angewandt.
Die Auflösung erfolgt analog der Abschreibung des damit finanzierten Gegenstandes.
Soweit Sachspenden erfolgen, werden die gespendeten Vermögensgegenstände mit ihrem
(geschätzten) AHK gleichzeitig aktiviert und passiviert.
in €
Sonderposten für
Investitionszuweisungen
Sonderposten für
Investitionsbeiträge
Sonstige Sonderposten = "AiB"
01.01.2018
142.193.990,73 €
31.12.2018
137.672.178,66 €
Differenz
-4.521.812,07 €
12.890.867,92 €
12.656.931,59 €
-233.936,33 €
39.774.616,27 €
42.729.228,46 €
2.954.612,19 €
Bei den Sonderposten für Investitionszuweisungen stehen Zugängen und Umbuchungen in Höhe von
3,8 Mio. € Abgänge und Auflösungen in Höhe von insgesamt 8,4 Mio. € gegenüber. Insgesamt führt
dies zu einer Verminderung der Bilanzposition von 4,5 Mio. €.
Bei den Sonderposten für Investitionsbeiträge konnten Zugänge in Höhe von 26 T € und
Umbuchungen in Höhe von 22 T € sowie Abschreibungen in Höhe von 300 T € verzeichnet werden.
Unter den Sonstigen Sonderposten werden die erhaltenen Zuweisungen und Beiträge geführt, die
noch nicht auf Endanlagen abgerechnet, sondern als "Anlage im Bau" passiviert sind. Die
Umbuchungen in Höhe von 1,2 Mio. € resultieren v. a. aus Erschließungsbeiträgen und Zuweisungen
die abgerechnet und umgebucht werden konnten. Auf der Bilanzposition konnten außerdem Zugänge
in 2018 in Höhe von 4,2 Mio. € verzeichnet werden.
Rückstellungen (P 3)
Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden
Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch im abzuschließenden Haushaltsjahr nicht mehr ausbezahlt
wurden und hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Mit einer
Inanspruchnahme der Kommune muss ernsthaft zu rechnen sein. Nach § 91 Abs. 4 GemO sind
Rückstellungen in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist.
Dies bedeutet, dass Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrages anzusetzen sind, d. h. in Höhe
desjenigen Betrags, welcher zum Zeitpunkt der künftigen Inanspruchnahme tatsächlich aufzubringen
ist. Bei kurz- und mittelfristigen Rückstellungen kann auf die Einbeziehung eventueller Preis- und
Kostensteigerungen verzichtet werden, sofern dies dennoch zu sachgerechten Rückstellungshöhen
führt - von dieser Vereinfachungsmöglichkeit wurde in Ulm Gebrauch gemacht.
Nach § 41 Abs. 1 GemHVO sind Rückstellungen für folgende vom Gesetzgeber benannte ungewisse
Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (--> Pflichtrückstellungen):
Lohn- und Gehaltsrückstellungen (P 3.1)
Diese Rückstellung ist für die Lohn- und Gehaltszahlungen für die Zeiten der Freistellung von der
Arbeit im Rahmen von Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden. Bilanziert werden darf
lediglich das sogenannte Blockmodell mit einer Aufteilung in Beschäftigungs- und Freizeitphase. Die
Berechnung erfolgte je betroffenem/r Mitarbeiter/in nach dem Pauschalwertverfahren. Zugrundegelegt
werden zeitanteilig gleiche Raten, die sowohl das nicht ausbezahlte Entgelt als auch die
94
Aufstockungsbeträge umfassen. Die im Pauschalwertverfahren angewandten Barwertfaktoren
berücksichtigen die biometrische Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens der Altersteilzeitberechtigten
und die Abzinsung.
Seit 2011 wird auch eine Rückstellung für Langzeitarbeitskonten geführt.
in €
Lohn- und
Gehaltsrückstellung inkl.
Rückstellung für
Langzeitkonten
01.01.2018
1.206.084,33 €
31.12.2018
1.294.029,65 €
Differenz
+87.945,32 €
Die Rückstellung für Langzeitkonten erhöht sich 2018 um 3,1 T€ und die Rückstellung für Altersteilzeit
um 84,8 T€, dies ergibt insgesamt eine Erhöhung um 87,9 T€.
Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen (P 3.2)
Diese Rückstellung ist für die Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen zu bilden.
Die Berechnung erfolgt analog der Empfehlungen des Leitfadens zur Bilanzierung: Danach sind die
Forderungen der Kommune gegenüber den Unterhaltspflichtigen im Rahmen des Jahresabschlusses
einzeln- und pauschalwert zu berichtigen (vgl. Ziff. A 1.3.7). Von der verbleibenden Höhe des
Forderungsbestandes sind 2/3 der Rückstellung zuzuführen (vgl. § 1 Gesetz zur Durchführung des
Unterhaltsvorschussgesetzes). Eine Abzinsung ist nicht erfolgt.
in €
Rückstellung für Unterhaltsvorschüsse
01.01.2018
737.214,51 €
31.12.2018
462.480,73 €
Differenz
-274.733,78 €
In 2018 ist eine Reduzierung der Rückstellung um rd. 275 T€ erfolgt.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 ergibt sich eine Änderung bei der Berechnung der Unterhaltsvorschussrückstellungen aufgrund der Gesetzesänderung im Bereich des Unterhaltsvorschusses.
Der Anteil der Kommunen an den Einnahmen wurde geändert und auf 40 % angepasst. (vgl. § 2 II
Gesetz zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes).
Die Forderungen der Kommune gegenüber den Unterhaltspflichtigen sind i. R. des Jahresabschlusses
einzeln- und pauschalwert zu berichtigen. Von der verbleibenden Höhe des Forderungsbestandes sind
60 % der Rückstellung zuzuführen (vgl. § 1, 2 II Gesetz zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes). Da es sich hierbei um kurzfristige Rückstellungen handelt , müssen diese nicht "abgezinst"
werden.
Der Bilanzierungsleitfaden in der derzeit gültigen Fassung aus Juni 2017 enthält zum Jahresabschluss
2018 zwar noch die bisherige 2/3 Regelung. Die Umstellung auf die neue Berechung wird jedoch
schon zum Jahresabschluss 2018 umgesetzt, da das entsprechende Gesetz durch das Gesetz vom 20.
November 2018 rechtkräftig geändert wurde. So wurde in Austausch mit dem
Rechnungsprüfungsamt festgelegt, dass die neue Berechungsweise aufgrund der Gesetzesänderung
umgesetzt wird.
Stillegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (P 3.3)
Derartige ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen sind in Ulm zum Stichtag 31.12.2018 nicht
vorhanden. Diese Pflichtrückstellungen wurden deshalb nicht gebildet.
Gebührenüberschussrückstellungen (P 3.4)
Im Jahresabschluss 2018 wurde keine Pflichtrückstellung zu den Gebührenüberschüssen gem. § 42
Abs. 1 Ziffer 4 GemHVO gebildet.
in €
Rückstellungen für
Gebührenüberschüsse
01.01.2018
0€
31.12.2018
0€
Differenz
0€
95
Altlastensanierungsrückstellungen (P 3.5)
Im Jahr 2018 musste gem. § 41 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO eine Pflichtrückstellung für die
Altlastensanierung des Braun-Areal (Moco) gebildet werden.
in €
01.01.2018
31.12.2018
Differenz
Rückstellungen für
0€
9.600.000,00 € + 9.600.000,00 €
Altlastensanierungen
Nach § 90 Abs. 2 Gemeindeordnung "sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für hinsichtlich ihrer
Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen Rückstellungen zu bilden". Für
die Sanierung von Altlasten muss die Stadt Ulm nach § 41 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO eine Rückstellung
bilden, wenn sie zur Beseitigung der Altlast verpflichtet ist. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche
Pflichtrückstellung. Voraussetzung ist, dass die Altlast zum Bilanzstichtag vorliegt und der Kommune
bekannt ist. Unter Altlasten versteht man eine gefahrenträchtige Verunreinigung des Bodens oder des
Grundwassers (Kontamination). Sobald die Verpflichtung bekannt ist, muss in Höhe der voraussichtlich
anfallenden Sanierungsaufwendungen (sogenannter Erfüllungsbetrag) für die Altlastensanierung eine
Rückstellung gebildet werden. Der Sanierungsaufwand beträgt 23,9 Mio. € abzüglich eines zu
beantragenden Zuschusses (siehe Ziffer 2.8.) in Höhe von 60 % der Kosten mit rd. 14,3 Mio. €.
Damit ergibt sich ein "Netto"Altlastensanierungsaufwand von rd. 9,6 Mio. €.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 wurde die Pflichtrückstellung für die Altlastensanierung des
Braun-Areals i. H. v. 9,6 Mio. € gebildet. Siehe auch GD 186/19 von SUB Altlasten - Sanierungsplan
Braun-Areal.
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen (P 3.6)
Aus Bürgschaften und Gewährleistungen drohen keine Verpflichtungen, so dass hierfür keine
Rückstellungen gebildet wurden.
in €
Rückstellungen für drohende
Verpflichtungen aus anhängigen
Gerichtsverfahren
01.01.2018
0€
31.12.2018
0€
Differenz
0€
In der Fassung der GemHVO vom 29.04.2016 ist die Pflichtrückstellung für Prozessrisiken entfallen.
Die Stadt wird daher künftig für Prozessrisiken unter Beachtung der Wertgrenze von 100 T€ eine
Wahlrückstellung bilden. Die Wahlrückstellungen werden zukünftig beim Bilanzkonto der
Bilanzposition 3.7 Wahlrückstellungen gebucht.
Sonstige Rückstellungen = Wahlrückstellungen (P 3.7)
Über die in § 41 Abs. 1 GemHVO genannten Pflichtrückstellungen hinaus können nach Absatz 2
weitere Rückstellungen gebildet werden.
Für die Bildung von Wahlrückstellungen gelten § 91 Abs. 4 GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO, d. h.
Wahlrückstellungen dürfen nur für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen
gebildet werden. Durch die Bildung dieser Rückstellungen wird erreicht, dass die jeweils drohenden
hohen Belastungen in den Folgejahren durch Auflösung der Rückstellungen ausgeglichen werden
können.
in €
Sonstige Rückstellungen
01.01.2018
41.189.000,00 €
31.12.2018
36.334.000,00 €
Differenz
-4.855.000,00 €
Derzeit werden als Wahlrückstellungen die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung im
Hochbaubereich sowie die Rückstellung für die Belastungen aus FAG geführt.
Die Entwicklung der Wahlrückstellung stellt sich wie folgt dar:
96
in €
für unterlassene Instandhaltung
(konkrete Maßnahmen)
für Finanzausgleichsbelastungen
(aufgrund des erhöhten
Steueraufkommens muss die Stadt
im zweitfolgenden Jahr erhöhte
FAG Umlage leisten)
01.01.2018
789.000 €
40.400.000 €
31.12.2018
1.834.000 € Die Rückstellung aus
dem Jahr 2017 wurde
aufgelöst. Für das Jahr
2018 wurde eine neue
Rückstellung in Höhe
von 1.834 T€ gebildet.
34.500.000 € In 2018 wurde die in
2016 gebildete
Rückstellung in Höhe
von 20,9 Mio. €
aufgelöst und eine
zusätzliche Rückstellung
in Höhe von 15 Mio. €
(Auflösung erfolgt im
Jahr 2020) gebildet. Der
Gesamtbetrag der
Rückstellung hat sich
damit um 5,9 Mio. €
verringert.
Verbindlichkeiten (P 4.)
Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden
Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten einzeln mit ihrem Erfüllungsbetrag zu
passivieren.
Für die Eröffnungsbilanz wurden die Werte i.d.R. aus der kameralen Vermögensrechnung zum
31.12.2010 übernommen.
Die Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO ist in Anlage 7 beigefügt.
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (P 4.2)
in €
Verbindlichkeiten aus
Kreditaufnahmen
01.01.2018
110.765.263,78 €
31.12.2018
103.498.071,20 €
Differenz
-7.267.192,58€
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich um 7,3 Mio. € reduziert und betragen zum
31.12.2018 rd. 103,5 Mio. €.
Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (P 4.3)
in €
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
01.01.2018
2.388.438,52 €
31.12.2018
2.481.525,04 €
Differenz
+ 93.086,52 €
Die Erhöhung der Verbindlichkeiten, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen, resultiert
aus dem neu abgeschlossenen Grunderwerb in Form eines"Rentenkaufs". Dem stehen die
Auflösungen der "Rentenkäufen", die die Stadt Ulm in den vergangenen Jahren getätigt hat
entgegen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (P 4.4)
in €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
01.01.2018
5.743.916,21 €
31.12.2018
7.815.507,49 €
Differenz
+2.071.591,28 €
97
Hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen hat sich zum 31.12.2018 um rd. 2,1 Mio. € erhöht.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (P 4.5)
in €
Verbindl. aus Transferleistungen
01.01.2018
6.068.970,35 €
31.12.2018
6.348.956,14 €
Differenz
+279.985,79 €
Auch hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen hat sich zum 31.12.2018 um rd. 0,3 Mio. € erhöht.
Sonstige Verbindlichkeiten (P 4.6)
Der Posten Sonstige Verbindlichkeiten ist ein "Auffangposten" für alle Verbindlichkeiten, die nicht
einer konkreten Bilanzposition der Verbindlichkeiten zugeordnet werden können. Hier sind die
Verbindlichkeiten aus Kaufpreisstundungen bei Grundstückskäufen, die Verbindlichkeiten im Bereich
der Freizeitanlagen aber auch offene Posten (z.B. aus ungeklärten Zahlungen) bilanziert.
in €
Sonstige Verbindlichkeiten
01.01.2018
11.161.142,48 €
31.12.2018
11.285.391,64 €
Differenz
+124.249,16 €
Die Bilanzposition Sonstige Verbindlichkeiten hat sich um rd. 124 T€ erhöht.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (P 5.)
Nach § 48 Abs. 2 GemHVO sind als passive Rechnungsabgrenzungsposten, die vor dem
Abschlussstichtag erhaltenen Einzahlungen auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
Bei jährlich gleichbleibenden Beträgen kann von einer Abgrenzung abgesehen werden - dies ist in Ulm
erfolgt.
Im Wesentlichen wurden folgende Passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet:
Rechnungsabgrenzung Spenden und sonstige zweckgebundene Erträge:
Zweckgebundene Erträge inkl. Spenden und Stiftungserträge, die im alten Jahr eingegangen sind,
aber nicht mehr verwendet werden konnten, wurden abgegrenzt.
Rechnungsabgrenzung Grabnutzungsgebühren
Die Beträge, die auf die kommenden Ruhezeit-Jahre entfallen, werden als Abgrenzungsposten in
die Bilanz eingestellt und jährlich fortgeschrieben: Die auf das jeweilige Jahr entfallenden Beträge
werden periodengerecht als Ertrag eingebucht und verringern dadurch den Abgrenzungsposten.
Gleichzeitig werden neue Rechnungsabgrenzungsposten aus Einzahlungen des abzuschließenden
Jahres periodengerecht in die Folgejahre abgegrenzt.
Rechnungsabgrenzung Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung
Aufgrund der Tatsache, dass die Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung einen Zeitraum
von 17 Monaten abdeckt, erfolgt eine passive Rechnungsabgrenzung, um die Zahlungseingänge
periodengerecht auf die jeweiligen Haushaltsjahre zu verteilen.
Rechnungsabgrenzung Ertrag Kosten der Unterkunft
Einnahmen die bereits im Jahr 2018 bei der Stadt eingegangen sind, aber wirtschaftlich in das Jahr
2019 zuzurechnen sind.
in €
Passive Rechnungsabgrenzung
01.01.2018
12.640.911,19 €
31.12.2018
13.499.274,99 €
Differenz
+858.363,80, €
In 2018 führen insbesondere die Passive Rechnungsabgrenzung der Erträge Kosten der Unterkunft mit
531 T€ und die Übertragung der Zweckgebundenen Erträge 228 T€ sowie die Abgrenzung der
Grabnutzungsgebühren 169 T€ zu einer Erhöhung der Bilanzposition.
98
6.5.6 Zusammenfassende Betrachtung
Die Bilanz 2018 schließt mit einem Bilanzvolumen von 1.673 Mio. €. Das sind 2,6 Mio. € weniger als
in der Schlussbilanz 2017. Auf der Aktivseite beruht dies im Wesentlichen auf folgenden Änderungen:
Verminderung Bilanzwert Sachvermögen
davon
- 21,0 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert unbebaute Grundstücke:
+ 2,1 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert bebaute Grundstücke
- 22,4 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert Anlagen im Bau
+ 9,5 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert Infrastrukturvermögen
- 10,2 Mio. €
Erhöhung Bilanzwert Finanzvermögen
+ 17,5 Mio. €
Nettomehrung sonstiger Bilanzpositionen
+ 0,9 Mio. €
Saldo
- 2,6 Mio. €
Auf der Passivseite verminderte sich das Basiskapital aufgrund der Korrekturen der Anlagenwerte von
Gebäuden und Grundstücken in der Eröffnungsbilanz um 28,1 Mio. €. Die Rücklagen aus
Überschüssen erhöhen sich um 25,9 Mio. €. Zusammengefasst ergeben sich auf der Passivseite
folgende wesentlichen Veränderungen:
Verminderung Basiskapital
- 28,1 Mio. €
Erhöhung Rücklagen
+ 26,3 Mio. €
Verminderung Sonderposten
- 1,8 Mio. €
Erhöhung Rückstellungen
+ 4,9 Mio. €
Verminderung Verbindlichkeiten
- 4,7 Mio. €
Erhöhung passive Rechnungsabgrenzungsposten
+ 0,8 Mio. €
Saldo
- 2,6 Mio. €
99
7. Zusammengefasste Darstellung der Pflichtangaben im Anhang gemäß
§ 53 Abs. 2 GemHVO
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind bei 6.5 Erläuterungen zur
Schlussbilanz, 6.5.3 dargestellt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind bei 6.5.4 Abweichungen von Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert.
Wie unter Ziff.6. 5.3 ausgeführt wurden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
einbezogen.
Der Anteil der Stadt Ulm an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg
gebildeten Pensionsrückstellungen beträgt zum Stichtag 31.12.2018: 159.568.574 €.
Die Entwicklung der Liquidität ist lt. § 53 Abs., 2 Ziff. 5 GemHVO im Anhang zum Jahresabschluss
darzustellen und zu erläutern. Dies ist in Ziff. 6.4.3 und Anlage 12 dargestellt.
Die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen sind in Anlage 1 aufgeführt.
Insgesamt werden rd. 22,3 Mio. € als Auszahlungs-/Aufwands-Ermächtigung und rd. 2 Mio. € als
Einzahlungs-Ermächtigung in das Jahr 2019 übertragen. D.h. dieser Aufwand / diese Auszahlung ist im
Jahr 2019 zu finanzieren.
In den Haushaltsplan 2018 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 12,7 Mio. € geplant.Mit der
übertragenen Kreditermächtigung aus 2017 stand insgesamt eine Kreditermächtigung von 20,8 Mio.
€ zur Verfügung. Diese wurde nicht in Anspruch genommen. Die noch nicht ausgeschöpfte
Ermächtigung aus 2018 in Höhe von 7,5 Mio. € wird in das Jahr 2019 übertragen. Die
Kreditermächtigung aus 2017 entfällt.
Gleichzeitig sind Kredittilgungen in Höhe von rd. 12,5 Mio. € erfolgt, so dass sich eine Reduzierung
der Verschuldung um 7,3 Mio. € ergibt.
Die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre sind unterhalb der Bilanz, Ziff. 5.2 dargestellt.
100
Organe der Stadt Ulm im Haushaltsjahr 2018:
Der Gemeinderat und der Bürgermeister (Oberbürgermeister) sind die Organe der Gemeinde. Diese
sind, ebenso wie die Beigeordneten, im Folgenden für das Jahr 2018 dargestellt:
Leitung der Verwaltung:
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeisterin
Bürgermeister
Gunter Czisch
Martin Bendel
Iris Mann
Tim von Winning
Mitglieder des Gemeinderats:
Stadträtin Katja Adler
Stadtrat Martin Ansbacher
Stadtrat Erwin Böck
Stadtrat Dr. Richard Böker
Stadtrat Gerhard Bühler
Stadträtin Dr. Brigitte Dahlbender
Stadtrat Reinhold Eichhorn
Stadträtin Dr. Dagmar Engels
Stadtrat Karl Faßnacht
Stadtrat Georgios Giannopoulos
Stadträtin Rose Goller-Nieberle
Stadträtin Dr. Karin Graf
Stadtrat Dr. Bertram Holz
Stadtrat Michael Joukov-Schwelling
Stadtrat Siegfried Keppler
Stadtrat Dr. Thomas Kienle
Stadträtin Dr. Gisela Kochs
Stadträtin Dorothee Kühne
Stadtrat Reinhard Kuntz
Stadträtin Helga Malischewski
Stadtrat Ralf Milde
Stadträtin Barbara Münch
Stadträtin Denise Elisa Niggemeier
Stadtrat Uwe Peiker
Stadträtin Sigrid Räkel-Rehner
Stadtrat Dr. Rüdiger Reck
Stadtrat Timo Ried
Stadtrat Martin Rivoir, MdL
Stadtrat Dr. Hans-Walter Roth
Stadträtin Birgit Schäfer-Oelmayer
Stadträtin Lisa-Marie Oelmayer bis 18.07.2018
Stadtrat Wolfgang Schmauder
Stadträtin Sabine Schuler
Stadtrat Dr. Haydar Süslü
Stadträtin Lena Christin Schwelling
Stadträtin Doris Schiele
Stadtrat Winfried Walter
Stadträtin Annette Weinreich
Stadtrat Erik Wischmann
Stadträtin Hanni Zehendner
Stadtrat Stittrich Wolfgang ab 18.07.2018
Als Pflichtanlagen zum Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO beigefügt:
- Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen -> Anlage 1
- Vermögensübersicht --> Anlage 5
- Schuldenübersicht --> Anlage 7
101
102
Anlagen
Anlage 1: Übersicht Ermächtigungsüberträge
Anlage 2: Feststellung Jahresergebnis
Anlage 3: Übersicht Erträge und Aufwendungen Ergebnisrechnung
zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen,
Produktgruppen und Produkten
Anlage 4: In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 5: Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 6: Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 7: Schuldenübersicht
Anlage 8: Übersicht über die Abweichungen Plan - Rechnungsergebnis über 60.000 €
Anlage 9: Zuschussverzeichnis
Anlage 10: Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets
Anlage 11: Entwicklung "Sparbücher"
Anlage 12: Entwicklung der Liquidität
Anlage 13: Kennzahlen finanzielle Leistungsfähigkeit
103
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2018, die in das Jahr 2019 übertragen werden
1. Zusammenfassende Darstellung, unterteilt nach Art des Aufwands / der Ein-/Auszahlung
Art des Aufwands /
der Ein-/Auszahlung
Wiederkehrende
(Jahres-) Maßnahmen
Fortsetzungsmaßnahmen
Summe
€
€
€
v.H.
