Anlage 9 Leitlinien für die strategische Wohnungsnotfallhilfeplanung in Ulm - Matrix Wohnungsnotfallhilfe
Vorlage: Wohnungsdebatte 2019 - Bericht -
Anlage 1 Übersicht geplante Baugebiete und Bauvorhaben bis 2030
Anlage 10 Zusammenfassung der Konzeptbausteine der Konzeptionellen Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe in Ulm
Anlage 2 Auswertung der Bautätigkeit der letzten 10 Jahre
Anlage 3 Antrag Nr. 19
Anlage 4 Antrag Nr. 24
Anlage 5 Antrag Nr. 46
Anlage 6 Antrag Nr. 54
Anlage 7 Antrag Nr. 82
Anlage 8 Antrag Nr. 110
Anlage 9 Leitlinien für die strategische Wohnungsnotfallhilfeplanung in Ulm - Matrix Wohnungsnotfallhilfe
Anlage zu GD 312-19
Beschlussvorlage
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Anlage 2 Auswertung der Bautätigkeit der letzten 10 JahreAnlage 6 Antrag Nr. 54BeschlussvorlageAnlage 1 Übersicht geplante Baugebiete und Bauvorhaben bis 2030Anlage 3 Antrag Nr. 19Anlage zu GD 312-19Anlage 9 Leitlinien für die strategische Wohnungsnotfallhilfeplanung in Ulm - Matrix WohnungsnotfallhilfeAnlage 10 Zusammenfassung der Konzeptbausteine der Konzeptionellen Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe in UlmAnlage 4 Antrag Nr. 24Anlage 7 Antrag Nr. 82Anlage 8 Antrag Nr. 110Anlage 5 Antrag Nr. 46
Anlage 9 zu GD 312/19 Die Abteilungen im Fachbereich Bildung und Soziales entwickeln ihre inhaltliche Arbeit insbesondere bei neuen, strategisch besonders bedeutsamen oder von einer starken abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit geprägten Fragestellungen auf Basis der im Juni 2014 mit der GD 271/14 beschlossenen Matrix aus Zielen und Handlungsmaximen. Diese macht die Vision des Fachbereichs für die tägliche Arbeit konkretisierbar. Damit ist gewährleistet, dass die grundlegenden Zielsetzungen der Stadt Ulm in diesem Bereich durchgängig handlungsleitend sind. Je nach Aufgabenstellung wird diese Matrix in einer unterschiedlichen Detailtiefe erstellt und die einzelnen Aspekte dann mit Hilfe konkreter Maßnahmen umgesetzt. Sie finden die Matrix für das aktuelle Thema in der Anlage. Abteilung SO 07.10.2019 Zielgruppe: Wohnungsnotfälle (In unzumutbaren Wohnverhältnissen lebende, unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte, Wohnungslose und ehemals von Wohnungslosigkeit betroffene oder bedrohte Menschen in Ulm) Handlungsmaxime Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 Existenzsicherung und Ermöglichung von Teilhabe Herstellung von Chancengerechtigkeit Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege Wir wollen, dass alle Menschen in Ulm auf der Basis einer gesicherten Existenzgrundlage die Möglichkeit haben, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Wir wollen allen Menschen, vor allem aber Kindern und Jugendlichen, den gleichberechtigten Zugang und die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung ermöglichen, um ihnen faire Zukunftschancen zu eröffnen. Wir wollen gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege von Angehörigen schaffen, damit alle Menschen in Ulm einer Berufstätigkeit nachgehen können. 