Jahresabschluss 2016
- Anlage 1 zu GD 940/17 -
Jahresabschluss 2016
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Stadt Ulm wird gemäß § 95 b Abs. 1 S. 1 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 581,
ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016, S. 1) hiermit
aufgestellt.
Ulm, den 30.06.2017
i.V.
Martin Bendel
Erster Bürgermeister
Inhalt
Vorbemerkung ................................................................................................................................. 7
1. ÜBERSICHTEN .............................................................................................................................. 8
1.1 Ergebnisrechnung ................................................................................................................... 8
1.2 Finanzrechnung ...................................................................................................................... 9
2. RECHENSCHAFTSBERICHT .......................................................................................................... 14
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Lage ............................................................................................ 14
2.2 Wirtschaftliche Lage der Stadt Ulm; Verlauf der Haushaltswirtschaft, wichtigste Ergebnisse des
Jahresabschlusses ....................................................................................................................... 14
2.3 Zusammenfassende Darstellung Ergebnis Jahresabschluss 2016.............................................. 15
2.4 Erhebliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung 2016 im Vergleich zur Haushaltsplanung . 18
a) Ordentliche Erträge ............................................................................................................. 18
b) Ordentliche Aufwendungen ................................................................................................ 21
c) außerordentliche Erträge und Aufwendungen ...................................................................... 24
d) Kalkulatorische Zinsen ......................................................................................................... 24
e) Abschlüsse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets ............................................................... 24
2.5 Erhebliche Abweichungen in der Finanzrechnung im Vergleich zur Haushaltsplanung ............. 25
a) Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit .................................................. 26
b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ................................................................... 26
c) Ein- und Auszahlungen aus Krediten und inneren Darlehen .................................................. 28
d) Haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen ...................................................................... 28
2.6 Vermögensrechnung............................................................................................................. 29
2.7 Ziele und Strategien / Ausblick .............................................................................................. 31
3. ERGEBNISRECHNUNG 2016 ........................................................................................................ 37
3.1 Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses ........................................................... 37
3.2 Gesamtergebnisrechnung ..................................................................................................... 37
3.3 Teilergebnisrechnungen ........................................................................................................ 39
4. FINANZRECHNUNG 2016 ........................................................................................................... 54
4.1 Teilfinanzrechnungen............................................................................................................ 57
5. VERMÖGENSRECHNUNG (SCHLUSSBILANZ) 2016 ....................................................................... 66
5.1 Bilanz ................................................................................................................................... 66
5.2 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre............................................................................... 68
5.3 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen .......................................................... 69
6. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2016.................................................................................... 70
6.1 Grundsätzliches .................................................................................................................... 70
6.2 Ausübung von Wahlrechten .................................................................................................. 70
6.3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ..................................................................................... 70
6.3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen .................................................. 70
6.3.2 Entwicklung der Rückstelllungen ..................................................................................... 71
6.3.3 Sonderergebnis .............................................................................................................. 72
6.3.4 Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit .......................... 72
6.4 Erläuterungen zur Finanzrechnung ........................................................................................ 73
6.4.1 Ausübung von Wahlrechten............................................................................................ 73
6.4.2 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Auszahlungen .................................................... 73
6.4.3 weitere Angaben zur Finanzrechnung ............................................................................. 74
6.5 Erläuterungen zur Schlussbilanz / Vermögensrechnung ......................................................... 74
6.5.1 Allgemeines ................................................................................................................... 74
6.5.2 Gliederung der Schlussbilanz........................................................................................... 75
5
6.5.3 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................................... 75
6.5.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ......................................... 78
a) Aktivierung von Eigenleistungen.................................................................................... 78
b) Buchungen gegen das Basiskapital................................................................................ 78
6.5.5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen...................................................................... 79
Aktivseite (A) ................................................................................................................... 79
Vermögen (A. 1.) .......................................................................................................... 79
Immaterielle Vermögensgegenstände (A. 1.1) ............................................................ 79
Sachvermögen (A. 1.2) .............................................................................................. 80
Finanzvermögen (A. 1.3) ........................................................................................... 85
Abgrenzungsposten (A. 2.) ........................................................................................... 88
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A. 2.1)............................................................ 88
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (A. 2.2) .......................................... 88
Passivseite (P) ................................................................................................................... 89
Kapitalposition (P 1.) ..................................................................................................... 89
Basiskapital (P 1.1) .................................................................................................... 89
Rücklagen (P 1.2) ...................................................................................................... 90
Sonderposten (P 2.) ...................................................................................................... 91
Rückstellungen (P 3.) .................................................................................................... 92
Verbindlichkeiten (P 4.) ................................................................................................. 94
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (P 5.) .................................................................. 95
6.5.6 Zusammenfassende Betrachtung ..................................................................................... 95
7. Zusammengefasste Darstellung der Pflichtangaben im Anhang gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO ....... 96
Anlagen (S. 98 ff):
Anlage 1: Übersicht Ermächtigungsüberträge
Anlage 2: Feststellung Jahresergebnis
Anlage 3: Übersicht Erträge und Aufwendungen Ergebnisrechnung zu den verbindlich vorgegebenen
Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten
Anlage 4: In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 5: Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 6: Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 7: Schuldenübersicht
Anlage 8: Übersicht über die Abweichungen Plan - Rechnungsergebnis über 60.000 €
Anlage 9: Zuschussverzeichnis
Anlage 10: Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets
Anlage 11: Entwicklung der "Sparbücher"
Anlage 12: Entwicklung der Liquidität
6
Vorbemerkung
Die Stadt Ulm ist zum 01.01.2011 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestiegen und
legt nun mit dem Jahresabschluss 2016 den sechsten Jahresabschluss nach den Regelungen des NKHR
vor.
Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses sind:
Gesetz zur Reform des Gemeindewirtschaftsrechts vom 04.05.2009; Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 581, ber. S. 698, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBL 2016, S. 1)), Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) vom 11.12.2009 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2016 (GBl. 2016,
S. 332)) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO) vom 11.12.2009 (zuletzt geändert durch
Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. 2013, S. 55)).
Verwaltungsvorschrift über den Produktrahmen für die Gliederung des Haushalts, den
Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und
Kontenrahmen) vom 11.03.2011 in der Fassung vom 09.Juni 2016 (GBl. 2016, S. 346)
Grundsätze ordnungsgemäßer öffentlicher Buchführung
Desweiteren wurden bei der Vermögensbewertung die Leitlinien zur Kommunalen
Kostenrechnung in Baden-Württemberg, der Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des
Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg (Leitfaden zur
Bilanzierung), sowie die Verlautbarungen der Gemeindeprüfungsanstalt zugrundegelegt.
Bestandteile des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss hat nach § 95 Abs. 1 GemO sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung und
- der Bilanz.
Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Dem Anhang sind nach § 95 Abs. 3 die Vermögensübersicht (§ 55 Abs. 1 GemHVO), die
Schuldenübersicht (§ 55 Abs. 2 GemHVO) und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu
übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
D. h. im Jahresabschluss werden die Ergebnis- und Finanzrechnung jeweils sowohl für die Gesamtstadt
als auch die einzelnen Teilbudgets dargestellt. Zusätzlich ist die Bilanz Bestandteil.
Zur Rechnungslegung 2016 wird für die Stadtverwaltung zudem eine differenzierte Auswertung der
Jahresergebnisse bezogen auf die einzelnen Profitcenter (Aufbau analog zum Haushaltsplan) erstellt,
diese ist aufgrund des Umfangs jedoch nicht Bestandteil dieses Dokuments.
Die Analyse und Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung des Jahres 2016 findet im
Rechenschaftsbericht (vgl. Ziff. 2.) statt. Die Bilanz wird unter Ziff. 6.5. erläutert.
Da es sich um den sechsten Jahresabschluss nach den Regelungen des NKHR handelt, sind die Werte
von 2016 mit denen des Jahres 2015 vergleichbar. Eine Gegenüberstellung der einzelnen Werte nach
§ 47 Abs. 2 GemHVO ist somit möglich und wird in den nachfolgenden Darstellungen abgebildet.
7
1. ÜBERSICHTEN
1.1 Ergebnisrechnung
lfd.
Nr.
Gesamtergebnisrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Ergebnis
Ertrags- und Aufwandsarten
2015
2016
2016
EUR
EUR
EUR
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
EUR
1
2
3
4
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
213.789.605,23
244.815.000
253.241.673,47
8.426.673
2
+
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und
aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
123.021.790,35
155.434.500
165.230.236,45
9.795.736
3
+
Sonstige Transfererträge
4.517.383,79
4.528.000
5.209.731,72
681.732
4
+
Öffentlich-rechtliche Entgelte
25.937.381,04
24.592.200
25.965.742,67
1.373.543
5
+
Privatrechtliche Leistungsentgelte
23.792.080,67
25.614.750
27.304.733,86
1.689.984
6
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
21.779.214,94
22.163.950
23.789.226,85
1.625.277
7
+
Zinsen und ähnliche Erträge
2.041.139,77
1.782.100
1.767.870,80
-14.229
8
+
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
1.411.300,00
1.375.600
1.582.200,00
206.600
9
+
Sonstige ordentliche Erträge
23.527.643,72
13.409.100
14.761.678,99
1.352.579
10
=
Summe der ordentlichen Erträge
439.817.539,51
493.715.200
518.853.094,81
25.137.895
11
-
Personalaufwendungen
-113.338.451,52
-122.123.800
-119.691.557,26
2.432.243
12
-
Versorgungsaufwendungen
-46.409,40
-50.000
-40.472,06
9.528
13
-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-71.253.844,23
-76.699.400
-75.480.506,33
1.218.894
14
-
Planmäßige Abschreibungen
-34.663.118,96
-36.863.800
-41.846.612,93
-4.982.813
15
-
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-4.031.113,07
-3.688.800
-3.732.586,38
-43.786
16
-
Transferaufwendungen
-185.851.513,00
-206.812.250
-209.233.215,92
-2.420.966
17
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-16.841.285,32
-19.447.950
-17.858.458,86
1.589.492
18
=
Summe der ordentlichen Aufwendungen
-426.025.735,50
-465.686.000
-467.883.409,74
-2.197.409
19
=
Ordentliches Ergebnis
13.791.804,01
28.029.200
50.969.685,07
22.940.485
21
=
Ordentliches Ergebnis einschließlich
Fehlbetragsabdeckung
13.791.804,01
28.029.200
50.969.685,07
22.940.485
22
+
Außerordentliche Erträge
15.260.393,00
0
17.860.657,63
17.860.658
23
-
Außerordentliche Aufwendungen
-2.026.454,20
0
-2.405.901,00
-2.405.901
24
=
Sonderergebnis
13.233.938,80
0
15.454.756,63
15.454.757
25
=
Gesamtergebnis
27.025.742,81
28.029.200
66.424.441,70
38.395.242
26
Zuführung z.Rücklage a.Überschüssen
d.ordentl. Ergebnis
-13.791.804,01
0
-50.969.685,07
-50.969.685
27
Zuführung z.Rücklage a.Überschüssen
d.Sonderergebnis
-13.233.938,80
0
-15.454.756,63
-15.454.757
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2016" (Spalte 2) wird der Planwert gemäß dem Nachtrag 2016 dargestellt.
Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu beachten, dass die aus 2015 übertragenen
Ermächtigungen die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz jedoch
nicht einbezogen werden. Ebenso sind bei dieser Betrachtung die unterjährig zur Verfügung gestellten
Mittel nicht berücksichtigt.
8
1.2 Finanzrechnung
lfd.
Nr.
Gesamtfinanzrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
2015
2016
Ergebnis
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
2016
EUR
EUR
EUR
EUR
1
2
3
4
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
214.242.318,70
244.815.000
247.940.417,95
3.125.418
2
+
Zuweisungen und Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
117.922.497,34
149.110.900
156.573.503,53
7.462.604
3
+
Sonstige Transfereinzahlungen
4.256.871,90
4.528.000
5.014.310,56
486.311
4
+
Öffentlich-rechtliche Entgelte
25.490.871,81
24.592.200
25.630.776,38
1.038.576
5
+
Privatrechliche Leistungsentgelte
22.478.426,70
25.614.750
24.547.096,53
-1.067.653
6
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
19.846.547,14
22.163.950
27.670.666,78
5.506.717
7
+
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
2.926.153,31
1.782.100
2.500.012,83
717.913
8
+
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen
12.923.595,53
13.409.100
14.114.073,49
704.973
9
=
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
420.087.282,43
486.016.000
503.990.858,05
17.974.858
10
-
Personalauszahlungen
-113.263.882,10
-122.123.800
-119.418.290,41
2.705.510
11
-
Versorgungsauszahlungen
-46.409,40
-50.000
-40.472,06
9.528
12
-
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
-69.879.668,55
-76.699.400
-72.871.846,40
3.827.554
13
-
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
14
-
Transferauszahlungen (ohne
Investitionszuschüsse)
15
-
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen
-16.338.450,58
16
=
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-383.902.940,00
17
=
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus
der Ergebnisrechnung
36.184.342,43
18
+
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
19
+
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
20
+
22
-5.230.238,33
-3.688.800
-4.931.136,81
-1.242.337
-179.144.291,04
-185.912.250
-188.689.589,86
-2.777.340
-19.447.950
-17.981.714,68
1.466.236
-407.922.200
-403.933.050,22
3.989.150
78.093.800
100.057.807,83
21.964.008
7.104.568,28
6.704.800
4.600.262,28
-2.104.538
4.760.382,25
5.055.000
4.839.390,82
-215.609
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
21.790.931,34
44.835.800
49.864.643,30
5.028.843
+
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
10.642.903,87
3.671.500
3.626.246,93
-45.253
23
=
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
44.298.785,74
60.267.100
62.930.543,33
2.663.443
24
-
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
-14.665.437,45
-24.100.000
-24.481.356,85
-381.357
25
-
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-43.352.333,95
-67.257.500
-55.246.677,21
12.010.823
26
-
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
-4.175.967,82
-4.687.000
-4.709.334,83
-22.335
27
-
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
-15.328.231,58
-27.130.000
-21.173.651,00
5.956.349
28
-
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
-2.969.991,55
-15.251.500
-12.512.235,09
2.739.265
30
=
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
-80.491.962,35
-138.426.000
-118.123.254,98
20.302.745
31
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
-36.193.176,61
-78.158.900
-55.192.711,65
22.966.188
32
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
-8.834,18
-65.100
44.865.096,18
44.930.197
9
lfd.
Nr.
Gesamtfinanzrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
2015
2016
Ergebnis
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
2016
EUR
1
33
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von
Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren
Vorgängen für Investitionen
34
-
35
EUR
2
EUR
3
EUR
4
6.453.000,00
10.000.000
7.948.213,00
-2.051.787
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen
für Investitionen
-8.564.492,92
-8.500.000
-11.362.595,04
-2.862.595
=
Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf
aus Finanzierungstätigkeit
-2.111.492,92
1.500.000
-3.414.382,04
-4.914.382
36
=
Änderung des
Finanzierungsmittelbestand zum Ende
des Haushaltsjahres
-2.120.327,10
1.434.900
41.450.714,14
40.015.815
37
+
Haushaltsunwirksame Einzahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlung
v.angelegten Kassenmitteln, Aufn. v.Kassenkred.)
273.581.883,49
200.591.337,59
200.591.338
38
-
Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Anlegen von
Kassenmitteln, Rückzahlung von
Kassenkrediten)
-291.034.587,10
-232.656.842,52
-232.656.843
39
=
Überschuss/Bedarf aus
haushaltsunwirksamen Einzahlungen
und Auszahlungen
-17.452.703,61
-32.065.504,93
-32.065.505
40
+
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
41
+/-
Veränderung des Bestands an
Zahlungsmitteln
42
=
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende
des Haushaltsjahres
34.010.572,98
14.437.542,27
14.437.542
-19.573.030,71
9.385.209,21
7.950.310
14.437.542,27
23.822.751,48
22.387.852
Anmerkung:
Erläuterungen zu den Spalten: vgl. Ziff. 1.1
10
11
1.3 Bilanz
12
13
2. RECHENSCHAFTSBERICHT
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Lage
Das Jahr 2016 verlief positiver als geplant. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war um 1,9 % höher
als im Vorjahr. Das Wachstum lag damit zwar weiterhin deutlich unter den Werten 2010 und 2011,
jedoch höher als in den Vorjahren 2012 und 2013.
Die Erwerbstätigkeit entwickelte sich weiterhin stabil. Bundesweit sank die jahresdurchschnittliche
Arbeitslosenquote geringfügig um 0,3%-Punkt auf 6,1 %. Im Land blieb sie mit 3,8 % unverändert.
Damit weist Baden-Württemberg nach Bayern die niedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland aus.
Im Stadtkreis Ulm ist ein leichter Rückgang um 0,2 %-Punkte auf 4,3 % zu verzeichnen, im Bezirk der
Arbeitsagentur Ulm blieb sie mit 3,1 % unverändert.
Durch die gute wirtschaftliche Lage erzielten Bund und Land deutlich höhere Steuereinnahmen.
Weiterhin gilt jedoch, dass strukturelle Sanierungsmaßnahmen der öffentlichen Haushalte erforderlich
sind.
Die Lage der Kommunen bundesweit ist weiterhin sehr uneinheitlich.
Generell gilt - auch für Ulm - dass selbst bei einer weiterhin guten oder sehr guten konjunkturellen
Entwicklung mittelfristig positive Finanzierungssalden nur dann möglich sind, wenn die vorhandenen
Belastungen verringert, keine weiteren Ausgabenbelastungen geschaffen und die kommunalen
Steuereinnahmen nicht beschnitten werden.
Der Anstieg der Aufwendungen für soziale Leistungen ist bundesweit weiterhin ungebrochen.
2.2 Wirtschaftliche Lage der Stadt Ulm; Verlauf der Haushaltswirtschaft, wichtigste
Ergebnisse des Jahresabschlusses
Die Haushaltswirtschaft verlief in 2016 grundsätzlich planmäßig. Erkennbare Abweichungen von den
Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorab zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird - soweit sie in der
Zuständigkeit des Hauptausschusses oder des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen der
Einbringung des Jahresabschlusses eingeholt.
Insgesamt entwickelte sich die Haushaltswirtschaft positiver als erwartet. Der Ergebnishaushalt schließt im
ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von rd. 51 Mio. € ab und liegt somit 22,9 Mio. € über
dem Planansatz (Nachtrag). Das Ergebnis ist insbesondere durch Gewerbesteuereinmalzahlungen i. H. v.
36,1 Mio. € abzgl. der Gewerbesteuerumlage mit rd. 25,4 Mio. € sowie durch "einmalige Effekte" aus
der Systematik der zum 01.01.2011 erfolgten Umstellung auf NKHR geprägt:
Auflösung und Bildung von Rückstellungen
Aufgrund einmaliger Gewerbesteuerzahlungen in 2016 in Höhe von 36,1 Mio. €, wurden der
Rückstellung für FAG-Belastungen 20,9 Mio. € zugeführt.
Bei der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ergibt sich netto eine Erhöhung um 340 T€
(557 T€ Inanspruchnahme, 103 T€ Auflösung, 1 Mio. € Neubildung). Die Rückstellung für Prozessrisiken wurde im Jahr 2016 um 720 T€ (Auflösung: - 919 T€, Zuführung: 199 T€) reduziert. In der
Fassung der GemHVO vom 29.04.2016 ist die Pflichtrückstellung für Prozessrisiken entfallen.
Die Stadt wird daher künftig für Prozessrisiken unter Beachtung der Wertgrenze von 100 T€ eine
Wahlrückstellung bilden. Bei der Rückstellung für Altersteilzeit / Langzeitkonten ergibt sich netto eine
Erhöhung um 314 T€ (netto 95 T€ Zuführung Langzeitkonten, netto 219 T€ Zuführung Rückstellung
Altersteilzeit). Die Rückstellung für Straßenreinigung wurde im Jahr 2016 in Höhe von rd. 350 T€
aufgelöst.
14
Abgrenzung Ergebnishaushalt - Finanzhaushalt
Im Rahmen der Bewirtschaftung sind Umschichtungen zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt erfolgt.
Im Finanzhaushalt wurden insbesondere veranschlagte Mittel für die Modernisierung des
Donauerlebnisbades und für Kleinmaßnahmen Gemeindestraßen für die Betriebskostenausfallentschädigung zur Schließung des Freizeitbades Wonnemar im Dezember 2016 (235 T€),
die Beseitigung von Starkregenschäden (40 T€) und den Straßenunterhalt (57 T€) im Ergebnishaushalt
gebucht. Zudem wurden im Ergebnishaushalt veranschlagte Mittel für den Gebäudeunterhalt
(401 T€) aufgrund der Bilanzierungsvorschriften im NKHR im Finanzhaushalt gebucht.
Inanspruchnahme und Bildung von Ermächtigungsüberträgen
Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft werden und die gesetzlichen
Vorgaben erfüllt sind, können Ermächtigungen für Aufwendungen oder Auszahlungen in das
Folgejahr übertragen werden. Von dieser Möglichkeit wird beim Jahresabschluss Gebrauch gemacht.
Insgesamt wurden dem Ergebnishaushalt 2016 rd. 6,8 Mio. € an Ermächtigungsüberträgen aus dem
Vorjahr zur Verfügung gestellt. In das Jahr 2017 werden erneut rd. 7,2 Mio. € übertragen (inkl.
Budgetüberträge). D. h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2016 nicht und verschiebt sich in das Jahr
2017. Dadurch verbessert sich das ordentliche Ergebnis 2016 um 7,2 Mio. €. Diese "Vorbelastung
künftiger Haushaltsjahre" ist im Jahresabschluss gesondert darzustellen - vgl. Anlage 1 zum
Jahresabschluss 2016.
--> vgl. im Einzelnen auch die Ausführungen bei Ziff. 2.4
2.3 Zusammenfassende Darstellung Ergebnis Jahresabschluss 2016
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ulm für das Haushaltsjahr 2016
Der Gemeinderat der Stadt Ulm hat am 17.02.2016 die Haushaltssatzung und am 12.10.2016 eine
Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.
Folgende Beträge wurden festgesetzt (einschließlich Nachtragsplan) in €:
Ergebnishaushalt
Ordentliches Ergebnis
Sonderergebnis
Veranschlagtes Gesamtergebnis
Finanzhaushalt
Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit
Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts
Kreditermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen
Höchstbetrag für Kassenkredite
28.029.200
0
28.029.200
78.093.800
-78.158.900
1.500.000
1.434.900
10.000.000
59.356.000
50.000.000
Die Steuerhebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A
325 v.H.
Grundsteuer B
430 v.H.
Gewerbesteuer
360 v.H.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit der Satzungen bestätigt und den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie den Betrag der Verpflichtungsermächtigungen
genehmigt (Erlass vom 06.05.2016 Haushaltssatzung und vom 25.11.2016 Nachtragssatzung).
15
Die Haushaltssatzung wurde am 19.05.2016 und die Nachtragssatzung am 08.12.2016 im Amtsblatt der
Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan und der Nachtragshaushaltsplan waren vorschriftsmäßig an sieben Tagen öffentlich
ausgelegt.
2.3.1 Ergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Teilergebnisrechnungen sind auf den Seiten 37 ff. dargestellt.
Das Jahr 2016 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in
Höhe von 50.970 T€. Das heißt, die ordentlichen Erträge übersteigen den Ressourcenverbrauch;
insbesondere werden die ordentlichen Abschreibungen erwirtschaftet.
Damit sind die Vorgaben des NKHR erfüllt. Die positive Entwicklung beruht zum einen auf erhöhten
städtischen Steuereinnahmen. Hier wirkt sich insbesondere das weiterhin stabile Wirtschaftswachstum
aus. Zum anderen hat sich aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen bei Bund und Land
das Ausschüttungsvolumen im Finanzausgleich (FAG) gegenüber dem Nachtrag 2016 um rd. 7,9 Mio. €
(netto) erhöht. Auch hiervon profitiert die Stadt Ulm.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Ergebnishaushalt 2016 Ermächtigungsüberträge nach 2017 in
Höhe von 7,2 Mio. € gebildet wurden. D. h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2016 nicht (und führt
dadurch zu einer Ergebnisverbesserung) und verschiebt sich in das Jahr 2017. Diese Vorbelastung des
folgenden Haushaltsjahrs ist im Jahresabschluss gesondert darzustellen - vgl. Anlage 1.
Auch die Tatsache, dass rd. 103 Mio. € auf der Bilanzposition "Anlagen im Bau" für noch nicht
fertiggestellte und abgerechnete Baumaßnahmen geführt und deshalb nicht abgeschrieben werden,
verbessert das Ergebnis. Bei Abschreibung aller Anlagen im Bau bzw. dieser laufenden und noch
fertigzustellenden Investitionsmaßnahmen ist mit einem zusätzlichen jährlichen Aufwand von rd.
3 Mio. € zu rechnen.
Die Allgemeinen Finanzmittel (Steuern, Finanzzuweisungen, Zinsen) betragen in 2016 268,2 Mio. €.
Im Vergleich zum Ergebnis 2015 bedeutet dies eine Verbesserung um rd. 46,9 Mio. €. Im Vergleich zum
Nachtrag 2016 eine Verbesserung um rd. 16,4 Mio. €. Diese Verbesserung ist insbesondere auf NettoMehrerträge im Bereich Steuern (rd. 6,7 Mio. €, insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer) zurückzuführen. Zudem wurde im Bereich der Zuweisungen
aus dem Finanzausgleich aufgrund der guten Konjunktur das Ausschüttungsvolumen erhöht, d. h. die
Stadt erhielt höhere Zuweisungen. Insgesamt ergibt sich dadurch netto ein Mehrertrag von 7,9 Mio. €.
Die Nettozinsbelastung hat sich gegenüber dem Nachtrag um 117 T€ verringert.
In der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe konnte der Zuschussbedarf des Vorjahres um 1 Mio. €
reduziert werden. Im Jahresergebnis 2016 beläuft sich dieser auf 46,9 Mio. €. Bei den sozialen Leistungen
nach dem SGB XII (Sozial-, Alten- und Behindertenhilfe) liegt das Ergebnis von 29,8 Mio. € ca. 0,9 Mio. €
über dem Ergebnis 2015. Wie im vergangenen Jahr sind die Fallzahlen in der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung, sowie in der Hilfe zur Pflege erneut angestiegen. Im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitssuchende macht sich trotz sehr guter Wirtschaftslage der Fallzahlenanstieg
aufgrund der Entwicklung im Flüchtlingsbereich bemerkbar. So ist die Zahl der leistungsberechtigten
Personen im SGB II in einem Jahr um 3 % gestiegen. Dieser Mehraufwand für anerkannte Flüchtlinge im
SGB II wird derzeit zu 100 % vom Bund erstattet, weshalb der Zuschussbedarf unter dem
Vorjahresergebnis liegt. Durch den Übergang zahlreicher anerkannter Flüchtlinge ins SGB II konnte der
Zuschussbedarf im AsylbLG um 0,2 Mio. € reduziert werden, was sich im Jahr 2017 noch deutlicher
zeigen wird.
In der vorabdotierten Jugendhilfe wurde im Jahr 2015 aufgrund der Mehraufwendungen für die stark
gestiegene Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) und der bis zu einem Jahr nachlaufenden
Kostenerstattung durch andere Stadt- und Landkreise eine Steigerung des Zuschussbedarfs um
1,7 Mio. € verzeichnet. Im Jahr 2016 konnte dieser wieder ausgeglichen werden, da die Erträge
planmäßiger vereinnahmt werden konnten.
16
Im Bereich der Kinderbetreuung erhöht sich der Nettoressourcenbedarf im Vergleich zu 2016 um 2,0
Mio. € auf 28,8 Mio. €. Die Entwicklung begründet sich in erhöhten Personalkosten und gestiegenen
Betriebskostenzuschüssen an kirchliche und freie Träger. Mit den gestiegenen Aufwendungen gehen
ebenfalls Mehrerträge aus Benutzungsgebühren und aus Abgaben von Speisen einher.
Auch das Sonderergebnis schließt mit einem Überschuss ab. Die außerordentlichen Erträge übersteigen
die außerordentlichen Aufwendungen um 15.455 T€. Hier schlagen sich v.a. die außerordentlichen
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (rd. 17,4 Mio. €) nieder. Ebenso führen
Korrekturbuchungen, die sich nicht auf die Eröffnungsbilanz sondern auf die Haushaltsjahre 2011 bis
2016 beziehen zu außerordentlichen Erträgen (rd. 413 T€) und zu außerordentlichen Aufwendungen (rd.
590 T€). Gleichzeitig sind aus Grundstücksgeschäften auch außerordentliche Aufwendungen entstanden.
Das Sonderergebnis dient zur Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann in
Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis herangezogen werden.
Gemäß den Bestimmungen in § 23 GemHVO werden die Überschüsse den Ergebnisrücklagen
zugeführt:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentliches Ergebnisses:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses:
50.969.685,07 € *
15.454.756,63 €
*Es handelt sich um das buchhalterische Ergebnis. Unter Berücksichtigung der im Ergebnishaushalt
gebildeten Ermächtigungsüberträge in Höhe von 7,2 Mio. € und der noch nicht gebuchten
Abschreibungen in Höhe von rd. 3 Mio. € für die "Anlagen im Bau" (also für Baumaßnahmen, die noch
nicht fertiggestellt und abgerechnet sind, jedoch die Abschreibungen um ca. 3 Mio. € jährlich erhöhen
werden) ergibt sich ein bereinigtes ordentliches Ergebnis in Höhe von rd. 40,8 Mio. € Überschuss.
Verwendung Jahresüberschuss / Entwicklung der Sparbücher
Die Zuführung zu diesen Rücklagen erhöht das Eigenkapital der Stadt. Der Überschuss des ordentlichen
Ergebnisses mit rd. 51 Mio. € wird in voller Höhe den "Sparbüchern" Reduzierung Nettoneuverschuldung
und Verkehrsentwicklung zugeführt.
Die Entwicklung der Sparbücher ist in der Anlage 11 dargestellt.
17
2.3.2 Finanzrechnung
Die Finanzrechnung weist zum Ende 2016 einen Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 44.865 T€
aus. Dieser ergibt sich aus der Summe des Zahlungsmittelüberschusses aus der Ergebnisrechnung /
laufenden Verwaltungstätigkeit (100.058 T€) und dem negativen Saldo aus Investitionstätigkeit
(-55.193 €).
Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ist nicht mit dem Gesamtergebnis aus
der Ergebnisrechnung identisch, da die Ergebnisrechnung auch zahlungsunwirksame Erträge und
Aufwendungen enthält (insbesondere Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten
usw.). Zudem bildet die Ergebnisrechnung die Sollstellungen ab, die Finanzrechnung dagegen den
tatsächlichen Zahlungsfluss.
Aus der Finanzierungstätigkeit (= Nettokreditaufnahme) ergibt sich ein Saldo von -3,4 Mio. €
(=Schuldenreduzierung). Kassenkredite wurden nicht aufgenommen.
In der Summe errechnet sich damit eine Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende
des Haushaltsjahres mit -3.414.382 €.
Die haushaltsunwirksamen Vorgänge (= durchlaufende Gelder) schließen zum Stichtag 31.12.2016 mit
einem Defizit von 32,1 Mio. € ab. Dies stellt jedoch eine Momentaufnahme dar und sagt nichts über den
"Erfolg des Jahres 2016" aus. Hier schlagen sich insbesondere die Ein- und Auszahlungen aus der
Auflösung bzw. Neuanlage von Festgeldern, Sozialversicherungen u. ä. nieder. Der Saldo 2016 ergibt sich
daraus, dass in 2016 deutlich mehr Festgelder angelegt als aufgelöst wurden.
Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes um 9,4 Mio. €. Damit beträgt der
Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2016 23,8 Mio. €.
Die wesentliche Größe für die Beurteilung der Finanzrechnung ist die Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahrs. Das Ergebnis 2016 weist einen
Finanzierungsmittelüberschuss von rd. 41,5 Mio. € auf.
2.4 Erhebliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung 2016 im Vergleich zur Haushaltsplanung
Die Abweichungen je Kontenklasse sowie die Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall sind in der in
Anlage 8 beigefügten Übersicht detailliert dargestellt. Als Basis für die Abweichungsanalyse werden in
der Anlage 8 allerdings die Summe aus den Ermächtigungsüberträgen aus dem Jahr 2015 sowie den
Planwerten 2016 zugrundegelegt.
In der im Folgenden dargestellten Abweichungsanalyse werden dagegen die "reinen" Planwerte 2016
(Nachtragshaushalt 2016) mit dem Ergebnis 2016 verglichen.
a) Ordentliche Erträge
Die Ordentlichen Erträge liegen um rd. 25 Mio. € über dem Planansatz. Diese Mehrerträge gliedern sich
auf in ("-" = Minderertrag):
Abweichung Ergebnis - Plan
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen
Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Umlagen
in T€
8.427
9.796
682
1.373
1.690
1.625
18
Zinsen und ähnliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Sonstige ordentliche Erträge
-14
207
1.352
Gesamt
25.138
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben erhöhen sich gegenüber dem Planansatz um
+8,4 Mio. €. Dies beruht insbesondere auf den erhöhten Erträgen aus der Gewerbesteuer (unbereinigt rd.
+5 Mio. € ohne Gewerbesteuerumlage), aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+1,9 Mio.
€) sowie aus der Vergnügungssteuer (+780 T€). Zudem sind bei der Grundsteuer B (+285 T€), der
Hundesteuer (+33 T€), dem Familienleistungsausgleich (+115 T€) und den Leistungen zur Umsetzung der
Grundsicherung für Arbeitssuchende (+331 T€) Mehrerträge zu verzeichnen. Diesen stehen
Mindererträge dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (-51 T€) gegenüber.
Für die Gewerbesteuer zeigt sich im Jahresverlauf folgende Entwicklung:
Bei dieser Darstellung handelt es sich um "bereinigte Werte". Die Sollstellungen, die niedergeschlagen
oder erlassen wurden, sind herausgerechnet. In der Ergebnisrechnung werden die Beträge getrennt
dargestellt (Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben bzw. planmäßige Abschreibungen, die auch die
Niederschlagungen usw. enthalten).
Bei den Erträgen aus Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen sind Mehrerträge in Höhe von
+9,8 Mio. € zu verzeichnen. Diese verteilen sich überwiegend auf folgende Mehrerträge:
- Schlüsselzuweisung aufgrund mangelnder Steuerkraft
- Schlüsselzuweisung Stadtkreisschlüssel
- Zuweisung kommunale Investitionspauschale
- Zuweisung vom Land aus Aufkommen Grunderwerbssteuer
- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land
- Zuweisungen für laufende Zwecke v. Land n. §46a SGB XII
+ 4,08 Mio. €
+ 1,56 Mio. €
+ 1,26 Mio. €
+ 0,88 Mio. €
+ 0,89 Mio. €
- 0,50 Mio. €
19
- Zuweisungen laufende Zwecke übriger Bereich
- FAG-Zuweisungen, Sachkostenbeiträge, ÖPNV...
- Auflösung von investiven Zuschüssen
- SJH Leistungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeit
+ 0,22 Mio. €
+ 0,11 Mio. €
+ 0,21 Mio. €
+ 1,02 Mio. €
Ursache hierfür ist insbesondere die gute Konjunktur. Aufgrund der positiven Entwicklung der
Steuereinnahmen bei Bund und Land hat sich das Ausschüttungsvolumen der Zuweisungen erhöht.
Die Transfererträge liegen rd. 0,7 Mio. € über dem Plan. Es handelt sich dabei um Kostenbeiträge,
übergeleitete Ansprüche, Rückzahlungen sowie Ersätze von Sozialleistungen.
Die öffentlich rechtlichen Entgelte übersteigen den Planansatz rd. 1,4 T €.
Bei den Verwaltungsgebühren ergeben sich Mehrerträge von rd. 1,1 Mio. €. Die Benutzungsgebühren
liegen jedoch rd. 1,4 Mio. € unter dem Planansatz. Die Mindererträge stammen überwiegend aus den
Bereichen BD V (488 T€), MU (74 T€), KITA (460 T€), FW (83 T€) und FR (1,2 Mio. €). Sie werden zum Teil
durch Mehrerträge in den Bereichen Theater (661 T€)und BS/Sporthallen (92 T€) kompensiert.
Weitere Mehrerträge ergeben sich bei den Grabnutzungsgebühren (rd.1 Mio. €), Elternbeiträgen (690
T€), sowie den Ablösebeträgen für Stell-/Parkplätze (72 T€).
Hinweis: Bei den Grabnutzungsgebühren erfolgt gemäß der Regelung zur periodengerechten Zuordnung von
Erträgen und Aufwendungen des NKHR seit 2011 eine Abgrenzung. D. h. im Jahr 2016 verbleiben die Erträge, die
für die "Nutzungsrechte 2016" gezahlt wurden; somit liegen die Grabnutzungserträge damit um rd. 280 T€
unter dem Planansatz (vgl. Minderertrag Benutzungsgebühren).
Bei den Privatrechtlichen Leistungsentgelten sind gegenüber dem Plan Mehrerträge in Höhe von
1.690 T € zu verzeichnen. Im Wesentlichen beruht dies auf:
höheren Miet- und Pachterlösen (netto 833 T€) für bebaute/unbebaute Grundstücke
höheren Erträgen für Abgabe von Speisen an Dritte (280 T€), Erträgen aus dem Ersatz von Personal(207 T€) und Sachaufwendungen bzw. Schadensersätzen (1.015 T€), sowie den Verkaufserlösen
(375 T €) und Nutzungsentgelten (150 T€)
die Nutzungsentgelte AsylBLG weisen jedoch einen Minderertrag (1.289 T€) auf
Diesen Mehrerträgen stehen teilweise jedoch entsprechende Mehraufwendungen gegenüber (vgl.
Ausführungen zu den Abweichungen im Bereich der Aufwendungen).
Bei den Kostenerstattungen und -umlagen liegen die Erträge um rd. 1.625 T € über dem Planansatz.
Die Zinsen und ähnliche Erträge liegen jedoch um rd. 14 T€ unter dem Planansatz.
Die Erträge aus aktivierten Eigenleistungen liegen um rd. 207 T€ über dem Plan.
Die Aktivierung von Eigenleistungen ist in 2016 bei Hochbaumaßnahmen erfolgt.
Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen werden insbesondere Erträge aus Konzessionsabgaben,
aus der Erstattung von Steuern, Säumniszuschlägen und Mahngebühren sowie Nachzahlungs- und
Erstattungszinsen und Buß- bzw. Zwangsgelder ausgewiesen. Eine wichtige Position sind auch die Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen (228 T €). Insgesamt überschreiten die sonstigen ordentlichen
Erträge den Planansatz um rd. 1.353 T €. Dies ist darauf zurückzuführen, dass rd. 596 T€ an (nicht
geplanten) Erträgen aus Säumniszuschlägen bzw. Nachzahlungs- bzw. Erstattungszinsen, sowie 259 T€
Bußgeldern und rd. 153 T€ sonstigen ordentlichen Erträgen eingegangen sind. Diese Mehrerträge
gleichen die Mindererträge bei den Konzessionsabgaben (-11 T€) und sonstigen periodenfremden
Erträgen (-14 T€) mehr als aus.
20
b) Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen überschreiten den Planansatz um rd. 2,2 Mio. €. Diese Abweichung
gliedert sich auf in ("-" = Minderaufwand):
Abweichung Ergebnis - Plan
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Planmäßige Abschreibungen
Zinsen, Gewährung von Darlehen u.ä. Aufwendungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe
in T€
-2.443
-1.219
4.983
44
2.421
-1.589
2.197
Bei der Analyse der Abweichungen ist u. a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr
2015 in Höhe von 6,8 Mio. € im Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel
jedoch erhöhen. Gleichzeitig gilt, dass bei Minderaufwendungen z.T. ein Ermächtigungsübertrag in das
Jahr 2017 gebildet wird. Insgesamt werden rd. 7,2 Mio. € nach 2017 übertragen.
Die Analyse der Abweichungen bezieht sich im Folgenden grundsätzlich auf den Vergleich des
Planansatzes Nachtrag 2016 (ohne Ermächtigungsübertrag) mit dem Ergebnis 2016.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen liegen im Ergebnis 2016 zwar um rd. 2,4 Mio. € unter
dem Ansatz, gegenüber dem Vorjahr haben sie sich jedoch deutlich um rd. 6,4 Mio. € erhöht. Ursächlich
hierfür sind zum einen die Erhöhungen im TVöD-Bereich um 2,4 % ab 01.03.16. Für den Tarifabschluss
2016 Beamte um 2,1 % (bis einschließlich A9 ab 01.03.16, sowie für die Besoldungsgruppen A10 und
A11 ab 01.07.16, sowie für die Besoldungsgruppen ab A12 zum 01.11.16). Zum anderen tragen
Stellenmehrungen (in 2016 +82,28 Stellen) und rechtlich gebotene Höhergruppierungen / Beförderungen
u. ä. zum Kostenanstieg bei. In Summe sind die Ausgaben im Beamtenbereich in 2016 gegenüber dem
Vorjahr um rd. 0,7 Mio. € (inkl. 17,1 neuer Stellen) gestiegen und im Beschäftigtenbereich um rd. 5,4
Mio. € (inkl. 65,18 neuer Stellen).
Durch die Auflösung/Neubildung der Rückstellungen im Personalbereich (Rückstellungen für Altersteilzeit
sowie Langzeitkonten) wurden die Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr netto um rd. 314 T€
erhöht.
Gegenüber dem Plan ist ein Mehrertrag an Personalkostenersätzen in Höhe von 0,2 Mio. € zu
verzeichnen.
21
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen insgesamt rd. 1,2 Mio. €. unter dem
Planansatz.
Im Einzelnen sind vielfältige Über- bzw. Unterschreitungen des jeweiligen Planansatzes gegeben:
Für den Unterhalt der Gebäude wurden gegenüber dem Planansatz rd. 357 T€ mehr benötigt. Hier ist
sowohl die periodengerechte Zuordnung als auch die Nettoentlastung aus der Fortschreibung der
Rückstellung für unterlassende Instandhaltung (+340 T€) berücksichtigt.
Die Aufwendungen für Fernwärme liegen um rd. 162 T€, die Aufwendungen für sonstige Energie
(Gas, Heizöl, Wärmelieferung, Strom) um rd. 228 T€ unter dem Ansatz. Dies beruht im Wesentlichen
auf der Preisentwicklung.
Der Aufwand für Mieten und Pachten für unbewegliche Sachen (inkl. der internen Verrechnung für
die Raumnutzung durch städtische Abteilungen wie z. B. Musikschule oder Schulen) liegt um rd.
368 T€ unter dem Planansatz. Der Aufwand für Mieten für bewegliche Sachen liegt ebenfalls um rd.
83 T€ unter dem Planansatz.
Die allgemeinen Bewirtschaftungs- und Betriebskosten (Konten 4240*) übersteigen den Planansatz
um rd. 957 T€; Ursache sind Mehraufwendungen in den Bereichen Ulmer Theater, Service Center
Neue Mitte, sowie für Grundstücke und bauliche Anlagen (insbesondere für Unterbringung von
Flüchtlingen).
Die Aufwendungen für Wasser und Abwasser übersteigen den Planansatz um rd. 52 T€, der Aufwand
für Abfallbeseitigung liegt dagegen um rd. 110 T€ unter dem Planansatz.
Die Sachaufwendungen für Reinigung (Kostenarten Unterhaltsreinigung dezentral bis Reinigung
sonstiges) liegen insgesamt um rd. 7 T€ über dem Planansatz.
Der Aufwand für Lebensmittel übersteigt den Ansatz um rd. 104 T€, diese Abweichung
korrespondiert mit Mehrerträgen im Bereich Abgabe von Speisen (280 T€).
Auch die Aufwendungen für Lehr- und Unterrichtsmittel, Lernmittel, sowie Druck-/Kopierkosten
liegen insgesamt um rd. 31 T€ über dem Plan, Überschreitungen sind insbesondere bei den
beruflichen Schulen gegeben.
Die Aufwendungen für Soft- und Hardware im Ergebnishaushalt liegen um rd. 40 T€ unter dem
Planansatz.
Im Bereich der Baustoffe, Bestattungsartikel und Futtermittel liegen die Aufwendungen ebenfalls um
rd. 182 T€ unter dem Planansatz.
im Bereich Unterhalt Maschinen und Geräte wird der Planansatz um rd. 112 T€ unterschritten.
Im Bereich der Grünanlagen und Spielplätze ist ebenfalls ein Minderaufwand von rd. 322 T€ zu
verzeichnen.
Im Bereich Unterhalt der Straßen, Wege, Plätze und Feldwege liegen die Aufwendungen ebenfalls um
rd. 876 T€ unter dem Planansatz.
Bei den planmäßigen Abschreibungen beruhen die Abweichungen mit 4,983 Mio. € zwischen Plan
und Rechnungsergebnis insbesondere auf:
den Abschreibungen wegen Erlass, Niederschlagung oder Aussetzungen von Forderungen, die nicht
geplant wurden. Im Jahr 2016 ist eine Belastung von rd. 1,6 Mio. € zu verzeichnen.
den Abschreibungen auf bewegliche Vermögensgegenstände die um rd. 0,3 Mio. € über dem
Planansatz liegen (inkl. sonstige Abschreibungen).
der Sofortabschreibung von im Finanzhaushalt getätigten Auszahlungen, die nicht aktivierungsfähig
sind, mit rd. 1,4 Mio. €.
den Abschreibungen auf unbewegliche Vermögensgegenstände, welche aufgrund der anteiligen
Korrektur der Buchwerte der bestehenden Gebäude zur Eröffnungsbilanz um rd. 1,7 Mio. € über dem
Planansatz liegen. Die Auswirkungen der Korrektur der Buchwerte der städtischen Gebäude kann in
seinem konkreten Ausmaß nicht geplant werden, da sich dieser aus der Summe der Korrekturbedarfe
der einzelnen Gebäude ergibt. Der Korrekturbedarf einzelner Gebäude ergibt sich erst im Rahmen der
Überprüfung der einzelnen Bewertungen, die derzeit stattfindet.
