Jahresabschluss 2021
- Anlage 1 zu GD 940/22 -
Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadt Ulm wird gemäß § 95 b Abs. 1 S. 1 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 581,
ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Dezember 2020 (GBl. 2020, S. 1095, 1098)
hiermit aufgestellt.
Ulm, den 14.06.2022
Inhalt
1. ÜBERSICHTEN .............................................................................................................................. 8
1.1 Ergebnisrechnung ................................................................................................................... 8
1.2 Finanzrechnung ...................................................................................................................... 9
1.3 Bilanz ................................................................................................................................... 11
2. RECHENSCHAFTSBERICHT .......................................................................................................... 13
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Lage ............................................................................................ 13
2.2 Wirtschaftliche Lage der Stadt Ulm; Verlauf der Haushaltswirtschaft, wichtigste Ergebnisse des
Jahresabschlusses .................................................................................................................... 13
2.3 Zusammenfassende Darstellung Ergebnis Jahresabschluss 2021.............................................. 15
2.3.1 Ergebnisrechnung .............................................................................................................. 15
a) Auswirkungen der Corona-Pandemie ................................................................................... 16
b) Schwerpunktthemen und vorabdotierte Positionen 2021 ...................................................... 19
c) Entwicklung der Sparbücher ................................................................................................ 25
2.3.2 Finanzrechnung ................................................................................................................. 27
2.4 Erhebliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung 2021 im Vergleich zur Haushaltsplanung . 27
a) Ordentliche Erträge ............................................................................................................. 27
b) Ordentliche Aufwendungen ................................................................................................ 32
c) Außerordentliche Erträge und Aufwendungen...................................................................... 36
d) Kalkulatorische Zinsen ......................................................................................................... 37
e) Abschlüsse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets ............................................................... 37
2.5 Erhebliche Abweichungen in der Finanzrechnung im Vergleich zur Haushaltsplanung ............. 40
a) Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit .................................................. 40
b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ................................................................... 40
c) Ein- und Auszahlungen aus Krediten und inneren Darlehen .................................................. 45
d) Haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen ...................................................................... 46
2.6 Bilanz und Stiftungen............................................................................................................ 47
2.6.1 Hospitalstiftung ................................................................................................................. 47
2.6.2 Rechtlich unselbstständige Stiftungen der Hospitalstiftung .................................................. 48
a) Albert und Berta Eberhardt-Stiftung ..................................................................................... 48
b) Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad-Stiftung ..................................................................... 50
2.6.3 Rechtlich unselbstständige Stiftungen der Stadt und Hofgut Altheim ................................... 52
2.6.4 Stiftung Kultur und Bildung ................................................................................................ 54
2.7 Ziele, Strategien und Ausblick ............................................................................................... 55
2.7.1 Fachliche Ziele und Kennzahlen .......................................................................................... 55
2.7.2 Ausblick ............................................................................................................................ 60
3. ERGEBNISRECHNUNG 2021 ........................................................................................................ 61
3.1 Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses ........................................................... 61
3.2 Gesamtergebnisrechnung ..................................................................................................... 61
3.3 Teilergebnisrechnungen ........................................................................................................ 63
4. FINANZRECHNUNG 2021 ........................................................................................................... 78
4.1 Teilfinanzrechnungen............................................................................................................ 81
5. SCHLUSSBILANZ 2021 ................................................................................................................ 89
5.1 Bilanz ................................................................................................................................... 89
5.2 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre............................................................................... 91
6. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2021.................................................................................... 91
6.1 Grundsätzliches .................................................................................................................... 91
6.2 Ausübung von Wahlrechten .................................................................................................. 91
6.3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ..................................................................................... 92
5
6.3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen .................................................. 92
6.3.2 Entwicklung der Rückstellungen ...................................................................................... 93
6.3.3 Sonderergebnis .............................................................................................................. 93
6.3.4 Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit .......................... 94
6.4 Erläuterungen zur Finanzrechnung ........................................................................................ 94
6.4.1 Ausübung von Wahlrechten............................................................................................ 94
6.4.2 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Auszahlungen .................................................... 95
6.4.3 Weitere Angaben zur Finanzrechnung ............................................................................. 95
6.5 Erläuterungen zur Schlussbilanz............................................................................................. 97
6.5.1 Allgemeines ................................................................................................................... 97
6.5.2 Gliederung der Schlussbilanz........................................................................................... 98
6.5.3 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................................... 98
6.5.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ....................................... 100
a) Aktivierung von Eigenleistungen ................................................................................. 100
b) Buchungen gegen das Basiskapital.............................................................................. 100
6.5.5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen.................................................................... 101
Aktivseite (A) ................................................................................................................. 101
Vermögen (A. 1.) ........................................................................................................ 101
Immaterielle Vermögensgegenstände (A. 1.1) .......................................................... 101
Sachvermögen (A. 1.2) ............................................................................................ 102
Finanzvermögen (A. 1.3) ......................................................................................... 108
Abgrenzungsposten (A. 2.) ...................................................................................... 111
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A. 2.1) .......................................................... 111
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (A. 2.2) ........................................ 111
Passivseite (P) ................................................................................................................. 112
Eigenkapital (P 1.) ....................................................................................................... 112
Basiskapital (P 1.1) .................................................................................................. 112
Rücklagen (P 1.2) .................................................................................................... 113
Sonderposten (P 2.) .................................................................................................... 114
Rückstellungen (P 3.) .................................................................................................. 115
Verbindlichkeiten (P 4.) ............................................................................................... 118
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (P 5.) ................................................................ 119
6.5.6 Zusammenfassende Betrachtung ................................................................................... 121
7. ZUSAMMENGEFASSTE DARSTELLUNG der Pflichtangaben im Anhang gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO
................................................................................................................................................... 122
Anlagen (S. 127 ff):
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Übersicht Ermächtigungsüberträge
Feststellung Jahresergebnis
Übersicht Erträge und Aufwendungen Ergebnisrechnung zu den verbindlich
vorgegebenen Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten
Anlage 4:
In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 5:
Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 6:
Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 7:
Schuldenübersicht
Anlage 8:
Zuschussverzeichnis
Anlage 9:
Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche
Anlage 9 a: Budgetergebnisse der Sonderbudgets
Anlage 10: Entwicklung der "Sparbücher"
Anlage 11: Entwicklung der Liquidität
Anlage 12: Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit
6
Die Stadt Ulm legt nun mit dem Jahresabschluss 2021 den elften Jahresabschluss nach den
Regelungen des NKHR vor.
Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses sind:
Gesetz zur Reform des Gemeindewirtschaftsrechts vom 04.05.2009; Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 581, ber. S. 698), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Dezember 2020 (GBl. 2020, S. 1095, 1098);
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch
Verordnung vom 04. Februar 2021 (GBl. 2021, S. 192, 195) und Gemeindekassenverordnung
(GemKVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl.
2015, S. 1191, 1200)
Verwaltungsvorschrift über den Produktrahmen für die Gliederung des Haushalts, den Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und
Kontenrahmen) vom 24. Juli 2000 in der Fassung vom 30. August 2018 (GBl. 2018, S. 65)
Grundsätze ordnungsgemäßer öffentlicher Buchführung
Des Weiteren wurden bei der Vermögensbewertung die Leitlinien zur Kommunalen Kostenrechnung in Baden-Württemberg, der Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen
Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg (Leitfaden zur Bilanzierung)
sowie die Verlautbarungen der Gemeindeprüfungsanstalt zugrunde gelegt
Bestandteile des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss hat nach § 95 Abs. 1 GemO sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen
zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung und
- der Bilanz.
Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Dem Anhang sind nach § 95 Abs. 3 die Vermögensübersicht (§ 55 Abs. 1 GemHVO), die
Schuldenübersicht (§ 55 Abs. 2 GemHVO) und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu
übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
D. h. im Jahresabschluss werden die Ergebnis- und Finanzrechnung jeweils sowohl für die Gesamtstadt
als auch die einzelnen Teilbudgets dargestellt. Zusätzlich ist die Bilanz Bestandteil.
Zur Rechnungslegung 2021 wird für die Stadtverwaltung zudem eine differenzierte Auswertung der
Jahresergebnisse, bezogen auf die einzelnen Profitcenter (Aufbau analog zum Haushaltsplan), erstellt.
Diese ist aufgrund des Umfangs jedoch nicht Bestandteil dieses Dokuments.
Die Analyse und Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung des Jahres 2021 findet im Rechenschaftsbericht (vgl. Ziff. 2) statt. Die Bilanz wird unter Ziff. 6.5 erläutert.
Da es sich um den elften Jahresabschluss nach den Regelungen des NKHR handelt, sind die Werte von
2021 mit denen des Jahres 2020 vergleichbar. Eine Gegenüberstellung der einzelnen Werte nach § 47
Abs. 2 GemHVO ist somit möglich und wird in den nachfolgenden Darstellungen abgebildet.
7
1. ÜBERSICHTEN
1.1 Ergebnisrechnung
lfd.
Nr.
Gesamtergebnisrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Ergebnis
Ertrags- und Aufwandsarten
2020
2021
2021
EUR
EUR
EUR
1
2
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
EUR
3
4
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
287.296.372,19
239.295.000
306.954.597,09
67.659.597
2
+
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
203.476.982,60
182.616.600
199.622.135,57
17.005.536
3
+
Aufgelöste Investitionszuwendungen und
-beiträge
9.423.156,61
8.860.300
9.356.546,85
496.247
4
+
Sonstige Transfererträge
4.911.930,20
5.827.000
4.760.493,10
-1.066.507
5
+
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
22.879.423,51
26.374.500
24.663.810,89
-1.710.689
6
+
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
27.424.544,49
27.036.110
30.345.687,88
3.309.578
7
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
12.625.895,25
9.945.600
14.572.953,80
4.627.354
8
+
Zinsen und ähnliche Erträge
1.936.008,94
1.262.100
3.017.404,87
1.755.305
9
+
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
1.715.600,00
2.105.500
2.872.900,00
767.400
10
+
Sonstige ordentliche Erträge
14.410.781,46
34.796.200
14.693.487,28
-20.102.713
11
=
Ordentliche Erträge
12
-
Personalaufwendungen
586.100.695,25
538.118.910
610.860.017,33
72.741.107
-151.229.279,27
-160.750.239
-154.557.270,07
6.192.969
13
-
Versorgungsaufwendungen
-57.490,31
-50.000
-56.902,41
-6.902
14
-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-89.267.674,15
-98.233.600
-92.973.211,95
5.260.388
15
16
-
Abschreibungen
-47.402.130,19
-48.580.700
-50.105.812,22
-1.525.112
-
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-1.610.507,73
-2.600.000
-1.267.425,13
1.332.575
17
-
Transferaufwendungen
-222.972.389,43
-202.503.881
-244.222.004,94
-41.718.124
18
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-36.034.383,29
-39.819.316
-38.677.583,64
1.141.732
19
=
Ordentliche Aufwendungen
-548.573.854,37
-552.537.736
-581.860.210,36
-29.322.474
20
=
Ordentliches Ergebnis
37.526.840,88
-14.418.826
28.999.806,97
43.418.633
21
+
Außerordentliche Erträge
16.798.969,18
0
18.203.859,85
18.203.860
22
-
Außerordentliche Aufwendungen
-1.302.157,23
0
-11.025.621,90
-11.025.622
23
=
Sonderergebnis
15.496.811,95
0
7.178.237,95
7.178.238
24
=
Gesamtergebnis
53.023.652,83
-14.418.826
36.178.044,92
50.596.871
-37.526.840,88
0
-28.999.806,97
-28.999.807
0
14.418.826
0
-14.418.826
-15.496.811,95
0
-7.178.237,95
-7.178.238
26
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses
28
Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
30
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des Sonderergebnisses
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2021" (Spalte 2) wird der Planwert 2021 dargestellt. Beim Vergleich
Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu beachten, dass die aus 2020 übertragenen Ermächtigungen die zur
Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz jedoch nicht einbezogen
werden. Ebenso sind bei dieser Betrachtung die unterjährig zur Verfügung gestellten Mittel nicht
berücksichtigt.
8
1.2 Finanzrechnung
lfd.
Nr.
Gesamtfinanzrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Ergebnis
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
2020
2021
2021
EUR
EUR
EUR
EUR
1
2
3
4
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
281.318.674,50
239.295.000
310.355.743,40
71.060.743
2
+
Zuweisungen und Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
202.203.278,68
182.616.600
199.742.096,35
17.125.496
3
+
Sonstige Transfereinzahlungen
4.039.232,38
5.827.000
4.064.826,08
-1.762.174
4
+
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
22.083.133,76
26.374.500
22.113.852,25
-4.260.648
5
+
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
26.207.328,05
27.036.110
24.515.549,46
-2.520.561
6
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
12.908.695,32
9.945.600
14.329.141,45
4.383.541
7
+
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
2.239.129,89
1.262.100
3.308.719,69
2.046.620
8
+
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen
14.011.659,35
14.196.200
14.956.764,00
760.564
9
=
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
565.011.131,93
506.553.110
593.386.692,68
86.833.583
10
-
Personalauszahlungen
-150.348.087,01
-160.750.239
-153.957.792,92
6.792.446
11
-
Versorgungsauszahlungen
-57.490,31
-50.000
-56.902,41
-6.902
12
-
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
-88.550.907,19
-98.233.600
-90.305.968,51
7.927.631
13
-
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
14
-
Transferauszahlungen (ohne
Investitionszuschüsse)
15
-
16
-2.529.090,49
-2.600.000
-2.749.718,91
-149.719
-201.492.273,42
-202.503.881
-216.119.270,80
-13.615.390
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen
-37.257.726,86
-39.819.316
-37.444.121,56
2.375.194
=
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-480.235.575,28
-503.957.036
-500.633.775,11
3.323.261
17
=
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der
Ergebnisrechnung
84.775.556,65
2.596.074
92.752.917,57
90.156.844
18
+
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
6.932.281,48
8.585.800
4.693.358,67
-3.892.441
19
+
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
2.893.527,48
5.480.000
7.704.256,58
2.224.257
20
+
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
22.889.286,84
22.007.000
29.647.526,01
7.640.526
22
+
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
4.088.428,31
5.537.000
7.741.978,92
2.204.979
23
=
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
36.803.524,11
41.609.800
49.787.120,18
8.177.320
24
-
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
-15.571.514,36
-16.064.000
-12.210.891,39
3.853.109
25
-
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-31.090.039,78
-67.741.500
-51.998.340,94
15.743.159
26
-
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
-4.680.357,60
-6.225.700
-4.349.178,86
1.876.521
27
-
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
-22.440.000,00
-18.850.000
-17.459.400,00
1.390.600
28
-
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
-11.387.287,56
-10.826.700
-7.421.692,42
3.405.008
29
-
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
-734.368,78
-2.965.800
-628.764,50
2.337.036
30
=
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
-85.903.568,08
-122.673.700
-94.068.268,11
28.605.432
31
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
-49.100.043,97
-81.063.900
-44.281.147,93
36.782.752
32
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
35.675.512,68
-78.467.826
48.471.769,64
126.939.596
9
lfd.
Nr.
33
+
Gesamtfinanzrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Ergebnis
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
2020
2021
2021
EUR
EUR
EUR
EUR
1
2
3
4
Einzahlungen aus der Aufnahme von
Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren
Vorgängen für Investitionen
12.815.000,00
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
39.995.000,00
34.500.000
-21.685.000
- Aufnahme von Krediten
26.000.000,00
33.500.000
- Rückfluss von Kassenverstärkungsmitteln
13.995.000,00
1.000.000
12.815.000,00
11.815.000
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen
für Investitionen
-28.171.463,00
-9.500.000
-16.606.457,12
-7.106.457
davon:
34
-
-33.500.000
davon:
- Tilgung von Krediten
-22.621.463,00
-8.500.000,00
-10.241.457,12
-1.741.457,00
- Auszahlung von
Kassenverstärkungsmitteln
-5.550.000,00
-1.000.000,00
-6.365.000,00
-5.365.000,00
35
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit
11.823.537,00
25.000.000
-3.791.457,12
-28.791.457
36
=
Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum Ende
des Haushaltsjahres
47.499.049,68
-53.467.826
44.680.312,52
98.148.139
37
+
Haushaltsunwirksame Einzahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlung
von ang. Kassenmitteln, Aufn. von
Kassenkrediten)
239.885.383,72
178.542.516,36
38
-
Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Anlegung von
Kassenmitteln, Rückzahlung von
Kassenkrediten)
-288.512.981,62
-216.483.416,43
39
=
Überschuss/Bedarf aus
haushaltsunwirksamen Einzahlungen
und Auszahlungen
-48.627.597,90
-37.940.900,07
40
+
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
2.290.308,09
1.161.759,87
41
+/-
Veränderung des Bestands an
Zahlungsmitteln
-1.128.548,22
6.739.412,45
42
=
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende
des Haushaltsjahres
1.161.759,87
7.901.172,32
Anmerkung:
Erläuterung zu den Spalten: vgl. Ziff. 1.1
10
1.3 Bilanz
Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2021
§ 52 GemHVO
AKTIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2021
31.12.2021
1.
Vermögen
1.756.325.685,33 1.804.561.826,68
1.1
1.2
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachvermögen
2.544.502,54
2.439.082,54
1.177.301.971,37 1.192.994.246,05
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.3
Infrastrukturvermögen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
220.684.030,90
223.816.811,75
895.154,17
22.001.823,71
1.725.185,58
22.316.564,54
439.173.811,93
429.833.963,85
229.164,64
17.929.118,79
0,00
17.260.235,65
326.130.859,11
327.659.340,60
1.814,82
628.590,45
2.898,27
1.814,82
628.041,46
2.898,27
895.154,17
1.725.185,58
320.860,64
0,00
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Vorräte
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
55.012.570,94
11.280.080,00
12.823.728,75
661.517,10
111.535.372,64
54.145.961,79
10.664.597,00
13.519.538,16
618.065,13
132.735.967,77
1.3
Finanzvermögen
576.479.211,42
608.903.820,57
1.3.1
1.3.2
Anteile an verbundenen Unternehmen
Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in
Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen
kommunalen Zusammenschlüssen
Ausleihungen
Wertpapiere und sonstige Einlagen
241.196.534,06
235.777.263,14
920.333,29
112.814.263,32
167.750.775,54
920.333,29
121.795.779,28
195.750.774,54
584.142,14
166.479,01
584.142,14
166.479,01
1.3.4
1.3.5
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.3.6
Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus
Transferleistungen
28.808.756,41
24.857.137,99
1.3.7
1.3.8
Privatrechtliche Forderungen
Liquide Mittel
23.826.788,93
1.161.759,87
21.901.360,01
7.901.172,32
606.589,01
107.898,37
606.711,92
138.905,13
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
2.
Abgrenzungsposten
46.941.394,59
66.674.782,65
2.1
2.2
Aktive Rechnungsabgrenzung
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse
4.787.568,59
42.153.826,00
17.087.099,65
49.587.683,00
135.569,00
5.252,00
130.070,00
4.342,00
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
Bilanzsumme
1.803.267.079,92 1.871.011.931,81
11
Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2021
§ 52 GemHVO
PASSIVSEITE
Angaben in Euro
1. Eigenkapital
1.1
1.2
Basiskapital
Rücklagen
1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
1.2.3 Zweckgebundene Rücklage (Stiftungskapital)
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung
01.01.2021
31.12.2021
1.393.359.655,91
1.425.202.366,80
943.895.184,65
449.464.471,26
939.535.382,15
485.666.984,65
319.770.278,41
125.455.446,84
4.238.746,01
348.770.085,38
132.633.684,79
4.263.214,48
2.231.032,78
2.007.713,23
2.225.656,69
2.037.557,79
2.
Sonderposten
190.379.883,60
202.504.627,11
2.1
2.2
2.3
Sonderposten für Investitionszuweisungen
Sonderposten für Investitionsbeiträge
Sonstige Sonderposten
129.959.337,34
16.011.436,50
44.409.109,76
125.985.903,89
19.222.441,58
57.296.281,64
221.401,00
313.097,00
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
3.
Rückstellungen
76.718.012,97
102.201.626,83
3.1
3.2
3.5
3.7
Lohn- und Gehaltsrückstellungen
Unterhaltsvorschussrückstellungen
Altlastenrückstellungen
Sonstige Rückstellungen (Wahlrückstellungen)
2.672.672,57
912.660,52
10.042.779,88
63.089.900,00
3.215.932,59
921.890,53
9.202.703,71
88.861.100,00
4.
Verbindlichkeiten
127.893.109,27
125.606.468,04
4.2
4.3
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
102.094.190,91
2.364.503,96
91.852.733,79
2.283.657,65
5.976.481,60
13.877.994,67
4.4
Verbindlichkeiten, die einer Kreditaufnahme
wirtschaftl. gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung
0,00
252,20
4.5
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
6.139.323,85
11.318.608,95
6.260.262,26
11.331.819,67
5.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
14.916.418,17
15.496.843,03
1.803.267.079,92
1.871.011.931,81
Bilanzsumme
12
2. RECHENSCHAFTSBERICHT
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Lage
Trotz andauernder Pandemie und zunehmender Liefer- und Materialengpässe erholte sich die deutsche
Volkswirtschaft im vergangenen Jahr wieder. Nach dem Einbruch im Jahr 2020 stieg laut Statistischem
Bundesamt das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 2,7 %. Trotz dieses Zuwachses hat die
Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht.
Die Arbeitslosigkeit sank im Verlauf des vergangenen Jahres kräftig. Im Jahresdurchschnitt 2021 waren in
Deutschland 2,61 Mio. Personen arbeitslos, was einem Rückgang der Arbeitslosenquote um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 % bedeutet. Dies machte sich, ebenso wie die im Verlauf des Jahres 2021 gestiegene
Erwerbstätigkeit und die deutlich zurückgegangene Kurzarbeit, in einem merklichen Plus bei der
Lohnsteuer gegenüber dem Vorjahr bemerkbar.
Auch in Baden-Württemberg verzeichnete die Arbeitslosenquote einen Rückgang auf 3,9 %, nach 4,1 %
im Vorjahr. Nach wie vor weist Baden-Württemberg bundesweit nach Bayern die niedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland aus. Für den Stadtkreis Ulm lag die Arbeitslosenquote im Jahresmittel bei 4,0 %, im
Arbeitsagenturbezirk Ulm, der neben dem Stadtkreis Ulm den Alb-Donau-Kreis und den Landkreis
Biberach umfasst, lag sie bei 2,9 Prozentpunkten.
Die Steuereinnahmen von Bund, Länder und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Haushaltsjahr 2021 gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 um insgesamt 11,5 % auf 761,0 Mrd. €. Dieser außergewöhnlich kräftige Zuwachs war auf den pandemiebedingten Rückgang des Vorjahres zurückzuführen.
Für das Haushaltsjahr 2021 bezifferte auch das Land Baden-Württemberg in seiner NovemberSteuerschätzung die Steuermehreinnahmen für die Kommunen mit rd. 1,7 Mrd. €. Damit liegen die
Steuereinnahmen erstmals seit zwei Jahren wieder über dem Niveau vor der Corona-Pandemie.
Der Anstieg der Aufwendungen für soziale Leistungen ist bundesweit weiterhin ungebrochen und sorgt
für eine große finanzielle Belastung.
2.2 Wirtschaftliche Lage der Stadt Ulm; Verlauf der Haushaltswirtschaft,
wichtigste Ergebnisse des Jahresabschlusses
Insgesamt haben sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht in dem erwarteten und geplanten
Ausmaß auf den städtischen Haushalt ausgewirkt. Die Stadt Ulm kann für das Jahr 2021 wieder ein
deutlich positives Jahresergebnis feststellen. Dennoch bleibt dieses Ergebnis weiterhin geprägt durch die
Corona-Pandemie. Nicht zuletzt durch eine konsequente Krisenbekämpfung durch Bund und Land und
die spürbare wirtschaftliche Erholung konnten die Belastungen großteils aufgefangen werden.
Einzelheiten hierzu finden Sie in Ziffer 2.3.1.
Der Ergebnishaushalt schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von rd. 29,0 Mio. € ab
und liegt somit 43,4 Mio. € über dem Planansatz 2021.
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorab
zur Genehmigung vorgelegt. Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten
ergeben, wird - soweit sie in der Zuständigkeit des Hauptausschusses oder des Gemeinderates liegen - die
Genehmigung im Rahmen der Einbringung des Jahresabschlusses eingeholt.
13
Auflösung und Bildung von Rückstellungen
Die Rückstellung für FAG-Belastungen wurde 2021 planmäßig in Höhe von 20,6 Mio. € in Anspuch
genommen. Aufgrund hoher Gewerbesteuermehreinzahlungen von rd. 67,0 Mio. € wurden der
Rückstellung für FAG-Belastungen 45,3 Mio. € zugeführt zum Ausgleich der sich dadurch im Jahr 2023
ergebenden Mehrbelastung. Im Jahr 2021 ergibt sich dadurch ein Saldo in Höhe von 24,7 Mio. € an
Aufwendungen. Die Berechnung der Rückstellung für FAG-Belastungen erfolgt auf Basis der Differenz
zwischen dem ursprünglichen Planansatz und dem Rechnungsergebnis der Gewerbesteuereinzahlungen und Gewerbesteuerkompensationszahlungen.
Bei der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ergibt sich eine Erhöhung um 372 T€ (keine
Inanspruchnahme, keine Auflösung, 372 T€ Zuführung). Bei der Rückstellung für Altersteilzeit und
Langzeitkonten ergibt sich netto eine Erhöhung um 543 T€ (1,1 Mio. € Zuführung zur Rückstellung
für Altersteilzeit und Langzeitkonten und 513 T€ Inanspruchnahme). Die Rückstellung für
Straßenreinigung/Winterdienst erhöht sich netto um 334 T€ (keine Inanspruchnahme, 334 T€
Zuführung). Die Rückstellung für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen
wurde durch die Zuführung von 9 T€ auf 921 T€ erhöht. Die im Jahr 2018 gem. § 41 Abs. 1 Nr. 5
GemHVO gebildete Pflichtrückstellung für die Altlastensanierung des Braun-Areal (Moco) wurde im
Jahr 2021 mit 840 T€ in Anspruch genommen, weitere Zuführungen gab es in diesem Jahr nicht.
Rückstellungen für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen wurden 2021
nicht gebildet. Für Prozessrückstellung
wurden 365 T€ Rückstellungszuführung verbucht. Der Rückstellung für strittige Nachzahlungszinsen
wurde ein Betrag von 340 T€ zugeführt. Bewegung gab es bei der Wahlrückstellung gem. § 41 Abs.
2 GemHVO für coronabedingte Elternbeiträgeausfälle. Diese hat sich netto um 340 T€ reduziert (960
T€ Zuführung, 1.068 T€ Inanspruchnahme, 232 T€ Auflösung). .
Abgrenzung Ergebnishaushalt - Finanzhaushalt
Im Rahmen der Bewirtschaftung sind Umschichtungen zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt erfolgt.
Im Finanzhaushalt veranschlagte Mittel wurden für Hard- und Software (988 T€), für Dienst- und
Werkverträge mit Beratungsleistungen (986 T€), für den Unterhalt und die Bewirtschaftung von
Gebäuden, Maschinen und Infrastruktur (730 T€) im Ergebnishaushalt gebucht. Zudem wurden im
Finanzhaushalt veranschlagte Mittel für Beschaffungen und Ausstattung (633 T€), sowie für Schul-,
Bildungs- (66 T€) und sonstige Projekte (210 T€) aufgrund der Bilanzierungsvorschriften des NKHR im
Ergebnishaushalt gebucht.
Gleichzeitig wurden aufgrund der Bilanzierungsvorschriften des NKHR und der städtischen Haushalts-,
Kassen- und Rechtsordnung im Ergebnishaushalt veranschlagte Mittel in Höhe von 1,9 Mio. € im
Finanzhaushalt bereitgestellt.
Inanspruchnahme und Bildung von Ermächtigungsüberträgen
Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft werden und die gesetzlichen
Vorgaben erfüllt sind, können Ermächtigungen für Aufwendungen oder Auszahlungen in das Folgejahr übertragen werden. Von dieser Möglichkeit wird beim Jahresabschluss Gebrauch gemacht.
Insgesamt wurden dem Ergebnishaushalt 2021 10,9 Mio. € an Ermächtigungsüberträgen aus dem
Vorjahr zur Verfügung gestellt. In das Jahr 2022 werden 10,5 Mio. € übertragen (einschließlich
Budgetüberträge). D. h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2021 nicht und verschiebt sich in das Jahr
2022. Dadurch verbessert sich das ordentliche Ergebnis 2021 um 10,5 Mio. €. Diese "Vorbelastung
künftiger Haushaltsjahre" ist im Jahresabschluss gesondert darzustellen.
--> vgl. Anlage 1 zum Jahresabschluss 2021
--> vgl. im Einzelnen auch die Ausführungen bei Ziff. 2.4
Anlagen im Bau
Zum 31.12.2021 sind 132,7 Mio. € in der Bilanzposition Anlagen im Bau, von denen 104,7 Mio. €
berechtigt sind, bilanziert, siehe hierzu im Einzelnen die Erläuterungen zu Bilanzposition A. 1.2.9. Die
Bilanzposition "Anlagen im Bau" unterliegt nicht der Abschreibung, so dass in der Ergebnisrechnung
2021 hierfür kein Abschreibungsaufwand gebucht wurde. Die Aktivierung dieser Beträge sowie
insbesondere die weiteren Auszahlungen zur Fertigstellung dieser Maßnahmen werden zu einem
zusätzlichen jährlichen Abschreibungsaufwand von voraus-sichtlich rd. 3,3 Mio. € führen.
14
2.3 Zusammenfassende Darstellung Ergebnis Jahresabschluss 2021
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ulm für das Haushaltsjahr 2021
Der Gemeinderat der Stadt Ulm hat am 16.12.2020 die Haushaltssatzung beschlossen.
Folgende Beträge wurden festgesetzt in €:
Ergebnishaushalt
Ordentliches Ergebnis
Sonderergebnis
Veranschlagtes Gesamtergebnis
-14.418.826
0
-14.418.826
Finanzhaushalt
Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit
Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts
2.596.074
-81.063.900
25.000.000
-53.467.826
Kreditermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen
Höchstbetrag für Kassenkredite
33.500.000
38.685.000
100.000.000
Die Steuerhebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A
325 v.H.
Grundsteuer B
430 v.H.
Gewerbesteuer
360 v.H.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit der Satzungen bestätigt und den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie den Betrag der Verpflichtungsermächtigungen
genehmigt (Erlass vom 11.03.2021 Haushaltssatzung).
Die Haushaltssatzung wurde am 18.03.2021 auf der Internetseite der Stadt Ulm (www.ulm.de) bekannt
gemacht. Der Haushaltsplan war vorschriftsmäßig an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
2.3.1 Ergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Teilergebnisrechnungen sind auf den Seiten 61 ff. dargestellt.
Das Jahr 2021 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in
Höhe von rd. 29 Mio. €. Er liegt damit um 43,4 Mio. € über dem Planansatz. Das heißt, die ordentlichen
Erträge übersteigen den Ressourcenverbrauch; insbesondere werden die ordentlichen Abschreibungen
erwirtschaftet.
Damit sind die Vorgaben des NKHR erfüllt.
Auch das Sonderergebnis schließt mit einem Überschuss ab. Die außerordentlichen Erträge übersteigen
die außerordentlichen Aufwendungen um rd. 7,2 Mio. €.
Hier schlagen sich v.a. die außerordentlichen Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und
Gebäuden bzw. grundstücksbezogenen Rechten nieder, deren Verkaufserlöse über dem Bilanzwert liegen
(18,1 Mio. €). Weitere außerordentliche Erträge resultieren aus der Veräußerung von beweglichem
Vermögen (26 T€), der Auflösung von Sonderposten (14 T€), aus Schadenersatzleistungen (3 T€) sowie
sonstigen außerordentlichen Erträgen (32 T€).
Aus Grundstücksgeschäften sind gleichzeitig auch außerordentliche Aufwendungen entstanden. Diese
Verkäufe unter dem Bilanzwert schlagen mit 77 T€ zu Buche. Ein Betrag in Höhe von 10 Mio. € der
außerordentlichen Aufwendungen entfällt auf außerordentliche Abschreibungen aufgrund von
Bewertungskorrekturen (dauernde Wertminderung aufgrund von Entnahmen aus der Kapitalrücklage) bei
15
SWU (8,8 Mio. €) und MFH (0,6 Mio. €) sowie sonstige außerordentliche Aufwendungen aufgrund der
Abrechnung allgemeinen Grundvermögens (952 T€).
--> vgl. im Einzelnen auch die Ausführungen bei Ziff. 6.3.3
Das Sonderergebnis dient zur Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann in
Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis herangezogen werden.
Gemäß den Bestimmungen in § 23 GemHVO werden die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis
und dem Sonderergebnis eigenen Ergebnisrücklagen zugeführt:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses:
28.999.806,97 €
7.178.237,95 €
Die Zuführung zu diesen Rücklagen erhöht das Eigenkapital der Stadt.
a) Auswirkungen der Corona-Pandemie
Auch das Jahr 2021 war durch die Corona Pandemie stark beeinträchtigt. Trotz aller Schwierigkeiten konnte die Stadt Ulm das Jahr 2021 wieder positiv abschließen. Die Belastungen der
Corona-Pandemie wirkten nicht in dem erwarteten Ausmaß auf den städtischen Haushalt.
Die Allgemeinen Finanzmittel (Steuern, Finanzzuweisungen, Zinsen) betragen im Jahr 2021
301,3 Mio. €. Im Vergleich zum Ergebnis 2020 bedeutet dies einen Rückgang um rd. 6 Mio. €, im
Vergleich zum Plan 2021 eine Verbesserung um rd. 33,4 Mio. €. Diese Verbesserung gegenüber dem
Plan ist insbesondere auf Mehrerträge im Bereich Steuern (insbesondere bei der Gewerbesteuer mit rd.
55,8 Mio. € (netto)) zurückzuführen. Von diesen Erträgen wird auf lange Sicht jedoch nur ein geringer
Anteil im städtischen Haushalt verbleiben, da die Erträge des Jahres 2021 zu erheblichen Belastungen im
kommunalen Finanzausgleich des Jahres 2023 führen werden. Zum Ausgleich der sich dadurch im Jahr
2023 ergebenden Belastungen wurde eine Rückstellung in Höhe von 45,3 Mio. € gebildet. (siehe Ziff.
6.5.5 Rückstellungen).
Im Jahr 2020 haben der Bund und das Land Baden-Württemberg hohe Corona-Soforthilfezahlungen an
die baden-württembergischen Kommunen geleistet, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern und die Liquidität der Kommunen zu sichern, was sich deutlich auf das Ergebnis 2020 ausgewirkt
hat. Im Jahr 2021 waren die Erträge aus Steuern und Zuweisungen auf kommunaler Ebene wieder
deutlich stabiler, weswegen nur geringe Unterstützungsleistungen vom Land zu verzeichnen waren.
Unter anderem wurde im August ein Kommunalpaket zur Beteiligung an den Pandemiekosten der
Kommunen erlassen. Die Stadt Ulm hat hieraus rd. 264 T€ erhalten. Zusätzlich hat das Land den
Kommunen einen Teil der erlassenen Elternbeiträge für coronabedingte Schließzeiten erstattet. Insgesamt
hat die Stadt Ulm hierfür Erstattungen von rd. 1,1 Mio. € erhalten, die die erlassenen Elternbeiträge
jedoch nur teilweise ausgleichen konnten.
Eine vollumfängliche Zahl zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie ist schwer ermittelbar und daher
nicht vollständig zu umfassen. In den Budgetabschlüssen wurden die Mehraufwendungen und
Mindererträge die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen analog dem Jahr 2020 erhoben.
Insgesamt wurden Mehraufwendungen in Höhe von 11,3 Mio. € und Mindererträge von 6,5 Mio. €
ermittelt. Die größten Positionen werden nachfolgend in den jeweiligen Fach-/Bereichen näher
betrachtet. Die Mehraufwendungen und Mindererträge im Jahr 2021 konnten größtenteils durch
Mehrerträge und Minderaufwendungen innerhalb der Stadtverwaltung kompensiert werden.
16
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den einzelnen Fach-/Bereichsbudgets werden nachfolgend
komprimiert dargestellt:
Oberbürgermeister
Innerhalb des OB-Budgets wirkten sich coronabedingte Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben im
Umfang von rd. 275 T€ als zusätzliche Belastung aus. So sind unter anderem die Mieterlöse für städtische
Hallen coronabedingt zurückgegangen, da auch im Jahr 2021 weniger Veranstaltungen durchgeführt
werden konnten. Mehraufwendungen entstanden insbesondere aufgrund der Durchführung der
Sitzungen des Gemeinderates in der Ulm-Messe sowie durch Übernahme der Kosten für den Impfshuttle
beim Impfzentrum.
Zentrale Steuerung und Dienste
Auch im Jahr 2021 gab es bei ZSD coronabedingte Verschiebungen sowohl bei den Aufwendungen als
auch den Erträgen. So wurden etwa im Personalbereich Haushaltsansätze nicht ausgeschöpft, da
Fortbildungsangebote und Gesundheitskurse entfielen. Ebenso konnten gewisse Entwicklungsprozesse,
z.B. der Employer Branding-Prozess, die in Präsenzterminen hätten bearbeitet werden müssen, nicht wie
geplant durchgeführt werden, was Minderaufwendungen zur Folge hatte. Außerdem konnten
Veranstaltungen, wie der Schwörmontag, nicht im gewohnten Umfang stattfinden, was ebenfalls
Minderaufwendungen in Höhe von 101 T€ nach sich zog.
Coronabedingte Mindererträge fielen insbesondere bei den städtischen Gesellschaften an (z.B. Donaubad), aber auch durch die Schließung von Spielhallen und Bordellen (1.800 T€).
Mehraufwendungen waren insbesondere für die Beschaffung von Schutzausrüstung in Höhe von 2.600
T€ notwendig. Dazu gehören: Corona-Tests, Schutzmasken, Spuckschutze, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Impfungen der Mitarbeiter*innen. Diesen Aufwendungen stehen teilweise Erstattungen
des Landes als Mehrerträge in Höhe von 1,8 Mio. € gegenüber (betrifft insbesondere CoronaSchnelltests). Zusätzliche Mittel waren außerdem für die Sicherstellung der IT-Sicherheitsinfrastruktur für
Homeoffice-Kapazitäten nötig.
Bürgerdienste
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bereich der Bürgerdienste waren erheblich,
insbesondere beim Sachgebiet Sicherheit, Ordnung und Gewerbe (beispielsweise Schließung von
Gaststätten, keine Messen, Erlass von Außenbewirtschaftungsgebühren).
17
Auf Grund von pandemiebedingten Betriebseinschränkungen am Schlachthof Ulm wurden im Jahr 2021
weniger Tiere geschlachtet, was wiederum zu geringeren Gebühreneinnahmen führte.
Außerdem entstanden ungeplante Mehraufwendungen für einen privaten Sicherheitsdienst zur
Zugangskontrolle und Zugangssteuerung im Verwaltungsgebäude Olgastraße in Höhe von 90 T€.
Dennoch konnten die Mindererträge sowie die Mehraufwendungen durch Einsparungen beispielsweise
bei den Personalkosten kompensiert werden, weshalb BD trotz Pandemie einen positiven Budgetabschluss erzielten konnte.
Fachbereich Kultur
Analog dem Jahr 2020 haben sich auch 2021 die Corona-Beschränkungen massiv auf den Betrieb
(Angebote und Leistungen) im Kulturbereich niedergeschlagen.
Im Fachbereich Kultur gab es aufgrund des Lockdowns bis Juni 2021 viele Verschiebungen und Absagen
von Veranstaltungen. So mussten die Veranstaltungen zum Berblinger Jubiläum 2020 (556 T€) erneut
verschoben werden. Das Theater Ulm konnte seine Aufführungen auf der Freilichtbühne im Innenhof der
Wilhelmsburg nur mit Sondergenehmigung des Landes unter strengen Auflagen durchführen.
Bei Museum, Musikschule, Theater, Bibliothek und Stadthaus kam es zu erheblichen Mindererträgen bei
den Benutzungsgebühren, da die Einrichtungen z.T. monatelang geschlossen hatten. Demgegenüber
standen Personalminderausgaben, da das Theater und das Museum Kurzarbeitergeld erhalten haben.
In der Musikschule konnten die pandemiebedingten Mindereinnahmen (v.a. Erstattungen von
Unterrichtsentgelten) und Mehraufwendungen (v.a. technische Ausstattung für Onlineunterricht,
Schutzmaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen) durch eine Ausgleichszahlung des Landesverbandes der
Musikschulen sowie durch Minderaufwendungen bei den Schulraummieten wegen Schulschließung
kompensiert werden.
Durch eine konsequente Reduzierung aller nicht notwendigen Maßnahmen und die Nutzung der
zahlreichen Fördermaßnahmen und Kostenerstattungsangebote konnten die finanziellen Auswirkungen
zumindest deutlich abgefedert werden. Die Förderung der freien Kulturszene wurde trotz nicht möglicher
Gegenleistung aufrechterhalten. Erklärtes Ziel war die Stabilität und Sicherheit für den Kunst- und
Kulturbereich während der Pandemie.
Fachbereich Bildung und Soziales
Auch im Jahr 2021 waren die Auswirkungen der Pandemie im Fachbereich Bildung und Soziales
weiterhin spürbar. So waren viele Aktivitäten und Angebote des Fachbereichs Bildung und Soziales von
der Corona-Pandemie geprägt. Die coronabedingte Schließung öffentlicher Einrichtungen bzw. die
lediglich eingeschränkte Öffnung führte u.a. im Bereich Kinderbetreuung zu Ausfällen der Elternbeiträge
von rd. 0,6 Mio. € (einschließlich Erträge aus der Notbetreuung). Die Auswirkungen waren auch in der
Verpflegung der Kitas und an den Schulen durch Mindererträge bei den Essensgeldern spürbar. Diese
konnten jedoch durch daraus resultierende Minderaufwendungen ausgeglichen werden. Auch andere
öffentliche Einrichtungen, so etwa das Westbad oder die Volkshochschule, waren durch die
coronabedingte Schließung betroffen.
Über den gesamten Fachbereich hinweg traten darüber hinaus coronabedingte Minderaufwendungen im
Bereich Fortbildungen, Dienstreisen und weitere Minderaufwendungen durch Verzögerungen und/ oder
Verschiebungen von Projekten auf. Dies zeigte sich auch an den hohen Ermächtigungsüberträgen, die
von 2021 nach 2022 übertragen wurden. Insgesamt wurden 3,5 Mio. € ins Folgejahr übertragen, d.h. der
Aufwand verschiebt sich nach 2022 und führt dadurch zu einer Ergebnisverbesserung im Jahr 2021.
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Im Fachbereich StBU sind die Auswirkungen der Pandemie weiterhin zu spüren. Insbesondere der erhöhte
Reinigungssaufwand beim Zentralen Gebäudemanagement schlägt mit + 1,6 Mio. € zu Buche. Neben
dem Einbruch der Tiergartenbesucherzahlen (Minderertrag - 324 T€), gab es auch Mindererträge bei den
Parkeinrichtungen im Mehrjahresvergleich (- 29 T€) aufgrund von Lockdown und Home Office. Aufgrund
abgesagter Veranstaltungen ergaben sich bei der Feuerwehr Mindererträge durch ausgefallene
Sicherheitswachen (- 30 T€), gleichzeitig aber auch Mehraufwendungen für Entschädigungen für
18
Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Corona von rd. 12T€. Beim ÖPNV sind zwar
Mehrerträge (+ 2,6 Mio. €) aus dem ÖPNV Rettungsschirm und zur Unterstützung der Bezieher*innen
von Schülermonatskarten eingegangen. Diese Zuwendungen des Landes wurden bei den Sach- und
Dienstleistungen jedoch wieder an/über die Nahverkehrsbetreiber als durchlaufende Posten
ausgeschüttet, wodurch sich die Mehrerträge mit den Mehraufwendungen neutralisierten. Zudem ist zu
berücksichtigen, dass im Ergebnishaushalt 2021 Ermächtigungsüberträge nach 2022 in Höhe von 1,4
Mio. € gebildet wurden. D. h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2021 nicht (führt dadurch für das Jahr
2021 zu einer Ergebnisverbesserung), verschiebt sich aber in das Jahr 2022.
b) Schwerpunktthemen und vorabdotierte Positionen 2021
Wie im Haushaltsplan werden auch im Rechenschaftsbericht 2021 die Schwerpunktthemen und
vorabdotierten Positionen gesondert dargestellt:
Transferleistungen Sozial- und Jugendleistungen
Der Zuschussbedarf in der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe liegt 2021 bei 53,5 Mio. € und damit
5,5 Mio. € über dem Planansatz von 48,0 Mio. €. Im Vorjahresvergleich zum Ergebnis 2020 ist der
Zuschussbedarf im Jahr 2021 um rd. 2,0 Mio. € höher. Insgesamt entstanden im Jahresverlauf 2021
Mehraufwendungen in Höhe von 7,7 Mio. €, die jedoch nur teilweise durch Mehrerträge in Höhe von 2,1
Mio. € ausgeglichen werden konnten.
Die Mehraufwendungen von 7,7 Mio. € resultierten im Wesentlichen aus Steigerungen bei der
Eingliederungshilfe (6,1 Mio. €). Ursächlich für die erheblichen Mehraufwendungen waren die
Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes durch die Einführung des Lebenslagenmodelles und der
daraus resultierenden Änderung in der Buchungssystematik von individueller Schwerbehindertenassistenz, die bis 2019 noch im Bereich der Hilfen zur Pflege verbucht wurden. Hinzu kommen deutliche
Fallzahlensteigerungen sowie Pflegesatzerhöhungen durch Tarifsteigerungen.
Die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (0,9 Mio. €) resultieren im
Wesentlichen aus erhöhten Kosten der Unterkünfte. Diese konnten durch Mehrerträge (1,4 Mio. €)
ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist der Planansatz bei der Jugendhilfe durch teurere Einzelfälle
sowie Pflegesatzsteigerungen um 0,5 Mio. € überschritten worden. Bedingt durch vermehrten
Familiennachzug sowie bedingt durch einen längeren Verbleib in der Anschlussunterbringung sind die
Hilfen für Flüchtlinge im AsylbLG um rd. 0,5 Mio. € gestiegen.
Sozial- und Jugendhilfeleistungen
in Mio. €
45,9
44,8 45,1 44,2
43,4
48,0 46,9 47,0
50,7 49,8 51,5
53,5
39,0
32,9
31,3
20,2
19
Flüchtlinge
Im Transferleistungsbereich der Flüchtlinge konnte der ursprünglich geplante Nettoressourcenüberschuss
von 194 T€ nicht erreicht werden. Es entstand ein Nettoressourcenbedarf von 326 T€. Die entstandenen
Mehraufwendungen in Höhe von 481 T€ resultieren aus einem längeren Verbleib der Flüchtlinge in der
Anschlussunterbringung als angenommen, aus ca. 20 % mehr Alleinstehenden mit höherem Regelsatz
im Leistungsbezug als geplant. Entgegen der Annahme einer Stagnation bei der ursprünglichen
Kalkulation haben sich die Zugangszahlen gegen Ende des Jahres wieder erhöht.
Der Nettoressourcenbedarf im budgetierten Bereich verbesserte sich von 4,7 Mio. € um 0,7 Mio. € auf
4,0 Mio. €. Dies resultierte vor allem aus der Vorabzahlung der Spitzabrechnung 2019 mit 0,7 Mio. €
sowie einer Steigerung der Nutzungentgelte aufgrund einer anderen Zusammensetzung in der Familienkonstellation. Der Minderertrag bei der Integration der Flüchtlinge von 0,5 Mio. € resultierte aus dem
Wegfall von FAG-Zuweisungen. Dieser konnte durch Minderaufwendungen in der vorläufigen
Unterbringung und in der Anschlussunterbringung wieder aufgefangen werden.
Kinderbetreuung
Im Bereich der Kinderbetreuung verringerte sich der Nettoressourcenbedarf im Vergleich zum Vorjahr um
0,1 Mio. € auf 34,6 Mio. €. Damit lag die Kinderbetreuung um 3,6 Mio. € unter dem Planansatz.
Im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen konnten die gestiegenen Personalaufwendungen
(196 T€) vollständig durch zur Verfügung stehende Mittel bei diversen Projekten (Sprachprojekt Kolibri,
Integrative Betreuung) gedeckt werden. Die coronabedingten Gebührenerlässe in Höhe von 705 T€
führten zu höheren Aufwendungen (Abschreibung auf Forderungen wegen Erlass), die ebenfalls durch
Mehrerträge und Minderaufwendungen bei den sonstigen Betriebsaufwendungen gedeckt werden
konnten.
Im Bereich der Betreuung der städtischen Kitas kam es vor allem durch höhere FAG-Zuweisungen, der
Erstattung coronabedingt entgangener Elternbeiträge durch das Land, sowie Kompensationsmittel und
zusätzliche Zuschüsse im Bereich des Projektes Sprach-Kita zu höheren, unvorhersehbaren Mehrerträgen
(983 T€). Zusätzliche Kostenerstattungen und Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstaufwendungen resultieren aus coronabedingten Umlagen (Masken und Antigen bzw. Pooltests) sowie aus
Mehraufwendungen für Digitalisierungs- und Aufholzuschuss im Rahmen des Programmes "SprachKita".