1. ERGEBNISHAUSHALT
von den Ermächtigungsüberträgen entfallen auf:
40
Personalaufwendungen
14.700,00
0,00
14.700,00
0,1
42
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
4.345.700,00
0,00
4.345.700,00
15,4
43
Transferaufwendungen
363.300,00
0,00
363.300,00
1,3
44
Sonstige ordentliche Aufwendungen
3.115.600,00
0,00
3.115.600,00
11,1
- davon
Budgetüberschüsse
2.882.200,00
0,00
2.882.200,00
10,2
7.839.300,00
0,00
7.839.300,00
27,8
-25.800,00
-1.610.900,00
-1.636.700,00
-5,8
0,00
-342.800,00
-342.800,00
-1,2
-25.800,00
-1.953.700,00
-1.979.500,00
-7,0
114.746,45
129.000,00
479.000,00
722.746,45
8.120.212,32
2.730.616,04
1.794.791,88
12.645.620,24
8.234.958,77
2.859.616,04
2.273.791,88
13.368.366,69
29,2
10,1
8,1
47,4
0,00
2.522.200,00
2.522.200,00
9,0
815.267,63
1.627.474,96
2.442.742,59
8,7
0,00
1.000.000,00
1.000.000,00
3,5
439.500,00
2.542.694,97
2.982.194,97
10,6
Summe Auszahlungen
1.977.514,08
20.337.990,17
22.315.504,25
79,2
Summe Finanzhaushalt
1.951.714,08
18.384.290,17
20.336.004,25
72,2
9.791.014,08
18.384.290,17
28.175.304,25
100,0
Summe
2. FINANZHAUSHALT
von den Ermächtigungsüberträgen entfallen auf:
a) Einzahlungen
681
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
687
Einzahlungen aus der Abwickl. von Baumaßn.
Summe Einzahlungen
hl
b) A
Auszahlungen
7871
7872
7873
787
Hochbauten
Tiefbauten
Technische und sonstige Anlagen
Baumaßnahmen
78311
Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
78312
Erwerb von immateriellen
Vermögensgegenständen
784/788 Erwerb von Finanzvermögen
781
Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen
GESAMTSUMME
104
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2018, die in das Jahr 2019 übertragen werden
2. Einzeldarstellung nach Kontierung - Ergebnishaushalt
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2019 in €
Bemerkung
ERGEBNISHAUSHALT
Bereich Oberbürgermeister
1110-100
100030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, Budget OB
6.100
1110-100
100030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget OB
6.100
1110-100
L10011100103 44310090 Umweltdiskurs
10.000 20-jähr. Jubiläum der Lokalen Agenda in 2019
1114-110
110260
44310090 Aktivitäten Frauenbüro
37.800 Projekte
1114-130
130030
42710010 Zentralstelle Verwaltung
38.800 Abrechnung der Konzepte Sensorenparken und
Passantenstrommessung erfolgt in 2019
1120-130
L13011200001 42710010 Stadtlabor / Verschwörhaus
10.000 Zur Abwicklung von Projekten
1120-130
L13011200002 44294000 Zukunftsstadt
66.200 Abrechnung von Projekten
1120-130
L13011200004 42710010 Zukunftskommune@bw
1130-130
L13011300002 42710010 Birdly - Der Traum vom Fliegen
7.500 Nachfolgekosten
1133-160
160160
7.800 Einführ. EDV-Bauplatzvergabesystem Baupilot
5510-160
L16055100300 42710030 Kleingärten, Sanierung Weg am Roten Berg
5710-160
160460
5710-160
L16057100202 42710010 Existenzgründungshilfe
5710-160
L16057100206 42710010 Stadtmarketing
42720000 LI Grunderwerb, Software <=410 Eur
42710070 Wirtschaftsförderung, Werbung
5710-160
L16057100209 43170000 Testfeld vernetz./autom. Fahren
5410-750
L15054100010 42120010 DK OV-Eggingen *
211001-610 L15021100020 42210020 DK OV-Einsingen *
334.000 Weiterlaufendes Projekt
12.500 Umsetzung erfolgt 2019
7.400 Umsetz. Konzept "Make it in Ulm" erfolgt 2019
2.100 Projekt "gründungfreundliche Kommune"
72.000 Projekt "Innenstadtdialog"
100.000 Realisierung 2019
3.100 Sanierung örtl. Straßen und Wege
50.400 Sanierung Schule und Spielplätze
3650010165 L15036501140 42110020 DK OV-Gögglingen/Donaustetten *
91.500 Sanierungsarbeiten
5510-750
L15055100050 42120050 DK OV-Jungingen
g g *
61.800 Aufwertung Grünanlagen, Spielplätze
1222-150
L15012220060 42110020 DK OV-Lehr
60.000 Sanierung örtlicher Gebäude, Straßen und
Feldwege
1222-150
L15012220070 42110020 DK OV-Mähringen
80.000 Sanierung örtlicher Gebäude und Straßen
211001-610 L15021100080 42110020 DK OV-Unterweiler *
1110-100
100030
44980010 Budgetübertrag (aus 2018 und Vorjahren)
Summe Bereich Oberbürgermeister
14.200 Sanierung Fensterfront der Mehrzweckhalle
57.200 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2018
1.136.500
* In der Teilergebnisrechnung werden diese Beträge beim Fachbereich Bildung und Soziales und Stadtentwicklung, Bau und Umwelt dargestellt
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
1110-200
200030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, Budget ZS
1110-200
200030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget ZS
13.900
1112-210
210360
44310090 Beteiligungsmanagement
23.200 Beratungsleistungen
6.000
1112-210
210560
44294000 Steuerverwaltung, externe steuerliche Unterstützung
27.300
1112-210
210560
44310020 Steuerverwaltung, Gerichts- und Prozesskosten
23.700
1112-240
L24011120000 44294000 Steuerungsunterstützung - Dienst-/Werkverträge
34.000 externe Unterstützung, Internet- und
Mitarbeiterportal
1120-240
240012
44294000 EDV pädagogisches Netz
121-250
250460
42710010 Arbeitsschutz/ -medizin
10.000 Durchführung Gefährdungsbeurteilung
1110-200
200030
44980010 Budgetübertrag (aus 2018 und Vorjahren)
95.000 Budgetüberschuss des Bereichs (o. ZSD/D) bis
2018
1126-250
250030
44980010 Budgetübertrag (aus 2018 und Vorjahren)
Summe Bereich Zentrale Steuerung
3.600 Internet-Bandbreitenerhöhung f. pädagog. Netz
205.000 Budgetüberschuss der Abtl. ZSD/D bis 2018
441.700
Bereich Bürgerdienste
1220-410
400030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, Budget BD
9.600
105
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2018, die in das Jahr 2019 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
1220-410
400030
42720000 Software <=410 Eur und Leist.entg./Wartung, FBBudget BD
1220-410
400030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget BD
1220-410
400030
44980010 Budgetübertrag (aus 2018 und Vorjahren)
Summe Bereich Bürgerdienste
Ermächtigungsüberträge nach
2019 in €
Bemerkung
12.400
900
496.000 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2018
518.900
Fachbereich Kultur
Fachbereichsleitung
1110-500
500030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, FB-Budget KU
1110-500
500030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget KU
1110-500
500030
44980010 Budgetübertrag (aus 2018 und Vorjahren)
Zwischensumme Fachbereichsleitung
24.100
7.000
20.000 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2018
(ohne Sonderbudgets)
51.100
Hauptabt. Kultur
2810-510
510360
42710010 Zentrales Kulturmanagement, Fortführ. Projekte
2810-510
L51028100100 43180000 Kulturförderung
23.800
2810-510
40.000
2810-510
L51028100102 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse für
Sachleistungen (Miete)
L51028100103 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse bes. Anlass
2810-510
L51028100104 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse Jugendarbeit
12.500
2810-510
L51028100204 42710010 Projektförderung allgemein
30.000
2810-510
L51028100206 43180000 Projektförderung Kinder- und Jugendtheater
3.000
2810-510
L51028100213 42710020 Förderpreis Junge Ulmer Kunst (2-jährig)
9.600
2810-510
L51028100217 42710010 Kulturnacht, Bes. Verwaltungs-/Betriebsaufwendungen
2810-510
L51028100217 42910000 Kulturnacht, sonst. Dienstleistungen
2810-510
L51028100228 42710020 Berblingerjahr 2020
Zwischensumme Abteilung Kulturelle Angelegenheiten
Museum
2520-520
L52025200334 42710010 Sonderausstellung "Schattenwelt, Computerspiel"
Archiv
2531-530
L53025210103 42710010 Reformation in Ulm
2531-530
L53025210108 42710010 Euthanasie
Theater
2610-540
540030
Musikschule
2630-550 550030
8.500
22.400
6.000
66.400 Fortführung des Projekts
247.400
50.900 Ausstellung läuft bis April 2019
7.000 Schlussabrechnung
19.800 Gedenkbuch erscheint 2019
44980010 Budgetübertrag-Theater
510.000
44980010 Budgetübertrag-Musikschule
603.000
Stadtbibliothek
2720-560 L56027200601 42710070 Bibliothek - Kinderbuchmesse Ulm (KIBUM)
2720-560 560060
Stadthaus
2810-570 570060
25.200 Erstellung einer Kulturwebseite
6.800
44980010 Budgetübertrag-Bibliothek
241.000
44980010 Budgetübertrag-Stadthaus
53.000
Summe Fachbereich Kultur
1.790.000
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereichsleitung
1110-600
600030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, FB-Budget BuS
1110-600
600030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget BuS
1110-600
600030
44980010 Budgetübertrag (aus 2018 und Vorjahren)
Zwischensumme Fachbereichsleitung
23.000
44.300
231.000 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2018
298.300
Bildung und Sport
Schulen
2110-610
106
610030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, Budget Schulen
192.600
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2018, die in das Jahr 2019 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2019 in €
Bemerkung
2110-610
610130
42210020 BS Verwaltung Schulen, Unterh. Maschinen, Geräte
2110-610
610130
42750000 BS Verwaltung Schulen, Lernmittel
2110-610
L61021100000 42710010 Ganztagesbetreuung - Hausausgabenbetreuung
40.000
2110-610
L61021100001 42210020 Ganztagesbetreuung - Mittagstisch
34.500 Beschaffung Küchentechnik für Mensen
2110-610
L61021100002 42110020 Mensa Kuhberg
60.000 Instandhaltungskosten
2110-610
L61021100002 42910000 Mensa Kuhberg
211001-610 L61021100197 42740000 Schulische Inklusion, Lehr-u. Unterrichtsmittel
154.800
45.400 Umsetzung des Neuen Bildungsplanes
5.500 Beratungsleistungen
123.200 Umsetzung von Inklusion an Ulmer Schulen
211001-610 L61021100198 40190000 Schülerakademie, Honorare
14.700
2150-610
L61021500101 42710010 Bildungsbüro, Bildungsnetzwerk
19.500 Überarbeitung der Webseite
2150-610
L61021500101 42710010 Bildungsbüro, Bildungsnetzwerk
2.600 Transparenz von Bildungsangeboten
2150-610
L61021500100 42710010 Bildungsmesse
2.600 Zweckgebunden für Bildungsmesse
Zwischensumme Schulen
695.400
Schulen - Teilbudgetierung
211001-610 L610211001++ 42210020 Teilbudget - Grundschulen
107.600
211002-610 L61021100200 42210020 Teilbudget - Werksreal- und Gemeinschaftsschulen
64.300
211004-610 L610211004++ 42210020 Teilbudget - Realschulen/Gemeinschaftsschulen
80.600
21006-610 L610211006++ 42210020 Teilbudget - Gymnasien
211010-610 L61021101000 42210020 Teilbudget - Grund-/Werksreal-/Gemeins.-schulen
190.900
500
2120-610
610165
42210020 Teilbudget - Sonderschulen/Schulkiga
3.000
21200102
L61021200100 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Geistigbehinderte
12.100
21200105
L61021200102 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Sprachbehinderte
4.000
21200106
L61021200104 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Körperbehinderte
26.200
21200107
L61021200106 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Erziehungshilfe
212002 610 L610212002++ 42210020 Teilbudget - Förderschulen
212002-610
21200301
L61021200300 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Geistigbehinderte
6.200
24 300
24.300
1.200
21200304
L61021200302 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Sprachbehinderte
200
21200305
L61021200304 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Körperbehinderte
68.600
21200306
L61021200306 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Erziehungshilfe
21200307
L61021200308 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Kranke
2130-610
L610213001++ 42210020 Teilbudget - Berufliche Schulen
Zwischensumme Teilbudgetierung
Sport
4240-611
610467
42710010 Westbad/sonst. Bäder
4241-611
610462
42210020 Neuanschaffung von Sportgeräten
Zwischensumme Sport
Teilbudget mit Budgetübertrag
3.800
1.000
366.400
960.900
8.800 Westbad, Trennwände in Schulsammelumkleide
22.900 Fortsetzung der Beschaffung in 2019
31.700
Zwischensumme Bildung und Sport
992.600
Städtische Kindertageseinrichtungen
3650-650
650462
42210020 Kita Neunkirchenweg
3650-650
650467
42210020 Kita Wagnerstraße
Zwischensumme Städtische Kindertageseinrichtungen
26.400 Erstausstattung erfolgt 2019
29.800 Erstausstattung erfolgt 2019
56.200
Soziales
311002-670 L67031100200 43180000 Eingliederung f. Menschen m. Behind., Zuschüsse
1.300
312001-670 L67031200100 42710010 Leistung für Unterk. und Heizung, Öffentlichkeitsarbeit
312001-670 L67031200100 43180000 Leistung für Unterkunft und Heizung, Zuschüsse
2.600
52.500
Zwischensumme Soziales
56.400
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
Verbesserung Wohnraumversorgung von
Leistungs- und Hilfeempfänger
2.098.900
107
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2018, die in das Jahr 2019 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2019 in €
Bemerkung
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Fachbereichsleitung
1110-700 700030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, FB-Budget StBU
36.000
1110-700
700030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget StBU
11.600
1110-700
L70011100101 42710010 KOST 2020, Öffentlichkeitsarbeit
1110-700
L70011100104 42710010 Wilhelmsburg
1110-700
700030
44980010 Budgetübertrag (aus 2018 und Vorjahren)
Zwischensumme Fachbereichsleitung
Feuerschutz
1260-720 720360
42610000 FW - Dienst- und Schutzkleidung
1260-720
1260-720
L72012600002 42210020 FW - Unterhalt, Maschinen, Geräte
L72012600002 42620000 FW - Aus- und Fortbildung
60.000 Fortführung des Projekts
30.000 Fortführung des Projekts
371.000 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2018
508.600
35.000 sukzessiver Austausch der
Feuerwehrschutzkleidung
25.200
17.600
Restmittel von der Deutschen Bahn für die
Tunnelrettung
Zwischensumme Feuerschutz
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
5110-740 L74051100000 42710010 Stadtentwickl./-planung/-erneuerg SUB II
77.800
5110-740
L74051100001 42710010 Stadtentwicklung/-planung allgemein
20.000 Beteiligungsproz. am Stadtentwicklungskonzept
5110-740
L74051100002 42710010 City-Bahnhof
95.000 Fortführung des Projekts
5640-740
L74056100100 42710010 Altlasten
85.000 Verzögerung bei integralen Altlastenuntersuchung und orientierende
5640-740
L7405610070 42710010 Gesamtstädtisches Klimaschutzkonzept
Zwischensumme Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Verkehrspl., Str.-bau, Grünfl., Vermessung
2530-750 750362
42120050 Tiergarten, Unterhalt der Grünanlagen
42710070 Tiergarten, Umsetzung Marketingkonzept
40.000 Schlussrechnung Stadtentwicklungskonzept
180.000 Starkregenmanagement, Projektfortführung
420.000
5.900 Fortsetzung Zaunausbau in 2019
2530-750
750362
5111-750
L75051110600 42910000 Vermessung und Bodenordnung, raumbezogene InfoSysteme
20.000 Zustandserfassung im Projekt
Straßendatenbank erfolgt im Frühjahr 2019
5410 750
5410-750
750513
42120010 Unterhalt Verkehrstechnik
10 000 Schlussrechnungen
10.000
5410-750
750530
42620000 VGV/VP-Verwaltung, Aus- und Fortbildung
5410-750
750560
42710010 Verkehrsplanung
5410-750
750610
42120010 Unterhalt Straßen, Wege Plätze
5440-750
L75054400400 42120010 Unterhalt Ingenieurbauwerke, Adenauerbrücke
50.000 Umsetzung Maßnahmen aus Bauwerksprüfung
5460-750
L75054600100 42710010 Betrieb von Parkierungseinrichtungen
85.000 Fortführung der Parkraumuntersuchung
5470-750
750761
43150000 ÖPNV, Zuschüsse an verbund. Unternehmen
12.700 ausstehende Schlussrechnung
5470-750
750761
43180000 ÖPNV, Zuschüsse an übrige Bereiche
49.000 Umlage für Haltepunkte und Strecke
5510-750
L75055100100 42120050 Unterhalt der Grünanlagen und Spielplätze
5520-720
L75055200000 43150000 Gewässerschutz/Wasserbaul. Anlagen, Zuschuss an EB
Zwischensumme Verkehrspl., Str.-bau, Grünfl., Vermessung
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
3.700
2.500 erhöhter Schulungsbedarf
21.700 Überprüfung Geh- und Radwege wegen Petition
402.400 Schlussrechnungen
119.000 Verzögerung bei der Umsetzung der
Maßnahmen Baumpflege, Kompostierung,
60.000 Schlussrechnung
841.900
1.848.300
Bereich Allgemeine Finanzmittel
5340-900
L90053400000043150000 Fernwärmeversorgung, Dienst-/Werkverträge
5.000 Konzessionsberatungsleistungen
Summe Allgemeine Finanzmittel
5.000
Gesamtsumme Ergebnishaushalt
7.839.300
108
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2018, die in das Jahr 2019 übertragen werden
3. Einzeldarstellung nach Kontierung - Finanzhaushalt
Profit
Center
Projekt /
Auftrag
Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2019 in €
Bemerkung
FINANZHAUSHALT
a) Einzahlungen
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
4240-250
725042400096 68120000 Pumpenwechsel Donautherme, Anteil Stadt Neu-Ulm
Summe Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
-25.800,00 Endabrechnung erfolgt 2019
-25.800,00
Fachbereich Bildung und Soziales
2120-610
7.21200001.91 68110000 Zuschuss vom Land für Hans-Lebrecht-Schule, Neubau
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
-600.000,00 Mittelabruf erfolgt 2019
-600.000,00
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
5230-710
7.52300002.91 68100000 Wilhelmsburg Theater / Infrastruktur, Zuschuss Bund
5230-710
7.52300005.91 68100000 Wilhelmsburg Sanierung Innenhof, Zuschuss Bund
-83.200,00 Endabrechnung erfolgt 2019
5230-710
7.52300006.91 68100000 Wilhelmsburg Bau neuer Erschließungskern, Zuschuss Bund
1260-720
7.12600005.91 68110000 Hauptfeuerwache Ulm ILS - Technik, Zuschuss Land
-137.500,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
1260-720
7.12600005.99 68710000 Hauptfeuerwache Ulm ILS - Technik, Kostenerstattungen
-342.800,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
1260-720
7.12609000.91 68110000 Feuerwehrfahrzeuge, Zuschuss Land
-169.000,00 Zahlung erfolgt 2019
5410-750
7.54100014.91 68110000 Anschluss A8, Verlängerung Eiselauer Weg, Zuschuss Land
-475.000,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
5410-750
7.54100016.91 68110000 Ausbau Mittlerer Ring, Zuschuss Land
5410-750
7.54100028.91 68110000 Verkehrsanbindung Wilhelmsburg, Zuschuss Land
-107.800,00 Endabrechnung erfolgt 2019
-20.700,00 Endabrechnung erfolgt 2019
-4.000,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
-13.700,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
-1.353.700,00
Summe Einzahlungen
-1.979.500,00
b) Auszahlungen
Bereich Oberbürgermeister
1112-100
710011100090 7210020 Sonstige Software/Hardware Bereich-Budget ZS
1120-131
7.11200003
1222-150
715012220090 78312010 Kleinmaßnahmen Ortsverwaltungen, Kauf Pedelecs
1133-160
7.11330003
5510-160
716055100090 78710020 Umbau "Spießhof" zu LI-Betriebshof
94.746,45 Maßnahme im Bau
5730-160
716057300090 78730010 Neubau Markt am Eselsberg (Stifterweg)
10.000,00 Restarbeiten
78730010 Zukunftsoffensive Ulm 2030
78710020 Sanierung Wohnhaus "Unter der Metzig 7"
Summe Bereich Oberbürgermeister
3.500,00
1.250.000,00 Fortführung des Projekts
3.400,00 Rechnungsstellung 2019
37.175,28 Maßnahme im Bau
1.398.821,73
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
1112-240
7.11120004
Zentrale Kleinmaßnahmen Soft-/Hardware
395.100,00 Fortführung der Projekte
1112-240
7.11120005
Dezentrale Kleinmaßnahmen Soft-/Hardware
761.500,00 Fortführung der Projekte
1112-240
7.11120009
78311080 Strat. Weiterentw IT-Infrastrukturdesign - Software
688.100,00 Projekt läuft
1112-240
7.11120010
78311080 Unified Communications - Software
275.400,00 offene Aufträge
1112-240
7.11120011
78311080 Ablösung Office 2007 - Software
150.000,00 offene Aufträge
1112-240
7.11120013
78311080 Ablösung GDI-Portale - Software
193.700,00 offene Aufträge
1120-250
7.11200002
78730020 Umstellung auf VoiP-Technologie
79.863,99 Weiterentwicklung der Telefonie
4240-250
7.42400011
78710020 Sanierung Donaubad
32.075,62 Maßnahme im Bau
Summe Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
2.575.739,61
109
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2018, die in das Jahr 2019 übertragen werden
Profit
Center
Projekt /
Auftrag
Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2019 in €
Bemerkung
Bereich Bürgerdienste
1220-410
7.12200001
78312010 Neubau Verwaltungszentrum BD, Betriebseinrichtung
1220-410
7.12200001
78710010 Neubau Verwaltungszentrum BD, Neubau
Summe Bereich Bürgerdienste
142.505,85 Schlusszahlungen
1.585.280,93 Schlusszahlungen
1.727.786,78
Fachbereich Kultur
Kulturelle Angelegenheiten
2520-510
7.25200004
78180000 DZM Aktualis./Modernis. Ausstell 2018-2021
24.716,49 Maßnahme im Bau
2810-510
751028100090 78180000 Kleinmaßnahm. Kultur - Zuschuss Orgel Wibl. Klosterkirche
25.500,00 Auszahlung erfolgt auf Anforderung
2810-510
751028100090 78730010 Sonstige Kulturpflege - Kunst am Bau
25.000,00 Fortführung der Projekte
2520-520
75202500090 78312040 Ankauf von Kunstwerken
38.400,00 Übertrag zweckgebundene Spende
Archiv
2521-530
753025210090 78312010 Kleinmaßnahmen Archiv - Betr.-Einricht.
