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Anlage 1 - Jahresabschluss 2017

                                    
                                        Jahresabschluss 2017

- Anlage 1 zu GD 940/18 -

Jahresabschluss 2017

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadt Ulm wird gemäß § 95 b Abs. 1 S. 1 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 581,
ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. 2017, S. 99) hiermit
aufgestellt.

Inhalt
Vorbemerkung ................................................................................................................................. 7
1. ÜBERSICHTEN .............................................................................................................................. 8
1.1 Ergebnisrechnung ................................................................................................................... 8
1.2 Finanzrechnung ...................................................................................................................... 9
1.3 Bilanz ................................................................................................................................... 12
2. RECHENSCHAFTSBERICHT .......................................................................................................... 14
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Lage ............................................................................................ 14
2.2 Wirtschaftliche Lage der Stadt Ulm; Verlauf der Haushaltswirtschaft, wichtigste Ergebnisse des
Jahresabschlusses ....................................................................................................................... 14
2.3 Zusammenfassende Darstellung Ergebnis Jahresabschluss 2017.............................................. 15
2.4 Erhebliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung 2017 im Vergleich zur Haushaltsplanung . 19
a) Ordentliche Erträge ............................................................................................................. 19
b) Ordentliche Aufwendungen ................................................................................................ 22
c) Außerordentliche Erträge und Aufwendungen...................................................................... 25
d) Kalkulatorische Zinsen ......................................................................................................... 25
e) Abschlüsse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets ............................................................... 25
2.5 Erhebliche Abweichungen in der Finanzrechnung im Vergleich zur Haushaltsplanung ............. 26
a) Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit .................................................. 27
b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ................................................................... 27
c) Ein- und Auszahlungen aus Krediten und inneren Darlehen .................................................. 29
d) Haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen ...................................................................... 29
2.6 Vermögensrechnung............................................................................................................. 30
2.7 Ziele und Strategien / Ausblick .............................................................................................. 32
3. ERGEBNISRECHNUNG 2017 ........................................................................................................ 38
3.1 Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses ........................................................... 38
3.2 Gesamtergebnisrechnung ..................................................................................................... 38
3.3 Teilergebnisrechnungen ........................................................................................................ 40
4. Finanzrechnung 2017 ................................................................................................................. 55
4.1 Teilfinanzrechnungen............................................................................................................ 58
5. Vermögensrechnung (Schlussbilanz) 2017 ................................................................................... 66
5.1 Bilanz ................................................................................................................................... 66
5.2 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre............................................................................... 68
5.3 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen .......................................................... 69
6. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2017.................................................................................... 70
6.1 Grundsätzliches .................................................................................................................... 70
6.2 Ausübung von Wahlrechten .................................................................................................. 70
6.3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ..................................................................................... 70
6.3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen .................................................. 70
6.3.2 Entwicklung der Rückstellungen ...................................................................................... 72
6.3.3 Sonderergebnis .............................................................................................................. 72
6.3.4 Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit .......................... 73
6.4 Erläuterungen zur Finanzrechnung ........................................................................................ 73
6.4.1 Ausübung von Wahlrechten............................................................................................ 73
6.4.2 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Auszahlungen .................................................... 73
6.4.3 Weitere Angaben zur Finanzrechnung ............................................................................. 74
6.5 Erläuterungen zur Schlussbilanz / Vermögensrechnung .......................................................... 75
6.5.1 Allgemeines ................................................................................................................... 75
5

6.5.2 Gliederung der Schlussbilanz........................................................................................... 76
6.5.3 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................................... 76
6.5.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ......................................... 78
a) Aktivierung von Eigenleistungen ................................................................................... 78
b) Buchungen gegen das Basiskapital................................................................................ 78
6.5.5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen...................................................................... 79
Aktivseite (A) ................................................................................................................... 79
Vermögen (A. 1.) .......................................................................................................... 79
Immaterielle Vermögensgegenstände (A. 1.1) ............................................................ 79
Sachvermögen (A. 1.2) .............................................................................................. 79
Finanzvermögen (A. 1.3) ........................................................................................... 85
Abgrenzungsposten (A. 2.) ........................................................................................... 88
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A. 2.1)............................................................ 88
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (A. 2.2) .......................................... 89
Passivseite (P) ................................................................................................................... 89
Kapitalposition (P 1.) ..................................................................................................... 89
Basiskapital (P 1.1) .................................................................................................... 89
Rücklagen (P 1.2) ...................................................................................................... 90
Sonderposten (P 2.) ...................................................................................................... 91
Rückstellungen (P 3) ..................................................................................................... 92
Verbindlichkeiten (P 4.) ................................................................................................. 94
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (P 5.) .................................................................. 95
6.5.6 Zusammenfassende Betrachtung ..................................................................................... 96
7. Zusammengefasste Darstellung der Pflichtangaben im Anhang gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO ....... 96

Anlagen (S. 98 ff):
Anlage 1: Übersicht Ermächtigungsüberträge
Anlage 2: Feststellung Jahresergebnis
Anlage 3: Übersicht Erträge und Aufwendungen Ergebnisrechnung zu den verbindlich vorgegebenen
Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten
Anlage 4: In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 5: Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 6: Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 7: Schuldenübersicht
Anlage 8: Übersicht über die Abweichungen Plan - Rechnungsergebnis über 60.000 €
Anlage 9: Zuschussverzeichnis
Anlage 10: Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets
Anlage 11: Entwicklung der "Sparbücher"
Anlage 12: Entwicklung der Liquidität

6

Vorbemerkung
Die Stadt Ulm ist zum 01.01.2011 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestiegen und
legt nun mit dem Jahresabschluss 2017 den siebten Jahresabschluss nach den Regelungen des NKHR
vor.
Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses sind:
 Gesetz zur Reform des Gemeindewirtschaftsrechts vom 04.05.2009; Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 581, ber. S. 698), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBL 2017, S. 99),
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch
Verordnung vom 29. April 2016 (GBl. 2016, S. 332) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO)
vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2015, S.
1191).
 Verwaltungsvorschrift über den Produktrahmen für die Gliederung des Haushalts, den
Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und
Kontenrahmen) vom 11.03.2011 in der Fassung vom 09.Juni 2016 (GBl. 2016, S. 346)
 Grundsätze ordnungsgemäßer öffentlicher Buchführung
 Desweiteren wurden bei der Vermögensbewertung die Leitlinien zur Kommunalen
Kostenrechnung in Baden-Württemberg, der Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des
Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg (Leitfaden zur
Bilanzierung), sowie die Verlautbarungen der Gemeindeprüfungsanstalt zugrundegelegt.
Bestandteile des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss hat nach § 95 Abs. 1 GemO sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung und
- der Bilanz.
Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Dem Anhang sind nach § 95 Abs. 3 die Vermögensübersicht (§ 55 Abs. 1 GemHVO), die
Schuldenübersicht (§ 55 Abs. 2 GemHVO) und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu
übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
D. h. im Jahresabschluss werden die Ergebnis- und Finanzrechnung jeweils sowohl für die Gesamtstadt
als auch die einzelnen Teilbudgets dargestellt. Zusätzlich ist die Bilanz Bestandteil.
Zur Rechnungslegung 2017 wird für die Stadtverwaltung zudem eine differenzierte Auswertung der
Jahresergebnisse bezogen auf die einzelnen Profitcenter (Aufbau analog zum Haushaltsplan) erstellt,
diese ist aufgrund des Umfangs jedoch nicht Bestandteil dieses Dokuments.
Die Analyse und Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung des Jahres 2017 findet im
Rechenschaftsbericht (vgl. Ziff. 2.) statt. Die Bilanz wird unter Ziff. 6.5. erläutert.
Da es sich um den siebten Jahresabschluss nach den Regelungen des NKHR handelt, sind die Werte
von 2017 mit denen des Jahres 2016 vergleichbar. Eine Gegenüberstellung der einzelnen Werte nach
§ 47 Abs. 2 GemHVO ist somit möglich und wird in den nachfolgenden Darstellungen abgebildet.

7

1. ÜBERSICHTEN
1.1 Ergebnisrechnung
lfd.
Nr.

Gesamtergebnisrechnung

Ergebnis Vorjahr

Fortges. Ansatz

Ergebnis

Ertrags- und Aufwandsarten

2016

2017

2017

EUR

EUR

EUR

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

EUR
1

2

3

4

1

+

Steuern und ähnliche Abgaben

253.241.673,47

243.395.000

257.677.363,08

14.282.363

2

+

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und
aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge

165.230.236,45

156.218.300

164.795.069,52

8.576.770

3

+

Sonstige Transfererträge

5.209.731,72

4.870.000

5.775.048,58

905.049

4

+

Öffentlich-rechtliche Entgelte

25.965.742,67

25.236.200

26.410.405,09

1.174.205

5

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

27.304.733,86

25.322.300

28.209.405,87

2.887.106

6

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

23.789.226,85

18.111.800

17.856.825,62

-254.974

7

+

Zinsen und ähnliche Erträge

1.767.870,80

1.352.100

1.385.391,65

33.292

8

+

Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen

1.582.200,00

985.100

1.153.300,00

168.200

9

+

Sonstige ordentliche Erträge

14.761.678,99

19.799.400

21.584.230,58

1.784.831

10

=

Summe der ordentlichen Erträge

518.853.094,81

495.290.200

524.847.039,99

29.556.840

11

-

Personalaufwendungen

-119.691.557,26

-126.893.900

-126.170.665,38

723.235

12

-

Versorgungsaufwendungen

-40.472,06

-50.000

-61.602,35

-11.602

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

-75.480.506,33

-74.309.200

-74.134.374,05

174.826

14

-

Planmäßige Abschreibungen

-41.846.612,93

-39.707.300

-43.991.258,28

-4.283.958

15

-

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-3.732.586,38

-3.600.000

-3.323.819,43

276.181

16

-

Transferaufwendungen

-209.233.215,92

-200.650.360

-216.215.942,38

-15.565.582

17

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

-17.858.458,86

-19.344.440

-17.482.895,95

1.861.544

18

=

Summe der ordentlichen Aufwendungen

-467.883.409,74

-464.555.200

-481.380.557,82

-16.825.358

19

=

Ordentliches Ergebnis

50.969.685,07

30.735.000

43.466.482,17

12.731.482

21

=

Ordentliches Ergebnis einschließlich
Fehlbetragsabdeckung

50.969.685,07

30.735.000

43.466.482,17

12.731.482

22

+

Außerordentliche Erträge

17.860.657,63

0

9.177.823,67

9.177.824

23

-

Außerordentliche Aufwendungen

-2.405.901,00

0

-7.054.199,05

-7.054.199

24

=

Sonderergebnis

15.454.756,63

0

2.123.624,62

2.123.625

25

=

Gesamtergebnis

66.424.441,70

30.735.000

45.590.106,79

14.855.107

26

Zuführung z.Rücklage a.Überschüssen
d.ordentl. Ergebnis

-50.969.685,07

0

-43.466.482,17

-43.466.482

27

Zuführung z.Rücklage a.Überschüssen
d.Sonderergebnis

-15.454.756,63

0

-2.123.624,62

-2.123.625

Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2017" (Spalte 2) wird der Planwert gemäß dem Nachtrag 2017 dargestellt.
Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu beachten, dass die aus 2016 übertragenen
Ermächtigungen die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz jedoch
nicht einbezogen werden. Ebenso sind bei dieser Betrachtung die unterjährig zur Verfügung gestellten
Mittel nicht berücksichtigt.

8

1.2 Finanzrechnung
lfd.
Nr.

Gesamtfinanzrechnung

Ergebnis Vorjahr

Fortges. Ansatz

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

2016

2017

Ergebnis

Vergleich Ansatz/
Ergebnis

2017
EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

1

+

Steuern und ähnliche Abgaben

247.940.417,95

243.395.000

256.892.625,75

13.497.626

2

+

Zuweisungen und Zuwendungen und
allgemeine Umlagen

156.573.503,53

149.566.500

156.682.206,01

7.115.706

3

+

Sonstige Transfereinzahlungen

5.014.310,56

4.870.000

5.376.031,27

506.031

4

+

Öffentlich-rechtliche Entgelte

25.630.776,38

25.236.200

25.607.881,98

371.682

5

+

Privatrechliche Leistungsentgelte

24.547.096,53

25.322.300

26.344.239,41

1.021.939

6

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

27.670.666,78

18.111.800

13.594.582,87

-4.517.217

7

+

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

2.500.012,83

1.352.100

1.744.805,59

392.706

8

+

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

14.114.073,49

13.899.400

15.103.126,41

1.203.726

9

=

Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

503.990.858,05

481.753.300

501.345.499,29

19.592.199

10

-

Personalauszahlungen

-119.418.290,41

-126.893.900

-126.064.223,42

829.677

11

-

Versorgungsauszahlungen

-40.472,06

-50.000

-61.602,35

-11.602

12

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen

-72.871.846,40

-74.309.200

-71.987.884,50

2.321.316

13

-

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

14

-

Transferauszahlungen (ohne
Investitionszuschüsse)

15

-

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

-17.981.714,68

16

=

Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

-403.933.050,22

17

=

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus
der Ergebnisrechnung

100.057.807,83

18

+

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

19

+

Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit

20

+

Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen

22

+

Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit

23

=

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

24

-

25

-4.931.136,81

-3.600.000

-4.520.584,72

-920.585

-188.689.589,86

-196.950.360

-195.004.156,18

1.946.204

-19.344.440

-16.890.693,13

2.453.747

-421.147.900

-414.529.144,30

6.618.756

60.605.400

86.816.354,99

26.210.955

4.600.262,28

8.868.000

6.588.126,19

-2.279.874

4.839.390,82

2.617.000

2.513.623,03

-103.377

49.864.643,30

15.007.000

15.975.658,75

968.659

3.626.246,93

3.832.300

4.527.845,25

695.545

62.930.543,33

30.324.300

29.605.253,22

-719.047

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

-24.481.356,85

-35.900.000

-31.604.397,79

4.295.602

-

Auszahlungen für Baumaßnahmen

-55.246.677,21

-40.173.000

-33.254.225,95

6.918.774

26

-

Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen

-4.709.334,83

-7.473.300

-6.311.963,37

1.161.337

27

-

Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen

-21.173.651,00

-37.000.000

-22.327.297,00

14.672.703

28

-

Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen

-12.512.235,09

-7.851.400

-3.532.447,30

4.318.953

30

=

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

-118.123.254,98

-128.397.700

-97.030.331,41

31.367.369

31

=

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit

-55.192.711,65

-98.073.400

-67.425.078,19

30.648.322

32

=

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

44.865.096,18

-37.468.000

19.391.276,80

56.859.277

9

lfd.
Nr.

Gesamtfinanzrechnung

Ergebnis Vorjahr

Fortges. Ansatz

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

2016

2017

Ergebnis

Vergleich Ansatz/
Ergebnis

2017
EUR
1
33

+

Einzahlungen aus der Aufnahme von
Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren
Vorgängen für Investitionen

34

-

Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen
für Investitionen

35

=

36

EUR

EUR

2

3

EUR
4

7.948.213,00

8.100.000

0,00

-8.100.000

-11.362.595,04

-10.900.000

-10.806.504,54

93.495

Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf
aus Finanzierungstätigkeit

-3.414.382,04

-2.800.000

-10.806.504,54

-8.006.505

=

Änderung des
Finanzierungsmittelbestand zum Ende
des Haushaltsjahres

41.450.714,14

-40.268.000

8.584.772,26

48.852.772

37

+

Haushaltsunwirksame Einzahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlung
v.angelegten Kassenmitteln, Aufn. v.Kassenkred.)

200.591.337,59

188.700.809,47

38

-

Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Anlegen von
Kassenmitteln, Rückzahlung von
Kassenkrediten)

-232.656.842,52

-215.809.890,13

39

=

Überschuss/Bedarf aus
haushaltsunwirksamen Einzahlungen
und Auszahlungen

-32.065.504,93

-27.109.080,66

40

+

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

41

+/-

Veränderung des Bestands an
Zahlungsmitteln

42

=

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende
des Haushaltsjahres

Anmerkung:
Erläuterungen zu den Spalten: vgl. Ziff. 1.1

10

14.437.542,27

23.822.751,48

9.385.209,21

-18.524.308,40

23.822.751,48

5.298.443,08

11

1.3 Bilanz
Vermögensrechnung - Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2017
§ 52 GemHVO
AKTI VSEI TE

01.01.2017

31.12.2017

1.625.548.803,13

1.648.750.443,35

1.173.574,54

1.235.302,54

1.195.099.083,72

1.194.089.444,08

199.766.033,84

207.793.314,64

2.572.485,06
21.865.633,65

2.572.485,06
21.859.299,03

487.874.456,78

494.856.010,06

7.763,64
21.302.284,84

7.763,64
15.559.995,54

336.537.639,95

340.153.363,00

5.307,65
483.543,11

5.307,65
483.457,48

50.110.350,89
6.894.931,00
10.056.353,17
618.107,84
103.241.210,25

51.836.535,39
7.477.046,00
10.450.328,78
636.419,64
80.886.426,57

429.276.144,87

453.425.696,73

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder
anderen kommunalen Zusammenschlüssen

149.381.363,06
926.928,83

170.951.051,87
920.333,29

1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Ausleihungen
1.3.5 Wertpapiere und sonstige Einlagen

946.842,14
104.427.157,73
123.960.774,54

0,00
100.620.912,37
149.889.977,34

1.

Vermögen

1.1

Immaterielle Vermögensgegenstände

1.2

Sachvermögen

Angaben in Euro

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
1.2.3 Infrastrukturvermögen

davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Vorräte
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

1.3

Finanzvermögen

davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
1.3.6
1.3.7
1.3.8
1.3.9

Öffentlich-rechtliche Forderungen
Forderungen aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
Liquide Mittel

davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
2.

Abgrenzungsposten

2.1
2.2

Aktive Rechnungsabgrenzung
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse

Bilanzsumme

700.621,15

739.823,95

10.172.826,81
7.667.011,50
7.970.488,78
23.822.751,48

11.826.164,95
7.630.084,55
6.288.729,28
5.298.443,08

39.202,80

0,00

27.141.581,17

26.502.345,19

4.076.429,17
23.065.152,00

4.600.658,19
21.901.687,00

1.652.690.384,30

1.675.252.788,54

* nachrichtliche Information
Die Abteilung Liegenschaften wurde mit der Aufarbeitung der Vertragsbeziehungen zwischen der Stadt Ulm und der Hospitalstiftung beauftragt.
Nach Abschluss der Aufarbeitung werden die Buchwerte der Hospitalstiftung separat im Haushalt der Stadt Ulm dargestellt werden.

12

Vermögensrechnung - Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2017
§ 52 GemHVO
PASSI VSEI TE

Angaben in Euro

01.01.2017

31.12.2017

1. Kapitalposition

1.279.152.291,77

1.288.492.372,25

1.1 Basiskapital

1.008.517.964,67

972.267.938,36

270.634.327,10

316.224.433,89

180.656.630,57
86.652.316,23
3.325.380,30

224.123.112,74
88.775.940,85
3.325.380,30

179.897.578,32

194.859.474,92

2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen
2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge
2.3 Sonstige Sonderposten

131.492.216,73
2.267.554,00
46.137.807,59

142.193.990,73
12.890.867,92
39.774.616,27

3.

29.808.083,48

43.132.298,84

1.061.491,04
589.608,67
149.350,00
207.633,77

1.206.084,33
737.214,51
0,00
0,00

27.800.000,00

41.189.000,00

147.515.416,69

136.127.731,34

1.2 Rücklagen
1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
1.2.3 Zweckgebundene Rücklage (Stiftungskapital)

2.

Sonderposten

Rückstellungen

3.1
3.2
3.4
3.6

Lohn-und Gehaltsrückstellungen
Unterhaltsvorschussrückstellungen
Gebührenrückstellungen
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen
Gerichtsverfahren
3.7 Sonstige Rückstellungen (Wahlrückstellungen)
4.

Verbindlichkeiten

4.2
4.3
4.4
4.5
4.6

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
Verbindlichkeiten, die einer Kreditaufnahme wirtschaftl. gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten

121.571.768,32
2.448.038,10
4.793.136,69
6.911.402,28
11.791.071,30

110.765.263,78
2.388.438,52
5.743.916,21
6.068.970,35
11.161.142,48

5.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

16.317.014,04

12.640.911,19

1.652.690.384,30

1.675.252.788,54

Bilanzsumme

13

2. RECHENSCHAFTSBERICHT
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Lage
Das Jahr 2017 verlief positiver als geplant. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war um 2,2 % höher
als im Vorjahr. Das Wachstum lag damit zwar weiterhin deutlich unter den Werten 2010 und 2011,
jedoch höher als in den Vorjahren 2012 bis 2016.
Die Erwerbstätigkeit entwickelte sich weiterhin stabil. Bundesweit sank die jahresdurchschnittliche
Arbeitslosenquote um 0,4%-Punkte auf 5,7 % und in Baden-Württemberg um 0,3%-Punkte auf 3,5 %.
Damit weist Baden-Württemberg nach Bayern die niedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland aus.
Im Stadtkreis Ulm ist ein Rückgang um 0,5 %-Punkte auf 3,8 % zu verzeichnen, im Bezirk der
Arbeitsagentur Ulm ist ebenfalls ein Rückgang um 0,3 %-Punkte auf 2,8 % zu verzeichnen.
Durch die gute wirtschaftliche Lage erzielten Bund und Land deutlich höhere Steuereinnahmen.
Weiterhin gilt jedoch, dass strukturelle Sanierungsmaßnahmen der öffentlichen Haushalte erforderlich
sind.
Die Lage der Kommunen bundesweit ist weiterhin sehr uneinheitlich.
Generell gilt - auch für Ulm - dass selbst bei einer weiterhin guten oder sehr guten konjunkturellen
Entwicklung mittelfristig positive Finanzierungssalden nur dann möglich sind, wenn die vorhandenen
Belastungen verringert, keine weiteren Ausgabenbelastungen geschaffen und die kommunalen
Steuereinnahmen nicht beschnitten werden.
Der Anstieg der Aufwendungen für soziale Leistungen ist bundesweit weiterhin ungebrochen.

2.2 Wirtschaftliche Lage der Stadt Ulm; Verlauf der Haushaltswirtschaft,
wichtigste Ergebnisse des Jahresabschlusses
Die Haushaltswirtschaft verlief in 2017 grundsätzlich planmäßig. Erkennbare Abweichungen von den
Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorab zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird - soweit sie in der
Zuständigkeit des Hauptausschusses oder des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen der
Einbringung des Jahresabschlusses eingeholt.
Insgesamt entwickelte sich die Haushaltswirtschaft positiver als erwartet. Der Ergebnishaushalt schließt im
ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von rd. 43,5 Mio. € ab und liegt somit 12,7 Mio. € über
dem Planansatz (Nachtrag). Das Ergebnis ist insbesondere durch Gewerbesteuermehreinzahlungen i. H. v.
33,3 Mio. € abzgl. der Gewerbesteuerumlage mit rd. 24,4 Mio. € sowie durch "einmalige Effekte" aus
der Systematik der zum 01.01.2011 erfolgten Umstellung auf NKHR geprägt:
 Auflösung und Bildung von Rückstellungen
Die Rückstellung für FAG-Belastungen wurde 2017 planmäßig in Höhe von 5,9 Mio. € aufgelöst.
Aufgrund von hohen Gewerbesteuer-Mehreinzahlungen von rd. 33,3 Mio. € wurden der Rückstellung
für FAG-Belastungen zum Ausgleich der sich dadurch im Jahr 2019 ergebenden Belastungen 19,5
Mio. €. zugeführt. Im Ergebnishaushalt 2017 ergibt sich dadurch ein Aufwand von 13,6 Mio. €.
Da beim FAG alle Gewerbesteuereinzahlungen ohne Unterscheidung in einmalige oder laufende
Einzahlungen berücksichtigt werden, erfolgt ab dem Jahresabschluss 2017 die Berechnung der
Rückstellung für FAG-Belastungen auf Basis der Differenz zwischen dem ursprünglichen Planansatz
und dem Rechnungsergebnis der Gewerbesteuereinzahlungen. Die Berechnung auf Basis der
einmaligen Gewerbesteuerzahlungen war nicht mehr sachgerecht.

14

Bei der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ergibt sich netto eine Reduzierung um 211 T€
(882 T€ Inanspruchnahme, 118 T€ Auflösung, 789 T€ Neubildung). Die Rückstellungen für
Prozessrisiken und für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen wurde im Jahr
2017 um 208 T€ bzw. 149 T€ reduziert und damit komplett aufgelöst. Bei der Rückstellung für
Altersteilzeit / Langzeitkonten ergibt sich netto eine Erhöhung um rd. 145 T€ (netto rd. 180 T€
Zuführung Langzeitkonten, netto 35 T€ Auflösung Rückstellung Altersteilzeit). Für Straßenreinigung
wurde im Jahr 2017 keine Rückstellungen gebildet. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus der
Erstattung von Unterhaltsvorschüssen wurden mit einer Zuführung von 148 T€ auf
737 T€ erhöht.
 Abgrenzung Ergebnishaushalt - Finanzhaushalt
Im Rahmen der Bewirtschaftung sind Umschichtungen zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt erfolgt.
Im Finanzhaushalt veranschlagte Mittel, insbesondere für die Sanierung des Flüchtlingswohnheims
Römerstraße, für Kleinmaßnahmen Schulen und für die Sportförderung, wurden für laufende
Gebäudeunterhaltmaßnahmen (235 T€), für die Beschaffung von Maschinen und Geräten (144 T€)
für Schulen sowie für Beratungskosten im Bereich der Sportförderung (57 T€) im Ergebnishaushalt
gebucht. Zudem wurden im Ergebnishaushalt veranschlagte Mittel für den Gebäudeunterhalt
(496 T€) aufgrund der Bilanzierungsvorschriften im NKHR im Finanzhaushalt gebucht.
 Inanspruchnahme und Bildung von Ermächtigungsüberträgen
Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft werden und die gesetzlichen
Vorgaben erfüllt sind, können Ermächtigungen für Aufwendungen oder Auszahlungen in das
Folgejahr übertragen werden. Von dieser Möglichkeit wird beim Jahresabschluss Gebrauch gemacht.
Insgesamt wurden dem Ergebnishaushalt 2017 rd. 7,2 Mio. € an Ermächtigungsüberträgen aus dem
Vorjahr zur Verfügung gestellt. In das Jahr 2018 werden erneut rd. 7,8 Mio. € übertragen (inkl.
Budgetüberträge). D. h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2017 nicht und verschiebt sich in das Jahr
2018. Dadurch verbessert sich das ordentliche Ergebnis 2017 um 7,8 Mio. €. Diese "Vorbelastung
künftiger Haushaltsjahre" ist im Jahresabschluss gesondert darzustellen - vgl. Anlage 1 zum
Jahresabschluss 2017.
--> vgl. im Einzelnen auch die Ausführungen bei Ziff. 2.4

2.3 Zusammenfassende Darstellung Ergebnis Jahresabschluss 2017
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ulm für das Haushaltsjahr 2017
Der Gemeinderat der Stadt Ulm hat am 14.12.2016 die Haushaltssatzung und am 11.10.2017 eine
Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.
Folgende Beträge wurden festgesetzt (einschließlich Nachtragsplan) in €:
Ergebnishaushalt
Ordentliches Ergebnis
Sonderergebnis
Veranschlagtes Gesamtergebnis
Finanzhaushalt
Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit
Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts
Kreditermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen
Höchstbetrag für Kassenkredite

30.735.000
0
30.735.000

60.605.400
-98.073.400
-2.800.000
-40.268.000
8.100.000
44.817.100
80.000.000

15

Die Steuerhebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A
325 v.H.
Grundsteuer B
430 v.H.
Gewerbesteuer
360 v.H.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit der Satzungen bestätigt und den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie den Betrag der Verpflichtungsermächtigungen
genehmigt (Erlass vom 22.02.2017 Haushaltssatzung und vom 23.11.2017 Nachtragssatzung).
Die Haushaltssatzung wurde am 02.03.2017 und die Nachtragssatzung am 06.12.2017 auf der
Internetseite der Stadt Ulm (www.ulm.de) bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan und der Nachtragshaushaltsplan waren vorschriftsmäßig an sieben Tagen öffentlich
ausgelegt.

2.3.1 Ergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Teilergebnisrechnungen sind auf den Seiten 38 ff. dargestellt.
Das Jahr 2017 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in
Höhe von rd. 43.5 Mio. €. Er liegt damit um rd. 12,7 Mio. € über dem Planansatz (Nachtrag). Das heißt,
die ordentlichen Erträge übersteigen den Ressourcenverbrauch; insbesondere werden die ordentlichen
Abschreibungen erwirtschaftet.
Damit sind die Vorgaben des NKHR erfüllt. Die positive Entwicklung beruht zum einen auf erhöhten
städtischen Steuereinnahmen. Hier wirkt sich insbesondere das weiterhin stabile Wirtschaftswachstum
aus. Zum anderen hat sich aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen bei Bund und Land
das Ausschüttungsvolumen im Finanzausgleich (FAG) gegenüber dem Nachtrag 2017 um rd. 6,4 Mio. €
(netto) erhöht. Auch hiervon profitiert die Stadt Ulm.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Ergebnishaushalt 2017 Ermächtigungsüberträge nach 2018 in
Höhe von 7,8 Mio. € gebildet wurden. D. h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2017 nicht (und führt
dadurch zu einer Ergebnisverbesserung) und verschiebt sich in das Jahr 2018. Diese Vorbelastung des
folgenden Haushaltsjahrs ist im Jahresabschluss gesondert darzustellen - vgl. Anlage 1.
Auch die Tatsache, dass rd. 80,9 Mio. € auf der Bilanzposition "Anlagen im Bau" für noch nicht
fertiggestellte und abgerechnete Baumaßnahmen geführt und deshalb nicht abgeschrieben werden,
verbessert das Ergebnis. Bei Abschreibung aller Anlagen im Bau bzw. dieser laufenden und noch
fertigzustellenden Investitionsmaßnahmen ist mit einem zusätzlichen jährlichen Aufwand von rd.
2 Mio. € zu rechnen.
Die Allgemeinen Finanzmittel (Steuern, Finanzzuweisungen, Zinsen) betragen in 2017 263,6 Mio. €.
Im Vergleich zum Ergebnis 2016 bedeutet dies eine Verschlechterung um rd. 4,6 Mio. €. Im Vergleich
zum Nachtrag 2017 jedoch eine Verbesserung um rd. 5,1 Mio. €. Diese Verbesserung ist insbesondere
auf Netto-Mehrerträge im Bereich Steuern (rd. 11,8 Mio. €, insbesondere bei der Gewerbesteuer und
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) zurückzuführen. Zudem wurde im Bereich der
Zuweisungen aus dem Finanzausgleich aufgrund der guten Konjunktur das Ausschüttungsvolumen
erhöht, d. h. die Stadt erhielt höhere Zuweisungen. Insgesamt ergibt sich dadurch netto ein Mehrertrag
von 9,4 Mio. €. Die Nettozinsbelastung hat sich gegenüber dem Nachtrag um 1,1 Mio. € verringert.
In der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe entspricht der Zuschussbedarf mit 47 Mio. € dem Wert des
Vorjahres. Bei den sozialen Leistungen nach dem SGB XII (Sozial-, Alten- und Behindertenhilfe) liegt das
Ergebnis mit 30,9 Mio. € ca. 1,0 Mio. € über dem Ergebnis 2016. Wie im vergangenen Jahr sind die
Fallzahlen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie in der Eingliederungshilfe
erneut angestiegen. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende macht sich trotz sehr guter
Wirtschaftslage der Fallzahlenanstieg aufgrund der Entwicklung im Flüchtlingsbereich bemerkbar. Dieser
Mehraufwand für anerkannte Flüchtlinge im SGB II wird derzeit vom Bund erstattet, weshalb der
Zuschussbedarf unter dem Vorjahresergebnis liegt. Durch den Übergang zahlreicher anerkannter
Flüchtlinge ins SGB II konnte der Zuschussbedarf im AsylbLG um knapp 0,2 Mio. € reduziert werden.

16

In der vorabdotierten Jugendhilfe wurde im Jahr 2015 aufgrund der Mehraufwendungen für die stark
gestiegene Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) und der bis zu einem Jahr nachlaufenden
Kostenerstattung durch andere Stadt- und Landkreise eine Steigerung des Zuschussbedarfs um 1,7 Mio.
€ verzeichnet. Im Jahr 2016 konnte dieser wieder ausgeglichen werden, da die Erträge planmäßiger
vereinnahmt werden konnten. Im Jahr 2017 entspricht der Zuschussbedarf mit knapp 7,5 Mio. € dem
Wert aus 2016. Im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen macht sich die Gesetzesänderung ab dem
Jahr 2017 deutlich bemerkbar. Die Fallzahlen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 130 Einzelfälle auf
585 Fälle an.

Im Bereich der Kinderbetreuung erhöht sich der Nettoressourcenbedarf im Vergleich zu 2016 um 1,6
Mio. € auf 30,4 Mio. €. Die Entwicklung begründet sich in erhöhten Personalkosten und gestiegenen
Betriebskostenzuschüssen an kirchliche und freie Träger. Die Stadtverwaltung kommt hiermit dem hohen
Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen nach, die aufgrund der weiteren Entwicklungen ab dem Jahr 2017 ff.
im Rahmen der Ausbauoffensive II fortgesetzt werden. Mit den gestiegenen Aufwendungen gehen
ebenfalls Mehrerträge aus Benutzungsgebühren und aus Abgaben von Speisen an Dritte einher.
Auch das Sonderergebnis schließt mit einem Überschuss ab. Die außerordentlichen Erträge übersteigen
die außerordentlichen Aufwendungen um 2,1 Mio. €. Hier schlagen sich v.a. die außerordentlichen
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (rd. 8,5 Mio. €) bzw.
grundstücksbezogenen Rechten, deren Verkaufserlöse über dem Bilanzwert liegen nieder. 2017 fielen
aufgrund der Auflösung des Alten- und Pflegeheims Wiblingen sowie dem Abbruch der Tiefgarage
Citybahnhof im Zuge des Baus der Tiefgarage am Bahnhof hohe außerordentliche Abschreibungen an,
durch die das Sonderergebnis im Vergleich zu den Vorjahren verringert wurde. Ebenso führen
Korrekturbuchungen, die sich nicht auf die Eröffnungsbilanz sondern auf die Haushaltsjahre 2011 bis
2017 beziehen zu außerordentlichen Erträgen (rd. 323 T€) und zu außerordentlichen Aufwendungen (rd.
334 T€). Gleichzeitig sind aus Grundstücksgeschäften auch außerordentliche Aufwendungen entstanden.
Das Sonderergebnis dient zur Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann in
Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis herangezogen werden.
Gemäß den Bestimmungen in § 23 GemHVO werden die Überschüsse den Ergebnisrücklagen
zugeführt:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentliches Ergebnisses:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses:

43.466.482,17 € *
2.123.624,62 €

*Es handelt sich um das buchhalterische Ergebnis. Unter Berücksichtigung der im Ergebnishaushalt
gebildeten Ermächtigungsüberträge in Höhe von 7,8 Mio. € und der noch nicht gebuchten
Abschreibungen in Höhe von rd. 2 Mio. € für die "Anlagen im Bau" (also für Baumaßnahmen, die noch
17

nicht fertiggestellt und abgerechnet sind, jedoch die Abschreibungen um ca. 2 Mio. € jährlich erhöhen
werden) ergibt sich ein bereinigtes ordentliches Ergebnis in Höhe von rd. 33,7 Mio. € Überschuss.
Verwendung Jahresüberschuss / Entwicklung der Sparbücher
Die Zuführung zu diesen Rücklagen erhöht das Eigenkapital der Stadt. Der Überschuss des ordentlichen
Ergebnisses mit rd. 43,5 Mio. € wird in voller Höhe den "Sparbüchern" Reduzierung
Nettoneuverschuldung und Verkehrsentwicklung zugeführt.
Die Entwicklung der Sparbücher ist in der Anlage 11 dargestellt.

18

2.3.2 Finanzrechnung
Die Finanzrechnung weist zum Ende 2017 einen Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 19.391 T€
aus. Dieser ergibt sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung (86.816 T€) und dem
negativen Saldo aus Investitionstätigkeit (-67.425 €).
Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung ist nicht mit dem Gesamtergebnis aus der
Ergebnisrechnung identisch, da die Ergebnisrechnung auch zahlungsunwirksame Erträge und
Aufwendungen enthält (insbesondere Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten
usw.). Zudem bildet die Ergebnisrechnung die Sollstellungen ab, die Finanzrechnung dagegen den
tatsächlichen Zahlungsfluss.
Aus der Finanzierungstätigkeit (= Nettokreditaufnahme) ergibt sich ein Saldo von -10,8 Mio. €
(=Schuldenreduzierung). Kassenkredite wurden nicht aufgenommen.
In der Summe errechnet sich damit eine Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende
des Haushaltsjahres mit +8.584.772 €.
Die haushaltsunwirksamen Vorgänge (= durchlaufende Gelder) schließen zum Stichtag 31.12.2017 mit
einem Defizit von 27,1 Mio. € ab. Dies stellt jedoch eine Momentaufnahme dar und sagt nichts über den
"Erfolg des Jahres 2017" aus. Hier schlagen sich insbesondere die Ein- und Auszahlungen aus der
Auflösung bzw. Neuanlage von Festgeldern, Sozialversicherungen u. ä. nieder. Der Saldo 2017 ergibt sich
daraus, dass in 2017 deutlich mehr Festgelder angelegt (als aufgelöst) wurden.
Insgesamt ergibt sich eine Reduzierung des Zahlungsmittelbestandes um 18,5 Mio. €. Damit beträgt der
Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2017 5,3 Mio. €.
Die wesentliche Größe für die Beurteilung der Finanzrechnung ist die Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahrs. Das Ergebnis 2017 weist einen
Finanzierungsmittelüberschuss von rd. 8,6 Mio. € auf.

2.4 Erhebliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung 2017 im Vergleich
zur Haushaltsplanung
Die Abweichungen je Kontenklasse sowie die Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall sind in der in
Anlage 8 beigefügten Übersicht detailliert dargestellt. Als Basis für die Abweichungsanalyse werden in
der Anlage 8 allerdings die Summe aus den Ermächtigungsüberträgen aus dem Jahr 2016 sowie den
Planwerten 2017 zugrundegelegt.
In der im Folgenden dargestellten Abweichungsanalyse werden dagegen die "reinen" Planwerte 2017
(Nachtragshaushalt 2017) mit dem Ergebnis 2017 verglichen.

a) Ordentliche Erträge
Die Ordentlichen Erträge liegen um rd. 29,6 Mio. € über dem Planansatz. Diese Mehrerträge gliedern sich
auf in ("-" = Minderertrag):
Abweichung Ergebnis - Plan (Nachtrag)
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen
Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Umlagen
Zinsen und ähnliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Sonstige ordentliche Erträge

in T€
14.283
8.577
905
1.174
2.887
-255
33
168
1.785

Gesamt

29.557
19

Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben erhöhen sich gegenüber dem Planansatz um
+14,3 Mio. €. Dies beruht insbesondere auf den erhöhten Erträgen aus der Gewerbesteuer (unbereinigt
rd. +11,6 Mio. € ohne Gewerbesteuerumlage), aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+1,7
Mio. €) sowie aus der Vergnügungssteuer (+496 T€). Zudem sind bei der Grundsteuer B (+222 T€), der
Hundesteuer (+10 T€) und den Leistungen zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende
(+277 T€) Mehrerträge zu verzeichnen. Diesen stehen Mindererträge beim Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer (-59 T€), sowie dem Familienleistungsausgleich (-14 T€) gegenüber.
Für die Gewerbesteuer zeigt sich im Jahresverlauf folgende Entwicklung:

Bei dieser Darstellung handelt es sich um "bereinigte Werte". Die Sollstellungen, die niedergeschlagen
oder erlassen wurden, sind heraus gerechnet. In der Ergebnisrechnung werden die Beträge getrennt
dargestellt (Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben bzw. planmäßige Abschreibungen, die auch die
Niederschlagungen usw. enthalten).
Bei den Erträgen aus Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen sind Mehrerträge in Höhe von
+8,6 Mio. € zu verzeichnen. Diese verteilen sich überwiegend auf folgende Mehrerträge:
- Schlüsselzuweisung aufgrund mangelnder Steuerkraft
- Schlüsselzuweisung Stadtkreisschlüssel
- Zuweisung kommunale Investitionspauschale
- Zuweisung vom Land aus Aufkommen Grunderwerbsteuer
- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land
- Zuweisungen für laufende Zwecke übriger Bereich
- FAG-Zuweisungen, Sachkostenbeiträge, ÖPNV...
- Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land n. §46a SGB XII
- Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land für schulische Inklusion
- Auflösung von investiven Zuschüssen
- SJH Leistungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeit

+ 3,19 Mio. €
+ 0,70 Mio. €
+ 0,53 Mio. €
+ 1,67 Mio. €
+ 0,79 Mio. €
+ 0,18 Mio. €
+ 0,40 Mio. €
- 0,54 Mio. €
+ 0,12 Mio. €
+ 1.18 Mio. €
+ 0,12 Mio. €

Ursache hierfür ist insbesondere die gute Konjunktur. Aufgrund der positiven Entwicklung der
Steuereinnahmen bei Bund und Land hat sich das Ausschüttungsvolumen der Zuweisungen erhöht.
Die Transfererträge liegen rd. 0,9 Mio. € über dem Plan. Es handelt sich dabei um Kostenbeiträge,
übergeleitete Ansprüche, Rückzahlungen sowie Ersätze von Sozialleistungen.
Die öffentlich rechtlichen Entgelte übersteigen den Planansatz um rd. 1,2 Mio. €.
20

Bei den Verwaltungsgebühren ergeben sich Mehrerträge von rd. 0,5 Mio. €. Die Benutzungsgebühren
liegen mit rd. 268 T€ und die Ablösebeträge für Stellplätze mit rd. 72 T€ unter den Planansätzen.
Weitere Mehrerträge ergeben sich bei den Grabnutzungsgebühren mit rd. 965 T€ und den
Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen 95 T€.
Hinweis: Bei den Grabnutzungsgebühren erfolgt gemäß der Regelung zur periodengerechten Zuordnung von
Erträgen und Aufwendungen des NKHR seit 2011 eine Abgrenzung. D. h. im Jahr 2017 verbleiben die Erträge, die
für die "Nutzungsrechte 2017" gezahlt wurden.
Bei den Privatrechtlichen Leistungsentgelten sind gegenüber dem Plan Mehrerträge in Höhe von
2.887 T€ zu verzeichnen. Im Wesentlichen beruht dies auf:
 höheren Miet- und Pachterlösen (1.186 T€) für bebaute und unbebaute Grundstücke. Darin sind 232
T€ Guthaben auf den von der UWS für die Verwaltung der städtischen Mietobjekte eingerichteten
Girokonten enthalten. Diese wurden zum 31.12.2017 in die Ergebnisrechnung der Stadt eingebucht.
 höheren Erträgen für Abgabe von Speisen an Dritte (278 T€), Erträgen aus dem Ersatz von Personal(517 T€) und Sachaufwendungen bzw. Schadensersätzen (831 T€), Erbauzins (253 T€), sowie den
Verkaufserlösen (429 T€)
 Mindererträgen bei den Nutzungsentgelten (239 T€) und den Nutzungsentgelten AsylBLG (309 T€)
Diesen Mehrerträgen stehen teilweise jedoch entsprechende Mehraufwendungen gegenüber (vgl.
Ausführungen zu den Abweichungen im Bereich der Aufwendungen).
Bei den Kostenerstattungen und -umlagen liegen die Erträge um rd. 255 T€ unter dem Planansatz.
Die Zinsen und ähnlichen Erträge liegen um rd. 33 T€ über dem Planansatz.
Die Erträge aus aktivierten Eigenleistungen liegen um rd. 168 T€ über dem Plan.
Die Aktivierung von Eigenleistungen ist in 2017 bei den Hochbaumaßnahmen erfolgt.
Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen werden insbesondere Erträge aus Konzessionsabgaben,
aus der Erstattung von Steuern, Säumniszuschlägen und Mahngebühren sowie Nachzahlungs- und
Erstattungszinsen und Buß- bzw. Zwangsgelder ausgewiesen. Eine wichtige Position sind auch die Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen (6,217 T€). Insgesamt überschreiten die sonstigen ordentlichen
Erträge den Planansatz um rd. 1.785 T€. Dies ist darauf zurückzuführen, dass rd. 1.088 T€ an (nicht
geplanten) Erträgen aus Säumniszuschlägen bzw. Nachzahlungs- bzw. Erstattungszinsen, sowie 253 T€
Mehrerträge aus Bußgeldern, 317 T€ Mehrerträge aus der Auflösung von Rückstellungen und
rd. 166 T€ an Mehrerträgen aus Zuschreibungen und 16 T€ Mehrerträge aus der Erstattung von Steuern
eingegangen sind. Diese Mehrerträge gleichen die Mindererträge bei den Konzessionsabgaben (-28 T€)
und anderen sonstigen ordentlichen Erträgen (-31 T€) mehr als aus.

21

b) Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen überschreiten den Planansatz um rd. 16,8 Mio. €. Diese Abweichung
gliedert sich auf in ("-" = Minderaufwand):
Abweichung Ergebnis - Plan (Nachtrag)
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Planmäßige Abschreibungen
Zinsen, Gewährung von Darlehen u.ä. Aufwendungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe

in T€
- 712
- 175
4.284
- 276
15.566
- 1.862
16.825

Bei der Analyse der Abweichungen ist u.a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr 2016
im Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch um insgesamt 7,2 Mio. €
erhöhen. Gleichzeitig gilt, dass bei Minderaufwendungen zum Teil Ermächtigungsüberträge in das Jahr
2018 gebildet werden. Insgesamt werden im Ergebnishaushalt rd. 7,8 Mio. € in das Jahr 2018 übertragen
(inkl. der Budgetüberträge).
Die Analyse der Abweichungen bezieht sich im Folgenden grundsätzlich auf den Vergleich des
Planansatzes Nachtrag 2017 (ohne Ermächtigungsübertrag) mit dem Ergebnis 2017.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen liegen im Ergebnis 2017 zwar um rd. 712 T€ unter
dem Ansatz, gegenüber dem Vorjahr haben sie sich jedoch deutlich um rd. 6,5 Mio. € erhöht.
Ursächlich hierfür sind zum einen die Erhöhungen im TVöD-Bereich um 2,35 % ab 01.02.17. Für den
Tarifabschluss 2017 Beamte um 2,1 % ab 01.03.17. Zum anderen tragen Stellenmehrungen (in 2017
+41,19 Stellen) und rechtlich gebotene Höhergruppierungen / Beförderungen u. ä. zum Kostenanstieg
bei. In Summe sind die Ausgaben im Beamtenbereich in 2017 gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,1 Mio. €
(inkl. 6,85 neuer Stellen) gestiegen und im Beschäftigtenbereich um rd. 5,4 Mio. € (inkl. 34,34 neuer
Stellen).
Durch die Auflösung/Neubildung der Rückstellungen im Personalbereich (Rückstellungen für Altersteilzeit
sowie Langzeitkonten) wurden die Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr netto um rd. 145 T€
erhöht.

Gegenüber dem Plan ist ein Mehrertrag an Personalkostenersätzen in Höhe von 177 T€ zu verzeichnen.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen insgesamt rd. 175 T€. unter dem
Planansatz.

22

Im Einzelnen sind vielfältige Über- bzw. Unterschreitungen der jeweiligen Planansätze gegeben.
Nachfolgend sind die wesentlichen Abweichung erläutert:
 Für den Unterhalt der Gebäude wurden gegenüber dem Planansatz rd. 141 T€ mehr benötigt. Hier ist
sowohl die periodengerechte Zuordnung als auch die Nettoentlastung aus der Fortschreibung der
Rückstellung für unterlassene Instandhaltung (-210 T€) berücksichtigt.
 Die Aufwendungen für Fernwärme liegen um rd. 329 T€ über dem Planansatz. Die Aufwendungen
für sonstige Energie (Gas, Heizöl, Wärmelieferung, Strom) unterschreiten jedoch um rd. 163 T€ die
Planwerte. Dies beruht im Wesentlichen auf der Preisentwicklung.
 Der Aufwand für Mieten und Pachten für unbewegliche Sachen (inkl. der internen Verrechnung für
die Raumnutzung durch städtische Abteilungen wie z. B. Musikschule oder Schulen) liegt um rd.
96 T€ unter den geplanten Werten, die Mietaufwendungen für bewegliche Sachen liegen um 283 T€
über den geplanten Werten.
 Die allgemeinen Bewirtschaftungs- und Betriebskosten (Konten 4240*) übersteigen den Planansatz
um rd. 550 T€; Ursache sind Mehraufwendungen in den Bereichen der Schulen, des Ulmer Museums,
der Mehrzweckhallen, sowie der neuen Liegenschaften.
 Die Aufwendungen für Wasser und Abwasser übersteigen den Planansatz um rd. 60 T€, der Aufwand
für Abfallbeseitigung liegt dagegen um rd. 23 T€ unter dem Planansatz.
 Die Sachaufwendungen für Reinigung (Kostenarten Unterhaltsreinigung dezentral bis Reinigung
sonstiges) liegen insgesamt um rd. 657 T€ über dem Planansatz.
 Der Aufwand für Lebensmittel liegt um rd. 4 T€ unter dem Planansatz. Die Mehrerträgen im Bereich
Abgabe von Speisen übersteigen jedoch um 278 T€ die Planwerte.
 Auch die Aufwendungen für Lehr- und Unterrichtsmittel, Lernmittel, sowie Druck-/Kopierkosten
liegen insgesamt um rd. 48 T€ über dem Plan, Überschreitungen sind insbesondere bei den
beruflichen Schulen gegeben.
 Die Aufwendungen für Soft- und Hardware im Ergebnishaushalt liegen um rd. 172 T€ unter dem
Planansatz.
 Im Bereich der Baustoffe, Bestattungsartikel und Futtermittel liegen die Aufwendungen ebenfalls um
rd. 90 T€ unter dem Planansatz.
 im Bereich Unterhalt Maschinen und Geräte wird der Planansatz um rd. 467 T€ unterschritten.
 Im Bereich der Grünanlagen und Spielplätze ist jedoch ein Mehraufwand von rd. 146 T€ zu
verzeichnen.
 Im Bereich Unterhalt der Straßen, Wege, Plätze und Feldwege liegen die Aufwendungen ebenfalls um
rd. 609 T€ unter dem Planansatz.
Bei den planmäßigen Abschreibungen beruhen die höheren Abschreibungen im Rechnungsergebnis
mit 4,284 Mio. € im Vergleich zu Plan insbesondere auf:
 den Abschreibungen wegen Erlass, Niederschlagung oder Aussetzungen von Forderungen, die nicht
geplant wurden. Im Jahr 2017 ist eine Belastung von rd. 0,6 Mio. € zu verzeichnen.
 den Abschreibungen auf bewegliche Vermögensgegenstände, die um rd. 0,2 Mio. € über dem
Planansatz liegen (inkl. sonstige Abschreibungen).
 der Sofortabschreibung von im Finanzhaushalt getätigten Auszahlungen, die nicht aktivierungsfähig
sind, mit rd. 1,7 Mio. €.
 den Abschreibungen auf unbewegliche Vermögensgegenstände, welche aufgrund der anteiligen
Korrektur der Buchwerte der bestehenden Gebäude zur Eröffnungsbilanz um rd. 1,7 Mio. € über dem
Planansatz liegen. Die Auswirkungen der Korrektur der Buchwerte der städtischen Gebäude kann in
seinem konkreten Ausmaß nicht geplant werden, da sich dieser aus der Summe der Korrekturbedarfe
der einzelnen Gebäude ergibt. Der Korrekturbedarf einzelner Gebäude ergibt sich erst im Rahmen der
Überprüfung der einzelnen Bewertungen, die derzeit stattfindet.