Im Bereich der Betreuung der kirchlichen und freien Träger kam es vor allem durch höhere FAGZuweisungen (0,6 Mio. €), der Erstattung coronabedingt entgangener Elternbeiträge durch das Land
(0,6 Mio. €), sowie weiteren Kompensationsmitteln (0,2 Mio. €) zu deutlich höheren, teils unvorhersehbaren Mehrerträgen (1,4 Mio. €). Die Mehrerträge für die Leistungsfreistellung in Höhe von 1,1 Mio. €
wurden 1:1 an die Träger weitergeleitet. Im Bereich Sach- und Dienstaufwendungen resultiert der
Anstieg von 647 T€ aus Fallzahlensteigerungen bei der Tagespflege (169 T€) sowie den Aufwendungen
für Corona-Antigentests für kirchliche und freie Träger, sowie Kindertagespflege.
20
Zuschuss Kinderbetreuung
in Mio. €
33,1
28,8
28,7
30,4
34,7
34,6
31,1
26,8
18,4
15,9
15,5
16,4
12,9
10,7
7,9
Schulkindbetreuung
Der Zuschussbedarf im Schwerpunktthema "Schulkindbetreuung" konnte im Jahr 2021 um 1.586 T€
gegenüber dem Planansatz reduziert werden. Die Reduzierung des Nettoressourcenbedarfs resultiert
sowohl aus Mehrerträgen (854 T€) als auch aus Minderaufwendungen bei den Personal- (441 T€) und
Sachaufwendungen (387 T€), abzgl. des kalkulatorischen Ergebnisses von 96 T€.
Die Mehrerträge ergaben sich hauptsächlich aus der Umstellung der Zuschussrichtlinien des Landes für
das Betreuungs- und Küchenpersonal (435 T€), aus einem Zuschussprogramm für die qualitative und
quantitative Verbesserung der Ganztagesbetreuung an Grundschulen (350 T€) sowie aus Mehrerträgen
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (50 T€). Durch diese Mehrerträge konnten Mindererträge, die sich
aus dem coronabedingten Erlass der Elternbeiträge während der Schulschließungen sowie durch das
reduzierte Angebot der Mittagstischverpflegung ergeben haben (insgesamt 126 T€), gedeckt werden.
Die geringeren Personalaufwendungen beim Küchen- und Betreuungspersonal (578 T€) resultierten
großteils aus der Alters- und Stellenplanstruktur, aus der reduzierten Nachbesetzung beim
Betreuungsangebot an weiterführenden Schulen sowie aus dem coronabedingt reduzierten
Mittagstischangebot. Die Minderaufwendungen beim Personalaufwand werden durch Umlagen (137 T€)
auf insgesamt 441 T€ reduziert.
Bei den Sachaufwendungen wirkten sich ebenfalls erneut die coronabedingten Schulschließungen sowie
der eingeschränkte Schulbetrieb aus. Hierdurch konnten beispielsweise Angebote im Rahmen des
Ganztagesbetriebs (127 T€) sowie die Mittagstischverpflegung (420 T€) nur eingeschränkt angeboten
werden. Dies gilt entsprechend für die Mensa am Kuhberg (243 T€). Der eingeschränkte Schulbetrieb
führte auch zu einem geringeren inklusionsbedingten Mittelbedarf (39 T€).
Darüber hinaus haben bei der Sachausstattung der Mittagstischverpflegung vor allem Lieferverzögerungen zu einem geringeren Mittelabfluss geführt (54 T€). Weitere Minderaufwendungen belaufen sich
auf 94 T€.
Die reduzierten Aufwendungen haben die Mehraufwendungen für das Betreuungspersonals der AWO
(102 T€), welche insbesondere durch die coronabedingte Cohortenbildung entstanden sind, gedeckt.
Die Minderaufwendungen bei den Sachaufwendungen (einschließlich 30 T€ Ermächtigungsübertrag aus
dem Jahr 2020) wurden durch Abschreibungen und Umlagen (489 T€) auf insgesamt 386 T€ reduziert.
21
Entwicklung Schulkindbetreuung
(Ganztagsschule und verlässliche Grundschule) in Mio. €
8,2
8,1
7,4
6,1
6,4
4,8
4,1
2,4
1,9
0,4
0,7
0,7
1,0
Digitalisierung an Schulen
Der DigitalPakt, der zum Aufbau der IT-Infrastruktur und zur Ausstattung mit Hard- und Software dient,
hat im April 2019 begonnen und endet spätestens im Dezember 2024. Derzeit sind rund 50 % aller
Schulen entsprechend vernetzt und ausgestattet. Alle Förderanträge konnten in Höhe des maximalen
Volumens von 8,4 Mio. € zuzüglich 20 % Eigenanteil fristgerecht, bis 30.04.2022, gestellt werden. Um
eine möglichst genaue Kostenkalkulation zu erhalten, wurden die Anträge so spät wie möglich gestellt.
Der Mittelabruf in Höhe von zunächst 60 % Abschlag kann erst erfolgen, wenn die Förderbescheide
eingehen. Aufgrund der Überlastung der L-Bank, die die Förderanträge bearbeitet, kann man noch nicht
absehen, wann die ersten Mittel abgerufen werden können. Für das Jahr 2022 wird mit 700 T€
gerechnet.
Für das Jahr 2021 lag der geplante Nettoressourcenbedarf bei 760 T€. Dieser verschlechterte sich durch
Mindererträge (631 T€). Durch Minderaufwendungen von rd. 509 T€ konnten diese Mindererträge
teilweise ausgeglichen werden. Im Ergebnis wurde ein Nettoressourcenbedarf von 882 T€ erzielt. Im
Finanzhaushalt war für 2021 ein Zahlungsmittelbedarf von 700 T€ geplant. Durch Mehrauszahlungen
und Mindereinzahlungen verschlechterte sich der Zahlungsmittelbedarf auf 1,89 Mio. €. Die
Mehrauszahlungen wurden mit Mitteln aus dem Ergebnishaushalt finanziert.
Aus dem Administratorenprogramm können sowohl Personal- als auch Sachkosten abgerechnet werden,
die für die Administration der Endgeräte und der schulischen Netzwerke anfallen. Im Jahr 2021 wurden
von 360 T€ geplanten Aufwendungen nur 134 T€ verausgabt, da die Verrechnung mit den Dienstleistern
noch aussteht. Die verfügbaren Mittel in Höhe von 225.600 € wurden als Ermächtigungsübertrag ins
Folgejahr übertragen.
Das Sofortausstattungsprogramm für die Ausstattung von Schüler*innen mit Endgeräten während der
Corona-Krise für den Fernlernunterricht hatte ein Gesamtvolumen in Höhe von 1,8 Mio. €. Befristet war
das Programm bis 31.07.2021. Bis dahin konnte die gesamte zugewiesene Summe für Endgeräte und
Zubehör verausgabt werden.
Das Lehrkräfteausstattungsprogramm hatte ein Volumen von 880 T€. Aus verschiedenen Schulbudgets
wurden 123.200 € Eigenmittel eingesetzt. Hierfür wurden insgesamt 1.370 mobile Endgeräte (iPads,
Convertibles, Notebooks) beschafft und fristgerecht bis 31.03.2022 abgerechnet.
22
Ergebnishaushalt: Digitalisierung an Schulen
in Mio. €
1,6
2,5
2,5
0,5
0,5
0,5
1,6
0,9
0,0
0,5
1,1
0,9
0,1
0,1
0,0
0,8
1,4
0,5
1,1
0,9
0,8
0,7
0,0
1,0
0,8
0,8
0,5
1,1
0,0
0,3
0,0
Aufwendungen Digitalpakt
Aufwendungen Administratorenprogramm
Erträge Digitalpakt
1,0
0,0
0,3
Aufwendungen ASV BW
Aufwendungen Schulbudget
Erträge Administratorenprogramm
Finanzhaushalt: Digitalisierung an Schulen
in Mio. €
1,9
1,4
1,1
1,0
0,9
0,7
0,8
0,3
0,3
0,0
Auszahlungen Digitalpakt
Einzahlungen Digitalpakt
Instandsetzung und Unterhalt der Infrastruktur
Bei der Gegenüberstellung von Plan- und Istwert 2021 konnten beim Schwerpunktthema die Planwerte
in den meisten Teilbereichen eingehalten bzw. unterschritten werden. Planüberschreitungen dagegen
gab es beim Gebäudemanagement zum einen bei den Aufwendungen für Gebäudereinigung in Höhe
von 398 T€. Ursächlich hierfür dürfte u.a. coronabedingter Mehraufwand sein. Zum anderen ist ein
Mehraufwand beim Gebäudeunterhalt in Höhe von 1.632 T€ entstanden. Erhöhter Unterhaltsbedarf für
dringende Sanierungen am Kepler-Humboldt-Gymnasium, der Ulm-Messe, sowie der Gustav-WernerSchule und im Krematorium war notwendig.
23
Die Planansätze in der Abteilung VGV wurden insgesamt um rd. 300 T€ überschritten. Ursächlich hierfür
waren der erhöhte Aufwand für die Sanierung von Feldwegen durch Starkregenereignisse, der verstärkte
Leuchtmitteltausch und aufwändige Wartungen bei der Straßenbeleuchtung, sowie Straßenreinigungskosten aufgrund des verstärkten Winterdienstes. Die Finanzierung erfolgte überwiegend durch Mehrerträge.
Entwicklung Instandsetzung und Unterhaltung Infrastruktur (Abteilungen GM, LI und VGV)
RE 2016 RE 2017 RE 2018
in T €
Abteilung Gebäudemanagement (GM),
davon
Aufwendungen für Energie
Aufwendungen für Gebäudereinigung
Miet- und Pachtaufwendungen
Mieterlöse für bebaute Grundstücke, die von
GM bewirtschaftet werden
Sonstige Bewirtschaftungskosten
Sportunterhalt
Grünunterhalt
Gebäudeunterhalt
Ersatz von Sachaufwand
Abteilung Verkehrsplanung, Straßenbau,
Grünflächen, Vermessung (VGV)
UH-Straßen
Mauterträge
UH-Feldwege
UH-Grün
Strom f. Straßenbeleuchtung
SWU - Straßenbeleuchtung
EBU Straßenreinigung
EBU - Wasserläufe / Wasserbau
EBU - Straßenentwässerung
Erträge Parkeinrichtungen
Instandsetzung und Unterhaltung
Infrastruktur gesamt
Abteilung Liegenschaften und
Wirtschaftsförderung (LI), davon
Grundstücksabgaben
in T €
in T €
RE 2019
RE 2020
Plan 2021 RE 2021
in T €
in T €
in T €
in T €
Plan - Ist
2021
in T €
-22.195 -22.206
-23.850
-25.776
-29.232
-30.008
-31.105
1.096
-8.305
-3.827
-1.774
1.751
-8.162
-4.717
-1.858
1.767
-7.925
-4.388
-2.001
1.742
-8.422
-5.275
-2.367
1.747
-7.817
-6.465
-3.334
1.903
-8.600
-6.977
-4.138
1.920
-8.245
-7.375
-3.847
1.969
-355
398
-291
-50
-263
-489
-277
-9.733
722
-314
-487
-275
-8.941
782
-353
-527
-322
-10.935
860
-292
-656
-360
-10.938
787
-225
-597
-360
-12.989
651
-302
-598
-360
-11.500
546
-226
-560
-360
-13.132
670
-76
-38
0
1.632
-124
-15.517 -16.126
-17.901
-18.014
-18.515
-17.985
-18.284
301
-5.886
-7.204
-7.033
-7.492
-7.670
-6.964
-706
0
0
-230
-135
-4.377
-4.334
-1.029
-1.045
-584
-449
-3.171
-3.322
-353
-341
-2.091
-2.108
1.595
1.739
-37.712 -38.331
0
-214
-4.072
-1.022
-772
-3.763
-376
-2.022
1.544
-41.751
0
-85
-4.320
-1.211
-674
-3.805
-512
-1.909
1.537
-43.790
0
-149
-4.268
-1.322
-785
-3.554
-346
-1.865
1.268
-47.747
500
-150
-4.280
-1.220
-700
-3.612
-449
-1.953
1.550
-47.993
552
-222
-4.206
-1.112
-946
-4.490
-492
-1.868
1.463
-49.390
-52
72
-74
-108
246
878
43
-85
87
1.397
-1.289
-1.270
-1.255
-1.287
-1.301
-1.313
-1.307
-6
-1.289
-1.270
-1.255
-1.287
-1.301
-1.313
-1.307
-6
-5.523
Mobilität / ÖPNV
Auch im Berichtsjahr 2021 haben sich nicht zu vernachlässigende Verwerfungen durch die Pandemie
ergeben. Beispielhaft anzuführen sind hierzu coronabedingte Mehrerträge vom Land, um Eltern von
Schüler*innen im Aboverfahren zu entlasten. Die Stadt erhielt dadurch 573 T€, die in gleicher Höhe
wieder verausgabt wurden. 4,2 Mio. € gingen durch Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm
überplanmäßig ein. Diesen Mehrerträgen stehen Mehraufwendungen in gleicher Höhe gegenüber,
wodurch sich im Rechnungsergebnis 2021 des Schwerpunktthemas letztendlich ein Zuschussbedarf von
rund 1,3 Mio. € ergibt.
Digitalisierung der Stadtverwaltung
Im Rahmen des Schwerpunktthemas "Digitalisierung der Stadtverwaltung" wurden im Jahr 2021 acht
neue Stellen geschaffen, davon zwei finanziert über Fördermittel. Weitere sechs Stellen wurden über
Mittel aus dem Schwerpunktthema finanziert. Die Stellen konnten nach und nach im Laufe des Jahres
2021 besetzt werden, daher wurden die bereitgestellten Finanzmittel im Jahr 2021 nicht vollständig
ausgeschöpft. Nach der Besetzung der Stellen mit den entsprechend qualifizierten Personen wird sich dies
in den Folgejahren ändern und die Mittel werden ausgeschöpft werden.
24
Vorabdotierte Positionen
Zentraler Verwaltungsbedarf
Die Kosten für die SWU-Telenet EDV und Wartung der Telefone wurden um 853 T€ unterschritten, neue
Vereinbarungen mit der Telenet mit neuen Kostenregelungen treten im Jahr 2022 in Kraft. Für CoronaSchutz- und Hygienemaßnahmen wurden stadtweit Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung in
Höhe von 2.559 T€ getätigt. Diese wurden teilweise durch Erstattungen des Landes (1.793 T€)
refinanziert. Die Finanzierung der weiteren Mehraufwendungen erfolgte über Allgemeine Finanzmittel.
Die Steuerberatungskosten zur Einführung des .§ 2b UStG bewegten sich im veranschlagten Rahmen.
Bei den freiwilligen sozialen Leistungen mussten für Essenszuschüsse 83 T€ weniger aufgewendet
werden, was insbesondere durch die coronabedingten Schließungen in der Gastronomie verursacht war.
Dafür erhöhten sich die Aufwendungen für die DING-Fahrkarten um 64 T€ und für die Kinderbetreuung
städtischer Mitarbeiter*innen um 6 T€. Für die coronabedingt nicht abgerufenen Aufwendungen der
Gemeinschaftsveranstaltungen wurde ein Ermächtigungsübertrag in Höhe von 36,5 T€ gebildet.
Im Bereich des Personalmanagements konnten Gesundheitskurse aufgrund von Corona nur in
reduziertem Maße angeboten werden. Dies führte zu Minderaufwendungen von 28 T€. Beim betrieblichen Eingliederungswesen, der kommunalen Beschäftigungsförderung, der Personalreserve und
Ausbildung handelt es sich um ein flexibel einsetzbares Budget für zentral finanzierte Stellen. Hier wurde
im Jahr 2021 ein Anteil von 43 % (-971 T€) nicht eingesetzt. Im Fortbildungsbudget konnte coronabedingt nur ein reduziertes Programm realisiert werden. Hierdurch ergaben sich Minderaufwendungen in
Höhe von 171 T€.
Im Bereich ZSD/T wurden für Steuerungsunterstützung (u.a. Serverbetrieb, Software, Beratungsleistungen) 500 T€ inkl. Mittelumschichtungen aus dem Finanzhaushalt und von anderen Fach-/Bereichen im Jahr
2021 nicht mehr ausgegeben. 214 T€ wurden für die weitere Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur und
weitere Großprojekte als Ermächtigungsübertrag in das Jahr 2022 übertragen. Für das Großprojekt ITArbeitsplatzausstattung wurden insgesamt 860 T€ vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgeschichtet.
Wegen der aktuellen Marktsituation bei den IT-Geräten werden Geräte aus bestehenden Aufträgen
vielfach erst im Jahr 2022 geliefert werden. Hierfür wurde ein Betrag in Höhe von 680 T€ in das Jahr
2022 übertragen. Für Gerichts- und Prozesskosten mussten im Jahr 2021 35 T€ weniger aufgewendet
werden.
Somit hat der Topf "Zentraler Verwaltungsbedarf" insgesamt 2.967 T€ weniger benötigt als geplant.
1.962 T€ wurden zusätzlich in dem Topf umgeschichtet, insbesondere für coronabedingte
Aufwendungen. 1.345 T€ wurden als Ermächtigungsübertrag in das Jahr 2022 übertragen.
Wiederkehrendes
Das Thema Wiederkehrendes wird in den jeweiligen Budgets näher betrachtet.
c) Entwicklung der Sparbücher
Zur dauerhaften Sicherstellung der erforderlichen Liquidität bei der Stadt Ulm wurde für die Sparbücher
folgendes festgelegt:
a) Die liquiden Eigenmittel zum 31.12. (Bilanzpositionen 1.3.5, 1.3.7 (Kassenverstärkungsmittel an
Beteiligungen) und 1.3.8) müssen das Gesamtguthaben der Sparbücher zum 31.12. mindestens um
die geforderte Mindestliquidität nach § 22 Abs. 2 GemHVO übersteigen.
b) Das allgemeine Sparbuch muss zum 31.12. mindestens so hoch sein wie die Gesamtsumme der
Ermächtigungsüberträge aus Finanz- und Ergebnishaushalt in das folgende Haushaltsjahr zuzüglich
der Gesamtsumme des Bestands an Rückstellungen zum 31.12. (Bilanzpositionen 3.1 - 3.7) und dem
Stand der LBBW-Verbindlichkeit aus dem Heimfall Atlantis zum 31.12. (Konto 27996100)
c) Aus dem allgemeinen Sparbuch werden zum 31.12. mindestens entnommen:
Summe der für Auszahlungen im abgelaufenen Haushaltsjahr in Anspruch genommene
25
Rückstellungen
Zahlungen an die LBBW zum Abbau der LBBW-Verbindlichkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr
Auflösung der FAG-Rückstellung im abgelaufenen Haushaltsjahr
Gesamtsumme der getätigten Sondertilgungen im abgelaufenen Haushaltsjahr
Nach diesen Festlegungen wurden 2021 dem allgemeinen Sparbuch 23,8 Mio. € (23 Mio. € in Anspruch
genommene Rückstellungen, 0,8 Mio. € für die LBBW-Verbindlichkeit ) entnommen und 48,7 Mio. € für
die Sicherstellung des Mindeststandes zugeführt. Damit kann über das allgemeine Sparbuch die
Finanzierung der in das Jahr 2021 für Aufwendungen und Auszahlungen gebildeten Ermächtigungsüberträge, der Rückstellungen zum 31.12.2021 und der LBBW-Verbindlichkeit aus dem "Heimfall Atlantis"
zum 31.12.2021 sichergestellt werden.
Daneben konnte aufgrund der guten Liquiditätslage und zur Sicherstellung der Finanzierung von
Sanierungsmaßnahmen eine weitere Zuführung in Höhe von 20 Mio. € zum Sparbuch "Sanierungs- und
Modernisierungsfonds" vorgenommen werden. Das Sparbuch weist damit zum Ende des Jahres 2021
einen Stand von 44,5 Mio. € aus, welcher zur Finanzierung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für Schulen und Bildungs- und Betreuungseinrichtungen verwendet werden kann. Diese hohe
Summe wird in den kommenden Jahren für die vielen anstehenden und bereits geplanten Vorhaben im
Bildungs- und Betreuungsbereich dringend benötigt. Weitere zusätzliche Maßnahmen können hieraus
nicht finanziert werden.
Im Jahr 2021 wurden 3,1 Mio. € aus dem Sparbuch verwendet. Dieses Guthaben wurde insbesondere zur
Finanzierung der Maßnahmen an der Friedrich-List-Schule, am Schulzentrums am Kuhberg und am AnnaEssinger-Schulzentrum eingesetzt.
Die Entwicklung der Sparbücher ist in Anlage 10 dargestellt.
26
2.3.2 Finanzrechnung
Die Finanzrechnung weist zum Ende des Jahres 2021 einen Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von
48,5 Mio. € aus. Dieser ergibt sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung (92,8
Mio. €) und einem negativen Saldo aus Investitionstätigkeit (-44,3 Mio. €).
Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung ist nicht mit dem Gesamtergebnis aus der
Ergebnisrechnung identisch, da die Ergebnisrechnung auch zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen enthält (insbesondere Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten usw.).
Zudem bildet die Ergebnisrechnung die Sollstellungen ab, die Finanzrechnung dagegen den tatsächlichen
Zahlungsfluss.
Aus der Finanzierungstätigkeit (= Nettokreditaufnahme) ergibt sich ein Saldo von -3,8 Mio. €. Im
Rechnungsjahr 2021 wurden insgesamt über das Jahr hinweg 141 Mio. € an Kassenkrediten
aufgenommen, die im gleichen Jahr vollständig wieder zurückgezahlt wurden. Der Höchstbetrag der
Kassenkredite wurde in der Haushaltssatzung auf 100 Mio. € festgesetzt. Dieser wurde durchweg
eingehalten. Der Tageshöchstsatz lag mit 31 Mio. € weit darunter.
In der Summe errechnet sich damit eine Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende
des Haushaltsjahres mit + 44.680.313 €.
Die haushaltsunwirksamen Vorgänge (= durchlaufende Gelder) schließen zum Stichtag 31.12.2021 mit
einem Bedarf von 37,9 Mio. € ab. Dies stellt jedoch eine augenblickliche Momentaufnahme zum Abschlussstichtag dar und sagt nichts über den "Erfolg des Jahres 2021" aus. Hier schlagen sich insbesondere Ein- und Auszahlungen aus der Auflösung bzw. Neuanlage von Festgeldern und Zahlungsabwicklungen von Kassenverstärkungsmitteln, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Amthilfen u. ä.
nieder.
Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes um 6,7 Mio. €. Damit beträgt der
Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2021 7,9 Mio. €. Dies hängt insbesondere mit dem aktiven
Liquiditätsmanagement zusammen. Liquide Mittel werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat sich das Geldvermögen der Stadt Ulm erhöht. Die Mittel wurden aufgrund der aktuellen Zinssituaion jedoch in Geldanlagen angelegt. Siehe hierzu auch die Erläuterung zu Bilanzposition 1.3.5.
In Anlage 11 ist die Entwicklung der Liquidität ersichtlich.
2.4 Erhebliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung 2021 im Vergleich
zur Haushaltsplanung
Die Abweichungen je Kontenklasse sowie die fünf wesentlichsten Abweichungen +/- 60.000 € sind im
Einzelfall detailliert dargestellt.
a) Ordentliche Erträge
Die Ordentlichen Erträge liegen um rd. 72,7 Mio. € über dem Planansatz. Diese Mehrerträge gliedern sich
auf in ("-" = Minderertrag):
Abweichung Ergebnis - Plan
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge
Transfererträge
Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zinsen und ähnliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Sonstige ordentliche Erträge
Summe
Ansatz
2021
- T€ 239.295
182.617
8.860
5.827
26.375
27.036
9.946
1.262
2.106
34.796
538.119
Ergebnis
2021
- T€ 306.955
199.622
9.357
4.760
24.664
30.346
14.573
3.017
2.873
14.693
610.860
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 67.660
17.006
496
-1.067
-1.711
3.310
4.627
1.755
767
-20.103
72.740
27
Steuern und ähnliche Abgaben
Konto
Kontobezeichnung
301*
3013
302*
Grundsteuer A + B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und
Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer + Hundesteuer
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich und
sonstige Ausgleichsleistungen
Steuern und ähnliche Abgaben
303*
305*
30
Ansatz
2021
- T€ 26.895
105.000
98.200
Ergebnis
2021
- T€ 27.008
167.961
102.605
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 113
62.961
4.405
2.800
6.400
1.673
7.708
-1.127
1.308
239.295
306.955
67.660
Der höchste Mehrertrag in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Gewerbesteuer
- Gemeindeanteil Einkommensteuer
- Gemeindeanteil Umsatzsteuer
- Sozial- und Jugendhilfe Leist.wg.d.Umsetzung.d.GS.Arbeitssu.
- Grundsteuer B
62.961 T€
3.086 T€
1.319 T€
1.319 T€
111 T€
Diesen stehen u.a. Mindererträge auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- Vergnügungssteuer
1.172 T€
Für die Gewerbesteuer zeigt sich im Jahresverlauf folgende Entwicklung:
Entwicklung Gewerbesteueraufkommen
(1990 und 1995 einschl. Gewerbekapitalsteuer) in Mio. €
einmalige Gewerbesteuerzahlungen
laufende Gewerbesteuerzahlungen
167
137
134
125
112
102
93
79
60
56
63
123
100
97
92
94
89
130
132
166
139
123
126
116
124
98
77
58
Bei dieser Darstellung handelt es sich um "bereinigte Werte". Die Sollstellungen, die niedergeschlagen
oder erlassen wurden, sind heraus gerechnet. In der Ergebnisrechnung werden die Beträge getrennt
dargestellt (Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben bzw. planmäßige Abschreibungen, die auch die
Niederschlagungen usw. enthalten).
28
Erträgen aus Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen sowie aufgelöste
Investitionszuwendungen und -beiträge
Konto
3111
3130
3131
3140
3141
3142
3144
3148
3151
3161
3191
31
Kontobezeichnung
Schlüsselzuweisungen vom Land
Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Bund
Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land
Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund
Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land
Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden und
Gemeindeverbänden
Zuweisungen für laufende Zwecke von der gesetzlichen
Sozialversicherung
Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen
Zuweisung des Landes aus dem Aufkommen an der
Grunderwerbsteuer
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus
Zuwendungen
Leistungsbeteiligung für die Umsetzung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Ansatz
2021
- T€ 68.000
0
3.100
1.597
88.357
175
Ergebnis
2021
- T€ 83.210
129
3.386
1.077
90.884
155
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 15.210
129
286
-519
2.527
-20
60
36
-24
1.928
8.000
1.881
7.419
-47
-581
8.860
9.357
496
11.400
11.445
45
191.477
208.979
17.502
Der höchste Mehrertrag in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Schlüsselzuweisung mangelnde Steuerkraft
- Schlüsselzuw. Stadtkreisschlüsselmasse
- Kommunale Investitionspauschale Gemeindeanteil
- Zuweisung lfd Zwecke v Land n § 46a SGB XII
- FAG-Zuw. Sachkostenbeiträge, ÖPNV, usw.
9.756 T€
3.063 T€
2.391 T€
1.053 T€
992 T€
Diesen stehen u.a. Mindererträge auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- Zuweisung vom Land a. d. Aufk. Grunderwerbsteuer
- Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund
581 T€
519 T€
Transfererträge
Konto
3211
3212
3213
3214
3215
3221
3222
3223
3224
3225
3291
32
Kontobezeichnung
Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz
Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlichrechtliche Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von Sozialleistungsträgern
Sonstige Ersatzleistungen
Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von
Darlehen)
Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz
Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlichrechtliche Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von Sozialleistungsträgern
Sonstige Ersatzleistungen
Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von
Darlehen)
Andere sonstige Transfererträge
Sonstige Transfererträge
Ansatz
2021
- T€ 52
1.600
Ergebnis
2021
- T€ 376
1.495
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 324
-105
1.070
0
40
959
11
596
-111
11
556
1.085
0
593
22
-492
22
1.970
0
0
336
79
284
-1.634
79
284
10
5.827
8
4.760
-2
-1.067
Der höchste Mehrertrag in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Sozial- und Jugendhilfe Rückzahlung gewährter Hilfen aE
- Sozial- und Jugendhilfe Kostenbeiträge/Aufwendsersatz
- Sozial- und Jugendhilfe Rückzahlung gewährter Hilfen iE
430 T€
302 T€
272 T€
29
- Rückzahlung gewährter Hilfen GSiG
- Leistungen von Sozialleistungsträgern GS
164 T€
105 T€
Diesen stehen u.a. Mindererträge auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- GSI Leistungen von Soz.leist.trägern
- Sozial- und Jugendhilfe Kostenbeiträge/Aufwend.ersatz
- Sozial- und Jugendhilfe Leistungen von Sozialleistungsträger
- Sozial- und Jugendhilfe Leistungen von Sozialleistungsträger
- Sozial- und Jugendhilfe Ersatz von soz. Leist. In Einrichtung
1.403 T€
286 T€
231 T€
215 T€
157 T€
Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen
Konto
3311
3321
3322
3361
33
Kontobezeichnung
Verwaltungsgebühren
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis
unter 3 Jahren
Zweckgebundene Abgaben
Entgelte für die Benutzung/Inanspruchnahme
öffentlicher Einrichtungen
Ansatz
2021
- T€ 6.636
18.976
663
Ergebnis
2021
- T€ 7.942
15.818
808
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 1.306
-3.157
145
100
26.375
95
24.664
-5
-1.711
Der höchste Mehrertrag in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Verwaltungsgebühren
- kalk. Grabnutzungsgebühren
- Elternbeiträge, Kinder 0 bis unter 3 Jahre
1.306 T€
991 T€
145 T€
Diesen stehen u.a. Mindererträge auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4.126 T€
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Konto
3411
3412
3421
3461
33
Kontobezeichnung
Mieten inkl. Nebenkostenanteil aus Mietverträgen und
Pachten
Erbbauzins
Erträge aus Verkauf
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Ansatz
2021
- T€ 9.990
Ergebnis
2021
- T€ 11.457
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 1.468
1.080
11.238
4.728
26.375
1.200
11.580
6.109
24.664
120
341
1.381
-1.711
Der höchste Mehrertrag in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Mieterlöse für bebaute Grundstücke
- Ersatz Sachaufwand
- Pachterlöse für unbebaute Grundstücke
- Verkaufserlöse
- Ersatz von Personalaufwand
1.493 T€
1.138 T€
879 T€
530 T€
145 T€
Diesen stehen u.a. Mindererträge auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- Nutzungsentgelte
- Erträge für Abgabe von Speisen an Dritte
30
964 T€
148 T€
Kostenerstattungen und -umlagen
Konto
3480
3481
3482
3483
3484
3485
3487
3488
34
Kontobezeichnung
Erstattungen vom Bund
Erstattungen vom Land
Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
Erstattungen von Zweckverbänden,
Gemeindeverwaltungsverbände und dgl.
Erstattungen von der gesetzlichen Sozialversicherung
Erstattungen von verbundenen Unternehmen, sonstigen
Beteiligungen und Sondervermögen
Erstattungen von privaten Unternehmen
Erstattungen von übrigen Bereichen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Ansatz
2021
- T€ 528
4.581
3.603
126
Ergebnis
2021
- T€ 444
8.835
2.768
124
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ -84
4.254
-835
-1
0
936
1.059
873
1.059
-63
0
172
36.982
280
189
44.919
280
17
7.937
Der höchste Mehrertrag in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Erstattungen vom Land
- Erstattungen vom s. öffentlichen Bereich
- Sozial- und Jugendhilfe Erstattungen vom Land
- Sozial- und Jugendhilfe Erstattungen vom Land
- Erstattungen von privaten Unternehmen
3.183 T€
1.059 T€
698 T€
464 T€
280 T€
Diesen stehen u.a. Mindererträge auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- Sozial- und Jugendhilfe Erstattungen von Gemeinden und GV
- Sozial- und Jugendhilfe Erstattungen vom Land
- Erstattungen von Gemeinden und GV
- Sozial- und Jugendhilfe Erstattungen von Gemeinden und GV
- Erstattungen vom Bund
503 T€
345 T€
266 T€
176 T€
77 T€
Zinsen und ähnliche Erträge
Konto
3615
3617
3618
3651
3699
36
Kontobezeichnung
Zinserträge von verbundenen Unternehmen, sonstigen
Beteiligungen und Sondervermögen
Zinserträge von Kreditinstituten
Zinserträge vom sonstigen inländischen Bereichen
Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen
Weitere sonstige Finanzerträge
Zinsen und sonstige Finanzerträge
Ansatz
2021
- T€ 600
Ergebnis
2021
- T€ 1.925
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 1.325
403
0
0
871
29
0
468
29
0
259
1.262
193
3.017
-66
1.755
Der höchste Mehrertrag in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Zinsertrag von verbundenen Unternehmen, Beteil., SVerm.
- Zinsertrag von Kreditinstituten
1.325 T€
468 T€
Diesen stehen u.a. Mindererträge auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- Bürgschaftsprovisionen
66 T€
Erträge aus aktivierten Eigenleistungen
Konto
3711
37
Kontobezeichnung
Aktivierte Eigenleistungen
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
Ansatz
2021
- T€ 2.106
2.106
Ergebnis
2021
- T€ 2.873
2.873
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 767
767
31
Der höchste Mehrertrag in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Aktivierte Eigenleistungen
767 T€
Sonstige ordentliche Erträge
Konto
3511
3521
3561
3562
3581
3582
3583
3591
35
Kontobezeichnung
Konzessionsabgaben
Erstattung von Steuern
Bußgelder
Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl.
Erträge aus Zuschreibungen
Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von
Rückstellungen
Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
Andere sonstige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Ansatz
2021
- T€ 7.650
42
5.216
1.122
0
20.600
Ergebnis
2021
- T€ 7.862
21
5.261
1.141
16
232
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 212
-21
45
19
16
-20.368
0
166
34.796
0
159
14.693
0
-7
-20.103
Der höchste Mehrertrag in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Konzessionsabgaben
- Säumniszuschläge, Mahngebühren und ähnliche NF
212 T€
192 T€
Diesen stehen u.a. Mindererträge auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
- Nachzahlungszinsen §233a AO
20.368 T€
173 T€
b) Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen überschreiten den Planansatz um rd. 29,3 Mio. €. Diese Abweichung
gliedert sich auf in ("-" = Mehraufwand):
Abweichung Ergebnis - Plan
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Planmäßige Abschreibungen
Zinsen, Gewährung von Darlehen u.ä. Aufwendungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe
Ansatz
2021
- T€ -160.800
-98.234
-48.581
-2.600
-202.504
-39.819
-552.538
Ergebnis
2021
- T€ -154.614
-92.973
-50.106
-1.267
-244.222
-38.678
-581.860
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 6.186
5.260
-1.525
1.333
-41.718
1.142
-29.332
Bei der Analyse der Abweichungen ist u.a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr 2020
im Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch um insgesamt 10,9 Mio. €
erhöhen. Gleichzeitig gilt, dass bei Minderaufwendungen zum Teil Ermächtigungsüberträge für das Jahr
2022 gebildet werden. Insgesamt werden im Ergebnishaushalt rd. 10,5 Mio. € in das Jahr 2022
übertragen (inkl. der Budgetüberträge).
Die Analyse der Abweichungen bezieht sich im Folgenden grundsätzlich auf den Vergleich des
Planansatzes 2021 (ohne Ermächtigungsübertrag) mit dem Ergebnis 2021. Die fünf größten
Abweichungen nach oben und unten werden jeweils stichpunktartig aufgelistet, sofern die Abweichung
+/- 60 T€ übersteigt.
32
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Konto
4011
4012
4019
402*
403*
4041
4071
40
4112
41
Kontobezeichnung
Bezüge der Beamten
Entgelte und ähnliche Leistungen für Beschäftigte
Sonstige Beschäftigungsentgelte
Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte und
Beschäftigte
Beiträge zur ges. Sozialversicherung für Beschäftigte und
sonstige Beschäftigte
Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete
Zuf. bzw. Inanspruchn. Rückstellungen für Altersteilzeit
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen für Beschäftigte
Versorgungsaufwendungen
Ansatz
2021
- T€ -22.361
-94.864
-1.972
-20.972
Ergebnis
2021
- T€ -19.198
-91.194
-1.555
-21.559
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 3.163
3.670
417
-586
-18.479
-20.467
-1.988
-2.102
0
-160.750
-50
-50
64
-649
-154.557
-57
-57
2.166
-649
6.193
-7
-7
Der höchste Mehraufwand in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Beitrag zur gesetzlichen Sozial Versicherung für Beschäftigte
- Rückstellung für Altersteilzeit + Langzeitkonten
- Beitrag zur Versorgungskasse Beschäftigte
- Beiträge zur Versorgungskasse für Beamte
- Zuführung zur Rückstellung Wertguthaben AN-Anteil
1.930 T€
519 T€
464 T€
122 T€
100 T€
Diesen stehen u.a. Minderaufwendungen auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- Dienstaufwendungen Beschäftigte
- Besoldung der Beamten
- Beihilfen, Unterstützungsleistungen Bedienstete
- Beschäftigungsentgelte sonst. Besch.
3.670 T€
3.163 T€
2.179 T€
417 T€
Personalaufwendungen
in Mio. €
166
145
173 176
151 155
136
92
93
97
102
108
113
120
126
81
72
63
33
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Konto
421*
422*
423*
424*
4242
4243
4244
4245
4246
4247
4249
4251
426*
4271
4272
427*
4281
4291
42
Kontobezeichnung
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen
Anlagen, Infrastrukturvermögen
Unterhaltung des beweglichen Vermögens, Erwerb
geringwertigen Vermögensgegenständen
Mieten inkl. Mietnebenkosten und Pachten, Leasing
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen
Anlagen
Aufwand für Wasser
Aufwand für Abfallbeseitigung, Entsorgung
Bauschutt
Aufwand für Abwasserbeseitigung
Reinigung
Aufwand für gebäudebezogene Versicherungen
Grundsteuer
Sonst.Gebäudebewirtschaftung (Schornsteinfeger)
Haltung von Fahrzeugen
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte, Ausund Fortbildung, Umschulung
Besondere Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen
Hard- und Software
Lehr- und Unterrichtsmittel, Lernmittel
Aufwendungen für den Verbrauch von sonstigen
Vorräten
Aufwendungen für sonstige Sach- und
Dienstleistungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ansatz
2021
- T€ -35.747
Ergebnis
2021
- T€ -30.200
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 5.547
-4.425
-4.415
11
-4.995
-10.598
-4.582
-10.206
413
392
-385
-358
-346
-367
38
-9
-361
-7.030
-664
-457
-17
-1.006
-1.492
-295
-7.481
-663
-438
-21
-1.254
-3.108
66
-450
1
19
-4
-248
-1.616
-19.139
-17.374
1.765
-4.393
-2.880
-912
-4.244
-3.103
-1.035
149
-224
-123
-3.376
-3.844
-468
-98.234
-92.973
5.260
Der höchste Mehraufwand in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Dienst- und Schutzkleidung
- Sonderreinigung
- Unterhalt der Gebäude - budgetneutral
- Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
- Lehr- und Unterrichtsmittel
1.892 T€
1.721 T€
1.514 T€
468 T€
397 T€
Diesen stehen u.a. Minderaufwendungen auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- Unterhalt der Gebäude - budgetrelevant
- Unterhaltsreinigung
- Besonderer Verwaltungs-/Betriebsaufwand
- Unterhalt der Straßen, Wege, Plätze
- Mieten inkl. Nebenkosten und Pachten unbewegliche Sachen
6.348 T€
1.036 T€
805 T€
723 T€
668 T€
Planmäßige Abschreibungen
Konto
4711
4722
4791
47
Kontobezeichnung
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachvermögen
Abschreibungen auf Forderungen
Sonstige Abschreibungen
Bilanzielle Abschreibungen
Ansatz
2021
- T€ -45.311
Ergebnis
2021
- T€ -43.347
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 1.964
0
-3.270
-48.581
-3.288
-3.471
-50.106
-3.288
-201
-1.525
Der höchste Mehraufwand in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- AfA auf Forderungen wegen Erlass
- AfA auf geringwertige Verm.gegenstände
34
1.388 T€
676 T€
- Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
- AfA auf Forderungen wegen Niederschlagung
- AfA auf Forderungen wegen Aussetzungen
650 T€
641 T€
608 T€
Diesen stehen u.a. Minderaufwendungen auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- Abschreibungen für unbewegliche Sachen
- Abschreibungen für bewegliche Sachen
1.843 T€
797 T€
Zinsen, Gewährung von Darlehen und sonstige Aufwendungen
Konto
451*
459*
45
Kontobezeichnung
Zinsaufwendungen an Bund, Land, Kreditinstitute,
sonstigen inländischen Bereich
Aufwand des Geldverkehrs
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ansatz
2021
- T€ -2.600
Ergebnis
2021
- T€ -1.205
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ 1.395
0
-2.600
-62
-1.267
-62
1.333
Der höchste Minderaufwand in dieser Kontengruppe ist im Jahr 2021 auf folgendes Erfolgskonto
zurückzuführen:
- Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
1.376 T€
Transferaufwendungen
Konto
4310
4312
4313
4314
4315
4317
4318
4331
4332
4341
437*
43
Kontobezeichnung
Ansatz
2021
- T€ -
Zuweisungen an den Bund
Zuweisungen an Gemeinden und
Gemeindeverbände
Zuweisungen an Zweckverbände,
Gemeindeverwaltungsverbände u. dgl.
Zuweisungen an die gesetzliche Sozialversicherung
Zuschüsse an verbundene Unternehmen, sonstige
Beteiligungen und Sondervermögen
Zuschüsse an private Unternehmen
Zuschüsse an übrige Bereiche
Soziale Leistungen an natürliche Personen
außerhalb von Einrichtungen
Soziale Leistungen an natürliche Personen in
Einrichtungen
Gewerbesteuerumlage
Allgemeine Umlagen an das Land, Gemeinden und
Gemeindeverbände und übrige Bereiche
Transferaufwendungen
Ergebnis
2021
- T€ -
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ -
0
-225
-1
-162
-1
63
-273
-203
70
-25
-13.448
0
-19.428
24
-5.979
-1.273
-42.891
-58.850
-861
-42.500
-57.948
412
391
902
-8.845
-16.810
-7.965
-10.200
-66.474
-16.725
-89.584
-6.525
-23.110
-202.504
-244.222
-41.718
Der höchste Mehraufwand in dieser Kontengruppe wird im Jahr 2021 durch folgende Konten
verursacht:
- Rückstellung FAG-Belastung
- Gewerbesteuerumlage
- Zuschüsse an verbundene Unternehmen
- Sozial- und Jugendhilfe JH 4560 Soz.Leist.a.nat.Pers. iE
- Sozial- und Jugendhilfe 4100ua Soz.Leist.a.nat.Pers.aE
24.700 T€
6.525 T€
5.979 T€
4.350 T€
4.290 T€
Diesen stehen u.a. Minderaufwendungen auf diesen Erfolgskonten gegenüber:
- Sozial- und Jugendhilfe 4550ua Soz.Leist.a.nat.Pers.aE
- Sozial- und Jugendhilfe Status-Quo-Ausgleich LWV (§ 22 FAG)
- Grundsicherung Soz.Leist.a.nat.Pers.aE
- Zuschüsse an übrige Bereiche
- FAG-Umlagen an das Land
4.609 T€
1.035 T€
850 T€
693 T€
575 T€
Die Abweichungen sind in Anlage 8 dargestellt.
35
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Konto
4411
4421
4422
4429
4431
444*
445*
4461
4482
449*
44
Kontobezeichnung
Ansatz
2021
- T€ -
Sonstige Personal und Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige
Tätigkeit
Verfügungsmittel (§ 13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO)
Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme
von Rechten und Diensten
Geschäftsaufwendungen
Steuern, Sonderabgaben, Versicherungen,
Schadensfälle
Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus
laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden und
Gemeindeverbände, verbundene Unternehmen und
übrige Bereiche
Leistungsbeteiligung für die Umsetzung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Säumniszuschläge u. ä.
Weitere sonstige nicht zahlungswirksame
ordentliche Aufwendungen, Deckungsreserve,
globaler Minderaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-827
-845
Ergebnis
2021
- T€ -907
-808
Vergl. Ans./
Erg. 2021
- T€ -79
37
-10
-4.868
-9
-6.156
1
-1.289
-8.058
-1.678
-6.153
-2.125
1.905
-447
-5.534
-6.197
-663
-15.330
-15.769
-439
-1.000
-1.670
-523
-31
477
1.639
-39.819
-38.678
1.142
Wesentliche Mehraufwendungen ergeben sich unter anderem bei den
- Dienst- und Werkverträgen
- Befördung behinderter Schüler*innen
- Leist.bet.Umsetz.Grundsich.Arbeitss.
- Aufwendungen für Schadensfälle
- Erstattungen an verbundene Unternehmen
984 T€
754 T€
439 T€
371 T€
255 T€
Diesen Mehraufwendungen stehen Einsparungen entgegen, insbesondere in den Bereichen
- Deckungsreserve
- sonstige Geschäftsausgaben
- Aufwendungen für Säumniszuschläge und Erstattungszinsen
- zentralen EDV Aufwendungen
- Schülerbeförderung allgemein
1.700 T€
947 T€
477 T€
384 T€
278 T€
c) Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
An außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind folgende Beträge angefallen:
außerordentliche Erträge:
18.204 T€
außerordentliche Aufwendungen:
11.026 T€
Die außerordentlichen Erträge resultieren fast vollständig aus der Veräußerung von Grundstücken,
Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten (18,1 Mio. €). In geringem Maß sind auch Erträge aus der
Veräußerung von nicht in der Bilanz aktivierten Vermögensgegenständen bzw. aus Nachaktivierungen
sowie Versicherungsleistungen enthalten. Die außerordentlichen Aufwendungen resultieren zum Großteil
aus außerordentlichen Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung bei den Beteiligungswerten
der SWU (8,8 Mio. €) und MFH (0,6 Mio. €) und aus Grundstücksgeschäften (0,9 Mio. €). Ebenso werden
außerordentliche Aufwendungen bei Schwund und / oder sonstigem Abgang von
Vermögensgegenständen mit Restbuchwert gebucht.
Das Sonderergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 8,3 Mio. € reduziert.
Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen wurden nicht geplant, d. h. sie sind außerplanmäßig
angefallen. Weitere Erläuterungen bei Ziff. 6.3.3.
36
d) Kalkulatorische Zinsen
Über alle Teilergebnishaushalte hinweg liegen die kalkulatorischen Zinsen netto um rd. 0,3 Mio. € über
dem Planansatz. Ursächlich hierfür sind insbesondere die zwischenzeitlich durchgeführten Gebäudekorrekturen. Im Gesamtergebnishaushalt werden die kalkulatorischen Zinsen nicht ausgewiesen, da hier
die tatsächlich angefallenen Zinsaufwendungen dargestellt werden.
e) Abschlüsse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets
Die Fach-/Bereiche tragen die Verantwortung für die Verwaltung ihrer Budgets. Diese Verantwortung
begrenzt sich nicht nur auf die Haushaltsplanaufstellung und den ordnungsgemäßen Haushaltsvollzug.
Insbesondere sind die Fach-/Bereiche auch für die Einhaltung der im Rahmen des Haushaltsplans
festgesetzten Budgetvorgaben verantwortlich. Für den notwendigen Planvergleich wird in Ergänzung
zum Jahresabschluss für jedes Fach-/Bereichsbudget ein gesonderter Abschluss erstellt (vgl. Anlage 9).
Aufgrund des neuen geänderten Haushaltsplanverfahrens zum Haushaltsplan 2020 wurde erstmals im
Jahresabschluss 2020 eine neue Herangehensweise zur Budgetabrechnung erarbeitet. Diese wurde im
Jahr 2021 weiterentwickelt und weiter erprobt. Auch im Rechnungsjahr 2021 wurde keine Bereinigung in
den Budgets vorgenommen, da aufgrund des neuen Haushaltsplanverfahrens die bisherigen Abrechnungen nicht herangezogen werden konnten. Zusätzlich war das bisherige Budgetabrechnungsverfahren
zu kompliziert, unverständlich und aufwändig. Es wurde im Jahr 2021 vielmehr eine tiefe Analyse der
Budgets und Feststellungen von erheblichen Abweichungen vorgenommen. Die Abweichungen in den
einzelnen Budgets sind in Anlage 9 dargestellt.
Auch das Jahr 2021 ist, wie das Vorjahr, aufgrund der Rahmenbedingungen als ein Sonderabschluss zu
betrachten, da die Corona-Pandemie für sehr verworfene Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche sorgte.
Die Auswirkungen zeigten sich in verschiedenen Richtungen: Mindererträge, Mehraufwendungen aber
auch Minderaufwendungen.
Der bisherige Budgetübertrag orientierte sich an den bereinigten Ergebnissen der Budgets. Diese
Berechnungsweise kann im neuen Verfahren nicht mehr herangezogen werden. In zahlreichen
Workshops zusammen mit der Finanzabteilung ZSD/HF und den Fach-/Bereichscontrollern konnte keine
analoge Berechnungsweise der Vorjahre ermittelt werden. Daher wurde eine neue Berechnungsweise
erarbeitet, welche nachfolgend kurz dargestellt werden soll:
Der bisherige Budgetübertrag soll umbenannt werden in eine neue Managementprämie. Diese
Managementprämie orientiert sich an den finanzpolitischen Strategiezielen der Stadt und ersetzt den
bisher gewährten Budgetübertrag mit folgenden Eckpunkten. Sie soll im neuen Haushaltsplanverfahren
das Pendant im Jahresabschluss zur sonstigen Budgetfortschreibung sein:
Die Zielgröße der neuen Managementprämie ist 1 % des ordentlichen Ergebnisses
Im Jahr 2021 wurde ein ordentliches Ergebnis von 29 Mio. € erzielt, damit würde ein Betrag in
Höhe von 290.000 € an die Fach-/Bereiche ausgeschüttet werden.