22
Die Aufwendungen für Zinsen, Gewährung von Darlehen und sonstige Aufwendungen liegen
um rd. 44 T€ unter dem Planansatz.
Die Abweichungen bei den Transferaufwendungen ergeben sich insbesondere durch folgende
Sachverhalte:
Die Mehrerlöse bei der Gewerbesteuer mit rd. 5 Mio. €, davon rd. 100 T € einmalige Zahlungen,
führen zu einer Erhöhung der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage, sodass diese um rd. 413 T€ über
dem Plan liegt.
Zuschüsse an verbundene Unternehmen: Mehraufwendungen ergeben sich bei den Zahlungen an
ÖPNV (rd. 105 T€), BD für das Semesterticket (rd. 12 T€), an Fremdverkehr (rd. 11 T€), sowie an EBU
für Gewässerschutz / wasserbauliche Anlagen (rd. 47 T€). Dem gegenüber stehen Minderaufwendungen im Bereich Wirtschaftsförderung für Regionale Energieagentur Ulm (6 T€).
Hierdurch ergibt sich bei den Zuschüssen an verbundene Unternehmen ein Mehraufwand in Höhe
von rd. 168 T€.
Aus technischen Gründen wird die Rückzahlung der LBBW-Verbindlichkeit ("Heimfall Atlantis") zwar
im Ergebnishaushalt geplant (Ansatz rd. 1,2 Mio. €), jedoch direkt über das Bilanzkonto ausbezahlt
und deshalb nur in der Finanzrechnung unter der Position "Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit" ausgewiesen. D. h. in der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Minderaufwand in
dieser Höhe.
Aufgrund der Abrechnungssystematik mit den Trägern der Kinderbetreuung erfolgt die
Schlussabrechnung regelmäßig im Folgejahr. Die Betriebskostenzuschüsse an die freien und
kirchlichen Träger von (Betriebs-)Kindertageseinrichtungen liegen um rd. 167 T€ unter dem
Planansatz.
Im Bereich der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe liegen die Aufwendungen um rd. 3,4 Mio. €
über dem Planansatz (Nachtrag 2016). Dabei ergaben sich bei den einzelnen Hilfearten
unterschiedliche Entwicklungen. Im Bereich der Sozialen Hilfen liegt das Ergebnis 2016 rd. 0,3 Mio. €
unter dem Planansatz (wurde im Nachtrag um 0,6 Mio. € erhöht). Im Bereich Grundsicherung für
Arbeitssuchende entspricht des Ergebnis 2016 dem Nachtragsplanansatz 2016 (wurde im Nachtrag
um 1,0 Mio. € erhöht). Im Bereich der vorabdotierten Jugendhilfe ist gegenüber dem Ergebnis 2015
eine nochmalige Zunahme der Aufwendungen zu verzeichnen. Die Aufwendungen liegen 2,7 Mio. €
über dem Plan-ansatz. Bei den Hilfen für Flüchtlinge wurde der im Nachtrag um rd. 1,5 Mio. €
reduzierte Planansatz um 1,1 Mio. € überschritten.
Im Bereich Zuschüsse an übrige Bereiche ergeben sich sowohl Mehr- als auch Minderaufwendungen.
Die Abweichungen sind in Anlage 9 dargestellt.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen schlagen insbesondere Mehraufwendungen für
Rechts- und Beratungskosten (394 T€), Säumniszuschläge und Erstattungszinsen (87 T€; insbes.
Verzinsung bei der Rückerstattung von Gewerbesteuerzahlungen), Sonstige Personal- und
Versorgungsaufwendungen (131 T€), betriebliche Steueraufwendungen (35 T€), Versicherungen und
Aufwendungen für Schadensfälle (22 T€) und Erstattungen an Gemeinden/GV SJH (390 T€), sowie
Erstattungen an übrige Bereiche (338 T€) zu Buche.
Diesen Mehraufwendungen stehen Einsparungen insbes. in den Bereichen Lizenzen und Konzessionen
(110 T€), Schülerbeförderung (328 T€), Telefon/Fax/Handy (206 T€), Postgebühren (93 T€), sonstige
Geschäftsausgaben (168 T€), ehrenamtliche und sonst. Tätigkeit (54 T€), Aufwendungen EDV Wartung/Datenverkehrsgebühren (67 T€), sowie Leistungen betrieblicher Umsetzung der Grundsicherung
für Arbeitsuchende (296 T€) entgegen. Ebenso ist im Planansatz die Deckungsreserve in Höhe von
1.700 T€ enthalten, die sich im Ergebnis jedoch bei unterschiedlichen Kostenarten niederschlägt.
Insgesamt ergibt sich ein Minderaufwand i. H. v. rd. 1,6 Mio. €.
23
c) außerordentliche Erträge und Aufwendungen
An außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind folgende Beträge angefallen:
außerordentliche Erträge:
17.861 T€
außerordentliche Aufwendungen:
2.406 T€
Die außerordentlichen Erträge resultieren fast vollständig aus der Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten. In geringem Maß sind auch Erträge aus der Veräußerung von nicht in der
Bilanz aktivierten Vermögensgegenständen bzw. aus Nachaktivierungen sowie Versicherungsleistungen
enthalten.
Die außerordentlichen Aufwendungen ergeben sich wie folgt:
Der Beteiligungswert der Multifunktionshalle wurde in Höhe von rd. 0,6 Mio. € korrigiert (vgl. A. 1.3.1).
Weitere außerordentliche Aufwendungen resultieren aus Grundstücksgeschäften. Ebenso werden
außerordentliche Aufwendungen bei Schwund und oder sonstigem Abgang von
Vermögensgegenständen mit Restbuchwert gebucht - Bsp. Abriss des Pavillons vor dem Hauptbahnhof.
Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen wurden nicht geplant, d. h. sie sind außerplanmäßig
angefallen. Weitere Erläuterungen s. Ziff. 6.3.2.
d) Kalkulatorische Zinsen
Über alle Teilergebnishaushalte hinweg liegen die kalkulatorischen Zinsen netto um rd. 5,8 Mio. €
unter dem Planansatz. Ursächlich hierfür sind insbesondere ausstehende Bewertungskorrekturen im
Bereich der Hochbaumaßnahmen und damit verbundene nicht korrigierte Planansätze. Der Trend aus den
vergangenen Jahren setzt sich somit fort.
Im Gesamtergebnishaushalt werden die kalkulatorischen Zinsen nicht ausgewiesen, da hier die tatsächlich
angefallenen Zinsaufwendungen dargestellt werden.
e) Abschlüsse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets
Die Fach-/Bereiche tragen die Verantwortung für ihr Budget. Diese Verantwortung begrenzt sich nicht
nur auf die Haushaltsplanaufstellung und den ordnungsgemäßen Haushaltsvollzug. Sie sind insbesondere
für die Einhaltung der im Rahmen des Haushaltsplans festgesetzten Budgetvorgaben verantwortlich. Für
den notwendigen Planvergleich wird in Ergänzung zum Jahresabschluss für jedes Fach-/Bereichsbudget
ein gesonderter Abschluss erstellt (vgl. Anlage 10).
Unter der Voraussetzung des Haushaltsausgleichs wird das Budgetergebnis der Fach-/Bereiche zu
50 %, das Budgetergebnis der Sonderbudgets zu 100 % ins Folgejahr übertragen. Zur Ermittlung des
Budgetergebnisses werden die Einnahmen und Ausgaben insbesondere wie folgt bereinigt:
budgetneutrale Erträge und Aufwendungen (Gebäudeunterhalt, Steuerungsumlage, Verrechnungen
Miete GM, Interne Leistungsverrechnung (ab 2014), kalkulatorische Einnahmen und Ausgaben, als
budgetneutral gekennzeichnete einzelne Kontierungsobjekte)
genehmigte über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie nicht planbare wesentliche
Abweichungen vom Haushaltsplan
vorabdotierte Sozial- und Jugendhilfe
Abweichungen zwischen Veranschlagung und Buchung bei einzelnen Personalausgaben
(z.B. z.A.-Stellen, Sozialstellen)
Abweichungen zwischen Veranschlagung und Buchung bei gewährten Sonderfaktoren
(Vgl. Viertes Arbeitspapier zur Budgetierung vom Oktober 2006; GD 342/06)
24
Auf dieser Basis werden folgende Budgetüberträge in das Jahr 2017 übertragen (in T€)
Von 2016
nach 2017
Von 2015
nach 2016
Von 2014
nach 2015
75
369
316
457
16
288
314
101
291
380
360
48
252
86
125
168
410
485
59
241
83
1.835
1.518
1.571
Von 2016
nach 2017
Von 2015
nach 2016
Von 2014
nach 2015
Schulen (einschl. Finanzhaushalt)
Gutschrift vorabdot. Sozial- und Jugendhilfe 1)2)
Museum
Musikschule
Ulmer Theater
Stadthaus
Stadtbibliothek
1.429
400
-410
537
522
95
38
1.496
270
-326
370
326
63
52
1.514
517
-313
380
0
115
18
Summe Sonderbudgets
2.611
2.251
2.231
Bereich Oberbürgermeister
Bereich Zentrale Steuerung
Bereich Zentrale Dienste)
Bereich Bürgerdienste
Fachbereich Kultur
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Summe Fach-/Bereiche
Sonderbudgets:
1) Über die Verwendung des Überschusses ist im Einzelfall ein Kontrakt zu schließen.
2) Es handelt sich um eine vorläufige Gutschrift. Die endgültige Höhe der vorzunehmenden
Gutschrift wird im Laufe des Jahres 2017 ermittelt.
Es werden somit insgesamt 4,446 Mio. € (1,835 Mio. € Fachbereichsguthaben und 2,611 Mio. €
Sonderbudgetguthaben) nach 2017 übertragen.
2.5 Erhebliche Abweichungen in der Finanzrechnung im Vergleich zur Haushaltsplanung
Die Abweichungen je Kontenklasse sowie die Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall sind in der in
Anlage 8 beigefügten Übersicht detailliert dargestellt. Als Basis für die Abweichungsanalyse werden in
der Anlage 8 allerdings die Summe aus den Ermächtigungsüberträgen aus dem Jahr 2015 sowie den
Planwerten 2016 zugrundegelegt.
In der im Folgenden dargestellten Abweichungsanalyse werden dagegen die "reinen" Planwerte 2016
(Nachtragshaushalt 2016) mit dem Ergebnis 2016 verglichen. Dabei werden sowohl Mehreinzahlungen
als auch Minderauszahlungen, als positive Werte dargestellt, d.h. sie stellen eine Verbesserung gegenüber
dem Plan dar. Mindereinzahlungen bzw. Mehrauszahlungen werden als negative Werte
(d. h. Verschlechterung gegenüber dem Plan) ausgewiesen.
Bei der Abweichungsanalyse ist bezogen auf die Einzahlungen folgendes zu beachten:
Der Planwert entspricht generell den Werten, über die voraussichtlich "eine Rechnung gestellt wird".
Der Ergebniswert stellt dagegen die Höhe der tatsächlichen Einzahlung dar. D. h. wurden Rechnungen
nicht bezahlt und es sind Kasseneinnahmereste (= offene Forderungen) vorhanden, ergibt sich bereits
hierdurch eine Abweichung zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und dem Ergebnis 2016. In der
kameralen Jahresrechnung wurden dagegen jeweils die "Sollwerte", d. h. die in Rechnung gestellten
Beträge verglichen.
25
a) Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung
in T€
17.975
3.989
21.964
Soweit die unter Ziff. 2.4 dargestellten Abweichungen tatsächliche Ein- oder Auszahlungen betreffen,
wirken sie sich auch in der Finanzrechnung aus. Insgesamt ergibt sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit bei den Einzahlungen eine Abweichung um 17.975 T€, bei den Auszahlungen um 3.989 T€.
b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen u. ähnlichen Entgelten
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweg. Sachvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Saldo aus Investitionstätigkeit
in T€
-2.105
-216
5.029
0
-45
-381
12.011
-22
5.956
2.739
22.966
Bei der Analyse der Abweichungen ist u. a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr
2015 in Höhe von rd. 25,1 Mio. € netto (2 Mio. € Einzahlungen und 27,1 Mio. € Auszahlungen) im
Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch erhöhen. Gleichzeitig gilt,
dass bei Minderein- und -auszahlungen z. T. Ermächtigungsüberträge in das Jahr 2017 gebildet werden.
Insgesamt werden netto rd. 23,9 Mio. € (3,7 Mio. € Einzahlungen und 27,6 Mio. € Auszahlungen) nach
2017 übertragen (vgl. Ziff. 5.2).
Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen liegen um rd. 2,1 Mio. € unter dem Planansatz.
Dies beruht insbesondere auf Mindereinzahlungen für die Verkehrsanbindung Wilhelmsburg (-45 T€),
Verb.-Straße zwischen L260-Wibl.-Ring (-430 T€), Sanierung Dichterviertel (-1.020 T€), Sanierung
Herdbrücke (-400 T€), Ausbau Mittlerer Ring (-275 T€), Sanierung Wengenviertel (-330 T€), sowie
Sanierung Donautherme (-213 T€), welche durch Mehreinzahlungen für die Theatersanierung (150 T€),
Sanierung Donaubad (101 T€), Modernisierung Donauerlebnisbad (130 T€), Schule mit Kita in
Unterweiler (124 T€), sowie Sanierung Weststadt II (232 T€) teilweise kompensiert werden. Geplante,
jedoch nicht eingegangene Investitionszuwendungen werden als Ermächtigungsüberträge in das Jahr
2017 übertragen.
Bei den Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten handelt es sich im
Wesentlichen um Erschließungsbeiträge. Diese liegen um rd. 215 T€ unter dem Planansatz.
Aus der Veräußerung von Sachvermögen wurden rd. 5 Mio. € Mehreinzahlungen verbucht. Dies
beruht auf erhöhten Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundvermögen.
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit:
Hier schlagen sich die (im Plan nicht enthaltenen) Korrekturbuchungen im Bereich Ausleihungen nieder
(vgl. korrespondierende Abweichung bei Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen).
Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden liegen um 381 T€ über dem
im Nachtrag 2016 reduzierten Planansatz.
26
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen liegen um rd. 12 Mio. € unter dem Planansatz. Im Bereich
Hochbau ergeben sich Minderauszahlungen in Höhe von rd. 1,3 Mio. € (insbes. Schule mit Kita in Unterweiler, Neubau Hans-Lebrecht-Schule, Sanierung Schulzentrum Kuhberg, Erweiterung Fried.-List-Schule,
Neubau BD, Generalsanierung Theater, Modernisierung Donauerlebnisbad, Unterbringung Flüchtlinge).
Im Bereich der Tiefbaumaßnahmen sind ebenfalls Minderauszahlungen in Höhe von 9,7 Mio. € zu
verzeichnen (insbes. Neugestaltung Karlstraße, Ausbau Mittlerer Ring, Sedelhöfe, Sanierung Herdbrücke,
Verkehrsanbindung Wilhelmsburg, Verbindungs-Straße L260-Wiblinger-Ring, Ortsdurchfahrt B10Westringtunnel, Anschluss A8, Verlängerung Eiselauer Weg). Darüber hinaus ergeben sich bei sonstigen
Baumaßnahmen Minderauszahlungen in Höhe von rd. 1 Mio. €.
Bei diesen Maßnahmen ist eine verzögerte Abwicklung zu verzeichnen, wodurch die Auszahlungen unter
dem Planansatz liegen. Ein Teil der "nicht ausgeschöpften" Beträge wird deshalb als Ermächtigung in das
Jahr 2017 übertragen.
Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen überschreiten den Planansatz um
rd. 22 T€. Im Einzelnen sind vielfältige Über- bzw. Unterschreitungen des jeweiligen Planansatzes
gegeben. Insbesondere handelt es sich um Mehrauszahlungen für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen,
die Ausstattung der Schulen sowie die Ausstattung von Kindertagesstätten. Diesen stehen Minderauszahlungen insbesondere für den Erwerb von Lehrmitteln, Sportgeräten und Software gegenüber.
Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen liegen um rd. 6 Mio. € unter dem Planansatz.
Die mit 6,5 Mio. € eingeplante Auszahlung eines Darlehens für Straßenbahnfahrzeuge an die SWU ist in
2016 nicht erfolgt.
Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen liegen ebenfalls um rd. 2,7 Mio. € unter
dem Plan. Dies beruht insbesondere auf Minderauszahlungen im Bereich der Sanierungsgebiete (- 2,7
Mio. €).
Die Investitionen entwickeln sich 2016 wie folgt:
In 2016 wurde erneut ein außerordentlich hohes Investitionsvolumen bewältigt. Insgesamt wurden für
Investitions-maßnahmen rd. 118 Mio. € ausbezahlt, davon 55 Mio. € für Baumaßnahmen und 20 Mio. €
für die Straßenbahnlinie 2. Dies führte zu erheblichen Belastungen sowohl innerhalb der Stadtverwaltung
als auch bei den Auftragnehmern/innen sowie der Verkehrssituation.
27
c) Ein- und Auszahlungen aus Krediten und inneren Darlehen
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten usw.
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
in T€
-2.052
-2.862
-4.914
Hier sind insbesondere Umschuldungen enthalten. In 2016 wurden rd. 7,9 Mio. € an Krediten
aufgenommen. Getilgt wurden rd. 11,3 Mio. €. Der Schuldenstand der Stadt hat sich netto also um
3,4 Mio. € reduziert und beträgt am 31.12.2016 rd. 122 Mio. €.
Die Schuldenübersicht ist in Anlage 7 beigefügt.
d) Haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen
Abweichung Ergebnis - Plan
Haushaltsunwirksame Einzahlungen
Haushaltsunwirksame Auszahlungen
Überschuss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen
in T€
200.591
-232.657
-32.066
Bei den haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen handelt es sich um durchlaufende Gelder.
Dahinter stecken Prozesse wie z. B. die Abwicklung von Spenden, die Weiterleitung von Zuschüssen, die
Verbuchung der Umsatzsteuer oder die Abrechnung von Zahlstellen. Insbesondere schlagen sich hier
jedoch auch die Ein- und Auszahlungen aus der Auflösung und Neuanlage von Festgeldern nieder.
Diese Beträge werden nicht geplant, deshalb ergeben sich Abweichungen in Höhe des Stands zum
31.12.2016.
Generell gleichen sich die durchlaufenden Ein- und Auszahlungen aus. Bei einer "Stichtagsbetrachtung"
ist jedoch i.d.R. stets ein Saldo gegeben. Dieser Saldo stellt eine Momentaufnahme dar und sagt nichts
über den "Erfolg" des Jahres 2016 aus. Der Saldo 2016 ergibt sich daraus, dass in 2016 deutlich mehr
Festgelder angelegt als aufgelöst wurden.
28
2.6 Vermögensrechnung
Die Veränderungen im Jahresverlauf sind ausführlich im Anhang unter Ziff. 6.5 erläutert.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wird keine "Planbilanz" erstellt, insofern sind keine Abweichungen
Plan - Rechnungsergebnis vorhanden.
Vermögen der Hospitalstiftung
Die Stadt führt in ihrem Haushalt auch das Vermögen der Hospitalstiftung (bebaute und unbebaute
Grundstücke). Die finanziellen Bewegungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses gesondert
ausgewertet. Hierdurch wird ausgewertet, welcher Betrag dem Geldvermögen der Hospitalstiftung
zuzuführen ist.
Die Auswertung des Grundstücksverkehrs stellt sich 2016 folgendermaßen dar:
In €
Grundstücksverkehr 2016
Haushaltsansatz
Rechnungsergebnis
Abweichung
1. Stadt
Einzahlungen
Auszahlungen
44.800.000,00
24.100.000,00
49.431.674,62
24.484.161,53
4.631.674,62
384.161,53
Ergebnis
20.700.000,00
24.947.513,09
4.247.513,09
0
0
747.570,00
720.810,21
747.570,00
720.810,21
+26.759,79
+26.759,79
2. Hospitalstiftung
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis 1)
= Zuführung (+) / Entnahme (-) zum Geldvermögen der Hospitalstiftung 1)
Das Geldvermögen der Hospitalstiftung entwickelt sich damit wie folgt (in €) 1):
Geldvermögen zum 31.12.2015:
Zugang 2016
Abgang 2016
Geldvermögen zum 31.12.2016 1)
10.301.695,34
26.759,79
0,00
10.328.455,13
Das Sachvermögen der Hospitalstiftung wird in der städtischen Bilanz geführt und im Jahresabschluss
separat ausgewiesen.
1)
Aktuell erfolgt die Aufarbeitung, insbesondere der Vertragsbeziehungen zwischen der Stadt und der
Hospitalstiftung durch die Abteilung Liegenschaften. Zudem finden derzeit Überprüfungen der
Vermögenswerte der Stadt Ulm statt. Dadurch können sich die Werte, auch des Vermögens der
Hospitalstiftung, noch ändern.
29
Vermögen der unselbstständigen Stiftungen
Das Vermögen der Albert und Berta Eberhardt-Stiftung bleibt unverändert:
Vermögen in €
Sachvermögen
Grund und Boden Grünflächen
Sonst. unbebaute Grundstücke
Erbbaugrundstücke
Sachvermögen insgesamt
Finanzvermögen
Wertpapiere
Sichteinlagen
Finanzvermögen insgesamt
31.12.2015
31.12.2016
20.502,44
22.471,28
773.533,49
816.507,21
20.502,44
22.471,28
773.533,49
816.507,21
0,00
166.479,01
166.479,01
0,00
166.479,01
166.479,01
Vermögen insgesamt
982.986,22
982.986,22
Das Vermögen der Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad-Stiftung bleibt unverändert:
Vermögen in €
Sachvermögen
Ackerland
Grund und Boden Wald
Aufwuchs Wald
Infrastrukturvermögen
31.12.2015
31.12.2016
73.748,37
217.081,80
617.848,20
2.898,27
73.748,37
217.081,80
617.848,20
2.898,27
Vermögen insgesamt
911.576,64
911.576,64
Das Vermögen der sonstigen unselbstständigen Stiftungen hat sich im Jahr 2016 verändert. Grund
hierfür war die Bilanzierung der Vermögensgegenstände der bisher nicht bekannten Stiftung über das
Hofgut Altheim/Alb.
Vermögen in €
31.12.2015
31.12.2016
davon
RösnerStiftung
davon Hofgut
Altheim/Alb
Sachvermögen
Grund und Boden
Gebäude/Wohnung
Sachvermögen insgesamt
Finanzvermögen
Wertpapiere
Sichteinlagen
Liquide Mittel
Finanzvermögen insgesamt
0,00
0,00
0,00
857.471,50
1,00
857.472,50
0,00
0,00
0,00
857.471,50
1,00
857.472,50
0,00
534.142,14
0,00
534.142,14
0,00
534.142,14
39.202,80
573.344,94
0,00
70.564,59
0,00
70.564,59
0,00
0,00
39.202,80
39.202,80
Vermögen insgesamt
534.142,14
1.430.817,44
70.564,59
896.675,30
30
2.7 Ziele und Strategien / Ausblick
Die Ziele der strategischen Haushaltssteuerung der Stadt Ulm sind:
mittel- und langfristig den Ergebnishaushalt auszugleichen. Dabei sind auch die
künftigen Belastungen aus bereits laufenden, notwendigen und geplanten
Großinvestitionen zu berücksichtigen
für die Sanierung und Instandhaltung des Vermögens kontinuierlich genügend Mittel
bereit zu halten
mittel- und langfristig keine neuen Schulden aufnehmen.
Diese wurden im Jahr 2016 erreicht.
Fachliche Ziele und Kennzahlen
In den Vorberichten der Teilergebnishaushalte der Fachbereiche werden jeweils die wesentlichen Ziele
und Leistungen, die mit dem Budget erbracht werden sollen, dargestellt.
Die folgenden Übersichten stellen den Planwerten für das Jahr 2016 (Basis Aufstellung Haushaltsplan
2016) die tatsächlich im Jahr 2016 erreichten Werte gegenüber. Nachrichtlich sind zusätzlich die
Planwerte für das Jahr 2017 angegeben.
Fachbereich Kultur:
Archiv
Öffnungszeiten Lesesaal / Woche (in Std.)
Zahl der Archivbesucher
Zahl der Ausstellungsbesucher
Museum
Besucherzahl Ulmer Museum (Sonderund Dauerausstellung)
Besucherzahl Sammlung Weishaupt
Theater
Anzahl Besucher gesamt
Auslastungsgrad Großes Haus
Musikschule
Schüler
Jahreswochenstunden
Stadthaus
Ausstellungen (inkl. Gastpräsentationen)
Veranstaltungen (inkl. Kooperationen,
Gastveranstalt.)
Gesamtbesucherzahlen (Ausstellungen,
Veranstaltungen etc.)
Bibliothek
Ausleihen gesamt
Medienbestand
Anzahl Besucher gesamt
Plan 2016
Ergebnis 2016
Plan 2017
41
1.000
10.000
41
1.010
13.693
41
1.000
10.000
40.000
33.898
40.000
27.000
21.042
25.000
200.000
80 %
163.739
76,53 %
200.000
80 %
2.550
1.513
2.707
1.520
2.550
1.520
5
250
12
317
5
250
104.600
198.400
104.600
1.100.000
580.000
580.000
1.098.813
598.179
557.747
1.110.000
580.000
580.000
Die Erreichung der Kennzahlen in den Kultureinrichtungen liegt weitgehend im Rahmen der Entwicklung
der letzten fünf Jahre.
Museum und Kunsthalle Weishaupt
Hier zeichnet sich bereits seit längerem ab, dass die ursprünglich erwarteten Besucherzahlen nicht
erreicht werden können. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Museumskonzeption wurden mögliche
Gegenmaßnahmen erarbeitet, die in den kommenden Jahren zu einer Verbesserung führen werden.
31
Stadthaus
Das Stadthaus übertrifft die geplanten Zielwerte seit Jahren deutlich. Auch in 2016 wurden die
Ausstellungen und Veranstaltungen sehr gut angenommen.
Fachbereich Bildung und Soziales:
Bildung und Sport
Grundschulen
Anteil Kinder mit Förderbedarf bei
Einschulungsuntersuchung
Werkrealschulen/Gemeinschaftsschulen
Anteil Teilnahme an
Ganztagesbetreuung
Anteil Schulabgänger an
Werkrealschulen ohne Abschluss
Realschulen
Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
Anteil Teilnahme an
Ganztagesrealschulen
Gymnasien
Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
Anteil Teilnahme an
Ganztagesgymnasien
Sonderpädagogische Bildungs- und
Beratungszentren
Anteil auswärtige Schüler/innen
Berufliche Schulen
Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
Teilzeitschüler/innen
Vollzeitschüler/innen
Förderung des Sports
Zahl der an die Stadt gemeldeten
Mitglieder in Sportvereinen
Davon Zahl der Kinder und
Jugendlichen
Westbad
Anzahl Besucher/innen
Soziales
Anzahl Teilnehmer an Integrations- bzw.
Deutschkursen die von der Kontaktstelle
Migration durchgeführt werden
Belegungsquote Unterkünfte für
Flüchtlinge und Aussiedler *
Belegungsquote für Unterkünfte und
Einrichtungen für Wohnsitzlose
(Stichtagszahl)
Belegungsquote Wohnraumsicherung
und Notfallunterbringung
(Kurzzeitunterbringung)
Gesamtausgaben für Grundsicherung für
Arbeitssuchende
Plan 2016
Ergebnis 2016
Plan 2017
40,0 %
40,0 %
40,0 %
85 %
83,0 %
89,8 %
7,0 %
2,0 %
7,0%
25,0 %
48,8 %
24,0 %
43,0 %
25,0 %
48,8 %
37,0 %
5,5 %
36,0 %
8,0 %
37,0 %
5,5 %
53,0 %
53,0 %
50,0 %
80,0 %
73,0 %
81,0 %
73,0 %
70,0 %
75,0 %
37.500
38.233
37.500
13.000
12.543
13.000
158.000
157.285
158.000
60
83
60
100,0%
106,4 %
100,0 %
98,6 %
85,82 %
104,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
14.700.000
14.668.908
15.000.000
32
Leistungen für Bildung und Teilhabe Gesamtausgaben
Anzahl Jugendberatung
in der Jugendberatungsstelle
Offene Kinder- und Jugendarbeit:
- Monatliche Stammbesucher in den
offenen Treffs der Jugendhäuser und
Begegnungsstätten
- Angebote insgesamt für Kinder,
Jugendliche und Familien
Kinderschutzstelle: Anzahl betreute
Familien/betreute Kinder
Kinderbetreuung in Ulm übergreifend
Förderung von Kindern in
nichtstädtischen Tageseinrichtungen
Vorhandene Plätze gesamt (ohne
Tagespflege)
Belegte Plätze für unter 3-Jährige
am 01.03. (85 %)
Belegte Ganztagesplätze
am 01.03. (85 %)
(inkl. für 6- u. 12 Jahren)
Förderung von Kindern in
städtischen Tageseinrichtungen
(ohne Tagespflege):
Vorhandene Plätze gesamt
Belegte Plätze für unter 3-Jährige
am 01.03. (85 %)
Belegte Ganztagesplätze gesamt
am 01.03. (85 %)
(inkl. für 6- u. 12 Jahren)
Plan 2016
450.000
Ergebnis 2016
555.248
Plan 2017
450.000
200
170
200
1.600
1.449
1.600
3.400
3.056
3.400
120/180
111/172
120/180
3.418
3.418
3.428
673
661
677
868
958
944
1.624
333
1.624
276
1642
344
774
860
804
* die durchschnittliche Belegungsquote ist auf Basis von 7 m²/Person gerechnet. Wird mit 4,5 m²/Person
gerechnet, ergibt sich für das Ergebnis 2016 eine Belegungsquote von 78,5 %
Bildung und Sport:
Die Erreichung der Kennzahlen liegt weitgehend im Rahmen der Entwicklung der letzten 5 Jahre und
bedarf keiner tiefergehenden Ursachenanalyse. Besonders hinzuweisen ist jedoch auf die Zunahme der
Ganztagesbetreuungsplätze in Grund-/ Real- und Gemeinschaftsschulen.
Die Zahl der Mitglieder in Vereinen ist ebenso erfreulich wie die relativ gleichbleibenden Besucherzahlen
im Westbad.
Soziales:
Durch den Rückgang der Zuweisungen von Flüchtlingen und Schaffung von weiteren
Unterbringungsmöglichkeiten ging die Belegungsquote der Flüchtlingsunterkünfte wieder zurück. Die
Belegungsquote bei den Wohnungslosen lag zum Jahresabschluss 2016 nach wie vor bei Null, da alle
verfügbaren Unterkünfte für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt wurden. Die Betroffenen
wurden zum Teil in Pensionen oder Wohnungen untergebracht oder in ihre bisherigen Wohnungen
wieder eingewiesen.
33
Die Zielvorgabe bei Bildung und Teilhabe konnte erfüllt werden. Die wachsende Bekanntheit und das
steigende Interesse des betroffenen Personenkreises lassen hoffen, dass dies auch in Zukunft gelingt.
Der Zielwert für die Jugendberatungsstelle und die Jugendhäuser wurde leicht unterschritten, ebenso die
Inanspruchnahme der allgemeinen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sowie der
Kinderschutzstelle.
Kinderbetreuung in Ulm - übergreifend:
Die geplanten Werte wurden bei Kindern über 3 Jahren übertroffen.
Bei Kindern unter 3 Jahren wurden die Planwerte nicht ganz erreicht. Grund: Zum Stichtag 01.03. des
Jahres werden U3-Plätze regelmäßig noch von Kindern belegt, die am Stichtag bereits 3 Jahre alt sind,
aber erst zu Beginn des neuen Kindergartenjahres auf einen Ü3-Platz wechseln können.
Die geplanten Werte für die GT-Betreuung wurden übertroffen.
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt:
Gebäudemanagement
Anzahl der verwalteten Liegenschaften
Durchschnittliche
Gebäudereinigungskosten in €/100m²
Energieverbrauch (in kWh/m²)
Heizung
Strom
Feuerschutz
Zuschussbedarf je Einwohner/-in für
Brandschutz (in €)
Anzahl der Einsätze
Tiergarten
Zahl der Besucher pro Jahr
Zuschussbedarf / Besucher (in €)
Bauordnung
Anzahl erteilter Baugenehmigungen
Anzahl Mitteilung eines
Kenntnisgabeverfahrens
Grünanlagen
Öffentliche Grün- und Parkanlagen in m²
Fläche der Spiel- und Bolzplätze in m²
Unterhaltungskosten je m² öffentliches
Grün (in €)
Unterhaltungskosten je m² Spielplatz (in
€)
Straßen
Länge des Straßennetzes in km
Öffentliches Grün an Straßen in m²
Unterhaltungskosten je km
Gemeindestraße (in €)
Unterhaltungskosten je qm Grün an
Straßen (in €)
Unterhaltungskosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen (in €)
Energiekosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen (in €)
Bestattungswesen/Krematorium
Anzahl der Erdbestattungen/Jahr
Plan 2016
Ergebnis 2016
Plan 2017
287
11,5
285
14,78
287
13,89
115
33
129
34
120
33
59
57
57
1.800
2.402
1.800
130.000
8,55
169.216
7,05
140.000
9,00
360
100
459
49
360
100
1.738.400
515.000
1,62
1.755.200
510.100
1,31
1.755.200
510.100
1,33
1,21
1,25
1,26
492
2.196.650
7.881
492
2.193.300
6.939
492
2.193.300
8.211
0,64
0,71
0,66
22,99
22,79
22,97
56,76
51,34
56,73
310
301
310
34
Anzahl der Urnenbeisetzungen/Jahr
820
827
860
Gebäudemanagement:
Die durchschnittlichen Kosten für die Gebäudereinigung liegen in 2016 über dem Planansatz. Insgesamt
wurde der Ansatz um rd. 7 T€ überschritten.
Der Energieverbrauch für Heizung pro m² überschreitet deutlich den Planwert. Dieser Wert ist abhängig
von Witterung und umgesetzten Energiesparmaßnahmen. Der Stromverbrauch lag leicht über dem
Planbereich.
Feuerschutz:
Die Zahl der Einsätze liegt in 2016 deutlich über dem Planansatz.
Tiergarten:
Die Zahl der Tiergartenbesucher liegt deutlich über dem Planansatz. Die positive Entwicklung der Vorjahre
setzt sich fort. Der Zuschussbedarf je Besucher hat sich gegenüber 2015 verringert.
Bauordnung:
Bei den Baugenehmigungen wurden die Planansätze weit überschritten, die Anzahl der unter Mitteilung
eines Kenntnisgabeverfahrens liegt weit unter dem Planwert.
Grünanlagen:
Die Gesamtfläche der öffentlichen Grün- und Parkanlagen wurde 2013 erstmalig von VGV im Rahmen
des Aufbaus des Grünflächeninformationssystems (GRIS) ermittelt.
Auf dieser Grundlage wurde in 2015 ein eigenständiges Spielplatzkataster aufgebaut, in welchem die
städtischen Spiel- und Bolzplätze geführt werden. Im Ergebnis 2016 wird der Planansatz für die
Gesamtfläche der öffentlichen Grün- und Parkanlagen leicht überschritten. Bei den Spiel- und Bolzplätzen
jedoch geringfügig unterschritten.
Straßen:
Die Länge des Straßennetzes liegt im Ergebnis 2016 genau im Plan.
Die Unterhaltskosten je km Straße sowie die Unterhaltskosten je m² Straßengrün liegen deutlich unter
dem geplanten Wert. Die Unterhaltskosten je Brennstelle an Gemeindestraßen liegen, wie auch die
Energiekosten je Brennstelle, geringfügig unter dem geplanten Wert.
Bestattungswesen/Krematorium:
Im Bestattungswesen liegen die Fallzahlen bei den Erdbestattungen leicht unter und bei den Urnenbeisetzungen leicht über den Planwerten.
Fazit:
Die Entwicklung der Kennzahlen stellt sich sehr unterschiedlich dar. Zum Teil werden die
Planwerte deutlich unter- oder überschritten. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 sind die
Planwerte auf Anpassungsbedarfe zu überprüfen.
35
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind,
waren nicht zu verzeichnen.
Ausblick
Die Prognosen für die Jahre 2017 und 2018 sind positiv. Aktuell geht die Bundesregierung für 2017 von
einem Wachstum des BIP um real 1,5 % und für 2018 um real 1,6 % aus. Die aktuelle Steuerschätzung
(Mai 2017) prognostiziert Mehrerträge sowohl in 2017 als auch 2018. Dabei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass die Steuersituation bei den Kommunen insbesondere durch regionale Effekte
(insbesondere der Gewerbesteuer) bestimmt ist.
Die Stadt plant weiterhin mit hohen Steuereinnahmen, weil sich dies aus der Vorausschau von Bund
und Land wie auch aus den eigenen Erkenntnissen ergibt.
Die aufgrund des Zensus verringerte Einwohnerzahl hat für Ulm Auswirkungen auf den kommunalen
Finanzausgleich. Die von der Stadt erhobene Klage ruht derzeit, so dass zunächst keine Planänderung
erforderlich ist.
Die Stadt plant für das Jahr 2017 erneut mit hohen Ausgabensteigerungen, zu denen sie zum Teil
verpflichtet ist (z. B. Tarifsteigerung, Ausbau Bildung, Betreuung und Erziehung), zumTeil handelt es sich
jedoch auch um freiwillige Maßnahmen (z. B. im Kulturbereich).
Gleichzeitig ist in der Investitionsstrategie 2017 - 2026 ein sehr ambitioniertes Investitionsprogramm
dargestellt, das künftig nicht nur hohe Finanzierungskosten, sondern auch hohe zusätzliche Betriebs- und
Folgekosten verusachen wird. Ungeachtet der dafür erforderlichen Finanzierung übersteigt dieses
Programm die tatsächlichen Kapazitäten und Verträglichkeit der Stadt. Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2018 wird mit Hilfe der Investitionsstrategie 2017 - 2026 eine Reduzierung des
Investitionsprogramms auf ein verträgliches Maß angestrebt.
36
37
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
Sonstige ordentliche Erträge
+
+
+
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
-
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen
Summe der ordentlichen Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Sonstige Transfererträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge
+
2
Steuern und ähnliche Abgaben
+
Ertrags- und Aufwandsarten
Gesamtergebnisrechnung
1
lfd.
Nr.
3.2 Gesamtergebnisrechnung
-185.851.513,00
-4.031.113,07
-34.663.118,96
-71.253.844,23
-46.409,40
-113.338.451,52
439.817.539,51
23.527.643,72
1.411.300,00
2.041.139,77
21.779.214,94
23.792.080,67
25.937.381,04
4.517.383,79
123.021.790,35
-206.812.250
-3.688.800
-36.863.800
-76.699.400
-50.000
-122.123.800
493.715.200
13.409.100
1.375.600
1.782.100
22.163.950
25.614.750
24.592.200
4.528.000
155.434.500
244.815.000
3
-209.233.215,92
-3.732.586,38
-41.846.612,93
-75.480.506,33
-40.472,06
-119.691.557,26
518.853.094,81
14.761.678,99
1.582.200,00
1.767.870,80
23.789.226,85
27.304.733,86
25.965.742,67
5.209.731,72
165.230.236,45
253.241.673,47
-2.420.966
-43.786
-4.982.813
1.218.894
9.528
2.432.243
25.137.895
1.352.579
206.600
-14.229
1.625.277
1.689.984
1.373.543
681.732
9.795.736
8.426.673
4
213.789.605,23
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
56.533
206.600
0
34.859
833.823
245.635
0
722.534
0
577.278
0
0
-1.338.049
0
-818.073
2.099.984
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-222.400,00
0,00
0,00
-3.632.200,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
2.775.843,92
43.786,38
4.982.812,93
-6.189.142,77
-9.527,94
-3.250.315,74
-23.037.910,71
-1.296.045,99
0,00
14.229,20
-1.590.417,85
-856.160,86
-1.127.907,57
-681.731,72
-9.073.202,45
-8.426.673,47
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
Die Übersicht zur Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses gemäß VwV Produkt- und Kontenrahmen ist in Anlage 2 beigefügt.
3.1 Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses
3. ERGEBNISRECHNUNG 2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-265.000,00
0,00
0,00
-3.274.400,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
+
-
=
=
22
23
24
25
Gesamtergebnis
Sonderergebnis
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Erträge
Ordentliches Ergebnis einschließlich
Fehlbetragsabdeckung
Ordentliches Ergebnis
-13.233.938,80
-13.791.804,01
27.025.742,81
13.233.938,80
-2.026.454,20
15.260.393,00
13.791.804,01
13.791.804,01
-426.025.735,50
0
0
28.029.200
0
0
0
28.029.200
28.029.200
-465.686.000
-19.447.950
3
-15.454.756,63
-50.969.685,07
66.424.441,70
15.454.756,63
-2.405.901,00
17.860.657,63
50.969.685,07
50.969.685,07
-467.883.409,74
-17.858.458,86
-15.454.757
-50.969.685
38.395.242
15.454.757
-2.405.901
17.860.658
22.940.485
22.940.485
-2.197.409
1.589.492
4
-16.841.285,32
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
0
0
1.567.792
0
0
0
1.567.792
1.567.792
-532.192
1.046.652
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
0,00
-6.753.600,00
0,00
0,00
0,00
-6.753.600,00
-6.753.600,00
-6.753.600,00
-2.899.000,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
15.454.756,63
50.969.685,07
-43.581.050,06
-15.454.756,63
2.405.901,00
-17.860.657,63
-28.126.293,43
-28.126.293,43
-5.088.382,72
-3.441.839,50
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
0,00
-7.241.300,00
0,00
0,00
0,00
-7.241.300,00
-7.241.300,00
-7.241.300,00
-3.701.900,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2016"(Spalte 2) wird der Planwert gemäß dem Nachtrag 2016 dargestellt. Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu
beachten, dass die aus 2015 übertragenen Ermächtigungen (vgl. Spalte 6) die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz
jedoch nicht einbezogen werden.
In der Spalte "Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug" sind die während des Jahres 2016 genehmigten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.
die zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen zur Verfügung gestellten Mittel und Sperren dargestellt. Auch diese Beträge verändern
die "Verfügungsmasse".
In Spalte 8 sind die in das Jahr 2017 zu übertragenen Ermächtigungen dargestellt. Diese sind im Einzelnen zusätzlich in Anlage 1 dargestellt.
Zuführung z.Rücklage a.Überschüssen
d.Sonderergebnis
=
21
27
=
19
Summe der ordentlichen Aufwendungen
Zuführung z.Rücklage a.Überschüssen
d.ordentl. Ergebnis
=
18
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ertrags- und Aufwandsarten
Gesamtergebnisrechnung
26
-
17
lfd.
Nr.
38
39
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
=
+
-
-
=
5
6
7
9
10
11
13
14
16
17
18
19
21
22
23
24
26
=
+
4
27
+
2
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
Kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Summe ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Summe ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge
Ertrags- und Aufwandsarten
Teilergebnisrechnung
-15.611.065,17
-8.033.171,49
-10.738.616,00
-2.365.134,06
5.070.578,57
-7.577.893,68
-7.577.893,68
-14.013.374,69
-1.876.506,81
-703.331,64
-1.548.631,21
-2.727.991,83
-7.156.913,20
6.435.481,01
39.778,10
129,52
522.689,26
5.626.086,13
117.782,13
129.015,87
-15.815.131
-8.115.624
-11.023.500
-2.377.930
5.285.806
-7.699.507
-7.699.507
-13.982.507
-1.714.818
-816.900
-1.808.500
-2.519.889
-7.122.400
6.283.000
3.100
100
522.600
5.595.600
111.000
50.600
-15.374.662,90
-7.687.996,17
-10.334.494,00
-2.112.540,51
4.759.038,34
-7.686.666,73
-7.686.666,73
-15.045.389,68
-2.007.913,08
-802.292,36
-2.104.022,52
-2.954.902,64
-7.176.259,08
7.358.722,95
73.707,64
129,52
519.517,35
6.503.369,87
128.707,55
133.291,02
3
440.468
427.628
689.006
265.390
-526.768
12.840
12.840
-1.062.883
-293.095
14.608
-295.523
-435.014
-53.859
1.075.723
70.608
30
-3.083
907.770
17.708
82.691
4
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
3.3.1 Teilergebnisrechnung Bereich Oberbürgermeister
Für jeden Teilhaushalt ist eine eigene Ergebnisrechnung zu erstellen:
3.3 Teilergebnisrechnungen
25.600
215.828
1.000
0
17.359
193.399
970
3.100
-888.242
0
0
0
0
-888.242
-888.242
-1.104.070
-372.978
-17.359
0
-739.333
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-373.900,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-373.900,00
-373.900,00
-373.900,00
-138.800,00
0,00
0,00
-235.100,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
-1.702.609,66
-427.627,59
-689.006,00
-265.389,58
526.767,99
-1.274.982,07
-1.274.982,07
-415.087,22
-218.682,80
-31.966,64
295.522,52
-539.419,38
79.459,08
-859.894,85
-69.607,64
-29,52
20.441,65
-714.370,87
-16.737,45
-79.591,02
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-327.800,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-327.800,00
-327.800,00
-327.800,00
-116.900,00
0,00
0,00
-210.900,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
Die Ermächtigungsüberträge verringern sich "netto" (Übertrag nach 2017 - Übertrag aus 2015) um rd. 46 T€.
In der Gesamtsicht liegt der Nettoressourcenbedarf des Teilhaushalts um 440 T€ unter dem Ansatz.
Die ordentlichen Aufwendungen liegen rd. 1.063 T€ über dem Planansatz. Wesentliche Mehraufwendungen mit rd. 895 T€ beruhen insbesondere auf nicht
aktivierungsfähigen Aufwendungen im Bereich Sedelhöfe / Hindenburgkaserne (Zeile 13 und 17), Mehraufwendungen bei den planmäßigen
Abschreibungen (Zeile 14) und bei den Personalaufwendungen (Zeile 11).