23

Die Aufwendungen für Zinsen, Gewährung von Darlehen und sonstige Aufwendungen liegen
um rd. 276 T€ unter dem Planansatz.
Die Abweichungen bei den Transferaufwendungen ergeben sich insbesondere durch folgende
Sachverhalte:
 Die Mehrerlöse bei der Gewerbesteuer mit rd. 11,2 Mio. €, davon rd. 300 T€ einmalige Zahlungen,
führen zu einer Erhöhung der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage, sodass diese um rd. 1,9 Mio. €
über dem Plan liegt sowie zum Ausgleich der sich dadurch für den Haushalt 2019 ergebenden
Mehrbelastungen zu einer Erhöhung der Rückstellung FAG-Belastung, sodass diese um rd. 15,8 Mio.
€ über dem Plan liegt.
 Zuschüsse an verbundene Unternehmen: Minderaufwendungen ergeben sich vor allem bei den
Zahlungen an EBU für Straßenreinigung und Winterdienst ( rd. 226 T€), Gewässerschutz /
wasserbauliche Anlagen (rd. 20 T€), BD für das Semesterticket (rd. 33 T€), Wirtschaftsförderung für
Regionale Energieagentur Ulm (6 T€), an Fremdverkehr (rd. 5 T€), sowie ÖPNV (rd. 53 T€). Diesen
stehen Mehraufwendungen für die Rückgabeaktion "Führerscheintausch gegen DING-Jahreskarte"
( rd. 13 T€) gegenüber. Hierdurch ergibt sich bei den Zuschüssen an verbundene Unternehmen ein
Minderaufwand in Höhe von rd. 330 T€.
 Aus software- und buchungstechnischen Gründen wird die Rückzahlung der LBBW-Verbindlichkeit
("Heimfall Atlantis") zwar im Ergebnishaushalt geplant (Ansatz rd. 1,2 Mio. €), jedoch direkt über das
Bilanzkonto ausbezahlt und deshalb nur in der Finanzrechnung unter der Position "Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit" ausgewiesen. D. h. in der Ergebnisrechnung ergibt sich ein
Minderaufwand in dieser Höhe.
 Im Bereich der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe liegen die Aufwendungen um rd. 0,8 Mio. €
unter dem Planansatz (Nachtrag 2017). Dabei ergaben sich bei den einzelnen Hilfearten
unterschiedliche Entwicklungen. Im Bereich der Sozialen Hilfen entspricht das Ergebnis 2017 dem
Nachtragsplanansatz (wurde im Nachtrag um 0,2 Mio. € vermindert). Im Bereich Grundsicherung für
Arbeitssuchende liegt des Ergebnis 2017 mit knapp 0,3 Mio. € unter dem Nachtragsplanansatz 2017
(wurde im Nachtrag um 0,4 Mio. € erhöht). Im Bereich der vorabdotierten Jugendhilfe entspricht der
Zuschussbedarf im Jahr 2017 mit knapp 7,5 Mio. € dem Wert aus 2016. Die Aufwendungen liegen
0,3 Mio. € unter dem Planansatz. Bei den Hilfen für Flüchtlinge wurde der im Nachtrag um rd. 0,2
Mio. € reduzierte Planansatz um 0,3 Mio. € überschritten.
 Im Bereich Zuschüsse an übrige Bereiche ergeben sich sowohl Mehr- als auch Minderaufwendungen.
Die Abweichungen sind in Anlage 9 dargestellt.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen schlagen insbesondere Mehraufwendungen für
Dienst- und Werkverträge (171 T€), Säumniszuschläge und Erstattungszinsen (352 T€; insbes. Verzinsung
bei der Rückerstattung von Gewerbesteuerzahlungen), Erstattungen an Gemeinden/GV SJH (316 T€),
Erstattungen an verbundene Unternehmen (rd. 130 T€), sowie Sonstige Personal- und
Versorgungsaufwendungen (17 T€) zu Buche.
Diesen Mehraufwendungen stehen Einsparungen insbes. in den Bereichen der Erstattungen an übrige
Bereiche (269 T€), Schülerbeförderung (168 T€), Telefon/Fax/Handy (173 T€), sonstige
Geschäftsausgaben (168 T€), ehrenamtliche und sonst. Tätigkeit (85 T€), Aufwendungen EDV Wartung/Datenverkehrsgebühren (27 T€), Leistungen betrieblicher Umsetzung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende (390 T€), sowie Versicherungen und Aufwendungen für Schadensfälle (25 T€)
entgegen. Ebenso ist im Planansatz die Deckungsreserve in Höhe von 1.700 T€ enthalten, die sich im
Ergebnis jedoch bei unterschiedlichen Kostenarten niederschlägt.
Insgesamt ergibt sich ein Minderaufwand i. H. v. rd. 1,9 Mio. €.

24

c) Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
An außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind folgende Beträge angefallen:
außerordentliche Erträge:
9.178 T€
außerordentliche Aufwendungen:
7.054 T€
Die außerordentlichen Erträge resultieren fast vollständig aus der Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten. In geringem Maß sind auch Erträge aus der Veräußerung von nicht in der
Bilanz aktivierten Vermögensgegenständen bzw. aus Nachaktivierungen sowie Versicherungsleistungen
enthalten.
Die außerordentlichen Aufwendungen ergeben sich wie folgt:
Der Beteiligungswert der Multifunktionshalle wurde in Höhe von rd. 0,6 Mio. € korrigiert (vgl. A. 1.3.1).
Weitere außerordentliche Aufwendungen resultieren aus Grundstücksgeschäften. 2017 fielen aufgrund
der Auflösung des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheim Wiblingen sowie dem Abbruch der Tiefgarage
Citybahnhof im Zuge des Baus der Tiefgarage am Bahnhof hohe außerordentliche Abschreibungen an,
durch die das Sonderergebnis im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verringert wurde. Ebenso werden
außerordentliche Aufwendungen bei Schwund und oder sonstigem Abgang von
Vermögensgegenständen mit Restbuchwert gebucht.
Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen wurden nicht geplant, d. h. sie sind außerplanmäßig
angefallen. Weitere Erläuterungen s. Ziff. 6.3.3.

d) Kalkulatorische Zinsen
Über alle Teilergebnishaushalte hinweg liegen die kalkulatorischen Zinsen netto um rd. 1,8 Mio. €
unter dem Planansatz. Ursächlich hierfür sind insbesondere die zwischenzeitlich durchgeführten
Gebäudekorrekturen.
Im Gesamtergebnishaushalt werden die kalkulatorischen Zinsen nicht ausgewiesen, da hier die tatsächlich
angefallenen Zinsaufwendungen dargestellt werden.

e) Abschlüsse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets
Die Fach-/Bereiche tragen die Verantwortung für ihr Budget. Diese Verantwortung begrenzt sich nicht
nur auf die Haushaltsplanaufstellung und den ordnungsgemäßen Haushaltsvollzug. Sie sind insbesondere
für die Einhaltung der im Rahmen des Haushaltsplans festgesetzten Budgetvorgaben verantwortlich. Für
den notwendigen Planvergleich wird in Ergänzung zum Jahresabschluss für jedes Fach-/Bereichsbudget
ein gesonderter Abschluss erstellt (vgl. Anlage 10).
Unter der Voraussetzung des Haushaltsausgleichs wird das Budgetergebnis der Fach-/Bereiche zu
50 %, das Budgetergebnis der Sonderbudgets zu 100 % ins Folgejahr übertragen. Zur Ermittlung des
Budgetergebnisses werden die Einnahmen und Ausgaben insbesondere wie folgt bereinigt:
 budgetneutrale Erträge und Aufwendungen (Gebäudeunterhalt, Steuerungsumlage, Verrechnungen
Miete GM, Interne Leistungsverrechnung (ab 2014), kalkulatorische Einnahmen und Ausgaben, als
budgetneutral gekennzeichnete einzelne Kontierungsobjekte)
 genehmigte über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie nicht planbare wesentliche
Abweichungen vom Haushaltsplan
 vorabdotierte Sozial- und Jugendhilfe
 Abweichungen zwischen Veranschlagung und Buchung bei einzelnen Personalausgaben
(z.B. z.A.-Stellen, Sozialstellen)
 Abweichungen zwischen Veranschlagung und Buchung bei gewährten Sonderfaktoren
(Vgl. Viertes Arbeitspapier zur Budgetierung vom Oktober 2006; GD 342/06)

25

Auf dieser Basis werden folgende Budgetüberträge in das Jahr 2018 übertragen (in T€)
Von 2017
nach 2018

Von 2016
nach 2017

Von 2015
nach 2016

48
300
248
486
50
231
365

75
369
316
457
16
288
314

101
291
380
360
48
252
86

1.728

1.835

1.518

Von 2017
nach 2018

Von 2016
nach 2017

Von 2015
nach 2016

Schulen (einschl. Finanzhaushalt)
Gutschrift vorabdot. Sozial- und Jugendhilfe 1)2)
Museum
Musikschule
Ulmer Theater
Stadthaus
Stadtbibliothek

1.486
572
-613
616
573
59
105

1.429
400
-410
537
522
95
38

1.496
270
-326
370
326
63
52

Summe Sonderbudgets

2.798

2.611

2.251

Bereich Oberbürgermeister
Bereich Zentrale Steuerung
Bereich Zentrale Dienste)
Bereich Bürgerdienste
Fachbereich Kultur
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Summe Fach-/Bereiche
Sonderbudgets:

1) Über die Verwendung des Überschusses ist im Einzelfall ein Kontrakt zu schließen. Die Mittel sind im Wesentlichen bereits für die Finanzierung
von Stellen im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kommunaler Sozialer Dienst und Schulsozialarbeit sowie weiterer Maßnahmen gebunden.
2) Zum 01.01.2018 wird ein neuer Kontrakt zur vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe geschlossen.

Es werden somit insgesamt 4.526 T€ (1.728 T€ Fachbereichsguthaben und 2.798 T€
Sonderbudgetguthaben) nach 2018 übertragen.

2.5 Erhebliche Abweichungen in der Finanzrechnung im Vergleich zur
Haushaltsplanung
Die Abweichungen je Kontenklasse sowie die Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall sind in der in
Anlage 8 beigefügten Übersicht detailliert dargestellt. Als Basis für die Abweichungsanalyse werden in
der Anlage 8 allerdings die Summe aus den Ermächtigungsüberträgen aus dem Jahr 2016 sowie den
Planwerten 2017 zugrundegelegt.
In der im Folgenden dargestellten Abweichungsanalyse werden dagegen die "reinen" Planwerte 2017
(Nachtragshaushalt 2017) mit dem Ergebnis 2017 verglichen. Dabei werden sowohl Mehreinzahlungen
als auch Minderauszahlungen, als positive Werte dargestellt, d.h. sie stellen eine Verbesserung gegenüber
dem Plan dar. Mindereinzahlungen bzw. Mehrauszahlungen werden als negative Werte
(d. h. Verschlechterung gegenüber dem Plan) ausgewiesen.
Bei der Abweichungsanalyse ist bezogen auf die Einzahlungen folgendes zu beachten:
Der Planwert entspricht generell den Werten, über die voraussichtlich "eine Rechnung gestellt wird".
Der Ergebniswert stellt dagegen die Höhe der tatsächlichen Einzahlung dar. D. h. wurden Rechnungen
nicht bezahlt und es sind Kasseneinnahmereste (= offene Forderungen) vorhanden, ergibt sich bereits
hierdurch eine Abweichung zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und dem Ergebnis 2017. In der
kameralen Jahresrechnung wurden dagegen jeweils die "Sollwerte", d. h. die in Rechnung gestellten
Beträge verglichen.

26

a) Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung

in T€
19.592
6.619
26.211

Soweit die unter Ziff. 2.4 dargestellten Abweichungen tatsächliche Ein- oder Auszahlungen betreffen,
wirken sie sich auch in der Finanzrechnung aus. Insgesamt ergibt sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit bei den Einzahlungen eine Abweichung um 19.592 T€, bei den Auszahlungen um 6.619 T€.

b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen u. ähnlichen Entgelten
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweg. Sachvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Saldo aus Investitionstätigkeit

in T€
- 2.280
- 103
969
0
695
4.295
6.919
1.161
14.673
4.319
30.648

Bei der Analyse der Abweichungen ist u.a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr 2016
in Höhe von netto rd. 23,9 Mio. € (3,7 Mio. € Einzahlungen und 27,6 Mio. € Auszahlungen) im
Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch erhöhen. Gleichzeitig gilt,
dass bei Minderein- und -auszahlungen z. T. Ermächtigungsüberträge zum Übertrag in das Jahr 2018
gebildet werden. Insgesamt werden 32,2 Mio. € für Auszahlungen und 3,9 Mio. € für Einzahlungen nach
2018 übertragen (vgl. Ziff. 4). Es wurden 16,15 Mio. € (15 Mio. € Linie 2, 1,15 Mio. €
Promenadenbrücke), die im Haushaltsplan 2017 geplant waren, aber nicht umgesetzt werden konnten,
im Haushaltsplan 2018 neu veranschlagt, um hierfür keine weiteren Ermächtigungsüberträge bilden zu
müssen.
Die Abweichungen werden im Einzelnen im Jahresabschluss 2017 - Teilbereich Rechenschaftsbericht (vgl.
Anlage 1, Ziff. 2.5) dargestellt und erläutert.
Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen liegen um rd. 2,3 Mio. € unter dem Planansatz.
Dies beruht insbesondere auf Mindereinzahlungen für den Neubau Flüchtlingsunterbringung Böfinger
Weg 3 (-354 T€), Neubau Flüchtlunterbring. Eschwiesen III (-77 T€), MZH u. Schwimmbad Einsingen
(-70 T€), Modernisierung Donauerlebnisbad (-912 T€), Hauptfeuerwache Ulm ILS - Technik (-663 T€),
Schule mit Kita in Unterweiler (-394 T€), sowie Anschluss A8, Verlängerung Eiselauer Weg (-400 T€),
welche durch Mehreinzahlungen für die Ortsdurchfahrt B10-Westringtunnel. (250 T€), Verb.-Straße
zwischen L260-Wibl.-Ring (205 T€), sowie Sanierung Wengenviertel (271 T€) teilweise kompensiert
werden. Geplante, jedoch nicht eingegangene Investitionszuwendungen werden als
Ermächtigungsüberträge in das Jahr 2018 übertragen.
Bei den Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten handelt es sich im
Wesentlichen um Erschließungsbeiträge. Diese liegen um rd. 103 T€ unter dem Planansatz.
Aus der Veräußerung von Sachvermögen wurden rd. 969 T€ Mehreinzahlungen verbucht. Dies beruht
auf erhöhten Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundvermögen.

27

Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit:
Hier schlagen sich die (im Plan nicht enthaltenen) Korrekturbuchungen im Bereich Ausleihungen nieder
(vgl. korrespondierende Abweichung bei Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen).
Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden liegen um 4,3 Mio. € unter
dem Plan 2017.
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen liegen um rd. 6,9 Mio. € unter dem Planansatz. Im Bereich der
Hochbaumaßnahmen ergeben sich Minderauszahlungen in Höhe von rd. 3,3 Mio. € (insbes. Sanierung
Schulzentrum Kuhberg, Erweiterung Anna Essinger Schulzentrum, Sanierung Schulzentrum Wiblingen,
Erweiterung Fried.-List-Schule, Erweiterung Mensa Astrid-Lindgren Schule, Neubau BD, Hauptfeuerwache
Ulm ILS - Technik, Sanierung Wilhelmsburg).
Im Bereich der Tiefbaumaßnahmen sind ebenfalls Minderauszahlungen in Höhe von rd. 2,5 Mio. € zu
verzeichnen (insbes. Verbindungs-Straße L260-Wiblinger-Ring, Anschluss A8 - Verlängerung Eiselauer
Weg, City-Bahnhof, Neubau Zentraler Omnibusbahnhof, Promenadenbrücke Austausch Überbau,
Bahnbrücke Mergelgrube, Wallstraßenbrücke -Blaubeurer-Tor-Brücke, Umbau Blaubeurer-Tor-Kreisel,
Sanierung Einsteinstraße, Sanierungskonzept Ing. Bauwerke, Lärmschutzprogramm).
Darüber hinaus ergeben sich bei sonstigen Baumaßnahmen Minderauszahlungen in Höhe von
rd. 1 Mio. €. Bei diesen Maßnahmen ist eine verzögerte Abwicklung zu verzeichnen, wodurch
die Auszahlungen unter dem Planansatz liegen. Ein großer Teil der "nicht ausgeschöpften" Beträge wird
deshalb als Ermächtigung in das Jahr 2018 übertragen.
Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen unterschreiten den Planansatz
um rd. 1,2 Mio. €. Im Einzelnen sind vielfältige Über- bzw. Unterschreitungen des jeweiligen Planansatzes
gegeben. Insbesondere handelt es sich um Minderauszahlungen für Software (-920 T€), Einrichtung ZD/B
zentral (-263 T€ und Lernmittel -303 T€). Diesen stehen Mehrauszahlungen insbesondere für abteilungsspezifische Vermögensgegenstände (295 T€) gegenüber.
Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen liegen um rd. 14,7 Mio. € unter dem
Planansatz. Die Auszahlungen für den Ausbau der Linie 2 (15 Mio. €) waren in 2017 nicht erforderlich
und wurden im Haushaltsplan 2018 neu veranschlagt.
Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen liegen ebenfalls um rd. 4,3 Mio. € unter
dem Plan. Dies beruht insbesondere auf Minderauszahlungen im Bereich der Sanierung von Kindergärten
und Kindertageseinrichtungen, beim Sportvereinszentrum Jungingen, sowie bei den Kleinmaßnahmen
(- 4,9 Mio. €). Diesen stehen Mehrauszahlungen für Sanierungsgebiete (0,6 Mio. €) gegenüber.
Die Investitionen entwickeln sich 2017 wie folgt:

28

In 2017 wurde erneut ein sehr hohes Investitionsvolumen bewältigt. Insgesamt wurden für Investitionsmaßnahmen rd. 97 Mio. € ausbezahlt, davon 33 Mio. € für Baumaßnahmen und 17 Mio. € für die
Straßenbahnlinie 2. Dies führte zu erheblichen Belastungen sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als
auch bei den Auftragnehmern/innen sowie der Verkehrssituation.

c) Ein- und Auszahlungen aus Krediten und inneren Darlehen
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten usw.
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
Saldo aus Finanzierungstätigkeit

in T€
-8.100
+93
-8.007

In 2017 wurden keine Kredite aufgenommen. Getilgt wurden rd. 10,8 Mio. €. Der Schuldenstand der
Stadt hat sich damit um 10,8 Mio. € reduziert und beträgt am 31.12.2017 rd. 111 Mio. €. Die
Kreditermächtigung in 2017 mit 8,1 Mio. € wurde nach 2018 übertragen.

Die Schuldenübersicht ist in Anlage 7 beigefügt.

d) Haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen
Abweichung Ergebnis - Plan
Haushaltsunwirksame Einzahlungen
Haushaltsunwirksame Auszahlungen
Überschuss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

in T€
188.701
-215.810
-27.109

Bei den haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen handelt es sich um durchlaufende Gelder.
Dahinter stecken Prozesse wie z. B. die Abwicklung von Spenden, die Weiterleitung von Zuschüssen, die
Verbuchung der Umsatzsteuer oder die Abrechnung von Zahlstellen. Insbesondere schlagen sich hier
auch die Ein- und Auszahlungen aus der Auflösung und Neuanlage von Festgeldern nieder.
Diese Beträge werden nicht geplant, deshalb ergeben sich Abweichungen in Höhe des Stands zum
31.12.2017.
Generell gleichen sich die durchlaufenden Ein- und Auszahlungen aus. Bei einer "Stichtagsbetrachtung"
ist jedoch i.d.R. stets ein Saldo gegeben. Dieser Saldo stellt eine Momentaufnahme dar und sagt nichts
über den "Erfolg" des Jahres 2017 aus. Der Saldo 2017 ergibt sich daraus, dass in 2017 deutlich mehr
Festgelder von der Stadt Ulm angelegt als zurückgezahlt wurden.

29

2.6 Vermögensrechnung
Die Veränderungen im Jahresverlauf sind ausführlich im Anhang unter Ziff. 6.5 erläutert.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wird keine "Planbilanz" erstellt, insofern sind keine Abweichungen
Plan - Rechnungsergebnis vorhanden.

Vermögen der Hospitalstiftung
Die Stadt führt in ihrem Haushalt auch das Vermögen der Hospitalstiftung (bebaute und unbebaute
Grundstücke). Die finanziellen Bewegungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses gesondert
ausgewertet. Hierdurch wird ausgewertet, welcher Betrag dem Geldvermögen der Hospitalstiftung
zuzuführen ist.
Die Auswertung des Grundstücksverkehrs stellt sich 2017 folgendermaßen dar:

In €
1. Stadt
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis

Grundstücksverkehr 2017
Haushaltsansatz
Rechnungsergebnis

Abweichung

15.000.000,00
35.900.000,00

14.961.111,27
28.570.812,19

-38.888,73
-7.329.187,81

-20.900.000,00

-13.609.700,92

7.290.299,08

0,00
0,00

777.205,00
4.612.798,04

777.205,00
4.612.798,04

-3.835.593,04

-3.835.593,04

2. Hospitalstiftung
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis 1)

= Zuführung (+) / Entnahme (-) zum Geldvermögen der Hospitalstiftung 1)
Das Geldvermögen der Hospitalstiftung entwickelt sich damit wie folgt (in €) 1):
Geldvermögen zum 31.12.2016:
Zugang 2017
Abgang 2017
Geldvermögen zum 31.12.2017 1)

10.328.455,13
0,00
-3.835.593,04
6.492.862,09

Das Sachvermögen der Hospitalstiftung wird in der städtischen Bilanz geführt und im Jahresabschluss
separat ausgewiesen.
1)

Die Abteilung LI wurde mit der Aufarbeitung insbesondere der Vertragsbeziehungen zwischen der Stadt
und der Hospitalstiftung beauftragt. Zudem finden derzeit Überprüfungen der Vermögenswerte der Stadt
Ulm statt. Dadurch können sich die Werte, auch des Vermögens der Hospitalstiftung, noch ändern.

30

Vermögen der unselbstständigen Stiftungen
Das Vermögen der Albert und Berta Eberhardt-Stiftung bleibt unverändert:

Vermögen in €
Sachvermögen
Grund und Boden Grünflächen
Sonst. unbebaute Grundstücke
Erbbaugrundstücke
Sachvermögen insgesamt
Finanzvermögen
Wertpapiere
Sichteinlagen
Finanzvermögen insgesamt

31.12.2016

31.12.2017

20.502,44
22.471,28
773.533,49
816.507,21

20.502,44
22.471,28
773.533,49
816.507,21

0,00
166.479,01
166.479,01

0,00
166.479,01
166.479,01

Vermögen insgesamt

982.986,22

982.986,22

Das Vermögen der Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad-Stiftung bleibt unverändert:

Vermögen in €
Sachvermögen
Ackerland
Grund und Boden Wald
Aufwuchs Wald
Infrastrukturvermögen

31.12.2016

31.12.2017

73.748,37
217.081,80
617.848,20
2.898,27

73.748,37
217.081,80
617.848,20
2.898,27

Vermögen insgesamt

911.576,64

911.576,64

Das Vermögen der sonstigen unselbstständigen Stiftungen bleibt unverändert:
Vermögen in €
Sachvermögen
Grund und Boden
Gebäude/Wohnung
Sachvermögen insgesamt
Finanzvermögen
Wertpapiere
Sichteinlagen
Liquide Mittel
Finanzvermögen insgesamt
Vermögen insgesamt

31.12.2016

31.12.2017

davon
RösnerStiftung

davon Hofgut
Altheim/Alb

857.471,50
1,00
857.472,50

857.471,50
1,00
857.472,50

0,00
0,00
0,00

857.471,50
1,00
857.472,50

0,00
534.142,14
39.202,80
573.344,94

0,00
573.344,94
0,00
573.344,94

0,00
70.564,59
0,00
70.564,59

0,00
39.202,80
0,00
39.202,80

1.430.817,44

1.430.817,44

70.564,59

896.675,30

31

2.7 Ziele und Strategien / Ausblick
Die Ziele der strategischen Haushaltssteuerung der Stadt Ulm sind:




mittel- und langfristig den Ergebnishaushalt auszugleichen. Dabei sind auch die
künftigen Belastungen aus bereits laufenden, notwendigen und geplanten
Großinvestitionen zu berücksichtigen
für die Sanierung und Instandhaltung des Vermögens kontinuierlich genügend Mittel
bereit zu halten
mittel- und langfristig keine neuen Schulden aufzunehmen.

Diese wurden im Jahr 2017 erreicht.
Fachliche Ziele und Kennzahlen
In den Vorberichten der Teilergebnishaushalte der Fachbereiche werden jeweils die wesentlichen Ziele
und Leistungen, die mit dem Budget erbracht werden sollen, dargestellt.
Die folgenden Übersichten stellen den Planwerten für das Jahr 2017 (Basis Aufstellung Haushaltsplan
2017) die tatsächlich im Jahr 2017 erreichten Werte gegenüber. Nachrichtlich sind zusätzlich die
Planwerte für das Jahr 2018 angegeben.
Fachbereich Kultur:
Archiv
Öffnungszeiten Lesesaal / Woche (in Std.)
Zahl der Archivbesucher
Zahl der Ausstellungsbesucher
Museum
Besucherzahl Ulmer Museum (Sonderund Dauerausstellung)
Besucherzahl Sammlung Weishaupt
Theater
Anzahl Besucher gesamt
Auslastungsgrad Großes Haus
Musikschule
Schüler
Jahreswochenstunden
Stadthaus
Ausstellungen (inkl. Gastpräsentationen)
Veranstaltungen (inkl. Kooperationen,
Gastveranstalt.)
Gesamtbesucherzahlen (Ausstellungen,
Veranstaltungen etc.)
Bibliothek
Ausleihen gesamt
Medienbestand
Anzahl Besucher gesamt

Plan 2017

Ergebnis 2017

Plan 2018

41
1.000
10.000

41
978
9.606

41
1.000
10.000

40.000

40.601

40.000

25.000

24.974

25.000

200.000
80 %

179.823
71 %

200.000
80 %

2.550
1.520

2.763
1.509

2.550
1.520

5
247

11
317

5
247

104.600

214.847

104.600

1.100.000
580.000
580.000

1.082.298
585.498
588.988

1.110.000
580.000
580.000

Die Erreichung der Kennzahlen in den Kultureinrichtungen liegt weitgehend im Rahmen der Entwicklung
der letzten fünf Jahre.
Museum und Kunsthalle Weishaupt
Nach Jahren des Besucherrückgangs tragen die ersten Veränderungen im Ausstellungs- und
Marketingkonzept durch die neue Museumsleitung erste Früchte und die Besucherzahlen steigen 2017
leicht an.

32

Stadthaus
Das Stadthaus übertrifft die geplanten Zielwerte seit Jahren deutlich. Auch in 2017 wurden die
Ausstellungen und Veranstaltungen sehr gut angenommen.
Fachbereich Bildung und Soziales:
Bildung und Sport
Grundschulen
 Anteil Kinder mit Förderbedarf bei
Einschulungsuntersuchung
Werkrealschulen/Gemeinschaftsschulen
 Anteil Teilnahme an
Ganztagesbetreuung
 Anteil Schulabgänger an
Werkrealschulen ohne Abschluss
Realschulen
 Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
 Anteil Teilnahme an
Ganztagesrealschulen
Gymnasien
 Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
 Anteil Teilnahme an
Ganztagesgymnasien
Sonderpädagogische Bildungs- und
Beratungszentren
 Anteil auswärtige Schüler/innen
Berufliche Schulen
Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
 Teilzeitschüler/innen
 Vollzeitschüler/innen
Förderung des Sports
Zahl der an die Stadt gemeldeten
Mitglieder in Sportvereinen
 Davon Zahl der Kinder und
Jugendlichen
Westbad
Anzahl Besucher/innen
Soziales
Anzahl Teilnehmer an Integrations- bzw.
Deutschkursen die von der Kontaktstelle
Migration durchgeführt werden
Belegungsquote Unterkünfte für
Flüchtlinge und Aussiedler *
Belegungsquote für Unterkünfte und
Einrichtungen für Wohnsitzlose
(Stichtagszahl)
Belegungsquote Wohnraumsicherung
und Notfallunterbringung
(Kurzzeitunterbringung)
Gesamtausgaben für Grundsicherung für

Plan 2017

Ergebnis 2017

Plan 2018

40,0 %

40,0 %

40,0 %

89,8 %

88,0 %

88,0 %

7,0 %

1,0 %

1,0%

25,0 %
48,8 %

21,0 %
35,0 %

21,0 %
35,0 %

37,0 %
5,5 %

36,0 %
9,0 %

36,0 %
9,0 %

50,0 %

52,0 %

52,0 %

70,0 %
75,0 %

81,0 %
72,0 %

81,0 %
72,0 %

37.500

38.233

37.500

13.000

12.543

13.000

158.000

157.285

158.000

60

67

80

100,0%

91,0 %

89,1 %

104 %

61,5 %

104,0 %

0,0 %

100,0 %

100,0 %

15.170.000

15.406.000

16.200.000
33

Arbeitssuchende
Leistungen für Bildung und Teilhabe Gesamtausgaben
Anzahl Jugendberatung
in der Jugendberatungsstelle
Offene Kinder- und Jugendarbeit:
- Monatliche Stammbesucher in den
offenen Treffs der Jugendhäuser und
Begegnungsstätten
- Angebote insgesamt für Kinder,
Jugendliche und Familien
Kinderschutzstelle: Anzahl betreute
Familien/betreute Kinder
Kinderbetreuung in Ulm übergreifend
Förderung von Kindern in
nichtstädtischen Tageseinrichtungen
 Vorhandene Plätze gesamt (ohne
Tagespflege)
 Belegte Plätze gesamt am 01.03.
 Belegte Plätze für unter 3-Jährigeam
01.03. (85 %)
 Belegte Plätze für Kinder von 3
Jahren bis Schuleintritt am 01.03.
 Belegte Ganztagesplätze am 01.03.
(85%) (inkl. für 6- u. 12 Jahren)
Förderung von Kindern in
städtischen Tageseinrichtungen
(ohne Tagespflege):
 Vorhandene Plätze gesamt
 Belegte Plätze gesamt am 01.03.
 Belegte Plätze für unter 3-Jährige
am 01.03. (85 %)
 Belegte Plätze für Kinder von 3
Jahren bis Schuleintritt am 01.03.
 Belegte Ganztagesplätze gesamt
am 01.03. (85 %)
(inkl. für 6- u. 12 Jahren)

Plan 2017

Ergebnis 2017

Plan 2018

450.000

621.000

540.000

200

160

200

1.600

1.490

1.600

3.400

3.552

3.400

120/180

144/221

120/180

3.428

3.428

3.429

2.914
677

3.216
678

2.915
674

2.198

2.503

2.202

944

997

927

1.642
1.396
344

1.642
1.562
322

1.669
1.419
343

969

1.156

993

804

902

802

Bildung und Sport:
Die Erreichung der Kennzahlen liegt weitgehend im Rahmen der Entwicklung der letzten Jahre.
Besonders hinzuweisen ist jedoch auf die weiterhin steigende Inanspruchnahme der Schulkindbetreuung
sowie der Mittagstischversorgung im Grundschulbereich. Die Zahl der Mitglieder in Vereinen ist ebenso
erfreulich wie die relativ gleichbleibenden Besucherzahlen im Westbad.
Soziales:
Durch den Rückgang der Zuweisungen von Flüchtlingen und die Schaffung von weiteren
Unterbringungsmöglichkeiten sank die Belegungsquote der Flüchtlingsunterkünfte auf 91%.
Die Gesamtausgaben in der Grundsicherung für Arbeitssuchende stiegen auf 15,4 Mio. EUR an. Erfreulich
ist die Entwicklung bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe, die Zahl der Inanspruchnahme steigt

34

deutlich an. Die wachsende Bekanntheit und das steigende Interesse des betroffenen Personenkreises
lassen hoffen, dass dies auch in Zukunft gelingt.
Die Planzahlen der Jugendberatungsstelle, sowie der Jugendhäuser konnten im Jahr 2017 nicht erreicht
werden. Bei der Inanspruchnahme der allgemeinen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sowie
der Kinderschutzstelle konnten die Zielwerte jedoch erreicht werden.
Kinderbetreuung in Ulm - übergreifend:
Die geplanten Werte wurden bei der Betreuung von Kindern über 3 Jahren übertroffen.
Bei Kindern unter 3 Jahren wurden die Planwerte erreicht, in den städtischen Einrichtungen leicht
unterschritten. Die geplanten Werte für die GT-Betreuung wurden deutlich übertroffen.
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt:
Gebäudemanagement
Anzahl der verwalteten Liegenschaften
Durchschnittliche
Gebäudereinigungskosten in €/100m²
Energieverbrauch (in kWh/m²)
 Heizung
 Strom
Feuerschutz
Zuschussbedarf je Einwohner/-in für
Brandschutz (in €)
Anzahl der Einsätze
Tiergarten
Zahl der Besucher pro Jahr
Zuschussbedarf / Besucher (in €)
Bauordnung
Anzahl erteilter Baugenehmigungen
Anzahl Mitteilung eines
Kenntnisgabeverfahrens
Grünanlagen
Öffentliche Grün- und Parkanlagen in m²
Fläche der Spiel- und Bolzplätze in m²
Unterhaltungskosten je m² öffentliches
Grün (in €)
Unterhaltungskosten je m² Spielplatz (in
€)
Straßen
Länge des Straßennetzes in km
Öffentliches Grün an Straßen in m²
Unterhaltungskosten je km
Gemeindestraße (in €)
Unterhaltungskosten je qm Grün an
Straßen (in €)
Unterhaltungskosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen (in €)
Energiekosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen (in €)
Bestattungswesen/Krematorium
Anzahl der Erdbestattungen/Jahr
Anzahl der Urnenbeisetzungen/Jahr

Plan 2017

Ergebnis 2017

Plan 2018

285
13,89

287
17,48

285
13,89

120
33

135
36

120
33

54

55

58

1.800

1.973

1.800

140.000
8,35

178.154
6,16

145.000
9,08

360
100

473
46

360
100

1.738.400
515.000
1,34

1.738.400
515.000
1,37

1.743.400
515.000
1,37

1,24

1,33

1,24

492
2.196.650
8.211

498
2.196.650
7.194

492
2.197.200
9.146

0,66

0,69

0,68

22,97

29,57

22,97

56,73

50,30

56,73

280
860

279
786

280
860

Gebäudemanagement:
35

Die durchschnittlichen Kosten für die Gebäudereinigung liegen in 2017 deutlich über dem Planansatz.
Insgesamt wurde der Ansatz um rd. 700 T€ überschritten.
Der Energieverbrauch für Heizung pro m² überschreitet ebenfalls den Planwert. Dieser Wert ist abhängig
von Witterung und umgesetzten Energiesparmaßnahmen. Der Stromverbrauch lag ebenfalls über dem
Planbereich.
Feuerschutz:
Die Zahl der Einsätze liegt in 2017 deutlich über dem Planansatz.
Tiergarten:
Die Zahl der Tiergartenbesucher liegt weit über dem Planansatz. Die positive Entwicklung der Vorjahre
setzt sich fort. Der Zuschussbedarf je Besucher hat sich gegenüber 2016 weiter verringert.
Bauordnung:
Bei den Baugenehmigungen wurden die Planansätze deutlich überschritten, die Anzahl der Mitteilungen
eines Kenntnisgabeverfahrens liegt erneut weit unter dem Planwert.
Grünanlagen:
Die Gesamtfläche der öffentlichen Grün- und Parkanlagen wurde 2013 erstmalig von VGV im Rahmen
des Aufbaus des Grünflächeninformationssystems (GRIS) ermittelt.
Auf dieser Grundlage wurde in 2015 ein eigenständiges Spielplatzkataster aufgebaut, in welchem die
städtischen Spiel- und Bolzplätze geführt werden. Das Ergebnis 2017 für die Gesamtfläche der
öffentlichen Grün- und Parkanlagen, sowie der Spiel- und Bolzplätzen entspricht dem Planansatz.
Die Unterhaltskosten je m² der öffentlichen Grün- und Parkanlagen, sowie der Spiel- und Bolzplätze
liegen leicht über dem Planansatz.
Straßen:
Die Länge des Straßennetzes liegt im Ergebnis 2017 leicht über dem Plan.
Die Unterhaltskosten je km Straße liegen weit unter den geplanten Werten. Die Unterhaltskosten je m²
Straßengrün jedoch liegen leicht über dem Planwert. Die Unterhaltskosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen liegen ebenfalls deutlich über dem Planwert. Die Energiekosten je Brennstelle dagegen
unterschreiten den geplanten Wert.
Bestattungswesen/Krematorium:
Im Bestattungswesen liegen die Fallzahlen bei den Erdbestattungen leicht und bei den
Urnenbeisetzungen deutlich unter den Planwerten.
Fazit:
Die Entwicklung der Kennzahlen stellt sich sehr unterschiedlich dar. Zum Teil werden die
Planwerte deutlich unter- oder überschritten. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 sind die
Planwerte auf Anpassungsbedarfe zu überprüfen.

36

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind,
waren nicht zu verzeichnen.

Ausblick
Die Prognosen für die Jahre 2018 und 2019 sind weiterhin positiv. Aktuell geht die Bundesregierung für
2018 von einem Wachstum des BIP um real 2,3 % und für 2019 um real 2,1 % aus. Die aktuelle
Steuerschätzung (Mai 2018) prognostiziert Mehrerträge sowohl in 2018 als auch 2019. Dabei ist jedoch
zu berücksichtigen, dass die Steuersituation bei den Kommunen insbesondere durch regionale Effekte
(insbesondere der Gewerbesteuer) bestimmt ist.
Die Stadt plant weiterhin mit hohen Steuereinnahmen. Dies beruht auf der Vorausschau von Bund
und Land sowie aus eigenen Prognosen und Erfahrungen.
Die aufgrund des Zensus verringerte Einwohnerzahl hat für Ulm Auswirkungen auf den kommunalen
Finanzausgleich. Die von der Stadt erhobene Klage ruht derzeit, so dass zunächst keine Planänderung
erforderlich ist.
Die Stadt plant für das Jahr 2018 erneut mit hohen Ausgabensteigerungen, zu denen sie zum Teil
verpflichtet ist (z. B. Tarifsteigerung, Ausbau Bildung, Betreuung und Erziehung), zum Teil handelt es sich
jedoch auch um freiwillige Maßnahmen (z. B. im Kulturbereich).
Gleichzeitig ist in der Investitionsstrategie 2018 - 2027 ein sehr ambitioniertes Investitionsprogramm
dargestellt, das künftig nicht nur hohe Finanzierungskosten, sondern auch hohe zusätzliche Betriebs- und
Folgekosten verursachen wird. Ungeachtet der dafür erforderlichen Finanzierung übersteigt dieses
Programm die tatsächlichen Kapazitäten und Verträglichkeit der Stadt. Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019 wird mit Hilfe der Investitionsstrategie 2018 - 2027 ein verträgliches Maß für das
Investitionsprogramm angestrebt.

37

38

+

+

+

+

+

+

+

+

+

=

-

-

-

-

-

-

-

=

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

lfd.
Nr.

Summe der ordentlichen Aufwendungen

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Transferaufwendungen

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Planmäßige Abschreibungen

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

Versorgungsaufwendungen

Personalaufwendungen

Summe der ordentlichen Erträge

Sonstige ordentliche Erträge

Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen

Zinsen und ähnliche Erträge

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Öffentlich-rechtliche Entgelte

Sonstige Transfererträge

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge

Steuern und ähnliche Abgaben

Ertrags- und Aufwandsarten

Gesamtergebnisrechnung

3.2 Gesamtergebnisrechnung

-467.883.409,74

-17.858.458,86

-209.233.215,92

-3.732.586,38

-41.846.612,93

-75.480.506,33

-40.472,06

-119.691.557,26

518.853.094,81

14.761.678,99

1.582.200,00

1.767.870,80

23.789.226,85

27.304.733,86

25.965.742,67

5.209.731,72

165.230.236,45

253.241.673,47

-464.555.200

-19.344.440

-200.650.360

-3.600.000

-39.707.300

-74.309.200

-50.000

-126.893.900

495.290.200

19.799.400

985.100

1.352.100

18.111.800

25.322.300

25.236.200

4.870.000

156.218.300

243.395.000

-481.380.557,82

-17.482.895,95

-216.215.942,38

-3.323.819,43

-43.991.258,28

-74.134.374,05

-61.602,35

-126.170.665,38

524.847.039,99

21.584.230,58

1.153.300,00

1.385.391,65

17.856.825,62

28.209.405,87

26.410.405,09

5.775.048,58

164.795.069,52

257.677.363,08

3

-16.825.358

1.861.544

-15.565.582

276.181

-4.283.958

174.826

-11.602

723.235

29.556.840

1.784.831

168.200

33.292

-254.974

2.887.106

1.174.205

905.049

8.576.770

14.282.363

4

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

15.740

168.200

0

9.000

713.939

262.285

0

707.494

222.361

-827.018

1.849.752

681.862

0

0

-2.796.534

0

-562.098

2.099.019

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-7.241.300,00

-3.701.900,00

-265.000,00

0,00

0,00

-3.274.400,00

6

EUR

Ermächtigungen
aus
2016

8.757.039,82

-3.713.692,05

15.982.444,38

-276.180,57

4.283.958,28

-6.245.759,95

11.602,35

-1.285.332,62

-27.457.820,99

-1.769.090,58

0,00

-33.291,65

263.974,38

-2.173.166,87

-911.920,09

-905.048,58

-7.869.275,52

-14.060.002,08

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

Die Übersicht zur Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses gemäß VWL Produkt- und Kontenrahmen ist in Anlage 2 beigefügt.

3.1 Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses

3. ERGEBNISRECHNUNG 2017

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-7.825.200,00

-3.863.800,00

-365.600,00

0,00

0,00

-3.595.800,00

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

39

-15.454.756,63

-50.969.685,07

66.424.441,70

15.454.756,63

-2.405.901,00

17.860.657,63

50.969.685,07

0

0

30.735.000

0

0

0

30.735.000

30.735.000

3

-2.123.624,62

-43.466.482,17

45.590.106,79

2.123.624,62

-7.054.199,05

9.177.823,67

43.466.482,17

43.466.482,17

-2.123.625

-43.466.482

14.855.107

2.123.625

-7.054.199

9.177.824

12.731.482

12.731.482

4

50.969.685,07

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

0

0

1.272.001

0

0

0

1.272.001

1.272.001

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

0,00

-7.241.300,00

0,00

0,00

0,00

-7.241.300,00

-7.241.300,00

6

EUR

Ermächtigungen
aus
2016

2.123.624,62

43.466.482,17

-20.824.405,79

-2.123.624,62

7.054.199,05

-9.177.823,67

-18.700.781,17

-18.700.781,17

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

-7.825.200,00

0,00

0,00

0,00

-7.825.200,00

-7.825.200,00

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2017"(Spalte 2) wird der Planwert gemäß dem Nachtrag 2017 dargestellt. Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu
beachten, dass die aus 2016 übertragenen Ermächtigungen (vgl. Spalte 6) die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz
jedoch nicht einbezogen werden.
In der Spalte "Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug" sind die während des Jahres 2017 genehmigten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.
die zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen zur Verfügung gestellten Mittel und Sperren dargestellt. Auch diese Beträge verändern
die "Verfügungsmasse".
In Spalte 8 sind die in das Jahr 2018 zu übertragenen Ermächtigungen dargestellt. Diese sind im Einzelnen zusätzlich in Anlage 1 dargestellt.

Zuführung z.Rücklage a.Überschüssen
d.Sonderergebnis

27

Gesamtergebnis

Zuführung z.Rücklage a.Überschüssen
d.ordentl. Ergebnis

=

25

Sonderergebnis

Außerordentliche Aufwendungen

Außerordentliche Erträge

Ordentliches Ergebnis einschließlich
Fehlbetragsabdeckung

Ordentliches Ergebnis

Ertrags- und Aufwandsarten

Gesamtergebnisrechnung

26

-

=

+

22

24

=

21

23

=

19

lfd.
Nr.

40

+

-

-

=

=

24

26

27

-

16

23

-

14

22

-

=

-

11

13

21

=

10

=

+

9

19

+

7

-

+

6

=

+

5

18

+

4

17

+

2

lfd.
Nr.

Nettoressourcenbedarf/-überschuss

Kalkulatorisches Ergebnis

Kalkulatorische Kosten

Aufwendungen für interne Leistungen

Erträge aus internen Leistungen

Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung

Anteiliges ordentliches Ergebnis

Summe ordentliche Aufwendungen

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Transferaufwendungen

Planmäßige Abschreibungen

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

Personalaufwendungen

Summe ordentliche Erträge

Sonstige ordentliche Erträge

Zinsen und ähnliche Erträge

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Öffentlich-rechtliche Entgelte

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge

Ertrags- und Aufwandsarten

Teilergebnisrechnung

128.707,55

-15.374.662,90

-7.687.996,17

-10.334.494,00

-2.112.540,51

4.759.038,34

-7.686.666,73

-7.686.666,73

-15.045.389,68

-2.007.913,08

-802.292,36

-2.104.022,52

-2.954.902,64

-7.176.259,08

7.358.722,95

73.707,64

129,52

519.517,35

6.503.369,87

-14.798.236

-6.495.943

-9.730.100

-2.210.581

5.444.738

-8.302.293

-8.302.293

-14.672.493

-1.606.084

-1.021.500

-2.129.400

-2.616.509

-7.299.000

6.370.200

3.100

100

525.300

5.497.600

131.000

213.100

3

-13.913.948,35

-6.495.122,99

-9.674.294,00

-2.286.306,85

5.465.477,86

-7.418.825,36

-7.418.825,36

-15.021.009,96

-1.841.695,72

-772.353,09

-2.228.811,19

-2.730.490,08

-7.447.659,88

7.602.184,60

108.099,37

124,68

527.315,88

6.705.697,67

166.910,39

94.036,61

884.288

820

55.806

-75.725

20.740

883.467

883.467

-348.517

-235.612

249.147

-99.411

-113.981

-148.660

1.231.985

104.999

25

2.016

1.208.098

35.910

-119.063

4

133.291,02

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

3.3.1 Teilergebnisrechnung Bereich Oberbürgermeister

Für jeden Teilhaushalt ist eine eigene Ergebnisrechnung zu erstellen:

3.3 Teilergebnisrechnungen

65.300

233.198

0

0

0

188.087

6.265

38.846

-646.514

0

0

0

0

-646.514

-646.514

-879.712

-312.545

0

0

-632.467

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-327.800,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-327.800,00

-327.800,00

-327.800,00

-116.900,00

0,00

0,00

-210.900,00

6

EUR

Ermächtigungen
aus
2016

-1.858.601,59

-820,23

-55.806,00

75.725,37

-20.739,60

-1.857.781,36

-1.857.781,36

-858.994,76

-193.833,12

-249.146,91

99.411,19

-729.385,80

213.959,88

-998.786,60

-104.999,37

-24,68

-2.015,88

-1.020.010,67

-29.645,39

157.909,39

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-365.200,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-365.200,00

-365.200,00

-365.200,00

-63.300,00

-100.000,00

0,00

-201.900,00

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

41

Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag nach 2018 - Übertrag aus 2016) um rd. 37 T€.

In der Gesamtsicht liegt der Nettoressourcenbedarf des Teilhaushalts um 884 T€ unter dem Ansatz.

Die ordentlichen Aufwendungen liegen rd. 349 T€ über dem Planansatz. Wesentliche Mehraufwendungen mit rd. 676 T€ beruhen insbesondere auf nicht
aktivierungsfähigen Aufwendungen im Bereich Sedelhöfe (Zeile 13 und 17), Mehraufwendungen bei den planmäßigen Abschreibungen (Zeile 14) und bei
den Personalaufwendungen (Zeile 11) und Wenigeraufwendungen bei den Zuschüsse an private Unternehmen (Zeile 16).