Die Höhe des Übertrages bleibt final der Genehmigung des Gemeinderates vorbehalten. Damit ist
gewährleistet, dass sowohl die Finanzlage der Stadt als auch die wirtschaftliche Lage
berücksichtigt wird.
Aus dem Ergebnishaushalt muss mindestens ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe des Ziels aus
der Investitionsstrategie (35 Mio. €) erwirtschaftet werden.
Im Jahr 2021 wurde ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 93 Mio. € erreicht.
Die Verteilung der errechneten Managementprämie erfolgt anhand des Mischschlüssels, analog
dem Haushaltsplanverfahren. Dieser Mischschlüssel enthält unterschiedliche Faktoren für alle
Fach-/Bereiche einschließlich der Sonderbudgets.
Die Fach-/Bereichsbudgets müssen, um an der Verteilung teilnehmen zu können, ohne
Berücksichtigung der Schwerpunktthemen, der vorabdotierten Positionen und der Allgemeinen
Finanzmittel (AFM) positiv abschließen. Es werden keine weiteren Bereinigungen in den Budgets
vorgenommen.
Im Budgetabschluss 2021 wurde dieses Ziel von allen Fach-/Bereichen erreicht.
37
Der auszuschüttende Betrag der Managementprämie bemisst sich am Gesamtergebnis der Stadt. Damit
soll der gesamtstädtische Gedanke weiter gestärkt werden. Es besteht ein übergeordnetes Anreizssystem.
Auf dieser Basis ergibt sich folgende Verteilung für die Managementprämie 2021:
Bereich Oberbürgermeister
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
Bereich Bürgerdienste
Fachbereich Kultur*
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Summe Fach-/Bereiche
Mischschlüssel
in %
Managementprämie
2021
7,33
9,28
7,44
15,84
25,74
34,37
21.300
26.900
21.600
45.900
74.600
99.700
290.000
*Ausnahme Museum - Sonderregelung Erlass des Defizits
Die Managementprämie kann bis 31.12.2023 verwendet werden. Ein weiterer Übertrag ist nicht möglich.
Über die Verwendung entscheiden die Fach-/Bereiche im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung. Die Verwendung wird gegenüber dem Gremium nachgewiesen.
Die bisher geltende Regelung von einem Übertrag des Budgetergebnisses zu 50 % in den Fach-/
Bereichsbudgets und zu 100 % bei den Sonderbudgets unter Berücksichtigung von Bereinigungen wird
damit abgelöst. Die Fach-/Bereichscontroller und die DEZ haben diesem Vorgehen für das Jahr 2021
zugestimmt.
Die vorliegenden bereits bestehenden Budgetüberträge aus Vorjahren bleiben abzüglich der Verwendung
2021 bestehen.
Das Verfahren zur Budgetabrechnung und zur neuen Managementprämie muss im Lauf des Jahres 2022
mit den Fach-/ Bereichscontrollern weiter entwickelt und abgestimmt werden. Das Jahr 2021 ist
wiederum als Probejahr zu sehen, um in Gänze zu einem stimmigen Verfahren und Vorgehen zu
kommen. Es werden mit dem Jahresabschluss 2021 keine endgültigen Regelungen beschlossen.
Zusammen mit dem Jahresabschluss 2022 soll dann dem Gemeinderat ein abgestimmtes Konzept
vorgelegt werden.
Für die bestehenden Budgetüberträge (nachfolgende Aufstellung) wird eine Übergangsregelung im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben benötigt. Aufgrund der gemeindewirtschaftlichen Vorgaben ist ein
Übertrag über die "Zwei-Jahresgrenze" nach § 21 GemHVO nicht zulässig. Dies wurde ebenfalls von der
Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem Bericht vom Februar 2021 aufgegriffen (GD 174/21). Zusammen mit
den Fach-/Bereichscontrollern wurde in den Workshops zur Budgetierung die Übergangsfrist zur
Verwendung der bestehenden Budgetüberträge bis 31.12.2023 vereinbart. Damit können die
bestehenden Budgetüberträge bis zu diesem Stichtag abgebaut und verwendet werden. Dies soll im
Rahmen des Beschlusses zum Jahresabschluss vom Gemeinderat verabschiedet werden.
38
Folgende Budgetüberträge wurden aus Vorjahren in das Jahr 2022 übertragen (in T€)
Von 2021
nach 2022
Von 2020
nach 2021
Von 2019
nach 2020
Bereich Oberbürgermeister
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste/Dienste
Bereich Bürgerdienste
Fachbereich Kultur
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
67
10
0
227
20
36
213
67
9
34
266
25
54
240
77
12
146
304
0
104
430
Summe Fach-/Bereiche
572
695
1.073
Von 2021
nach 2022
Von 2020
nach 2021
Von 2019
nach 2020
Schulen (einschl. Finanzhaushalt)
Gutschrift vorabdot. Sozial- und Jugendhilfe 1)
Museum
Musikschule
Ulmer Theater
Stadthaus
Stadtbibliothek
1.339
0
-123
562
232
0
0
1.451
0
-245
572
232
0
5
1.495
0
-368
597
232
0
33
Summe Sonderbudgets
2.010
2.015
1.989
Sonderbudgets:
1) Zum 01.01.2018 wurde ein neuer Kontrakt zur vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe mit geänderter Verfahrensweise (Bereitstellung
Innovations- und Sozialraumbudget) geschlossen.
Es werden somit aus früheren Budgetüberträgen immer noch insgesamt 2.582 T€ (572 T€ Fachbereichsguthaben und 2.010 T€ Sonderbudgetguthaben) nach 2022 übertragen. Diese sind bis 31.12.2023 zu
verwenden.
Im Rechnungsjahr 2020 wurden die Regelungen zu den Budgetüberträgen ausgesetzt und ein CoronaSonderbudgetübertrag von 500 T€ auf die Fach-/Bereiche verteilt. Hiervon wurden 349,5 T€ aus dem Jahr
2021 in das Jahr 2022 übertragen und stehen noch bis 31.12.2022 den Fach-Bereichen zur Verfügung.
Von 2021
nach 2022
Bereich Oberbürgermeister
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
Bereich Bürgerdienste
Fachbereich Kultur
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
36,6
39,7
31,0
73,3
121,2
47,7
Summe Fach-/Bereiche
349,5
39
2.5 Erhebliche Abweichungen in der Finanzrechnung im Vergleich zur
Haushaltsplanung
In der im Folgenden dargestellten Abweichungsanalyse werden sowohl Mehreinzahlungen als auch
Minderauszahlungen als positive Werte dargestellt, d.h. sie stellen eine Verbesserung gegenüber dem
Plan dar. Mindereinzahlungen bzw. Mehrauszahlungen werden als negative Werte (d. h.
Verschlechterung gegenüber dem Plan) ausgewiesen.
Bei der Abweichungsanalyse ist bezogen auf die Einzahlungen folgendes zu beachten:
Der Planwert entspricht generell den Werten, über die voraussichtlich "eine Rechnung gestellt wird". Der
Ergebniswert stellt dagegen die Höhe der tatsächlichen Einzahlung dar. D. h. wurden Rechnungen nicht
bezahlt und es sind offene Forderungen vorhanden, ergibt sich hierdurch eine Abweichung zwischen
dem fortgeschriebenen Ansatz und dem Ergebnis 2021.
a) Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2021
-€-
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
506.553.110
593.386.693
86.833.583
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-503.957.036
-500.633.775
3.323.261
2.596.074
92.752.918
90.156.844
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
Soweit die unter Ziff. 2.4 dargestellten Abweichungen tatsächliche Ein- oder Auszahlungen betreffen,
wirken sie sich auch in der Finanzrechnung aus. Insgesamt ergibt sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit bei den Einzahlungen eine Abweichung um 86.834 T€, bei den Auszahlungen um 3.323 T€.
b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2021
-€-
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
8.585.800
4.693.359
-3.892.441
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten
für Investitionstätigkeit
5.480.000
7.704.257
2.224.257
22.007.000
29.647.526
7.640.526
5.537.000
7.741.979
2.204.979
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden
-16.064.000
-12.210.891
3.853.109
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-67.741.500
-51.998.341
15.743.159
-6.225.700
-4.349.179
1.876.521
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
-18.850.000
-17.459.400
1.390.600
Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen
-10.826.700
-7.421.692
3.405.008
-2.965.800
-628.765
2.337.036
-81.063.900
-44.281.148
36.782.752
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen
Vermögensgegenständen
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
Bei der Analyse der Abweichungen ist u. a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr
2020 in Höhe von netto rd. 25,3 Mio. € (2,7 Mio. € Einzahlungen und 28,0 Mio. € Auszahlungen) im
Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch erhöhen. Gleichzeitig gilt,
dass bei Mindereinzahlungen und Minderauszahlungen zum Teil Ermächtigungsüberträge zum Übertrag
in das Jahr 2022 gebildet wurden. Insgesamt werden 28,2 Mio. € für Auszahlungen und rd. 0,6 Mio. €
für Einzahlungen nach 2022 übertragen (vgl. Ziff. 4).
Zur Vermeidung von weiteren Ermächtigungsüberträgen im Jahr 2021 müssen zusätzlich zu den bereits
im Haushaltsplan 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 neu veranschlagten 11,2 Mio. €
40
(vgl. Haushaltsplan 2022, Anlage 10) weitere 6,9 Mio. € für Auszahlungen (die im Haushaltsplan 2021
geplant waren, aber nicht umgesetzt werden konnten) im Haushaltsplan 2023 und der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2026 neu veranschlagt (vgl. GD 071/22) werden. Hierbei sind die Haushaltsgrundsätze
der Jährlichkeit und der Haushaltswahrheit zu beachten.
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2021
-€-
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
68100000 Investitionszu. vom Bund
237.000
40.988
-196.012
68110000 Investitionszu. vom Land
8.143.800
4.223.714
-3.920.086
200.000
248.279
48.279
68140000 Investitionszu. vom so. öff. Bereich
0
39.109
39.109
68170000 Investitionszu. von privaten Unternehmen
0
15.100
15.100
68180000 Investitionszu. von übrigen Bereichen
5.000
126.168
121.168
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
8.585.800
4.693.359
-3.892.441
68120000 Investitionszu. von Kommunen
Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen liegen rd. 3,9 Mio. € unter dem Planansatz 2021.
Dies beruht insbesondere auf Mindereinzahlungen bei den Investitionszuwendungen vom Land bei den
Projekten:
- Anschluss A8 - Eiselauer Weg
- Pionierkaserne Neubau E-Ladepark
- Digitalisierung an Schulen
- Erweiterung Mensa Astrid-Lindgren Schule
- Anna Essinger Schulzentrum, Erweiterung
- Sanierung Dichterviertel
- 1.200 T€
- 977 T€
- 650 T€
- 600 T€
- 600 T€
- 515 T€
Geplante, jedoch nicht eingegangene Investitionszuwendungen wurden teilweise als
Ermächtigungsüberträge in das Jahr 2022 übertragen.
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2021
-€-
68910000 Kostenerstattungsbeträge
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
380.000
451.295
71.295
5.100.000
7.251.462
2.151.462
68910030 Beiträge f. n.b.fä.Erschl.aufw./Ausgleichsbeiträge
0
1.500
1.500
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen
Entgelten für Investitionstätigkeit
5.480.000
7.704.257
2.224.257
68910010 Erschließungsbeiträge
Bei den Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten handelt es sich im Wesentlichen
um Erschließungsbeiträge. Diese liegen um rd. 2,2 Mio. € über dem Planansatz 2021.
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
68210000 Veräußerung von Grundst. und Gebäuden
68210071 Schadensers. aus Verm.schäden bei Geb u. Grst.
Ansatz
2021
-€-
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
22.000.000
29.368.590
7.368.590
0
1.000
1.000
41
68312000 Veräuß. bewegl. Verm.g. > 1000 Euro ab2018
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
7.000
277.936
270.936
22.007.000
29.647.526
7.640.526
Aus der Veräußerung von Sachvermögen wurden rd. 7,6 Mio. € Mehreinzahlungen verbucht. Dies ist
hauptsächlich auf die Veräußerung von städtischen Grundstücken und Gebäuden zurückzuführen.
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2021
-€-
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
68710000 EinzahlungenausderAbw.vonBaumaßn.
1.235.000
3.264.095
2.029.095
68850000 Rückflüsse v. Ausl. an verb. U., Bet., SVerm.
4.302.000
4.471.477
169.477
68860000 Rückflüsse v. Ausl. an öffentl. Sonderrechn.
0
4.407
4.407
68880000 Rückflüsse v. Ausl. an über. ausländ. Bereiche
0
2.000
2.000
5.537.000
7.741.979
2.204.979
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
Die Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit liegen rd. 2,2 Mio. € über dem Planansatz. Dies ist
zurückzuführen auf Mehreinzahlungen bei den Projekten:
- Abbruch Beringer Brücke
- Erschließungsgebiet Am Weinberg
- Elektrifizierung Südbahn, Umbau Bahnübergang
Einsingen
- 2.000 T€
- 519 T€
- 453 T€
Gleichzeitig gab es erhebliche Mindereinzahlungen bei dem Projekt Gänstorbrücke - Ersatzneubau in
Höhe von 812 T€ aufgrund zeitlicher Verzögerungen im Bauablauf.
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
78210000 Erwerb von Grundstücken u.Gebäuden
78210010 Rentenzahlungen aus Grunderwerb
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden
Ansatz
2021
-€-
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
-16.000.000
-12.130.045
3.869.955
-64.000
-80.846
-16.846
-16.064.000
-12.210.891
3.853.109
Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden liegen um 3,9 Mio. € unter dem
Planwert 2021.
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2021
-€-
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
7871* Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
-22.749.500
-17.728.543
5.020.957
7872* Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
-33.680.000
-26.592.402
7.087.597
7873* Auszahlungen für neue sonst.Baumaßnahmen
-11.312.000
-7.677.395
3.634.604
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-67.741.500
-51.998.340
15.743.159
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen liegen um insgesamt rd. 15,7 Mio. € unter dem Planansatz 2021.
Bei vielen Maßnahmen ist eine verzögerte Abwicklung zu verzeichnen, wodurch die Auszahlungen unter
42
dem Planansatz liegen. Ein Teil der nicht ausgeschöpften Beträge wird deshalb als Ermächtigung in das
Jahr 2022 übertragen oder im Haushalt 2023 neu veranschlagt. Im Bereich der Hochbaumaßnahmen
ergeben sich insgesamt Minderauszahlungen in Höhe von rd. 5 Mio. €. Minderauszahlungen in
erheblicher Höhe gab es bei den folgenden Projekten:
- Anna Essinger Schulzentrum, Erweiterung
- Sanierung Schulzentrum Kuhberg
- Erweiterung und Sanierung Ulmer Museum
- Theater Ulm, Neubau Werkstatt und Proberäume
- KITA Brandenburgweg Neubau
- KITA Ausbauoffensive II
- Dachsanierung MZH Eggingen
- Dachsanierung MZH Unterweiler
- 2.044 T€
- 682 T€
- 500 T€
- 734 T€
- 527 T€
- 543 T€
- 898 T€
- 900 T€
Gleichzeitig gab es auch Projekte mit erheblichen Mehrauszahlungen:
- Pionierkaserne energetische u. techn. Ertüchtigung
- Generalsanierung Theater
- Digitalisierung an Schulen
1.004 T€
506 T€
1.894 T€
Die Mehrauszahlungen bei diesen Projekten waren durch Ermächtigungsüberträge aus 2020 und
genehmigten über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen gedeckt.
Im Bereich der Tiefbaumaßnahmen sind ebenfalls Minderauszahlungen in Höhe von rd. 7,1 Mio. € zu
verzeichnen. Minderauszahlungen in erheblicher Höhe gab es bei den folgenden Projekten:
- OD L240 Donaustetten
- Anschluss A8, Verlängerung Eiselauer Weg
- Bahnbrücke Mergelgrube
- Elektrifizierung Südbahn, Brücke Benzstraße
- Neuordnung der Entwässerung B 10
- Gänstorbrücke - Ersatzneubau
- Umgestaltung Weinbergweg
- Neugestaltung Keplerstraße
- Brücke Jägerstraße
- Fahrradverkehrswegeinfrastruktur
- Erschließungsmaßnahmen
- 820 T€
- 994 T€
- 840 T€
- 929 T€
- 595 T€
- 1.339 T€
- 512 T€
- 784 T€
- 705 T€
- 779 T€
- 3.092 T€
Gleichzeitig gab es auch im Bereich Tiefbau Projekte mit erheblichen Mehrauszahlungen:
- Ersatzneubau Blaubrücken
- Sanierung Ludwig-Erhard-Brücke
- Promenadenbrücke Austausch Überbau
- Wallstraßenbrücke -Blaubeurer-Tor-Brücke
- City-Bahnhof
- Abbruch Beringer Brücke
- 556 T€
- 1.500 T€
- 863 T€
- 599 T€
- 963 T€
- 1.556 T€
Die Mehrauszahlungen bei diesen Projekten waren durch Ermächtigungsüberträge aus 2020 und
genehmigten über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen gedeckt.
Bei den sonstigen Baumaßnahmen gab es insgesamt Minderauszahlungen in Höhe von rd. 3,6 Mio. €.
Minderauszahlungen in erheblicher Höhe gab es bei den folgenden Projekten:
- Zukunftsoffensive Ulm 2030
- Pionierkaserne, Neubau E-Ladepark
- Erneuerung Wegweiser/Verkehrszeichenbrücke
- Erneuerung Straßenbeleuchtung (teilakt.)
- 1.250 T€
- 486 T€
- 750 T€
- 600 T€
Bei Projekt FvS-Schule, Austausch Lackierkabine gab es zudem Mehrauszahlungen in Höhe von 495 T€,
diese waren durch genehmigte außerplanmäßige Auszahlungen gedeckt.
Im Bereich der Baumaßnahmen werden die vom Gebäudemanagement und der Abteilung
Verkehrsplanung, Straßenbau, Grünflächen und Vermessung erbrachten Eigenleistungen aktiviert. Die
43
Aktivierung belastet die Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt, führt jedoch zu entsprechenden
Mehrerträgen im Ergebnishaushalt. Netto liegt die Summe der aktivierten Eigenleistungen um rd. 767 T€
über dem Planansatz. Diesem Netto-Mehrbedarf im Finanzhaushalt stehen entsprechende Mehrerträge
aus aktivierten Eigenleistungen im Ergebnishaushalt gegenüber.
Erwerb von beweglichem Sachvermögen
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2021
-€-
78312000 Einrichtung zentr. ZD/B > 1000 EUR
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
-563.000
-47.368
515.632
78312010 Betriebseinrichtung dezentral > 1000 EUR
-1.589.000
-1.943.311
-354.311
78312040 bes. abt.spez. Vermögensgegenstände >1000
-2.729.100
-498.939
2.230.161
-521.900
-349.614
172.286
78312060 Sportgeräte > 1000 EUR
-13.000
0
13.000
78312070 Hardware dezentral > 1000 EUR
-58.200
-722.991
-664.791
-751.500
-786.954
-35.454
-6.225.700
-4.349.179
1.876.521
78312050 Lehrmittel > 1000 EUR
78312071 Betriebseinrichtung zentral > 1000 EUR
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Sachvermögen
Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen unterschreiten den Planansatz
um rd. 1,9 Mio. €.. Unterschreitungen sind vor allem bei den abteilungsspezifischen Vermögensgegenständen zu verzeichnen. Dies ist u.a. auf die Verzögerung bei der Beschaffung von weiteren
Feuerwehrfahrzeugen zurückzuführen (Planabweichung -989 T€). Gleichzeitig wurden erhebliche Mittel
für die Digitalisierung an Schulen auf dem Sachkonto 78312040 eingeplant (1,35 Mio. €) , die jedoch bei
den Hochbaumaßnahmen und dem Erwerb von Hardware abgeflossen sind. Ansonsten sind beim
bewegliche Sachvermögen vielfältige Über- bzw. Unterschreitungen der jeweiligen Planansätze zu
verzeichnen.
Erwerb von Finanzvermögen
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2021
-€-
78430000 Ausz. Erwerb von sonstigen Anteilen
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
-5.430.000
-4.000.000
1.430.000
78852000 Ausleih.an verb.U.,Beteil.,SVerm., Laufzeit 1-5J
-13.420.000
-13.459.400
-59.400
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
-18.850.000
-17.459.400
1.390.600
Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen liegen um rd. 1,4 Mio. € unter dem Planansatz.
Die Minderauszahlungen beruhen auf der nicht ausbezahlten Kapitaleinlage an die Donaubad Ulm / NeuUlm GmbH für die Sanierung der Rutschen im Donaubad, welche in das Jahr 2022 übertragen wurden.
Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2021
-€-
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
78150000 Investitionszu.an ver. Unt., Bet., Sond.
-4.870.000
-2.962.305
1.907.695
78180000 Investitionszu. an übrige Bereiche
-5.956.700
-4.459.387
1.497.313
-10.826.700
-7.421.692
3.405.008
Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen liegen ebenfalls um rd. 3,4 Mio. € unter dem
Plan. Dies beruht vor allem auf Minderauszahlungen bei den folgenden Vorhaben:
- Sanierungsgebiete
- Neubau Jahnsportpark
44
- 1.900 T€
- 300 T€
- Neubau Tennisheim SSV Ulm
- TSG Söflingen Sportopia
- Sanierung Freie Waldorfschule
- 500 T€
- 280 T€
- 392 T€
Bei diesen Maßnahmen ist meist eine verzögerte Abwicklung zu verzeichnen, wodurch die Auszahlungen
unter dem Planansatz liegen. Ein Teil der nicht abgerufenen Beträge wird deshalb als Ermächtigung in das
Jahr 2022 übertragen oder im Haushalt 2023 neu veranschlagt.
Insgesamt entwickelten sich die Investitionen 2021 wie folgt:
Investitionen
(ohne aktivierte Eigenleistungen) in Mio. €
118
106
105
97
93
83
94
86
80
77
75
90
69
66
53
51
50
44
36
20
24
34
31
55
41
52
43
33
29
Insgesamt
32
40
31
davon Baumaßnahmen
Im Jahr 2021 wurde erneut ein sehr hohes Investitionsvolumen bewältigt. Insgesamt wurden für Investitionsvorhaben rd. 94,1 Mio. € ausbezahlt, davon 12,2 Mio. € für Grunderwerb, 52 Mio. € für Baumaßnahmen, 5,0 Mio. € für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen und von immateriellen
Vermögensgegenständen, 17,5 Mio. € für den Erwerb von Finanzvermögen und 7,4 Mio. € für
Investitionsförderungsmaßnahmen. Dennoch gab es auch 2021 insgesamt wieder sehr hohe
Planabweichungen, da es bei einigen Maßnahmen erneut zu Verzögerungen kam.
Auch hier ist wieder das sehr optimistische und anhaltend hohe Investitionsprogramm der Stadt Ulm
ersichtlich. In den folgenden Jahren sollte das veranschlagte Investitionsprogramm kritisch überprüft und
mit den Zielsetzungen aus der Investitionsstrategie abgeglichen werden. Das anhaltend hohe
Investitionsvolumen und die daraus resultierenden Ermächtigungsübertrage stellen für den städtischen
Haushalt der Stadt Ulm ein nicht zu unterschätzendes haushaltswirtschaftliches Risiko dar.
c) Ein- und Auszahlungen aus Krediten und inneren Darlehen
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2021
-€-
Ergebnis
2021
-€-
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und
wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen
34.500.000
12.815.000
-21.685.000
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich
vergleichbaren Vorgängen für Investitionen
-9.500.000
-16.606.457
-7.106.457
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit
25.000.000
-3.791.457
-28.791.457
Im Jahr 2021 wurden keine neuen Kredite aufgenommen. Getilgt wurden 10,2 Mio. €, davon waren 7,1
Mio. € planmäßige Tilgungen und 3,1 Mio. € Sondertilgungen. Der Schuldenstand der Stadt hat sich
somit um 10,2 Mio. € reduziert und beträgt am 31.12.2021 rd. 91,9 Mio. €.
45
Die Kreditermächtigung im Jahr 2021 betrug 33,5 Mio. €. Die im Jahr 2021 aufgrund des zeitverzögerten
Liquiditätsabflusses der Investitionsprojekte nicht benötigte Kreditermächtigung gilt gem. § 87 Abs. 3
GemO weiter bis die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 erlassen wurde.
Schuldenentwicklung 2021
Stand: 31.12.2020
102.094.190,91 €
0,00 € Kreditaufnahme 2021
- 7.082.657,12 € planmäßige Tilgung 2021
- 3.158.800,00 € Sondertilgung 2021
Stand: 31.12.2021
91.852.733,79 €
Schulden aus Krediten in Mio. €
191
183
148
127
131
131
127
118
125
122
111
95
103
99
102
92
Die Schuldenübersicht ist in Anlage 7 beigefügt.
Die von der Stadt an städtische Gesellschaften gewährten Kassenverstärkungsmittel wiesen zum
31.12.2021 einen Saldo von 6,4 Mio.€ aus.
d) Haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2021
-€-
Ergebnis
2021
-€-
Haushaltsunwirksame Einzahlungen
178.542.516
Haushaltsunwirksame Auszahlungen
-216.483.416
Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und
Auszahlungen
Vergl. Ans./
Erg. 2021
-€-
-37.940.900
Bei den haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen handelt es sich um durchlaufende Gelder.
Dahinter stecken Prozesse wie z.B. die Abwicklung von Spenden, die Weiterleitung von Zuschüssen, die
Verbuchung der Umsatzsteuer oder die Abrechnung von Zahlstellen. Insbesondere schlagen sich hier
auch die Ein- und Auszahlungen aus der Auflösung und Neuanlage von Festgeldern nieder. Diese Beträge
werden nicht geplant, deshalb ergeben sich Abweichungen in Höhe des Stands zum 31.12.2021.
Generell gleichen sich die durchlaufenden Ein- und Auszahlungen aus. Bei einer "Stichtagsbetrachtung"
ist jedoch in der Regel stets ein Saldo gegeben. Dieser Saldo stellt eine Momentaufnahme dar und sagt
nichts über den "Erfolg" des Jahres 2021 aus.
46
2.6 Bilanz und Stiftungen
Die Veränderungen im Jahresverlauf sind ausführlich im Anhang unter Ziff. 6.5 erläutert.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wird keine "Planbilanz" erstellt, insofern sind keine Abweichungen
zwischen Planwert und Rechnungsergebnis vorhanden.
2.6.1 Hospitalstiftung
Die Stadt führt in ihrem Haushalt auch das Vermögen der Hospitalstiftung (bebaute und unbebaute Grundstücke). Die finanziellen Bewegungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses
gesondert ausgewertet. Hierdurch wird ermittelt, welcher Betrag dem Geldvermögen der Hospitalstiftung zuzuführen ist.
Die Auswertung des Grundstücksverkehrs stellt sich 2021 folgendermaßen dar:
Grundstücksverkehr 2021
In €
Haushaltsansatz
Rechnungsergebnis
Abweichung
22.000.000
16.000.000
29.673.275,29
12.705.822,34
7.673.275,29
3.294.177,66
6.000.000
16.967.452,95
10.967.452,95
davon Hospitalstiftung
Einzahlungen
Auszahlungen
0,00
0,00
34.283,11
4.240,69
34.283,11
4.240,69
Ergebnis 1)
0,00
30.042,42
30.042,42
Stadt gesamt
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis
= Zuführung (+) / Entnahme (-) zum Geldvermögen der Hospitalstiftung 1)
Das Geldvermögen der Hospitalstiftung entwickelt sich damit wie folgt (in €) 1):
Geldvermögen zum 31.12.2020:
Zugang 2021
Abgang 2021
Geldvermögen zum 31.12.2021 1)
11.071.116,64
30.042,42
0,00
11.101.159,06
Das Sachvermögen der Hospitalstiftung wird in der städtischen Bilanz geführt und im Jahresabschluss
separat ausgewiesen.
1)
Die Abteilung LI wurde mit der Aufarbeitung insbesondere der Vertragsbeziehungen zwischen der Stadt
und der Hospitalstiftung beauftragt. Die Überprüfungen der Vermögenswerte bei der Stadt Ulm konnte
zum Halbjahr 2021 abgeschlossen werden.
47
2.6.2 Rechtlich unselbstständige Stiftungen der Hospitalstiftung
a) Albert und Berta Eberhardt-Stiftung
Die seit 1962 bestehende gemeinnützige Albert und Berta Eberhardt-Stiftung, die von dem Ulmer
Fabrikant Rudolf Eberhardt vorgesehen wurde, verfolgt die Förderung des Ulmer Schulwesens und
unterstützt jährlich mehrere Projekte an Ulmer Schulen.
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnis 2021
EUR
1. sonstige betriebliche Erträge
Mieteinnahmen, Erbbauzinsen
Auflösung Ausgleichrücklage
2. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Abschreibungen Sachanlagevermögen
3. sonstige betriebliche Aufwendungen
Steuerungsumlage
Verlängerung Nutzungsrecht Grabanlage
Zuweisungen an sonst. öff. Bereich
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
5. Jahresverlust (-)/ Jahresüberschuss
6. Entnahme aus der Ergebnisrücklage
7. Zuführung zur Ergebnisrücklage
48
29.347,38
28.437,38
910,00
910,00
910,00
2.198,43
70,43
1.728,00
400,00
644,92
26.883,87
0,00
26.883,87
Bilanz
AKTIVSEITE
Angaben in Euro
1.
Vermögen
1.2
1.2.1
01.01.2021
31.12.2021
1.042.208,91
1.069.092,78
Sachvermögen
816.507,21
816.507,21
Unbeb. Grdst. und grundstücksgl. Rechte
816.507,21
816.507,21
1.3
Finanzvermögen
225.701,70
252.585,57
1.3.5
Wertpapiere
166.479,01
166.479,01
1.3.8
Liquide Mittel
59.222,69
86.106,56
2.
Abgrenzungsposten
5.252,00
4.342,00
2.2
SoPo für gel. Invest. Zuschüsse
5.252,00
4.342,00
1.047.460,91
1.073.434,78
Bilanzsumme
PASSIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2021
31.12.2021
1.
Eigenkapital
1.047.460,91
1.073.434,78
1.2
Rücklagen
1.047.460,91
1.073.434,78
982.986,22
982.986,22
5.252,00
4.342,00
59.222,69
86.106,56
1.047.460,91
1.073.434,78
1.2.1_1
Zweckgebundene Rücklage
1.2.1_2
Ausgleichsrücklage
1.2.1_3
Ergebnisrücklage
Bilanzsumme
49
b) Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad-Stiftung
Stiftungszweck ist die Unterstützung von bedürftigen Kranken mit jeweils noch unheilbaren Krankheiten,
sowie zur Unterstützung von Menschen in besonderen Notlagen, die in der Stadt Ulm ihren Wohnsitz
haben oder vor einer Heimunterbringung hatten (Beschluss des Gemeinderats vom 07.02.1990).
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnis 2021
EUR
1. sonstige betriebliche Erträge
Verkaufserlöse
45.864,42
43.427,92
Pachterlöse unbebaute Grundstücke
1.351,00
Zuweisungen und Zuschüsse vom Land
1.085,50
2. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
0,00
3. sonstige betriebliche Aufwendungen
41.993,73
Unterh. der Straßen, Wege, Plätze etc.
295,12
Grundsteuer
Verwaltung, Betrieb, Verwendung Erträge
11.791,26
sonstige Dienstleistungen (Renten, Holzernten)
27.570,20
Versicherungen
145,31
Steuerungsumlage
951,35
4. Jahresverlust (-)/ Jahresüberschuss
5. Entnahme aus der Ergebnisrücklage
6. Zuführung zur Ergebnisrücklage
50
1.240,49
3.870,69
0,00
3.870,69
Bilanz
AKTIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2021
31.12.2021
1.
Vermögen
960.252,32
964.375,21
1.2
Sachvermögen
911.576,64
911.576,64
1.2.1
Unbeb. Grdst. und grundstücksgl. Rechte
908.678,37
908.678,37
1.2.3
Infrastrukturvermögen
2.898,27
2.898,27
1.3
Finanzvermögen
48.675,68
52.798,57
1.3.8
Liquide Mittel
48.675,68
52.798,57
Bilanzsumme
960.252,32
964.375,21
PASSIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2021
31.12.2021
1.
Eigenkapital
960.252,32
964.123,01
1.2
Rücklagen
960.252,32
964.123,01
1.2.3
Zweckgebundene Rücklage
960.252,32
964.123,01
1.2.3_1
Zweckgebundene Rücklage
911.576,64
911.576,64
1.2.3_3
Ergebnisrücklage
48.675,68
52.546,37
4.
Verbindlichkeiten
0,00
252,20
4.4
Verbindl. aus Lief. u .Leist.
0,00
252,20
960.252,32
964.375,21
Bilanzsumme
51
2.6.3 Rechtlich unselbstständige Stiftungen der Stadt und Hofgut Altheim
In Erfüllung des Vermächtnisses räumte die Stadt Ulm dem Land Baden-Württemberg ab 01.01.1984 ein
dingliches Nießbrauchsrecht ein. Beim Hofgut Altheim handelt es sich um eine landwirtschaftliche
Versuchsfläche, die der Landwirtschaftsschule Ulm zur Verfügung steht. Das Hofgut Altheim ist im
Haushalt der Stadt wie eine rechtlich unselbständige Stiftung zu führen.
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnis
2021
EUR
1.
2.
3.
davon
Hofgut
Altheim
EUR
davon
"Sonstige"
EUR
sonstige betriebliche Erträge
Ertrag aus der Auflösung von
Zuweisungen und Zuschüssen
Andere sonstige ordentliche Erträge
14.834,58
9.335,58
0,00
0,00
14.834,58
9.335,58
0,00
0,00
5.499,00
0,00
5.499,00
0,00
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Abschreibungen Sachanlagevermögen
Sonstige Abschreibungen
14.834,58
0,00
14.834,58
0,00
9.335,58
5.499,00
0,00
0,00
9.335,58
5.499,00
0,00
0,00
sonstige betriebliche Aufwendungen
2.139,99
30,46
314,35
1.795,18
Steuerungsumlage Profitcenter 3180-210
41,32
5,46
0,00
35,86
Steuerungsumlage Profitcenter 5551-160
314,35
0,00
314,35
0,00
Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
1.784,32
25,00
0,00
1.759,32
0,00
0,00
0,00
0,00
2.262,90
273,34
193,69
1.795,87
122,91
242,88
-120,66
0,69
0,00
0,00
120,66
0,00
122,91
242,88
-120,66
0,69
außerordentlicher Aufwand
4.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
5.
Jahresverlust (-)/ Jahresüberschuss
6.
Entnahme aus der Ergebnisrücklage
7.
Zuführung zur Ergebnisrücklage
52
davon
Rösner
Stiftung
EUR
Bilanz
AKTIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2021
31.12.2021
1.
Vermögen
1.817.502,13
1.909.198,13
1.2
Sachvermögen
1.126.133,63
1.217.829,63
1.2.1
Unbeb. Grdst. und grundstücksgl. Rechte
895.154,17
895.154,17
davon Hofgut Altheim
895.154,17
895.154,17
Bebaute Grdst. und grundstücksgl. Rechte
229.164,64
320.860,64
davon Hofgut Altheim
229.164,64
320.860,64
Infrastrukturvermögen
1.814,82
1.814,82
davon Hofgut Altheim
1.814,82
1.814,82
1.2.2
1.2.3
1.3
Finanzvermögen
691.368,50
691.491,41
1.3.5
Wertpapiere und sonstige Einlagen
584.142,14
584.142,14
50.000,00
70.564,59
50.000,00
70.564,59
Liquide Mittel
107.226,36
107.349,27
davon Hofgut Altheim
davon unselbst. Stiftungen
111.462,24
-4.235,88
111.341,58
-3.992,31
2.
Abgrenzungsposten
135.569,00
130.070,00
2.2
SoPo für geleistete Zuschüsse
135.569,00
130.070,00
davon Hofgut Altheim
135.569,00
130.070,00
1.953.071,13
2.039.391,04
davon Hofgut Altheim
davon Rösner-Stiftung
1.3.8
Bilanzsumme
PASSIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2021
31.12.2021
1. Kapitalposition
1.731.670,13
1.726.171,13
1.2
1.731.670,13
1.726.171,13
Zweckgebundene Rücklagen
1.731.670,13
1.726.294,04
davon Hofgut Altheim
1.201.763,87
1.196.144,21
Zweckgebundene Rücklage
Rücklagen
1.2.3
1.2.3_1
1.2.3_2
1.2.3_3
1.430.817,44
1.430.817,44
davon Hofgut Altheim
896.675,30
896.675,30
Ausgleichsrücklage
135.569,00
130.070,00
davon Hofgut Altheim
135.569,00
130.070,00
Ergebnisrücklage
165.283,69
165.406,60
davon Hofgut Altheim
169.519,57
169.398,91
2.
Sonderposten
221.401,00
313.097,00
2.3
Sonderposten für Sonstige
221.401,00
313.097,00
davon Hofgut Altheim
221.401,00
313.097,00
1.953.071,13
2.039.391,04
Bilanzsumme
53
2.6.4 Stiftung Kultur und Bildung
Im Jahr 2019 wurde die Stiftung für Kultur und Bildung gegründet, die ebenfalls aus dem Nachlass
eines Ulmer Bürgers entstanden ist. Zweck dieser Stiftung ist die Förderung von Kultur und Bildung in der
Stadt Ulm, insbesondere durch die finanzielle Förderung von kulturellen und schulischen Projekten. Das
Anfangsvermögen der Stiftung ergibt sich aus einer an die Stadt Ulm vermachten Erbschaft sowie aus
weiteren eingegangenen Spenden (siehe GD 030/19).
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnis 2021
EUR
1. Summe ordentliche Erträge
0,00
2. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
0,00
3. Summe ordentliche Aufwendungen
0,00
4. Jahresverlust (-)/ Jahresüberschuss
0,00
5. Entnahme aus der Zweckgebundenen Rücklage*
0,00
6. Minderung des Stiftungsvermögens*
0,00
*Bei der Stiftung Kultur und Bildung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung.
Bilanz
AKTIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2021
31.12.2021
1.
Vermögen
499.362,65
499.362,65
1.3
Finanzvermögen
499.362,65
499.362,65
1.3.8
Liquide Mittel
499.362,65
499.362,65
Bilanzsumme
499.362,65
499.362,65
PASSIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2021
31.12.2021
1.
Eigenkapital
499.362,65
499.362,65
1.2
Rücklagen
499.362,65
499.362,65
1.2.3
Zweckgebundene Rücklage
499.362,65
499.362,65
Bilanzsumme
499.362,65
499.362,65
54
2.7 Ziele, Strategien und Ausblick
Die Ziele der strategischen Haushaltssteuerung der Stadt Ulm sind:
mittel- und langfristig den Ergebnishaushalt auszugleichen. Dabei sind auch die
künftigen Belastungen aus bereits laufenden, notwendigen und geplanten Großinvestitionen zu berücksichtigen
für die Sanierung und Instandhaltung des Vermögens kontinuierlich genügend Mittel
bereit zu halten
aus dem Ergebnishaushalt dauerhaft einen ausreichenden Zahlungsmittelüberschuss als
Deckungsbeitrag für den Finanzhaushalt zu erwirtschaften. Der erwirtschaftete
Zahlungsmittelüberschuss muss mindestens die veranschlagten Tilgungsleistungen
(ohne Umschuldungen und Sondertilgungen) abdecken (Mindestzahlungsmittelüberschuss) und darüber hinaus zur Finanzierung des Mittelbedarfs aus Investitionstätigkeit
abzüglich geplanter Entnahmen aus zweckgebundenen Sparbüchern (Nettoinvestitionsfinanzierungsmittelbedarf) ausreichen
mittel- und langfristig keine neuen Schulden aufzunehmen
Diese wurden im Jahr 2021 erreicht.
2.7.1 Fachliche Ziele und Kennzahlen
In den Vorberichten der Teilergebnishaushalte der Fachbereiche werden jeweils die wesentlichen Ziele
und Leistungen, die mit dem Budget erbracht werden sollen, dargestellt.
Die folgenden Übersichten stellen den Planwerten für das Jahr 2021 (Basis Aufstellung Haushaltsplan
2021) die tatsächlich im Jahr 2021 erreichten Werte gegenüber. Nachrichtlich sind zusätzlich die
Planwerte für das Jahr 2022 angegeben.
Fachbereich Kultur:
Archiv
Öffnungszeiten Lesesaal / Woche (in Std.)
Zahl der Archivbenutzer*innen
Zahl der Ausstellungsbesucher*innen
Museum
Besucherzahl Ulmer Museum (Sonderund Dauerausstellung)
Besucherzahl Sammlung Weishaupt
Theater
Anzahl Besucher*innen gesamt
Auslastungsgrad Großes Haus
Musikschule
Schüler*innen
Jahreswochenstunden
Stadthaus
Ausstellungen (inkl. Gastpräsentationen)
Veranstaltungen (inkl. Kooperationen,
Gastveranstaltungen)
Gesamtbesucherzahlen (Ausstellungen,
Veranstaltungen etc.)
Bibliothek
Ausleihen gesamt
Medienbestand
Anzahl Besucher*innen gesamt
Plan 2021
Ergebnis 2021
Plan 2022
41
1.000
10.000
36
539
4.396
36
1.000
10.000
43.700
15.890
25.000
11.698
25.000
200.000
80 %
29.531
*)
200.000
80%
2.800
1.520
2.510
1.442
2.800
1.520
5
247
15
162
5
130.000
72.266
1.100.000
580.000
*)
981.772
587.833
240.912
45.000
247
130.000
1.100.000
580.000
300.000
*) Wg. Corona keine Angabe möglich
55
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Infolge der Corona-Pandemie waren die Lesesäle und die Ausstellung bis zum 15. März 2021 geschlossen
und mussten - nach kurzer Öffnung - ab 30. März 2021 erneut schließen. Ab dem 28. April 2021
konnten erst die Lesesäle des Stadtarchivs, ab dem 8. Juni 2021 auch die Dauerausstellung im Haus der
Stadtgeschichte wieder geöffnet werden. Ab dem 3. November 2021 galt die Warnstufe und ab 17.
November 2021 die Alarmstufe der Corona-Verordnung. Für den größten Teil des Jahres waren
öffentliche Veranstaltungen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Die Öffnungszeiten der Lesesäle
blieben infolge der Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften reduziert. Die Pandemie führte zu
einem schweren Einbruch der Besucherzahlen.
Museum und Kunsthalle Weishaupt
Seit 2017 tragen die Veränderungen im Ausstellungs- und Marketingkonzept durch die neue
Museumsleitung Früchte. Wegen Corona konnten die guten Besucherzahlen der vergangenen Jahre
jedoch nicht erreicht werden.
Theater
Die Aussagen beziehen sich auf die Spielzeit 2020-2021:
Dank vieler Theaterbesucher*innen, die auf die Rückerstattung Ihrer Eintrittskarten bzw. Abonnements
verzichtet haben, könnte das Theater Ulm zusätzliche Spenden in Höhe von knapp 328.000 EUR
verbuchen. Außerdem fand nach monatelangem Lockdown (November 2020 - Ende Mai 2021) der
Theatersommer auf der Wilhelmsburg als "Modellprojekt" wie geplant statt. Dabei haben innerhalb von
sieben Wochen ca. 22.000 Besucher*innen trotz strenger Corona-Maßnahmen die Vorstellungen
besucht.
Musikschule
Die Schülerzahlen der Musikschule und die Zahl der Jahreswochenstunden waren pandemiebedingt im
Jahr 2021 leicht rückläufig, was vor allem in einer langen Phase von Distanz-/Onlineunterricht im ersten
Halbjahr, einer geringeren Zahl an Kooperationen und einer Personalknappheit im Bereich Elementare
Musikpädagogik und Blockflöte begründet ist. Absolut vorrangiges Ziel für das Jahr 2022 und
gegebenenfalls die folgenden Jahre ist der Wiederaufbau des Unterrichtsvolumens auf den Stand von
Anfang 2020.
Stadthaus
Auch im zweiten Corona-Jahr war es, wie schon im Vorjahr, nicht möglich, die jüngst zum Jahr 2020
erhöhten Zielvorgaben zu erreichen, denn coronabedingt waren Veranstaltungs- und Ausstellungsbetrieb
über Monate hinweg eingeschränkt bzw. zeitweise untersagt.
Bibliothek
Leider machen sich auch in der Stadtbibliothek nach dem langen Lockdown (16.12.2020 bis 15.03.2021)
sowie den darauf folgenden Zugangsbeschränkungen (2G/3G) die längerfristigen Auswirkungen der
Corona-Krise mit einem deutlichen Rückgang der Bibliotheksnutzung und der Einnahmen aus
Benutzungsgebühren bemerkbar.
Fachbereich Bildung und Soziales:
Bildung und Sport
Werkrealschulen/Gemeinschaftsschulen
Anteil Teilnahme an
Ganztagesbetreuung
Realschulen
Anteil auswärtige Schüler*innen in
%
Anteil Teilnahme an
Ganztagesrealschulen
Gymnasien
Anteil auswärtige Schüler*innen in
%
56
Plan 2021
Ergebnis 2021
Plan 2022
94,0 %
97,0 %
93,0 %
24,0 %
20,0 %
20,0 %
36,0 %
34,0 %
42,0 %
35,0 %
35,0 %
35,0 %
Anteil Teilnahme an
Ganztagesgymnasien
Sonderpädagogische Bildungs- und
Beratungszentren
Anteil auswärtige Schüler*innen
Berufliche Schulen
Anteil Auswärtige Schüler*innen in %
Teilzeitschüler*innen
Vollzeitschüler*innen
Förderung des Sports
Zahl der an die Stadt gemeldeten
Mitglieder in Sportvereinen
Davon Zahl der Kinder und
Jugendlichen
Westbad
Anzahl Besucher*innen
Plan 2021
10,0 %
Ergebnis 2021
1,0 %
Plan 2022
6,0 %
50,0 %
48,0 %
46,0 %
80,0 %
70,0 %
80,0 %
71,0 %
80,0 %
70,0 %
40.000
48.857
40.000
12.500
13.665
12.500
57.000
41.500
158.000 *
* in Abhängigkeit
der pandemischen
Betriebsbeschränkungen
Soziales
Anzahl Teilnehmende an Integrationsbzw. Deutschkursen die von der
Kontaktstelle Migration durchgeführt
werden
Belegungsquote Unterkünfte für
Flüchtende und Aussiedelnde *
Belegungsquote für Unterkünfte und
Einrichtungen für Wohnsitzlose
(Stichtagszahl)
Belegungsquote Wohnraumsicherung
und Notfallunterbringung
(Kurzzeitunterbringung)
Gesamtaufwendungen für
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Leistungen für Bildung und Teilhabe Gesamtaufwendungen
Anzahl Jugendberatung
in der Jugendberatungsstelle
Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Monatliche Stammbesucher*innen in
den offenen Treffs der Jugendhäuser und
Begegnungsstätten
- Angebote insgesamt für Kinder,
Jugendliche und Familien
Kinderschutzstelle: Anzahl betreute
Familien/betreute Kinder
40
45
50
98,4 %
76,5 %
79,0 %
93,2 %
62,5 %
93,2 %
100 %
115,0 %
100 %
15.330.000
16.240.352
16.500.000
630.000
881.502
900.000
200
254
200
1.000
978
150
3.000
2.215
3.200
320/500
280/479
280/480
Kinderbetreuung in Ulm übergreifend
57
Förderung von Kindern in
nichtstädtischen Tageseinrichtungen
Vorhandene Plätze gesamt (ohne
Tagespflege)
Belegte Plätze gesamt am 01.03.
Belegte Plätze für unter 3-Jährige am
01.03. (85 %)
Belegte Plätze für Kinder von 3
Jahren bis Schuleintritt am 01.03.
Belegte Ganztagesplätze am 01.03.
(85%) (inkl. für 6- u. 12 Jahren)
Förderung von Kindern in
städtischen Tageseinrichtungen
(ohne Tagespflege):
Vorhandene Plätze gesamt
Belegte Plätze gesamt am 01.03.
Belegte Plätze für unter 3-Jährige
am 01.03. (85 %)
Belegte Plätze für Kinder von 3
Jahren bis Schuleintritt am 01.03.
Belegte Ganztagesplätze gesamt
am 01.03. (85 %)
(inkl. für 6- u. 12 Jahren)
Plan 2021
Ergebnis 2021
Plan 2022
3.694
3.694
3.769
3.140
739
3.252
737
3.204
739
2.363
2.485
2.427
1.256
1.166
1.264
1.804
1.533
338
1.804
1.629
317
1.804
1.533
338
1.126
1.241
1.126
848
944
847
Bildung und Sport:
Die Erreichung der Kennzahlen liegt weitgehend im Rahmen der Entwicklung der letzten Jahre.
Coronabedingt kam es bei den teilgebundenen Realschulen und Gymnasien während des Jahres 2021 zu
Einschränkungen im Ganztagsbetrieb. Die Besucherzahlen im Westbad liegen deutlich unter dem
Planwert. Bedingt durch die Pandemiemaßnahmen war der Betrieb bereits während des Jahres 2020
nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich (Besucherrückgang im Vergleich zu 2019 um 58 %). Auch im
Jahr 2021 waren starke Einschränkungen und sehr lange Schließzeiten durch Corona gegeben. Auch für
2022 sind Einschränkungen zu erwarten; allerdings ist davon auszugehen, dass der Betrieb sich ab der
Jahresmitte normalisieren wird.
