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Anlage 10 Zusammenfassung der Konzeptbausteine der Konzeptionellen Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe in Ulm

                                    
                                        Anlage10 zu GD 312/19

Zusammenfassung der Konzeptbausteine
Konzeptbaustein 1
Der Informationsaustausch zwischen der städtischen Schuldnerberatung/
Wohnraumsicherung und Wohnungseigentümern soll unter Beachtung des
Datenschutzes ausgeweitet werden. Der systematische Erhalt von Wohnraumkündigungen wird geprüft und auf- bzw. ausgebaut.
Konzeptbaustein 2
Die Zusammenarbeit zwischen der Schuldnerberatung/Wohnraumsicherung und den
Leistungsträgern, d.h. der städtischen Leistungsgewährung im Bereich Sozialhilfe und
dem Jobcenter Ulm, wird insbesondere für die Bereiche Leistungskürzungen und einstellungen, Miet- und Energieschuldendarlehen durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt. Strukturen, Abläufe und Ressourcen werden so gestaltet, dass
Wohnungsnotfälle prioritär bearbeitet werden mit dem Ziel des Wohnraumerhalts bzw.
der Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
Konzeptbaustein 3
Der Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales hat die Verwaltung in seiner Sitzung
vom 03.04.2019 mit der Implementierung des Sozialen Diensts für Erwachsene
beauftragt (vgl. GD 119/19). Die im städtischen Sozialen Dienst bestehenden
Verantwortlichkeiten für die Zielgruppe der Erwachsenen aus dem Kommunalen
Sozialen Dienst (KSD) und dem Integrationsmanagement (IMA) werden dabei
zusammengeführt und ein Sozialer Dienst für Erwachsene gebildet, der alle Menschen
zwischen 18 und 64 Jahren, die einen Unterstützungsbedarf haben, betreut und
begleitet.
Konzeptbaustein 4
Zur Stärkung der Fallsteuerung in der Wohnungslosenhilfe wird die Clearingstelle
Wohnungslosenhilfe (50% einer Vollzeitstelle) ab 01.01.2020 um eine 50% Stelle
Fallmanagement im Bereich der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII erweitert. Ziel ist die
Optimierung des Ulmer Hilfeplanprozesses und der Einzelfallsteuerung im Hinblick auf
Effektivität und Wirkungsorientierung. Hierzu werden insbesondere Kooperationen mit
und zwischen Trägern der Wohnungslosenhilfe, der Eingliederungshilfe und mit
Einrichtungen des Gesundheitssystems geprüft und initiiert. Die Stelle wird zunächst für
die Dauer von drei Jahren eingerichtet und aus dem Kontrakt zur Steuerung der
vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe der Abteilung Soziales finanziert.
Der langfristige Stellenbedarf wird im Anschluss an die dreijährige Erprobungsphase zur
Haushaltsplanung 2023 überprüft.
Konzeptbaustein 5
Um reibungslose, effektive Arbeitsprozesse und den Wissenstransfer im Hinblick auf die
anstehende Nachfolgeplanung und mögliche Personalwechsel dauerhaft sicherzustellen, werden die bewährten Arbeitsweisen und -abläufe in einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Soziales als Leistungsträger und den Bürgerdiensten als Ortspolizeibehörde festgehalten.