1 Anlage 9 zu GD 312/19 Handlungsmaxime Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 1. Ressourcen werden effektiv und effizient eingesetzt Alle städtischen und nichtstädtischen Akteure (insbesondere die Träger der freien Wohlfahrtspflege) arbeiten vernetzt im Bereich Wohnungsnotfallhilfe zusammen. Sie greifen auf die bestehenden Ressourcen zur Verhinderung des Wohnungsverlustes und die Vermittlung in Wohnraum zu. Zwischen den unterschiedlichen städtischen Abteilungen Soziales und Bürgerdiensten sowie den Leistungserbringern der Wohnungslosenhilfe bestehen Absprachen bzw. Kooperationsvereinbarungen/ Schnittstellenpapiere zur Leitungserbringung. Die organisatorischen und personellen Strukturen werden so gestaltet, dass eine umfassende, effektive und effiziente Leistungsgewährung sichergestellt wird. Bezahlbares Wohnen ist die wesentliche Voraussetzung für die Beendigung von Wohnungslosigkeit. Menschen in besonderen Lebenslagen verbunden mit sozialen Schwierigkeiten haben Zugang zum allgemeinen Wohnungsmarkt. Wohnungen mit sozialhilferechtlich angemessener Miethöhe sind in ausreichendem Umfang vorhanden. Durch eine gemeinsame Hilfeplanung und Einzelfallsteuerung wird die Gewährung von passgenauen Hilfen sichergestellt und ein effizienter Einsatz finanzieller Ressourcen ermöglicht Eigener Wohnraum ist wesentliche Voraussetzung für Erwerbstätigkeit. Ziel ist der Erhaltung und die Erlangung von eigenem privatrechtlichem Wohnraum. 2 Anlage 9 zu GD 312/19 Handlungsmaxime Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 2. Maßnahmen frühzeitig und maßgeschneidert. Soviel wie nötig, so wenig wie möglich Bei eingetretener Wohnungslosigkeit sind Wege aus der Wohnungslosigkeit schnellstmöglich zu suchen. Die Instrumente der Wohnungslosenhilfe (z.B. Fachberatungsstelle, Aufnahmehaus, ambulant betreutes Wohnen) sind darauf ausgerichtet, besondere individuelle Schwierigkeiten wie z.B. Überforderung, fehlende Bewältigungskompetenz oder Selbsthilfekräfte und ausgrenzendes Verhalten zu überwinden. Das bestehende Regelsystem wird regelmäßig auf die Bedarfe hin überprüft und weiterentwickelt. Die Phase der Wohnungslosigkeit soll so kurz wie möglich dauern. Daran sind sämtliche Angebote in ihrer Bedarfsund Zielorientierung auszurichten. Im Fokus steht die Prävention zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Durch den gezielten Einsatz aller zur Verfügung stehenden Instrumentarien wird der Verlust von Wohnraum konsequent verhindert. Hierzu arbeiten die Fachdienste der Abteilung Soziales im Sozialraum vor Ort eng zusammen und es erfolgt eine enge Vernetzung mit dem Jobcenter Ulm. Insbesondere bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Gewährung von Mietschuldendarlehen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt eine enge Kooperation. 3 Anlage 9 zu GD 312/19 Handlungsmaxime Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 3. Vorrang von Regelsystemen vor Sondersystemen Der Erhalt von bzw. die Vermittlung in eigenen Wohnraum hat oberste Priorität. Die sozialräumlichen städtischen Fachdienste (u.a. Schuldnerberatung/ Wohnraumsicherung, Sozialdienst für Erwachsene, Grundsicherung etc.) arbeiten vernetzt in der Prävention und Hilfegewährung zusammen. Die Verhinderung des Eintretens bzw. die Beendigung einer bestehenden Wohnungslosigkeit wird bei Vorliegen anderweitiger Hilfebedarfe von den dafür spezifischen Hilfesystemen sichergestellt. Lösungen für besondere Problemlagen müssen dort umgesetzt werden, wo der Hilfebedarf kausal verortet ist (z.B. in der Suchtberatung). Wohnungslose sowie von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen werden in sämtlichen Hilfesystemen anerkannt und zielgerichtet in ihren Bedarfen unterstützt. Die sozialräumlichen Strukturen in der Hilfegewährung werden genutzt. Auf das Regelsystem der Arbeitsförderung und Leistungsgewährung (Arbeitslosengeld I und II [SGB II und SGB III]) wird verwiesen. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden durch das Jobcenter Ulm erbracht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Dabei wird u.a. die individuelle Eignung, die Lebenssituation, die familiäre Situation und voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit und Dauerhaftigkeit der Eingliederung berücksichtigt. 4. Selbsthilfekräfte aktivieren und bürgerschaftliches Engagement fördern Niedrigschwellige Hilfen, z.B. Tagesstätte und aufsuchende Arbeit sind notwendig und werden bedarfsgerecht gefördert. Ziel ist es, Betroffene direkt zu erreichen, zu aktivieren und den Weg in die Regelversorgung aufzuzeigen. Die präventiven Hilfen – z.B. im Bereich Mietschulden – und Hilfen nach § 67 ff SGB XII fördern aktiv die Selbsthilfekräfte der Personen in Wohnungsnotfällen. Auf die Beantragung von Sozialleistungen, z.B. Leistungen nach dem SGB II und SGB XII [Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Mietschuldendarlehen] wird von allen Diensten hingewirkt und es werden bei Bedarf Unterstützungsleistungen angeboten. Ehemals von Wohnungslosigkeit Betroffene oder Bedrohte werden aktiv in ihren Selbsthilfekräften gestärkt und eine sozialräumliches bürgerschaftliches Engagement gefördert, z.B. im Rahmen von Teilhabeplätzen oder ehrenamtlicher Tätigkeit. 4 Anlage 9 zu GD 312/19 Handlungsmaxime Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 5. Beteiligung ermöglichen (Interessen einbringen) Durch die Leistungen und Instrumente der Wohnungsnotfallhilfe in Ulm wird allen Menschen der Zugang zu Unterstützungsmöglichkeiten angeboten. Jedoch gilt auch für obdachlose Menschen das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Es erfolgt eine lösungsorientierte Kommunikation mit den Beteiligten unter Einbeziehung ihrer Interessen und Wünsche. Bestehende Instrumente der Teilhabeförderung (z.B. Zuverdienst, Teilhabeplätze, ehrenamtliche Tätigkeit) werden aktiv geprüft, angeboten und vermittelt. Dies insbesondere unter der Beachtung sozialräumlicher Strukturen und Angebote. Die besonderen individuellen Problemlagen der Betroffenen werden in sämtlichen Hilfesystemen berücksichtigt. Dies beinhaltet einen sensiblen Umgang mit den besonderen Lebenslagen der Betroffenen sowie das Bestreben aus jedem Hilfesystem heraus, einer drohenden Wohnungslosigkeit entgegenzuwirken und auch bei eingetretener Obdachlosigkeit bestmöglich zu unterstützen. Die Bedarfe wohnungsloser Menschen finden Eingang in die gesamtstädtische Wohnungsbau- und Infrastrukturplanung. Ein ressortübergreifender, sozialpolitischer Verantwortungskonsens wird angestrebt. Es besteht eine breite Verantwortungsgemeinschaft. Akteure und Gremien werden in ihrer jeweiligen Verantwortung eingebunden. Zielgruppenspezifische Bedarfe werden in den unterschiedlichen Hilfesystemen auch über die Wohnungslosenhilfe hinaus berücksichtigt. Dies umfasst unter anderem die besonderen Bedarfe von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern, Frauen, ältere Menschen, psychisch und/oder suchtkranken Menschen, medizinisch Behandlungsbedürftigen, Pflegebedürftigen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Straffällige. 6. Zielerreichung Sämtliche Verfahrensabläufe dienen der schnellstmöglichen Einleitung und erfolgt vernetzt und abteilungsübergreifend Umsetzung der individuell notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation. Der Fokus liegt dabei auf der Zusammenarbeit zwischen und innerhalb der verschiedenen Fachbereiche bzw. Behörden/ Institutionen - insbesondere SO, BD und dem Jobcenter Ulm - und externen Leistungserbringern, z.B. den Trägern der freien Wohlfahrtspflege. 5