Die ordentlichen Erträge liegen um rd. 1.076 T€ über dem Planansatz. Dies beruht insbesondere auf den Mehrerträgen bei Miet- und Pachten für bebaute /
unbebaute Grundstücke (insg. rd. 679 T€), beim Sachausgabenersatz "Nebenkosten Hindenburgkaserne" (rd. 169 T€), auf erhöhten Zuweisungen und
Zuschüsse (rd. 83 T€) und auf Mehrerträgen bei den Sonstige ordentliche Erträgen (rd. 71 T€). In der Summe ergibt sich hierdurch eine Abweichung von
knapp 17% zwischen Plan und Ergebnis.
Analyse Jahresergebnis 2016
Der Teilergebnishaushalt des Bereichs Oberbürgermeister wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf von der Liegenschaftsverwaltung,
den Ortsverwaltungen sowie der Zentralstelle geprägt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ortsverwaltungen zusätzliche Mittel bewirtschaften, die jedoch nicht in diesem Teilhaushalt, sondern bei
den jeweiligen fachlichen Profitcentern (z.B. Grund- und Werkrealschulen, städtische Kindertageseinrichtungen) abgebildet werden.
40
=
-
-
-
-
-
-
=
=
=
+
-
10
11
12
13
14
16
17
18
19
21
22
23
=
+
9
27
+
7
-
+
6
=
+
5
26
+
4
24
+
2
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
Kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Summe ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen
Summe ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge
Ertrags- und Aufwandsarten
Teilergebnisrechnung
34.818,91
-1.810.020,99
8.065.179,31
-82.274,00
530.448,06
7.617.005,25
-9.875.200,30
-9.875.200,30
-10.695.100,22
-1.053.317,77
-200.360,62
-1.005.961,40
-1.174.546,06
-45.685,98
-7.215.228,39
819.899,92
13.349,59
328.792,96
275.431,09
121.147,02
-2.268.411
8.143.178
-96.200
621.910
7.617.468
-10.411.588
-10.411.588
-11.156.188
-1.021.294
-269.000
-548.500
-1.377.194
-50.000
-7.890.200
744.600
300
303.000
233.100
111.300
50.300
46.600
3
-1.869.586,48
7.886.283,62
-67.015,00
641.409,29
7.311.889,33
-9.755.870,10
-9.755.870,10
-10.552.542,69
-897.312,58
-266.556,46
-762.734,56
-1.266.441,04
-40.211,06
-7.319.286,99
796.672,59
16.204,88
287.018,59
250.101,62
172.373,66
38.950,12
32.023,72
398.824
-256.894
29.185
19.499
-305.578
655.718
655.718
603.646
123.982
2.444
-214.235
110.753
9.789
570.913
52.073
15.905
-15.981
17.002
61.074
-11.350
-14.576
4
46.360,35
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
3.3.2 Teilergebnisrechnung Bereich Zentrale Steuerung
41
-25.352
0
0
-78.973
0
0
1.800
0
0
1.800
0
0
0
-102.525
0
0
0
0
-102.525
-102.525
-104.325
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-396.700,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-396.700,00
-396.700,00
-396.700,00
-393.300,00
0,00
0,00
-3.400,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
-898.049,15
256.894,11
-29.185,00
-19.499,08
305.578,19
-1.154.943,26
-1.154.943,26
-1.104.670,67
-542.633,90
-2.443,54
214.234,56
-193.125,84
-9.788,94
-570.913,01
-50.272,59
-15.904,88
15.981,41
-15.201,62
-61.073,66
11.349,88
14.576,28
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-479.900,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-479.900,00
-479.900,00
-479.900,00
-452.000,00
0,00
0,00
-27.900,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag nach 2017 - Übertrag aus 2015) um 83.200 €.
Das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen liegt mit rd. 604 T€ unter dem Planansatz. Der Minderaufwand ergibt sich insb. aufgrund von Einsparungen
beim Personalaufwand (571 T€) die sich infolge einiger Personalwechsel ergeben haben, sowie bei den Sach- und Dienstleistungen (111 T €).
Bei den planmäßigen Abschreibungen ist der Mittelansatz um 214 T€ überschritten. Dies liegt im Wesentlichen an der Abschreibung auf geringwertige
Wirtschaftsgüter (nicht aktivierungsfähige Kosten im Rahmen von Projekten insb. bei ZS/T) bzw. an der - teilweise erstmaligen - Teilaktivierung von ITProjekten in der Anlagenbuchhaltung (Folge aus dem schrittweisen Aufbau des Modells für die Anlagenbuchhaltung bei ZS/T).
Die ordentlichen Erträge sind um rd. 52 T€ besser als der Planansatz. Dies ist u.a. durch Mehrerträge bei den Personalkostenersätzen sowie den
Kostenerstattungen verbundener Unternehmen (Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften) begründet.
Analyse Jahresergebnis 2016
Der Teilergebnishaushalt der Zentralen Steuerung wird im Blick auf die Aufwendungen bzw. den Nettoressourcenbedarf insbesondere von den
Profitcentern Finanzen und Beteiligungsverwaltung, Personal und Organisation sowie Team IT geprägt.
42
-
-
-
-
-
=
=
=
+
-
13
14
16
17
18
19
21
22
23
=
-
11
12
27
=
10
-
+
9
=
+
6
26
+
5
24
+
4
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
Kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Summe ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen
Summe ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Ertrags- und Aufwandsarten
Teilergebnisrechnung
-1.380.248,05
3.650.586,42
-13.426,00
-593.163,94
4.257.176,36
-5.030.834,47
-5.030.834,47
-6.162.959,67
-836.153,50
-699.538,25
-140.437,82
-1.116.736,54
-723,42
-3.369.370,14
1.132.125,20
25.632,06
481.089,62
602.703,13
-1.349.935
4.222.964
-13.300
-542.573
4.778.836
-5.572.898
-5.572.898
-6.721.698
-1.079.164
-695.600
-34.700
-1.199.835
0
-3.712.400
1.148.800
800
451.400
639.600
57.000
3
-1.322.284,96
4.463.206,18
-14.228,00
-481.102,89
4.958.537,07
-5.785.491,14
-5.785.491,14
-6.968.729,78
-1.253.011,84
-708.004,04
-56.073,49
-1.354.217,48
-261,00
-3.597.161,93
1.183.238,64
3.062,52
514.126,63
641.423,09
24.626,40
27.650
240.243
-928
61.470
179.701
-212.593
-212.593
-247.031
-173.848
-12.404
-21.373
-154.383
-261
115.238
34.439
2.263
62.727
1.823
-32.374
4
22.700,39
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
3.3.3 Teilergebnisrechnung Bereich Zentrale Dienste
43
0
0
55.000
0
0
55.000
0
-243.821
0
0
0
0
-243.821
-243.821
-298.821
-103.011
-11.000
0
-184.810
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-380.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-380.000,00
-380.000,00
-380.000,00
-380.000,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
-651.470,89
-240.242,59
928,00
-61.469,97
-179.700,62
-411.228,30
-411.228,30
-431.789,66
-309.162,84
1.404,04
21.373,49
-30.427,28
261,00
-115.238,07
20.561,36
-2.262,52
-62.726,63
53.176,91
32.373,60
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-345.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-345.100,00
-345.100,00
-345.100,00
-316.000,00
0,00
0,00
-29.100,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
Die Ermächtigungsüberträge verringern sich "netto" (Übertrag nach 2017 - Übertrag aus 2015) um rd. 35 T€.
In der Gesamtsicht liegt der Nettoressourcenbedarf des Teilergebnishaushalts Zentrale Dienste knapp 28 T€ unter dem Ansatz.
Die ordentlichen Erträge liegen insgesamt ca. 34 T€ über dem Planansatz.
Analyse Jahresergebnis 2016:
Der Teilergebnishaushalt der Zentralen Dienste wird im Blick auf die Aufwendungen insbesondere von den Profitcentern Zentrale Dienste/Verwaltung
und Personalservice sowie Öffentlichkeitsarbeit und Fremdenverkehr geprägt.
44
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
=
+
-
-
=
=
5
6
9
10
11
13
14
16
17
18
19
21
22
23
24
26
27
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
Kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Summe ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Summe ordentliche Erträge
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche Entgelte
+
4
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge
+
Ertrags- und Aufwandsarten
Teilergebnisrechnung
2
lfd.
Nr.
-4.137.298,84
-2.778.981,05
-28.173,00
-2.861.781,19
110.973,14
-1.358.317,79
-1.358.317,79
-13.112.991,56
-897.652,52
-239.376,54
-188.777,53
-2.098.517,81
-9.688.667,16
11.754.673,77
4.370.002,21
387.923,57
308.119,73
6.284.646,04
-5.722.151
-2.935.577
-28.500
-3.048.873
141.796
-2.786.574
-2.786.574
-14.510.774
-955.626
-220.000
-155.600
-2.338.848
-10.840.700
11.724.200
4.500.000
522.000
174.200
6.158.000
370.000
3
-4.414.204,32
-2.835.523,65
-22.694,00
-2.934.284,39
121.454,74
-1.578.680,67
-1.578.680,67
-13.544.997,68
-870.023,04
-220.390,58
-176.087,28
-2.217.088,27
-10.061.408,51
11.966.317,01
4.816.756,51
535.026,46
257.035,79
5.935.613,81
421.884,44
1.307.947
100.054
5.806
114.589
-20.341
1.207.893
1.207.893
965.776
85.603
-391
-20.487
121.760
779.291
242.117
316.757
13.026
82.836
-222.386
51.884
4
403.982,22
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
3.3.4 Teilergebnisrechnung Bereich Bürgerdienste
45
5
0
-38.710
0
0
0
0
-38.710
-38.710
-66.410
-25.000
-40.000
0
-1.410
0
27.700
2.700
0
0
25.000
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-435.800,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-435.800,00
-435.800,00
-435.800,00
-396.000,00
0,00
0,00
-39.800,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
-1.782.456,52
-100.053,55
-5.806,00
-114.588,69
20.341,14
-1.682.402,97
-1.682.402,97
-1.467.985,96
-506.602,56
-39.609,42
20.487,28
-162.969,77
-779.291,49
-214.417,01
-314.056,51
-13.026,46
-82.835,79
247.386,19
-51.884,44
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-502.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-502.500,00
-502.500,00
-502.500,00
-494.000,00
0,00
0,00
-8.500,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag aus 2015 - Übertrag nach 2017) um rd. 89 T€.
Insgesamt liegt der Nettoressourcenbedarf rd. 1,3 Mio. € unter dem Planansatz.
Die Personalaufwendungen liegen um rd. 780 T€ unter dem Planansatz.
Die Sachaufwendungen unterschreiten ebenfalls den Planansatz um rd. 122 T€. Dies ist insbesondere auf die Einsparungen im Bereich
des Veterinäramts zurückzuführen.
Die Mehrerträge resultieren vor allem aus Bußgeldern (309 T€), Verwaltungsgebühren (178 T €), Mieterlösen (29 T€), Verkaufserlösen (17 T€), sowie Ersatz
von Sachaufwendungen (25 T€).
Die Summe der ordentlichen Erträge übersteigt um 242 T € die Planansätze.
Mindererträge waren insbesondere bei Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelten (401 T€), Nutzungsentgelten (13 T€) und bei der Erstattung von
verbundenen Unternehmen (20 T€) zu verzeichnen.
Diese Gebühren sind nachfrageorientiert; der Rückgang resultiert somit aus einer verminderten Nachfrage dieser Leistungen durch die Bürger.
Die geringeren Erstattungen aus verbundenen Unternehmen liegen an einer Umstellung der Abrechnungsmodi.
Analyse Jahresergebnis 2016
Der Teilergebnishaushalt der Bürgerdienste wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf insbesondere von den Profitcentern Melde-/Ausländerwesen
sowie Sicherheit und Ordnung geprägt.
46
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
=
+
-
-
=
=
5
6
9
10
11
13
14
16
17
18
19
21
22
23
24
26
27
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
Kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Summe ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Summe ordentliche Erträge
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche Entgelte
+
4
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge
+
Ertrags- und Aufwandsarten
Teilergebnisrechnung
2
lfd.
Nr.
-29.720.319,31
-10.709.944,29
-1.545.602,00
-9.222.277,13
57.934,84
-19.010.375,02
-19.010.375,02
-31.589.201,74
-1.347.009,51
-1.492.979,35
-643.330,39
-6.622.358,30
-21.483.524,19
12.578.826,72
63.807,22
20.458,10
912.251,91
5.846.865,00
-32.031.028
-12.609.049
-1.477.600
-11.181.300
49.851
-19.421.979
-19.421.979
-30.545.479
-1.183.104
-1.544.200
-499.900
-4.945.975
-22.372.300
11.123.500
24.100
15.000
745.600
5.302.800
5.036.000
3
-30.234.262,38
-12.245.309,28
-1.428.047,00
-10.871.121,56
53.859,28
-17.988.953,10
-17.988.953,10
-30.579.849,24
-1.116.925,76
-1.475.379,26
-522.048,28
-5.556.220,18
-21.909.275,76
12.590.896,14
110.961,15
17.687,51
1.230.299,71
5.865.459,13
5.366.488,64
1.796.766
363.739
49.553
310.178
4.009
1.433.026
1.433.026
-34.370
66.178
68.821
-22.148
-610.245
463.024
1.467.396
86.861
2.688
484.700
562.659
330.489
4
5.735.444,49
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
3.3.5 Teilergebnisrechnung Fachbereich Kultur
47
0
483.980
10.918
0
419.824
39.665
13.573
49.297
0
0
0
0
49.297
49.297
-434.683
111.373
18.642
0
-564.698
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.302.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.302.600,00
-1.302.600,00
-1.302.600,00
-858.500,00
-66.000,00
0,00
-378.100,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
-3.050.068,69
-363.739,47
-49.553,00
-310.177,96
-4.008,51
-2.686.329,22
-2.686.329,22
-1.702.913,08
-813.305,16
-116.178,74
22.148,28
-332.553,22
-463.024,24
-983.416,14
-75.943,15
-2.687,51
-64.875,71
-522.994,13
-316.915,64
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.472.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.472.600,00
-1.472.600,00
-1.472.600,00
-1.226.900,00
-44.900,00
0,00
-200.800,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag nach 2017 - Übertrag aus 2015) um 170.000 €.
Auffällig ist, dass die Aufwendungen für interne Leistungen erneut um insgesamt 310 T€ gesunken sind. Dies ist v.a. auf die umgelegten Gebäudekosten
(kalkulatorische Miete) im Theater zurückzuführen.
Bei den Aufwendungen weicht das Ergebnis um 0,34 T€ vom Plan 2016 ab. Die Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen werden
hauptsächlich durch Wenigeraufwendungen im Personal ausgeglichen.
Im Jahr 2016 sind Mehrerträge i. H. v. insgesamt 1,47 Mio. € zu verzeichnen.
Diese ergeben sich unter anderem aufgrund von höheren Zuweisungen des Landes für das Theater (200 T€), einem außerplanmäßigen Ersatz für das Projekt
Bibel beim Museum über 320 T€, sowie Mehrerträgen bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten (Benutzungsgebühren) i. H. v. 560 T€. Auch die sonstigen
privatrechtlichen Leistungsentgelte liegen über dem Plan. Es gilt jedoch zu beachten, dass den Mehrerträgen (z.B. Ersatz Sach-/Personalaufwand) auch
Mehraufwendungen entgegen stehen.
Analyse Jahresergebnis 2016
Der Teilergebnishaushalt Kultur beinhaltet sowohl die "Sonderbudgets" der kulturellen Einrichtungen Ulmer Museum, Ulmer Theater, Stadtbibliothek,
Musikschule und Stadthaus als auch die weiteren Profitcenter des Fachbereichs Kultur.
Im Blick auf den Nettoressourcenbedarf wird der Teilhaushalt insbesondere von den Profitcentern Theater, Stadtbibliothek, Kulturförderung und Musikschule
geprägt.
48
=
-
-
-
-
-
=
=
=
+
-
11
13
14
16
17
18
19
21
22
23
=
+
9
10
27
+
7
-
+
6
=
+
5
26
Sonstige ordentliche Erträge
+
4
24
Zinsen und ähnliche Erträge
+
3
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
Kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Summe ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Summe ordentliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Sonstige Transfererträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge
+
2
Steuern und ähnliche Abgaben
+
Ertrags- und Aufwandsarten
Teilergebnisrechnung
1
lfd.
Nr.
-130.888.736,42
-47.431.090,83
-1.367.612,00
-53.287.651,22
7.224.172,39
-83.457.645,59
-83.457.645,59
-158.354.749,01
-7.236.834,83
-101.125.825,68
-4.409.697,60
-12.294.590,74
-33.287.800,16
74.897.103,42
176.847,40
278,87
19.107.285,33
4.990.966,97
4.564.219,82
4.517.383,79
40.958.689,97
-142.615.779
-53.194.925
-1.357.400
-59.086.488
7.248.963
-89.420.855
-89.420.855
-178.363.455
-9.314.762
-110.099.850
-3.564.600
-17.656.943
-37.727.300
88.942.600
173.400
1.000
19.429.350
7.974.350
4.197.100
4.528.000
52.139.400
500.000
3
-140.538.793,70
-51.646.968,31
-1.141.071,00
-57.634.883,29
7.128.985,98
-88.891.825,39
-88.891.825,39
-181.422.371,22
-9.226.679,05
-112.210.760,51
-4.804.824,44
-17.536.426,55
-37.643.680,67
92.530.545,83
259.009,22
846,27
21.058.364,17
7.106.051,04
4.522.463,58
5.209.731,72
53.543.243,90
830.835,93
2.076.985
1.547.956
216.329
1.451.604
-119.977
529.029
529.029
-3.058.917
88.083
-2.110.911
-1.240.224
120.516
83.619
3.587.946
85.609
-154
1.629.014
-868.299
325.364
681.732
1.403.844
330.836
4
581.431,27
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
3.3.6 Teilergebnisrechnung Fachbereich Bildung und Soziales
49
962.100
0
0
15.700
148.039
92.500
0
705.861
0
988.571
0
0
0
0
988.571
988.571
26.471
-83.141
802.650
0
150.635
-843.673
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.457.400,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.457.400,00
-2.457.400,00
-2.457.400,00
-628.400,00
-102.300,00
0,00
-1.726.700,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
-3.545.814,33
-1.547.956,20
-216.329,00
-1.451.604,33
119.977,13
-1.997.858,13
-1.997.858,13
627.987,70
-799.623,67
2.811.260,51
1.240.224,44
-1.696.581,25
-927.292,33
-2.625.845,83
-85.609,22
153,73
-1.613.314,17
1.016.337,96
-232.863,58
-681.731,72
-697.982,90
-330.835,93
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.169.400,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.169.400,00
-2.169.400,00
-2.169.400,00
-762.100,00
-161.800,00
0,00
-1.245.500,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
Die Ermächtigungsüberträge reduzieren sich "netto" (Übertrag nach 2017 - Übertrag aus 2015) um rd. 0,3 Mio. €.
Der Mehraufwand von 2,1 Mio. € bei den Transferaufwendungen (Zeile 16) resultiert aus den Entwicklungen im Bereich der vorabdotierten Sozial- und
Jugendhilfe. Der Zuschussbedarf beläuft sich im Jahresergebnis 2016 auf 46,9 Mio. €.
Der Mehraufwand bei den planmäßigen Abschreibungen (Zeile 14) ist im Zusammenhang mit (Sofort-)Abschreibungen von geringwertigen
Wirtschaftsgütern v.a. in den Schulen und Kindertagesstätten sowie der investiven Baumaßnahmen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung entstanden.
Die Erträge bei den Kostenerstattungen und - umlagen (Zeile 6) sind aufgrund der Kostenerstattung des Landes für die Unterbringung von Flüchtlingen
sowie den Kostenerstattungen bei Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMAs) auf 21,0 Mio. € angestiegen. Den hohen
Mehrerträgen von insgesamt 3,6 Mio. € stehen jedoch auch Mehraufwedungen gegenüber.
Der Platzausbau in den städtischen Kindertageseinrichtungen verursacht im wesentlichen die Erhöhung der öffentlich-rechtlichen Entgelte (Zeile 4) aus
Gebührenmehrerträgen und die Erhöhung der privatrechtlichen Leistungsentgelte (Zeile 5) aus gestiegenen Essensgelderträgen. In Zeile 5 schlägt sich auch
der stark gestiegene Personalkostenersatz für Arbeitsverbote für Mitarbeitende v.a. in den städtische Kindertageseinrichtungen nieder.
Bei den Zuweisungen und Zuwendungen (Zeile 2) können Mehrerträge von 1,4 Mio. € verzeichnet werden.
Analyse Jahresergebnis 2016
Der Teilergebnishaushalt Bildung und Soziales wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf insbesondere von den Aufgabenbereichen Bildung und
Sport, Soziales und Kinderbetreuung geprägt.
50
=
-
-
-
-
-
=
=
=
+
-
10
11
13
14
16
17
18
19
21
22
23
=
+
9
27
+
8
-
+
6
=
+
5
26
+
4
24
+
2
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
Kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Summe ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Summe ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge
Ertrags- und Aufwandsarten
Teilergebnisrechnung
-60.099.978,23
21.011.693,93
-22.450.025,00
-8.800.060,08
52.261.779,01
-81.111.672,16
-81.111.672,16
-111.892.538,05
-1.940.694,39
-7.305.334,69
-26.290.457,74
-45.219.102,95
-31.136.948,28
30.780.865,89
182.154,77
1.411.300,00
984.337,97
11.230.805,78
9.066.348,75
7.905.918,62
-62.628.866
25.692.733
-24.799.800
-9.935.617
60.428.150
-88.321.599
-88.321.599
-118.077.099
-1.739.183
-6.966.700
-30.252.000
-46.660.716
-32.458.500
29.755.500
107.400
1.375.600
990.500
10.374.100
8.716.000
8.191.900
-56.309.058,28
29.095.440,61
-19.963.318,00
-9.113.880,32
58.172.638,93
-85.404.498,89
-85.404.498,89
-117.315.489,75
-1.671.109,76
-7.045.810,62
-32.018.874,88
-44.595.210,17
-31.984.484,32
31.910.990,86
296.524,78
1.582.200,00
894.403,11
11.394.180,70
9.449.922,08
8.293.760,19
3
6.319.808
3.402.708
4.836.482
821.737
-2.255.511
2.917.100
2.917.100
761.610
68.073
-79.111
-1.766.875
2.065.506
474.016
2.155.491
189.125
206.600
-96.097
1.020.081
733.922
101.860
4
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
3.3.7 Teilergebnisrechnung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
51
0
80.540
0
342.576
30.915
206.600
0
17.561
87.500
0
248.298
0
0
0
0
248.298
248.298
-94.278
837
-175.655
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.407.200,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.407.200,00
-1.407.200,00
-1.407.200,00
-104.000,00
-54.100,00
0,00
-1.249.100,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
-7.478.710,10
-3.402.707,71
-4.836.482,00
-821.736,93
2.255.511,22
-4.076.002,39
-4.076.002,39
-2.263.087,53
-171.236,32
-150.644,38
1.766.874,88
-3.234.066,03
-474.015,68
-1.812.914,86
-158.209,78
0,00
96.096,89
-1.002.519,70
-646.422,08
-101.860,19
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.944.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.944.000,00
-1.944.000,00
-1.944.000,00
-334.000,00
-58.300,00
0,00
-1.551.700,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
52
Fazit: Der Nettoressourcenbedarf des Fachbereichs StBU liegt 2016 um rd. 6,3 Mio. € unter dem Planansatz.
Dieses positive Ergebnis täuscht allerdings über die zum Teil zurückgehenden Erträge in verschiedenen Bereichen hinweg. Dem kann entweder durch eine
Erhöhung des Ressourcenbedarfs, durch eine Reduzierung auf der Aufwandsseite und/oder durch eine Steigerung der Erträge begegnet werden.
All diese drei Lösungsansätze sind nur bis zu einer gewissen Grenze realisierbar.
Im Teilergebnis enthalten sind die Sachaufwendungen für städtische Gebäude. Die auf den Gebäudekostenstellen gebuchten Beträge (Strom, Reinigung,
Energie usw.) werden den Gebäudenutzern in Rechnung gestellt. Die Erträge aus interner Leistungsverrechnung (58.173 T€) spiegeln damit auch den für die
Gebäude angefallenen Aufwand wieder.
Die ordentlichen Erträge liegen im Gesamtergebnis rd. 2.2 Mio. € über dem fortgeschriebenen Planansatz (Plan 2016 incl. Nachtrag).
Das Ergebnis ist vor allem auf die Mehrerträge im Bereich der Privatrechtlichen Leistungsentgelte (1.020 T€), sowie der öffentlich-rechtlichen Entgelte (734
T€) zurückzuführen. Die Verwaltungsgebühren (insbesondere für Baugenehmigungen) liegen rd. 869 T€ über dem Planansatz. Dies resultiert aus der
momentan sehr hohen Bautätigkeit. Die Verkaufserlöse (+536 T€, überwiegend beim Baubetriebshof), Personalkostenersätzen (+134 T€) und
der Ersatz vom Sachaufwand (+216 T €) übersteigen ebenfalls die Planansätze.
Auch im Bereich der der aktivierten Eigenleistungen (+207 €) für die Baubetreuung durch das Zentrale Gebäudemanagement und den sonstigen Erträgen
(+189 T€) konnten Mehrerträge erwirtschaftet werden. Letzteres geht insbesondere auf die Auflösung von Rückstellungen, sowie Erträgen aus
Zuschreibungen zurück.
Wie bereits in den vergangenen Jahren, wurden auch im Jahr 2016 die Planansätze bei den Friedhofs- und Bestattungsgebühren nicht erreicht.
Die neue Gebührensatzung ist zum 01.03.2017 in Kraft getreten. Belastbare Aussagen, ob die prognostizierten Ertragserwartungen erfüllt werden, sind
frühestens nach dem I. Quartal 2018 möglich.
Die Planansätze im Bereich der Vermessungsgebühren wurden ebenfalls nicht erreicht (-271 T€). In diesem Bereich ist mit einer dauerhaften Reduzierung der
Erträge, die dem Niveau der aktuellen Ergebnisse entspricht, auszugehen. Die Höhe der Gebühren und damit die Ertragssituation werden hier durch das
Land definiert. Zum Einen hat sich aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen das Tätigkeitsfeld dauerhaft verändert. Zum Anderen wird die
stadtinterne Nutzung der Daten nicht weiterverrechnet und spielgelt sich damit im Ergebnis nicht wieder. Ein entsprechender Bericht im
Fachbereichsausschuss wird aktuell vorbereitet.
Auf der Aufwandsseite wurden die Planansätze im Gesamtergebnis um rd. 762 T. € unterschritten.
Im Einzelnen liegen sowie die Personal- (-474 T€), als auch die Sach- und Dienstaufwendungen (-2.066 T€) erheblich unter dem Planansatz 2016 (Nachtrag).
Dem gegenüber steht jedoch der um rd. 1,8 Mio. € höhere Aufwand für die planmäßigen Abschreibungen.
In 2016 wurden rund 1,9 Mio. € als Ermächtigungsüberträge in das Jahr 2017 übertragen und steigern somit "netto" (Übertrag nach 2017 - Übertrag aus
2015) um rd. 537 T€ das Ergebnis. Im Wesentlichen werden für folgende Bereiche Ermächtigungsüberträge gebildet: 413.000 € Unterhalt Brücken, 256.300
€ Unterhalt der Grünanlagen und Spielplätze, 165.000 € Straßenunterhalt, 116.500 € Unterhalt Feldwege, 100.000 € Unterhalt Ingenieurbauwerke, 96.500
€ Projekt Baulogistik - Kost 2020, 72.400 € Straßenentwässerung, sowie 58.300 € für Gewässerschutz/Wasserbau.
Analyse Jahresergebnis 2016
Der Teilergebnishaushalt Stadtentwicklung, Bau und Umwelt wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf von den Aufgabenbereichen
Gebäudemanagement, Verkehrsplanung/ Infrastruktur, Stadtplanung, Feuerwehr und Friedhof geprägt.
Zinsen und ähnliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
+
+
=
-
-
-
-
=
=
=
=
=
7
9
10
14
15
16
17
18
19
21
26
27
221.213.743,02
0,00
221.213.743,02
221.213.743,02
-80.204.820,56
-1.653.115,99
-74.084.766,23
-4.031.113,07
-435.825,27
301.418.563,58
18.656.072,37
1.711.938,42
67.842.378,83
213.208.173,96
251.664.200
0
251.664.200
251.664.200
-92.328.800
-2.440.000
-86.200.000
-3.688.800
0
343.993.000
8.600.000
1.478.000
89.600.000
244.315.000
268.061.671,09
0,00
268.061.671,09
268.061.671,09
-92.454.039,70
-815.483,75
-86.504.022,09
-3.732.586,38
-1.401.947,48
360.515.710,79
9.185.452,29
1.479.876,42
97.439.544,54
252.410.837,54
3
16.397.471
0
16.397.471
16.397.471
-125.240
1.624.516
-304.022
-43.786
-1.401.947
16.522.711
585.452
1.876
7.839.545
8.095.838
4
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
0
0
0
11.000
11.000
0
0
0
1.554.924
0
1.554.924
1.554.924
1.543.924
1.543.924
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
6
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ermächtigungen
aus
2015
-14.842.547,09
0,00
-14.842.547,09
-14.842.547,09
1.669.163,70
-80.592,25
304.022,09
43.786,38
1.401.947,48
-16.511.710,79
-574.452,29
-1.876,42
-7.839.544,54
-8.095.837,54
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
8
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
übertr. Ermächt.
nach
2017
Die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten ist in
Anlage 3 beigefügt.
Dieser Teilergebnishaushalt beinhaltet die Allgemeinen Finanzmittel, insbesondere Steuern, Finanzausgleichszahlungen und Zinsen.
Er schließt das Jahr 2016 mit einem - gegenüber dem Plan - um 16,4 Mio. € höherem Ergebnis ab.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Summe ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Summe ordentliche Erträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge
+
2
Steuern und ähnliche Abgaben
+
Ertrags- und Aufwandsarten
Teilergebnisrechnung
1
lfd.
Nr.
3.3.8 Teilergebnisrechnung Allgemeine Finanzmittel
53
54
+
+
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
-
=
=
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
+
+
2
18
+
1
lfd.
Nr.
Einzahlungen aus
Investitionszuwendungen
Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus der
Ergebnisrechnung
Summe der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
Sonstige haushaltswirksame
Auszahlungen
Transferauszahlungen (ohne
Investitionszuschüsse)
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Versorgungsauszahlungen
Personalauszahlungen
Summe der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
Sonstige haushaltswirksame
Einzahlungen
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Privatrechliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Sonstige Transfereinzahlungen
Zuweisungen und Zuwendungen
und allgemeine Umlagen
7.104.568,28
36.184.342,43
-383.902.940,00
-16.338.450,58
-179.144.291,04
-5.230.238,33
-69.879.668,55
-46.409,40
-113.263.882,10
420.087.282,43
12.923.595,53
2.926.153,31
19.846.547,14
22.478.426,70
25.490.871,81
4.256.871,90
117.922.497,34
6.704.800
78.093.800
-407.922.200
-19.447.950
-185.912.250
-3.688.800
-76.699.400
-50.000
-122.123.800
486.016.000
13.409.100
1.782.100
22.163.950
25.614.750
24.592.200
4.528.000
149.110.900
244.815.000
2
1
214.242.318,70
EUR
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
2016
2015
Einzahlungs- und
Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtfinanzrechnung
4. FINANZRECHNUNG 2016
4.600.262,28
100.057.807,83
-403.933.050,22
-17.981.714,68
-188.689.589,86
-4.931.136,81
-72.871.846,40
-40.472,06
-119.418.290,41
503.990.858,05
14.114.073,49
2.500.012,83
27.670.666,78
24.547.096,53
25.630.776,38
5.014.310,56
156.573.503,53
247.940.417,95
3
EUR
2016
Ergebnis
-2.104.538
21.964.008
3.989.150
1.466.236
-2.777.340
-1.242.337
3.827.554
9.528
2.705.510
17.974.858
704.973
717.913
5.506.717
-1.067.653
1.038.576
486.311
7.462.604
3.125.418
4
EUR
Vergleich
Ansatz/ Ergebnis
25.618
0
34.859
833.823
245.635
0
722.534
0
31.300
1.358.418
-504.051
1.074.793
577.278
0
-1.338.049
0
-818.073
1.862.469
5
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.988.800,00
-6.753.600,00
-6.753.600,00
-2.899.000,00
-222.400,00
0,00
-3.632.200,00
6
EUR
Zul. Mehraufwand Ermächtigungen
2016
aus
2015
4.124.637,72
-27.359.190,19
-11.246.801,24
-3.290.442,68
3.132.217,86
1.242.336,81
-8.797.802,70
-9.527,94
-3.523.582,59
-16.112.388,95
-679.355,49
-717.912,83
-5.471.857,78
1.901.476,47
-792.941,28
-486.310,56
-6.740.069,53
-3.125.417,95
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.726.100,00
-7.241.300,00
-7.241.300,00
-3.701.900,00
-265.000,00
0,00
-3.274.400,00
8
EUR
übertr.
Ermächt. nach
2017
55
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
=
+
-
19
20
22
23
24
25
26
27
28
30
31
32
33
34
lfd.
Nr.
2
Auszahlungen für die Tilgung von
Krediten und wirtschaftlich
vergleichbaren Vorgängen für
Investitionen
Einzahlungen aus der Aufnahme
von Krediten und wirtschaftlich
vergleichbaren Vorgängen für
Investitionen
Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf
Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der
Veräußerung von Sachvermögen
-8.564.492,92
6.453.000,00
-8.834,18
-36.193.176,61
-80.491.962,35
-2.969.991,55
-15.328.231,58
-4.175.967,82
-43.352.333,95
-14.665.437,45
44.298.785,74
10.642.903,87
21.790.931,34
-8.500.000
10.000.000
-65.100
-78.158.900
-138.426.000
-15.251.500
-27.130.000
-4.687.000
-67.257.500
-24.100.000
60.267.100
3.671.500
44.835.800
5.055.000
1
4.760.382,25
EUR
EUR
Einzahlungen aus
Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für
Investitionstätigkeit
2016
2015
Einzahlungs- und
Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtfinanzrechnung
-11.362.595,04
7.948.213,00
44.865.096,18
-55.192.711,65
-118.123.254,98
-12.512.235,09
-21.173.651,00
-4.709.334,83
-55.246.677,21
-24.481.356,85
62.930.543,33
3.626.246,93
49.864.643,30
4.839.390,82
3
EUR
2016
Ergebnis
-2.862.595
-2.051.787
44.930.197
22.966.188
20.302.745
2.739.265
5.956.349
-22.335
12.010.823
-381.357
2.663.443
-45.253
5.028.843
-215.609
4
EUR
Vergleich
Ansatz/ Ergebnis
584.861
894.642
31.300
0
0
0
0
0
1.830.222
471.804
440.504
293.065
-100.000
-1.232.064
5
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-31.850.067,39
-25.096.467,39
-27.085.267,39
-2.938.642,74
-690.518,00
-3.084.100,00
-17.622.006,65
-2.750.000,00
1.988.800,00
6
EUR
Zul. Mehraufwand Ermächtigungen
2016
aus
2015
2.862.595,04
2.051.787,00
-74.950.041,93
-47.590.851,74
-46.947.508,41
-5.384.842,65
-6.746.867,00
-4.293.829,17
-29.047.968,44
-1.474.001,15
-643.343,33
45.253,07
-5.028.843,30
215.609,18
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-31.105.860,44
-23.864.560,44
-27.590.660,44
-3.863.998,73
-146.000,00
-3.743.844,29
-19.836.817,42
0,00
3.726.100,00
8
EUR
übertr.
Ermächt. nach
2017
56
=
+
-
=
+
+/-
=
36
37
38
39
40
41
42
2
Endbestand an Zahlungsmitteln
am Ende des Haushaltsjahres
Veränderung des Bestands an
Zahlungsmitteln
Anfangsbestand an
Zahlungsmitteln
Überschuss/Bedarf aus
haushaltsunwirksamen
Einzahlungen und
Auszahlungen
Haushaltsunwirksame
Auszahlungen (u.a. durchlaufende
Finanzmittel, Anlegen von
Kassenmitteln, Rückzahlung von
Kassenkrediten)
Haushaltsunwirksame
Einzahlungen (u.a. durchlaufende
Finanzmittel, Rückzahlung
v.angelegten Kassenmitteln, Aufn.
v.-Kassenkred.)
Änderung des
Finanzierungsmittelbestand zum
Ende des Haushaltsjahres
14.437.542,27
-19.573.030,71
34.010.572,98
-17.452.703,61
-291.034.587,10
273.581.883,49
-2.120.327,10
1.434.900
1.500.000
1
-2.111.492,92
EUR
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus
Finanzierungstätigkeit
2016
2015
Einzahlungs- und
Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtfinanzrechnung
23.822.751,48
9.385.209,21
14.437.542,27
-32.065.504,93
-232.656.842,52
200.591.337,59
41.450.714,14
-3.414.382,04
3
EUR
2016
Ergebnis
22.387.852
7.950.310
14.437.542
-32.065.505
-232.656.843
200.591.338
40.015.815
-4.914.382
4
EUR
Vergleich
Ansatz/ Ergebnis
0
1.830.222
5
EUR
0,00
-31.850.067,39
6
EUR
Zul. Mehraufwand Ermächtigungen
2016
aus
2015
-52.407.697,23
-37.970.154,96
-14.437.542,27
32.065.504,93
232.656.842,52
-200.591.337,59
-70.035.659,89
4.914.382,04
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
-31.105.860,44
8
EUR
übertr.
Ermächt. nach
2017
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2016" (Spalte 2) wird der Planwert gemäß dem Nachtrag 2016 dargestellt. Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu
beachten, dass die aus 2015 übertragenen Ermächtigungen (vgl. Spalte 6) die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz
jedoch nicht einbezogen werden.
In der Spalte "Zul. Mehraufwand 2016" (Spalte 5) sind die während des Jahres 2016 genehmigten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. die
zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen zur Verfügung gestellten Mittel und Sperren dargestellt. Auch diese Beträge verändern die
"Verfügungsmasse".
In Spalte 8 sind die in das Jahr 2017 zu übertragenden Ermächtigungen aufgeführt. Diese sind im Einzelnen zusätzlich in Anlage 1 dargestellt.
=
35
lfd.
Nr.
+
+
=
-
-
-
-
=
=
3
5
6
7
8
9
10
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachvermögen
2015
Einzahlungs- und
Auszahlungsarten
6.649.891,89
-15.038.725,02
-500,00
-66.748,64
-306.038,93
-14.665.437,45
21.688.616,91
0,00
21.688.616,91
1
EUR
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.1 Teilfinanzrechnung Bereich Oberbürgermeister
20.489.600
-24.330.400
0
-59.400
-171.000
-24.100.000
44.820.000
20.000
44.800.000
2
EUR
2016
Fortges.
Ansatz
24.821.863,21
-25.000.089,07
0,00
-77.330,62
-441.401,60
-24.481.356,85
49.821.952,28
0,00
49.821.952,28
3
EUR
2016
Ergebnis
4.332.263
-669.689
0
-17.931
-270.402
-381.357
5.001.952
-20.000
5.021.952
4
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
5
0
0
0
876.340
876.340
0
-18.302
0
894.642
EUR
Ergänz. Festlegungen im HHVollzug
2016
0,00
0,00
0,00
-3.342.078,37
-3.342.078,37
0,00
-1.700,00
-590.378,37
-2.750.000,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
-6.798.001,58
-1.796.049,30
0,00
-2.071,38
-319.976,77
-1.474.001,15
-5.001.952,28
20.000,00
-5.021.952,28
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
Die Teilfinanzrechnungen werden analog § 4 Abs. 4 S. 3 GemHVO auf die Darstellung der Investitionstätigkeit beschränkt, d. h. die anteiligen
Zahlungsmittelüberschüsse bzw. -defizite aus laufender Tätigkeit werden nicht ausgewiesen.
Für jeden Teilhaushalt ist eine eigene Finanzrechnung zu erstellen:
4.1 Teilfinanzrechnungen
57
0,00
0,00
0,00
0,00
-196.380,52
-196.380,52
0,00
0,00
-196.380,52
8
EUR
übertr.
Ermächt.
nach
2017
=
-
-
=
=
6
8
9
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Teilfinanzrechnung
0,00
0
-361.318,06
-361.318,06
-258.433,57
-102.884,49
-553.300
-553.300
-433.300
-120.000
0,00
-577.758,87
-577.758,87
-463.303,72
-114.455,15
3
5.545
0
-24.459
-24.459
-30.004
4
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
4.1.2 Teilfinanzrechnung Bereich Zentrale Steuerung
58
5
-8.026
0
11.719
11.719
19.745
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
-1.260.100,00
-1.260.100,00
-1.135.400,00
-124.700,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
0,00
-1.223.922,13
-1.223.922,13
-1.085.651,28
-138.270,85
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
-869.474,76
-869.474,76
-835.274,76
-34.200,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
=
-
-
=
=
6
8
9
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Teilfinanzrechnung
0,00
0
-95.120,13
-95.120,13
-53.383,93
-41.736,20
-50.000
-261.500
-261.500
-211.500
0,00
-92.544,60
-92.544,60
-73.827,57
-18.717,03
3
0
168.955
168.955
137.672
31.283
4
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
4.1.3 Teilfinanzrechnung Bereich Zentrale Dienste
59
5
EUR
0
0
9.200
9.200
9.200
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
-124.000,00
-124.000,00
-65.000,00
-59.000,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
0,00
-283.755,40
-283.755,40
-193.472,43
-90.282,97
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
-257.782,97
-257.782,97
-167.500,00
-90.282,97
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
=
-
-
=
=
6
8
9
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Teilfinanzrechnung
0,00
0
-1.225.657,89
-1.225.657,89
-26.757,15
-1.198.900,74
-2.974.500
-2.974.500
-244.500
-2.730.000
0,00
-3.285.145,94
-3.285.145,94
-18.070,75
-3.267.075,19
3
0
-310.646
-310.646
226.429
-537.075
4
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
4.1.4 Teilfinanzrechnung Bereich Bürgerdienste
60
5
EUR
0
0
-1.290
-1.290
-1.290
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0,00
-1.006.916,61
-1.006.916,61
-33.600,00
-973.316,61
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
0,00
-697.560,67
-697.560,67
-261.319,25
-436.241,42
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
0,00
-636.083,72
-636.083,72
-257.233,80
-378.849,92
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2017
61
+
+
+
=
-
-
-
-
=
=
1
3
5
6
8
9
10
11
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus
Investitionszuwendungen
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Teilfinanzrechnung
-15.707.420,03
-20.096.937,35
-643.445,61
-59.797,00
-1.802.091,63
-17.591.603,11
4.389.517,32
-1.084,37
35.460,00
4.355.141,69
-38.025.100
-38.592.600
-926.500
-630.000
-2.044.900
-34.991.200
567.500
51.500
3.000
513.000
-36.128.174,85
-36.565.398,43
-1.056.526,36
-483.651,00
-2.053.159,26
-32.972.061,81
437.223,58
0,00
7.775,02
429.448,56
3
1.896.925
2.027.202
-130.026
146.349
-8.259
2.019.138
-130.276
-51.500
4.775
-83.551
4
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
4.1.5 Teilfinanzrechnung Fachbereich Kultur
-65.209
0
0
0
0
-773.420
-773.420
293.065
-100.000
-901.276
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
-8.868.476,43
-9.180.076,43
-1.217.742,74
0,00
-869.900,00
-7.092.433,69
311.600,00
0,00
0,00
311.600,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
-11.538.821,58
-11.980.698,00
-794.651,38
-246.349,00
-1.762.916,74
-9.176.780,88
441.876,42
51.500,00
-4.775,02
395.151,44
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
-7.617.658,58
-7.929.258,58
-325.798,73
-146.000,00
-1.657.300,00
-5.800.159,85
311.600,00
0,00
0,00
311.600,00
8
EUR
übertr.
Ermächt. nach
2017
62
+
+
+
=
-
-
-
-
=
=
1
3
5
6
8
9
10
11
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus
Investitionszuwendungen
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Teilfinanzrechnung
-15.707.420,03
-20.096.937,35
-643.445,61
-59.797,00
-1.802.091,63
-17.591.603,11
4.389.517,32
-1.084,37
35.460,00
4.355.141,69
-38.025.100
-38.592.600
-926.500
-630.000
-2.044.900
-34.991.200
567.500
51.500
3.000
513.000
-36.128.174,85
-36.565.398,43
-1.056.526,36
-483.651,00
-2.053.159,26
-32.972.061,81
437.223,58
0,00
7.775,02
429.448,56
3
1.896.925
2.027.202
-130.026
146.349
-8.259
2.019.138
-130.276
-51.500
4.775
-83.551
4
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
4.1.6 Teilfinanzrechnung Fachbereich Bildung und Soziales
-65.209
0
0
0
0
-773.420
-773.420
293.065
-100.000
-901.276
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
-8.868.476,43
-9.180.076,43
-1.217.742,74
0,00
-869.900,00
-7.092.433,69
311.600,00
0,00
0,00
311.600,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
-11.538.821,58
-11.980.698,00
-794.651,38
-246.349,00
-1.762.916,74
-9.176.780,88
441.876,42
51.500,00
-4.775,02
395.151,44
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
-7.617.658,58
-7.929.258,58
-325.798,73
-146.000,00
-1.657.300,00
-5.800.159,85
311.600,00
0,00
0,00
311.600,00
8
EUR
übertr.