Die ordentlichen Erträge liegen um rd. 1.232 T€ über dem Planansatz. Dies beruht insbesondere auf den Mehrerträgen bei Miet- und Pachten für bebaute /
unbebaute Grundstücke (insg. rd.880 T€), beim Erbbauzins (rd. 251 T€ ), bei den Schadensersätze (rd. 202 T€) und auf Mehrerträgen bei den Sonstige
ordentliche Erträgen (rd. 105 T€). In der Summe ergibt sich hierdurch eine Abweichung von knapp 19% zwischen Plan und Ergebnis.

Analyse Jahresergebnis 2017

Der Teilergebnishaushalt des Bereichs Oberbürgermeister wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf von der Liegenschaftsverwaltung,
den Ortsverwaltungen sowie der Zentralstelle geprägt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ortsverwaltungen zusätzliche Mittel bewirtschaften, die jedoch zum Teil nicht in diesem Teilhaushalt, sondern bei
den jeweiligen fachlichen Profitcentern (z.B. Grundschulen, städtische Kindertageseinrichtungen, Gemeindestraßen) abgebildet werden.

42

Zinsen und ähnliche Erträge

Sonstige ordentliche Erträge

+

+

+

+

+

=

-

-

-

-

-

-

=

=

=

+

-

-

=

=

4

5

6

7

9

10

11

12

13

14

16

17

18

19

21

22

23

24

26

27

Nettoressourcenbedarf/-überschuss

Kalkulatorisches Ergebnis

Kalkulatorische Kosten

Aufwendungen für interne Leistungen

Erträge aus internen Leistungen

Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung

Anteiliges ordentliches Ergebnis

Summe ordentliche Aufwendungen

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Transferaufwendungen

Planmäßige Abschreibungen

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

Versorgungsaufwendungen

Personalaufwendungen

Summe ordentliche Erträge

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Öffentlich-rechtliche Entgelte

Sonstige Transfererträge

+

3

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge

+

Ertrags- und Aufwandsarten

Teilergebnisrechnung

2

lfd.
Nr.

-1.869.586,48

7.886.283,62

-67.015,00

641.409,29

7.311.889,33

-9.755.870,10

-9.755.870,10

-10.552.542,69

-897.312,58

-266.556,46

-762.734,56

-1.266.441,04

-40.211,06

-7.319.286,99

796.672,59

16.204,88

287.018,59

250.101,62

172.373,66

38.950,12

0,00

-2.401.088

10.770.734

-81.100

557.676

10.294.158

-13.171.823

-13.171.823

-14.730.623

-2.089.774

-271.500

-456.300

-2.186.749

-50.000

-9.676.300

1.558.800

300

283.000

489.800

575.300

55.300

0

155.100

3

-2.317.943,93

10.086.304,94

-59.857,00

217.660,04

9.928.501,90

-12.404.248,87

-12.404.248,87

-14.048.344,49

-1.988.100,77

-277.056,96

-616.774,38

-1.749.309,54

-61.602,35

-9.355.500,49

1.644.095,62

14.510,68

249.191,50

505.366,17

751.029,61

30.651,64

436,33

92.909,69

83.145

-684.429

21.243

-340.016

-365.656

767.574

767.574

682.278

101.673

-5.557

-160.474

437.439

-11.602

320.800

85.296

14.211

-33.809

15.566

175.730

-24.648

436

-62.190

4

32.023,72

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

3.3.2 Teilergebnisrechnung Bereich Zentrale Steuerung

5

0

0

0

0

0

0

0

0

18.828

0

0

0

0

18.828

18.828

18.828

112.224

-7.500

0

-35.896

0

-50.000

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-479.900,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-479.900,00

-479.900,00

-479.900,00

-452.000,00

0,00

0,00

-27.900,00

6

EUR

Ermächtigunge
n aus
2016

-544.216,52

684.429,21

-21.243,00

340.015,85

365.656,36

-1.228.645,73

-1.228.645,73

-1.143.350,11

-441.449,15

-1.943,04

160.474,38

-501.235,14

11.602,35

-370.799,51

-85.295,62

-14.210,68

33.808,50

-15.566,17

-175.729,61

24.648,36

-436,33

62.190,31

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-608.200,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-608.200,00

-608.200,00

-608.200,00

-437.700,00

0,00

0,00

-170.500,00

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

43

Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag nach 2018 - Übertrag aus 2016) um 128.300 €.

Bei den planmäßigen Abschreibungen ist der Mittelansatz um 160 T€ überschritten. Dies liegt im Wesentlichen an der Abschreibung auf geringwertige
Wirtschaftsgüter (nicht aktivierungsfähige Kosten im Rahmen von Projekten insb. bei ZS/T) bzw. an der - teilweise erstmaligen - Teilaktivierung von ITProjekten in der Anlagenbuchhaltung.

Das Ergebnis der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegt mit rd. 437 T€ unter dem Planansatz. Der Minderaufwand ergibt sich aus einer
Vielzahl an Einzelpositionen. Die größte ist hierbei der Regelaustausch bei den PC-Arbeitsplätzen, die in günstigeren Konditionen sowie Verschiebungen
infolge der Neuausschreibung des Rahmenvertrags begründet ist (-200 T€).

Der Minderaufwand bei den Personalkosten (-320 T€) ergibt sich insbesondere durch die Vakanz von Stellen (Mutterschutz / Elternzeit, Stellenwechsel,
Ruhestand), die in einigen Fällen aufgrund der Bewerber/-innenlage nicht unverzüglich nachbesetzt werden konnten.

Die ordentlichen Erträge sind um rd. 85 T€ besser als der Planansatz. Dies ist u.a. durch Mehrerträge bei den Personalkostenersätzen sowie den
Kostenerstattungen verbundener Unternehmen (Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften) begründet. Der Minderertrag bei den Zuweisungen und
Zuwendungen ergibt sich insbesondere daraus, dass beim Projekt Zukunftsstadt in 2017 ein geringerer Aufwand entstanden ist als ursprünglich geplant und
entsprechend die Kostenbeteiligung durch den Bund geringer ausfiel (-55 T€).

Analyse Jahresergebnis 2017

Der Teilergebnishaushalt der Zentralen Steuerung wird im Blick auf die Aufwendungen bzw. den Nettoressourcenbedarf insbesondere von den
Profitcentern Finanzen und Beteiligungsverwaltung, Personal und Organisation sowie Team IT geprägt.

44

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Sonstige ordentliche Erträge

+

+

=

-

-

-

-

-

-

=

=

=

+

-

-

=

=

6

9

10

11

12

13

14

16

17

18

19

21

22

23

24

26

27

Nettoressourcenbedarf/-überschuss

Kalkulatorisches Ergebnis

Kalkulatorische Kosten

Aufwendungen für interne Leistungen

Erträge aus internen Leistungen

Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung

Anteiliges ordentliches Ergebnis

Summe ordentliche Aufwendungen

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Transferaufwendungen

Planmäßige Abschreibungen

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

Versorgungsaufwendungen

Personalaufwendungen

Summe ordentliche Erträge

Privatrechtliche Leistungsentgelte

+

5

Öffentlich-rechtliche Entgelte

+

Ertrags- und Aufwandsarten

Teilergebnisrechnung

4

lfd.
Nr.

-1.322.284,96

4.463.206,18

-14.228,00

-481.102,89

4.958.537,07

-5.785.491,14

-5.785.491,14

-6.968.729,78

-1.253.011,84

-708.004,04

-56.073,49

-1.354.217,48

-261,00

-3.597.161,93

1.183.238,64

3.062,52

514.126,63

641.423,09

-1.370.253

2.162.352

-12.400

-387.252

2.562.004

-3.532.605

-3.532.605

-4.082.005

-156.030

-804.100

-41.400

-697.775

0

-2.382.700

549.400

5.100

168.700

190.600

185.000

3

-1.622.822,29

1.883.121,43

-13.255,00

-603.354,28

2.499.730,71

-3.505.943,72

-3.505.943,72

-4.139.515,59

-160.797,65

-800.015,68

-51.671,40

-824.711,12

0,00

-2.302.319,74

633.571,87

0,00

180.521,77

230.954,45

222.095,65

-252.570

-279.231

-855

-216.103

-62.273

26.661

26.661

-57.511

-4.767

4.084

-10.271

-126.936

0

80.380

84.172

-5.100

11.822

40.354

37.096

4

24.626,40

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

3.3.3 Teilergebnisrechnung Bereich Zentrale Dienste

0

0

96.250

0

0

57.250

39.000

51.732

0

0

0

0

51.732

51.732

-44.518

93.310

0

0

-137.828

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-345.100,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-345.100,00

-345.100,00

-345.100,00

-316.000,00

0,00

0,00

-29.100,00

6

EUR

Ermächtigunge
n aus
2016

-40.798,49

279.230,87

855,00

216.102,78

62.273,09

-320.029,36

-320.029,36

-332.107,49

-217.922,71

-4.084,32

10.271,40

-39.991,60

0,00

-80.380,26

12.078,13

5.100,00

-11.821,77

16.895,55

1.904,35

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-265.900,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-265.900,00

-265.900,00

-265.900,00

-248.000,00

0,00

0,00

-17.900,00

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

45

Die Ermächtigungsüberträge verringern sich "netto" (Übertrag nach 2018 - Übertrag aus 2016) um rd. 79 T€.

In der Gesamtsicht liegt der Nettoressourcenbedarf des Teilergebnishaushalts Zentrale Dienste knapp 253 T€ über dem Ansatz. Die Höhe des
Nettoressourcenbedarfs resultiert aus Mehrausgaben gegenüber dem Planansatz in Höhe von ca. 211.000 € für die ILV Gebäudeunterhalt und Miete wegen
Umbaumaßnahmen im Gebäude Frauenstraße 138 und Mehrausgaben für das Fischerstechen.

Die ordentlichen Erträge liegen insgesamt ca. 84 T€ über dem Planansatz. Die Mehrerträge resultieren vor allem aus den zusätzlichen Einnahmen für das
Fischerstechen.

Analyse Jahresergebnis 2017:

Der Teilergebnishaushalt der Zentralen Dienste wird im Blick auf die Aufwendungen insbesondere von den Profitcentern Zentrale Dienste/Verwaltung
und Personalservice sowie Öffentlichkeitsarbeit und Fremdenverkehr geprägt.

46

+

-

-

=

=

23

24

26

27

-

16

22

-

14

=

-

13

21

-

11

=

=

10

19

+

9

-

+

6

=

+

5

18

+

4

17

+

2

lfd.
Nr.

Nettoressourcenbedarf/-überschuss

Kalkulatorisches Ergebnis

Kalkulatorische Kosten

Aufwendungen für interne Leistungen

Erträge aus internen Leistungen

Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung

Anteiliges ordentliches Ergebnis

Summe ordentliche Aufwendungen

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Transferaufwendungen

Planmäßige Abschreibungen

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

Personalaufwendungen

Summe ordentliche Erträge

Sonstige ordentliche Erträge

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Öffentlich-rechtliche Entgelte

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge

Ertrags- und Aufwandsarten

Teilergebnisrechnung

-4.414.204,32

-2.835.523,65

-22.694,00

-2.934.284,39

121.454,74

-1.578.680,67

-1.578.680,67

-13.544.997,68

-870.023,04

-220.390,58

-176.087,28

-2.217.088,27

-10.061.408,51

11.966.317,01

4.816.756,51

535.026,46

257.035,79

5.935.613,81

-5.916.672

-3.137.733

-28.400

-3.252.878

143.545

-2.778.939

-2.778.939

-14.738.739

-968.426

-260.000

-155.600

-2.329.013

-11.025.700

11.959.800

4.671.000

553.000

174.200

6.161.600

400.000

3

-4.459.266,86

-3.148.023,08

-21.206,00

-3.264.400,51

137.583,43

-1.311.243,78

-1.311.243,78

-14.229.911,06

-914.647,78

-229.515,33

-163.977,01

-2.298.505,16

-10.623.265,78

12.918.667,28

5.095.757,78

577.171,63

217.985,51

6.585.985,71

441.766,65

1.457.405

-10.290

7.194

-11.523

-5.961

1.467.695

1.467.695

508.828

53.779

30.485

-8.377

30.508

402.434

958.867

424.758

24.172

43.786

424.386

41.767

4

421.884,44

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

3.3.4 Teilergebnisrechnung Bereich Bürgerdienste

0

78.948

0

0

4.396

74.552

0

-66.976

0

0

0

0

-66.976

-66.976

-145.924

2.500

-40.000

0

-108.424

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-502.500,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-502.500,00

-502.500,00

-502.500,00

-494.000,00

0,00

0,00

-8.500,00

6

EUR

Ermächtigunge
n aus
2016

-2.026.881,18

10.290,12

-7.194,00

11.522,68

5.961,44

-2.037.171,30

-2.037.171,30

-1.157.252,02

-545.278,50

-70.484,67

8.377,01

-147.431,64

-402.434,22

-879.919,28

-424.757,78

-24.171,63

-39.389,51

-349.833,71

-41.766,65

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-531.100,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-531.100,00

-531.100,00

-531.100,00

-491.500,00

-27.000,00

0,00

-12.600,00

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

47

Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag nach 2018 - Übertrag aus 2016) um rd. 29 T€.

Insgesamt liegt der Nettoressourcenbedarf rd. 1,5 Mio. € unter dem Planansatz.

Die Personalaufwendungen liegen um rd. 402 T€ unter den geplanten Werten.
Die Sachaufwendungen unterschreiten ebenfalls den Planansatz um rd. 31 T€. Dies ist insbesondere auf die Einsparungen im Bereich
des Veterinäramts zurückzuführen.

Die geringeren Erstattungen aus verbundenen Unternehmen (-9 T€) liegen an einer Umstellung der Abrechnungsmodi.

Die Summe der ordentlichen Erträge übersteigt um 959 T€ die Planansätze.
Die Mehrerträge resultieren insbesondere aus den Bußgeldern (270 T€), Verwaltungsgebühren (289 T€), Benutzungsgebühren (136 T€), Auflösungen von
Rückstellungen (200 T€), sowie dem Ersatz von Personal- (25 T€) und Sachaufwendungen (22 T€).

Analyse Jahresergebnis 2017

Der Teilergebnishaushalt der Bürgerdienste wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf insbesondere von den Profitcentern Melde-/Ausländerwesen
sowie Sicherheit und Ordnung geprägt.

48

-

-

-

-

-

=

=

=

+

-

11

13

14

16

17

18

19

21

22

23

=

=

10

27

+

9

-

+

6

=

+

5

26

+

4

24

+

2

lfd.
Nr.

Nettoressourcenbedarf/-überschuss

Kalkulatorisches Ergebnis

Kalkulatorische Kosten

Aufwendungen für interne Leistungen

Erträge aus internen Leistungen

Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung

Anteiliges ordentliches Ergebnis

Summe ordentliche Aufwendungen

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Transferaufwendungen

Planmäßige Abschreibungen

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

Personalaufwendungen

Summe ordentliche Erträge

Sonstige ordentliche Erträge

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Öffentlich-rechtliche Entgelte

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge

Ertrags- und Aufwandsarten

Teilergebnisrechnung

-30.234.262,38

-12.245.309,28

-1.428.047,00

-10.871.121,56

53.859,28

-17.988.953,10

-17.988.953,10

-30.579.849,24

-1.116.925,76

-1.475.379,26

-522.048,28

-5.556.220,18

-21.909.275,76

12.590.896,14

110.961,15

17.687,51

1.230.299,71

5.865.459,13

-31.181.522

-11.983.552

-1.305.300

-10.731.557

53.305

-19.197.970

-19.197.970

-30.609.270

-1.133.412

-1.692.100

-396.500

-4.509.858

-22.877.400

11.411.300

24.100

15.000

715.300

5.360.000

5.296.900

3

-30.730.887,72

-12.066.647,83

-1.286.560,00

-10.837.713,33

57.625,50

-18.664.239,89

-18.664.239,89

-31.546.123,12

-1.313.461,15

-1.636.579,14

-467.089,16

-5.282.868,37

-22.846.125,30

12.881.883,23

55.978,53

19.171,21

1.115.239,74

5.604.609,18

6.086.884,57

450.634

-83.096

18.740

-106.157

4.321

533.730

533.730

-936.853

-180.050

55.521

-70.589

-773.010

31.275

1.470.583

31.879

4.171

399.940

244.609

789.985

4

5.366.488,64

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

3.3.5 Teilergebnisrechnung Fachbereich Kultur

15.740

0

85.072

48.169

53.073

-84.045

0

0

0

0

-84.045

-84.045

-286.099

81.899

0

0

-353.106

-14.892

202.054

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-1.472.600,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-1.472.600,00

-1.472.600,00

-1.472.600,00

-1.226.900,00

-44.900,00

0,00

-200.800,00

6

EUR

Ermächtigunge
n aus
2016

-2.007.279,01

83.096,10

-18.740,00

106.156,62

-4.320,52

-2.090.375,11

-2.090.375,11

-821.845,88

-964.951,37

-100.420,86

70.589,16

219.103,89

-46.166,70

-1.268.529,23

-16.138,53

-4.171,21

-314.867,74

-196.440,18

-736.911,57

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-1.726.200,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-1.726.200,00

-1.726.200,00

-1.726.200,00

-1.413.200,00

-63.400,00

0,00

-249.600,00

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

49

Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag nach 2018 - Übertrag aus 2016) um 253 T€.

Bei den Aufwendungen liegt das Ergebnis um 937 T€ über dem Plan 2017. Die Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen werden
hauptsächlich durch Mehrerträge ausgeglichen.

Im Jahr 2017 sind wie im Vorjahr Mehrerträge i. H. v. insgesamt 1,47 Mio. € trotz des unverändert bestehenden Defizites beim Museum zu verzeichnen.
Diese ergeben sich unter anderem aufgrund von höheren Zuweisungen des Landes für das Theater (390 T€), sowie Mehrerträgen bei den öffentlichrechtlichen Entgelten (Benutzungsgebühren) i. H. v. 245 T€. Auch die sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelte liegen um 400 T€ über dem Plan. Es gilt
jedoch zu beachten, dass den Mehrerträgen (z.B. Ersatz Sach-/Personalaufwand) auch Mehraufwendungen entgegen stehen.

Analyse Jahresergebnis 2017

Der Teilergebnishaushalt Kultur beinhaltet sowohl die "Sonderbudgets" der kulturellen Einrichtungen Ulmer Museum, Ulmer Theater, Stadtbibliothek,
Musikschule und Stadthaus als auch die weiteren Profitcenter des Fachbereichs Kultur.
Im Blick auf den Nettoressourcenbedarf wird der Teilhaushalt insbesondere von den Profitcentern Theater, Stadtbibliothek, Kulturförderung und Musikschule
geprägt.

50

-

=

=

24

26

27

-

23

-

16

+

-

14

22

-

13

=

-

11

21

=

=

+

9

10

19

+

7

-

+

6

=

+

5

18

Sonstige ordentliche Erträge

+

4

17

Zinsen und ähnliche Erträge

+

3

Nettoressourcenbedarf/-überschuss

Kalkulatorisches Ergebnis

Kalkulatorische Kosten

Aufwendungen für interne Leistungen

Erträge aus internen Leistungen

Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung

Anteiliges ordentliches Ergebnis

Summe ordentliche Aufwendungen

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Transferaufwendungen

Planmäßige Abschreibungen

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

Personalaufwendungen

Summe ordentliche Erträge

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Öffentlich-rechtliche Entgelte

Sonstige Transfererträge

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge

+

Steuern und ähnliche Abgaben

+

2

Ertrags- und Aufwandsarten

Teilergebnisrechnung

1

lfd.
Nr.

830.835,93

-140.538.793,70

-51.646.968,31

-1.141.071,00

-57.634.883,29

7.128.985,98

-88.891.825,39

-88.891.825,39

-181.422.371,22

-9.226.679,05

-112.210.760,51

-4.804.824,44

-17.536.426,55

-37.643.680,67

92.530.545,83

259.009,22

846,27

21.058.364,17

7.106.051,04

4.522.463,58

5.209.731,72

53.543.243,90

500.000

-142.250.867

-51.598.662

-1.067.200

-57.894.673

7.363.211

-90.652.205

-90.652.205

-184.213.605

-9.075.471

-115.202.860

-3.550.900

-16.371.574

-40.012.800

93.561.400

173.400

1.000

15.381.500

7.237.300

4.562.300

4.870.000

60.835.900

-138.893.537,71

-50.898.532,30

-1.006.282,00

-57.210.241,00

7.317.990,70

-87.995.005,41

-87.995.005,41

-183.169.889,69

-8.221.682,07

-113.952.214,81

-4.810.382,68

-15.335.828,08

-40.849.782,05

95.174.884,28

159.292,13

424,29

15.119.255,43

7.299.823,37

4.918.356,37

5.774.612,25

61.126.599,17

776.521,27

3

3.357.329

700.129

60.918

684.432

-45.220

2.657.200

2.657.200

1.043.716

853.789

1.250.645

-1.259.483

1.035.746

-836.982

1.613.484

-14.108

-576

-262.245

62.523

356.056

904.612

290.699

276.521

4

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

3.3.6 Teilergebnisrechnung Fachbereich Bildung und Soziales

0

866.202

0

0

9.000

248.328

34.299

0

574.575

867.415

0

0

0

0

867.415

867.415

1.213

274.227

763.962

0

-356.670

-680.306

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-2.169.400,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-2.169.400,00

-2.169.400,00

-2.169.400,00

-762.100,00

-161.800,00

0,00

-1.245.500,00

6

EUR

Ermächtigunge
n aus
2016

-4.659.314,35

-700.129,32

-60.918,00

-684.431,54

45.220,22

-3.959.185,03

-3.959.185,03

-3.211.902,75

-1.341.662,25

-648.483,19

1.259.482,68

-2.637.916,04

156.676,05

-747.282,28

14.107,87

575,71

271.244,57

185.804,63

-321.757,37

-904.612,25

283.875,83

-276.521,27

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-3.080.200,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-3.080.200,00

-3.080.200,00

-3.080.200,00

-818.600,00

-51.300,00

0,00

-2.210.300,00

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

51

Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag nach 2018 - Übertrag aus 2016) um rd. 0,9 Mio. €.

Der Wenigeraufwand von 1,2 Mio. € bei den Transferaufwendungen (Zeile 16) resultiert aus den Entwicklungen im Bereich der vorabdotierten Sozial- und
Jugendhilfe.
Der Zuschussbedarf beläuft sich im Jahresergebnis 2017 auf 46,9 Mio. €.

Der Mehraufwand bei den planmäßigen Abschreibungen (Zeile 14) ist im Zusammenhang mit (Sofort-)Abschreibungen von geringwertigen
Wirtschaftsgütern v.a. in den Schulen und dem Donaubad sowie in der Flüchtlingsunterbringung entstanden.

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen weicht das Ergebnis um -1 Mio. € vom Planansatz ab, da v.a. im Bereich der vorläufigen
Unterbringung der Flüchtlinge die Aufwendungen deutlich reduziert werden konnten.

Die Erträge bei den Kostenerstattungen und - umlagen (Zeile 6) liegen mit 15,1 Mio. € unter dem Planansatz, da im AsylbLG deutlich weniger
Landeserstattungen eingegangen sind, als erwartet.

Der Platzausbau in den städtischen Kindertageseinrichtungen verursacht im wesentlichen die Erhöhung der öffentlich-rechtlichen Entgelte (Zeile 4) aus
Gebührenmehrerträgen und die Erhöhung der privatrechtlichen Leistungsentgelte (Zeile 5) aus gestiegenen Essensgelderträgen. In Zeile 5 schlägt sich auch
der stark gestiegene Personalkostenersatz für Arbeitsverbote für Mitarbeitende v.a. in den städtischen Kindertageseinrichtungen nieder.

Im Bereich der Zuweisungen und Zuwendungen (Zeile 3) können Mehrerträge i. H. v. knapp 0,3 Mio. €, bei den sonstigen Transfererträgen i. H. v. 0,9 Mio. €
verzeichnet werden.

Analyse Jahresergebnis 2017

Der Teilergebnishaushalt Bildung und Soziales wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf insbesondere von den Aufgabenbereichen Bildung und
Sport, Soziales und Kinderbetreuung geprägt.

52

+

+

+

+

+

+

=

-

-

-

-

-

=

=

=

+

-

-

=

=

2

4

5

6

8

9

10

11

13

14

16

17

18

19

21

22

23

24

26

27

lfd.
Nr.

Nettoressourcenbedarf/-überschuss

Kalkulatorisches Ergebnis

Kalkulatorische Kosten

Aufwendungen für interne Leistungen

Erträge aus internen Leistungen

Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung

Anteiliges ordentliches Ergebnis

Summe ordentliche Aufwendungen

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Transferaufwendungen

Planmäßige Abschreibungen

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

Personalaufwendungen

Summe ordentliche Erträge

Sonstige ordentliche Erträge

Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Öffentlich-rechtliche Entgelte

Zuweisungen und Zuwendungen,
Umlagen und aufgelöste
Investitionszuwendungen und -beiträge

Ertrags- und Aufwandsarten

Teilergebnisrechnung

-56.309.058,28

29.095.440,61

-19.963.318,00

-9.113.880,32

58.172.638,93

-85.404.498,89

-85.404.498,89

-117.315.489,75

-1.671.109,76

-7.045.810,62

-32.018.874,88

-44.595.210,17

-31.984.484,32

31.910.990,86

296.524,78

1.582.200,00

894.403,11

11.394.180,70

9.449.922,08

8.293.760,19

-61.413.562

28.573.603

-19.484.700

-9.487.424

57.545.727

-89.987.165

-89.987.165

-120.298.465

-1.875.243

-6.228.300

-32.977.200

-45.597.722

-33.620.000

30.311.300

107.400

985.100

978.500

10.932.000

8.781.000

8.527.300

-57.868.910,45

30.771.785,83

-17.805.660,00

-8.861.370,46

57.438.816,29

-88.640.696,28

-88.640.696,28

-121.774.232,89

-1.986.636,10

-5.947.382,22

-35.181.540,73

-45.912.661,70

-32.746.012,14

33.133.536,61

275.087,70

1.153.300,00

928.023,53

11.888.675,52

8.881.796,15

10.006.653,71

3

3.544.652

2.198.183

1.679.040

626.053

-106.911

1.346.469

1.346.469

-1.475.768

-111.393

280.918

-2.204.341

-314.939

873.988

2.822.237

167.688

168.200

-50.476

956.676

100.796

1.479.354

4

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

3.3.7 Teilergebnisrechnung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt

60.000

41.000

-790.800

0

0

0

0

-790.800

-790.800

-1.190.806

-101.863

-34.600

0

-1.172.143

117.800

400.006

0

168.200

0

130.806

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-1.944.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-1.944.000,00

-1.944.000,00

-1.944.000,00

-334.000,00

-58.300,00

0,00

-1.551.700,00

6

EUR

Ermächtigunge
n aus
2016

-6.279.451,55

-2.198.182,75

-1.679.040,00

-626.053,27

106.910,52

-4.081.268,80

-4.081.268,80

-1.659.038,19

-324.469,66

-373.817,78

2.204.340,73

-2.408.903,62

-756.187,86

-2.422.230,61

-167.687,70

0,00

50.476,47

-825.869,52

-40.796,15

-1.438.353,71

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-1.248.400,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-1.248.400,00

-1.248.400,00

-1.248.400,00

-391.500,00

-123.900,00

0,00

-733.000,00

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

53

Fazit: Der Nettoressourcenbedarf des Fachbereichs StBU liegt 2017 um rd. 3,5 Mio. € unter dem Planansatz.
Dieses positive Ergebnis täuscht allerdings über die zum Teil zurückgehenden Erträge in verschiedenen Bereichen hinweg. Dem kann entweder durch eine
Erhöhung des Ressourcenbedarfs, durch eine Reduzierung auf der Aufwandsseite und/oder durch eine Steigerung der Erträge begegnet werden.
All diese drei Lösungsansätze sind nur bis zu einer gewissen Grenze realisierbar.

Im Teilergebnis enthalten sind die Sachaufwendungen für städtische Gebäude. Die auf den Gebäudekostenstellen gebuchten Beträge (Strom, Reinigung,
Energie usw.) werden den Gebäudenutzern in Rechnung gestellt. Die Erträge aus interner Leistungsverrechnung (-107 T€) spiegeln damit auch den für die
Gebäude angefallenen Aufwand wieder.

Die ordentlichen Erträge liegen im Gesamtergebnis rd. 2,8 Mio. € über dem fortgeschriebenen Planansatz (Plan 2017 incl. Nachtrag).
Das Ergebnis ist vor allem auf die Mehrerträge im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse (1.479 T€), Privatrechtlichen Leistungsentgelte (957 T€) sowie der
öffentlich-rechtlichen Entgelte (101 T€) zurückzuführen.
Die Verwaltungsgebühren (insbesondere für Baugenehmigungen) liegen rd. 178 T€ über dem Planansatz. Dies resultiert aus der momentan hohen
Bautätigkeit. Die Verkaufserlöse (+643 T€, überwiegend beim Baubetriebshof) und Personalkostenersätzen (+118 T€) übersteigen ebenfalls die Planansätze.
Auch im Bereich der aktivierten Eigenleistungen (+168 €) für die Baubetreuung durch das Zentrale Gebäudemanagement und den sonstigen Erträgen (+168
T€) konnten Mehrerträge erwirtschaftet werden. Letzteres geht insbesondere auf die Auflösung von Rückstellungen sowie Erträgen aus Zuschreibungen
zurück.
Durch die neue Gebührensatzung, die zum 01.03.2017 in Kraft getreten ist, konnte zwar eine Steigerung bei den Erträgen im Friedhofs- und
Bestattungswesen festgestellt werden, die veranschlagten Planansätze wurden jedoch abermals unterschritten (-73 T€). Belastbare Aussagen, ob die
prognostizierten Ertragserwartungen erfüllt werden, sind frühestens 2018 möglich.
Die Planansätze im Bereich der Vermessungsgebühren wurden ebenfalls nicht erreicht (-213 T€). In diesem Bereich ist mit einer dauerhaften Reduzierung der
Erträge, die dem Niveau der aktuellen Ergebnisse entspricht, auszugehen. Die Höhe der Gebühren und damit die Ertragssituation werden hier durch das
Land definiert. Zum Einen hat sich aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen das Tätigkeitsfeld dauerhaft verändert. Zum Anderen wird die
stadtinterne Nutzung der Daten nicht weiterverrechnet und spielgelt sich damit im Ergebnis nicht wieder.
Auf der Aufwandsseite wurden die Planansätze im Gesamtergebnis um rd. 1.476 T€ unterschritten.
Im Einzelnen liegen sowohl die Personal- (-874 T€) als auch die Sach- und Dienstaufwendungen (-315 T€) erheblich unter dem Planansatz 2017 (Nachtrag).
Dem gegenüber steht jedoch der um rd. 2,2 Mio. € höhere Aufwand für die planmäßigen Abschreibungen.
In 2017 wurden rund 1,2 Mio. € als Ermächtigungsüberträge in das Jahr 2018 übertragen und reduzieren sich somit "netto" (Übertrag aus 2016 - Übertrag
nach 2018) um rd. 696 T€. Im Wesentlichen werden für folgende Bereiche Ermächtigungsüberträge gebildet: 26.500 € Landesgartenschau 2030,
78.100 € City-Bahnhof, 118.900 € Unterhalt Ingenieurbauwerke, 271.500 € Unterhalt Brücken, 77.000 € Straßenunterhalt, 46.800 € Radwege, 7.700 €
Unterhalt Feldwege, 46.000 € ÖPNV- Zuschüsse an verbund. Unternehmen, 58.500 € Straßenentwässerung, sowie 77.900 € für Gewässerschutz/Wasserbau.

Analyse Jahresergebnis 2017

Der Teilergebnishaushalt Stadtentwicklung, Bau und Umwelt wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf von den Aufgabenbereichen
Gebäudemanagement, Verkehrsplanung / Infrastruktur, Stadtplanung, Feuerwehr und Friedhof geprägt.

54

Zinsen und ähnliche Erträge

Sonstige ordentliche Erträge

+

+

=

-

-

-

-

=

=

=

=

=

7

9

10

14

15

16

17

18

19

21

26

27

268.061.671,09

0,00

268.061.671,09

268.061.671,09

-92.454.039,70

-815.483,75

-86.504.022,09

-3.732.586,38

-1.401.947,48

360.515.710,79

9.185.452,29

1.479.876,42

97.439.544,54

252.410.837,54

258.358.000

0

258.358.000

258.358.000

-81.210.000

-2.440.000

-75.170.000

-3.600.000

0

339.568.000

14.815.000

1.068.000

80.790.000

242.895.000

263.406.685,48

0,00

263.406.685,48

263.406.685,48

-97.451.531,02

-1.055.874,71

-92.600.825,15

-3.323.819,43

-471.011,73

360.858.216,50

15.875.504,39

1.135.651,18

86.946.219,12

256.900.841,81

3

5.048.685

0

5.048.685

5.048.685

-16.241.531

1.384.125

-17.430.825

276.181

-471.012

21.290.217

1.060.504

67.651

6.156.219

14.005.842

4

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

0

0

0

222.361

0

0

0

222.361

1.922.361

0

1.922.361

1.922.361

1.700.000

1.700.000

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

6

EUR

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Ermächtigungen
aus
2016

-3.126.324,48

0,00

-3.126.324,48

-3.126.324,48

17.941.531,02

315.874,71

17.430.825,15

-276.180,57

471.011,73

-21.067.855,50

-1.060.504,39

-67.651,18

-6.156.219,12

-13.783.480,81

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

8

EUR

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

übertr. Ermächt.
nach
2018

Die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten ist in
Anlage 3 beigefügt.

Dieser Teilergebnishaushalt beinhaltet die Allgemeinen Finanzmittel, insbesondere Steuern, Finanzausgleichszahlungen und Zinsen.
Er schließt das Jahr 2017 mit einem - gegenüber dem Plan - um 5,0 Mio. € höherem Ergebnis ab.

Nettoressourcenbedarf/-überschuss

Kalkulatorisches Ergebnis

Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl.
Fehlbetragsabdeckung

Anteiliges ordentliches Ergebnis

Summe ordentliche Aufwendungen

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Transferaufwendungen

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Planmäßige Abschreibungen

Summe ordentliche Erträge

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
und aufgelöste Investitionszuwendungen
und -beiträge

+

2

Steuern und ähnliche Abgaben

+

Ertrags- und Aufwandsarten

Teilergebnisrechnung

1

lfd.
Nr.

3.3.8 Teilergebnisrechnung Allgemeine Finanzmittel

55

+

+

+

+

+

+

=

-

-

-

-

-

-

=

=

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

+

+

2

18

+

1

lfd.
Nr.

Einzahlungen aus
Investitionszuwendungen

Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus der
Ergebnisrechnung

Summe der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit

Sonstige haushaltswirksame
Auszahlungen

Transferauszahlungen (ohne
Investitionszuschüsse)

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen

Versorgungsauszahlungen

Personalauszahlungen

Summe der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit

Sonstige haushaltswirksame
Einzahlungen

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

Kostenerstattungen und
Kostenumlagen

Privatrechliche Leistungsentgelte

Öffentlich-rechtliche Entgelte

Sonstige Transfereinzahlungen

Zuweisungen und Zuwendungen
und allgemeine Umlagen

4.600.262,28

100.057.807,83

-403.933.050,22

-17.981.714,68

-188.689.589,86

-4.931.136,81

-72.871.846,40

-40.472,06

-119.418.290,41

503.990.858,05

14.114.073,49

2.500.012,83

27.670.666,78

24.547.096,53

25.630.776,38

5.014.310,56

156.573.503,53

8.868.000

60.605.400

-421.147.900

-19.344.440

-196.950.360

-3.600.000

-74.309.200

-50.000

-126.893.900

481.753.300

13.899.400

1.352.100

18.111.800

25.322.300

25.236.200

4.870.000

149.566.500

243.395.000

2

1

247.940.417,95

EUR

EUR

Steuern und ähnliche Abgaben

2017

2016

Einzahlungs- und
Auszahlungsarten

Fortges. Ansatz

Ergebnis Vorjahr

Gesamtfinanzrechnung

4. Finanzrechnung 2017

6.588.126,19

86.816.354,99

-414.529.144,30

-16.890.693,13

-195.004.156,18

-4.520.584,72

-71.987.884,50

-61.602,35

-126.064.223,42

501.345.499,29

15.103.126,41

1.744.805,59

13.594.582,87

26.344.239,41

25.607.881,98

5.376.031,27

156.682.206,01

256.892.625,75

3

EUR

2017

Ergebnis

-2.279.874

26.210.955

6.618.756

2.453.747

1.946.204

-920.585

2.321.316

-11.602

829.677

19.592.199

1.203.726

392.706

-4.517.217

1.021.939

371.682

506.031

7.115.706

13.497.626

4

EUR

Vergleich
Ansatz/ Ergebnis

15.740

0

9.000

713.939

262.285

0

707.494

222.361

34.232

1.117.061

-813.758

1.863.012

681.862

0

-2.796.534

0

-562.098

1.930.819

5

EUR

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

3.726.100,00

-7.241.300,00

-7.241.300,00

-3.701.900,00

-265.000,00

0,00

-3.274.400,00

6

EUR

Zul. Mehraufwand Ermächtigungen
2017
aus
2016

6.040.205,81

-32.335.193,99

-14.673.813,70

-4.292.634,87

-1.529.341,82

920.584,72

-8.392.249,50

11.602,35

-1.391.774,58

-17.661.380,29

-1.187.986,41

-392.705,59

4.526.217,13

-308.000,41

-109.396,98

-506.031,27

-6.408.212,01

-13.275.264,75

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

3.723.230,00

-7.825.200,00

-7.825.200,00

-3.863.800,00

-365.600,00

0,00

-3.595.800,00

8

EUR

übertr.
Ermächt. nach
2018

56

+

+

+

=

-

-

-

-

-

=

=

=

+

-

19

20

22

23

24

25

26

27

28

30

31

32

33

34

lfd.
Nr.

Auszahlungen für die Tilgung von
Krediten und wirtschaftlich
vergleichbaren Vorgängen für
Investitionen

Einzahlungen aus der Aufnahme
von Krediten und wirtschaftlich
vergleichbaren Vorgängen für
Investitionen

Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf

Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Investitionstätigkeit

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen

Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen

Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus der
Veräußerung von Sachvermögen

Einzahlungen aus
Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für
Investitionstätigkeit

Einzahlungs- und
Auszahlungsarten

Gesamtfinanzrechnung

2

1

-11.362.595,04

7.948.213,00

44.865.096,18

-55.192.711,65

-118.123.254,98

-12.512.235,09

-21.173.651,00

-4.709.334,83

-55.246.677,21

-24.481.356,85

62.930.543,33

3.626.246,93

49.864.643,30

-10.900.000

8.100.000

-37.468.000

-98.073.400

-128.397.700

-7.851.400

-37.000.000

-7.473.300

-40.173.000

-35.900.000

30.324.300

3.832.300

15.007.000

2.617.000

EUR

EUR

4.839.390,82

2017

Fortges. Ansatz

2016

Ergebnis Vorjahr

-10.806.504,54

0,00

19.391.276,80

-67.425.078,19

-97.030.331,41

-3.532.447,30

-22.327.297,00

-6.311.963,37

-33.254.225,95

-31.604.397,79

29.605.253,22

4.527.845,25

15.975.658,75

2.513.623,03

3

EUR

2017

Ergebnis

93.495

-8.100.000

56.859.277

30.648.322

31.367.369

4.318.953

14.672.703

1.161.337

6.918.774

4.295.602

-719.047

695.545

968.659

-103.377

4

EUR

Vergleich
Ansatz/ Ergebnis

575.094

359.974

323.322

0

-263.333

-376.650

676.635

215.120

0

180.888

0

0

0

1.692.155

5

EUR

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-31.105.860,44

-23.864.560,44

-27.590.660,44

-3.863.998,73

-146.000,00

-3.743.844,29

-19.836.817,42

0,00

3.726.100,00

6

EUR

Zul. Mehraufwand Ermächtigungen
2017
aus
2016

-93.495,46

8.100.000,00

-86.272.982,24

-53.937.788,25

-58.598.055,03

-7.859.629,43

-14.818.703,00

-5.168.513,92

-27.132.241,47

-3.618.967,21

4.660.266,78

-695.545,25

-787.770,75

103.376,97

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

-36.139.828,52

-28.314.628,52

-32.176.858,52

-6.240.514,65

0,00

-4.195.145,80

-19.741.198,07

-2.000.000,00

3.862.230,00

0,00

0,00

139.000,00

8

EUR

übertr.
Ermächt. nach
2018

57

=

+

-

=

+

+/-

=

36

37

38

39

40

41

42

2

Endbestand an Zahlungsmitteln
am Ende des Haushaltsjahres

Veränderung des Bestands an
Zahlungsmitteln

Anfangsbestand an
Zahlungsmitteln

Überschuss/Bedarf aus
haushaltsunwirksamen
Einzahlungen und
Auszahlungen

Haushaltsunwirksame
Auszahlungen (u.a. durchlaufende
Finanzmittel, Anlegen von
Kassenmitteln, Rückzahlung von
Kassenkrediten)

Haushaltsunwirksame
Einzahlungen (u.a. durchlaufende
Finanzmittel, Rückzahlung
v.angelegten Kassenmitteln, Aufn.
v.-Kassenkred.)

Änderung des
Finanzierungsmittelbestand zum
Ende des Haushaltsjahres

23.822.751,48

9.385.209,21

14.437.542,27

-32.065.504,93

-232.656.842,52

200.591.337,59

41.450.714,14

-40.268.000

-2.800.000

1

-3.414.382,04

EUR

EUR

Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus
Finanzierungstätigkeit

2017

2016

Einzahlungs- und
Auszahlungsarten

Fortges. Ansatz

Ergebnis Vorjahr

Gesamtfinanzrechnung

5.298.443,08

-18.524.308,40

23.822.751,48

-27.109.080,66

-215.809.890,13

188.700.809,47

8.584.772,26

-10.806.504,54

3

EUR

2017

Ergebnis

48.852.772

-8.006.505

4

EUR

Vergleich
Ansatz/ Ergebnis

0

1.692.155

5

EUR

0,00

-31.105.860,44

6

EUR

Zul. Mehraufwand Ermächtigungen
2017
aus
2016

-74.980.148,52

-51.157.397,04

-23.822.751,48

27.109.080,66

215.809.890,13

-188.700.809,47

-78.266.477,70

8.006.504,54

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

-36.139.828,52

8

EUR

übertr.
Ermächt. nach
2018

Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2017" (Spalte 2) wird der Planwert gemäß dem Nachtrag 2017 dargestellt. Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu
beachten, dass die aus 2016 übertragenen Ermächtigungen (vgl. Spalte 6) die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz
jedoch nicht einbezogen werden.
In der Spalte "Zul. Mehraufwand 2017" (Spalte 5) sind die während des Jahres 2017 genehmigten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. die
zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen zur Verfügung gestellten Mittel und Sperren dargestellt. Auch diese Beträge verändern die
"Verfügungsmasse".
In Spalte 8 sind die in das Jahr 2018 zu übertragenden Ermächtigungen aufgeführt. Diese sind im Einzelnen zusätzlich in Anlage 1 dargestellt.

=

35

lfd.
Nr.

58

+

+

=

-

-

-

=

=

3

5

6

7

8

9

13

14

lfd.
Nr.

Saldo aus Investitionstätigkeit

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachvermögen

2016

Einzahlungs- und
Auszahlungsarten

24.821.863,21

-25.000.089,07

-77.330,62

-441.401,60

-24.481.356,85

49.821.952,28

0,00

49.821.952,28

1

EUR

Ergebnis Vorjahr

Teilfinanzrechnung

4.1.1 Teilfinanzrechnung Bereich Oberbürgermeister

-21.066.000

-36.087.000

-103.000

-84.000

-35.900.000

15.021.000

21.000

15.000.000

2

EUR

2017

Fortges.
Ansatz

-16.037.532,73

-31.948.207,29

-142.756,88

-201.052,62

-31.604.397,79

15.910.674,56

0,00

15.910.674,56

3

EUR

2017

Ergebnis

889.675

-21.000

910.675

5.028.467

4.138.793

-39.757

-117.053

4.295.602

4

EUR

Vergleich Ansatz/
Ergebnis

5

755.415

592.515

-84.120

0

676.635

162.900

0

162.900

EUR

Ergänz. Festlegungen im HHVollzug
2017

0,00

0,00

0,00

0,00

-196.380,52

-196.380,52

0,00

-196.380,52

6

EUR

Ermächtigungen
aus
2016

-4.469.432,79

-3.742.658,23

-44.363,12

-79.327,90

-3.618.967,21

-726.774,56

21.000,00

-747.774,56

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

Die Teilfinanzrechnungen werden analog § 4 Abs. 4 S. 3 GemHVO auf die Darstellung der Investitionstätigkeit beschränkt, d. h. die anteiligen
Zahlungsmittelüberschüsse bzw. -defizite aus laufender Tätigkeit werden nicht ausgewiesen.

Für jeden Teilhaushalt ist eine eigene Finanzrechnung zu erstellen:

4.1 Teilfinanzrechnungen

0,00

0,00

0,00

-2.076.883,68

-2.076.883,68

-47.800,00

-29.083,68

-2.000.000,00

8

EUR

übertr.
Ermächt.
nach
2018

59

=

-

-

=

=

6

8

9

13

14

lfd.
Nr.

Saldo aus Investitionstätigkeit

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Teilfinanzrechnung

0,00

0

-577.758,87

-577.758,87

-463.303,72

-114.455,15

-1.152.400

-1.152.400

-997.400

-155.000

0,00

-774.916,12

-774.916,12

-739.276,95

-35.639,17

3
0

377.484

377.484

258.123

119.361

4

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

4.1.2 Teilfinanzrechnung Bereich Zentrale Steuerung

5
0

2.057

2.057

-19.951

22.008

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

-869.474,76

-869.474,76

-835.274,76

-34.200,00

6

EUR

Ermächtigungen
aus
2016

0,00

-1.244.901,64

-1.244.901,64

-1.113.348,81

-131.552,83

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

-1.288.446,12

-1.288.446,12

-882.200,00

-406.246,12

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

60

=

-

-

=

=

6

8

9

13

14

lfd.
Nr.

Saldo aus Investitionstätigkeit

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Teilfinanzrechnung

0,00

0

-92.544,60

-92.544,60

-73.827,57

-18.717,03

-50.000

-206.500

-206.500

-156.500

0,00
-136,85

-64.459,21

-64.459,21

-64.322,36

3
0

142.041

142.041

92.178

49.863

4

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

4.1.3 Teilfinanzrechnung Bereich Zentrale Dienste

5

EUR

0

0

-1.400

-1.400

-1.400

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

-257.782,97

-257.782,97

-167.500,00

-90.282,97

6

EUR

Ermächtigungen
aus
2016

0,00

-401.223,76

-401.223,76

-261.077,64

-140.146,12

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

-33.200,00

-33.200,00

-33.200,00

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

61

=

-

-

=

=

6

8

9

13

14

lfd.
Nr.

Saldo aus Investitionstätigkeit

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Teilfinanzrechnung

0,00

0

-3.285.145,94

-3.285.145,94

-18.070,75

-3.267.075,19

-6.755.800

-6.755.800

-255.800

-6.500.000

0,00

-5.532.027,12

-5.532.027,12

-370.860,72

-5.161.166,40

3
0

1.223.773

1.223.773

-115.061

1.338.834

4

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

4.1.4 Teilfinanzrechnung Bereich Bürgerdienste

5
0

-62.124

-62.124

-52.124

-10.000

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

-636.083,72

-636.083,72

-257.233,80

-378.849,92

6

EUR

Ermächtigungen
aus
2016

0,00

-1.921.980,60

-1.921.980,60

-194.297,08

-1.727.683,52

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

-1.827.239,37

-1.827.239,37

-266.800,00

-1.560.439,37

8

EUR

übertr. Ermächt.
nach
2018

62

+

+

+

=

-

-

-

=

=

1

3

5

6

8

9

11

13

14

lfd.
Nr.

Saldo aus Investitionstätigkeit

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen

Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen

Einzahlungen aus
Investitionszuwendungen

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Teilfinanzrechnung

-1.835.024,69

-2.137.806,69

-104.776,72

-418.300,12

-1.614.729,85

302.782,00

0,00

34.916,00

267.866,00

0

-2.449.900

-2.454.900

-110.000

-1.301.900

-1.043.000

5.000

5.000

0

-2.189.663,58

-2.201.289,58

-84.500,00

-890.397,75

-1.226.391,83

11.626,00

0,00

0,00

11.626,00

3

260.236

253.610

25.500

411.502

-183.392

6.626

-5.000

0

11.626

4

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

4.1.5 Teilfinanzrechnung Fachbereich Kultur

11.626

0

0

11.626

-353.217

-364.843

0

-69.443

-295.400

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0,00

0,00

0,00

0,00

-708.461,85

-708.461,85

0,00

-277.400,00

-431.061,85

6

EUR

Ermächtigungen
aus
2016

0,00

0,00

-1.321.915,27

-1.326.915,27

-25.500,00

-758.345,25

-543.070,02

5.000,00

5.000,00

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

0,00

0,00

0,00

0,00

-1.075.940,27

-1.075.940,27

-25.500,00

-552.903,56

-497.536,71

8

EUR

übertr.
Ermächt. nach
2018

63

+

+

+

=

-

-

-

-

=

=

1

3

5

6

8

9

10

11

13

14

lfd.
Nr.