Die Zahl der Mitglieder in Sportvereinen ist hingegen sehr erfreulich. Die Mitgliederzahlen sind durch die
Corona-Pandemie nicht gesunken und konnten auf einem stabilen und guten Niveau gehalten werden.
Soziales:
Durch die Schaffung von weiteren dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten sank die Belegungsquote
der Flüchtlingsunterkünfte weiterhin ab.
Die Gesamtaufwendungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind im Jahr 2021 auf 16,2 Mio. €
gestiegen, was auf den Fallzahlenanstieg, einen höheren Freibetrag bei der Grundrente sowie auf den
Corona bedingten erleichterten Zugang zu den SGB II Leistungen (Sozialschutzpaket) zurück zu führen
ist. Erfreulich ist die Entwicklung bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe, die Zahl der
Inanspruchnahme steigt weiterhin an. Die wachsende Bekanntheit und das steigende Interesse des
betroffenen Personenkreises lassen hoffen, dass dies auch in Zukunft gelingt.
Die Planzahlen der Jugendberatungsstelle, sowie der Jugendhäuser konnten auch im Jahr 2021 leider
nicht erreicht werden. Auch die allgemeinen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien konnten, vor
allem coronabedingt, nicht in der Form in Anspruch genommen werden wie erwartet.
Im Arbeitsfeld der Kinderschutzstelle steigen die Zahlen der Meldungen in den letzten Jahren
kontinuierlich an. Die Meldungen werden gemeinsam mit dem Sozialen Dienst bearbeitet.
Kinderbetreuung in Ulm - übergreifend:
Die geplanten Werte wurden bei der Betreuung von Kindern über 3 Jahren übertroffen.
58
Bei Kindern unter 3 Jahren wurden die Planwerte leicht unterschritten. Die geplanten Werte für die
Ganztagsbetreuung wurden in den städtischen Einrichtungen erneut deutlich übertroffen, in nicht
städtischen Einrichtungen konnte der Planwert nicht erreicht werden.
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt:
Gebäudemanagement
Anzahl der verwalteten Liegenschaften
Durchschnittliche
Gebäudereinigungskosten in €/100m²
Energieverbrauch (in kWh/m²)
Heizung
Strom
Feuerschutz
Zuschussbedarf je Einwohner*in für
Brandschutz (in €)
Anzahl der Einsätze
Tiergarten
Zahl der Besucher*innen pro Jahr
Zuschussbedarf / Besucher*in (in €)
Bauordnung
Anzahl erteilter Baugenehmigungen
Anzahl Mitteilung eines
Kenntnisgabeverfahrens
Grünanlagen
Öffentliche Grün- und Parkanlagen in m²
Fläche der Spiel- und Bolzplätze in m²
Unterhaltungskosten je m² öffentliches
Grün (in €)
Unterhaltungskosten je m² Spielplatz
(in €)
Straßen
Länge des Straßennetzes in km
Öffentliches Grün an Straßen in m²
Unterhaltungskosten je km
Gemeindestraße (in €)
Unterhaltungskosten je m² Grün an
Straßen (in €)
Unterhaltungskosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen (in €)
Energiekosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen (in €)
Bestattungswesen/Krematorium
Anzahl der Erdbestattungen/Jahr
Anzahl der Urnenbeisetzungen/Jahr
Plan 2021
Ergebnis 2021
Plan 2022
315
19,5
315
21
323
27,3
126
36
128
36
123
35
69
74
72
1.800
2.798
1.800
150.000
10,40
93.799
16,60
150.000
9,44
400
20
438
18
420
20
1.761.000
519.000
1,39
1.759.000
518.700
1,26
1.765.800
518.700
1,42
1,15
1,23
1,15
506
2.200.200
7.789
508
2.200.300
6.847
506
2.201.900
7.728
0,71
0,71
0,71
36,27
46,18
34,05
61,76
50,17
57,98
270
820
280
818
270
850
Gebäudemanagement:
Die durchschnittlichen Kosten für die Gebäudereinigung liegen im Jahr 2021 coronabedingt über dem
Planansatz.
Der Energieverbrauch für Heizung pro m² verfehlt knapp den Planwert. Dieser Wert ist abhängig von der
Witterung und umgesetzten Energiesparmaßnahmen. Der Stromverbrauch lag im Planbereich.
Feuerschutz:
Die Zahl der Einsätze liegt im Jahr 2021 deutlich über dem Planansatz.
59
Tiergarten:
Die Zahl der Tiergartenbesucher*innen liegt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie,
wie schon im Vorjahr, weit unter dem Planansatz. Die positive Entwicklung der Vorjahre wurde hierdurch
unterbrochen. Der Zuschussbedarf je Besucher*in hat sich gegenüber den Vorjahren erhöht.
Bauordnung:
Bei den Baugenehmigungen wurden die Planansätze übertroffen, die Anzahl der Mitteilungen eines
Kenntnisgabeverfahrens liegt erneut weit unter dem Planwert.
Grünanlagen:
Die Gesamtfläche der öffentlichen Grün- und Parkanlagen wurde 2013 erstmalig von VGV im Rahmen
des Aufbaus des Grünflächeninformationssystems (GRIS) ermittelt.
Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2015 ein eigenständiges Spielplatzkataster aufgebaut, in welchem
die städtischen Spiel- und Bolzplätze geführt werden. Das Ergebnis 2021 für die Gesamtfläche der
öffentlichen Grün- und Parkanlagen sowie der Spiel- und Bolzplätze entspricht nahezu dem Planansatz.
Die Unterhaltskosten je m² der öffentlichen Grün- und Parkanlagen liegen unter dem Planansatz, bei
Spiel- und Bolzplätze liegen sie knapp darüber.
Straßen:
Die Unterhaltskosten je km Straße liegen unter den geplanten Werten. Die Unterhaltskosten je m²
Straßengrün liegen präzise im Plan. Die Unterhaltskosten je Brennstelle an Gemeindestraßen liegen
deutlich über dem Planwert. Die Energiekosten je Brennstelle unterliegen dagegen ebenfalls den
geplanten Wert.
Bestattungswesen/Krematorium:
Im Bestattungswesen liegen die Fallzahlen bei den Erdbestattungen leicht über und bei den
Urnenbeisetzungen leicht unter den Planwerten.
2.7.2 Ausblick
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, waren
nicht zu verzeichnen.
Eine verlässliche Prognose für die kommenden Jahre zu treffen, hat sich in der aktuellen Situation
zunehmend erschwert. Die zwar derzeit weniger präsente, aber abzuwartende Entwicklung der CoronaPandemie und der aktuell andauernde Ukraine-Krieg, mit den damit verbundenen Auswirkungen auf die
Wirtschaft, machen dies nahezu unmöglich. Anhaltende Rohstoffknappkeit und stark ansteigende Bausowie Energiepreise stellen auch die Stadt vor zunehmende Herausforderungen.
Die aktuelle Mai-Steuerschätzung fiel zwar deutlich positiver aus als erwartet. Diese Prognose ist jedoch
mit vielen Risiken verbunden und die weitere Wirtschaftsentwicklung bleibt sehr vorsichtig abzuwarten.
Aktuell geht die Bundesregierung für 2021 davon aus, dass das reale BIP nach einem Rückgang von
4,9 % im Jahr 2020 im Jahr 2021 um 2,7 % steigt. Für das Jahr 2022 wird ein Wachstum von 2,2
Prozentpunkten erwartet.
Die Stadt kann derzeit für das Jahr 2022 jedoch nach wie vor von einem stabilen Verlauf ausgehen.
Vorsichtig optimistisch kann mit einem Ergebnis über Plan im Jahr 2022 gerechnet werden. Die weiteren
Entwicklungen, insbesondere der Gewerbesteuer, können nicht eingeschätzt werden.
Gleichzeitig wird auch im Folgejahr mit erneut hohen Ausgabensteigerungen von 14 Mio. € geplant.
Für das Jahr 2023 wird weiterhin ein negatives ordentliches Ergebnis von rund - 5 Mio. €
prognostiziert (Eckdaten 2023). Trotz der derzeitigen Entwicklung kann das ordentliche Ergebnis aus der
Finanzplanung erreicht werden.
60
61
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
-
-
=
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
lfd.
Nr.
Ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen
Ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Sonstige Transfererträge
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
-548.573.854,37
-36.034.383,29
-222.972.389,43
-1.610.507,73
-47.402.130,19
-89.267.674,15
-57.490,31
-151.229.279,27
586.100.695,25
14.410.781,46
1.715.600,00
1.936.008,94
12.625.895,25
27.424.544,49
22.879.423,51
4.911.930,20
9.423.156,61
203.476.982,60
-552.537.736
-39.819.316
-202.503.881
-2.600.000
-48.580.700
-98.233.600
-50.000
-160.750.239
538.118.910
34.796.200
2.105.500
1.262.100
9.945.600
27.036.110
26.374.500
5.827.000
8.860.300
182.616.600
239.295.000
2
1
287.296.372,19
EUR
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
2021
2020
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtergebnisrechnung
3.2 Gesamtergebnisrechnung
-581.860.210,36
-38.677.583,64
-244.222.004,94
-1.267.425,13
-50.105.812,22
-92.973.211,95
-56.902,41
-154.557.270,07
610.860.017,33
14.693.487,28
2.872.900,00
3.017.404,87
14.572.953,80
30.345.687,88
24.663.810,89
4.760.493,10
9.356.546,85
199.622.135,57
306.954.597,09
3
EUR
2021
Ergebnis
-29.322.474
1.141.732
-41.718.124
1.332.575
-1.525.112
5.260.388
-6.902
6.192.969
72.741.107
-20.102.713
767.400
1.755.305
4.627.354
3.309.578
-1.710.689
-1.066.507
496.247
17.005.536
67.659.597
4
EUR
-18.187.664
-2.222.089
-7.410.536
207.000
0
-8.062.370
0
-699.669
16.514.678
10.410
0
0
1.435.623
597.328
1.437.300
0
0
8.275.639
4.758.378
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-10.903.000,00
-3.751.000,00
-896.000,00
0,00
0,00
-6.256.000,00
6
EUR
231.810,60
-7.114.821,25
33.411.587,94
-1.125.574,87
1.525.112,22
-19.578.757,92
6.902,41
-6.892.637,93
-56.226.429,17
20.113.122,88
-767.400,00
-1.755.304,87
-3.191.730,80
-2.712.249,88
3.147.989,11
1.066.506,90
-496.246,85
-8.729.896,57
-62.901.219,09
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
Die Übersicht zur Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses gemäß VWL Produkt- und Kontenrahmen ist in Anlage 2 beigefügt.
3.1 Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses
3. ERGEBNISRECHNUNG 2021
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-10.474.750,00
-3.093.650,00
-1.195.800,00
0,00
0,00
-6.185.300,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
62
-15.496.811,95
0,00
-37.526.840,88
53.023.652,83
15.496.811,95
-1.302.157,23
16.798.969,18
0
14.418.826
0
-14.418.826
0
0
0
-7.178.237,95
0,00
-28.999.806,97
36.178.044,92
7.178.237,95
-11.025.621,90
18.203.859,85
28.999.806,97
3
EUR
2021
Ergebnis
-7.178.238
-14.418.826
-28.999.807
50.596.871
7.178.238
-11.025.622
18.203.860
43.418.633
4
EUR
0
0
0
-1.672.986
0
0
0
-1.672.986
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
0,00
0,00
-10.903.000,00
0,00
0,00
0,00
-10.903.000,00
6
EUR
7.178.237,95
14.418.826,00
28.999.806,97
-63.172.856,52
-7.178.237,95
11.025.621,90
-18.203.859,85
-55.994.618,57
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
0,00
0,00
0,00
-10.474.750,00
0,00
0,00
0,00
-10.474.750,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2021"(Spalte 2) wird der Planwert 2021 dargestellt. Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu beachten, dass die aus
2020 übertragenen Ermächtigungen (vgl. Spalte 6) die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz jedoch nicht einbezogen
werden.
In der Spalte "Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug" sind die während des Jahres 2021 genehmigten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.
die zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen zur Verfügung gestellten Mittel und Sperren dargestellt. Auch diese Beträge verändern
die "Verfügungsmasse".
In Spalte 8 sind die in das Jahr 2022 zu übertragenen Ermächtigungen dargestellt. Diese sind im Einzelnen zusätzlich in Anlage 1 erläutert.
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des Sonderergebnisses
Gesamtergebnis
30
=
24
Sonderergebnis
Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
=
23
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Erträge
28
-
22
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses
+
21
-14.418.826
2
1
37.526.840,88
EUR
EUR
Ordentliches Ergebnis
2021
2020
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtergebnisrechnung
26
=
20
lfd.
Nr.
63
+
+
+
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
-
=
=
+
-
-
=
=
2
3
5
6
7
8
10
11
12
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
lfd.
Nr.
2
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
-15.827.533,37
-5.866.129,43
-7.586.002,00
-3.483.046,04
5.202.918,61
-9.961.403,94
-19.194.857,07
-2.002.393,68
-946.165,16
-40.206,04
-1.664.781,89
-5.170.536,09
-9.370.774,21
9.233.453,13
193.392,90
308,17
434.716,42
7.045.843,47
224.855,89
97.923,44
-18.076.869
-8.537.717
-10.503.500
-3.907.255
5.873.039
-9.539.153
-17.981.953
-2.470.808
-969.800
0
-1.551.400
-3.326.045
-9.663.900
8.442.800
3.400
100
491.300
6.362.100
120.500
63.900
1.401.500
1
1.236.412,84
EUR
EUR
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2021
2020
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
3.3.1 Teilergebnisrechnung Bereich Oberbürgermeister
Für jeden Teilhaushalt ist eine eigene Ergebnisrechnung zu erstellen:
3.3 Teilergebnisrechnungen
-18.918.793,60
-9.446.938,42
-10.980.869,00
-3.906.037,12
5.439.967,70
-9.471.855,18
-21.923.734,35
-3.333.854,60
-892.404,60
-781,98
-1.998.875,46
-6.086.005,24
-9.611.812,47
12.451.879,17
31.789,69
890.606,77
576.767,98
8.799.380,67
328.164,91
249.842,14
1.575.327,01
3
EUR
2021
Ergebnis
207.665
185.942
173.827
-841.924
-909.222
-477.369
1.218
-433.071
67.298
-3.941.782
-863.047
77.395
-782
-447.475
-2.759.960
52.088
4.009.079
28.390
890.507
85.468
2.437.281
4
EUR
620.043
5.000
0
149.000
354.070
0
0
111.973
-1.340.703
0
0
0
0
-1.340.703
-1.960.746
-445.518
-4.738
0
0
-1.383.990
-126.500
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.905.300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.905.300,00
-1.905.300,00
-1.204.900,00
-80.600,00
0,00
0,00
-619.800,00
6
EUR
-2.404.078,65
909.221,89
477.369,00
-1.218,13
433.071,02
-3.313.300,54
75.735,63
-787.371,12
-162.733,40
781,98
447.475,46
756.170,24
-178.587,53
-3.389.036,17
-23.389,69
-890.506,77
63.532,02
-2.083.210,67
-207.664,91
-185.942,14
-61.854,01
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-914.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-914.100,00
-914.100,00
-512.800,00
0,00
0,00
0,00
-401.300,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
64
Das OB-Budget verzeichnet nur geringe coronabedingte Auswirkungen (z.B. Ausfälle Vermietungen, vgl. auch Ziff. 2.3.1).
Die Ermächtigungsüberträge verringern sich "netto" (Übertrag nach 2022 - Übertrag aus 2020) um 991 T€. Es handelt sich hierbei überwiegend um
projektbezogene Ermächtigungsüberträge aus Projekten der Digitalen Agenda und den Ermächtigungsüberträgen der Ortsverwaltungen.
Die kalkulatorischen Kosten überschreiten den Planansatz um 909 T€. In der Gesamtsicht ergibt sich daher ein Nettoressourcenbedarf von - 842 T€.
Die ordentlichen Erträge übertreffen um 4.009 T€ den Planansatz. Die Verbesserung beruht insbesondere auf den Mehrerträgen bei den privatrechtlichen
Leistungsentgelten in Höhe von 2.437 T€ (v.a. Mehrerlöse bei Mieten und Pachten für bebaute / unbebaute Grundstücke) und Mehrerträgen bei den
Zinserträgen (Genussrechtsverzinsung der SWU, muss aus steuerlichen Gründen den städtischen Hallen zugeordnet werden und wird daher im OB-Bereich
abgebildet). In der Summe ergibt sich hierdurch eine Abweichung von rd. 47 % zwischen Plan und Ergebnis.
Die ordentlichen Aufwendungen liegen mit 3.942 T€ über dem Planansatz, dies entspricht einer Abweichung von 22 %. Wesentliche Mehraufwendungen
entstanden im Bereich der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen (2.760 T€) der sonstigen ordentlichen Erträge (863 T€) und der Abschreibungen (447
T€). Zu einem großen Teil sind die Mehraufwendungen im Bauunterhalt für Umbauarbeiten in der Donauhalle und Ulm-Messe (1.393 T€), bei Projekten der
Digitalen Agenda (1.011 T€) und der Gebäude- und Grundstücksbewirtschaftung bei LI (885 T€) entstanden. Die Mehraufwendungen können durch die
hohen Mehrerträge ausgeglichen werden. Das ordentliche Ergebnis verzeichnet daher eine Verbesserung von 67 T€.
Analyse Jahresergebnis 2021
Der Teilergebnishaushalt des Bereichs Oberbürgermeister wird mit Blick auf den Nettoressourcenbedarf von der Liegenschaftsverwaltung,
den Ortsverwaltungen sowie der Zentralstelle geprägt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ortsverwaltungen zusätzliche Mittel bewirtschaften, die jedoch zum Teil nicht in diesem Teilhaushalt, sondern bei
den jeweiligen fachlichen Profitcentern (z.B. Grundschulen, städtische Kindertageseinrichtungen, Gemeindestraßen) abgebildet werden.
65
+
+
+
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
-
=
=
+
-
-
=
=
2
3
5
6
7
8
10
11
12
13
14
15
17
18
19
20
21
22
23
24
25
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
-8.048.974,37
-13.070.676,61
-345.929,00
253.698,02
16.750.392,37
-24.707.135,76
-27.581.199,35
-2.817.521,24
-3.867.823,27
-2.591.172,60
-3.561.630,36
-57.490,31
-14.685.561,57
2.874.063,59
277.227,52
222.509,86
798.334,32
1.395.055,75
130.749,04
5.919,10
-8.661.178
-15.349.750
-551.900
430.249
18.912.598
-27.452.124
-30.385.724
-2.952.534
-3.745.700
-2.962.600
-4.381.390
-50.000
-16.293.500
2.933.600
140.800
261.000
733.000
1.414.400
340.300
4.100
40.000
2
1
44.268,00
EUR
EUR
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2021
2020
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
3.3.2 Teilergebnisrechnung Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
-9.004.072,01
-13.769.643,70
-490.955,00
284.578,11
16.960.652,33
-25.758.347,45
-28.382.306,95
-3.190.222,28
-3.830.263,57
-2.210.003,77
-3.460.604,88
-56.902,41
-15.634.310,04
2.623.959,50
78.922,44
194.819,31
860.547,65
1.395.870,73
64.667,50
2.875,87
26.256,00
3
EUR
2021
Ergebnis
-1.224
-13.744
-342.894
1.580.106
60.945
-145.671
-1.951.945
1.693.777
2.003.417
-237.688
-84.564
752.596
920.785
-6.902
659.190
-309.641
-61.878
-66.181
127.548
-18.529
-275.633
4
EUR
3.100
0
0
0
-2.355.668
0
0
0
0
-2.355.668
-3.586.188
-577.776
-132.000
0
-2.876.412
0
0
1.230.520
0
0
1.227.420
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.064.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.064.000,00
-1.064.000,00
-856.900,00
0,00
0,00
-207.100,00
6
EUR
-3.076.773,51
-1.580.106,15
-60.945,00
145.670,87
1.951.945,17
-5.113.444,55
-6.653.605,05
-1.196.987,72
-47.436,43
-752.596,23
-4.004.297,12
6.902,41
-659.189,96
1.540.160,50
61.877,56
66.180,69
1.099.872,35
21.629,27
275.632,50
1.224,13
13.744,00
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.616.650,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.616.650,00
-1.616.650,00
-533.250,00
-52.500,00
0,00
-1.030.900,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
66
Die Ist-Kosten 2021 bei den Transferaufwendungen liegen 85 T€ über dem Planansatz. Dies resultiert u.a. aus Mehraufwendungen beim coronabedingten
Verlustausgleich für städtische Gesellschaften.
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag nach 2022 - Übertrag aus 2020) um 552.650 €.
Bei den planmäßigen Abschreibungen ist der Mittelansatz um 753 T€ unterschritten. Dies liegt im Wesentlichen an der Abschreibung für bewegliche und
unbewegliche Sachen sowie für geringwertige Vermögensgegenstände bei der Steuerungsunterstützung.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen konnten coronabedingt Maßnahmen nicht durchgeführt werden (z.B. reduziertes
Fortbildungsangebot, Entfall Präsenz-Gesundheitskurse), was zu Minderaufwendungen führte. Dem gegenüber stehen jedoch coronabedingte
Mehraufwendungen, insbesondere für die Beschaffung von Schutzausrüstung (z.B. Tests, Desinfektionsmittel, Masken), die unterjährig durch AFM finanziert
wurden, s. Spalte "ergänzende Festlegungen im Haushaltsvollzug". Für die Beschaffung von Schnelltests erfolgt außerdem eine Erstattung von Seiten des
Landes (vgl. Zeile 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen, ergänzende Festlegungen im Haushaltsvollzug). .
Der Minderaufwand bei den Personalkosten ergibt sich insbesondere durch Stellenvakanzen (Mutterschutz / Elternzeit, Stellenwechsel, Ruhestand), die in
einigen Fällen aufgrund der Bewerberlage nicht unverzüglich nachbesetzt werden konnten.
Die ordentlichen Erträge liegen um 310 T€ unter dem Planansatz. Mindererträge, u.a. bei den Entgelten für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen in
Höhe von 276 T€, bei den Personalkostenersätzen (sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte) in Höhe von 19 T€ sowie bei den sonstigen ordentlichen
Erträgen in Höhe von 62 T€, werden durch Mehrerträge, insbesondere bei Kostenerstattungen und -umlagen in Höhe von rund 128 T€ aufgewogen.
Analyse Jahresergebnis 2021
Der Teilergebnishaushalt der Zentralen Steuerung und Dienste wird in Hinblick auf die Aufwendungen bzw. den Nettoressourcenbedarf insbesondere
von den Profitcentern Personalmanagement, Team IT sowie Donaubad geprägt.
67
-
-
-
-
=
=
+
-
15
16
17
18
19
20
21
22
=
-
14
25
-
12
-
=
11
=
+
24
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+
7
10
23
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
+
6
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
+
5
-7.982.195,68
-3.859.665,99
-20.649,00
-3.839.016,99
0,00
-4.122.529,69
-15.818.965,27
-882.118,94
-243.682,03
0,00
-345.701,78
-2.405.695,27
-11.941.767,25
11.696.435,58
4.446.770,98
552.679,94
360.133,71
5.829.279,72
507.571,23
-8.317.702
-4.017.317
-28.600
-3.988.717
0
-4.300.385
-17.450.785
-1.220.485
-320.000
0
-206.200
-2.629.700
-13.074.400
13.150.400
5.152.200
754.000
185.200
6.552.000
507.000
2
1
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
EUR
EUR
+
2021
2020
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
2
lfd.
Nr.
3.3.3 Teilergebnisrechnung Bereich Bürgerdienste
-7.864.562,46
-4.216.544,39
-30.124,00
-4.186.420,39
0,00
-3.648.018,07
-16.839.221,70
-1.251.789,25
-217.249,27
-2.841,08
-402.421,41
-2.617.925,38
-12.346.995,31
13.191.203,63
5.214.168,46
940.434,00
408.688,51
6.109.217,00
518.695,66
3
EUR
2021
Ergebnis
11.696
453.140
-199.227
-1.524
-197.703
0
652.367
611.564
-31.304
102.751
-2.841
-196.221
11.775
727.405
40.804
61.968
186.434
223.489
-442.783
4
EUR
0
206.900
0
0
125.000
81.900
0
1.825
0
0
0
0
1.825
-205.075
-56.180
0
0
0
-148.895
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-283.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-283.600,00
-283.600,00
-266.300,00
0,00
0,00
0,00
-17.300,00
6
EUR
-734.915,02
199.227,15
1.524,00
197.703,15
0,00
-934.142,17
-1.100.238,54
-291.175,99
-102.750,73
2.841,08
196.221,41
-177.969,62
-727.404,69
166.096,37
-61.968,46
-186.434,00
-98.488,51
524.683,00
-11.695,66
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-306.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-306.500,00
-306.500,00
-257.600,00
0,00
0,00
0,00
-48.900,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
68
Personalaufwendungen liegen 727 T€ unter dem Plan, weil im Rahmen der Neuorganisation Stellen noch nicht nachbesetzt wurden.
Abschreibungen lagen mit 196 T€ über dem Plan
Nr. 25: Insgesamt liegt der Nettoressourcenüberschuss bei rd. 453 T€.
Nr. 22: Aufwendungen für interne Leistungen liegen 197 T€ über dem Planansatz (Corona: erhöhte Reinigung, Bestellung Hygieneartikel usw.)
Nr. 19: Die Summe der ordentlichen Aufwendungen liegt 611 T€ unter dem Planansatz 2021. Die Minderaufwendungen resultieren insbesondere aus:
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bereich der Bürgerdienste waren erheblich, insbesondere beim Sachgebiet Sicherheit,
Ordnung und Gewerbe (Schließung Gaststätten, keine Messen, Erlass Außenbewirtschaftungsgebühren usw. ).
Auf Grund von pandemiebedingten Betriebseinschränkungen am Schlachthof Ulm wurden im Jahr 2021 weniger Tiere geschlachtet, was wiederum zu
geringeren Gebühreneinnahmen führte.
Dennoch konnten die Mindererträge durch Mehrerträge bei der Meldebehörde, Ausländerbehörde, Standesamt oder der Bußgeldstelle kompensiert
werden.
Nr. 11: Die Summe der ordentlichen Erträge liegt 40 T€ über dem Planansatz 2021:
Analyse Jahresergebnis 2021
Der Teilergebnishaushalt der Bürgerdienste wird mit Blick auf den Nettoressourcenbedarf insbesondere von den Profitcentern Melde-/Ausländerwesen,
Verkehr und Bußgeld sowie Sicherheit und Ordnung geprägt.
69
=
-
-
-
-
-
-
=
=
+
-
11
12
14
15
16
17
18
19
20
21
22
=
+
10
25
+
7
-
+
6
=
+
5
24
+
3
23
+
2
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
-35.941.070,20
-13.070.676,61
-851.368,00
-12.254.708,13
35.399,52
-22.870.393,59
-32.935.230,24
-1.118.365,29
-1.862.052,30
0,00
-512.052,36
-4.847.390,46
-24.595.369,83
10.064.836,65
87.678,49
638.188,49
547.434,03
2.420.503,45
18.922,00
-38.908.266
-15.349.750
-1.211.100
-14.167.050
28.400
-23.558.516
-35.735.916
-1.372.577
-2.002.100
0
-604.400
-4.256.500
-27.500.339
12.177.400
19.100
95.400
641.100
5.728.400
18.500
5.674.900
2
1
6.352.110,19
EUR
EUR
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2021
2020
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
3.3.4 Teilergebnisrechnung Fachbereich Kultur
-34.338.521,13
-13.769.643,70
-1.200.652,00
-12.605.623,15
36.631,45
-20.568.877,43
-31.771.168,93
-1.026.517,14
-1.882.702,31
-1.924,35
-571.324,79
-4.955.888,80
-23.332.811,54
11.202.291,50
40.157,35
1.393.665,39
654.112,53
3.214.565,12
18.501,00
5.881.290,11
3
EUR
2021
Ergebnis
1
206.390
4.569.745
1.580.106
10.448
1.561.427
8.231
2.989.639
3.964.747
346.060
119.398
-1.924
33.075
-699.389
4.167.527
-975.109
21.057
1.298.265
13.013
-2.513.835
4
EUR
-8.830
349.139
3.193
1.852
26.700
23.400
0
293.994
-2.251
0
0
0
0
-2.251
-351.390
-61.871
-5.975
0
0
-274.714
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.010.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.010.500,00
-2.010.500,00
-857.700,00
-245.500,00
0,00
0,00
-907.300,00
6
EUR
-6.582.495,88
-1.580.106,15
-10.448,00
-1.561.426,70
-8.231,45
-5.002.389,73
-6.326.637,23
-1.265.631,02
-370.872,69
1.924,35
-33.075,21
-482.625,20
-4.176.357,46
1.324.247,50
-17.864,35
-1.296.413,39
13.687,47
2.537.234,88
-1,00
87.603,89
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.171.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.171.500,00
-2.171.500,00
-902.100,00
-339.900,00
0,00
0,00
-929.500,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
70
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" um ca. 160 T € (Übertrag nach 2022 abzgl. Übertrag aus 2020).
Bei den Aufwendungen liegt das Ergebnis um fast 4 Mio. € unter dem Plan 2021.
Die Minderaufwendungen entstehen vor allem im Personalbereich mit 4,1 Mio. €, sowie bei den Sach- und Dienstleistungen mit 0,7 Mio. € und sonstigen
Aufwendungen von 0,4 Mio. €. Auch hier liegt der Löwenanteil beim Theater und Museum.
Im Jahr 2021 sind im Ergebnis Mindererträge in Höhe von ca. 1 Mio. € im Vergleich zum Planansatz zu verzeichnen.
Diese ergeben sich, wie bereits 2020, unter anderem aufgrund nicht realisierter Eintrittsgelder beim Theater Ulm. Nach einem monatelangen Lockdown
fand aber der Theatersommer auf der Wilhelmsburg als "Modellprojekt" wie geplant statt. Die stark umstrittene Umstellung von der Fest- zur
Fehlbetragsförderung hatte Wenigereinnahmen in Höhe von 955.000 EUR aus der Landesförderung für das Theater Ulm zur Folge. Dank vieler
Theaterbesucher*innen, die auf die Rückerstattung Ihrer Eintrittskarten bzw. Abonnements verzichteten, konnte das Theater Ulm zusätzliche Spenden in
Höhe von knapp 328.000 EUR verbuchen.
Im Jahr 2021 waren die Programme, Angebote und Veranstaltungen stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt - mit erheblichen
finanziellen Auswirkungen. Ausgefallene Veranstaltungen wurden durch digitale Angebote ersetzt, betroffene Veranstalter und Zuschussempfänger wurden
u. a. durch Verzicht auf Pachten und Mieten oder Gewährung von Sonderzahlungen finanziell gestützt. Aus unterschiedlichen Förderprogrammen von Bund
und Land flossen der Stadt zahlreiche Unterstützungszahlungen für die Kultur in Ulm zu.
Analyse Jahresergebnis 2021
Der Teilergebnishaushalt Kultur beinhaltet sowohl die "Sonderbudgets" der kulturellen Einrichtungen Museum, Theater Ulm, Stadtbibliothek,
Musikschule und Stadthaus als auch die weiteren Profitcenter des Fachbereichs Kultur.
Im Hinblick auf den Nettoressourcenbedarf wird der Teilhaushalt insbesondere von den Profitcentern Theater, Stadtbibliothek, Kulturförderung und
Musikschule geprägt.
71
-
=
=
24
25
-
17
23
-
15
-
-
14
+
-
12
22
=
11
21
+
=
+
8
10
20
+
7
-
+
6
=
+
5
19
Zinsen und ähnliche Erträge
+
4
18
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+
3
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Sonstige Transfererträge
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
+
2
-158.504.218,49
-55.630.680,46
-606.073,87
-55.077.642,76
53.036,17
-102.873.538,03
-208.991.033,84
-25.958.075,27
-110.118.363,44
-4.801.649,22
-17.575.464,77
-50.537.481,14
106.117.495,81
26.725,17
643,16
8.113.908,56
6.533.917,96
4.695.504,79
4.911.930,20
157.167,23
80.785.768,22
891.930,52
-163.373.506
-58.573.678
-910.900
-57.700.078
37.300
-104.799.827
-207.378.737
-23.698.366
-108.023.681
-3.941.900
-18.323.290
-53.391.500
102.578.910
1.100
1.000
5.942.200
7.470.910
4.616.800
5.827.000
103.800
78.116.100
500.000
2
1
Steuern und ähnliche Abgaben
EUR
EUR
+
2021
2020
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
1
lfd.
Nr.
3.3.5 Teilergebnisrechnung Fachbereich Bildung und Soziales
-162.235.307,68
-56.330.296,29
-932.075,00
-55.452.857,10
54.635,81
-105.905.011,39
-214.477.228,66
-23.210.476,87
-114.390.970,29
-5.814.605,77
-19.036.136,27
-52.025.039,46
108.572.217,27
255.726,28
644,92
7.993.604,63
6.837.816,43
4.530.985,45
4.760.493,10
135.649,10
82.244.121,62
1.813.175,74
3
EUR
2021
Ergebnis
1.138.198
2.243.382
-21.175
2.247.221
17.336
-1.105.184
-7.098.491
487.889
-6.367.289
-1.872.706
-712.846
1.366.461
5.993.307
254.626
-355
2.051.405
-633.094
-85.815
-1.066.507
31.849
4.128.022
1.313.176
4
EUR
0
-256.045
0
0
0
0
-256.045
-2.802.912
-75.230
-1.314.712
0
-898.646
-514.324
2.546.867
2.217
0
0
7.529
0
0
0
2.537.121
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.828.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.828.500,00
-2.828.500,00
-73.300,00
-316.200,00
0,00
-2.439.000,00
6
EUR
-4.222.742,70
-2.243.382,17
21.175,00
-2.247.221,36
-17.335,81
-1.979.360,53
1.467.079,58
-636.419,34
4.736.377,29
1.872.705,77
-2.624.799,60
-1.880.784,54
-3.446.440,11
-252.409,12
355,08
-2.051.404,63
640.622,57
85.814,55
1.066.506,90
-31.849,10
-1.590.900,62
-1.313.175,74
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.634.800,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.634.800,00
-3.634.800,00
-244.600,00
-518.700,00
0,00
-2.871.500,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
72
Die Ermächtigungsüberträge erhöhten sich "netto" (Übertrag nach 2022 abzgl. Übertrag aus 2020) um rd. 0,8 Mio. € an
In der Gesamtsicht wurden im Fachbereich BuS Mehrerträge von ca. 5,9 Mio. € erwirtschaftet.
Wesentlich hierfür waren überplanmäßige Zuweisungen und Zuwendungen (Zeile 2) in Höhe von ca. 4,1 Mio. € für Sachkostenbeiträge und Digitalisierung
für Schulen sowie für die Integration von Flüchtlingen. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten (Zeile 6) machen sich die fehlenden Nutzungsentgelte
für die Unterbringung von Flüchtlingen bemerkbar, bei denen u.a. der Wechsel in den Leistungsbereich SGB II nicht im erwarteten Umfang erfolgte.
Die Mindererträge bei den Transfererträgen (Zeile 4) resultieren im Wesentlichen aus geringeren Erstattungen von Sozialleistungsträgern im Bereich
Grundsicherung (1,1 Mio. €).
Bei den Aufwendungen liegt das Ergebnis um ca. 7 Mio. € im gesamten Fachbereich über dem Planansatz.
Die Entwicklung der Aufwendungen für Personal (Zeile 12) und für Dienst- und Sachleistungen (Zeile 13) blieben weitgehend konstant. Dagegen stiegen die
Aufwendungen vor allem für die Transferleistungen in der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe) sprunghaft um 6,3 Mio. € an.
Analyse Jahresergebnis 2021
Der Teilergebnishaushalt Bildung und Soziales wird mit Blick auf den Nettoressourcenbedarf in den letzten Jahren von sehr dynamischen und
komplexen Entwicklungen in den Aufgabenbereichen Schulkinderbetreuung und Schulkinderverpflegung, Ausbau der Kinderbetreuung und zahlreichen
Neuerungen im Sozialbereich geprägt. Diese Entwicklungen verursachen auf der Ertrags- und Aufwandsseite oft gegenläufige Verschiebungen und wurden
im Jahr 2021 zusätzlich und tiefgreifend von den Auswirkungen der Corona-Pandemie überlagert.
Im Jahr 2021 waren alle Aktivitäten und Angebote stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt - mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.
Finanzmittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen von Bund und Land flossen der Stadt zu.
73
+
=
-
-
-
-
-
-
=
=
+
-
10
11
12
14
15
16
17
18
19
20
21
22
=
+
9
25
+
7
-
+
6
=
+
5
24
+
3
23
+
2
lfd.
Nr.
2
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
-64.400.315,08
40.591.164,10
-11.767.805,13
-9.212.938,99
61.571.908,22
-104.991.479,18
-149.340.225,92
-2.524.860,81
-13.993.487,31
0,00
-37.016.595,33
-55.706.957,20
-40.098.325,27
44.348.746,74
305.983,63
1.715.600,00
2.088.067,52
11.542.159,57
9.578.530,62
9.143.224,84
-73.219.605
37.776.416
-16.705.100
-10.314.552
64.796.067
-110.996.021
-161.564.621
-5.304.546
-10.802.600
0
-39.314.200
-65.316.675
-40.826.600
50.568.600
107.400
2.105.500
1.929.700
10.962.400
9.016.500
8.670.000
17.777.100
1
9.975.180,56
EUR
EUR
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2021
2020
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
-69.661.851,82
36.751.409,36
-16.623.063,00
-10.005.125,32
63.379.597,68
-106.413.261,18
-159.169.618,97
-6.072.965,23
-16.745.641,23
-642,42
-37.927.916,90
-56.816.651,38
-41.605.801,81
52.756.357,79
98.481,90
2.872.900,00
2.807.934,15
12.249.819,01
10.416.210,91
8.949.678,74
15.361.333,08
3
EUR
2021
Ergebnis
3.3.6 Teilergebnisrechnung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
3.557.753
-1.025.006
82.037
309.426
-1.416.469
4.582.759
2.395.002
-768.420
-5.943.041
-642
1.386.283
8.500.024
-779.202
2.187.758
-8.918
767.400
878.234
1.287.419
1.399.711
279.679
-2.415.767
4
EUR
-3.134.932
0
0
0
0
-3.134.932
-9.937.763
-1.128.339
-6.279.696
0
0
-2.479.713
-50.015
6.802.831
0
0
57.351
80.929
1.332.000
0
5.332.551
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.757.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.757.100,00
-2.757.100,00
-437.900,00
-253.700,00
0,00
0,00
-2.065.500,00
6
EUR
-9.449.785,14
1.025.006,24
-82.037,00
-309.426,18
1.416.469,42
-10.474.791,38
-15.089.864,59
-797.819,33
-590.354,77
642,42
-1.386.283,10
-13.045.236,62
729.186,81
4.615.073,21
8.918,10
-767.400,00
-820.883,15
-1.206.490,01
-67.710,91
-279.678,74
7.748.317,92
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.746.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.746.100,00
-1.746.100,00
-558.200,00
-284.700,00
0,00
0,00
-903.200,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
74
Ursächlich sind hierfür nachfolgende im Haushaltsjahr 2021 eingetretene Entwicklungen:
Der erhöhte Personalaufwand (- 779 T€) im Fachbereich Stadtentwicklung Bau und Umwelt ist u.a. auf Stellenneubewertungen und daraus resultierenden
Höhergruppierungen/Eingruppierungen zurückzuführen, sowie auf Nachfolgeregelungen, Leistungsprämien und Altersteilzeitrückstellungen. Bemerkbar
macht sich hier auch die Altersstruktur der im öffentlichen Dienst Beschäftigten, oftmals sind Endstufen der Vergütung und Besoldung erreicht, im
Personalbudget sind nur Durchschnittswerte eingestellt. Hinzu kommt, dass der Fachbereich im Wesentlichen alle Stellen besetzen konnte, Doppelbesetzung
Bei den ordentlichen Aufwendungen wurden die Planansätze im Gesamtergebnis um +2.395 T€ unterschritten.
Auch bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten (+ 1.287 T€) konnten Mehrerträge generiert werden. Diese resultieren aus den Verkaufserlösen
des Baubetriebshofes (+ 729 T€), denen jedoch erhöhte Sach- und Personalaufwendungen im Baubetriebshof gegenüberstehen, sowie den Mieterlösen bei
Gebäuden (+ 210 T€).
Die Mehrerträge bei den Kostenerstattungen (+ 878 T€) sind u.a. auf die Beteiligung der DB für die Planungsleistungen am Rückbau der Beringerbrücke
zurückzuführen. Diesen Mehrerträgen stehen jedoch erforderliche Aufwendungen bei der Brückeninfrastruktur gegenüber.
Weitere Planabweichungen nach oben sind im Bereich der Entgelte für öffentliche Leistungen (+ 1.400 T€) zu verzeichnen. Hier werden die Erträge aus den
Baugenehmigungsgebühren (+ 1.000 T€), die Gebühren und Entgelte für Bestattungsleistungen (+ 225 T€), sowie die Sondernutzungsgebühren für Straßen
(+ 120 T€) gebucht. Die Entgelte für Vermessungsleistungen unterliegen einem sich ändernden Aufgabenzuschnitts, liegen aber 2021 wider Erwarten durch
intern erbrachte Ingenieurleistungen im Plan. Die Eintrittsgelder im Tiergarten bleiben aufgrund der Coronapandemie im Vergleich zum Planansatz weit
hinter den Erwartungen zurück (- 184 T€). Gemildert wird dies durch eingegangene Coronahilfe für den Tiergarten (TG) in Höhe von + 50 T€.
Durch nicht geplante aufgelöste Investitionszuwendungen (+ 280 T€) für getätigte Investitionen ergeben sich ebenfalls Mehrerträge.
Ursächlich sind hierfür nachfolgende im Haushaltsjahr 2021 eingetretene Entwicklungen:
Bei den Zuweisungen und Zuwendungen (- 2.415 T€), die insgesamt unter dem Planansatz liegen, ergaben sich zwar coronabedingte Mehrerträge im
Bereich des ÖPNVs (+ 4.700 T€) aus dem ÖPNV Rettungsschirm und zur Unterstützung der Bezieher*innen von Schülermonatskarten. Diese Zuwendungen
des Landes wurden bei den Transferaufwendungen wieder an/über die Nahverkehrsbetreiber als durchlaufende Posten ausgeschüttet. Den Mehrerträgen
beim ÖPNV steht jedoch die verzögerte Abwicklung der Altlast Braun-Areal (- 7.957 T€) gegenüber. Dadurch wurden Zuweisungen des Landes nicht
plangemäß eingenommen, aber auch, korrespondierend hierzu, die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Plan nicht erreicht. Durch die
Mindereinnahme bei der Altlast Braun-Areal ergeben sich insgesamt im Vergleich zum Planansatz eine unter dem Plan liegende Entwicklung.
Die ordentlichen Erträge liegen im Gesamtergebnis wesentlich (+ 2.188 T€) über dem Planansatz 2021.
Analyse Jahresergebnis 2021
Der Teilergebnishaushalt Stadtentwicklung, Bau und Umwelt wird mit Blick auf den Nettoressourcenbedarf von den Aufgabenbereichen
Gebäudemanagement, Verkehrsplanung / Infrastruktur, Stadtplanung, Feuerwehr und Friedhof geprägt.
75
Im Teilergebnis abgebildet sind auch die Sachaufwendungen für städtische Gebäude. Die auf den Gebäudekostenstellen gebuchten Beträge (Strom,
Reinigung, Energie usw.) werden den Gebäudenutzer*innen in Rechnung gestellt. Die Erträge aus interner Leistungsverrechnung (- 1.416 T€) liegen unter
dem Plan.
Die Transferaufwendungen (- 5.943 T€) lagen insgesamt 2021 ebenfalls über dem Planansatz. Wesentlich ursächlich hierfür sind die o.g. coronabedingten
Zahlungsweiterleitungen im Bereich des ÖPNV (Mehraufwand - 4.700 T€). Sowie noch die weiteren Themen VGVs, die auch den Schwerpunktbereichen
Unterhaltung und Instandsetzung Infrastruktur zugeordnet werden, wie die Wartung der Straßenbeleuchtung (Mehrbedarf - 246 T€) und die
Straßenreinigung (Mehrbedarf aufgrund winterlicher Wetterverhältnisse - 878 T€). Die Finanzierung der Mehrbedarfe erfolgte durch mehr eingenommenen
Baugenehmigungsgebühren.
Bei der Feuerwehr waren im Jahr 2021 bei den Sach-und Dienstleistungen ebenfalls stark erhöhte Aufwände im Bereich der Gerätebeschaffung, des
Fahrzeugunterhalts, sowie der Dienst- und Schutzkleidung erforderlich. Ein Großteil davon wurde vom Fachbereich über Mehreinnahmen bei den
Baugenehmigungsgebühren finanziert.
Der insgesamte Minderaufwand bei den Sach- und Dienstleistungen erklärt sich zum Einen durch die Mittelübertragung von - 900 T€ nach 2022, die
Erledigung der Aufgaben erfolgt dann im Folgejahr. Und zum Anderen dadurch, dass im Bereich der Altlasten durch die verzögerte Abwicklung der
Sanierung des Braun-Areals ein Minderaufwand von 7.700 T€ entstanden ist (siehe auch Erläuterungen zu den Zuweisungen und Zuwendungen).
Im Bereich des Zentralen Gebäudemanagements (GM) werden bei den Sach- und Dienstleistungen u.a. die Reinigungsleistungen, Aufwendungen für
Energie, Miet- und Pachtaufwendungen sowie der Bauunterhalt für städtische Gebäude geführt. Die Aufwände in diesem Schwerpunkt 2021 lagen
insgesamt -1.096 T€ über den Planansätzen. Während die Energieaufwände im Jahr 2021 witterungsbedingt mit einem Minderaufwand von 355 T€
abschlossen, sind die Reinigungsleistungen coronabedingt stark erhöht. Ebenfalls erhöhte Aufwendungen sind im Bauunterhalt zu verzeichnen, hier wurden
überplanmäßig 1.632 T€ bereitgestellt, davon 1.000 T€ aus Allgemeinen Finanzmitteln um unabweisbare Sanierungen im Gebäudebestand zeitnah
durchzuführen.
Der Unterhaltsbedarf für die Schwerpunkte der Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung (VGV) übersteigen in Summe
mit - 301 T€ ebenfalls die Planansätze.
Die Unterhaltsaufwendungen für Straßen inkl. Brücken, sowie Grünanlagen Strom für Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung sind hier bei den
Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Mehraufwände sind insbesondere im Bereich der Sanierung von Feldwegen, hervorgerufen durch
Starkregenereignisse, zu verzeichnen (- 72 T€). Die weiteren Aufwendungen für Schwerpunkte VGV mit Mehraufwänden sind bei den
Transferaufwendungen erläutert (siehe weiter unten).
Der Ausgabenbereich Sach- und Dienstleistungen verzeichnet einen Minderaufwand von 8.500 T€. Die Sach- und Dienstleistungen umfassen zu großen
Teilen die in der Haushaltsplanung definierten Schwerpunkte für die Instandsetzung und die Unterhaltung städtischer Infrastruktur, sowie auch die
Planansätze für die Altlastensanierung des Braun-Areals.
gab es 2021 so gut wie keine. Im Personalbudget werden jährlich nur die Tarifsteigerungen ausgeglichen, d.h. alle oben genannten sonstigen
Veränderungen sind vom jeweiligen Fachbereich zu tragen.
76
Fazit: Insgesamt betrachtet liegt der Nettoressourcenbedarf des Fachbereichs Stadtentwicklung, Bau und Umwelt 3.558 T€ unter den
Planungen. Kurz gefasst, war dies nur möglich durch die Mehrerträge bei den Baugenehmigungsgebühren. Im Haushalt 2022 sind diese
bereits in der Planung mit umfasst.
Im Jahr 2021 werden - 1.746 T€ als Ermächtigungsüberträge in das Jahr 2022 übertragen. Für folgende Bereiche werden u.a. Ermächtigungsüberträge
gebildet:
Wilhelmsburg 242 T€, Sanierung Kirche Jungingen 55 T€, Gebäudereinigung 100 T€, Coronapandemie 69 T€, Planungsleistungen 250 T€ (STEK Wiblingen,
Citybahnhof, Hirschstraße) und im Bereich Mobilität 429 T€ u.a. für Gutachten.
77
Zinsen und ähnliche Erträge
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
+
-
=
=
8
10
11
12
15
16
17
18
19
20
21
22
24
25
307.053.321,07
0,00
0,00
0,00
307.053.321,07
-94.712.342,68
-731.048,06
-91.940.815,92
-1.570.301,69
-470.177,01
0,00
401.765.663,75
9.073.002,77
1.712.547,75
104.575.671,56
266.227.200
0
0
0
266.227.200
-82.040.000
-2.800.000
-76.640.000
-2.600.000
0
0
348.267.200
29.372.200
1.000.000
79.100.000
300.765.177,67
0,00
0,00
0,00
300.765.177,67
-109.296.930,80
-591.758,27
-106.262.773,67
-1.261.235,30
-1.180.664,12
-499,44
410.062.108,47
8.974.241,16
1.931.333,87
94.015.112,09
305.141.421,35
3
EUR
2021
Ergebnis
34.537.978
0
0
0
34.537.978
-27.256.931
2.208.242
-29.622.774
1.338.765
-1.180.664
-499
61.794.908
-20.397.959
931.334
14.915.112
66.346.421
4
EUR
5.414.788
0
0
0
5.414.788
656.410
122.825
326.585
207.000
0
0
4.758.378
0
0
0
4.758.378
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-54.000,00
0,00
0,00
0,00
-54.000,00
-54.000,00
-54.000,00
6
EUR
Die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten ist in Anlage 3
beigefügt.