Theater
2610-540
7.26100001
78312010 Ulmer Theater-Generalsanierung, Betr.-Einricht.
296.000,00 Maßnahme im Bau
2610-540
7.26100001
78710020 Ulmer Theater - Generalsanierung
259.284,98 Maßnahme im Bau
2610-540
754026100090 78312010 Theater Ulm, Kleinmaßn., Betr.-Einricht.
Museum
1.000,00 Beschaffung erfolgt 2019
9.100,00 Schlussrechnung
Stadtbibliothek
2720-560
756027200090 7210020 Sonstige Software/Hardware Stadtbibliothek
Stadthaus
2810-570
757028100090 78312010 Stadthaus, Kleinmaßn., Betr.-Einricht.
Summe Fachbereich Kultur
2.100,00 Beschaffung Technik-PC in 2019
17.800,00 Schlussrechnung
698.901,47
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereichsleitung
1110-600
760011100090 07210010 Einrichtung FB-Budget BuS
Zwischensumme Fachbereichsleitung
10.200,00
10.200,00
Bildung und Sport
Schulen - Teilbudgetierung
211001-610 761021100100 78312040 Grundschulen-Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
75.300,00
211003-610 761021100390 78312040 Grund-/Werksrealsch. - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
22.700,00
211004-610 761021100490 78312040 Realschulen - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
49.700,00
211006-610 761021100690 78312040 Gymnasien - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
43.600,00
211010-610 761021100200 78312040 Gemeinschaftsschulen-Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
19.200,00
21200102
761021200100 78312040 Schule f. Geistigbeh., SchulKiGa- Maschinen, Werkzeuge
1.300,00
21200106
761021200104 78312040 Schule f. Körperbeh., SchulKiGa- Maschinen, Werkzeuge
600,00
212002-610 761021200290 78312040 Förderschule - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
30.500,00
21200301
761021200301 78312040 Schule f. Geistigbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
21200304
761021200303 78312040 Schule f. Sprachbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
200,00
21200305
761021200305 78312040 Schule f. Körperbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
12.700,00
2130-610
761021300190 78312040 Gewerbliche Schulen - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
85.100,00
Zwischensumme Teilbudgetierung
Teilbudget mit
Budgetübertrag
6.000,00
346.900,00
Schulen - Einrichtung / Bau
2110-610 761021000090 7210010 Schulverwaltung - Büroeinrichtung
74.200,00 Fortführung der Beschaffungen
2110-610
761021000090 78312010 Abteilung BS - Betr.-Einrichtung, Mittagstischverpflegung
33.000,00 Fortführung der Beschaffungen
2110-610
761021000090 78312010 Abteilung BS- Maschinen, Werkzeuge
11.700,00 Fortführung der Beschaffungen
211001-610 761021100190 78710020 Kleinmaßnahmen Grundschule, Erweit., Um- u. Ausbau
110
20.000,00 Ausführung erfolgt 2019
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2018, die in das Jahr 2019 übertragen werden
Profit
Center
Projekt /
Auftrag
Sachkonto
Bezeichnung
211001-610 761021100190 78730020 Kleinmaßnahmen Grundschule, sonst. Baumaßn.
211001-610 761021100191 78312010 Kleinmaßnahmen Verl.-Grundschule - Betr.-Einrichtung
Ermächtigungsüberträge nach
2019 in €
Bemerkung
37.000,00 Ausführung erfolgt 2019
9.000,00 Anschaffung erfolgt 2019
211006-610 7.21100603
78180000 Umbau und Erweiterung St. Hildegard-Schule - Zuschuss
211006-610 7.21100615
78710020 Schulzentrum Wiblingen, Erweiterungsbau
100.000,00 Durchführung Wettbewerb
211006-610 7.21100616
78180000 Sanierung Freie Waldorfschule Römerstraße - Zuschuss
319.400,00 Auszahlung nach Baufortschritt
21200301
761021200301 78730020 Kleinmaßnahmen Gustav-Werner-Schule, sonst. Baumaßn.
106.843,47 Auszahlung nach Baufortschritt
19.000,00 Restarbeiten 2019
21200307
7.21200001
78710010 Hans-Lebrecht-Schule, Neubau
2130-610
7.21300005
78710020 Sanierung Schulzentrum Kuhberg
35.000,00 Schlussrechnungen
2130-610
7.21300007
78710010 Erweiterung Friedrich-List-Schule, Betr.-Einricht.
192.000,00 Schlusszahlungen
2130-610
7.21300007
78710020 Erweiterung Friedrich-List-Schule
247.000,00 Schlusszahlungen
2130-610
7.21300008
78312010 Robert-Bosch-Schule, San. E-Labor, Betr.-Einricht.
2130-610
7.21300008
78710020 Robert-Bosch-Schule, San. E-Labor, Bau
2710-610
761027100090 78180000 Familienbildungsstätte - Investitionszuschuss
1.448.263,45 Maßnahme im Bau
4.487,64 Maßnahme im Bau
292.313,55 Maßnahme im Bau
3.200,00 Auszahlung erfolgt auf Anforderung
Zwischensumme Schulen - Einrichtung / Bau
2.952.408,11
Zwischensumme Schulen
3.299.308,11
Sport
4240-610
7.42100001
78180000 Sportvereinszentrum Jungingen, Investitionszuschuss
4240-610
7.42100004
78180000 Umkleidegebäude SSV/SSV Fußball, Investitionszuschuss
4240-610
7.61200001.42. 78883000 Basketball, Orange Campus, Darlehen
4240-610
761042100090 78180000 Förderung des Sports, , Investitionszuschüsse
4241-610
761042410390 78312040 Donaustadion-Beschaffung von Maschinen/Sportgeräten
58.000,00 Fortführung der Beschaffungen
4240-611
761142400090 78730020 Kleinmaßnahmen Westbad
25.000,00 Schlusszahlungen
4241-610
7.42410008
4241-611
p p
761042410290 78312010 Kleinmaßn. Sportplätze,
neue sonst. Baumaßnahmen
4241-611
761042410290 78730020 Kleinmaßn. Sportplätze, Umbau sonst. Baumaßnahmen
78312010 Donaustadion, Austausch der Sitzschalen
268.800,00 Auszahlung nach Baufortschritt/Bedarf
88.346,00 Auszahlung nach Baufortschritt/Bedarf
1.000.000,00 Auszahl. n. Festlegung Darlehensvertrag
345.300,00 Auszahlung bereits bewilligter Zuschüsse
199.251,63 Ausführung erfolgt 2019
g 2019
220.000,00 Ausführungg erfolgt
70.000,00 Fortführung der Baumaßnahmen
Zwischensumme Sport
2.274.697,63
Zwischensumme Abteilung Bildung und Sport
5.574.005,74
Kindertageseinrichtungen
3650-650 7.36500008
78710020 KITA Neunkirchenweg, Erweiterung
3650-650
7.36500013
78312010 KITA Böfinger Weg, Betriebseinrichtung
3650-650
7.36500013
78710020 KITA Böfinger Weg, Umbau
3650-650
765036500090 78730020 Kleinmaßnahmen städt. KITAS - Außenanl., Fallschutz
619.406,53 Auszahlung nach Baufortschritt
8.800,00 Schlusszahlung
9.400,00 Schlusszahlung
16.500,00 Ausführung erfolgt 2019
3650-660
7.36500116
78180000 Umbau & Sanierung KiTa Abt-Ulrich-Str. 2, Investitionszuschus
143.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt
3650-660
7.36500119
78180000 Ersatzbau KiTa Neunkirchenweg 65, Investitionszuschuss
153.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt
3650-660
7.36500120
78180000 Ersatzbau KiTa Dreifaltigkeitsweg 21, Investitionszuschuss
3650-660
7.36500121
78180000 Sanierung KiTa Haslacherweg 2. BA, Investitionszuschuss
3650-660
7.36500122
78180000 Dachsanierung KITA Am Bürgele 5, Investitionszuschuss
Zwischensumme Kindertageseinrichtungen
Soziales
311007-670 767031100090 78180000 Kleinmaßn Hilfe z Überw. soz. Schwierigk., Zuschuss
3140-670
767031400990 78730020 Kleinmaßn. Bürgerzentren, Außenspielbereich BZ Wibl.
362004-670 7.36300002
78311080 Einführung Open Web/FM - Software
362004-670 767036200490 78180000 Einrichtung der Jugendarbeit - Investitionszuschüsse
Zwischensumme Soziales
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
1.255.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt
22.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt
124.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt
2.351.106,53
11.500,00 Auszahlung nach Baufortschritt
6.500,00 Fertigstellung Außenanlage
249.000,00 Maßnahme in Umsetzung
54.000,00 Auszahlung erfolgt auf Anforderung
321.000,00
8.256.312,27
111
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2018, die in das Jahr 2019 übertragen werden
Profit
Center
Projekt /
Auftrag
Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2019 in €
Bemerkung
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Fachbereichsleitung
1110-700
770011100090 7210020 Soft-/Hardware für den Fachbereich StBU
Zwischensumme Fachbereichsleitung
4.300,00
4.300,00
Gebäudemanagement
5230-710
7.52300002
78710020 Wilhelmsburg Infrastruktur, Umbau
30.000,00 Maßnahme im Bau
5230-710
7.52300005
78710020 Wilhelmsburg Sanierung Innenhof
451.000,00 Maßnahme im Bau
5230-710
7.52300006
78710020 Wilhelmsburg Bau neuer Erschließungskern
604.000,00 Maßnahme im Bau
5230-710
7.52300007
78150000 Wilhelmsburg 2018 - übergeordnete Projekte
37.589,01 Fortführung der Projekte
5230-710
7.52300008
78710020 Wilhelmsburg - Regenrückhaltebecken
54.631,87 Maßnahme im Bau
5230-710
7.52300007
78150000 Wilhelmsburg - Beleuchtung Innenhof
178.695,00 Maßnahme im Bau
5230-710
7.52300007
78150000 Wilhelmsburg 2018 - Breitbandausbau
97.000,00 Maßnahme im Bau
1124-711
771111240090 78312010 Kleinmaßnahmen Gebäude, Betr.-Einricht.
Zwischensumme Gebäudemanagement
36.000,00 Ausführung erfolgt 2019
1.488.915,88
Feuerwehr
1260-720
7.12600005
78710020 Hauptfeuerwehr Ulm ILS-Technik
719.865,11 Maßnahme im Bau
1260-720
7.12600008
78710020 Sanierungskonzept Feuerwehrgerätehäuser
835.398,29 Maßnahme im Bau
1260-720
7.12609000
78312040 Feuerschutz - Kraftfahrzeuge
400.000,00 Fortsetzungsbeschaffungen
Zwischensumme Feuerwehr
1.955.263,40
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
5110-740
774051100090 78312040 Kleinmaßn. Umwelt/Stadtplanung
Zwischensumme Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
12.267,63 Dach für Solarfähre
12.267,63
Verkehrsplanung, Straßenbau, Grünflächen, Vermessung
1125-750
775011250090 78312010 Baubetriebshof - Betriebseinrichtungen
75.000,00 Beschaffung erfolgt 2019
2530-750
775025300090 78312010 Tiergarten - Betriebseinrichtung
10.000,00 Fortführung der Beschaffungen
5111-750
775051110090 78312010 Vermessung und Bodenordnung - Betriebseinrichtung
22.000,00 Fortführung der Beschaffungen
5410-750
7.54100001
78311080 Straßendatenbank - Software
5410-750
7.54100009
78730020 Erneuerung von Signalanlagen, Umrüstung auf LED
94.038,94 Fortführung des Projekts
5410-750
7.54100010
78720020 Sanierung Beringerbrücke
97.713,43 Fortsetzung der Sicherungsmaßnahmen
5410-750
7.54100012
78720020 OD L240 Donaustetten
15.010,33 Maßnahme in Planung
5410-750
7.54100014
78720010 Anschluss A 8, Verlängerung Eiselauer Weg
80.587,18 Maßnahme im Bau
5410-750
7.54100015
78720020 San. Bauwerke Ortsdurchf. B10-Westringtunnel
5410-750
7.54100018
78720010 Bahnbrücke Mergelgrube
5410-750
7.54100026
78720010 Lärmschutzprogramm - städt. Baumaßnahmen
200.000,00 Fortführung des Projekts
5410-750
7.54100028
78720020 Verkehrsanbindung Wilhelmsburg - Planung
207.350,45 Maßnahme im Bau
5410-750
7.54100047
78720020 Sanierung Einsteinstraße
152.981,05 Schlusszahlungen
5410-750
7.54100049
78720020 Sanierungskonzept Ing. Bauwerke
273.912,60 Fortführung der Projekte
5410-750
7.54100059
78720020 Wallstraßenbrücke -Blaubeurer-Tor-Brücke
5410-750
7.54100061
78720020 Promenadenbrücke Austausch Überbau
520.917,55 Baubeginn Sommer 2019
5410-750
7.54100064
78720020 Elektr. Südbahn, Umbau Bahnübergang Einsingen
144.244,47 Mittel für Planungsleistungen
5410-750
7.54100066
78720020 Neuordnung der Entwässerung B 10
176.438,00 in Planung
5410-750
7.54100074
78720050 Signaletik
237.206,40 Umsetzung erfolgt 2019
112
172.000,00 Fortführung des Projekts
6.255,55 Schlussrechnung Brandmeldeanlage
49.323,18 Maßnahme im Bau
63.575,85 Fortführung der Bauwerksuntersuchung
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2018, die in das Jahr 2019 übertragen werden
Ermächtigungsüberträge nach
2019 in €
Profit
Center
Projekt /
Auftrag
5410-750
7.54100201
5410-750
775054100091 78720020 Brückensanierungen
49.000,00 Schlusszahlungen
5410-750
775054100290 78730020 Straßenbeleuchtung - Umbau
50.000,00 Schlussrechnungen
5410-751
7.54108017.03 78730010 Gemeindestraßen - Erschließung / Verkehrsgrün
30.000,00
5410-752
7.54108501
31.600,00 Schlussrechnungen
5470-750
7.54700001.50 78312040 Ausbau d. Linie 2, Öffentlichkeitsarbeit
75.529,84 Fortführung des Projekts
5470-750
7.54700004
78730010 Ausbau Fernbushalt Böfingen
77.155,08 Schlussrechnungen
5510-750
7.55100002
78730010 Glacispark
54.800,00 Fortführung der Maßnahmen
5510-750
7.55100011
78730020 Sanierung Spielplatz Friedrichsau
5510-750
7.55100901
78730020 Sanierung Spielplätze
Sachkonto
Bezeichnung
78730010 Lichtkonzept Ulm 1
78720010 Fahrradstraße Zeitblomstraße
Zwischensumme Verkehrsplanung und Straßenbau
Bemerkung
7.657,10 Restarbeiten
2.976,77 Schlussrechnung
120.600,00 Verzögerung wegen Anliegereinwände
3.097.873,77
Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm
5520-750
7.55200003
78720010 Hochwasserschutz Friedrichsau Ulm
5520-750
7.55200005
78730020 Verlegung Verdolung Örlinger Bach
Zwischensumme Entsorgungsbetriebe
443.500,00 Maßnahme im Bau
54.000,00 Verzögerung in der Abwicklung
497.500,00
Friedhofs- und Bestattungswesen
5530-760
7.55300006
78710020 Sanierung Ortsteilfriedhöfe
5530-760
776055300090 78312010 Bestattungswesen - Betriebseinrichtung
5530-760
776055300090 78720020 Bestattungswesen - Garage/Carport Anbauten
Zwischensumme Friedhofs- und Bestattungswesen
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
484.421,71 Maßnahme in Planung
37.400,00 Beschaffungen erfolgen 2018
80.000,00 Beschaffungen erfolgen 2018
601.821,71
7.657.942,39
Summe Auszahlungen
22.315.504,25
Gesamtsumme Finanzhaushalt
20.336.004,25
113
114
Ausgleich eines Fehlbetrags des
Sonderergebnisses durch
8 Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des
Sonderergebnisses
0,00
7.162.848,00
0,00
Ausgleich eines Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses durch
5 Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses
0,00
0,00
Verrechnung eines
Fehlbetragsanteils des ordentlichen
Ergebnisses auf das Basiskapital
4
nach Art
Art. 13 Abs
Abs. 6 des Gesetzes
zur Reform des
Gemeindehaushaltsrechts
0,00
18.735.998,73
Zuführung eines Überschusses des
ordentlichen Ergebnisses zur
3
Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
Ausgleich eines Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses durch
6
einen Überschuss des
Sonderergebnisses
Zuführung eines Überschusses des
Sonderergebnisses zur Rücklage
7
aus Überschüssen des
Sonderergebnisses
0,00
18.735.998,73
2
1
7.162.848,00
Ordentliches
Ergebnis
Sonderergebnis
Abdeckung vorgetragener
2 Fehlbeträge aus dem ordentlichen
Ergebnis
Ergebnis des Haushaltsjahres bzw.