Saldo aus Investitionstätigkeit

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen

Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen

Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen

Einzahlungen aus
Investitionszuwendungen

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Teilfinanzrechnung

-36.128.174,85

-36.565.398,43

-1.056.526,36

-483.651,00

-2.053.159,26

-32.972.061,81

437.223,58

0,00

7.775,02

429.448,56

-17.793.100

-23.115.400

-6.614.500

0

-2.691.900

-13.809.000

5.322.300

211.300

3.000

5.108.000

-14.575.472,95

-18.408.709,44

-1.832.842,69

-327.297,00

-2.732.565,76

-13.516.003,99

3.833.236,49

81.297,00

57.887,90

3.694.051,59

3

3.217.627

4.706.691

4.781.657

-327.297

-40.666

292.996

-1.489.064

-130.003

54.888

-1.413.948

4

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

4.1.6 Teilfinanzrechnung Fachbereich Bildung und Soziales

13.822

0

60.073

68.424

20.244

0

17.988

2.256

162.563

142.319

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

-7.617.658,58

-7.929.258,58

-325.798,73

-146.000,00

-1.657.300,00

-5.800.159,85

311.600,00

0,00

0,00

311.600,00

6

EUR

Ermächtigungen
aus
2016

-10.672.722,63

-12.493.630,14

-5.093.634,04

181.297,00

-1.556.561,24

-6.024.731,86

1.820.907,51

130.003,00

-36.899,90

1.727.804,41

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

-9.491.542,68

-10.197.142,68

-4.338.716,58

0,00

-1.565.706,06

-4.292.720,04

705.600,00

0,00

0,00

705.600,00

8

EUR

übertr.
Ermächt. nach
2018

64

+

+

+

+

=

-

-

-

-

=

=

1

2

3

5

6

8

9

10

11

13

14

lfd.
Nr.

Saldo aus Investitionstätigkeit

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen

Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen

Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen

Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen
und ähnlichen Entgelten für
Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus
Investitionszuwendungen

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Teilfinanzrechnung

-41.690.268,51

-50.464.511,38

-11.350.932,01

-20.690.000,00

-1.605.342,79

-16.818.236,58

8.774.242,87

31.904,33

0,00

4.839.390,82

3.902.947,72

-51.209.700

-58.625.700

-1.126.900

-37.000.000

-1.966.800

-18.532.000

7.416.000

1.035.000

4.000

2.617.000

3.760.000

-31.927.346,84

-38.100.722,65

-1.615.104,61

-22.000.000,00

-1.371.782,95

-13.113.835,09

6.173.375,81

770.207,89

7.096,29

2.513.623,03

2.882.448,60

3

19.282.353

20.524.977

-488.205

15.000.000

595.017

5.418.165

-1.242.624

-264.792

3.096

-103.377

-877.551

4

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

4.1.7 Teilfinanzrechnung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt

20.350

0

0

0

20.350

71.800

51.450

309.500

0

-96.368

-161.682

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

-13.578.718,04

-16.993.218,04

-3.538.200,00

0,00

-549.135,73

-12.905.882,31

3.414.500,00

0,00

0,00

0,00

3.414.500,00

6

EUR

Ermächtigungen
aus
2016

-32.789.271,20

-37.466.745,39

-2.740.495,39

-15.000.000,00

-1.240.520,78

-18.485.729,22

4.677.474,19

264.792,11

-3.096,29

103.376,97

4.312.401,40

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

-12.521.376,40

-15.678.006,40

-1.876.298,07

0,00

-846.536,18

-12.955.172,15

3.156.630,00

0,00

0,00

139.000,00

3.017.630,00

8

EUR

übertr.
Ermächt. nach
2018

65

+

=

=

=

5

6

13

14

lfd.
Nr.

Saldo aus Investitionstätigkeit

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Teilfinanzrechnung

3.594.342,60

0,00

3.594.342,60

3.594.342,60

2.560.000

0

2.560.000

2.560.000

3.676.340,36

0,00

3.676.340,36

3.676.340,36

3

1.116.340

0

1.116.340

1.116.340

4

2

Vergleich
Ansatz/
Ergebnis

1

EUR

2017

Ergebnis

EUR

EUR

2017

Fortges. Ansatz

EUR

2016

Ergebnis
Vorjahr

4.1.8 Teilfinanzrechnung Allgemeine Finanzmittel

5

EUR

Ergänz. Festlegungen im
HH-Vollzug
2017

0

0

0

0

6

EUR

0,00

0,00

0,00

0,00

Ermächtigungen
aus
2016

-1.116.340,36

0,00

-1.116.340,36

-1.116.340,36

7

EUR

Verfügbare
Mittel abzgl.
Ergebnis

8

EUR

0,00

0,00

0,00

0,00

übertr.
Ermächt. nach
2018

5. Vermögensrechnung (Schlussbilanz) 2017
5.1 Bilanz
Vermögensrechnung - Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2017
§ 52 GemHVO
AKTI VSEI TE

01.01.2017

31.12.2017

1.625.548.803,13

1.648.750.443,35

1.173.574,54

1.235.302,54

1.195.099.083,72

1.194.089.444,08

199.766.033,84

207.793.314,64

2.572.485,06
21.865.633,65

2.572.485,06
21.859.299,03

487.874.456,78

494.856.010,06

7.763,64
21.302.284,84

7.763,64
15.559.995,54

336.537.639,95

340.153.363,00

5.307,65
483.543,11

5.307,65
483.457,48

50.110.350,89
6.894.931,00
10.056.353,17
618.107,84
103.241.210,25

51.836.535,39
7.477.046,00
10.450.328,78
636.419,64
80.886.426,57

429.276.144,87

453.425.696,73

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder
anderen kommunalen Zusammenschlüssen

149.381.363,06
926.928,83

170.951.051,87
920.333,29

1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Ausleihungen
1.3.5 Wertpapiere und sonstige Einlagen

946.842,14
104.427.157,73
123.960.774,54

0,00
100.620.912,37
149.889.977,34

1.

Vermögen

1.1

Immaterielle Vermögensgegenstände

1.2

Sachvermögen

Angaben in Euro

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
1.2.3 Infrastrukturvermögen

davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Vorräte
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

1.3

Finanzvermögen

davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
1.3.6
1.3.7
1.3.8
1.3.9

Öffentlich-rechtliche Forderungen
Forderungen aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
Liquide Mittel

davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
2.

Abgrenzungsposten

2.1
2.2

Aktive Rechnungsabgrenzung
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse

Bilanzsumme

700.621,15

739.823,95

10.172.826,81
7.667.011,50
7.970.488,78
23.822.751,48

11.826.164,95
7.630.084,55
6.288.729,28
5.298.443,08

39.202,80

0,00

27.141.581,17

26.502.345,19

4.076.429,17
23.065.152,00

4.600.658,19
21.901.687,00

1.652.690.384,30

1.675.252.788,54

* nachrichtliche Information
Die Abteilung Liegenschaften wurde mit der Aufarbeitung der Vertragsbeziehungen zwischen der Stadt Ulm und der Hospitalstiftung beauftragt.
Nach Abschluss der Aufarbeitung werden die Buchwerte der Hospitalstiftung separat im Haushalt der Stadt Ulm dargestellt werden.

66

Vermögensrechnung - Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2017
§ 52 GemHVO
PASSI VSEI TE

Angaben in Euro

01.01.2017

31.12.2017

1. Kapitalposition

1.279.152.291,77

1.288.492.372,25

1.1 Basiskapital

1.008.517.964,67

972.267.938,36

270.634.327,10

316.224.433,89

180.656.630,57
86.652.316,23
3.325.380,30

224.123.112,74
88.775.940,85
3.325.380,30

179.897.578,32

194.859.474,92

131.492.216,73
2.267.554,00
46.137.807,59

142.193.990,73
12.890.867,92
39.774.616,27

29.808.083,48

43.132.298,84

1.061.491,04
589.608,67
149.350,00
207.633,77

1.206.084,33
737.214,51
0,00
0,00

27.800.000,00

41.189.000,00

147.515.416,69

136.127.731,34

1.2 Rücklagen
1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
1.2.3 Zweckgebundene Rücklage (Stiftungskapital)

2.

Sonderposten

2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen
2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge
2.3 Sonstige Sonderposten
3.

Rückstellungen

3.1
3.2
3.4
3.6

Lohn-und Gehaltsrückstellungen
Unterhaltsvorschussrückstellungen
Gebührenrückstellungen
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen
Gerichtsverfahren
3.7 Sonstige Rückstellungen (Wahlrückstellungen)
4.

Verbindlichkeiten

4.2
4.3
4.4
4.5
4.6

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
Verbindlichkeiten, die einer Kreditaufnahme wirtschaftl. gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten

121.571.768,32
2.448.038,10
4.793.136,69
6.911.402,28
11.791.071,30

110.765.263,78
2.388.438,52
5.743.916,21
6.068.970,35
11.161.142,48

5.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

16.317.014,04

12.640.911,19

1.652.690.384,30

1.675.252.788,54

Bilanzsumme

67

5.2 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre
Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre im Jahresabschluss
darzustellen. Zum 31.12.2017 sind folgende Vorbelastungen vorhanden:
Nach § 88 Abs. 2 GemO darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus
Gewährverträgen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Übernahme bedarf
grundsätzlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsaufsichtsbehörde.
Der Bestand der Bürgschaften aus kommunalverbürgten Darlehen stellt sich wie folgt dar:
Bürgschaftsverpflichtungen zum 01.01.2017:
Bürgschaftsverpflichtungen zum 31.12.2017:

115.982.803,73 €
107.434.439,43 €

Bürgschaften bestehen für die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (SWU), die Ulmer Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft mbH (UWS), die Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH (PBG), die Fernwärme Ulm
GmbH (FUG), die Technischen Werke Blaubeuren (TWB), die Volkshochschule (VH), die
TechnologieFörderungsUnternehmen (TFU), die Lebenshilfe, die Freie Walddorfpädagogik sowie die
Neue Arbeit.
Darüber hinaus bestehen Ausfallbürgschaften zur Insolvenzsicherung nach § 8a Altersteilzeitgesetz für
Beschäftigte der SWU, welche im Rahmen des vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigten
Höchstbetrages übernommen wurden.
Insgesamt beläuft sich die Gewährträgerschaft zur Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit auf
600.248,00 €.
Neben den Bürgschaftsverpflichtungen bestehen Gewährträgerschaften für die Mitgliedschaft der
SWU und des Deutschen Roten Kreuzes in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen
Versorgungsverbands Baden-Württemberg.
Ebenso bestehen Ausfallhaftungen nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmungen des
Landes Baden-Württemberg. Diese betragen zum 31.12.2017 80.290.045,34 €.
Weitere Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre können sich aus Grundstückskaufverträgen ergeben.
Dies ist dann der Fall, wenn im Vertrag eine Nachzahlungsverpflichtung der Stadt vereinbart wird und
diese in den Folgejahren auch eintritt.
Die Übersicht über die in das Jahr 2017 übertragenen Ermächtigungsüberträge sowie die in
Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO
liegen in Anlagen 1 und 4 bei.
Erläuterung zu den Ermächtigungsüberträgen:
Sofern Aufwands- bzw. Auszahlungs-Planansätze nicht ausgeschöpft wurden, können die nicht
ausgeschöpften Mittel als Ermächtigungsübertrag im Folgejahr zur Verfügung gestellt werden. Dies
gilt auch für die Budgetüberträge der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets.
Die Bildung von Ermächtigungsüberträgen beeinflusst das Ergebnis des laufenden Jahres nicht.
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen jedoch den im Folgejahr für Aufwendungen bzw. Auszahlungen
zur Verfügung stehenden Betrag und stellen deshalb eine "potentielle Belastung" des kommenden
Haushaltsjahres dar. Für die Einzahlungen gilt das gleiche in umgekehrter Weise.

68

5.3 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen
In den Haushaltsplan 2017 wurde zur übertragenen Kreditermächtigung aus dem Jahr 2016 mit 4,5
Mio. € eine Kreditermächtigung in Höhe von 8,1 Mio. € aufgenommen, sodass insgesamt eine
Kreditermächtigung von 12,6 Mio. € zur Verfügung stand. Diese wurde nicht in Anspruch genommen.
Die noch nicht ausgeschöpfte Ermächtigung aus 2017 in Höhe von 8,1 Mio. € wird in das Jahr 2018
übertragen. Die Kreditermächtigung aus 2016 in Höhe von 4,5 Mio. € entfällt.
Gleichzeitig sind Kredittilgungen in Höhe von rd. 10,8 Mio. € erfolgt, so dass sich eine Reduzierung
der Verschuldung um 10,8 Mio. € auf 110,8 Mio. € ergibt.

69

6. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2017
6.1 Grundsätzliches
Der Aufbau von Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung entspricht den Vorgaben des NKHR. Die
Muster der VwV Produkt- und Kontenrahmen kommen zur Anwendung.
Eine weitere Untergliederung bzw. die Hinzufügung von Posten ist nicht erfolgt.

6.2 Ausübung von Wahlrechten
6.2.1 Gliederung des Gesamthaushalts in Teilhaushalte
Die Gliederung des Gesamthaushalts in Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO) erfolgt nach der örtlichen
Organisation.
Je Fach-/Bereich wird ein Teilhaushalt gebildet. Zusätzlich werden die Allgemeinen Finanzmittel in
einem gesonderten Teilhaushalt dargestellt.
Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt die Untergliederung nach Produktgruppen. Im Einzelfall werden
auch Produkte gesondert ausgewiesen.
6.2.2 Wertgrenze nach § 38 Abs. 4 GemHVO
Nach § 38 Abs. 4 GemHVO kann der Ober-/Bürgermeister für bewegliche Vermögensgegenstände des
Sachvermögens bis zu einem Wert von 1.000 € ohne Umsatzsteuer Befreiungen von der Pflicht zur
Erstellung eines Inventars vorsehen. D. h. diese Vermögensgegenstände müssen nicht bilanziert
werden. Von diesem Wahlrecht wurde Gebrauch gemacht; die Wertgrenze, bis zu der keine
Inventarisierung und damit auch keine Bilanzierung erfolgt, wurde auf 1.000 € netto festgelegt. Bis zu
dieser Grenze werden Ankäufe damit im Ergebnishaushalt gebucht.
Im Rahmen der Planung 2017 wurde dies entsprechend berücksichtigt. In Einzelfällen ergab sich
dennoch die Notwendigkeit der Mittelumschichtung.
6.2.3 Ausweis kalkulatorischer Zinsen
Von der Möglichkeit, in den Teilergebnishaushalten kalkulatorischer Zinsen auszuweisen (§ 4 Abs. 3 S.
2 GemHVO) wird Gebrauch gemacht. In der Gesamtergebnisrechnung finden die kalkulatorischen
Zinsen allerdings keinen Niederschlag. Dort werden die ordentlichen Zinserträge und
Zinsaufwendungen ausgewiesen. Sie werden zentral im Teilhaushalt Allgemeine Finanzmittel
veranschlagt und gebucht (§ 4 Abs. 3 Ziff. 1 und 2 GemHVO).
6.2.4 Die Ausübung der Wahlrechte zur Vermögensrechnung wird unter Ziff. 6.5.3 dargestellt.

6.3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 45,6 Mio. € ab. Dieser unterteilt sich in einen
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von rd. 43,5 Mio. € sowie in einen Überschuss des
Sonderergebnisses in Höhe von 2,1 Mio. €.
Ausführliche Erläuterungen zur Ergebnisrechnung sind in Ziff. 2.4. Rechenschaftsbericht enthalten.
6.3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
vorab zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird - soweit sie in der
Zuständigkeit des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen der Einbringung des
Jahresabschlusses eingeholt.
Hierbei handelt es sich um folgende Sachverhalte:
a) Umschichtungen zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt
70

Bezeichnung

Kontierungsobjekt

Kostenart

Sedelhöfe - nicht aktivierungsfähige
Auszahlungen (Umbuchung aus
dem Finanzhaushalt)

L16011330100

42400000
44294000

Üpl. Betrag in €
556.683
119.952

Für die Maßnahme "Sedelhöfe" wurden im Jahr 2017 im Finanzhaushalt Auszahlungen getätigt, die
nicht aktivierungsfähig sind. Deshalb sind sie im Ergebnishaushalt abzubilden. Da die Mittel hierfür im
Finanzhaushalt geplant waren, ist die Buchung als Aufwendung im Ergebnishaushalt überplanmäßig
erfolgt und im Rahmen des Jahresabschlusses zu genehmigen.
b) "echte" überplanmäßige Aufwendungen
Bezeichnung

Kontierungsobjekt

Kostenart

Üpl. Betrag in €

Altlastenuntersuchung Moco Areal
(Deckung aus Mehreinzahlungen
Grundstücksverkäufe)
Unterhaltsreinigung Gebäude

L74056100100

42710010

162.900

790100

42450020

564.217

Für die Altlastenuntersuchung des Moco Areals sind 2017 Aufwendungen in Höhe von rd. 326 T€
angefallen, von denen rd. 163 T€ über einen Landeszuschuss finanziert wurden. Die restlichen 163 T€
waren im Ergebnishaushalt 2017 nicht geplant. Die Buchung dieser Aufwendungen ist im
Ergebnishaushalt überplanmäßig erfolgt und im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 zu genehmigen.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus Mehreinzahlungen aus Grundstücksverkäufen.
Im Jahresergebnis 2017 liegen die tatsächlich verfügten Aufwendungen für Unterhaltsreinigung um
rd. 564 T€ über dem Planansatz. Ursächlich für die Überschreitung sind jahresbezogene
Abgrenzungsbuchungen. Die Buchung dieser Aufwendungen ist im Ergebnishaushalt überplanmäßig
erfolgt und im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 zu genehmigen.

71

6.3.2 Entwicklung der Rückstellungen
Im Rahmen des Jahresabschlusses wird auch die Frage "Auflösung / Neubildung von
Rückstellungen" geprüft. Im Jahr 2017 in Anspruch genommene Rückstellungen werden aufgelöst,
neue ggf. gebildet.
Im Jahr 2017 ergab sich folgende Entwicklung (vgl. auch Ausführungen unter 6.5.5, P.3):
Art

Stand 01.01.2017 Stand 31.12.2017
€

1.

Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO
1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen
Langzeitkonten
1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen
1.3 Rückstellungen für Gebührenüberschüsse

2.

Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2
GemHVO
2.1 Unterlassene Instandhaltung
2.2 FAG-Belastungen

2.3 Straßenreinigung/Winterdienst
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen
2.4
Gerichtsverfahren (Wahlrückstellung gem. GemHVO
v. 29.04.2016)
Rückstellungen gesamt

574.570,00

539.320,00

486.921,04

573.881,52

589.608,67
149.350,00

737.214,51
0,00 €

1.000.000,00

789.000,00

26.800.000,00

40.400.000,00

0,00

0,00

207.633,77

0,00

28.007.663,77

41.189.000,00

Dabei gilt: die Neubildung von Rückstellungen stellt im Ergebnishaushalt einen Aufwand dar; die
Auflösung von Rückstellung entlastet dagegen den Ergebnishaushalt.
"Im Gegensatz dazu" wirkt sich die Bildung eines Ermächtigungsübertrags nicht auf den
Ergebnishaushalt aus. Es werden keine Aufwendungen eingebucht. Stattdessen erhöhen sich die im
Haushalt 2018 verfügbaren Mittel. Sofern die Mittel in 2018 tatsächlich in Anspruch genommen
werden, stellt dies eine Belastung des Ergebnishaushalts 2018 dar (vgl. Aussage bei Ziff. 5.2).
6.3.3 Sonderergebnis
Im Jahr 2017 werden rd. 9,178 T€ an außerordentlichen Erträgen und 7,054 T€ an außerordentlichen
Aufwendungen ausgewiesen. Insgesamt beläuft sich das Sonderergebnis auf
2,12 Mio. €.
Das Sonderergebnis dient zur Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann
in Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis herangezogen
werden.
Die außerordentlichen Erträge beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten:
 Mehrerlöse bei Verkäufen gegenüber dem in der Anlagenbuchhaltung erfassten Restbuchwert.
Diese sind insbesondere bei Grundstücksgeschäften (rd. 8,5 Mio. €) gegeben. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass
- die Grundstücke gemäß den Vereinfachungsregelungen zur Eröffnungsbilanz überwiegend mit
dem Erfahrungswert landwirtschaftliche Fläche 1974 bilanziert wurden

72

- im Rahmen der Nachbewertung für die Eröffnungsbilanz bei der Ermittlung der AHKs der
Baugebiete keine aktivierten Eigenleistungen berücksichtigt wurden.
 Einzahlungen, die für Vermögensgegenstände erzielt wurden, die u.a. aufgrund der im Rahmen
der Erstellung der Eröffnungsbilanz angewandten Vereinfachungsmethoden nicht in der Bilanz
enthalten waren. Z. B. wurden bewegliche Vermögensgegenstände, die vor dem 01.01.2005
angeschafft worden waren, nicht bilanziert. Sofern diese nun gegen Entgelt verkauft wurden,
handelt es sich hierbei um einen außerordentlichen Ertrag.
 Einzahlungen aus Versicherungsleistungen werden ebenfalls als außerordentlicher Ertrag
dargestellt. Dies korrespondiert mit dem außerordentlichen Aufwand z. B. bei Anlagenabgängen
durch Beschädigungen Dritter, bei denen noch ein Restbuchwert in der Bilanz aktiviert war.
Die außerordentlichen Aufwendungen beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten:
 Auszahlungen, die nachträglich getätigt wurden, obwohl der entsprechende
Vermögensgegenstand nicht mehr in der Bilanz aktiviert war (z.B. wurden Nachzahlungen für
Grundstückskäufe getätigt, bei denen die Grundstücke jedoch bereits wieder verkauft worden
waren) oder der Vermögensgegenstand bereits in der Eröffnungsbilanz mit den korrekten AHKs
aktiviert war.
 Aufwendungen aufgrund "Verschrottung", d. h. ein Vermögensgegenstand geht ab, obwohl
noch ein Restbuchwert vorhanden war bzw. Verkauf unter Buchwert.
 Bewertungskorrekturen z.B. aufgrund dauernder Wertminderung bzw. Neubewertung
 2017 fielen zudem aufgrund der Auflösung des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheim Wiblingen
sowie dem Abbruch der Tiefgarage Citybahnhof im Zuge des Baus der Tiefgarage am Bahnhof
hohe außerordentliche Abschreibungen an, durch die das Sonderergebnis im Vergleich zu den
Vorjahren deutlich verringert wurde.
6.3.4 Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit
Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit wird gemäß § 50 S. 1 anhand der
Gliederung des § 3 Nr. 1-36 GemHVO in der Gesamtfinanzrechnung (vgl. 4.2) in den Zeilen 1 bis 17
dargestellt.

6.4 Erläuterungen zur Finanzrechnung
6.4.1 Ausübung von Wahlrechten
Die Teilfinanzrechnungen werden analog § 4 Abs. 4 S. 3 GemHVO auf die Darstellung der
Investitionstätigkeit beschränkt, d. h. die anteiligen Zahlungsmittelüberschüsse bzw. -defizite aus
laufender Tätigkeit werden nicht ausgewiesen.
6.4.2 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Auszahlungen
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
vorab zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird - soweit sie in der
Zuständigkeit des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen der Einbringung des
Jahresabschlusses eingeholt:

73

Hierbei handelt es sich um folgende, in der Gesamtsicht neutrale Sachverhalte:
Bezeichnung

Kontierungsobjekt

Kostenart

Üpl. Betrag in €

Tilgung LBBW-Darlehen ("Heimfall
Atlantis) - Auszahlung über das
Bilanzkonto
Aktivierung von Eigenleistungen im
Bereich Hochbau (Mehrbedarf
Finanzhaushalt, Mehrertrag
Ergebnishaushalt)

Bilanzkto 27996100

75996100

818.361

Hochbau-Projekte

78730099

168.200

Die Rückzahlung der Verbindlichkeit an die LBBW aus dem "Heimfall Atlantis" (Anteil Stadt Ulm) wird
aus software- und buchungstechnischen Gründen im Ergebnishaushalt veranschlagt. Sie wird jedoch
direkt über das Bilanzkonto abgewickelt. Die Stadt Ulm zahlt den jährlichen Gesamttilgungsbetrag an
die LBBW und vereinnahmt anschließend den Anteil der Stadt Neu-Ulm. Bei dem zu genehmigenden
Betrag handelt es sich um den Nettoauszahlungsbetrag.
Im Bereich Hochbau werden die vom Gebäudemanagement erbrachten Eigenleistungen aktiviert. Die
Aktivierung belastet die Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt, führt jedoch zu entsprechenden
Mehrerträgen im Ergebnishaushalt.
Bei verschiedenen Maßnahmen ergibt sich insgesamt ein Mehrbetrag an aktivierten
Eigenleistungen in Höhe von 184 T€. (u. a. Sanierung E-Labore an der Robert-Bosch-Schule + 40 T€,
Klimatisierung HfG-Archiv + 15 T€, Sanierung Innenhof Wilhelmsburg + 25 T€, Wilhelmsburg Bau
neuer Erschließungskern + 12 T€, Kleinmaßnahmen Grundschulen +12 T€, Kleinmaßnahmen
Gymnasien + 10 T€, Kleinmaßnahmen Friedrich von Bodelschwingh-Schule + 14 T€, Kleinmaßnahmen
Sporthallen, Sportplätze + 14 T€, Kleinmaßnahmen städtische KITAS + 18 T€, weitere Maßnahmen +
24 T€), dem ein Minderbedarf in Höhe von 16 T€ beim Sanierungskonzept Ortsteilfriedhöfe
entgegensteht. Netto liegt die Summe der aktivierten Eigenleistungen um rd. 168 T€ über dem
Planansatz (Nachtrag). Diesem Netto-Mehrbedarf im Finanzhaushalt stehen entsprechende
Mehrerträge aus aktivierten Eigenleistungen im Ergebnishaushalt entgegen.
6.4.3 Weitere Angaben zur Finanzrechnung
Entwicklung der Liquidität im Jahr 2017 (§ 53 Abs. 2 Nr. 5):
Zum 31.12.2017 betrugen die liquiden Eigenmittel rd. 155,2 Mio. €. Nach Abzug bzw. Hinzurechnung
der in das Jahr 2018 übertragenen Ermächtigungsüberträge von netto rd. 36,1 Mio. € und
Kreditermächtigungen von 12,6 Mio. € sowie unter Berücksichtigung der, insbesondere für den
Ausbau der Linie 2 (rd. 53,6 Mio. €), den Sanierungs- und Modernisierungsfonds (rd. 20 Mio. €), der
Zukunftsoffensive Ulm - 2030 (rd. 15 Mio. €) Kunst am Bau und Stellplazablösebeträge für Parkbauten
(2,3 Mio.€), sowie für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen (rd. 740 T€), gebundenen Mittel,
betragen die frei verfügbaren Eigenmittel zum 31.12.2017 rd. 40 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr
haben sie sich damit um rd. 17 Mio. € verschlechtert.
Die nach § 22 Abs. 2 GemHVO vorzuhaltende Mindestliquidität in Höhe von rd. 7,7 Mio. € wurde
damit erreicht.
Die Entwicklung der Liquidität ist in Anlage 12 dargestellt.
Auch im Finanzhaushalt wurden Planansätze nicht ausgeschöpft. Sofern die Voraussetzungen für die
Übertragung in das Folgejahr gemäß § 21 GemHVO gegeben waren, werden Ermächtigungsüberträge
gebildet (vgl. Ziff. 5.2). Diese sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die Ermächtigungsüberträge schlagen sich in der Finanzrechnung 2017 nicht nieder, sondern führen
zu Auszahlungen in den Folgejahren.

74

6.5 Erläuterungen zur Schlussbilanz / Vermögensrechnung
6.5.1 Allgemeines
Die Anfangsbestände des Jahres 2017 stimmen mit den Schlussbeständen des Jahres 2016 überein
und bilden damit die Ausgangslage für die Bestandsveränderungen des Jahres 2017. Daraus
resultieren die Schlussbestände des Jahres 2017.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 wurde am 30.12.2011 aufgestellt. Die Schlussbilanz 2011
wurde am 02.07.2012 aufgestellt. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie der Schlussbilanz 2011
erfolgte durch den Gemeinderat am 15.05.2013, mit den in GD 001/13 genannten Einschränkungen.
Begründet wurden die Einschränkungen im Fall der Bilanzposition bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit der mangelnden Dokumentation der erfassten Buchwerte zur
Eröffnungsbilanz, einer hohen Fehlerquote und zu hoch angesetzten Nutzungsdauern. Darüber hinaus
wurden die Buchwerte der Baugebiete aufgrund einer fehlerhaften Flächenerfassung beanstandet.
Die Schlussbilanz 2012 wurde vom Gemeinderat am 19.02.2014 - ebenfalls mit den o.g.
Einschränkungen sowie zusätzlich der Einschränkung bezogen auf die Bilanzposition 1.2.3,
Infrastrukturvermögen - hinsichtlich der Nutzungsdauer von Straßen - festgestellt.
Die Überprüfung der Sachverhalte, die der eingeschränkten Feststellung zugrundeliegen, ist noch nicht
abgeschlossen. Inzwischen hat zudem die Gemeindeprüfungsanstalt die überörtliche Prüfung für die
Jahre 2010 - 2012 durchgeführt. Der Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt ist im September 2014 der Stadt Ulm zugegangen. Als ein wesentlicher
Punkt des Prüfberichts wurde die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 benannt.
Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurde die gesonderte Rechnungsführung der Hospitalstiftung
verbunden mit einem gesonderten Haushaltsplan, die einheitliche Bewertung von Bau- und
Gewerbeplätzen, die Erstbewertung der städtischen Gebäude und die Bilanzierung von Ausleihungen
beanstandet.
Mittlerweile kann auf Antragsstellung der Stadt Ulm mit Genehmigung durch das
Regierungspräsidium Tübingen die rechtlich selbstständige Hospitalstiftung als unbedeutendes
Treuhandvermögen im Sinne des § 97 Abs. 2 GemO nach wie vor im städtischen Hauhalts-, Kassenund Rechnungswesen geführt werden. Das Sachvermögen der Hospitalstiftung wird in der städtischen
Bilanz geführt und im Jahresabschluss separat ausgewiesen. Die Abteilung LI wurde mit der
Aufarbeitung der Thematik der Hospitalstiftung beauftragt.
Die Beanstandung zur Bewertung von Bau- und Gewerbeplätzen erfolgte aus städtischer Sicht zu
Unrecht. Die Bewertung aller Bau- und Gewerbegebiete sowie Einzelflurstücke mit der Nutzungsart
"Bauplatz" ist sachgerecht und NKHR-konform. Die Korrektur der Erstbewertung der städtischen
Gebäude dauert an, läuft jedoch auf Hochtouren (siehe hierzu auch A.1.1.2). Die Korrektur der
Bilanzierung der Ausleihungen ist auf Anregung von Seiten der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt.
Im Rahmen der Hauhalts-, Kassen- und Rechnungsprüfung wurden die abrechnungsreifen Positionen
(fertiggestellte Maßnahmen) der Bilanzposition "Anlagen im Bau" beanstandet. Ebenso erfolgte der
Hinweis, dass bei der Bilanzierung des Mietkaufs der Ortschaftsverwaltung Einsingen
Leasinggrundsätze nicht gewahrt wurden.
Die Aufarbeitung der fertiggestellten Maßnahmen und somit die Abrechnung der "Anlagen im Bau"
wurde wiederholt nach dem Jahr 2016 ebenfalls in 2017 um nochmals 22,4 Mio. € reduziert. Die jetzt
noch vorhandenen "Anlagen im Bau" der Bilanz in Höhe von 80,9 Mio. € sind im wesentlichen
Investitionsmaßnahmen, die sich noch im Bau befinden, nicht fertiggestellt bzw. zu Recht nicht
aktiviert sind. Die Bilanzierung des Mietkaufs in Einsingen wurde auf Anregung der
Gemeindeprüfungsanstalt korrigiert. Dies wird entsprechend beachtet.
Zu sämtlichen Punkten des Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt wurde eine Stellungnahme im
Juli 2015 an die Gemeindeprüfungsanstalt und das Regierungspräsidium Tübingen versandt.
Die Antwort der GPA bzw. die Mitteilung über die Erledigung der Prüfbemerkungen von Seiten des
Regierungspräsidiums Tübingen gem. § 114 Abs. 5 Satz 3 GemO steht noch immer aus.

75

6.5.2 Gliederung der Schlussbilanz
Die der Hospitalstiftung als rechtlich selbstständige Stiftung und den unselbstständigen Stiftungen
zuzuordnenden Vermögensgegenstände werden nicht unter einer gesonderten Bilanzposition
"Hospitalstiftung" und "unselbstständige Stiftungen" sondern bei den jeweiligen Bilanzpositionen
(z. B. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte) ausgewiesen. Deshalb ist es aus Gründen der
Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit erforderlich, die der Hospitalstiftung und den unselbstständigen
Stiftungen zuzuordnende Teilbeträge gesondert mit einem "Davon-Vermerk" darzustellen.
6.5.3 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten für Zwecke des Jahresabschlusses fanden insbesondere die Vorschriften
der §§ 90, 91 und 95 GemO sowie die §§ 37, 38, 40-48, 52, 53, 55 GemHVO Anwendung.
Zusammenfassung der Bewertungsgrundsätze
 Die Bewertungsgrundsätze, die der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 zugrunde liegen, wurden
auch für die Schlussbilanzen 2011-2017 entsprechend angewandt (Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit); dies gilt auch für die Ausübung der Wahlrechte. Eine Ausnahme stellt die
Aktivierung von Eigenleistungen dar, die erstmalig zur Schlussbilanz 2011 erfolgt ist.
Auch in 2017 wurden die Bilanzierungskonzepte (insbesondere Neubewertung des
Gebäudealtbestandes) weiterentwickelt und eine Anpassung der Abschreibungstabelle aufgrund
neuer Erfahrungswerte vollzogen. Es ist jedoch keine grundlegende Änderung der
Bewertungsmethoden erfolgt.
 Es erfolgte eine Einzelbewertung der Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Schulden.
 Es erfolgte eine wirklichkeitsgetreue Bewertung unter Beachtung des Vorsichtsprinzips
(vorhersehbare Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, Gewinne nur, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind).
 Die Bewertung erfolgte mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK),
vermindert um die Abschreibungen.
 Forderungen sind mit dem Nennwert angesetzt; Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag.
 Es erfolgte eine Bewertung nach der Bruttomethode, d. h. die Vermögensgegenstände wurden mit
den Anschaffungs- und Herstellungskosten in voller Höhe aktiviert, auch wenn die Stadt hierfür
Zuschüsse, Beiträge oder Spenden erhalten hat. Diese wurden auf der Passivseite der Bilanz
bilanziert.
 Gemäß dem Grundsatz des Stichtags- und Wertaufhellungsprinzips sind die Verhältnisse am
Abschlussstichtag maßgeblich. Dabei sind auch Informationen zu berücksichtigen, die nach dem
Stichtag bekannt werden, sich aber auf das abgelaufene Haushaltsjahr beziehen. Deshalb wurden
in der Schlussbilanz 2017 alle Tatsachen berücksichtigt, die bis zum Abschluss der Arbeiten zur
Erstellung des Jahresabschlusses (18.05.2018) bekannt waren.
 Die Abgrenzung zwischen Instandhaltungsaufwand und Anschaffungs- und Herstellungskosten
erfolgte für die Buchungen bis einschließlich 2010 auf der Basis der kameralen Rechtsgrundlagen.
Bei Werten, die im Vermögenshaushalt gebucht wurden, wurde grundsätzlich unterstellt, dass es
sich um AHK handelt. Ab 2011 gelten für die Abgrenzungen zwischen konsumtiven und investiven
Maßnahmen die Regelungen des NKHR, die Abgrenzung wurde und wird weiterhin in der
Anwendung sukzessive verfeinert.
 Vereinfachungsregelungen und Wahlrechte wurden - soweit erforderlich und geboten - in
Anspruch genommen:

76

Wahlrecht /
Vereinfachungsregelung
(Grundlage für Wahlrecht)

Festlegung

Allgemeine Wahlrechte und Vereinfachungsregelungen
Befreiung von der Inventarisierungspflicht von
beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen des Sachvermögens
(§ 38 IV GemHVO )
Bilanzierung von erhaltenen Investitionszuschüssen
(§ 40 IV GemHVO - Sollregelung )
Wahl- und Vereinfachungsrechte zur
Inventarisierung und Bewertung:
- Festwertverfahren
- Bewertungsvereinfachungsverfahren
- Inventurvereinfachungsverfahren
(§ 37 II, III; § 38, § 45 GemHVO )
Bildung von Wahlrückstellungen
(§ 41 II GemHVO )
Verzicht auf Einbeziehung evtl. Kosten- oder Preissteigerung bei Ermittlung Rückstellungsbetrag;
Verzicht auf Verzinsung
(Leitfaden zur Bilanzierung )

Wertgrenze, bis zu der keine Aktivierung
erfolgt, wurde auf 1.000 € netto festgelegt.

Aktivierung (Bruttomethode).
Werden in Teilbereichen angewandt.

Wahlrückstellungen wurden gebildet, s.
Erläuterung bei der Bilanzposition.
Verzicht ist erfolgt.

Besondere Wahlrechte bzw. Vereinfachungsregelungen im Zusammenhang mit der Erstellung der
Eröffnungsbilanz
Übernahme der Werte, die vor dem Stichtag für die
Aufstellung der Eröffnungsbilanz in Anlagenachweisen nach § 38 der GemHVO v. 07.02.1973 bzw.
VwV GemHVO nachgewiesen sind
(§ 62 I, S. 2 GemHVO )
Wahlrecht /
Vereinfachungsregelung
(Grundlage für Wahlrecht)
Verzicht auf die Aktivierung von beweglichen und
immateriellen Vermögensgegenständen deren
Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre
vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz (Stadt
Ulm = 01.01.2011) zurückliegen
(§ 62 I S. 3 GemHVO )
Bewertung anhand von Erfahrungswerten statt
historischer Anschaffungs- und Herstellkosten;
(§ 62 II GemHVO)

Ansatz von Erfahrungswert 01.01.1974 für
Vermögensgegenstände, die vor dem 31.12.1974
angeschafft oder hergestellt worden sind.
(§ 62 III GemHVO)
Ansatz von örtlichen Durchschnittswerten bzw. von
"vorgeschlagenen" Werten für (Wald-) Flächen und
-Aufwuchs
(§ 62 IV GemHVO )

Übernahme der Werte ist erfolgt (betrifft
insbes. bewegl. Vermögen sowie bebaute
Grundstücke und Gebäude).

Festlegung

Die vor dem 01.01.2005 hergestellten oder
erworbenen beweglichen und immateriellen
Vermögensgegenständen wurden
grundsätzlich nicht aktiviert (Ausnahme:
Feuerwehrfahrzeuge, Kunstwerke,
Musikinstrumente Musikschule, Software mit
hohen Restbuchwerten).
Sofern die tatsächlichen AHKs nicht oder nur
mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
ermittelbar waren, wurden (z.T. über Rückindizierung ermittelte) Erfahrungswerte
angesetzt.
Anwendung ist erfolgt.

Anwendung ist erfolgt; Waldflächen wurden
mit 0,26 €/qm für Grundstücksfläche und
0,74 €/qm für Aufwuchs bewertet
Die weitergehende Möglichkeit, für einzelne
Grundstücksarten den Wert zum Bewertungs77

zeitpunkt anzusetzen, wurde nicht genutzt.
Schätzung Anschaffungs- oder Herstelljahr
(Leitfaden zur Bilanzierung)
Bewertung Beteiligungen auf Basis des anteiligen
Eigenkapitals
(§ 62 V GemHVO)

Verzicht auf Aktivierung von vor 2011 gewährten
Investitionszuschüssen § 62 VI S.2 GemHVO

Sofern der Anschaffungs- oder
Herstellzeitpunkt nicht bekannt ist, wurde
dieser qualifiziert geschätzt.
Das anteilige Eigenkapital wurde für die
Eröffnungsbilanz durch die sogenannte
„Spiegelbildmethode“ ermittelt. D. h. die
Beträge, die in der Bilanz des Unternehmens als
festgesetztes Kapital, als Rücklagen
(insbesondere Kapitalrücklagen) und
Verlustvorträge ausgewiesen werden, werden
entsprechend dem Beteiligungsverhältnis bei
der Kommune als Beteiligung bilanziert. Im
laufenden Betrieb erfolgt die Bewertung mit
AHKs sowie die Prüfung auf Zu- oder
Abschreibungsbedarf
Wahlrecht wurde nicht ausgeübt; Aktivierung
ist erfolgt.

Angabe über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellkosten
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten eingerechnet, da aufgrund des
Gesamtdeckungsprinzips die Fremdkapitalzinsen nicht oder nur schwer einzelnen investiven Projekten
zuordenbar sind.
6.5.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Aktivierung von Eigenleistungen
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände für die Eröffnungsbilanz wurde auf die Aktivierung
von Eigenleistungen verzichtet, soweit keine belastbaren Nachweise vorhanden waren.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 wurden - analog zu 2011-2015 - Personalaufwendungen der
Abteilung Gebäudemanagement aktiviert, sofern sie für die Herstellung eines
Vermögensgegenstandes erbracht worden waren. Basis für die Errechnung der zu aktivierenden
Eigenleistungen waren qualifizierte Schätzwerte bzw. Berechnung analog HOAI.
Die Eigenleistungen wurden für alle betroffenen Maßnahmen einzeln berechnet und beim konkreten
Vermögensgegenstand bzw. der konkreten Anlage im Bau aktiviert.
Gleichzeitig stellt der Wert der aktivierten Eigenleistungen in der Ergebnisrechnung 2017 einen Ertrag
dar. Im Jahr 2017 wurden Eigenleistungen in Höhe von 1.153 T€ aktiviert.
b) Buchungen gegen das Basiskapital
§ 63 GemHVO berechtigt und verpflichtet zur Berichtigung der Wertansätze der Bilanz, wenn
Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung
in der Eröffnungsbilanz nicht oder mit einem zu hohen oder zu niedrigen Wert angesetzt worden sind.
Der Gewinn und Verlust aus diesen Berichtigungen ist mit dem Basiskapital zu verrechnen, d. h. diese
werden in der Ergebnisrechnung nicht berücksichtigt und erfolgen damit "ergebnisneutral".
Ergebnisneutrale Berichtigungen konnten nach bisheriger Gesetzeslage bis spätestens im vierten
Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden. Nach der Evaluation des NKHRs
und der damit verbundenen Gesetzesänderung der GemHVO im Frühjahr 2016 verlängert sich die Frist
zur Korrektur der Eröffnungsbilanz gem. § 63 Abs. 3 GemHVO um eine dreijährige Frist nach der
überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Bei Beanstandungen von Seiten der
Gemeindeprüfungsanstalt sind die Beanstandungen aufzuarbeiten und zu korrigieren.

78

Für die Stadt Ulm bedeutet diese Verlängerung der Fristsetzung, die bebauten Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte, die Landschaftsentwicklung samt Ökokonto und die
Erschließungsgebiete in ihren Buchwerten zur Eröffnungsbilanz ergebnisneutral gegen das Basiskapital
zu korrigieren. Die im Rahmen der Korrekturen nach § 63 GemHVO gebuchten Beträge werden
ausführlich unter der Bilanzposition "Basiskapital" dargestellt.
6.5.5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen
Die Erläuterung zeigt jeweils zunächst die Bewertungsgrundsätze auf, die insbesondere der Ermittlung
der Werte der Eröffnungsbilanz zugrundegelegt sind. Diese gelten auch weiterhin und werden daher
für die Betrachtung der Bilanzpositionen in der Erläuterung des Jahresabschlusses 2017 dargestellt.
Zusätzlich sind die im Jahr 2017 erfolgten Änderungen tabellarisch ausgewiesen.
Für alle laufenden Vermögenszugänge gilt, dass diese gemäß tatsächlicher AHKs bewertet wurden.
Ausnahmen bilden ggf. die im Rahmen der Korrektur der Eröffnungsbilanz nacherfassten
Vermögensgegenstände.
Die folgenden Erläuterungen beschränken sich auf wesentliche Änderungen im Jahresverlauf.
Die Vermögensübersicht nach § 55 GemHVO ist in Anlage 5 beigefügt.
Die Positionen der Aktivseite sind im Folgenden mit einem A, die der Passivseite mit einem P in der
Nummerierung kenntlich gemacht.
Aktivseite (A)
Entsprechend § 52 Abs. 3 GemHVO enthält die Aktivseite das Vermögen, die Abgrenzungsposten und
Nettopositionen (nicht gedeckter Fehlbetrag). Die Aktivseite stellt die Mittelverwendung dar.
Basis der Werte in der Schlussbilanz 2017 sind die Schlussbestände des Jahres 2016 als
Anfangsbestände zum 01.01.2017, fortgeschrieben um die Veränderungen im Jahresverlauf 2017.

Vermögen (A. 1.)
Grundsätzlich sind die Vermögensgegenstände mit den ursprünglichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten (AHKs), vermindert um die Abschreibungen zu aktivieren. D. h. in der Schlussbilanz
2017 werden die Restbuchwerte zum 31.12.2017 ausgewiesen.

Immaterielle Vermögensgegenstände (A. 1.1)
Zum immateriellen Vermögen gehören alle unkörperlichen Vermögensgegenstände, die nicht Sachen
i. S. v. § 90 BGB sind. Immaterielle Vermögensgegenstände existieren physisch nicht. Sie müssen
werthaltig, abgrenzbar, einzeln existent und selbstständig bewertbar sein. Hierunter fallen z. B.
Lizenzen und Software. Immaterielles Vermögen darf nur aktiviert werden, wenn es entgeltlich
erworben wurde. Hier sind auch Dienstbarkeiten aktiviert.
Gemäß der Ausübung des Wahlrechts wurden auch im lfd. Jahr 2017 nur immaterielle
Vermögensgegenstände, deren AHKs über der Wertgrenze nach § 38 IV GemHVO (1.000 € ohne
Umsatzsteuer) liegen, aktiviert.
in €
Immaterielles Vermögen

01.01.2017
1.173.574,54 €

31.12.2017
1.235.302,54 €

Differenz
61.728,00 €

Der Restbuchwert verringert sich durch Abschreibungen in Höhe von ca. 554 T€, denen
Neubeschaffungen bzw. die Abrechnung von Projekten von ca. 383 T€ und Umbuchungen in Höhe
von 233 T€ gegenüberstehen.

79

Sachvermögen (A. 1.2)
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (A. 1.2.1 )
Die Definition der unbebauten Grundstücke richtet sich nach den §§ 72-74 Bewertungsgesetz.
Danach sind unbebaute Grundstücke, Grundstücke auf denen sich keine benutzbaren Gebäude
befinden. Hier werden Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen, Wald, Baugebiet, ökologische
Ausgleichsflächen, Erbbaugrundstücke sowie sonstige unbebaute Grundstücke geführt.
Grundstücke unterliegen nicht dem Werteverzehr. Es erfolgt deshalb keine Abschreibung.
Diese Bilanzposition enthält neben den Werten der Grundstücksflächen auch die Werte der Aufbauten
sowie des Aufwuchses (wie z.B. Zäune, Bäume usw.), welche wiederum der Abschreibung unterliegen.
Bewertungsfestlegungen für einzelne Nutzungsarten:
Generell gilt: sofern die tatsächlichen AHKs in den Akten vorhanden waren, wurden bei der
Erstbewertung zum 01.01.2011 die Erwerbskosten zzgl. der Erwerbsnebenkosten der Bewertung
zugrundegelegt. Sofern die tatsächlichen AHKs jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben
werden konnten, wurde auf entsprechende Erfahrungswerte (AHK je qm Fläche) zurückgegriffen.
Bau- und Gewerbegebiete
Bei Bau- und Gewerbegebieten handelt es sich um die "Herstellung von Vermögensgegenständen",
d. h. Eigenleistungen können aktiviert werden. Bei der Nachbewertung für die Eröffnungsbilanz sowie
den Zugängen in 2011-2017 wurden keine Eigenleistungen angesetzt.
Grundstücke, die mit Erbbaurechten belastet sind, werden (auch wenn sie von Dritten bebaut wurden)
ebenfalls in der Bilanzposition "unbebaute Grundstücke" geführt.
Für die Eröffnungsbilanz wurden sie mit dem, dem Erbbaurechtsvertrag zugrundeliegenden
Grundstückswert (i. d. R. Bodenrichtwert), bewertet.
in €
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte

01.01.2017
199.766.033,84 €

31.12.2017
207.793.314,64 €

Differenz
+8.027.280,80 €

Die Bilanzposition weist Anlagenzugänge in Höhe von ca. 16,4 Mio. € aus. Die größten Zugänge sind
beim Gewerbegebiet Science Park III und bei den Baugebieten (insbesondere Hindenburgkaserne) zu
verzeichnen.
Die Anlagenabgänge belaufen sich auf 9,3 Mio. €. Diese resultieren hauptsächlich aus den Verkäufen
in Baugebieten (insbesondere Wohnen am Lettenwald, Wohnen beim Wengenholz, HagäckerEinsingen) und den Gewerbegebieten (besonders Science Park II). Darüber hinaus wurden 453 T€ im
Bereich Aufwuchs von Grün- und Parkanlagen abgeschrieben und 1,3 Mio. € unter Begünstigung
dieser Bilanzposition umgebucht.
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (A. 1.2.2)
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die
Benutzbarkeit der Gebäude beginnt im Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes.
Zu den bebauten Grundstücken zählen Grundstücke mit Wohnbauten, Grundstücke mit sozialen
Einrichtungen, Grundstücke mit Schulen, Grundstücke mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen
(inkl. Kleingartenanlagen sowie Kinderspielplätze) sowie Grundstücke mit sonstigen Dienst-,
Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden.
In dieser Bilanzposition werden sowohl die Grundstücke als auch die Gebäude und Aufbauten (inkl.
Erstausstattung wie z.B. erstmalige Beschaffung von Einrichtungsgegenständen sowie Außenanlagen)
abgebildet: Es erfolgt jedoch eine Trennung in den Buchwert des Grundstücks und den Buchwert des
Gebäudes.
Die Bewertung der Grundstücke mit Gebäuden erfolgte im Rahmen der Eröffnungsbilanz mit dem
Bodenrichtwert zum Zugangsjahr oder Baujahr des Gebäudes. Sofern AHKs aus Kaufverträgen
vorlagen, wurden diese bilanziert.