.
-29.177.189,67
0,00
0,00
0,00
-29.177.189,67
27.859.340,80
-2.139.416,73
29.949.358,67
-1.131.764,70
1.180.664,12
499,44
-57.036.530,47
20.397.958,84
-931.333,87
-14.915.112,09
-61.588.043,35
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
Dieser Teilergebnishaushalt beinhaltet die Allgemeinen Finanzmittel, insbesondere Steuern, Finanzausgleichszahlungen und Zinsen.
Er schließt das Jahr 2021 mit einem - gegenüber dem Plan - um 34,5 Mio. € höherem Ergebnis ab.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
+
2
238.795.000
2
286.404.441,67
1
Steuern und ähnliche Abgaben
EUR
EUR
+
2021
2020
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
1
lfd.
Nr.
3.3.7 Teilergebnisrechnung Allgemeine Finanzmittel
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-85.100,00
0,00
0,00
0,00
-85.100,00
-85.100,00
-85.100,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
78
-
-
13
14
+
-
12
20
-
11
+
-
10
19
=
9
+
+
8
18
+
7
=
+
6
17
+
5
-
+
4
=
+
3
16
+
2
15
+
1
lfd.
Nr.
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der
Ergebnisrechnung
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen
Transferauszahlungen (ohne
Investitionszuschüsse)
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Versorgungsauszahlungen
Personalauszahlungen
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Sonstige Transfereinzahlungen
Zuweisungen und Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
22.889.286,84
2.893.527,48
6.932.281,48
84.775.556,65
-480.235.575,28
-37.257.726,86
-201.492.273,42
-2.529.090,49
-88.550.907,19
-57.490,31
-150.348.087,01
565.011.131,93
14.011.659,35
2.239.129,89
12.908.695,32
26.207.328,05
22.083.133,76
4.039.232,38
202.203.278,68
22.007.000
5.480.000
8.585.800
2.596.074
-503.957.036
-39.819.316
-202.503.881
-2.600.000
-98.233.600
-50.000
-160.750.239
506.553.110
14.196.200
1.262.100
9.945.600
27.036.110
26.374.500
5.827.000
182.616.600
239.295.000
2
1
281.318.674,50
EUR
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
2021
2020
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtfinanzrechnung
4. FINANZRECHNUNG 2021
29.647.526,01
7.704.256,58
4.693.358,67
92.752.917,57
-500.633.775,11
-37.444.121,56
-216.119.270,80
-2.749.718,91
-90.305.968,51
-56.902,41
-153.957.792,92
593.386.692,68
14.956.764,00
3.308.719,69
14.329.141,45
24.515.549,46
22.113.852,25
4.064.826,08
199.742.096,35
310.355.743,40
3
EUR
2021
Ergebnis
7.640.526
2.224.257
-3.892.441
90.156.844
3.323.261
2.375.194
-13.615.390
-149.719
7.927.631
-6.902
6.792.446
86.833.583
760.564
2.046.620
4.383.541
-2.520.561
-4.260.648
-1.762.174
17.125.496
71.060.743
4
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
500.500
0
648.622
-1.554.381
-18.069.059
-2.103.484
-7.410.536
207.000
-8.062.370
0
-699.669
16.514.678
10.410
0
1.435.623
597.328
1.437.300
0
8.275.639
4.758.378
5
EUR
Zul.
Mehraufwand
2021
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.089.700,00
-10.903.000,00
-10.903.000,00
-3.751.000,00
-896.000,00
0,00
-6.256.000,00
6
EUR
-7.140.026,01
-2.224.256,58
6.630.763,33
-102.614.224,17
-32.295.319,65
-8.229.678,33
5.308.853,80
356.718,91
-22.246.001,36
6.902,41
-7.492.115,08
-70.318.904,52
-750.153,84
-2.046.619,69
-2.947.918,45
3.117.888,54
5.697.947,75
1.762.173,92
-8.849.857,35
-66.302.365,40
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
584.800,00
-8.759.600,00
-8.759.600,00
-1.378.500,00
-1.195.800,00
0,00
-6.185.300,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
79
+
=
-
-
-
-
-
-
=
=
=
+
-
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
lfd.
Nr.
- Auszahlung von
Kassenverstärkungsmitteln
- Tilgung von Krediten
davon:
-5.550.000
-22.621.463,00
-28.171.463,00
13.995.000
- Rückfluss von Kassenverstärkungsmitteln
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen
für Investitionen
26.000.000
39.995.000,00
35.675.512,68
-49.100.043,97
-85.903.568,08
-734.368,78
-11.387.287,56
-22.440.000,00
-4.680.357,60
-31.090.039,78
-15.571.514,36
36.803.524,11
- Aufnahme von Krediten
davon:
Einzahlungen aus der Aufnahme von
Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren
Vorgängen für Investitionen
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
-1.000.000,00
-8.500.000,00
-9.500.000
1.000.000
33.500.000
34.500.000
-78.467.826
-81.063.900
-122.673.700
-2.965.800
-10.826.700
-18.850.000
-6.225.700
-67.741.500
-16.064.000
41.609.800
5.537.000
2
1
4.088.428,31
EUR
EUR
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
2021
2020
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtfinanzrechnung
-6.365.000,00
-10.241.457,12
-16.606.457,12
12.815.000,00
12.815.000,00
48.471.769,64
-44.281.147,93
-94.068.268,11
-628.764,50
-7.421.692,42
-17.459.400,00
-4.349.178,86
-51.998.340,94
-12.210.891,39
49.787.120,18
7.741.978,92
3
EUR
2021
Ergebnis
-5.365.000,00
-1.741.457,00
-7.106.457
11.815.000
-33.500.000
-21.685.000
126.939.596
36.782.752
28.605.432
2.337.036
3.405.008
1.390.600
1.876.521
15.743.159
3.853.109
8.177.320
2.204.979
4
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
250.000
0
0
4.797.405
6.351.786
4.952.664
1.381.218
876.100
0
-1.394.151
4.087.196
2.300
1.399.122
5
EUR
Zul.
Mehraufwand
2021
0,00
0,00
-36.182.800,00
-25.279.800,00
-28.021.500,00
-1.524.300,00
-2.051.000,00
-13.500.000,00
-1.123.700,00
-9.822.500,00
0,00
2.741.700,00
652.000,00
6
EUR
5.365.000,00
1.741.457,00
7.106.457,12
-11.815.000,00
33.500.000,00
21.685.000,00
-158.324.990,64
-55.710.766,47
-51.674.268,29
-2.480.117,50
-4.579.907,58
-14.890.600,00
-4.394.371,93
-21.478.462,67
-3.850.808,61
-4.036.498,18
-1.302.978,92
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
0,00
0,00
0,00
-36.367.150,00
-27.607.550,00
-28.192.350,00
-1.200.000,00
-2.340.250,00
-12.230.000,00
-1.513.200,00
-10.908.900,00
0,00
584.800,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
80
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende
des Haushaltsjahres
Veränderung des Bestands an
Zahlungsmitteln
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
Überschuss/Bedarf aus
haushaltsunwirksamen Einzahlungen
und Auszahlungen
Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Anlegung von
Kassenmitteln, Rückzahlung von
Kassenkrediten)
Haushaltsunwirksame Einzahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlung
von ang. Kassenmitteln, Aufn. von
Kassenkrediten)
Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum Ende
des Haushaltsjahres
1.161.759,87
-1.128.548,22
2.290.308,09
-48.627.597,90
-288.512.981,62
239.885.383,72
47.499.049,68
-53.467.826
25.000.000
2
1
11.823.537,00
EUR
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit
2021
2020
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtfinanzrechnung
7.901.172,32
6.739.412,45
1.161.759,87
-37.940.900,07
-216.483.416,43
178.542.516,36
44.680.312,52
-3.791.457,12
3
EUR
2021
Ergebnis
98.148.139
-28.791.457
4
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
0
4.797.405
5
EUR
Zul.
Mehraufwand
2021
0,00
-36.182.800,00
6
EUR
-92.754.393,32
-91.592.633,45
-1.161.759,87
37.940.900,07
216.483.416,43
-178.542.516,36
-129.533.533,52
28.791.457,12
7
EUR
Ermächtigungen Verfügbare Mittel
aus
abzgl. Ergebnis
2020
0,00
-36.367.150,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2021" (Spalte 2) wird der Wert gemäß dem Plan 2021 dargestellt. Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu beachten,
dass die aus 2020 übertragenen Ermächtigungen (vgl. Spalte 6) die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz jedoch nicht
einbezogen werden.
In der Spalte "Zul. Mehraufwand 2021" (Spalte 5) sind die während des Jahres 2021 genehmigten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. die
zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen zur Verfügung gestellten Mittel und Sperren dargestellt. Auch diese Beträge verändern die
"Verfügungsmasse".
In Spalte 8 sind die in das Jahr 2022 zu übertragenden Ermächtigungen aufgeführt. Diese sind im Einzelnen zusätzlich in Anlage 1 dargestellt.
=
42
=
39
+
-
38
+/-
+
37
41
=
36
40
=
35
lfd.
Nr.
81
+
-
=
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
1
2
3
4
6
8
9
10
11
12
14
15
16
lfd.
Nr.
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-16.888.996,32
-93,71
-43.317,80
-554.835,51
-719.234,94
-15.571.514,36
22.741.745,82
0,00
22.741.745,82
0,00
-8.169.276,15
-17.399.062,88
-17.386.000
0
0
-2.000
-1.320.000
-16.064.000
22.260.000
260.000
22.000.000
0
-7.832.055
-16.210.955
8.378.900
2
1
9.229.786,73
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2021
2020
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.1 Teilfinanzrechnung Bereich Oberbürgermeister
-13.569.346,36
0,00
0,00
-629.921,03
-728.533,94
-12.210.891,39
29.787.985,45
250.729,28
29.368.589,71
168.666,46
-7.808.575,24
-18.043.589,09
10.235.013,85
3
EUR
2021
Ergebnis
3.816.654
0
0
-627.921
591.466
3.853.109
7.527.985
-9.271
7.368.590
168.666
23.480
-1.832.634
1.856.114
4
EUR
620.043
214.960
0
0
-764.366
977.026
2.300
747.100
250.000
492.000
5.100
-1.304.553
-1.924.596
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
-1.192.600,00
0,00
0,00
-43.300,00
-1.149.300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.905.300,00
-1.905.300,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2020
-4.794.293,64
0,00
0,00
-179.744,97
-763.740,06
-3.850.808,61
-6.780.885,45
259.270,72
-6.876.589,71
-163.566,46
-3.233.332,76
-1.997.261,91
-1.236.070,85
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
Die Teilfinanzrechnungen werden analog § 4 Abs. 4 S. 3 GemHVO auf die Darstellung der Investitionstätigkeit beschränkt, d. h. die anteiligen
Zahlungsmittelüberschüsse bzw. -defizite aus laufender Tätigkeit werden nicht ausgewiesen.
Für jeden Teilhaushalt ist eine eigene Finanzrechnung zu erstellen:
4.1 Teilfinanzrechnungen
0,00
-653.400,00
0,00
0,00
-19.000,00
-634.400,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-810.600,00
-810.600,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
82
=
=
17
18
lfd.
Nr.
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
-2.316.526,65
-2.958.055
4.874.000
2
1
5.852.749,50
EUR
EUR
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
2021
2020
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
8.410.063,85
16.218.639,09
3
EUR
2021
Ergebnis
11.368.119
11.344.639
4
EUR
962.060
-342.493
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
-3.097.900,00
-1.192.600,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2020
-14.808.511,85
-11.575.179,09
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
-1.464.000,00
-653.400,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
83
+
-
=
+
=
-
-
-
-
-
=
=
=
1
2
3
4
9
11
12
13
14
15
16
17
18
lfd.
Nr.
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-24.969.615,52
-2.411.378,82
-2.572.881,77
-396.728,37
-73.500,00
0
-924.506,97
-1.178.146,43
161.502,95
161.502,95
-22.558.236,70
-25.554.736,43
-33.248.840,00
-4.670.500,00
-4.870.500,00
-2.965.800
0
-1.430.000
-92.200
-382.500
200.000
200.000
-28.578.340,00
-31.507.840
2.929.500
2
1
2.996.499,73
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2021
2020
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.2 Teilfinanzrechnung Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
-24.487.180,39
-1.249.236,75
-1.416.728,78
-413.428,36
0
0
-483.269,84
-520.030,58
167.492,03
167.492,03
-23.237.943,64
-25.647.259,05
2.409.315,41
3
EUR
2021
Ergebnis
8.761.659,58
3.421.263,22
3.453.771,22
2.552.372
0
1.430.000
-391.070
-137.531
-32.508
-32.508
5.340.396,36
5.860.581
-520.185
4
EUR
-1.035.633,00
1.312.646,00
1.312.646,00
1.346.638
0
0
-34.378
386
0
0
-2.348.279,00
-3.578.799
1.230.520
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0
-2.330.300,00
-1.266.300,00
-1.266.300,00
-926.900,00
0
0
-66.600,00
-272.800,00
0
0
-1.064.000,00
-1.064.000,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2020
-12.127.592,61
-3.374.917,25
-3.407.425,22
-2.132.633,64
0
-1.430.000,00
290.091,84
-134.883,42
32.507,97
32.507,97
-8.752.675,36
-10.503.379,95
1.750.704,59
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0
-4.461.500,00
-2.894.800,00
-2.894.800,00
-1.200.000,00
0
-1.430.000,00
-32.700,00
-232.100,00
0
0
-1.566.700,00
-1.566.700,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
84
+
-
=
+
=
-
-
-
-
=
=
=
1
2
3
6
9
11
12
14
15
16
17
18
lfd.
Nr.
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-4.374.733,32
-615.008,33
-615.008,33
-4.280,08
0,00
-201.438,65
-409.289,60
0,00
0,00
-3.759.724,99
-15.251.886,35
-3.890.650
-287.000
-287.000
0
0
-87.000
-200.000
0
0
-3.603.650
-16.754.050
13.150.400
2
1
11.492.161,36
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2021
2020
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.3 Teilfinanzrechnung Bereich Bürgerdienste
-3.937.260,91
-333.627,55
-334.627,55
-43.953,84
-182.258,00
-27.720,73
-80.694,98
1.000,00
1.000,00
-3.603.633,36
-16.189.807,09
12.586.173,73
3
EUR
2021
Ergebnis
-46.611
-46.628
-47.628
-43.954
-182.258
59.279
119.305
1.000
1.000
17
564.243
-564.226
4
EUR
206.900
41.380
48.175
48.175
-32.225
-108.000
-11.600
200.000
0
0
-6.795
-213.695
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
-628.700,00
-345.100,00
-345.100,00
-60.400,00
-150.000,00
-24.700,00
-110.000,00
0,00
0,00
-283.600,00
-283.600,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2020
-540.709,09
-250.297,45
-249.297,45
-48.671,16
-75.742,00
-95.579,27
-29.305,02
-1.000,00
-1.000,00
-290.411,64
-1.061.537,91
771.126,27
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-215.000,00
-166.100,00
-166.100,00
0,00
-75.000,00
-91.100,00
0,00
0,00
0,00
-48.900,00
-48.900,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
85
+
-
=
+
+
=
-
-
-
-
=
=
=
1
2
3
4
6
9
11
12
14
15
16
17
18
lfd.
Nr.
2
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-22.779.757,86
-1.093.632,69
-1.118.657,69
-25.051,96
-477.745,05
-297.295,35
-318.565,33
25.025,00
0,00
25.025,00
-21.686.125,17
-31.948.225,00
-26.141.910
-3.558.000
-3.558.000
0
-135.000
-1.163.000
-2.260.000
0
0
0
-22.583.910
-34.742.810
12.158.900
1
10.262.099,83
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2021
2020
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.4 Teilfinanzrechnung Fachbereich Kultur
-22.207.983,35
-2.174.254,22
-2.272.003,47
0,00
-362.635,04
-635.862,00
-1.273.506,43
97.749,25
0,00
97.749,25
-20.033.729,13
-30.956.464,92
10.922.735,79
3
EUR
2021
Ergebnis
3.933.927
1.383.746
1.285.997
0
-227.635
527.138
986.494
97.749
0
97.749
2.550.181
3.786.345
-1.236.164
4
EUR
349.139
780.519
729.221
662.081
7.363
0
-114.282
769.000
67.140
8.500
58.640
51.298
-297.841
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
-3.103.600,00
-1.093.100,00
-1.093.100,00
-93.500,00
-430.500,00
-107.200,00
-461.900,00
0,00
0,00
0,00
-2.010.500,00
-2.010.500,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2020
-6.257.007,65
-1.747.624,78
-1.717.015,53
-86.137,00
-202.864,96
-748.620,00
-679.393,57
-30.609,25
8.500,00
-39.109,25
-4.509.382,87
-6.094.686,08
1.585.303,21
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-1.882.900,00
-598.500,00
-598.500,00
0,00
-202.800,00
-76.700,00
-319.000,00
0,00
0,00
0,00
-1.284.400,00
-1.284.400,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
86
+
-
=
+
+
+
=
-
-
-
-
=
=
=
1
2
3
4
6
8
9
11
12
14
15
16
17
18
lfd.
Nr.
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-114.563.460,32
-12.422.981,27
-16.915.831,11
-71.516,03
-7.962.312,64
-1.556.682,79
-7.325.319,65
4.492.849,84
100.000,00
11.430,00
4.381.419,84
-102.140.479,05
-206.010.611,73
-119.522.016
-20.887.200
-23.480.200
0
-5.196.700
-3.293.500
-14.990.000
2.593.000
0
3.000
2.590.000
-98.634.816
-201.109.926
102.475.110
2
1
103.870.132,68
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2021
2020
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.5 Teilfinanzrechnung Fachbereich Bildung und Soziales
-116.918.696,37
-15.034.082,20
-17.063.801,55
-17.627,20
-3.613.492,47
-1.846.285,48
-11.586.396,40
2.029.719,35
0,00
6.470,00
2.023.249,35
-101.884.614,17
-206.911.279,94
105.026.665,77
3
EUR
2021
Ergebnis
2.603.320
5.853.118
6.416.398
-17.627
1.583.208
1.447.215
3.403.604
-563.281
0
3.470
-566.751
-3.249.798
-5.801.354
2.551.556
4
EUR
761.884
885.044
431.818
4.872
942.000
-399.629
-115.426
453.226
0
0
453.226
-123.160
-2.670.027
2.546.867
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
-5.795.500,00
-2.967.000,00
-4.285.500,00
-162.500,00
-840.500,00
-597.900,00
-2.684.600,00
1.318.500,00
0,00
0,00
1.318.500,00
-2.828.500,00
-2.828.500,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2020
-7.636.935,63
-7.935.074,20
-10.270.080,85
-140.000,80
-1.481.707,53
-2.444.743,31
-6.203.629,21
2.335.006,65
0,00
-3.470,00
2.338.476,65
298.138,57
302.827,18
-4.688,61
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-8.851.050,00
-5.373.050,00
-5.416.550,00
0,00
-706.950,00
-496.400,00
-4.213.200,00
43.500,00
0,00
0,00
43.500,00
-3.478.000,00
-3.478.000,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
87
+
-
=
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
=
1
2
3
4
5
6
8
9
11
12
13
14
15
16
17
18
lfd.
Nr.
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-106.606.202,17
-27.434.513,36
-33.192.192,86
-236.698,63
-2.830.412,07
-7.840.000,00
-1.145.598,33
-21.139.483,83
5.757.679,50
404.373,81
136.111,02
2.893.527,48
2.323.667,19
-79.171.688,81
-111.038.201,84
-127.473.555
-45.675.200
-59.672.000
0
-5.495.000
-4.000.000
-1.588.000
-48.589.000
13.996.800
2.717.000
4.000
5.480.000
5.795.800
-81.798.355
-121.591.455
39.793.100
2
1
31.866.513,03
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2021
2020
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
-114.717.366,62
-32.727.070,34
-45.952.360,40
-153.755,10
-3.263.306,91
-4.000.000,00
-726.119,78
-37.809.178,61
13.225.290,06
3.013.365,60
271.466,30
7.704.256,58
2.236.201,58
-81.990.296,28
-119.473.981,97
37.483.685,69
3
EUR
2021
Ergebnis
4.1.6 Teilfinanzrechnung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
12.756.188
12.948.130
13.719.640
-153.755
2.231.693
0
861.880
10.779.821
-771.510
296.366
267.466
2.224.257
-3.559.598
-191.941
2.117.473
-2.309.414
4
EUR
-700.215
2.414.640
2.282.984
54.570
42.100
0
-69.896
2.256.210
131.656
0
0
0
131.656
-3.114.855
-9.917.686
6.802.831
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
-7.672.800,00
-4.915.700,00
-6.338.900,00
-281.000,00
-630.000,00
0,00
-284.000,00
-5.143.900,00
1.423.200,00
652.000,00
0,00
0,00
771.200,00
-2.757.100,00
-2.757.100,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2020
-21.129.203,38
-15.449.189,66
-17.775.555,60
-72.674,90
-2.819.593,09
0,00
-1.215.776,22
-13.667.511,39
2.326.365,94
355.634,40
-267.466,30
-2.224.256,58
4.462.454,42
-5.680.013,72
-14.792.259,03
9.112.245,31
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-8.607.600,00
-7.121.700,00
-7.663.000,00
0,00
-1.355.500,00
0,00
-797.300,00
-5.510.200,00
541.300,00
0,00
0,00
0,00
541.300,00
-1.485.900,00
-1.485.900,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
88
+
-
=
+
+
=
-
=
=
=
1
2
3
4
8
9
13
16
17
18
lfd.
Nr.
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
311.285.808,52
-10.975.279,00
-14.600.000,00
-14.600.000,00
3.624.721,00
3.584.054,50
40.666,50
322.261.087,52
-73.032.851,05
234.767.200
-10.860.000
-13.420.000
-13.420.000
2.560.000
2.560.000
0
245.627.200
-82.040.000
327.667.200
2
1
395.293.938,57
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2021
2020
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.7 Teilfinanzrechnung Allgemeine Finanzmittel
322.330.193,43
-8.981.515,96
-13.459.400,00
-13.459.400,00
4.477.884,04
4.477.884,04
0,00
331.311.709,39
-83.411.393,05
414.723.102,44
3
EUR
2021
Ergebnis
87.562.993
1.878.484
-39.400
-39.400
1.917.884
1.917.884
0
85.684.509
-1.371.393
87.055.902
4
EUR
5.291.963
0
0
0
0
0
0
5.291.963
533.585
4.758.378
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2021
0,00
-13.554.000,00
-13.500.000,00
-13.500.000,00
-13.500.000,00
0,00
0,00
0,00
-54.000,00
-54.000,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2020
-95.825.030,43
-15.378.484,04
-13.460.600,00
-13.460.600,00
-1.917.884,04
-1.917.884,04
0,00
-80.446.546,39
1.850.978,05
-82.297.524,44
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-10.885.100,00
-10.800.000,00
-10.800.000,00
-10.800.000,00
0,00
0,00
0,00
-85.100,00
-85.100,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2022
5. SCHLUSSBILANZ 2021
5.1 Bilanz
Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2021
§ 52 GemHVO
AKTIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2021
31.12.2021
1.
Vermögen
1.756.325.685,33 1.804.561.826,68
1.1
1.2
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachvermögen
2.544.502,54
2.439.082,54
1.177.301.971,37 1.192.994.246,05
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.3
Infrastrukturvermögen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
220.684.030,90
223.816.811,75
895.154,17
22.001.823,71
1.725.185,58
22.316.564,54
439.173.811,93
429.833.963,85
229.164,64
17.929.118,79
0,00
17.260.235,65
326.130.859,11
327.659.340,60
1.814,82
628.590,45
2.898,27
1.814,82
628.041,46
2.898,27
895.154,17
1.725.185,58
320.860,64
0,00
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Vorräte
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
55.012.570,94
11.280.080,00
12.823.728,75
661.517,10
111.535.372,64
54.145.961,79
10.664.597,00
13.519.538,16
618.065,13
132.735.967,77
1.3
Finanzvermögen
576.479.211,42
608.903.820,57
1.3.1
1.3.2
Anteile an verbundenen Unternehmen
Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in
Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen
kommunalen Zusammenschlüssen
Ausleihungen
Wertpapiere und sonstige Einlagen
241.196.534,06
235.777.263,14
920.333,29
112.814.263,32
167.750.775,54
920.333,29
121.795.779,28
195.750.774,54
584.142,14
166.479,01
584.142,14
166.479,01
1.3.4
1.3.5
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.3.6
Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus
Transferleistungen
28.808.756,41
24.857.137,99
1.3.7
1.3.8
Privatrechtliche Forderungen
Liquide Mittel
23.826.788,93
1.161.759,87
21.901.360,01
7.901.172,32
606.589,01
107.898,37
606.711,92
138.905,13
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
2.
Abgrenzungsposten
46.941.394,59
66.674.782,65
2.1
2.2
Aktive Rechnungsabgrenzung
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse
4.787.568,59
42.153.826,00
17.087.099,65
49.587.683,00
135.569,00
5.252,00
130.070,00
4.342,00
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
Bilanzsumme
1.803.267.079,92 1.871.011.931,81
* nachrichtliche Information: Die Abteilung Liegenschaften wurde mit der Aufarbeitung der Vertragsbeziehungen zwischen
der Stadt Ulm und der Hospitalstiftung beauftragt. Nach Abschluss der Aufarbeitung werden die Buchwerte der Hospitalstiftung separat im Haushalt der Stadt Ulm dargestellt werden.
**Bei der Albert und Berta Eberhardt-Stiftung und der Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad-Stiftung handelt es sich um
unselbstständige Stiftungen der Hospitalstiftung, die gesondert dargestellt werden.
89
Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2021
§ 52 GemHVO
PASSIVSEITE
Angaben in Euro
1. Eigenkapital
1.1
1.2
Basiskapital
Rücklagen
1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
1.2.3 Zweckgebundene Rücklage (Stiftungskapital)
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung
01.01.2021
31.12.2021
1.393.359.655,91
1.425.202.366,80
943.895.184,65
449.464.471,26
939.535.382,15
485.666.984,65
319.770.278,41
125.455.446,84
4.238.746,01
348.770.085,38
132.633.684,79
4.263.214,48
2.231.032,78
2.007.713,23
2.225.656,69
2.037.557,79
2.
Sonderposten
190.379.883,60
202.504.627,11
2.1
2.2
2.3
Sonderposten für Investitionszuweisungen
Sonderposten für Investitionsbeiträge
Sonstige Sonderposten
129.959.337,34
16.011.436,50
44.409.109,76
125.985.903,89
19.222.441,58
57.296.281,64
221.401,00
313.097,00
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
3.
Rückstellungen
76.718.012,97
102.201.626,83
3.1
3.2
3.5
3.7
Lohn- und Gehaltsrückstellungen
Unterhaltsvorschussrückstellungen
Altlastenrückstellungen
Sonstige Rückstellungen (Wahlrückstellungen)
2.672.672,57
912.660,52
10.042.779,88
63.089.900,00
3.215.932,59
921.890,53
9.202.703,71
88.861.100,00
4.
Verbindlichkeiten
127.893.109,27
125.606.468,04
4.2
4.3
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
102.094.190,91
2.364.503,96
91.852.733,79
2.283.657,65
5.976.481,60
13.877.994,67
4.4
Verbindlichkeiten, die einer Kreditaufnahme
wirtschaftl. gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung
0,00
252,20
4.5
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
6.139.323,85
11.318.608,95
6.260.262,26
11.331.819,67
5.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
14.916.418,17
15.496.843,03
1.803.267.079,92
1.871.011.931,81
Bilanzsumme
90
5.2 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre
Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre im Jahresabschluss
darzustellen. Die einzelnen Vorgänge werden unter Ziffer 7 erläutert.
Zum 31.12.2021 sind folgende Vorbelastungen vorhanden:
Bezeichnung
Bürgschaftsverpflichtungen
Gewährträgerschaft zur Insolvenzsicherung bei
Altersteilzeit
Gewährträgerschaft Kommunaler
Versorgungsverband Baden-Württemberg
Ausfallhaftungen nach § 88 GemO und den
Wohnraumförderbestimmungen des Landes BW
Haushaltsermächtigungen
In Anspruch genommene
Verpflichtungsermächtigungen
Nicht in Anspruch genommene
Kreditermächtigungen
Patronatserklärungen
Summe
01.01.2021
in €
58.160.672,62
1.967.289,00
31.12.2021
in €
53.707.953,10
863.051,00
170.400.000,00
176.300.000,00
58.634.484,90
53.541.133,72
36.182.800,00
32.409.063,00
38.082.300,00
33.579.592,00
33.400.000,00
39.313.300,00
10.423.200,00
401.577.509,52
10.423.200,00
405.810.529,82
6. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2021
6.1 Grundsätzliches
Der Aufbau von Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und der Bilanz entspricht den Vorgaben des
NKHR. Die Muster der VwV Produkt- und Kontenrahmen kommen zur Anwendung. Eine weitere
Untergliederung bzw. die Hinzufügung von Posten ist nicht erfolgt.
6.2 Ausübung von Wahlrechten
6.2.1 Gliederung des Gesamthaushalts in Teilhaushalte
Die Gliederung des Gesamthaushalts in Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO) erfolgt nach der örtlichen
Organisation. Je Fach-/Bereich wird ein Teilhaushalt gebildet. Zusätzlich werden die Allgemeinen
Finanzmittel in einem gesonderten Teilhaushalt dargestellt.
Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt die Untergliederung nach Produktgruppen. Im Einzelfall werden
auch Produkte gesondert ausgewiesen.
6.2.2 Wertgrenze nach § 38 Abs. 4 GemHVO
Nach § 38 Abs. 4 GemHVO kann der Ober-/Bürgermeister für immaterielle und bewegliche
Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 1.000 € ohne Umsatzsteuer
Befreiungen von der Pflicht zur Erstellung eines Inventars vorsehen. D. h. diese Vermögensgegenstände müssen nicht bilanziert werden. Von diesem Wahlrecht wurde Gebrauch gemacht; die
Wertgrenze, bis zu der keine Inventarisierung und damit auch keine Bilanzierung erfolgt, wurde auf
1.000 € netto festgelegt. Bis zu dieser Grenze werden Ankäufe damit im Ergebnishaushalt gebucht.
Im Rahmen der Planung 2021 wurde dies entsprechend berücksichtigt. In Einzelfällen ergab sich
dennoch die Notwendigkeit der Mittelumschichtung.
91
6.2.3 Ausweis kalkulatorischer Zinsen
Von der Möglichkeit, in den Teilergebnishaushalten kalkulatorische Zinsen auszuweisen (§ 4 Abs. 3 S.
2 GemHVO) wird Gebrauch gemacht. In der Gesamtergebnisrechnung finden die kalkulatorischen
Zinsen allerdings keinen Niederschlag. Dort werden die ordentlichen Zinserträge und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Sie werden zentral im Teilhaushalt Allgemeine Finanzmittel veranschlagt und
gebucht (§ 4 Abs. 3 Ziff. 1 und 2 GemHVO).
6.2.4 Ausübung der Wahlrechte zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Ausübung der Wahlrechte zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Ziffer 6.5.3
dargestellt.
6.3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 36,2 Mio. € ab. Dieser unterteilt sich in einen
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von rd. 29,0 Mio. € sowie in einen Überschuss des
Sonderergebnisses in Höhe von 7,2 Mio. €.
Ausführliche Erläuterungen zur Ergebnisrechnung sind der Ziffer 2.4. dieses Rechenschaftsberichtes zu
entnehmen.
6.3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
vorab zur Genehmigung vorgelegt.
Für Abweichungen, die sich erst zum Jahresende oder im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
ergeben haben, wird - soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im
Rahmen der Einbringung des Jahresabschlusses eingeholt.
Hierbei handelt es sich um folgende Sachverhalte:
Bezeichnung
Corona-Tests freie und
kirchliche Kita-Träger
Mehraufwand
Straßenreinigung/ Winterdienst
Kontierungsobjekt
650030,
L66036501100
L75054500101
Kostenart
42710010
Üpl. Betrag in
€
773.500 €
Davon noch zu
genehmigen
773.500 €
43150000
700.000 €
700.000 €
Beschaffung von Laptops
L24011120002
42720010
850.500 €
850.500 €
Dienstleistungen/ Lizenzkosten
Unified Communications &
Ablösung Office 2007
L24011120000
44294000/
42720000
191.800 €
191.800 €
Die Corona-Antigentests für die Stadt Ulm wurden zentral von der Beschaffungsstelle beschafft und
zentral im Budget der Beschaffungsstelle finanziert. Aufgrund der Regularien des FAG mussten die
Corona-Antigentests für die kirchlichen und freien Kita-Träger allerdings auf entsprechende
Kontierungen von KIBU und KITA umgebucht werden. Hierzu wurden die frei werdenden
Finanzierungsmittel der Beschaffungsstelle außerplanmäßig bei KIBU und KITA bereitgestellt.
Das Budget für die Straßenreinigung und den Winterdienst war 2021 nicht auskömmlich. Ende Januar
2022 wurde noch eine Abschlagszahlung über rd. 500.000 € von den EBU gestellt. Zudem musste
zum Jahresabschluss eine Rückstellung für die Straßenreinigung gebildet werden, die nicht finanziert
war. Insgesamt wurden 700.000 € überplanmäßig benötigt, die aus Mehrerträgen von SUB finanziert
werden konnten.
Im Rahmen des Projekts IT-Arbeitsplatzausstattung werden Laptops für die städtischen
Mitarbeiter*innen beschafft. Entgegen der ursprünglichen Planung konnten die Laptops zu einem
günstigeren Stückpreis < 1.000 € beschafft werden. Die Beschaffung der Laptops musste
92
haushaltsrechtlich daher im Ergebnishaushalt abgwickelt werden. Die eingeplanten Mittel für die
Beschaffung der Laptops wurden daher vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgebucht.
Für die Projekte Unified Communications und Ablösung Office 2007 sind im Jahr 2021 Projektkosten
für Dienstleistungen, Projektberatungsleistungen und Lizenzen < 1.000 € angefallen, die nach den
Vorschriften der Anlagenbuchhaltung dem Ergebnishaushalt zuzuordnen sind. Die entsprechenden
Auszahlungen wurden daher im Rahmen des Jahresabschlusses in den Ergebnishaushalt umgebucht.
Parallel hierzu wurde überplanmäßig entsprechendes Budget zur Verfügung gestellt.
6.3.2 Entwicklung der Rückstellungen
Im Rahmen des Jahresabschlusses wird auch die Frage "Auflösung / Neubildung von
Rückstellungen" geprüft. Im Jahr 2021 in Anspruch genommene Rückstellungen werden aufgelöst,
neue ggf. gebildet.
Im Jahr 2021 ergab sich folgende Entwicklung (vgl. auch Ausführungen unter Ziff. 6.5.5, P.3):
Art
Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2021
€
1.
Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO
1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen
Langzeitkonten
1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen
1.3 Rückstellungen für Gebührenüberschüsse
1.4 Rückstellung für Sanierung von Altlasten
Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2
2.
GemHVO
2.1 Unterlassene Instandhaltung
2.2 FAG-Belastungen
2.3 Straßenreinigung/Winterdienst
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen
2.4
Gerichtsverfahren (Wahlrückstellung gem. GemHVO
v. 29.04.2016)
2.5 Rückstellung für strittige Nachzahlungszinsen
Rückstellung für coronabedingte Ausfälle
2.6
Elternbeiträge
Rückstellungen gesamt
2.135.300,00
2.502.680,00
537.372,57
713.252,59
912.660,52
0,00
921.890,53
0,00
10.042.779,88
9.202.703,71
0,00
372.000,00
56.900.000,00
81.600.000,00
0,00
334.300,00
0,00
365.100,00
4.889.900,00
5.229.700,00
1.300.000,00
960.000,00
76.718.012,97
102.201.626,83
Dabei gilt: Die Neubildung von Rückstellungen stellt im Ergebnishaushalt einen Aufwand dar; die
Auflösung von Rückstellung entlastet dagegen den Ergebnishaushalt.
Im Gegensatz dazu wirkt sich die Bildung eines Ermächtigungsübertrags nicht auf den
Ergebnishaushalt aus. Es werden keine Aufwendungen eingebucht. Stattdessen erhöhen sich die im
Haushalt 2022 verfügbaren Mittel. Sofern die Mittel in 2022 tatsächlich in Anspruch genommen
werden, stellt dies eine Belastung des Ergebnishaushalts 2022 dar (vgl. Aussage bei Ziff. 5.2).
6.3.3 Sonderergebnis
Im Jahr 2021 werden rd. 18.204 T€ an außerordentlichen Erträgen und 11.026 T€ an außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Insgesamt beläuft sich das Sonderergebnis auf 7.178 T€.
93
Das Sonderergebnis dient zur Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann
in Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis herangezogen
werden.
Die außerordentlichen Erträge beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten:
Mehrerträge aus Veräußerungen gegenüber dem in der Anlagenbuchhaltung erfassten
Restbuchwert. Diese sind insbesondere bei Grundstücksgeschäften (rd. 18,1 Mio. €) gegeben.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass
- die Grundstücke gemäß den Vereinfachungsregelungen zur Eröffnungsbilanz überwiegend mit
dem Erfahrungswert landwirtschaftliche Fläche 1974 bilanziert wurden
- im Rahmen der Nachbewertung für die Eröffnungsbilanz bei der Ermittlung der Anschaffungsund Herstellungskosten der Baugebiete keine aktivierten Eigenleistungen berücksichtigt wurden
Erträge, die für Vermögensgegenstände erzielt wurden, die u.a. aufgrund der im Rahmen der
Erstellung der Eröffnungsbilanz angewandten Vereinfachungsmethoden nicht in der Bilanz
enthalten waren. Zum Beispiel wurden bewegliche Vermögensgegenstände, die vor dem
01.01.2005 angeschafft worden waren, nicht bilanziert. Sofern diese nun gegen Entgelt verkauft
wurden, handelt es sich hierbei um einen außerordentlichen Ertrag.
Erträge aus Versicherungsleistungen werden ebenfalls als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Dies
korrespondiert mit dem außerordentlichen Aufwand, so etwa bei Anlagenabgängen durch
Beschädigungen Dritter, bei denen noch ein Restbuchwert in der Bilanz aktiviert war.
Die außerordentlichen Aufwendungen beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten:
Auszahlungen, die nachträglich getätigt wurden, obwohl der entsprechende Vermögensgegenstand nicht mehr in der Bilanz aktiviert war (so wurden Nachzahlungen für Grundstückskäufe
getätigt, bei denen die Grundstücke jedoch bereits wiederverkauft worden waren) oder der
Vermögensgegenstand bereits in der Eröffnungsbilanz mit den korrekten Anschaffungs- und
Herstellungskosten aktiviert war.
Aufwendungen aufgrund "Verschrottung", d. h. ein Vermögensgegenstand geht ab, obwohl
noch ein Restbuchwert vorhanden war bzw. Verkauf unter Buchwert.
Bewertungskorrekturen, aufgrund dauernder Wertminderung bzw. Neubewertung.
Im Jahr 2021 wurde bei der Überprüfung der Beteiligungswerte festgestellt, dass die SWU in den
Jahren 2018-2020 einen Betrag von rd. 8,8 Mio. € aus der Kapitalrücklage entnommen hat. Der
Beteiligungswert der SWU musste demzufolge dauerhaft im Wert gemindert werden. Die jährlich
zu buchende dauernde Wertminderung bei der Multifunktionshalle Ulm/Neu-Ulm GmbH von rd.
0,6 Mio. € erhöhte den Betrag auf insgesamt 9,4 Mio. €.
6.3.4 Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit
Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit wird gemäß § 50 S. 1 anhand der
Gliederung des § 3 Nr. 1 - 36 GemHVO in der Gesamtfinanzrechnung (vgl. Kapitel 4) in den Zeilen 1
bis 17 dargestellt.
6.4 Erläuterungen zur Finanzrechnung
6.4.1 Ausübung von Wahlrechten
Die Teilfinanzrechnungen werden analog § 4 Abs. 4 Satz 3 GemHVO auf die Darstellung der
Investitionstätigkeit beschränkt, d. h. die anteiligen Zahlungsmittelüberschüsse bzw. -defizite aus
laufender Tätigkeit werden nicht ausgewiesen.
94
6.4.2 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Auszahlungen
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
vorab zur Genehmigung vorgelegt. Für die Abweichungen, die sich erst zum Jahresende oder im
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird - soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats
liegen - die Genehmigung im Rahmen der Einbringung des Jahresabschlusses eingeholt.
Hierbei handelt es sich um folgende Sachverhalte:
Bezeichnung
IP-Netzaktualisierung 2022 Ermächtigungsübertrag
Sondertilgung Darlehen
Sparkasse zum 30.12.2021
Aktivierte Eigenleistungen
GM & VGV
Kontierungsobjekt
7.11120016
div. Projekte
Kostenart
78311080
Üpl. Betrag in
€
1.200.000 €
Davon noch zu
genehmigen
1.200.000 €
79200000
1.800.000 €
1.800.000 €
78730099
767.400 €
767.400 €
Die IP-Netzaktualisierung wird im Jahr 2022 teilweise aus den verfügbaren Restmitteln des Jahres 2021
der Roadmap Digitale Verwaltung finanziert. Die Restmittel hierfür wurden 2021 außerplanmäßig auf
dem Projekt IP-Netzaktualisierung bereitgestellt und hier nach 2022 übertragen.
Aufgrund der guten Liquiditätslage wurde zum 30.12.2021 die Sondertilgung eines Darlehens bei der
Sparkasse Ulm vorgenommen. Hierfür wurden außerplanmäßig 1,8 Mio. € bereitgestellt, die
Genehmigung erfolgt im Rahmen des Jahresabschluss.
Die Hauptabteilungen Gebäudemanagement (GM) und Verkehrsplanung, Straßenbau, Vermessung &
Grünflächen (VGV) erbringen regelmäßig Eigenleistungen, wie Planungs- und Bauleitungstätigkeiten,
für die Aktivierte Eigenleistungen verbucht werden. Diese erhöhen die aktivierungsfähigen
Projektkosten und stellen gleichzeitig Erträge im Ergebnishaushalt dar. Die Aktivierten Eigenleistungen
werden erst zum Jahresende berechnet. Insgesamt hat sich dadurch im Jahr 2021 eine Überschreitung
der Ansätze für Aktivierte Eigenleistungen von insgesamt 767.400 € ergeben.
6.4.3 Weitere Angaben zur Finanzrechnung
Entwicklung der Liquidität im Jahr 2021 (§ 53 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO)
Nach § 99 Abs. 1 GemO hat die Stadt Ulm die rechtzeitige Leistung der Auszahlungen sicherzustellen.
Dazu müssen die erforderlichen Zahlungsmittel rechtzeitig verfügbar sein, was eine kontinuierliche
Steuerung der liquiden Mittel, also ein aktives Liquiditätsmanagement, notwendig macht. Liquide
Mittel vor allem aus Rückstellungen stehen grundsätzlich (vorübergehend) als Eigenfinanzierung im
Finanzhaushalt zur Verfügung. Sie sind jedoch als Finanzierungsmittel dem Grunde nach für andere
Zwecke gebunden. Nach § 22 Abs. 2 GemHVO hat die Stadt zudem die sogenannte
"Mindestliquidität" vorzuhalten. Der planmäßige Bestand an liquiden Mitteln ohne Kassenkredite soll
in der Regel mindestens 2 % der Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nach
dem Durchschnitt der drei vorausgehenden Jahre betragen. Diese Mindestliquidität ist sicherzustellen
und beträgt zum Jahresabschluss 2021 rd. 9,4 Mio. €.
Ermächtigungsüberträge werden gebildet, wenn die Finanzmittel im Investitionshaushalt noch nicht
abgeflossen sind, aber im Folgejahr abfließen. Hierfür ist ebenfalls ausreichend Liquidität sicherzustellen. Diese liquiden Mittel finden sich in den Sparbüchern der Stadt. Sie sind bereits zum größten
Teil mit Zweckbindungen belegt, d.h. bereits für konkrete Maßnahmen verplant und vorgesehen und
damit gebunden. Insofern handelt es sich nicht um verfügbare Mittel, über deren Verwendung noch
frei entschieden werden kann.
Zum 31.12.2021 betrugen die liquiden Eigenmittel rd. 214,7 Mio. €. Nach Abzug bzw. Hinzurechnung
der in das Jahr 2022 übertragenen Ermächtigungsüberträge von netto rd. 38,1 Mio. € (Ergebnishaushalt 10,5 Mio. €, Finanzhaushalt Einzahlungen rd. 0,6 Mio. € und Auszahlungen rd. 28,2 Mio. €) und
Kreditermächtigungen von 39,3 Mio. € sowie unter Berücksichtigung der gebundenen Mittel für das
95
Allgemeine Sparbuch (108,5 Mio. € - ohne Ermächtigungsüberträge für Auszahlungen), den
Sanierungs- und Modernisierungsfonds (rd. 44,5 Mio. €), die Zukunftsoffensive Ulm - 2030 (rd. 9,1
Mio. €), Kunst am Bau und Stellplatzablösebeträge für Parkbauten (rd. 2,2 Mio.€), sowie für die
rechtlich unselbstständigen Stiftungen (rd. 1,5 Mio. €) und die Hospitalstiftung (rd. 11,1 Mio. €),
betragen die frei verfügbaren Eigenmittel zum 31.12.2021 rd. 39,2 Mio. €. Die nach § 22 Abs. 2
GemHVO vorzuhaltende Mindestliquidität in Höhe von rd. 9,4 Mio. € wurde somit erreicht.
Die Entwicklung der Liquidität ist in Anlage 11 dargestellt.
Auch im Finanzhaushalt wurden Planansätze nicht ausgeschöpft. Sofern die Voraussetzungen für die
Übertragung in das Folgejahr gemäß § 21 GemHVO gegeben waren, wurden Ermächtigungsüberträge
gebildet (vgl. Ziff. 5.2). Diese sind in Anlage 1 dargestellt. Die Ermächtigungsüberträge schlagen sich in
der Finanzrechnung 2021 nicht nieder, sondern führen zu Auszahlungen in den Folgejahren.
96
6.5 Erläuterungen zur Schlussbilanz
6.5.1 Allgemeines
Die Anfangsbestände des Jahres 2021 stimmen mit den Schlussbeständen des Jahres 2020 überein
und bilden damit die Ausgangslage für die Bestandsveränderungen des Jahres 2021. Aus den
Bestandsveränderungen resultieren die Schlussbestände des Jahres 2021.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 wurde am 30.12.2011 aufgestellt. Die Schlussbilanz 2011
wurde am 02.07.2012 aufgestellt. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie der Schlussbilanz 2011
erfolgte durch den Gemeinderat am 15.05.2013, mit den in GD 001/13 genannten Einschränkungen.
Begründet wurden die Einschränkungen im Fall der Bilanzposition bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit der, aus Sicht der Gemeindeprüfungsanstalt, nicht ausreichenden
Dokumentation der erfassten Buchwerte zur Eröffnungsbilanz oder zu hoch angesetzter Nutzungsdauern. Darüber hinaus wurden die Buchwerte der Baugebiete aufgrund einer fehlerhaften
Flächenerfassung beanstandet.
Die Schlussbilanz 2012 wurde vom Gemeinderat am 19.02.2014 - ebenfalls mit den oben genannten
Einschränkungen sowie zusätzlich der Einschränkung bezogen auf die Bilanzposition 1.2.3, Infrastrukturvermögen - hinsichtlich der Nutzungsdauer von Straßen - festgestellt.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die überörtliche Prüfung für die Jahre 2010 bis 2012 durchgeführt.
In ihrem Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung, der im September 2014 der Stadt Ulm zugegangen ist,
wurde als wesentlicher Punkt die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 benannt.
Beanstandet wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz die gesonderte Rechnungsführung der
Hospitalstiftung verbunden mit einem gesonderten Haushaltsplan, die einheitliche Bewertung von
Bau- und Gewerbeplätzen, die Erstbewertung der städtischen Gebäude und die Bilanzierung von
Ausleihungen.
Mittlerweile kann auf Antragstellung der Stadt Ulm mit Genehmigung durch das Regierungspräsidium Tübingen die rechtlich selbstständige Hospitalstiftung als sogenanntes "unbedeutendes
Treuhandvermögen" im Sinne des § 97 Abs. 2 GemO nach wie vor im städtischen Haushalts-, Kassenund Rechnungswesen geführt werden. Das Sachvermögen der Hospitalstiftung wird in der städtischen
Bilanz geführt und im Jahresabschluss separat ausgewiesen. Die Abteilung LI wurde mit der Aufarbeitung der Thematik der Hospitalstiftung beauftragt und arbeitet derzeit aktiv daran.
