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Anlage 9 Leitlinien für die strategische Wohnungsnotfallhilfeplanung in Ulm - Matrix Wohnungsnotfallhilfe

                                    
                                        Anlage 9 zu GD 312/19

Die Abteilungen im Fachbereich Bildung und Soziales entwickeln ihre inhaltliche Arbeit insbesondere bei neuen, strategisch besonders bedeutsamen
oder von einer starken abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit geprägten Fragestellungen auf Basis der im Juni 2014 mit der GD 271/14
beschlossenen Matrix aus Zielen und Handlungsmaximen. Diese macht die Vision des Fachbereichs für die tägliche Arbeit konkretisierbar. Damit ist
gewährleistet, dass die grundlegenden Zielsetzungen der Stadt Ulm in diesem Bereich durchgängig handlungsleitend sind. Je nach Aufgabenstellung
wird diese Matrix in einer unterschiedlichen Detailtiefe erstellt und die einzelnen Aspekte dann mit Hilfe konkreter Maßnahmen umgesetzt. Sie finden
die Matrix für das aktuelle Thema in der Anlage.
Abteilung SO
07.10.2019
Zielgruppe: Wohnungsnotfälle
(In unzumutbaren Wohnverhältnissen lebende, unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte, Wohnungslose und ehemals von Wohnungslosigkeit
betroffene oder bedrohte Menschen in Ulm)
Handlungsmaxime

Ziel 1

Ziel 2

Ziel 3

Existenzsicherung und
Ermöglichung von Teilhabe

Herstellung von Chancengerechtigkeit

Vereinbarkeit von Familie, Beruf und
Pflege

Wir wollen, dass alle Menschen in Ulm
auf der Basis einer gesicherten
Existenzgrundlage die Möglichkeit
haben, am Leben in der Gesellschaft
teilzuhaben.

Wir wollen allen Menschen, vor allem
aber Kindern und Jugendlichen, den
gleichberechtigten Zugang und die
gleichberechtigte Teilhabe an Bildung
ermöglichen, um ihnen faire
Zukunftschancen zu eröffnen.

Wir wollen gute Rahmenbedingungen
für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf
und Pflege von Angehörigen schaffen,
damit alle Menschen in Ulm einer
Berufstätigkeit nachgehen können.
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Anlage 9 zu GD 312/19

Handlungsmaxime

Ziel 1

Ziel 2

Ziel 3

1. Ressourcen werden
effektiv und effizient
eingesetzt

Alle städtischen und nichtstädtischen
Akteure (insbesondere die Träger der
freien Wohlfahrtspflege) arbeiten
vernetzt im Bereich Wohnungsnotfallhilfe zusammen. Sie greifen auf die
bestehenden Ressourcen zur
Verhinderung des Wohnungsverlustes
und die Vermittlung in Wohnraum zu.
Zwischen den unterschiedlichen
städtischen Abteilungen Soziales und
Bürgerdiensten sowie den Leistungserbringern der Wohnungslosenhilfe
bestehen Absprachen bzw.
Kooperationsvereinbarungen/
Schnittstellenpapiere zur Leitungserbringung.
Die organisatorischen und personellen
Strukturen werden so gestaltet, dass
eine umfassende, effektive und
effiziente Leistungsgewährung
sichergestellt wird.

Bezahlbares Wohnen ist die wesentliche
Voraussetzung für die Beendigung von
Wohnungslosigkeit. Menschen in
besonderen Lebenslagen verbunden mit
sozialen Schwierigkeiten haben Zugang
zum allgemeinen Wohnungsmarkt.
Wohnungen mit sozialhilferechtlich
angemessener Miethöhe sind in
ausreichendem Umfang vorhanden.
Durch eine gemeinsame Hilfeplanung
und Einzelfallsteuerung wird die
Gewährung von passgenauen Hilfen
sichergestellt und ein effizienter Einsatz
finanzieller Ressourcen ermöglicht

Eigener Wohnraum ist wesentliche
Voraussetzung für Erwerbstätigkeit. Ziel
ist der Erhaltung und die Erlangung von
eigenem privatrechtlichem Wohnraum.