80

Grundstücke mit sonstigen Aufbauten (Spielplätze, Freizeit- und Sportanlagen usw.) wurden mit dem
landwirtschaftlichen Erfahrungswert zum Zugangsjahr bewertet. Bei Kleingärten mit Zugang ab 1986
wurden die Akten zur Bewertung herangezogen, davor erfolgte die Bewertung mit Erfahrungswerten
aus der Kaufpreissammlung sowie über Erfahrungswerte zum 01.01.1974 je Gemarkung.
Bewertung der Gebäude und Aufbauten
Die Bewertung der Gebäude erfolgte mit Hilfe des vereinfachten Sachwertverfahrens auf der Basis der
indizierten Gebäudeversicherungswerte 1914 in Goldmark. Zuschüsse sind bei Aktivierungen bis 2002
netto bei den AHKs abgezogen worden. Für Gebäudekäufe ab 2002 wurden die AHKs aus SAP
herangezogen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt verweist im Prüfbericht vom 10.09.2014 auf den Bericht des RPA über
die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011. In diesem sind die von der Verwaltung
festgelegten und pauschal geltenden Nutzungsdauern teilweise widerlegt worden. Die Feststellungen
zeigen, dass die gewählten Nutzungsdauern nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Nach
Aussage der Gemeindeprüfungsanstalt sind diese pauschal geltenden Nutzungsdauern den örtlichen
Verhältnissen anzupassen. Des Weiteren war aufgrund der unzureichenden Dokumentation der
Bewertung der Gebäude und Aufbauten die Prüfung erschwert - die Buchwerte der Gebäude konnten
in Teilen nicht belegt und nachvollzogen werden.
Die Aufarbeitung dieser Werte erfolgt mit Nachdruck und läuft auf Hochtouren. Nahezu drei Viertel
der städtischen Gebäude wurde bereits in ihrer Nutzungsdauer korrigiert, die Buchwerte wurden
hierbei ebenfalls überprüft und ggfs. angepasst. Aufgrund der Vielzahl an Gebäuden (über 400
Gebäude(komplexe)) wird die Aufarbeitung noch weiter andauern und für den laufenden Betrieb der
Anlagenbuchhaltung eine erhebliche und zusätzliche Belastung darstellen.
Kleingartenanlagen wurden mit historischen AHKs aktiviert. Spielplatz-Aufbau und Sportflächen
wurden im Wesentlichen mit tatsächlichen AHKs bewertet. Z. T. musste auf die
Vereinfachungsregelung zurückgegriffen werden.
in €
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte

01.01.2017
487.874.456,78 €

31.12.2017
494.856.010,06 €

Differenz
6.981.553,28 €

Den Abschreibungen und Abgängen in Höhe von insgesamt 46,1 Mio. € stehen im Jahr 2017 25,4
Mio. € Zugänge und 27,6 Mio. € Zugänge aufgrund von Umbuchungen (im Rahmen der Abrechnung
von Investitionsvorhaben von Anlagen im Bau auf Endanlage) entgegen. Dadurch ergibt sich im
Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung des Bilanzwertes um 6,98 Mio. €. Die Zugänge ergaben sich aus
dem Erwerb von bebauten Grundstücken (Mähringer Weg 101, 103 und 105) und der Abrechnung
von investiven Auszahlungen aus dem Jahr 2017 auf Endanlage. Die Abgänge (26,6 Mio. €) resultieren
hauptsächlich aus der Korrektur von Nutzungsdauern und Buchwerten zur Eröffnungsbilanz in nahezu
150 Fällen städtischer Gebäude in diesem Jahr. Weitere knapp 100 Gebäude müssen im kommenden
Jahr ebenfalls geprüft und ggfs. korrigiert werden.
Die Umbuchungen zugunsten der Bilanzposition "Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte" resultieren fast ausschließlich aus der Aktivierung von Neubauten und
Sanierungsmaßnahmen, welche seit 2011 fertiggestellt wurden. Diese konnten aufgrund der wie
bereits oben ausgeführten intensivierten Aufarbeitung der Neubewertung des vorhandenen
Gebäudebestandes von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" auf die Bilanzposition "Bebaute
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte" umgebucht und damit erledigt werden.
Derzeit werden rd. 24,8 Mio. € (2016: 39,7 Mio. €) im Bereich Hochbau auf Anlagen im Bau geführt.

81

Infrastrukturvermögen (A. 1.2.3)
In dieser Bilanzposition werden ebenfalls sowohl der Wert der Grundstücke als auch der Wert der
Aufbauten ausgewiesen. Die Position enthält neben Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen auch Ingenieurbauten sowie wasserbauliche Anlagen.
Ebenso werden hier die Nutzungsarten Altwasser, Bach, Fluss, Graben, Kanal, Teich sowie Moor
dargestellt, wie auch die Friedhofsanlagen/Bestattungseinrichtungen.
Bewertung der Grundstücksflächen
Die Flächenbewertung für die Straßen, Wege, Plätze sowie Ingenieurbauten und wasserbauliche
Anlagen erfolgte grds. zum Erfahrungswert landwirtschaftlicher Flächen zum 01.01.1974, da sich die
Flächen i.d.R. bereits vor dem 31.12.1974 in städtischem Besitz befanden.
Für die Bewertung des Straßenkörpers bzw. des sonstigen Aufbaus gilt folgendes:
Bei den Straßen, Wegen, Plätzen waren die tatsächlichen AHKs i. d. R. nicht vorhanden. Für die vor
dem 01.01.2005 vorhandenen Straßen wurden anhand exemplarischer Herstellungskosten
Erfahrungswerte für die Herstellung eines qm Straßenaufbau ermittelt und für die Berechnung der
AHKs zugrundegelegt. Nachträgliche investive Maßnahmen flossen in den Wert ein. Maßnahmen ab
01.01.2005 wurden zu den tatsächlichen AHKs bewertet.
Höherwertiges Straßenzubehör wie Verkehrs- und Fußgängersignalanlagen, Parkscheinautomaten,
Parkleitsysteme und Schilderbrücken wurden gesondert bewertet.
Die Ingenieurbauwerke wurden mit den tatsächlichen AHKs bilanziert, da diese über das
Bauwerkverzeichnis vorlagen.
Bei Friedhofsanlagen wurden die Werte aus den kameralen Anlagenachweisen der Kostenrechnenden
Einrichtungen übernommen. Wasserbauliche Anlagen/Hochwasserschutz wurden mit AHKs bzw. aus
den Werten der Jahresrechnungen bewertet.
in €
Infrastrukturvermögen

01.01.2017
336.537.639,95 €

31.12.2017
340.153.363,00 €

Differenz
+3.615.723,05 €

Die Bilanzposition Infrastrukturvermögen erhöht sich um 3,6 Mio. €. Dies begründet sich in den
Abschreibungen in Höhe von 15,6 Mio. €, welchen Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 22,9
Mio. € und Abgänge in Höhe von 3,7 Mio.€ entgegenstehen. Die größten Position bei den Zugängen
und Abgängen ist mit über 3 Mio. € die Tiefgarage am Bahnhof. Diese wurde zum Zwecke des Abriss
erworben und musste bis deren endgültigen Abriss in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen
werden. Darüber hinaus wurde im Jahr 2017 die Straße Auf dem Hart, die Sanierung der Herdbrücke
sowie weitere Straßenmaßnahmen aktiviert und somit von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" auf
die Bilanzposition "Infrastrukturvermögen" umgebucht.
Im Bereich des Infrastrukturvermögens wurden die von der Fachabteilung an ZS/F als fertiggestellt
gemeldeten Maßnahmen aktiviert. Sofern fertiggestellte Maßnahmen in Betrieb genommen worden
sind bzw. genutzt werden und noch keine "Abrechnung" für die Bilanzierung vorliegt, ist zu
beachten, dass diese Investitionen noch in der Bilanz bei den "Anlagen im Bau" dargestellt sind und
keine Abschreibungen in 2017 im Haushalt verursachen. Diese Werte werden deshalb bei dieser
Bilanzposition nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Straßen in Erschließungsgebieten.
Hier konnten zum Jahresabschluss 2017 weitere Abrechnungen erfolgen. Derzeit sind im Bereich
Infrastrukturmaßnahmen rd. 29,1 Mio. € als Anlagen im Bau bilanziert.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (A. 1.2.5)
Kulturdenkmäler wurden in der Regel wie Gebäude über das vereinfachte Sachwertverfahren bewertet
bzw. mit einem Erinnerungswert von 1 € angesetzt.
Kunstgegenstände, die bis einschließlich 31.12.2001 angeschafft wurden, wurden als Sammelanlage
mit dem Versicherungswert bewertet. Seit 2002 erfolgt die Einzelbewertung mit den tatsächlichen
AHKs. Die Kunstgegenstände werden nicht abgeschrieben, da im Regelfall keine gewöhnliche
Wertminderung eintritt.

82

An Bodendenkmälern sind in Ulm nur Denkmäler i. R. der Friedhofsanlagen vorhanden. Diese werden
dort geführt.
"Kunst am Bau" wird nicht unter diesem Bilanzkonto, sondern gemeinsam mit dem jeweiligen
Gebäude in der Bilanzposition "Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte" ausgewiesen.
in €
Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler

01.01.2017
50.110.350,89 €

31.12.2017
51.836.535,39 €

Differenz
+1.726.184,50 €

Die Bilanzposition enthält neben Kunstwerken auch die Kulturdenkmäler und die Kunst im
öffentlichen Raum. Kulturdenkmäler und Kunstobjekte im öffentlichen Raum werden abgeschrieben
und führen wiederum zur Reduzierung des Bilanzwertes. Im Jahr 2017 stehen den Zugängen in Höhe
von 935 T€, die Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 95,2 T€ gegenüber. Unter
Berücksichtigung der Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen (876 T€) erhöht sich der
Bilanzwert um 1,726 T€. Dies resultiert hauptsächlich aus der Aktivierung des Umbaus der
Wilhelmsburg zur Theaternutzung in Höhe von 1,683 Mio. €.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sowie (A. 1.2.6)
Betriebs- und Geschäftsausstattung (A. 1.2.7)
Hier handelt es sich im Wesentlichen um bewegliches Vermögen.
Aufgrund des Wahlrechts nach § 62 I S. 3 GemHVO wurden nur die beweglichen Gegenstände, die ab
dem 01.01.2005 (6 Jahre vor Eröffnungsbilanz) aktiviert waren, bilanziert. Die Bewertung erfolgte mit
tatsächlichen AHKs.
Eine Ausnahme stellen Feuerwehrfahrzeuge, Musikinstrumente bei der Musikschule und Software mit
hohen Restbuchwerten dar. Da es sich hierbei z. T. um wesentliche Beträge handelt, wurden diese
Vermögensgegenstände auch dann bilanziert, wenn sie vor dem 01.01.2005 beschafft worden waren.
Zudem wirkt sich die Festlegung der Bilanzierungsgrenze gem. § 38 Abs. 4 GemHVO auf 1.000 €
netto aus, d. h. Vermögensgegenstände, deren AHKs unter dieser Wertgrenze lagen, wurden nicht in
das NKHR übernommen und sind deshalb nicht in der Bilanz aktiviert.
Die Bewertung erfolgte mit tatsächlichen AHKs.
Gemäß der Ausübung des Wahlrechts wurden auch im Jahr 2017 nur bewegliche
Vermögensgegenstände, deren AHKs über der Wertgrenze nach § 38 IV (1.000 € ohne Umsatzsteuer)
liegen, aktiviert.

Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge

01.01.2017
6.894.931,00 €

31.12.2017
7.477.046,00 €

Differenz
+582.115,00€

Die Bilanzposition "Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" beinhaltet auch die
Feuerwehrfahrzeuge. Im Bereich des Fuhrparks der Feuerwehr wurden 2017 648 T€ an Anlagegütern
aktiviert. Gleichzeitig vermindert der Werteverzehr durch Abschreibungen die Bilanzposition, so dass
sich in 2017 eine Erhöhung des Bilanzwertes um rd. 582 T€ ergibt.
in €
Betriebs- und
Geschäftsausstattung

01.01.2017
10.056.353,17 €

31.12.2017
10.450.328,78 €

Differenz
+393.975,61 €

Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören insbesondere Einrichtungsgegenstände in Büros,
Schulen, Kindertageseinrichtungen, aber auch der Medienbestand der Stadtbibliothek, die Lehr- und
Lernmittel usw.
Im Haushaltsjahr 2017 wurden Gegenstände in Höhe von ca. 3 Mio. € angeschafft bzw. zugebucht
und im Gegenzug hierzu Abschreibungen von ca. 3,5 Mio. € verbucht. Zudem wurden über diese
Bilanzposition rd. 1,671 Mio. € an "geringwertigen Vermögensgegenständen", deren
Anschaffungsbetrag unterhalb der Wertgrenze liegt, als Zugang gebucht und in 2017 "sofort
abgeschrieben".
83

Vorräte (A. 1.2.8)
Vorräte sind Güter, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen, sondern verkauft,
verbraucht oder anderweitig verwendet werden sollen. Sie spielen bei der Ulmer Kernverwaltung eine
untergeordnete Rolle. Deshalb wurden nur "wesentliche" Vorräte bilanziert. Grundsätzlich ist eine
körperliche Inventur und die Bewertung mit AHKs erfolgt. Vereinfachungsregelungen wurden
angewandt. Vorräte werden nicht abgeschrieben.
in €
Vorräte

01.01.2017
618.107,84 €

31.12.2017
636.419,64 €

Differenz
+18.311,80 €

Die Veränderung beruht auf den jeweiligen Inventuren zum Jahresende.
Aufgrund der geringen Schwankungen an Lagerbeständen bei VGV/ME nach dem Jahresabschluss
2015 wird zukünftig gem. § 37 Abs. 2 GemHVO lediglich alle fünf Jahre eine körperliche
Bestandsaufnahme durchgeführt werden.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (A. 1.2.9)
Hier werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Vermögensgegenstände, die zum
31.12.2017 noch nicht fertiggestellt waren (z.B. Bauwerke, deren Erstellung sich über mehrere Jahre
hinzieht) ausgewiesen. Diese Werte werden erst bei Fertigstellung des Vermögensgegenstandes auf
das entsprechende Aktivkonto gebucht und sind daher nicht bei den vorstehenden Bilanzpositionen
enthalten.
Die Aufarbeitung der zwar fertiggestellten aber noch nicht abgerechneten Auszahlungen in dieser
Bilanzposition schreitet zügig voran. Der Großteil der Anlagen konnte, aufgrund der durchgeführten
Korrektur der Buchwerte der städtischen Gebäude zur Eröffnungsbilanz, abgerechnet werden. So
konnte im Laufe des Jahres 2017 die unberechtigten Buchwerte des Anlage im Bau von 29,6 Mio. €
auf 4,3 Mio. € reduziert werden.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben.
Für die Abrechnung von Anlagen im Bau auf Endanlagen gilt folgendes:
Werden fertiggestellte Vermögensgegenstände nicht unmittelbar im Jahr der Fertigstellung aktiviert
und verbleiben somit auf der Bilanzposition "Anlagen im Bau", erfolgt keine Abschreibung des
Vermögensgegenstandes. Im Rahmen der verspäteten Abrechnung wird im Einzelfall sachgerecht
festgelegt, wie mit der bis zur Abrechnung bereits "abgelaufenen" Nutzungsdauer und den
"versäumten Abschreibungen" umgegangen wird. In der Regel erfolgt eine Abschreibung der AHK
auf die Restnutzungsdauer. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zeitspanne der verspäteten
Aktivierung im Verhältnis zur nach der Aktivierung noch vorhandenen Restnutzungsdauer
"nachrangig" ist.
in €
Anlagen im Bau

01.01.2017
103.241.210,25 €

31.12.2017
80.886.426,57 €

Differenz
-22.354.783,68 €

Im Jahr 2017 haben sich die Anlagen im Bau um Investitionen in Höhe von rd. 61 Mio. € erhöht.
Wäre in 2017 keine weitere Abrechnung von Investitionsmaßnahmen erfolgt, wären Stand
31.12.2017 somit rd. 164,3 Mio. € (103,2 Mio. € Stand: 01.01.2017 plus 61,1 Mio. € aus 2017) an
Anlagen im Bau zu bilanzieren.
Es wurden tatsächlich in 2017 rd. 83,5 Mio. € von der Bilanzposition Anlagen im Bau auf Endanlagen
abgerechnet, sodass die Bilanzposition Anlagen im Bau um insgesamt 83,5 Mio. € (im Saldo um rd.
22,4 Mio. €) auf rd. 80,9 Mio. € reduziert werden konnte.
Anlagen im Bau Stand 01.01.2017:
Zugänge in 2017:
+
Abgänge in 2017:
./.
Abrechnung der Anlagen im Bau auf Endanlagen in 2017: ./.
Anlagen im Bau Stand 31.12.2017:

84

103.241.210,25 Euro
61.103.199,78 Euro
0 Euro
83.457.983,46 Euro
80.886.426,57 Euro

Der Bestand an AiBs zum 31.12.2017 gliedert sich i.W. in folgende Positionen
Gesamtsumme:
bereits fertiggestellt:
 Gebäude
24,8 Mio. €
0,5 Mio. €
 Straßen/ Erschließungsgebiete
29,1 Mio. €
2,6 Mio. €
 Auszahlungen an Treuhandvermögen
24,3 Mio. €
1,0 Mio. €
 Ökologische Maßnahmen
0,4 Mio. €
 Sportanlagen
0,3 Mio. €
 Grünflächen
0,9 Mio. €
0,2 Mio. €
 IT-Projekte
0,9 Mio. €
 Sonstiges
0,2 Mio. €
€
Summe

80,9 Mio. €

4,3 Mio. €

Von den Anlagen im Bau Stand 31.12.2017 mit 80,9 Mio. € sind mittlerweile nur noch 4,3 Mio. €
bereits fertiggestellt und stehen für das kommende Jahr zur Abrechnung auf Endanlagen an. Auch
hier zeigt sich das Vorankommen in der Aufarbeitung der zwar fertiggestellten aber noch nicht
abgerechneten Auszahlungen sowie der Neubewertung der städtischen Gebäude.
Beim restlichen Betrag mit rd. 76,6 Mio. € handelt es sich um noch nicht fertiggestellte (= im Bau
befindliche) Investitionsmaßnahmen.

Finanzvermögen (A. 1.3)
Das Finanzvermögen gliedert sich in die nachfolgenden Bilanzpositionen:
Anteile an verbundenen Unternehmen sowie (A. 1.3.1)
Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen
kommunalen Zusammenschlüssen (A. 1.3.2)
Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, auf die die Kommune einen beherrschenden Einfluss
ausübt. Dieser liegt i.d.R. vor, wenn die Stadt mehr als 50 % der Stimmrechte ausübt oder dies im
Vertrag entsprechend geregelt ist.
Sonstige Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine
dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen.
Sowohl die Anteile an verbundenen Unternehmen als auch die Sonstigen Beteiligungen und
Kapitaleinlagen wurden für die Eröffnungsbilanz nach der Spiegelbildmethode (§ 62 Abs. 5 GemHVO)
bewertet. Beteiligungen werden grundsätzlich nicht abgeschrieben. Ihr Wert wird jedoch jährlich
überprüft. Sofern eine dauerhafte Wertminderung bzw. Werterhöhung gegeben ist, wird die Bilanz
entsprechend berichtigt.
Mittelbare Beteiligungen (z. B. wenn sich die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH an anderen
Unternehmen beteiligt) werden in der städtischen Bilanz nicht aktiviert.
in €
Anteile an verb. Unternehmen
Sonstige Beteiligungen,
Kapitaleinlagen

01.01.2017
149.381.363,06 €
926.928,83 €

31.12.2017
170.951.051,87 €
920.333,29 €

Differenz
+21.569.688,81€
-6.595,54 €

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultiert die größte Veränderung aus dem
Finanzierungsbeitrag an die SWU (Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH) für die Straßenbahnlinie 2 als
Kapitaleinlage. Ebenso wurde die erste Auszahlung für das Parkhaus am Bahnhof an die PBG (Ulmer
Parkhausbetriebs Gesellschaft mbH) in Höhe von 5 Mio. € geleistet. Außerdem wurde an die
Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH eine Anschubfinanzierung in Höhe von 146.000 € geleistet.

85

Des Weiteren wurden für die Multifunktionshalle die Abschreibungen über die Entnahme aus der
Kapitalrücklage finanziert. Infolgedessen muss die städtische Beteiligung jährlich korrigiert werden.
2017 führen diese Abschreibungen zu einer dauerhaften Wertminderung von rd. 576 T€.

Anteile an verbundenen Unternehmen
-

SWU - Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH
MFH - Multifunktionshalle Ulm/Neu-Ulm GmbH
PBG - Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH
UWS - Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
UM - Ulm Messe GmbH
PEG - Projektentwicklungsgesellschaft Ulm mbH
Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH
Donaubüro
UNT - Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH
SAN - Sanierungstreuhand Ulm GmbH

122.814.856,95 €
16.096.195,40 €
21.509.344,57 €
8.100.000,00 €
961.503,95 €
530.000,00 €
629.651,00 €
190.000,00 €
64.500,00 €
55.000,00 €

Sonstige Beteiligungen
-

KIRU - Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm
TFU - TechnologieFörderungsUnternehmen
Zweckverband Tierkörperbeseitigung
DING - Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH
Regionalen Energieagentur Ulm gGmbH
Anteil Kunststiftung Baden-Württemberg

393.498,84 €
252.710,64 €
155.411,33 €
105.701,48 €
12.500,00 €
511,00 €

Sondervermögen (A. 1.3.3)
Hier wird das in den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Wiblingen eingebrachte Vermögen
dargestellt. In den Eigenbetrieb Entsorgungsbetriebe Ulm wurde kein Vermögen eingebracht.
in €
Sondervermögen

01.01.2017
946.842,14 €

31.12.2017
0€

Differenz
-946.842,14 €

Der Betrieb des Alten- und Pflegeheim Wiblingen wurde zum 02.10.2017 eingestellt. Das
Sondervermögen wurde zum 31.12.2017 ausgebucht.
Ausleihungen (A. 1.3.4)
Ausleihungen sind Finanzforderungen der Kommune, die durch Hingabe von Kapital erworben
werden. Zu den Ausleihungen zählen vor allem Darlehen.
Die Werte aus der kameralen Vermögensrechnung zum 31.12.10 wurden übernommen und
fortgeschrieben; es handelt sich um die tatsächlichen AHKs. Auch die Aktivdarlehen an die städtischen
Beteiligungen werden unter dieser Bilanzposition geführt.
Es handelt sich jeweils um die tatsächlich ausbezahlten Beträge zum Jahresende.
in €
Ausleihungen

86

01.01.2017
104.427.157,73 €

31.12.2017
100.620.912,37 €

Differenz
-3.806.245,36 €

Der Bestand an Ausleihungen zum 31.12.2017 gliedert sich i.W. in folgende Positionen:
-

SWU - Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (Genussrechtseinlagen)
UWS - Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH (Darlehen)
PBG - Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH (Darlehen)
EBU - Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (Darlehen)
TFU - TechnologieFörderungsUnternehmen (Darlehen)
Verschiedene Vereine (Darlehen)
Sonstige

63.460.800,00 €
7.962.418,26 €
7.837.320,90 €
20.423.643,43 €
475.775,26 €
155.570,00€
305.384,52 €

Die Ausleihungen reduzieren sich durch Tilgungen in 2017 planmäßig. Die höchste Einzeltilgung
betrifft die EBU mit 2,6 Mio. €.
Wertpapiere und sonstige Einlagen (A. 1.3.5)
Als Wertpapiere werden Urkunden bezeichnet, die Vermögensrechte so verbriefen, dass deren
Ausübung an den Besitz des Papiers geknüpft ist. Es besteht keine Beteiligungsabsicht. Hier werden
auch die Anlagen von Festgeldern und Sparbüchern geführt.
in €
Wertpapiere und sonstige
Einlagen

01.01.2017
123.960.774,54 €

31.12.2017
149.889.977,34 €

Differenz
+25.929.202,80 €

Die Liquiditätslage erlaubt zum Stichtag 31.12.2017 eine höhere Geldanlage.
Forderungen (A. 1.3.6 bis A. 1.3.8)
Forderungen der Kommune sind grundsätzlich mit ihrem Nominalwert anzusetzen. Abzinsungen sind
nicht vorzunehmen.
Eine Forderungsübersicht liegt in Anlage 6 bei.
Öffentlich-rechtliche Forderungen (A. 1.3.6)
Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebühren,
Beiträgen und Steuern.
in €
01.01.2017
31.12.2017
Differenz
Öffentlich-rechtliche Forderungen
10.172.826,81 €
11.826.164,95 €
+1.653.338,14 €
Forderungen aus Transferleistungen (A. 1.3.7)
Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich um Ersatzansprüche im Rahmen der
Gewährung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen.
In den Forderungen aus Transferleistungen sind auch die Kasseneinnahmereste im Bereich der
Mündelbetreuung enthalten. Diesen stehen auf der Passivseite entsprechende Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen gegenüber.
Ausgehend vom Prinzip der wirklichkeitsgetreuen Bewertung und den Bilanzierungsgrundsätzen
der Wahrheit und Klarheit sind im NKHR zusätzlich zu den laufend getätigten
Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen von Forderungen geboten, soweit dies zur
Darstellung der tatsächlichen Vermögenslage der Kommune erforderlich ist. D. h. der Gesamtbetrag
der Forderungen ist um noch nicht bekannte, jedoch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
auftretende Risiken wertzuberichtigen. Entscheidend ist hierbei das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko, welches sich nicht unmittelbar aus den Risikogegebenheiten einzelner Forderungen
ableitet, sondern sich aus dem gesamten Forderungsbestand der jeweiligen Bereiche (Forderungsarten)
ergibt.

87

In den vergangenen Jahren wurde übergangsweise auf Grundlage von Erfahrungswerten aus
Vorjahren ein Betrag zur Wertberichtigung von Forderungen ermittelt. Bereits im Jahr 2016 wurde
eine neue Berechnungsmethode auf Basis der Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres entwickelt, um zu
beurteilen in welcher Höhe die vorhandenen Forderungen nicht werthaltig sind. Diese Summe wurde
als "Wertberichtigung Forderung aus Transferleistungen" bilanziert und verringert den Ausweis an
Forderungen aus Transferleistungen.
in €
01.01.2017
31.12.2017
Differenz
Forderungen aus
7.667.011,50 €
7.630.084,55 €
-36.926,95 €
Transferleistungen
Nachrichtlich sollen an dieser Stelle ebenfalls der Anteil der städtischen Forderungen an den gesamten
Forderungen der Arbeitsagentur dargestellt werden. Diese werden seit Gründung des Jobcenters
direkt im ERP-System der Arbeitsagentur abgebildet.
Die gesamten Forderungen werden vom Inkasso-Service der Agentur verfolgt. Der städtische
Forderungsbestand beträgt beim Jobcenter Ulm zum Stichtag 31.12.2017 3.537.467,47 Euro.
Privatrechtliche Forderungen (A. 1.3.8)
Privatrechtliche Forderungen ergeben sich aus Lieferung und Leistung oder sonstigen
Schuldverhältnissen.
in €
Privatrechtliche Forderungen

01.01.2017
7.970.488,78 €

31.12.2017
6.288.729,28 €

Differenz
-1.681.759,50 €

Hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Privatrechtlichen
Forderungen hat sich zum 31.12.2017 um 1,7 Mio. € verringert.
Liquide Mittel (A. 1.3.9)
Zu den liquiden Mitteln gehören die "kurzfristig verfügbaren Mittel", also Sichteinlagen bei Banken
und Kreditinstituten, Sonstige Einlagen sowie Bargeld.
Als Teil des Finanzvermögens sind liquide Mittel zu ihrem Nennwert zu bewerten.
in €
Liquide Mittel

01.01.2017
23.822.751,48 €

31.12.2017
5.298.443,08 €

Differenz
-18.524.308,40 €

Zum Stichtag 31.12.2017 wurden höhere Geldanlagen bei den Wertpapieren ausgewiesen, die
Bilanzposition der liquiden Mittel verringerte sich dementsprechend.

Abgrenzungsposten (A. 2.)
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A. 2.1)
Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten die vor dem Bilanzstichtag
geleisteten Auszahlungen auszuweisen, soweit sie Aufwand für künftige Haushaltsjahre darstellen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen wurde auf eine periodengerechte
Abgrenzung verzichtet.
in €
Aktive Abgrenzungsposten

01.01.2017
4.076.429,17 €

31.12.2017
4.600.658,19 €

Differenz
+524.299,02 €

Folgende aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Abschluss 2017 gebildet:
 Personalkostenverbuchung (Beamtengehälter für Januar 2018)
 SoJuHKR (Auszahlungen im Bereich Sozial- und Jugendhilfe für das Jahr 2018; Schwebeposten)
 Kassenbestände von Zahlstellen (Theater und Museum)

88

Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (A. 2.2)
Nach § 40 Abs. 4 S. 1 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als
Sonderposten ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst werden.
Vom Wahlrecht nach § 62 Abs. 6 S. 2 GemHVO, auf die Darstellung der vor dem 01.01.2011
geleisteten Investitionszuschüsse zu verzichten, wurde kein Gebrauch gemacht.
Die seit 01.01.2002 geleisteten Investitionszuschüsse sind einzeln mit ihrem tatsächlichen
Auszahlungsbetrag bilanziert. Die im Zeitraum 1992 bis 2001 geleisteten Investitionszuschüsse wurden
in Summe je Unterabschnitt aus den kameralen Jahresrechnungen nacherhoben.
Die Nutzungsdauer orientiert sich im Regelfall an der tatsächlichen Nutzungsdauer des bezuschussten
Vermögens. In seltenen Fallkonstellationen findet die zeitliche Zweckbindung als Nutzungsdauer
Anwendung.
in €
01.01.2017
31.12.2017
Differenz
Sonderposten für geleistete
23.065.152,00 €
21.901.687,00 €
-1.163.465,00 €
Investitionszuschüsse
2017 wurden geleistete Zahlungen für Investitionszuschüsse in Höhe von rd. 1,5 Mio.€ aktiviert,
denen Abschreibungen und Abgänge in Höhe von 2,7 Mio. € gegenüberstehen.
Passivseite (P)
Entsprechend § 52 Abs. 4 GemHVO enthält die Passivseite die Kapitalpositionen, die Sonderposten,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Passivseite
der Bilanz gibt somit Auskunft über die Mittelherkunft.

Kapitalposition (P 1.)
Die Kapitalposition umfasst das Eigenkapital der Stadt.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses sowie des Sonderergebnisses wurde entsprechend §§ 25
und 49 GemHVO der jeweils hierfür vorgesehenen Rücklage zugeführt und erhöht die Kapitalposition
entsprechend.
Der Jahresüberschuss aus der Ergebnisrechnung 2017 beträgt insgesamt 45.590.106,79 €.

Basiskapital (P 1.1)
Das Basiskapital ergibt sich als Differenz der Aktivseite der Bilanz zu den übrigen Positionen der
Passivseite der Bilanz. Damit ist das Basiskapital der Kommune die im Zuge der Aufstellung der
Eröffnungsbilanz ermittelte Saldogröße, die in den künftigen Jahresabschlüssen fortgeschrieben wird.
in €
Basiskapital

01.01.2017
1.008.517.964,67 €

31.12.2017
972.267.938,36 €

Differenz
-36.250.026,31 €

Gem. § 63 GemHVO ist, soweit bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz
Vermögensgegenstände nicht oder mit einem zu hohen oder zu niedrigen Wert angesetzt worden
sind, der unterlassene Ansatz nachzuholen oder der Wertansatz zu berichtigen, wenn es sich um einen
wesentlichen Betrag handelt. Die Definition, wann ein Betrag als wesentlich gilt, ist allerdings noch
vollständig offen. Deshalb wurden grundsätzlich alle bekanntgewordenen Korrekturen, sofern diese
bis zum Jahresabschluss 2017 zahlenmäßig feststanden, gebucht.
Die Korrekturen werden ergebnisneutral gegen das Basiskapital gebucht, d. h. der Gewinn und Verlust
aus Berichtigungen ist mit dem Basiskapital zu verrechnen.
Berichtigungen sind erforderlich bei zu hohen oder zu niedrigen Werten in der Eröffnungsbilanz oder
bei fehlenden oder nicht mehr vorhandenen Vermögensgegenständen, z.B. aufgrund von
Doppelerfassung von einzelnen Gütern oder Korrekturen von Anschaffungs- und Herstellungskosten.
In der Eröffnungsbilanz waren vereinzelt Vermögensgegenstände erfasst, die nicht mehr im Eigentum
der Stadt Ulm waren. Teilweise wurde auch der Restbuchwert zur Eröffnungsbilanz durch
Überprüfung und Korrektur der Nutzungsdauer neu berechnet, was ergebnisneutrale Korrekturen

89

nach sich zieht. Bei einigen Auszahlungen aus früheren Jahren wurde festgestellt, dass es sich um
nicht aktivierungsfähige Ausgaben handelt. Dies wurde bereinigt.
Ebenso wurde fehlendes Anlagevermögen nacherfasst.
Im Einzelnen wurden Eröffnungsbilanzkorrekturen in Höhe von 36,3 Mio. € mit Buchung gegen
das Basiskapital durchgeführt
Aktivseite
Bei der Bilanzposition unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte führte
insbesondere die Korrektur der Landschaftsentwicklung zu einem Abgang in der Bilanzposition in
Höhe von
- 1.562.338,70 €.
Bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten führte insbesondere die
genannte Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes zu einem Abgang in der Bilanzposition in
Höhe von
- 25.062.366,87 €.
Bei der Bilanzposition Infrastrukturvermögen ergeben sich saldiert positive Veränderungen in Höhe
von
+ 3.494.529,51 €.
Diese resultieren ebenfalls aus der Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes, da
insbesondere die Tiefgarage des CCU der Bilanzposition des Infrastrukturvermögens zugeordnet
werden.
Passivseite
Der Bilanzwert der Sonderposten für Investitionen wurde in Summe in Höhe von
- 13.119.850,25 €
aufgrund der begonnen Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes und den damit
verbundenen Sonderposten für Investitionen vermindert.
Zusammenfassung der Buchungen nach § 63 GemHVO:
Der Saldo aus den Eröffnungsbilanzkorrekturen beträgt -36.250.026,31 €.
D. h. das Basiskapital hat sich zur Schlussbilanz 2017 durch die nachträgliche Korrekturen der
Eröffnungsbilanz vermindert.

Rücklagen (P 1.2)
Hier werden neben den zweckgebundenen Rücklagen für das Kapital der unselbstständigen
Stiftungen nur die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses bzw. des
Sonderergebnisses dargestellt.
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (1.2.1)
in €
Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses

01.01.2017
180.656.630,57 €

31.12.2017
224.123.112,74 €

Differenz
+43.466.482,17 €

Das ordentliche Ergebnis 2017 schließt mit 43.466.482,17 € ab. Das Ergebnis wird im Rahmen der
Ergebnisverwendung gem. § 49 Abs. 3 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt.

90

Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (1.2.2)
Das Sonderergebnis weist ein Ergebnis von 2.123.624,62 € aus. Dieses wird im Rahmen der
Ergebnisverwendung nach § 49 Abs. 3 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses zugeführt.
in €
Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses

01.01.2017
86.652.316,23 €

31.12.2017
88.775.940,85 €

Differenz
+2.123.624,62 €

Zweckgebundene Rücklagen (1.2.3)
Diese Bilanzposition stellt die "Gegenposition" zu dem auf der Aktivseite bei den jeweiligen
Bilanzpositionen ausgewiesenen Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen dar. Dieser
Anteil am Eigenkapital der Stadt ist gesondert auszuweisen und zweckgebunden für die
Stiftungszwecke zu verwenden.
in €
Zweckgebundene Rücklage

01.01.2017
3.325.380,30 €

31.12.2017
3.325.380,30 €

Differenz
0€

Im Jahr 2017 ergaben sich keine Veränderungen.

Sonderposten (P 2.)
für Investitionszuweisungen (P 2.1), für Investitionsbeiträge (P 2.2), für Sonstiges (P 2.3)
Hier werden parallel zu den auf der Aktivseite bilanzierten Werten die für die einzelnen
Vermögensgegenstände erhaltenen investiven Sonderposten (insbes. Zuwendungen und Zuschüsse
sowie Beiträge und Spenden) dargestellt.
Sonderposten für Investitionszuweisungen sind Mittel, die die Stadt Ulm zur Finanzierung von
Investitionen z. B. von Bund oder Land erhalten hat. Sie sind i. d. R. mit einer Zweckbindung versehen.
Bei den Sonderposten für Investitionsbeiträge handelt es sich im Wesentlichen um
Erschließungsbeiträge und ähnliche Entgelte. In Ulm wurden diese im Rahmen der Erstbewertung
gemeinsam mit den Investitionszuweisungen unter der Bilanzposition Sonderposten für
Investitionszuweisungen ausgewiesen.
Sonstige Sonderposten beinhalten sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem
Erwerb einschließlich der Geld- und Sachspenden mit investivem Verwendungszweck.
Folgende wesentliche Festlegungen wurden getroffen:
 Die Bruttomethode findet Anwendung (Ausnahme Gebäude, die bis 2001 aktiviert wurden sind
überwiegend netto bilanziert, d. h. erhaltene Zuschüsse bei den AHKS abgezogen).
 Die Passivierung erfolgt auf Basis der tatsächlichen AHKs. Sofern diese nicht vorlagen wurden
Vereinfachungsregeln angewandt.
 Die Auflösung erfolgt analog der Abschreibung des damit finanzierten Gegenstandes.
 Soweit Sachspenden erfolgen, werden die gespendeten Vermögensgegenstände mit ihrem
(geschätzten) AHK gleichzeitig aktiviert und passiviert.
in €
Sonderposten für
Investitionszuweisungen
Sonderposten für
Investitionsbeiträge
Sonstige Sonderposten = "AiB"

01.01.2017
131.492.216,73 €

31.12.2017
142.193.990,73 €

Differenz
+10.701.774,00 €

2.267.554,00 €

12.890.867,92 €

+10.623.313,92 €

46.137.807,59 €

39.774.616,27 €

-6.363.191,32 €

Bei den Sonderposten für Investitionszuweisungen stehen Zugängen und Umbuchungen in Höhe von
25,0 Mio. € Abgänge und Auflösungen in Höhe von insgesamt 14,3 Mio. € gegenüber. Insgesamt
91

führt dies zu einer Erhöhung der Bilanzposition von 10,7 Mio. €. Grund hierfür ist die Korrektur der
Nutzungsdauern und Buchwerte der städtischen Gebäude zur Eröffnungsbilanz. Werden die
Parameter der Gebäude korrigiert, muss ebenso eine Korrektur des betreffenden Sonderpostens
erfolgen. Zudem mussten einige Sonderposten erstmalig nachaktiviert werden.
Bei den Sonderposten für Investitionsbeiträge konnten Zugänge in Höhe von 1,0 Mio. € und
Umbuchungen in Höhe von 9,9 Mio. € sowie Abschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. € verzeichnet
werden. Die Umbuchungen resultieren aus den Abrechnungen der Erschließungsbeiträge, diese
wurden von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" umgebucht und aktiviert.
Unter den Sonstigen Sonderposten werden die erhaltenen Zuweisungen und Beiträge geführt, die
noch nicht auf Endanlagen abgerechnet, sondern als "Anlage im Bau" passiviert sind. Die Abgänge in
Höhe von 12,4 Mio. € resultieren v. a. aus Erschließungsbeiträgen und Zuweisungen die abgerechnet
und umgebucht werden konnten. Auf der Bilanzposition konnten außerdem Zugänge in 2017 in Höhe
von 6,2 Mio. € verzeichnet werden.

Rückstellungen (P 3)
Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden
Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch im abzuschließenden Haushaltsjahr nicht mehr ausbezahlt
wurden und hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Mit einer
Inanspruchnahme der Kommune muss ernsthaft zu rechnen sein. Nach § 91 Abs. 4 GemO sind
Rückstellungen in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist.
Dies bedeutet, dass Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrages anzusetzen sind, d. h. in Höhe
desjenigen Betrags, welcher zum Zeitpunkt der künftigen Inanspruchnahme tatsächlich aufzubringen
ist. Bei kurz- und mittelfristigen Rückstellungen kann auf die Einbeziehung eventueller Preis- und
Kostensteigerungen verzichtet werden, sofern dies dennoch zu sachgerechten Rückstellungshöhen
führt - von dieser Vereinfachungsmöglichkeit wurde in Ulm Gebrauch gemacht.
Nach § 41 Abs. 1 GemHVO sind Rückstellungen für folgende vom Gesetzgeber benannte ungewisse
Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (--> Pflichtrückstellungen):
Lohn- und Gehaltsrückstellungen (P 3.1)
Diese Rückstellung ist für die Lohn- und Gehaltszahlungen für die Zeiten der Freistellung von der
Arbeit im Rahmen von Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden. Bilanziert werden darf
lediglich das sogenannte Blockmodell mit einer Aufteilung in Beschäftigungs- und Freizeitphase. Die
Berechnung erfolgte je betroffenem/r Mitarbeiter/in nach dem Pauschalwertverfahren. Zugrundegelegt
werden zeitanteilig gleiche Raten, die sowohl das nicht ausbezahlte Entgelt als auch die
Aufstockungsbeträge umfassen. Die im Pauschalwertverfahren angewandten Barwertfaktoren
berücksichtigen die biometrische Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens der Altersteilzeitberechtigten
und die Abzinsung.
Seit 2011 wird auch eine Rückstellung für Langzeitarbeitskonten geführt.
in €
Lohn- und
Gehaltsrückstellung inkl.
Rückstellung für
Langzeitkonten

01.01.2017
1.061.491,04 €

31.12.2017
1.206.084,33 €

Differenz
+144.593,29 €

Die Rückstellung für Langzeitkonten erhöht sich 2017 um 180 T€, die Rückstellung für Altersteilzeit
vermindert sich um -35 T€, so dass sich insgesamt die Erhöhung um 145 T€ ergibt.
Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen (P 3.2)
Diese Rückstellung ist für die Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen zu bilden.
Die Berechnung erfolgt analog der Empfehlungen des Leitfadens zur Bilanzierung: Danach sind die
Forderungen der Kommune gegenüber den Unterhaltspflichtigen im Rahmen des Jahresabschlusses
einzeln- und pauschalwert zu berichtigen (vgl. Ziff. A 1.3.7). Von der verbleibenden Höhe des
92

Forderungsbestandes sind 2/3 der Rückstellung zuzuführen (vgl. § 1 Gesetz zur Durchführung des
Unterhaltsvorschussgesetzes). Eine Abzinsung ist nicht erfolgt.
in €
Rückstellung für Unterhaltsvorschüsse

01.01.2017
589.608,67 €

31.12.2017
737.214,51 €

Differenz
+147.605,84 €

In 2017 ist eine Erhöhung der Rückstellung um rd. 148 T€ erfolgt.
Stillegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (P 3.3)
Derartige ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen sind in Ulm zum Stichtag 31.12.2017 nicht
vorhanden. Diese Pflichtrückstellungen wurden deshalb nicht gebildet.
Gebührenüberschussrückstellungen (P 3.4)
Die Pflichtrückstellung zu den Gebührenüberschüssen aus dem Jahr 2016 gem. § 42 Abs. 1 Ziffer 4
GemHVO, konnte im Jahr 2017 aufgelöst werden.
in €
Rückstellungen für
Gebührenüberschüsse

01.01.2017
149.350,00 €

31.12.2017
0€

Differenz
-149.350,00€

Altlastensanierungsrückstellungen (P 3.5)
Derartige ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen sind in Ulm zum Stichtag 31.12.2017 nicht
bekannt. Diese Pflichtrückstellungen wurden deshalb nicht gebildet.
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen (P 3.6)
Aus Bürgschaften und Gewährleistungen drohen keine Verpflichtungen, so dass hierfür keine
Rückstellungen gebildet wurden.
in €
Rückstellungen für drohende
Verpflichtungen aus anhängigen
Gerichtsverfahren

01.01.2017
207.633,77 €

31.12.2017
0€

Differenz
-207.633,77 €

In der Fassung der GemHVO vom 29.04.2016 ist die Pflichtrückstellung für Prozessrisiken entfallen.
Die Stadt wird daher künftig für Prozessrisiken unter Beachtung der Wertgrenze von 100 T€ eine
Wahlrückstellung bilden. Die Wahlrückstellungen werden zukünftig beim Bilanzkonto der
Bilanzposition 3.7 Wahlrückstellungen gebucht.
Die bestehenden Rückstellung für den Fachbereich Bildung und Soziales, für den Fachbereich
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt und für die Bürgerdienste (Veterinäramt) wurde in 2017 aufgrund
der Erledigung und der Inanspruchnahme von Prozessrückstellungen aufgelöst. Diese waren
auskömmlich.
Sonstige Rückstellungen = Wahlrückstellungen (P 3.7)
Über die in § 41 Abs. 1 GemHVO genannten Pflichtrückstellungen hinaus können nach Absatz 2
weitere Rückstellungen gebildet werden.
Für die Bildung von Wahlrückstellungen gelten § 91 Abs. 4 GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO, d. h.
Wahlrückstellungen dürfen nur für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen
gebildet werden. Durch die Bildung dieser Rückstellungen wird erreicht, dass die jeweils drohenden
hohen Belastungen in den Folgejahren durch Auflösung der Rückstellungen ausgeglichen werden
können.
in €
Sonstige Rückstellungen

01.01.2017
27.800.000,00 €

31.12.2017
41.189.000,00 €

Differenz
13.389.000,00 €
93

Derzeit werden als Wahlrückstellungen die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung im
Hochbaubereich sowie die Rückstellung für die Belastungen aus FAG geführt.
Die Entwicklung der Wahlrückstellung stellt sich wie folgt dar:
in €
für unterlassene Instandhaltung
(konkrete Maßnahmen)

für Finanzausgleichsbelastungen
(aufgrund des erhöhten
Steueraufkommens muss die Stadt
im zweitfolgenden Jahr erhöhte
FAG Umlage leisten)

01.01.2017
1.000.000 €

26.800.000 €

31.12.2017
789.000 € Die Rückstellung aus
dem Jahr 2016 wurde
aufgelöst. Für das Jahr
2017 wurde eine neue
Rückstellung in Höhe
von 789 T€ gebildet.
40.400.000 € In 2017 wurde die in
2015 gebildete
Rückstellung in Höhe
von 5,9 Mio. €
aufgelöst und eine
zusätzliche Rückstellung
in Höhe von 19,5 Mio. €
(Auflösung erfolgt im
Jahr 2019) gebildet. Der
Gesamtbetrag der
Rückstellung hat sich
damit um 13,6 Mio. €
erhöht.

Verbindlichkeiten (P 4.)
Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden
Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten einzeln mit ihrem Erfüllungsbetrag zu
passivieren.
Für die Eröffnungsbilanz wurden die Werte i.d.R. aus der kameralen Vermögensrechnung zum
31.12.2010 übernommen.
Die Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO ist in Anlage 7 beigefügt.
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (P 4.2)
in €
Verbindlichkeiten aus
Kreditaufnahmen

01.01.2017
121.571.768,32 €

31.12.2017
110.765.263,78 €

Differenz
-10.806.504,54 €

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich um 10,8 Mio. € reduziert und betragen zum
31.12.2017 rd. 110,8 Mio. €.
Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (P 4.3)
in €
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen

01.01.2017
2.448.038,10 €

31.12.2017
2.388.438,52 €

Differenz
-59.599,58 €

Die Verminderung der Verbindlichkeiten, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen,
resultiert aus den Auflösungen der "Rentenkäufen", die die Stadt Ulm in den vergangenen Jahren
getätigt hat.

94

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (P 4.4)
in €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen

01.01.2017
4.793.136,69 €

31.12.2017
5.743.916,21 €

Differenz
950.779,52 €

Hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen hat sich zum 31.12.2017 um rd. 0,95 Mio. € erhöht.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (P 4.5)
in €
Verbindl. aus Transferleistungen

01.01.2017
6.911.402,28 €

31.12.2017
6.068.970,35 €

Differenz
-842.431,93 €

Auch hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen hat zum 31.12.2017 um rd. 0,8 Mio. € abgenommen.
Sonstige Verbindlichkeiten (P 4.6)
Der Posten Sonstige Verbindlichkeiten ist ein "Auffangposten" für alle Verbindlichkeiten, die nicht
einer konkreten Bilanzposition der Verbindlichkeiten zugeordnet werden können. Hier sind die
Verbindlichkeiten aus Kaufpreisstundungen bei Grundstückskäufen, die Verbindlichkeiten im Bereich
der Freizeitanlagen aber auch offene Posten (z.B. aus ungeklärten Zahlungen) bilanziert.
in €
Sonstige Verbindlichkeiten

01.01.2017
11.791.071,30 €

31.12.2017
11.161.142,48 €

Differenz
-629.928,82€

Die Bilanzposition Sonstige Verbindlichkeiten wurde um rd. 0,6 Mio. € vermindert.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten (P 5.)
Nach § 48 Abs. 2 GemHVO sind als passive Rechnungsabgrenzungsposten, die vor dem
Abschlussstichtag erhaltenen Einzahlungen auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
Bei jährlich gleichbleibenden Beträgen kann von einer Abgrenzung abgesehen werden - dies ist in Ulm
erfolgt.
Folgende Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet:
 Rechnungsabgrenzung Spenden und sonstige zweckgebundene Erträge:
Zweckgebundene Erträge inkl. Spenden und Stiftungserträge, die im alten Jahr eingegangen sind,
aber nicht mehr verwendet werden konnten, wurden abgegrenzt.
 Rechnungsabgrenzung Grabnutzungsgebühren
Die Beträge, die auf die kommenden Ruhezeit-Jahre entfallen, werden als Abgrenzungsposten in
die Bilanz eingestellt und jährlich fortgeschrieben: Die auf das jeweilige Jahr entfallenden Beträge
werden periodengerecht als Ertrag eingebucht und verringern dadurch den Abgrenzungsposten.
Gleichzeitig werden neue Rechnungsabgrenzungsposten aus Einzahlungen des abzuschließenden
Jahres periodengerecht in die Folgejahre abgegrenzt.
 Rechnungsabgrenzung Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung
Aufgrund der Tatsache, dass die Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung einen Zeitraum
von 17 Monaten abdeckt, erfolgt eine passive Rechnungsabgrenzung, um die Zahlungseingänge
periodengerecht auf die jeweiligen Haushaltsjahre zu verteilen.
in €
Passive Rechnungsabgrenzung

01.01.2017
16.317.014,04 €

31.12.2017
12.640.911,19 €

Differenz
-3.676.102,85 €

95

In 2017 führt die Abgrenzung der Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung mit - 3,8 Mio. € zu
einer Verminderung der Bilanzposition.