Konzeptbaustein 6
Die Abteilung Soziales hat sich 2018 erfolgreich für das Projekt des Kommunalverbands
für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) "Neue Bausteine zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe" beworben. Im Rahmen des Projektes sollen für
die Zahl wohnungsloser Personen in ordnungsrechtlicher Unterbringung, die sich sehr
heterogen zusammensetzt, Konzepte und Angebote aufsuchender Sozialarbeit
erarbeitet werden. Ziel der aufsuchenden Arbeit soll es dabei sein, den Aufenthalt in
der ordnungsrechtlichen Unterbringung so kurz wie möglich zu halten und Wege aus
der Obdachlosigkeit in eine neue Wohnung oder, falls notwendig, in betreute
Angebote zu finden. Das Projekt mit wissenschaftlicher Begleitung startet im
September 2019 mit einer Projektlaufzeit von drei Jahren.
Konzeptbaustein 7
Eine sozialpädagogische, aufsuchende Beratung, Begleitung und Unterstützung wird
auch für Personen in ordnungsrechtlicher Unterbringung, die nicht unter den
Personenkreis des § 67 ff. SGB XII fallen, angeboten. Hauptziel der Beratung ist die
zeitnahe Vermittlung in eigenen Wohnraum.
Für das Notfallwohnen im Mähringer Weg 105 wird die Fachkraftstelle im Umfang von
25% einer Vollzeitstelle aufrechterhalten. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung
alternativer Unterbringungsplätze für die ordnungsrechtliche Unterbringung wird der
erforderliche Stellenumfang gegebenenfalls überprüft.
Die Beratung und Begleitung aller in Privatwohnraum oder Hotels/Pensionen
ordnungsrechtlich untergebrachten Personen wird durch den städtischen Sozialen
Dienst sichergestellt (vgl. Konzeptbaustein 3).
Konzeptbaustein 8
Die Verwaltung prüft unter Einbezug der Erkenntnisse aus der Umsetzung der
vorliegenden, weiterentwickelten Konzeption den künftigen Platzbedarf für das
Übernachtungsheim und erarbeitet ein alternatives Raumprogramm. Ziel ist es, die
angestrebte Qualitätsverbesserung durch bauliche Anpassungen bei angemessenem
technischen und finanziellen Aufwand zu erreichen.
Bei der Planung weiterer Alternativen soll für eine barrierefreie Erreichbarkeit ein
Aufzug installiert sowie die räumliche Situation für Frauen als Übernachtungsgäste
verbessert werden. Die große Baumaßnahme mit Aufstockung zu sehr hohen Kosten
wird von der Verwaltung nicht weiterverfolgt.
Konzeptbaustein 9
Im Zuge der Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Ulm, des Umzugs des
Caritasverbands Ulm-Alb-Donau aus dem Standort Michelsberg 5 in ein neues
Gebäude und der Anpassung der Raumplanung im Übernachtungsheim des DRK wird
die Doppelstruktur von zwei Tagesstätten aufgegeben. Ziel ist das Vorhalten einer
Tagesstätte in Ulm unter Beibehaltung des bisherigen Dienstleistungsangebotes für ca.
40 bis maximal 50 Personen. Die für den Betrieb beider Einrichtungen notwendigen
Strukturen und Angebote werden analysiert und bedarfsbezogen definiert, ebenso wie
die Schnittstelle zwischen den Einrichtungen und die Zusammenarbeit unter den
Trägern. Das Ergebnis mündet in eine Budgetvereinbarung mit Dienstleistungsbeschreibung für jede Einrichtung, die dem Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
spätestens im ersten Quartal 2020 zum Beschluss vorgelegt werden.

Konzeptbaustein 10
Im Zuge der vorliegenden Weiterentwicklung des Hilfesystems in der
Wohnungslosenhilfe wird das Ziel des sukzessiven Abbaus der Aufnahmehausplätze
weiterverfolgt.
Dazu wird die Kapazität der Aufnahmehäuser mittelfristig reduziert. Der Aufenthalt ist
zunächst auf drei Monate befristet. Der maximale Aufenthalt beträgt 12 Monate.
Parallel zur Reduzierung des Angebots "Aufnahmehaus" wird der "Housing First"Ansatz für diese Zielgruppe intensiv vorangetrieben (vgl. Konzeptbaustein 12).
Konzeptbaustein 11
Um eine Lücke im Bereich der sehr niederschwelligen Hilfen zum Schutz vor Erfrieren
für Personen zu schließen, die die Angebote der Wohnungslosenhilfe aus
unterschiedlichsten Gründen ganz oder teilweise ablehnen, soll das "Ulmer Nest", eine
schützende, isolierte Schlafkapsel, 2019/2020 entwickelt und erprobt werden und nach
erfolgreichem Projektabschluss im Winter 2020/2021 regelhaft zum Einsatz kommen.
Konzeptbaustein 12
Der Ansatz "Housing First" wird in der Wohnungsnotfallhilfe in Ulm aktiv
vorangetrieben. Durch die Verwaltung werden Rahmenbedingungen zur Umsetzung
von Housing First in Ulm erarbeitet. Für eine passgenaue Konzeptionierung mit
zielgerichteten, innovativen Umsetzungsstrategien und zur Auswahl eines geeigneten
Trägers wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Konzeptbaustein 13
Die städtische Wohnraumakquise wird zur Fortführung der Konzepte Drehscheibe
Wohnraum und dezentrale Unterbringung von Geflüchteten dauerhaft implementiert
und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Die Konzepte werden
regelmäßig evaluiert und bedarfsorientiert weiterentwickelt.
Konzeptbaustein 14
Orientiert an der bundes- und landesweiten Statistik wird die Erhebung lokaler Daten
im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe in Ulm definiert und eine Datenbasis entwickelt.
Sie stellt die Grundlage der strategischen Wohnungsnotfallhilfe in Ulm dar und ist
Voraussetzung für die Weiterentwicklung der sozialpolitischen Maßnahmen vor Ort.