Ermächt. nach
2017
63
+
+
+
+
=
-
-
-
-
=
=
1
2
3
5
6
8
9
10
11
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen
und ähnlichen Entgelten für
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus
Investitionszuwendungen
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Teilfinanzrechnung
-26.014.788,15
-33.412.885,14
-2.298.545,17
-8.222.231,62
-1.400.695,59
-21.491.412,76
7.398.096,99
7.959,01
0,00
4.760.382,25
2.629.755,73
-57.688.800
-69.851.800
-14.220.000
-26.500.000
-1.262.500
-27.869.300
12.163.000
1.005.000
4.000
5.055.000
6.099.000
-41.690.268,51
-50.464.511,38
-11.350.932,01
-20.690.000,00
-1.605.342,79
-16.818.236,58
8.774.242,87
31.904,33
0,00
4.839.390,82
3.902.947,72
3
15.998.531
19.387.289
2.869.068
5.810.000
-342.843
11.051.063
-3.388.757
-973.096
-4.000
-215.609
-2.196.052
4
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
4.1.7 Teilfinanzrechnung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
6.300
0
0
0
6.300
429.239
422.939
0
0
-229.357
652.296
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
-9.450.824,29
-11.128.024,29
-1.720.900,00
-690.518,00
-812.700,00
-7.903.906,29
1.677.200,00
0,00
0,00
0,00
1.677.200,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2015
-25.020.116,78
-30.092.373,91
-4.589.967,99
-6.500.518,00
-699.214,21
-18.302.673,71
5.072.257,13
973.095,67
4.000,00
215.609,18
3.879.552,28
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
-13.578.718,04
-16.993.218,04
-3.538.200,00
0,00
-549.135,73
-12.905.882,31
3.414.500,00
0,00
0,00
0,00
3.414.500,00
8
EUR
übertr.
Ermächt. nach
2017
64
+
=
-
=
=
5
6
10
13
14
lfd.
Nr.
Saldo aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Teilfinanzrechnung
3.595.326,27
-7.040.702,96
-7.040.702,96
10.636.029,23
10.636.029,23
2.560.000
0
0
2.560.000
2.560.000
3.594.342,60
0,00
0,00
3.594.342,60
3.594.342,60
3
1.034.343
0
0
1.034.343
1.034.343
4
2
Vergleich
Ansatz/
Ergebnis
1
EUR
2016
Ergebnis
EUR
EUR
2016
Fortges. Ansatz
EUR
2015
Ergebnis
Vorjahr
4.1.8 Teilfinanzrechnung Allgemeine Finanzmittel
5
EUR
Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2016
0
0
0
0
0
6
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ermächtigungen
aus
2015
-1.034.342,60
0,00
0,00
-1.034.342,60
-1.034.342,60
7
EUR
Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis
8
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
übertr.
Ermächt. nach
2017
65
5. VERMÖGENSRECHNUNG (SCHLUSSBILANZ) 2016
5.1 Bilanz
66
67
5.2 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre
Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre im Jahresabschluss
darzustellen. Zum 31.12.2016 sind folgende Vorbelastungen vorhanden:
Nach § 88 Abs. 2 GemO darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus
Gewährverträgen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Übernahme bedarf
grundsätzlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsaufsichtsbehörde.
Der Bestand der Bürgschaften aus kommunalverbürgten Darlehen stellt sich wie folgt dar:
Bürgschaftsverpflichtungen zum 01.01.2016:
Bürgschaftsverpflichtungen zum 31.12.2016:
127.743.163,17 €
116.007.135,33 €
Bürgschaften bestehen für die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (SWU), die Ulmer Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft mbH (UWS), die Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH (PBG), die Ulm Messe
GmbH (UM), die Projektentwicklungs-Gesellschaft mbH (PEG), die Fernwärme Ulm GmbH (FUG), die
Technischen Werke Blaubeuren (TWB), die Volkshochschule (VH), die
TechnologieFörderungsUnternehmen (TFU), die Lebenshilfe, die Freie Walddorfpädagogik sowie die
Neue Arbeit.
Darüber hinaus bestehen Ausfallbürgschaften zur Insolvenzsicherung nach § 8a Altersteilzeitgesetz für
Beschäftigte der SWU und der UWS, welche im Rahmen des vom Regierungspräsidium Tübingen
genehmigten Höchstbetrages übernommen wurden.
Insgesamt beläuft sich die Gewährträgerschaft zur Insovenzsicherung bei Altersteilzeit auf
289.426,74 €.
Neben den Bürgschaftsverpflichtungen bestehen Gewährträgerschaften für die Mitgliedschaft der
SWU und des Deutschen Roten Kreuzes in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen
Versorgungsverbands Baden-Württemberg.
Ebenso bestehen Ausfallhaftungen nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmungen des
Landes Baden-Württemberg. Diese betragen zum 31.12.2016 87.044.321,25 €.
Weitere Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre können sich aus Grundstückskaufverträgen ergeben.
Dies ist dann der Fall, wenn im Vertrag eine Nachzahlungsverpflichtung der Stadt vereinbart wird und
diese in den Folgejahren auch eintritt.
Die Übersicht über die in das Jahr 2017 übertragenen Ermächtigungsüberträge sowie die in
Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO
liegen in Anlagen 1 und 4 bei.
Erläuterung zu den Ermächtigungsüberträgen:
Sofern Aufwands- bzw. Auszahlungs-Planansätze nicht ausgeschöpft wurden, können die nicht
ausgeschöpften Mittel als Ermächtigungsübertrag im Folgejahr zur Verfügung gestellt werden. Dies
gilt auch für die Budgetüberträge der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets.
Die Bildung von Ermächtigungsüberträgen beeinflusst das Ergebnis des laufenden Jahres nicht.
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen jedoch den im Folgejahr für Aufwendungen bzw. Auszahlungen
zur Verfügung stehenden Betrag und stellen deshalb eine "potentielle Belastung" des kommenden
Haushaltsjahres dar. Für die Einzahlungen gilt das gleiche in umgekehrter Weise.
68
5.3 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen
In den Haushaltsplan 2016 (Nachtrag) wurde zusätzlich zur übertragenen Kreditermächtigung aus
dem Jahr 2015 mit 2,5 Mio. € eine Kreditermächtigung in Höhe von 10 Mio. € aufgenommen, sodass
insgesamt eine Kreditermächtigung von 12,5 Mio. € zur Verfügung stand. Diese wurde in Höhe von
7,9 Mio. € in Anspruch genommen, um einen zinsfreien KfW-Kredit für Flüchtlingsunterkünfte und
einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau der Hans-Lebrecht-Schule aufzunehmen. Die noch nicht
ausgeschöpfte Ermächtigung in Höhe von 4,5 Mio. € wird in das Jahr 2017 übertragen.
Gleichzeitig sind Kredittilgungen in Höhe von rd. 11,3 Mio. € erfolgt, so dass sich netto eine Reduzierung der Verschuldung um 3,4 Mio. € auf 121,6 Mio. € ergibt.
69
6. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2016
6.1 Grundsätzliches
Der Aufbau von Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung entspricht den Vorgaben des NKHR. Die
Muster der VwV Produkt- und Kontenrahmen kommen zur Anwendung.
Eine weitere Untergliederung bzw. die Hinzufügung von Posten ist nicht erfolgt.
6.2 Ausübung von Wahlrechten
6.2.1 Gliederung des Gesamthaushalts in Teilhaushalte
Die Gliederung des Gesamthaushalts in Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO) erfolgt nach der örtlichen
Organisation.
Je Fach-/Bereich wird ein Teilhaushalt gebildet. Zusätzlich werden die Allgemeinen Finanzmittel in
einem gesonderten Teilhaushalt dargestellt.
Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt die Untergliederung nach Produktgruppen. Im Einzelfall werden
auch Produkte gesondert ausgewiesen.
6.2.2 Wertgrenze nach § 38 Abs. 4 GemHVO
Nach § 38 Abs. 4 GemHVO kann der Ober-/Bürgermeister für bewegliche Vermögensgegenstände des
Sachvermögens bis zu einem Wert von 1.000 € ohne Umsatzsteuer Befreiungen von der Pflicht zur
Erstellung eines Inventars vorsehen. D. h. diese Vermögensgegenstände müssen nicht bilanziert
werden. Von diesem Wahlrecht wurde Gebrauch gemacht; die Wertgrenze, bis zu der keine
Inventarisierung und damit auch keine Bilanzierung erfolgt, wurde auf 1.000 € netto festgelegt. Bis zu
dieser Grenze werden Ankäufe damit im Ergebnishaushalt gebucht.
Im Rahmen der Planung 2016 wurde dies entsprechend berücksichtigt. In Einzelfällen ergab sich
dennoch die Notwendigkeit der Mittelumschichtung.
6.2.3 Ausweis kalkulatorischer Zinsen
Von der Möglichkeit, in den Teilergebnishaushalten kalkulatorischer Zinsen auszuweisen (§ 4 Abs. 3 S.
2 GemHVO) wird Gebrauch gemacht. In der Gesamtergebnisrechnung finden die kalkulatorischen
Zinsen allerdings keinen Niederschlag. Dort werden die ordentlichen Zinserträge und
Zinsaufwendungen ausgewiesen. Sie werden zentral im Teilhaushalt Allgemeine Finanzmittel
veranschlagt und gebucht (§ 4 Abs. 3 Ziff. 1 und 2 GemHVO).
6.2.4 Die Ausübung der Wahlrechte zur Vermögensrechnung wird unter Ziff. 6.5.3 dargestellt.
6.3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 66,4 Mio. € ab. Dieses unterteilt sich in
einen Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von rd. 51 Mio. € sowie einen Überschuss des
Sonderergebnisses in Höhe von 15,4 Mio. €.
Ausführliche Erläuterungen zur Ergebnisrechnung sind in Ziff. 2.4. Rechenschaftsbericht enthalten.
6.3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
vorab zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird - soweit sie in der
Zuständigkeit des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen der Einbringung des
Jahresabschlusses eingeholt.
70
Hierbei handelt es sich um folgende "in der Gesamtsicht neutrale" Sachverhalte:
Bezeichnung
Hindenburgkaserne - nicht
aktivierungsfähige Auszahlungen
(Umbuchung aus dem Finanzhaushalt)
Sedelhöfe - nicht aktivierungsfähige
Auszahlungen (Umbuchung aus dem
Finanzhaushalt)
Kontierungsobjekt
L16011330103
Kostenart
42400000
Üpl. Betrag in €
158.406
L16011330100
42400000
44294000
370.818
365.418
Für die Maßnahmen "Hindenburgkaserne" und "Sedelhöfe" wurden im Jahr 2016 im Finanzhaushalt
Auszahlungen getätigt, die nicht aktivierungsfähig sind. Deshalb sind sie im Ergebnishaushalt
abzubilden.
Da die Mittel hierfür jeweils im Finanzhaushalt geplant waren, ist die Buchung als Aufwendung im
Ergebnishaushalt überplanmäßig erfolgt und im Rahmen des Jahresabschlusses zu genehmigen.
6.3.2 Entwicklung der Rückstellungen
Im Rahmen des Jahresabschlusses wird auch die Frage "Auflösung / Neubildung von
Rückstellungen" geprüft. Im Jahr 2016 in Anspruch genommene Rückstellungen werden aufgelöst,
neue ggf. gebildet.
Im Jahr 2016 ergab sich folgende Entwicklung (vgl. auch Ausführungen unter 6.5.5, P.3):
Art
Stand 01.01.2016 Stand 31.12.2016
€
1.
Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO
1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen
354.920,00
574.570,00
392.169,02
486.921,04
1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen
1.3 Rückstellungen für Gebührenüberschüsse
423.481,42
0,00 €
589.608,67
149.350,00 €
Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2
GemHVO
2.1 Unterlassene Instandhaltung
660.000,00
1.000.000,00
5.900.000,00
26.800.000,00
0,00
0,00
350.260,00
0,00
927.194,06
207.633,77
12.671.443,65
29.808.083,48
Langzeitkonten
2.
2.2 FAG-Belastungen
2.3 Gewerbesteuerumlage
2.4 Straßenreinigung/Winterdienst
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen
2.5
Gerichtsverfahren (Wahlrückstellung gem. GemHVO
v. 29.04.2016)
Rückstellungen gesamt
Dabei gilt: die Neubildung von Rückstellungen stellt im Ergebnishaushalt einen Aufwand dar; die
Auflösung von Rückstellung entlastet dagegen den Ergebnishaushalt.
"Im Gegensatz dazu" wirkt sich die Bildung eines Ermächtigungsübertrags nicht auf den
Ergebnishaushalt aus. Es werden keine Aufwendungen eingebucht. Stattdessen erhöhen sich die im
Haushalt 2017 verfügbaren Mittel. Sofern die Mittel in 2017 tatsächlich in Anspruch genommen
werden, stellt dies eine Belastung des Ergebnishaushalts 2017 dar (vgl. Aussage bei Ziff. 5.2).
71
6.3.3 Sonderergebnis
Im Jahr 2016 werden rd. 17.861 T€ an außerordentlichen Erträgen und 2.406 T€ an
außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Insgesamt beläuft sich das Sonderergebnis auf
15,455 Mio. €.
Das Sonderergebnis dient zur Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann
in Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis herangezogen
werden.
Die außerordentlichen Erträge beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten:
Mehrerlöse bei Verkäufen gegenüber dem in der Anlagenbuchhaltung erfassten Restbuchwert.
Diese sind insbesondere bei Grundstücksgeschäften (rd. 17,4 Mio. €) gegeben. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass
- die Grundstücke gemäß den Vereinfachungsregelungen zur Eröffnungsbilanz überwiegend mit
dem Erfahrungswert landwirtschaftliche Fläche 1974 bilanziert wurden
- im Rahmen der Nachbewertung für die Eröffnungsbilanz bei der Ermittlung der AHKs der
Baugebiete keine aktivierten Eigenleistungen berücksichtigt wurden
Einzahlungen, die für Vermögensgegenstände erzielt wurden, die u.a. aufgrund der im Rahmen
der Erstellung der Eröffnungsbilanz angewandten Vereinfachungsmethoden nicht in der Bilanz
enthalten waren. Z. B. wurden bewegliche Vermögensgegenstände, die vor dem 01.01.2005
angeschafft worden waren, nicht bilanziert. Sofern diese nun gegen Entgelt verkauft wurden,
handelt es sich hierbei um einen außerordentlichen Ertrag.
Einzahlungen aus Versicherungsleistungen werden ebenfalls als außerordentlicher Ertrag
dargestellt. Dies korrespondiert mit dem außerordentlichen Aufwand z. B. bei Anlagenabgängen
durch Beschädigungen Dritter, bei denen noch ein Restbuchwert in der Bilanz aktiviert war.
Die außerordentlichen Aufwendungen beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten:
Auszahlungen, die nachträglich getätigt wurden, obwohl der entsprechende
Vermögensgegenstand nicht mehr in der Bilanz aktiviert war (z.B. wurden Nachzahlungen für
Grundstückskäufe getätigt, bei denen die Grundstücke jedoch bereits wieder verkauft worden
waren) oder der Vermögensgegenstand bereits in der Eröffnungsbilanz mit den korrekten AHKs
aktiviert war.
Aufwendungen aufgrund Verschrottung, d. h. ein Vermögensgegenstand geht ab, obwohl noch
ein Restbuchwert vorhanden war bzw. Verkauf unter Buchwert.
Bewertungskorrekturen z.B. aufgrund dauernder Wertminderung bzw. Neubewertung
6.3.4 Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit
Der Zahlungsmittelsaldo gemäß § 50 S. 1 Nr. 17 in der Form nach § 3 Nr. 1-3 GemHVO
(vgl. § 51 Abs. 3 GemHVO) ist in der Gesamtfinanzrechnung (vgl. 4.2) in den Zeilen 1 bis 17
dargestellt.
72
6.4 Erläuterungen zur Finanzrechnung
6.4.1 Ausübung von Wahlrechten
Die Teilfinanzrechnungen werden analog § 4 Abs. 4 S. 3 GemHVO auf die Darstellung der
Investitionstätigkeit beschränkt, d. h. die anteiligen Zahlungsmittelüberschüsse bzw. -defizite aus
laufender Tätigkeit werden nicht ausgewiesen.
6.4.2 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Auszahlungen
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
vorab zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird - soweit sie in der
Zuständigkeit des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen der Einbringung des
Jahresabschlusses eingeholt:
Hierbei handelt es sich um folgende Sachverhalte:
a) "in der Gesamtsicht neutral"
Bezeichnung
Tilgung LBBW-Darlehen ("Heimfall
Atlantis) - Auszahlung über Bilanzkonto
Aktivierung von Eigenleistungen im
Bereich Hochbau (Mehrbedarf
Finanzhaushalt, Mehrertrag
Ergebnishaushalt)
Kleinmaßnahmen Gebäude aktivierungspflichtige Auszahlungen
aufgrund Bilanzierungsvorschriften NKHR
(Mehrbedarf Finanzhaushalt,
Minderaufwand Ergebnishaushalt)
Kleinmaßnahmen KITAS aktivierungspflichtige Auszahlungen
aufgrund Bilanzierungsvorschriften NKHR
(Mehrbedarf Finanzhaushalt,
Minderaufwand Ergebnishaushalt)
Kontierungsobjekt
Bilanzkto 27996100
Kostenart
75996100
Üpl. Betrag in €
818.361
Hochbau-Projekte
78730099
206.600
771111240090
78310010
82.900
765036500090
78730020
112.400
Die Rückzahlung der Verbindlichkeit an die LBBW aus dem "Heimfall Atlantis" (Anteil Stadt Ulm) wird
aus technischen Gründen im Ergebnishaushalt veranschlagt. Sie wird jedoch direkt über das
Bilanzkonto abgewickelt. Die Stadt Ulm zahlt den jährlichen Gesamttilgungsbetrag an die LBBW und
vereinnahmt anschließend den Anteil der Stadt Neu-Ulm. Bei dem zu genehmigenden Betrag handelt
es sich um den Nettoauszahlungsbetrag.
Im Bereich Hochbau werden die vom Gebäudemanagement erbrachten Eigenleistungen aktiviert. Die
Aktivierung belastet die Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt, führt jedoch zu entsprechenden
Mehrerträgen im Ergebnishaushalt.
Bei verschiedenen Maßnahmen ergibt sich insgesamt ein Mehrbetrag an aktivierten
Eigenleistungen in Höhe von 226 T€ (u.a. Neubau Mensa Grundschule Eichenplatz + 97 T€,
Erweiterung und Sanierung Ulmer Museum + 16 T€, Musikschule -Akustikverbesserung + 14 T€,
Kleinmaßnahmen Bürgerzentren +18 T€, Kleinmaßnahmen städtische KITAS + 22 T€), dem ein
Minderbedarf in Höhe von 19 T€ bei anderen Maßnahmen entgegensteht. Netto liegt die Summe der
aktivierten Eigenleistungen um rd. 207 T€ über dem Planansatz (Nachtrag). Diesem Netto-Mehrbedarf
im Finanzhaushalt stehen entsprechende Mehrerträge aus aktivierten Eigenleistungen im
Ergebnishaushalt entgegen.
73
Im Bereich des Gebäudeunterhalts ergaben sich aufgrund der Bilanzierungsvorschriften des NKHR bei
verschiedenen Gebäuden aktivierungspflichtige Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 195 T€
(städtische Kindertageseinrichtungen 112 T€, sonstige Gebäude 83 T€).
Da die Mittel hierfür im Ergebnishaushalt (Bauunterhalt) geplant waren, ist die Buchung der
Auszahlung im Finanzhaushalt überplanmäßig erfolgt und im im Rahmen des Jahresabschlusses zu
genehmigen.
b) "echte" überplanmäßige Auszahlungen
Bezeichnung
Kontierungsobjekt
Kostenart
Sondertilgung
3.61201.01
79200000
Üpl. Betrag in €
2.862.595
Aufgrund von auslaufenden Zinsfestschreibungen wurden Kredite in Höhe von rd. 3 Mio. €
außerplanmäßig getilgt. Diese Sondertilgung war nicht geplant. Die Buchung der Auszahlung ist daher
im Finanzhaushalt überplanmäßig erfolgt und im Rahmen des Jahresabschlusses zu genehmigen.
6.4.3 Weitere Angaben zur Finanzrechnung
Entwicklung der Liquidität im Jahr 2016 (§ 53 Abs. 2 Nr. 5):
Zum 31.12.2016 betrugen die liquiden Eigenmittel rd. 147,8 Mio. €. Nach Abzug bzw. Hinzurechnung
der in das Jahr 2017 übertragenen Ermächtigungsüberträge von netto rd. 31,1 Mio. € und
Kreditermächtigungen von 4,5 Mio. € sowie unter Berücksichtigung der, insbesondere für den Ausbau
der Linie 2 (rd. 60,8 Mio. €) sowie für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen (rd. 701 T€),
gebundenen Mittel, betragen die frei verfügbaren Eigenmittel zum 31.12.2016 rd. 57 Mio. €.
ImVergleich zum Vorjahr haben sie sich damit um rd. 56 Mio. € verbessert.
Die nach § 22 Abs. 2 GemHVO vorzuhaltende Mindestliquidität in Höhe von rd. 8 Mio. € wurde damit
erreicht.
Die Entwicklung der Liquidität ist in Anlage 12 dargestellt.
Auch im Finanzhaushalt wurden Planansätze nicht ausgeschöpft. Sofern die Voraussetzungen für die
Übertragung in das Folgejahr gemäß § 21 GemHVO gegeben waren, werden Ermächtigungsüberträge
gebildet (vgl. Ziff. 5.2). Diese sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die Ermächtigungsüberträge schlagen sich in der Finanzrechnung 2016 nicht nieder, sondern führen
zu Auszahlungen in den Folgejahren.
6.5 Erläuterungen zur Schlussbilanz / Vermögensrechnung
6.5.1 Allgemeines
Die Anfangsbestände des Jahres 2016 stimmen mit den Schlussbeständen des Jahres 2015 überein
und bilden damit die Ausgangslage für die Bestandsveränderungen des Jahres 2016. Daraus
resultieren die Schlussbestände des Jahres 2016.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 wurde am 30.12.2011 aufgestellt. Die Schlussbilanz 2011
wurde am 02.07.12 aufgestellt. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie der Schlussbilanz 2011
erfolgte durch den Gemeinderat am 15.05.2013, mit den in GD 001/13 genannten Einschränkungen.
Begründet wurden die Einschränkungen im Fall der Bilanzposition bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit der mangelnden Dokumentation der erfassten Buchwerte zur
74
Eröffnungsbilanz, einer hohen Fehlerquote und zu hoch angesetzten Nutzungsdauern. Darüber hinaus
wurden die Buchwerte der Baugebiete aufgrund einer fehlerhaften Flächenerfassung beanstandet.
Die Schlussbilanz 2012 wurde vom Gemeinderat am 19.02.2014 - ebenfalls mit den o.g.
Einschränkungen sowie zusätzlich der Einschränkung bezogen auf die Bilanzposition 1.2.3,
Infrastrukturvermögen - hinsichtlich der Nutzungsdauer von Straßen - festgestellt.
Die Überprüfung der Sachverhalte, die der eingeschränkten Feststellung zugrundeliegen, ist noch nicht
abgeschlossen. Inzwischen hat zudem die Gemeindeprüfungsanstalt die überörtliche Prüfung für die
Jahre 2010 - 2012 durchgeführt. Der Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt ist im September 2014 der Stadt Ulm zugegangen. Als ein wesentlicher
Punkt des Prüfberichts wurde die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 benannt.
Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurde die gesonderte Rechnungsführung der Hospitalstiftung
verbunden mit einem gesonderten Haushaltsplan, die einheitliche Bewertung von Bau- und
Gewerbeplätzen, die Erstbewertung der städtischen Gebäude und die Bilanzierung von Ausleihungen
beanstandet.
Mittlerweile kann auf Antragsstellung der Stadt Ulm mit Genehmigung durch das
Regierungspräsidium Tübingen die rechtlich selbständige Hospitalstiftung als unbedeutendes
Treuhandvermögen im Sinne des § 97 Abs. 2 GemO nach wie vor im städtischen Hauhalts-, Kassenund Rechnungswesen geführt werden. Somit ist die Beanstandung der GPA erledigt. Die
Beanstandung zur Bewertung von Bau- und Gewerbeplätzen erfolgte aus städtischer Sicht zu Unrecht.
Die Bewertung aller Bau- und Gewerbegebiete sowie Einzelflurstücke mit der Nutzungsart "Bauplatz"
ist sachgerecht und NKHR-konform. Die Korrektur der Erstbewertung der städtischen Gebäude dauert
an, läuft jedoch auf Hochtouren (siehe hierzu auch A.1.1.2). Die Korrektur der Bilanzierung der
Ausleihungen ist auf Anregung von Seiten der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt.
Im Rahmen der Hauhalts-, Kassen- und Rechnungsprüfung wurden die abrechnungsreifen Positionen
(fertiggestellte Maßnahmen) der Bilanzposition "Anlagen im Bau" beanstandet. Ebenso erfolgte der
Hinweis, dass bei der Bilanzierung des Mietkaufs der Ortschaftsverwaltung Einsingen
Leasinggrundsätze nicht gewahrt wurden.
Die Aufarbeitung der fertiggestellten Maßnahmen und somit die Abrechnung der "Anlagen im Bau"
wurde wiederholt nach dem Jahr 2015 ebenfalls in 2016 um 100 Mio. € reduziert. Die jetzt noch
vorhandenen "Anlagen im Bau" der Bilanz sind im Wesentlichen Investitionsmaßnahmen, die sich
noch im Bau befinden und damit noch nicht fertiggestellt sind. Die Bilanzierung des Mietkaufs in
Einsingen wurde auf Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt korrigiert. Dies wird entsprechend
beachtet.
Zu sämtlichen Punkten des Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt wurde eine Stellungnahme im
Juli 2015 an die Gemeindeprüfungsanstalt und das Regierungspräsidium Tübingen versandt.
Die Antwort der GPA bzw. die Mitteilung über die Erledigung der Prüfbemerkungen von Seiten des
Regierungspräsidiums Tübingen gem. § 114 Abs. 5 Satz 3 GemO steht noch immer aus.
6.5.2 Gliederung der Schlussbilanz
Die der Hospitalstiftung als rechtlich selbstständige Stiftung und den unselbstständigen Stiftungen
zuzuordnenden Vermögensgegenstände werden nicht unter einer gesonderten Bilanzposition
"Hospitalstiftung" und "unselbstständige Stiftungen" sondern bei den jeweiligen Bilanzpositionen
(z. B. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte) ausgewiesen. Deshalb ist es aus Gründen der
Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit erforderlich, die der Hospitalstiftung und den unselbstständigen
Stiftungen zuzuordnende Teilbeträge gesondert mit einem "Davon-Vermerk" darzustellen.
6.5.3 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten für Zwecke des Jahresabschlusses fanden insbesondere die Vorschriften
der §§ 90, 91 und 95 GemO sowie die §§ 37, 38, 40-48, 52, 53, 55 GemHVO Anwendung.
Zusammenfassung der Bewertungsgrundsätze
75
Die Bewertungsgrundsätze, die der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 zugrunde liegen, wurden
auch für die Schlussbilanzen 2011-2016 entsprechend angewandt (Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit); dies gilt auch für die Ausübung der Wahlrechte. Eine Ausnahme stellt die
Aktivierung von Eigenleistungen dar, die erstmalig zur Schlussbilanz 2011 erfolgt ist.
Auch in 2016 wurden die Bilanzierungskonzepte (insbesondere Neubewertung des
Gebäudealtbestandes) weiterentwickelt und eine Anpassung der Abschreibungstabelle aufgrund
neuer Erfahrungswerte vollzogen. Es ist jedoch keine grundlegende Änderung der
Bewertungsmethoden erfolgt.
Es erfolgte eine Einzelbewertung der Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Schulden.
Es erfolgte eine wirklichkeitsgetreue Bewertung unter Beachtung des Vorsichtsprinzips
(vorhersehbare Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, Gewinne nur, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind).
Die Bewertung erfolgte mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK),
vermindert um die Abschreibungen.
Forderungen sind mit dem Nennwert angesetzt; Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag.
Es erfolgte eine Bewertung nach der Bruttomethode, d. h. die Vermögensgegenstände wurden mit
den Anschaffungs- und Herstellungskosten in voller Höhe aktiviert, auch wenn die Stadt hierfür
Zuschüsse, Beiträge oder Spenden erhalten hat. Diese wurden auf der Passivseite der Bilanz
bilanziert.
Gemäß dem Grundsatz des Stichtags- und Wertaufhellungsprinzips sind die Verhältnisse am
Abschlussstichtag maßgeblich. Dabei sind auch Informationen zu berücksichtigen, die nach dem
Stichtag bekannt werden, sich aber auf das abgelaufene Haushaltsjahr beziehen. Deshalb wurden
in der Schlussbilanz 2016 alle Tatsachen berücksichtigt, die bis zum Abschluss der Arbeiten zur
Erstellung des Jahresabschlusses (29. Juni 2017) bekannt waren.
Die Abgrenzung zwischen Instandhaltungsaufwand und Anschaffungs- und Herstellungskosten
erfolgte für die Buchungen bis einschließlich 2010 auf der Basis der kameralen Rechtsgrundlagen.
Bei Werten, die im Vermögenshaushalt gebucht wurden, wurde grundsätzlich unterstellt, dass es
sich um AHK handelt. Ab 2011 gelten für die Abgrenzungen zwischen konsumtiven und investiven
Maßnahmen die Regelungen des NKHR, die Abgrenzung wurde und wird weiterhin in der
Anwendung sukzessive verfeinert.
Vereinfachungsregelungen und Wahlrechte wurden- soweit erforderlich und geboten - in
Anspruch genommen:
76
Wahlrecht /
Vereinfachungsregelung
(Grundlage für Wahlrecht)
Festlegung
Allgemeine Wahlrechte und Vereinfachungsregelungen
Befreiung von der Inventarisierungspflicht von
beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen des Sachvermögens
(§ 38 IV GemHVO )
Bilanzierung von erhaltenen Investitionszuschüssen
(§ 40 IV GemHVO - Sollregelung )
Wahl- und Vereinfachungsrechte zur
Inventarisierung und Bewertung:
- Festwertverfahren
- Bewertungsvereinfachungsverfahren
- Inventurvereinfachungsverfahren
(§ 37 II, III; § 38, § 45 GemHVO )
Bildung von Wahlrückstellungen
(§ 41 II GemHVO )
Verzicht auf Einbeziehung evtl. Kosten- oder Preissteigerung bei Ermittlung Rückstellungsbetrag;
Verzicht auf Verzinsung
(Leitfaden zur Bilanzierung )
Wertgrenze, bis zu der keine Aktivierung
erfolgt, wurde auf 1.000 € netto festgelegt.
Aktivierung (Bruttomethode).
Werden in Teilbereichen angewandt.
Wahlrückstellungen wurden gebildet, s.
Erläuterung bei der Bilanzposition.
Verzicht ist erfolgt.
Besondere Wahlrechte bzw. Vereinfachungsregelungen im Zusammenhang mit der Erstellung der
Eröffnungsbilanz
Übernahme der Werte, die vor dem Stichtag für die
Aufstellung der Eröffnungsbilanz in Anlagenachweisen nach § 38 der GemHVO v. 07.02.1973 bzw.
VwV GemHVO nachgewiesen sind
(§ 62 I, S. 2 GemHVO )
Wahlrecht /
Vereinfachungsregelung
(Grundlage für Wahlrecht)
Verzicht auf die Aktivierung von beweglichen und
immateriellen Vermögensgegenständen deren
Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre
vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz (Stadt
Ulm = 01.01.2011) zurückliegen
(§ 62 I S. 3 GemHVO )
Bewertung anhand von Erfahrungswerten statt
historischer Anschaffungs- und Herstellkosten;
(§ 62 II GemHVO)
Ansatz von Erfahrungswert 01.01.1974 für
Vermögensgegenstände, die vor dem 31.12.1974
angeschafft oder hergestellt worden sind.
(§ 62 III GemHVO)
Ansatz von örtlichen Durchschnittswerten bzw. von
"vorgeschlagenen" Werten für (Wald-) Flächen und
-Aufwuchs
(§ 62 IV GemHVO )
Übernahme der Werte ist erfolgt (betrifft
insbes. bewegl. Vermögen sowie bebaute
Grundstücke und Gebäude).
Festlegung
Die vor dem 01.01.2005 hergestellten oder
erworbenen beweglichen und immateriellen
Vermögensgegenständen wurden
grundsätzlich nicht aktiviert (Ausnahme:
Feuerwehrfahrzeuge, Kunstwerke,
Musikinstrumente Musikschule, Software mit
hohen Restbuchwerten).
Sofern die tatsächlichen AHKs nicht oder nur
mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
ermittelbar waren, wurden (z.T. über Rückindizierung ermittelte) Erfahrungswerte
angesetzt.
Anwendung ist erfolgt.
Anwendung ist erfolgt; Waldflächen wurden
mit 0,26 €/qm für Grundstücksfläche und
0,74 €/qm für Aufwuchs bewertet
Die weitergehende Möglichkeit, für einzelne
Grundstücksarten den Wert zum Bewertungs77
zeitpunkt anzusetzen, wurde nicht genutzt.
Schätzung Anschaffungs- oder Herstelljahr
(Leitfaden zur Bilanzierung)
Bewertung Beteiligungen auf Basis des anteiligen
Eigenkapitals
(§ 62 V GemHVO)
Verzicht auf Aktivierung von vor 2011 gewährten
Investitionszuschüssen § 62 VI S.2 GemHVO
Sofern der Anschaffungs- oder
Herstellzeitpunkt nicht bekannt ist, wurde
dieser qualifiziert geschätzt.
Das anteilige Eigenkapital wurde für die
Eröffnungsbilanz durch die sogenannte
„Spiegelbildmethode“ ermittelt. D. h. die
Beträge, die in der Bilanz des Unternehmens als
festgesetztes Kapital, als Rücklagen
(insbesondere Kapitalrücklagen) und
Verlustvorträge ausgewiesen werden, werden
entsprechend dem Beteiligungsverhältnis bei
der Kommune als Beteiligung bilanziert. Im
laufenden Betrieb erfolgt die Bewertung mit
AHKs sowie die Prüfung auf Zu- oder
Abschreibungsbedarf
Wahlrecht wurde nicht ausgeübt; Aktivierung
ist erfolgt.
Angabe über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellkosten
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten eingerechnet, da aufgrund des
Gesamtdeckungsprinzips die Fremdkapitalzinsen nicht oder nur schwer einzelnen investiven Projekten
zuordenbar sind.
6.5.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Aktivierung von Eigenleistungen
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände für die Eröffnungsbilanz wurde auf die Aktivierung
von Eigenleistungen verzichtet, soweit keine belastbaren Nachweise vorhanden waren.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 wurden - analog zu 2011-2015 - Personalaufwendungen der
Abteilung Gebäudemanagement aktiviert, sofern sie für die Herstellung eines
Vermögensgegenstandes erbracht worden waren. Basis für die Errechnung der zu aktivierenden
Eigenleistungen waren qualifizierte Schätzwerte bzw. Berechnung analog HOAI.
Die Eigenleistungen wurden für alle betroffenen Maßnahmen einzeln berechnet und beim konkreten
Vermögensgegenstand bzw. der konkreten Anlage im Bau aktiviert.
Gleichzeitig stellt der Wert der aktivierten Eigenleistungen in der Ergebnisrechnung 2016 einen Ertrag
dar. Im Jahr 2016 wurden Eigenleistungen in Höhe von 1.582 T€ aktiviert.
b) Buchungen gegen das Basiskapital
§ 63 GemHVO berechtigt und verpflichtet zur Berichtigung der Wertansätze der Bilanz, wenn
Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung
in der Eröffnungsbilanz nicht oder mit einem zu hohen oder zu niedrigen Wert angesetzt worden sind.
Der Gewinn und Verlust aus diesen Berichtigungen ist mit dem Basiskapital zu verrechnen, d. h. diese
werden in der Ergebnisrechnung nicht berücksichtigt und erfolgen damit "ergebnisneutral".
Ergebnisneutrale Berichtigungen konnten nach bisheriger Gesetzeslage bis spätestens im vierten
Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden. Nach der Evaluation des NKHRs
und der damit verbundenen Gesetzesänderung der GemHVO im Frühjahr 2016 verlängert sich die Frist
zur Korrektur der Eröffnungsbilanz gem. § 63 Abs. 3 GemHVO um eine dreijährige Frist nach der
78
überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Bei Beanstandungen von Seiten der
Gemeindeprüfungsanstalt sind die Beanstandungen aufzuarbeiten und zu korrigieren.
Für die Stadt Ulm bedeutet diese Verlängerung der Fristsetzung, die bebauten Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte, die Landschaftsentwicklung samt Ökokonto und die
Erschließungsgebiete in ihren Buchwerten zur Eröffnungsbilanz ergebnisneutral gegen das Basiskapital
zu korrigieren. Die im Rahmen der Korrekturen nach § 63 GemHVO gebuchten Beträge werden
ausführlich unter der Bilanzposition "Basiskapital" dargestellt.
6.5.5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen
Die Erläuterung zeigt jeweils zunächst die Bewertungsgrundsätze auf, die insbesondere der Ermittlung
der Werte der Eröffnungsbilanz zugrundegelegt sind. Diese gelten auch weiterhin und werden daher
für die Betrachtung der Bilanzpositionen in der Erläuterung des Jahresabschlusses 2016 dargestellt.
Zusätzlich sind die im Jahr 2015 erfolgten Änderungen tabellarisch ausgewiesen.
Für alle laufenden Vermögenszugänge gilt, dass diese gemäß tatsächlicher AHKs bewertet wurden.
Ausnahmen bilden ggf. die im Rahmen der Korrektur der Eröffnungsbilanz nacherfassten
Vermögensgegenstände.
Die folgenden Erläuterungen beschränken sich auf wesentliche Änderungen im Jahresverlauf.
Die Vermögensübersicht nach § 55 GemHVO ist in Anlage 5 beigefügt.
Die Positionen der Aktivseite sind im Folgenden mit einem A, die der Passivseite mit einem P in der
Nummerierung kenntlich gemacht.
Aktivseite (A)
Entsprechend § 52 Abs. 3 GemHVO enthält die Aktivseite das Vermögen, die Abgrenzungsposten und
Nettopositionen (nicht gedeckter Fehlbetrag). Die Aktivseite stellt die Mittelverwendung dar.
Basis der Werte in der Schlussbilanz 2016 sind die Schlussbestände des Jahres 2015 als
Anfangsbestände zum 01.01.2016, fortgeschrieben um die Veränderungen im Jahresverlauf 2016.
Vermögen (A. 1.)
Grundsätzlich sind die Vermögensgegenstände mit den ursprünglichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten (AHKs), vermindert um die Abschreibungen zu aktivieren. D. h. in der Schlussbilanz
2016 werden die Restbuchwerte zum 31.12.2016 ausgewiesen.
Immaterielle Vermögensgegenstände (A. 1.1)
Zum immateriellen Vermögen gehören alle unkörperlichen Vermögensgegenstände, die nicht Sachen
i. S. v. § 90 BGB sind. Immaterielle Vermögensgegenstände existieren physisch nicht. Sie müssen
werthaltig, abgrenzbar, einzeln existent und selbstständig bewertbar sein. Hierunter fallen z. B.
Lizenzen und Software. Immaterielles Vermögen darf nur aktiviert werden, wenn es entgeltlich
erworben wurde. Hier sind auch Dienstbarkeiten aktiviert.
Gemäß der Ausübung des Wahlrechts wurden auch im lfd. Jahr 2016 nur immaterielle
Vermögensgegenstände, deren AHKs über der Wertgrenze nach § 38 IV GemHVO (1.000 € ohne
Umsatzsteuer) liegen, aktiviert.
in €
Immaterielles Vermögen
01.01.2016
1.199.932,54 €
31.12.2016
1.173.574,54 €
Differenz
-26.358,00 €
Der Restbuchwert verringert sich durch Abschreibungen in Höhe von ca. 690 T€, denen
Neubeschaffungen bzw. die Abrechnung von Projekten von ca. 664 T€ gegenüberstehen.
79
Sachvermögen (A. 1.2)
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (A. 1.2.1 )
Die Definition der unbebauten Grundstücke richtet sich nach den §§ 72-74 Bewertungsgesetz.
Danach sind unbebaute Grundstücke, Grundstücke auf denen sich keine benutzbaren Gebäude
befinden. Hier werden Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen, Wald, Baugebiet, ökologische
Ausgleichsflächen, Erbbaugrundstücke sowie sonstige unbebaute Grundstücke geführt.
Grundstücke unterliegen nicht dem Werteverzehr. Es erfolgt deshalb keine Abschreibung.
Diese Bilanzposition enthält neben den Werten der Grundstücksflächen auch die Werte der Aufbauten
sowie des Aufwuchses (wie z.B. Zäune, Bäume usw.), welche wiederum der Abschreibung unterliegen.
Bewertungsfestlegungen für einzelne Nutzungsarten:
Generell gilt: sofern die tatsächlichen AHKs in den Akten vorhanden waren, wurden bei der
Erstbewertung zum 01.01.2011 die Erwerbskosten zzgl. der Erwerbsnebenkosten der Bewertung
zugrundegelegt. Sofern die tatsächlichen AHKs jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben
werden konnten, wurde auf entsprechende Erfahrungswerte (AHK je qm Fläche) zurückgegriffen.
Bau- und Gewerbegebiete
Bei Bau- und Gewerbegebieten handelt es sich um die "Herstellung von Vermögensgegenständen",
d. h. Eigenleistungen können aktiviert werden. Bei der Nachbewertung für die Eröffnungsbilanz sowie
den Zugängen in 2011-2016 wurden keine Eigenleistungen angesetzt.
Grundstücke, die mit Erbbaurechten belastet sind, werden (auch wenn sie von Dritten bebaut wurden)
ebenfalls in der Bilanzposition unbebaute Grundstücke geführt.
Für die Eröffnungsbilanz wurden sie mit dem Erbbaurechtsvertrag zugrundeliegenden
Grundstückswert (i. d. R. Bodenrichtwert) bewertet.
in €
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
01.01.2016
212.577.958,35 €
31.12.2016
199.766.033,84 €
Differenz
-12.811.924,51 €
Die Bilanzposition weist Anlagenzugänge in Höhe von ca. 20,5 Mio. € aus. Die größten Zugänge sind
beim Gewerbegebiet Moco-Areal, in der Nutzungsart Ackerland und bei den Baugebieten
(insbesondere Wohnen an der Lindenhöhe West 3. BA, den Hagäcker in Einsingen und dem
Wohnquartier am Lettenwald) zu verzeichnen.
Die Anlagenabgänge belaufen sich auf 34 Mio. €. Diese resultieren hauptsächlich aus dem Verkauf
des Sedelhof-Areals und weiteren Verkäufen in Baugebieten. Darüber hinaus wurden 424 T€ im
Bereich Aufwuchs von Grün- und Parkanlagen abgeschrieben und 1,1 T€ unter Begünstigung dieser
Bilanzposition umgebucht.
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (A. 1.2.2)
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die
Benutzbarkeit der Gebäude beginnt im Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes.
Zu den bebauten Grundstücken zählen Grundstücke mit Wohnbauten, Grundstücke mit sozialen
Einrichtungen, Grundstücke mit Schulen, Grundstücke mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen
(inkl. Kleingartenanlagen sowie Kinderspielplätze) sowie Grundstücke mit sonstigen Dienst-,
Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden.
In dieser Bilanzposition werden sowohl die Grundstücke als auch die Gebäude und Aufbauten (inkl.
Erstausstattung wie z.B. erstmalige Beschaffung von Einrichtungsgegenständen sowie Außenanlagen)
abgebildet: Es erfolgt jedoch eine Trennung in den Buchwert des Grundstücks und den Buchwert des
Gebäudes.
Die Bewertung der Grundstücke mit Gebäuden erfolgte im Rahmen der Eröffnungsbilanz mit dem
Bodenrichtwert zum Zugangsjahr oder Baujahr des Gebäudes. Sofern AHKs aus Kaufverträgen
vorlagen, wurden diese bilanziert.
80
Grundstücke mit sonstigen Aufbauten (Spielplätze, Freizeit- und Sportanlagen usw.) wurden mit dem
landwirtschaftlichen Erfahrungswert zum Zugangsjahr bewertet. Bei Kleingärten mit Zugang ab 1986
wurden die Akten zur Bewertung herangezogen, davor erfolgte die Bewertung mit Erfahrungswerten
aus der Kaufpreissammlung sowie über Erfahrungswerte zum 01.01.1974 je Gemarkung.
Bewertung der Gebäude und Aufbauten
Die Bewertung der Gebäude erfolgte mit Hilfe des vereinfachten Sachwerteverfahrens auf der Basis
der indizierten Gebäudeversicherungswerte 1914 in Goldmark. Zuschüsse sind bei Aktivierungen bis
2002 netto bei den AHKs abgezogen worden. Für Gebäudekäufe ab 2002 wurden die AHKs aus SAP
herangezogen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt verweist im Prüfbericht vom 10.09.2014 auf den Bericht des RPA über
die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011. In diesem sind die von der Verwaltung
festgelegten und pauschal geltenden Nutzungsdauern teilweise widerlegt worden. Die Feststellungen
zeigen, dass die gewählten Nutzungsdauern nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Nach
Aussage der Gemeindeprüfungsanstalt sind diese pauschal geltenden Nutzungsdauern den örtlichen
Verhältnissen anzupassen. Des Weiteren war aufgrund der unzureichenden Dokumentation der
Bewertung der Gebäude und Aufbauten die Prüfung erschwert - die Buchwerte der Gebäude konnten
in Teilen nicht belegt und nachvollzogen werden.
Die Aufarbeitung dieser Werte erfolgt mit Nachdruck und läuft auf Hochtouren. Nahezu die Hälfte der
städischen Gebäude wurde bereits in ihrer Nutzungsdauer korrigiert, die Buchwerte wurden hierbei
ebenfalls überprüft und ggfs. angepasst. Aufgrund der Vielzahl an Gebäuden (über 400
Gebäude(komplexe)) wird die Aufarbeitung noch weiter andauern und für den laufenden Betrieb der
Anlagenbuchhaltung eine erhebliche und zusätzliche Belastung darstellen.
