Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
BS- Bildung und Sport
Datum
29.01.2013
Geschäftszeichen
BS-Se
Vorberatung
Schulbeirat
Sitzung am 18.04.2013
TOP
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
Sitzung am 08.05.2013
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bildungsoffensive
Anlagen:
3
GD 002/13
Antrag:
1.
Die im Haushaltsplan 2013 für die Bildungsoffensive vorgesehenen Haushaltsmittel in
Höhe von insgesamt 14.290.200 Euro werden für nachfolgende Maßnahmen verwendet:
Vorschulischer Bereich
a) für den Ausbau u3-Betreuung in Höhe von 2.615.000 Euro (netto) - Sonderfaktor
2009 + 2010 inkl. Kindertagespflege
b) Ausbau Kinderbetreuung 2011 in Höhe von 1.420.000 Euro
c) Ausbau Kinderbetreuung 2012 (netto) in Höhe von 823.000 Euro
d) Ausbau Kinderbetreuung 2013 (netto) in Höhe von 6.011.700 Euro
e) zur Umsetzung Aufsichtspflicht in Höhe von 100.000 Euro,
f)
zur Umsetzung des Orientierungsplans in Kindergärten in Höhe von 80.000 Euro
(netto),
g) Evaluation Sprachförderung in Höhe von 60.000 Euro
h) für das Bildungshaus 3 - 10 in Höhe von 77.500 Euro,
i)
Teilnahme am Bundesprojekt Frühe Chancen in Höhe von 250.000 Euro.
Genehmigt:
BM 2,FAM,KITA,OB,ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Schulischer Bereich
j)
für die Bildungsmesse in Höhe von 40.000 Euro
k) für das Bildungsbüro i.R. Bildungsregion Ulm (brutto) in Höhe von 187.000 Euro
l)
für die Verlässliche Grundschule (Zuschussbedarf) in Höhe von 1.009.000 Euro,
m) für die Ganztagesbetreuung an Ulmer Schulen inkl. Ferienbetreuung (Zuschussbedarf)
in Höhe von 677.000 Euro,
n) zur laufenden Erhöhung Schuletat in Höhe von 450.000 Euro,
o) für die Schulsozialarbeit in Höhe von 490.000 Euro,
2.
Soweit die Maßnahmen der Bildungsoffensive finanzielle Auswirkungen, auch auf
künftige Haushaltsjahre haben, stehen sie unter einem Finanzierungsvorbehalt. Konkret ist
über die Durchführung und Finanzierung (insgesamt und für das jeweils betreffende
Haushaltsjahr) im Rahmen der Eckwerte und der Haushaltsberatung zu beschließen. Die
Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig die finanziellen Auswirkungen im Einzelnen
darzustellen.
Iris Mann
Gerhard Semler
-3-
Sachdarstellung:
Inhaltsverzeichnis
des Bildungsberichts 2013
Seite
Anlagenverzeichnis
4
Zusammenfassung
5
I. Beschlussfassungen und Anträge
6
A) Größere Investitionsmaßnahmen im Schulbereich
B)
Konkrete Beschlüsse der Förderung und Betreuung von Kindern und
Jugendlichen im Vorschul- und Schulalter
C) Weitere Anträge der Gemeinderatsfraktionen
II. Die Bildungsregion Ulm
6
6
7
10
Arbeitsschwerpunkte 2012
10
Ausblick auf die Aufgaben in 2013
11
III. Bildungsoffensive II
1.
Betreuung an Schulen und Ganztagesschulen
12
1.1. Steigender Betreuungsbedarf
12
1.2. Das Projekt Grundschul-BBE
12
1.3. Aktueller Stand
13
1.4. Ausblick
14
2.
Berufliche Bildung
14
3.
5.
Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
in das schulische und berufliche Leben
Verstärkte Integration von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund in das schulische und berufliche Leben
Gemeinschaftsschule
6.
G9
4.
17
18
19
20
IV. Schulentwicklung und Jugendhilfebericht
20
V. Darstellung der Ist-Situation anhand von Kennzahlen
24
-4-
Anlagenverzeichnis
Anlage 1
1a - 1y Gemeinderatsanträge
Anlage 2
Bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Schulraum- und
Sporthallenversorgung
Anlage 3
Darstellung der Ist-Situation anhand von Kennzahlen
Teilbereich 1 Zugang zu Bildung ermöglichen - vorschulischer Bereich
Kennzahl 1.1
Betreuung unter 3-Jähriger
Anzahl belegter Betreuungsplätze bis unter 3 Jahren
Kennzahl 1.2
Anteil Ganztagesbetreuung 3 bis Schuleintritt
Kennzahl 1.3
Auswertung Sprachstandserhebung bei der
Einschulungsuntersuchung 2011
Kennzahl 1.4
Anteil genehmigter Zurückstellungen
Kennzahl 1.5
Anteil vorzeitig eingeschulter Kinder
Teilbereich 2 Bildungspotentiale ausschöpfen - Schulpflichtige
Kennzahl 2.1
Übergangsquoten
Kennzahl 2.1.1
Übertritte in Werkrealschulen
(bis Schuljahr 2009/10: Hauptschulen mit Werkrealschulen)
Kennzahl 2.1.2
Übertritte in Realschulen
Kennzahl 2.1.3
Übertritte in Gymnasien
Kennzahl 2.2
Inanspruchnahme Betreuungsangebote an Grundschulen
(Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung,
Ganztagesgrundschule)
Teilbereich 3 Übergang Schule - Beruf
Kennzahl 3.1
Anteil Schulabgänger/-innen aus Werkrealschulen (bis
Schuljahr 2009/10 Hauptschulen mit Werkrealschulen) in
städtischer Trägerschaft und Anteil der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss
-5-
Sachdarstellung:
Zusammenfassung
Kennzahlen
Indikatoren
Teilbereich 1
1.1
Zugang zu Bildung
ermöglichen –
1.1
vorschulischer
Bereich
1.2
Teilbereich 2
2.1.1
Bildungspotentiale
ausschöpfen –
Schulpflichtige
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3.2
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
Teilbereich 3
3.1
Übergang Schule –
Beruf
3.4
Anteil belegter Betreuungsplätze bis
unter 3 Jahre in Prozent
Anteil belegter Plätze bei
lizenzierten Tagesmüttern in
Prozent
Anteil Ganztagesbetreuung 3 –
Schuleintritt in Prozent
Übertritte in Werkrealschulen (bis SJ
2009/10: Haupt- mit
Werkrealschulen) in Prozent
Übertritte in Realschulen in Prozent
Differenz
2012 zu
2000
2000/
2001
2012/
2013
5,3
21
+ 15,7
1,2
4
+ 2,8
13
24
+11
32,8
14,8
- 18,0
28,9
36,0
+ 7,1
38,3
49,2
+ 10,9
59,0
+ 48,6
78,9
+ 34,2
16,7
- 7,4
28,0
-0,7
55,3
+ 13,1
4,0
-1,0
5,9
- 7,2
59,2*
+ 24,8
Übertritte in Gymnasien in Prozent
Inanspruchnahme Verlässliche
Grundschule in Prozent
10,4
Teilnehmende Schüler/-innen
Ganztagesbetreuung
SJ 03/04
Werkrealschulen in Prozent
44,7
Verteilung auf Schularten
(Klassenstufe 5 – 10)
24,1
Werkrealschule in Prozent
Verteilung auf Schularten
(Klassenstufe 5 – 10) Realschulen
28,7
in Prozent
Verteilung auf Schularten
(Klassenstufe 5 – 10) Gymnasien in
42,2
Prozent
Verteilung auf Schularten
(Klassenstufe 5 – 10) Sonderschulen
5,0
in Prozent
Anteil Schulabgänger/-innen aus
Werkrealschulen (bis SJ 2009/10:
13,1
Haupt- mit Werkrealschulen) ohne
Hauptschulabschluss in Prozent
Abiturientenquote an allgemeinbildenden Gymnasien in Prozent
34,4
*) Anstieg der Abiturientenquote durch doppelten Abiturjahrgang
Wertung
-6-
I.