Die Bewertung aller Bau- und Gewerbegebiete sowie Einzelflurstücke mit der Nutzungsart "Bauplatz"
ist sachgerecht und NKHR-konform. Dies wurde mittlerweile von Seiten der Gemeindeprüfungsanstalt
anerkannt und bestätigt. Die wenigen notwendigen Korrekturen der Grundstücke im Bereich Bau- und
Gewerbegebiete wurden entsprechend vorgenommen.
Auch die Korrektur der Erstbewertung der städtischen Gebäude und Grundstücke konnte zum
Halbjahr 2021 abgeschlossen werden (siehe hierzu auch A 1.1.2).
Die Mitteilung über die Erledigung der Prüfbemerkungen von Seiten des Regierungspräsidiums
Tübingen gem. § 114 Abs. 5 Satz 3 GemO ging mit Schreiben vom 29.04.2019 bei der Stadt Ulm ein.
Die überörtliche Prüfung für die Jahre 2010 - 2012 ist damit abgeschlossen. Mit GD 268/19 wurde der
Gemeinderat über das Prüfungsergebnis informiert.
Mit Abschluss der Korrekturen zur Eröffnungsbilanz sind die jetzt noch vorhandenen "Anlagen im
Bau" in der Bilanz in Höhe von 132,7 Mio. € im Wesentlichen auf Investitionsmaßnahmen
zurückzuführen, die sich noch im Bau befinden und damit zu Recht nicht aktiviert werden konnten.
Lediglich im Bereich der Sanierungsgebiete besteht noch Aufarbeitungsbedarf. Zum Ende des Jahres
2021 wurde ein Vorschlag zur Aufarbeitung dem RPA vorgelegt. Dieser war aus Sicht des RPA jedoch
unzureichend. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 wird die Aufarbeitung der Sanierungsgebiete
nochmals weiter vorangetrieben.
97
6.5.2 Gliederung der Schlussbilanz
Die der Hospitalstiftung als rechtlich selbstständige Stiftung und den unselbstständigen Stiftungen
zuzuordnenden Vermögensgegenstände werden nicht unter einer gesonderten Bilanzposition
"Hospitalstiftung" und "unselbstständige Stiftungen", sondern bei den jeweiligen Bilanzpositionen
(z.B. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte) ausgewiesen. Deshalb ist es aus Gründen der
Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit erforderlich, die der Hospitalstiftung und den unselbstständigen
Stiftungen zuzuordnenden Teilbeträge gesondert mit einem "Davon-Vermerk" darzustellen.
6.5.3 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten für Zwecke des Jahresabschlusses fanden insbesondere die Vorschriften der §§ 90,
91 und 95 GemO sowie die §§ 37, 38, 40-48, 52, 53, 55 GemHVO Anwendung.
Zusammenfassung der Bewertungsgrundsätze
Die Bewertungsgrundsätze, die der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 zugrunde liegen, wurden
auch für die Schlussbilanzen 2011-2021 entsprechend angewandt (Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit); dies gilt auch für die Ausübung der Wahlrechte. Eine Ausnahme stellt die
Aktivierung von Eigenleistungen dar, die erstmalig zur Schlussbilanz 2011 erfolgt ist. Auch im Jahr
2021 wurden die verschiedensten Bilanzierungskonzepte anhand der gemachten Erfahrungen
weiterentwickelt und eine Anpassung der Abschreibungstabelle aufgrund neuer Erfahrungswerte
vollzogen. Es ist jedoch keine grundlegende Änderung der Bewertungsmethoden erfolgt.
Es erfolgte eine Einzelbewertung der Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Schulden.
Es erfolgte eine wirklichkeitsgetreue Bewertung unter Beachtung des Vorsichtsprinzips
(vorhersehbare Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, Gewinne nur, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind).
Die Bewertung erfolgte mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK),
vermindert um die Abschreibungen.
Forderungen sind mit dem Nennwert angesetzt; Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag.
Es erfolgte eine Bewertung nach der Bruttomethode, d. h. die Vermögensgegenstände wurden mit
den Anschaffungs- und Herstellungskosten in voller Höhe aktiviert, auch wenn die Stadt hierfür
Zuschüsse, Beiträge oder Spenden erhalten hat. Diese wurden auf der Passivseite der Bilanz
bilanziert.
Gemäß dem Grundsatz des Stichtags- und Wertaufhellungsprinzips sind die Verhältnisse am
Abschlussstichtag maßgeblich. Dabei sind auch Informationen zu berücksichtigen, die nach dem
Stichtag bekannt werden, sich aber auf das abgelaufene Haushaltsjahr beziehen. Deshalb wurden
in der Schlussbilanz 2021 alle Tatsachen berücksichtigt, die bis zum Abschluss der Arbeiten zur
Erstellung des Jahresabschlusses (13.04.2022) bekannt waren.
Die Abgrenzung zwischen Instandhaltungsaufwand und Anschaffungs- und Herstellungskosten
(AHK) erfolgte für die Buchungen bis einschließlich 2010 auf der Basis der kameralen
Rechtsgrundlagen. Bei Werten, die im Vermögenshaushalt gebucht wurden, wurde grundsätzlich
unterstellt, dass es sich um AHK handelt. Ab 2011 gelten für die Abgrenzungen zwischen
konsumtiven und investiven Maßnahmen die Regelungen des NKHR, die Abgrenzung wurde und
wird weiterhin in der Anwendung sukzessive verfeinert.
Vereinfachungsregelungen und Wahlrechte wurden - soweit erforderlich und geboten - in
Anspruch genommen:
98
Wahlrecht /
Vereinfachungsregelung
(Grundlage für Wahlrecht)
Festlegung
Allgemeine Wahlrechte und Vereinfachungsregelungen
Befreiung von der Inventarisierungspflicht von
beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen des Sachvermögens
(§ 38 IV GemHVO)
Bilanzierung von erhaltenen Investitionszuschüssen
(§ 40 IV GemHVO - Sollregelung)
Wahl- und Vereinfachungsrechte zur Inventarisierung
und Bewertung:
- Festwertverfahren
- Bewertungsvereinfachungsverfahren
- Inventurvereinfachungsverfahren
(§ 37 II, III; § 38, § 45 GemHVO)
Bildung von Wahlrückstellungen
(§ 41 II GemHVO)
Verzicht auf Einbeziehung evtl. Kosten- oder Preissteigerung bei Ermittlung Rückstellungsbetrag;
Verzicht auf Verzinsung (Leitfaden zur Bilanzierung)
Wertgrenze, bis zu der keine Aktivierung
erfolgt, wurde auf 1.000 € netto festgelegt.
Aktivierung (Bruttomethode).
Werden in Teilbereichen angewandt.
Wahlrückstellungen wurden gebildet, vgl.
Erläuterung bei der Bilanzposition.
Verzicht ist erfolgt.
Besondere Wahlrechte bzw. Vereinfachungsregelungen im Zusammenhang mit der Erstellung der
Eröffnungsbilanz
Übernahme der Werte, die vor dem Stichtag für die
Aufstellung der Eröffnungsbilanz in Anlagenachweisen nach § 38 der GemHVO v. 07.02.1973 bzw.
VwV GemHVO nachgewiesen sind
(§ 62 I, S. 2 GemHVO)
Verzicht auf die Aktivierung von beweglichen und
immateriellen Vermögensgegenständen deren
Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre
vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz (Stadt Ulm
= 01.01.2011) zurückliegen
(§ 62 I S. 3 GemHVO)
Bewertung anhand von Erfahrungswerten statt
historischer Anschaffungs- und Herstellkosten;
(§ 62 II GemHVO)
Ansatz von Erfahrungswert 01.01.1974 für
Vermögensgegenstände, die vor dem 31.12.1974
angeschafft oder hergestellt worden sind.
(§ 62 III GemHVO)
Ansatz von örtlichen Durchschnittswerten bzw. von
"vorgeschlagenen" Werten für (Wald-) Flächen und Aufwuchs
(§ 62 IV GemHVO)
Schätzung Anschaffungs- oder Herstellungsjahr
(Leitfaden zur Bilanzierung)
Übernahme der Werte ist erfolgt (betrifft
insb. bewegl. Vermögen sowie bebaute
Grundstücke und Gebäude).
Die vor dem 01.01.2005 hergestellten oder
erworbenen beweglichen und immateriellen
Vermögensgegenständen wurden
grundsätzlich nicht aktiviert (Ausnahme:
Feuerwehrfahrzeuge, Kunstwerke,
Musikinstrumente Musikschule, Software mit
hohen Restbuchwerten).
Sofern die tatsächlichen AHKs nicht oder nur
mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
ermittelbar waren, wurden (z.T. über Rückindizierung ermittelte) Erfahrungswerte
angesetzt.
Anwendung ist erfolgt.
Anwendung ist erfolgt; Waldflächen wurden
mit 0,26 €/m² für Grundstücksfläche und
0,74 €/m² für Aufwuchs bewertet
Die weitergehende Möglichkeit, für einzelne
Grundstücksarten den Wert zum Bewertungszeitpunkt anzusetzen, wurde nicht genutzt.
Sofern der Anschaffungs- oder
Herstellungszeitpunkt nicht bekannt ist,
wurde dieser qualifiziert geschätzt.
99
Wahlrecht /
Vereinfachungsregelung
(Grundlage für Wahlrecht)
Bewertung Beteiligungen auf Basis des anteiligen
Eigenkapitals
(§ 62 V GemHVO)
Verzicht auf Aktivierung von vor 2011 gewährten
Investitionszuschüssen § 62 VI S. 2 GemHVO
Festlegung
Das anteilige Eigenkapital wurde für die
Eröffnungsbilanz durch die sogenannte
„Spiegelbildmethode“ ermittelt. D. h. die
Beträge, die in der Bilanz des Unternehmens
als festgesetztes Kapital, als Rücklagen
(insbesondere Kapitalrücklagen) und
Verlustvorträge ausgewiesen werden, werden
entsprechend dem Beteiligungsverhältnis bei
der Kommune als Beteiligung bilanziert. Im
laufenden Betrieb erfolgt die Bewertung mit
AHKs sowie die Prüfung auf Zu- oder
Abschreibungsbedarf.
Wahlrecht wurde nicht ausgeübt; Aktivierung
ist erfolgt.
Angabe über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellkosten
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten eingerechnet, da aufgrund des
Gesamtdeckungsprinzips die Fremdkapitalzinsen nicht oder nur schwer einzelnen investiven Projekten
zuordenbar sind.
6.5.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Aktivierung von Eigenleistungen
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände für die Eröffnungsbilanz wurde auf die Aktivierung
von Eigenleistungen verzichtet, soweit keine belastbaren Nachweise vorhanden waren.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 wurden - analog zu 2011-2020 - Personalaufwendungen der
Abteilung Gebäudemanagement aktiviert, sofern sie für die Herstellung eines
Vermögensgegenstandes erbracht worden waren. Basis für die Errechnung der zu aktivierenden
Eigenleistungen waren qualifizierte Schätzwerte bzw. Berechnung analog HOAI.
Erstmals im Jahr 2021 wurden aktivierte Eigenleistungen für Personalaufwendungen der Abteilung
Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen und Vermessung (VGV) bei drei ausgewählten
Bauprojekten aktiviert, sofern sie für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes erbracht worden
waren. Basis für die Errechnung der zu aktivierenden Eigenleistungen ist ein pauschaler Wert von 6 %.
Die Evaluierungsphase läuft bis 31.12.2023. Auf Grundlage der evaluierten Ergebnisse wird über die
dauerhafte Implementierung bzw. über eine Anpassung des Konzepts ab 2024 entschieden.
Die Eigenleistungen wurden für alle betroffenen Maßnahmen einzeln berechnet und beim konkreten
Vermögensgegenstand bzw. der konkreten Anlage im Bau aktiviert.
Gleichzeitig stellt der Wert der aktivierten Eigenleistungen in der Ergebnisrechnung 2021 einen Ertrag
dar. Im Jahr 2021 wurden Eigenleistungen in Höhe von 2.873 T€ aktiviert.
b) Buchungen gegen das Basiskapital
§ 63 GemHVO berechtigt und verpflichtet zur Berichtigung der Wertansätze der Bilanz, wenn
Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung
in der Eröffnungsbilanz nicht oder mit einem zu hohen oder zu niedrigen Wert angesetzt worden sind.
Der Gewinn und Verlust aus diesen Berichtigungen ist mit dem Basiskapital zu verrechnen, d. h. diese
werden in der Ergebnisrechnung nicht berücksichtigt und erfolgen damit "ergebnisneutral".
100
Ergebnisneutrale Berichtigungen konnten nach bisheriger Gesetzeslage bis spätestens im vierten
Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden. Nach der Evaluation des NKHR und
der damit verbundenen Gesetzesänderung der GemHVO im Frühjahr 2016 verlängert sich die Frist zur
Korrektur der Eröffnungsbilanz gem. § 63 Abs. 3 GemHVO um eine dreijährige Frist nach der
überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Bei Beanstandungen von Seiten der
Gemeindeprüfungsanstalt sind die Beanstandungen aufzuarbeiten und zu korrigieren.
Für die Stadt Ulm bedeutet diese Verlängerung der Fristsetzung, die bebauten Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte, die Landschaftsentwicklung samt Ökokonto sowie die Erschließungs- und
Sanierungsgebiete in ihren Buchwerten zur Eröffnungsbilanz ergebnisneutral gegen das Basiskapital zu
korrigieren. Die im Rahmen der Korrekturen nach § 63 GemHVO gebuchten Beträge werden
ausführlich unter der Bilanzposition "Basiskapital" dargestellt.
Die Mitteilung über die Erledigung der Prüfbemerkungen von Seiten des Regierungspräsidiums
Tübingen gem. § 114 Abs. 5 Satz 3 GemO ging mit Schreiben vom 29. April 2019 bei der Stadt Ulm
ein. Damit konnte letztmalig mit dem Jahresabschluss 2021 ergebnisneutral gegen das Basiskapital
gebucht werden. Fortlaufend sind damit alle weiteren Buchung ergebniswirksam vorzunehmen.
6.5.5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen
Die Erläuterung zeigt jeweils zunächst die Bewertungsgrundsätze auf, die insbesondere der Ermittlung
der Werte der Eröffnungsbilanz zugrunde gelegt sind. Diese gelten auch weiterhin und werden daher
für die Betrachtung der Bilanzpositionen in der Erläuterung des Jahresabschlusses 2021 dargestellt.
Zusätzlich sind die im Jahr 2021 erfolgten Änderungen tabellarisch ausgewiesen.
Für alle laufenden Vermögenszugänge gilt, dass diese gemäß tatsächlicher AHKs bewertet wurden.
Ausnahmen bilden ggf. die im Rahmen der Korrektur der Eröffnungsbilanz nacherfassten
Vermögensgegenstände.
Die folgenden Erläuterungen beschränken sich auf wesentliche Änderungen im Jahresverlauf.
Die Vermögensübersicht nach § 55 GemHVO ist in Anlage 5 beigefügt.
Die Positionen der Aktivseite sind im Folgenden mit einem A, die der Passivseite mit einem P in der
Nummerierung kenntlich gemacht.
Aktivseite (A)
Entsprechend § 52 Abs. 3 GemHVO enthält die Aktivseite das Vermögen, die Abgrenzungsposten und
Nettopositionen (nicht gedeckter Fehlbetrag). Die Aktivseite stellt die Mittelverwendung dar.
Basis der Werte in der Schlussbilanz 2021 sind die Schlussbestände des Jahres 2020 als
Anfangsbestände zum 01.01.2021, fortgeschrieben um die Veränderungen im Jahresverlauf 2021.
Vermögen (A. 1.)
Grundsätzlich sind die Vermögensgegenstände mit den ursprünglichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten (AHKs), vermindert um die Abschreibungen zu aktivieren. D. h. in der Schlussbilanz
2021 werden die Restbuchwerte zum 31.12.2021 ausgewiesen.
Immaterielle Vermögensgegenstände (A. 1.1)
Zum immateriellen Vermögen gehören alle unkörperlichen Vermögensgegenstände, die nicht Sachen
i. S. v. § 90 BGB sind. Immaterielle Vermögensgegenstände existieren physisch nicht. Sie müssen
werthaltig, abgrenzbar, einzeln existent und selbstständig bewertbar sein. Hierunter fallen unter
anderem Lizenzen und Software. Aber auch Dienstbarkeiten werden in dieser Bilanzposition aktiviert.
Immaterielles Vermögen darf nur aktiviert werden, wenn es entgeltlich erworben wurde. Gemäß der
Ausübung des Wahlrechts wurden auch im lfd. Jahr 2021 nur immaterielle Vermögensgegenstände,
deren AHKs über der Wertgrenze nach § 38 IV GemHVO (1.000 € netto) liegen, aktiviert.
in €
Immaterielles Vermögen
01.01.2021
2.544.502,54 €
31.12.2021
2.439.082,54€
Differenz
-105.420,00€
101
Der Restbuchwert vermindert sich durch Abschreibungen in Höhe von 1.144 T€, denen
Neubeschaffungen und nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 1.039 T€
gegenüberstehen. Die Zugänge resultieren aus der Abrechnung der zentralen und dezentralen IT Kleinmaßnahmen. Wesentliche Neubeschaffungen bzw. nachträgliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind für die Datenplattform IESE (333 T€), für die Software des
Dokumentenmanagementsystems (142 T€), für die Straßendatenbank BARAL (97 T€), die
E-Mailachivierung (46 T€), für Webseiten Bildungsmappe und Smart-City-Strategie (70 T€) und viele
weitere Projekte im Gesamtwert von 351 T€ angefallen.
Sachvermögen (A. 1.2)
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (A. 1.2.1)
Die Definition der unbebauten Grundstücke richtet sich nach den §§ 72-74 Bewertungsgesetz.
Danach sind unbebaute Grundstücke, Grundstücke auf denen sich keine benutzbaren Gebäude
befinden. Hier werden Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen, Wald, Baugebiet, ökologische
Ausgleichsflächen, Erbbaugrundstücke sowie sonstige unbebaute Grundstücke geführt.
Grundstücke unterliegen nicht dem Werteverzehr. Es erfolgt deshalb keine Abschreibung.
Diese Bilanzposition enthält neben den Werten der Grundstücksflächen auch die Werte der Aufbauten
sowie des Aufwuchses (z.B. Zäune, Bäume usw.), welche wiederum der Abschreibung unterliegen.
Bewertungsfestlegungen für einzelne Nutzungsarten:
Generell gilt: Sofern die tatsächlichen AHKs in den Akten vorhanden waren, wurden bei der
Erstbewertung zum 01.01.2011 die Erwerbskosten zzgl. der Erwerbsnebenkosten der Bewertung
zugrunde gelegt. Sofern die tatsächlichen AHKs jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben
werden konnten, wurde auf entsprechende Erfahrungswerte (AHK je m² Fläche) zurückgegriffen.
Bau- und Gewerbegebiete
Bei Bau- und Gewerbegebieten handelt es sich um die "Herstellung von Vermögensgegenständen",
d.h. Eigenleistungen können aktiviert werden. Bei der Nachbewertung für die Eröffnungsbilanz sowie
den Zugängen in 2011-2021 wurden keine Eigenleistungen angesetzt.
Grundstücke, die mit Erbbaurechten belastet sind, werden (auch wenn sie von Dritten bebaut wurden)
ebenfalls in der Bilanzposition "unbebaute Grundstücke" geführt.
Für die Eröffnungsbilanz wurden sie mit dem, dem Erbbaurechtsvertrag zugrundeliegenden
Grundstückswert (i. d. R. Bodenrichtwert), bewertet.
in €
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
01.01.2021
220.684.030,90 €
31.12.2021
223.816.811,75 €
Differenz
+3.132.780,85 €
Die Bilanzposition weist Anlagenzugänge in Höhe von 15,5 Mio. € auf. Im Wesentlichen resultieren
die Zugänge aus Ankäufen von Baugebieten (10,7 Mio. €), Erbbaugrundstücken (1,3 Mio. €) und
sonstigen unbebauten Grundstückskäufe (1 Mio. €) sowie aus dem Ankauf von Ackerland (1,2 Mio.
€). Die restlichen 1,3 Mio. € betreffen Grün- und Waldflächen sowie deren Aufwuchs.
Bei den Baugebieten sind hiervon im das Baugebiet am Weinberg (2,6 Mio. €), Unter dem Hart 2. BA
(2,2 Mio. €), das Baugebiet Klinikum Safranberg (5,9 Mio. €) betroffen.
Den Zugängen stehen Anlagenabgänge in Höhe von 11,9 Mio. € sowie Abschreibungen von 0,5 Mio.
€ gegenüber. Die Abgänge resultieren hauptsächlich aus Verkäufen von Baugebieten (11,7 Mio. €)
und aus den Verkäufen von Ackerland (0,2 Mio. €). Die Verkäufe betreffen das Baugebiete Klinikum
am Safranberg (7,5 Mio. €), das Gewerbegebiet Himmelreich (2,9 Mio. €), Hagäcker (0,5 Mio. €),
Dichterviertel Mörikestr./Kleiststr. (0,3 Mio. €), SC Park III (0,2 Mio. €) und sonstige Verkäufe (0,3 Mio.
€) in den Gebieten Wielandstr. 11 & 13, Wolfäcker Teil 1, Unter dem Hart 2. BA, Greut Allewind und
Am Unterweiler Weg Wiblingen.
102
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (A. 1.2.2)
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die
Benutzbarkeit der Gebäude beginnt zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes.
Zu den bebauten Grundstücken zählen Grundstücke mit Wohnbauten, mit sozialen Einrichtungen, mit
Schulen, mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen (inkl. Kleingartenanlagen sowie
Kinderspielplätze) sowie Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen
Betriebsgebäuden.
In dieser Bilanzposition werden sowohl die Grundstücke als auch die Gebäude und Aufbauten (inkl.
Erstausstattung wie z.B. erstmalige Beschaffung von Einrichtungsgegenständen sowie Außenanlagen)
abgebildet: Es erfolgt jedoch eine Trennung in den Buchwert des Grundstücks und den Buchwert des
Gebäudes.
Die Bewertung der Grundstücke mit Gebäuden erfolgte im Rahmen der Eröffnungsbilanz mit dem
Bodenrichtwert zum Zugangsjahr oder Baujahr des Gebäudes. Sofern AHKs aus Kaufverträgen
vorlagen, wurden diese bilanziert.
Grundstücke mit sonstigen Aufbauten (Spielplätze, Freizeit- und Sportanlagen usw.) wurden mit dem
landwirtschaftlichen Erfahrungswert zum Zugangsjahr bewertet. Bei Kleingärten mit Zugang ab 1986
wurden die Akten zur Bewertung herangezogen, davor erfolgte die Bewertung mit Erfahrungswerten
aus der Kaufpreissammlung sowie über Erfahrungswerte zum 01.01.1974 je Gemarkung.
Bewertung der Gebäude und Aufbauten
Die Bewertung der Gebäude erfolgte mit Hilfe des vereinfachten Sachwertverfahrens auf der Basis der
indizierten Gebäudeversicherungswerte 1914 in Goldmark. Zuschüsse sind bei Aktivierungen bis 2002
netto bei den AHKs abgezogen worden. Für Gebäudekäufe ab 2002 wurden die AHKs aus SAP
herangezogen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt verweist im Prüfbericht vom 10.09.2014 auf den Bericht des RPA über
die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011. In diesem sind die von der Verwaltung
festgelegten und pauschal geltenden Nutzungsdauern teilweise widerlegt worden. Die Feststellungen
zeigen, dass die gewählten Nutzungsdauern nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Nach
Aussage der Gemeindeprüfungsanstalt sind diese pauschal geltenden Nutzungsdauern den örtlichen
Verhältnissen anzupassen. Des Weiteren war aufgrund der nicht ausreichenden Dokumentation der
Bewertung der Gebäude und Aufbauten aus Sicht der Gemeindeprüfungsanstalt die Prüfung
erschwert - die Buchwerte der Gebäude konnten in Teilen nach deren Auffassung nicht belegt und
nachvollzogen werden.
Die Korrektur der Buchwerte aller städtischer Gebäude und Grundstücke konnte zum Halbjahr 2021
vollständig abgeschlossen werden. Mit dem Jahresabschluss 2021 wurden damit alle Nutzungsdauern
korrigiert und die Buchwerte entsprechend angepasst. Die Überprüfung der Erstbewertung bei den
Festungsbauwerken und den Brunnen konnte im Jahr 2021 ebenfalls abgeschlossen werden.
Kleingartenanlagen wurden mit historischen AHKs aktiviert. Spielplatz-Aufbau und Sportflächen
wurden im Wesentlichen mit tatsächlichen AHKs bewertet. Z.T. musste auf die Vereinfachungsregelung zurückgegriffen werden.
in €
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
01.01.2021
439.173.811,93 €
31.12.2021
429.833.963,85 €
Differenz
-9.339.848,08 €
Den Abschreibungen (19,0 Mio. €) und Abgängen (2,3 Mio. €) in Höhe von insgesamt 21,3 Mio. €
stehen im Jahr 2021 Zugänge und Umbuchungen i.H.v 10,2 Mio. € (im Rahmen der Abrechnung von
Investitionsvorhaben von Anlagen im Bau auf Endanlage) sowie Nachaktivierungen in Höhe von 1,8
Mio. € entgegen. Dadurch ergibt sich eine Verminderung des Bilanzwertes um -9,3 Mio. €.
Die Zugänge ergaben sich im Wesentlichen aus dem Umbau des Tiergartens (2,8 Mio. €), aus dem
Ausbau der Vernetzung in den Schulgebäuden im Rahmen des Digitalpakts (2,2 Mio. €), der
Umgestaltung des Theatervorplatzes (0,5 Mio. €), Ankauf bebauter Grundstücke Binsenweiherweg 21
und Unterkirchberger Straße 3 (1,1 Mio. €), Sanierung von Gebäuden, u.a. Münsterplatz 25 (0,3 Mio. €)
103
oder Harthauser Str. 159 (0,5 Mio. €), Sanierung Donaubad (0,3 Mio. €), Sanierung der
Mehrkampfanlage (0,4 Mio. €), Schulcontainer Wilhelm-Busch-Schule (0,5 Mio. €) und weitere sonstige
Maßnahmen (1,6 Mio. €).
Die Abgänge in Höhe von 2,3 Mio. € sowie die Nachaktivierungen in Höhe von 1,8 Mio. € resultieren
hauptsächlich aus den Korrekturen von Nutzungsdauern und Buchwerten zur Eröffnungsbilanz bei rd.
20 Grundstücken und der Korrektur von Bedürfnisanstalten. Die Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
konnten erfreulicherweise zum Halbjahr 2021 vollständig abgeschlossen werden.
Derzeit werden rd. 52,0 Mio. € (2020: 37,5 Mio. €) im Bereich Hochbau auf Anlagen im Bau geführt.
Infrastrukturvermögen (A. 1.2.3)
Die Position enthält neben Straßen, Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen auch Ingenieurbauten sowie wasserbauliche Anlagen. Ebenso werden hier die Nutzungsarten Altwasser, Bach, Fluss,
Graben, Kanal, Teich sowie Moor dargestellt, wie auch die Friedhofsanlagen/ Bestattungseinrichtungen.
Bewertung der Grundstücksflächen
Die Flächenbewertung für die Straßen, Wege, Plätze sowie Ingenieurbauten und wasserbauliche
Anlagen erfolgte grundsätzlich zum Erfahrungswert landwirtschaftlicher Flächen zum 01.01.1974, da
sich die Flächen i.d.R. bereits vor dem 31.12.1974 in städtischem Besitz befanden.
Für die Bewertung des Straßenkörpers bzw. des sonstigen Aufbaus gilt Folgendes:
Bei den Straßen, Wegen, Plätzen waren die tatsächlichen AHKs i. d. R. nicht vorhanden. Für die vor
dem 01.01.2005 vorhandenen Straßen wurden anhand exemplarischer Herstellungskosten
Erfahrungswerte für die Herstellung eines m² Straßenaufbau ermittelt und für die Berechnung der
AHKs zugrundegelegt. Nachträgliche investive Maßnahmen flossen in den Wert ein. Maßnahmen ab
01.01.2005 wurden zu den tatsächlichen AHKs bewertet.
Höherwertiges Straßenzubehör wie Verkehrs- und Fußgängersignalanlagen, Parkscheinautomaten,
Parkleitsysteme und Schilderbrücken wurden gesondert bewertet.
Die Ingenieurbauwerke wurden mit den tatsächlichen AHKs bilanziert, da diese über das
Bauwerkverzeichnis vorlagen.
Bei Friedhofsanlagen wurden die Werte aus den kameralen Anlagenachweisen der kostenrechnenden
Einrichtungen übernommen. Wasserbauliche Anlagen/Hochwasserschutz wurden mit AHKs bzw. aus
den Werten der Jahresrechnungen bewertet.
in €
Infrastrukturvermögen
01.01.2021
326.130.859,11 €
31.12.2021
327.659.340,60 €
Differenz
+1.528.481,49 €
Die Bilanzposition Infrastrukturvermögen erhöht sich um 1,5 Mio. €. Dies resultiert aus hohen
Zugängen/Umbuchungen aus der Abrechnung von Projekten in Höhe von 18,2 Mio. € sowie
Nachaktivierungen von rd. 1,1 Mio. €. Dem gegenüber stehen Abschreibungen von rd. 7,4 Mio. €
sowie Abgänge in Höhe von rd. 10,4 Mio. €.
Die Zugänge und Umbuchungen resultieren im Wesentlichen aus Abrechnungen im Bereich Straßen,
Wege, Plätze (8,3 Mio. €) sowie aus dem Bereich der Ingenieurbauwerke (9,5 Mio. €). Die Restsumme
verteilt sich auf die Bereiche Wasserbauliche Anlagen (0,2 Mio. €) sowie Friedhof/Bestattungseinrichtungen und Infrastrukturgrundstücke je zu 0,1 Mio. €. Die größten
Investitionsmaßnahmen waren die Benzstraße über der Bahn (6,4 Mio. €), die Promenadenbrücke (0,9
Mio. €), der Berliner Ring (0,5 Mio. €), Parkplatz Leimgruben weg (0,4 Mio. €), Clarissen-/Lindenstraße
und Keltergasse je 0,3 Mio. €.
Im Bereich des Infrastrukturvermögens wurden die von der Fachabteilung an ZSD/HF als fertiggestellt
gemeldeten Maßnahmen aktiviert. Sofern fertiggestellte Maßnahmen in Betrieb genommen worden
sind bzw. genutzt werden und noch keine "Abrechnung" für die Bilanzierung vorliegt, ist zu
beachten, dass diese Investitionen noch in der Bilanzposition "Anlagen im Bau" dargestellt sind und
104
keine Abschreibungen im Jahr 2021 im Haushalt verursachten. Diese Werte werden deshalb bei dieser
Bilanzposition nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Straßen in Erschließungsgebieten.
Hier konnten aufgrund von fehlenden Vermessungen und Luftbildern von Erschließungsgebieten zum
Jahresabschluss 2021 noch nicht alle Maßnahmen aktiviert werden. Derzeit sind im Bereich
Erschließungsgebiete rd. 13,3 Mio. € unberechtigt in der Bilanzposition Anlagen im Bau bilanziert.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (A. 1.2.5)
Kulturdenkmäler wurden in der Regel wie Gebäude über das vereinfachte Sachwertverfahren bewertet
bzw. mit einem Erinnerungswert von 1 € angesetzt.
Kunstgegenstände, die bis einschließlich 31.12.2001 angeschafft wurden, wurden als Sammelanlage
mit dem Versicherungswert bewertet. Seit 2002 erfolgt die Einzelbewertung mit den tatsächlichen
AHKs. Die Kunstgegenstände werden nicht abgeschrieben, da im Regelfall keine gewöhnliche
Wertminderung eintritt.
An Bodendenkmälern sind in Ulm nur Denkmäler i. R. der Friedhofsanlagen vorhanden. Diese werden
dort geführt.
"Kunst am Bau" wird nicht unter diesem Bilanzkonto, sondern gemeinsam mit dem jeweiligen
Gebäude in der Bilanzposition "Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte" ausgewiesen.
in €
Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
01.01.2021
55.012.570,94 €
31.12.2021
54.145.961,79 €
Differenz
-866.609,15 €
Die Bilanzposition enthält neben Kunstwerken auch die Kulturdenkmäler und die Kunst im
öffentlichen Raum. Kulturdenkmäler und Kunstobjekte im öffentlichen Raum werden abgeschrieben
und führen wiederum zur Reduzierung des Bilanzwertes.
Im Jahr 2021 stehen den Zugängen in Höhe von 0,4 Mio. €, Abschreibungen von rd. 0,2 Mio. €
gegenüber. Die Abgänge von 1,4 Mio. € und die Nachaktivierungen in Höhe von 0,3 Mio. €
resultieren aus Korrekturen bei den Festungsbauwerken und Kapellen, die im Rahmen der Korrekturen
zur Eröffnungbilanz erfolgt sind.
Der Zugang resultiert im Wesentlichen aus Beschaffungen des Künstlers Paco Knöller (126 T€), aus
der Beschaffung einer Tischuhr des Künstlers Christoph Pleig (50 T€) und der Sanierung des Innenhof
Wilhelmsburg (51 T€ ). Darüber hinaus wurden weitere Beschaffungen in einem Gesamtwert von 200
T€ getätigt.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sowie (A. 1.2.6)
Betriebs- und Geschäftsausstattung (A. 1.2.7)
Hier handelt es sich im Wesentlichen um bewegliches Vermögen.
Aufgrund des Wahlrechts nach § 62 I S. 3 GemHVO wurden nur die beweglichen Gegenstände, die ab
dem 01.01.2005 (6 Jahre vor Eröffnungsbilanz) aktiviert waren, bilanziert. Die Bewertung erfolgte mit
tatsächlichen AHKs.
Eine Ausnahme stellen Feuerwehrfahrzeuge, Musikinstrumente bei der Musikschule und Software mit
hohen Restbuchwerten dar. Da es sich hierbei z. T. um wesentliche Beträge handelt, wurden diese
Vermögensgegenstände auch dann bilanziert, wenn sie vor dem 01.01.2005 beschafft worden waren.
Zudem wirkt sich die Festlegung der Bilanzierungsgrenze gem. § 38 Abs. 4 GemHVO auf 1.000 €
netto aus, d. h. Vermögensgegenstände, deren AHKs unter dieser Wertgrenze lagen, wurden nicht in
das NKHR übernommen und sind deshalb nicht in der Bilanz aktiviert.
Gemäß der Ausübung des Wahlrechts wurden auch im Jahr 2021 nur bewegliche
Vermögensgegenstände, deren AHKs über der Wertgrenze nach § 38 IV GemHVO (1.000 € netto)
liegen, aktiviert.
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
01.01.2021
11.280.080,00 €
31.12.2021
10.664.597,00 €
Differenz
-615.483,00 €
105
Auf der Bilanzposition "Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" wurden im Jahr 2021 durch
Zugang und Umbuchung Anlagegüter im Wert von 1.096 T€ aktiviert. Dabei entfallen 238 T€ auf die
Beschaffung von Fahrzeugen (z.B. Bagger und Radlader für den Baubetriebshof, Traktoren für diverse
Gebäude), 320 T€ auf die Beschaffung von Maschinen (z.B. Mähgeräte, Reinigungsmaschinen) und
538 T€ auf Technische Anlagen. Bei den technischen Anlagen können insbesondere die
Netzwerk-/Firewallkomponenten im Rahmen des SAMI Projekts (314 T€), die UC Infrastruktur (58 T€),
die aktiven Netzwerkkomponenten der Schulen im Rahmen des Digitalpakts (56 T€), das Einsatz- und
Kommunikationssystem der Feuerwehr (34 T€) sowie weitere kleinere Einzelmaßnahmen im Wert von
76 T€ genannt werden. Durch Abschreibungen in Höhe von 1.711 T€ vermindert sich die
Bilanzposition, so dass sich im Jahr 2021 eine Verminderung des Bilanzwertes um ca. 600 T€ ergibt.
in €
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
01.01.2021
12.823.728,75 €
31.12.2021
13.519.538,16 €
Differenz
+695.809,41 €
Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören insbesondere Einrichtungsgegenstände in Büros,
Schulen, Kindertageseinrichtungen, aber auch der Medienbestand der Stadtbibliothek und die Lehrund Lernmittel.
Im Haushaltsjahr 2021 wurden Vermögensgegenstände in Höhe von 3,9 Mio. € bilanziert. Den
Zugängen stehen Abschreibungen in Höhe von 3,2 Mio. € gegenüber. Abgänge in Höhe von 1,8 Mio.
€ resultieren im Wesentlichen aus "geringwertigen Vermögensgegenständen", deren
Anschaffungsbetrag unterhalb der Wertgrenze von 1.000 € netto liegt, als Zugang gebucht und im
Jahr 2021 "sofort abgeschrieben" wurden (1,7 Mio. €).
Vorräte (A. 1.2.8)
Vorräte sind Güter, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen, sondern verkauft,
verbraucht oder anderweitig verwendet werden sollen. Sie spielen bei der Ulmer Kernverwaltung eine
untergeordnete Rolle. Deshalb wurden nur "wesentliche" Vorräte bilanziert. Grundsätzlich ist eine
körperliche Inventur und die Bewertung mit AHKs erfolgt. Vereinfachungsregelungen wurden
angewandt. Vorräte werden nicht abgeschrieben.
in €
Vorräte
01.01.2021
661.517,10 €
31.12.2021
618.065,13 €
Differenz
-43.451,97€
Die Veränderung beruht auf den jeweiligen Inventuren zum Jahresende.
Aufgrund der geringen Schwankungen an Lagerbeständen bei VGV/ME nach dem Jahresabschluss
2015 wird zukünftig gem. § 37 Abs. 2 GemHVO lediglich alle fünf Jahre eine körperliche
Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Im Jahr 2018 erfolgte eine körperliche Bestandsaufnahme
der Lägerbestände bei VGV/ME und eine Korrektur des Bilanzwertes. Die nächste wird im Jahr 2023
erfolgen.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (A. 1.2.9)
Hier werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Vermögensgegenstände, die zum
31.12.2021 noch nicht fertiggestellt waren (so beispielsweise Bauwerke, deren Erstellung mehrere
Jahre dauert), ausgewiesen. Diese Werte werden erst mit baulicher Fertigstellung des
Vermögensgegen-standes auf das entsprechende Aktivkonto gebucht und sind daher nicht bei den
vorstehenden Bilanzpositionen enthalten.
Die Aufarbeitung der zwar fertiggestellten, aber noch nicht abgerechneten Auszahlungen in dieser
Bilanzposition schreitet zügig voran. Im Bereich des Hochbaus konnten die Korrekturen der Buchwerte
städtischer Grundstücke und Gebäude zur Eröffnungsbilanz zum Halbjahr 2021 abgeschlossen werden
und alle fertiggestellten Maßnahmen in die Anlagenbuchhaltung abgerechnet werden. Ein
Bearbeitungsstau besteht derzeit noch bei der Abrechnung der Sanierungs- und Erschließungsgebiete.
Bei den Sanierungsgebieten befinden sich derzeit noch 3,2 Mio. € unberechtigt auf AiB. Bei den
Erschließungsgebieten befinden sich derzeit noch unberechtigt 13,3 Mio. € auf AiB. Die Aufarbeitung
der Rückstände ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Für die Aufarbeitung der Sanierungsgebiete wurde
im Sommer 2017 der Leitfaden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Baden106
Württemberg veröffentlicht. Der Leitfaden sollte als Orientierungshilfe zur Abrechnung der
Sanierungsgebiete dienen. Mit Aufarbeitung des Themas hat sich herausgestellt, dass der Leitfaden
nicht 1:1 anwendbar ist. ZSD/HF hat in Abstimmung mit dem RPA und der GPA bereits eine eigene
Buchungssystematik entwickelt, anhand dieser bereits eine Beispielabrechnung (Stadtgarten
Wengenviertel) durchgeführt wurde. Seitens ZSD/HF wurde Ende des Jahres 2021 ein erster Entwurf
zur Aufarbeitung der Sanierungsgebiete an das RPA übermittelt. Nach deren Prüfung bestehen noch
erhebliche Defizite, die ZSD/HF versucht im Laufe des Jahres 2022 aufzuarbeiten. Das Konzept für die
Abrechnung der Sanierungsgebiete wird zudem laufend fortgeschrieben.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben. Für die Abrechnung von
Anlagen im Bau auf Endanlagen gilt Folgendes:
Grundsätzlich werden Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt ihrer Fertigstellung aktiviert. Kommt es
in Ausnahmefällen vor, dass fertiggestellte Vermögensgegenstände nicht unmittelbar im Jahr der
Fertigstellung aktiviert werden können und verbleiben somit auf der Bilanzposition "Anlagen im Bau"
erfolgt keine Abschreibung des Vermögensgegenstandes. Im Rahmen der zeitverzögerten Abrechnung
wird im Einzelfall sachgerecht festgelegt, wie mit der bis zur Abrechnung bereits "abgelaufenen"
Nutzungsdauer und den "versäumten Abschreibungen" umgegangen wird. In der Regel erfolgt eine
Abschreibung der AHK auf die Restnutzungsdauer. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zeitspanne
der verspäteten Aktivierung im Verhältnis zur nach der Aktivierung noch vorhandenen
Restnutzungsdauer "nachrangig" ist.
in €
Anlagen im Bau
01.01.2021
111.535.372,64 €
31.12.2021
132.735.967,77 €
Differenz
+21.200.595,13 €
Im Jahr 2021 haben sich die Anlagen im Bau um Investitionen in Höhe von rd. 64,7 Mio. € erhöht.
Davon wurden 43,5 Mio. € von der Bilanzposition Anlagen im Bau auf Endanlagen abgerechnet,
sodass sich die Bilanzposition Anlagen im Bau im Saldo um 21,2 Mio. € auf 132,7 Mio. € erhöht hat.
Anlagen im Bau Stand 01.01.2021:
Zugänge in 2021:
Abgänge in 2021:
Abrechnung der Anlagen im Bau auf Endanlagen in 2021: ./.
Anlagen im Bau Stand 31.12.2021:
111.535.372,64 Euro
+64.682.898,34 Euro
0 Euro
43.482.303,21 Euro
132.735.967,77 Euro
Der Bestand an AiBs zum 31.12.2021 gliedert sich i.W. in folgende Positionen
- Gebäude
- Straßen/ Erschließungsgebiete
- Auszahlungen an Treuhandvermögen
- ÖPNV
- Grünflächen
- IT-Projekte
- Wasserbau
- Sonstiges
Summe
Gesamtsumme:
bereits fertiggestellt:
52,0 Mio. €
57,9 Mio. €
20,1 Mio. €
0,09 Mio. €
0,7 Mio. €
€
0,3 Mio. €
1,7 Mio. €
132,7 Mio. €
0,1 Mio. €
24,7 Mio. €
3,2 Mio. €
28,0 Mio. €
Von den Anlagen im Bau Stand 31.12.2021 mit 132,7 Mio. € sind mittlerweile 28,0 Mio. € bereits
fertiggestellt und stehen für das kommende Jahr zur Abrechnung auf Endanlagen an. Dabei entfällt
die höchste Position auf die Straßen- und Erschließungsmaßnahmen. Durch nicht erfolgte
Vermessungen sowie auch fehlende aktuelle Luftbilder von Erschließungsgebieten konnten diese im
Jahr 2021 nicht vollständig abgerechnet werden.
Der restliche Betrag mit rd. 104,7 Mio. € ist auf noch nicht fertiggestellte (= im Bau befindliche)
Baumaßnahmen zurückzuführen. Hier zeigt sich auch in diesem Jahr wieder das große
Investitionsvolumen der Stadt.
107
Finanzvermögen (A. 1.3)
Das Finanzvermögen gliedert sich in die nachfolgenden Bilanzpositionen:
Anteile an verbundenen Unternehmen sowie (A. 1.3.1)
Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen
kommunalen Zusammenschlüssen (A. 1.3.2)
Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, auf welche die Kommune einen beherrschenden
Einfluss ausübt. Dieser liegt i.d.R. vor, wenn die Stadt mehr als 50 % der Stimmrechte ausübt oder
dies im Vertrag entsprechend geregelt ist.
Sonstige Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine
dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen.
Sowohl die Anteile an verbundenen Unternehmen als auch die sonstigen Beteiligungen und
Kapitaleinlagen wurden für die Eröffnungsbilanz nach der Spiegelbildmethode (§ 62 Abs. 5 GemHVO)
bewertet. Beteiligungen werden grundsätzlich nicht abgeschrieben. Ihr Wert wird jedoch jährlich
überprüft. Sofern eine dauerhafte Wertminderung gegeben ist, wird die Bilanz entsprechend
berichtigt.
Mittelbare Beteiligungen (so beispielsweise wenn sich die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH an anderen
Unternehmen beteiligen würden) werden in der städtischen Bilanz nicht aktiviert.
in €
Anteile an verb. Unternehmen
Sonstige Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
01.01.2021
241.196.534,06 €
920.333,29 €
31.12.2021
235.777.263,14 €
920.333,29 €
Differenz
-5.419.270,92€
0,00 €
Ursächlich für die Reduzierung der Bilanzposition Anteile an verbundenen Unternehmen ist im
Wesentlichen eine dauernde Wertminderung in Höhe von rd. 8,8 Mio. €, die bei der SWU (Stadtwerke
Ulm / Neu-Ulm) aufgrund von Entnahmen aus der Kapitalrücklage in den Jahren 2018-2020
nachträglich vorzunehmen war. Dem gegenüber stehen im Jahr 2021 Finanzierungsbeiträge zur
Erhöhung der Kapitalrücklage bei der SWU in Höhe von 4 Mio. €.
Darüber hinaus wurde analog der Vorjahre bei der Multifunktionshalle die Abschreibungen über die
Entnahme aus der Kapitalrücklage finanziert. Infolgedessen muss die städtische Beteiligung jährlich
korrigiert werden. Die Abschreibungen in Höhe von 626 T€ führen zu einer dauerhaften
Wertminderung.
Anteile an verbundenen Unternehmen (Stammkapital, Kapitalrücklage)
- SWU - Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH
- PBG - Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH
- MFH - Multifunktionshalle Ulm/Neu-Ulm GmbH
- UWS - Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
- UM - Ulm Messe GmbH
- Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH
- PEG - Projektentwicklungsgesellschaft Ulm mbH
- Donaubüro
- UNT - Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH
- SAN - Sanierungstreuhand Ulm GmbH
Sonstige Beteiligungen
-
108
Zweckverband 4-IT
TFU - TechnologieFörderungsUnternehmen
Zweckverband Tierkörperbeseitigung
177.621.962,63 €
33.349.344,57 €
14.275.300,99 €
8.100.000,00 €
961.503,95 €
629.651,00 €
530.000,00 €
190.000,00 €
64.500,00 €
55.000,00 €
393.498,84 €
252.710,64 €
155.411,33 €
-
DING - Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH
Regionalen Energieagentur Ulm gGmbH
Anteil Kunststiftung Baden-Württemberg
105.701,48 €
12.500,00 €
511,00 €
Sondervermögen (A. 1.3.3)
Der Betrieb des Alten- und Pflegeheim Wiblingen wurde zum 02.10.2017 eingestellt. Das
Sondervermögen wurde zum 31.12.2017 ausgebucht.
In den Eigenbetrieb Entsorgungsbetriebe Ulm wurde kein Vermögen eingebracht.
in €
Sondervermögen
01.01.2021
0,00 €
31.12.2021
0,00 €
Differenz
0,00 €
Ausleihungen (A. 1.3.4)
Ausleihungen sind Finanzforderungen der Kommune, die durch Hingabe von Kapital erworben
werden. Zu den Ausleihungen zählen vor allem Darlehen zur Finanzierung von Investitionen.
Die Werte aus der kameralen Vermögensrechnung zum 31.12.2010 wurden übernommen und
fortgeschrieben; es handelt sich um die tatsächlichen AHKs. Auch die Aktivdarlehen an die städtischen
Beteiligungen werden unter dieser Bilanzposition geführt.
Es handelt sich jeweils um die tatsächlich ausbezahlten Beträge zum Jahresende.
in €
Ausleihungen
01.01.2021
112.814.263,32 €
31.12.2021
121.795.779,28€
Differenz
+8.981.515,96 €
Der Bestand an Ausleihungen zum 31.12.2021 gliedert sich i.W. in folgende Positionen:
-
SWU - Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (Genussrechtseinlagen)
EBU - Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (Darlehen)
PBG - Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH (Darlehen)
UWS - Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH (Darlehen)
PEG - Projektentwicklungsgesellschaft Ulm mbH
Verschiedene Vereine (Darlehen)
-
TFU - TechnologieFörderungsUnternehmen (Darlehen)
Sonstige
63.460.800,00 €
15.830.342,41 €
14.941.320,90 €
14.183.643,43 €
9.784.294,78 €
2.937.000,00 €
383.958,05 €
274.419,71 €
Die Ausleihungen erhöhen sich inkl. Tilgung bestehender Darlehen bei der UWS um 5,7 Mio. €
(Darlehen Lise-Meitner-Str. 3/1, Kita Am Weinberg und Kita Im Wiblinger Hart 4), bei der PEG um 2,8
Mio. € (Darlehen DLRG) und bei der EBU um 1,44 Mio. €. Demgegenüber stehen Reduzierungen bei
der PBG, TFU und sonstigen Ausleihungen in Höhe von rd. 0,96 Mio. €. Die höchste Einzeltilgung
betrifft die EBU mit 2,56 Mio. €.