Kleingartenanlagen wurden mit historischen AHKs aktiviert. Spielplatz-Aufbau und Sportflächen
wurden im Wesentlichen mit tatsächlichen AHKs bewertet. Z. T. musste auf die
Vereinfachungsregelung zurückgegriffen werden.
in €
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
01.01.2016
506.596.389,17 €
31.12.2016
487.874.456,78 €
Differenz
-18.721.932,39 €
Den Abschreibungen und Abgängen in Höhe von insgesamt 77 Mio. € stehen im Jahr 2016 19 Mio. €
Zugänge und 39,3 Mio. € Zugänge aufgrund von Umbuchungen (im Rahmen der Abrechnung von
Investitionsvorhaben von Anlagen im Bau auf Endanlage) entgegen. Dadurch ergibt sich im Vergleich
zum Vorjahr eine Verminderung des Bilanzwertes um 18,7 Mio. €. Die Zugänge ergaben sich aus dem
Erwerb von bebauten Grundstücken (Ehmannstr. 29/2, Harthauser Str. 159, Brunnenstr. 10) und der
Abrechnung von investiven Auszahlungen aus dem Jahr 2016 auf Endanlage. Die Abgänge (59,5 Mio.
€) resultieren aus der Korrektur von Nutzungsdauern und Buchwerten zur Eröffungsbilanz in nahezu
200 Fällen städtischer Gebäude. Weitere 250 Gebäude müssen in den kommenden Jahren ebenfalls
geprüft und ggfs. korrigiert werden.
Die Umbuchungen zugunsten der Bilanzposition "Bebauten Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte" resultieren fast ausschließlich aus der Aktivierung von Neubauten und
Sanierungsmaßnahmen, welche seit 2011 fertiggestellt wurden. Diese konnten aufgrund der wie
bereits oben ausgeführten intensivierten Aufarbeitung der Neubewertung des vorhandenen
Gebäudebestandes von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" auf die Bilanzposition "Bebaute
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte" umgebucht und damit erledigt werden.
Derzeit werden rd. 39,7 Mio. € (2015: 59 Mio. €) im Bereich Hochbau auf Anlagen im Bau geführt.
81
Infrastrukturvermögen (A. 1.2.3)
In dieser Bilanzposition werden ebenfalls sowohl der Wert der Grundstücke als auch der Wert der
Aufbauten ausgewiesen. Die Position enthält neben Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen auch Ingenieurbauten sowie wasserbauliche Anlagen.
Ebenso werden hier die Nutzungsarten Altwasser, Bach, Fluss, Graben, Kanal, Teich sowie Moor
dargestellt, wie auch die Friedhofsanlagen/Bestattungseinrichtungen.
Bewertung der Grundstücksflächen
Die Flächenbewertung für die Straßen, Wege, Plätze sowie Ingenieurbauten und wasserbauliche
Anlagen erfolgte grds. zum Erfahrungswert landwirtschaftlicher Flächen zum 01.01.1974, da sich die
Flächen i.d.R. bereits vor dem 31.12.1974 in städtischem Besitz befanden.
Für die Bewertung des Straßenkörpers bzw. des sonstigen Aufbaus gilt folgendes:
Bei den Straßen, Wegen, Plätzen waren die tatsächlichen AHKs i. d. R. nicht vorhanden. Für die vor
dem 01.01.2005 vorhandenen Straßen wurden anhand exemplarischer Herstellungskosten
Erfahrungswerte für die Herstellung eines qm Straßenaufbau ermittelt und für die Berechnung der
AHKs zugrundegelegt. Nachträgliche investive Maßnahmen flossen in den Wert ein. Maßnahmen ab
01.01.2005 wurden zu den tatsächlichen AHKs bewertet.
Höherwertiges Straßenzubehör wie Verkehrs- und Fußgängersignalanlagen, Parkscheinautomaten,
Parkleitsysteme und Schilderbrücken wurden gesondert bewertet.
Die Ingenieurbauwerke wurden mit den tatsächlichen AHKs bilanziert, da diese über das
Bauwerkverzeichnis vorlagen.
Bei Friedhofsanlagen wurden die Werte aus den kameralen Anlagenachweisen der Kostenrechnenden
Einrichtungen übernommen. Wasserbauliche Anlagen/Hochwasserschutz wurden mit AHKs bzw. aus
den Werten der Jahresrechnungen bewertet.
in €
Infrastrukturvermögen
01.01.2016
331.764.747,57 €
31.12.2016
336.537.639,95 €
Differenz
+4.772.892,38 €
Die Bilanzposition Infrastrukturvermögen erhöht sich um 4,8 Mio. €. Dies begründet sich in den
Abschreibungen in Höhe von 14,7 Mio. €, welchen Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 19,7
Mio. € und Abgänge in Höhe von 128 T€ entgegenstehen. Die größten vermögensmehrenden Werte
sind dabei im Bereich des Straßenbaus (Sanierung Karlstraße und Wiblinger Querspange) zu
verzeichnen. Darüber hinaus wurde im Jahr 2016 die Sanierung der Tiefgarage Kornhaus aktiviert und
somit von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" auf die Bilanzposition "Infrastrukturvermögen"
umgebucht.
Im Bereich des Infrastrukturvermögens wurden die von der Fachabteilung an ZS/F als fertiggestellt
gemeldeten Maßnahmen aktiviert. Sofern fertiggestellte Maßnahmen in Betrieb genommen worden
sind bzw. genutzt werden und noch keine "Abrechnung" für die Bilanzierung vorliegt, ist zu
beachten, dass diese Investitionen noch in der Bilanz bei den "Anlagen im Bau" dargestellt sind und
keine Abschreibungen in 2016 im Haushalt verursachen. Diese Werte werden deshalb bei dieser
Bilanzposition nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Straßen in Erschließungsgebieten.
Hier konnten zum Jahresabschluss 2016 weitere Abrechnungen erfolgen. Derzeit sind im Bereich
Infrastrukturmaßnahmen rd. 45,1 Mio. € als Anlagen im Bau bilanziert.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (A. 1.2.5)
Kulturdenkmäler wurden in der Regel wie Gebäude über das vereinfachte Sachwertverfahren bewertet
bzw. mit einem Erinnerungswert von 1 € angesetzt.
Kunstgegenstände, die bis einschließlich 31.12.2001 angeschafft wurden, wurden als Sammelanlage
mit dem Versicherungswert bewertet. Seit 2002 erfolgt die Einzelbewertung mit den tatsächlichen
AHKs. Die Kunstgegenstände werden nicht abgeschrieben, da im Regelfall keine gewöhnliche
Wertminderung eintritt.
82
An Bodendenkmälern sind in Ulm nur Denkmäler i. R. der Friedhofsanlagen vorhanden. Diese werden
dort geführt.
"Kunst am Bau" wird nicht unter diesem Bilanzkonto, sondern gemeinsam mit dem jeweiligen
Gebäude in der Bilanzposition "Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte" ausgewiesen.
in €
Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
01.01.2016
49.766.328,75 €
31.12.2016
50.110.350,89 €
Differenz
+344.022,14 €
Die Bilanzposition enthält neben Kunstwerken auch die Kulturdenkmäler und die Kunst im
öffentlichen Raum. Kulturdenkmäler und Kunstobjekte im öffentlichen Raum werden abgeschrieben
und führen wiederum zur Reduzierung des Bilanzwertes. Im Jahr 2016 stehen den Zugängen in Höhe
von 414,6 T€ Abschreibungen in Höhe von 41,8 T€ gegenüber. Unter Berücksichtigung der Abgänge,
Umbuchungen und Zuschreibungen (-28,8 T€) erhöht sich der Bilanzwert um 344 T€.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sowie (A. 1.2.6)
Betriebs- und Geschäftsausstattung (A. 1.2.7)
Hier handelt es sich im Wesentlichen um bewegliches Vermögen.
Aufgrund des Wahlrechts nach § 62 I S. 3 GemHVO wurden nur die beweglichen Gegenstände, die ab
dem 01.01.2005 (6 Jahre vor Eröffnungsbilanz) aktiviert waren, bilanziert. Die Bewertung erfolgte mit
tatsächlichen AHKs.
Eine Ausnahme stellen Feuerwehrfahrzeuge, Musikinstrumente bei der Musikschule und Software mit
hohen Restbuchwerten dar. Da es sich hierbei z. T. um wesentliche Beträge handelt, wurden diese
Vermögensgegenstände auch dann bilanziert, wenn sie vor dem 01.01.2005 beschafft worden waren.
Zudem wirkt sich die Festlegung der Bilanzierungsgrenze gem. § 38 Abs. 4 GemHVO auf 1.000 €
netto aus, d. h. Vermögensgegenstände, deren AHKs unter dieser Wertgrenze lagen, wurden nicht in
das NKHR übernommen und sind deshalb nicht in der Bilanz aktiviert.
Die Bewertung erfolgte mit tatsächlichen AHKs.
Gemäß der Ausübung des Wahlrechts wurden auch im Jahr 2016 nur bewegliche
Vermögensgegenstände, deren AHKs über der Wertgrenze nach § 38 IV (1.000 € ohne Umsatzsteuer)
liegen, aktiviert.
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
01.01.2016
6.638.897,00 €
31.12.2016
6.894.931,00 €
Differenz
+256.034,00 €
Die Bilanzposition "Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" beinhaltet auch die
Feuerwehrfahrzeuge. Im Bereich des Fuhrparks der Feuerwehr wurden 2016 600 T€ an Anlagegütern
aktiviert. Gleichzeitig vermindert der Werteverzehr durch Abschreibungen die Bilanzposition, so dass
sich in 2016 eine Erhöhung des Bilanzwertes um rd. 256 T€ ergibt.
in €
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
01.01.2016
10.125.257,03 €
31.12.2016
10.056.353,17 €
Differenz
-68.903,86 €
Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören insbesondere Einrichtungsgegenstände in Büros,
Schulen, Kindertageseinrichtungen, aber auch der Medienbestand der Stadtbibliothek, die Lehr- und
Lernmittel usw.
Im Haushaltsjahr 2016 wurden Gegenstände in Höhe von ca. 3,3 Mio. € angeschafft bzw. zugebucht
und im Gegenzug hierzu Abschreibungen von ca. 3,3 Mio. € verbucht und 11,5 T€ aufgrund von
Defekten oder Schwund in Abgang genommen. In der Gesamtbetrachtung verringert sich die
Bilanzposition um 69 T€. Zudem wurden über diese Bilanzposition rd. 1,444 Mio. € an
"geringwertigen Vermögensgegenständen, deren Anschaffungsbetrag unterhalb der Wertgrenze
liegt, als Zugang gebucht und in 2016 "sofort abgeschrieben".
83
Vorräte (A. 1.2.8)
Vorräte sind Güter, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen, sondern verkauft,
verbraucht oder anderweitig verwendet werden sollen. Sie spielen bei der Ulmer Kernverwaltung eine
untergeordnete Rolle. Deshalb wurden nur "wesentliche" Vorräte bilanziert. Grundsätzlich ist eine
körperliche Inventur und die Bewertung mit AHKs erfolgt. Vereinfachungsregelungen wurden
angewandt. Vorräte werden nicht abgeschrieben.
in €
Vorräte
01.01.2016
630.555,47 €
31.12.2016
618.107,84 €
Differenz
-12.447,63 €
Die Veränderung beruht auf den jeweiligen Inventuren zum Jahresende.
Aufgrund der geringen Schwankungen an Lagerbeständen bei VGV/ME nach dem Jahresabschluss
2015 wird zukünftig gem. § 37 Abs. 2 GemHVO lediglich alle fünf Jahre eine körperliche
Bestandsaufnahme durchgeführt werden.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (A. 1.2.9)
Hier werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Vermögensgegenstände, die zum
31.12.2016 noch nicht fertiggestellt waren (z.B. Bauwerke, deren Erstellung sich über mehrere Jahre
hinzieht) ausgewiesen. Diese Werte werden erst bei Fertigstellung des Vermögensgegenstandes auf
das entsprechende Aktivkonto gebucht und sind daher nicht bei den vorstehenden Bilanzpositionen
enthalten.
Außerdem werden aktuell die zwar fertiggestellten aber noch nicht abgerechneten Auszahlungen in
dieser Bilanzposition bilanziert. Die Begründung liegt in der zwingend vorhergehenden Korrektur der
Buchwerte der städtischen Gebäude zur Eröffnungsbilanz und der ausstehenden
Abrechnungsmeldungen für das Infrastrukturvermögen. Die Aufarbeitung schreitet allerdings zügig
voran, sodass mit einer zeitnahen, weiteren deutlichen Reduzierung der fertiggestellten Maßnahmen
auf der Bilanzposition Anlagen im Bau zu rechnen ist. Im Laufe des Jahres 2016 konnten die
unberechtigen Buchwerte des Anlagen im Bau von 59,5 Mio. € auf 29,6 Mio. € reduziert werden.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben.
Für die Abrechnung von Anlagen im Bau auf Endanlagen gilt folgendes:
Werden fertiggestellte Vermögensgegenstände nicht unmittelbar im Jahr der Fertigstellung aktiviert
und verbleiben somit auf der Bilanzposition "Anlagen im Bau", erfolgt keine Abschreibung des
Vermögensgegenstandes. Im Rahmen der verspäteten Abrechnung wird im Einzelfall sachgerecht
festgelegt, wie mit der bis zur Abrechnung bereits "abgelaufenen" Nutzungsdauer und den
"versäumten Abschreibungen" umgegangen wird. In der Regel erfolgt eine Abschreibung der AHK
auf die Restnutzungsdauer. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zeitspanne der verspäteten
Aktivierung im Verhältnis zur nach der Aktivierung noch vorhandenen Restnutzungsdauer
"nachrangig" ist.
in €
Anlagen im Bau
01.01.2016
111.227.939,25 €
31.12.2016
103.241.210,25 €
Differenz
-7.986.729,00 €
Im Jahr 2016 haben sich die Anlagen im Bau um Investitionen in Höhe von rd. 91 Mio. € erhöht.
Wäre in 2016 keine weitere Abrechnung von Investitionsmaßnahmen erfolgt, wären Stand
31.12.2016 somit rd. 202 Mio. € (111 Mio. € Stand: 01.01.2016 plus 91 Mio. € aus 2016) an Anlagen
im Bau zu bilanzieren.
Es wurden tatsächlich in 2016 rd. 99 Mio. € von der Bilanzposition Anlagen im Bau auf Endanlagen
abgerechnet, sodass die Bilanzposition Anlagen im Bau um insgesamt 99 Mio. € (im Saldo um rd. 8
Mio. €) auf rd. 103 Mio. € reduziert werden konnte.
Anlagen im Bau Stand 01.01.2016:
Zugänge in 2016:
+
Abgänge in 2016:
./.
Abrechnung der Anlagen im Bau auf Endanlagen in 2016: ./.
Anlagen im Bau Stand 31.12.2016:
111.227.939,25 Euro
90.874.958,53 Euro
0,00 Euro
98.861.687,53 Euro
103.241.210,25 Euro
84
Der Bestand an AiBs zum 31.12.2016 gliedert sich i.W. in folgende Positionen
Gesamtsumme:
bereits fertiggestellt:
Gebäude
39,7 Mio. €
3,0 Mio. €
Straßen / Erschließungsgebiete
45,1 Mio. €
18,3 Mio. €
Auszahlungen an Treuhandvermögen
10,9 Mio. €
3,1 Mio. €
Ökologische Maßnahmen
3,8 Mio. €
3,8 Mio. €
Sportanlagen
1,4 Mio. €
1,4 Mio. €
IT-Projekte
0,7 Mio. €
Sonstiges
1,6 Mio. €
Summe
103,2 Mio. €
29,6 Mio. €
Von den Anlagen im Bau Stand 31.12.2016 mit 103,2 Mio. € sind 29,6 Mio. € bereits fertiggestellt
und stehen für das kommende Jahr zu Abrechnung auf Endanlagen an.
Der restliche Betrag von rd. 73,6 Mio. € sind noch nicht fertiggestellte, = im Bau befindliche,
Investitionsmaßnahmen.
Finanzvermögen (A. 1.3)
Das Finanzvermögen gliedert sich in die nachfolgenden Bilanzpositionen:
Anteile an verbundenen Unternehmen sowie (A. 1.3.1)
Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen
kommunalen Zusammenschlüssen (A. 1.3.2)
Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, auf die die Kommune einen beherrschenden Einfluss
ausübt. Dieser liegt i.d.R. vor, wenn die Stadt mehr als 50 % der Stimmrechte ausübt oder dies im
Vertrag entsprechend geregelt ist.
Sonstige Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine
dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen.
Sowohl die Anteile an verbundenen Unternehmen als auch die Sonstigen Beteiligungen und
Kapitaleinlagen wurden für die Eröffnungsbilanz nach der Spiegelbildmethode (§ 62 Abs. 5 GemHVO)
bewertet. Beteiligungen werden grundsätzlich nicht abgeschrieben. Ihr Wert wird jedoch jährlich
überprüft. Sofern eine dauerhafte Wertminderung bzw. Werterhöhung gegeben ist, wird die Bilanz
entsprechend berichtigt.
Mittelbare Beteiligungen (z. B. wenn sich die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH an anderen
Unternehmen beteiligt) werden in der städtischen Bilanz nicht aktiviert.
in €
Anteile an verb. Unternehmen
Sonstige Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
01.01.2016
128.773.375,82 €
935.249,67 €
31.12.2016
149.381.363,06 €
926.928,83 €
Differenz
+20.607.987,24 €
-8.320,84 €
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultiert die größte Veränderung aus dem
Finanzierungsbeitrag an die SWU (Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH) für die Straßenbahnlinie 2 als
Kapitaleinlage. Außerdem wurde die Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH im Jahr 2016 neu gegründet.
Die Stadt Ulm beteiligt sich an dieser GmbH mit 17.398,00 € am Stammkapital und leistet eine
Kapitaleinlage in Höhe von 466.253,00 €.
Des Weiteren wurden für die Multifunktionshalle die Abschreibungen über die Entnahme aus der
Kapitalrücklage finanziert. Folgedessen muss die städtische Beteiligung jährlich korrigiert werden.
2016 führen diese Abschreibungen zu einer dauerhaften Wertminderung von rd. 566 T€.
85
-
SWU - Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH
MFH - Multifunktionshalle Ulm/Neu-Ulm GbmH
PBG - Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH
UWS - Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
UM - Ulm Messe GmbH
PEG - Projektentwicklungsgesellschaft Ulm mbH
Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH
KIRU - Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm
TFU - TechnologieFörderungsUnternehmen
Donaubüro
Zweckverband Tierkörperbeseitigung
DING - Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH
UNT - Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH
SAN - Sanierungstreuhand Ulm GmbH
Regionalen Energieagentur Ulm gGmbH
Anteil Kunststiftung Baden-Württemberg
105.814.856,95 €
16.672.506,59 €
16.509.344,57 €
8.100.000,00 €
961.503,95 €
530.000,00 €
483.651,00 €
393.498,84 €
252.710,64 €
190.000,00 €
162.006,87 €
105.701,48 €
64.500,00 €
55.000,00 €
12.500,00 €
511,00 €
Sondervermögen (A. 1.3.3)
Hier wird das in den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Wiblingen eingebrachte Vermögen
dargestellt. In den Eigenbetrieb Entsorgungsbetriebe Ulm wurde kein Vermögen eingebracht.
in €
Sondervermögen
01.01.2016
946.842,14 €
31.12.2016
946.842,14 €
Differenz
0,00 €
Im Jahr 2016 ergaben sich keine Veränderungen.
Ausleihungen (A. 1.3.4)
Ausleihungen sind Finanzforderungen der Kommune, die durch Hingabe von Kapital erworben
werden. Zu den Ausleihungen zählen vor allem Darlehen.
Die Werte aus der kameralen Vermögensrechnung zum 31.12.10 wurden übernommen und
fortgeschrieben; es handelt sich um die tatsächlichen AHKs. Auch die Aktivdarlehen an die städtischen
Beteiligungen werden unter dieser Bilanzposition geführt.
Es handelt sich jeweils um die tatsächlich ausbezahlten Beträge zum Jahresende.
in €
Ausleihungen
01.01.2016
107.951.138,20 €
31.12.2016
104.427.157,73 €
Differenz
-3.523.980,47 €
Der Bestand an Ausleihungen zum 31.12.2016 gliedert sich i.W. in folgende Positionen:
-
SWU - Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (Genussrechtseinlagen)
UWS - Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH (Darlehen)
PBG - Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH (Darlehen)
EBU - Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (Darlehen)
TFU - TechnologieFörderungsUnternehmen (Darlehen)
Verschiedene Vereine (Darlehen)
Sonstige
63.460.800,00 €
8.582.509,90 €
8.221.320,90 €
22.983.643,43 €
496.725,95 €
366.772,00 €
315.385,55 €
86
Die Ausleihungen reduzieren sich durch Tilgungen in 2016 planmäßig. Die höchste Einzeltilgung
betrifft die EBU mit 2,6 Mio. €.
Wertpapiere und sonstige Einlagen (A. 1.3.5)
Als Wertpapiere werden Urkunden bezeichnet, die Vermögensrechte so verbriefen, dass deren
Ausübung an den Besitz des Papiers geknüpft ist. Es besteht keine Beteiligungsabsicht. Hier werden
auch die Anlagen von Festgeldern und Sparbüchern geführt.
in €
Wertpapiere und sonstige
Einlagen
01.01.2016
91.700.774,54 €
31.12.2016
123.960.774,54 €
Differenz
+32.260.000,00 €
Die Liquiditätslage erlaubt zum Stichtag 31.12.2016 eine höhere Geldanlage.
Forderungen (A. 1.3.6 bis A. 1.3.8)
Forderungen der Kommune sind grundsätzlich mit ihrem Nominalwert anzusetzen. Abzinsungen sind
nicht vorzunehmen.
Eine Forderungsübersicht gem. § 55 GemHVO liegt in Anlage 6 bei.
Öffentlich-rechtliche Forderungen (A. 1.3.6)
Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebühren,
Beiträgen und Steuern.
in €
01.01.2016
31.12.2016
Differenz
Öffentlich-rechtliche Forderungen
8.603.715,96 €
10.172.826,81 €
+1.569.110,85 €
Forderungen aus Transferleistungen (A. 1.3.7)
Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich um Ersatzansprüche im Rahmen der
Gewährung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen.
In den Forderungen aus Transferleistungen sind auch die Kasseneinnahmereste im Bereich der
Mündelbetreuung enthalten. Diesen stehen auf der Passivseite entsprechende Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen gegenüber.
Ausgehend vom Prinzip der wirklichkeitsgetreuen Bewertung und den Bilanzgrundsätzen
der Wahrheit und Klarheit sind im NKHR zusätzlich zu den laufend getätigten
Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen von Forderungen geboten, soweit dies zur
Darstellung der tatsächlichen Vermögenslage der Kommune erforderlich ist. D. h. der Gesamtbetrag
der Forderungen ist um noch nicht bekannte, jedoch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
auftretende Risiken wertzuberichtigen. Entscheidend ist hierbei das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko, welches sich nicht unmittelbar aus den Risikogegebenheiten einzelner Forderungen
ableitet, sondern sich aus dem gesamten Forderungsbestand der jeweiligen Bereiche (Forderungsarten)
ergibt.
In den vergangenen Jahren wurde übergangsweise auf Grundlage von Erfahrungswerten aus
Vorjahren ein Betrag zur Wertberichtigung von Forderungen ermittelt. Im Jahr 2016 wurde eine neue
Berechnungsmethode auf Basis der Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres entwickelt, um zu beurteilen
in welcher Höhe die vorhandenen Forderungen nicht werthaltig sind. Diese Summe wurde als
"Wertberichtigung Forderung aus Transferleistungen" bilanziert und verringert den Ausweis an
Forderungen aus Transferleistungen.
in €
01.01.2016
31.12.2016
Differenz
Forderungen aus
7.162.231,29 €
7.667.011,50 €
+504.780,21 €
Transferleistungen
Nachrichtlich sollen an dieser Stelle ebenfalls die Forderungen der Arbeitsagentur dargestellt werden.
Diese werden seit Gründung des Jobcenters direkt im ERP-System der Arbeitsagentur abgebildet.
87
Die Forderungen werden vom Inkasso-Service der Agentur verfolgt. Der Forderungsbestand beträgt
beim Jobcenter Ulm zum Stichtag 31.12.2016 4.174.186,67 Euro.
Privatrechtliche Forderungen (A. 1.3.8)
Privatrechtliche Forderungen ergeben sich aus Lieferung und Leistung oder sonstigen
Schuldverhältnissen.
in €
Privatrechtliche Forderungen
01.01.2016
5.220.697,01 €
31.12.2016
7.970.488,78 €
Differenz
+2.749.791,77 €
Hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Privatrechtlichen
Forderungen hat sich zum 31.12.2016 um 2,7 Mio. € erhöht.
Liquide Mittel (A. 1.3.9)
Zu den liquiden Mitteln gehören die "kurzfristig verfügbaren Mittel", also Sichteinlagen bei Banken
und Kreditinstituten, Sonstige Einlagen sowie Bargeld.
Als Teil des Finanzvermögens sind liquide Mittel zu ihrem Nennwert zu bewerten.
in €
Liquide Mittel
01.01.2016
14.437.542,27 €
31.12.2016
23.822.751,48 €
Differenz
+9.385.209,21 €
Abgrenzungsposten (A. 2.)
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A. 2.1)
Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten die vor dem Bilanzstichtag
geleisteten Auszahlungen auszuweisen, soweit sie Aufwand für künftige Haushaltsjahre darstellen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen wurde auf eine periodengerechte
Abgrenzung verzichtet.
in €
Aktive Abgrenzungsposten
01.01.2016
4.585.438,59 €
31.12.2016
4.076.429,17 €
Differenz
-509.009,42 €
Folgende aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Abschluss 2016 gebildet:
Personalkostenverbuchung (Beamtengehälter für Januar 2017)
SoJuHKR (Auszahlungen im Bereich Sozial- und Jugendhilfe für das Jahr 2017; Schwebeposten)
Schwebeposten Abbuchungslauf
Verrechnungskonto Sozialversicherung
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (A. 2.2)
Nach § 40 Abs. 4 S. 1 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als
Sonderposten ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst werden.
Vom Wahlrecht nach § 62 Abs. 6 S. 2 GemHVO, auf die Darstellung der vor dem 01.01.2011
geleisteten Investitionszuschüsse zu verzichten, wurde kein Gebrauch gemacht.
Die seit 01.01.2002 geleisteten Investitionszuschüsse sind einzeln mit ihrem tatsächlichen
Auszahlungsbetrag bilanziert. Die im Zeitraum 1992 bis 2001 geleisteten Investitionszuschüsse wurden
in Summe je Unterabschnitt aus den kameralen Jahresrechnungen nacherhoben.
Die Nutzungsdauer orientiert sich im Regelfall an der tatsächlichen Nutzungsdauer des bezuschussten
Vermögens. In seltenen Fallkonstellationen findet die zeitliche Zweckbindung als Nutzungsdauer
Anwendung.
in €
Sonderposten für geleistete
Investitionszuschüsse
01.01.2016
22.658.648,00 €
31.12.2016
23.065.152,00 €
Differenz
+406.504,00 €
88
2016 wurden geleistete Zahlungen für Investitionszuschüsse in Höhe von rd. 3 T€ aktiviert, denen
Abschreibungen in Höhe von 2,6 Mio. € gegenüberstehen.
Passivseite (P)
Entsprechend § 52 Abs. 4 GemHVO enthält die Passivseite die Kapitalpositionen, die Sonderposten,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Passivseite
der Bilanz gibt somit Auskunft über die Mittelherkunft.
Kapitalposition (P 1.)
Die Kapitalposition umfasst das Eigenkapital der Stadt.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses sowie des Sonderergebnisses wurde entsprechend §§ 25
und 49 GemHVO der jeweils hierfür vorgesehenen Rücklage zugeführt und erhöht die Kapitalposition
entsprechend.
Der Jahresüberschuss aus der Ergebnisrechnung 2016 beträgt insgesamt 66.424.441,70 €.
Basiskapital (P 1.1)
Das Basiskapital ergibt sich als Differenz der Aktivseite der Bilanz zu den übrigen Positionen der
Passivseite der Bilanz. Damit ist das Basiskapital der Kommune die im Zuge der Aufstellung der
Eröffnungsbilanz ermittelte Saldogröße, die in den künftigen Jahresabschlüssen fortgeschrieben wird.
in €
Basiskapital
01.01.2016
1.071.568.504,08 €
31.12.2016
1.008.517.964,67 €
Differenz
-63.050.539,41 €
Gem. § 63 GemHVO ist, soweit bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz
Vermögensgegenstände nicht oder mit einem zu hohen oder zu niedrigen Wert angesetzt worden
sind, der unterlassene Ansatz nachzuholen oder der Wertansatz zu berichtigen, wenn es sich um einen
wesentlichen Betrag handelt. Die Definition, wann ein Betrag als wesentlich gilt, ist allerdings noch
vollständig offen. Deshalb wurden grundsätzlich alle bekanntgewordenen Korrekturen, sofern diese
bis zum Jahresabschluss 2016 zahlenmäßig feststanden, gebucht.
Die Korrekturen werden ergebnisneutral gegen das Basiskapital gebucht, d. h. der Gewinn und Verlust
aus Berichtigungen ist mit dem Basiskapital zu verrechnen.
Berichtigungen sind erforderlich bei zu hohen oder zu niedrigen Werten in der Eröffnungsbilanz oder
bei fehlenden oder nicht mehr vorhandenen Vermögensgegenständen, z.B. aufgrund von
Doppelerfassung von einzelnen Gütern oder Korrekturen von Anschaffungs- und Herstellungskosten.
In der Eröffnungsbilanz waren vereinzelt Vermögensgegenstände erfasst, die nicht mehr im Eigentum
der Stadt Ulm waren. Teilweise wurde auch der Restbuchwert zur Eröffnungsbilanz durch
Überprüfung und Korrektur der Nutzungsdauer neu berechnet, was ergebnisneutrale Korrekturen
nach sich zieht. Bei einigen Auszahlungen aus früheren Jahren wurde festgestellt, dass es sich um
nicht aktivierungsfähige Ausgaben handelt. Dies wurde bereinigt.
Ebenso wurde fehlendes Anlagevermögen nacherfasst.
Im Einzelnen wurden Eröffnungsbilanzkorrekturen in Höhe von 62,2 Mio. € mit Buchung gegen
das Basiskapital durchgeführt
Aktivseite
Bei der Bilanzposition unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte hat sich aufgrund
von geringen Flächenberichtigungen und der Nachaktivierung eines zusätzlichen Grundstückes ein
positive Veränderung in Höhe von
+ 327.372,30 €
ergeben.
89
Bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten führte insbesondere die
genannte Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes zu einem Abgang in der Bilanzposition in
Höhe von
- 57.539.331,41 €.
Bei der Bilanzposition Infrastrukturvermögen ergeben sich saldiert positive Veränderungen in Höhe
von
+ 2.428.833,00 €.
Diese resuliteren ebenfalls aus der Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes, da die
Aussegnungshallen der Friedhöfe und das Krematorium der Bilanzposition des Infrastrukturvermögens
zugeordnet werden.
Passivseite
Der Bilanzwert der Sonderposten für Investitionen wurde in Summe in Höhe von
7.370.738,00 €
aufgrund der begonnen Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes und den damit
verbundenen Sonderposten für Investitionen vermindert.
Zusammenfassung der Buchungen nach § 63 GemHVO:
Der Saldo aus den Eröffnungsbilanzkorrekturen beträgt 62,2 Mio. €.
D. h. das Basiskapital hat sich zur Schlussbilanz 2016 durch die nachträgliche Korrekturen der
Eröffnungsbilanz vermindert.
Desweiteren führt eine Korrektur der zweckgebundenen Rücklage für die unselbstständigen
Stiftungen in Höhe von 896.675,30 € zu einer weiteren Verminderung des Basiskapitals.
Im Saldo ergeben sich negative Veränderungen in Höhe von 63.050.539,41 €.
Rücklagen (P 1.2)
Hier werden neben den zweckgebundenen Rücklagen für das Kapital der unselbstständingen
Stiftungen nur die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses bzw. des
Sonderergebnisses dargestellt.
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (1.2.1)
in €
Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
01.01.2016
129.686.945,50 €
31.12.2016
180.656.630,57 €
Differenz
+50.969.685,07 €
Das ordentliche Ergebnis 2016 schließt mit 50.969.685,07 € ab. Das Ergebnis wird im Rahmen der
Ergebnisverwendung gem. § 49 Abs. 3 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (1.2.2)
Das Sonderergebnis weist ein Ergebnis von 15.454.756,63 € aus. Dieses wird im Rahmen der
Ergebnisverwendung nach § 49 Abs. 3 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses zugeführt.
in €
Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses
01.01.2016
71.197.559,60 €
31.12.2016
86.652.316,23 €
Differenz
+15.454.756,63 €
90
Zweckgebundene Rücklagen (1.2.3)
Diese Bilanzposition stellt die "Gegenposition" zu dem auf der Aktivseite bei den jeweiligen
Bilanzpositionen ausgewiesenen Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen dar. Dieser
Anteil am Eigenkapital der Stadt ist gesondert auszuweisen und zweckgebunden für die
Stiftungszwecke zu verwenden.
in €
Zweckgebundene Rücklage
01.01.2016
2.428.705,00 €
31.12.2016
3.325.380,30 €
Differenz
+896.675,30 €
Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde in 2016 festgestellt, dass das bereits im Sachvermögen geführte
Hofgut Altheim/Alb als Stiftung geführt werden muss. Mit dem Ausweis des Hofgutes als Stiftung
geht die Erhöhung der zweckgebundenen Rücklage in Höhe des Stiftungsvermögens einher.
Sonderposten (P 2.)
für Investitionszuweisungen (P 2.1), für Investitionsbeiträge (P 2.2), für Sonstiges (P 2.3)
Hier werden parallel zu den auf der Aktivseite bilanzierten Werten die für die einzelnen
Vermögensgegenstände erhaltenen investiven Sonderposten (insbes. Zuwendungen und Zuschüsse
sowie Beiträge und Spenden) dargestellt.
Sonderposten für Investitionszuweisungen sind Mittel, die die Stadt Ulm zur Finanzierung von
Investitionen z. B. von Bund oder Land erhalten hat. Sie sind i. d. R. mit einer Zweckbindung versehen.
Bei den Sonderposten für Investitionsbeiträge handelt es sich im Wesentlichen um
Erschließungsbeiträge und ähnliche Entgelte. In Ulm wurden diese im Rahmen der Erstbewertung
gemeinsam mit den Investitionszuweisungen unter der Bilanzposition Sonderposten für
Investitionszuweisungen ausgewiesen.
Sonstige Sonderposten beinhalten sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem
Erwerb einschließlich der Geld- und Sachspenden mit investivem Verwendungszweck.
Folgende wesentliche Festlegungen wurden getroffen:
Die Bruttomethode findet Anwendung (Ausnahme Gebäude, die bis 2001 aktiviert wurden sind
überwiegend netto bilanziert, d. h. erhaltene Zuschüsse bei den AHKS abgezogen).
Die Passivierung erfolgt auf Basis der tatsächlichen AHKs. Sofern diese nicht vorlagen wurden
Vereinfachungsregeln angewandt.
Die Auflösung erfolgt analog der Abschreibung des damit finanzierten Gegenstandes.
Soweit Sachspenden erfolgen, werden die gespendeten Vermögensgegenstände mit ihrem
(geschätzten) AHK gleichzeitig aktiviert und passiviert.
in €
Sonderposten für
Investitionszuweisungen
Sonderposten für
Investitionsbeiträge
Sonstige Sonderposten = "AiB"
01.01.2016
133.196.339,24 €
31.12.2016
131.492.216,73 €
Differenz
-1.704.122,51 €
2.328.890,00 €
2.267.554,00 €
-61.336,00 €
36.156.237,69 €
46.137.807,59 €
+9.981.569,90 €
Bei den Sonderposten für Investitionszuweisungen stehen Zugängen und Umbuchungen in Höhe von
8,9 Mio. € Abgänge und Auflösungen in Höhe von insgesamt 10,6 Mio. € gegenüber. Insgesamt führt
dies zu einer Verminderung der Bilanzposition. Grund hierfür ist die Korrektur der Nutzungsdauern
und Buchwerte der städtischen Gebäude zur Eröffnungsbilanz. Werden die Parameter der Gebäude
korrigiert, muss ebenso eine Korrektur des betreffenden Sonderpostens erfolgen.
Bei den Sonderposten für Investitionsbeiträge konnten keine Zugänge verzeichnet werden. Die
Reduzierung der Bilanzposition begründet sich in der Auflösung des Sonderpostens.
Unter den Sonstigen Sonderposten werden die erhaltenen Zuweisungen und Beiträge geführt, die
noch nicht auf Endanlagen abgerechnet, sondern als "Anlage im Bau" passiviert sind. Die Zugänge
2016 resultieren v. a. aus Erschließungsbeiträgen für noch nicht aktivierte Erschließungsgebiete. Grund
91
für den deutlichen Zuwachs bei dieser Bilanzposition ist, dass Erschließungsbeiträge in Höhe von 8,7
Mio. € zur Eröffnungsbilanz nachaktiviert werden mussten. Diese waren bis dato in der
Eröffnungsbilanz noch nicht enthalten und hatten somit in der städtischen Bilanz gefehlt.
Rückstellungen (P 3.)
Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden
Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch im abzuschließenden Haushaltsjahr nicht mehr ausbezahlt
wurden und hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Mit einer
Inanspruchnahme der Kommune muss ernsthaft zu rechnen sein. Nach § 91 Abs. 4 GemO sind
Rückstellungen in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist.
Dies bedeutet, dass Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrages anzusetzen sind, d. h. in Höhe
desjenigen Betrags, welcher zum Zeitpunkt der künftigen Inanspruchnahme tatsächlich aufzubringen
ist. Bei kurz- und mittelfristigen Rückstellungen kann auf die Einbeziehung eventueller Preis- und
Kostensteigerungen verzichtet werden, sofern dies dennoch zu sachgerechten Rückstellungshöhen
führt - von dieser Vereinfachungsmöglichkeit wurde in Ulm Gebrauch gemacht.
Nach § 41 Abs. 1 GemHVO sind Rückstellungen für folgende vom Gesetzgeber benannte ungewisse
Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (--> Pflichtrückstellungen):
Lohn- und Gehaltsrückstellungen (P 3.1)
Diese Rückstellung ist für die Lohn- und Gehaltszahlungen für die Zeiten der Freistellung von der
Arbeit im Rahmen von Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden. Bilanziert werden darf
lediglich das sogenannte Blockmodell mit einer Aufteilung in Beschäftigungs- und Freizeitphase. Die
Berechnung erfolgte je betroffenem/r Mitarbeiter/in nach dem Pauschalwertverfahren. Zugrundegelegt
werden zeitanteilig gleiche Raten, die sowohl das nicht ausbezahlte Entgelt als auch die
Aufstockungsbeträge umfassen. Die im Pauschalwertverfahren angewandten Barwertfaktoren
berücksichtigen die biometrische Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens der Altersteilzeitberechtigten
und die Abzinsung.
Seit 2011 wird auch eine Rückstellung für Langzeitarbeitskonten geführt.
in €
Lohn- und
Gehaltsrückstellung inkl.
Rückstellung für
Langzeitkonten
01.01.2016
747.089,02 €
31.12.2016
1.061.491,04 €
Differenz
+314.402,02 €
Die Rückstellung für Langzeitkonten erhöht sich 2016 um 95 T€, die Rückstellung für Altersteilzeit um
219 T€, so dass sich insgesamt die Erhöhung um 314 T€ ergibt.
Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen (P 3.2)
Diese Rückstellung ist für die Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen zu bilden.
Die Berechnung erfolgt analog der Empfehlungen des Leitfadens zur Bilanzierung: Danach sind die
Forderungen der Kommune gegenüber den Unterhaltspflichtigen im Rahmen des Jahresabschlusses
einzeln- und pauschalwert zu berichtigen (vgl. Ziff. A 1.3.7). Von der verbleibenden Höhe des
Forderungsbestandes sind 2/3 der Rückstellung zuzuführen (vgl. § 1 Gesetz zur Durchführung des
Unterhaltsvorschussgesetzes). Eine Abzinsung ist nicht erfolgt.
in €
Rückstellung für Unterhaltsvorschüsse
01.01.2016
423.481,42 €
31.12.2016
589.608,67 €
Differenz
+166.127,25 €
In 2016 ist eine Erhöhung der Rückstellung um rd. 166 T€ erfolgt.
92
Stillegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (P 3.3)
Derartige ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen sind in Ulm zum Stichtag 31.12.2016 nicht
vorhanden. Diese Pflichtrückstellungen wurden deshalb nicht gebildet.
Gebührenüberschussrückstellungen (P 3.4)
Aufgrund von Gebührenüberschüssen im Jahr 2016 wurde für das kommende Jahr eine Gebührenüberschussrückstellung gebildet. Somit stehen die Überschüsse zur Deckung von evtl. Verlusten für
das kommende Jahr zur Verfügung.
in €
Rückstellungen für
Gebührenüberschüsse
01.01.2016
0,00 €
31.12.2016
149.350,00 €
Differenz
+149.350,00€
Altlastensanierungsrückstellungen (P 3.5)
Derartige ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen sind in Ulm zum Stichtag 31.12.2016 nicht
vorhanden. Diese Pflichtrückstellungen wurden deshalb nicht gebildet.
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen (P 3.6)
Aus Bürgschaften und Gewährleistungen drohen keine Verpflichtungen, so dass hierfür keine
Rückstellungen gebildet wurden.
in €
Rückstellungen für drohende
Verpflichtungen aus anhängigen
Gerichtsverfahren
01.01.2016
927.194,06 €
31.12.2016
207.633,77 €
Differenz
-719.560,26
In der Fassung der GemHVO vom 29.04.2016 ist die Pflichtrückstellung für Prozessrisiken entfallen.
Die Stadt wird daher künftig für Prozessrisiken unter Beachtung der Wertgrenze von 100 T€ eine
Wahlrückstellung bilden.
Für drohende Verpflichtungen aus Gerichtsverfahren im Fachbereich Bildung und Soziales wurde in
der Eröffnungsbilanz eine Rückstellung abgebildet. Zwischenzeitlich wurden ebenfalls für den
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt und für die Bürgerdienste (Veterinäramt)
Rückstellungen aufgrund von Prozessrisiken gebildet.
Die Rückstellung wurde in 2016 aufgrund der Inanspruchnahme von Prozessrückstellungen aus
vorangegangenen Jahren zum Teil reduziert. Neue Rückstellung für BD V wurden gebildet.
In 2016 ist die Rückstellung noch auf dem bestehenden Bilanzkonto 28710000 der Bilanzposition 3.6
abgebildet und wird im Jahresabschluss 2017 auf ein neues Bilanzkonto der Bilanzposition 3.7
Wahlrückstellungen umgebucht.
Sonstige Rückstellungen = Wahlrückstellungen (P 3.7)
Über die in § 41 Abs. 1 GemHVO genannten Pflichtrückstellungen hinaus können nach Absatz 2
weitere Rückstellungen gebildet werden.
Für die Bildung von Wahlrückstellungen gelten § 91 Abs. 4 GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO, d. h.
Wahlrückstellungen dürfen nur für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen
gebildet werden. Durch die Bildung dieser Rückstellungen wird erreicht, dass die jeweils drohenden
hohen Belastungen in den Folgejahren durch Auflösung der Rückstellungen ausgeglichen werden
können.
in €
Sonstige Rückstellungen
01.01.2016
6.910.260,00 €
31.12.2016
27.800.000,00 €
Differenz
20.889.740,00 €
93
Derzeit werden als Wahlrückstellung die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung im
Hochbaubereich, die Rückstellung für Straßenreinigung/Winterdienst sowie die Rückstellung für die
Belastungen aus FAG geführt.
Die Entwicklung der Wahlrückstellung stellt sich wie folgt dar:
in €
für unterlassene Instandhaltung
(konkrete Maßnahmen)
01.01.2016
660.000 €
für Straßenreinigung/Winterdienst
350.260 €
für Finanzausgleichsbelastungen
(aufgrund des erhöhten
Steueraufkommens muss die Stadt
im zweitfolgenden Jahr erhöhte
FAG Umlage leisten)
5.900.000 €
31.12.2016
1.000.000 € Die Rückstellung aus
dem Jahr 2015 wurde
aufgelöst. Für das Jahr
2016 wude eine neue
Rückstellung in Höhe
von 1 Mio. € gebildet.
0 € Die Rückstellung aus
dem Jahr 2015 wurde
aufgelöst.
26.800.000 € In 2016 wurde eine
zusätzliche Rückstellung
in Höhe von 20,9 Mio. €
gebildet, die 2018
aufgelöst wird.
Verbindlichkeiten (P 4.)
Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden
Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten einzeln mit ihrem Erfüllungsbetrag zu
passivieren.
Für die Eröffnungsbilanz wurden die Werte i.d.R. aus der kameralen Vermögensrechnung zum
31.12.10 übernommen.
Die Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO ist in Anlage 7 beigefügt.
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (P 4.2)
in €
Verbindlichkeiten aus
Kreditaufnahmen
01.01.2016
124.986.150,36 €
31.12.2016
121.571.768,32 €
Differenz
-3.414.382,04 €
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich um 3,4 Mio. € erhöht und betragen zum
31.12.2016 rd. 121,6 Mio. €.
Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (P 4.3)
in €
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
01.01.2016
2.505.439,90 €
31.12.2016
2.448.038,10 €
Differenz
-57.401,80 €
Die Verminderung der Verbindlichkeiten, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen,
resultiert aus den Auflösungen der "Rentenkäufen", die die Stadt Ulm in den vergangenen Jahren
getätigt hat.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (P 4.4)
in €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
01.01.2016
3.582.703,46 €
31.12.2016
4.793.136,69 €
Differenz
-1.210.433,23 €
Hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen hat sich zum 31.12.2016 um rd. 1,2 Mio. € vermindert.