6.5.6 Zusammenfassende Betrachtung
Die Bilanz 2017 schließt mit einem Bilanzvolumen von 1.675 Mio. €. Das sind 22,6 Mio. € mehr als in
der Schlussbilanz 2016. Das Basiskapital verminderte sich aufgrund der Korrekturen der Anlagenwerte
von Gebäuden und Grundstücken in der Eröffnungsbilanz um 36,3 Mio. €. Im Wesentlichen beruht
dies auf folgenden Änderungen:
Erhöhung Bilanzwert Finanzvermögen

+ 24,1 Mio. €

Erhöhung Bilanzwert unbebaute Grundstücke:

+ 8,0 Mio. €

Erhöhung Bilanzwert bebaute Grundstücke

+ 7,0 Mio. €

Erhöhung Bilanzwert Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

+ 1,7 Mio. €

Verminderung Bilanzwert Anlagen im Bau

- 22,4 Mio. €

Erhöhung Bilanzwert Infrastrukturvermögen

+ 3,6 Mio. €

Nettomehrung sonstiger Bilanzpositionen

+ 0,6 Mio. €

Saldo

+ 22,6 Mio. €

Die Rücklagen aus Überschüssen erhöhen sich um 45,6 Mio. €.

7. Zusammengefasste Darstellung der Pflichtangaben im Anhang gemäß
§ 53 Abs. 2 GemHVO
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind bei 6.5 Erläuterungen zur
Schlussbilanz, 6.5.3 dargestellt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind bei 6.5.4 Abweichungen von Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert.
Wie unter Ziff.6. 5.3 ausgeführt wurden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
einbezogen.
Der Anteil der Stadt Ulm an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg
gebildeten Pensionsrückstellungen beträgt zum Stichtag 31.12.2017: 150.082.418 €.
Die Entwicklung der Liquidität ist lt. § 53 Abs., 2 Ziff. 5 GemHVO im Anhang zum Jahresabschluss
darzustellen und zu erläutern. Dies ist in Ziff. 6.4.3 und Anlage 12 dargestellt.
Die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen sind in Anlage 1 aufgeführt.
Insgesamt werden rd. 40 Mio. € als Auszahlungs-/Aufwands-Ermächtigung und rd. 3,9 Mio. € als
Einzahlungs-Ermächtigung in das Jahr 2018 übertragen. D.h. dieser Aufwand / diese Auszahlung ist im
Jahr 2018 zu finanzieren.
In den Haushaltsplan 2017 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 8,1 Mio. € geplant.Mit der
übertragenen Kreditermächtigung aus 2016 stand insgesamt eine Kreditermächtigung von 12,6 Mio.
€ zur Verfügung. Diese wurde nicht in Anspruch genommen. Die noch nicht ausgeschöpfte
Ermächtigung aus 2017 in Höhe von 8,1 Mio. € wird in das Jahr 2018 übertragen. Die
Kreditermächtigung aus 2016 entfällt.
Gleichzeitig sind Kredittilgungen in Höhe von rd. 10,8 Mio. € erfolgt, so dass sich eine Reduzierung
der Verschuldung um 10,8 Mio. € ergibt.
Die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre sind unterhalb der Bilanz, Ziff. 5.2 dargestellt.

96

Organe der Stadt Ulm im Haushaltsjahr 2017:
Der Gemeinderat und der Bürgermeister (Oberbürgermeister) sind die Organe der Gemeinde. Diese
sind, ebenso wie die Beigeordneten, im Folgenden für das Jahr 2017 dargestellt:
Leitung der Verwaltung:
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeisterin
Bürgermeister

Gunter Czisch
Martin Bendel
Iris Mann
Tim von Winning

Mitglieder des Gemeinderats:
Stadträtin Katja Adler
Stadtrat Martin Ansbacher
Stadtrat Erwin Böck
Stadtrat Dr. Richard Böker
Stadtrat Gerhard Bühler
Stadträtin Dr. Brigitte Dahlbender
Stadtrat Reinhold Eichhorn
Stadträtin Dr. Dagmar Engels
Stadtrat Karl Faßnacht
Stadtrat Georgios Giannopoulos
Stadträtin Rose Goller-Nieberle
Stadträtin Dr. Karin Graf
Stadtrat Dr. Bertram Holz
Stadtrat Michael Joukov
Stadtrat Siegfried Keppler
Stadtrat Dr. Thomas Kienle
Stadträtin Dr. Gisela Kochs
Stadträtin Dorothee Kühne
Stadtrat Reinhard Kuntz
Stadträtin Helga Malischewski

Stadtrat Ralf Milde
Stadträtin Barbara Münch
Stadträtin Denise Elisa Niggemeier
Stadtrat Uwe Peiker
Stadträtin Sigrid Räkel-Rehner
Stadtrat Dr. Rüdiger Reck
Stadtrat Timo Ried
Stadtrat Martin Rivoir, MdL
Stadtrat Dr. Hans-Walter Roth
Stadträtin Birgit Schäfer-Oelmayer
Stadträtin Lisa-Marie Oelmayer
Stadtrat Wolfgang Schmauder
Stadträtin Sabine Schuler
Stadtrat Dr. Haydar Süslü
Stadträtin Lena Christin Schwelling
Stadträtin Doris Schiele
Stadtrat Winfried Walter
Stadträtin Anette Weinreich
Stadtrat Erik Wischmann
Stadträtin Hanni Zehendner

Als Pflichtanlagen zum Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO beigefügt:
- Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen -> Anlage 1
- Vermögensübersicht --> Anlage 5
- Schuldenübersicht --> Anlage 7

97

Anlagen

Anlage 1: Übersicht Ermächtigungsüberträge
Anlage 2: Feststellung Jahresergebnis
Anlage 3: Übersicht Erträge und Aufwendungen Ergebnisrechnung
zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen,
Produktgruppen und Produkten
Anlage 4: In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 5: Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 6: Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 7: Schuldenübersicht
Anlage 8: Übersicht über die Abweichungen Plan - Rechnungsergebnis über 60.000 €
Anlage 9: Zuschussverzeichnis
Anlage 10: Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets
Anlage 11: Entwicklung "Sparbücher"
Anlage 12: Entwicklung der Liquidität

98

Anlage 1

Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2016, die in das Jahr 2017 übertragen werden
1. Zusammenfassende Darstellung, unterteilt nach Art des Aufwands / der Ein-/Auszahlung
Art des Aufwands /
der Ein-/Auszahlung

Wiederkehrende
(Jahres-) Maßnahmen

Fortsetzungsmaßnahmen

Summe

€

€

€

v.H.

1. ERGEBNISHAUSHALT
von den Ermächtigungsüberträgen entfallen auf:
42

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

43

Transferaufwendungen

44

Sonstige ordentliche Aufwendungen
- davon
Budgetüberschüsse

Summe

3.595.800,00

0,00

3.595.800,00

9,9

365.600,00

0,00

365.600,00

1,0

3.863.800,00

0,00

3.863.800,00

10,7

3.652.800,00

0,00

3.652.800,00

10,1

7.825.200,00

0,00

7.825.200,00

21,7

0,00

-3.862.230,00

-3.862.230,00

-10,7

0,00

-3.862.230,00

-3.862.230,00

-10,7

0,00

2.000.000,00

2.000.000,00

5,5

2. FINANZHAUSHALT
von den Ermächtigungsüberträgen entfallen auf:
a) Einzahlungen
681

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

Summe Einzahlungen
b) Auszahlungen
782

Erwerb von Grundstücken

7871
7872
7873
787

Hochbauten
Tiefbauten
Technische und sonstige Anlagen
Baumaßnahmen

156.000,00
35.900,00
308.600,00
500.500,00

9.282.178,04
7.899.843,58
2.058.676,45
19.240.698,07

9.438.178,04
7.935.743,58
2.367.276,45
19.741.198,07

26,1
22,0
6,6
54,6

783

Erwerb von beweglichen Sachen
des Anlagevermögens

967.600,00

3.227.545,80

4.195.145,80

11,6

781

Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen

311.600,00

5.928.914,65

6.240.514,65

17,3

Summe Auszahlungen

1.779.700,00

30.397.158,52

32.176.858,52

89,0

Summe Finanzhaushalt

1.779.700,00

26.534.928,52

28.314.628,52

78,3

9.604.900,00

26.534.928,52

36.139.828,52

100,0

GESAMTSUMME

99

Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2017, die in das Jahr 2018 übertragen werden
2. Einzeldarstellung nach Kontierung - Ergebnishaushalt
Profit
Center

Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag

Bezeichnung

Ermächtigungsüberträge nach
2018 in €

Bemerkung

ERGEBNISHAUSHALT
Bereich Oberbürgermeister
1110-100

100030

42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, Budget OB

6.200

1110-100

100030

42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget OB

2.700

44310090 Aktivitäten Frauenbüro

1114-110

110260

1114-130

L13011140800 44310090 Internationale Stadt - Projekte

5710-160

160460

5710-160

L16057100202 42710010 Existenzgründungshilfe

42710070 Wirtschaftsförderung, Werbung

5710-160

L16057100206 42710010 Stadtmarketing

5710-160

L16057100209 43170000 Testfeld vernetz./autom. Fahren

5410-750

L15054100010 42120010 DK OV-Eggingen *

211001-610 L15021100020 42210020 DK OV-Einsingen *
211001-610 L15021100030 42110020 DK OV-Ermingen *

8.800 Projekte
6.700 Zur Abwicklung von Projekten
4.500 Filmprojekte
1.300
25.200
100.000
33.200 Sanierung örtl. Straßen und Wege
59.200 Sanierung Schule und Spielplätze
8.200 Sanierung Schule

3650010165 L15036501140 42110020 DK OV-Gögglingen/Donaustetten *

24.100 Sanierungsarbeiten KiGa "Riedlen-Mitte"

1222-150

L15012220050 42110020 DK OV-Jungingen

22.000 Sanierung örtlicher Gebäude

1222-150

L15012220060 42110020 DK OV-Lehr

70.000 Sanierung örtlicher Gebäude, Straßen und
Feldwege

1222-150

L15012220070 42110020 DK OV-Mähringen

70.000 Sanierung örtlicher Gebäude und Straßen

211001-610 L15021100080 42110020 DK OV-Unterweiler *
1110-100

100030

44980010 Budgetübertrag (aus 2017 und Vorjahren)

Summe Bereich Oberbürgermeister

143.000 Sanierung Foyer der Mehrzweckhalle
47.800 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2017
632.900

* In der Teilergebnisrechnung werden diese Beträge beim Fachbereich Bildung und Soziales und Stadtentwicklung,
Stadtentwicklung Bau und Umwelt dargestellt

Bereich Zentrale Steuerung
1110-200

200030

42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, Budget ZS

1.500

1110-200

200030

42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget ZS

1112-210

210360

44310090 Beratungsleistungen wegen Betriebsprüfung

1121-220

L22011210300 42220020 Ausbildung, Ausstattung - Azubi-Plätze

20.500 Fortführung des Projekts

1121-220

L22011210300 42710010 Ausbildung, Seminare, Online-Tests

44.000 Fortführung des Projekts

1121-220

L22011210301 42710010 Personalmarketing, Entwicklung Arbeitgebermarke

21.700 Fortführung des Projekts

1112-240

L24011120000 42720000 Steuerungsunterstützung - Software

31.500 Zur Abwicklung von Projekten

1112-240

L24011120000 44294000 Steuerungsunterstützung - Beraterkosten

98.900 Zur Abwicklung von Projekten

1112-240

L24011120001 44294000 ulm 2.0 - Stadt von morgen - Beraterkosten

23.000 Fortführung des Projekts

1112-240

L24011200003 42710010 Stadtlabor

31.700 Fortführung des Projekts

1112-240

L24011210400 42620000 EDV-Service - Fortbildung IT

1110-200

200030

44980010 Budgetübertrag (aus 2017 und Vorjahren)

Summe Bereich Zentrale Steuerung

3.400
15.800

16.200 Aus- und Fortbildung
300.000 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2017
608.200

Bereich Zentrale Dienste
1126-310

300030

42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget ZD

1130-340

L34011300401 42710010 Kurzfilme über Ulm

1126-310

300030

44980010 Budgetübertrag (aus 2017 und Vorjahren)

Summe Bereich Zentrale Dienste

100

1.200 Übertrag erfolgt auf neue Kontierung im Bereich
ZSD
16.700 Übertrag erfolgt auf neue Kontierung im Bereich
ZSD
248.000 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2017.
Übertrag erfolgt auf neue Kontierung (Kst.
250030) im Bereich ZSD
265.900

Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2017, die in das Jahr 2018 übertragen werden
Profit
Center

Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag

Bezeichnung

Ermächtigungsüberträge nach
2018 in €

Bemerkung

Bereich Bürgerdienste
1220-410

400030

42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, Budget BD

9.400

1220-410

400030

42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget BD

3.200

1220-410

L41012200005 44294000 BD-Neubau, Organisationsprojekt

1221-420

420160

43150000 Tauschaktion ÖPNV-Ticket für Führerschein

1220-410

400030

44980010 Budgetübertrag (aus 2017 und Vorjahren)

Summe Bereich Bürgerdienste

5.500 Finanzierung externe Beratung
27.000 Fortführung des Projekts
486.000 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2017
531.100

Fachbereich Kultur
Fachbereichsleitung
1110-500

500030

42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, FB-Budget KU

1110-500

500030

42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget KU

1110-500

500030

44980010 Budgetübertrag (aus 2017 und Vorjahren)

Zwischensumme Fachbereichsleitung

6.300
3.200
50.000 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2017
59.500

Hauptabt. Kultur
2810-510

510360

42710010 Zentrales Kulturmanagement, Fortführ. Projekte

49.800

2810-510

L51028100100 43180000 Kulturförderung

13.300

2810-510

30.000

2810-510

L51028100102 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse für
Sachleistungen (Miete)
L51028100103 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse bes. Anlass

2810-510

L51028100204 42710010 Projektförderung allgemein

15.000

2810-510

L51028100206 43180000 Projektförderung Kinder- und Jugendtheater

2.200

2810-510

L51028100208 42710010 A-Capella-Award Ulm

1.200

2810-510

L51028100211 42400000 Altes Theater - Betrieb, Bewirtschaftung Grundstücke

2.000

2810-510

L51028100211 42710010 Altes Theater - Betrieb, Theatergarderobe

1.200

17.900

2810-510

L51028100213 42710020 Förderpreis Junge Ulmer Kunst (2-jährig)

14.300

2810-510

L51028100217 42710010 Kulturnacht

32.500

2810-510

L51028100220 42710010 Migrationsgeschichte, Fortführ. Projekt

29.200

2810-510

L51028100222 42710010 Nutzungskonzept Wilhelmsburg

2810-510

L51028100227 42710010 Zentrales Kunstdepot

Zwischensumme Abteilung Kulturelle Angelegenheiten

6.700
6.200
221.500

Museum
2520-520

L52025200001 42910010 Erscheinungsbild Museum Ulm

2520-520

L52025200328 42710010 Sonderausstellung Kosmos Kurt Fried

2520-520

L52025200331 42710010 Sonderausstellung "41 Minuten-Auf archäologischem
Gleis"

9.000

2520-520

L52025200336 42710010 Visualisierung Löwenmensch-touch table

4.900

Archiv
2521-530

530060

2521-530

L53025210001 42710010 Stadtgeschichtliche Dauerausstellung

2531-530

L53025210103 42710010 Reformation in Ulm

Theater
2610-540

540030

Musikschule
2630-550 550030

42720000 Stadtarchiv - Software und Leist.entgelte/Wartung

4.200
10.000

4.300
3.700
23.100

44980010 Budgetübertrag-Theater

573.000

44980010 Budgetübertrag-Musikschule

616.000

Stadtbibliothek
2720-560 L56027200600 44310090 Bibliothek - Jubiläum
2720-560

L56027200601 42710070 Bibliothek - Kinderbuchmesse Ulm (KIBUM)

2720-560

560060

44980010 Budgetübertrag-Bibliothek

10.200
3.700
105.000

101

Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2017, die in das Jahr 2018 übertragen werden
Profit
Center

Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag

Bezeichnung

Ermächtigungsüberträge nach
2018 in €

Stadthaus
2810-570 L57028100460 42710010 Festival "Neue Musik 2018"

19.100

2810-570

59.000

570060

44980010 Budgetübertrag-Stadthaus

Summe Fachbereich Kultur

Bemerkung

1.726.200

Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereichsleitung
1110-600

600030

42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, FB-Budget BuS

60.000

1110-600

600030

42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget BuS

21.200

1110-600

600030

44980010 Budgetübertrag (aus 2017 und Vorjahren)

1110-600

600030

44980020 Übertrag

Zwischensumme Fachbereichsleitung

231.000 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2017
572.000 Gutschrift vorabdotierter Bereich
884.200

Bildung und Sport
Schulen
2110-610

610030

42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, Budget Schulen

103.800

2110-610

610130

42210020 BS Verwaltung Schulen, Unterh. Maschinen, Geräte

33.700

211001-610 L61021100197 42740000 Schulische Inklusion - Lehr- und Unterrichtsmittel

85.400 Umverteilung der Mittel nach abgeschlossener
Planung der Verwendung

211001-610 L61021100198 42910010 Schülerakademie, Honorare

18.700

211001-610 L61021100199 42210020 Verlässliche Grundschule, Unterh. Maschinen, Geräte

24.000 Einrichtung PC-Arbeitsplätze für
Betreuungspersonal

214002-610 L61021400200 42210020 Ganztagesbetreuung, Unterh. Maschinen, Geräte

120.000 Beschaffung Küchentechnik für Mensen

214002-610 L61021400201 42110020 Mensa Kuhberg

111.900 Instandhaltungskosten

2150-610

282.000 Zweckgebunden für Bildungsmesse 2018

L61021500100 42710010 Bildungsmesse

2150-610

L61021500101 42710010 Bildungsbüro,
Bildungsbüro Bildungsnetzwerk

12 000 Überarbeitung der Webseite
12.000

2150-610

L61021500300 43180000 Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft

25.900 Zuschussauszahlung nach Vorlage des
Verwendungsnachweises

Zwischensumme Schulen

817.400

Schulen - Teilbudgetierung
211001-610 L610211001++ 42210020 Teilbudget - Grundschulen

98.500

211002-610 L61021100200 42210020 Teilbudget - Werksreal- und Gemeinschaftsschulen

25.000

211003-610 L61021100300 42210020 Teilbudget - Grund-/Werksreal-/Gemeins.-schulen

3.200

211004-610 L610211004++ 42210020 Teilbudget - Realschulen/Gemeinschaftsschulen
21006-610 L610211006++ 42210020 Teilbudget - Gymnasien

89.300
168.300

2120-610

610165

42210020 Teilbudget - Sonderschulen/Schulkiga

17.300

21200102

L61021200100 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Geistigbehinderte

12.900

21200105

L61021200102 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Sprachbehinderte

3.800

21200106

L61021200104 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Körperbehinderte

25.200

21200107

L61021200106 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Erziehungshilfe

212002-610 L610212002++ 42210020 Teilbudget - Förderschulen

3.700
13.000

21200301

L61021200300 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Geistigbehinderte

2.400

21200304

L61021200302 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Sprachbehinderte

600

21200305

L61021200304 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Körperbehinderte

70.100

21200306

L61021200306 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Erziehungshilfe

2130-610

L610213001++ 42210020 Teilbudget - Berufliche Schulen

Zwischensumme Teilbudgetierung
Sport
4241-611

610462

42210020 Neuanschaffung von Sportgeräten

Zwischensumme Sport
Zwischensumme Bildung und Sport

102

Teilbudget mit Übertragungsrecht

4.300
507.600
1.045.200
53.800 Fortsetzung der Beschaffung in 2018
53.800
1.916.400

Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2017, die in das Jahr 2018 übertragen werden
Profit
Center

Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag

Bezeichnung

Ermächtigungsüberträge nach
2018 in €

Bemerkung

Soziales
311002-670 L67031100200 43180000 Eingliederung f. Menschen m. Behind., Zuschüsse

3.400

312001-670 L67031200100 43180000 Leistung für Unterkunft und Heizung

22.000 Verbesserung Wohnraumversorgung von
Leistungs- und Hilfeempfänger

3140-670

15.600

670660

44310075 Flüchtlingsunterkünfte - WLAN-Vernetzung

362004-670 L67036200402 42210020 JH Büchsenstadel, Unterh. Maschinen, Geräte

1.200 Anschaffung erfolgt 2018

362004-670 L67036200407 42210020 JH Insel Weststadt, Unterh. Maschinen, Geräte

1.100 Anschaffung erfolgt 2018

362004-670 L67036200411 42210020 JH Schlossstall Wibl., Unterh. Maschinen, Geräte

1.800 Anschaffung erfolgt 2018

Zwischensumme Soziales

45.100

Summe Fachbereich Bildung und Soziales

2.845.700

Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Fachbereichsleitung
1110-700 700030

42210005 Einricht./Geräte ZD/B 410-1000 €, FB-Budget StBU

1110-700

700030

42720010 Hardware ZDB 410-1000 €, FB-Budget StBU

1110-700

L70011100103 44294000 Landesgartenschau 2030

1110-700

700030

44980010 Budgetübertrag

Zwischensumme Fachbereichsleitung
Feuerschutz
1280-720 720560
42710010 FW Zivil-/Katastrophenschutz, Bes. Verwaltungs/Betriebsaufwend.
Zwischensumme Feuerschutz
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
5110-740 L74051100002 42710010 City-Bahnhof

6.000
18.700
26.500 Fortführung des Projekts
365.000
416.200
7.600 Trinkwasserhochleistungsbrunnen,
Wiederinbetriebnahme nach Bau der Linie 2
7.600
78.100 Fortführung des Projekts

Zwischensumme Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Verkehrspl., Str.
Str.-bau,
bau, Grünfl., Vermessung
2530-750 750362
42710070 Tiergarten, Umsetzung Werbekonzept

78.100

5410-750

750610

42120010 Unterhalt Straßen, Wege Plätze

77.000 Schlussrechnungen

5410-750

750610

42710050 Straßenentwässerung

58.500 Schlussrechnung aus 2017

5410-750

750611

42120010 Unterhalt Ingenieurbauwerke

5410-750

L75054100100 42120011 Unterhalt Feldwege

5410-750

L75054100400 42120010 Unterhalt Gänstorbrücke

48.000 Schlussrechnung

5430-750

L75054300100 42120010 Radweg L240 Unterweiler-Donaustetten-Erbach

27.500 Schlussrechnung für Planungsleistungen

5440-750

L75054400100 42120010 Radweg B19

5440-750

L75054400400 42120010 Unterhalt Ingenieurbauwerke, Adenauerbrücke

5470-750

750761

42710010 ÖPNV, Umsetzung Nahverkehrsplan

5470-750

750761

43150000 ÖPNV, Zuschüsse an verbund. Unternehmen

5520-720

L75055200000 43150000 Gewässerschutz/Wasserbaul. Anlagen, Zuschuss an EB

Zwischensumme Verkehrspl., Str.-bau, Grünfl., Vermessung

5.000 Fortsetzung der Gehwegbeschilderung in 2018

223.500 Fortführung der begonnenen Unterhaltsmaßn.
7.700 Schlussrechnungen

19.300 Entwicklungspflege
118.900 Fortführung der begonnenen Unterhaltsmaßn.
4.000
46.000 Weiterentwicklung ÖPNV
77.900 Schlussrechnung
713.300

Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt

1.215.200

Gesamtsumme Ergebnishaushalt

7.825.200

103

Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2017, die in das Jahr 2018 übertragen werden
3. Einzeldarstellung nach Kontierung - Finanzhaushalt
Profit
Center

Projekt /
Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

Ermächtigungsüberträge nach
2018 in €

Bemerkung

FINANZHAUSHALT
a) Einzahlungen
Fachbereich Bildung und Soziales
211006-610 7.21100105.91 68110000 Schule mit Kita in Unterweiler, Neubau
211006-610 7.21100604.91 68110000 Zuschuss vom Land für Erweiterung Scholl-Gymnasium

-394.000,00 Endabrechnung erfolgt 2018
-26.200,00 Endabrechnung erfolgt 2018

211006-610 7.99999000.20 68110000 Zuschuss vom Land für Erweiterung Kepler-Humboldt-Gym.

-285.400,00 Endabrechnung erfolgt 2018

Summe Fachbereich Bildung und Soziales

-705.600,00

Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
5230-710

7.52300002.91 68100000 Wilhelmsburg Theater / Infrastruktur

-83.200,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
-41.000,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt

5230-710

7.52300005.91 68100000 Wilhelmsburg Sanierung Innenhof

5230-710

7.52300006.91 68100000 Wilhelmsburg Bau neuer Erschließungskern

-223.600,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt

1260-720

7.12600005.91 68110000 Hauptfeuerwache Ulm ILS - Technik, Zuschuss Land

-488.900,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt

5110-720

7.12600005.91 68120000 Hauptfeuerwache Ulm ILS - Technik, Zuschuss Kommunen

-589.900,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt

5110-740

7.51100004.91 68110000 Zuschuss vom Land für Sanierung Weststadt II

-239.810,00 Zahlung erfolgt nach Bewilligung 2018

5110-740

7.51100006.91 68110000 Zuschuss vom Land für Sanierung Dichterviertel

-225.800,00 Zahlung erfolgt nach Bewilligung 2018

5110-740

7.51100007.91 68110000 Zuschuss vom Land für Sanierung Wengenviertel

-136.520,00 Zahlung erfolgt nach Bewilligung 2018

5410-750

7.54100002.91 68110000 Zuschuss vom Land für Verb. Straße L 1260-Wiblinger Ring

-225.000,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt

5410-750

7.54100006.91 68110000 Zuschuss vom Land für Ausbau Stelzenäcker

-37.000,00 Endabrechnung erfolgt 2018

5410-750

7.54100009.91 68110000 Erneuerung Signalanlagen

5410
750
5410-750

7.54100014.91 68710000 Anschluss A8, Verlängerung Eiselauer Weg

-7.000,00 Zahlung erfolgt 2018

5410-750

7.54100016.91 68110000 Zuschuss vom Land für Ausbau Mittlerer Ring

5410-750

7.54100028.91 68110000 Zuschuss vom Land für Verkehrsanbindung Wilhelmsburg

5410-750

7.54100202.91 68110000 Zuschuss vom Land für Erneuerung Straßenbeleuchtung

5410-751

7.54108031.95 68910010 Erschließungsbeiträge Straßen
-Wohnquartier ehem. Klinikum am Safranberg

5410-752

7.54108500.91 68110000 Bau von Radwegen, Querungshilfe Lehrer-Tal-Weg

-27.000,00 Endabrechnung erfolgt 2018

5410-752

7.54108501.91 68110000 Fahrradstraße Zeitblomstraße

-48.000,00 Endabrechnung erfolgt 2018

210.000,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
-210.000,00
-75.000,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
-333.200,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt
-26.700,00 Zahlung erfolgt 2018
-139.000,00 Teilzahlung erfolgt nach Baufortschritt

Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt

-3.156.630,00

Summe Einzahlungen

-3.862.230,00

b) Auszahlungen
Bereich Oberbürgermeister
1133-160

7.11330001

78210000 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

1133-160

7.1133003

78710020 Sanierung Wohnhaus "Unter der Metzig 7"

Summe Bereich Oberbürgermeister

2.000.000,00
29.083,68 Maßnahme im Bau
2.029.083,68

Bereich Zentrale Steuerung
1112-240

724011120090 78310080 Sonstige Software/Hardware Bereich-Budget ZS

1112-240

7.11120002

07210020 Dokumentenmanagement - Hardware

8.900,00

1112-240

7.11120002

78310080 Dokumentenmanagement - Software

68.600,00

1112-240

7.11120004

104

Zentrale Kleinmaßnahmen Soft-/Hardware

5.500,00

348.300,00

Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2017, die in das Jahr 2018 übertragen werden
Ermächtigungsüberträge nach
2018 in €

Profit
Center

Projekt /
Auftrag

1112-240

7.11120005

1112-240

7.11120007

78310080 Techn. Migration Internet und Mitarbeiterportal

1112-240

7.11120009

78310080 Strat. Weiterentw IT-Infrastrukturdesign - Software

1112-240

7.11120010

78310080 Unified Communications - Software

132.400,00

4240-250

7.42400012

78710020 Sanierung Dach Eislaufanlage

249.000,00

Sachkonto

Bezeichnung
Dezentrale Kleinmaßnahmen Soft-/Hardware

Summe Bereich Zentrale Steuerung

Bemerkung

1.077.979,18
201.300,00
13.800,00

2.105.779,18

Bereich Zentrale Dienste
1120-310

7.11200001

78730020 Fernsprechzentrale, Umstellung auf VoIP-Technologie

5750-340

734057500090 07210010 Kleinmaßn. Fremdenverkehr, Aussenboardmotor

Summe Bereich Zentrale Dienste

140.146,12 Projekt läuft
24.200,00 Beschaffung erfolgt 2018
164.346,12

Bereich Bürgerdienste
1220-410

7.12200001

78710010 Neubau Verwaltungszentrum BD

1220-410

7.12210001

78710020 Modern. Geb. Sattlergasse 2-4 (Familienbildungsstätte)

1220-410

741012200090 78310080 Soft-/Hardware für den Fachbereich

Summe Bereich Bürgerdienste

1.553.439,37 Maßnahme im Bau
7.000,00 Schlusszahlungen für Pavillionanbau
5.500,00
1.565.939,37

Fachbereich Kultur
Kulturelle Angelegenheiten
2810-510

751028100090 78180000 Kleinmaßnahm. Kultur - Zuschuss Orgel Wibl. Klosterkirche

25.500,00 Auszahlung erfolgt auf Anforderung

Museum
2520-520

7.25200003

78710020 Klimatisierung HfG-Archiv

285.000,00 Ausführung erfolgt 2018

2520-520

75202500090 78310040 Ankauf von Kunstwerken

Archiv
2521-530

753025210090 7210010 Kleinmaßnahmen Archiv - Einrichtung

2521-530

753025210090 7210010 Kleinmaßnahmen Archiv - Betr.-Einricht.

2521-530

753025210090 78710020 Kleinmaßnahmen Archiv - sonst. Baumaßnahmen

2521-530

753025210090 78310040 Kleinmaßnahmen Archiv - Ankauf Archivgüter

Theater
2610-540

7.26100001

78310010 Ulmer Theater-Generalsanierung, Betr.-Einricht.

296.803,56 Maßnahme im Bau

2610-540

7.26100001

78710020 Ulmer Theater - Generalsanierung

149.536,71 Maßnahme im Bau

11.600,00
106.300,00 Fahrregalanlage in der Pionierkaserne
2.000,00
63.000,00 Ausführung erfolgt 2018
1.200,00

Musikschule
2630-550

755026300090 78310040 Musikschule - Musikinstrumente

9.400,00

Stadtbibliothek
2720-560

7.27200001

78310010 Einführung RFID-Technologie (bei BI)

Summe Fachbereich Kultur

10.000,00
960.340,27

Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereichsleitung
1110-600

760011100090 07210020 Sonstige Software/Hardware FB-Budget BuS

Zwischensumme Fachbereichsleitung

6.000,00
6.000,00

105

Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2017, die in das Jahr 2018 übertragen werden
Profit
Center

Projekt /
Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

Ermächtigungsüberträge nach
2018 in €

Bildung und Sport
Schulen - Teilbudgetierung
211001-610 761021100100 78310040 Grundschulen-Maschinen,Werkzeuge,Lehrm.

71.000,00

211003-610 761021100390 78310040 Grund-/Werksrealsch. - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel

19.900,00

211004-610 761021100490 78310040 Realschulen - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel

39.100,00

211006-610 761021100690 78310040 Gymnasien - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel

33.800,00

211010-610 761021100200 78310040 Gemeinschaftsschulen-Maschinen,Werkzeuge,Lehrm.

13.500,00

21200102

761021200100 78310040 Schule f. Geistigbeh., SchulKiGa- Maschinen, Werkzeuge

1.000,00

21200106

761021200104 78310040 Schule f. Körperbeh., SchulKiGa- Maschinen, Werkzeuge

600,00

212002-610 761021200290 78310040 Förderschule - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel

27.400,00

21200301

761021200301 78310040 Schule f. Geistigbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel

21200304

761021200303 78310040 Schule f. Sprachbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel

800,00

21200305

761021200305 78310040 Schule f. Körperbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel

10.000,00

21200306

761021200307 78310040 Schule f. Erziehungshilfe- Maschinen, Werkzeuge, Lehrm.

4.700,00

2130-610

761021300190 78310040 Gewerbliche Schulen - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel

215.200,00
440.900,00

Schulen - Einrichtung / Bau
2110-610 761021000090 7210010 Schulverwaltung - Büroeinrichtung

156.800,00

761021000090 78310040 Abteilung BS- Maschinen, Werkzeuge

211001-610 7.21100105

78710010 Schule mit KITA in Unterweiler

211001-610 7.21100108

78710010 Grundschule Eichenplatz, Neubau Mensa

211001-610 761021100190 78710010 Kleinmaßnahmen Grundschule - Betr.-Einrichtung

Teilbudget mit
Übertragungsrecht

3.900,00

Zwischensumme Teilbudgetierung

2110-610

Bemerkung

2.600,00
282.000,00 Schlussrechnungen
20.000,00 Ausstehende Rechnungen für Planung
3.000,00

211001-610 761021100190 78710020 Kleinmaßnahmen Grundschule, Erweit., Um- u. Ausbau

33.000,00 Ausführung erfolgt 2018

211003-610 761021100190 78730020 Kleinmaßnahmen Grundschule, sonst. Baumaßn

17.000,00 Ausführung erfolgt 2018

211003-610 761021100490 78310010 Kleinmaßnahmen Realschulen - Betr.-Einrichtung
211006-610 7.21100603

78180000 Umbau und Erweiterung St. Hildegard-Schule - Zuschuss

211006-610 7.21100613

78710020 Sanierung Schulzentrum Wiblingen

211006-610 761021100690 78730020 Kleinmaßnahmen Gymnasien, sonst. Baumaßn.

7.000,00
98.616,58 Auszahlung nach Baufortschritt
99.737,19 Maßnahme in Planung
31.000,00 Ausführung erfolgt 2018

21200307

7.21200001

78710010 Hans-Lebrecht-Schule, Neubau

101.500,00 Schlussrechnungen

2130-610

7.21300005

78710020 Sanierung Schulzentrum Kuhberg

2130-610

7.21300007

78710010 Erweiterung Friedrich-List-Schule, Betr.-Einricht.

363.061,13 Maßnahme im Bau

2130-610

7.21300007

78710020 Erweiterung Friedrich-List-Schule

708.167,56 Maßnahme im Bau

2.053.104,40 Maßnahme im Bau

2710-610 761027100090 78180000 Familienbildungsstätte - Investitionszuschuss
Zwischensumme Schulen - Einrichtung / Bau

4.600,00
3.981.186,86

Zwischensumme Schulen

4.428.086,86

Sport
4240-610

7.42100001

78180000 Sportvereinszentrum Jungingen, Zuschuss

577.800,00 Auszahlung nach Baufortschritt/Bedarf

4240-610

7.42100002

78180000 TSG Söflingen, Sportopia, Zuschuss

879.200,00 Auszahlung nach Baufortschritt/Bedarf

4240-610

7.42100003

78180000 Basketball, Orange Campus, Zuschuss

4240-610

761042100090 78180000 Förderung des Sports

122.500,00

4240-610

7.42400007

78710020 Sanierung Donaubad

435.445,64 Maßnahme im Bau

4240-610

7.42400009

78310010 Übernahme Donaubad

107.144,93 Restabwicklung in 2018

4241-610

761042410390 78310040 Donaustadion-Beschaffung von Maschinen/Sportgeräten

4241-611

7.42400004

78710020 MZH u. Schwimmbad Einsingen, Sanierung

2.000,00 Schlusszahlung

4241-610

7.42410006

78730020 Generalsan. Kunstrasen SSV Stadionstraße

50.000,00 Schlusszahlungen

4241-611

761042410190 78310010 Kleinmaßn. Sporthalle Nord

4240-611

761042410290 78310010 Sportzentrum Kuhberg, Sanierung Ausstattung LZ Turnen

10.900,00 Ausführung erfolgt 2018

4241-611

761042410290 78310010 Kleinmaßn. Sportplätze, neue sonst. Baumaßnahmen

20.100,00 Schlusszahlungen

106

1.000.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt/Bedarf

20.000,00

3.000,00

Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2017, die in das Jahr 2018 übertragen werden
Profit
Center
4241-611

Projekt /
Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

761042410290 78730020 Kleinmaßn. Sportplätze, Umbau sonst. Baumaßnahmen

Ermächtigungsüberträge nach
2018 in €

Bemerkung

6.500,00

Zwischensumme Sport

3.234.590,57

Zwischensumme Abteilung Bildung und Sport

7.662.677,43

Soziales
3650-650

7.36500007

78710010 KITA Brandenburgweg, Neubau

3650-650

7.36500008

78710020 KITA Neunkirchenweg, Erweiterung

100.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt

3650-650

7.36500013

78710020 KITA Böfinger Weg, Umbau

147.465,25 Auszahlung nach Baufortschritt

3650-650

765036500090 78730020 Kleinmaßnahmen städt. KITAS - Außenanl., Fallschutz

47.000,00 Ausführung erfolgt 2018

3650-660

7.36500116

37.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt

78180000 Umbau & Sanierung KiTa Abt-Ulrich-Str. 2

50.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt

3650-660

7.36500119

78180000 Ersatzbau KiTa Neunkirchenweg 65

580.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt

3650-660

7.36500120

78180000 Ersatzbau KiTa Dreifaltigkeitsweg 21

720.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt

3650-660

7.36500121

78180000 Sanierung KiTa Haslacherweg 2. BA

160.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt

3650-660

766036500090 78180000 Kleinmaßnahmen KIBU - Investitionszuschüsse

311001-670 7.31100101

78710020 Sanierung Kornhausplatz 4/Hafengasse 15

95.000,00 Auszahlung nach Baufortschritt
50.000,00 Umbau Räume

3140-620

7.31400005

78310010 Hindenburgkaserne Flüchtlingsunterbringung M105

10.000,00 Schlusszahlungen für Außenanlagen

3140-620

7.31400008

78310010 Neubau Flüchtlingsunterbringung Eschwiesen III

74.200,00 Schlusszahlungen

3140-620

7.31400009

78710010 Neubau Flüchtlingsunterbringung Böfing. Weg 3

51.000,00 Schlusszahlungen

3140-670

767031400990 78730020 Kleinmaßn. Bürgerzentren, Außenspielber. BZ Wibl.

362004-670 767036200490 78180000 Einrichtung der Jugendarbeit - Investitionszuschüsse
362004-670 767036200490 78730020 Einrichtung der Jugendarbeit - sonst. Baumaßnahmen

19.700,00 Ausführung erfolgt 2018
64.000,00 Auszahlung erfolgt auf Anforderung
5.300,00 Ausführung erfolgt 2018

Zwischensumme Soziales

2.210.665,25

Summe Fachbereich Bildung und Soziales

9.873.342,68

Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Fachbereichsleitung
1110-700

770011100090 7210020 Soft-/Hardware für den Fachbereich StBU

Zwischensumme Fachbereichsleitung

12.300,00
12.300,00

Gebäudemanagement
5230-710

7.52300002

78710020 Wilhelmsburg Infrastruktur

16.000,00 Maßnahme im Bau

5230-710

7.52300002

78710020 Wilhelmsburg Infrastruktur, Umbau

98.000,00 Maßnahme im Bau

5230-710

7.52300005

78710020 Wilhelmsburg Sanierung Innenhof

205.759,24 Maßnahme im Bau

5230-710

7.52300006

78710020 Wilhelmsburg Bau neuer Erschließungskern

280.491,91 Maßnahme im Bau

5230-710

7.52300006

78150000 Wilhelmsburg 2018 - übergeordn. Projekte

1124-710

771052300090 78730020 Kleinmaßn. Heimatgeschichtl. Bauten, Absturzsicherung

27.500,00 Ausführung erfolgt 2018

1124-711

771111240090 78310010 Kleinmaßn. Gebäude, Betr.-Einricht.

24.400,00 Ausführung erfolgt 2018

1124-711

771111240090 78710020 Kleinmaßn. Gebäude, Anbau Meinlohhalle

60.000,00 Ausführung erfolgt 2018

Zwischensumme Gebäudemanagement

8.274,35

720.425,50

Feuerwehr
1260-720

7.12600005

78710020 Hauptfeuerwehr Ulm ILS-Technik

1260-720

7.12600007

78710020 Hauptfeuerwache Ulm ILS - Räumlichkeiten

1260-720

7.12600008

78710020 Sanierungskonzept Feuerwehrgerätehäuser

297.497,24 Maßnahme im Bau

1260-720

7.12609000

78310040 Feuerschutz - Kraftfahrzeuge

151.000,00 Fortsetzungsbeschaffungen

1260-720

772012600010 78730020 Kleinmaßn. Feuerwehr, Abluftanlage FW OV EG

Zwischensumme Feuerwehr

1.923.186,16 Maßnahme im Bau
7.500,00 Schlusszahlung für Planung

8.100,00
2.387.283,40

107

Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2017, die in das Jahr 2018 übertragen werden
Profit
Center

Projekt /
Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

Ermächtigungsüberträge nach
2018 in €

Bemerkung

Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
5110-740

7.51100004

78150000 Sanierung Weststadt II

5110-740

7.51100005

78150000 Sanierung Oberer Kuhberg

5110-740

7.51100006

78150000 Sanierung Dichterviertel

5110-740

7.51100007

78150000 Sanierung Wengenviertel

5110-740

774051100090 78310040 Kleinmaßn. Umwelt/Stadtplanung

Zwischensumme Stadtplanung, Umwelt, Baurecht

434.800,00 Fortführung der Maßnahme
36.500,00 Fortführung der Maßnahme
390.061,97 Fortführung der Maßnahme
1.006.661,75 Fortführung der Maßnahme
60.000,00 Beschaffung Solarfähre erfolgt 2018
1.928.023,72

Verkehrsplanung, Straßenbau, Grünflächen, Vermessung
1125-750

7.11250002

78710010 Baubetriebshof, Stützpunkt Kaltwässerle 2. BA

110.231,61 Maßnahme im Bau

2530-750

7.25300004

78730020 Ertüchtigung Tiergarten - Planungsrate

200.000,00

2530-750

775025300090 78310010 Tiergarten - Betriebseinrichtung

5410-750

7.54100001

78310080 Straßendatenbank - Software

5410-750

7.54100002

78720020 Verb.-Straße L 1260-Wiblinger Ring

5410-750

7.54100007

78720020 Radweg Böfinger Steige

5410-750

7.54100010

78720020 Sanierung Beringerbrücke

5410-750

7.54100013

78720010 Neuordnungskonzept OD Jungingen

5410-750

7.54100014

78720010 Anschluss A 8, Verlängerung Eiselauer Weg

582.168,43 Maßnahme im Bau

5410-750

7.54100015

78720020 San. Bauwerke Ortsdurchf. B10-Westringtunnel

198.894,81 Schlussrechnung Brandmeldeanlage

5410-750

7.54100016

78720020 Ausbau Mittlerer Ring

855.841,60 Maßnahmen im Bau

5410-750

7.54100018

g g
78720010 Bahnbrücke Mergelgrube

,
567.054,08
Maßnahme im Bau

5410-750

7.54100019

78720020 Neugestaltung Sattlergasse / Weinhofberg

5410-750

7.54100021

78720020 Karlstraße, Neugestaltung

5410-750

7.54100026

78720010 Lärmschutzprogramm - städt. Baumaßnahmen

5410-750

7.54100028

78720020 Verkehrsanbindung Wilhelmsburg - Planung

233.892,14 Maßnahme im Bau

5410-750

7.54100034

78720020 Sanierung Kreisstraße 9906, Göggl. Wald

390.188,05 Sanierung erfolgt 2018

5410-750

7.54100036

78720020 Öffentliche Grünfläche am Ziegelländeweg

5410-750

7.54100043

78720010 Hangsicherung Lindenhöhe/Fußweg HfG - Planung

5410-750

7.54100047

78720020 Sanierung Einsteinstraße

400.000,00 Sanierung erfolgt 2018

5410-750

7.54100049

78720020 Sanierungskonzept Ing. Bauwerke, Ludwig-Erhard-Brücke

298.994,45 Projekt in Planung

5410-750

7.54100053

78720010 Neubau Zentraler Omnibusbahnhof

100.000,00

5410-750

7.54100054

78720020 Sanierung Lautengasse Süd

5410-750

7.54100058

78720020 Sanierung Herdbrücke

5410-750

7.54100059

78720020 Wallstraßenbrücke -Blaubeurer-Tor-Brücke

177.274,48 Maßnahme im Bau

5410-750

7.54100062

78720020 Münsterplatz Ost - Flächenkomplettierung

150.000,00 Ausführung erfolgt 2018

5410-750

7.54100064

78720020 Elektr. Südbahn, Umb. Bahnüberg. Einsing

44.244,47 Maßnahme im Bau

5410-750

7.54100066

78720020 Neuordnung der Entwässerung B 10

26.438,00 Maßnahme im Bau

5410-750

7.54100201

78730010 Lichtkonzept Ulm 1

17.345,04 Fortführung des Projekts

5410-750

7.54100202

78730020 Erneuerung Straßenbeleuchtung

5410-750

775054100090 78720050 Erweit., Um- u. Ausbau von Verkehrseinrichtungen

5410-750

775054100290 78730020 Straßenbeleuchtung - Umbau

108

25.000,00
263.400,00 Fortführung des Projekts
1.143.798,41 Schlusszahlungen
60.000,00 Schlussrechnungen
149.460,15 Fortsetzung der Sicherungsmaßnahmen
11.600,00 Schlussrechnungen

68.800,00 Schlusszahlungen
1.443.108,24 Restarbeiten und Schlussrechnungen
55.886,27 Fortführung des Projekts

5.000,00 Schlusszahlungen
50.000,00 Planung erfolgt 2018

5.000,00 Schlusszahlungen
39.600,00 Schlusszahlungen

100.000,00 Fortführung des Projekts
9.800,00 Ausführung erfolgt 2018
54.500,00 Schlussrechnungen

Anlage 1
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2017, die in das Jahr 2018 übertragen werden
Profit
Center

Projekt /
Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

Ermächtigungsüberträge nach
2018 in €

Bemerkung

5410-751

7.54108029.01 78730010 Gemeindestraßen - Erschließung / Beleuchtung

20.000,00

5410-751

7.54108017.03 78730010 Gemeindestraßen - Erschließung / Verkehrsgrün

15.200,00

5410-752

7.54108500

78720010 Bau von Geh- und Radwegen

93.500,00 Maßnahme im Bau

5410-752

7.54108501

78720010 Fahrradstraße Zeitblomstraße

23.900,00 Schlussrechnungen

5460-750

77505460090 78730010 Parkierungseinrichtungen, Umrüstung Parkscheinautomaten

31.900,00 Schlussrechnungen der Tiefbauarbeiten

5460-750

77505460090 78730020 Parkierungseinrichtungen, Sanierung Parkleitsystem

40.000,00 Ausstehende Abrechnung

5470-750

7.54700001.50 78310040 Ausbau d. Linie 2, Öffentlichkeitsarbeit

64.457,00 Fortführung des Projekts

5470-750

7.54700002

78730010 Modernisierung von Haltestellen

190.000,00 Fortführung des Projekts

5470-750

7.54700004

78730010 Ausbau Fernbushalt Böfingen

244.722,80 Umsetzung in 2018

5470-750

775054700090 78720020 ÖPNV; Wartehallen/Haltestellenmobilar

5510-750

7.55100002

78730010 Glacispark

5510-750

7.55100011

78730020 Sanierung Spielplatz Friedrichsau

166.662,49 Maßnahme im Bau

5510-750

7.55100015

78730020 Sanier. kl. Ehinger Anlage - Glacispark

100.000,00 Ausführung in Abhängigkeit mit Linie 2

5510-751

7.54108018.01 78730010 Erschließung Quartiersplatz Lettenwald

5510-751

7.54108029.01 78730010 Erschließung Spielplatz Lindenhöhe 3. BA

5510-750

7.55400001

78730010 Freiwillige Landschaftsentwicklung

Zwischensumme Verkehrsplanung und Straßenbau

26.100,00 Ausstehende Abrechnung
6.000,00 Fortführung der Maßnahmen

150.000,00 Maßnahme im Bau
15.000,00 Restarbeiten
8.000,00 Schlusszahlungen
9.032.962,52

Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm
5520-750

7.55200003

78720010 Hochwasserschutz Friedrichsau Ulm

5520-750 7.55200005
78730020 Verlegung Verdolung Örlinger Bach
Zwischensumme Entsorgungsbetriebe

710.000,00 Maßnahme im Bau
345.000,00 Verzögerung in der Abwicklung
1.055.000,00

Friedhofs- und Bestattungswesen
5530-760

7.55300006

78710020 Sanierung Ortsteilfriedhöfe

5530-760

776055300090 78310010 Bestattungswesen - Betriebseinrichtung

Zwischensumme Friedhofs- und Bestattungswesen

312.032,08 Maßnahme in Planung
30.000,00 Beschaffungen erfolgen 2018
342.032,08

Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt

15.478.027,22

Summe Auszahlungen

32.176.858,52

Gesamtsumme Finanzhaushalt

28.314.628,52

109

110

8

7

6

0,00

2.123.624,62

0,00

0,00

0,00

0,00

Verrechnung eines
Fehlbetragsanteils des
ordentlichen Ergebnisses auf das
4
Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6
des Gesetzes zur Reform des
Gemeindehaushaltsrechts