1
Anfangsbestände
Stufen der ergebnisverwendung und
des Haushaltsausgleichs
Ergebnis des Haushaltsjahres
0,00
0,00
3
Vorjahr
0,00
0,00
4
zweitvorangegangenen Jahr
0,00
0,00
5
drittvorangegangenen Jahr
EUR
vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen
Ergebnisses aus dem
0,00
18.735.998,73
224.123.112,74
6
Ordentlichen
Ergebnisses
0,00
7.162.848,00
88.775.940,85
7
Sonderergebnisses
Rücklagen aus
Überschüssen des
Festellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses
0,00
972.267.938,36
8
Basiskapital
Anlage 2
0,00
0,00
3
Vorjahr
972.267.938,36
0,00
972.267.938,36
0,00
0,00
8
944.146.750,36
95.938.788,85
0,00
95.938.788,85
0,00
7
Sonderergebnisses
17 Endbestand Basiskapital
242.859.111,47
0,00
242.859.111,47
6
Ordentlichen
Ergebnisses
Basiskapital
-28.121.188,00
0,00
5
drittvorangegangenen Jahr
EUR
Rücklagen aus
Überschüssen des
Berichtigungen der Wertansätze
der Eröffnungbilanz durch
16
Verrechnung mit dem Basiskapital
nach § 63 Abs. 1 GemHVO
0,00
4
zweitvorangegangenen Jahr
vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen
Ergebnisses aus dem
Änderung Basiskapital aufgrund Berichtigung der Wertansätze der Eröffnungsbilanz
Umbuchung aus den
Ergebnisrücklagen in das
14
Basiskapital nach § 23 Abs. 3
GemHVO
15 Endbestände
13 vorläufige Endbestände
Verrechnung eines aus dem
drittvorangegangenen Jahr
11
vorgetragenen Fehlbetrags mit dem
Basiskapital
Verrechnung eines Fehlbetrags
12 des Sonderergebnisses mit dem
Basiskapital
0,00
Vorträge nicht gedeckter
Fehlbeträge des ordentlichen
10 Ergebnisses des Haushaltsjahres
sowie aus Vorjahren in das
Folgejahr
2
1
0,00
Ordentliches
Ergebnis
Sonderergebnis
Ausgleich eines Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses durch
9 Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des
Sonderergebnisses
Stufen der ergebnisverwendung und
des Haushaltsausgleichs
Ergebnis des Haushaltsjahres
Festellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses
Anlage 2
115
Anlage 3
Übersicht über die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den verbindlich
vorgegebenen Produktbereichen und Produktgruppen
Ansatz
2018
Ergebnis
2018
Produktbereich 11 Innere Verwaltung
+
Erträge
18.072.951
22.650.255
-
Aufwendungen
-89.526.725
-90.585.659
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-71.453.773
-67.935.403
13.331.576
14.499.359
Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung
+
Erträge
-
Aufwendungen
-24.033.607
-24.329.183
Saldo ordentliches Ergebnis
-10.702.031
-9.829.824
958.387
1.422.293
=
darunter Produktgruppe 12.60 Brandschutz
+
Erträge
-
Aufwendungen
-6.813.310
-6.677.944
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-5.854.922
-5.255.651
Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
24.425.677
25.010.907
-24.152.175
-24.578.235
273.503
432.673
941.354
1.343.103
Produktbereich 25 Museen, Archiv, Zoo
+
Erträge
-
Aufwendungen
-5.253.746
-5.606.200
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-4.312.392
-4.263.097
10.151.600
11.018.736
Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen
+
Erträge
-
Aufwendungen
-20.648.374
-21.227.939
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-10.496.774
-10.209.203
362.922
386.964
Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken,
kulturpädagogische Einrichtungen
+
Erträge
-
Aufwendungen
-4.149.204
-4.183.758
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-3.786.282
-3.796.794
509.100
816.715
Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege
+
Erträge
-
Aufwendungen
-4.368.150
-4.734.205
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-3.859.050
-3.917.490
Produktbereich 31 Soziale Hilfen
+
Erträge
35.859.810
35.946.459
-
Aufwendungen
-85.500.790
-87.040.625
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-49.640.980
-51.094.166
darunter Produktgruppe 31.10 Grundversorgung und Hilfen
nach SGB XII
+
Erträge
16.448.415
16.787.585
-
Aufwendungen
-51.827.418
-53.396.276
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-35.379.003
-36.608.691
116
Anlage 3
Ansatz
2018
Ergebnis
2018
darunter Produktgruppe 31.20 Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach SGB II
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
10.016.817
9.317.939
-18.848.507
-17.525.913
-8.831.691
-8.207.974
Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
+
Erträge
31.552.667
32.792.683
-
Aufwendungen
-71.966.733
-74.096.407
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-40.414.066
-41.303.724
darunter Produktgruppe 36.30 Hilfe für junge Menschen und ihre
Familien
+
Erträge
5.262.156
3.730.384
-
Aufwendungen
-17.825.608
-15.861.058
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-12.563.452
-12.130.674
darunter Produktgruppe 36.50 Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege
+
Erträge
24.052.080
25.386.746
-
Aufwendungen
-46.322.325
-48.895.420
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-22.270.245
-23.508.675
50.000
24.425
Produktbereich 41 Gesundheitsdienste
+
Erträge
-
Aufwendungen
-450.450
-490.646
Saldo ordentliches Ergebnis
-400.450
-466.221
50.000
24.425
=
darunter Produktgruppe 41.10 Krankenhäuser
+
Erträge
-
Aufwendungen
-281.800
-321.996
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-231.800
-297.571
Produktbereich 42 Sport und Bäder
+
Erträge
1.666.228
1.389.443
-
Aufwendungen
-8.084.298
-7.536.465
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-6.418.070
-6.147.022
1.291.185
1.036.594
darunter Produktgruppe 42.40 Bäder
+
Erträge
-
Aufwendungen
-4.264.973
-3.765.318
Saldo ordentliches Ergebnis
-2.973.788
-2.728.723
373.957
351.228
=
darunter Produktgruppe 42.41 Sportstätten
+
Erträge
-
Aufwendungen
-676.660
-679.326
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-302.703
-328.098
Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung
+
Erträge
1.437.757
919.929
-
Aufwendungen
-5.103.519
-4.907.599
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-3.665.762
-3.987.670
Produktbereich 52 Bauen und Wohnen
+
Erträge
1.622.906
2.502.127
-
Aufwendungen
-3.296.315
-3.591.530
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-1.673.410
-1.089.403
117
Anlage 3
Ansatz
2018
Ergebnis
2018
Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
7.630.000
7.836.104
-5.000
0
7.625.000
7.836.104
12.506.533
12.441.446
Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
+
Erträge
-
Aufwendungen
-42.017.138
-41.586.137
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-29.510.604
-29.144.692
darunter Produktgruppe 54.70 Verkehrsbetriebe/ÖPNV
+
Erträge
3.640.001
3.708.146
-
Aufwendungen
-5.769.181
-6.211.851
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-2.129.180
-2.503.705
4.616.471
4.631.936
-10.697.977
-10.251.144
-6.081.506
-5.619.207
3.031.395
3.011.349
-3.281.058
-2.947.894
-249.663
63.455
1.245.689
1.062.606
Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
darunter Produktgruppe 55.30 Friedhofs- und Bestattungswesen
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
Produktbereich 56 Umweltschutz
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-2.048.522
-11.631.342
-802.834
-10.568.735
Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus
+
Erträge
1.806.559
2.256.211
-
Aufwendungen
-4.894.478
-4.804.213
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-3.087.919
-2.548.002
Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft
+
Erträge
328.827.000
367.932.919
-
Aufwendungen
-88.188.200
-105.545.044
Saldo ordentliches Ergebnis
240.638.800
262.387.876
=
darunter Produktgruppe 61.10 Steuern, allgemeine
Zuweisungen, allgemein Umlagen
+
Erträge
326.615.000
364.902.822
-
Aufwendungen
-81.765.000
-101.590.384
Saldo ordentliches Ergebnis
244.850.000
263.312.438
2.212.000
3.030.098
=
darunter Produktgruppe 61.20 Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
+
Erträge
-
Aufwendungen
-6.423.200
-3.954.660
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-4.211.200
-924.562
496.616.800
545.462.329
-494.385.400
-526.726.330
2.231.400
18.735.999
Produktbereich Summe
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
118
Anlage 4
Verpflichtungsermächtigungen 2018
Produktgruppe
Projekt
1133-160 7.11330001.01
Vorhaben
Grunderwerb
lt.
Haushaltplan
2018
üpl/apl.
VE
2018
Gesamtsumme VE
2018
eingegangene
Verpflichtungen
2018
2019
2020
2021
€
€
€
€
€
€
€
1.000.000
-1.000.000
Belastung des Haushaltsjahres
0
1112-240 7.11120004.24
Identity Access Management-Software
100.000
100.000
1112-240 7.11120009
Strat. Weiterentwicklung IT-Infrastrukturdesign
275.000
275.000
0
1112-240 7.11120009
Strat. Weiterentwicklung IT-Infrastrukturdesign
733.100
733.100
0
1112-240 7.11120010
Unified Communications
725.000
725.000
647.895
1220-410 7.12200001
Neubau eines Verwaltungszentrums BD
430.000
430.000
0
2520-510 7.25200004
DZM Aktualis./Modernis. Ausstell 2018-2021
2610-540 7.26100003
Theater, Werkstatt u, Probengebäude
211001-610 7.21100114
Neubau Grundschule Eichenplatz
211003-610 7.21100310
A.-Stifter Schule, Neubau Mensa/Betreuung
211006-610 7.21100614
A.- Essinger Schulzentrum, Erweiterung
0
0
520.000
520.000
520.000
500.000
-260.000
240.000
0
4.410.000
-1.626.900
2.783.100
0
300.000
0
300.000
1.000.000
-750.000
250.000
0
500.000
-475.000
25.000
0
340.000
0
21200304 7.21200302
Erweiterung Mensa Astrid-Lindgren Schule
2130-610 7.21300008
Robert-Bosch-Schule, San. E-Labor
2130-610 7.21300009
Sanierung Friedrich-List Hauptgebäude
3650-650 7.36500006
KITA Unter den Apfelbäumen, Anbau
500.000
3650-650 7.36500007
KITA Brandenburgweg, Neubau
500.000
-426.400
340.000
1.000.000
-750.000
250.000
0
500.000
172.000
73.600
0
647.895
0
0
60.000
350.000
110.000
172.000
0
0
3650-650 7.36500012
KITA Ausbauoffensive II
1.000.000
-1.000.000
0
0
3650-650 7.36500118
Neubau KiTa Mähringer Weg 51/Böhmeweg 17
0
2.052.500
2.052.500
2.052.500
1.802.500
250.000
0
3650-650 7.36500123
Erweiterung KiTa Abt-Ulrich-Str. 2
0
95.200
95.200
95.200
95.200
0
0
1260-720 7.12609000
Feuerwehr Kraftfahrzeuge
2530-750 7.25300004
Ertüchtigung Tiergarten
5230-710 7.52300009
Wilhelmsburg Beleuchtung
5410-750 7.54100009
Erneuerung von Signalanlagen
5410-750 7.54100016
Ausbau Mittlerer Ring - Ertüchtigung
5410-750 7.54100026
Lärmschutzprogramm
5410-750 7.54100034
Sanierung Kreisstraße 9906, Göggl. Wald
5410-750 7.54100049
Sanierungskonzept Ing. Bauwerke
1.220.000
1.220.000
620.000
620.000
0
0
500.000
500.000
500.000
500.000
0
0
250.000
0
0
2.319.500
1.000.000
0
475.000
0
0
0
0
250.000
250.000
250.000
280.000
-280.000
0
0
2.000.000
1.319.500
3.319.500
3.319.500
200.000
-200.000
0
0
290.000
185.000
475.000
475.000
1.000.000
-1.000.000
0
0
5410-750 7.54100064
Elektr. Südbahn, Umbau Bahnübergang Einsingen
0
106.700
106.700
106.700
0
106.700
5410-750 7.54100074
Signaletik
0
267.000
267.000
267.000
267.000
0
0
5410-750 7.54100084
Safranberg Altablagerung
0
3.060.000
3.060.000
3.060.000
3.060.000
0
0
5410-750 7.54100202
Erneuerung Straßenbeleuchtung
200.000
-200.000
0
0
5410-751 7.54108036.02
Straßen
250.000
-250.000
0
0
5410-750 7.54108039
Erschließung Leimgrubenweg
810.200
810.200
810.200
0
810.200
0
5410-751 7.54108040.02
Straßen
1.600.000
435.200
2.035.200
1.510.200
1.510.200
0
0
5410-752 7.54108500
Bau von Radwegen (teilakt.)
100.000
-100.000
0
0
5510-751 7.54108999.01
öffentl. Grün / Spielplätze - Erschließung
200.000
-100.000
100.000
100.000
100.000
5410-751 7.54108999.02
Gemeindestraßen - Erschließung
400.000
-300.000
100.000
100.000
100.000
0
2.516.900
110.000
5410-751 7.54108999.03
Verkehrsgrün - Erschließung
150.000
-150.000
0
5410-751 7.54108999.04
Straßenbeleuchtung - Erschließung
200.000
-200.000
0
0
5510-750 7.55100901
Sanierung Spielplätze
100.000
-33.000
67.000
67000
67000
22.003.100
0
22.003.100
14.673.195
12.046.295
119
Immaterielle Vermögensgegenstände
340.153.363,00
2.3. Infrastrukturvermögen
Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden,
Stiftungen od. and. kommunalen Zusammenschlüssen
223.116.611,53 € -
117.150.002,00
2.218.136,84
0,00
0,00
-2.254,00
181.598.552,08 € -
-142.200.001,00
-5.896.507,88
0,00
0,00
0,00
-3.760,88
-36.261,00
-40.681,00
-357.476,23
0,00
-788.086,50
-28.665.678,73
-3.607.844,86
4
Vermögensabgänge
im Haushaltsjahr
308.044,42 €
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-17.720.755,55
874.563,88
94.323,46
33.000,00
0,00
3.126.149,92
13.053.116,14
-439.909,22
671.466,95
5 **
Umbuchungen
im Haushaltsjahr
Vermögensveränderungen
Nachrichtlich:
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse
21.901.687,00
1.749.324,58
-6.878,67
0,00
* "Anlagenspiegel"
** In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.9 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3)
*** entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres
**** einschließlich der nachaktivierten Buchwerte im Haushaltsjahr, deren Zugangsbuchung nicht über den Finanzhaushalt erfolgte
***** einschließlich der außerordentlichen Abschreibungen sowie der nachgeholten Abschreibungen aufgrund Nachaktivierung (nicht im Haushalt gebucht)
1.617.070.601,85 €
149.889.977,34
3.5. Wertpapiere
insgesamt
100.620.912,37
0,00
920.333,29
48.000.000,00
27.211.865,06
80.886.426,57
170.951.051,87
4.581.053,58
781.226,42
115.848,87
0,00
3.269.926,32
12.799.356,18
6.588.063,81
10.450.328,78
7.477.046,00
51.836.535,39
3.4. Ausleihungen
3.3. Sondervermögen
3.2.
3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen
3 Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel
3.
2.9. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
0,00
494.856.010,06
2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.4. Bauten auf fremden Grundstücken
207.793.314,64
401.132,45
3
2
1.235.302,54
Vermögenszugänge
im Haushaltsjahr****
zum
01.01.
des Haushaltsjahres ***
2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2. Sachvermögen (ohne Vorräte)
120
1
Vermögen
Stand des Vermögens
Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO * - Jahr 2018 - in €
0,00
0,00
0,00
23.716,00 € -
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
23.716,00
6
Zuschreibungen
im HHjahr
-2.466.202,91
42.362.412,43 €
0,00
0,00
0,00
0,00
-581.461,89
0,00
-4.275.706,46
-951.084,88
-98.952,17
0,00
-15.763.647,76
-19.574.214,94
-456.435,93
-660.908,40
7
Abschreibungen
im Haushaltsjahr*****
21.177.930,00
1.615.941.920,45
124.839.978,34
96.942.541,33
0,00
920.333,29
218.369.589,98
90.373.775,20
11.593.978,78
7.360.830,00
51.528.955,86
0,00
329.997.704,98
472.492.304,71
209.877.188,44
1.644.739,54
8
(∑ Sp. 2 bis 6)
am 31.12.
des Haushaltsjahres
Stand des Vermögens
Anlage 5
Anlage 6
Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO - Jahr 2018
Art der Forderungen
1
Gesamtbetrag am 01.01.
des Haushaltsjahres *
Zugänge
im
Haushaltsjahr
Abgänge
im
Haushaltsjahr
Zuschreibungen
im Haushaltsjahr
Abschreibungen
im Haushaltsjahr
Gesamtbetrag am 31.12.
des Haushaltsjahres
EUR
2
EUR
3
EUR
4
EUR
5
EUR
6
EUR
11.826.164,95
342.865.444,49
-342.357.377,20
0
0
7
12.334.232,24
2. Forderungen
aus Transferleistungen
7.630.084,55
16.373.314,67
-16.948.392,18
0
0
7.055.007,04
3. Privatrechtliche
Forderungen
6.288.729,28
224.940.825,98
-224.007.514,96
0
0
7.222.040,30
25.744.978,78
584.179.585,14
-583.313.284,34
0
0
26.611.279,58
1. Öffentlich-rechtliche
Forderungen
Summe aller Forderungen
* entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres (hier: 31.12.2017)
121
Anlage 7
Schuldenübersicht - Jahr 2018 - in €
Art der Schulden (Gliederung richtet sich
nach der Bilanz, Passivposten 4.1, 4.2 und
4.3 (Anleihen, Kreditaufnahmen inklusive
Kassenkredite und kreditähnliche
Rechtsgeschäfte)
1
1
Geldschulden
GesamtGesamtbetrag am
betrag zum 31.12. des
01.01. des
HaushaltsHaushaltsjahres *
jahres
2
davon mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1
Jahr **
3
4
über 1 bis
5 Jahre ***
5
mehr als 5
Jahre ****
6
Mehr (+)
weniger (-) *****
7
110.765.763,78
103.498.071,20
7.341.417,29
21.459.199,28
74.697.454,63
-7.267.692,58
1.2.1 Bund
21.546,19
21.039,73
509,00
2.061,59
18.469,14
-506,46
1.2.2 Land
32.341,77
31.582,21
763,36
3.091,86
27.726,99
-759,56
100.000,00
100.000,00
100.000,00
110.611.375,82
103.345.449,26
7.240.144,93
21.454.045,83
74.651.258,50
-7.265.926,56
110.765.263,78
103.498.071,20
7.341.417,29
21.459.199,28
74.697.454,63
-7.267.192,58
91.217.316
94.722.713
1.1 Anleihen
1.2 Kredite für Investitionen
1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände
1.2.4 Zweckverbände und dergleichen
1.2.5 sonstiger öffentlicher Bereich
1.2.6 Kreditmarkt
0,00
1.3 Kassenkredite
2.
Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Gesamtschulden
nachrichtlich:
3.
Schulden der Sondervermögen mit
Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne
Sondervermögen) 1)
3.1. Anleihen
3.2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
3.3.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung (Kassenkrediten)
3.4.
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
3.505.397
1) Darin sind rd. 20,4 Mio. € trägereigene Darlehen, die die Stadt an die EBU gewährt hat, enthalten
4.
Schulden insgesamt 1)
4.1. Anleihen
4.2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
201.982.580
198.220.784
-3.761.796
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
2.388.438,52
2.481.525,04
93.087
Summe 4.1 + 4.2 + 4.3. + 4.4
204.371.018
200.702.309
-3.668.709
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
4.3.
Liquiditätssicherung (Kassenkrediten)
4.4.
* entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres
** Tilgung der Restschuld im 1. Folgejahr
*** Tilgung der Restschuld im 2.bis 5. Folgejahr
**** Tilgung der Restschuld ab dem 6. Folgejahr
***** Spalte 3 minus Spalte 2
Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden
122
Anlage 8
Wesentliche Abweichungen von den Haushaltsplanansätzen
Die Abweichungen werden je Kontenklasse dargestellt.
Sofern im Einzelfall eine Abweichung über 60.000 € gegeben ist, wird
diese gesondert dargestellt
Die Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr 2017 erhöhen die verfügbaren
Finanzmittel 2018 und werden bei der Berechnung der
Abweichung berücksichtigt.
123
Anlage 8
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)
* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
ERGEBNISHAUSHALT - ERTRÄGE
30
Steuern und ähnliche Abgaben
29.259.490 Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Leistungen w. der Umsetz. der Grundsicherung Arbeitssuchende
31
Zuweisungen und Zuwendungen (nicht für
Investitionen), Umlagen und aufgelöste
Investitionszuwendungen und -beiträge
10.941.768 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft
1.322.971
1.650.511
272.722
Zuweisungen und Zuschüsse vom Land
504.330
FAG-Zuweisung Sachkostenbeiträge, ÖPNV
608.273
Zuw. lfd Zwecke v Land n §46a SGB XII
-187.344
1.109.780
Zuweisungen vom Land an dem Aufkommen Grunderwerbsteuer
Leistungsbeteil. für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeit
-1.447.637
-1.498.256
781.572
32
Sonstige Transfererträge
736.397 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen
Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen
2.000.905 Verwaltungs-/Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Grabnutzungsgebühren / Bestattungsleistungen
Ablösebeträge Stell-/Spielplätze
Privatrechtliche Leistungsentgelte
348
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
2.924.562 Miet- und Pachterlöse für bebaute / unbebaute Grundstücke
Nutzungsentgelte
Zinsen, Darlehensrückflüsse und ähnliche
Erträge
124
1.100.620
942.843
-42.558
2.208.405
-464.686
112.150
Erträge für Abgabe von Speisen an Dritte
Ersatz von Personalaufwand
Ersatz Sachaufwand / Ersatz gebäudebezogene Kosten
264.511
54.278
497.886
Schadenersätze
281.378
292.801 Erstattungen vom Bund
Erstattungen vom Land
526.723
98.906
637.490
Pachteinnahmen Anschlagwesen
Erstattungen von Gemeinden und GV
36
178.213
Zuweisungen lfd. Zwecke übriger Bereiche
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
34
471.829
Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund
3161
o. 348
7.910.874
Kommunale Investitionspauschale
Zuw. lfd Zweck Land, Ausgl.leist schul. Inklusion
Öffentlich-rechtliche Entgelte (ohne
Investitionsbeiträge)
-266.626
474.430
880.292
Zuweisungen aus der Stadtkreisschlüsselmasse
Zuweisungen an die Stadt als Stadtkreis
33
571.563
27.544.656
-93.429
4.135.561
-3.710.792
Erstattungen von verbundenen Unternehmen
-31.040
Erstattungen von übrigen Bereichen
-18.108
Anlage 8
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)
* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
37
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
35
Sonstige ordentliche Erträge
247.000
1.134.310 Konzessionsabgaben
206.104
Erstattung von Steuern
538.785
Buß-/Zwangsgelder
-39.948
Säumniszuschläge, Mahngeb. und ähnliche Nebenforderungen
Nachzahlungs-/Erstattungszinsen §223a AO
98.468
205.376
Ertrag aus Zuschreibungen
23.716
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen
83.257
Andere sonstige ordentliche Erträge
18.293
ERGEBNISHAUSHALT - AUFWENDUNGEN
40/41
Personal- und Versorgungsaufwendungen
42
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
215.019
8.360.039 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Unterhalt der Straßen, Wege, Plätze
Unterhaltung des beweglichen Vermögens
Mieten und Pachten
Bewirtschaftungskosten Gebäude und bauliche Anlagen
Heizung, Energie usw.