Beschlussfassungen und Anträge:
Ausgehend von den Vorgaben der Klausurtagung vom 14./15.09.2000 (GD 289/00) sowie
den Beschlussfassungen des Ulmer Gemeinderats vom 14.02.2001 (GD 42/01), vom
20.02.2002 (GD 34/02), vom 12.02.2003 (GD 12/03), vom 11.02.2004 (GD 02/04), vom
23.02.2005 (GD 02/05), vom 15.02.2006 (GD 02/06), vom 14.02.2007 (GD
02/07),13.02.2008 (GD 02/08), vom 11.02.2009 (GD 02/09), vom 10.02.2010 (GD 02/10),
vom 16.02.2011 (GD 02/11) und vom 09.05.2012 (GD 02/12) wurden im Jahre 2012
folgende Themenbereiche in den zuständigen Gremien des Ulmer Gemeinderats beraten
bzw. entsprechende Beschlüsse herbeigeführt:
A)
Größere Investitionsmaßnahmen im Schulbereich:
Hans-Lebrecht-Schule, Schule für Kranke
Neubau (Raumprogramm)
Grundschule Unterweiler
Neubau (Raumprogramm)
Robert-Bosch- und Ferdinand-von-Steinbeis-Schule
Erweiterung und Sanierung der Gewerblichen Schulen sowie Neubau einer
Mensa
Friedrich-List-Schule, Kaufmännische Schule
Erweiterung (Raumprogramm)
Kepler-Gymnasium / Humboldt-Gymnasium
Neubau einer 3-fach Sporthalle
Bisherige Meinloh-Werkrealschule
Umbau zur Grundschule
Adalbert-Stifter-GWRS ( Bildungshaus Eselsberg)
Erweiterung / Neubau Kindertagesstätte Eselsberg
B)
Konkrete Beschlüsse der Förderung und Betreuung von Kindern und
Jugendlichen im Vorschul- und Schulalter
-
Bildungsoffensive II , Berufliche Gymnasien, Einrichtung neuer 6-jähriger Beruflicher
Gymnasien (6BG) (GD 015/12)
-
Bildungsoffensive II, Neuorientierung der Beruflichen Schulen, Berufliche Gymnasien
(GD 016/12)
-
Hans und Sophie Scholl-Gymnasium, Wiedereinführung von Latein als 2.
Fremdsprache (GD 169/12)
-7-
Neubau einer Schule für Kranke, Kinder- und Jugendpsychiatrie (Hans-LebrechtSchule) (GD 193/12)
-
Erweiterung der Friedrich-List-Schule, Kaufmännische Schule (GD 194/12)
-
Neubau einer Grundschule mit Kindertageseinrichtung in Ulm-Unterweiler Raumprogramm (GD 082/12)
-
Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, Gewerbliche Schule, Einrichtung von
Ganztagesklassen in Beruflichen Schulen (GD 315/12)
-
G9-Schulversuche an Gymnasien (GD 344/12)
-
Albrecht-Berblinger-Grundschule, Einrichtung einer teilgebundenen Ganztagsschule
(GD 338/12)
-
Albrecht-Berblinger-Werkrealschule, Antragstellung auf Einrichtung einer
Gemeinschaftsschule (GD 362/12)
-
Schulzentrum Stadtmitte/Ost, Spitalhof-GWRS mit Außenstelle Martin-SchaffnerSchule und Ulrich-von-Ensingen-Realschule, Antragstellung auf Einrichtung von
Gemeinschaftsschulen (GD 363/12)
-
Sägefeld-Grund- und Wekrealschule sowie Wilhelm-Busch-Schule, Förderschule,
Umbaumaßnahme zur Vergrößerung der "Campusmensa"(GD 343/12)
-
Politikpreis für herausragende Leistungen im Fach "Gemeinschaftskunde /
Fächerverbund Erdkunde-Wirtschaft-Geschichte" an weiterführenden Schulen (GD
270/12)
C)
Weitere Anträge der Gemeinderatsfraktionen:
Neben den bereits zur Gemeinderatssitzung am 09.05.2012 vorliegenden Anträgen
wurden im Rahmen der Beratung noch weitere Anträge eingebracht:
-
Antrag der Stadträtinnen Birgit Schäfer-Oelmayer, Annette Weinreich, Ulrike
Lambrecht, Sigrid Räkel-Rehner und der Stadträte Konstantin Kontzinos, Richard
Böker, Michael Joukov. (GRÜNE-Fraktion) vom 19.01.2012 betr. Antrag zum
Bäderkonzept (siehe Anlage 1a).
Behandlung im Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales am 11.07.2012:
Punkt 1: Die Verwaltung wird beauftragt, für einen Neubau Standortoptionen,
Kosten der Umsetzung und ein Energiekonzept vorzulegen.
Punkt 2: Die Verwaltung wird beauftragt, den Sanierungsbedarf der
Schulschwimmbecken, deren Kosten sowie die Energiekosten darzulegen.
-8Punkt 3: Als Option zu Ziff. 2 wird die Verwaltung beauftragt, die Schließung der
Schulschwimmbäder zu überprüfen und wie der Schwimmbedarf
(Schulschwimmen/Schwimmkonzept) alternativ gedeckt werden kann.
-
Antrag der Stadträtinnen Karin Graf, Barbara Münch, Jessica Kulitz und der
Stadträte Dr. Michael Lang, Winfried Walter, Dr. Thomas Kienle (CDU-Fraktion) vom
19.01.2012 betr. Gesamtkonzept Schwimmbäder in Ulm, Angebot und Bedarf für
schulischen Schwimmunterricht (siehe Anlage 1b).
-
Behandlung im Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales am 11.07.2012.
Punkt 1: Die Verwaltung wird beauftragt, für einen Neubau Standortoptionen,
Kosten der Umsetzung und ein Energiekonzept vorzulegen.
Punkt 2: Die Verwaltung wird beauftragt, den Sanierungsbedarf der
Schulschwimmbecken, deren Kosten sowie die Energiekosten darzulegen.
Punkt 3: Als Option zu Ziff. 2 wird die Verwaltung beauftragt, die Schließung der
Schulschwimmbäder zu überprüfen und wie der Schwimmbedarf
(Schulschwimmen/Schwimmkonzept) alternativ gedeckt werden kann.
-
Antrag des Stadtrats Reinhold Eichhorn (FWG-Fraktion), vom 05.03.2012 betr.
Bildungszentrum Eselsberg (siehe Anlage 1c).
Behandlung im Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales am 11.07.2012.
-
Antrag der Stadträte Herbert Dörfler und Siegfried Keppler (CDU-Fraktion) vom
02.03.2012 betr. Raumnot an der Friedrich-List-Schule und im Naturkundlichen
Bildungszentrum (siehe Anlage 1d).
Auf die Stellungnahme vom 12.03.2012 (siehe Anlage 1e) wird verwiesen.
Behandlung im Gemeinderat am 27.06.2012.
-
Antrag der Stadträtin Helga Malischewski und des Stadtrats Reinhold Eichhorn
(FWG-Fraktion) vom 06.03.2012 betr. Naturkundliches Bildungszentrum (siehe
Anlage 1f).
Behandlung im Gemeinderat am 27.06.2012.
-
Antrag der Stadträtin Barbara Münch und des Stadtrats Dr. Haydar Süslü (SPDFraktion) vom 12.03.2012 betr. Weiterführung und Ausbau des Programms Hippy
(siehe Anlage 1g).
Auf die Stellungnahme vom 31.05.2012 (siehe Anlage 1h) wird verwiesen.
-
Antrag der Stadträtin Hanni Zehendner und der Stadträte Christof Nagel, Dr. Haydar
Süslü und Dr. Richard Böker (CDU-Fraktion) eingegangen am 13.04.2012 betr.
Sanierung des Gebäudes der Meinloh-Hauptschule (siehe Anlage 1i).
Auf die Stellungnahme vom 21.05.2012 (siehe Anlage 1j) wird verwiesen.
-
Antrag der Stadträtin Sigrid Räkel-Rehner und der Stadträte Michael Joukov und
Dr. Richard Böker (GRÜNE-Fraktion) vom 17.04.2012 betr. Antrag zu TrinkwasserSpendern für die neue Mensa auf dem Kuhberg (siehe Anlage 1k).
-9Auf die Stellungnahme vom 23.05.2012 (siehe Anlage 1l) wird verwiesen.
-
Antrag der Stadträtinnen Barbara Münch und Dr. Karin Graf und des Stadtrats Dr.
Thomas Kienle (CDU-Fraktion) vom 19.04.2012 betr. Sanierungspaket für Schulen
(siehe Anlage 1m)
Auf die Stellungnahmen vom 08.12.2011 und 15.02.2012 (siehe Anlage 1n) wird
verwiesen.
-
Antrag der Stadträtinnen Sigrid Räkel-Rehner und Ulrike Lambrecht und des
Stadtrats Michael Joukov (GRÜNE-Fraktion) vom 15.05.2012 betr. Antrag zum
Schulfruchtprogramm / Bio-Obst an Ulmer Schulen (siehe Anlage 1o)
Auf die Stellungnahme vom 13.06.2012 (siehe Anlage 1p) wird verwiesen.
-
Antrag der Stadträtin Barbara Münch und der Stadträte Christof Nagel und Dr.