5

43.466.482,17

Zuführung eines Überschusses
des ordentlichen Ergebnisses zur
3
Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses

Ausgleich eines Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses durch
Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses
Ausgleich eines Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses durch
einen Überschuss des
Sonderergebnisses
Zuführung eines Überschusses
des Sonderergebnisses zur
Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses
Ausgleich eines Fehlbetrags des
Sonderergebnisses durch
Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des
Sonderergebnisses

0,00

43.466.482,17

2

1

2.123.624,62

Ordentliches
Ergebnis

Sonderergebnis

Abdeckung vorgetragener
2 Fehlbeträge aus dem ordentlichen
Ergebnis

Ergebnis des Haushaltsjahres bzw.
1
Anfangsbestände

Stufen der ergebnisverwendung und
des Haushaltsausgleichs

0,00

0,00

3

Vorjahr

0,00

0,00

4

5

0,00

0,00

EUR

zweitvorangedrittvorangegangenen Jahr gangenen Jahr

Ergebnis des Haushaltsjahres vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen
Ergebnisses aus dem

0,00

43.466.482,17

180.656.630,57

6

Ordentlichen
Ergebnisses

0,00

2.123.624,62

86.652.316,23

7

Sonderergebnisses

Rücklagen aus
Überschüssen des

Festellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses

0,00

1.008.517.964,67

8

Basiskapital

Anlage 2

0,00

2

1

0,00

0,00

Ordentliches
Ergebnis

Sonderergebnis

0,00

3

Vorjahr

1.008.517.964,67

0,00

1.008.517.964,67

0,00

0,00

8

972.267.938,36

88.775.940,85

0,00

88.775.940,85

0,00

7

17 Endbestand Basiskapital

224.123.112,74

0,00

224.123.112,74

6

Sonderergebnisses

Basiskapital

-36.250.026,31

0,00

5

Ordentlichen
Ergebnisses

Rücklagen aus
Überschüssen des

Berichtigungen der Wertansätze
der Eröffnungbilanz durch
16
Verrechnung mit dem Basiskapital
nach § 63 Abs. 1 GemHVO

0,00

4

EUR

zweitvorangedrittvorangegangenen Jahr gangenen Jahr

Änderung Basiskapital aufgrund Berichtigung der Wertansätze der Eröffnungsbilanz

Umbuchung aus den
Ergebnisrücklagen in das
14
Basiskapital nach § 23 Abs. 3
GemHVO
15 Endbestände

13 vorläufige Endbestände

Vorträge nicht gedeckter
Fehlbeträge des ordentlichen
10 Ergebnisses des Haushaltsjahres
sowie aus Vorjahren in das
Folgejahr
Verrechnung eines aus dem
drittvorangegangenen Jahr
11
vorgetragenen Fehlbetrags mit
dem Basiskapital
Verrechnung eines Fehlbetrags
12 des Sonderergebnisses mit dem
Basiskapital

Ausgleich eines Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses durch
9 Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des
Sonderergebnisses

Stufen der ergebnisverwendung und
des Haushaltsausgleichs

Ergebnis des Haushaltsjahres vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen
Ergebnisses aus dem

Festellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses

Anlage 2

111

Anlage 3

Übersicht über die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den verbindlich
vorgegebenen Produktbereichen und Produktgruppen
Ansatz
2017

Ergebnis
2017

Produktbereich 11 Innere Verwaltung

+

Erträge

17.191.746

20.705.426

=

Aufwendungen

-81.390.943

-83.516.007

Saldo ordentliches Ergebnis

-64.199.196

-62.810.581

Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung

+

Erträge

13.577.112

14.775.021

-

Aufwendungen

-24.160.643

-23.453.074

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-10.583.531

-8.678.053

darunter Produktgruppe 12.60 Brandschutz

+

Erträge

1.414.887

1.483.710

-

Aufwendungen

-6.951.034

-6.779.326

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-5.536.147

-5.295.616

24.413.778

24.904.196

-22.529.610

-22.248.840

1.884.168

2.655.356

1.093.254

1.167.987

Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben

+

Erträge

-

Aufwendungen

=

Saldo ordentliches Ergebnis

Produktbereich 25 Museen, Archiv, Zoo

+

Erträge

-

Aufwendungen

-4.777.059

-5.230.538

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-3.683.805

-4.062.551

Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen

+

Erträge

9.905.900

10.759.440

-

Aufwendungen

-20.194.854

-20.752.727

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-10.288.954

-9.993.287

Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken,
kulturpädagogische Einrichtungen

+

Erträge

375.921

374.828

-

Aufwendungen

-4.082.289

-4.108.904

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-3.706.367

-3.734.075

505.600

1.164.561

Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege

+

Erträge

-

Aufwendungen

-3.764.866

-3.862.491

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-3.259.266

-2.697.930

38.633.683

38.658.002

Produktbereich 31 Soziale Hilfen

+

Erträge

-

Aufwendungen

-84.676.250

-82.988.195

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-46.042.567

-44.330.192

16.331.050

16.907.764

darunter Produktgruppe 31.10 Grundversorgung und
Hilfen nach SGB XII

+

Erträge

-

Aufwendungen

-49.898.489

-50.256.414

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-33.567.439

-33.348.650

112

Anlage 3

Ansatz
2017

Ergebnis
2017

darunter Produktgruppe 31.20 Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach SGB II

+

Erträge

-

Aufwendungen

=

Saldo ordentliches Ergebnis

9.403.774

9.066.219

-17.561.412

-17.579.503

-8.157.638

-8.513.284

29.054.699

30.239.175

Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

+

Erträge

-

Aufwendungen

-67.603.417

-69.432.471

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-38.548.718

-39.193.297

darunter Produktgruppe 36.30 Hilfe für junge Menschen
und ihre Familien

+

Erträge

4.655.676

4.916.018

-

Aufwendungen

-16.334.189

-16.662.125

Saldo ordentliches Ergebnis

-11.678.513

-11.746.107

22.850.080

23.659.982

=

darunter Produktgruppe 36.50 Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege

+

Erträge

-

Aufwendungen

-44.646.057

-46.283.822

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-21.795.977

-22.623.841

50.000

24.521

Produktbereich 41 Gesundheitsdienste

+

Erträge

-

Aufwendungen

-394.800

-410.025

Saldo ordentliches Ergebnis

-344.800

-385.505

50.000

24.521

=

darunter Produktgruppe 41.10 Krankenhäuser

+

Erträge

-

Aufwendungen

-281.800

-282.025

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-231.800

-257.505

Produktbereich 42 Sport und Bäder

+

Erträge

1.431.928

1.305.753

-

Aufwendungen

-7.739.119

-7.007.141

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-6.307.191

-5.701.387

1.178.557

911.656

darunter Produktgruppe 42.40 Bäder

+

Erträge

-

Aufwendungen

-4.241.060

-3.423.262

Saldo ordentliches Ergebnis

-3.062.503

-2.511.606

252.828

392.110

=

darunter Produktgruppe 42.41 Sportstätten

+

Erträge

-

Aufwendungen

-435.586

-459.493

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-182.757

-67.383

Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung

+

Erträge

1.436.519

1.165.857

-

Aufwendungen

-4.879.909

-4.688.536

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-3.443.389

-3.522.679

1.621.769

1.909.822

Produktbereich 52 Bauen und Wohnen

+

Erträge

-

Aufwendungen

-3.091.170

-3.309.265

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-1.469.401

-1.399.444

113

Anlage 3

Ansatz
2017

Ergebnis
2017

Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung

+

Erträge

-

Aufwendungen

=

Saldo ordentliches Ergebnis

7.815.000

7.787.119

-40.000

-3.534

7.775.000

7.783.584

8.850.533

8.961.675

Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

+

Erträge

-

Aufwendungen

-36.056.886

-35.838.229

Saldo ordentliches Ergebnis

-27.206.352

-26.876.554

460.001

454.873

=

darunter Produktgruppe 54.70 Verkehrsbetriebe/ÖPNV

+

Erträge

-

Aufwendungen

-2.658.358

-2.801.722

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-2.198.357

-2.346.850

4.520.632

4.573.618

-10.111.665

-10.077.368

-5.591.034

-5.503.750

2.959.395

3.003.603

-3.034.697

-2.842.736

-75.302

160.867

Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege,
Friedhofswesen

+

Erträge

-

Aufwendungen

=

Saldo ordentliches Ergebnis
darunter Produktgruppe 55.30 Friedhofs- und
Bestattungswesen

+

Erträge

-

Aufwendungen

=

Saldo ordentliches Ergebnis

Produktbereich 56 Umweltschutz

+

Erträge

-

Aufwendungen

=

Saldo ordentliches Ergebnis

1.030.573

1.133.474

-1.779.518

-2.027.999

-748.945

-894.525

2.028.552

2.165.467

Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus

+

Erträge

-

Aufwendungen

-5.208.202

-4.977.217

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-3.179.650

-2.811.750

331.753.000

353.071.098

Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft

+

Erträge

-

Aufwendungen

-82.074.000

-97.447.997

=

Saldo ordentliches Ergebnis

249.679.000

255.623.101

329.585.000

349.747.061

darunter Produktgruppe 61.10 Steuern, allgemeine
Zuweisungen, allgemein Umlagen

+

Erträge

-

Aufwendungen

-75.170.000

-93.028.234

=

Saldo ordentliches Ergebnis

254.415.000

256.718.827

2.168.000

3.324.037

darunter Produktgruppe 61.20 Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft

+

Erträge

-

Aufwendungen

-6.904.000

-4.419.763

=

Saldo ordentliches Ergebnis

-4.736.000

-1.095.726

Produktbereich Summe

+

Erträge

-

Aufwendungen

=

Saldo ordentliches Ergebnis

114

495.290.200

524.847.040

-464.555.200

-481.380.558

30.735.000

43.466.482

Anlage 4

Verpflichtungsermächtigungen 2017

Produktgruppe

Projekt

Vorhaben

lt. Haushaltplan
2017
incl. Nachtrag
€

eingegangene
Verpflichtungen

Belastung des Haushaltsjahres

2017
€

2018

2019

2020

€

€

€

1133-160

7.11330001.01

Grunderwerb

2.600.000

2.600.000

2.600.000

1112-240

7.11120010

Unified Communications

1.350.000

55.000

55.000

1220-410

7.12200001

Neubau Verwaltungszentrums BD

3.000.000

0
0

211001-610

7.21100114

Neubau Grundschule Eichenplatz

250.000

2130-610

7.21300005

Sanierung Schulzentrum Kuhberg

1.400.000

0

4210-610

7.42100002

TSG Söflingen Sportopia-Zuschuss

2.102.600

0

4210-610

7.61200001.42

TSG Söflingen Sportopia-Darlehen

3.195.200

0

4210-610

7.42100003

BBU Orange Campus-Zuschuss

2.000.000

0

4210-610

7.61200001.42

BBU Orange Campus-Darlehen

3.167.000

0

4210-610

7.42100004

BBU Orange Campus-Zuschuss

1.918.200

0

3650-650

7.36500008

KITA Neunkirchenweg, Erweit./San.

400.000

0

3650-660

7.36500115

Umbau/Sanier. Kita Am Roten Berg 34

136.100

0

3650-660

7.36500116

Umbau/Sanier. Kita Abt-Ulrich-Str. 2

352.000

352.000

3650-660

7.36500118

Neubau Kita Mähringer Weg 53

830.000

0

3650-660

7.36500119

Ersatzbau KiTa Neunkirchenweg 65

868.000

0

3650-660

7.36500120

Ersatzbau KiTa Dreifaltigkeitsweg 21

1.083.000

0

362004-670

7.36300002

Einführung Open Web/FM

315.000

0

5230-710

7.52300005

Wilhelmsburg Sanierung Innenhof

802.000

783.000

783.000

5230-710

7.52300006

Wilhelmsburg Bau neuer Erschließungskern

500.000

469.000

469.000

352.000

1260-720

7.12609000

Feuerwehr Kraftfahrzeuge

1125-750

7.11250002

Baubetriebshof, Kaltwässerle, 2. BA

5410-750

7.54100009

Erneuerung von Signalanlagen

280.000

125.495

125.495

5410-750

7.54100014

Anschluss A8, Verl. Eisenlauer Weg

6.211.000

6.211.000

2.475.000

2.500.000

1.236.000

5410-750

7.54100018

Bahnbrücke Mergelgrube

2.121.000

2.121.000

936.000

900.000

285.000

5410-750

7.54100026

Lärmschutzprogramm

450.000

216.772

216.772

5410-750

7.54100028

Verkehrsanbindung Wilhelmsburg

492.000

12.915

12.915

5410-750

7.54100049

Sanierungskonzept Ing. Bauwerke

1.000.000

117.000

117.000

5410-750

7.54100064

Elektr. Südbahn, Umbau Bahnüberg.
Einsingen

1.760.000

1.760.000

1.760.000

5410-750

7.54100065

Elektr. Südbahn, Brücke Benzstraße

924.000

924.000

5410-750

7.54100202

Erneuerung Straßenbeleuchtung

200.000

0

1.740.000

759.500

75.000

0

5410-751

7.54108999.02

Gemeindestraßen - Erschließung

5410-751

7.54108999.03

Verkehrsgrün - Erschließung

5410-751

7.54108999.04

Straßenbeleuchtung - Erschließung

5410-752

7.54108500

Bau von Radwegen

250.000

250.000

250.000

1.770.000

114.000

114.000

200.000

0

50.000

0

924.000
759.500

5470-750

7.54700002

Modernisierung von Haltestellen

200.000

0

5510-750

7.55100011

Sanierung Spielplatz Friedrichsau

250.000

250.000

5510-750

7.55100015

San. Kl. Ehinger Anlage - Glacispark

200.000

0

5510-750

7.55100901

Umbau, Ergänzung von Spielgeräten

100.000

0

5510-751

7.54108999.01

Öffentl. Grün - Erschließung

275.000

230.000

230.000

44.817.100

17.350.682

11.505.682

250.000

4.324.000

1.521.000

115

116
336.537.639,95

2.3. Infrastrukturvermögen

Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden,
Stiftungen od. and. kommunalen Zusammenschlüssen

1.575.297.616,72 €

123.960.774,54

3.5. Wertpapiere

insgesamt

104.427.157,73

946.842,14

926.928,83

149.381.363,06

103.241.210,25

10.056.353,17

6.894.931,00

50.110.350,89

3.4. Ausleihungen

3.3. Sondervermögen

3.2.

3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen

Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel)

2.9. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung

2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

0,00

487.874.456,78

2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

2.4. Bauten auf fremden Grundstücken

199.766.033,84

2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Sachvermögen (ohne Vorräte)

224.243.186,34 € -

120.989.823,95

81.297,00

0,00

0,00

22.146.000,00

21.425.818,75

3.012.875,55

1.460.213,79

934.750,28

0,00

11.988.356,61

25.371.603,38

16.449.257,37

383.189,66

3

2

1.173.574,54

Vermögenszugänge
im Haushaltsjahr****

zum
01.01.
des Haushaltsjahres ***

0,00

140.887.004,41 € -

-95.060.621,15

-3.887.542,36

-946.842,14

0,00

0,00

-1.415.039,06

0,00

-3.667,00

-10.555,00

0,00

-3.689.674,00

-26.570.943,87

-9.302.119,83

4

Vermögensabgänge
im Haushaltsjahr

393.907,87 €

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-42.366.098,87

837.956,94

110.813,68

886.638,31

0,00

10.930.837,63

27.640.250,73

1.333.106,13

232.587,58

5 **

Umbuchungen
im Haushaltsjahr

Vermögensveränderungen

Nachrichtlich:
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse

23.065.152,00

1.486.462,28

-117.976,00

0,00

* "Anlagenspiegel"
** In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.9 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3)
*** entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres
**** einschließlich der nachaktivierten Buchwerte im Haushaltsjahr, deren Zugangsbuchung nicht über den Finanzhaushalt erfolgte
***** einschließlich der außerordentlichen Abschreibungen sowie der nachgeholten Abschreibungen aufgrund Nachaktivierung (nicht im Haushalt gebucht)

3.

2.

Immaterielle Vermögensgegenstände

1

Vermögen

Stand des Vermögens

Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO* - Jahr 2017 - in €

0,00

0,00

0,00

165.646,50 € -

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

535,50

26.435,00

2.847,00

0,00

0,00

16.906,00

118.923,00

6

Zuschreibungen
im HHjahr

-2.531.951,28

41.354.935,43 €

0,00

0,00

0,00

-6.595,54

-576.311,19

0,00

-3.483.291,88

-988.092,47

-84.649,09

0,00

-15.630.703,19

-19.578.279,96

-452.962,87

-554.049,24

7

Abschreibungen
im Haushaltsjahr*****

21.901.687,00

1.617.070.601,85

149.889.977,34

100.620.912,37

0,00

920.333,29

170.951.051,87

80.886.426,57

10.450.328,78

7.477.046,00

51.836.535,39

0,00

340.153.363,00

494.856.010,06

207.793.314,64

1.235.302,54

8

(∑ Sp. 2 bis 6)

am 31.12.
des Haushaltsjahres

Stand des Vermögens

Anlage 5

Anlage 6

Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO - Jahr 2017

Art der Forderungen

1

Gesamtbetrag am 01.01.
des Haushaltsjahres *

Zugänge
im
Haushaltsjahr

Abgänge
im
Haushaltsjahr

Zuschreibungen
im Haushaltsjahr

Abschreibungen
im Haushaltsjahr

Gesamtbetrag am 31.12.
des Haushaltsjahres

EUR
2

EUR
3

EUR
4

EUR
5

EUR
6

EUR

10.172.826,81

334.727.646,48

-333.074.308,34

0

0

7
11.826.164,95

2. Forderungen
aus Transferleistungen

7.667.011,50

16.098.971,96

-16.135.898,91

0

0

7.630.084,55

3. Privatrechtliche
Forderungen

7.970.488,78

243.131.477,05

-244.813.236,55

0

0

6.288.729,28

25.810.327,09

593.958.095,49

-594.023.443,80

0

0

25.744.978,78

1. Öffentlich-rechtliche
Forderungen

Summe aller Forderungen

* entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres (hier: 31.12.2016)

117

Anlage 7

Schuldenübersicht - Jahr 2017 - in €
Art der Schulden (Gliederung richtet sich
nach der Bilanz, Passivposten 4.1, 4.2 und
4.3 (Anleihen, Kreditaufnahmen inklusive
Kassenkredite und kreditähnliche
Rechtsgeschäfte)
1

GesamtGesamtbetrag am
betrag zum 31.12. des
01.01. des
HaushaltsHaushaltsjahres *
jahres

2

3

davon mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1
Jahr **

4

über 1 bis
5 Jahre ***

5

mehr als 5
Jahre ****

6

Mehr (+)
weniger (-) *****

7

121.571.768,32

110.765.263,78

7.757.437,58

23.831.940,48

79.175.885,72

-10.806.504,54

1.2.1 Bund

22.050,12

21.546,19

506,46

2.051,32

18.988,41

-503,93

1.2.2 Land

33.097,55

32.341,77

759,56

3.076,45

28.505,76

-755,78

100.000,00

100.000,00

100.000,00

121.416.620,65

110.611.375,82

7.656.171,56

23.826.812,71

79.128.391,55

-10.805.244,83

121.571.768,32

110.765.263,78

7.757.437,58

23.831.940,48

79.175.885,72

-10.806.504,54

95.778.575

91.217.316

1

Geldschulden

1.1 Anleihen
1.2 Kredite für Investitionen

1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände
1.2.4 Zweckverbände und dergleichen
1.2.5 sonstiger öffentlicher Bereich
1.2.6 Kreditmarkt

0,00

1.3 Kassenkredite
2.

Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen

Gesamtschulden

nachrichtlich:

3.

Schulden der Sondervermögen mit
Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne
Sondervermögen) 1)

3.1. Anleihen
3.2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen

-4.561.259

Verbindlichkeiten aus Krediten zur
3.3.
Liquiditätssicherung (Kassenkrediten)

3.4.

Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften

1) Darin sind rd. 20,4 Mio. € trägereigene Darlehen, die die Stadt an die EBU gewährt hat, enthalten

4.

Schulden insgesamt 1)

4.1. Anleihen
4.2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen

217.350.344

201.982.580

-15.367.764

4.3.

Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung (Kassenkrediten)

4.4.

Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften

2.448.038,10

2.388.438,52

-59.600

Summe 4.1 + 4.2 + 4.3. + 4.4

219.798.382

204.371.019

-15.427.363

* entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres
** Tilgung der Restschuld im 1. Folgejahr
*** Tilgung der Restschuld im 2.bis 5. Folgejahr
**** Tilgung der Restschuld ab dem 6. Folgejahr
***** Spalte 3 minus Spalte 2
Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden

118

Anlage 8

Wesentliche Abweichungen von den Haushaltsplanansätzen

Die Abweichungen werden je Kontenklasse dargestellt.
Sofern im Einzelfall eine Abweichung über 60.000 € gegeben ist, wird
diese gesondert dargestellt
Die Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr 2016 erhöhen die verfügbaren
Finanzmittel 2017 und werden bei der Berechnung der
Abweichung berücksichtigt.

119

Anlage 8

Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse

Bezeichnung

Abweichung
gegenüber
Ansatz *

Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)

* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag

ERGEBNISHAUSHALT - ERTRÄGE
30

Steuern und ähnliche Abgaben

14.282.363 Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Leistungen w. der Umsetz. der Grundsicherung Arbeitssuchende

31

Zuweisungen und Zuwendungen (nicht für
Investitionen), Umlagen und aufgelöste
Investitionszuwendungen und -beiträge

8.576.770 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft

Sonstige Transfererträge

Öffentlich-rechtliche Entgelte (ohne
Investitionsbeiträge)

Privatrechtliche Leistungsentgelte

o. 348

348

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

701.558

Zinsen, Darlehensrückflüsse und ähnliche
Erträge

48.005

Zuweisungen und Zuschüsse vom Land

791.908

FAG-Zuweisung Sachkostenbeiträge, ÖPNV

401.227

Zuw. lfd Zwecke v Land n §46a SGB XII

-540.083

Zuw. lfd Zweck Land, Ausgl.leist schul. Inklusion

117.543

Zuweisungen lfd. Zwecke übriger Bereiche

184.487

Zuweisungen vom Land an dem Aufkommen Grunderwerbsteuer

1.667.849

Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen
L i
Leistungsbeteil.
b il fü
für di
die Umsetzung
U
der
d Grundsicherung
G dih
für
fü Arbeit
Ab i

1.182.192
118 071
118.071

905.049 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen

1.174.205 Verwaltungs-/Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Grabnutzungsgebühren / Bestattungsleistungen

2.887.106 Miet- und Pachterlöse für bebaute / unbebaute Grundstücke
Nutzungsentgelte

120

-213.924
1.126.512
296.833
949.761
-72.390
1.185.938
-548.496

Erbbauzins

253.751

Verkaufserlöse

429.167

Erträge für Abgabe von Speisen an Dritte
Ersatz von Personalaufwand
Ersatz Sachaufwand / Ersatz gebäudebezogene Kosten

278.207
517.156
198.961

Schadenersätze

559.306

-254.974 Erstattungen vom Bund
Erstattungen vom Land

33.292

85.249

Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund

Erstattungen von Gemeinden und GV

36

3.188.327
527.965

Ablösebeträge Stell-/Spielplätze
34

-59.328
496.288
276.521

Kommunale Investitionspauschale

Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen
33

1.704.014

Zuweisungen aus der Stadtkreisschlüsselmasse
Zuweisungen an die Stadt als Stadtkreis

32

221.886
11.644.585

107.854
1.839.878
-2.101.701

Erstattungen von Zweckverbänden

-33.410

Erstattungen von verbundenen Unternehmen

-30.155

Erstattungen von übrigen Bereichen

-37.440

Anlage 8

Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse

Bezeichnung

Abweichung
gegenüber
Ansatz *

Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)

* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
37

Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen

35

Sonstige ordentliche Erträge

168.200

1.784.831 Konzessionsabgaben

-27.881

Erstattung von Steuern
Buß-/Zwangsgelder

15.753
257.164

Säumniszuschläge, Mahngeb. und ähnliche Nebenforderungen
Nachzahlungs-/Erstattungszinsen §223a AO

27.078
1.061.219

Ertrag aus Zuschreibungen

165.647

Erträge aus Auflösung von Rückstellungen

317.132

Andere sonstige ordentliche Erträge

-31.227

ERGEBNISHAUSHALT - AUFWENDUNGEN
40/41

Personal- und Versorgungsaufwendungen

42

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

-711.632
-3.449.226 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Unterhalt der Straßen, Wege, Plätze
Unterhaltung des beweglichen Vermögens
Mieten und Pachten
Bewirtschaftungskosten Gebäude und bauliche Anlagen
Heizung, Energie usw.
Reinigung
g g
Grundstücksabgaben
Grundsteuer/Grundstücksversicherungen
Haltung von Fahrzeugen
Aus- und Fortbildung, Umschulung
Besondere Verwaltung-/Betriebsaufwendungen
Ehrengaben
Aufwand für Straßenbeleuchtung
Aufwand für Straßenentwässerung
Kataloge
Aufwand für Werbung
Software und Hardware
Lehr- u. Unterrichtsmittel, Lernmittel, Kopierkosten
Baustoffe, Bestatt.art., Futtermittel, Lös.
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
Honoare

47

Planmäßige Abschreibungen

45

Zinsen, Gewährung von Darlehen und
ähnliche Aufwendungen

43

Transferaufwendungen (u.a. Abschreibungen
auf Investitionsförderungsmaßnahmen)

-250.095
-1.703.818
-1.691.057
186.885
549.892
-106.414
656.946
-23.416
-64.300
76.656
-93.583
-657.662
22.270
-145.201
-58.503
76.881
112.361
-270.456
-3.697
-90.151
199.052
-86.177

4.283.958
-276.181

15.300.582 Zuschüsse an verbundene Unternehmen
Zuschüsse an private Unternehmen

-388.538
-1.428.963

Zuschüsse an übrige Bereiche

59.407

Soziale Leistungen an Personen außerhalb von Einrichtungen

-10.753.724

Soziale Leistungen an Personen in Einrichtungen

10.452.938

Gewerbesteuerumlage
FAG Umlagen an das Land
Rückstellung FAG-Belastung

1.870.296
-241.114
15.800.000

121

Anlage 8

Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse

Bezeichnung

Abweichung
gegenüber
Ansatz *

Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)

* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
44

Sonstige ordentliche Aufwendungen

-5.563.444 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
Rechts- und Beratungskosten

-67.776

Aufwendungen für Schülerbeförderung

-193.715

5.203

Dienst- und Reisekosten

31.904

Telefon/Fax/Handy /Aufwendungen EDV

-238.445

Sonstige Geschäftsausgaben/vermischte Ausgaben

-153.433

Erstattungen an Gemeinden/Gemeindeverbände

350.446

Erstattungen an verbundene Unternehmen

129.919

Erstattungen an übrige Bereiche

-268.747

Leistungen bet.Umsetzungen Grundsicherung Arbeitssuch.

-374.581

Aufwendungen für Säumniszuschläge, Erstattungszins

352.310

Deckungsreserve

-1.700.000

Budgetüberschuss

-3.026.700

Übertrag vorabdotierte Sozialhilfe

-400.000

Von den im Ergebnishaushalt 2017 nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden rd. 7,8 Mio. € nach 2018 übertragen (siehe
Anlage 1) .

FINANZHAUSHALT - EINZAHLUNGEN
681

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

-6.005.974 vom Bund
vom Land
von Kommunen
Investitionszuschüsse von übrigen Bereichen

689

Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit

682/683 Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
684/685/ Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzvermögen
686
687

Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeiten

-103.377 Kostenerstattungsbeiträge
Erschließungsbeiträge

968.659 Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

122

-1.692.882
-10.814
22.066
-125.443

910.675

0

695.545 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen
Rückflüsse von Ausleihungen

FINANZHAUSHALT - AUSZAHLUNGEN
782

-347.905
-3.956.628

-4.295.602

739.208
-43.663

Anlage 8

Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse

Bezeichnung

Abweichung
gegenüber
Ansatz *

Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall)

* Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr erhöhen den Ansatz und werden bei der Abweichungsberechnung berücksichtigt
Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
787

Auszahlungen für Baumaßnahmen

-26.755.591 Neubau von Hochbaumaßnahmen
Erweiterungen Um- und Ausbau von Hochbaumaßnahmen

Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen

784/788 Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen

781

Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen

-9.179.445

Neubau von Tiefbaumaßnahmen

-3.374.016

Erweiterungen Um- und Ausbau von Tiefbaumaßnahmen

-8.858.728

Verkehrseinrichtungen

783

-2.443.848

-23.559

Auszahlung für neue sonst. Baumaßnahmen

-1.095.296

Auszahlung Umbau, Erweiterung, sonstige Anlagen

-1.780.699

-4.905.181 Einrichtung zentr. ZD/B
Betriebseinrichtung
Maschinen / Werkzeuge
Lehrmittel
Software

-14.818.703 Erwerb sonstiger Anteilsrechte an verb. Unternehmen
Gewährung von Ausleihungen

-619.870
-1.150.572
-489.385
-420.954
-2.224.001

-15.000.000
181.297

-8.182.951 Investitionszuwendungen an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen

-2.978.553

Investitionszuwendungen an übrige Bereiche

-5.204.399

Von den im Finanzhaushalt 2017 nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden rd. 32,2 Mio. € nach 2018 übertragen
(siehe Anlage 1).

123

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

EINZELNACHWEISUNGEN
der im Haushaltsplan veranschlagten Zuschüsse
an Verbände, Vereine und dergleichen
(Kostenart 43180000, Haushaltsplan Zeile 16)

Vergleich Plan 2017 - Rechnungsergebnis 2017
Allgemeines
Die Zuschüsse gelten in der Höhe der Ansätze mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung als
bewilligt, soweit die Bewilligung nicht durch Vermerk (Sachbeschluss, Einzelbewilligung) vorbehalten ist.
Die mit diesen Vermerken versehenen Ansätze oder die Ansätze ohne Bezeichnung eines Empfängers
bewirtschaften Gemeinderat oder Oberbürgermeister nach den Zuständigkeitsbestimmungen der
Hauptsatzung.
Soweit der Gemeinderat für die Bewilligung von Zuschüssen spezielle Förderrichtlinien erlassen hat,
werden die Ansätze vom Oberbürgermeister bewirtschaftet.
Der Gemeinderat hat am 3. Mai 2001 (GD 179/01) eine Zuschussrichtlinie erlassen.

124

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

BEREICH OBERBÜRGERMEISTER

Gegenstand

Kostenstelle/
Auftrag

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Erläuterungen

ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
Oberbürgermeister

1114-110 - FRAUENBÜRO
- Frauentreff Ulm e.V.

110260

4.500

4.400

4.400

0

0

Liegenschaften und Wirtschaftsförderung

1133-160 - LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG
- Fischereiverein Ulm/Neu-Ulm e.V.

160260

270

270

270

- Vogelzuchtverein Ulmer Spatz (Miete)

160260

180

180

180

500

500

91.000

89.600

Summe 1133-160

0

450

0
0

50

5710-160 - WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
- Ulmer City e.V.

160460

0 Erhöhung Zuschuss um

89.600

21.000 € jährlich für den
Zeitraum 2017 - 2019;
GD 331/16, 06.10.16

GESAMTSUMME

96.000

94.500

0

94.450

0

50

125

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

BEREICH ZENTRALE STEUERUNG UND DIENSTE

Gegenstand

Kostenstelle/
Auftrag

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Erläuterungen

ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
Zentrale Steuerung und Dienste
5750-250 Fremdenverkehr
- Zuschüsse an Verbände, Vereine u. dgl.;
Zuschüsse für andere Veranstaltungen
und für förderungswürdige Projekte

250260

2.300

2.200

3.448

- Ulmer Schifferverein e.V.

250260

3.700

3.700

3.522

178 Miete für Räume im
Gebäude Fischergasse 31
(Verrechnungsposten)

- Karnevalsgesellschaften für
Kinderfasching und Prunksitzung

250260

3.200

3.100

3.150

-50

- Kuhbergverein e.V. - Mietzuschuss für
Vereinsheim

250260

1.300

1.300

1.304

10.500

10.300

0

11.424

0

-1.124

10.500

10.300

0

11.424

0

-1.124

Summe 5750-250
GESAMTSUMME

126

-1.248

-4 Verrechnungsposten

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH KULTUR

Gegenstand

Kostenstelle/
Auftrag

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Erläuterungen

ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
2810-510 - SONSTIGE KULTURPFLEGE
- Akademietheater ulm e.V.

L51028100100

22.100

21.600

21.600

0 Budgetvereinbarung
2017-2019
GD 131/16,
FBA 11.11.2016

- Erwachsenenförderung

- Bundesverband Bildender
Künstlerinnen und Künstler
Bezirksverband Ulm e.V.

L51028100100

41.300

40.400

40.400

0 Budgetvereinbarung
2016-2018
GD 340/15, FBA
20.11.2015

- Betriebskostenzuschuss

- Dokumentationszentrum Oberer
Kuhberg Ulm e. V.

L51028100100

107.900

105.700

105.700

0 Budgetvereinbarung
2016-2018
GD 340/15, FBA
20.11.2015

- Betriebskostenzuschuss

- Europäische Donauakademie gGmbH

L51028100100

17.200

16.800

16.800

0 Ab 2015
GD 920/14, GR
18.12.2014

- Miet- und Betriebskostenzuschuss

- Förderkreis Bundesfestung Ulm e.V.
für museale Präsentation

L51028100100

- Freie Theatergruppen

L51028100100

9.900

9.700

9.700

0 Ab 2016
GD 348/15,
FBA 15.12.2015

7.100

7.100

7.078

22 Interne Verrechnung:
- TÜSAD rd. 3.090 €;
- Theaterwerkstatt rd.
3.090 €;
- Kradhalle rd. 920 €

- Mietkostenzuschuss für Obere Donaubastion

- Galerie Sebastianskapelle Ulm e.V.

L51028100100

7.000

5.320

5.320

0 Budgetvereinbarung
2018-2019 GD 905/17

- Griesbadgalerie, Martin Leibinger

L51028100100

10.200

10.000

10.000

0 Ab 2017
GD 905/16,
FBA 29.11.2016 sowie
GD 900/17, GR
19.07.2017

- Heyoka Theater e.V.

L51028100100

60.000

18.000

18.000

0 Budgetvereinbarung
2018-2020 GD 363/17,
FBA 17.11.2017

- Internationales Jugendcamp i.R.
Donaufest 2016 und 2018

L51028100100

10.000

0

0

0 GD 143/17,

- Künstlergilde Ulm e. V.

L51028100100

14.000

10.200

10.200

0 GD 905/17

L51028100100

57.100

55.900

55.900

0 Budgetvereinbarung

GR 22.03.2017

- Miet- und Betriebskostenzuschuss

- Kunstverein Ulm e.V.

2016-2018
GD 340/15, FBA
20.11.2015

- Betriebskostenzuschuss

- Landsmannschaft der Banater
Schwaben

L51028100100

8.200

- Literatursalon Ulm e.V.
- Literaturwoche

L51028100100

8.000

- Museum der Brotkultur

L51028100100

8.200

8.200

0

- Miet- und Betriebskostenzuschuss

0

0 Budgetvereinbarung
2018-2020 GD 905/17,
Projektförderung bis
2017

60.000

0

0 Einmalig in 2018 GD
313/17, FBA
17.11.2017
und GD 905/17

- Neugestaltung der Dauerausstellung

- Museumsverein Ulm-Söflingen e.V.

L51028100100

4.700

4.600

4.600

L51028100200

29.085

22.400

22.400

0

- Betriebskostenzuschuss

- Popbastion

0 GD 905/17 und GD
185/09, FBA
15.05.2009

- Radio free FM

L51028100100

5.000

5.000

5.000

0 Interne Verrechnung

- Mietkostenzuschuss

127

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH KULTUR

Kostenstelle/
Auftrag

Gegenstand

- ROXY gGmbH

L51028100100

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

369.400

322.900

0 Budgetvereinbarung

322.900

2017-2019 einmalig in
2017 40.000 €
GD 225/16,
FBA 24.06.2016
Dauerhafte Erhöhung
ab 2018 um 80.000 €
GD 220/17
FBA 23.06.2017
s. auch
Investitionskostenzuschüsse

- Programm- und Betriebskostenzuschuss

- Stadtverband für Musik und Gesang
Ulm e.V.

Erläuterungen

L51028100101-05

299.900

294.000

19.000

232.296

47.900

32.804

- Zuschüsse gemäß Richtlinie

0

Ab 2017 keine

0

0 Förderung

- Theater in der Westentasche

GD 226/16,

- Programm- und Betriebskostenzuschuss

L51028100100

0

0

0

0 FBA 24.06.2016

- für Bespielung Forumtheater Bibliothek

L51028100100

0

0

0

0 Verrechnungsposten

- für Bespielung der Friedrichsau

L51028100100

0

0

0

0 Verrechnungsposten

- T.Ü.S.A.D. Verein zur Förderung der
Theaterkunst Theater Ulüm

L51028100100

29.897

20.700

20.700

- Ulmer Autoren 81 e.V.

L51028100100

1.700

1.600

1.600

0

- Ulmer Paradekonzerte e.V.

L51028100100

8.700

8.500

8.500

0

- Verein zur Förderung der Freien Kultur L51028100100
Ulm e.V. Ulmer Zelt

53.400

52.300

52.300

0 GD 905/17

0 Budgetvereinbarung
2018-2020
GD 362/17, FBA
17.11.2017

- Programm- und Betriebskostenzuschuss

- Württembergisches
Kammerorchester

L51028100100

10.000

10.000

0 Budgetvereinbarung

10.000

2017-2019
GD 905/16,
FBA 29.11.2016

Förderung Kinder- und Jugendtheater
Institutionelle Förderung

0
0

- akademietheater ulm e.V.*

L51028100100

0

-

- Theater an der Donau*

L51028100100

0

-

- *Fusioniert ab 2017 zur
Jungen Ulmer Bühne (JUB)

L51028100100

321.405

315.005

- Erstes Ulmer Kasperletheater

L51028100100

Budgetvereinbarung
2015-2016
GD 212/14,
FBA 27.06.2014

0 Budgetvereinbarung

315.005

2017-2019 GD 132/16,
FBA 08.04.2016 und
GD 416/17 FBA
24.11.2017

20.395

19.995

0 Budgetvereinbarung

19.995

2015-2016
Budgetvereinbarung
2017-2019

- Kinder Theater-Werkstatt

L51028100100

0

5.000

5.000 Mittel für

0

Projektförderung 20172019,
GD 048/17,
FBA 17.02.2017

- Projektförderung

L51028100206

38.000

33.000

2.200

37.944

2.200

- Junge Bühne im Alten Theater

L51028100210

0

0

5.000

3.831

0

-4.944 Erhöhung s. Kinder
Theater-Werkstatt

1.169 Ab 2017 unter Betrieb
Altes Theater im Budget
KA siehe GD 132/16
FBA 08.04.2016

Summe

128

379.800

373.000

7.200

376.775

2.200

1.225

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH KULTUR

Kostenstelle/
Auftrag

Gegenstand

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Erläuterungen

Förderung Musik
Institutionelle Förderung
- Alte Musik Ulm e.V.

L51028100100

20.000

20.000

20.000

0

- Förderverein Wiblinger Kantorei e.V.

L51028100100

5.600

5.600

5.600

0

- KunstWerk e.V.

L51028100100

7.000

7.000

7.000

0

- Scherer Ensemble

L51028100100

10.000

10.000

10.000

0

- Sommerliche Ulmer Musiktage

L51028100100

4.500

4.500

4.500

0

- Verein für moderne Musik

L51028100100

6.000

6.000

- Projektförderung

L51028100100

24.600

24.600

17.515

32.091

9.630

394

77.700

77.700

17.515

85.191

9.630

394

Summe

6.000

Bugetvereinbarung
2016-2018
GD 252/15,
FBA 26.06.2015

0

Förderung Tanz
Institutionelle Förderung
- Strado Compagnia Danza

L51028100100

50.000

50.000

50.000

0

- Tanzfestival Ulm Moves

L51028100100

30.000

30.000

30.000

0

- Projektförderung

L51028100100

40.000

40.000

1.185

37.350

3.680

Sonderfaktor und
Budgetvereinbarung 2016-2018
GD 251/15,
FBA 26.06.2015

155 Mittelerhöhung ab
2017 GD 251/15,
FBA 26.06.2015

Summe
Summe 2810-510

120.000

120.000

1.185

117.350

3.680

155

1.829.300

1.621.600

44.900

1.568.510

63.400

34.600

7.900

7.900

1.837.200

1.629.500

2810-570 - STADTHAUS
- Förderung von Veranstaltungen im
Stadthaus

570060

2.380 Interne Verrechnung

5.520

- (Mietkostenzuschuss)

SUMME Zuschüsse für laufende Zwecke

44.900

1.574.030

63.400

36.980

INVESTITIONSZUSCHÜSSE
2520-510 DONAUSCHWÄBISCHES ZENTRALMUSEUM
- Investitionskostenzuschuss
Donauschwäbisches Zentralmuseum

7.25200004

35.000

0 Mittel für Aktualisierung

0

und Modernisierung der
ständigen Ausstellung
(2018-2021), gesamt
555 T€;
GD 363/16, FBA
07.10.2016 und GR
12.10.2016

2810-510 - SONSTIGE KULTURPFLEGE
- Kleinmaßnahmen sonstige
Kulturpflege
(Roxy)

751028100090

25.000

0 Mittel für

25.000

Ausstattungsgegenstände 2017-2019, GD
225/16, FBA
24.06.2016; Investition
Catering/Labor in 2018
GD 220/17,
FBA 23.06.2017

- Musikverein Wiblingen
- Anbau
Musikerheim
- Errichtung einer Hauptorgel in der
Wiblinger Klosterkirche

115.000

206.000

0 GD 410/17 FBA

0

17.11.2017 und 905/17

0

85.000

- Einmaliger Investitionskostenzuschuss 751028100090
Internationales Donaufest

0

0

356.000

110.000

0

84.500

25.500

0

2.193.200

1.739.500

44.900

1.658.530

88.900

36.980

SUMME Investitionszuschüsse
GESAMTSUMME

59.500

25.500

0 FBA vom 24.03.2017,

751028100090

GD 086/17

0 GD 016/15, 02.02.2015

129

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES

Gegenstand

Kostenstelle/
Auftrag

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Erläuterungen

ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
BILDUNG UND SPORT
2150-610 - SONSTIGE SCHULISCHE AUFGABEN U. EINRICHT.
L61021500300

85.000

85.000

75.192

9.808 Verrechnungsposten

- Abendrealschule
(Träger Kolping-Bildungswerk)
für die Benutzung städt. Schulräume
(Elly-Heuss-Realschule)

L61021500300

28.000

28.000

25.836

2.164 Verrechnungsposten

- Förderkreis Waldorf-Pädagogik
(Waldorfschule am Illerblick)

L61021500300

52.900

51.800

25.900

- Private Mädchenschule St. Hildegard

L61021500300

52.900

51.800

51.800

0

- Verein Freie Schule e. V.
(Waldorfschule)

L61021500300

52.900

51.800

51.800

0

- JAZz e.V. (Jung + Alt = Zukunft
zusammen e.V.)

L61021500300

3.300

3.200

3.200

- Abendgymnasium
Verrechnung für die Benutzung städtischer
Räume

25.900

0

0 GD 905/14 und 920/14,
GR 18.12.2014

Summe 2150-610

275.000

271.600

0

233.728

25.900

11.972

2710-610 - VOLKSHOCHSCHULE / FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE
- Ulmer Volkshochschule e.V.
- Betriebskostenzuschuss

0 Budgetvereinbarung bis 31.12.19

L61027100000

599.000

587.200

587.200

L61027100000

81.000

81.000

81.000

0 Verrechnungsposten

L61027100000

16.900

16.500

16.500

0 GD 324/16, FBA 05.10.16

- kontiki - Kulturwerkstatt für Kinder und L61027100000
Jugendliche, Jugendkunstschule der
Ulmer Volkshochschule
- laufender Zuschuss

162.500

159.300

159.300

0 Budgetvereinbarung

- Familienbildungsstätte Ulm e.V.

L61027100000

176.500

173.000

173.000

0 Budgetvereinbarung

- Raummiete in Schulräumen

L61027100000

1.500

1.500

1.116

384 Verrechnungsposten

1.037.400

1.018.500

GD 324/16, FBA 05.10.16

- Raummiete in Schulräumen
- Ulmer Volkshochschule e.V.
- lfd. Zusch. für "Denkstätte Weiße Rose"
- Personelle Betreuung, Ausstellung in VH

Summe 2710-610

0

1.018.116

0

400

4210-610 - FÖRDERUNG DES SPORTS
- Turn- und Sportvereine
- Mieten für städt. Turn- und Sporthallen,
Lehrschwimmbecken, Donauhalle, Stadion,
Bezirkssportanlagen, Westbad

L61042100101

627.000

627.000

654.935

-27.935 Verrechnungsposten

- Erbbau-und Pachtzinsen für städtische
Grundstücke, die Turn- und Sportvereinen
überlassen sind

L61042100100

213.000

213.000

195.342

17.658 Verrechnungsposten

Zwischensumme Verrechnungsposten
- Zuschüsse für Sport in vereinseigenen
Anlagen
- Turn- und Sportvereine
- Zuschüsse zur Förderung des Kinderund Jugendsports

840.000

840.000

0

850.277

L61042100102

398.400

398.400

59.900

409.855

48.445

L61042100103

348.000

348.000

314.325

33.675 Zuschuss je Kind bzw. Jugendlichem

-10.277

25 € p.a. ab 2014

- Zuschüsse zur Pflege der
Rasenspielfelder

L61042100104

- Zuschüsse für tatsächlich geleistete
Übungsstunden durch
Übungsleiter/innen mit Lizenz (sogen.
Übungsleiterzuschüsse) und
Zuschüsse für Vereinsmanager mit
Lizenz

L61042100105

130

0

64.000

64.000

65.625

-1.625 Zuschuss je Sportplatz
bis 1.250 €, je Kleinspielfeld
bis 625 €

167.000

167.000

170.246

-3.246 Zuschuss bis zu
2,15 € / Übungsstunde für
Lizenzstufe 1,
bis zu 3,00 € für Lizenzstufe 2,
lizenzierte Vereinsmanager pauschal
bis 300 € je Übungsleiter werden
max. 200 Übungsstunden gefördert.

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES

Gegenstand

Kostenstelle/
Auftrag

- Anstellung von DiplomL61042100106
Sportlehrern/innen über den
L61042100107
Stadtverband für Leibesübungen bei
voller Kostenübernahme durch die Stadt
bzw. Bezuschussung von bei Vereinen
angestellten Sportlehrern/innen
- Sonstige Zuschüsse, insbesondere
für Veranstaltungen wie
Meisterschaften,
Turniere, Länderkämpfe und Pokale

L61042100200

Zwischensumme Zuschüsse

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

337.400

289.400

Erläuterungen

-72.844 Reduzierung 2017 GD 177/16, FBA

362.244

27.04.16
Erhöhung 2018:
Weiterer Stützpunkttrainer, der nach
den Richtlinien bezuschusst werden
muss. SfS-Beschluss hierzu liegt vor.

39.700

38.900

1.354.500

1.305.700

32.758

59.900

1.355.053

6.142

0

10.547

Summe 4210-610

2.194.500

2.145.700

59.900

2.205.330

0

270

Zwischensumme Bildung und Sport

3.506.900

3.435.800

59.900

3.457.174

25.900

12.642

83.700

82.000

BEREICH SOZIALES
1114-670 KONTAKTSTELLE MIGRATION
- Ulmer Arbeitskreis zur Betreuung ausl.
Kinder und Jugendlicher

L67011140800

-10.000 GD 358/16, 05.10.2016

92.000

Budgetvereinbarung 2017-2019

Summe 1114-670

83.700

82.000

0

92.000

62.200

60.900

187.250

183.550

30.900

30.200

29.900

0

-10.000

311001-670 HILFE ZUR PFLEGE
- Förderverein Hospiz Agathe Streicher
(Ulmer Hospiz)

L67031100100

- Altenarbeit- Ambulante Hilfe
- Generationentreff

L67031100100

900 GD 044/17, FBA 08.02.2017

60.000

0

144.866

0

38.680

Förderrichtlinien - Beschluss des FBA
vom 27.04.2000 sowie 02.03.2011

300 Ab 2017 Erhöhung um 15.000 €

aufgrund Umwandlung von 2 FSJStellen in einen
Personalkostenzuschuss.

- Seniorenrat

L67031100100

6.100

5.900

3.900

2.000

- Gerontopsychiatrische
Betreuungsgruppen

L67031100100

12.000

11.700

6.250

5.450 Co-Finanzierung zur
Landesförderung

- Demenz
- Diakonie

L67031100100

11.950

11.650

7.750

3.900 FBA-Beschluss 27.04.2016, GD

- Paritätische Sozialdienste

L67031100100

11.950

11.650

11.650

0 FBA-Beschluss 09.12.2015, GD

- Wohnraumanpassung

L67031100100

8.300

8.100

0

- Mehrgenerationenwohnanlage am
Eselsberg

L67031100100

27.416

26.816

25.000

1.816

- Migration im Alter

L67031100100

12.000

11.700

0

11.700

- Niederschwellige, fallunspezifische,
sozialräumliche Angebote
- Projekte

L67031100100

28.300

27.700

7.600

L67031100100

9.830

8.400

24.316

165/16
510/15

8.100 FBA-Beschluss 7.11.2012, GD
393/12

20.100
-15.916 Projekte z.T. Co-Finanzierung zur
Landesförderung
2018: Umgliederung "Ansatz Ulmer
Film- und Fotoamateure" 1.230 €
(gehört zu Projekte)

- Psychologische Beratungsstelle
(Diakonie)

L67031100100

- Ulmer Film- und Fotoamateure

L67031100100

28.500

28.500

0 GD 379/17, FBA 08.11.17

28.500

GD 905/17,
Einjährig für 2018

0

1.230

1.230 Ab 2018: Umgliederung zu

0

"Projekte"

Summe 311001-670

249.450

244.450

0

204.866

0

39.580

311002-670 EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
L67031100200
- Sozialpsychiatrischer Dienst des RehaVereins für soziale Psychiatrie Donau-Alb
e.V.