Reinigung
g g
Grundstücksabgaben
Grundsteuer/Grundstücksversicherungen
Haltung von Fahrzeugen
Dienst- und Schutzkleidung
Aus- und Fortbildung, Umschulung
Sonstige bes. Aufwendungen f.Beschäft.
Besondere Verwaltung-/Betriebsaufwendungen
Ehrengaben
Aufwand für Lebensmittel
Aufwand für Straßenbeleuchtung
Aufwand für Straßenentwässerung
Kataloge
Aufwand für Werbung
Aufwand Bundesdruckerei
Ausstattung Theater
Software und Hardware
Lehr- u. Unterrichtsmittel, Lernmittel, Kopierkosten
Baustoffe, Bestatt.art., Futtermittel, Lös.
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
47
Planmäßige Abschreibungen
695.473
45
Zinsen, Gewährung von Darlehen und
ähnliche Aufwendungen
-237.785
11.320.689
-1.121.988
-1.991.852
-401.828
1.037.831
-193.924
-11.495
-28.043
-32.548
208.242
-99.377
43.831
-54.679
-426.987
-75.495
-113.768
-126.002
-101.891
35.975
24.407
58.570
-39.484
-152.263
-32.145
-15.321
648.851
125
Anlage 8
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)
* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
43
Transferaufwendungen (u.a. Abschreibungen
auf Investitionsförderungsmaßnahmen)
3.295.392 Zuweisungen an Zweckverbände
Zuschüsse an verbundene Unternehmen
Zuschüsse an private Unternehmen
Zuschüsse an übrige Bereiche
Soziale Leistungen an Personen außerhalb von Einrichtungen
845.950
-22.415.004
6.926.152
Gewerbesteuerumlage
4.793.751
Rückstellung FAG-Belastung
Umlage KVJS (früher LWV)
SJH Status-Quo-Ausgleich LWV (§ 22 FAG)
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-1.518.414
Soziale Leistungen an Personen in Einrichtungen
FAG Umlagen an das Land
44
-54.886
288.657
-172.783
15.000.000
-36.029
-369.196
12.187.591 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
Lizenzen und Konzessionen
-9.720
85.831
Rechts- und Beratungskosten
98.255
Aufwendungen für Schülerbeförderung
-92.501
Dienstfahrten und Reisekosten
106.794
Telefon/Fax/Handy /Aufwendungen EDV
-263.961
Sonstige Geschäftsausgaben/vermischte Ausgaben
-221.326
Betriebliche Steueraufwendungen
52.179
Versicherungen
59.523
Aufwendungen für Schadensfälle
Erstattungen an Gemeinden/Gemeindeverbände
Erstattungen an verbundene Unternehmen
Erstattungen an übrige Bereiche
Leistungen bet.Umsetzungen Grundsicherung Arbeitssuch.
Aufwendungen für Säumniszuschläge, Erstattungszins
56.875
457.520
317.878
1.414.713
14.806.938
202.797
Nachpassivierung gegen Eröffnungsbilanz
Zuführung Rücklagen Stiftung
58.000
395.425
Deckungsreserve
-1.700.000
Budgetüberschuss
-3.080.800
Übertrag vorabdotierte Sozialhilfe
-572.000
Von den im Ergebnishaushalt 2018 nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden rd. 7,8 Mio. € nach 2019 übertragen (siehe
Anlage 1) .
FINANZHAUSHALT - EINZAHLUNGEN
681
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
-6.302.142 vom Bund
vom Land
von Kommunen
von verbund. Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen
von übrigen Bereichen
689
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
126
-44.555 Kostenerstattungsbeiträge
Erschließungsbeiträge
107.658
-6.586.460
-1.543
60.000
118.202
-106.764
62.209
Anlage 8
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)
* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
682/683 Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
684/685/ Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzvermögen
686
687
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeiten
-2.269.820 Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
-2.295.321
0
1.553.700 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen
Rückflüsse von Ausleihungen
-535.366
2.089.065
FINANZHAUSHALT - AUSZAHLUNGEN
782
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
787
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-6.900.735
-44.644.407 Neubau von Hochbaumaßnahmen
Erweiterungen Um- und Ausbau von Hochbaumaßnahmen
Neubau von Tiefbaumaßnahmen
Erweiterungen Um- und Ausbau von Tiefbaumaßnahmen
Verkehrseinrichtungen
783
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
784/788 Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
781
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
-7.064.360
-11.315.469
-26.745
Auszahlung für neue sonst. Baumaßnahmen
-4.630.996
Auszahlung Umbau, Erweiterung, sonstige Anlagen
-2.497.013
-2.301.450 Einrichtung zentr. ZSD/D-B
-413.289
Betriebseinrichtung
Maschinen / Werkzeuge
Lehrmittel
Hardware
Ablösung von Dauerlasten
-518.093
-985.106
-329.336
-72.480
16.853
822.749 Erwerb sonstiger Anteilsrechte an verb. Unternehmen
Gewährung von Ausleihungen
-12.918.175 Investitionszuwendungen an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
Investitionszuwendungen an übrige Bereiche
78311
-6.029.597
-13.080.228
610.000
212.749
-2.593.189
-10.324.987
-4.281.540
Von den im Finanzhaushalt 2018 nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden rd. 22,3 Mio. € nach 2019 übertragen
(siehe Anlage 1).
127
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
EINZELNACHWEISUNGEN
der im Haushaltsplan veranschlagten Zuschüsse
an Verbände, Vereine und dergleichen
(Kostenart 43180000, Haushaltsplan Zeile 16)
Vergleich Plan 2018 - Rechnungsergebnis 2018
Allgemeines
Die Zuschüsse gelten in der Höhe der Ansätze mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung als
bewilligt, soweit die Bewilligung nicht durch Vermerk (Sachbeschluss, Einzelbewilligung) vorbehalten ist.
Die mit diesen Vermerken versehenen Ansätze oder die Ansätze ohne Bezeichnung eines Empfängers
bewirtschaften Gemeinderat oder Oberbürgermeister nach den Zuständigkeitsbestimmungen der
Hauptsatzung.
Soweit der Gemeinderat für die Bewilligung von Zuschüssen spezielle Förderrichtlinien erlassen hat,
werden die Ansätze vom Oberbürgermeister bewirtschaftet.
Der Gemeinderat hat am 3. Mai 2001 (GD 179/01) eine Zuschussrichtlinie erlassen.
128
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
BEREICH OBERBÜRGERMEISTER
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Erm. a. VJ
Ergebnis
2018
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
Oberbürgermeister
1114-110 - FRAUENBÜRO
- Frauentreff Ulm e.V.
110260
4.700
4.500
0
4.500
0
0
Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
1133-160 - LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG
- Fischereiverein Ulm/Neu-Ulm e.V.
160260
270
270
0
270
0
0
- Vogelzuchtverein Ulmer Spatz (Miete)
160260
180
180
0
180
0
0
500
500
0
450
0
0
93.100
91.000
0
91.000
0
0 Erhöhung Zuschuss um
Summe 1133-160
5710-160 - WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
- Ulmer City e.V.
160460
21.000 € jährlich für den
Zeitraum 2017 - 2019;
GD 331/16, 06.10.16
GESAMTSUMME
98.300
96.000
0
95.950
0
0
129
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
BEREICH ZENTRALE STEUERUNG UND DIENSTE
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz 2019
Ansatz
2018
Erm. a. VJ
Ergebnis
2018
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
Zentrale Steuerung und Dienste
1110-200 LEITUNG ZENTRALE STEUERUNG
- Danube Networkers (DANET)
L20028100200
0
0
0
9.000
0
-9.000 Budgetvereinbarung;
Laufzeit des Projektes
01.03.17-28.02.19;
Finanzierung 2018 aus
Budgetübertrag
-1.157
Mietkostenzuschuss (750 € monatlich) zur
Bearbeitung des Projektes "Tastes of
Danube: Bread connects"
5750-250 Fremdenverkehr
- Zuschüsse an Verbände, Vereine u. dgl.;
Zuschüsse für andere Veranstaltungen
und für förderungswürdige Projekte
250260
2.400
2.300
0
3.457
0
- Ulmer Schifferverein e.V.
250260
3.700
3.700
0
3.522
0
- Karnevalsgesellschaften für
Kinderfasching und Prunksitzung
250260
3.300
3.200
0
3.150
0
50
- Kuhbergverein e.V. - Mietzuschuss für
Vereinsheim
250260
1.300
1.300
0
1.304
0
-4 Verrechnungsposten
10.700
10.500
0
11.433
0
-933
10.700
10.500
0
20.433
0
-933
Summe 5750-250
GESAMTSUMME
130
178 Miete für Räume im
Gebäude Fischergasse 31
(Verrechnungsposten)
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
BEREICH BÜRGERDIENSTE
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Erm. a. VJ
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans. +
Ergebnis
Erm. i. FJ Erm.VJ - Erg. 2018
Erm.FJ 2018
EUR
EUR
Erläuterungen
EUR
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
1226-450 - VETERINÄRAMT
- Tierheim Ulm/Neu-Ulm
- Umbau des Hundehauses
GESAMTSUMME
745012260090
75.000
0
75.000
0
0 GD 253/18, GR 12.07.18
0
0
0
0
131
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH KULTUR
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Erm. a. VJ
Ergebnis
2018
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
2810-510 - SONSTIGE KULTURPFLEGE
- Akademietheater ulm e.V.
L51028100100
22.800
22.100
0
22.100
0
0 Budgetvereinbarung
2017-2019
GD 131/16,
FBA 11.11.2016
- Erwachsenenförderung
- Berufsverband Bildender Künstlerinnen L51028100100
und Künstler Bezirksverband Ulm e.V.
43.300
41.300
0
41.300
0
0 Budgetvereinbarung
2019-2021
GD 407/18,
FBA 23.11.2018
- Betriebskostenzuschuss
- Dokumentationszentrum Oberer
Kuhberg Ulm e. V.
L51028100100
111.200
107.900
0
107.900
0
0 Budgetvereinbarung
2019-2021
GD 407/18,
FBA 23.11.2018
- Betriebskostenzuschuss
- Europäische Donauakademie gGmbH
L51028100100
17.800
17.200
0
17.200
0
0 Ab 2015
GD 920/14, GR
18.12.2014
- Miet- und Betriebskostenzuschuss
- Förderkreis Bundesfestung Ulm e.V.
für museale Präsentation
L51028100100
- Freie Theatergruppen
L51028100100
10.200
9.900
0
9.900
0
0 Ab 2016
GD 348/15,
FBA 15.12.2015
7.100
7.100
0
4.010
3.090
0 Interne Verrechnung:
- TÜSAD rd. 3.090 €;
- Theaterwerkstatt rd.
3.090 €;
- Kradhalle rd. 920 €
- Mietkostenzuschuss für Obere Donaubastion
- Galerie Sebastianskapelle Ulm e.V.
L51028100100
7.300
7.000
0
7.000
0
0 Budgetvereinbarung
2018-2019 GD 905/17
- Griesbadgalerie, Martin Leibinger
L51028100100
10.600
10.200
0
10.200
0
0 Ab 2017
GD 905/16,
FBA 29.11.2016 sowie
GD 900/17, GR
19.07.2017
- Heyoka Theater e.V.
L51028100100
61.800
60.000
0
60.000
0
0 Budgetvereinbarung
2018-2020 GD 363/17,
FBA 17.11.2017
- Internationales Jugendcamp i.R.
Donaufest 2018 und 2020
L51028100100
0
10.000
0
10.000
0
0 GD 143/17,
- Künstlergilde Ulm e. V.
L51028100100
14.500
14.000
0
14.000
0
0 GD 905/17
L51028100100
59.200
57.100
0
57.100
0
0 Budgetvereinbarung
GR 22.03.2017
- Miet- und Betriebskostenzuschuss
- Kunstverein Ulm e.V.
2019-2021
GD 407/18,
FBA 23.11.2018
- Betriebskostenzuschuss
- Landsmannschaft der Banater
Schwaben
L51028100100
8.200
8.200
0
8.200
0
0
- Literatursalon Ulm e.V.
- Literaturwoche
L51028100100
8.300
8.000
0
8.000
0
0 Budgetvereinbarung
- Museum der Brotkultur
L51028100100
- Miet- und Betriebskostenzuschuss
2018-2020 GD 905/17,
Projektförderung bis
2017
0
60.000
0
60.000
0
0 Einmalig in 2018 GD
313/17, FBA
17.11.2017
und GD 905/17
- Neugestaltung der Dauerausstellung
- Museumsverein Ulm-Söflingen e.V.
L51028100100
4.900
4.700
0
4.700
0
0
L51028100200
30.000
29.085
0
29.085
0
0 GD 905/17 und GD
- Betriebskostenzuschuss
- Popbastion
185/09, FBA
15.05.2009
- Radio free FM
- Mietkostenzuschuss
132
L51028100100
5.000
5.000
0
5.000
0
0 Interne Verrechnung
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH KULTUR
Kostenstelle/
Auftrag
Gegenstand
- ROXY gGmbH
L51028100100
Ansatz
2019
Ansatz
2018
EUR
380.500
Erm. a. VJ
EUR
369.400
EUR
0
Ergebnis
2018
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
Erm. i. FJ
EUR
369.400
EUR
EUR
0
0 Budgetvereinbarung
2017-2019 einmalig in
2017 40.000 €
GD 225/16,
FBA 24.06.2016
Dauerhafte Erhöhung
ab 2018 um 80.000 €
GD 220/17 und GD
407/18
FBA 23.06.2017 und
23.11.2018
s. auch
Investitionskostenzuschüsse
- Programm- und Betriebskostenzuschuss
- Stadtverband für Musik und Gesang
Ulm e.V.
Erläuterungen
L51028100101-05
308.900
299.900
47.900
282.345
61.000
30.797
29.897
0
29.897
0
4.455
- Zuschüsse gemäß Richtlinie
0 GD 905/17 und GD
- T.Ü.S.A.D. Verein zur Förderung der
Theaterkunst Theater Ulüm
L51028100100
- Ulmer Autoren 81 e.V.
L51028100100
1.800
1.700
0
1.700
0
0
- Ulmer Paradekonzerte e.V.
L51028100100
9.000
8.700
0
8.700
0
0
- Verein zur Förderung der Freien Kultur L51028100100
Ulm e.V. Ulmer Zelt
55.100
53.400
0
53.400
0
0 Budgetvereinbarung
409/18, FBA
23.11.2018
2018-2020
GD 362/17, FBA
17.11.2017
- Programm- und Betriebskostenzuschuss
- Württembergisches
Kammerorchester
L51028100100
10.300
10.000
0
10.000
0
0 Budgetvereinbarung
2017-2019
GD 905/16,
FBA 29.11.2016
Förderung Kinder- und Jugendtheater
Institutionelle Förderung
- Junge Ulmer Bühne (JUB)
L51028100100
331.105
321.405
0
322.605
1.913
-3.113 Budgetvereinbarung
2017-2019 GD 132/16,
FBA 08.04.2016 und
GD 416/17 FBA
24.11.2017
2018 APL/ÜPL i.Hv.
3.150 €
- Erstes Ulmer Kasperletheater
L51028100100
21.095
20.395
0
20.395
0
0 Budgetvereinbarung
2017-2019
- Kinder Theater-Werkstatt
L51028100100
0
0
0
0
0
0 Mittel für
Projektförderung 20172019,
GD 048/17,
FBA 17.02.2017
- Projektförderung
L51028100206
Summe
39.200
38.000
2.200
37.200
3.000
0
391.400
379.800
2.200
380.200
4.913
-3.113
Förderung Musik
Institutionelle Förderung
- Alte Musik Ulm e.V.
L51028100100
19.600
20.000
0
20.000
0
0
- Förderverein Wiblinger Kantorei e.V.
L51028100100
5.800
5.600
0
5.600
0
0
- KunstWerk e.V.
L51028100100
7.300
7.000
0
7.000
0
0
- Scherer Ensemble
L51028100100
10.300
10.000
0
10.000
0
0
- Sommerliche Ulmer Musiktage
L51028100100
5.200
4.500
0
4.500
0
0
- Verein für moderne Musik
L51028100100
7.200
6.000
0
6.000
0
0
- Projektförderung
L51028100100
24.900
24.600
9.600
23.369
10.831
0
80.300
77.700
9.600
76.469
10.800
0
Summe
Bugetvereinbarung 2019 2021
GD 408/18,
FBA 23.11.2018
133
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH KULTUR
Kostenstelle/
Auftrag
Gegenstand
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Erm. a. VJ
Ergebnis
2018
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
Förderung Tanz
Institutionelle Förderung
- Strado Compagnia Danza
L51028100100
51.500
50.000
0
50.000
0
0
- Tanzfestival Ulm Moves
L51028100100
51.500
30.000
0
30.000
0
0
- Projektförderung
L51028100100
20.600
40.000
3.700
35.734
7.966
Budgetvereinbarung 20192021
GD 408/18,
FBA 23.11.2018
0 Mittelerhöhung ab
2017 GD 251/15,
FBA 26.06.2015
Summe
Summe 2810-510
123.600
120.000
3.700
115.734
7.966
0
1.813.900
1.829.300
63.400
1.803.540
87.800
1.342
7.900
7.900
0
7.900
0
1.821.800
1.837.200
63.400
1.811.440
87.800
10.284
24.716
2810-570 - STADTHAUS
- Förderung von Veranstaltungen im
Stadthaus
570060
0 Interne Verrechnung
- (Mietkostenzuschuss)
SUMME Zuschüsse für laufende Zwecke
1.342
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
2520-510 DONAUSCHWÄBISCHES ZENTRALMUSEUM
- Investitionskostenzuschuss
Donauschwäbisches Zentralmuseum
7.25200004
60.000
35.000
0
0 Mittel für Aktualisierung
und Modernisierung der
ständigen Ausstellung
(2018-2021), gesamt
555 T€;
GD 363/16, FBA
07.10.2016 und GR
12.10.2016
2810-510 - SONSTIGE KULTURPFLEGE
- Kleinmaßnahmen sonstige
Kulturpflege
(Roxy)
751028100090
- Musikverein Wiblingen
- Anbau
Musikerheim
- Errichtung einer Hauptorgel in der
Wiblinger Klosterkirche
7.28100002
SUMME Investitionszuschüsse
GESAMTSUMME
134
25.000
115.000
0 Mittel für
115.000
Ausstattungsgegenstände 2017-2019, GD
225/16, FBA
24.06.2016; Investition
Catering/Labor in 2018
GD 220/17,
FBA 23.06.2017
0
206.000
0
0
0
206.000 GD 410/17 FBA
17.11.2017 und 905/17
751028100090
0
0
25.500
0
25.500
0 FBA vom 24.03.2017,
GD 086/17
85.000
356.000
25.500
125.284
50.216
206.000
1.906.800
2.193.200
88.900
1.936.723
138.016
207.342
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2019
Ansatz
2018
EUR
EUR
Erm. a. VJ Ergebnis 2018
EUR
EUR
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
BILDUNG UND SPORT
2150-610 - SONSTIGE SCHULISCHE AUFGABEN U. EINRICHT.
L61021500300
85.000
85.000
0
69.804
0
15.196 Verrechnungsposten
- Abendrealschule
(Träger Kolping-Bildungswerk)
für die Benutzung städt. Schulräume
(Elly-Heuss-Realschule)
L61021500300
28.000
28.000
0
19.536
0
8.464 Verrechnungsposten
- Förderkreis Waldorf-Pädagogik
(Waldorfschule am Illerblick)
L61021500300
54.500
52.900
25.900
78.800
0
- Private Mädchenschule St. Hildegard
L61021500300
54.500
52.900
0
52.900
0
0
- Verein Freie Schule e. V.
(Waldorfschule)
L61021500300
54.500
52.900
0
52.900
0
0
- JAZz e.V. (Jung + Alt = Zukunft zusammen L61021500300
e.V.)
3.400
3.300
0
3.300
0
0 GD 905/14 und 920/14,
279.900
275.000
25.900
277.240
0
629.000
599.000
0
599.000
0
0
60.000
0
- Abendgymnasium
Verrechnung für die Benutzung städtischer
Räume
Summe 2150-610
0
GR 18.12.2014
23.660
2710-610 - VOLKSHOCHSCHULE / FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE
- Ulmer Volkshochschule e.V.
- Betriebskostenzuschuss
L61027100000
0 Nachtrag zur Budgetvereinbarung,
GD 228/18, FBA 11.07.18
- Anmietung Räume Kornhausplatz
- Raummiete in Schulräumen
ÜPL
L61027100000
81.000
81.000
0
81.000
0
0 Verrechnungsposten
L61027100000
17.500
16.900
0
16.900
0
0 GD 228/18, FBA 11.07.18
L61027100000
- kontiki - Kulturwerkstatt für Kinder und
Jugendliche, Jugendkunstschule der Ulmer
Volkshochschule
- laufender Zuschuss
167.400
162.500
0
162.500
0
0 Budgetvereinbarung
- Familienbildungsstätte Ulm e.V.