Wertpapiere und sonstige Einlagen (A. 1.3.5)
Als Wertpapiere werden Urkunden bezeichnet, die Vermögensrechte so verbriefen, dass deren
Ausübung an den Besitz des Papiers geknüpft ist. Es besteht keine Beteiligungsabsicht. Hier werden
auch die Anlagen von Festgeldern und Sparbüchern geführt.
in €
Wertpapiere und sonstige
Einlagen
01.01.2021
167.750.775,54 €
31.12.2021
195.750.774,54 €
Differenz
+27.999.999,00 €
Der Anstieg der Wertpapiere und sonstigen Einlagen begründet sich aus den im Jahr 2021 weiterhin
hohen Steuereinnahmen. Außerdem werden seit 01.01.2021 Strafzinsen für Bankguthaben fällig, so
dass im Jahr 2021 zusätzliche Liquidität am Geldmarkt angelegt wurde.
Forderungen (A. 1.3.6 bis A. 1.3.7)
109
Forderungen der Kommune sind grundsätzlich mit ihrem Nominalwert anzusetzen. Abzinsungen sind
nicht vorzunehmen.
Eine Forderungsübersicht liegt in Anlage 6 bei.
Öffentlich-rechtliche Forderungen / Forderungen aus Transferleistungen (A. 1.3.6)
Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebühren,
Beiträgen und Steuern.
in €
Öffentlich-rechtliche Forderungen
01.01.2021
21.072.568,55 €
31.12.2021
17.368.261,52 €
Differenz
-3.704.307,03 €
Im Laufe des Jahres 2021 sind die öffentlich-rechtlichen Forderungen um 3,7 Mio. € gesunken.
Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich um Ersatzansprüche im Rahmen der
Gewährung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen.
In den Forderungen aus Transferleistungen sind auch die Forderungen im Bereich der
Mündelbetreuung enthalten. Diesen stehen auf der Passivseite entsprechende Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen gegenüber.
Ausgehend vom Prinzip der wirklichkeitsgetreuen Bewertung und den Bilanzierungsgrundsätzen
der Wahrheit und Klarheit sind im NKHR zusätzlich zu den laufend getätigten
Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen von Forderungen geboten, soweit dies zur
Darstellung der tatsächlichen Vermögenslage der Kommune erforderlich ist. D. h. der Gesamtbetrag
der Forderungen ist um noch nicht bekannte, jedoch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
auftretende Risiken wertzuberichtigen. Entscheidend ist hierbei das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko, welches sich nicht unmittelbar aus den Risikogegebenheiten einzelner Forderungen
ableitet, sondern sich aus dem gesamten Forderungsbestand der jeweiligen Bereiche (Forderungsarten)
ergibt.
In den vergangenen Jahren wurde übergangsweise auf Grundlage von Erfahrungswerten aus
Vorjahren ein Betrag zur Wertberichtigung von Forderungen ermittelt. Bereits im Jahr 2017 wurde
eine neue Berechnungsmethode auf Basis der Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres entwickelt, um zu
beurteilen in welcher Höhe die vorhandenen Forderungen nicht werthaltig sind. Diese Summe wurde
als "Wertberichtigung Forderung aus Transferleistungen" bilanziert und verringert den Ausweis an
Forderungen aus Transferleistungen.
in €
Forderungen aus
Transferleistungen
01.01.2021
7.736.187,86 €
31.12.2021
7.488.876,47 €
Differenz
-247.311,39 €
Im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes erhöhen sich die Forderungen im Vergleich zum Vorjahr
um 749 T€. Im Jahr 2021 wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 650 T€ vorgenommen.
Bei den übrigen Forderungen ist eine Reduzierung um 97 T€ zu verzeichnen. Auch das
Mündelvermögen reduzierte sich um rd. 249 T€.
Nachrichtlich sollen an dieser Stelle ebenfalls der Anteil der städtischen Forderungen an den gesamten
Forderungen der Arbeitsagentur dargestellt werden. Diese werden seit Gründung des Jobcenters
direkt im ERP-System der Arbeitsagentur abgebildet.
Die gesamten Forderungen werden vom Inkasso-Service der Agentur verfolgt. Der städtische
Forderungsbestand beträgt beim Jobcenter Ulm zum Stichtag 31.12.2021 3.438.414,83 Euro.
110
Privatrechtliche Forderungen (A. 1.3.7)
Privatrechtliche Forderungen ergeben sich aus Lieferung und Leistung oder sonstigen
Schuldverhältnissen.
in €
Privatrechtliche Forderungen
01.01.2021
23.826.788,93 €
31.12.2021
21.901.360,01 €
Differenz
-1.925.428,92 €
Hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung. Die Bilanzposition der Privatrechtlichen
Forderungen hat sich zum 31.12.2021 um 1,9 Mio. € reduziert.
Der Forderungsbestand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr in den einzelnen Geschäftsbereichen um
3,2 Mio. €. Zusätzlich wurden im Jahr 2021 Kassenverstärkungsmittel an die SAN in Höhe von 1,6
Mio. € ausgegeben. Demgegenüber stehen zwar zusätzliche Neugewährungen von Kassenkrediten,
u.a. an die PBG (2 Mio. €) und die VH (0,3 Mio. €) aber auch Rückzahlungen von bereits gewährten
Kassenkrediten, u.a. Rückzahlung durch die UNT (0,25 Mio. €), Rückzahlungen durch das Donaubad
(0,8 Mio. €) und die Rückzahlung durch die SWU (7 Mio. €).
Liquide Mittel (A. 1.3.8)
Zu den liquiden Mitteln gehören die "kurzfristig verfügbaren Mittel", also Sichteinlagen bei Banken
und Kreditinstituten, Sonstige Einlagen sowie Bargeld.
Als Teil des Finanzvermögens sind liquide Mittel zu ihrem Nennwert zu bewerten.
in €
Liquide Mittel
01.01.2021
1.161.759,87 €
31.12.2021
7.901.172,32 €
Differenz
+6.739.412,45€
Die Liquiden Mittel haben sich zum Ende des Jahres erhöht. Es ist eine stichtagsbezogene Betrachtung.
Ziel ist es, die liquiden Mittel auf dem Girokonto so gering wie möglich zu halten. Die liquiden Mittel
sind in Geldanlagen anzulegen, die einen gewissen Zinsertrag erzielen. Gleichzeitig werden seit
01.01.2021 Verwahrentgelte auf den Girokonten fällig, um diese so gering wie möglich zu halten,
wird ein aktives Liquiditätsmanagement betrieben. Siehe hierzu auch GD 285/21 Bericht über das
Liquiditäts- und Geldanlagemanagement der Stadt Ulm.
Abgrenzungsposten (A. 2.)
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A. 2.1)
Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten die vor dem Bilanzstichtag
geleisteten Auszahlungen auszuweisen, soweit sie Aufwand für künftige Haushaltsjahre darstellen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen wurde auf eine periodengerechte
Abgrenzung verzichtet.
in €
Aktive Abgrenzungsposten
01.01.2021
4.787.568,59 €
31.12.2021
17.087.099,65 €
Differenz
+12.299.531,06 €
Folgende aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Abschluss 2021 gebildet:
Personalkostenverbuchung (Beamtengehälter für Januar 2021)
SoJuHKR (Auszahlungen im Bereich Sozial- und Jugendhilfe für das Jahr 2021; Schwebeposten)
Kassenbestände von Zahlstellen (Theater und Museum)
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (A. 2.2)
Nach § 40 Abs. 4 S. 1 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als
Sonderposten ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst werden.
Vom Wahlrecht nach § 62 Abs. 6 S. 2 GemHVO, auf die Darstellung der vor dem 01.01.2011
geleisteten Investitionszuschüsse zu verzichten, wurde kein Gebrauch gemacht.
Die seit 01.01.2002 geleisteten Investitionszuschüsse sind einzeln mit ihrem tatsächlichen
Auszahlungsbetrag bilanziert. Die im Zeitraum 1992 bis 2001 geleisteten Investitionszuschüsse wurden
in Summe je Unterabschnitt aus den kameralen Jahresrechnungen nacherhoben.
111
Die Nutzungsdauer orientiert sich im Regelfall an der tatsächlichen Nutzungsdauer des bezuschussten
Vermögens. In seltenen Fallkonstellationen findet die zeitliche Zweckbindung als Nutzungsdauer
Anwendung.
in €
Sonderposten für geleistete
Investitionszuschüsse
01.01.2021
42.153.826,00 €
31.12.2021
49.587.683,00 €
Differenz
+7.433.857,00€
Im Jahr 2021 wurden geleistete Investitionskostenzuschüsse in Höhe von rd. 10,9 Mio. € aktiviert,
denen Abschreibungen in Höhe von 3,5 Mio. € gegenüberstehen.
Die Investitionskostenzuschüsse wurden u.a. an die Kita Elisabethenstraße 37-39 (2,2 Mio. €), die Kita
Abt-Ulrich-Str. 2 (1,4 Mio. €), an den TSG Söflingen Sportopia (4,7 Mio. €), für die Sanierung
Freizeitheim Ruhetal (0,3 Mio. €), an das Musikerheim Ermingen (0,4 Mio. €) und an den BBU Orange Campus (0,2 Mio. €) gewährt. Die restlichen 1,7 Mio. € betreffen bezuschusste
Einrichtungsgegenstände oder PV-Anlagen.
Passivseite (P)
Entsprechend § 52 Abs. 4 GemHVO enthält die Passivseite die Kapitalpositionen, die Sonderposten,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Passivseite
der Bilanz gibt somit Auskunft über die Mittelherkunft.
Eigenkapital (P 1.)
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses sowie des Sonderergebnisses wurde entsprechend §§ 25
und 49 GemHVO der jeweils hierfür vorgesehenen Rücklage zugeführt und erhöht das Eigenkapital
entsprechend.
Der Jahresüberschuss aus der Ergebnisrechnung 2021 beträgt insgesamt 36.178.044,92 €.
Basiskapital (P 1.1)
Das Basiskapital ergibt sich als Differenz der Aktivseite der Bilanz zu den übrigen Positionen der
Passivseite der Bilanz. Damit ist das Basiskapital der Kommune die im Zuge der Aufstellung der
Eröffnungsbilanz ermittelte Saldogröße, die in den künftigen Jahresabschlüssen fortgeschrieben wird.
in €
Basiskapital
01.01.2021
943.895.184,65 €
31.12.2021
939.535.382,15 €
Differenz
-4.359.802,50€
Gem. § 63 GemHVO ist, soweit bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz
Vermögensgegenstände nicht oder mit einem zu hohen oder zu niedrigen Wert angesetzt worden
sind, der unterlassene Ansatz nachzuholen oder der Wertansatz zu berichtigen, wenn es sich um einen
wesentlichen Betrag handelt. Die Definition, wann ein Betrag als wesentlich gilt, ist allerdings noch
vollständig offen. Deshalb wurden grundsätzlich alle bekanntgewordenen Korrekturen, sofern diese
bis zum Jahresabschluss 2021 zahlenmäßig feststanden, gebucht.
Die Korrekturen wurden ergebnisneutral gegen das Basiskapital gebucht, d. h. der Gewinn und Verlust
aus Berichtigungen wurde mit dem Basiskapital verrechnet.
Berichtigungen sind erforderlich bei zu hohen oder zu niedrigen Werten in der Eröffnungsbilanz oder
bei fehlenden oder nicht mehr vorhandenen Vermögensgegenständen, so etwa aufgrund von
Doppelerfassung von einzelnen Gütern oder Korrekturen von Anschaffungs- und Herstellungskosten.
In der Eröffnungsbilanz waren vereinzelt Vermögensgegenstände erfasst, die nicht mehr im Eigentum
der Stadt Ulm waren. Teilweise wurde auch der Restbuchwert zur Eröffnungsbilanz durch
Überprüfung und Korrektur der Nutzungsdauer neu berechnet, was ergebnisneutrale Korrekturen
nach sich zog. Bei einigen Auszahlungen aus früheren Jahren wurde festgestellt, dass es sich um nicht
aktivierungsfähige Auszahlungen handelt. Dies wurde bereinigt.
Ebenso wurde fehlendes Anlagevermögen nacherfasst.
Im Einzelnen wurden Eröffnungsbilanzkorrekturen in Höhe von -4.360 T€ mit Buchung gegen das
Basiskapital durchgeführt.
112
Aktivseite
Bei der Bilanzposition unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ergeben sich
saldiert negative Veränderungen in Höhe von
-24.735,75 €.
Bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten führte insbesondere die
genannte Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes zu einem Abgang in der Bilanzposition in
Höhe von
-28.878,57 €.
Bei der Bilanzposition Kunstgegenstände/Kulturdenkmäler führten die Korrekturen von Brunnen und
Kapellen zu einer Verringerung in Höhe von
-1.136.989,51 €.
Bei der Bilanzposition Infrastrukturvermögen ergeben sich saldiert positive Veränderungen in Höhe
von
800.631,16 €.
Diese resultieren ebenfalls aus der Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes.
Passivseite
Der Bilanzwert der Sonderposten für Investitionen wurde in Summe in Höhe von
-3.969.829,83 €
aufgrund der begonnenen Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes und den damit
verbundenen Sonderposten für Investitionen erhöht.
Zusammenfassung der Buchungen nach § 63 GemHVO:
Der Saldo aus den Eröffnungsbilanzkorrekturen beträgt - 4.360 T€.
D. h. das Basiskapital hat sich zur Schlussbilanz 2021 durch die nachträglichen Korrekturen der
Eröffnungsbilanz vermindert.
Rücklagen (P 1.2)
Hier werden neben den zweckgebundenen Rücklagen für das Kapital der unselbstständigen
Stiftungen nur die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses bzw. des
Sonderergebnisses dargestellt.
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (1.2.1)
in €
Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
01.01.2021
319.770.278,41 €
31.12.2021
348.770.085,38 €
Differenz
+28.999.806,97€
Das ordentliche Ergebnis 2021 schließt mit 28.999.806,97€ ab. Das Ergebnis wird im Rahmen der
Ergebnisverwendung gem. § 49 Abs. 3 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (1.2.2)
Das Sonderergebnis weist ein Ergebnis von 7.178.237,95€ aus. Dieses wird im Rahmen der
Ergebnisverwendung nach § 49 Abs. 3 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses zugeführt.
in €
Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses
01.01.2021
125.455.446,84 €
31.12.2021
132.633.684,79 €
Differenz
+7.178.237,95 €
113
Zweckgebundene Rücklagen (1.2.3)
Diese Bilanzposition stellt die "Gegenposition" zu dem auf der Aktivseite bei den jeweiligen
Bilanzpositionen ausgewiesenen Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen dar. Dieser
Anteil am Eigenkapital der Stadt ist gesondert auszuweisen und zweckgebunden für die
Stiftungszwecke zu verwenden. Zu unterscheiden ist zwischen der Ergebnis- und der
Ausgleichsrücklage. Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses sind in die Ergebnisrücklage zu führen.
Eine Ausgleichsrücklage wird hingegen für gewährte Investitionszuwendungen gebildet, um die
Abschreibung aus der Auflösung des Sonderpostens für die Investitionszuweisung zu decken. Mit der
Ausgleichrücklage entfällt daher die Belastung des Stiftungsergebnisses.
in €
01.01.2021
31.12.2021
Differenz
Zweckgebundene Rücklage
4.238.746,01 €
4.263.214,48 €
+24.468,47€
Im Jahr 2018 wurden erstmals die Ergebnisse der Stiftungen in die Ergebnisrücklage nach den
aktuellen Empfehlungen des Buchführungsleitfadens eingebucht. Zuvor wurden die Ergebnisse als
zweckgebundene Erträge bei den Passiven Rechnungsabgrenzungen (P 5.) übertragen. Im Jahr 2021
wurden die Ergebnisse der Stiftungen analog den Jahren 2018 bis 2020 eingebucht.
Die Rücklagen der Stiftungen gliedern sich zum 31.12.2021 wie folgt:
Zweckgebundene Rücklage Albert und Berta Eberhardt-Stiftung
Zweckgebundene Rücklage Schad Stiftung
Zweckgebundene Rücklage sons. unselbständige Stiftungen
Zweckgebundene Rücklage Gutshof Altheim
Zweckgebundene Rücklage Stiftung Bildung und Kultur
982.986,22 €
911.576,64 €
534.142,14 €
896.675,30 €
499.362,65 €
Ergebnisrücklage Albert und Berta Eberhardt Stiftung
Ergebnisrücklage Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad Stiftung
Ergebnisrücklage Sonstige unselbstständige Stiftungen
Ergebnisrücklage Gutshof Altheim
86.106,56€
52.546,37€
- 3.992,31€
169.398,91€
Ausgleichsrücklage Albert und Berta Eberhardt-Stiftung
Ausgleichsrücklage Gutshof Altheim
4.342,00€
130.070,00€
4.263.214,48 €
Sonderposten (P 2.)
für Investitionszuweisungen (P 2.1), für Investitionsbeiträge (P 2.2), für Sonstiges (P 2.3)
Hier werden parallel zu den auf der Aktivseite bilanzierten Werten die für die einzelnen
Vermögensgegenstände erhaltenen investiven Sonderposten (insb. Zuwendungen und Zuschüsse
sowie Beiträge und Spenden) dargestellt.
Sonderposten für Investitionszuweisungen sind Mittel, die die Stadt Ulm zur Finanzierung von
Investitionen zum Beispiel von Bund oder Land erhalten hat. Sie sind i. d. R. mit einer Zweckbindung
versehen.
Bei den Sonderposten für Investitionsbeiträge handelt es sich im Wesentlichen um
Erschließungsbeiträge und ähnliche Entgelte. In Ulm wurden diese im Rahmen der Erstbewertung
gemeinsam mit den Investitionszuweisungen unter der Bilanzposition Sonderposten für
Investitionszuweisungen ausgewiesen.
Sonstige Sonderposten beinhalten sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem
Erwerb einschließlich der Geld- und Sachspenden mit investivem Verwendungszweck.
Folgende wesentliche Festlegungen wurden getroffen:
Die Bruttomethode findet Anwendung (Ausnahme Gebäude, die bis 2001 aktiviert wurden sind
überwiegend netto bilanziert, d. h. erhaltene Zuschüsse bei den AHKs abgezogen).
Die Passivierung erfolgt auf Basis der tatsächlichen AHKs. Sofern diese nicht vorlagen, wurden
Vereinfachungsregeln angewandt.
114
Die Auflösung erfolgt analog der Abschreibung des damit finanzierten Gegenstandes.
Soweit Sachspenden erfolgen, werden die gespendeten Vermögensgegenstände mit ihren
(geschätzten) AHK gleichzeitig aktiviert und passiviert.
in €
Sonderposten für
Investitionszuweisungen
Sonderposten für
Investitionsbeiträge
Sonstige Sonderposten Spenden
Sonstige Sonderposten "AiB"
01.01.2021
129.959.337,34 €
31.12.2021
125.985.903,89 €
Differenz
-3.973.433,45 €
16.011.436,50 €
19.222.441,58 €
+3.211.005,08 €
6.267.686,56 €
38.141.423,20 €
13.077.270,83 €
44.219.010,81 €
+6.809.584,27 €
+6.077.587,61 €
Bei den Sonderposten für Investitionszuweisungen stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe
von rd. 1,0 Mio. € sowie den Nachaktivierungen in Höhe von rd. 5,3 Mio. €, Abgänge und
Auflösungen in Höhe von insgesamt 10,2 Mio. € gegenüber.
Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus Zuschüssen für die ILS (0,2 Mio. €), für die
Promenadenbrücke Wellrohr (0,1 Mio. €) und weiteren bezuschussten Vermögensgegenstände.
Die Nachaktivierungen resultieren im Wesentlichen aus Korrekturen zur EÖB (3,5 Mio. €).
Bei den Sonderposten für Investitionsbeiträge erfolgten Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 3,8
Mio. €. Diesen stehen Auflösungen in Höhe von 0,6 Mio. € gegenüber.
Bei den Sonstigen Sonderposten Spenden führten Zugänge, Umbuchungen und Nachaktivierungen in
Höhe von rd. 7,1 Mio. € zu einer Erhöhung. Den Zugängen stehen Auflösungen in Höhe von 0,3 Mio.
€ gegenüber. Unentgeltlich in den Besitz der Stadt Ulm kamen beispielsweise die Benzstraße über der
Bahn (5,5 Mio. €) und die Wohngebäude Unterkirchberger Straße 3 (0,2 Mio. €) und
Binsenweiherweg 21 inkl. Grundstück (0,3 Mio. €).
Unter den Sonstigen Sonderposten "AiB" werden die erhaltenen Zuweisungen und Beiträge geführt,
die noch nicht auf Endanlagen abgerechnet, sondern als "Anlage im Bau" passiviert sind. Im Jahr
2021 kamen Zugänge in Höhe von 10,2 Mio. € hinzu. Demgegenüber stehen Umbuchungen auf
Endanlagen in Höhe von 4,1 Mio. €. Im Saldo erhöht sich die Bilanzposition um rd. 6,1 Mio. €.
Rückstellungen (P 3.)
Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden
Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch im abzuschließenden Haushaltsjahr nicht mehr ausbezahlt
wurden und hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Mit einer
Inanspruchnahme der Kommune muss ernsthaft zu rechnen sein. Nach § 91 Abs. 4 GemO sind
Rückstellungen in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Dies
bedeutet, dass Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrages anzusetzen sind, d. h. in Höhe
desjenigen Betrags, welcher zum Zeitpunkt der künftigen Inanspruchnahme tatsächlich aufzubringen
ist. Bei kurz- und mittelfristigen Rückstellungen kann auf die Einbeziehung eventueller Preis- und
Kostensteigerungen verzichtet werden, sofern dies dennoch zu sachgerechten Rückstellungshöhen
führt - von dieser Vereinfachungsmöglichkeit wurde in Ulm Gebrauch gemacht.
Nach § 41 Abs. 1 GemHVO sind Rückstellungen für folgende vom Gesetzgeber benannte ungewisse
Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen):
Lohn- und Gehaltsrückstellungen (P 3.1)
Diese Rückstellung ist für die Lohn- und Gehaltszahlungen für die Zeiten der Freistellung von der
Arbeit im Rahmen von Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden. Bilanziert werden darf
lediglich das sogenannte Blockmodell mit einer Aufteilung in Beschäftigungs- und Freizeitphase. Die
Berechnung erfolgte je betroffenem*r Mitarbeiter*in nach dem Pauschalwertverfahren.
Zugrundegelegt werden zeitanteilig gleiche Raten, die sowohl das nicht ausbezahlte Entgelt als auch
die Aufstockungsbeträge umfassen. Die im Pauschalwertverfahren angewandten Barwertfaktoren
berücksichtigen die biometrische Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens der Altersteilzeitberechtigten
und die Abzinsung.
115
Seit 2011 wird auch eine Rückstellung für Langzeitarbeitskonten geführt.
in €
01.01.2021
31.12.2021
Lohn- und
2.672.672,57 €
3.215.932,59 €
Gehaltsrückstellung inkl.
Rückstellung für
Langzeitkonten
Differenz
+543.260,02 €
Die Rückstellung für Langzeitkonten erhöht sich im Jahr 2021 um 151 T€ auf 244 T€. Die Rückstellung
für Altersteilzeit erhöht sich im Jahr 2021 um 367 T€ ebenso wie die Rückstellung für Wertguthaben,
die um 25 T€ zunimmt. In Summe resultiert hieraus die Erhöhung von 543 T€.
Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen
(P 3.2)
Diese Rückstellung ist für die Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen zu bilden.
Die Berechnung erfolgt analog der Empfehlungen des Leitfadens zur Bilanzierung: Danach sind die
Forderungen der Kommune gegenüber den Unterhaltspflichtigen im Rahmen des Jahresabschlusses
einzeln- und pauschalwert zu berichtigen (vgl. Ziff. A 1.3.7). Von der verbleibenden Höhe des
Forderungsbestandes sind 2/3 der Rückstellung zuzuführen (vgl. § 1 Gesetz zur Durchführung des
Unterhaltsvorschussgesetzes). Eine Abzinsung ist nicht erfolgt.
in €
Rückstellung für Unterhaltsvorschüsse
01.01.2021
912.660,52 €
31.12.2021
921.890,53 €
Differenz
+9.230,01 €
Im Jahr 2021 ist eine Erhöhung der Rückstellung um rd. 9 T€ erfolgt.
Bereits im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 ergab sich eine Änderung bei der Berechnung der
Unterhaltsvorschussrückstellungen aufgrund der Gesetzesänderung im Bereich des
Unterhaltsvorschusses. Der Anteil der Kommunen an den Einnahmen wurde geändert und auf 40 %
angepasst (vgl. § 2 II Gesetz zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes).
Die Forderungen der Kommune gegenüber den Unterhaltspflichtigen sind i. R. des Jahresabschlusses
einzeln und pauschal wertzuberichtigen. Von der verbleibenden Höhe des Forderungsbestandes sind
60 % der Rückstellung zuzuführen (vgl. § 1, 2 II Gesetz zur Durchführung des
Unterhaltsvorschussgesetzes). Da es sich hierbei um kurzfristige Rückstellungen handelt, müssen diese
nicht "abgezinst" werden.
Der Bilanzierungsleitfaden in der derzeit gültigen Fassung vom Juni 2017 enthält zum Jahresabschluss
2020 noch die bisherige 2/3 Regelung. Die Umstellung auf die neue Berechnung in den
Jahresabschluss 2018 und 2019 wurde im Austausch mit dem Rechnungsprüfungsamt festgelegt, da
das entsprechende Gesetz mit Wirkung vom 20. November 2018 rechtkräftig geändert wurde und mit
der neuen Berechnungsweise die Gesetzesänderung umgesetzt wird.
Für den Jahresabschluss 2021 hat sich bei der Berechnung für die Rückstellung dahingehend eine
Änderung gegenüber 2020 ergeben, dass der Forderungsbestand nicht nach Forderungen bis 2016
und ab 2017 differenziert wurde.
Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (P 3.3)
Derartige ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen sind in Ulm zum Stichtag 31.12.2021 nicht
vorhanden. Diese Pflichtrückstellungen wurden deshalb nicht gebildet.
Gebührenüberschussrückstellungen (P 3.4)
Im Jahresabschluss 2021 wurde keine Pflichtrückstellung zu den Gebührenüberschüssen gem. § 41
Abs. 1 Ziffer 4 GemHVO gebildet.
in €
Rückstellungen für
Gebührenüberschüsse
116
01.01.2021
0€
31.12.2021
0€
Differenz
0€
Altlastensanierungsrückstellungen (P 3.5)
Im Jahr 2018 wurde gem. § 41 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO eine Pflichtrückstellung für die
Altlastensanierung des Braun-Areal (Moco) gebildet.
in €
Rückstellungen für
Altlastensanierungen
01.01.2021
10.042.779,88 €
31.12.2021
9.202.703,71 €
Differenz
-840.076,17 €
Nach § 90 Abs. 2 Gemeindeordnung "sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für hinsichtlich ihrer
Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen Rückstellungen zu bilden". Für
die Sanierung von Altlasten muss die Stadt Ulm nach § 41 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO eine Rückstellung
bilden, wenn sie zur Beseitigung der Altlast verpflichtet ist. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche
Pflichtrückstellung. Voraussetzung ist, dass die Altlast zum Bilanzstichtag vorliegt und der Kommune
bekannt ist. Unter Altlasten versteht man eine gefahrenträchtige Verunreinigung des Bodens oder des
Grundwassers (Kontamination). Sobald die Verpflichtung bekannt ist, muss in Höhe der voraussichtlich
anfallenden Sanierungsaufwendungen (sogenannter Erfüllungsbetrag) für die Altlastensanierung eine
Rückstellung gebildet werden.
Der Sanierungsaufwand für das Moco-Areal betrug in 2018 23,9 Mio. € abzüglich eines zu
beantragenden Zuschusses (siehe Ziff. 2.8.) in Höhe von 60 % der Kosten mit rd. 14,3 Mio. €. Damit
ergab sich ein "Netto"Altlastensanierungsaufwand von rd. 9,6 Mio. €. Im Jahr 2019 stieg der
Sanierungsaufwand auf 26,9 Mio. €. Abzüglich des beantragten Zuschusses in Höhe der 60 % der
Kosten mit rd. 16,1 Mio. € und den bereits geleisteten Auszahlungen in Höhe von - 228 T€ ergab sich
eine Rückstellung zum Ende des Jahres 2019 von 10,6 Mio. €. Siehe hierzu auch GD 479/19 Altlastensanierung Braun-Areal. Im Jahresabschluss 2020 war keine Zuführung erforderlich, lediglich
eine Inanspruchnahme in Höhe von rd. 530 T€. Ein gleiches Bild zeigte sich auch für das Jahr 2021, die
Inanspruchnahme beträgt 840 T€. Daher reduziert sich die Rückstellung zum Jahresende.
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen
(P 3.6)
Aus Bürgschaften und Gewährleistungen drohen keine Verpflichtungen, so dass hierfür keine
Rückstellungen gebildet wurden.
in €
Rückstellungen für drohende
Verpflichtungen aus anhängigen
Gerichtsverfahren
01.01.2021
0€
31.12.2021
0€
Differenz
0€
Die Wahlrückstellungen werden unter Beachtung der Wertgrenze von 100 T€ beim Bilanzkonto der
Bilanzposition 3.7 Wahlrückstellungen gebucht.
Sonstige Rückstellungen = Wahlrückstellungen (P 3.7)
Über die in § 41 Abs. 1 GemHVO genannten Pflichtrückstellungen hinaus können nach Absatz 2
weitere Rückstellungen gebildet werden. Für die Bildung von Wahlrückstellungen gelten § 91 Abs. 4
GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO, d. h. Wahlrückstellungen dürfen nur für ungewisse
Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen gebildet werden. Durch die Bildung dieser
Rückstellungen wird erreicht, dass die jeweils drohenden hohen Belastungen in den Folgejahren durch
Auflösung der Rückstellungen ausgeglichen werden können.
Die Entwicklung der Wahlrückstellungen stellt sich wie folgt dar:
in €
für unterlassene Instandhaltung
(konkrete Maßnahmen)
b) Für Straßenreinigung und
Winterdienst
a)
01.01.2021
0€
0€
31.12.2021
372.000 € Für das Jahr 2021 wurde eine
neue Rückstellung gebildet.
334.300 € Für das Jahr 2021 wurde eine
neue Rückstellung gebildet.
117
c)
für Finanzausgleichsbelastungen
(aufgrund des erhöhten
Steueraufkommens muss die
Stadt im zweitfolgenden Jahr
erhöhte FAG Umlage leisten)
56.900.000 €
d) für strittige Nachzahlungszinsen
4.889.900 €
e)
1.300.000 €
f)
für den coronabedingten
Ausfall der Elternbeiträge
Für Prozessrisiken
0€
81.600.000 € In 2021 wurde die in 2019
gebildete Rückstellung in
Höhe von
20,6 Mio. € aufgelöst.
Zusätzliche wurde eine
Rückstellung in Höhe von
45,3 Mio. € (Auflösung im
Jahr 2023) gebildet.
Im Saldo hat sich die FAGRückstellung um 24,7 Mio. €
erhöht.
5.229.700 € Anpassung ZinssatzAnnahme. Vgl. Erläuterung
unter der Tabelle.
960.000 € Zuführung in 2021.
365.100 € Für das Jahr 2021 wurde eine
neue Rückstellung gebildet.
zu d):
Bei den Veranlagungs- und Verzugszinsen gem. §§ 233a, 239 AO wurden 2019 Mehrerträge
gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd. 4,3 Mio. € erzielt.
Nach den Vorschriften der §§ 233a, 239 AO sind für Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Zinsen in Höhe von 6 % jährlich zu erheben. Die Höhe der Zinsen ist derzeit jedoch Gegenstand von
verschiedenen Gerichtsverfahren beim Bundesverfassungsgericht, der Ausgang dieser Verfahren ist
ungewiss. Die Stadt Ulm hat Widersprüche gegen Veranlagungszinsen zum Zeitpunkt der erstmaligen
Rückstellungsbildung in einer Höhe von insgesamt rd. 4,7 Mio. € vorliegen. Aufgrund der anhängigen
Verfahren besteht für diese Veranlagungszinsen ein (anteiliges) Rückzahlungsrisiko, sofern der Zinssatz
nach unten korrigiert wird, was mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Für die drohende
Rückzahlung der Nachzahlungszinsen wurde im Jahresabschluss 2019 eine Rückstellung in Höhe von
rd. 4 Mio. € gebildet. Aufgrund steigender Widersprüche erfolgte zum Jahresabschluss 2020 eine
Zuführung in Höhe von 945 T€. Für den Jahresabschluss 2021 wurde eine Zinssatzanpassung
angenommen, welche zu einer Rückstellungserhöhung im Wert von 340 T€ führte.
zu e):
Eine zusätzliche Wahlrückstellung wurde zum Jahresabschluss 2020 für den coronabedingten Ausfall
von KIBU Elternbeiträgen mit Auswirkung auf die Betriebskostenabrechnungen 2020 bei kirchlichen
und freien Trägern notwendig. Bei dem Zuführungsbetrag in Höhe von 1,3 Mio. € handelt es sich um
den Betrag, abzüglich der Eigenanteile der Träger. Resultierend aus dem Berechnungsschema zu dem
Zuschussanspruch ergeben niedrigere Elternbeiträge einen höheren städtischen Zuschuss - was über
die Rückstellungsbildung dargestellt werden möchte. Im Jahr 2021 konnten diese 1,3 Mio. €
Rückstellungsbestand in Anspruch genommen und teilweise aufgelöst werden. Zusätzlich wurde für
denselben Sachverhalt eine Zuführung von 960 T€ gebucht.
zu f):
Eine zum Bilanzstichtag 2021 anhängiges Rechtverfahren aus dem sozialen Bereich über einen
Streitwert von 365 T€ wurde mittels dieser Rückstellungsbildung in den Büchern abgebildet.
Verbindlichkeiten (P 4.)
Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden
Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten einzeln mit ihrem Erfüllungsbetrag zu
passivieren.
Für die Eröffnungsbilanz wurden die Werte i.d.R. aus der kameralen Vermögensrechnung zum
31.12.2010 übernommen.
Die Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO ist in Anlage 7 beigefügt.
118
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (P 4.2)
in €
Verbindlichkeiten aus
Kreditaufnahmen
01.01.2021
102.094.190,91 €
31.12.2021
91.852.733,79 €
Differenz
-10.241.457,12 €
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich um 10,2 Mio. € reduziert und betragen zum
31.12.2021 rd. 91,9 Mio. €, vgl. Kapitel 7.
Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (P 4.3)
in €
01.01.2021
31.12.2021
Differenz
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
2.364.503,96 €
2.283.657,65 €
-80.846,31 €
gleichkommen
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, reduzieren sich aufgrund
der Auflösung der "Rentenkäufe" (Grundstückskäufe, bei denen der Kaufpreis in Form einer jährlichen
Rente an den Verkäufer gezahlt wird) um rd. 81 T€.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (P 4.4)
in €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
01.01.2021
5.976.481,60 €
31.12.2021
13.877.994,67 €
Differenz
+7.901.513,07 €
Hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen hat sich zum 31.12.2021 um rd. 7,9 Mio. € erhöht.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (P 4.5)
in €
Verbindl. aus Transferleistungen
01.01.2021
6.139.323,85 €
31.12.2021
6.260.262,26€
Differenz
+120.938,41€
Auch hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen hat sich zum 31.12.2021 um rd. 120 T€ erhöht.
Sonstige Verbindlichkeiten (P 4.6)
Der Posten Sonstige Verbindlichkeiten ist ein "Auffangposten" für alle Verbindlichkeiten, die nicht
einer konkreten Bilanzposition der Verbindlichkeiten zugeordnet werden können. Hier sind die
Verbindlichkeiten aus Kaufpreisstundungen bei Grundstückskäufen, die Verbindlichkeiten im Bereich
der Freizeitanlagen aber auch offene Posten (z.B. aus ungeklärten Zahlungen) bilanziert.
in €
Sonstige Verbindlichkeiten
01.01.2021
11.318.608,95 €
31.12.2021
11.331.819,67 €
Differenz
+13.210,72 €
Die Bilanzposition Sonstige Verbindlichkeiten hat sich um rd. 13 T€ erhöht.
Davon entfallen rd. 818 T€ auf die Auflösung der LBBW-Verbindlichkeit aus dem "Heimfall Atlantis".
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (P 5.)
Nach § 48 Abs. 2 GemHVO sind als passive Rechnungsabgrenzungsposten, die vor dem
Abschlussstichtag erhaltenen Einzahlungen auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen. Bei jährlich gleichbleibenden Beträgen kann von einer Abgrenzung
abgesehen werden - dies ist in Ulm erfolgt.
Im Wesentlichen wurden folgende Passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet:
Rechnungsabgrenzung Spenden und sonstige zweckgebundene Erträge:
Zweckgebundene Erträge inkl. Spenden und Stiftungserträge, die im alten Jahr eingegangen sind,
aber nicht mehr verwendet werden konnten, wurden abgegrenzt.
Rechnungsabgrenzung Grabnutzungsgebühren:
119
Die Beträge, die auf die kommenden Ruhezeit-Jahre entfallen, werden als Abgrenzungsposten in
die Bilanz eingestellt und jährlich fortgeschrieben. Die auf das jeweilige Jahr entfallenden Beträge
werden periodengerecht als Ertrag eingebucht und verringern dadurch den Abgrenzungsposten.
Gleichzeitig werden neue Rechnungsabgrenzungsposten aus Einzahlungen des abzuschließenden
Jahres periodengerecht in die Folgejahre abgegrenzt.
Rechnungsabgrenzung Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung:
Aufgrund der Tatsache, dass die Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung einen Zeitraum
von 17 Monaten abdeckt, erfolgt eine passive Rechnungsabgrenzung, um die Zahlungseingänge
periodengerecht auf die jeweiligen Haushaltsjahre zu verteilen.
Rechnungsabgrenzung Ertrag Kosten der Unterkunft:
Erträge die bereits im Jahr 2021 bei der Stadt eingegangen sind, aber wirtschaftlich dem Jahr 2022
zuzurechnen sind.
in €
01.01.2021
31.12.2021
Differenz
Passive Rechnungsabgrenzung
14.916.418,17 €
15.496.843,03 €
+ 580.424,86 €
Zum Jahresabschluss 2021 erhöhen sich im Wesentlichen die Passive Rechnungsabgrenzung für
sonstige Erträge um 811 T€. Darin enthalten ist die Abgrenzung des Kurzarbeitergeldes (39 T€) und
die Abgrenzung der Tilgung und Zinsen bei der Commerzbank (772 T€). Auch die Passive
Rechnungsabgrenzung für die Grabnutzungsgebühren haben sich um 36 T€ erhöht. Demgegenüber
stehen Reduzierungen der Passiven Rechnungsabgrenzung bei der Flüchtlingsunterbringung in Höhe
von 140 T€ und bei den zweckgebundenen Erträgen in Höhe von 128 T€. Im Saldo erhöht sich die
Bilanzposition um rd. 580 T€.
120
6.5.6 Zusammenfassende Betrachtung
Die Bilanz 2021 schließt mit einem Bilanzvolumen von 1.871 Mio. € ab. Das sind rd. 68,0 Mio. € mehr
als in der Schlussbilanz 2020. Auf der Aktivseite beruht dies im Wesentlichen auf folgenden
Änderungen:
Verminderung Bilanzwert Immaterielle Vermögensgegenstände
- 0,1 Mio. €
Verminderung Bilanzwert Sachvermögen
davon
+ 15,7 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert unbebaute Grundstücke
+ 3,1 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert bebaute Grundstücke
- 9,3 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert Infrastrukturvermögen
+ 1,5 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert Kulturdenkmäler/Gegenstände
- 0,9 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert Fahrzeuge/techn. Anlagen
> Erhöhung Bilanzwert Betriebs- & Geschäftsausstattung
- 0,6 Mio. €
+ 0,7 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert Anlagen im Bau
Erhöhung Bilanzwert Finanzvermögen
davon
+ 21,2 Mio. €
+ 32,7 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert Anteile an verb. Unternehmen
- 5,4 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert Ausleihungen
+ 9,0 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert Wertpapiere
+ 28,0 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert öffentl.- rechtl. Forderungen
- 3,9 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert privat-rechtl. Forderungen
- 1,7 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert Liquide Mittel
+6,7 Mio. €
Erhöhung Bilanzwert aktive Sonderposten + ARAP
+ 19,7 Mio. €
Saldo
+ 68,0 Mio. €
Auf der Passivseite reduziert sich das Basiskapital aufgrund der Korrekturen der Anlagenwerte von
Gebäuden und Grundstücken in der Eröffnungsbilanz um 4,4 Mio. €. Die Rücklagen aus Überschüssen
erhöhen sich um 36,2 Mio. €. Zusammengefasst ergeben sich auf der Passivseite folgende
wesentlichen Veränderungen:
Verminderung Basiskapital
- 4,4 Mio. €
Erhöhung Rücklagen
+ 36,2 Mio. €
Erhöhung Sonderposten
+ 12,1 Mio. €
Erhöhung Rückstellungen
+ 25,5 Mio. €
Verminderung Verbindlichkeiten
- 2,0 Mio. €
Erhöhung passive Rechnungsabgrenzungsposten
+ 0,6 Mio. €
Saldo
+ 68,0 Mio. €
121
7. ZUSAMMENGEFASSTE DARSTELLUNG der Pflichtangaben im Anhang
gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in Kapitel 6.5, Ziff. 6.5.3,
Angaben zu Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden, dargestellt. Abweichungen von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind bei 6.5.4 erläutert.
Wie unter Ziff. 6.5.3 ausgeführt wurden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
einbezogen.
Der Anteil der Stadt Ulm an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg
gebildeten Pensionsrückstellungen beträgt zum Stichtag 31.12.2021: 184.947.207 €.
Die Entwicklung der Liquidität ist lt. § 53 Abs. 2, Ziff. 5 GemHVO im Anhang zum Jahresabschluss
darzustellen und zu erläutern. Dies ist in Ziff. 6.4.3 und Anlage 11 dargestellt.
Vorbelastung zukünftiger Haushaltsjahre
Bürgschaftsverpflichtungen
Nach § 88 Abs. 2 GemO darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus
Gewährverträgen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Übernahme bedarf
grundsätzlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Der Bestand der Bürgschaften aus kommunalverbürgten Darlehen stellt sich wie folgt dar:
Bürgschaftsverpflichtungen zum 01.01.2021:
Bürgschaftsverpflichtungen zum 31.12.2021:
58.160.672,62 €
53.707.953,10 €
Bürgschaften bestehen für die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (SWU), die Ulmer Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft mbH (UWS), die Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH (PBG), die Fernwärme Ulm
GmbH (FUG), die Technischen Werke Blaubeuren (TWB), die Volkshochschule (VH), die
TechnologieFörderungsUnternehmen (TFU), die Freie Waldorfpädagogik sowie die Neue Arbeit.
Verpflichtungen aus Gewährverträgen
Darüber hinaus bestehen Ausfallbürgschaften zur Insolvenzsicherung nach § 8a Altersteilzeitgesetz für
Beschäftigte der SWU und der Ulm-Messe GmbH, welche im Rahmen des vom Regierungspräsidium
Tübingen genehmigten Höchstbetrages übernommen wurden.
Insgesamt beläuft sich die Gewährträgerschaft zur Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit auf
863.051 €.
Neben den Bürgschaftsverpflichtungen hat die Stadt Ulm die Gewährträgerschaft gegenüber der
Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (KVBW)
für die Mitgliedschaft mehrerer Gesellschaften und Vereine in Höhe von ca. 176,3 Mio. €
(Ausgleichsbetrag zum 31.12.2021) übernommen:
Name des Mitglieds
Familienbildungsstätte
Ulm e.V.
Sanierungstreuhand
Ulm GmbH
122
Höhe des vollen
Ausgleisbetrags zum
31.12.2020
ca. 1,0 Mio. €
Höhe des vollen
Ausgleisbetrags zum
31.12.2021
ca. 1,0 Mio. €
Davon Anteil der
Stadt Ulm
ca. 1,8 Mio. €
ca. 1,8 Mio. €
100 %
100 %
Ulmer ParkbetriebsGesellschaft mbH
ca. 3,4 Mio. €
ca. 3,4 Mio. €
100 %
Ulm-Messe GmbH
ca. 1,2 Mio. €
ca. 1,3 Mio. €
100 %
Ulm/Neu-Ulm Touristik
GmbH
ca. 1,4 Mio. €
ca. 1,4 Mio. €
100 %
Stadtwerke Ulm/NeuUlm Netze GmbH
ca. 55,2 Mio. €
ca. 58,1 Mio. €
100 %
SWU Stadtwerke
Ulm/Neu-Ulm GmbH
ca. 26,8 Mio. €
ca. 26,8 Mio. €
100 %
SWU Verkehr GmbH
ca. 37,7 Mio. €
ca. 38,4 Mio. €
100 %
SWU Telenet GmbH
ca. 7,9 Mio. €
ca. 8,2 Mio. €
100 %
SWU Energie GmbH
ca. 19,8 Mio. €
ca. 19,8 Mio. €
100 %
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverein Ulm e.V.
ca. 5,2 Mio.€
ca. 5,4 Mio. €
50 %
Deutsches Rotes Kreuz
Rettungsdienst
Heidenheim-Ulm
gGmbH
ca. 9,0 Mio. €
ca. 10,7 Mio. €
50 %
Anmerkung: Es handelt sich um Schätzwerte gemäß unverbindlicher und überschlägiger Berechnung
der Ausgleichsverpflichtungen durch die Zusatzversorgungskasse des KVBW nach § 15 der
Kassensatzung.
Ausfallhaftungen nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmungen des Landes BW
Ebenso bestehen Ausfallhaftungen nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmungen des
Landes Baden-Württemberg. Diese betragen zum 31.12.2021 53.541.133,72 €.
Weitere Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre können sich aus Grundstückskaufverträgen ergeben.
Dies ist dann der Fall, wenn im Vertrag eine Nachzahlungsverpflichtung der Stadt vereinbart wird und
diese in den Folgejahren auch eintritt.
Patronatserklärung
Mit Beschluss vom 20.06.2018 im Gemeinderat der Stadt und der Genehmigung durch das
Regierungspräsidium Tübingen wurde der Projektentwicklungs-Gesellschaft mbH eine
Patronatserklärung zur Unterzeichnung des Mietvertrages über das Objekt Blaubeurer Straße 71
ausgestellt. In diesem Objekt ist das städtische Kunstdepot untergebracht.
Bei der Patronatserklärung handelt es sich um einen Gewährvertrag der Stadt gegenüber der
Projektentwicklungs-Gesellschaft mbH. Diese beträgt zum 31.12.2021 10.423.200,00 €.
Haushaltsermächtigungen
Die Übersicht über die in das Jahr 2021 übertragenen Ermächtigungsüberträge gemäß § 53 Abs.
2 Nr. 7 GemHVO liegen in Anlagen 1 bei. Zum 31.12.2021 betragen die Haushaltsermächtigungen
38.082.300,00 €.
Erläuterung zu den Ermächtigungsüberträgen:
Sofern Aufwands- bzw. Auszahlungs-Planansätze nicht ausgeschöpft wurden, können die nicht
ausgeschöpften Mittel als Ermächtigungsübertrag im Folgejahr zur Verfügung gestellt werden.
123
Die Bildung von Ermächtigungsüberträgen beeinflusst das Ergebnis des laufenden Jahres nicht.
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen jedoch den im Folgejahr für Aufwendungen bzw. Auszahlungen
zur Verfügung stehenden Betrag und stellen deshalb eine "potentielle Belastung" des kommenden
Haushaltsjahres dar. Für die Einzahlungen gilt das gleiche in umgekehrter Weise.
In Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen
Die Übersicht über die im Jahr 2021 in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen
gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO liegt in Anlage 4 bei. Zum 31.12.2021 betragen in Anspruch
genommenen Verpflichtungsermächtigungen 33.579.592,00 €.
Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen
Im Haushaltsplan 2021 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 33,5 Mio. € geplant. Mit der
übertragenen Kreditermächtigung aus 2020 in Höhe von 17 Mio. € stand insgesamt eine
Kreditermächtigung in Höhe von 50,5 Mio. € zur Verfügung. Die übertragene Kreditermächtigung aus
2020 in Höhe von 17 Mio. € wurde nicht in Anspruch genommen. Die noch nicht ausgeschöpfte
Kreditermächtigung aus 2020 gilt weiter bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr
(Haushaltssatzung 2022) erlassen wurde.
Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2021 in Höhe von 33,5 Mio. € wurde aufgrund des
zeitverzögerten Liquiditätsabfluss der Investitionsprojekte im Jahr 2021 nicht benötigt. Diese gilt nach
§ 87 Abs. 3 GemO weiter bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr (Haushaltssatzung 2023)
erlassen wurde. Das Regierungspräsidium Tübingen weist im Haushaltserlass für das Jahr 2022 jedoch
daraufhin, dass die Kreditermächtigung in Höhe von 11.186.700 € nicht mehr in Anspruch
genommen werden darf, da in diesem Umfang Ansätze aus dem Jahr 2021 im Haushalt 2022 neu
veranschlagt wurden. Eine Inanspruchnahme ist daher nur noch in Höhe von 22.313.300 € zulässig.