45.000

47.000

45.000

2.000 GD 457/14;
2018 Reduzierung um 2.000 € (GD
326/17);
Budgetvereinbarung 2018-2019

131

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES

Gegenstand

- Kath. und Evang. Kirchengemeinde für
Telefonseelsorge

Kostenstelle/
Auftrag

L67031100200

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

14.284

13.984

Erläuterungen

0 GD 440/17, FBA 06.12.17

13.984

Budgetvereinbarung 2018-2019

- Amsel

L67031100200

900

800

0

- Caritas - Club Körperbehinderte

L67031100200

3.600

3.500

3.500

800

- Familienentlastenden Dienste

L67031100200

42.400

41.500

25.132

- Tagesstätte für psych. Kranke (RehaVerein)

L67031100200/
431810000

90.700

88.900

88.900

0 GD 325/17, FBA 04.10.2017

- Projekt Inklusion in Arbeit;
L67031100200
ESF Proj. Nr. 38554
Mariaberger Ausb. & Service gem.GmbH

70.700

58.000

58.000

0 GD 352/16 FBA 05.10.2016;

- Projekt Inklusionsarbeit
L67031100200
Stadtjugendring, Popbastion Region Ulm

0

- Projekt "Heyoka-Theater"

L67031100200

0

0

7.500

-7.500 Finanzierung aus Budgetguthaben

- Pojekt EHAP, Caritas

L67031100200

0

0

2.268

-2.268 Finanzierung über Einsparungen bei

0
16.368 Co-Finanzierung zum
Landeszuschuss

Finanzierung 2016 vorabdot. Bereich

0

-2.000 Finanzierung aus Budgetguthaben

2.000

der vorabdot. Eingliederungshilfe

der vorabdot. Eingliederungshilfe
Amsel und familienentlastenden
Dienste

- IBB Stelle

L67031100200

0

0

11.114

- IBB Stelle Rückzahlung Landeszuschuss
2016

L67031100200

0

0

971

267.580

253.690

45.000

0

Summe 311002-670

0

258.370

3.400

-14.514 Finanzierung über Landeszuschuss
-971 Rückzahlung Landeszuschuss 2016

3.400

-7.114

312001-670 LEISTUNGEN FÜR UNTERKUNFT UND HEIZUNG
- Projekt Drehscheibe Wohnraum

L67031200100

22.000

-22.000 GD 163/17; GR 10.05.17;
Laufzeit des Projektes 01.07.1730.06.20

- Sanierungskostenzuschuss/
Instandsetzung/Mietausfallgarantie

- Caritas

L67031200101

30.000

0

-28.800 Budgetvereinbarung 2018-2019;

28.800

GD 225/17; FBA 05.07.17

Jobcoach/Teilhabeplätze und
Arbeitslosenberatungszentren

Summe 312001-670

75.000

0

0

28.800

L67031400900

113.040

125.900

125.900

L67031400900

31.620

0

16.000

L67031400900

41.000

44.000

44.000

22.000

-50.800

314009-670 BÜRGERZENTREN
- Bürgerzentrum West /AG West
Ressourcenmanagement im Sozialraum
- AG West
- Quartierstreffs
- Café Canape

0 Betriebsträgervertrag
-16.000 GD 163/17, GR 10.05.17
0
0 Budgetvereinbarung 2018-2020
GD 200/17, FBA 08.11.17

- Dichtervierteltreff

L67031400900

10.200

10.000

- Biberacherstraße 35

L67031400900

10.200

10.000

10.000

- Begegnungsstätte Eichberg e.V.

L67031400900

10.200

10.000

16.600

- weitere Quartiertreffs

L67031400900

2.000

1.900

0

NIS Projekt Agnes-Schultheiß-Platz

L67031400900

0

0

32.684

GD 238/16,
FBA 01.06.2016
Orte der Begnung im
Quartier und
-6.600
Quartierssozialarbeit
Verlängerung der
Bundesförderung bis 2020,
dementsprechend Verlängerung CoFörderung der Stadt

0

10.000

1.900 weitere Orte der Begegnung im
Rahmen der Quartiertreffs

-32.684 Co-Finanzierung zur
Landesförderung aus dem Programm
für nichtinvestive
Städtebauförderung. Laufzeit bis
2020. Kosten für die Stadt Ulm ca.
15.000 € pro Jahr.

- Quartiersozialarbeit Völklingenweg

L67031400900

0

0

0

0

- ZEBRA - Zentrale Bürgeragentur

L67031400900

45.900

45.000

58.500

-13.500

- Engagiert in Ulm e.V.

L67031400900

85.800

84.100

85.200

-1.100 Budgetvereinbarung 2018-2020;
GD 077/17, FBA 08.03.2017

132

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES

Gegenstand

Kostenstelle/
Auftrag

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

- Stadtteilbudgets der regionalen
Planungsgruppen

L67031400900

3.500

3.400

3.000

- Sie'ste

L67031400900

60.000

45.600

70.600

Erläuterungen

400
-25.000 GD 392/17, FBA 08.11.2017
Budgetvereinbarung 2018-2020
Gesundheitsprävention 15.000 €
Finanzierung durch Fachbereich.
10.000 € Sonderzuschuss in 2017
aufgrund von Liquiditätsproblemen.

- Arbeitskreis Initiativen-Forum und KORN L67031400900

9.600

9.400

9.400

- Oase 65

L67031400900

4.100

4.000

0

- Freiwilligen Card

L67031400900

3.000

2.900

2.600

Projekt TEaCH

L67031400900

0

0

4.386

0 Budgetvereinbarung 2018-2020;
GD 076/17, FBA 08.03.2017

4.000
300
-4.386 Co-Finanzierung zur
Landesförderung (Förderperiode
2015-30.04.2018), Finanzierung
durch Fachbereich seit 2013

Summe 314009-670

430.160

396.200

0

478.871

0

-82.670

318010-670 FLÜCHTLINGSSOZ.ARB/KOORDINATION AU
- Familienplanung e.V.

L67031801000

30.000

4.100

-4.100 GD 905/17

L67031801000

16.250

4.100

-4.100 GD 905/17

L67031801000

38.700

L67031801000

13.000

3.300

-3.300 GD 905/17

L67031801000

40.000

0

0 GD 905/17

L67031801000

40.000

0

0 GD 905/17

- Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung

- Caritas Ulm-Alb-Donau
- Schwangerschafts-beratung, aufsuchendes
Angebot für Geflüchtete)

- Ev. Diakonie Verband
- Perspektiven- und Rückkehrberatung
- Erziehungsberatung

- RehaVerein

0 GD 905/17

- Behandlungszentrum für Folteropfer

- Caritas Ulm-Alb-Donau
- Beratung/Traumatherapie

- Oberlin e.V.

L67031801000

21.000

0

0 GD 905/17

- Diakonie
- Integrationsmanager

L67031801000

256.000

0

0 GD 239/17, FBA 05.07.2017

- IN VIA

L67031801000

Summe 318010-670

21.000
475.950

0 GD 905/17

0
0

0

11.500

0

-11.500

314005-670 - UNTERBRINGUNG, BETREUUNG WOHNUNGSLOSE
- DRK
- Übernachtungsheim

L67031400500

222.230

217.830

217.830

0 GD 044/17, FBA 08.02.2017

- Tagesstätte für Wohnungslose

L67031400500/
43180000

118.810

116.410

116.410

0 GD 044/17, FBA 08.02.2017

- Wärmestube für Wohnungslose

L67031400500/
43180000

36.600

35.800

35.800

0 GD 044/17, FBA 08.02.2017

- Beratungsstelle für Wohnungslose

L67031400500/
43180000

190.772

186.972

186.972

0 GD 044/17, FBA 08.02.2017

568.420

557.010

45.100

40.100

- Caritas

0

Summe 314005-670

0

557.012

0

0

3170-670 BETREUUNGLEISTUNGEN
- Verein Lebenshilfe Ulm/Neu-Ulm e.V. für L67031700100
Betreuungen

0 GD 377/17, FBA 08.11.2017

40.100

Budgetvereinbarung (2018-2020)

311007-670 - HILFE ZUR ÜBERWINDUNG BES. SOZ. SCHWIERIGKEITEN
- Frauen helfen Frauen, Frauenberatungsstelle L67031100700

84.800

83.100

83.100

4.500

3.900

3.900

89.300

87.000

37.600

36.800

0 Budgetvereinbarung 2018-2020;
GD 238/17, FBA 05.07.17

- Bahnhofsmission

L67031100700

Summe 311007-670

0

87.000

0

0

0

4140-670 SOZIALMEDIZINISCHE BERATUNG
- Aids-Hilfe Ulm/ Alb-Donau e.V.
-Betriebskostenzuschuss

L67041400800

36.800

0 Budgetvereinbarung 2018-2020
GD 378/17, FBA 08.11.2017

-Förderung Ausstieg aus der Prostitution
"PINK"

L67041400800

60.000

25.000

40.000

-15.000 GD 044/17, FBA 08.02.2017

133

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES

Gegenstand

- Universitätsklinikum Ulm

Kostenstelle/
Auftrag

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

EUR

EUR

EUR

EUR

L67041400800

18.750

- Beratung bei Problemschwangerschaften L67041400800

52.300

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

0

Erläuterungen

0

- Psychosoziale Krebsberatung Ulm

51.200

0 Budgetvereinbarung 2018-2020;

51.200

GD 073/17, FBA 08.03.2017

Beratungsstelle für Schwangerschaften und
Familienplanung des Vereins
Familienplanung e.V.

Summe 4140-670

168.650

113.000

32.500

32.500

0

128.000

0

-15.000

363002-670 FÖRDERUNG DER ERZIEHUNG IN DER FAMILIE
- Zuschuss für Babytasche

L67036300200

-12.500 GD 029/12, Beschluss des FBA

45.000

21.03.2012.
Die Mehrausgaben in Höhe von
45.000 € wurden 2017 durch
fallunspezifische
sozialraumübereifende Mittel
finanziert sowie die 12.500 € aus
Budgetübertrag vorabdot.
Jugendhilfe.

362004-670 - EINRICHTUNGEN DER JUGENDARBEIT
- Verbandliche Jugendarbeit /
Stadtjugendring

L67036200400

- Ferienangebote

L67036200400

714.400

673.800

-7.952 GD 307/14, Beschluss des FBA

681.752

08.10.14;
2018 Erhöhung um 40.600 € (davon
4.400 € einmalig für den
Kinderschutz in 2018);
GD 321/17; FBA 04.10.17
Budgetvereinbarung 2018 bis 2020
vorbehaltlich Beschlussfassung durch
den Gemeinderat.
Ergebnis 2017 inkl. 10.251,81 € für
Nachzahlung Hausnebenkosten.

66.300

65.000

-2.369 Abwicklung über Stadtjugendring,

67.369

GD 456/15; FBA 25.11.2015.
Ergebnis 2017 inkl. 14.869 aus MU
Nachzahlung.

- Verein Jugendfarm

L67036200400

59.700

97.700

0 Budgetvereinbarung 2018-2020;

97.700

GD 173/17, Beschluss FBA am
31.05.2017
Gesamtzuschuss 97.700 € (40.000 €
aus Budgetübertrag Jugendhilfe)

Summe 362004-670

840.400

836.500

22.500
52.800

22.000
51.700

0

846.821

0

-10.321

362002-670 - JUGENDSOZIALARBEIT
- Jugendberufshilfe
- AWO
- Andere Baustelle (Wege zur Arbeit)

L67036200202
L67036200202

0 GD 417/14, FBA 10.12.2014
0 Budgetvereinbarung 2018-2020;

22.000
51.700

GD 175/17, FBA 31.05.17

75.300

73.700

- Andere Baustelle (Kompetenzagentur)

Zwischensumme Jugendberufshilfe
L67036200202

50.200

49.200

0

73.700
49.200

ESF-Mittel Weiterleitung an Andere
Baustelle (Kompetenzagentur) und
Partner für Microprojekte

L67036200200

74.600

76.260

118.367

0

0
0 GD 434/15, FBA 25.11.15;
Cofinanzierung ESF-Projekt

-42.107 Weiterleitung EU-Gelder ESF Projekt
2015-2018 (keine städtischen
Gelder)

- Schulsozialarbeit
- Pestalozzi (Lernen fördern Ulm e.V)

L67036200201

53.900

52.800

52.800

0 Budetvereinbarung 2018-2020

- Anna-Essinger-Realschule (AWO)

L67036200207

46.100

45.100

45.100

0 GD 344/15; FBA 21.10.15
0 GD 344/15; FBA 21.10.15

GD 286/17; JHA 20.09.2017

- Anna-Essinger-Gymnasium (AWO)

L67036200201

46.100

45.100

45.100

- Eduard Mörike (AWO)

L67036200205

61.400

60.100

60.100

0 GD 344/15; FBA 21.10.15

- gewerbliche Schulen (Caritas)

L67036200201

92.000

90.100

90.100

0 GD 344/15; FBA 21.10.15

- Adalbert-Stifter (AWO)

L67036200209

92.000

90.100

85.097

5.003 GD 344/15; FBA 21.10.15

- HORIZONT, VABO-Klassen (Caritas)

L67036200201

59.200

0

59.200

-59.200 GD 056/17; JHA 22.02.17

450.700

383.300

Zwischensumme Schulsozialarbeit

134

0

437.497

0

-54.197

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Kostenstelle/
Auftrag

Gegenstand

- Caritasverband Baden-Württemberg für

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

L67036200202

96.000

94.100

800 GD 905/15

93.300

GD 380/14, Beschluss des FBA vom
12.11.2014

psychosoziale Beratungs- und ambulante
Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und
Suchtkranke (legaler Suchtmittelbereich)

- Drogenhilfe Ulm-Alb-Donau e.V.
- Psycholog. Beratungsstelle,
Schwerpunktpraxis (illegaler
Suchtmittelbereich)
- Kontaktladen für
Drogengebraucher/-innen

Erläuterungen

L67036200202

121.700

112.400

0 GD 905/15

112.400

GD 380/14, Beschluss des FBA vom
12.11.2014

L67036200202

141.700

138.900

75.475 Laufende Förderung ab 2016;

63.425

GD 530/15 FBA 09.12.15
Der Betrag im Ansatz ist ein
Maximalbetrag.

Summe 362002-670

1.010.200

927.860

0

947.889

0

-20.029

363003-670 - HILFEN FÜR JUNGE MENSCHEN UND FAMILIEN
Frauen und Familie
- Erziehungsberatung
- Kinderschutzbund

L67036300300

74.500

88.864

-15.864

- Begleiteter Umgang

L67036300300

15.000

73.000

0

0

- Starthilfe für Renovierung Räume

L67036300300

2.000

0

0

- Caritas
- Diakonie

L67036300300
L67036300300

118.400
118.400

116.000
116.000

120.568
120.568

-4.568
-4.568

- Familienzentren

L67036300300

60.700

45.700

45.000

Beschluss des JHA am
07.10.15/
FBA am 21.10.15;
GD 345/15

700 GD 089/14, JHA 13.03.2014;
2018 Erhöhung um 15.000 €, GD
161/17; FBA 31.05.17

Summe 363003-670
Zwischensumme SOZIALES

389.000

350.700

0

375.000

0

-24.300

4.725.410

3.921.010

0

4.101.228

25.400

-142.354

-4.063.364

Kinderbetreuung Ulm (KIBU)

3650* ZUSCHÜSSE FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
3650010166 - FÖRDERUNG VON KINDERN IN GRUPPEN 0-6 JAHRE
- Betriebskostenzuschüsse für
Kindergärten und Kindertagheime

L66036501100
(neu)
L66036500001
(alt)
L66036501101

20.505.950 20.700.950

168/17

- Zuschüsse für Betriebskindertages3.400.000
einrichtungen
3650010266 - FÖRDERUNG VON KINDERN IN GRUPPEN 7-14 JAHRE
- Betriebskostenzuschüsse für
Kindergärten und Kindertagheime

L66036501200

20.524 ÜPL-Mittel i.H.v. 57.000 €, GD

20.680.426

148.700

3.220.000

3.234.322

-14.322

148.700

152.365

-3.665

165.725

-3.500

GD 343/16, FBA 05.10.16,
GR 12.10.16;
GD 161/17; FBA 31.05.17
GD 316/17, GR 11.10.17
GD 240/17, FBA 05.07.17

3650020166 - FÖRDERUNG UND VERMITTLUNG VON KINDERN 0-6 JAHRE
- Ford./Vermittl.v.Kindern < 6J in
Tagespflege (Tagesmütterverein)

L66036502100

189.775

162.225

Der Zuschuss setzt sich
zusammen aus einem städt.
Zuschuss (2018: 74.500 €),
einem Anteil aus FAG-Mitteln
und dem Landeszuschuss nach
0
VwV Kindertagespflege;
GD 343/16, FBA 05.10.16,
GR 12.10.16;
Erhöhungen bei den FAGEinnahmen 2017 sowie ein höher zu
erwartender Landeszuschuss 2018
nach VwV-Kitapflege führen zu einer
Erhöhung des Zuschusses für den
Tagesmütterverein.

3650020266 - FÖRDERUNG UND VERMITTLUNG VON KINDERN 7-14 JAHRE
- Ford./Vermittl.v.Kindern < 14J in
Tagespflege (Tagesmütterverein)

L66036502200

14.325

13.875

13.875

- Essensgeldübernahme

L66036500003

40.000

40.000

10.574

24.298.750 24.285.750

0 24.257.287

0

28.463

32.531.060 31.642.560

59.900 31.815.688

51.300

-164.528

Zwischensumme KIBU
SUMME Zuschüsse für laufende Zwecke

29.427

135

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES

Gegenstand

Kostenstelle/
Auftrag

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Erläuterungen

INVESTITIONSZUSCHÜSSE
BILDUNG UND SPORT
211006-610 - GYMNASIEN
- Umbau und Erweiterung St. Hildegard-Schule
- Investitionszuschuss
7.21100603

407.000

500.000

17.399

420.915

98.617

-2.133 Gesamtzuschuss 4.005 T€
(Kostenfortschreibung GD 229/17)
(Anpassung Nachtrag 2017 und FFH
2018)

Summe 211006-610

407.000

500.000

17.399

420.915

98.617

-2.133

2710-610 - VOLKSHOCHSCHULE/FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE
- Investitionskostenzuschuss
Volkshochschule

761027100090

55.000

30.000

- Investitionskostenzuschuss
Familienbildungsstätte

761027100090

8.000

8.000

0 Budgetvereinbarung

30.000

GD 324/16, FBA 05.10.16

8.700

21.888

4.600

-9.788 Budgetvereinbarung;
ÜPL vom 22.11.2017 über 9.795 €
aus allg. Finanzmitteln.

Summe 2710-610

63.000

38.000

8.700

51.888

4.600

700.000

466.900

0

318.618

122.500

-9.788

4210-610 - FÖRDERUNG DES SPORTS
- Turn- und Sportvereine zum Bau und zur 761042100090
Sanierung von Sportstätten

25.783 Ansatz 17 i.H.v. 700 T€ über
Nachtrag um 233.100 € reduziert
(anteilige Finanzierung Projekt SV
Jungingen "Jungingen-FIT")
GD 081/17, GR 29.03.2017

- Sportvereinszentrum Jungingen

7.42100001

0

1.165.400

0

587.600

577.800

0 GD 081/17, GR 29.03.2017

- TSG Söflingen, Sportopia

7.42100002

2.102.600

879.200

0

0

879.200

0 GD 177/17, GR 10.05.2017

- BBU, Orange Campus

7.42100003

2.000.000

1.000.000

0

0

1.000.000

0 GD 249/17, vorbehaltlich
Beschlussfassung durch den
Gemeinderat

- Umkleidegebäude SSV/SSV Fußball

7.42100004

1.300.000

0

0

0

0

0 vorbehaltlich Beschlussfassung durch
den Gemeinderat

Summe 4210-610

6.102.600

3.511.500

0

906.218

2.579.500

25.783

BEREICH SOZIALES
PRC 311007-670 - HILFE ZUR ÜBERWINDUNG BES. SOZ. SCHWIERIGKEITEN
- Jugend- und Erwachsenenhilfe Seitz
gGmbH
- Übergangswohnmöglichkeit für junge
Erwachsene in besonderen
Lebenslagen
(Weyermannweg)

767031100790

76.000

0 GD 365/17, FBA 08.11.17

767036200490

0

40.000

767036200490

5.000

5.000

362004-670 - KINDER-/JUGENDARBEIT
- Verein Jugendfarm

34.700

6.028

34.000

34.672 GD 905/16; FBA 29.11.16

- Zuschuss für Sanierung

- Baukostenzuschüsse zu Neubauten von
Jugendräumen

30.000

-25.000 Beschluss des Gemeinderats vom
15.05.1999;
2016 einmalige Erhöhung
um 30.000 €

Summe 362004-670

5.000

45.000

0

32.000

34.700

6.028

64.000

9.672

ZUSCHÜSSE FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
211001-610 GRUNDSCHULEN
- Zuschuss Ausstattung Kita Unterweiler

7.21100105

838 Zuschuss für Ausstattungskosten, 3

31.162

Gruppen
Beschluss FBA 16.03.2016, GD
065/16;
Planansatz bei den Grundschulen, da
Neubau der Kita gemeinsam mit der
Schule erfolgte

3650-660 - KINDERBETREUUNG ULM
- Ausbau Kinderbetreuung für Unter-3-jährige
- Vorhaben 0115 - Umbau & Sanierung Kita

7.36500115

136.100

90.000

0

7.36500116

352.000

235.000

198.000

7.36500117

413.000

0

0

90.000 Beschluss FBA 16.03.2016, GD

Am Roten Berg 34

- Vorhaben 0116 - Umbau & Sanierung Kita

065/16

Abt-Ulrich-Str. 2

- Vorhaben 0117 - Ersatzbau Elisabethenstr.
37

37.000

0 Beschluss GR 29.03.2017, GD
054/17

0 Beschluss FBA 16.03.2016, GD
065/16

136

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES

Gegenstand

Kostenstelle/
Auftrag

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

EUR

EUR

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

Erläuterungen

EUR

EUR

7.36500118

830.000

553.000

0

Weg 51/Böhmeweg 17
- Vorhaben 0119 - Ersatzbau Neunkirchenweg 7.36500119
65 (nach Brand)

1.007.600

580.000

0

580.000

0 Beschluss GR 29.03.2017, GD

- Vorhaben 0120 - Ersatzbau

7.36500120

1.433.200

720.000

0

720.000

0 Beschluss GR 29.03.2017, GD

7.36500121

0

160.000

0

160.000

0

- Vorhaben 0122 - Dachsanierung Am Bürgele 7.36500122

245.000

0

0

0

0

150.000

150.000

218.632

95.000

101.368

- Vorhaben 0118 - Neubau Kita Mähringer

553.000 Beschluss FBA 16.03.2016, GD
065/16
054/17

Dreifaltigkeitsweg 21

- Vorhaben 0121 - Sanierung Haslacherweg

054/17

5

Sonstige Maßnahmen Baukostenzuschüsse zu Neubauten und
Sanierungen von Kindergärten
Summe 3650-660

766036500090

265.000

4.566.900

2.488.000

265.000

416.632

1.592.000

744.368

SUMME Investitionszuschüsse

11.220.500

6.614.500

325.799

1.832.843

4.338.717

768.739

GESAMTSUMME

43.751.560 38.257.060

385.699 33.648.531

4.390.017

604.211

137

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG, BAU UND UMWELT

Gegenstand

Kostenstelle/
Auftrag

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Erläuterungen

ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWECKE
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht (SUB)

5540-750 - LANDSCHAFTSSCHUTZ
- Bund für Umwelt und Naturschutz
- Betriebskostenzuschuss
- Zuschuss für Maßnahmen der
Umweltbildung
- Zuschüsse zur extensiven Landnutzung,
Flurbereinigung u.a.

L75055400100
L75055400100

11.200
5.700

10.900
5.500

10.900
5.500

L75055400100

0

16.000

0

0
0
16.000 Richtlinie zur Förderung des
Natur- und Umweltschutzes in
der Landwirtschaft vom
25.10.1988

Summe 5540-750

16.900

32.400

30.900

30.900

0

16.400

0

16.000

Feuerwehr (FW)

1260-720 - FEUERSCHUTZ
- Freiwillige Feuerwehr Ulm

720030

1.050 30,00 EUR je

29.850

Feuerwehrmann/frau;
Beschluss GR 16.07.2008

- Fahrzeugfreunde der Ulmer Feuerwehr
e.V.

720030

31.700

31.000

1.400 Beschluss FBA StBU 28.06.2011

29.600

für die Anmietung einer Halle
zur Unterbringung von FWOldtimer-Fahrzeugen

Summe 1260-720

62.600

61.900

0

59.450

0

2.450

1280-720 - KATASTROPHENSCHUTZ
- Verein für Rettungshunde

720560

200

200

200

0

- Deutsche Lebensrettungsgesellschaft

720560

200

200

200

0

400

400

Summe 1280-720

0

400

0

900

0

0

Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung (VGV)
5410-750 - GEMEINDESTRASSEN
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club

750560

Summe 5410-750

900

900

900

900

900

0
0

0

5470-750 - ÖPNV - FÖRDERUNG DES ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHRS
- Regio-S-Bahn Donau-Iller e.V.

750761

79.900

79.300

79.299

1 Stadt-UmlandMobilitätskonzeption
"Regio-S-Bahn Donau Iller"
Gesamtkosten rd.
224.000 €, davon:
2016 rd. 64.800 €,
2017 rd. 79.300 €,
2018 rd. 79.900 €.
GD 185/15, GR 17.04.2015

5610-740 - UMWELTRECHT
- Lärmschutzprogramm

L74056100500

100.000

50.000

108.027

-58.027 Beschluss Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung, Bau und
Umwelt vom 15.11.2011;
2017 überplanmäßige Mittel
i.H.v. 60.000 €

Zentrales Gebäudemanagement (GM)

5230-710 - HEIMATGESCHICHTLICHE BAUTEN
- Förderkreis Bundesfestung Ulm e.V.

792009

10.500

10.200

10.200

0 FBA Beschluss 15.12.15, GD
348/15

- Evang. Kirchengemeinde Ulm für
- Betriebskostenzuschuss
Münsterbauhütte

138

792013

111.100

108.900

108.900

0 Beschluss des GR vom
01.03.2000

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG, BAU UND UMWELT

Gegenstand

Kostenstelle/
Auftrag

- Bezuschussung von Unterhalts- und
792013
Pflegemaßnahmen der Kirchengemeinden
- Münster - Sanierung Hauptturm (Ostteil)

792013

Ansatz
2018

Ansatz
2017

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

3.000

2.900

567

250.000

200.000

200.000

Erläuterungen

2.333

0 Befristet 2015-2018.
In den Jahren
2015-2017 je 200 T€,
im Jahr 2018 250 T€;
gesamt 850 T€.
GD 360/14, GR vom 18.12.2014

Summe 5230-710

374.600

322.000

0

319.667

0

2.333

Tiergarten (TG)

2530-750 - TIERGARTEN
- Gesellschaft Neues Aquarium e.V.

750362

1.400

1.400

1.400

0

- Verein der Freunde des Botanischen
Gartens für die pädagogische Arbeit

750362

19.600

19.200

19.200

0

21.000

20.600

500

500

656.800

568.000

Summe 2530-750

0

20.600

0

0

Bestattungswesen (FR)

5530-760 - BESTATTUNGSWESEN
- Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge L76055300300

SUMME Zuschüsse f. laufende Zwecke

500

0

605.244

0

0

-37.244

INVESTITIONSZUSCHÜSSE
5610-740 - UMWELTRECHT
- Zuschüsse zur Förderung regenerativer
Energien

7 740 561000 90

250.000

250.000

78.237 Beschluss des Bauausschusses

171.763

vom 04.06.1991,
Grundsatzbeschluss 'Energie' am
18.10.2000

5510-750 - ÖFFENTLICHE GRÜNANLAGEN
- Förderprogramm Innenhöfe

7 750 551000 90

0

0

-6.794 Beschluss Fachbereichsausschuss

6.794

Stadtentwicklung, Bau und
Umwelt vom 08.07.2008;
Restmittel aus Vorjahren
vorhanden;
2017 überplanmäßige Mittel
i.H.v. 6.800 €

- DAV, Sektion SSV Ulm 1846
- Pump-Track-Strecke

SUMME Investitionszuschüsse
GESAMTSUMME

7 750 551000 90

120.000

0

0 GD 905/17, GR 13.12.17

0

Vorbehaltlich Sachbeschluss
(vorgesehen in 2018)

370.000

250.000

0

178.557

0

71.443

1.026.800

818.000

0

783.801

0

34.199

139

Anlage 9
Verzeichnis der Zuschüsse

ZUSAMMENSTELLUNG DER ZUSCHÜSSE
Ansatz
2018

Ansatz
2017

EUR

EUR

BEREICH OBERBÜRGERMEISTER
Ergebnishaushalt
96.000
Investitionshaushalt
0

Erm. a. VJ

Ergebnis
2017

Erm. i. FJ

Diff. Ans. +
ErmVJ
- Erg.
- Erm.FJ 2017

EUR

EUR

EUR

EUR

94.500
0

0
0

94.450
0

0
0

50
0

BEREICH ZENTRALE STEUERUNG UND DIENSTE
Ergebnishaushalt
10.500
10.300
Investitionshaushalt
0
0

0
0

11.424
0

0
0

-1.124
0

44.900
0

1.574.030
84.500

63.400
25.500

36.970
0

59.900 31.815.688
325.799 1.832.843

51.300
4.338.717

-164.528
768.739

605.244
178.557

0
0

-37.244
71.443

FACHBEREICH KULTUR
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt

1.837.200
356.000

1.629.500
110.000

FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Ergebnishaushalt
32.531.060 31.642.560
Investitionshaushalt
11.220.500 6.614.500

FACHBEREICH STADTENTWICKLUNG, BAU U. UMWELT
Ergebnishaushalt
656.800
568.000
Investitionshaushalt
370.000
250.000

0
0

INSGESAMT
Ergebnishaushalt
Investitionshaushalt

35.131.560 33.944.860
11.946.500 6.974.500

104.800 34.100.836
325.799 2.095.900

114.700
4.364.217

-165.876
840.182

GESAMTSUMME

47.078.060 40.919.360

430.599 36.196.736

4.478.917

674.306

140

Anlage 10

Ergebnisse der Fach-/Bereichsbudgets
sowie der Sonderbudgets

141

Anlage 10

Budgetabschlüsse 2017
Mit Ausnahme der Verrechnungen des Zentralen Gebäudemanagements (ILV GM Nebenkosten)
wird die Interne Leistungsverrechnung ab dem Jahr 2014 budgetneutral behandelt. Da es bei der
ILV GM Nebenkosten im Jahr 2017 insbesondere im Bereich der Reinigungsaufwendungen zu
deutlichen Abweichungen zwischen Planansatz und Rechnungsergebnis kommt, wurde 2016 auch
diese ILV flächendeckend bereinigt.

Ergebnis
€

Plan

1. Oberbürgermeister

einschl. Erm.-Übertrag VJ

Veränderung
€

€

A. Bereinigter Budgetüberschuss
Erträge

7.307.800

7.461.286,60

153.486,60

7.171.300,00
6.287.910,66
13.459.210,66

7.447.659,88
6.193.356,92
13.641.016,80

276.359,88
-94.553,74
181.806,14

6.151.410,66

6.179.730,20

28.319,54

Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetdefizit 2017

-28.000

davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2016
./. Verwendung 2017

-14.000
74.700
-12.900
61.800

Budgetübertrag nach 2018

47.800

C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:

-1.142.200

davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschriften
Grundstücksbewirtschaftungskosten "Sedelhöfe" Deckung aus FinHH
Rechts- und Beratungskosten "Sedelhöfe" Deckung aus FinHH
Minderertrag Zuschuss Projekt "DA Space"
Sondermittel für Unterhaltsmaßnahmen in den Ortsverwaltungen

556.700
120.000
120.000
192.000

Belastungen
Neutralisierung Mehrerträge aus Miet-/Pachterlöse
Neutralisierung Mehrerträge aus Erbbauzins
Neutralisierung Wenigerbedarf Grundstückskosten
Neutralisierung Wenigerbedarf Projekt "Vernetzte Mobilitätssysteme"
Neutralisierung Herstellung Parkplätze MZH Einsingen, Umschichtung in FinHH

828.600
151.000
94.300
100.000
97.400

142

Anlage 10

Plan

2. Zentrale Steuerung

einschl. Erm.-Übertrag VJ

Ergebnis
€

Veränderung
€

€

A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge

1.587.000,00

1.643.628,29

56.628,29

- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen

9.400.528,00
4.293.976,97
13.694.504,97

9.417.102,84
4.275.927,35
13.693.030,19

16.574,84
-18.049,62
-1.474,78

Budgetzuschuss

12.107.504,97

12.049.401,90

-58.103,07

Aufwendungen

B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2017

58.000

davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2016
./. Verwendung 2017

29.000
369.000
-98.466
271.000

Budgetübertrag nach 2018

300.000

C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:

939.264

davon Bereinigungen > 60.000 €
Belastungen
Neutralisierung Mehrertrag Ersatz v. Personalaufwand PRC 1121-220
Bereinigung Minderaufwand Personalaufwendungen
Neutralisierung Minderaufwand PRC 1121-220 Personalmanagement,
Neutralisierung Minderaufwand EDV-Steuerung
Minderaufwand Aufwandsammler / Regelaustausch

114.100
325.772
65.800
80.900
202.900

143

Anlage 10

Plan

3. Zentrale Dienste

einschl. Erm.-Übertrag VJ

Ergebnis
€

Veränderung
€

€

A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge

605.200,00

633.571,87

28.371,87

- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen

2.375.900,00
1.813.723,04
4.189.623,04

2.302.319,74
1.850.321,49
4.152.641,23

-73.580,26
36.598,45
-36.981,81

Budgetzuschuss

3.584.423,04

3.519.069,36

-65.353,68

Aufwendungen

B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2017
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2016
./. Verwendung 2017

65.000
33.000
316.000
-101.300
215.000

Budgetübertrag nach 2018

248.000

C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
davon Bereinigungen > 60.000 €
Belastungen
Einbau von 3 Büroräumen Frauenstr. 138,
Deckung für FinHH, finanziert aus Budgetübertrag.

144

5.700

65.000

Anlage 10

Plan

4. Bürgerdienste

einschl. Erm.-Übertrag VJ

Ergebnis
€

Veränderung
€

€

A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge

12.912.800,00

12.918.667,28

5.867,28

10.689.800,00
3.823.474,82
14.513.274,82

10.623.265,78
3.836.876,44
14.460.142,22

-66.534,22
13.401,62
-53.132,60

1.600.474,82

1.541.474,94

-58.999,88

Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2017
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2016
./. Verwendung 2017

59.000
29.000
457.000
0
457.000

Budgetübertrag nach 2018

486.000

C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:
davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschriften
Minderertrag Verwaltungsgebühren Meldewesen, Ausländerwesen
Belastungen
Neutralisierung Mehrertrag Benutzungsgebühren Sicherheit und Ordnung
Neutralisierung Mehrertrag Verwaltungsgebühren DLZ Melde-/Ausweiswesen
Neutralisierung Mehrertrag Bestattungen (Ersatz vom Sachaufwand)
Neutralisierung Mehrertrag Bußgelder (Verkehr und Bußgeld)
Neutralisierung Mehrertrag BD V
Neutralisierung Minderaufwand Sachaufwand BD V
Neutralisierung Minderaufwand Personalaufwand BD mit BD V

-1.419.740

81.900

84.700
141.800
61.500
260.400
343.700
85.900
335.900

145

Anlage 10

Plan

5. Kultur (ohne Sonderbudgets)

einschl. Erm.-Übertrag VJ

Ergebnis
€

Veränderung
€

€

A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge

501.900,00

507.148,54

5.248,54

- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen

1.833.171,00
2.807.873,19
4.641.044,19

1.831.109,96
2.743.272,23
4.574.382,19

-2.061,04
-64.600,96
-66.662,00

Budgetzuschuss

4.139.144,19

4.067.233,65

-71.910,54

Aufwendungen

B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag 2017
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2016
./. Verwendung 2017

72.000
36.000
16.000
-2.300
13.700

Budgetübertrag nach 2018

50.000

C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:

-492.560

davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschriften
Nutzungskonzept Wilhelmsburg (Umbuchung aus FinHH)
Belastungen
---

146

88.100

Anlage 10

6. Bildung und Soziales

A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss

Plan
einschl. Erm.-Übertrag VJ
€

Ergebnis
€

Veränderung
€

61.810.686,00

61.429.782,68

-380.903,32

40.746.900,00
73.677.358,76
114.424.258,76

40.849.782,05
73.463.142,68
114.312.924,73

102.882,05
-214.216,08
-111.334,03

52.613.572,76

52.883.142,05

269.569,29

B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetdefizit 2017
Finanzierung durch Kontrakte aus der vorabdot. Sozialund Jugendhilfe:
- Personalausgaben
- Sachausgaben
bereinigter Budgetüberschuss 2017
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2016
./. Verwendung in 2017

-270.000

30.000
187.300
-52.700
-26.000
288.000
-30.600
257.000

Budgetübertrag nach 2018

231.000

C. vorabdotierter Bereich 1)
Budgetübertrag 2016 vorabdotierte Jugendhilfe
./. Verwendung 2017 durch Kontrakte (vgl. B.)
Budgetübertrag 2017 vorabdotierte Jugendhilfe

741.016
266.900

Budgetübertrag 2016 vorabdotierte Eingliederungshilfe
./. Verwendung 2017 durch Kontrakte (vgl. B.)

185.400
87.500

Budgetübertrag 2017 vorabdot. Eingliederungshilfe
Budgetübertrag nach 2018 vorabdotierter Bereich

474.100

97.900
572.000

1) Über die Verwendung des Überschusses im vorabdotierten Bereich ist im Einzelfall ein Kontrakt zu schließen,
in dem die beabsichtigte Wirkung des zusätzlichen Mitteleinsatzes festgelegt wird. Der Betrag ist i.W. bereits
für die Finanzierung von Stellen im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kommunaler Sozialer Dienst und
Schulsozialarbeit sowie weitere Maßnahmen gebunden.
2) Zum 01.01.2018 wird ein neuer Kontrakt zur vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe geschlossen.

147

Anlage 10

D. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:

-4.520.150

davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschrift
Neutralisierung - Mindererträge Freizeitbad
Neutralisierung - Mindererträge Beschäftigungsförderung
Neutralisierung - Mehraufwendungen aus Mehrerträgen finanziert
Gutschrift Personalaufwand aufgrund Kontrakt Ressourcenmanagement
Gutschrift Personalaufwand aufgrund Kontrakt Eingliederungshilfe
Leistungszulagen
Neutralisierung - Personalmehraufwand Kinderbetreuung
Neutralisierung - Mehraufwand Kinderbetreuung
Neutralisierung - Finanzierung Personalkosten aus Budget Kontrakte
Neutrailisierung - Finanzierung Personalkosten aus Mehrerträgen

242.900
98.000
465.086
111.900
122.200
191.808
1.123.100
201.300
147.566
397.600

Belastungen
Neutralisierung - Mehrerträge Ganztagsbetreuung
Neutralisierung - Mehrerträge Erstattungen von Gemeinden (Sonderschulen)
Neutralisierung - Mehrerträge Bildungsmesse
Umschichtung Mehrerträge zu Personalaufwand
Umschichtung Mehrerträge für Aufwendungen im Ergebnishaushalt
Neutralisierung - Personalminderaufwand Flüchtlinge
Neutralisierung - Personalminderaufwand Beschäftigungsförderung
Neutralisierung - Personalminderaufwand Schulsozialarbeit
Neutralisierung - Minderaufwand Schülerbeförderung
Neutralisierung - Minderaufwand Ganztagesbetreuung
Neutralisierung - Minderaufwand Unterbringung Flüchtlinge
Neutralisierung - Minderaufwand Beschäftigungsförderung
Neutralisierung - Minderaufwand Jugendsozialarbeit Zuchüsse
Neutralisierung - Minderaufwand Nebenkosten Gebäude
Freizeitanlagen - Buchung LBBW-Darlehen erfolgt über Bilanzkonto

92.800
188.600
315.800
397.600
465.086
679.700
438.400
208.100
190.400
62.700
1.133.900
139.900
76.300
138.000
1.176.000

148

Anlage 10

Plan

7. Stadtentw., Bau und Umwelt

einschl. Erm.-Übertrag VJ

Ergebnis
€

Veränderung
€

€

A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge

45.991.370,41

46.054.870,03

63.499,62

Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen

33.200.400,00
46.553.524,82
79.753.924,82

32.746.012,14
46.939.724,22
79.685.736,36

-454.387,86
386.199,40
-68.188,46

Budgetzuschuss

33.762.554,41

33.630.866,33

-131.688,08

B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2017
davon 50% als Übertrag
Budgetübertrag aus 2016
./. Verwendung 2017

132.000
66.000
314.000
-15.376
299.000

Budgetübertrag nach 2018

365.000

C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt
Gesamtbereinigung - Nettobelastung:

-3.719.102

davon Bereinigungen > 60.000 €
Gutschriften
Neutral. Mindererträge Aufgabenübernahme Rettungseinheit Albabstiegstunnel
Neutralisierung Mindererträge Ablöse Stell-/Spielplätze
Neutralisierung Mindererträge Parkgebühren

132.600
72.400
145.500

Belastung
Neutralisierung Mehrerträge Mieterlöse Gebäude
Neutralisierung Mehrerträge Erstattungen v. Gemeinden - Feuerwehr
Neutralisierung Mehrerträge Verwaltungsgebühren (Bauordnung)
Neutralisierung Mehrerträge Umweltrecht für Altlasten
Neutralisierung Mehrerträge Verkaufserlöse Baubetriebshof
Neutralisierung Mehrerträge Benutzungsgebühren Tiergarten
Neutralisierung Mehrerträge Parkgebühren Tiefgarage Kornhaus
Neutralisierung Minderaufwand Honorare KOST 2020
Neutral. Minderaufwand Aufgabenübernahme Rettungseinheit Albabstiegstunnel
Neutralisierung Minderaufwand UH-Verkehrstechnik
Neutralisierung Minderaufwand Straßenbeleuchtung
Neutralisierung Minderaufwand Unterhalt Straßen
Neutralisierung Minderaufwand Straßenreinigung
Neutralisierung Minderaufwand Friedhof / Krematorium
Neutralisierung Minderaufwand Software Leistungsentgelte / Wartung
Neutralisierung Minderaufwand Personal

134.600
68.200
302.300
66.200
408.900
102.000
63.400
204.200
132.600
145.900
145.600
348.300
207.300
130.800
83.400
253.200

149

Anlage 10

Abschlüsse der kulturellen Sonderbudgets

1. Museum PRC 2520-520

A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge

Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€

Ergebnis
€

521.600

433.956

Aufwendungen
- Personalwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen

1.429.989
1.131.600
2.561.589

1.525.139
1.168.901
2.694.040

Budgetzuschuss

2.039.989

2.260.084

B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetdefizit 2017
Defizitabdeckung aus FINHH
Budgetdefizit aus 2016
./. Verwendung in 2017

-220.000
17.000
-410.000
0

Budgetübertrag nach 2018

-613.000

2. Musikschule PRC 2630-550

Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€

Ergebnis
€

A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge

1.692.000

1.740.567

Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen

1.965.020
1.309.193
3.274.213

1.973.020
1.237.560
3.210.580

Budgetzuschuss

1.582.213

1.470.014

B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2017

112.000

Budgetübertrag aus 2016
./. Verwendung in 2017

537.000
-33.400

Budgetübertrag nach 2018

616.000

C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt (Pos. > 60.000 €)
Belastungen
Neutralisierung - ersparte Personalkosten

150

100.000

Anlage 10

3. Theater PRC 2610-540

A. Budgetzuschuss
Erträge
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwendungen
- Belastung für ILV / kalk. Kosten
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss

Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€

Ergebnis
€

8.478.567

9.148.966

14.498.841
2.632.142

14.532.377
3.137.620

Teilbu 17.130.983

17.669.997

8.652.416

8.521.031

B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2017
Korrektur vorheriger Abschluss

131.000
-4.000
127.000

Budgetübertrag aus 2016
./. Verwendung in 2017

522.000
-75.901

Budgetübertrag nach 2018

573.000

C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt (Pos. > 60.000 €)
Belastungen
Neutralisierung - Mehrerträge Landeszuschuss
Neutralisierung - Mehrerträge Zuweisungen vom Land
für die Durchführung Theatertage Baden-Württemberg

4. Stadtbibliothek PRC 2720-560
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge

Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€

127.533
90.000

Ergebnis
€

374.800

373.650

Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen

2.221.420
1.126.456
3.347.876

2.141.544
1.128.845
3.270.389

Zuschuss

2.973.076

2.896.739

B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2017
Budgetübertrag aus 2016
./. Verwendung in 2017
Budgetübertrag nach 2018

76.000
38.000
-9.400
105.000

151

Anlage 10

5. Stadthaus PRC 2810-570
A. Bereinigter Budgetzuschuss
Erträge
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss

Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€

Ergebnis
€

715.000

807.246

790.120
380.870
1.170.990

814.688
484.670
1.299.358

455.990

492.113

B. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetüberschuss 2017

-36.000

Budgetübertrag aus 2016

95.000

Budgetübertrag nach 2018

59.000

C. Das Budget wurde wie folgt bereinigt (Pos. > 60.000 €)
Belastungen
Neutralisierung - Schadensersatz Gebäude

295.500

Teilbudget Schulen
Im Schulbudget sind nachfolgende Ausgabearten enthalten, die direkt der Budgetverantwortung der
einzelnen Schulen unterliegen. Der Haushalt 2017 weist folgendes Ergebnis aus:
Plan
€

Ergebnishaushalt
Unterh. Maschinen, Geräte dezentral
Bes. Verwaltungs-/Betriebsaufwend.
Lehr- und Unterrichtsmittel
Lernmittel
Druck-/Kopierkosten
Telefon/Fax/Handy (Grundgeb./lfd.Kosten
Summe
Finanzhaushalt
Maschinen, Werkzeuge > 1000 EUR
Lehrmittel > 1000 EUR
Sportgerätebeschaffung
Summe
Gesamtsumme

Ergebnis
€

Abweichung
€

639.570
198.070
1.000.600
1.558.700
0
88.300
3.485.240

346.660
335.289
1.210.952
1.538.015
206.613
19.092
3.656.621

-292.910
137.219
210.352
-20.685
206.613
-69.208
171.381

200.600
525.400
13.000
739.000

520.946
219.586
1.547
742.079

320.346
-305.814
-11.453
3.079

4.224.240

4.398.700

174.460

Ermittlung Budgetübertrag:

152

Budgetüberschuss 2017
Budgetübertrag aus 2016
Zusätzliche Deckungsmittel

-174.000
1.428.000
232.000

Budgetübertrag nach 2018 (gerundet)

1.486.000

Anlage 11

Entwicklung wesentlicher "Sparbücher"
in Mio. €

Verkehrsentwicklung
Reduzierung NettoNeuverschuldung
Summe

31.12.2015

31.12.2016

Zugang

RE 2017
Abgang

71,7
55,5

60,8
97,3

9,8
33,7

17,0
0,0

53,6
131,0

127,2

158,1

43,5

17,0

184,6

1)

davon 13,2 Mio. € im Basiskapital, 40,4 Mio. € in Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses

2)

davon 18 Mio. € im Basiskapital, 113 Mio. € in Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses

Das Sparbuch "Reduzierung Netto-Neuverschuldung" wird ab 2018 durch folgende
Sparbücher abgelöst
Allgemeines Sparbuch
Sanierungs- und Modernisierungsfonds
Zukunftsoffensive Ulm 2030
Summe

31.12.2017
1)
2)

01.01.2018
96,0
20,0
15,0
131,0

153

Anlage 12

Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2017 (§ 53 Abs. 2, Nr. 5 GemHVO)
Finanzrechnung
Nr.

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

1

Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn

2016

2017

EUR

EUR

1

2

14.437.542

23.822.751

2

+/-

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO)

100.057.808

86.816.355

3

+/-

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO)

-55.192.712

-67.425.078

4

+/-

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO)

-3.414.382

-10.806.505

5

+/-

Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen
(§ 50 Nr. 39 GemHVO)

-32.065.505

-27.109.081

6

=

23.822.751

5.298.443

7

+ Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende

123.960.621

149.889.824

8

- Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende

0

0

9

= liquide Eigenmittel zum Jahresende

147.783.372

155.188.267

10

- übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO)

34.831.960

40.002.059

11

+

nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren)
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

4.598.787

12.600.000

12

+

übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und
ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO)

3.726.100

3.862.230

13

= bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende

121.276.299

131.648.438

14

- davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 1)

700.621

739.824

15

-

63.676.873

90.916.499

16

= bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel

56.898.805

39.992.115

7.266.000

7.678.000

17

Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende
(§ 50 Nr. 42 GemHVO)

für sonstige bestimmte Zwecke gebunden

2)

nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO)

3)

1)

Geldvermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen (vergleiche Bilanzposition A1.3.5)

2)

Insbesondere Sparbuch Verkehrsentwicklung - Linie 2 (53,6 Mio. €), Sparbuch Sanierungs- und Moderniseirungsfonds (20,0 Mio. €),
Sparbuch Zukunftsoffensive Ulm - 2030 (15,0 Mio. €), Kunst am Bau (0,4 Mio. €) und Stellplatzablösebeträge für Parkbauten (1,9
Mio.€)

3)

2 v.H. des Durchschnitts der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre

154