L61027100000
181.800
176.500
0
175.528
0
972 Budgetvereinbarung
- Raummiete in Schulräumen
L61027100000
1.500
1.500
0
0
1.500 Verrechnungsposten
1.078.200
1.037.400
0
1.094.928
0
2.472
- Ulmer Volkshochschule e.V.
- lfd. Zusch. für "Denkstätte Weiße Rose"
- Personelle Betreuung, Ausstellung in VH
Summe 2710-610
4210-610 - FÖRDERUNG DES SPORTS
- Turn- und Sportvereine
- Mieten für städt. Turn- und Sporthallen,
Lehrschwimmbecken, Donauhalle, Stadion,
Bezirkssportanlagen, Westbad
L61042100101
627.000
627.000
0
648.692
0
-21.692 Verrechnungsposten
- Erbbau-und Pachtzinsen für städtische
Grundstücke, die Turn- und Sportvereinen
überlassen sind
L61042100100
213.000
213.000
0
196.271
0
16.729 Verrechnungsposten
840.000
840.000
0
844.963
0
-4.963
L61042100102
398.400
398.400
0
413.858
0
-15.458
L61042100103
348.000
348.000
0
317.650
0
Zwischensumme Verrechnungsposten
- Zuschüsse für Sport in vereinseigenen
Anlagen
- Turn- und Sportvereine
- Zuschüsse zur Förderung des Kinderund Jugendsports
bis 18 Jahre 25 € p.a.
- Zuschüsse zur Pflege der
Rasenspielfelder
L61042100104
- Zuschüsse für tatsächlich geleistete
Übungsstunden durch
Übungsleiter/innen mit Lizenz (sogen.
Übungsleiterzuschüsse) und
Zuschüsse für Vereinsmanager mit
Lizenz
L61042100105
- Zuschüsse für die Forderung von
Stützpunkten im Leistungssport
30.350 Zuschuss je Kind bzw. Jugendlichem
64.000
64.000
0
66.250
0
-2.250 Zuschuss je Sportplatz
bis 1.250 € und je Kleinspielfeld
bis 625 €
167.000
167.000
0
162.465
0
4.535 Zuschuss für lizensierte Übungsleiter
2,50 € je Stunde bei max. 200
geförderten Stunden
L61042100106
337.400
337.400
0
403.858
0
-66.458 Jährlicher Zuschuss für verschiedene
Stützpunkte im Leistungssport mit
max. 48.000 € bzw. max. 40.000 €
p.a.
135
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
- Sonstige Zuschüsse, insbesondere
für Veranstaltungen wie
Meisterschaften,
Turniere, Länderkämpfe und Pokale
Kostenstelle/
Auftrag
L61042100200
Ansatz
2019
Ansatz
2018
EUR
EUR
Erm. a. VJ Ergebnis 2018
EUR
EUR
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
Erm. i. FJ
EUR
Erläuterungen
EUR
40.900
39.700
0
7.955
0
31.745
Zwischensumme Zuschüsse
1.355.700
1.354.500
0
1.372.036
0
-17.536
Summe 4210-610
2.195.700
2.194.500
0
2.216.999
0
-22.499
Zwischensumme Bildung und Sport
3.553.800
3.506.900
25.900
3.589.167
0
3.633
BEREICH SOZIALES
1114-670 KONTAKTSTELLE MIGRATION
- KAM-Sprache und Kompetenzen
L67011140700
0
0
0
60.837
0
-60.837 APL/ÜPL 60.837 €
- Ulmer Arbeitskreis zur Betreuung ausl.
Kinder und Jugendlicher
L67011140800
81.100
83.700
0
93.700
0
-10.000 GD 358/16, 05.10.2016
Budgetvereinbarung 2017-2019
Für 2019 67.000 € + 25.000 €
genehmiger Sonderfaktor + rd.
1.700 € Indexierung aus 2018
Summe 1114-670
81.100
83.700
0
154.537
0
60.000
62.200
0
60.000
0
199.350
187.250
0
129.290
0
31.900
30.900
0
30.500
0
-10.000
311001-670 HILFE ZUR PFLEGE
- Förderverein Hospiz Agathe Streicher
(Ulmer Hospiz)
-
L67031100100
Altenarbeit- Ambulante Hilfe
dies teilt sich auf in:
- Generationentreff
L67031100100
2.200 GD 067/18, FBA 13.02.2018
57.960
Förderrichtlinien - Beschluss des FBA
vom 27.04.2000 sowie 02.03.2011
400 Ab 2017 Erhöhung um 15.000 €
aufgrund Umwandlung von 2 FSJStellen in einen Personalkostenzuschuss
- Seniorenrat
L67031100100
6.300
6.100
0
4.000
0
2.100
- Gerontopsychiatrische
Betreuungsgruppen
L67031100100
12.400
12.000
0
6.250
0
5.750 Co-Finanzierung zur
Landesförderung
- Diakonie
L67031100100
23.950
11.950
0
7.950
0
0
4.000 FBA-Beschluss 27.04.2016, GD
- Paritätische Sozialdienste
L67031100100
12.350
11.950
0
11.950
0
0 FBA-Beschluss 09.12.2015, GD
- Wohnraumanpassung
L67031100100
0
8.300
0
0
0
8.300 Änderungsliste GD 904/18
- Mehrgenerationenwohnanlage am
Eselsberg
- Migration im Alter
L67031100100
28.316
27.416
0
25.000
0
2.416
L67031100100
L67031100100
12.400
29.200
12.000
28.300
0
0
0
6.800
0
0
12.000
21.500
L67031100100
9.830
9.830
0
8.340
0
- Demenz
165/16
510/15
- Niederschwellige, fallunspezifische,
sozialräumliche Angebote
- Projekte
1.490 Projekte z.T. Co-Finanzierung zur
Landesförderung
2018: Umgliederung "Ansatz Ulmer
Film- und Fotoamateure" 1.230 €
(gehört zu Projekte)
- Psychologische Beratungsstelle
(Diakonie)
L67031100100
32.700
28.500
0
28.500
0
0 BV 2019-2021; GD 246/18; FBA
11.07.18
Summe 311001-670
259.350
249.450
0
189.290
0
45.000
0
45.000
0
60.160
311002-670 EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
- Sozialpsychiatrischer Dienst des RehaVereins für soziale Psychiatrie Donau-Alb
e.V.
L67031100200
46.400
0 GD 457/14;
- Kath. und Evang. Kirchengemeinde für
Telefonseelsorge
L67031100200
14.784
14.284
0
14.284
0
- Amsel
L67031100200
1.000
900
0
0
0
- Caritas - Club Körperbehinderte
L67031100200
3.800
3.600
0
3.600
0
- Familienentlastenden Dienste
L67031100200
43.700
42.400
0
22.807
0
- Tagesstätte für psych. Kranke (RehaVerein)
L67031100200/
431810000
93.500
90.700
0
90.700
0
0 GD 325/17, FBA 04.10.2017
- Projekt Inklusion in Arbeit;
ESF Proj. Nr. 38554
Mariaberger Ausb. & Service gem.GmbH
L67031100200
0
70.700
0
70.700
0
0 GD 352/16 FBA 05.10.2016;
- Projekt Inklusionsarbeit
Stadtjugendring, Popbastion Region Ulm
L67031100200
2018 Reduzierung um 2.000 € (GD
326/17);
Budgetvereinbarung 2018-2019
0 GD 440/17, FBA 06.12.17
Budgetvereinbarung 2018-2019
900
0
19.593 Co-Finanzierung zum
Landeszuschuss
136
Finanzierung 2016 vorabdot. Bereich
0
0
0
15.000
0
-15.000 Finanzierung aus Budgetguthaben
der vorabdot. Eingliederungshilfe
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Kostenstelle/
Auftrag
Gegenstand
Ansatz
2019
Ansatz
2018
EUR
- Pojekt EHAP, Caritas
L67031100200
Erm. a. VJ Ergebnis 2018
EUR
0
EUR
0
EUR
0
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
Erm. i. FJ
EUR
2.268
Erläuterungen
EUR
0
-2.268 Förderung läuft am 31.12.18 aus;
Finanzierung über Einsparungen bei
Amsel und familienentlastenden
Dienste
- IBB Stelle
L67031100200
0
0
0
13.246
0
-13.246 Finanzierung über Landeszuschuss
- IBB Stelle Rückzahlung Landeszuschuss
2016 bzw. 2017, 2018
L67031100200
0
0
3.400
3.386
1.300
-1.286 Rückzahlung Landeszuschuss 2016
203.180
267.580
3.400
280.992
1.300
0
0
0
Summe 311002-670
-11.308
312002-670 EINGLIEDERUNGSLEISTUNGEN
- Caritasverband Baden-Württemberg für
L67031200200
109.200
0 Bis 2018 im PRC 362002-670
Jugendsozialarbeit
(Korrektur nach Produktplan der
Suchtberatung)
Budgetvereinbarung 2019-2021;
GD 251/18, FBA 11.07.18
psychosoziale Beratungs- und ambulante
Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und
Suchtkranke (legaler Suchtmittelbereich)
- Drogenhilfe Ulm-Alb-Donau e.V.
- Psycholog. Beratungsstelle,
Schwerpunktpraxis (illegaler
Suchtmittelbereich)
- Kontaktladen für
Drogengebraucher/-innen
L67031200200
128.800
0
0
0
0 Bis 2018 im PRC 362002-670
Jugendsozialarbeit
(Korrektur nach Produktplan der
Suchtberatung)
Budgetvereinbarung 2019-2021;
GD 256/18, FBA 11.07.18
L67031200200
146.000
0
0
0
0 Bis 2018 im PRC 362002-670
Jugendsozialarbeit
(Korrektur nach Produktplan der
Suchtberatung)
Laufende Förderung ab 2016;
GD 530/15 FBA 09.12.15
Der Betrag im Ansatz ist ein
Maximalbetrag.
Summe 312002-670
384.000
0
0
0
0
38.000
45.000
22.000
10.470
52.500
0
312001-670 LEISTUNGEN FÜR UNTERKUNFT UND HEIZUNG
- Projekt Drehscheibe Wohnraum
L67031200100
4.030 GD 163/17; GR 10.05.17;
Laufzeit des Projektes 01.07.1730.06.20
- Sanierungskostenzuschuss/
Instandsetzung/Mietausfallgarantie
- Caritas
L67031200101
30.000
30.000
0
30.000
0
0 Budgetvereinbarung 2018-2019;
GD 225/17; FBA 05.07.17
Jobcoach/Teilhabeplätze und
Arbeitslosenberatungszentren
68.000
75.000
22.000
40.470
52.500
L67031400900
116.440
113.040
0
113.040
0
L67031400900
32.620
31.620
0
31.460
0
L67031400900
42.300
41.000
0
41.000
0
- Dichtervierteltreff
L67031400900
10.200
10.200
0
10.000
0
- Biberacherstraße 35
L67031400900
10.200
10.200
0
9.100
0
- Begegnungsstätte Eichberg e.V.
L67031400900
10.200
10.200
0
16.600
0
- Café Alma (QT Erenäcker 10)
L67031400900
10.000
0
10.000
0
- Quartierstreff Reutlingerstr. 44/46
L67031400900
10.000
0
0
0
- weitere Quartiertreffs
L67031400900
2.100
2.000
0
0
0
NIS Projekt Agnes-Schultheiß-Platz
L67031400900
15.000
0
0
18.407
0
Summe 312001-670
4.030
314009-670 BÜRGERZENTREN
- Bürgerzentrum West /AG West
Ressourcenmanagement im Sozialraum
- AG West
- Quartierstreffs
- Café Canape
0 Betriebsträgervertrag
160 GD 163/17, GR 10.05.17
0 Budgetvereinbarung 2018-2020
GD 200/17, FBA 08.11.17
200
GD 238/16,
FBA 01.06.2016
Orte der Begnung im
Quartier und
Quartierssozialarbeit
Verlängerung der
-6.400
Bundesförderung bis 2020,
dementsprechend Verlängerung CoFörderung der Stadt
1.100
-10.000
0
2.000 weitere Orte der Begegnung im
Rahmen der Quartiertreffs
-18.407 Co-Finanzierung zur
Landesförderung aus dem Programm
für nichtinvestive
Städtebauförderung. Laufzeit bis
2020. Kosten für die Stadt Ulm ca.
15.000 € pro Jahr.
- Quartiersozialarbeit Völklingenweg
L67031400900
0
0
0
0
0
0
- ZEBRA - Zentrale Bürgeragentur
L67031400900
47.300
45.900
0
59.400
0
-13.500
- Engagiert in Ulm e.V. (Quartier 2020)
L67031400900
0
0
0
21.350
0
-21.350
- Engagiert in Ulm e.V.
L67031400900
88.400
85.800
0
85.800
0
- Stadtteilbudgets der regionalen
Planungsgruppen
L67031400900
3.500
3.500
0
3.000
0
0 Budgetvereinbarung 2018-2020;
GD 077/17, FBA 08.03.2017
500
137
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Kostenstelle/
Auftrag
Gegenstand
- Sie'ste
- Arbeitskreis Initiativen-Forum und KORN
Ansatz
2019
Ansatz
2018
EUR
EUR
L67031400900
77.300
Erm. a. VJ Ergebnis 2018
EUR
60.000
EUR
0
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
Erm. i. FJ
EUR
75.000
Erläuterungen
EUR
0
-15.000 GD 392/17, FBA 08.11.2017
Budgetvereinbarung 2018-2020
insgesamt 75.000 €.
Davon 15.000 €
Gesundheitsprävention
bis 2018 Finanzierung durch
Fachbereich. Ab 2019 im Ansatz
inbegriffen.
10.000 € Sonderzuschuss in 2017
0 Budgetvereinbarung 2018-2020;
GD 076/17, FBA 08.03.2017
L67031400900
9.900
9.600
0
9.600
0
- Phoenix Wiblingen e.V. (ehemals Oase 65) L67031400900
4.300
4.100
0
3.920
0
180
- Freiwilligen Card
L67031400900
3.000
3.000
0
2.600
0
400
Projekt TEaCH
L67031400900
0
0
0
-454
0
454 2018 Teilrückzahlung Zuschuss;
Co-Finanzierung zur
Landesförderung (Förderperiode
2015-30.04.2018), Finanzierung
durch Fachbereich seit 2013
- Christopher Street Day Ulm.Neu-Ulm e.V.
L67031400900
5.000
0
0
0
0
0
497.760
430.160
0
509.823
0
-79.663
L67031801000
30.000
30.000
0
30.000
0
0
L67031801000
16.250
16.250
0
16.250
0
0
L67031801000
38.700
38.700
0
38.700
0
0
L67031801000
0
13.000
0
13.000
0
0
L67031801000
40.000
40.000
0
40.000
0
0
L67031801000
40.000
40.000
0
40.000
0
0
Summe 314009-670
318010-670 FLÜCHTLINGSSOZ.ARB/KOORDINATION AU
- Familienplanung e.V.
- Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung
- Caritas Ulm-Alb-Donau
- Schwangerschafts-beratung, aufsuchendes
Angebot für Geflüchtete)
- Ev. Diakonie Verband
- Perspektiven- und Rückkehrberatung
- Erziehungsberatung
- RehaVerein
GD 905/17
- Behandlungszentrum für Folteropfer
- Caritas Ulm-Alb-Donau
- Beratung/Traumatherapie
- Oberlin e.V.
- IN VIA
- Diakonie
- Integrationsmanager
L67031801000
21.000
21.000
0
21.000
0
0
L67031801000
21.000
21.000
0
21.000
0
0
L67031801000
256.000
256.000
0
179.283
0
76.717
462.950
475.950
0
399.233
0
76.717
Summe 318010-670
GD 239/17, FBA 05.07.2017
314005-670 - UNTERBRINGUNG, BETREUUNG WOHNUNGSLOSE
- DRK
- Übernachtungsheim
L67031400500
228.940
222.230
0
222.230
0
0 GD 067/18, FBA 13.02.2018
- Tagesstätte für Wohnungslose
L67031400500/
43181000
122.410
118.810
0
118.810
0
0 GD 067/18, FBA 13.02.2018
- Wärmestube für Wohnungslose
L67031400500/
43181000
37.700
36.600
0
36.600
0
0 GD 067/18, FBA 13.02.2018
- Beratungsstelle für Wohnungslose
L67031400500/
43181000
196.572
190.772
0
190.772
0
0 GD 067/18, FBA 13.02.2018
- Wohnungslosenhilfe aufsuchende
Sozialarbeit
L67031400500
16.400
0
0
0
0
0
- Caritas
Summe 314005-670
602.020
568.420
0
568.412
0
0
46.500
45.100
0
45.100
0
0 GD 377/17, FBA 08.11.2017
3170-670 BETREUUNGLEISTUNGEN
- Verein Lebenshilfe Ulm/Neu-Ulm e.V. für
Betreuungen
L67031700100
Budgetvereinbarung (2018-2020)
311007-670 - HILFE ZUR ÜBERWINDUNG BES. SOZ. SCHWIERIGKEITEN
- Frauen helfen Frauen, Frauenberatungsstelle
L67031100700
87.400
84.800
0
84.800
0
0 Budgetvereinbarung 2018-2020;
- Bahnhofsmission
L67031100700
4.700
4.500
0
4.500
0
0
- Bewährungs- und Straffälligenhilfe, offene
L67031100700
20.500
0
0
0
0
GD 238/17, FBA 05.07.17
Anlaufstelle
Summe 311007-670
112.600
89.300
0
89.300
0
0
4140-670 SOZIALMEDIZINISCHE BERATUNG
- Aids-Hilfe Ulm/ Alb-Donau e.V.
-Betriebskostenzuschuss
L67041400800
38.800
37.600
0
37.600
0
0 Budgetvereinbarung 2018-2020
-Förderung Ausstieg aus der Prostitution
"PINK"
L67041400800
61.800
60.000
0
60.000
0
0 Bericht im FBA GD 195/18;
GD 378/17, FBA 08.11.2017
138
GD 067/18, FBA 13.02.2018
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
- Universitätsklinikum Ulm
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2019
Ansatz
2018
EUR
EUR
Erm. a. VJ Ergebnis 2018
EUR
EUR
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
Erm. i. FJ
EUR
Erläuterungen
EUR
L67041400800
19.350
18.750
0
18.750
0
0
L67041400800
53.900
52.300
0
52.300
0
0 Budgetvereinbarung 2018-2020;
- Psychosoziale Krebsberatung Ulm
- Beratung bei Problemschwangerschaften
GD 073/17, FBA 08.03.2017
Beratungsstelle für Schwangerschaften und
Familienplanung des Vereins Familienplanung
e.V.
Summe 4140-670
173.850
168.650
0
168.650
0
90.000
32.500
0
90.000
0
0
363002-670 FÖRDERUNG DER ERZIEHUNG IN DER FAMILIE
- Zuschuss für Babytasche
L67036300200
-57.500 GD 029/12, Beschluss des FBA
21.03.2012.
Die Kosten für das Projekt betragen
insgesamt 90.000 €.
Die Mehrausgaben wurden in 2017
und 2018 durch fallunspezifische
sozialraumübereifende Mittel
(45.000 €) sowie aus
Budgetübertrag vorabdot.
Jugendhilfe (12.500 €) finanziert. Ab
2019 bedingt durch
Kontraktänderung kompletter Betrag
im Haushalt veranschlagt.
362004-670 - EINRICHTUNGEN DER JUGENDARBEIT
- Verbandliche Jugendarbeit /
Stadtjugendring
L67036200400
- Ferienangebote
L67036200400
727.700
714.400
0
738.231
0
-23.831 GD 307/14, Beschluss des FBA
08.10.14;
2018 Erhöhung um 40.600 € (davon
4.400 € einmalig für den
Kinderschutz in 2018);
GD 321/17; FBA 04.10.17
Budgetvereinbarung 2018 bis 2020
vorbehaltlich Beschlussfassung durch
den Gemeinderat.
Ergebnis 2017 inkl. 10.251,81 € für
Nachzahlung Hausnebenkosten.
68.300
66.300
0
63.397
0
2.903 Abwicklung über Stadtjugendring,
GD 456/15; FBA 25.11.2015.
Ergebnis 2017 inkl. 14.869 aus MU
Nachzahlung.
- Verein Jugendfarm
L67036200400
102.700
59.700
0
99.700
0
-40.000 Budgetvereinbarung 2018-2020;
GD 173/17, Beschluss FBA am
31.05.2017
Gesamtzuschuss inkl. Indexierung
99.700 € (Bis inkl. 2018 40.000 €
aus Budgetübertrag Jugendhilfe).
Summe 362004-670
898.700
840.400
0
901.328
0
-60.928
7.500
54.400
22.500
52.800
0
0
0
52.800
0
0
22.500 GD 417/14, FBA 10.12.2014
0 Budgetvereinbarung 2018-2020;
61.900
75.300
0
52.800
0
22.500
65.200
50.200
0
50.200
0
362002-670 - JUGENDSOZIALARBEIT
- Jugendberufshilfe
- AWO
- Andere Baustelle Ulm e.V.
(Wege zur Arbeit)
L67036200202
L67036200202
GD 175/17, FBA 31.05.17
Zwischensumme Jugendberufshilfe
- Andere Baustelle Ulm e.V.
