Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
ZSD/F - Finanzen und Beteiligungen
Datum
26.08.2019
Geschäftszeichen
ZSD/F-B ma
Vorberatung
Hauptausschuss
Sitzung am 14.11.2019
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 20.11.2019
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Beteiligungsbericht 2019 (Jahresabschlüsse 2018)
Anlagen:
Anlage 1 - 24. Beteiligungsbericht 2019
GD 907/19
Antrag:
Den 24. Beteiligungsbericht 2019 auf Basis der Jahresabschlüsse 2018 und Wirtschaftspläne 2019
zur Kenntnis zu nehmen.
Heidi Schwartz
Zur Mitzeichnung an:
BM 1, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
1.
nein
nein
Aufgaben der Gesellschafterin Stadt Ulm, Beteiligungsrichtlinien
Nach § 103 Abs. 3 GemO ist die Gemeinde als Gesellschafterin hinsichtlich Zweckerfüllung
und wirtschaftlicher Führung zur Steuerung und Überwachung ihrer Unternehmen
verpflichtet. Diese Aufgaben haben sowohl Gemeinderat als auch Verwaltung
wahrzunehmen. Hierzu stellt der Beteiligungsbericht Basisinformationen und
Geschäftszahlen zur Verfügung.
Die Gemeinde ist seit dem Jahr 1999 verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht nach
§ 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu erstellen. Der
Beteiligungsbericht soll dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit Rechenschaft über die
Entwicklung des städtischen Handelns außerhalb des Haushalts geben. Auf diese Weise soll
ein Beitrag zu größerer Transparenz der Gemeinden hinsichtlich ihrer ausgegliederten
Aufgabenerfüllung geleistet werden. Damit ist der Beteiligungsbericht eine unentbehrliche
Informations- und Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat. Der Beteiligungsbericht
muss alle Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt Ulm
unmittelbar oder mit mehr als 50 Prozent mittelbar beteiligt ist, beinhalten.
Auf Grund der kommunalrechtlichen Bestimmungen hat die Stadt Ulm Regelungen für die
Zusammenarbeit zwischen den Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben mit dem
Beteiligungsmanagement der Stadt Ulm in den Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen
und in Beteiligungsrichtlinien (HA 12.06.2008, GD 135/08 und 11.12.2008, GD 496/08)
festgelegt.
2.
24. Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Ulm
Die Stadt Ulm hat ihren ersten Beteiligungsbericht im März 1996 erstellt. Herausgegeben
wird jetzt - auf Basis der Jahresabschlüsse 2018 und der Wirtschaftspläne 2019 - der
24. Beteiligungsbericht 2019.
2.1.
Gesetzliche Vorgaben
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist über die Unternehmen in
Privatrechtsform ausführlich zu berichten, an denen die Gemeinde:
unmittelbar mit mehr als 25 v.H. beteiligt ist:
SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH,
Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-GmbH (UWS),
Ulm Messe (UM),
Sanierungstreuhand Ulm GmbH (SAN),
-3
Ulmer Parkbetriebsgesellschaft mbH (PBG),
Projektentwicklungs-Gesellschaft mbH (PEG),
Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH (UNT),
Multifunktionshalle Ulm/Neu-Ulm GmbH (MFH),
Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH,
Donaubüro GmbH und
TechnologieFörderungsUnternehmen (TFU)
mittelbar mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist,
z. B. SWU - Tochtergesellschaften.
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in § 105 Abs. 2 folgenden
Mindestinhalt für das jeweilige Unternehmen vor:
Gegenstand des Unternehmens, Beteiligungsverhältnisse, Besetzung der Organe
(Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat)
Beteiligungen des Unternehmens,
Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens für das jeweilige
letzte Geschäftsjahr
die Grundzüge des Geschäftsverlaufs,
die Lage des Unternehmens,
Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt und
im Vergleich mit den Werten des vorangegangenen Geschäftsjahres die
durchschnittliche
Zahl der beschäftigten ArbeitnehmerInnen getrennt nach Gruppen sowie
die wichtigsten Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens.
Über den Mindesinhalt hinaus wurden insbesondere folgende weitere Angaben im
24. Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Ulm aufgenommen:
Konzerndarstellung,
Einbeziehung der Eigenbetriebe in die Berichtssystematik und
Mehrjährige Ergebnisauswertungen
Alle unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt Ulm sind im Überblick auf den
Seiten 8 bis 16 im 24. Beteiligungsbericht 2019 dargestellt.
2.2.
Abstimmung mit den Berichtsunternehmen
Der 24. Beteiligungsbericht wurde vom Beteiligungsmanagement der Abteilung Zentrale
Steuerung und Dienste/Finanzen und Beteiligungen (ZSD/F) erstellt. Alle
Unternehmensberichte sind mit den Geschäftsführungen oder den Betriebsleitungen der
Berichtsunternehmen abgestimmt. Dies gilt sowohl hinsichtlich der im Bericht getroffenen
wertenden Aussagen als auch aus Wettbewerbsgründen bezüglich der Veröffentlichung
von sensiblen unternehmensspezifischen Daten.
2.3.
Verfahrensweise
Aus Gründen der finanziellen Zusammenhänge und Verflechtungen zwischen Stadt und
Beteiligungsunternehmen wurde der Beteiligungsbericht seit 2011 zusammen mit dem
Haushaltsplan in die Gremien eingebracht und zur Kenntnis genommen.
-4Der Beteiligungsbericht wird im Hauptausschuss am 14. November 2019 vorgestellt und
zusammen mit der Haushaltseinbringung am 20. November 2019 dem Gemeinderat zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
2.4.
Änderungen gegenüber dem letzten Beteiligungsbericht
Gegenüber dem 23. Beteiligungsbericht ergab sich nur eine wesentliche strukturelle
Änderung bei folgender Beteiligung:
Die SWU Nahverkehr Ulm/Neu-Ulm GmbH wurde zum 1. Januar 2018 mit der SWU
Verkehr GmbH verschmolzen.