Thomas Kienle vom 26.06.2012 betr. Umzug der Meinloh-Grundschule (siehe
Anlage 1q)
Behandlung im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am
03.07.2012
-
Antrag der Stadträtinnen Birgit Schäfer-Oelmayer und Ulrike Lambrecht und des
Stadtrats Dr. Richard Böker (GRÜNE-Fraktion) vom 10.07.2012 betr. Eckdaten für
Haushaltsplan 2013: Gebührenanpassung für Kindertagesstätten (siehe Anlage 1r)
Behandlung im Gemeinderat am 18.07.2012
-
Antrag der Stadträtinnen Barbara Münch, Jessica Kulitz, Dr. Karin Graf und der
Stadträte Dr. Thomas Kienle und Winfried Walter (CDU-Fraktion) vom 09.07.2012
betr. Waldorfschule (siehe Anlage 1s)
Auf die Stellungnahme vom 07.08.2012 (siehe Anlage 1t) wird verwiesen.
-
Antrag der Stadträtinnen Sigrid Räkel-Rehner und Ulrike Lambrecht und des
Stadtrats Dr. Richard Böker (GRÜNE-Fraktion) vom 26.09.2012 betr. Inklusion im
Schulbereich (siehe Anlage 1u)
Auf die Stellungnahme vom 09.10.2012 (siehe Anlage 1v) wird verwiesen.
-
Antrag der Stadträtinnen Birgit Schäfer-Oelmayer, Annette Weinreich, Sigrid RäkelRehner und Ulrike Lambrecht und der Stadträte Konstantin Kontzinos, Dr. Richard
Böker und Michael Joukov (GRÜNE-Fraktion) vom 25.09.2012 betr. Instandhaltung
und Renovierung Ulmer Schulen (siehe Anlage 1w)
Auf die Stellungnahme vom 08.12.2012 und 15.02.2012 (siehe Anlage 1n) wird
verwiesen.
- 10 -
Antrag der Stadträtinnen Sigrid Räkel-Rehner und Ulrike Lambrecht und des
Stadtrats Dr. Richard Böker (GRÜNE-Fraktion) vom 24.10.2012 betr.
Trinkwasserspender als Standard an Ulmer Schulen (siehe Anlage 1x)
Behandlung im Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales am 07.11.2012
-
Antrag der Stadträtinnen Barbara Münch und Dr. Karin Graf (CDU-Fraktion) vom
29.10.2012 betr. Intensivierung der Sprachförderung in Ulmer Kitas (siehe Anlage
1y)
Behandlung im Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales am 13.03.2013
II. Die Bildungsregion Ulm
Impulse für die Ulmer Bildungslandschaft
Die Bildungsregion Ulm
Ziel der Bildungsregionen in Baden-Württemberg ist die Weiterentwicklung der kommunalen
Bildungslandschaften. Dies soll zunächst durch den aktiven Aufbau neuer Formen der
Zusammenarbeit geschehen. Der Kern einer jeden Bildungsregion ist ein aktives Netzwerk aus
Bildungsakteuren, die je nach Bedarf zusammenarbeiten, sich austauschen, beraten und ergänzen.
Damit dies auch in Ulm gelingen kann, wurde für das Bildungsbüro (als ausführendes Organ der
Entscheidungen der Steuerungsgruppe der Bildungsregion Ulm) im Jahr 2012 folgendes Profil
entwickelt:
„Das Bildungsbüro ist die Planungsabteilung im Bereich Bildung.
Es leistet übergeordnete, strategische Planung und konzeptionelle Arbeit in enger Verknüpfung mit
den beteiligten Abteilungen.“
Die Arbeitsschwerpunkte 2012
1. Vorbereitungen zur Bestandsaufnahme der Bildungslandschaft Ulm
Es wurde ein „Raster“ entwickelt, mit dem die einzelnen Angebote, Bedarfe, Aktivitäten, Akteure
etc. einander zugeordnet werden können und sich entlang der Bildungsbiografie darstellen lassen.
Aufgrund der Dimensionen einer solchen Erfassung wird diese in einzelne Abschnitte der
Bildungsbiografie eingeteilt und nach und nach bearbeitet. Das Bildungsbüro ist mit mehreren
beteiligten Stellen in Kontakt getreten, sammelte Daten und Informationen und konnte sich einen
ersten Überblick verschaffen.
2. Projekt „Grundschul-BBE“ (Ausbau von Ganztags-Grundschulen)
Die seit 2010 bearbeiteten Teilprojekte konnten erfolgreich in den Regelbetrieb der
Stadtverwaltung übergeben werden.
3. „Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm“
- 11 -
Durchführung des jährlichen Fachtages am 13. Juni 2012 unter dem Titel „Kooperation
macht Schule“ und Erweiterung der Zielgruppe „Schulen und außerschulische Partner“ auf
Kitas/Kindergärten. Weitere Überarbeitung und Ausbau der Website
www.bildungsnetzwerk-ulm.de
4. Kommunikation und Berichterstattung
Die Vernetzung des Bildungsbüros innerhalb Ulms wurde kontinuierlich weitergeführt und
an einigen themenspezifischen Fachtagen, Kongressen und Fortbildungen teilgenommen.
Eine wichtige Aufgabe war auch 2012 die Berichterstattungen für die einzelnen Gremien.
5. Arbeitskreis AltJung
Der Arbeitskreises AltJung unterstützte auch 2012 Ulmer Schulen in der
Nachmittagsbetreuung mit unterschiedlichen Angeboten. Darüber hinaus konnte er mit
dem „Literaturcamp“ in den Pfingstferien 2012 einen wertvollen Beitrag zur
Ferienbetreuung leisten.
Ausblick auf die Aufgaben in 2013
Zwei Jahre nach Konstituierung der „Bildungsregion Ulm“ und Gründung des
Bildungsbüros entschied der Ulmer Gemeinderat im Mai 2012 (GD 142/12) die dauerhafte
Verankerung des Bildungsbüros mit 1,75 Stellen und damit das Weiterbestehen der
Bildungsregion Ulm.
Für das Jahr 2013 hat die Steuerungsgruppe der Bildungsregion bereits Aufgabenschwerpunkte für
das Bildungsbüro formuliert:
1. Die Vorbereitung einer umfassenden Bildungsberichterstattung
2. Den Themenschwerpunkt „Übergang Schule - Beruf“, der somit zum ersten Bestandteil der
Bestandsaufnahme wird. Es geht um den Überblick über Bedarfe, Doppelstrukturen,
Synergien.
3. Die Weiterführung der fortlaufenden Aufgaben des Bildungsbüros:
• Geschäftsstelle der Bildungsregion
• Bildungsnetzwerk Ulm/NU
• Arbeitskreis AltJung
Eine Bestandsaufnahme der Ulmer Bildungslandschaft bildet die Grundlage für die angestrebte
Bildungsplanung und schafft zugleich die Voraussetzungen für eine vielfältige Bildungslandschaft.
Die Vielfalt zu erhalten, aber sinnvoll zu steuern, um die Passgenauigkeit der Angebote zu
verbessern und dennoch den Überblick („Orientierung“) behalten – das wird die große
Herausforderung im Jahr 2013 sein.
Seit September 2009 fördert das Land den Betrieb von Bildungsregionen in den Stadt- und
Landkreisen auf Basis seines "Impulsprogramm Bildungsregion" in dem es jedem Kreis wahlweise
ein Deputat oder 45.000 € jährlich für diesen Zweck überläßt. Der Land- bzw. Stadtkreis muss sich
darüber hinaus mindestens in gleicher Höhe engagieren. Der Städtetag Baden-Württemberg hat
sich erfolgreich für die Verstetigung dieser Förderung über die Modellphase 2009 bis 2012 hinaus
eingesetzt. Das Kultusministerium teilt mit, dass die Regelförderung von Bildungsregionen im
Doppelhaushalt 2013/14 in den Landeshaushalt eingeführt worden sei.
- 12 -
III. Bildungsoffensive II
Wie bereits in der Klausurtagung des Gemeinderats vom 01.10.2010 (Stadtentwicklung im
demografischen Wandel) dargestellt, konzentriert sich die Bildungsoffensive II auf folgende
wesentlichen Themenkreise:
1. Betreuung an Schulen und Ganztagsschulen
2. Berufliche Bildung
3. Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das schulische und berufliche
Leben
4. Verstärkte Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in das
schulische und berufliche Leben.
Laufende Projekte
1.
Betreuung an Schulen und Ganztagsschulen
1.1.
Steigender Betreuungsbedarf
Seit Jahren führen gesellschaftliche Entwicklungen zu veränderten Familienstrukturen und in der
Folge zu einem verstärkten und stetig steigenden Bedarf an schulischer Kinderbetreuung bzw.