(Kompetenzagentur)
L67036200202
0 Budgetvereinbarung 2019-2022,
GD 335/18, FBA 26.09.18;
Cofinanzierung ESF-Projekt
ESF-Mittel Weiterleitung an Andere
L67036200200
Baustelle (Kompetenzagentur) und Partner
für Microprojekte
55.600
74.600
0
102.000
0
-27.400 Weiterleitung EU-Gelder ESF Projekt
2015-2018 (keine städtischen
Gelder)
- Schulsozialarbeit
- Pestalozzi (Lernen fördern Ulm e.V)
L67036200201
55.600
53.900
0
53.900
0
0 Budetvereinbarung 2018-2020
GD 286/17; JHA 20.09.2017
AWO:
- Adalbert-Stifter/Multscher GS
L67036200209
48.750
31.000
0
34.875
0
-3.875 GD 375/18, FBA 07.11.18
- Albrecht-Berbl./Meinloh GS
L67036200207
45.500
43.400
0
28.933
0
14.467 GD 375/18, FBA 07.11.18
- Anna-Essinger-Realschule
L67036200207
48.650
46.100
0
46.100
0
0 GD 375/18, FBA 07.11.18
- Eduard Mörike WRHS
L67036200205
64.900
61.400
0
61.400
0
0 GD 375/18, FBA 07.11.18
- Adalbert-Stifter GMS
L67036200209
81.150
92.000
0
76.700
0
15.300 GD 375/18, FBA 07.11.18
- Anna-Essinger-Gymnasium
L67036200201
48.650
46.100
0
46.100
0
0 GD 375/18, FBA 07.11.18
Oberlin (Caritas bis 30.08.18)
- Robert-Bosch-Schule und
Ferdinand-von-Steinbeis-Schlule
L67036200201
97.300
92.000
0
92.000
0
0 GD 375/18, FBA 07.11.18
139
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
- Fridrich-List-Schule/
HORIZONT, VABO-Klassen
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2019
Ansatz
2018
EUR
EUR
L67036200201
Zwischensumme Schulsozialarbeit
- Caritasverband Baden-Württemberg für
Erm. a. VJ Ergebnis 2018
EUR
EUR
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
Erm. i. FJ
EUR
EUR
64.900
59.200
0
59.598
0
555.400
525.100
0
499.606
0
96.000
0
96.000
0
L67036200202
-398 GD 375/18, FBA 07.11.18
25.494
0 Ab 2019 im PRC 312002-670
Eingliederungshilfeleistungen
(Korrektur nach Produktplan der
Suchtberatung)
Budgetvereinbarung 2019-2021;
GD 251/18, FBA 11.07.18
psychosoziale Beratungs- und ambulante
Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und
Suchtkranke (legaler Suchtmittelbereich)
- Drogenhilfe Ulm-Alb-Donau e.V.
- Psycholog. Beratungsstelle,
Schwerpunktpraxis (illegaler
Suchtmittelbereich)
- Kontaktladen für
Drogengebraucher/-innen
Erläuterungen
L67036200202
121.700
0
121.700
0
0 Ab 2019 im PRC 312002-670
Eingliederungshilfeleistungen
(Korrektur nach Produktplan der
Suchtberatung)
Budgetvereinbarung 2019-2021;
GD 256/18, FBA 11.07.18
L67036200202
141.700
0
115.917
0
25.783 Ab 2019 im PRC 312002-670
Eingliederungshilfeleistungen
(Korrektur nach Produktplan der
Suchtberatung)
Laufende Förderung ab 2016;
GD 530/15 FBA 09.12.15
Der Betrag im Ansatz ist ein
Maximalbetrag.
Summe 362002-670
738.100
1.084.600
0
1.038.223
0
46.377
363003-670 - HILFEN FÜR JUNGE MENSCHEN UND FAMILIEN
Frauen und Familie
- Erziehungsberatung
- Kinderschutzbund
L67036300300
95.414
74.500
0
88.864
0
-14.364
- Begleiteter Umgang
L67036300300
15.500
15.000
0
15.000
0
0
- Starthilfe für Renovierung Räume
L67036300300
0
2.000
0
2.000
0
0
- Caritas
L67036300300
130.418
118.400
0
122.968
0
-4.568
- Diakonie
L67036300300
142.168
118.400
0
122.968
0
-4.568
- Familienzentren
L67036300300
114.100
60.700
0
60.000
0
GD 334/18, FBA 26.09.18
700 GD 089/14, JHA 13.03.2014;
2018 Erhöhung um 15.000 €, GD
161/17; FBA 31.05.17
497.600
389.000
0
411.800
0
-22.800
5.115.710
4.799.810
25.400
4.887.158
53.800
-54.915
22.120.050
20.505.950
0
21.245.263
0
-739.313
ÜPL-Mittel i.H.v. 700.000 €,
GD 460/18
L66036501101
- Zuschüsse für Betriebskindertages3.800.000
einrichtungen
3650010266 - FÖRDERUNG VON KINDERN IN GRUPPEN 7-14 JAHRE
3.400.000
0
3.486.037
0
-86.037
148.700
0
187.810
0
-39.110
GD 343/16, FBA 05.10.16,
GR 12.10.16;
GD 161/17; FBA 31.05.17
GD 316/17, GR 11.10.17
GD 240/17, FBA 05.07.17
189.775
0
170.892
0
18.883
Summe 363003-670
Zwischensumme SOZIALES
Kinderbetreuung Ulm (KIBU)
3650* ZUSCHÜSSE FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
3650010166 - FÖRDERUNG VON KINDERN IN GRUPPEN 0-6 JAHRE
- Betriebskostenzuschüsse für Kindergärten L66036501100
(neu)
und Kindertagheime
L66036500001 (alt)
- Betriebskostenzuschüsse für Kindergärten L66036501200
und Kindertagheime
210.000
0
3650020166 - FÖRDERUNG UND VERMITTLUNG VON KINDERN 0-6 JAHRE
- Ford./Vermittl.v.Kindern < 6J in
Tagespflege (Tagesmütterverein)
L66036502100
193.895
0
3650020266 - FÖRDERUNG UND VERMITTLUNG VON KINDERN 7-14 JAHRE
0
- Ford./Vermittl.v.Kindern < 14J in
Tagespflege (Tagesmütterverein)
L66036502200
10.205
14.325
0
29.540
0
-15.215
- Essensgeldübernahme
L66036500003
15.000
40.000
0
11.708
0
28.292
26.349.150
24.298.750
0
25.131.250
0
-832.500
35.018.660
32.605.460
51.300
33.607.573
53.800
-883.782
Zwischensumme KIBU
SUMME Zuschüsse für laufende Zwecke
140
GD 316/17, GR 11.10.17
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2019
Ansatz
2018
EUR
EUR
Erm. a. VJ Ergebnis 2018
EUR
EUR
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
EUR
EUR
Erläuterungen
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
BILDUNG UND SPORT
211006-610 - GYMNASIEN
- Umbau und Erweiterung St. Hildegard-Schule
- Investitionszuschuss
7.21100603
0
407.000
98.617
398.773
106.843
0 Gesamtzuschuss 4.005 T€
(Kostenfortschreibung GD 229/17)
(Anpassung Nachtrag 2017 und FFH
2018)
- Sanierung freie Waldorfschule Römerstraße
- Investitionszuschuss
7.21100616
Summe 211006-610
405.500
0
0
0
319.400
-319.400 GD 179/18, FBA vom 11.07.18
405.500
407.000
98.617
398.773
426.243
-319.400
2710-610 - VOLKSHOCHSCHULE/FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE
- Investitionskostenzuschuss
Volkshochschule
761027100090
30.000
55.000
0
55.000
0
0 Budgetvereinbarung
- Investitionskostenzuschuss
Familienbildungsstätte
761027100090
8.000
8.000
4.600
9.319
3.200
81 Budgetvereinbarung;
GD 324/16, FBA 05.10.16
ÜPL vom 22.11.17 über 9.795 € aus
allg. Finanzmitteln.
Summe 2710-610
38.000
63.000
4.600
64.319
3.200
81
700.000
700.000
122.500
467.174
345.300
10.026
4210-610 - FÖRDERUNG DES SPORTS
- Turn- und Sportvereine zum Bau und zur
Sanierung von Sportstätten
761042100090
- Sportvereinszentrum Jungingen
7.42100001
0
0
577.800
309.000
268.800
0 GD 081/17, GR 29.03.17
- TSG Söflingen, Sportopia
7.42100002
2.500.000
2.102.600
879.200
0
0
2.981.800 GD 177/17, GR 10.05.17
- BBU, Orange Campus
7.42100003
2.900.000
2.000.000
1.000.000
0
0
3.000.000 GD 285/18, FBA 11.07.18
- Umkleidegebäude SSV/SSV Fußball
7.42100004
Summe 4210-610
618.200
1.300.000
0
1.211.654
88.346
6.718.200
6.102.600
2.579.500
1.987.828
702.446
0
0
0
244.013
0
0 GD 353/17, GR 15.11.17
5.991.826
4241-611 - Sporthallen, Sportplätze
- Zuschuss Sanierung Kunstrasen TSG
Söflingen ZB 15
7.42410009.01
-244.013 APL/ÜPL 250.000 €
BEREICH SOZIALES
PRC 311007-670 - HILFE ZUR ÜBERWINDUNG BES. SOZ. SCHWIERIGKEITEN
- Jugend- und Erwachsenenhilfe Seitz
gGmbH
- Übergangswohnmöglichkeit für junge
Erwachsene in besonderen
Lebenslagen
(Weyermannweg)
767031100790
0
76.000
0
64.505
11.500
-5 GD 365/17, FBA 08.11.17
767036200490
0
0
0
10.029
0
-10.029 GD 905/16; FBA 29.11.16
- Baukostenzuschüsse zu Neubauten von
Jugendräumen
767036200490
5.000
5.000
64.000
0
54.000
- Ev. Gesamtkirchengemeinde
- Sanierung Freizeitheim Ruhetal
767036200490
362004-670 - KINDER-/JUGENDARBEIT
- Verein Jugendfarm
- Zuschuss für Sanierung
15.000 Beschluss des Gemeinderats vom
15.05.1999;
2016 einmalige Erhöhung
um 30.000 €
275.000
0
0
0
0
0
280.000
5.000
64.000
10.029
54.000
4.971
7.36500012.04.09.001
0
0
0
16.689
0
-16.689
7.36500012.01.09.001
0
0
0
8.500
0
-8.500
0
0
0
25.189
0
-25.189
0
136.100
0
0
0
136.100 Beschluss FBA 16.03.2016, GD
0
352.000
37.000
246.000
143.000
Summe 362004-670
ZUSCHÜSSE FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
3650-650 STÄDTISCHE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
- Zuschuss Ausstattung Biberacherstr. 136
(Ulmer Kinderladen)
- Zuschuss Ausstattung Cartesiusstr. 6
(Montessori)
Summe 3650-650
3650-660 - KINDERBETREUUNG ULM
- Ausbau Kinderbetreuung
- Vorhaben 0115 - Umbau & Sanierung Kita Am 7.36500115
Roten Berg 34
- Vorhaben 0116 - Umbau & Sanierung Kita Abt- 7.36500116
Ulrich-Str. 2
065/16
0 Beschluss GR 29.03.2017, GD
054/17
141
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2019
Ansatz
2018
EUR
- Vorhaben 0117 - Ersatzbau Elisabethenstr. 37 7.36500117
Erm. a. VJ Ergebnis 2018
EUR
0
EUR
413.000
EUR
0
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
Erm. i. FJ
EUR
0
Erläuterungen
EUR
0
413.000 Beschluss FBA 16.03.2016, GD
065/16 + GR 21.03.2018, GD
055/18
- Vorhaben 0118 - Neubau Kita Böhmeweg 17
7.36500118
1.017.000
830.000
0
0
0
830.000 Beschluss FBA 16.03.2016, GD
065/16 + GR 21.03.2018, GD
055/18
7.36500119
0
1.007.600
580.000
1.372.140
153.000
62.460 Beschluss GR 29.03.2017, GD
- Vorhaben 0120 - Ersatzbau Dreifaltigkeitsweg 7.36500120
0
1.433.200
720.000
836.240
1.255.000
61.960 Beschluss GR 29.03.2017, GD
- Vorhaben 0121 - Sanierung Haslacherweg 72 7.36500121
0
0
160.000
95.000
22.000
43.000 Beschluss GR 11.10.2017, GD
- Vorhaben 0122 - Dachsanierung Am Bürgele 5 7.36500122
0
245.000
0
121.000
124.000
0 Beschluss GR 11.10.2017, GD
- Vorhaben 0123 - Erweiterung Abt-Ulrich-Str. 2 7.36500123
738.400
0
0
0
0
0 Beschluss GR 21.03.2018, GD
150.000
150.000
95.000
110.388
0
- Vorhaben 0119 - Ersatzbau Neunkirchenweg
65 (nach Brand)
054/17
21
054/17
316/17
316/17
055/18
Sonstige Maßnahmen Baukostenzuschüsse zu Neubauten und
Sanierungen von Kindergärten
Summe 3650-660
SUMME Investitionszuschüsse
GESAMTSUMME
142
766036500090
134.612
1.905.400
4.566.900
1.592.000
2.780.768
1.697.000
1.681.132
9.347.100
11.220.500
4.338.717
5.575.425
2.894.389
7.358.605
44.365.760
43.825.960
4.390.017
39.182.998
2.948.189
6.474.823
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG, BAU UND UMWELT
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Erm. a.
VJ
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans. +
Ergebnis
Erm. i. FJ Erm.VJ - Erg. 2018
Erm.FJ 2018
EUR
EUR
Erläuterungen
EUR
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht (SUB)
5540-750 - LANDSCHAFTSSCHUTZ
- Bund für Umwelt und Naturschutz
- Betriebskostenzuschuss
- Zuschuss für Maßnahmen der
Umweltbildung
L75055400100
L75055400100
Summe 5540-750
11.600
5.900
11.200
5.700
0
0
11.200
5.600
0
0
0
100
17.500
16.900
0
16.800
0
100
30.900
30.900
0
29.670
0
Feuerwehr (FW)
1260-720 - FEUERSCHUTZ
- Freiwillige Feuerwehr Ulm
720030
1.230 30,00 EUR je
Feuerwehrmann/frau;
Beschluss GR 16.07.2008
- Fahrzeugfreunde der Ulmer Feuerwehr
e.V.
720030
32.700
31.700
0
31.000
0
700 Beschluss FBA StBU 28.06.2011
für die Anmietung einer Halle
zur Unterbringung von FWOldtimer-Fahrzeugen
Summe 1260-720
63.600
62.600
0
60.670
0
1.930
1280-720 - KATASTROPHENSCHUTZ
- Verein für Rettungshunde
720560
200
200
0
200
0
0
- Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
720560
200
200
0
200
0
0
400
400
0
400
0
0
900
900
0
900
0
0
900
900
0
900
0
0
0
39.334
49.000
Summe 1280-720
Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung (VGV)
5410-750 - GEMEINDESTRASSEN
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
750560
Summe 5410-750
5470-750 - ÖPNV - FÖRDERUNG DES ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHRS
- Regio-S-Bahn Donau-Iller e.V.
750761
242.200
79.900
-8.434 Stadt-UmlandMobilitätskonzeption
"Regio-S-Bahn Donau Iller"
2016 - 2018 rd. 224T€
GD 185/15, GR 17.04.2015
2019- 2021 rd. 727 T€
GD 445/18 GR 14.11.2018
5520-750 WASSERLÄUFE, WASSERBAU
- Überprüfung der
Entwässerungseinrichtungen
L75055200001
50.000
0
0
0
0
5540-740 NATURSCHUTZ
- Begrünung der Fassaden
L74055400200
50.000
0
0
0
0
- Nisthilfen
L74055400200
50.000
0
0
0
0
0
Summe 5540-740
5610-740 - UMWELTRECHT
- Lärmschutzprogramm
L74056100500
100.000
0
0
0
0
100.000
100.000
0
116.664
0
-16.664 Beschluss Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung, Bau und
Umwelt vom 15.11.2011;
2018 Finanzierung aus üpl.
Mittel 30.000 €
Zentrales Gebäudemanagement (GM)
5230-710 - HEIMATGESCHICHTLICHE BAUTEN
- Förderkreis Bundesfestung Ulm e.V.
Zuschuss Blockhaus Oberer Kuhberg
- Förderkreis Bundesfestung Ulm e.V.
-700030
0
0
0
5.000
0
0 Bewilligung BM3 17.12.2018
einmalig
792009
10.900
10.500
0
10.500
0
0 FBA Beschluss 15.12.15, GD
348/15
- Evang. Kirchengemeinde Ulm für
- Betriebskostenzuschuss
Münsterbauhütte
792013
114.500
111.100
0
111.100
0
0 Beschluss des GR vom
01.03.2000
143
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG, BAU UND UMWELT
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
- Bezuschussung von Unterhalts- und
792013
Pflegemaßnahmen der Kirchengemeinden
- Münster - Sanierung Hauptturm (Ostteil)
792013
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Erm. a.
VJ
EUR
3.100
EUR
3.000
0
250.000
EUR
Diff. Ans. +
Ergebnis
Erm. i. FJ Erm.VJ - Erg. 2018
Erm.FJ 2018
0
EUR
384
0
250.000
EUR
0
0
Erläuterungen
EUR
2.616
0 Befristet 2015-2018,
gesamt 850 T€.
GD 360/14, GR vom 18.12.2014
- Münster - Restaurierungsarbeiten am
nördlichen Chorturm
792013
300.000
0
0
0
0
0 Befristet 2019-2021,
GD 391/18, GR 14.11.18
Summe 5230-710
860.700
374.600
0
376.984
0
2.616
Tiergarten (TG)
2530-750 - TIERGARTEN
- Gesellschaft Neues Aquarium e.V.
750362
1.400
1.400
0
1.400
0
0
- Verein der Freunde des Botanischen
Gartens für die pädagogische Arbeit
750362
20.200
19.600
0
19.600
0
0
21.600
21.000
0
21.000
0
0
500
500
0
500
0
0
1.457.400
656.800
0
633.252
49.000
-20.452
166.174
0
Summe 2530-750
Bestattungswesen (FR)
5530-760 - BESTATTUNGSWESEN
- Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge L76055300300
SUMME Zuschüsse f. laufende Zwecke
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
5610-740 - UMWELTRECHT
- Zuschüsse zur Förderung regenerativer
Energien
7 740 561000 90
250.000
250.000
0
83.826 Beschluss des Bauausschusses
vom 04.06.1991,
Grundsatzbeschluss 'Energie'
am 18.10.2000
5510-750 - ÖFFENTLICHE GRÜNANLAGEN
- DAV, Sektion SSV Ulm 1846
- Pump-Track-Strecke
SUMME Investitionszuschüsse
GESAMTSUMME
144
7 750 551000 90
0
120.000
0
118.848
0
1.152 GD 905/17, GR 13.12.17
250.000
370.000
0
285.022
0
84.978
1.707.400 1.026.800
0
918.274
49.000
64.526
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
ZUSAMMENSTELLUNG DER ZUSCHÜSSE
Ansatz
2019
Ansatz
2018
Erm. a. VJ
Ergebnis
2018
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2018
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
BEREICH OBERBÜRGERMEISTER
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt
98.300
0
96.000
0
0
0
95.950
0
0
0
0
0
BEREICH ZENTRALE STEUERUNG UND DIENSTE
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt
10.700
0
10.500
0
0
0
20.433
0
0
0
-933
0
BEREICH BÜRGERDIENSTE
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt
0
75.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.821.800
85.000
1.837.200
356.000
63.400
25.500
1.811.440
125.284
87.800
50.216
1.342
206.000
35.018.660
9.347.100
32.605.460
11.220.500
51.300
4.338.717
33.607.573
5.575.425
53.800
2.894.389
-883.782
7.358.605
1.457.400
250.000
656.800
370.000
0
0
633.252
285.022
49.000
0
-20.452
84.978
INSGESAMT
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt
38.406.860
9.757.100
35.205.960
11.946.500
114.700
4.364.217
36.168.648
5.985.730
190.600
2.944.606
-903.824
7.649.583
GESAMTSUMME
48.163.960
47.152.460
4.478.917
42.154.378
3.135.206
6.745.758
FACHBEREICH KULTUR
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt
FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG, BAU U. UMWELT
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt
145
Anlage 10
Budgetabschlüsse 2018
Mit Ausnahme der Verrechnungen des Zentralen Gebäudemanagements (ILV GM Nebenkosten) wird
die Interne Leistungsverrechnung ab dem Jahr 2014 budgetneutral behandelt. Da es bei der ILV GM
Nebenkosten im Jahr 2018 zu Abweichungen zwischen Planansatz und Rechnungsergebnis kommt,
wurde 2018 auch diese ILV flächendeckend bereinigt.
Plan
1.