94
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (P 4.5)
in €
Verbindl. aus Transferleistungen
01.01.2016
7.190.003,97 €
31.12.2016
6.911.402,28 €
Differenz
-278.601,69 €
Auch hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen hat sich zum 31.12.2016 um rd. 0,3 Mio. € vermindert.
Sonstige Verbindlichkeiten (P 4.6)
Der Posten Sonstige Verbindlichkeiten ist ein "Auffangposten" für alle Verbindlichkeiten, die nicht
einer konkreten Bilanzposition der Verbindlichkeiten zugeordnet werden können. Hier sind die
Verbindlichkeiten aus Kaufpreisstundungen bei Grundstückskäufen, die Verbindlichkeiten im Bereich
der Freizeitanlagen aber auch offene Posten (z.B. aus ungeklärten Zahlungen) bilanziert.
in €
Sonstige Verbindlichkeiten
01.01.2016
15.858.630,04 €
31.12.2016
11.791.071,30 €
Differenz
-4.067.558,74€
Die Bilanzposition Sonstige Verbindlichkeiten wurde um rd. 4,1 Mio. € vermindert.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (P 5.)
Nach § 48 Abs. 2 GemHVO sind als passive Rechnungsabgrenzungsposten die vor dem
Abschlussstichtag erhaltenen Einzahlungen auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
Bei jährlich gleichbleibenden Beträgen kann von einer Abgrenzung abgesehen werden - dies ist in Ulm
erfolgt.
Folgende Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet:
Rechnungsabgrenzung Spenden und sonstige zweckgebundene Erträge:
Zweckgebundene Erträge inkl. Spenden und Stiftungserträge, die im alten Jahr eingegangen sind,
aber nicht mehr verwendet werden konnten, wurden abgegrenzt.
Rechnungsabgrenzung Grabnutzungsgebühren
Die Beträge, die auf die kommenden Ruhezeit-Jahre entfallen, werden als Abgrenzungsposten in
die Bilanz eingestellt und jährlich fortgeschrieben: Die auf das jeweilige Jahr entfallenden Beträge
werden periodengerecht als Ertrag eingebucht und verringern dadurch den Abgrenzungsposten.
Gleichzeitig werden neue Rechnungsabgrenzungsposten aus Einzahlungen des abzuschließenden
Jahres periodengerecht in die Folgejahre abgegrenzt.
Rechnungsabgrenzung Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung
Aufgrund der Tatsache, dass die Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung einen Zeitraum
von 17 Monaten abdeckt, erfolgt eine passive Rechnungsabgrenzung, um die Zahlungseingänge
periodengerecht auf die jeweiligen Haushaltsjahre zu verteilen.
in €
Passive Rechnungsabgrenzung
01.01.2016
13.809.525,28 €
31.12.2016
16.317.014,04 €
Differenz
+2.507.488,76 €
In 2016 trägt die Abgrenzung der Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung den größten Anteil
an den passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
6.5.6 Zusammenfassende Betrachtung
Die Bilanz 2016 schließt mit einem Bilanzvolumen von 1.652 Mio. €. Das sind 29,2 Mio. € mehr als in
der Schlussbilanz 2015. Das Basiskapital verminderte sich um 63,1 Mio. €. Im Wesentlichen beruht
dies auf folgenden Änderungen:
Erhöhung Bilanzwert Finanzvermögen
+ 63,5 Mio. €
95
Verminderung Bilanzwert bebaute Grundstücke:
- 18,7 Mio. €
Verminderung Bilanzwert unbebaute Grundstücke
- 12,8 Mio. €
Verminderung Bilanzwert Anlagen im Bau
-
Erhöhung Bilanzwert Infrastrukturvermögen
+ 4,8 Mio. €
Nettomehrung sonstiger Bilanzpositionen
+ 0,4 Mio. €
Saldo
+ 29,2 Mio. €
8,0 Mio. €
Die Rücklagen erhöhen sich um 66,4 Mio. €.
7. Zusammengefasste Darstellung der Pflichtangaben im Anhang gemäß § 53
Abs. 2 GemHVO
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind bei 6.5 Erläuterungen zur
Schlussbilanz, 6.5.3 dargestellt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind bei 6.5.4 Abweichungen von Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert.
Wie unter Ziff.6. 5.3 ausgeführt wurden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
einbezogen.
Der Anteil der Stadt Ulm an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg
gebildeten Pensionsrückstellungen beträgt zum Stichtag 31.12.2016: 148.228.314 €.
Die Entwicklung der Liquidität ist lt. § 53 Abs, 2 Ziff. 5 GemHVO im Anhang zum Jahresabschluss
darzustellen und zu erläutern. Dies ist in Ziff. 6.4.3 und Anlage 12 dargestellt.
Die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen sind in Anlage1 aufgeführt.
Insgesamt werden rd. 34,8 Mio. € als Auszahlungs-/Aufwands-Ermächtigung und rd. 3,7 Mio. € als
Einzahlungs-Ermächtigung in das Jahr 2017 übertragen. D.h. dieser Aufwand / diese Auszahlung ist im
Jahr 2017 zu finanzieren.
In den Haushaltsplan 2016 (Nachtrag) wurde zusätzlich zur übertragenen Kreditermächtigung aus
dem Jahr 2015 mit 2,5 Mio. € eine Kreditermächtigung in Höhe von 10 Mio. € aufgenommen, sodass
insgesamt eine Kreditermächtigung von 12,5 Mio. € zur Verfügung stand. Diese wurde in Höhe von
7,9 Mio. € in Anspruch genommen, um einen zinsfreien KfW-Kredit für Flüchtlingsunterkünfte und
einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau der Hans-Lebrecht-Schule aufzunehmen. Die noch nicht
ausgeschöpfte Ermächtigung in Höhe von 4,5 Mio. € wird in das Jahr 2017 übertragen.
Gleichzeitig sind Kredittilgungen in Höhe von rd. 11,4 Mio. € erfolgt, so dass sich netto eine Reduzierung der Verschuldung um 3,4 Mio. € ergibt.
Die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre sind unterhalb der Bilanz, Ziff. 5.2 dargestellt.
96
Organe der Stadt Ulm im Haushaltsjahr 2016:
Der Gemeinderat und der Bürgermeister (Oberbürgermeister) sind die Organe der Gemeinde. Diese
sind, ebenso wie die Beigeordneten, im Folgenden für das Jahr 2016 dargestellt:
Leitung der Verwaltung:
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Zweite Bürgermeisterin
Dritter Bürgermeister
Mitglieder des Gemeinderats:
Ivo Gönner (bis 29.02.2016)./.Gunter Czisch (ab 01.03.2016)
Gunter Czisch (bis 29.02.2016)./. Martin Bendel (ab 01.07.2016)
Iris Mann
Tim von Winning
Stadträtin Katja Adler
Stadtrat Martin Ansbacher
Stadtrat Erwin Böck
Stadtrat Dr. Reinhard Böker
Stadtrat Gerhard Bühler
Stadträtin Dr. Brigitte Dahlbender
Stadtrat Reinhold Eichhorn
Stadträtin Dr. Dagmar Engels
Stadtrat Karl Faßnacht
Stadtrat Georgios Giannopoulos
Stadträtin Rose Goller-Nieberle
Stadträtin Dr. Karin Graf
Stadtrat Dr. Bertram Holz
Stadtrat Michael Joukov
Stadtrat Siegfried Keppler
Stadtrat Dr. Thomas Kienle
Stadträtin Dr. Gisela Kochs
Stadträtin Dorothee Kühne
Stadtrat Reinhard Kuntz
Stadträtin Helga Malischewski
Stadtrat Ralf Milde
Stadträtin Barbara Münch
Stadträtin Denise Elisa Niggemeier
Stadtrat Uwe Peiker
Stadträtin Sigrid Räkel-Rehner
Stadtrat Dr. Rüdiger Reck
Stadtrat Timo Ried
Stadtrat Martin Rivoir, MdL
Stadtrat Dr. Hans-Walter Roth
Stadträtin Birgit Schäfer-Oelmayer
Stadträtin Lisa-Marie Oelmayer
Stadtrat Wolfgang Schmauder
Stadtrat Sabine Schuler
Stadtrat Dr. Haydar Süslü
Stadträtin Lena Christin Schwelling
Stadträtin Doris Schiele
Stadtrat Winfried Walter
Stadträtin Anette Weinreich
Stadtrat Erik Wischmann
Stadträtin Hanni Zehendner
Als Pflichtanlagen zum Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO beigefügt:
- Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen -> Anlage 1
- Vermögensübersicht --> Anlage 5
- Schuldenübersicht --> Anlage 7
97
Anlagen
Anlage 1: Übersicht Ermächtigungsüberträge
Anlage 2: Feststellung Jahresergebnis
Anlage 3: Übersicht Erträge und Aufwendungen Ergebnisrechnung
zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen,
Produktgruppen und Produkten
Anlage 4: In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 5: Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 6: Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 7: Schuldenübersicht
Anlage 8: Übersicht über die Abweichungen Plan - Rechnungsergebnis über 60.000 €
Anlage 9: Zuschussverzeichnis
Anlage 10: Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets
Anlage 11: Entwicklung "Sparbücher"
Anlage 12: Entwicklung der Liquidität
98
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
1. Zusammenfassende Darstellung, unterteilt nach Art des Aufwands / der Ein-/Auszahlung
Art des Aufwands /
der Ein-/Auszahlung
Wiederkehrende
(Jahres-) Maßnahmen
Fortsetzungsmaßnahmen
Summe
€
€
€
v.H.
1. ERGEBNISHAUSHALT
von den Ermächtigungsüberträgen entfallen auf:
42
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
3.274.400,00
0,00
3.274.400,00
10,5
43
Transferaufwendungen
265.000,00
0,00
265.000,00
0,9
44
Sonstige ordentliche Aufwendungen
- davon
Budgetüberschüsse
3.701.900,00
0,00
3.701.900,00
11,9
3.426.700,00
0,00
3.426.700,00
11,0
7.241.300,00
0,00
7.241.300,00
23,3
0,00
-3.726.100,00
-3.726.100,00
-12,0
0,00
-3.726.100,00
-3.726.100,00
-12,0
31.000,00
147.500,00
313.500,00
492.000,00
8.215.658,27
9.588.167,69
1.540.991,46
19.344.817,42
8.246.658,27
9.735.667,69
1.854.491,46
19.836.817,42
26,5
31,3
6,0
63,8
1.522.400,00
2.221.444,29
3.743.844,29
12,0
0,00
146.000,00
146.000,00
0,5
308.400,00
3.555.598,73
3.863.998,73
12,4
Summe Auszahlungen
2.322.800,00
25.267.860,44
27.590.660,44
88,7
Summe Finanzhaushalt
2.322.800,00
21.541.760,44
23.864.560,44
76,7
9.564.100,00
21.541.760,44
31.105.860,44
100,0
Summe
2. FINANZHAUSHALT
von den Ermächtigungsüberträgen entfallen auf:
a) Einzahlungen
681
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Summe Einzahlungen
b) Auszahlungen
7871
7872
7873
787
Hochbauten
Tiefbauten
Technische und sonstige Anlagen
Baumaßnahmen
783
Erwerb von beweglichen Sachen
des Anlagevermögens
784/785 Erwerb von Finanzvermögen
781
Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen
GESAMTSUMME
99
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
2. Einzeldarstellung nach Kontierung - Ergebnishaushalt
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2017 in €
Bemerkung
ERGEBNISHAUSHALT
Bereich Oberbürgermeister
1110-100
100030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, Budget OB
2.300
1110-100
100030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget OB
2.100
1114-110
110260
44310090 Aktivitäten Frauenbüro
5.200 Projekte
1114-130
130460
44310090 Internationale Stadt - Praktikantenplätze
1.300
1114-130
L13011140800 44310090 Internationale Stadt - Projekte, Gebäudebeschilderung
1133-160
L16011330401 44284000 Beraterkosten Werbenutzungsvertrag
25.800
1222-150
L15012220010 42110020 Unterhalt der Gebäude in Eggingen
20.900 Sanierung örtlicher Gebäude
1222-150
L15012220020 42110020 Unterhalt der Gebäude in Einsingen
53.600 Planung Retensionsflächen für
1222-150
L15012220020 42110020 Unterhalt der Gebäude in Ermingen
8.000 Sanierung örtlicher Gebäude
1222-150
L15012220060 42110020 Unterhalt der Gebäude in Lehr
54.000 Sanierung örtlicher Gebäude
1222-150
L15012220070 42110020 Unterhalt der Gebäude in Mähringen
70.000 Sanierung örtlicher Gebäude/Straßen
211001-610*L15021100040 42110020 Unterhalt der Gebäude in Gögglingen /Donaustetten
9.900 Förderung von Kleinprojekten
117.200 Sanierung Personal WC u. Schankbereich
Riedlenhalle
3650010166 L15036501151 42110020 Unterhalt der Gebäude in Jungingen
23.400 Reparaturarbeiten Kindergarten "Unter den
Apfelbäumen"
5410-750 * L15054100080 42120010 Unterhalt der Straßen, Wege, Plätze in Unterweiler
78.000 Sanierung örtl. Geh- und Radwege
1110-100
74.700 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2016
100030
44980010 Budgetübertrag (aus 2016 und Vorjahren)
Summe Bereich Oberbürgermeister
546.400
* In der Teilergebnisrechnung werden diese Beträge beim Fachbereich Bildung und Soziales und Stadtentwicklung, Bau und Umwelt dargestellt
Bereich Zentrale Steuerung
1110-200
200030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, Budget ZS
1110-200
200030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget ZS
1112-240
L24011120000 42720000 Steuerungsunterstützung - Software
15.000 Zur Abwicklung von Projekten
1112-240
L24011120000 44294000 Steuerungsunterstützung - Beraterkosten
20.000 Zur Abwicklung von Projekten
1112-240
L24011120400 42620000 EDV-Service - Fortbildung IT
1112-240
L24011120001 44294000 ulm 2.0 - Stadt von morgen - Beraterkosten
1110-200
200030
44980010 Budgetübertrag (aus 2016 und Vorjahren)
Summe Bereich Zentrale Steuerung
4.000
2.200
6.700 Aus- und Fortbildung
63.000 Zur Abwicklung des Projekts
369.000 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2016
479.900
Bereich Zentrale Dienste
1121-322
320460
42710010 Arbeitssicherheit
42710010 Wissenschaftspreis
1130-340
340060
5750-340
L34057500300 42710010 Fischerstehen - Vorlaufkosten
1126-310
300030
44980010 Budgetübertrag (aus 2016 und Vorjahren)
Summe Bereich Zentrale Dienste
2.400 Fortführung der Gefährdungsbeurteilung
20.000 Verleihung erfolgt 2017
6.700
316.000 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2016
345.100
Bereich Bürgerdienste
1220-410
400030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, Budget BD
1220-410
400030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget BD
1220-410
L41012200005 44294000 BD-Neubau, Organisationsprojekt
20.000 Finanzierung externe Beratung
1222-430
430160
44294000 Beraterkosten für Teamentwicklung
17.000 Projekt
1220-410
400030
44980010 Budgetübertrag (aus 2016 und Vorjahren)
Summe Bereich Bürgerdienste
4.700
3.800
457.000 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2016
502.500
100
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2017 in €
Bemerkung
Fachbereich Kultur
Fachbereichsleitung
1110-500
500030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, FB-Budget KU
1110-500
500030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget KU
1110-500 500030
44980010 Budgetübertrag (aus 2016 und Vorjahren)
Zwischensumme Fachbereichsleitung
3.000
2.300
16.000 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2016
21.300
Hauptabt. Kultur
2810-510
L51028100100 43180000 Kulturförderung
2810-510
L51028100102 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse für Sachleistunge
2810-510
L51028100103 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse bes. Anlass
2810-510
L51028100104 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse Jugend.-Arbeit
2810-510
L51028100203 42710020 Berblinger Preis
15.000
2810-510
L51028100204 42710010 Projektförderung allgemein
12.600
2810-510
L51028100206 43180000 Projektförderung Kinder- und Jugendtheater
2.200
2810-510
L51028100208 42710010 A-Capella-Award Ulm
7.800
2810-510
L51028100210 43180000 Kulturelle Bildung-Junge Bühne
5.000
2810-510
L51028100213 42710010 Förderpreis - Junge Ulmer Kunst
9.300
2810-510
L51028100214 42710010 Kulturentwicklungsplanung
7.200
2810-510
L51028100217 42710010 Kulturnacht
37.200
2810-510
L51028100220 42710010 Migrationsgeschichte, Fortführung Projekt
22.700
2810-510
L51028100222 42710010 Nutzungskonzept Wilhelmsburg
2810-510
L51028100227 42710010 Zentrales Kunstdepot
Zwischensumme Abteilung Kulturelle Angelegenheiten
18.700
900
9.500
8.600
2.100
11.100
169.900
Museum
2520-520
2520
520
L52025200328 42710010 Sonderausstellung
S d
t ll
Fried
Fi d
32 800
32.800
Archiv
2531-530
L53025210103 42710010 Reformation in Ulm - Vorlaufkosten
10.000
Theater
2610-540
540030
44980010 Budgetübertrag (aus 2016 und Vorjahren)
Musikschule
2630-550 L55026300505 42710010 Deutscher Orchester Wettbewerb
2630-550
550030
44980010 Budgetübertrag (aus 2016 und Vorjahren)
522.000 Budgetüberschuss bis 2016
27.700
537.000 Budgetüberschuss bis 2016
Stadtbibliothek
2720-560 L56028200600 44310090 Bibliothek - Jubiläum
18.900
2720-560
560060
44980010 Budgetübertrag (aus 2016 und Vorjahren)
38.000 Budgetüberschuss bis 2016
Stadthaus
2810-570 570060
44980010 Budgetübertrag (aus 2016 und Vorjahren)
95.000 Budgetüberschuss bis 2016
Summe Fachbereich Kultur
1.472.600
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereichsleitung
1110-600
600030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, FB-Budget BuS
1110-600
600030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget BuS
1110-600
600030
44980010 Budgetübertrag (aus 2016 und Vorjahren)
288.000 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2016
1110-600
600030
44980020 Übertrag
400.000 Gutschrift vorabdotierter Bereich
Es handelt sich um eine vorläufige Gutschrift.
Die endgültige Höhe der vorzunehmenden
Gutschrift wird im Laufe des Jahres 2017
ermittelt.
Zwischensumme Fachbereichsleitung
61.800
4.300
754.100
101
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2017 in €
Bemerkung
Bildung und Sport
Schulen
2110-610
610130
42750000 Bildungsplanreform
9.900
211001-610 L61021100197 42740000 Schulische Inklusion - Lehr- und Unterrichtsmittel
41.500
211001-610 L61021100198 42910000 Schülerakademie, Honorare
7.500
214002-610 L61021400200 44310090 Ganztagesbetreuung, Beraterleistungen
29.000
214002-610 L61021400201 42110020 Mensa Kuhberg
84.500 Instandhaltungskosten
214002-610 L61021400201 43170000 Mensa Kuhberg
15.600 Zuschuss für Schüleressen
2150-610
L61021500100 42710010 Bildungsmesse
28.100
2150-610
L61021500101 42710010 Bildungsbüro, Bildungsnetzwerk
2150-611
610260
44520000 Medienzentrum
Zwischensumme Schulen
6.300 Veranstaltungen in 2017
6.500 Abrechnung mit Landratsamt erfolgt 2017
228.900
Schulen - Teilbudgetierung
211001-610 L610211001++ 42210020 Teilbudget - Grundschulen
97.000
211002-610 L61021100200 42210020 Teilbudget - Werksreal- und Gemeinschaftsschulen
27.700
211003-610 L61021100300 42210020 Teilbudget - Grund-/Werksreal-/Gemeins.-schulen
32.000
211004-610 L610211004++ 42210020 Teilbudget - Realschulen/Gemeinschaftsschulen
21006-610 L610211006++ 42210020 Teilbudget - Gymnasien
94.600
191.600
2120-610
610165
42210020 Teilbudget - Sonderschulen/Schulkiga
15.600
21200102
L61021200100 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Geistigbehinderte
13.500
21200105
L61021200102 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Sprachbehinderte
3.600
21200106
L61021200104 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Körperbehinderte
24.300
21200107
L61021200106 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Erziehungshilfe
212002-610 L610212002++ 42210020 Teilbudget
g - Förderschulen
2.400
12.000
21200304
L61021200302 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Sprachbehinderte
2.100
21200305
L61021200304 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Körperbehinderte
20.800
21200306
L61021200306 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Erziehungshilfe
21200307
L61021200308 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Kranke
2130-610
L610213001++ 42210020 Teilbudget - Berufliche Schulen
Zwischensumme Teilbudgetierung
Teilbudget mit Übertragungsrecht
700
2.000
268.000
807.900
Sport
4210-610
L61042100102 43180000 Laufende Sportförderung
59.900 Umstellung der Förderung
4240-610
610466
43170000 Donaubad, Instandhaltungsbudget an InterSPA
86.300
4241-611
610462
42210020 Neuanschaffung von Sportgeräten
19.500
Zwischensumme Sport
165.700
Zwischensumme Bildung und Sport
1.202.500
Soziales
311001-670 670030
42710010 Sozialraumorientierung - Räumlichkeiten
3140-670
670660
44310075 Flüchtlingsunterkünfte
3140-671
L67031400000 42210020 Bürgerschftl. Engagement - Unterhalt Maschinen/Gerä
3140-621
L62031400101 42220020 Bürgerschftl. Engagement - Erwerb Fachausstattung
362002-670 L67036200210 42710010 Jugendsozialarbeit - Projekt "Zimmer frei"
5.000
38.600 WLAN-Vernetzung
2.900
8.300 Erwerb Fachausstattung erfolgt 2017
1.300 Abrechnung des Projekts
362004-670 L67036200400 42210020 Jugendarbeit, Maschinen u. Betriebsgeräte
3.000 Anschaffung erfolgt 2017
362004-970 L67036200405 42210020 Jugendhaus Eselsberg, Maschinen u. Betriebsgeräte
1.100 Anschaffung erfolgt 2017
362004-970 L67036200407 42210020 Jugendhaus Insel Weststadt, Maschinen u. Betriebsger
4.100 Anschaffung erfolgt 2017
362004-970 L67036200411 42210020 Jugendhaus Wiblingen, Maschinen u. Betriebsgeräte
7.900 Anschaffung erfolgt 2017
Zwischensumme Soziales
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
72.200
2.028.800
102
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2017 in €
Bemerkung
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Fachbereichsleitung
1110-700 700030
42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, FB-Budget StBU
9.500
1110-700
700030
42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget StBU
8.600
1110-700
L70011100101 42910010 Projekt Baulogistik - Kost 2020
1110-700
700030
44980010 Budgetübertrag
Zwischensumme Fachbereichsleitung
Feuerschutz
1260-720 720360
42610000 Dienst- und Schutzkleidung
Zwischensumme Feuerschutz
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
5110-740 L74051100003 42710010 Projekt Wissenschaftsstadt Signalethik
Zwischensumme Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Verkehrspl., Str.-bau, Grünfl., Vermessung
2530-750 750362
42120050 Tiergarten, Unterhalt der gärtn. Anlagen, Außenanlage
2530-750
96.500 Fortführung des Projekts
314.000 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2016
428.600
28.300 Sonderfaktor Beschaffung von Feuerwehrhelmen
28.300
30.000 Fortführung des Projekts
30.000
15.000 Restarbeiten
750362
42710010 Tiergarten, Umsetzung sicherheitstechn. Vorgaben
7.500
2530-750
750362
42710070 Tiergarten, Umsetzung Werbekonzept
3.300 Fortsetzung Konzept
5111-750
L75051110700 42710060 Kartographie
5410-750
750513
42120010 Unterhalt Verkehrstechnik
5410-750
750610
42120010 Unterhalt Straßen, Wege Plätze
5410-750
750610
42710050 Straßenentwässerung
5410-750
750611
42120010 Unterhalt Ingenieurbauwerke
5410-750
750760
44294000 Task Force Linie 2, Werbenutzungsvertrag
5410-750
L75054100100 42120011 Unterhalt Feldwege
5430-750
L75054300100 42120010 Radweg L240 Unterweiler-Donaustetten-Erbach
5440-750
L75054400100 42120010 Radweg
d
entlang
l
der
d B 10
5440-750
L75054400400 42120010 Unterhalt Ingenieurbauwerke, Adenauerbrücke
5470-750
750761
5510-750
L75055100100 42120050 Unterhalt der Grünanlagen und Spielplätze
42710010 ÖPNV, Umsetzung Nahverkehrsplan
5520-720
L75055200000 43150000 Gewässerschutz/Wasserbaul. Anlagen Zuschuss an EB
8.000 Druck Stadtplan/Cityplan in 2017
34.700 Abrechnung erfolgt 2017
165.000 Abrechnung erfolgt 2017
72.400 Schlussrechnung 2016
413.000
20.000
116.500
27.500 in Planung
40.000 Schlussrechnung
hl
h
100.000 Schlussrechnung
41.600
256.300
58.300 Schlussrechnung 2016
Zwischensumme Verkehrspl., Str.-bau, Grünfl., Vermessung
1.379.100
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
1.866.000
Gesamt
7.241.300
103
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
3. Einzeldarstellung nach Kontierung - Finanzhaushalt
Profit
Center
Projekt /
Auftrag
Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2017 in €
Bemerkung
FINANZHAUSHALT
a) Einzahlungen
Fachbereich Bildung und Soziales
211006-610 7.21100604.91 68110000 Zuschuss vom Land für Erweiterung Scholl-Gymnasium
-26.200,00 Endabrechnung erfolgt 2017
211006-610 7.99999000.20 68110000 Zuschuss vom Land für Erweiterung Kepler-Humboldt-Gym.
-285.400,00 Endabrechnung erfolgt 2017
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
-311.600,00
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
1260-720
7.12609000
5110-740
7.51100004.91 68110000 Zuschuss vom Land für Sanierung Weststadt II
68110000 Zuschuss vom Land für Feuerwehrfahrzeuge
-177.000,00 Zahlung erfolgt nach Bewilligung 2017
5110-740
7.51100006.91 68110000 Zuschuss vom Land für Sanierung Dichterviertel
-989.000,00 Zahlung erfolgt nach Bewilligung 2017
5110-740
7.51100007.91 68110000 Zuschuss vom Land für Sanierung Wengenviertel
-455.300,00 Zahlung erfolgt nach Bewilligung 2017
5410-750
7.54100002
-430.000,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
5410-750
7.54100006.91 68110000 Zuschuss vom Land für Ausbau Stelzenäcker
-300.000,00 Endabrechnung erfolgt 2017
5410-750
7.54100015.91 68110000 Zuschuss vom Land für San. Ortsdurchf. B10-Westringt.
-160.000,00 Endabrechnung erfolgt 2017
5410-750
7.54100016
68110000 Zuschuss vom Land für Ausbau Mittlerer Ring
-275.000,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
5410-750
7.54100028
68110000 Zuschuss vom Land für Verkehrsanbindung Wilhelmsburg
5410-750
7.54100058
68120000 Zuschuss von Kommunen für Sanierung Herdbrücke
5410-750
7.54100202
68110000 Zuschuss vom Land für Erneuerung Straßenbeleuchtung
5410-752
7.54108500.91 68110000 Zuschuss vom Land für Bau von Radwegen
-27.000,00 Endabrechnung erfolgt 2017
5410 752
5410-752
7 54108501 91 68110000 Zuschuss vom Land für Fahrradstraße Zeitblomstraße
7.54108501.91
-48.000,00
48 000 00 Endabrechnung erfolgt 2017
68110000 Zuschuss vom Land für Verb. Straße L 1260-Wiblinger Ring
-73.000,00 Zahlung erfolgt 2017
-45.200,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
-379.000,00 Abrechnung mit Neu-Ulm erfolgt 2017
-56.000,00 Zahlung erfolgt 2017
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
-3.414.500,00
Summe Einzahlungen
-3.726.100,00
b) Auszahlungen
Bereich Oberbürgermeister
1133-160
7.1133003
78710020 Sanierung Wohnhaus "Unter der Metzig 7"
12.980,52 Maßnahme im Bau
5510-160
716055100090 78730020 Kleinmaßnahmen Kleingärten, Abbruchmaßnahmen
17.000,00 Ausführung erfolgt im Frühjahr 2017
5550-160
716055500090 78720010 Kleinmaßnahmen Forst-/Landwirtschaft, Ausbau Forstweg
10.000,00 Ausführung erfolgt 2017
5750-160
7.57500005
78710020 Sanierung Tiefgarage CCU
Summe Bereich Oberbürgermeister
156.400,00 Sanierung wird 2017 abgeschlossen
196.380,52
Bereich Zentrale Steuerung
1112-240
7.11120002
Dokumentenmanagementsystem Soft-/Hardware
98.700,00
1112-240
7.11120004
Zentrale Kleinmaßnahmen Soft-/Hardware
355.574,76
1112-240
7.11120005
Dezentrale Kleinmaßnahmen Soft-/Hardware
518.133,80
1112-240
7.11120006
78310080 Geodatenmanagement - Software
1112-240
7.11120007
78310080 Techn. Migration Internet und Mitarbeiterportal
259.300,00
1112-240
7.11120010
78310080 Unified Communications - Software
150.000,00
Summe Bereich Zentrale Steuerung
2.000,00
1.383.708,56
Bereich Zentrale Dienste
104
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
Profit
Center
Projekt /
Auftrag
1120-310
7.11200001
1126-330
733011260090 78310080 Kleinmaßnahmen ZD-Beschaffung, neues Bestellsystem
Sachkonto
Bezeichnung
78730020 Fernsprechzentrale, Umstellung auf VoIP-Technologie
Summe Bereich Zentrale Dienste
Ermächtigungsüberträge nach
2017 in €
Bemerkung
90.282,97 Projekt läuft
4.500,00 Beschaffung erfolgt 2017
94.782,97
Bereich Bürgerdienste
1220-410
7.12200001
78710010 Neubau Verwaltungszentrum BD
215.849,92 Maßnahme im Bau
1220-410
7.12210001
78710020 Modern. Geb. Sattlergasse 2-4 (Familienbildungsstätte)
163.000,00 Schlusszahlungen für Pavillionanbau
1220-410
741012200090 7210020 Soft-/Hardware für den Fachbereich
1220-410
741012200090 78310010 Anschaffung teilstationäre Geschwindigkeitsüberwachung
Summe Bereich Bürgerdienste
1.300,00
219.000,00
599.149,92
Fachbereich Kultur
Kulturelle Angelegenheiten
2810-510 751028100090 78730010 Erwerb von Kunstwerken - Kunst am Bau
10.000,00
Museum
2520-520
7.25200002
47.200,00 Schlusszahlung für Planungsleistungen
2520-520
75202500090 78310040 Ankauf von Kunstwerken
Archiv
2521-530
753025210090 7210010 Kleinmaßnahmen Archiv -Einrichtung
106.300,00 Fahrregalanlage in der Pionierkaserne
Theater
2610-540
7.26100001
363.561,85 Maßnahme im Bau
Musikschule
2630-550 7.26300001
2630 550
2630-550
78710020 Erweiterung und Sanierung Ulmer Museum - Planung
78710020 Ulmer Theater - Generalsanierung
78710020 Musikschule, Umstrukt. Verwalt. + Akustikverbesserung
755026300090 78310040 Musikschule
M ik h l - M
Musikinstrumente
iki
Summe Fachbereich Kultur
6.500,00
10.300,00 Verbess. Schallschutz steht noch aus
18 600 00
18.600,00
562.461,85
Fachbereich Bildung und Soziales
Bildung und Sport
Schulen - Teilbudgetierung
211001-610 761021100100
Grundschulen-Maschinen,Werkzeuge,Lehrm.
211002-610 761021100200
Werksrealschulen-Maschinen,Werkzeuge,Lehrm.
71.100,00
6.500,00
211003-610 761021100390
Grund-/Werksrealsch. - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
23.500,00
211004-610 761021100490
Realschulen - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
41.900,00
211006-610 761021100690
Gymnasien - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
42.200,00
212002-610 761021200290
Förderschule - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
22.900,00
21200102
761021200100
Schule f. Geistigbeh., SchulKiGa- Maschinen, Werkzeuge
1.000,00
21200106
761021200104
Schule f. Körperbeh., SchulKiGa- Maschinen, Werkzeuge
600,00
21200301
761021200301
Schule f. Geistigbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
8.400,00
21200304
761021200303
Schule f. Sprachbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
1.100,00
21200305
761021200305
Schule f. Körperbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
8.100,00
21200306
761021200307
Schule f. Erziehungshilfe- Maschinen, Werkzeuge, Lehrm.
8.200,00
21200307
761021200308
Hans Lebrecht-Schule
6.700,00
2130-610
761021300190
Gewerbliche Schulen - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
Zwischensumme Teilbudgetierung
Schulen - Einrichtung / Bau
2110-610 761021000090 7210010 Schulverwaltung - Büroeinrichtung
211001-610 7.21100105
78710010 Schule mit KITA in Unterweiler
211001-610 7.21100107
78710020 Sanierung Schulhof Riedlen Grundschule
Teilbudget mit
Übertragungsrecht
378.800,00
621.000,00
7.200,00
569.001,47 Maßnahme im Bau
2.000,00 Schlusszahlung
105
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
Profit
Center
Projekt /
Auftrag
Sachkonto
Bezeichnung
211001-610 7.21100108
78710010 Grundschule Eichenplatz, Neubau Mensa
211001-610 7.21100110
78710020 Erweiterung Foyer der Sporthalle GÖ/DO
Ermächtigungsüberträge nach
2017 in €
Bemerkung
121.486,44 in Planung
51.400,00 Maßnahme im Bau
211001-610 761021100190 78710020 Verlässliche Grundschule, Erweit., Um- u. Ausbau
31.000,00
211003-610 7.21100310
78710010 A.-Stifter Schule,Neubau Mensa/Betreuung - Planungsrate
43.901,73 Planung in Vorbereitung
211006-610 7.21100603
78180000 Umbau und Erweiterung St. Hildegard-Schule - Zuschuss
17.398,73 Auszahlung nach Baufortschritt
211006-610 7.21100605
78710010 Neubau Turnhalle Kepler-Humboldt-Gymnasium
81.000,00 Schlusszahlungen
211006-610 7.21100614
78710020 Anna Essinger Schulzentrum, Erweiterung - Planung
Hans-Lebrecht-Schule, Neubau
199.000,00 in Planung
21200307
7.21200001
21200305
761021200305 78310010 Kleinmaßnahmen Bodelschwingh Schule - Betriebseinrichtung
2130-610
7.21300004
78710020 Sanierung Kornhausplatz
2130-610
7.21300005
78710020 Sanierung Schulzentrum Kuhberg
69.582,54 Maßnahme im Bau
2130-610
7.21300007
78710020 Erweiterung Friedrich-List-Schule
395.522,71 Maßnahme im Bau
214002-610 761021400290 78310010 Ganztagesbetreuung- Mensen
2520-610
918.800,00 Maßnahme im Bau
5.500,00
44.900,00 Schlusszahlungen
75.000,00
761025200090 78310040 NaBi, Einrichtung Magazinraum
2.100,00
2710-610 761027100090 78180000 Familienbildungsstätte - Investitionszuschuss
Zwischensumme Schulen - Einrichtung / Bau
8.700,00
Zwischensumme Schulen
3.264.493,62
Sport
4240-610
7.42400005
78710020 Modernisierung Donauerlebnisbad
4240-610
7.42400007
78710020 Sanierung Donaubad
755.701,78 Maßnahme im Bau
4240-610
742400008
78430000 Gründung Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH
146.000,00
4240-610
7.42400009
78310010 Übernahme Donaubad
402.000,00
4241-610
7.42410006
78730020 Generalsan. Kunstrasen SSV Stadionstraße
148.000,00 Schlusszahlungen
4241-610
76104240390 78310040 Donaustadion - Beschaffung Sportgeräte
4241-610
76104240390 78730010 Donaustadion - Herstellung Geräteschuppen
4240-611
7.42400004
4241-611
761042410290 78310010 Sportzentrum Kuhberg, Sanierung Ausstattung LZ Turnen
78710020 Mehrzweckhalle u. Schwimmbad Einsingen, Sanierung
40.000,00 Schlusszahlungen
44.600,00
7.200,00
889.000,00 Schlusszahlungen
290.000,00 Ausführung erfolgt 2017
Zwischensumme Sport
2.722.501,78
Zwischensumme Abteilung Bildung und Sport
5.986.995,40
Soziales
3650-650
765036500090 78310010 Kleinmaßn. städt. KITAS - Einricht. Küche, Zeitblomstr. 7
3650-650
765036500090 78730020 Kleinmaßnahmen städtische KITAS - Spielgeräte
3650-660
766036500090 78180000 Kleinmaßnahmen KIBU - Investitionszuschüsse
265.000,00 Auszahlung nach Anforderung
3140-670
7.31400001
78710020 Sanierung Flüchtlingswohnheim Römerstraße
385.000,00 Schlusszahlungen u. Planung weitere BA
3140-620
7.31400005
78310010 Hindenburgkaserne Flüchtlingsunterbringung M105
7.200,00
24.600,00
80.000,00 Maßnahme im Bau
3140-620
7.31400008
Neubau Flüchtlingsunterbringung Eschwiesen III
303.400,00 Maßnahme im Bau
3140-620
7.31400009
78710010 Neubau Flüchtlingsunterbringung Böfing. Weg 3
681.863,18 Maßnahme im Bau
3140-620
7.31400014
78710020 Umbau Hindenburgkaserne Gebäude 2 M101
3140-670
767031400090 78310010 Flüchtlingsunterbringung, Beschaffung Betriebseinrichtung
362001-670 787036200190 78180000 Kinder-/Jugendarbeit - Investitionszuschüsse
362004-670 767036200490 78310010 Einrichtung der Jugendarbeit - Betr.-einrichtung
3140-671
7.31400018
78710020 Umbau Bürgerhaus Böfingen - Planung
3140-671
767131400090 78730020 Bürgerzentren, Einhausung Müllboxen
15.000,00 Schlusszahlung
7.900,00
34.700,00 Auszahlung nach Baufortschritt
3.000,00
40.000,00 in Planung
18.700,00
Zwischensumme Soziales
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
7.853.358,58
106
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
Profit
Center
Projekt /
Auftrag
Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2017 in €
Bemerkung
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Gebäudemanagement
5230-710
7.52300002
78710020 Wilhelmsburg Infrastruktur
5230-710
7.52300005
78710020 Wilhelmsburg Sanierung Innenhof
1124-711
771111240090 78730010 Kleinmaßnahmen Gebäude
17.000,00 Baumscheibe Parkplatz Ob. Donaubas.
5730-711
7.57300001.04 78730010 BHKW in MZH/Schwimmbad Einsingen
40.000,00 Schlusszahlungen
5730-711
7.57300050
78730010 Weitere Photovoltaikanlagen in Ulm
11.000,00 Fortführung der Maßnahmen
5730-711
7.57300054
78730010 Neubau PV-Anlage Schule/Kita Unterweiler
Zwischensumme Gebäudemanagement
251.520,11 Maßnahme im Bau
37.472,84 Projekt- und Baubeschluss erfolgt 2017
8.000,00 Schlusszahlungen
364.992,95
Feuerwehr
1260-720
7.12600004
78710010 Neubau Feuerwehrgerätehaus Ermingen
1260-720
7.12600005
78710020 Hauptfeuerwehr Ulm ILS-Technik
1260-720
7.12600006
78710020 Sanierungskonzept Feuerwehrgerätehäuser
1260-720
7.12609000
78310040 Feuerschutz - Kraftfahrzeuge
1260-720
772012600090 78310010 Feuerwehr - Betriebseinrichtungen
1260-720
772012600090 78730020 Feuerschutz - Erhaltung techn. Betrieb der integr. Leitstelle
Zwischensumme Feuerwehr
9.000,00 Schlusszahlungen
1.058.576,00 Ausschreibung / Vergabeverfahren läuft
28.370,25 Maßnahme im Bau
165.000,00 Fahrzeuge sind bestellt
8.300,00 Küchenumbauprojekt
10.000,00
1.279.246,25
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
5110-740
7.51100004
78150000 Sanierung Weststadt II
246.100,00 Fortführung der Maßnahme
5110-740
7.51100005
78150000 Sanierung Oberer Kuhberg
323.500,00 Fortführung der Maßnahme
5110-740
7.51100006
78150000 Sanierung Dichterviertel
1.578.000,00 Fortführung der Maßnahme
5110-740
7.51100007
78150000 Sanierung Wengenviertel
1.390.600,00 Fortführung der Maßnahme
5110-740
774051100090 78310040 Kleinmaßn. Umwelt/Stadtplanung, Technikrechner
Zwischensumme Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
16.000,00
3.554.200,00
Verkehrsplanung, Straßenbau, Grünflächen, Vermessung
1125-750
7.11250002
78710010 Baubetriebshof, Stützpunkt Kaltwässerle 2. BA
1125-750
775011250090 78310010 Baubetriebshof - Maschinen und Betriebseinrichtungen
12.400,00 Restbeschaffung erfolgt 2017
2530-750
775025300090 78310010 Tiergarten - Betriebseinrichtung
26.400,00
5410-750
7.54100001
78310080 Straßendatenbank - Software
243.239,13 Maßnahme im Bau
172.300,00 Fortführung des Projekts
5410-750
7.54100002
78720020 Verb.-Straße L 1260-Wiblinger Ring
796.639,99 Maßnahme im Bau
5410-750
7.54100006
78720020 Ausbau Stelzenäcker
370.000,00 Schlussrechnungen
5410-750
7.54100007
78720020 Radweg Böfinger Steige
137.000,00 Schlussrechnungen
5410-750
7.54100009
78730020 Erneuerung von Signalanlagen, Umrüstung auf LED
114.358,39 Fortführung der Maßnahme
5410-750
7.54100010
78720020 Sanierung Beringerbrücke - Planung
119.147,45 Projekt in Planung
5410-750
7.54100013
78720010 Neuordnungskonzept OD Jungingen
89.000,00 Schlussrechnungen
5410-750
7.54100014
78720010 Anschluss A 8, Verlängerung Eiselauer Weg
152.368,99 Baubeginn 2017
5410-750
7.54100015
78720020 San. Bauwerke Ortsdurchf. B10-Westringtunnel
220.145,28 Fortführung der Maßnahme
5410-750
7.54100016
78720020 Ausbau Mittlerer Ring
5410-750
7.54100018
78720010 Bahnbrücke Mergelgrube
74.754,08 Vergabe 2017, Baubeginn Ende 2017
5410-750
7.54100019
78720020 Neugestaltung Sattlergasse / Weinhofberg
15.100,00 Schlusszahlungen
5410-750
7.54100020
78720020 Frauenstraße 2. BA (SÜD)
11.000,00 Schlusszahlung
1.708.881,68 Maßnahmen im Bau
107
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
Ermächtigungsüberträge nach
2017 in €
Profit
Center
Projekt /
Auftrag
5410-750
7.54100021
78720020 Karlstraße, Neugestaltung
5410-750
7.54100026
78720010 Lärmschutzprogramm - städt. Baumaßnahmen
5410-750
7.54100028
78720020 Verkehrsanbindung Wilhelmsburg - Planung
773.922,49 Maßnahme im Bau
5410-750
7.54100034
78720020 Sanierung Kreisstraße 9906, Göggl. Wald
399.926,00
5410-750
7.54100035
78720020 Sanierung Verkehrswege Beim Türmle
814.534,20
5410-750
7.54100036
78720020 Öffentliche Grünfläche am Ziegelländeweg
43.000,00 Schlusszahlungen
5410-750
7.54100037
78720020 Auflastung Brücke Schillerstrasse
90.000,00 Abrechnung der Planung
5410-750
7.54100043
78720010 Hangsicherung Lindenhöhe/Fußweg HfG
50.000,00 Projekt in Planung
5410-750
7.54100049
78720020 Sanierungskonzept Ing. Bauwerke, Ludwig-Erhard-Brücke
66.182,75 Projekt in Planung
5410-750
7.54100054
78720020 Sanierung Lautengasse Süd
235.000,00 Maßnahme im Bau
5410-750
7.54100056
78720010 Prov. Umbau Zentraler Omnibusbahnhof
628.999,79 Maßnahme im Bau
5410-750
7.54100058
78720020 Sanierung Herdbrücke
145.600,00 Maßnahme im Bau
5410-750
7.54100201
78730010 Lichtkonzept Ulm 1
100.000,00 Fortführung des Projekts
5410-750
7.54100202
78730020 Erneuerung Straßenbeleuchtung
100.000,00 Fortführung des Projekts
5410-750
775054100091 78730020 Gemeindestraßen - Brückensanierungen
57.000,00 Schlussrechnungen
5410-750
775054100093 78720020 Gemeindestraßen - Straßensanierung / Belagserneuerung
14.000,00 Schlussrechnung
5410-750
775054100094 78720010 Straßenbegleitgrün - Stammbäume
37.000,00 Ersatz wegen Eschentriebsterben
5410-750
775054100290 78730020 Straßenbeleuchtung - Umbau
5410-752
7.54108500
78720010 Bau von Geh- und Radwegen
56.400,00 Maßnahme im Bau
5410-752
7.54108501
78720010 Fahrradstraße Zeitblomstraße
282.400,00 Maßnahme im Bau
5460-750
77505460090 78730010 Parkierungseinrichtungen, Umrüstung Parkscheinautomaten
24.700,00
5460-750
77505460090 78730020 Parkierungseinrichtungen, Flüssigkristallanzeige Parkleitsystem
64.300,00 Ausstehende Abrechnung
5470-750
7.54700001.50 78310040 Ausbau d. Linie 2, Öffentlichkeitsarbeit
16.735,73 Fortführung des Projekts
5470-750
7.54700002
78730010 Modernisierung von Haltestellen
54.896,41 Fortführung des Projekts
5470-750
7.54700004
78730010 Ausbau Fernbushalt Böfingen
5470-750
775054700090 78720020 ÖPNV; Wartehallen/Haltestellenmobilar
36.500,00
5510-750
7.55100002
78730010 Glacispark
99.353,69 Fortführung der Maßnahmen
5510-750
7.55100007
78730020 Sanierung Alter Friedhof
50.000,00 Schlusszahlungen
5510-750
7.55100013
78730020 Sanierung Spielplatz Klosterhof/Meinlohforum
62.500,00 Maßnahme im Bau
5510-750
7.55100901
78730020 Sanierung Spielplätze
15.300,00
5510-750
775055100090 7210020 Öffentliches Grün - Beschaffung von Tablets
5510-750
775055100090 78310080 Öffentliches Grün - pit-kommunal Lizenz
5510-751
7.54108999.1 78730010 Öffentliches Grün-Erschließung/Spielplätze
5520-750
7.55200002
78720010 Verlegung kleine Blau (City-Bahnhof)
5520-750
7.55200004
78730020 Erneuerung Hochwasserrückhaltebecken
Sachkonto
Zwischensumme Verkehrsplanung und Straßenbau
Bezeichnung
Bemerkung
2.159.979,32 Restarbeiten und Schlussrechnungen
71.385,67 Fortführung des Projekts
100.000,00 Schlussrechnungen
200.000,00 Umsetzung in 2017
13.900,00
8.700,00
202.000,00
76.800,00 Schlusszahlungen
176.400,00 Maßnahme wird 2017 fortgeführt
11.590.151,04
108
Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
Profit
Center
Projekt /
Auftrag
Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2017 in €
Bemerkung
Friedhofs- und Bestattungswesen
5530-760
7.55300001
78710020 Hauptfriedhof Ulm, San. Aussegnungshalle
35.000,00 Schlusszahlungen
5530-760
7.55300004
78730020 Neugestalt. Eingangsbereich Hauptfriedhof
31.000,00 Schlusszahlungen
5530-760
7.55300006
78710020 Sanierung Ortsteilfriedhöfe
16.227,80 Maßnahme in Planung
5530-760
776055300090 78720020 Friedhof- und Bestattungswesen - Tief- und Wegebau
Zwischensumme Friedhofs- und Bestattungswesen
30.000,00
112.227,80
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
16.900.818,04
Summe Auszahlungen
27.590.660,44
Gesamtsumme
23.864.560,44
109
Anlage 2
Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses
Behandlung von Überschüssen und
Fehlbeträgen *
Haushaltsjahr
Verlustvortrag
vom
Vorvorjahr
Verlustvortrag
vom
Vorvorvorjahr
Sonderergebnis
Ordentliches
Ergebnis
Verlustvortrag
vom Vorjahr
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1
2
3
4
5
Nr.