Ganztagsbetreuung an Schulen. Dieser Trend wird einmal mehr durch die zunehmenden
Betreuungsangebote in den vorschulischen Einrichtungen verstärkt. Daraus resultierend stellen sich
veränderte und z.T. gänzlich neue Anforderungen an die Bildungsinstitutionen, deren Träger sowie
an die vielfältigen außerschulischen Kooperationspartner. Der Beschluss der damaligen
Landesregierung Baden-Württemberg vom 20.02.2006, wonach bis 2015 der Ausbau von bis zu
40% der allgemeinbildenden Schulen zu Ganztagsschulen gefördert wird, ist eine Reaktion auf
diese Veränderungen. Die derzeitige Landesregierung hat angekündigt, einen Schritt weiter zu
gehen und die Ganztagsschulen nunmehr im Schulgesetz zu verankern. Die entsprechende
Änderung des Schulgesetzes steht noch aus.
Im Rahmen der Ulmer Bildungsoffensive reagierte die Stadt Ulm in den letzten Jahren mit
1) der flächendeckenden Einrichtung der Verlässlichen Grundschule,
2) dem bedarfsgerechten Ausbau der Flexiblen Nachmittagsbetreuung1,
3) der bedarfsgerechten, flächendeckenden Einrichtung von Ganztagsschulen im Haupt- bzw.
Werkrealschulbereich
4) der Einrichtung mindestens einer Ganztags-Grundschule bzw. Grundschule mit ganztägigem
Betreuungsangebot pro Sozialraum.
1.2. Das Projekt Grundschul-BBE
Das seit 2010 laufende Projekt „Bildung, Betreuung und Erziehung an Grundschulen (GrundschulBBE)“ wurde auch im abgelaufenen Jahr 2012 entsprechend des Beschlusses weiterentwickelt. Auf
1
Betreuungszeiten: Verlässliche Grundschule von 7:30 bis 13.00/14:00 Uhr; Flexible Nachmittagsbetreuung von 7:30 bis 16.00/17:00 Uhr.
- 13 die Ausführungen aus der GD 02/12 darf verwiesen werden.
1.3. Aktueller Stand
Die folgende Übersicht in Tabellenform zeigt, dass sich die Grundschulen in unterschiedlichen
Stadien der Ganztagsschul-Entwicklung bzw. des Ausbaus der Ganztagsbetreuung befinden.
Ausgangslage
Aktueller Stand
Betreuung/GTS
im Schuljahr 2009/10
Betreuung/GTS
im Schuljahr 2012/13
Sozialraum 1
Martin-Schaffner-GS
GTS
VGS + GTS
Spitalhof-GS
GTS
VGS + GTS
Michelsberg
VGS
VGS + Flex. NB
Friedrichsau-GS
VGS
VGS + Flex. NB
Sozialraum 2
Aktuell gibt es in jedem Sozialraum mehrere Grundschulen mit ganztägigem Betreuungsangebot.
GS am Eichenplatz
VGS
VGS
Eduard-Mörike-GS
VGS + Flex. NB
VGS + GTS + Flex. NB
Gutenberg GS
VGS
VGS + Flex. NB
Schönenberg GS
VGS
VGS
Bildungshaus Ulmer Spatz
GTS
VGS + GTS
Albrecht-Berblinger-GS
VGS
VGS + Flex. NB
Jörg-Syrlin-GS
VGS + Flex. NB
VGS + Flex. NB
Meinloh-GS
VGS + Flex. NB
VGS + Flex. NB
GS Eggingen
VGS
VGS
VGS
VGS
GS Einsingen
VGS
VGS
GS Grimmelfingen
VGS
VGS
VGS (Kl. 1+2) &
VGS (Klassen 1+2) &
GTS (Kl. 3+4)
GTS (Klassen 3+4)
Hans-Multscher-GS
VGS
VGS + Flex. NB
Maria-Sibylla-Merian-GS
VGS
VGS + Flex. NB
VGS
VGS + Flex. NB
Riedlen-GS (Bildungshaus)
VGS
VGS + Flex. NB
Sägefeld-GS
VGS
VGS
Tannenplatz-GS
VGS + Flex. NB
VGS + GTS + Flex. NB
GS Unterweiler
VGS
3 GTS + A-Stifter
4 x Flex. NB
21 x VGS
VGS
5 GTS + A-Stifter
12 x Flex. NB
24 x VGS
Sozialraum 3
Sozialraum
Grundschulen
in städtischer
Trägerschaft
GS Ermingen
Sozialraum 4
(Bildungshaus)
Adalbert-Stifter-GS
Sozialraum 5
Regenbogen-GS
(Bildungshaus)
Zusammenfassung
(gesamtes Stadtgebiet)
- 14 -
Versorgungsrate Grundschulen in städtischer Trägerschaft:
VGS
=
Flex. NB =
GTS
=
Verlässliche Grundschule = 100 %
Flexible Nachmittagsbetreuung = 50 %
Ganztagesschule = 25 %
1.4. Ausblick
Folgende Themen werden die Arbeit in diesem Bereich im kommenden Jahr prägen:
x Insgesamt müssen weiterhin die zentralen gesellschaftspolitischen Herausforderungen
angegangen werden; Hauptthemen sind nach wie vor das Herstellen und Sichern von
Chancengerechtigkeit und individueller Förderung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
x Der Bedarf an verlässlicher Ganztagsbetreuung wird weiterhin stetig steigen, weshalb in Ulm die
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder weiter ausgebaut wird. Ihre Qualität wird
entscheidend von der Konzeption des engen Zusammenhangs zwischen Bildung, Betreuung und
Erziehung abhängen.
x Aus mehreren, insbesondere konzeptionellen Gründen werden sich der Betreuungsbedarf, aber
auch die qualitativen Ansprüche an ganztägig geführte Bildungseinrichtungen langfristig nicht
ohne den Umbau der (Halbtags-) Schulen zu offenen oder bei Bedarf gebundenen
Ganztagsschulen bewältigen lassen – zugunsten einer verlässlichen Betreuung der Kinder,
zugunsten der Vereinbarkeit von Familien und Beruf, aber auch zugunsten von mehr Zeit und
Raum für die individuelle und vielfältige Förderung der SchülerInnen. Dabei unterstützt die Stadt
Ulm ihre Grundschulen bestmöglich.
2.
Berufliche Bildung
Der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung wird sich erst in vier bis fünf Jahren auf den
Bereich der beruflichen Bildung und der Beruflichen Schulen auswirken. Bei der neuen
Gemeinschaftsschule verhält es sich ähnlich. Die ersten Schüler/-innen werden diese mit einem
Mittleren Bildungsabschluss zum Sommer 2018 verlassen. Interessant wird es sein, wie schnell sich
die Gemeinschaftsschulen etablieren und wie lange es dauern wird, bis sich in Baden-Württemberg
ein zweigliedriges Schulsystem durchsetzt. Und für die berufliche Bildung ist es von großer
Bedeutung, welcher Anteil der Absolventen einer Gemeinschaftsschule in eine duale Ausbildung
eintritt oder in eine gymnasiale Oberstufe wechselt und dadurch eher keine Ausbildung absolviert.
Viel schneller hat sich die gestoppte Kooperation in Klasse 10 der Werkrealschule mit der
Zweijährigen Berufsfachschule ausgewirkt. Mit dem Wegfall der Notenhürde von Klasse 9 der
Hauptschule/Werkrealschule nach Klasse 10 der Werkrealschule zum laufenden Schuljahr
2012/2013 hat die Zahl der Schüler/-innen in den Zweijährigen Berufsfachschulen, auch in
Trägerschaft der Stadt Ulm, nicht so stark abgenommen, wie ursprünglich prognostiziert. Die
- 15 Schüler/-innen und deren Eltern scheinen die Qualität der Zweijährigen Berufsfachschulen zu
schätzen.
Der verstärkte Übergang von Schülern/-innen der Klasse 9 der Hauptschule/Werkrealschule in die
Klasse 10 der Werkrealschule zu Beginn dieses Schuljahres hat zu einem Rückgang von neu
abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen im Handwerk geführt und zwar bevorzugt in den
Berufsfeldern Farbtechnik, Holztechnik, Bautechnik, Körperpflege (Ausbildungsberuf Friseur/-in)
und Nahrung. Aus Sicht des Handwerks und der regionalen Wirtschaft sollte sich diese Tendenz im
kommenden Herbst nicht fortsetzen. Zu befürchten ist aber, dass bei weiter zurückgehenden
Absolventenzahlen aus allgemeinen und beruflichen Schulen in den oben genannten Berufsfeldern
aufgrund ihrer mangelnden Attraktivität weiterhin ein großes Nachwuchsproblem gegeben sein
wird.
Gleichzeitig ging die Zahl der Schüler/-innen im VAB (Vorqualifizierungsjahr Arbeit-Beruf), BVJ
(Berufsvorbereitungsjahr) und BEJ (Berufseinstiegsjahr) an den staatlichen und privaten Beruflichen
Schulen in Ulm zu Beginn dieses Schuljahrs um knapp 50 % zurück. Dies ist grundsätzlich sehr
erfreulich und neben der größeren Schülerzahl in Klasse 10 der Werkrealschule auch auf die starke
Nachfrage nach Auszubildenden zurückzuführen. Gleichzeitig verlagert sich damit aber die
individuelle Förderung von leistungsschwächeren jungen Menschen in Schularten wie die
Berufsschule und die Einjährige Berufsfachschule. Hier liegt auch ein neuer Schwerpunkt für die
Schulsozialarbeit.