Oberbürgermeister
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
A. Bereinigter Budgetüberschuss
Erträge
9.164.100
9.484.881,36
320.781,36
7.945.000,00
8.544.326,13
16.489.326,13
8.023.371,20
8.755.970,35
16.779.341,55
78.371,20
211.644,22
290.015,42
7.325.226,13
7.294.460,19
-30.765,94
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2018
30.800
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2017
./. Verwendung 2018
15.400
47.800
-6.000
41.800
B d tüb t
h 2019
Budgetübertrag
nach
57 200
57.200
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
-1.446.300
davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschriften
Grundstücksbewirtschaftungskosten "Sedelhöfe" Deckung aus FinHH
Rechts- und Beratungskosten "Sedelhöfe" Deckung aus FinHH
Mehraufwand Projekt "DA Space"
Mehraufwand Projekt "Zukunftskommune", Umschichtung vom FHH
Mehraufwand Gebäudebewirtschaftung, UWS-Verwaltervertrag
Mehraufwand Gutshof Altheim, Zuführung Rücklagen Stiftung
Belastungen
Neutralisierung Mehrerträge aus Projekt "DA Space"
Neutralisierung Mehrerträge aus Miet-/Pachterlöse
Neutralisierung Mehrerträge aus Anschlagwesen
Neutralisierung Mehrerträge aus Ersatz Sachaufwand aus Abrechnung CCU
Neutralisierung Mehrerträge aus Steuererstattung städtische Hallen
Neutralisierung Wenigerbedarf Zuschuss Stadtentwicklungsverband
Neutralisierung Umbau LI-Betriebshof (Spießhof), Umschichtung in FinHH
Neutralisierung Wenigerbedarf Projekt "Vernetzte Mobilitätssysteme"
Neutralisierung Sanierung MZH Unterweiler, Umschichtung in FinHH
146
588.600
255.700
578.000
380.000
951.800
312.800
572.800
1.486.900
111.700
62.000
422.500
69.800
100.000
100.000
154.900
Anlage 10
2.a Zentrale Steuerung und Dienste
(ohne Interne Dienste)
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
Plan
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
1.499.300,00
1.552.423,72
53.123,72
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
10.123.100,00
4.873.585,85
14.996.685,85
10.460.901,34
4.830.192,90
15.291.094,24
337.801,34
-43.392,95
294.408,39
Budgetzuschuss
13.497.385,85
13.738.670,52
241.284,67
Aufwendungen
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetdefizit 2018
-241.000
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2017
./. Verwendung 2018
-121.000
300.000
-84.300
216.000
Budgetübertrag nach 2019
95.000
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
d
B
i i
000 €
davon
Bereinigungen
> 60
60.000
Gutschriften
Gutschrift Personal - Tarifsteigerung 2018
Belastungen
Bereinigung Minderaufwand Personalaufwendungen
Neutralisierung Minderaufwand PRC 1121-220 Personalmanagement
Neutralisierung Minderaufwand EDV-Steuerung
-946.400
64.440
218.900
560.535
116.000
147
Anlage 10
2.b Zentrale Steuerung u. Dienste
- hier nur Interne Dienste A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
Plan
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
1.046.000,00
983.892,90
-62.107,10
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
2.065.400,00
3.220.647,58
5.286.047,58
2.084.899,86
3.205.445,65
5.290.345,51
19.499,86
-15.201,93
4.297,93
Budgetzuschuss
4.240.047,58
4.306.452,61
66.405,03
Aufwendungen
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetdefizit 2018
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2017
./. Verwendung 2018
-66.000
-33.000
248.000
-9.900
238.000
Budgetübertrag nach 2019
205.000
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschriften
Donaubad, Abbruch alte Gebäude
Donaubad, Bereinigung Minderertrag
Belastungen
Donaubad, Buchung LBBW-Darlehen erfolgt über Bilanzkonto
148
-699.200
230.000
274.800
1.176.000
Anlage 10
Plan
4.
Bürgerdienste
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
12.901.500,00
12.867.423,18
-34.076,82
11.117.066,55
3.946.019,25
15.063.085,80
11.127.371,61
3.866.892,29
14.994.263,90
10.305,06
-79.126,96
-68.821,90
2.161.585,80
2.126.840,72
-34.745,08
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2018
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2017
./. Verwendung 2018
35.000
17.000
486.000
-6.938
479.000
Budgetübertrag nach 2019
496.000
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
-653.903
60 000 €
davon Bereinigungen > 60.000
Gutschriften
Belastungen
Neutralisierung Mehrertrag Verwaltungsgebühren Sicherheit und Ordnung
Neutralisierung Mehrertrag Benutzungsgebühren Sicherheit und Ordnung
Neutralisierung Mehrertrag Verwaltungsgebühren Ausländer- und Staatsangehörigk
Neutralisierung Mehrertrag Verwaltungsgebühren gemeinsame Zulassungsstelle
Neutralisierung Mehrertrag Bestattungen (Ersatz vom Sachaufwand)
164.000
106.200
95.900
103.700
64.100
149
Anlage 10
Plan
5.
Kultur (ohne Sonderbudgets)
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
351.600,00
582.620,51
231.020,51
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
1.875.539,92
3.474.529,53
5.350.069,45
1.971.348,37
3.662.638,91
5.633.987,28
-2.061,04
-64.600,96
283.917,83
Budgetzuschuss
4.998.469,45
5.051.366,77
52.897,32
Aufwendungen
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetdefizit 2018
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2017
./. Verwendung 2018
-53.000
-27.000
50.000
-2.800
47.200
Budgetübertrag nach 2019
20.000
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
-318.700
davon Bereinigungen
g g > 60.000 €
150
Gutschriften
Nutzungskonzept Wilhelmsburg - Umschichtung aus Finanzhaushalt
100.000
Belastungen
Neutralisierung - Umschichtung Leistungsprämie zu den Sonderbudgets KU
120.300
Anlage 10
6.
Bildung und Soziales
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
Plan
einschl. Erm.-Übertrag VJ
€
Ergebnis
€
Veränderung
€
62.960.000,00
62.575.103,71
-384.896,29
44.918.900,00
76.628.408,28
121.547.308,28
44.696.132,29
76.843.426,47
121.539.558,76
-222.767,71
215.018,19
-7.749,52
58.587.308,28
58.964.455,05
377.146,77
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetdefizit 2018
Finanzierung durch Kontrakte aus der vorabdot. Sozialund Jugendhilfe:
- Personalausgaben (bereits berücksichtigt)
- Sachausgaben
bereinigter Budgetüberschuss 2018
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2017
./. Verwendung in 2018
-377.000
0
417.500
40.500
20.000
231.000
-20.100
210.900
Budgetübertrag nach 2019
231.000
C. vorabdotierter Bereich 1)
Budgetübertrag 2017 vorabdotierte Sozial- und Jugendhilfe
./. Verwendung 2018 durch Kontrakte (vgl. B.)
Budgetübertrag nach 2019 vorabdotierter Bereich 2)
572.000
518.902
0
1) Zum 01.01.2018 wurde ein neuer Kontrakt zur Steuerung der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe
geschlossen. Für diesen Kontrakt wird jährlich ein Budget von 300 T€ für Innovations- und Präventionsprojekte
im Haushaltsplan veranschlagt, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Qualität im
sozialräumlichen Arbeiten, sowie dem möglichst effizienten Ressourceneinsatz.
2) Der neue Kontrakt zur Steuerung der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe sieht keinen Budgetübertrag vor.
151
Anlage 10
D. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
152
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
-2.790.872
davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschrift
Neutralisierung - Mindererträge Erstattungen von Gemeinden (Sonderschulen)
Neutralisierung - Mindererträge Personalkostenersatz Beschäftigungsförderung
Neutralisierung - Mehraufwendungen aus Mehrerträgen finanziert
Gutschrift - Personalaufwand aufgrund Kontrakt Eingliederungshilfe
Gutschrift - Leistungszulagen
Neutralisierung - Personalmehraufwand Kinderbetreuung
Neutralisierung - Finanzierung Personalkosten aus Budget Kontrakte
Neutralisierung - Finanzierung Personalkosten aus Mehrerträgen
Neutralisierung - Mehraufwendungen Bildungsmesse
Gutschrift - Personal Tarifsteigerung 2018
63.300
432.400
894.000
134.900
164.116
1.890.200
101.400
402.800
92.200
167.815
Belastungen
Neutralisierung - Mehrerträge FAG-Zuweisungen, Sachkostenbeiträge
Neutralisierung - Mehrerträge Flüchtlinge
Neutralisierung - Mehrerträge Kinderbetreuung
Neutralisierung - Mehrerträge Schadenersatz Kostenart Gebäude 34610071
Neutralisierung - Mehrerträge Bildungsmesse
Umschichtung - Mehrerträge zu Personalaufwand
Umschichtung - Mehrerträge für Aufwendungen im Ergebnishaushalt
Neutralisierung - Personalminderaufwand Flüchtlinge
Neutralisierung - Personalminderaufwand Beschäftigungsförderung
Neutralisierung - Personalminderaufwand Schulsozialarbeit
Neutralisierung - Minderaufwand Mensa am Kuhberg
Neutralisierung - Minderaufwand Unterbringung Flüchtlinge
Neutralisierung - Minderaufwand Beschäftigungsförderung
179.900
1.113.100
530.400
82.900
92.200
402.800
894.000
937.200
496.900
137.100
92.000
85.700
259 500
259.500
Anlage 10
Plan
7.
Stadtentw., Bau und Umwelt
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
47.744.206,28
48.594.536,29
850.330,01
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
34.943.364,25
49.433.675,50
84.377.039,75
34.659.976,86
50.546.450,48
85.206.427,34
-283.387,39
1.112.774,98
829.387,59
Budgetzuschuss
36.632.833,47
36.611.891,05
-20.942,42
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2018
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2017
./. Verwendung 2017
21.000
10.000
365.000
-3.995
361.000
Budgetübertrag nach 2019
371.000
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
-4.465.027
davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschriften
l Mindererträge
i d
ä BHKW, PV-Anlagen
l
Neutral.
Neutralisierung Mindererträge Ersatz Planung Moco-Areal 82000
Neutral. Minderertr. Zuweis. Zuschüss., Gesamtstädt. Klimaschutzkonzept
Neutral. Minderertrag Verwaltungsgebühren Umweltschutz / Gewerbeaufsicht
Neutral. Minderertrag Parkgebühren
Neutr. Mehraufwand Baubetriebshof
Neutr. Mehraufwand Straßenbeleuchtung Erstattung an SWU
Neutr. Mehraufwand Straßenunterhalt
Gutschrift Personal - Tarifsteigerung 2018
00
155.100
82.000
126.000
82.400
252.000
146.700
317.800
94.800
192.325
Belastung
Neutralisierung Mehrerträge Mieterlöse Gebäude
Neutralisierung Mehrerträge Erstattungen v. Gemeinden - Feuerwehr
Neutralisierung Mehrerträge Benutzungsgebühren für Einsätze - Feuerwehr
Neutralisierung Mehrerträge Verwaltungsgebühren (Bauordnung)
Neutralisierung Mehrerträge Benutzungsgebühren Tiergarten
Neutralisierung Mehrerträge Verwaltungsgebühren Gemeindestraßen
Neutralisierung Mehrerträge Benutzungsgebühren Gemeindestraßen
Neutralisierung Mehrerträge Parkgebühren Tiefgarage Kornhaus
Neutralisierung Minderaufwand Öffentlichkeitsarbeit City-Bahnhof
Neutralisierung Minderaufwand Honorare KOST 2020
Neutralisierung Minderaufwand BHKW, PV-Anlagen
Neutralisierung Minderaufwand Erhöhung Einsatzgelder Freiw. Feuerwehr
Neutralisierung Minderaufwand Planung City-Bahnhof
Neutralisierung Minderaufwand Planung Moco-Areal
Neutralisierung Minderaufwand Strom für Straßenbeleuchtung
Neutralisierung Minderaufwand Adenauerbrücke
Neutralisierung Minderaufwand Friedhof / Krematorium
Neutralisierung Minderaufwand Software Leistungsentgelte / Wartung
Neutralisierung Minderaufwand Personal
119.600
93.400
86.300
431.600
111.600
60.400
161.500
124.800
100.000
78.600
103.900
79.300
60.200
82.000
127.200
138.200
232.500
107.100
274.479
153
Anlage 10
Abschlüsse der kulturellen Sonderbudgets
1. Museum PRC 2520-520
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
Ergebnis
€
475.000
604.254
Aufwendungen
- Personalwand
- Sachaufwand, ILV
G
Gesamtaufwendungen
t f
d
1.621.360
1.235.307
2.856.667
2 856 667
1.544.537
1.246.119
2.790.656
2 790 656
Budgetzuschuss
2.381.667
2.186.402
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetergebnis 2018
positiv
g
Budgetdefizit
aus 2017
./. Abbau des Altdefizits (GD 182/18) *)
-613.000
122.600
Budgetübertrag nach 2019
-490.400
*)
Abbau von 1/5 des Altdefizits aus dem RE 2017 (613 T€) pro Jahr bei einem
positiven Budgetergebnis
2. Musikschule PRC 2630-550
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
1.715.700
1.768.532
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
2.949.900
465.693
3.415.593
2.908.852
523.681
3.432.533
Budgetzuschuss
1.699.893
1.664.000
B Ermittlung Budgetübertrag
B.
Budgetüberschuss 2018
- auf deb Budgetübertrag 2018 wird verzichtet
154
Ergebnis
€
36.000
Budgetübertrag aus 2017
./. Verwendung in 2018
616.000
-13.000
Budgetübertrag nach 2019
603.000
Anlage 10
3. Theater PRC 2610-540
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Budgetzuschuss
Etä
Erträge
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwendungen
- Belastung für ILV / kalk. Kosten
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
Ergebnis
€
8.544.967
8 544 967
8.838.481
8 838 481
14.834.027
2.597.029
14.830.795
2.639.419
17.431.056
17.470.214
8.886.089
8.631.733
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2017/2018
Korrektur vorheriger Abschluss
254.000
4.000
258.000
Budgetübertrag aus 2016/2017
./. Verwendung in 2017/2018
573 000
573.000
-320.940
Budgetübertrag nach 2018/2019
510.000
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt (Pos. > 60.000 €)
Gutschriften
Personalaufwendungen
Leistungsprämie
g Tariferhöhungen,
g
gp
Belastungen
Neutralisierung - Mehrerträge Landeszuschuss
4. Stadtbibliothek PRC 2720-560
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
104.900
-172.333
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
Ergebnis
€
361.800
386.223
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand,
Sachaufwand ILV
Gesamtaufwendungen
2.293.500
1 208 635
1.208.635
3.502.135
2.110.487
1 201 348
1.201.348
3.311.835
Zuschuss
3.140.335
2.925.612
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2018
215.000
Budgetübertrag aus 2017
./. Verwendung in 2018
105
105.000
000
-78.900
Budgetübertrag nach 2019
241.000
155
Anlage 10
5. Stadthaus PRC 2810-570
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
Ergebnis
€
495 400
495.400
551 360
551.360
818.500
517.293
1.335.793
853.079
544.892
1.397.971
840.393
846.611
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetdefizit 2018
-6.000
Budgetübertrag aus 2017
59.000
Budgetübertrag nach 2019
53.000
Teilbudget Schulen
Im Schulbudget sind nachfolgende Ausgabearten enthalten, die direkt der Budgetverantwortung der
einzelnen Schulen unterliegen. Der Haushalt 2018 weist folgendes Ergebnis aus:
Plan
€
Ergebnishaushalt
Unterh. Maschinen, Geräte dezentral
Bes. Verwaltungs-/Betriebsaufwend.
Lehr- und Unterrichtsmittel
Lernmittel
Druck-/Kopierkosten
Telefon/Fax/Handy (Grundgeb./lfd.Kosten
Summe
Finanzhaushalt
Maschinen, Werkzeuge > 1000 EUR
Lehrmittel > 1000 EUR
Sportgerätebeschaffung
Summe
Gesamtsumme
Ergebnis
€
Abweichung
€
639.570
198.070
1.000.600
1.558.700
0
88.300
3.485.240
520.627,00
414.168,00
1.367.441,00
1.526.436,00
193.039,00
21.070,00
4.042.781
-118.943
216.098
366.841
-32.264
193.039
-67.230
557.541
204.100
521.900
13.000
739.000
416.766
323.712
0
740.478
212.666
-198.188
-13.000
1.478
4.224.240
4.783.259
559.019
Ermittlung Budgetübertrag:
156
Budgetüberschuss 2018
Budgetübertrag aus 2017
Nicht übertragene Ansätze
Zusätzliche Deckungsmittel
-559.000
1.486.100
1.600
382.300
Budgetübertrag nach 2019 (gerundet)
1 307 800
1.307.800
Anlage 11
Entwicklung wesentlicher "Sparbücher"
31.12.2016
Mio. €
31.12.2017
Mio. €
Ergebnis 2018
Zugang
Abgang
31.12.2018
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Allgemeines
ll
i
"Sparbuch"
S b h
97,3
96,0
9,6
27,4
78,2
Verkehrsentwicklung
60,8
53,6
0,0
43,0
10,6
Sanierungs- und
Modernisierungsfonds
20,0
0,0
5,4
14,6
Zukunftsoffensive Ulm 2030
15 0
15,0
00
0,0
06
0,6
14 4
14,4
184,6
9,6
76,4
117,8
Summe
158,1
1)
davon 10,6 Mio. € im Basiskapital
Diese Mittel sind bereits im 1. Quartal 2019 komplett an die SWU als Finanzierungsbeitrag für den
öffentlichen Personennahverkehr abgeflossen
2)
davon 18 Mio. € im Basiskapital, 60,2 Mio. € in Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
157
2)
1)
Anlage 12
Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2017 (§ 53 Abs. 2, Nr. 5 GemHVO)
Finanzrechnung
Nr.
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
1
2017
2018
EUR
EUR
2
2
Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn
23.822.751
5.298.443
86.816.355
59.335.748
2
+/-
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO)
3
+/-
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO)
-67.425.078
-80.154.687
4
+/-
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO)
-10.806.505
-7.537.193
5
+/-
Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen
(§ 50 Nr. 39 GemHVO)
-27.109.081
26.253.190
6
=
5.298.443
3.195.502
7
+ Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende
149.889.824
124.839.978
8
- Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende
0
0
9
= liquide Eigenmittel zum Jahresende
155.188.267
128.035.480
10
- übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO)
40.002.059
30.154.804
11
+
nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren)
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
12.600.000
7.500.000
12
+
übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und
ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO)
3.862.230
1.979.500
13
= bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende
131.648.438
107.360.176
14
- davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 1)
739.824
739.824
15
-
90.916.499
41.970.436
16
= bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel
39.992.115
64.649.916
7.678.000
8.016.000
17
Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende
(§ 50 Nr. 42 GemHVO)
für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 2)
nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO)
3)
1)
Geldvermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen (vergleiche Bilanzposition A1.3.5)
2)
Insbesondere Sparbuch Verkehrsentwicklung (10,6 Mio. €), Sparbuch Sanierungs- und Moderniseirungsfonds (14,6 Mio. €),
Sparbuch Zukunftsoffensive Ulm - 2030 (14,4 Mio. €), Kunst am Bau (0,4 Mio. €) und Stellplatzablösebeträge für Parkbauten (1,9
Mio.€)
3)
2 v.H. des Durchschnitts der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre
158
Anlage 13
Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Kennzahl
1
1)
Einheit
2
Ergebnis
2016
3
Ergebnis
2017
4
Ergebnis
2018
5
Planung
2019
6
Planung
2020
7
Planung
2021
8
ERTRAGSLAGE
1 ordentliches Ergebnis
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
Aufwandsdeckungsgrad
50.969.685
43.466.482
18.735.999
18.004.300
19.481.200
14.020.200
413
350
149
146
158
113
%
110,89%
109,03%
103,56%
103,54%
103,89%
102,75%
€
262.969.959
251.847.486
€
€/EW
1.1 Steuerkraft - netto absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
Anteil an ordentlichen Aufwendungen
244.402.295 251.150.000 270.105.000 281.255.000
2.133
2.026
1.943
2.037
2.189
2.268
%
56,20%
52,32%
46,40%
49,32%
53,89%
55,08%
€
212.000.274
208.381.004
€/EW
1.2 Betriebsergebnis - netto absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
Anteil an ordentlichen Aufwendungen
225.666.296 233.145.700 250.623.800 267.234.800
1.719
1.676
1.794
1.891
2.031
2.155
%
45,31%
43,29%
42,84%
45,79%
50,00%
52,33%
€
15.454.757
2.123.625
7.162.848
0
0
0
€
66.424.442
45.590.107
25.898.847
18.004.300
19.481.200
14.020.200
100.057.808
86.816.355
59.335.748
35.310.300
49.580.200
54.150.200
812
698
472
286
402
437
€
11.362.595
10.806.505
7.267.193
16.400.000
6.900.000
6.800.000
€
88.695.213
76.009.850
52.068.555
18.910.300
42.680.200
47.350.200
719
611
414
153
346
382
€
72.660.000
7.678.000
8.016.000
8.446.328
8.625.775
9.083.188
€
147.783.372
155.188.267
128.035.480
7.366.873
4.032.273
9.074.473
€
1.279.152.292
1.288.492.372
1.286.665.456
€
1.008.517.965
972.267.938
944.146.750
%
77,40%
76,91%
76,92%
%
22,60%
23,09%
23,08%
%
108,86%
108,60%
106,14%
€
121.571.769
110.765.264
103.498.072
986
891
823
-3.414.382
-10.806.505
-7.267.193
10.000.000
6.000.000
5.000.000
€/EW
2. Sonderergebnis
absoluter Betrag
3. Gesamtergebnis
absoluter Betrag
FINANZLAGE
4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
€
€/EW
5. Mindestzahlungsmittelüberschuss
absoluter Betrag
6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
€/EW
7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO)
absoluter Betrag
8. liquide Eigenmittel zum Jahresende
absoluter Betrag
KAPITALLAGE
9. Eigenkapital
absoluter Betrag
9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO)
absoluter Betrag
9.2 Eigenkapitalquote
Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme
9.3 Fremdkapitalquote
Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme
10. Anlagendeckung
Goldene Bilanzregel
Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen
11. Verschuldung
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
€/EW
11.1 Nettoneuverschuldung
absoluter Betrag
€
159