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Anlage 9 zu GD 312/19

Handlungsmaxime

Ziel 1

Ziel 2

Ziel 3

2. Maßnahmen
frühzeitig und
maßgeschneidert.
Soviel wie nötig,
so wenig wie möglich

Bei eingetretener Wohnungslosigkeit
sind Wege aus der Wohnungslosigkeit
schnellstmöglich zu suchen.

Die Instrumente der Wohnungslosenhilfe
(z.B. Fachberatungsstelle,
Aufnahmehaus, ambulant betreutes
Wohnen) sind darauf ausgerichtet,
besondere individuelle Schwierigkeiten
wie z.B. Überforderung, fehlende
Bewältigungskompetenz oder
Selbsthilfekräfte und ausgrenzendes
Verhalten zu überwinden.
Das bestehende Regelsystem wird
regelmäßig auf die Bedarfe hin
überprüft und weiterentwickelt.

Die Phase der Wohnungslosigkeit soll so
kurz wie möglich dauern. Daran sind
sämtliche Angebote in ihrer Bedarfsund Zielorientierung auszurichten.

Im Fokus steht die Prävention zur
Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
Durch den gezielten Einsatz aller zur
Verfügung stehenden Instrumentarien
wird der Verlust von Wohnraum
konsequent verhindert. Hierzu arbeiten
die Fachdienste der Abteilung Soziales
im Sozialraum vor Ort eng zusammen
und es erfolgt eine enge Vernetzung mit
dem Jobcenter Ulm. Insbesondere bei
den Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts und der Gewährung
von Mietschuldendarlehen unter
Berücksichtigung der gesetzlichen
Voraussetzungen erfolgt eine enge
Kooperation.

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Anlage 9 zu GD 312/19

Handlungsmaxime

Ziel 1

Ziel 2

Ziel 3

3. Vorrang von
Regelsystemen vor
Sondersystemen

Der Erhalt von bzw. die Vermittlung in
eigenen Wohnraum hat oberste
Priorität.
Die sozialräumlichen städtischen
Fachdienste (u.a. Schuldnerberatung/
Wohnraumsicherung, Sozialdienst für
Erwachsene, Grundsicherung etc.)
arbeiten vernetzt in der Prävention und
Hilfegewährung zusammen.

Die Verhinderung des Eintretens bzw.
die Beendigung einer bestehenden
Wohnungslosigkeit wird bei Vorliegen
anderweitiger Hilfebedarfe von den
dafür spezifischen Hilfesystemen
sichergestellt.
Lösungen für besondere Problemlagen
müssen dort umgesetzt werden, wo der
Hilfebedarf kausal verortet ist (z.B. in der
Suchtberatung). Wohnungslose sowie
von Wohnungslosigkeit bedrohte
Menschen werden in sämtlichen Hilfesystemen anerkannt und zielgerichtet in
ihren Bedarfen unterstützt.

Die sozialräumlichen Strukturen in der
Hilfegewährung werden genutzt.
Auf das Regelsystem der Arbeitsförderung und Leistungsgewährung
(Arbeitslosengeld I und II [SGB II und
SGB III]) wird verwiesen.
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
werden durch das Jobcenter Ulm
erbracht, soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen. Dabei wird
u.a. die individuelle Eignung, die Lebenssituation, die familiäre Situation und
voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit und Dauerhaftigkeit der
Eingliederung berücksichtigt.

4. Selbsthilfekräfte
aktivieren und
bürgerschaftliches
Engagement fördern

Niedrigschwellige Hilfen, z.B. Tagesstätte
und aufsuchende Arbeit sind notwendig
und werden bedarfsgerecht gefördert.
Ziel ist es, Betroffene direkt zu erreichen,
zu aktivieren und den Weg in die
Regelversorgung aufzuzeigen.