Berufliche Schulen werden in Zukunft auf zwei Säulen stehen. Die eine Säule ist das Duale System
mit der Schulart Berufsschule und den darauf aufbauenden Fachschulen (Meisterschulen und
Technikerschulen). Die andere Säule stellen die Beruflichen Gymnasien dar. Die weiteren Schularten
an den Beruflichen Schulen, z.B. die Zweijährige Berufsfachschule und die Berufskollegs sowie der
Zweite Bildungsweg, werden in ihrer Bedeutung weiter abnehmen.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Enquetekommission "Fit fürs Leben in der
Wissensgesellschaft - Berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung" eingerichtet. In ihrem
Abschlussbericht vom Dezember 2010 wird der "bedarfsgerechte" Ausbau der Kapazität von
Beruflichen Gymnasien empfohlen. Zum Schuljahr 2011/2012, d.h. zum September 2011, wurden
daher landesweit bereits 100 zusätzliche Eingangsklassen eingerichtet. Auch im Jahr zuvor, d.h.
zum September 2010, wies das Regierungspräsidium Tübingen der Friedrich-List-Schule Ulm und
der Robert-Bosch-Schule Ulm jeweils bereits eine zusätzliche Eingangsklasse zu.
Zum laufenden Schuljahr 2012/13 wurden weitere 50 Eingangsklassen an den Beruflichen
Gymnasien in Baden-Württemberg eingerichtet. Davon ging wie in den beiden Jahren zuvor je eine
Klasse an die Friedrich-List-Schule Ulm, die Robert-Bosch-Schule Ulm und die Valckenburgschule
Ulm (Träger: Alb-Donau-Kreis). Um die Struktur der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Ulm zu stärken,
wurde das Profil „Gestaltungs- und Medientechnik“ am Technischen Gymnasium der RobertBosch-Schule Ulm beginnend mit den beiden neuen Eingangsklassen ab September 2012 an die
Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Ulm verlagert.
Damit gibt es in der Zwischenzeit an den beruflichen Schulen in der Stadt Ulm insgesamt 22
Eingangsklassen des Beruflichen Gymnasiums der Klassenstufe 11 (zum Vergleich: 10
Eingangsklassen im Schuljahr 2000/2001). Dazu kommen noch insgesamt drei Eingangsklassen
(Klassenstufe 8) des Sechsjährigen Beruflichen Gymnasiums an der Friedrich-List-Schule Ulm und
der Robert-Bosch-Schule Ulm.
Damit wurden die Beruflichen Gymnasien an den Beruflichen Schulen in der Trägerschaft der Stadt
Ulm zukunftssicher gestaltet und ausgebaut sowie das bisher schon sehr gute Bildungsangebot in
der Region weiter gestärkt. Aus Sicht der Stadt Ulm ist nun ein ausreichender Ausbauzustand bei
- 16 den Beruflichen Gymnasien in der Region erreicht. Der ursprünglich von der Landesregierung
geäußerte Plan, jedem Schüler/jeder Schülerin mit einem Mindestnotenschnitt von 3,0 im Mittleren
Bildungsabschluss einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einem Beruflichen Gymnasium zu
gewähren, kann nur erreicht werden, wenn vom Land die hierfür notwendigen Lehrkräfte sowie
die ausreichende Finanzierung für die bauliche und sächliche Ausstattung zur Verfügung gestellt
werden.
Der Ausbau der Beruflichen Gymnasien darf sich allerdings nicht gravierend auf die Zahl der jungen
Menschen auswirken, die eine duale Ausbildung beginnen. Daher muss der Attraktivität der dualen
Ausbildung ein ganz besonderes Augenmerk gelten. Geeignete Maßnahmen dafür sind im
Abschlussbericht der Enquetekommission "Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft - Berufliche
Schulen, Aus- und Weiterbildung" beschrieben. Diese teilen sich in zwei Bereiche auf:
• Individuelle Unterstützungssysteme und zusätzlicher Förderunterricht für die schwächeren
Auszubildenden, damit ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss gewährleistet werden kann.
Die Förderung von leistungsschwächeren Berufsschülern und die Vermeidung von
Ausbildungsabbrüchen sind schon jetzt für die beruflichen Schulen ein Schwerpunktthema.
• Zusatzangebote für die leistungsstärkeren Auszubildenden. Englisch als fortgeführte
Fremdsprache in der Berufsschule ist in einer globalen Welt eine Notwendigkeit und für die
leistungsstärkeren Auszubildenden sind Zusatzangebote zur Erlangung der
Fachhochschulreife innerhalb der Ausbildungszeit ein attraktives Angebot, um eine duale
Ausbildung zu beginnen.
Die Beruflichen Schulen in der Trägerschaft der Stadt Ulm sind in die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen der Enquetekommission intensiv eingebunden.
Die Integrationsleistung der Beruflichen Schulen ist zumeist nur wenig im Bewusstsein der
Bevölkerung verankert. Die beruflichen Schulen sind in Zukunft noch stärker als bisher als "Schulen
der Integration und des Aufstiegs" gefordert. Kein junger Mensch darf auf dem Weg in den Beruf
verloren gehen. Ein zentrales Bildungsziel der beruflichen Schulen ist die berufliche Integration
durch vertiefte Berufsorientierung und Förderung der Ausbildungsreife sowie der Personal- und
Sozialkompetenz.
Im Verbindung mit der Landesförderung der Schulsozialarbeit hat die Stadt Ulm, neben den
Schulsozialarbeiterstellen an den Real- und Werkrealschulen auch die Fördermittel und die damit
verbundenen Stellenanteile für Schulsozialarbeit an den Beruflichen Schulen in Trägerschaft der
Caritas Ulm seit Januar 2013 ausgeweitet (Erhöhung von 1,0 auf 1,5 Personalstellen). Diese
Ausweitung ist vor dem Hintergrund, dass die Betriebe aufgrund der demografischen Situation
zunehmend bereit sind, leistungsschwächere junge Menschen in eine Berufsausbildung
aufzunehmen, in den Schularten Berufsschule und Einjährige Berufsfachschule sinnvoll. Darüber
hinaus stehen die Schülerinnen und Schüler in den BVJ und BEJ Klassen und ein gelingender
Übergang in eine berufliche Laufbahn weiterhin im Focus der Schulsozialarbeit an den
gewerblichen Schulen.
Die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission "Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft Berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung" sehen vor, dass VAB, BVJ und BEJ innerhalb von drei
Jahren zu Ganztagsschulen ausgebaut werden. Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich für die
Zweijährige Berufsfachschulen und einige Formen des Berufskollegs ab.
Zum Jahresende 2013 kann voraussichtlich der Erweiterungsbau der Gewerblichen Schulen Ulm
bezogen werden. Damit wird der vorhandenen Raumnot an diesen Schulen Rechnung getragen.
Ein Teil des Erweiterungsbaus wird in den ersten Jahren für die Auslagerung von Klassen aus den
zur Sanierung anstehenden Bestandsgebäuden, vor allem aus den Hauptgebäuden B1 und S1,
benötigt werden.
- 17 Um dem gestiegenen Raumbedarf der Friedrich-List-Schule Ulm Rechnung zu tragen, gibt es bereits
konkrete Planungen und Beschlüsse (GD 194/12) für einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände
am Kornhausplatz. In einer Übergangszeit ist die Nutzung von Räumen außerhalb der bestehenden
Schulgebäude erforderlich.
3.
Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das
schulische und berufliche Leben
Bildung ist der Schlüssel zu Selbstbestimmung und aktiver gesellschaftlicher Teilhabe. Dem Wohl
von Kindern mit und ohne Behinderung muss bei den anstehenden Entscheidungen gleichmaßen
Rechnung getragen werden. Die Inklusion soll dabei integraler Bestandteil des Bildungswesens sein.
Hierbei soll der Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf sonderpädagogische Beratungs-,
Unterstützungs- und Bildungsangebote in der allgemeinen Schule gesetzlich verankert werden. Die
Eltern dieser Kinder sollen ein Wahlrecht erhalten und nach einer qualifizierten Beratung selbst
entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine allgemeine Schule besucht. Für die beteiligten
Schulen sollen die hierfür erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Umgekehrt sollen
sich die Sonderschulen auch für Kinder ohne Behinderung öffnen. Ziel ist es, das inklusive
pädagogische Konzept auf die ganze Schule auszudehnen und in Zusammenarbeit mit den
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zu entwickeln. Damit sollen inklusive
Bildungsangebote bedarfsbezogen und passgenau in allen Schularten eingerichtet werden.