1
nachrichtlich: vorgetragene Fehlbeträge aus
Vorjahren zu Jahresbeginn
0
0
0
2
nachrichtlich: davon bereits im Rahmen des
ordentlichen Ergebnisses abgedeckt
nach § 49 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 20
GemHVO
0
0
0
3
verbleibende Beträge
0
0
0
4
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
5
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses
6
Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses
nach § 25 Abs. 1 GemHVO
7
Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen
Ergebnis mit einem Überschuss des
Sonderergebnisses
nach § 25 Abs. 2 Alt. 1 GemHVO
8
Verrechnung durch Entnahme aus der Rücklage
aus Überschüssen des Sonderergebnisses
nach § 25 Abs. 2 Alt. 2 GemHVO
0
9
Fehlbetragsvortrag längstens für drei Jahre
nach § 25 Abs. 3 GemHVO
0
0
0
10
Verrechnung auf das Basiskapital
nach § 25 Abs. 3 GemHVO
11
Verrechnung durch Entnahme aus der Rücklage
aus Überschüssen des Sonderergebnisses
nach § 25 Abs. 4 Satz 1 GemHVO
0
12
Verrechnung auf das Basiskapital
nach § 25 Abs. 4 GemHVO
0
15.454.756,63
50.969.685,07
50.969.685,07
15.454.756,63
0
0
0
0
* Es ist nur die Angabe des jeweiligen Vorgangs notwendig
110
Anlage 3
Übersicht über die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den verbindlich
vorgegebenen Produktbereichen und Produktgruppen
Ansatz
2016
Ergebnis
2016
Produktbereich 11 Innere Verwaltung
+
Erträge
16.867.625
19.538.480
-
Aufwendungen
-78.140.669
-80.288.311
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-61.273.044
-60.749.831
12.911.512
13.193.772
Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung
+
Erträge
-
Aufwendungen
-23.569.698
-22.414.561
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-10.658.186
-9.220.789
darunter Produktgruppe 12.60 Brandschutz
+
Erträge
986.887
1.014.449
-
Aufwendungen
-6.503.607
-6.413.775
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-5.516.720
-5.399.326
22.479.035
22.637.856
-21.280.729
-21.387.484
1.198.306
1.250.372
927.354
1.168.953
Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
Produktbereich 25 Museen, Archiv, Zoo
+
Erträge
-
Aufwendungen
-4.510.749
-4.973.115
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-3.583.395
-3.804.162
9.714.600
10.727.537
Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen
+
Erträge
-
Aufwendungen
-19.917.374
-19.566.134
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-10.202.774
-8.838.597
Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken,
kulturpädagogische Einrichtungen
+
Erträge
385.765
390.381
-
Aufwendungen
-4.165.438
-4.156.949
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-3.779.673
-3.766.568
Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege
+
Erträge
565.000
852.947
-
Aufwendungen
-4.080.612
-4.313.517
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-3.515.612
-3.460.570
40.528.999
40.407.762
Produktbereich 31 Soziale Hilfen
+
Erträge
-
Aufwendungen
-85.902.476
-85.866.734
Saldo ordentliches Ergebnis
-45.373.477
-45.458.972
15.018.146
14.859.172
=
darunter Produktgruppe 31.10 Grundversorgung und
Hilfen nach SGB XII
+
Erträge
-
Aufwendungen
-48.173.823
-47.839.987
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-33.155.677
-32.980.814
111
Anlage 3
Ansatz
2016
Ergebnis
2016
darunter Produktgruppe 31.20 Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach SGB II
+
Erträge
6.849.793
7.857.649
-
Aufwendungen
-17.131.177
-16.712.776
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-10.281.384
-8.855.127
24.500.687
28.211.393
Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
+
Erträge
-
Aufwendungen
-62.034.524
-65.755.973
Saldo ordentliches Ergebnis
-37.533.837
-37.544.580
2.378.553
4.902.293
=
darunter Produktgruppe 36.30 Hilfe für junge Menschen
und ihre Familien
+
Erträge
-
Aufwendungen
-13.748.170
-16.441.858
Saldo ordentliches Ergebnis
-11.369.616
-11.539.565
20.731.080
21.915.613
=
darunter Produktgruppe 36.50 Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege
+
Erträge
-
Aufwendungen
-41.829.849
-43.051.342
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-21.098.769
-21.135.729
50.000
24.585
Produktbereich 41 Gesundheitsdienste
+
Erträge
-
Aufwendungen
-367.800
-355.502
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-317.800
-330.918
darunter Produktgruppe 41.10 Krankenhäuser
+
Erträge
50.000
24.585
-
Aufwendungen
-281.200
-268.902
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-231.200
-244.318
1.406.728
1.222.029
Produktbereich 42 Sport und Bäder
+
Erträge
-
Aufwendungen
-7.532.758
-6.998.338
Saldo ordentliches Ergebnis
-6.126.030
-5.776.309
1.178.557
836.436
=
darunter Produktgruppe 42.40 Bäder
+
Erträge
-
Aufwendungen
-3.177.155
-2.516.138
Saldo ordentliches Ergebnis
-1.998.598
-1.679.702
227.628
385.401
=
darunter Produktgruppe 42.41 Sportstätten
+
Erträge
-
Aufwendungen
-413.124
-557.460
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-185.496
-172.058
Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung
+
Erträge
1.485.753
1.224.952
-
Aufwendungen
-4.774.271
-4.630.865
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-3.288.518
-3.405.914
1.507.324
2.752.566
Produktbereich 52 Bauen und Wohnen
+
Erträge
-
Aufwendungen
-2.877.839
-2.870.336
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-1.370.516
-117.770
112
Anlage 3
Ansatz
2016
Ergebnis
2016
Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
7.500.000
7.489.410
-40.000
-28.471
7.460.000
7.460.939
8.997.633
8.944.008
Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
+
Erträge
-
Aufwendungen
-36.659.553
-35.487.452
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-27.661.920
-26.543.444
darunter Produktgruppe 54.70 Verkehrsbetriebe/ÖPNV
+
Erträge
460.001
459.409
-
Aufwendungen
-3.460.243
-3.707.630
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-3.000.241
-3.248.221
Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege,
Friedhofswesen
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
4.529.567
4.448.687
-10.375.142
-10.041.324
-5.845.575
-5.592.637
darunter Produktgruppe 55.30 Friedhofs- und
Bestattungswesen
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
2.959.395
2.803.302
-2.974.975
-3.006.239
-15.580
-202.937
Produktbereich 56 Umweltschutz
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
1.025.092
733.222
-1.798.073
-1.614.412
-772.981
-881.189
1.839.527
1.858.254
Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus
+
Erträge
-
Aufwendungen
-4.486.495
-4.708.364
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-2.646.968
-2.850.110
336.493.000
353.026.301
Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft
+
Erträge
-
Aufwendungen
-93.171.800
-92.425.569
=
Saldo ordentliches Ergebnis
243.321.200
260.600.732
333.915.000
349.850.382
darunter Produktgruppe 61.10 Steuern, allgemeine
Zuweisungen, allgemein Umlagen
+
Erträge
-
Aufwendungen
-86.200.000
-87.552.596
=
Saldo ordentliches Ergebnis
247.715.000
262.297.786
2.578.000
3.175.919
darunter Produktgruppe 61.20 Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
+
Erträge
-
Aufwendungen
-6.971.800
-4.872.973
=
Saldo ordentliches Ergebnis
-4.393.800
-1.697.054
Produktbereich Summe
+
Erträge
-
Aufwendungen
=
Saldo ordentliches Ergebnis
493.715.200
518.853.095
-465.686.000
-467.883.410
28.029.200
50.969.685
113
Anlage 4
Verpflichtungsermächtigungen 2016
Produktgruppe
Projekt
Vorhaben
lt. Haushaltplan
2016
incl. Nachtrag
€
1112-240
7.11120004.03
Zentraler Bedarf
1112-240
7.11120004.13
Evaluation GDI-Software
1260-720
7.11120005.44
Medien- u. Kommunikationsplattform FW
145.000
1112-240
7.11120005.95
Neue Projekte (PSP nur für FiPlanung)
100.000
1112-240
7.11120010
Unified Communications
1133-160
7.11330001.01
Grunderwerb (Auszahlungen)
1220-410
7.12200001
Neubau eines Verwaltungszentrums BD
1260-720
7.12600005
Hauptfeuerwache Ulm ILS - Technik
eingegangene
Verpflichtungen
Belastung des Haushaltsjahres
2016
2017
2018
2019
€
€
€
€
100.000
30.000
70.000
16.200.000
7.000.000
6.637.000
6.000.000
680.000
680.000
67.000
67.000
242.019
242.019
1.593.667
500.000
137.488
137.488
262
262
9.357.437
7.626.770
637.000
825.000
1260-720
7.12609000
Feuerwehr Kraftfahrzeuge (teilakt.)
211001-610
7.21100105
Schule mit Kita in Unterweiler
1.630.000
2130-610
7.21300005
Sanierung Schulzentrum Kuhberg(teilakt.)
6.000.000
2130-610
7.21300007
Erweiterung Fried.-List-Schule
2.000.000
2530-750
7.25300004
Ertüchtigung Tiergarten
2720-560
7.27200001
Einführung RFID-Technologie (bei BI)
236.000
3140-670
7.31400015
Flüchtluntbr Proj. vorl. nur für Planung
4.600.000
5410-750
7.54100002
Verb.-Straße zwischen L260-Wibl.-Ring
5410-750
7.54100009
Erneuerung von Signalanlagen (teilakt.)
5410-750
7.54100014
Anschluss A8, Verlängerung Eiselauer Weg
3.475.000
5410-750
7.54100018
Bahnbrücke Mergelgrube
1.336.000
5410-750
7.54100026
Lärmschutzprogramm (teilakt.)
1.300.000
5410-750
7.54100028
Verkehrsanbindung Wilhelmsburg
5410-750
7.54100035
Sanierung Verkehrswege Beim Türmle
5410-750
7.54100039
City-Bahnhof
5410-750
7.54100041
Innenstadtprogramm
400.000
5410-750
7.54100042
Neugestaltung Keltergasse
550.000
5410-750
7.54100047
San. Einsteinstraße
5410-750
7.54100049
Sanierungskonzept Ing. Bauwerke
5410-750
7.54100052
Verlegung Rampe Schillerstraße
430.000
5410-750
7.54100053
Neubau Zentraler Omnibusbahnhof
200.000
5410-750
7.54100201
Lichtkonzept Ulm 1 (teilakt.)
200.000
5410-750
7.54100202
Erneuerung Straßenbeleuchtung (teilakt.)
400.000
5410-752
7.54108500
Bau von Radwegen (teilakt.)
300.000
5510-751
7.54108999.01
öffentl. Grün / Spielplätze
200.000
5410-751
7.54108999.02
Straßen
5410-751
7.54108999.03
Verkehrsgrün
150.000
5410-751
7.54108999.04
Straßenbeleuchtung
200.000
5470-750
7.54700002
Modernisi. von Haltestellen (teilakt.)
200.000
5510-750
7.55100003
Grünstreifen Blau - Weststadt (teilakt.)
295.000
5510-750
7.55100011
Sanierung Spielplatz Friedrichsau
620.000
5510-750
7.55100014
Gestaltung Donauufer
100.000
5510-750
7.55100901
Sanierung Spielplätze
155.000
5520-750
7.55200003
Hochwasserschutz Friedrichsau Ulm
500.000
5530-760
7.55300004
Neugestalt. Eingang H-Friedh. (teilakt.)
290.000
640.000
477.000
280.000
572.000
950.000
1.500.000
1.093.667
150.000
2.000.000
2.500.000
50.000
59.356.000
1.730.667
0
114
114
331.764.747,57
2.3. Infrastrukturvermögen
Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden,
Stiftungen od. and. kommunalen Zusammenschlüssen
1.560.204.830,03 €
91.700.774,54
3.5. Wertpapiere
insgesamt
107.951.138,20
946.842,14
935.249,67
128.773.375,82
111.227.939,25
10.125.257,03
6.638.897,00
49.766.328,75
3.4. Ausleihungen
3.3. Sondervermögen
3.2.
3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel)
2.9. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
0,00
506.596.389,17
2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.4. Bauten auf fremden Grundstücken
212.577.958,35
2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Sachvermögen (ohne Vorräte)
264.277.552,66 € -
143.260.000,00
104.980,14
0,00
0,00
21.173.651,00
45.717.772,72
2.247.152,73
1.140.267,15
414.638,14
0,00
10.471.422,68
18.947.193,47
20.508.146,39
292.328,24
3
2
1.199.932,54
Vermögenszugänge
im Haushaltsjahr****
zum
01.01.
des Haushaltsjahres ***
-4.297,00
208.328.214,75 € -
-111.000.000,00
-3.628.960,61
0,00
-1.739,75
0,00
0,00
-11.564,25
0,00
-28.816,00
0,00
-127.776,16
-59.526.656,28
-33.998.404,70
4
Vermögensabgänge
im Haushaltsjahr
2.726.166,00 €
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-53.704.501,72
1.033.149,66
100.407,38
0,00
0,00
9.154.486,33
39.217.260,25
1.102.984,32
370.047,78
5 **
Umbuchungen
im Haushaltsjahr
Vermögensveränderungen
Nachrichtlich:
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse
22.658.648,00
1.473.577,16
0,00
1.548.597,73
* "Anlagenspiegel"
** In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.9 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3)
*** entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres
**** einschließlich der nachaktivierten Buchwerte im Haushaltsjahr, deren Zugangsbuchung nicht über den Finanzhaushalt erfolgte
***** einschließlich der außerordentlichen Abschreibungen sowie der nachgeholten Abschreibungen aufgrund Nachaktivierung (nicht im Haushalt gebucht)
3.
2.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1
Vermögen
Stand des Vermögens
Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO* - Jahr 2016 - in €
0,00
107.506,00 € -
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.628,00
0,00
0,00
0,00
0,00
104.099,00
0,00
1.779,00
6
Zuschreibungen
im HHjahr
-2.615.670,89
38.237.891,22 €
0,00
0,00
0,00
-6.581,09
-565.663,76
0,00
-3.339.270,00
-984.640,53
-41.800,00
0,00
-14.725.240,47
-17.463.828,83
-424.650,52
-686.216,02
7
Abschreibungen
im Haushaltsjahr*****
23.065.152,00
1.575.297.616,72
123.960.774,54
104.427.157,73
946.842,14
926.928,83
149.381.363,06
103.241.210,25
10.056.353,17
6.894.931,00
50.110.350,89
0,00
336.537.639,95
487.874.456,78
199.766.033,84
1.173.574,54
8
(∑ Sp. 2 bis 6)
am 31.12.
des Haushaltsjahres
Stand des Vermögens
Anlage 5
115
Anlage 6
Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO - Jahr 2016
Art der Forderungen
1
Gesamtbetrag am 01.01.
des Haushaltsjahres *
Zugänge
im
Haushaltsjahr
Abgänge
im
Haushaltsjahr
Zuschreibungen
im Haushaltsjahr
Abschreibungen
im Haushaltsjahr
Gesamtbetrag am 31.12.
des Haushaltsjahres
EUR
2
EUR
3
EUR
4
EUR
5
EUR
6
EUR
1. Öffentlich-rechtliche
Forderungen
8.603.715,96
326.424.075,87
-324.854.965,02
0
0
7
10.172.826,81
2. Forderungen
aus Transferleistungen
7.162.231,29
16.665.067,94
-16.160.287,73
0
0
7.667.011,50
3. Privatrechtliche
Forderungen
5.220.697,01
284.059.212,51
-281.309.420,74
0
0
7.970.488,78
20.986.644,26
627.148.356,32
-622.324.673,49
0
0
25.810.327,09
Summe aller Forderungen
* entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres (hier: 31.12.2015)
116
Anlage 7
Schuldenübersicht - Jahr 2016 - in €
GesamtArt der Schulden (Gliederung richtet sich
betrag am
nach der Bilanz, Passivposten 4.1, 4.2 und
01.01. des
4.3 (Anleihen, Kreditaufnahmen inklusive Haushaltsjahres *
Kassenkredite und kreditähnliche
Rechtsgeschäfte)
1
1
Geldschulden
2
Gesamtbetrag zum 31.12.
des
Haushaltsjahres
3
davon mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1
Jahr **
4
über 1 bis
5 Jahre ***
5
mehr als 5
Jahre ****
Mehr (+)
weniger (-) *****
6
7
124.986.150,36
121.571.768,32
7.526.882,76
26.932.530,49
87.112.355,07
-3.414.382,04
1.2.1 Bund
22.551,55
22.050,12
503,93
2.041,10
19.505,09
-501,43
1.2.2 Land
33.849,56
33.097,55
755,78
3.061,12
29.280,65
-752,01
100.000,00
100.000,00
124.829.749,25
121.416.620,65
7.525.623,05
26.827.428,27
87.063.569,33
-3.413.128,60
124.986.150,36
121.571.768,32
7.526.882,76
26.932.530,49
87.112.355,07
-3.414.382,04
96.093.753
95.778.575
1.1 Anleihen
1.2 Kredite für Investitionen
1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände
1.2.4 Zweckverbände und dergleichen
1.2.5 sonstiger öffentlicher Bereich
1.2.6 Kreditmarkt
100.000,00
0,00
1.3 Kassenkredite
2.
Verbindlichkeiten, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
Gesamtschulden
nachrichtlich:
3.
Schulden der Sondervermögen mit
Sonderrechnung (Angaben jeweils für
einzelne Sondervermögen) 1)
3.1. Anleihen
3.2.
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
3.3.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung (Kassenkrediten)
3.4.
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
-315.178
1) Darin sind rd. 25,5 Mio. € trägereigene Darlehen, die die Stadt an die EBU gewährt hat, enthalten
4.
Schulden insgesamt 1)
4.1. Anleihen
4.2.
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
221.079.903
217.350.343
-3.729.560
2.505.440
2.448.038
-57.402
223.585.343
219.798.381
-3.786.962
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
4.3.
Liquiditätssicherung (Kassenkrediten)
4.4.
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
Summe 4.1 + 4.2 + 4.3. + 4.4
* entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres (hier 31.12.2015)
** Tilgung der Restschuld im 1. Folgejahr
*** Tilgung der Restschuld im 2.bis 5. Folgejahr
**** Tilgung der Restschuld ab dem 6. Folgejahr
***** Spalte 3 minus Spalte 2
Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden
117
Anlage 8
Wesentliche Abweichungen von den Haushaltsplanansätzen
Die Abweichungen werden je Kontenklasse dargestellt.
Sofern im Einzelfall eine Abweichung über 60.000 € gegeben ist, wird
diese gesondert dargestellt
Die Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr 2015 erhöhen
die verfügbaren Finanzmittel in 2016 und werden bei der
Berechnung der Abweichung berücksichtigt.
118
Anlage 8
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)
* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
ERGEBNISHAUSHALT - ERTRÄGE
30
Steuern und ähnliche Abgaben
8.426.673 Grundsteuer B
5.042.061
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
1.891.871
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Leistungen n.d. Familienleist.-ausgleich
Leistungen w. der Umsetz. der Grundsicherung Arbeitssuchende
31
Zuweisungen und Zuwendungen (nicht für
Investitionen), Umlagen und aufgelöste
Investitionszuwendungen und -beiträge
9.795.736 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft
33
Öffentlich-rechtliche Entgelte (ohne
Investitionsbeiträge)
4.079.450
1.560.575
Kommunale Investitionspauschale
1.258.151
Zuweisungen an die Stadt als Stadtkreis
51.617
Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund
-125.896
Zuweisungen und Zuschüsse vom Land
889.831
FAG-Zuweisung Sachkostenbeiträge, ÖPNV
109.626
Zuw. lfd Zwecke v Land n §46a SGB XII
-502.695
Zuw. lfd Zweck Land, Ausgl.leist schul. Inklusion
122.702
Zuweisungen lfd. Zwecke übriger Bereiche
220.119
Zuweisungen vom Land an dem Aufkommen Grunderwerbsteuer
882.514
L it
Leistungsbeteil.
b t il fü
für di
die Umsetzung
U
t
der
d Grundsicherung
G dih
für
fü Arbeit
A b it
Sonstige Transfererträge
-51.173
779.705
114.825
330.836
Zuweisungen aus der Stadtkreisschlüsselmasse
Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen
32
285.453
Gewerbesteuer
213.756
1 016 412
1.016.412
681.732 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen
-40.165
Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen
721.878
1.373.543 Verwaltungs-/Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Grabnutzungsgebühren / Bestattungsleistungen
313.234
988.216
Ablösebeträge Stell-/Spielplätze
34
Privatrechtliche Leistungsentgelte
o. 348
1.689.984 Miet- und Pachterlöse für bebaute / unbebaute Grundstücke
Nutzungsentgelte
72.092
832.821
-1.138.983
Mieterlöse für Geräte und Anlagen
348
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
375.134
Erträge für Abgabe von Speisen an Dritte
Ersatz von Personalaufwand
Ersatz Sachaufwand / Ersatz gebäudebezogene Kosten
296.236
207.353
878.529
Schadenersätze
136.057
1.625.277 Erstattungen vom Bund
Erstattungen vom Land
36
Zinsen, Darlehensrückflüsse und ähnliche
Erträge
-14.229
37
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
206.600
64.104
Verkaufserlöse
-145.314
1.284.312
Erstattungen von Gemeinden und GV
521.416
Erstattungen von Zweckverbänden
-19.610
119
Anlage 8
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)
* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
35
Sonstige ordentliche Erträge
1.352.579 Konzessionsabgaben
-10.590
Erstattung von Steuern
Buß-/Zwangsgelder
24.585
268.504
Säumniszuschläge, Mahngeb. und ähnliche Nebenforderungen
Nachzahlungs-/Erstattungszinsen §223a AO
90.713
505.214
Ertrag aus Zuschreibungen
107.506
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen
227.927
Andere sonstige ordentliche Erträge
152.772
ERGEBNISHAUSHALT - AUFWENDUNGEN
40/41
Personal- und Versorgungsaufwendungen
-2.441.771
42
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
-4.851.094 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Unterhalt der Straßen, Wege, Plätze
Unterhaltung des beweglichen Vermögens
Mieten und Pachten
Bewirtschaftungskosten Gebäude und bauliche Anlagen
Heizung, Energie usw.
Reinigung
Grundstücksabgaben
Grundsteuer/Grundstücksversicherungen
Haltung von Fahrzeugen
Besondere Verwaltung-/Betriebsaufwendungen
Aufwand für Lebensmittel
Aufwand für Straßenbeleuchtung
Straßenentwässerung
Aufwand für Werbung
Software und Hardware
Lehr- u. Unterrichtsmittel, Lernmittel, Kopierkosten
Baustoffe, Bestatt.art., Futtermittel, Lös.
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
47
Planmäßige Abschreibungen
4.982.813
45
Zinsen, Gewährung von Darlehen und
ähnliche Aufwendungen
43
Transferaufwendungen (u.a. Abschreibungen
auf Investitionsförderungsmaßnahmen)
-58.398
-2.015.354
-1.692.308
-458.142
956.675
-337.526
6.823
-110.406
86.921
67.356
-1.208.805
104.365
-104.135
-92.481
153.780
-122.355
-31.412
-181.692
199.832
43.786
2.198.566 Zuschüsse an verbundene Unternehmen
Zuschüsse an private Unternehmen
Zuschüsse an übrige Bereiche
Soziale Leistungen an Personen außerhalb von Einrichtungen
Soziale Leistungen an Personen in Einrichtungen
114.253
-1.068.269
-432.731
-3.441.493
6.778.025
Gewerbesteuerumlage
413.059
FAG Umlagen an das Land
-104.441
120
Anlage 8
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)
* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
44
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-4.488.492 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
Lizenzen und Konzessionen
Rechts- und Beratungskosten
Aufwendungen für Schülerbeförderung
Dienst- und Reisekosten
Postgebühren
Telefon/Fax/Handy /Aufwendungen EDV
Sonstige Geschäftsausgaben/vermischte Ausgaben
Erstattungen an Gemeinden/Gemeindeverbände
Erstattungen an übrige Bereiche
Leist.bet.Umsetz.Grundsich.Arbeitss.
Aufwendungen für Säumniszuschläge, Erstattungszins
Deckungsreserve
Budgetüberschuss
Übertrag vorabdotierte Sozialhilfe
77.602
-110.049
123.042
-328.313
30.892
-92.544
-291.081
-179.802
432.769
338.423
-295.568
86.979
-1.700.000
-2.328.500
-269.800
Von den im Ergebnishaushalt 2016 nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden rd. 7,2 Mio. € nach 2017 übertragen (siehe
Anlage 1) .
FINANZHAUSHALT - EINZAHLUNGEN
681
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
-4.093.338 vom Bund
vom Land
von Kommunen
Investitionszuschüsse von übrigen Bereichen
689
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
682/683 Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
684/685/ Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzvermögen
686
687
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeiten
1.067.125
-4.886.765
-539.975
266.276
-215.609 Kostenerstattungsbeiträge
Erschließungsbeiträge
5.028.843 Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
9.890
164.492
5.021.952
0
-45.253
FINANZHAUSHALT - AUSZAHLUNGEN
782
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
-2.368.643
121
Anlage 8
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)
* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
787
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-30.129.749 Neubau von Hochbaumaßnahmen
Erweiterungen Um- und Ausbau von Hochbaumaßnahmen
Neubau von Tiefbaumaßnahmen
Erweiterungen Um- und Ausbau von Tiefbaumaßnahmen
-3.599.064
-5.954.145
-4.220.194
-15.617.861
Verkehrseinrichtungen
783
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
-1.200.568
Auszahlung Umbau, Erweiterung, sonstige Anlagen
-1.657.431
-3.061.765 Einrichtung zentr. ZD/B
Betriebseinrichtung
Maschinen / Werkzeuge
Lehrmittel
Software
784/788 Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
-6.646.867 Erwerb sonstiger Anteilsrechte an verb. Unternehmen
781
-5.677.907 Investitionszuwendungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
-95.297
Auszahlung für neue sonst. Baumaßnahmen
Gewährung Ausleihungen an verbundene Unternehmen Laufzeit >1
Jahr
Investitionszuwendungen an übrige Bereiche
-408.069
-1.019.118
-450.045
-410.954
-1.433.325
-6.646.000
543.651
-6.294.233
-309.031
309 031
Von den im Finanzhaushalt 2016 nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden rd. 27,6 Mio. € nach 2017 übertragen
(siehe Anlage 1).
122
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
EINZELNACHWEISUNGEN
der im Haushaltsplan veranschlagten Zuschüsse
an Verbände, Vereine und dergleichen
(Kostenart 43180000, Haushaltsplan Zeile 16)
Vergleich Plan 2016 - Rechnungsergebnis 2016
Allgemeines
Die Zuschüsse gelten in der Höhe der Ansätze mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung als
bewilligt, soweit die Bewilligung nicht durch Vermerk (Sachbeschluss, Einzelbewilligung) vorbehalten ist.
Die mit diesen Vermerken versehenen Ansätze oder die Ansätze ohne Bezeichnung eines Empfängers
bewirtschaften Gemeinderat oder Oberbürgermeister nach den Zuständigkeitsbestimmungen der
Hauptsatzung.
Soweit der Gemeinderat für die Bewilligung von Zuschüssen spezielle Förderrichtlinien erlassen hat,
werden die Ansätze vom Oberbürgermeister bewirtschaftet.
Der Gemeinderat hat am 3. Mai 2001 (GD 179/01) eine Zuschussrichtlinie erlassen.
123
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
BEREICH OBERBÜRGERMEISTER
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz 2017
Ansatz
2016
EUR
EUR
Erm. a. VJ
Ergebnis
2016
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
Oberbürgermeister
1114-110 - FRAUENBÜRO
- Frauentreff Ulm e.V.
110260
4.400
4.300
0
4.300
0
0
Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
1133-160 - LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG
- Fischereiverein Ulm/Neu-Ulm e.V.
160260
270
270
0
270
0
0
- Vogelzuchtverein Ulmer Spatz (Miete)
160260
180
180
0
161,05
0
18,95
500
500
0
431,05
0
68,95
89.600
89.100
0
86.500
0
2.600 Erhöhung Zuschuss um
Summe 1133-160
5710-160 - WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
- Ulmer City e.V.
160460
21.000 € jährlich für den
Zeitraum 2017 - 2019;
GD 331/16, 06.10.16
GESAMTSUMME
94.500
93.900
0
91.231
0
2.669
124
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
BEREICH ZENTRALE DIENSTE
Gegenstand
Kostenstelle
/Auftrag
Ansatz
2017
Ansatz
2016
EUR
EUR
Ergebnis
Erm. a. VJ
2016
EUR
EUR
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
Erm. i. FJ
- Erm.FJ
2016
EUR
Erläuterungen
EUR
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
Zentrale Dienste
1130-340 - ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
- Zuschüsse an Verbände, Vereine u. dgl.; 340060
Zuschüsse für andere Veranstaltungen
und für förderungswürdige Projekte
2.200
2.100
0
4.558
0
- Ulmer Schifferverein e.V.
340060
3.700
3.700
0
3.522
0
178 Miete für Räume im
Gebäude Fischergasse 31
(Verrechnungsposten)
- Karnevalsgesellschaften für
Kinderfasching und Prunksitzung
340060
3.100
3.000
0
2.700
0
300
- Kuhbergverein e.V. - Mietzuschuss für
Vereinsheim
340060
1.300
1.300
0
1.304
0
10.300
10.100
0
12.084
0
-1.984
10.300
10.100
0
12.084
0
-1.984
Summe 1130-340
GESAMTSUMME
-2.458
-4 Verrechnungsposten
125
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH KULTUR
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2017
Ansatz
2016
EUR
EUR
Erm. a. VJ
Ergebnis
2016
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
2810-510 - SONSTIGE KULTURPFLEGE
- Akademietheater ulm e.V.
L51028100100
21.600
0
0
0
0
0 GD 905/16; FBA
- Erwachsenenförderung
- Bundesverband Bildender
Künstlerinnen und Künstler
Bezirksverband Ulm e.V.
L51028100100
40.400
39.800
0
39.800
0
0
29.11.16
Akademietheater
Kinder- u.
Jugendtheaterförderung
s.u.
Budgetvereinbarung
2016-2018
GD 340/15, 20.11.2015
- Betriebskostenzuschuss
- Dokumentationszentrum Oberer
Kuhberg Ulm e. V.
L51028100100
105.700
104.100
0
104.100
0
0 Budgetvereinbarung
2016-2018
GD 340/15, 20.11.2015
- Betriebskostenzuschuss
- Europäische Donauakademie gGmbH
L51028100100
16.800
16.500
0
16.500
0
0 Ab 2015
GD 920/14, 18.12.2014
- Miet- und Betriebskostenzuschuss
- Förderkreis Bundesfestung Ulm e.V.
für museale Präsentation
L51028100100
- Freie Theatergruppen
L51028100100
9.700
9.500
0
9.500
0
0 Ab 2016;
FBA Beschluss
15.12.15, GD 348/15
7.100
7.100
0
7.078
0
22 Interne Verrechnung:
- TÜSAD rd. 3.090 €;
- Theaterwerkstatt rd.
3.090 €;
- Kradhalle rd. 920 €
- Mietkostenzuschuss für Obere Donaubastion
- Galerie Sebastianskapelle Ulm e.V.
L51028100100
5.320
5.220
0
5.220
0
0 Ab 2016; GD 905/15
- Griesbadgalerie, Martin Leibinger
L51028100100
10.000
0
0
0
0
0 GD 905/16; FBA
- Heyoka
L51028100100
18.000
0
0
0
0
0 GD 905/16; FBA
- Internationales Jugendcamp i.R.
Donaufest 2014 und 2016
L51028100100
0
10.000
0
10.000
0
0 GD 016/15, 13.01.2015
- Künstlergilde Ulm e. V.
L51028100100
10.200
10.000
0
10.000
0
0
L51028100100
55.900
55.000
0
55.000
0
0 Budgetvereinbarung
29.11.16
29.11.16
- Miet- und Betriebskostenzuschuss
- Kunstverein Ulm e.V.
2016-2018
GD 340/15, 20.11.2015
- Betriebskostenzuschuss
- Landsmannschaft der Banater
Schwaben
L51028100100
8.200
8.000
0
8.000
0
0
L51028100100
4.600
4.500
0
4.500
0
0
- Popbastion
L51028100200
22.400
22.000
0
22.000
0
0 GD 185/09, 15.05.2009
- Radio free FM
L51028100100
5.000
5.000
0
5.000
0
0 Interne Verrechnung
L51028100100
322.900
282.900
0
282.900
0
0 Budgetvereinbarung
- Miet- und Betriebskostenzuschuss
- Museumsverein Ulm-Söflingen e.V.
- Betriebskostenzuschuss
- Mietkostenzuschuss
- ROXY gGmbH
2017-2019 und
Erhöhung um 40.000 €
in 2017
GD 225/16, 24.06.2016
s. auch
Investitionszuschüsse
- Programm- und Betriebskostenzuschuss
- Stadtverband für Musik und Gesang
Ulm e.V.
L5102810010105
294.000
289.600
49.800
237.515
19.000
82.885
- Zuschüsse gemäß Richtlinie
126
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH KULTUR
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2017
Ansatz
2016
EUR
EUR
Erm. a. VJ
Ergebnis
2016
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
EUR
EUR
EUR
EUR
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
Erläuterungen
Bis 2016
Budgetvereinbarung
GD 254/15,
26.06.2015, ab 2017
GD 226/16, 24.06.2016
- Theater in der Westentasche
- Programm- und Betriebskostenzuschuss
L51028100100
0
21.600
0
21.600
0
0
- für Bespielung Forumtheater Bibliothek
L51028100100
0
10.000
0
10.000
0
0 Verrechnungsposten
- für Bespielung der Friedrichsau
L51028100100
0
28.000
0
28.000
0
0 Verrechnungsposten
- T.Ü.S.A.D. Verein zur Förderung der
Theaterkunst Theater Ulüm
L51028100100
20.700
20.300
0
20.300
0
0
- Ulmer Autoren 81 e.V.
L51028100100
1.600
1.500
0
1.500
0
0
- Ulmer Paradekonzerte e.V.
L51028100100
8.500
8.300
0
8.300
0
0
- Verein zur Förderung der Freien Kultur L51028100100
Ulm e.V. Ulmer Zelt
52.300
51.500
0
51.500
0
0 Budgetvereinbarung
2015-2017
GD 327/14, 21.11.2014
- Programm- und Betriebskostenzuschuss
- Württembergisches
Kammerorchester
L51028100100
10.000
0
0
0
0
0 GD 905/16; FBA
29.11.16
Förderung Kinder- und Jugendtheater
Institutionelle Förderung
- akademietheater ulm e.V.*
L51028100100
-
135.900
0
135.900
0
0
- Theater an der Donau*
L51028100100
-
60.100
0
60.100
0
0
- *Fusioniert ab 2017 zur
Jungen Ulmer Bühne (JUB)
L51028100100
315.005
-
- Erstes Ulmer Kasperletheater
L51028100100
19.995
11.500
Budgetvereinbarung
2015-2016
GD 212/14,
27.06.2014
Budgetvereinbarung
2017-2019 GD 132/16,
08.04.2016
0
11.500
0
0 Budgetvereinbarung
2015-2016
Budgetvereinbarung
2017-2019
- Kinder Theater-Werkstatt
L51028100100
5.000
0
0
0
0
0 Budgetvereinbarung
- Projektförderung
L51028100206
33.000
34.600
0
40.395
2.200
-7.995 GD 132/16, 08.04.2016
- Junge Bühne im Alten Theater
L51028100210
0
23.500
10.100
18.514
5.000
10.086 Läuft ab 2017 unter
2017-2019
ÜPL-Mittel 8.000 €
Betrieb Altes Theater im
Budget KA siehe GD
132/16 08.04.2016
Summe
373.000
265.600
10.100
266.410
7.200
2.090
0
Förderung Musik
Institutionelle Förderung
- Alte Musik Ulm e.V.
L51028100100
20.000
20.000
0
20.000
0
- Förderverein Wiblinger Kantorei e.V.
L51028100100
5.600
5.600
0
5.600
0
0
- KunstWerk e.V.
L51028100100
7.000
7.000
0
7.000
0
0
- Scherer Ensemble
L51028100100
10.000
10.000
0
10.000
0
0
- Sommerliche Ulmer Musiktage
L51028100100
4.500
4.500
0
4.500
0
0
- Verein für moderne Musik
L51028100100
6.000
6.000
0
6.000
0
0
- Projektförderung
L51028100100
24.600
24.600
6.100
22.905
17.500
-9.705
77.700
77.700
6.100
76.005
17.500
-9.705
Summe
Bugetvereinbarung
2016-2018
GD 252/15,
26.06.2015
127
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH KULTUR
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2017
Ansatz
2016
EUR
EUR
Erm. a. VJ
Ergebnis
2016
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
Förderung Tanz
Institutionelle Förderung
- Strado Compagnia Danza
L51028100100
50.000
50.000
0
50.000
0
0
- Tanzfestival Ulm Moves
L51028100100
30.000
30.000
0
30.000
0
0
- Projektförderung
L51028100100
40.000
40.000
0
24.421
1.200
14.379
120.000
120.000
0
104.421
1.200
14.379
1.621.600
1.473.700
66.000
1.405.149
44.900
89.651
7.900
7.900
0
7.680
0
1.629.500
1.481.600
66.000
1.412.829
44.900
24.777
0
Summe
Summe 2810-510
Sonderfaktor 20162018 und
Erhöhung
Budgetvereinbarung
GD 251/15,
26.06.2015
2810-570 - STADTHAUS
- Förderung von Veranstaltungen im
Stadthaus
570060
220 Interne Verrechnung
- (Mietkostenzuschuss)
SUMME Zuschüsse für laufende Zwecke
89.871
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
2810-510 - SONSTIGE KULTURPFLEGE
- Kleinmaßnahmen sonstige
Kulturpflege
(Roxy)
751028100090
- Einmaliger Investitionskostenzuschuss 751028100090
Internationales Donaufest
SUMME Investitionszuschüsse
GESAMTSUMME
25.000
25.000
0
223 Mittel für
Ausstattungsgegenstände 2017-2019, GD
225/16, 24.06.2016;
2016 GD 288/15,
26.06.2015
0
80.000
0
80.000
0
0 GD 016/15, 02.02.2015
25.000
105.000
0
104.777
0
223
1.654.500
1.586.600
66.000
1.517.606
44.900
90.094
128
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2017
Ansatz
2016
Erm. a. VJ
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
Ergebnis 2016 Erm. i. FJ
EUR
EUR
Erläuterungen
EUR
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
BILDUNG UND SPORT
2150-610 - SONSTIGE SCHULISCHE AUFGABEN U. EINRICHT.
- Abendgymnasium
L61021500300
85.000
0
0
0
0
0 Verrechnungsposten
- Abendrealschule
(Träger Kolping-Bildungswerk)
für die Benutzung städt. Schulräume
(Elly-Heuss-Realschule)
L61021500300
28.000
28.000
0
28.000
0
0 Verrechnungsposten
- Förderkreis Waldorf-Pädagogik
(Waldorfschule am Illerblick)
- Private Mädchenschule St. Hildegard
- Verein Freie Schule e. V.
(Waldorfschule)
- JAZz e.V. (Jung + Alt = Zukunft
zusammen e.V.)
L61021500300
51.800
51.000
0
51.000
0
0
L61021500300
L61021500300
51.800
51.800
51.000
51.000
0
0
51.000
51.000
0
0
0
0
L61021500300
3.200
3.100
0
3.100
0
0 GD 905/14 und 920/14,
Verrechnung für die Benutzung städtischer
Räume
GR 18.12.2014
Summe 2150-610
271.600
184.100
0
184.100
0
0
L61027100000
587.200
578.500
0
578.500
0
0 Budgetvereinbarung bis 31.12.19
L61027100000
81.000
81.000
0
81.000
0
0 Verrechnungsposten
L61027100000
16.500
16.200
0
16.200
0
0 GD 324/16, FBA 05.10.16
- kontiki - Kulturwerkstatt für Kinder und
Jugendliche, Jugendkunstschule der
Ulmer Volkshochschule
- laufender Zuschuss
L61027100000
159.300
156.900
0
156.900
0
0 Budgetvereinbarung
- Familienbildungsstätte Ulm e.V.
L61027100000
173.000
128.000
0
128.000
0
0 Budgetvereinbarung
- Raummiete in Schulräumen
L61027100000
1.500
1.500
0
1.152
0
348 Verrechnungsposten
1.018.500
962.100
0
961.752
0
348
2710-610 - VOLKSHOCHSCHULE / FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE
- Ulmer Volkshochschule e.V.
- Betriebskostenzuschuss
GD 324/16, FBA 05.10.16
- Raummiete in Schulräumen
- Ulmer Volkshochschule e.V.
- lfd. Zusch. für "Denkstätte Weiße Rose"
- Personelle Betreuung, Ausstellung in VH
Summe 2710-610
4210-610 - FÖRDERUNG DES SPORTS
- Turn- und Sportvereine
- Mieten für städt. Turn- und Sporthallen,
Lehrschwimmbecken, Donauhalle, Stadion,
Bezirkssportanlagen, Westbad
L61042100101
627.000
627.000
0
656.086
0
-29.086 Verrechnungsposten
- Erbbau-und Pachtzinsen für städtische
Grundstücke, die Turn- und Sportvereinen
überlassen sind
L61042100100
213.000
213.000
0
195.300
59.900
-42.200 Verrechnungsposten;
Ermächtigungsübertrag ins Folgejahr
aus Budgeteinheit KBS_SPORTZUSCHÜSSE
Zwischensumme Verrechnungsposten
- Zuschüsse für Sport in vereinseigenen
Anlagen
- Turn- und Sportvereine
- Zuschüsse zur Förderung des Kinderund Jugendsports
840.000
840.000
0
851.386
59.900
-71.286
L61042100102
398.400
398.400
0
411.989
0
-13.589
L61042100103
348.000
348.000
0
311.675
0
36.325 Zuschuss je Kind bzw. Jugendlichem
25 € p.a. ab 2014
- Zuschüsse zur Pflege der
Rasenspielfelder
L61042100104
- Zuschüsse für tatsächlich geleistete
Übungsstunden durch
Übungsleiter/innen mit Lizenz (sogen.
Übungsleiterzuschüsse) und
Zuschüsse für Vereinsmanager mit
Lizenz
L61042100105
64.000
64.000
0
64.375
0
-375 Zuschuss je Sportplatz
bis 1.250 €, je Kleinspielfeld
bis 625 €
- Anstellung von DiplomL61042100106
Sportlehrern/innen über den
L61042100107
Stadtverband für Leibesübungen bei
voller Kostenübernahme durch die Stadt
bzw. Bezuschussung von bei Vereinen
angestellten Sportlehrern/innen
167.000
167.000
0
148.485
0
18.515 Zuschuss bis zu
2,15 € / Übungsstunde für
Lizenzstufe 1,
bis zu 3,00 € für Lizenzstufe 2,
lizenzierte Vereinsmanager pauschal
bis 300 € je Übungsleiter werden
max. 200 Übungsstunden gefördert.