Die präventiven Hilfen – z.B. im Bereich
Mietschulden – und Hilfen nach § 67 ff
SGB XII fördern aktiv die Selbsthilfekräfte der Personen in Wohnungsnotfällen.
Auf die Beantragung von Sozialleistungen, z.B. Leistungen nach dem
SGB II und SGB XII [Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts,
Mietschuldendarlehen] wird von allen
Diensten hingewirkt und es werden bei
Bedarf Unterstützungsleistungen
angeboten.

Ehemals von Wohnungslosigkeit
Betroffene oder Bedrohte werden aktiv
in ihren Selbsthilfekräften gestärkt und
eine sozialräumliches bürgerschaftliches
Engagement gefördert, z.B. im Rahmen
von Teilhabeplätzen oder ehrenamtlicher
Tätigkeit.

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Anlage 9 zu GD 312/19

Handlungsmaxime

Ziel 1

Ziel 2

Ziel 3

5. Beteiligung
ermöglichen
(Interessen einbringen)

Durch die Leistungen und Instrumente
der Wohnungsnotfallhilfe in Ulm wird
allen Menschen der Zugang zu
Unterstützungsmöglichkeiten
angeboten. Jedoch gilt auch für
obdachlose Menschen das
verfassungsrechtlich geschützte Recht
auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Es erfolgt eine lösungsorientierte
Kommunikation mit den Beteiligten
unter Einbeziehung ihrer Interessen und
Wünsche.
Bestehende Instrumente der Teilhabeförderung (z.B. Zuverdienst, Teilhabeplätze, ehrenamtliche Tätigkeit) werden
aktiv geprüft, angeboten und vermittelt.
Dies insbesondere unter der Beachtung
sozialräumlicher Strukturen und
Angebote.

Die besonderen individuellen Problemlagen der Betroffenen werden in
sämtlichen Hilfesystemen berücksichtigt.
Dies beinhaltet einen sensiblen Umgang
mit den besonderen Lebenslagen der
Betroffenen sowie das Bestreben aus
jedem Hilfesystem heraus, einer
drohenden Wohnungslosigkeit
entgegenzuwirken und auch bei
eingetretener Obdachlosigkeit
bestmöglich zu unterstützen.

Die Bedarfe wohnungsloser Menschen
finden Eingang in die gesamtstädtische
Wohnungsbau- und Infrastrukturplanung.
Ein ressortübergreifender, sozialpolitischer Verantwortungskonsens wird
angestrebt. Es besteht eine breite
Verantwortungsgemeinschaft. Akteure
und Gremien werden in ihrer jeweiligen
Verantwortung eingebunden.

Zielgruppenspezifische Bedarfe werden
in den unterschiedlichen Hilfesystemen
auch über die Wohnungslosenhilfe
hinaus berücksichtigt. Dies umfasst
unter anderem die besonderen Bedarfe
von Familien und Alleinerziehenden mit
Kindern, Frauen, ältere Menschen,
psychisch und/oder suchtkranken
Menschen, medizinisch Behandlungsbedürftigen, Pflegebedürftigen,
Menschen mit Migrationshintergrund
oder Straffällige.

6. Zielerreichung
Sämtliche Verfahrensabläufe dienen der
schnellstmöglichen Einleitung und
erfolgt vernetzt und
abteilungsübergreifend Umsetzung der individuell notwendigen
Maßnahmen unter Berücksichtigung der
individuellen Lebenssituation. Der Fokus
liegt dabei auf der Zusammenarbeit
zwischen und innerhalb der
verschiedenen Fachbereiche bzw.
Behörden/ Institutionen - insbesondere
SO, BD und dem Jobcenter Ulm - und
externen Leistungserbringern, z.B. den
Trägern der freien Wohlfahrtspflege.

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