Zur Klärung offener Fragen hat das Land zum Schuljahr 2010/11 einen Schulversuch "Schulische
Bildung junger Menschen mit Behinderung" eingerichtet, der noch andauert. Ziel dieses
Schulversuches ist es, unter Realbedingungen ein Bewusstsein für die Aufgabe zu schaffen, durch
das konkrete Tun bei allen Beteiligten die hierfür erforderlichen Einstellungen und Haltungen zu
fördern und Voraussetzungen für gesetzliche Regelungen zu erarbeiten.
Die Stadt Ulm arbeitet derzeit mit dem Staatlichen Schulamt Biberach sowie mit dem Ministerium
für Kultus, Jugend und Sport und den kommunalen Spitzenverbänden als eine von mehreren
Schwerpunktregionen an der Novellierung des Schulgesetzes sowie am Umsetzungsprozess intensiv
mit. Dabei hat sich gezeigt, dass die frühzeitige Einbindung aller Kosten- und Leistungsträger einen
entscheidenden Gelingensfaktor darstellt. Ebenso zeigt die bisherige Praxis zunehmend, dass die
vereinzelt von Eltern gewünschte wohnortnahe, zieldifferente Einzelinklusion für Kinder und
Jugendliche mit einem umfassenden Förder-, Unterstützungs- und Betreuungsbedarf fachlich und
finanziell teilweise nur sehr schwer zu realisieren ist. Andererseits kann in gruppenbezogenen,
inklusiven Bildungsangeboten den Bedürfnissen der einzelnen Schüler/-innen am umfassendsten
Rechnung getragen werden. Aus diesen Gründen heraus bedarf es einmal mehr einer
gemeinsamen Willensbildung aller an der Inklusion beteiligten Akteure.
Die ersten Bildungswegekonferenzen finden seit Schuljahresbeginn 2011/12 statt, an denen nun
auch die zuständigen städtischen Abteilungen als Schulträger neben den Einrichtungen der
Staatlichen Schulverwaltung mit eingebunden sein werden.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit über den aktuellen Planungsstand berichten.
- 18 -
4.
Verstärkte Integration von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund in das schulische und berufliche Leben
Im Schuljahr 2012/2013 wurde erstmals in der Amtlichen Schulstatistik des Statistischen
Landesamtes anstelle der ausländischen Staatsangehörigkeit der Migrationshintergrund erhoben.
Die Datenerhebung erfasst alle Schularten mit Ausnahme der Schulkindergärten / Grundschulförderklassen und der Abendschulen. Dabei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
− Keine deutsche Staatsangehörigkeit
− Nichtdeutsches Geburtsland
− Nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld
Die Kriterien sind nicht deckungsgleich mit der melderechtlichen Definition des
Migrationshintergrundes auf Basis des Mikrozensus2. Insbesondere werden in Deutschland
geborene Kinder von Spätaussiedlern oder Eingebürgerten z.T. nicht erfasst, ebenso wenig
elternbezogene Daten. Die Verkehrssprache ist wiederum kein Kriterium im Rahmen des
Mikrozensus. Bei einem Vergleich der Schulstatistik mit Daten aus dem Melderegister sind diese
Abweichungen in der Definition zu beachten.
In der Ulmer Schulstatistik 2012/2013 macht sich die neue Datenerhebung bemerkbar wie folgt:
Schulart
Grundschulen
Ausländische Schüler/innen
Schüler/-innen mit
Migrationshintergrund
491 = 14 %
1.087 = 30 %
in städt. Trägerschaft
Werkrealschulen
497 = 40 %
688 = 55 %
320 = 16 %
681 = 33 %
270 = 5 %
388 = 7 %
163 = 19 %
279 = 32 %
1.033 = 12 %
1.601 = 18 %
in städt. Trägerschaft
Realschulen
in städt. Trägerschaft
Gymnasien
in städt. Trägerschaft
Sonderschulen
in städt. Trägerschaft
Berufliche Schulen
in städt. Trägerschaft
Aus dem Konzept "Ulm: Internationale Stadt" wurde im Jahr 2012 mit der Umsetzung des
Schlüsselprojekts 2 b) begonnen, das im Rahmen der Bildungsoffensive den Ausbau von Angeboten
zur Lernbegleitung und sprachlichen Bildung für Jugendliche an weiterführenden Schulen als
offene Lerntreffs vorsieht. Beim Frauen- und Mädchenladen Sie'ste läuft bereits eine Gruppe nur
für Mädchen. Weitere Angebote werden derzeit vorbereitet.
Zum Halbjahr 2012/13 startet nun im Februar 2013 beim INVIA Jugendmigrationsdienst ein
Angebot für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen. Darüber hinaus werden von INVIA
über ESF Mittel des Projektes "JUGEND STÄRKEN- Aktiv in der Region" Jugendliche aus den
Vorbereitungsklassen individuell unterstützt, um eine gelingende Eingliederung in Regelklassen zu
fördern.
2
„Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland Zugewanderte, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche
Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.“ Statistisches
Bundesamt, 2011, Fachserie 1, Reihe 2.2, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Bevölkerung mit Migrationshintergrund –
Ergebnisse des Mikrozensus 2010, S. 6
- 19 -
Im Bereich des Übergangs Schule - Beruf wurde das ESF-Programm "Azubi statt ungelernt" für Ulm
ausgebaut. Zielgruppe sind türkischstämmige Familien, die mit einem interkulturell ausgerichteten
Zugang Informationen über Chancen und Wege einer beruflichen Ausbildung erhalten. Das Projekt
"TEaCH - Türkische Eltern arbeiten an Chancen" des Bildungsträgers BBQ Berufliche Bildung
gGmbH erhielt eine Förderung für weitere zwei Jahre, die IHK Ulm kam mit einem eigenen Projekt
dazu, das sich gemäß der Ausschreibung ebenfalls an türkischstämmige Familien wendet. Ein
Projekt der Handelskammer in dieser Ausschreibungslinie ist vorrangig im Ostalbkreis tätig.
Handlungsempfehlung 31 des Konzepts "Ulm: Internationale Stadt" empfiehlt die systematische
Information von internationalen Eltern unterschiedlicher Ethnien über das Bildungssystem in
Deutschland in kultursensiblen Formen der Ansprache sowie die Verstetigung laufender,
erfolgreicher Projekte. Hierzu tragen die genannten Projekte bei.
Besonders hervorzuheben ist eine Initiative des Schubart-Gymnasiums. Als "Schule mit Courage Schule gegen Rassismus" gestalteten Schülerinnen und Schüler Plakate unter dem Titel "Ulm zeige
Gesicht gegen Rassismus", an der sich rd. 900 Menschen mit ihren Bildern beteiligten. Ein RapSong auf Youtube (und bei www. schubart-gymnasium.eu/aktuelles/ulm-zeige-gesicht), Plakate
und eine Postkarte werben nun in Ulm und Umgebung für ein friedliches Miteinander. Die Aktion
hat in der Stadt und in den Medien eine breite Unterstützung erfahren. Handlungsempfehlung 32
des Konzepts "Ulm: Internationale Stadt" empfiehlt die Gewinnung weiterer Schulen zur
Teilnahme am internationalen Netzwerk "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage".
Schülerinnen und Schüler der Technischen Oberschule der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule
schreiben im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit dem Ulmer Arbeitskreis
Menschenrechtsbildung im laufenden Schuljahr 2012/13 ihre Jahresarbeit über die
Mitgliedsorganisationen des Arbeitskreises und deren Arbeitsfelder (www.ulmermenschenrechtsbildung.de).
5.
Gemeinschaftsschule
Auf die allgemeinen Ausführungen des Bildungsberichts 2012 (GD 02/12) sowie die
Beschlussanträge (GD 177/12, 362/12 und 363/12) darf verwiesen werden.
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales vom 07.11.2012
wurden Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule für
•
die Albrecht-Berblinger Werkrealschule (GD 362/12)
•
das Schulzentrum Stadtmitte/Ost, Spitalhof-GWRS mit Außenstelle Martin-Schaffner-Schule
und die Ulrich-von-Ensingen-Realschule (GD 363/12)
beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg gestellt.
Zwischenzeitlich wurden diese Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr
2013/14 genehmigt.
- 20 Derzeit will die Adalbert-Stifter-GWRS zusammen mit den schulischen Gremien und der
Elternvertretung prüfen, ob ein Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr
2014/15 gestellt werden kann.
6.
G9
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales vom 07.11.2012 (GD
344/12) und des Gemeinderats vom 21.11.2012 (GD 547/12) wurde ein Antrag auf Einrichtung
eines G9-Schulversuchs am Schulzentrum Ulm-Wiblingen, Albert-Einstein-Gymnasium, zum
Schuljahr 2013/14 beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gestellt und genehmigt.
Auf die Ausführungen aus dem Bildungsbericht 2012 und der Sachdarstellung der o.g.