289.400
531.400
0
515.150
0
16.250 Reduzierung 2017 GD 177/16, FBA
27.04.16
129
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2017
Ansatz
2016
Erm. a. VJ
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
Ergebnis 2016 Erm. i. FJ
EUR
EUR
Erläuterungen
EUR
- Sonstige Zuschüsse, insbesondere
für Veranstaltungen wie
Meisterschaften,
Turniere, Länderkämpfe und Pokale
L61042100200
38.900
38.300
0
18.104
0
20.196
- Zuschuss für Einstein-Triathlon
L61042100202
0
10.000
0
12.142
0
-2.142 GD 904/13
Zwischensumme Zuschüsse
1.305.700
1.557.100
0
1.481.920
0
75.180
Summe 4210-610
2.145.700
2.397.100
0
2.333.306
59.900
3.894
Zwischensumme Bildung und Sport
3.435.800
3.543.300
0
3.479.158
59.900
4.242
82.000
52.000
0
52.000
0
0 GD 358/16, 05.10.2016
82.000
52.000
0
52.000
0
0
60.900
60.000
0
60.000
0
0 GD 044/17, FBA 08.02.2017
183.550
161.546
0
115.420
0
30.200
15.200
0
29.900
0
BEREICH SOZIALES
1114-670 KONTAKTSTELLE MIGRATION
- Ulmer Arbeitskreis zur Betreuung ausl.
670162
Kinder und Jugendlicher
Summe 1114-670
BV 2017-2019
311001-670 HILFE ZUR PFLEGE
- Förderverein Hospiz Agathe Streicher
(Ulmer Hospiz)
670030
- Altenarbeit- Ambulante Hilfe
- Generationentreff
L67031100100
46.126
Förderrichtlinien - Beschluss des FBA
vom 27.04.2000 sowie 02.03.2011
-14.700 Ab 2017 Erhöhung um 15.000 €
aufgrund Umwandlung von 2 FSJStellen in einen
Personalkostenzuschuss. In 2016
Erhöhung um 5.000 €
Personalkapazitätsererhöhung 0,5
Stelle, GD 905/15
- Seniorenrat
L67031100100
5.900
5.800
0
3.800
0
2.000
- Gerontopsychiatrische
Betreuungsgruppen
L67031100100
11.700
11.500
0
6.250
0
5.250 Co-Finanzierung zur
Landesförderung
- Diakonie
L67031100100
11.650
11.450
0
7.600
0
0
3.850 FBA-Beschluss 27.04.2016, GD
- Paritätische Sozialdienste
L67031100100
11.650
11.450
0
11.450
0
0 FBA-Beschluss 09.12.2015, GD
- Wohnraumanpassung
L67031100100
8.100
7.900
0
0
0
7.900 FBA-Beschluss 7.11.2012, GD
- Mehrgenerationenwohnanlage am
Eselsberg
L67031100100
26.816
26.416
0
25.000
0
1.416
- Demenz
165/16
510/15
393/12
- Migration im Alter
L67031100100
11.700
11.500
0
0
0
11.500
- Niederschwellige, fallunspezifische,
sozialräumliche Angebote
- Projekte
L67031100100
27.700
27.200
0
7.000
0
20.200
L67031100100
8.400
3.500
0
5.420
0
-1.920 Projekte z.T. Co-Finanzierung zur
Landesförderung
Umschichtung von Aufwendungen
in Höhe von 4.900 Euro vom
Sonderfaktor PräSenZ, da das Projekt
nur noch vom 01.01.2017 bis
30.06.2017 läuft.
- Psychologische Beratungsstelle
(Diakonie)
L67031100100
28.500
28.500
0
19.000
0
9.500 GD 481/15, FBA 25.11.15
- Ulmer Film- und Fotoamateure
L67031100100
1.230
1.130
0
0
0
1.130
244.450
221.500
0
175.420,35
0
46.080
46.300
0
45.000
0
Summe 311001-670
311002-670 EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Kath. und Evang. Kirchengemeinde für
Telefonseelsorge
L67031100200
L67031100200
47.000
13.984
13.684
0
13.684
0
- Amsel
L67031100200
800
700
0
0
0
- Caritas - Club Körperbehinderte
L67031100200
3.500
3.400
0
3.400
0
- Familienentlastenden Dienste
L67031100200
41.500
40.800
0
27.141
0
- Tagesstätte für psych. Kranke (RehaVerein)
L67031100200
88.900
87.500
0
87.500
0
1.300 GD 457/14;
2016 Erhöhung um 3.500 € (GD
905/15)
0 GD 090/14, FBA 19.03.2014
700
0
13.659 Co-Finanzierung zum
Landeszuschuss
0 GD 030/15, FBA 12.02.2015
130
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2017
Ansatz
2016
EUR
EUR
Erm. a. VJ
Ergebnis 2016 Erm. i. FJ
EUR
0
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
EUR
0
EUR
32.757
Erläuterungen
EUR
- Projekt Inklusion in Arbeit;
L67031100200
ESF Proj. Nr. 38554
Mariaberger Ausb. & Service gem.GmbH
58.000
0
-32.757 GD 352/16 FBA 05.10.2016;
L67031100200
- Projekt Inklusionsarbeit
Stadtjugendring, Popbastion Region Ulm
0
- Projekt "Heyoka-Theater"
L67031100200
0
0
0
7.500
0
-7.500 Finanzierung aus Budgetguthaben
- GPV Psychoseminar Ulm (PSU)
L67031100200
0
0
0
2.083
0
-2.083 Finanzierung über Einsparungen bei
Finanzierung 2016 vorabdot. Bereich
0
0
2.000
0
-2.000 Finanzierung aus Budgetguthaben
der vorabdot. Eingliederungshilfe
der vorabdot. Eingliederungshilfe
Amsel und familienentlastenden
Dienste
- IBB Stelle
0
0
0
13.528
0
-13.528 Finanzierung über Landeszuschuss
253.690
192.400
0
234.593,18
0
-42.193
L67031100200
Summe 311002-670
314009-670 BÜRGERZENTREN
- Bürgerzentrum West /AG West
L67031400900
125.900
124.000
0
124.000
0
0
- Quartierstreffs
- Café Canape
L67031400900
44.000
22.700
0
22.700
0
0
- Dichtervierteltreff
L67031400900
10.000
0
0
7.500
0
-7.500
- Biberacherstraße 35
L67031400900
10.000
0
0
0
0
0
- Begegnungsstätte Eichberg e.V.
L67031400900
10.000
1.200
0
16.600
0
-15.400
GD 238/16,
FBA 01.06.2016
Orte der Begnung im Quartier
und Quartierssozialarbeit
Verlängerung der
Bundesförderung
bis 2020, dementsprechend
Verlängerung Co-Förderung der
Stadt
- weitere Quartiertreffs
L67031400900
1.900
0
0
0
0
- ZEBRA - Zentrale Bürgeragentur
L67031400900
45.000
44.300
0
57.800
0
- Engagiert in Ulm e.V.
L67031400900
84.100
72.100
0
72.100
0
0 weitere Orte der Begegnung im
Rahmen der Quartiertreffs
-13.500
0 Befristet für die Jahre 2015-2017;
GD 019/14, FBA 12.02.2014 und
GD 331/14, FBA 08.10.2014
- Stadtteilbudgets der regionalen
Planungsgruppen
L67031400900
3.400
3.300
0
3.600
0
- Sie'ste
L67031400900
45.600
44.900
0
59.900
0
-300
-15.000 GD 292/15, FBA 01.07.2015:
Gesundheitsprävention 15.000 €
Finanzierung durch Fachbereich
- Arbeitskreis Initiativen-Forum und Korn
L67031400900
9.400
9.200
0
9.200
0
- Oase 65
L67031400900
4.000
3.900
0
0
0
- Freiwilligen Card
L67031400900
2.900
2.800
0
2.600
0
Projekt TEaCH
L67031400900
0
0
0
4.828
0
0 GD 041/14, FBA 12.02.2014
3.900
200
-4.828 Co-Finanzierung zur
Landesförderung (Förderperiode
2015-30.04.2018), Finanzierung
durch Fachbereich seit 2013
Ressourcenmanagement im Sozialraum
- AG West
L67031400900
0
0
0
16.000
- Quartiersozialarbeit Völklingenweg
L67031400900
0
0
11.300
11.250
50
NIS Projekt Agnes-Schultheiß-Platz
L67031400900
0
0
4.003
-4.003
396.200
328.400
11.300
412.081
0
Summe 314009-670
0
-16.000
-72.381
314005-670 - UNTERBRINGUNG, BETREUUNG WOHNUNGSLOSE
- DRK
- Übernachtungsheim
L67031400500
217.830
214.530
0
214.530
0
0 GD 044/17, FBA 08.02.2017
- Tagesstätte für Wohnungslose
L67031400500
116.410
114.610
0
114.610
0
0 GD 044/17, FBA 08.02.2017
- Caritas
- Wärmestube für Wohnungslose
L67031400500
35.800
35.200
0
35.200
0
0 GD 044/17, FBA 08.02.2017
- Beratungsstelle für Wohnungslose
L67031400500
186.972
184.172
0
184.172
0
0 GD 044/17, FBA 08.02.2017
131
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Summe 314005-670
Ansatz
2017
Ansatz
2016
Erm. a. VJ
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
Ergebnis 2016 Erm. i. FJ
EUR
EUR
Erläuterungen
EUR
557.010
548.500
0
548.512
0
-12
40.100
39.500
0
39.500
0
0 GD 296/15, FBA 01.07.2015
3170-670 BETREUUNGLEISTUNGEN
- Verein Lebenshilfe Ulm/Neu-Ulm e.V. für L67031700100
Betreuungen
311007-670 - HILFE ZUR ÜBERWINDUNG BES. SOZ. SCHWIERIGKEITEN
- Frauen helfen Frauen, Frauenberatungsstelle L67031100700
83.100
81.800
0
81.800
0
0 GD 146/15, FBA 15.04.2015
3.900
3.800
0
3.800
0
0
87.000
85.600
0
85.600
0
0
L67041400800
L67041400800
36.800
25.000
36.200
0
0
0
36.200
0
0
0
0 GD 165/14, FBA 14.05.2015
0 GD 044/17, FBA 08.02.2017;
- Beratung bei Problemschwangerschaften L67041400800
51.200
50.400
0
50.400
0
0 GD 073/17, FBA 08.03.2017
113.000
86.600
0
86.600
0
0
32.500
32.500
0
44.536
0
- Bahnhofsmission
L67031100700
Summe 311007-670
4140-670 SOZIALMEDIZINISCHE BERATUNG
- Aids-Hilfe Ulm/ Alb-Donau e.V.
-Betriebskostenzuschuss
-Förderung Ausstieg aus der Prostitution
"PINK"
GD 905/16; FBA 29.11.16
Beratungsstelle für Schwangerschaften und
Familienplanung des Vereins Familienplanung
e.V.
Summe 4140-670
363002-670 FÖRDERUNG DER ERZIEHUNG IN DER FAMILIE
- Zuschuss für Babytasche
L67036300200
-12.036 GD 029/12, Beschluss des FBA
21.03.2012
362004-670 - EINRICHTUNGEN DER JUGENDARBEIT
- Verbandliche Jugendarbeit /
Stadtjugendring
L67036200400
673.800
663.800
0
697.378
0
- Ferienangebote
L67036200400
65.000
65.000
0
61.488
0
- Verein Jugendfarm
L67036200400
97.700
56.800
0
73.100
0
-33.578 GD 307/14, Beschluss des FBA
08.10.2014, Sonderfaktor 19.500 €
2015-2017 (im Ansatz bereits
beinhaltet)
3.512 Abwicklung über Stadtjugendring,
GD 456/15; FBA 25.11.2015
-16.300 GD 296/14, Beschluss des FBA
08.10.2014
Summe 362004-670
836.500
785.600
0
831.966
0
-46.366
22.000
51.700
21.600
50.900
0
0
21.600
50.900
0
0
0 GD 417/14, FBA 10.12.2014
0
73.700
72.500
0
72.500
0
0
0 GD 434/15, FBA 25.11.15;
362002-670 - JUGENDSOZIALARBEIT
- Jugendberufshilfe
- AWO
- Andere Baustelle (Wege zur Arbeit)
L67036200202
L67036200202
Zwischensumme Jugendberufshilfe
- Andere Baustelle (Kompetenzagentur)
L67036200202
49.200
48.400
0
48.400
0
ESF-Mittel Weiterleitung an Andere
Baustelle (Kompetenzagentur) und
Partner für Microprojekte
L67036200200
76.260
75.520
0
48
0
Cofinanzierung ESF-Projekt
75.472 Weiterleitung EU-Gelder ESF Projekt
2015-2018 (keine städtischen
Gelder)
- Schulsozialarbeit
- Pestalozzi (Lernen fördern Ulm e.V)
L67036200201
52.800
52.000
0
52.000
0
0 GD 302/14, Beschluss des FBA vom
- Anna-Essinger-Realschule (AWO)
L67036200207
45.100
44.400
0
44.400
0
0 GD 344/15; FBA 21.10.15
- Anna-Essinger-Gymnasium (AWO)
L67036200201
45.100
44.400
0
44.400
0
0 GD 344/15; FBA 21.10.15
- Eduard Mörike (AWO)
L67036200205
60.100
59.200
0
59.200
0
0 GD 344/15; FBA 21.10.15
- gewerbliche Schulen (Caritas)
L67036200201
90.100
88.700
0
88.700
0
0 GD 344/15; FBA 21.10.15
- Adalbert-Stifter (AWO)
L67036200209
90.100
88.700
0
88.700
0
0 GD 344/15; FBA 21.10.15
- HORIZONT, VABO-Klassen (Caritas)
L67036200202
0
0
0
12.105
0
-12.105 GD 056/17; JHA 22.02.17
383.300
377.400
0
389.505
0
-12.105
94.100
92.700
0
87.200
0
08.10.2014
Zwischensumme Schulsozialarbeit
- Caritasverband Baden-Württemberg für L67036200202
psychosoziale Beratungs- und ambulante
Behandlungsstelle für Suchtgefährdete
und Suchtkranke (legaler
Suchtmittelbereich)
5.500 In 2016 Erhöhung um 9.200 € zur
Bezuschussung einer zusätzlichen
Stelle im Bereich pathologische
Glückspielsucht; GD 905/15
GD 380/14, Beschluss des FBA vom
12.11.2014
132
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
- Drogenhilfe Ulm-Alb-Donau e.V.
- Psycholog. Beratungsstelle,
Schwerpunktpraxis (illegaler
Suchtmittelbereich)
- Kontaktladen für
Drogengebraucher/-innen
Kostenstelle/
Auftrag
L67036200202
Ansatz
2017
Ansatz
2016
Erm. a. VJ
EUR
EUR
EUR
112.400
110.700
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
Ergebnis 2016 Erm. i. FJ
EUR
0
110.700
EUR
Erläuterungen
EUR
0
0 In 2016 Erhöhung um 5.900 € zur
Bezuschussung einer zusätzlichen
0,35 Stelle im Bereich der
Online/Medien-Spielsucht; GD
905/15
GD 380/14, Beschluss des FBA vom
12.11.2014
L67036200202
138.900
136.750
0
70.000
0
66.750 Laufende Förderung ab 2016;
GD 530/15 FBA 09.12.15
Summe 362002-670
927.860
914.000
0
778.353
0
135.647
363003-670 - HILFEN FÜR JUNGE MENSCHEN UND FAMILIEN
Frauen und Familie
- Erziehungsberatung
Beschluss des JHA am
07.10.15/
FBA am 21.10.15;
GD 345/15
Reduzierung 2017 aufgrund
Wegfall befr. Sonderfaktor
- Kinderschutzbund
- Caritas
- Diakonie
L67036300300
L67036300300
L67036300300
73.000
116.000
116.000
87.464
118.768
118.768
0
0
0
87.464
118.768
118.768
0
0
0
0
0
0
- Familienzentren
L67036300300
45.700
45.000
0
45.000
0
0 GD 089/14, JHA 13.03.2014
Summe 363003-670
Zwischensumme SOZIALES
350.700
370.000
0
370.000
0
0
3.921.010
3.656.600
11.300
3.659.161
0
8.739
19.530.950
0
18.970.408
0
Kinderbetreuung Ulm (KIBU)
3650* ZUSCHÜSSE FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
3650010166 - FÖRDERUNG VON KINDERN IN GRUPPEN 0-6 JAHRE
- Betriebskostenzuschüsse für
Kindergärten und Kindertagheime
L66036501100
(neu)
L66036500001 (alt)
20.530.950
Trägerverträge;
GD 343/16, FBA 05.10.16, GR
12.10.16
L66036501101
- Zuschüsse für Betriebskindertages2.802.000
einrichtungen
3650010266 - FÖRDERUNG VON KINDERN IN GRUPPEN 7-14 JAHRE
- Betriebskostenzuschüsse für
Kindergärten und Kindertagheime
560.542 Erhöhung um 1 Mio € bzgl. neuer
148.700
L66036501200
2.802.000
0
3.180.531
0
-378.531
148.700
0
163.209
0
-14.509
162.225
0
162.225
0
0
3650020166 - FÖRDERUNG UND VERMITTLUNG VON KINDERN 0-6 JAHRE
- Ford./Vermittl.v.Kindern < 6J in
Tagespflege (Tagesmütterverein)
162.225
L66036502100
3650020266 - FÖRDERUNG UND VERMITTLUNG VON KINDERN 7-14 JAHRE
- Ford./Vermittl.v.Kindern < 14J in
Tagespflege (Tagesmütterverein)
L66036502200
13.875
13.875
0
13.875
0
0
- Essensgeldübernahme
L66036500003
40.000
40.000
0
11.103
0
28.897
23.697.750
22.697.800
0
22.501.351
0
196.449
31.054.560
29.897.700
11.300
29.639.670
59.900
209.430
Zwischensumme KIBU
SUMME Zuschüsse für laufende Zwecke
Der Zuschuss setzt sich
zusammen aus einem städt.
Zuschuss (2017: 74.500 €),
einem Anteil aus FAG-Mitteln
und dem Landeszuschuss nach
VwV Kindertagespflege;
GD 343/16, FBA 05.10.16,
GR 12.10.16
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
BILDUNG UND SPORT
211006-610 - GYMNASIEN
- Umbau und Erweiterung St. Hildegard-Schule
- Investitionszuschuss
7.21100603
0
0
632.943
615.544
17.399
- Waldorfschule
- Sanierung Chemiesaal
0
0
60.200
60.235
0
76121100690
0 Gesamtzuschuss 3.098 T€
-34,65
2710-610 - VOLKSHOCHSCHULE/FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE
- Investitionskostenzuschuss
Volkshochschule
761027100090
30.000
30.000
0
30.000
0
0 Budgetvereinbarung
- Investitionskostenzuschuss
Familienbildungsstätte
761027100090
8.000
8.000
8.900
8.192
8.700
8 Budgetvereinbarung
- Turn- und Sportvereine zum Bau und zur 761042100090
Sanierung von Sportstätten
700.000
624.500
365.000
237.331
0
GD 324/16, FBA 05.10.16
4210-610 - FÖRDERUNG DES SPORTS
752.169
133
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2017
Ansatz
2016
Erm. a. VJ
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
Ergebnis 2016 Erm. i. FJ
EUR
EUR
Erläuterungen
EUR
BEREICH SOZIALES
362001-670 - KINDER-/JUGENDARBEIT
- Verein Jugendfarm
767036200190
40.000
0
0
0
0
767036200190
5.000
30.000
26.700
22.000
34.700
0 GD 905/16; FBA 29.11.16
- Zuschuss für Sanierung
- Baukostenzuschüsse zu Neubauten von
Jugendräumen
0 Beschluss des Gemeinderats vom
15.05.1999;
2016 einmalige Erhöhung
um 30.000 €
362002-670 - JUGENDSOZIALARBEIT
- Drogenhilfe Ulm/Alb-Donau e.V.
Kontaktladen für Drogengebraucher/innen
767036200290
0
84.000
0
74.312
0
9.688 Einmaliger Zuschuss 2016 für Umbau
und Einrichtung;
GD 530/15, FBA 09.12.15
ZUSCHÜSSE FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
211001-610 GRUNDSCHULEN
- Zuschuss Ausstattung Kita Unterweiler
7.21100105
32.000
0
0
0
0
0 Zuschuss für Ausstattungskosten, 3
Gruppen
Beschluss FBA 16.03.2016, GD
065/16;
Planansatz bei den Grundschulen, da
Neubau der Kita gemeinsam mit der
Schule erfolgte
3650-660 - KINDERBETREUUNG ULM
7.36500115
90.000
0
0
0
0
0 Beschluss FBA 16.03.2016, GD
7.36500116
235.000
0
0
0
0
0 Beschluss FBA 16.03.2016, GD
7.36500118
553.000
0
0
0
0
0 Beschluss FBA 16.03.2016, GD
- Vorhaben 0119 - Ersatzbau Neunkirchenweg 7.36500119
580.000
0
0
0
0
0 Beschluss FBA 16.03.2016, GD
65 (nach Brand)
- Vorhaben 0120 - Ersatzbau
Dreifaltigkeitsweg 21
7.36500120
720.000
0
0
0
0
0 Beschluss FBA 16.03.2016, GD
- Vorhaben 0121 - Sanierung Haslacherweg
7.36500121
160.000
0
0
0
0
0
766036500090
150.000
150.000
124.000
8.913
265.000
87
- Vorhaben 0115 - Umbau & Sanierung Kita
065/16
Am Roten Berg 34
- Vorhaben 0116 - Umbau & Sanierung Kita
Abt-Ulrich-Str. 8
- Vorhaben 0118 - Neubau Kita Mähringer
065/16
Weg 53
Sonstige Maßnahmen Baukostenzuschüsse zu Neubauten und
Sanierungen von Kindergärten
Summe 3650-660
SUMME Investitionszuschüsse
GESAMTSUMME
065/16
065/16
065/16
2.488.000
150.000
124.000
8.913
265.000
87
3.303.000
926.500
1.217.743
1.056.526
325.799
761.918
34.357.560
30.824.200
1.229.043
30.696.197
385.699
971.347
134
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG, BAU UND UMWELT
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2017
Ansatz
2016
EUR
EUR
Erm. a. VJ
Ergebnis
2016
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht (SUB)
1110-700 - LEITUNG FB STBU
- Zuwendung Triennale 2015
700030
0
0
0
4.740
0
-4.740 Zuwendungsbescheid
Fachbereichsleitung vom
23.04.2015
Bereitstellung überplanmäßig
Auszahlung in 2016
Summe 1110-700
0
0
0
4.740
0
-4.740
L75055400100
L75055400100
10.900
5.500
10.700
5.400
0
0
10.700
5.400
0
0
0
0
L75055400100
16.000
16.000
0
0
0
5540-750 - LANDSCHAFTSSCHUTZ
- Bund für Umwelt und Naturschutz
- Betriebskostenzuschuss
- Zuschuss für Maßnahmen der
Umweltbildung
- Zuschüsse zur extensiven Landnutzung,
Flurbereinigung u.a.
16.000 Richtlinie zur Förderung des
Natur- und Umweltschutzes in
der Landwirtschaft vom
25.10.1988
Summe 5540-750
32.400
32.100
0
16.100
0
30.900
30.900
0
29.310
0
16.000
Feuerwehr (FW)
1260-720 - FEUERSCHUTZ
- Freiwillige Feuerwehr Ulm
720030
1.590 30,00 EUR je
Feuerwehrmann/frau;
Beschluss GR 16.07.2008
- Fahrzeugfreunde der Ulmer Feuerwehr
e.V.
720030
31.000
30.500
0
29.600
0
900 Beschluss FBA StBU 28.06.2011
für die Anmietung einer Halle
zur Unterbringung von FWOldtimer-Fahrzeugen
Summe 1260-720
61.900
61.400
0
58.910
0
2.490
1280-720 - KATASTROPHENSCHUTZ
- Verein für Rettungshunde
720560
200
200
0
200
0
0
- Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
720560
200
200
0
200
0
0
400
400
0
400
0
0
Summe 1280-720
Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung (VGV)
5410-750 - GEMEINDESTRASSEN
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
750560
Summe 5410-750
900
900
0
900
0
0
900
900
0
900
0
0
64.800
0
64.796
0
4 Stadt-Umland-
5470-750 - ÖPNV - FÖRDERUNG DES ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHRS
- Regio-S-Bahn Donau-Iller e.V.
750761
79.300
Mobilitätskonzeption
"Regio-S-Bahn Donau Iller"
Gesamtkosten rd.
224.000 €, davon:
2016 rd. 64.800 €,
2017 rd. 79.300 €,
2018 rd. 79.900 €.
GD 185/15, GR 17.04.2015
5610-740 - UMWELTRECHT
- Lärmschutzprogramm
L74056100500
50.000
100.000
0
87.522
0
12.478 Beschluss Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung, Bau und
Umwelt vom 15.11.2011
135
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG, BAU UND UMWELT
Gegenstand
Kostenstelle/
Auftrag
Ansatz
2017
Ansatz
2016
EUR
EUR
Erm. a. VJ
Ergebnis
2016
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
Zentrales Gebäudemanagement (GM)
5230-710 - HEIMATGESCHICHTLICHE BAUTEN
- Förderkreis Bundesfestung Ulm e.V.
792009
10.200
10.000
0
10.000
0
0 FBA Beschluss 15.12.15, GD
348/15
- Evang. Kirchengemeinde Ulm für
- Betriebskostenzuschuss
792013
Münsterbauhütte
- Bezuschussung von Unterhalts- und
792013
Pflegemaßnahmen der Kirchengemeinden
- Münster - Sanierung Hauptturm (Ostteil)
792013
108.900
107.200
0
107.200
0
2.900
2.800
0
656
0
200.000
200.000
0
200.000
0
0 Beschluss des GR vom
01.03.2000
2.144
0 Befristet 2015-2018.
In den Jahren
2015-2017 je 200 T€,
im Jahr 2018 250 T€;
gesamt 850 T€.
GD 360/14, GR vom 18.12.2014
Summe 5230-710
322.000
320.000
0
317.856
0
2.144
Tiergarten (TG)
2530-750 - TIERGARTEN
- Gesellschaft Neues Aquarium e.V.
750362
1.400
1.400
0
1.400
0
0
- Verein der Freunde des Botanischen
Gartens für die pädagogische Arbeit
750362
19.200
18.900
0
18.900
0
0
20.600
20.300
0
20.300
0
0
500
500
0
500
0
0
568.000
600.400
0
572.024
0
28.376
130.390
0
Summe 2530-750
Bestattungswesen (FR)
5530-760 - BESTATTUNGSWESEN
- Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge L76055300300
SUMME Zuschüsse f. laufende Zwecke
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
5610-740 - UMWELTRECHT
- Zuschüsse zur Förderung regenerativer
Energien
7 740 561000 90
250.000
250.000
0
119.610 Beschluss des Bauausschusses
vom 04.06.1991,
Grundsatzbeschluss 'Energie' am
18.10.2000
5510-750 - ÖFFENTLICHE GRÜNANLAGEN
- Förderprogramm Innenhöfe
7 750 551000 90
0
0
30.000
6.575
0
23.425 Beschluss Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung, Bau und
Umwelt vom 08.07.2008;
Restmittel aus Vorjahren
vorhanden
SUMME Investitionszuschüsse
250.000
250.000
30.000
136.965
0
143.035
GESAMTSUMME
818.000
850.400
30.000
708.989
0
171.411
136
Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse
ZUSAMMENSTELLUNG DER ZUSCHÜSSE
Ansatz
2017
Ansatz
2016
Erm. a. VJ
Ergebnis 2016
Erm. i. FJ
Diff. Ans. +
Erm.VJ
- Erg.
- Erm.FJ
2016
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
BEREICH OBERBÜRGERMEISTER
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt
94.500
0
93.900
0
0
0
91.231
0
0
0
2.669
0
BEREICH ZENTRALE DIENSTE
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt
10.300
0
10.100
0
0
0
12.084
0
0
0
-1.984
0
1.629.500
25.000
1.481.600
105.000
66.000
0
1.412.829
104.777
44.900
0
89.871
223
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Ergebnishaushalt
31.054.560
Investitionshaushalt
3.303.000
29.897.700
926.500
11.300
1.217.743
29.639.670
1.056.526
59.900
325.799
209.430
761.918
FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG, BAU U. UMWELT
Ergebnishaushalt
568.000
600.400
Investitionshaushalt
250.000
250.000
0
30.000
572.024
136.965
0
0
28.376
143.035
FACHBEREICH KULTUR
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt
INSGESAMT
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt
33.356.860
3.578.000
32.083.700
1.281.500
77.300
1.247.743
31.727.839
1.298.268
104.800
325.799
328.361
905.176
GESAMTSUMME
36.934.860
33.365.200
1.325.043
33.026.107
430.599
1.233.537
137
Anlage 10
Ergebnisse der Fach-/Bereichsbudgets
sowie der Sonderbudgets
138
Anlage 10
Budgetabschlüsse 2016
Mit Ausnahme der Verrechnungen des Zentralen Gebäudemanagements (ILV GM Nebenkosten)
wird die Interne Leistungsverrechnung ab dem Jahr 2014 budgetneutral behandelt. Da es bei der
ILV GM Nebenkosten im Jahr 2016 insbesondere im Bereich der Reinigungsaufwendungen zu
deutlichen Abweichungen zwischen Planansatz und Rechnungsergebnis kommt, wurde 2016 auch
diese ILV flächendeckend bereinigt.
Plan
1. Oberbürgermeister
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
A. Bereinigter Budgetüberschuss
Erträge
7.126.300
7.305.960,45
179.660,45
7.046.100,00
6.438.841,95
13.484.941,95
7.176.259,08
6.538.276,19
13.714.535,27
130.159,08
99.434,24
229.593,32
6.358.641,95
6.408.574,82
49.932,87
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetdefizit 2016
-50.000
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2015
./. Verwendung 2016
-25.000
101.000
-1.300
99.700
Budgetübertrag nach 2017
74.700
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
-677.550
davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschriften
Grundstücksbewirtschaftungskosten "Sedelhöfe" Deckung aus FinHH
Rechts- und Beratungskosten "Sedelhöfe" Deckung aus FinHH
Grundstücksbewirtschaftungskosten "Hindenburgkaserne" Deckung aus FinHH
370.800
365.400
158.400
Belastungen
Neutralisierung Mehrerträge aus Miet-/Pachterlöse
Neutralisierung Wenigerbedarf Grundstückskosten
668.400
59.700
139
Anlage 10
Plan
2. Zentrale Steuerung
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
803.400,00
796.641,59
-6.758,41
7.559.400,00
2.570.656,75
10.130.056,75
7.359.498,05
2.574.660,67
9.934.158,72
-199.901,95
4.003,92
-195.898,03
9.326.656,75
9.137.517,13
-189.139,62
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2016
189.000
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2015
./. Verwendung 2016
95.000
291.000
-17.115
274.000
Budgetübertrag nach 2017
369.000
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
812.275
davon Bereinigungen > 60.000 €
Belastungen
Bereinigung Minderaufwand Personalaufwendungen
Neutralisierung Minderaufwand EDV-Steuerung
380.800
268.400
140
Anlage 10
Plan
3. Zentrale Dienste
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
1.228.400,00
1.183.238,64
-45.161,36
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
3.651.200,00
3.408.972,54
7.060.172,54
3.597.422,93
3.405.542,82
7.002.965,75
-53.777,07
-3.429,72
-57.206,79
Budgetzuschuss
5.831.772,54
5.819.727,11
-12.045,43
Aufwendungen
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2016
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2015
./. Verwendung 2016
12.000
6.000
380.000
-70.500
310.000
Budgetübertrag nach 2017
316.000
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
193.200
davon Bereinigungen > 60.000 €
Belastungen
Bereinigung Minderaufwand Personalaufwendungen
Neutralisierung Mehraufwand Verabschiedung/Amtseinführung OB
61.200
100.000
141
Anlage 10
Plan
4. Bürgerdienste
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
11.994.800,00
11.966.317,01
-28.482,99
10.274.300,00
3.760.550,34
14.034.850,34
10.061.408,51
3.750.828,00
13.812.236,51
-212.891,49
-9.722,34
-222.613,83
2.040.050,34
1.845.919,50
-194.130,84
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2016
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2015
./. Verwendung 2016
194.000
97.000
360.000
0
360.000
Budgetübertrag nach 2017
457.000
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
-1.014.290
davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschriften
Minderertrag Verwaltungsgebühren Meldewesen, Ausländerwesen
Neutralisierung Minderertrag BD V
98.400
405.500
Belastungen
Neutralisierung Mehrertrag Benutzungsgebühren Sicherheit und Ordnung
Neutralisierung Mehrertrag Verwaltungsgebühren DLZ Melde-/Ausweiswesen
Neutralisierung Mehrertrag Bestattungen (Ersatz vom Sachaufwand)
Neutralisierung Mehrertrag Bußgelder (Verkehr und Bußgeld)
Neutralisierung Mehrertrag Verwaltungsgebühren gemeinsame Zulassungstelle
Neutralisierung Minderaufwand Personalaufwand BD ohne BD V
Neutralisierung Minderaufwand (Personal- und Sachaufwand) BD V
60.100
92.600
74.400
297.000
133.800
195.800
507.600
142
Anlage 10
Plan
5. Kultur (ohne Sonderbudgets)
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
344.649,00
322.189,40
-22.459,60
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
1.714.313,04
3.093.822,67
4.808.135,71
1.769.962,61
2.984.227,91
4.754.190,52
55.649,57
-109.594,76
-53.945,19
Budgetzuschuss
4.463.486,71
4.432.001,12
-31.485,59
Aufwendungen
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag 2016
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2015
./. Verwendung 2016
31.000
16.000
48.000
-47.600
400
Budgetübertrag nach 2017
16.000
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
-602.400
davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschriften
--Belastung
Bereinigung Minderaufwand Personalaufwand und Leistungsprämie Sonderbudgets
(zentral veranschlagt, dezentral gebucht)
Bereinigung Minderaufwand Sonderfaktor Zentrales Kulturmarketing, da
Neuveranschlagung in 2017
200.300
110.000
143
Anlage 10
Plan
6. Bildung und Soziales
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Ergebnis
€
Veränderung
€
€
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
57.902.350,00
57.579.294,24
-323.055,76
37.874.400,00
73.309.157,46
111.183.557,46
37.643.680,67
73.092.173,29
110.735.853,96
-230.719,33
-216.984,17
-447.703,50
53.281.207,46
53.156.559,72
-124.647,74
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2016
Finanzierung durch Kontrakte aus der vorabdot. Sozialund Jugendhilfe:
- Personalausgaben
- Sachausgaben
bereinigter Budgetüberschuss 2016
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2015
./. Verwendung in 2016
125.000
-1.500
101.300
224.800
112.000
252.000
-76.300
176.000
Budgetübertrag nach 2017
C. vorabdotierter Bereich
288.000
1)
Budgetübertrag 2015 vorabdotierte Jugendhilfe
./. Verwendung 2016 durch Kontrakte (vgl. B.)
+ Gutschrift vorabdotierte Jugendhilfe
Budgetübertrag 2016 vorabdotierte Jugendhilfe
56.000
181.600
340.200
Budgetübertrag 2015 vorabdotierte Eingliederungshilfe
./. Verwendung 2016 durch Kontrakte (vgl. B.)
+ Gutschrift vorabdotierte Eingliederungshilfe 2016
213.800
108.400
80.000
Budgetübertrag 2015 vorabdot. Eingliederungshilfe
Budgetübertrag nach 2016 vorabdotierter Bereich
2)3)
214.600
185.400
400.000
1) Über die Verwendung des Überschusses im vorabdotierten Bereich ist im Einzelfall ein Kontrakt zu schließen,
in dem die beabsichtigte Wirkung des zusätzlichen Mitteleinsatzes festgelegt wird.
2) Der Betrag ist i.W. bereits für die Finanzierung von Stellen im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Kommunaler Sozialer Dienst und Schulsozialarbeit sowie weitere Maßnahmen gebunden.
3) vorläufige Gutschrift. Die endgültige Höhe der vorzunehmende Gutschrift wird im Laufe des Jahres 2017
ermittelt.
144
Anlage 10
D. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschrift
Neutralisierung - Mindererträge Freizeitbad
Neutralisierung - Mindererträge FLüAG
Neutralisierung - Mindererträge Beschäftigungsförderung
Neutralisierung - Mehraufwand Freizeitbad
Neutralisierung - Mehraufwendungen aus Mehrerträgen finanziert
Gutschrift Personalaufwand aufgrund Kontrakt Ressourcenmanagement
Gutschrift Personalaufwand aufgrund Kontrakt Eingliederungshilfe
Leistungszulagen
Neutralisierung - Personalmehraufwand Kinderbetreuung
Neutralisierung - Finanzierung Personalkosten aus Budget Kontrakte
Neutrailisierung - Finanzierung Personalkosten aus Mehrerträgen
Belastungen
Neutralisierung - Mehrerträge Bildungsmesse
Neutralisierung - Mehrerträge Schadensersätze
Neutralisierung - Mehrerträge Ganztagsbetreuung
Neutralisierung - Mehrerträge Kinderbetreuung
Umschichtung Mehrerträge zu Personalaufwand
Umschichtung Mehrerträge für Aufwendungen im Ergebnishaushalt
Neutralisierung - Personalminderaufwand Verlässliche Grundschule
Neutralisierung - Personalminderaufwand Unterbringung von Flüchtlingen
Neutralisierung - Personalminderaufwand Betreuung von Flüchtlingen
Neutralisierung - Personalminderaufwand Beschäftigungsförderung
Neutralisierung - Personalminderaufwand Schulsozialarbeit
Neutralisierung - Minderaufwand Schülerbeförderung
Neutralisierung - Minderaufwand Kinderbetreuung
Neutralisierung - Minderaufwand Unterbringung Flüchtlinge
Neutralisierung - Minderaufwand Beschäftigungsförderung
Neutralisierung - Minderaufwand Nebenkosten Gebäude
Freizeitanlagen - Buchung LBBW-Darlehen erfolgt über Bilanzkonto
-3.810.900
349.800
806.100
105.600
328.500
384.700
77.200
119.200
132.976
388.082
181.368
821.173
102.800
103.400
89.100
340.000
415.000
422.500
227.965
862.390
73.605
486.500
120.400
283.900
250.900
424.600
185.900
206.600
1.176.000
145
Anlage 10
Ergebnis
€
Plan
7. Stadtentw., Bau und Umwelt
einschl. Erm.-Übertrag VJ
Veränderung
€
€
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
45.100.877,00
44.663.216,00
-437.661,00
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
32.310.600,00
46.105.153,00
78.415.753,00
31.984.484,00
45.484.655,00
77.469.139,00
-326.116,00
-620.498,00
-946.614,00
Budgetzuschuss
33.314.876,00
32.805.923,00
-508.953,00
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2016
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2015
./. Verwendung 2016
509.000
254.000
86.000
-26.174
60.000
Budgetübertrag nach 2017
314.000
C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschriften
Neutralisierung Mindererträge Blockheizkraftwerke
Mindererträge Verwaltungsgebühren (Denkmalschutz)
Mindererträge Umweltrecht für Altlasten
Neutralisierung Mindererträge Parkgebühren
Gutschrift AFM Kostenfreie Nutzung ÖPNV an Adventssamsta
Belastung
Neutralisierung Mehrerträge Mieterlöse Gebäude
Neutralisierung Mehrerträge Verwaltungsgebühren (Bauordnung)
Neutralisierung Mehrerträge Ablöse Stell-/Spielplätze
Neutralisierung Mehrerträge Verkaufserlöse Baubetriebshof
Neutralisierung Mehrerträge Benutzungsgebühren Tiergarten
Neutralisierung Mehrerträge Baukostenerstattung Radwege
Neutralisierung Mehrerträge Parkgebühren Tiefgarage Kornhaus
Neutralisierung Mehrerträge Zuweisungenu. Zuschüsse Alter Friedhof
Neutralisierung Minderaufwand Planung City Bahnhof
Neutralisierung Minderaufwand Planung Oberer Kuhberg
Neutralisierung Minderaufwand Altlasten
Neutralisierung Minderaufwand Straßenbeleuchtung
Neutralisierung Minderaufwand Unterhalt Straßen
Neutralisierung Minderaufwand Adenauerbrücke
Neutralisierung Minderaufwand Personal
Neutralisierung Leistungsprämie GM PRC 1124-711
-4.531.916
87.400
62.200
258.700
165.600
106.500
106.500
1.118.900
72.100
275.500
72.200
67.300
116.900
86.800
104.900
80.000
207.800
104.400
425.700
64.000
131.700
63.000
146
Anlage 10
Abschlüsse der kulturellen Sonderbudgets
1. Museum PRC 2520-520
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
Ergebnis
€
676.000
527.199
Aufwendungen
- Personalwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
1.333.067
1.163.938
2.497.005
1.283.498
1.148.366
2.431.864
Budgetzuschuss
1.821.005
1.904.664
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetdefizit 2016
-84.000
Budgetdefizit aus 2015
./. Verwendung in 2016
-326.000
0
Budgetübertrag nach 2017
-410.000
2. Musikschule PRC 2630-550
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
Ergebnis
€
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
1.692.000
1.687.767
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
1.902.560
1.410.241
3.312.801
1.734.131
1.398.870
3.133.001
Budgetzuschuss
1.620.801
1.445.233
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2016
176.000
Budgetübertrag aus 2015
./. Verwendung in 2016
370.000
-9.200
Budgetübertrag nach 2017
537.000
147
Anlage 10
3. Theater PRC 2610-540
A. Budgetzuschuss
Erträge
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwendungen
- Belastung für ILV / kalk. Kosten
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
Ergebnis
€
8.224.954
8.627.545
14.091.456
2.370.477
14.136.667
2.476.027
16.461.933
16.612.694
8.236.979
7.985.150
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2016
Korrektur vorheriger Abschluss
252.000
-47.300
205.000
Budgetübertrag aus 2015
./. Verwendung in 2016
325.500
-8.337
Budgetübertrag nach 2017
522.000
4. Stadthaus PRC 2810-570
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetdefizit 2016
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
Ergebnis
€
479.300
621.178
751.960
530.152
1.282.112
798.667
593.707
1.392.374
802.812
771.197
32.000
Budgetübertrag aus 2015
./. Verwendung 2016
63.000
0
Budgetübertrag nach 2017
95.000
148
Anlage 10
5. Stadtbibliothek PRC 2720-560
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
Ergebnis
€
384.800
389.186
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
2.167.960
1.121.766
3.289.726
2.145.010
1.153.224
3.298.234
Zuschuss
2.904.926
2.909.048
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2016
-4.000
Budgetübertrag aus 2015
./. Verwendung in 2016
52.000
-10.200
Budgetübertrag nach 2017
38.000
Teilbudget Schulen
Im Schulbudget sind nachfolgende Ausgabearten enthalten, die direkt der Budgetverantwor-tung
der einzelnen Schulen unterliegen. Der Haushalt 2016 weist folgendes Ergebnis aus:
Plan
€
Ergebnishaushalt
Unterh. Maschinen, Geräte dezentral
Bes. Verwaltungs-/Betriebsaufwend.
Lehr- und Unterrichtsmittel
Lernmittel
Druck-/Kopierkosten
Telefon/Fax/Handy (Grundgeb./lfd.Kosten
Summe
Finanzhaushalt
Maschinen, Werkzeuge > 1000 EUR
Lehrmittel > 1000 EUR
Sportgerätebeschaffung
Summe
Gesamtsumme
Ergebnis
€
Abweichung
€
664.130
197.740
1.000.730
1.522.500
0
88.300
3.473.400
415.111
422.192
1.446.607
1.407.434
199.640
19.529
3.910.513
-249.019
224.452
445.877
-115.066
199.640
-68.771
437.113
200.600
525.400
13.000
739.000
405.089
237.956
0
643.045
204.489
-287.444
-13.000
-95.955
4.212.400
4.553.558
341.158
Ermittlung Budgetübertrag:
Budgetüberschuss 2016
Budgetübertrag aus 2015
Zusätzliche Deckungsmittel
-341.000
1.496.000
275.000
Budgetübertrag nach 2017 (gerundet)
1.430.000
149
Anlage 11
Entwicklung wesentlicher "Sparbücher"
in Mio. €
WIP
Verkehrsentwicklung
Reduzierung NettoNeuverschuldung
Summe
31.12.2014
31.12.2015
Zugang
RE 2016
Abgang
31.12.2016
2,0
80,0
41,7
0,0
71,7
55,5
0,0
9,1
41,8
0,0
20,0
0,0
0,0
60,8 *
97,3 **
139,4
127,2
50,9
20,0
158,1
* davon 13,2 Mio. € im Basiskapital, 47,6 Mio. € in Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
** davon 18 Mio. € im Basiskapital, 79,3 Mio. € in Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
150
Anlage 12
Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2016 (§ 53 Abs. 2, Nr. 5 GemHVO)
Finanzrechnung
Nr.
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
1
2015
2016
EUR
EUR
1
2
Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn
34.010.573
14.437.542
36.184.342
100.057.808
-36.193.177
-55.192.712
-2.111.493
-3.414.382
-17.452.704
-32.065.505
14.437.541
23.822.751
91.700.775
123.960.775
0
0
106.138.316
147.783.526
33.838.867
34.831.960
2
+/-
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO)
3
+/-
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO)
4
+/-
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO)
5
+/-
Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen
(§ 50 Nr. 39 GemHVO)
6
=
7
+ Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende
8
- Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende
9
= liquide Eigenmittel zum Jahresende
10
- übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO)
11
+
nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren)
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
2.547.000
4.500.000
12
+
übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und
ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO)
1.988.800
3.726.100
13
= bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende
76.835.249
121.177.666
14
- davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 1)
700.621
700.621
15
-
74.997.572
63.676.873
16
= bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel
1.137.056
56.800.172
7.296.000
7.547.000
17
1)
Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende
(§ 50 Nr. 42 GemHVO)
für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 2)
nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO)
3)
Geldvermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen (vergleiche Bilanzposition A1.3.5)
2)
Insbesondere Sparbuch Verkehrsentwicklung (Linie 2), Kunst am Bau und Stellplatzablösebeträge für Parkbauten
3)
2 v.H. des Durchschnitts der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre
151