Beschlusslage darf verwiesen werden.
Ziel sollte sein, dass es den Gymnasien analog der anderen Züge und Profile freigestellt wird, ob sie
einen G9-Zug entsprechend der jeweiligen Bedarfslage einrichten können.
IV. Schulentwicklung und Jugendhilfebericht
7.
Grundschulkindalter
7.1.
Weitere Maßnahmen im Grundschulbereich
Mit dem Ausbau der Grundschulen zu Schulen mit Ganztagsplätzen wird durch die Jugendhilfe die
Maßnahme der Hilfe zur Erziehung nach §29 SGB VIII, Soziale Gruppenarbeit (SGA), konzipiert und
an Grundschulen eingerichtet. Grundschulkinder mit entsprechendem Hilfebedarf nehmen nach
Antragstellung der Eltern an einer in der Schule eingerichteten SGA teil. Die Maßnahme wird von
den kooperierenden Erziehungshilfeträgern in Ulm umgesetzt und durchgeführt. Bisher wurde die
SGA nach § 29 SGB VIII bei Bedarf veranlasst und angeboten. Im Jahr 2012 kamen 14 Gruppen zu
Stande, die wie folgt verteilt waren:
In Grundschulen fanden 6 Gruppen mit 55 beteiligten Kindern statt. Eine Gruppe für Kinder im
Grundschulalter fand in einer Förderschule mit 7 beteiligten Kindern statt. In
Jugendhilfeeinrichtungen bzw. anderen sozialen Einrichtungen wurden 5 Gruppen mit 31
beteiligten Kindern angeboten. 2 Gruppen fanden in Kindertageseinrichtungen mit
Ganztagesbetreuung für 14 beteiligte Schulkinder statt. (siehe unten)
Gruppen
Beteiligte Kinder
Grundschule
6
55
Förderschule
1
7
Jugendhilfeträger / soziale
Einrichtungen
5
31
Kindertageseinrichtungen
2
14
gesamt
14
107
- 21 -
Im Jahr 2012 waren insgesamt 107 Grundschulkinder in Gruppen der flexiblen
Erziehungshilfemaßnahme 'Soziale Gruppenarbeit' beteiligt. Die Kinder sind zwischen 7 und 11
Jahre alt. Die Zeitdauer der Gruppenteilnahme liegt zwischen ein bis vier Jahren. Wichtiges Ziel ist
die Kinder so früh wie möglich in die Hilfemaßnahme einzubinden.
Die Kinder- und Familienarbeit in den Begegnungsstätten und Jugendhäusern der Abt. Familie,
Kinder und Jugendliche hat im Jahr 2011 538 Angebote für Familien und 544 Angebote für Kinder
durchgeführt. In regelmäßigen Treffen werden Gesprächskreise für Eltern und Spielangebote für
Kinder organisiert, ebenso wie gemeinsame Freizeitaktivitäten mit pädagogischem Effekt.
Rund 18 Prozent der Kontakte in den Einrichtungen machen in 2011, wie in 2010, Kinder im
Grundschulalter aus.
Ferienfreizeiten, Spielmobil, 'Bau'Spielplatz und andere erlebnispädagogische Angebote, der
städtischen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit finden in den Oster-, Pfingst-,
Sommer- und Herbstferien, teils auch schon vor den Ferien statt. Die Angebote haben eine Länge
von einer bis zu drei Ferienwochen.
Es sind 440 Plätze eingerichtet. Im Jahr 2012 haben insgesamt 480 Kinder im Alter von sechs bis
vierzehn Jahren an 11 Ferienmaßnahmen teilgenommen.
Verbandliche Jugendarbeit / Stadtjugendring
Freizeiten im Rahmen Bildung, Betreuung und Erziehung wurden von 23 Anbietern 54mal für
1.959 Kinder (von 6-12 Jahren) mit 635 eingesetzten Betreuenden durchgeführt.
Die Mitgliedsverbände des Stadtjugendring Ulm veranstalteten 121 Freizeitangebote innerhalb aller
Ferien im Jahr 2012. Teilgenommen haben 1.743 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Eingesetzt waren 437 Betreuende von insgesamt 21 Anbietern.
Der Stadtjugendring bietet auch über eigene Einrichtungen, wie die etage Ferienfreizeiten. Die
Zahlen können zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr noch nicht ermittelt werden.
Jugend-/junges Erwachsenenalter
7.2.
Hilfe für Schüler/-innen der weiterführenden Schulen (innen-/außerschulisch) Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Erziehungshilfe, Jugendberufshilfe
Schulsozialarbeit an den Werkrealschulen, früher Hauptschulen, ist schon lange installiert und
etabliert. Für die Realschulen wurden diese Stellen seit 2009 eingerichtet.
Die jeweiligen Angebote in der Schule werden mit den Schulleitungen vereinbart und durch eine
Kooperationsvereinbarung gesichert.
Die Schulsozialarbeit hat folgende Kernaufgaben:
- Einzelfallhilfe und Sozialpädagogische Begleitung von Schülern
- Sozialpädagogische Gruppenangebote (z.B. Soziale Kompetenztrainings, integrative soziale
Gruppenarbeit, bildungspartnerschaftliche Angebote mit der Schule u.a.)
- individuelle Unterstützung beim Übergang Schule-Beruf
- Elternarbeit
- Offene Angebote (z.B. erlebnis- und freizeitpädagogische Angebote, Schülertreffs an den
Werkrealschulen in Kooperation mit der Lehrerschaft, Offene Angebote zur Rhythmisierung
des Ganztagesunterrichts u.a.)
- Kooperation und Unterstützung bei der Unterrichts und Schulorganisation (Beratung der
Lehrerschaft in Fragen der Jugendhilfe, Kooperationsangebote mit Schule,
Schülermitverwaltung u.a.)
- Kooperation im Sozialraum und Gemeinwesen (Mitwirkung im Sozialraumteam, Kooperation
- 22 bei Angeboten der Offenen Jugendarbeit u.a.)
Übersicht Stellen der Schulsozialarbeit
Förderschule
Personalstellen
1
Werkrealschule
Realschule
8,20
Berufliche Schule
2,75
1,5
Eine zusätzliche halbe Stelle für Medienpädagogik (50%) wurde mit Sitz am Schulzentrum
Stadtmitte/Ost eingerichtet. Die Stelle arbeitet bei Anfrage in allen Ulmer Schulen. Ein Hauptziel ist,
Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, Medien reflektiert, selbstbestimmt und kreativ zu nutzen,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Umgang mit
neuen Medien wenig zurechtfinden.
Die Aufgabenfelder Offener Bereich / Schülertreff und Hilfen beim Übergang Schule - Ausbildung
müssen entsprechend der Wahrnehmung durch Dritte (Berufseinstiegsbegleitung der Agentur für
Arbeit, pädagogische Assistenten, etc.) kontinuierlich abgesprochen und vereinbart werden.
Insbesondere bei drohenden Unterrichts- bzw. Schulausschlüssen ist die Zusammenarbeit der
Schulleitung mit der Schulsozialarbeit und dem Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) erforderlich. Die
Schulsozialarbeit ist hierbei wichtiges Bindeglied in der Hilfekette zwischen Schule, den Sozialen
Diensten und den erzieherischen Hilfen. Mit dem Prinzip der Sozialraumorientierung in den
erzieherischen Hilfen nach SGB VIII müssen frühzeitig Maßnahmen eingesetzt werden, die
Schulkinder ein Verbleiben vor Ort ermöglichen. In enger Zusammenarbeit können hier
Lösungswege über die Hilfen zur Erziehung gefunden werden.
Die Funktion der bisherigen AG 'Schwierige Schüler' wurde im Jahr 2011 erweitert. Am
Schulprojekt 'WERK 11' (Wiedereingliederung in Regelklassen) sind das Staatliche Schulamt
Biberach, der Soziale Dienst, die Wirtschaftliche Jugendhilfe und Lehrkräfte beteiligt. Neben zwei
über das Staatl. Schulamt Biberach abgeordneten Lehrkräften sind zwei 50 Prozent Stellen aus der
Jugendhilfe im Einsatz.
Bei Schulverweigerung, drohendem Schulausschluss oder bei besonders lang anhaltenden
Verhaltensauffälligkeiten ist das Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche, die vorübergehend keine
Regelschule besuchen können, individuell zu unterrichten und zu fördern.
In dieser sogenannten 'Clearingphase' werden Schulkinder zeitlich begrenzt (6 Wochen/Schüler), in
geschützten Rahmen (Kleingruppe) betreut und unterrichtet. Die Kinder bleiben der Stammschule
zugeordnet.
Im Jahr 2011 nahmen 21 Schulkinder teil und im Jahr 2012 waren 16 Kinder eingebunden.
In den Werkrealschulen wird seit 2008 die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII über die
Erziehungshilfeträger in Ulm in- und außerhalb der Schule angeboten. Diese Konzepte wurden mit
dem Gedanken der 'nahen' und frühzeitigen Hilfe aufgebaut.
4 Gruppen der Erziehungshilfemaßnahme wurden für Schulkinder in Werkrealschulen mit 30
beteiligten Schulkindern ab Klasse 5 durchgeführt (siehe 1.1) Des Weiteren kommen bei Bedarf die
Hilfen zur Erziehung nach §§27 ff SGB VIII zum Tragen.
Gruppen
Beteiligte Kinder
Jugendhilfeträger / soziale
Einrichtungen
1
9
Werkrealschulen
3
21
gesamt
4
30
Eine Gruppe wurde in einer Jugendhilfeeinrichtung angeboten.
- 23 Die Kooperation der Offenen Jugendarbeit mit der Schule wurde seit 2009 intensiviert. Die
Mitarbeitenden der Offenen Jugendarbeit bieten sozialpädagogische Freizeitgestaltung in der
Schule oder arbeiten mit Schulklassen in ihren Einrichtungen (Jugendhäusern und
Begegnungsstätten) in Form der außerschulischen Bildung in kreativer, musischer aber auch in
gruppendynamischer Gruppenarbeit.
In 17 Projekten zur Bildungspartnerschaft zwischen Jugendhäusern und Schulen haben rund 270
Kinder und Jugendliche teilgenommen.
Die neun Einrichtungen hatten im Jahr 2011 einen Stamm von 1.392 minderjährigen Besuchern.
Das sind, wie im Jahr 2010 etwa 11 Prozent der Kinder und Jugendlichen aus der Altersgruppe von
sechs bis achtzehn Jahren in Ulm.
Im Focus zahlreicher Maßnahmen der Jugendberufshilfen (§13 SGBVIII) stehen vor allem
Jugendliche mit multiplen Problemlagen (z.B. Schulabbruch, Lernschwäche, Suchtproblematik u.a.)
Die Stadt Ulm unterstützt durch Fördermittel der Abt. FAM die Projekte „Wege ins Leben“ der
Anderen Baustelle Ulm e.V. (im Jahr 2012 - 22 Plätze / 38 Teilnehmer/-innen), das Projekt
„Einstieg“ bei der Arbeiterwohlfahrt- Kreisverband Ulm (im Jahr 2012 -12 Plätze für die Stadt Ulm /
31 Teilnehmer/-innen) und das Projekt PAQ-innovativ / Jobsurfer bei der Caritas Ulm (im Jahr 2012 118 Kontakte - hiervon nahmen 40 Jugendliche über längere Zeit an Präsenzangeboten teil). Die
Projekte bieten Maßnahmen von tagesstrukturierenden Angeboten, dem Nachholen des
Hauptschulschulabschluss, Unterstützung bei der Berufsorientierung, Einzelberatung, bis hin zur
Erprobung in Praktika und Vermittlung in Ausbildungsstellen.
Im Projekt "individuelle Wege zum Hauptschulabschluss " der Anderen Baustelle Ulm e.V. können
Jugendliche, die von Regelschulen ausgeschlossen sind, aber weiterhin der allgemeinen Schulpflicht
unterliegen , den Hauptschulabschluss über eine Schulfremdenprüfung nachholen und erhalten von
einer Lehrkraft eine individuelle Einzelförderung in Kleingruppen. Dieses Projekt wird entsprechend
der Teilnehmerzahl (im Jahr 2012 - 13 Teilnehmer/-innen) aus Mitteln der Jugendhilfe finanziert.
Besonders hervorzuheben sind auch die durch den Europäischen Sozialfonds geförderten Projekte
„JUGEND Stärken – Aktiv in der Region“ (Trägerschaft Stadt Ulm) und das Angebot der
Kompetenzagentur (Trägerschaft Andere Baustelle Ulm e.V.). Die Kompetenzagentur übernimmt
hierbei das Casemanagement für Jugendliche, die sich dem System Schule entzogen haben oder
schon in anderen Maßnahmen gescheitert sind und keine weitere Perspektive gefunden haben. Im
Jahr 2012 haben 130 Jugendliche das Angebot eines Casemanagement in Anspruch genommen.
Das Projekt „Jugend Stärken“ unterstützt mit seinem Angebot der Praktikum- und
Ausbildungsakquise vor allem Schüler der Kooperationsklassen mit dem BVJ / BEJ und Schüler die
die Schule ohne weiterführende Perspektive verlassen haben. Im Jahr 2012 haben 35 Jugendliche
dieses Angebot einer kontinuierlichen, intensiven Einzelbetreuung in Anspruch genommen.
8.
Erwachsenenalter
8.1.
Elternbildung: Familienbildungsstätte Ulm e.V., KAM (Elternmentoren), FAM ("Stärke")
Die Räume des Jugendhaus Büchsenstadel und der Begegnungsstätte im Sozialzentrum Wiblingen
werden für Sprachkurse genutzt, die durch die Kontaktstelle für Integration organisiert werden. Für
die teilnehmenden Frauen mit Migrationshintergrund wird, soweit notwendig, Kinderbetreuung
organisiert.
Im Jahr 2011 wurden in beiden Einrichtungen fast 500 Kursangebote durchgeführt. Die
- 24 Kursgruppengröße liegt zwischen 30 und 40 Personen.
Im September 2008 startete das Programm „STÄRKE“ der Landesregierung Baden-Württemberg
mit einem vielfältigen Angebot der Ulmer Bildungsträger und Jugendhilfeeinrichtungen zur
Stärkung der elterlichen Kompetenz. STÄRKE vertieft die Zusammenarbeit der
Bildungseinrichtungen mit anderen professionellen Diensten und Angehörigen freier Berufe, die für
die Gesundheit der Familien Sorge tragen, Kinder betreuen, erziehen und bilden sowie vor
Missbrauch und Gewalt schützen.
STÄRKE enthält zwei Komponenten: die Ausgabe von Familien- und Elternbildungsgutscheinen an
alle Eltern mit neugeborenen Kindern und Angebote zu weiterer Unterstützung von Familien in
besonderen Lebenslagen, wobei begleitend Hausbesuche durchgeführt werden können.
28 Bildungs-und Jugendhilfeträger oder andere Anbieter, wie Hebammen, in Ulm führen Kurse zur
Elternbildung in Erziehungsfragen durch. Im Jahr 2011 wurden in 52 Gutscheinkursen 349
Gutscheine von Eltern eingelöst. Das bedeutet eine Quote von 30,2 Prozent an den jährlichen
Geburten, also eine weitere Steigerung.
Es fanden 32 Kurse für Familien in besonderen Lebenslagen statt, an denen sich 239 Personen
beteiligten. Begleitend wurden 35 Familien zu Hause besucht. An zwei Elternbildungs- und
Erholungsmaßnahmen, durchgeführt von der Begegnungsstätte im Sozialzentrum Wiblingen und
dem Oberlin e.V., nahmen 16 Familien mit insgesamt 28 Kindern teil.
Im Jahr 2012 wurden in 59 Gutscheinkursen 406 Gutscheine eingelöst. Es fanden 38 Kurse für
Familien in besonderen Lebenslagen statt, an denen sich 288 Eltern beteiligten. Es wurden
begleitend in 18 Familien Hausbesuche durchgeführt.
Der Zielgruppenschwerpunkt liegt bei Familien mit Internationalen Wurzeln (57 Prozent),
Alleinerziehenden (12 Prozent) und Familien mit Gewalterfahrung (11 Prozent).
Im Jahr 2011 wurden die Landesmittel von über 90.000 € bis auf 9.000 € ausgeschöpft. Im Jahr
2012 wurden keine Ferienangebote durchgeführt. Deshalb werden rund 16.000 € an das Land
zurückgezahlt. Seit dem Jahr 2010 können Mittel für Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Mit
einem Anbieterflyer und im Internet www.ulm.de/staerke-ulm wird geworben.
Seit September 2012 werden die Stärke Gutscheine von den Familienbesucherinnen der
'Babytasche' an die Eltern ausgegeben.
V.
Darstellung der Ist-Situation anhand von Kennzahlen und
Gegenüberstellung der Empfehlungen der PH Weingarten
(2009)
Die Ausgangslage und künftige Situation wurde umfassend im Rahmen der Klausurtagung des
Gemeinderats zur Stadtentwicklung im Demographischen Wandel am 01.10.2010 (GD 350/10)
dargestellt.
Darüber hinaus werden wiederum ausgesuchte Kennzahlen und deren Entwicklung seit der
Beschlussfassung der Bildungsoffensive im Rahmen der Klausurtagung im Jahre 2000 dargestellt
und anhand der Empfehlungen der PH Weingarten im Rahmen deren Evaluation der
Bildungsoffensive der aktuelle Stand in Anlage 3 gegenüber gestellt.
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