124
Organe der Stadt Ulm im Haushaltsjahr 2021:
Der Gemeinderat und der Bürgermeister (Oberbürgermeister) sind die Organe der Gemeinde. Diese sind,
ebenso wie die Beigeordneten, im Folgenden für das Jahr 2021 dargestellt:
Leitung der Verwaltung:
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeisterin
Bürgermeister
Gunter Czisch
Martin Bendel
Iris Mann
Tim von Winning
Mitglieder des Gemeinderats:
Stadtrat Martin Ansbacher
Stadtrat Dr. Richard Böker
Stadtrat Gerhard Bühler
Stadträtin Julia Drozd (ab 14.07.2021)
Stadtrat Reinhold Eichhorn
Stadträtin Dr. Dagmar Engels
Stadtrat Karl Faßnacht
Stadträtin Eva-Maria Glathe-Braun
Stadträtin Dr. Karin Graf
Stadträtin Dr. Karin Hartmann
Stadträtin Anja Hirschel
Stadtrat Michael Joukov-Schwelling (bis 14.07.2021)
Stadtrat Dr. Thomas Kienle
Stadträtin Dr. Gisela Kochs
Stadtrat Klaus Kopp (ab 15.12.2021)
Stadtrat Jürgen Kriechbaum (bis 15.12.2021)
Stadträtin Dorothee Kühne
Stadtrat Reinhard Kuntz
Stadträtin Helga Malischewski
Stadtrat Ulrich Metzger
Stadträtin Julia Mies
Stadtrat Ralf Milde
Stadtrat Markus Mössle
Stadträtin Barbara Münch
Stadträtin Denise Elisa Niggemeier
Stadtrat Norbert Nolle
Stadträtin Banu Cengiz Öner
Stadträtin Sigrid Räkel-Rehner
Stadträtin Elke Reuther
Stadträtin Brigitte Ried
Stadtrat Timo Ried
Stadtrat Martin Rivoir
Stadtrat Dr. Hans-Walter Roth
Stadträtin Doris Schiele
Stadtrat Wolfgang Schmauder
Stadträtin Lena Christin Schwelling
Stadtrat Wolfgang Stittrich
Stadtrat Dr. Haydar Süslü
Stadtrat Winfried Walter
Stadträtin Annette Weinreich
Stadtrat Erik Wischmann
Stadtrat Günter Zloch
Als Pflichtanlagen zum Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO beigefügt:
- Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen: Anlage 1
- Vermögensübersicht: Anlage 5
- Schuldenübersicht: Anlage 7
125
126
Anlagen
Anlage 1:
Übersicht Ermächtigungsüberträge
Anlage 2:
Feststellung Jahresergebnis
Anlage 3:
Übersicht Erträge und Aufwendungen Ergebnisrechnung
zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen,
Produktgruppen und Produkten
Anlage 4:
In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 5:
Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 6:
Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 7:
Schuldenübersicht
Anlage 8:
Zuschussverzeichnis
Anlage 9:
Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche
Anlage 9 a: Budgetergebnisse der Sonderbudgets
Anlage 10:
Entwicklung "Sparbücher"
Anlage 11:
Entwicklung der Liquidität
Anlage 12:
Kennzahlen finanzielle Leistungsfähigkeit
127
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2020, die in das Jahr 2021 übertragen werden
1. Zusammenfassende Darstellung, unterteilt nach Art des Aufwands / der Ein-/Auszahlung
Art des Aufwands /
der Ein-/Auszahlung
Wiederkehrende
(Jahres-)
Maßnahmen
Fortsetzungsmaßnahmen
Summe
€
€
€
v.H.
1. ERGEBNISHAUSHALT
von den Ermächtigungsüberträgen entfallen auf:
40
Personalaufwendungen
0
0
0
0,0
42
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
6.185.300
0
6.185.300
16,2
43
Transferaufwendungen
1.195.800
0
1.195.800
3,1
44
Sonstige ordentliche Aufwendungen
3.093.650
0
3.093.650
8,1
- davon
Budgetüberschüsse
1.715.150
0
1.715.150
4,5
10.474.750
0
10.474.750
27,5
0
-584.800
-584.800
-1,5
0
-584.800
-584.800
-1,5
130.000
13.700
461.600
605.300
4.851.400
3.056.900
2.395.300
10.303.600
4.981.400
3.070.600
2.856.900
10.908.900
13,1
8,1
7,5
28,6
0
1.200.000
1.200.000
3,2
Summe
2. FINANZHAUSHALT
von den Ermächtigungsüberträgen entfallen auf:
a) Einzahlungen
681
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Summe Einzahlungen
b) Auszahlungen
7871
7872
7873
787
Hochbauten
Tiefbauten
Technische und sonstige Anlagen
Baumaßnahmen
78311
Erwerb von immateriellen
Vermögensgegenständen
78312
Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
813.300
699.900
1.513.200
4,0
784/788 Erwerb von Finanzvermögen
0
12.230.000
12.230.000
32,1
574.050
1.766.200
2.340.250
6,1
Summe Auszahlungen
1.992.650
26.199.700
28.192.350
74,0
Summe Finanzhaushalt
1.992.650
25.614.900
27.607.550
72,5
12.467.400
25.614.900
38.082.300 100,0
781
Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen
GESAMTSUMME
128
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2021, die in das Jahr 2022 übertragen werden
2. Einzeldarstellung nach Kontierung - Ergebnishaushalt
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2022 in €
Bemerkung
ERGEBNISHAUSHALT
Bereich Oberbürgermeister
1110-100
100030
1110-100
L10011100101 42710010 Schachtelfahrt
42720010 Hardware ZSD 410-1000 €, Budget OB
6.600 Pauschale Nachversteuerung in 2022
1110-100
L10011100109 42710010 Einzelentscheidung OB-Corona
8.800 Fortführung in 2022
1114-130
130460
1114-130
L13011140800 44310090 Internationale Stadt - Vielfaltskonzept
1120-130
L13011200002 44294000 Zukunftsstadt
126.400 Fortführung des Projekts in 2022
1120-130
L13011200004 44294000 Zukunftskommune@bw
242.000 Fortführung des Projekts in 2022
5710-160
160460
5710-160
L16057100202 42710010 Existenzgründungshilfe
23.500 Verschiebung nach 2022
5710-160
L16057100206 42710010 Stadtmarketing
68.000 Fortführung laufende Projekte in 2022
5710-160
L16057100212 42710010 Innenstadtdialog
20.300 Fortführung des Projekts in 2022
5510-750
L15055100010 42710010 DK OV Eggingen
25.000 Sanierung Dorfplatz in 2022
1222-150
L15012220020 42710010 DK OV Einsingen
44310090 Internationale Stadt
42710070 Wirtschaftsförderung, Werbung
12.000
10.900 Fortführung laufende Projekte in 2022
30.000 Fortführung des Projekts in 2022
10.500 Fortführung laufende Projekte in 2022
6.100 Fortsetzung Grünpflanzungen in 2022
5510-750
L15055100030 42710010 DK OV Ermingen
1222-150
L15012220040 42710010 DK OV Gögglingen/Donaustetten
1222-150
L15012220050 42710010 DK OV Jungingen
17.000 Fortführung Unterhaltsmaßnahmen in 2022
1222-150
L15012220060 42110020 DK OV Lehr
69.000 Fortführung Unterhaltsmaßnahmen in 2022
1222-150
L15012220070 42110020 DK OV Mähringen
18.900 Fortführung Unterhaltsmaßnahmen in 2022
1110-100
100030
44980010 Budgetübertrag (aus Vorjahren)
66.900 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2021
1110-100
100030
44980030 Sonder-Budgetübertrag Corona aus 2020
36.600 übertragbar bis 31.12.2022
Summe Bereich Oberbürgermeister
23.000 Fortführung Unterhaltsmaßnahmen in 2022
140.600 div. Unterhaltsmaßnahmen in 2022
962.100
* In der Teilergebnisrechnung wird diese Betrag beim Fachbereich Bildung und Soziales dargestellt
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
1110-200
200030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, Budget ZSD
1110-200
200030
42720010 Hardware ZSD 410-1000 €, Budget ZSD
137.000
1110-200
200030
42620000 Bereichsentwicklung ZSD
1112-210
210160
42620000 Coaching und Teamworkshop
1112-211
210360
44310090 Beteiligungsmanagement
1121-222
L22011210633 44110000 Gemeinschaftsveranstaltungen
1112-240
L24011120000 42720000 Steuerungsunterstützung - Aufwendungen EDV
100.000 Abrechnungen aus 2021 stehen noch aus
1112-240
L24011120000 44294000 Steuerungsunterstützung - Dienst-/Werkverträge
100.000 Unterstützung aufgrund unbesetzter Stellen
1112-240
L24011120000 44310075 Steuerungsunterstützung - Aufwendungen EDV
1112-240
L24011120002 42720010 IT-Arbeitsplatzaustattung Beschaffung Laptops
1120-240
240010
42720000 SAP-Clientlizenzen 3. Quartal 2021
1120-240
240011
44310075 Tele EDV
900
10.000 Fortführung in 2022
3.000 Fortführung in 2022
110.000 Fortführung Projekt § 2b Umsatzsteuergesetz
36.500 Veranstaltungen werden 2022 nachgeholt
13.900 Fortführung laufende Projekte in 2022
680.400 Lieferungen stehen noch aus
89.600 Rechnung steht noch aus
200.000 Vertragsverhandlungen SWU Telenet
129
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2021, die in das Jahr 2022 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2022 in €
Bemerkung
1120-240
240012
44310075 EDV pädagogisches Netz
1120-240
240060
44310010 Reisekosten Team IT
5750-250
L25057500000 43150000 Jahresabschluss UNT
5750-250
L25057500300 42710010 Fischerstechen 2022
10.000 Übertrag restlicher Vorlaufkosten
1110-200
200030
44980010 Budgetübertrag (aus Vorjahren)
10.250 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2021
1110-200
200030
44980030 Sonder-Budgetübertrag Corona aus 2020
39.700 übertragbar bis 31.12.2022
Summe Bereich Zentrale Steuerung
20.000 Vertragsverhandlungen SWU Telenet
2.900 Mehrbedarf in 2022
52.500 Abrechnung erfolgt erst in 2022
1.616.650
Bereich Bürgerdienste
1220-410
400030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, Budget BD
1220-410
400030
42720010 Hardware ZSD 410-1000 €, FB-Budget BD
1220-410
410160
42720000 Software und Leistungsentgelte
9.200 Abrechnung 2021 Komm.One steht noch aus
1221-420
420160
42720000 Software und Leistungsentgelte
8.200 Abrechnung 2021 Komm.One steht noch aus
1222-430
430260
42720000 Software und Leistungsentgelte
1220-410
400030
44980010 Budgetübertrag (aus Vorjahren)
1220-410
400030
44980030 Sonder-Budgetübertrag Corona aus 2020
Summe Bereich Bürgerdienste
10.700
800
20.000 Abrechnung 2021 Komm.One steht noch aus
226.600 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2021
31.000 übertragbar bis 31.12.2022
306.500
Fachbereich Kultur
Fachbereichsleitung
1110-500
500030
42720010 Hardware ZSD 410-1000 €, FB-Budget KU
10.400
1110-500
500030
44980010 Budgetübertrag (aus Vorjahren)
20.000 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2021
1110-500
500030
44980030 Sonder-Budgetübertrag Corona aus 2020
Zwischensumme Fachbereichsleitung
73.300 übertragbar bis 31.12.2022
103.700
Hauptabt. Kultur
2810-510
510360
42710010 Kulturmarketing
2810-510
510460
42710010 Kulturvermittlung, Projektförderung
2810-510
L51028100100 43180000 Kulturförderung
2810-510
L51028100101 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, lfd. Zuschüsse
2810-510
2810-510
L51028100102 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse für
Sachleistungen (Miete)
L51028100103 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse bes. Anlass
2810-510
L51028100104 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse Jugendarbeit
2810-510
L51028100204 42710010 Projektförderung allgemein
45.300 Verschiebung Projekte nach 2022
2810-510
L51028100206 43180000 Projektförderung Kinder- und Jugendtheater
15.000 offene Abrechnungen aus 2020 und 2021
2810-510
L51028100213 42710020 Förderpreis Junge Ulmer Kunst (2-jährig)
2810-510
L51028100217 42710010 Kulturnacht, Bes. Verwaltungs-/Betriebsaufwendungen
11.000 Anschubfinanzierung
2810-510
L51028100217 42910000 Kulturnacht, sonst. Dienstleistungen
11.600 Anschubfinanzierung
2810-510
L51028100222 42710010 Nutzungskonzept Wihlemsburg, Pop-Up Space
15.100 Folgekosten aus 2021
2810-510
L51028100227 42710010 Zentrales Kunstdepot, Umzug
14.800 Fortführung in 2022
2810-510
L51028100228 42710020 Berblingerjahr 2020
2810-510
L51028100231 42710010 75 Jahre Gemeinderatswahl
2810-510
L51028100232 42710020 Kultursommer
Zwischensumme Abteilung Kulturelle Angelegenheiten
3.200 Fortführung laufende Projekte in 2022
55.400 offene Abrechnungen aus 2020 und 2021
32.000 Projekte aus 2021 noch nicht abgerechnet
22.400 Verschiebung Veranstaltungen nach 2022
136.500 Verschiebung Veranstaltungen nach 2022
104.200 Verschiebung Veranstaltungen nach 2022
29.800 Verschiebung Veranstaltungen nach 2022
8.300 Preisträgerveranstaltungen in 2022
587.400 Verschiebung Veranstaltungen nach 2022
20.200 Verschiebung Projekte nach 2022
12.800 evtl. Rückzahlung Bundesmittel in 2022
1.125.000
Museum
2520-520
L52025200330 42710010 Zentrales Kundtdepot, Umzug
12.600 Fortführung in 2022
2520-520
L52025200357 42710010 Ausstellung "Ulmer Hocker"
11.500 Weiterführung Ausstellung in 2022
Archiv
2531-530
530060
42710010 Stadtarchiv, div. Vorhaben
11.200 Fortführung in 2022
2531-530
530060
42720000 Stadtarchiv, Software und Leistungsentgelte
2531-530
L53025210113 42710010 Demokratieprojekt 75 Jahre Gemeinderatswahl
2531-531
530160
42710070 EinsteinMusuem
Theater
2610-540
540030
44980010 Budgetübertrag-Theater
130
3.400 Abrechnung 2021 Komm.One steht noch aus
9.300 Verschiebung nach 2022
44.600 Fortführung in 2022
232.000 Budgetüberschuss bis 2021
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2021, die in das Jahr 2022 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Musikschule
2630-550 550030
Bezeichnung
44980010 Budgetübertrag-Musikschule
Stadtbibliothek
2720-560 L56027200502 44310090 Medienoffensive/ Mobiles Medienlabor
Ermächtigungsüberträge nach
2022 in €
Bemerkung
561.800 Budgetüberschuss bis 2021
5.000 Fortführung in 2022
2720-560
L56027200503 44310090 Makerspace 2022
2720-560
L56027200601 42710070 Kinderbuchmesse Ulm (KIBUM)
2720-560
L56027200602 42710070 Audiowalk
2720-560
L56027200603 42710070 Demokratieprojekt 75 Jahre Gemeinderatswahl
16.300 Verschiebung nach 2022
Stadthaus
2810-570
L57028100491 42710010 Neue Musik Festival 2022
15.800 Projektmittel werden erst 2022 benötigt
Summe Fachbereich Kultur
10.000 Fortführung in 2022
8.800 Ausgleich Mindererträge
500 Fortführung in 2022
2.171.500
131
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2021, die in das Jahr 2022 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2022 in €
Bemerkung
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereichsleitung
1110-600
600030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, FB-Budget BuS
1110-600
600030
42720010 Hardware ZSD 410-1000 €, FB-Budget BuS
1110-600
L60031400900 42710010 Sozialplanung - 25 Jahre Dialogmodell
1110-600
600030
44980010 Budgetübertrag (aus Vorjahren)
1110-600
600030
44980030 Sonder-Budgetübertrag Corona aus 2020
Zwischensumme Fachbereichsleitung
9.800
72.900
8.400 Projektmittel werden erst 2022 benötigt
35.600 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2021
121.200 übertragbar bis 31.12.2022
247.900
Bildung und Sport
Schulen
2110-610
610030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, Budget Schulen
237.000
2110-610
610130
42210020 BS Verwaltung Schulen, Unterh. Maschinen, Geräte
134.700
2110-610
610130
42750000 BS Verwaltung Schulen, Lernmittel
174.000 Offene Aufträge und Rechnungen aus 2021
2110-610
L61021100000 44210000 Ganztagesbetreuung, Abfederung Pandemiefolgen
für Kinder
59.000 Finanzierung Maßnahmen aus Restmitteln 2021
2110-610
L61021100001 42210020 Mittagstisch, Bestuhlung Berblinger-GS
20.000 Lieferung erst in 2022
2110-610
L61021100001 42620000 Mittagstisch, Fortbildungen
2110-610
L61021100001 42910000 Mittagstisch, Küchenkräfte
18.000 Schlussrechnung für 2021 steht noch aus
2110-610
L61021100001 42620000 Mittagstisch, Raumkonzeption
15.000 Verschiebung nach 2022
2110-610
L61021100002 42110020 Mensa am Kuhberg, Kassensystem
22.000 Aufrüstung verschoben auf 2022
2110-610
L61021100002 43170000 Mensa am Kuhberg, Essenszuschüsse
490.000 Endabrechnung erfolgt in 2022
2110-610
L61021100007 42210020 Administratorenprogramm
225.600 Fortführung Projekt in 2022
2110-610
L61021100009 42710010 Selbsttests an Schulen
7.000 Verschiebung nach 2022
45.400 Fortführung in 2022
211001-610 L61021100197 42740000 Schulische Inklusion, Lehr-u. Unterrichtsmittel
69.700 Abschluss offener Maßnahmen in 2022
211001-610 L61021100199 42210020 Verlässliche Grundschule, Ausstattung
39.000 Ausstehende Lieferungen aus 2021
211001-610 L61021100199 42620000 Verlässliche Grundschule, Fortbildungen
14.000 Verschiebung nach 2022
211001-610 L61021100199 42620000 Verlässliche Grundschule, sonst. Dienstleistungen
211001-610 L61021100199 44310090 Verlässliche Grundschule, Beratungsleistungen
141.000 erhöhter Personalbedarf in 2022
9.000 ausstehende Rechnungen aus 2021
2150-610
L61021500101 42710010 Bildungsbüro, Bildungsnetzwerk
2150-610
L61021500101 44310090 Bildungsbüro, Elternmentoringprogramm
4.800 Verschiebung Vernastaltungen nach 2022
2520-610
610360
5.500 Ausstehende Maßnahmen aus 2020 und 2021
44294000 Naturkundliches Bildungszentrum
Zwischensumme Schulen
11.000 Verschiebung Projekte nach 2022
1.741.700
Schulen - Teilbudgetierung
211001-610 L610211001++ 42210020 Teilbudgets - Grundschulen
58.600
211003-610 L610211003++ 42210020 Teilbudgets - Werksreal- und Gemeinschaftsschulen
47.500
211004-610 L610211004++ 42210020 Teilbudgets - Realschulen/Gemeinschaftsschulen
51.600
21006-610 L610211006++ 42210020 Teilbudgets - Gymnasien
243.800
211010-610 L61021101000 42210020 Teilbudgets - Grund-/Werksreal-/Gemeins.-schulen
12.600
21200102
L61021200100 42210020 Teilbudgets - Schulkindergarten für Geistigbehinderte
11.600
21200105
L61021200102 42210020 Teilbudgets - Schulkindergarten für Sprachbehinderte
21200107
L61021200106 42210020 Teilbudgets - Schulkindergarten für Erziehungshilfe
212002-610 L610212002++ 42210020 Teilbudgets - Förderschulen
800
9.400
18.900
21200301
L61021200300 42210020 Teilbudgets - Sonderschule für Geistigbehinderte
3.700
21200304
L61021200302 42210020 Teilbudgets - Sonderschule für Sprachbehinderte
5.000
21200305
L61021200304 42210020 Teilbudgets - Sonderschule für Körperbehinderte
84.500
21200306
L61021200306 42210020 Teilbudgets - Sonderschule für Erziehungshilfe
700
21200307
L61021200308 42210020 Teilbudgets - Sonderschule für Kranke
500
2130-610
L610213001++ 42210020 Teilbudgets - Berufliche Schulen
div.
610160-61016642210020 Teilbudgets Schularten
2130-610
610169
42210020 Teilbudget Berufliche Schulen
Zwischensumme Teilbudgetierung
132
415.900
49.900
99.000
1.114.000
Teilbudget mit Budgetübertrag
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2021, die in das Jahr 2022 übertragen werden
Profit
Center
Sport
4241-611
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
610462
Bezeichnung
42210020 BS Sporthallen, Sportgerätewartung
Zwischensumme Sport
Ermächtigungsüberträge nach
2022 in €
Bemerkung
30.700 Ausstehende Aufträge aus 2021
30.700
Zwischensumme Bildung und Sport
2.886.400
Soziales
311001-670 670030
42620000 SO, Fortbildungen
311001-670 670030
42710010 SO, Projekt E-Organisation + Umzug SO
22.600 Verschiebung nach 2022
232.200 Weiterführung Projekte in 2022
311007-670 L67031100700 43180000 Zuschüsse Hilfe zur Überwindung sozialer
Schwierigkeiten, Projekt Täter-Opfer-Ausgleich
5.400 Weiterführung Projekt in 2022
312001-670 L67031200100 42710010 Leistung für Unterkunft und Heizung, Projekt
Drehscheibe Wohnraum
8.000
312001-670 L67031200100 43180000 Leistung für Unterkunft und Heizung, Projekt
Drehscheibe Wohnraum
3.800
314009-670 L67031400900 43180000 Sozialraummanagement, Landesförderprogramm NIS
3210-670
L67032100000 43180000 Eingliederungshilfe, Zuschüsse
Weiterführung Projekt in 2022
800 Verzögerte Abrechnung
2.300 Rückzahlung nicht verbrauchter Mittel
362004-670 L67036200400 43180000 Jugendarbeit, Zuschüsse Ferienbetreuung
12.400 Einsparungen in 2021 werden für
Ferienangebote unter Corona-Bedingungen in
363003-670 L67036300300 42710010 Kinderschutzstelle, Projekt Akquise Pflegekinderdienst
10.000 Fortführung in 2022
362002-670 L67036200200 42710010 ESF-Projekt, 2. Förderphase
93.000 Verzögerte Abrechnungen
362002-670 L67036200204 43110000 Mobile Jugendarbeit
4.000 Rückzahlung nicht verbrauchter Mittel
362002-670 L67036200213 42710010 Interdisziplinäres Interventionsteam Corona-Folgen
106.000 Fortführung in 2022
Zwischensumme Soziales
500.500
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
3.634.800
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Fachbereichsleitung
1110-700 700030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, FB-Budget StBU
29.600
1110-700
L70011100101 42710010 KOST 2020, Öffentlichkeitsarbeit
1110-700
L70011100103 42710010 Landesgartenschau 2030
14.700 Fortführung des Projekts in 2022
1110-700
L70011100104 42710010 Wilhelmsburg
242.000 Ausstehende Aufträge aus 2021
1110-700
700030
44980010 Budgetübertrag (aus Vorjahren)
212.500 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2021
1110-700
700030
44980030 Sonder-Budgetübertrag Corona aus 2020
18.700 vorbereitende Maßnahmen
47.700 übertragbar bis 31.12.2022
Zwischensumme Fachbereichsleitung
565.200
Gebäudemanagement
1124-711 79*
42450020 Unterhaltsreinigung städtische Gebäude
100.000 ausstehende Rechnungen aus 2021
5230-710
43180000 Kichen, Zuschuss Kirchturmsanierung
792013
Zwischensumme Gebäudemanagement
Feuerschutz
1260-720 720510
42810000 FW - Bewältigung Corona-Pandemie
Zwischensumme Feuerschutz
55.000 Auszahlung in 2022
155.000
69.400
69.400
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
5110-740
L74051100000 43130000 Stadtentwicklung, Zuweisungen an den
Nachbarschaftsverband
25.000 Umlageabrechnung 2021
5110-740
L74051100001 42710010 STEK Wiblingen
90.000 Ausstehende Abrechnungen aus 2021
5110-740
L74051100002 42710010 City-Bahnhof
93.000 Fortführung des Projekts in 2022
5110-740
L74051100014 42710010 Umbau Bahnhofs-/Hirschstraße
67.000 Ausstehende Abrechnungen aus 2021
5540-740
L74055400200 43180000 Naturschutzrecht, Förderprogramm bologische
Vielfalt, Fassadenbegrünung
29.000 Fortführung in 2022
5610-740
740560
5610-740
L74056100100 42710010 Altlasten
10.000 Ausstehende Abrechnungen aus 2021
5610-740
L74056100500 43180000 Lärmschutzprogramm
41.500 Zuschüsse in 2021 nicht vollständig ausbezahlt
42720000 Umweltrecht, Software und Leistungsentgelte
Zwischensumme Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
2.300 Abrechnung 2021 Komm.One steht noch aus
357.800
Verkehrsplanung, Straßenbau, Grünflächen, Vermessung
2530-750 750362
42120050 Tiergarten, Unterhalt der Grünanlagen
6.400 offene Aufträge aus 2021
5410-750
750530
42720000 Verkehrsplanung, Software und Lesitungsentgelte
3.100 Abrechnung 2021 Komm.One steht noch aus
5410-750
750562
44294000 Straßenverwaltung, Honorare
2.100 offene Aufträge aus 2021
133
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2021, die in das Jahr 2022 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2022 in €
Bemerkung
5410-750
L7504100100 42120011 Unterhalt Feldwege
34.000 ausstehende Abrechnung
5440-750
L75054400400 42120010 Unterhalt Ingenieurbauwerke, Verkerhsuntersuchung
40.000 ausstehende Untersuchungen in 2022
5460-750
L75054600100 42710010 Betrieb von Parkierungseinrichtungen
35.000 Fortführung Projekt Parkraumkonzept
5470-750
750761
5470-750
L75054700102 43150000 ÖPNV-Finanzreform, durchlfd. Posten
76.700 rückwirkende Abrechnung
5470-750
L75054700103 43150000 Kostenloser ÖPNV
57.500 Gewinner Jahres-Abo
44294000 Mobilität, Honorare für div. Gutachten
Zwischensumme Verkehrsplanung, Strßenbau, Grünflächen, Vermessung
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
295.900 ausstehende Abrechnungen
550.700
1.698.100
Allgemeine Finanzmittel
5350-900
L9005350000 44294000 Konzessionsvergabeverfahren
85.100 Fortführung in 2022
Summe Allgemeine Finanzmittel
85.100
Gesamtsumme Ergebnishaushalt
10.474.750
134
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2021, die in das Jahr 2022 übertragen werden
3. Einzeldarstellung nach Kontierung - Finanzhaushalt
Profit
Center
Projekt / Auftrag Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2022 in €
Bemerkung
FINANZHAUSHALT
a) Einzahlungen
Fachbereich Bildung und Soziales
2130-610
7.21300010.91
68110000 Zuschuss vom Land für Robert-Bosch-Schule, Lernfabrik 4.0
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
-43.500,00 Mittelabruf erfolgt 2022
-43.500,00
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
5110-740
7.51100004.91
68110000 Sanierung Weststadt II, Zuschuss
-291.300,00 Zahlung erfolgt 2022
5110-740
7.51100007.91
68110000 Sanierung Wengenviertel, Zuschuss
-230.000,00 Zahlung erfolgt 2022
5410-750
7.54100120.91
68100000 Wibu- Empfangsbereich und Lichtkonzept
-20.000,00 Mittelabruf erfolgt 2022
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
-541.300,00
Summe Einzahlungen
-584.800,00
b) Auszahlungen
Bereich Oberbürgermeister
1110-100
710011100090
7210020 Kleinmaßnahmen Gemeindeorgane Software/Hardware
1130-130
7.11300001
78710072 Infozentrum Münsterplatz 25
92.800,00 Ausstehende Schlusszahlung
1222-150
715012220090
78312010 Kleinmaßnahmen Ortsverwaltungen, Betriebseinrichtung
11.000,00 Maßnahme im Bau
5510-160
7.55101603
78710072 Umbau Spießhof als Betriebshof LI 2. BA
5750-160
716057500090
78730072 Kleinmaßnahmen städische Hallen
Summe Bereich Oberbürgermeister
8.000,00 Fortführung der Maßnahmen
492.000,00 Maßnahme im Bau
49.600,00 Maßnahme im Bau
653.400,00
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
1110-200
720011100090
7210020 Software/Hardware für den Bereich ZSD
1112-240
7.111200XX
78730020 DR Ausbau Netzwerkinfrastruktur
1120-250
7.11200002
78730020 Umstellung VoIP-Technologie
1126-250
725011260091
78312010 Kleinmaßnahmen ZSD Grimmelfingen
3.500,00 Maßnahme im Bau
1126-250
725011260090
78312010 Kleinmaßnahmen ZSD/D Verwaltung
15.000,00 Maßnahme im Bau
4240-250
7.42400011
78710020 Sanierung Donaubad
4240-250
7.42400014
78430000 Sanierung Rutschen Donaubad
4240-250
725042400090
78730020 Kleinmaßnahmen Freizeitanlagen GbR
5750-250
725057500090
7210010 Kleinmaßnahmen Fremdenverkehr
Summe Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
10.100,00 Fortführung der Maßnahmen
1.200.000,00 offene Aufträge
100.000,00 Mittel für Vorprojekt 2022
12.100,00 offene Aufträge
1.430.000,00 Maßnahme im Bau
120.000,00 offene Aufträge
4.100,00 Maßnahme im Bau
2.894.800,00
Bereich Bürgerdienste
1220-410
741012200090
7210020 Kleinmaßnahmen Öffentliche Ordnung
1221-420
742012210090
78312010 Kleinmaßnahmen Verkehr
83.000,00 offene Aufträge
1226-450
745012260090
78180000 Kleinmaßnahmen Veterinärwesen
75.000,00 offene Aufträge
Summe Bereich Bürgerdienste
8.100,00 Fortführung der Maßnahmen
166.100,00
135
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2021, die in das Jahr 2022 übertragen werden
Profit
Center
Projekt / Auftrag Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2022 in €
Bemerkung
Fachbereich Kultur
Fachbereichsleitung
1110-500
750011100090
7210020 Kleinmaßnahmen KU, Hard-/Software
6.900,00 Fortführung der Maßnahmen
Kulturelle Angelegenheiten
2520-510
7.25200004
78180000 DZM Aktualis./Modernis. Ausstellung 2018-2021
202.800,00 Maßnahme im Bau
2520-510
7.25200005
78710072 Donauschwäbisches Zentralmuseum Infrastruktur
309.000,00 Fortsetzung des Projekte
2810-510
751028100090
78730071 Kleinmaßnahmen Sonstige Kulturpflege
752025200090
78312040 Kleinmaßnahmen Museum
756027200090
78312010 Kleinmaßnahmen Stadtbibliothek
10.000,00 offener Auftrag
Museum
2520-520
9.100,00 offener Auftrag
Bibliothek
2720-560
Summe Fachbereich Kultur
60.700,00 Projekt läuft
598.500,00
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereichsleitung
1110-600
760011100090
7210020 Soft-/Hardware für den Fachbereich BuS
Zwischensumme Fachbereichsleitung
6.400,00 Fortführung der Maßnahmen
6.400,00
Bildung und Sport
Schulen - Teilbudgetierung
761021100100 - 78312040 211001-610 761021100120
78312050 Grundschulen-Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
26.100,00
761021100300 - 78312040 78312050 Grund-/Werksrealsch. - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
211003-610 761021100304
32.700,00
761021100400 - 78312040 211004-610 761021100403
78312050 Realschulen - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
29.400,00
761021100600 - 78312040 78312050 Gymnasien - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
211006-610 761021100604
23.000,00
211010-610 761021100200
78312040 78312050 Gemeinschaftsschulen-Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
15.000,00
21200106
78312040 78312050 Schule f. Körperbeh., SchulKiGa- Maschinen, Werkzeuge
33.400,00
761021200104
761021200200 - 78312040 78312050 Förderschule - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
212002-610 761021200202
2130-610
2130-610
761021300191
78312040 78312050 Friedrich-v.-Steinbeis-Schule, Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
761021300192
78312040 78312050 Friedrich-List-Schule- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
Zwischensumme Teilbudgetierung
Teilbudget mit
Budgetübertrag
7.600,00
46.000,00
11.500,00
224.700,00
Schulen - Einrichtung / Bau
2110-610 761021100090
78312010 Kleinmaßnahmen Mittagstisch
43.000,00 offene Aufträge
211001-610 761021100190
78312050 Kleinmaßnahmen Grundschulen
75.700,00 offene Aufträge
211004-610 761021100490
78312060 Kleinmaßnahmen Realschulen, Sportgeräte
211006-610 7.21100617
78710072 Schulzentrum Wiblingen Sanierung
778.000,00 Maßnahme im Bau
211006-610 7.21100619
78710072 Kepler-Humboldt-Gymnasium, ererg. Sanierung
172.000,00 Maßnahme im Bau
2130-610
7.21300005
78710072 Sanierung Schulzentrum Kuhberg
200.000,00 Rechtsstreitigkeiten
2130-610
7.21300008
78710072 Robert-Bosch-Schule, Sanierung E-Labore
89.000,00 Fortsetzung der Maßnahme
2130-610
7.21300010
78312040 Lernfabrik Industrie 4.0
49.900,00 Schlussabrechnung in 2022
2130-610
7.21300012
78710072 Sanierung Schulzentrum Kuhberg, Sanierung Außenanlage
215.000,00 Maßnahme in Bau
2130-610
7.21300014
78710072 Friedrich-von-Steinbeis-Schule, Austausch Lackierkabine
369.000,00 Maßnahme in Bau
2130-610
7.21300015
78710010 Interiumsunterbringung Containerklassen
516.000,00 Fortsetzung der Maßnahme
2520-610
761025200090
78312040 Kleinmaßnahmen Nabi, Maschinen, Werkzeuge
6.000,00 offene Aufträge
13.800,00 Fortsetzung der Maßnahme
Zwischensumme Schulen - Einrichtung / Bau
2.527.400,00
Zwischensumme Schulen
2.752.100,00
136
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2021, die in das Jahr 2022 übertragen werden
Profit
Center
Projekt / Auftrag Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2022 in €
Bemerkung
Sport
4210-610
76104210090
78180000 Kleinmaßnahmen Förderung des Sports
4241-610
761042410390
78312040 Kleinmaßnahmen Donaustadion, Maschinen
4241-610
761042410390
78730072 Kleinmaßnahmen Donaustadion
2.000,00 ausstehende Zahlung
4241-610
7.42410010
78710072 Donaustadion San. Mehrkampfanlage
1.200,00 Schlusszahlung ausstehend
4241-611
761042410290
78710072 Kleinmaßnahmen Sporthallen, Sportplätze
4241-611
7.42410013
78710072 Dachsanierung MZH Eggingen
Zwischensumme Sport
3650-650
26.900,00 offener Auftrag
130.000,00 offene Aufträge
497.000,00 Fortsetzung der Maßnahme
857.100,00
Zwischensumme Abteilung Bildung und Sport
Kindertageseinrichtungen
3650-650 7.36500006
200.000,00 Mittel bereits bewilligt
78710072 KITA Unter den Apfelbäumen
3.615.600,00
315.000,00 Maßnahme im Bau
7.36500008
78710072 KITA Neunkirchenweg Erweiterung
10.000,00 Fortführung der Maßnahme
3650-650
7.36500017
78710010/
78180000 KITA Ausbauoffensive III
64.000,00 Fortführung der Maßnahme
3650-650
7.36500115
78180000 Umbau und Sanierung Am Roten Berg 34
3650-660
7.36500117
78180000 Ersatzneubau Kita Elisabethenstraße 37
243.700,00 Schlussabrechnung in 2022
3650-660
7.36500123
78180000 Erweiterung Kita Abt-Ulrich-Str. 2
156.200,00 Schlussabrechnung in 2022
3650-660
7650365000090
78730071 Kleinmaßnahmen städt. Kitas
Zwischensumme Kindertageseinrichtungen
Soziales
3110-670
7.31100101
78710072 Sanierung Kornhausplatz 4
25.200,00 Maßnahme im Bau
230.000,00 offene Aufträge
1.044.100,00
689.000,00 Maßnahme im Bau
311001-670 767031100190
78312010 Kleinmaßnahmen Soziale Hilfen
25.000,00 Maßnahme im Bau
314009-670 767031400990
7210010 Kleinmaßnahmen Bürgerzentren
25.000,00 Maßnahme im Bau
362004-670 767036200490
78180000 Einrichtung der Jugendarbeit - Investitionszuschüsse
17.850,00 Auszahlung erfolgt auf Anforderung
Zwischensumme Soziales
756.850,00
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
5.416.550,00
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Fachbereichsleitung
1110-700
770011100090
7210020 Soft-/Hardware für den Fachbereich StBU
Zwischensumme Fachbereichsleitung
48.800,00 offene Aufträge
48.800,00
Gebäudemanagement
1124-710
7.11240003
78710072 Pionierkaserne, energ. und techn. Ertüchtigung
145.000,00 Maßnahme im Bau
1124-710
7.11240005
78730071 Pionierkaserne, Neubau E-Ladepark
277.000,00 Maßnahme im Bau
1124-711
771111240090
78730072 Kleinmaßnahmen Gebäude
133.500,00 Rechtsstreit mit ausf. Firma
5230-710
7.52300005
78710072 Wilhelmsburg Sanierung Innenhof
5230-710
7.52300009
78710072 Wilhelmsburg Beleuchtung Innenhof
5230-710
7.52300011
78710072 Adlerbastei
5230-710
7.52300012
78710072 Fortsthaus Söflingen
5230-710
7.52300013
78710072 Wilhelmsburg weiterer Ausbau
5730-711
7.57300056
78730010 Neubau PV-Anlage Tiergarten
5730-711
7.57300058
78710010 PV-Anlage Pionierkaserne
Zwischensumme Gebäudemanagement
77.000,00 Rechtsstreit mit ausf. Firma
409.000,00 Fortführung der Maßnahme
10.300,00 ausstehende Zahlungen
200.000,00 Maßnahme noch nicht begonnen
80.000,00 Fortführung der Maßnahme
85.000,00 Maßnahme noch nicht begonnen
135.000,00 Fortführung der Maßnahme
1.551.800,00
Feuerwehr
1260-720
712609000
78312040 Feuerwehr Kraftfahrzeuge
1260-720
772012600090
78312010 Kleinmaßnahmen Feuerschutz
1280-720
772012800090
78312010 Kleinmaßnahmen Katastrophenschutz
1280-720
772012800090
78730020 Kleinmaßnahmen Katastrophenschutz
Zwischensumme Feuerwehr
650.000,00 offene Aufträge
20.700,00 offene Aufträge
8.300,00 Fortsetzung der Maßnahme
50.000,00 offene Aufträge
729.000,00
137
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2021, die in das Jahr 2022 übertragen werden
Profit
Center
Projekt / Auftrag Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2022 in €
Bemerkung
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
5110-740
7.51100004
78150000 Sanierung Weststadt II
685.500,00 Fortführung der Maßnahmen
5110-740
7.51100007
78150000 Sanierung Wengenviertel
388.800,00 Abrechnung mit Investor steht noch aus
5110-740
774051100090
78312040 Kleinmaßnahmen Stadtplanung
5110-740
774051100090
78180000 Kleinmaßnahmen Umwelt
Zwischensumme Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
12.600,00 offene Aufträge
281.200,00 Mittel bereits bewilligt
1.368.100,00
Verkehrsplanung, Straßenbau, Grünflächen, Vermessung
2530-750
7.25300004
78730072 Ertüchtigung Tiergarten
2530-750
775025300090
78720020 Kleinmaßnahmen Tiergarten
5410-750
7.54100010
78720020 Abbruch Beringer Brücke
244.300,00 Schlussabrechnung in 2022
5410-750
7.54100014
78720010 Anschluss A8, Verlängerung Eiselauer Weg
909.400,00 Schlussabrechnung in 2022
5410-750
7.54100035
78720020 Sanierung Verkehrswege Beim Türmle
178.000,00 Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
5410-750
7.54100064
78720020 Elektr. Südbahn, Umbau Bahnüberg. Einsingen
430.000,00 Abrechnung durch DB steht noch aus
5410-750
7.54100080
78720020 Knotenpunktumbau Schloßstr./Abteistraße
5410-750
7.54100087
78720020 Sanierung Haßlerstraße
186.500,00 Maßnahme im Bau
5410-750
7.54100091
78720020 Belagsanierung Harthauser Str./SP III
213.500,00 Abrechnung ausstehend
5410-750
7.54100092
78720020 Belagserneuerung L240/Illerkirchbergerstraße
5410-750
7.54100116
78720050 Beleuchtung Weg Kuhberghalle/Lindenhöhe
5410-750
7.54100120
78720020 Wibu-Empfangsbereich und Lichtkonzept
40.000,00 Fortführung der Maßnahmen
5410-751
7.541080XX.03
78720020 Erschließung Verkehrsgrün
43.000,00 ausstehende Rechnungen
5410-752
7.54108504
78720010 Fahrradverkehrswegeinfrastruktur
415.800,00 Maßnahme im Bau
5410-752
7.54108506
78720010 Radweg entlang Kienlesbergstraße
140.400,00 Maßnahme im Bau
5410-752
7.54108507
78720020 Vollsanierung Radweg Stuttgarter Straße
40.000,00 Schlussabrechnung in 2022
5470-750
7.54700002
78730010 Modernisierung Haltestellem
18.800,00 Fortführung der Maßnahmen
5540-750
7.55400001
78730010 Buswendeanlage Unterweiler
5540-750
7.55400001
78730010 Freiwillige Landschaftsentwicklung
Zwischensumme Verkehrsplanung und Straßenbau
250.000,00 Schlussabrechnung in 2022
48.300,00 offener Auftrag
40.000,00 offenen Aufträge
76.000,00 ausstehende Rechnungen
100.000,00 Maßnahme im Bau
245.000,00 Maßnahme im Bau
50.000,00 Fortführung der Maßnahmen
3.669.000,00
Friedhofs- und Bestattungswesen
5530-760
7.55300006
78710072 Sanierung Ortsteilfriedhöfe
5530-760
776055300090
78720020 Kleinmaßnahmen Bestattungswesen
5530-760
776055300090
78312010 Kleinmaßnahmen Bestattungswesen, Betriebseinrichtung
5530-761
7.55300007
78730072 Krematorium
Zwischensumme Friedhofs- und Bestattungswesen
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
100.000,00 Maßnahme in Bau
13.700,00 offene Aufträge
8.600,00 offene Aufträge
174.000,00 Maßnahme in Bau
296.300,00
7.663.000,00
Bereich Allgemeine Finanzwirtschaft
6120-900
7.51200001.61.22 78883000 Gesellschafterdarlehen
10.800.000,00
Summe Bereich Allgemeine Finanzwirtschaft
10.800.000,00
Summe Auszahlungen
28.192.350,00
Gesamtsumme Finanzhaushalt
27.607.550,00
138
Anlage
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142
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Anlage
Verpflichtungsermächtigungen 2021
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Haushaltplan
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VE
Gesamtsumme VE
2021
2021
2021
€
€
eingegangene
Verpflichtungen
Belastung des Haushaltsjahres
Produktgruppe
Projekt
1120-131
7.11200003
Zukunftsoffensive Ulm 2030
1112-240
7.11120009
DR Strat. Weiterentw IT-Infrastruktur
1133-160
7.11330001.01
Grunderwerb
22110-610
7.21100002
Digitalisierung an Schulen
2521-531
7.25210001
Albert-Einstein-Ausstellung
2610-540
7.26100003
500.000
211001-610
7.21100114
Theater Ulm, Neubau Werkstatt und
Proberäume
Neubau GS Eichenplatz mit Kita
500.000
211003-610
7.21100310
A.-Stifter Schule, Neubau
1.000.000
211006-610
7.21100614
1.000.000
2120-610
7.21200302
2130-610
7.21300009
4210-610
7.42100005
Anna Essinger Schulzentrum,
Erweiterung
Erweiterung Mensa Astrid-LindgrenSchule
Sanierung Friedrich-List-Schule
Hauptgebäude
Neubau Tennisheim SSV Ulm
300.000
300.000
300.000
300.000
4210-610
7.42100006
Neubau Jahnsportpark
6.900.000
6.900.000
6.900.000
5.000.000
900.000
4210-610
761042100090
700.000
700.000
0
3650-650
7.36500007
Kleinmaßnahmen Förderung des
Sports
Kita Brandenburgweg Neubau
1.688.000
1.688.000
1.000.000
688.000
3650-650
7.36500012
KITA Ausbauoffensive II
500.000
500.000
0
1124-710
7.11240003
Pionierkaserne
500.000
1.613.000
2.113.000
2.113.000
1260-720
7.12609000
Feuerwehr Kraftfahrzeuge
500.000
-95.000
405.000
0
5410-750
7.54100009
Erneuerung von Signalanlagen
110.000
-30.000
80.000
80.000
5410-750
7.54100039
Citybahnhof
2.500.000
-487.000
2.013.000
0
5410-750
7.54100049
Sanierungskonzept Ing. Bauwerke
1.000.000
-1.000.000
0
0
5410-750
7.54100059
800.000
3.350.000
4.150.000
4.150.000
1.150.000
5410-750
7.54100085
Wallstraßenbrücke -Blaubeurer-TorBrücke
Ersatzneubau Gänstorbrücke
0
800.000
800.000
800.000
800.000
5410-750
7.54100089
Umgestaltung Weinbergweg
750.000
-750.000
0
0
5410-750
7.54100093
Neugestaltung Keplerstraße
5410-750
7.54100101
Brücke Jägerstraße
5410-750
7.54100114
5410-750
7.54100115
5410-750
Vorhaben
€
500.000
-500.000
2021
€
0
2022
2023
2024
€
€
€
0
0
680.000
680.000
178.929
178.929
1.000.000
246.300
1.246.300
1.246.300
1.246.300
0
200.000
200.000
200.000
200.000
200.000
62.363
262.363
827.000
1.327.000
262.363
1.327.000
1.000.000
-180.000
320.000
266.000
266.000
-688.000
312.000
293.000
293.000
-827.000
173.000
0
0
500.000
995.000
1.495.000
1.495.000
800.000
1.000.000
-995.000
5.000
0
1.000.000
688.000
262.363
995.000
1.645.000
1.645.000
1.645.000
1.735.000
2.985.000
2.985.000
2.185.000
Karlstraße, Neugestaltung
800.000
-800.000
0
0
Erneuerung Wegweisung/
Verkehrszeichenbrücken
Verkehrsrechner
500.000
-500.000
0
0
7.54100117
250.000
-250.000
0
0
5410-750
7.54100202
Erneuerung Straßenbeleuchtung
800.000
800.000
5410-750
7.54108506
Radweg entlang Kienlesbergstraße
0
0
5410-751
7.54108999.01
Erschließung - öffentliches Grün
5410-751
7.54108999.02
Erschließung - Straßenbau
5410-751
7.54108999.03
Verkehrsgrün - Erschließung
5470-750
7.54700002
Modernisierung von Haltestellen
5510-750
7.55100017
5510-750
7.55100901
Entwicklung Grünzug Fort Unterer
Eselsberg
Sanierung Spielplätze
5510-750
7.55200007
Renaturierung Fischbach
5540-750
7.55400001
Freiwillige Landschaftsentwicklung
6120-750
7.61200001
Gesellschafterdarlehen (61.22)
Summe
-3.500.000
100.000
-10.000
90.000
70.000
70.000
215.000
5.740.000
5.740.000
2.715.000
80.000
10.000
90.000
90.000
90.000
200.000
700.000
900.000
900.000
900.000
600.000
-600.000
0
0
150.000
-100.000
50.000
50.000
137.000
137.000
0
0
20.000
-20.000
0
-1.921.663
578.337
0
38.685.000
0
38.685.000
33.579.592
273.000
500.000
2.500.000
800.000
800.000
5.525.000
2.500.000
1.000.000
80.000
650.000
800.000
695.000
1.840.000
1.250.000
3.500.000
327.000
2.500.000
525.000
6.410.000
4.298.000
50.000
22.871.592
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Anlage
12.024.180,73
488.693.379,87
830.799.976,68
7.736.187,86
23.826.788,93
52.635.545,34
3. Privatrechtliche
Forderungen
Summe aller Forderungen
* entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres (hier: 31.12.2020)
2. Forderungen
aus Transferleistungen
1. Öffentlich-rechtliche
Forderungen
330.082.416,08
EUR
3
EUR
2
21.072.568,55
1
Art der Forderungen
Zugänge
im
Haushaltsjahr
Gesamtbetrag am 01.01.
des Haushaltsjahres *
-836.677.024,02
-490.618.808,79
-12.271.492,12
-333.786.723,11
EUR
4
Abgänge
im
Haushaltsjahr
0,00
0,00
0,00
0,00
EUR
5
Zuschreibungen
im Haushaltsjahr
0,00
0,00
0,00
0,00
EUR
6
Abschreibungen
im Haushaltsjahr
Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO - Jahr 2021
46.758.498,00
21.901.360,01
7.488.876,47
7
17.368.261,52
EUR
Gesamtbetrag am 31.12.
des Haushaltsjahres
Anlage
145
Anlage
Schuldenübersicht - Jahr 2021 - in €
Art der Schulden (Gliederung richtet sich nach der
Bilanz, Passivposten 4.1, 4.2 und 4.3 (Anleihen,
Kreditaufnahmen inklusive Kassenkredite und
kreditähnliche Rechtsgeschäfte)
Gesamtbetrag am
01.01. des
Haushaltsjahres *
1
1
Geldschulden
1.1
1.2
1.2.1
Gesamtbetrag zum 31.12. des
Haushaltsjahres
2
3
Mehr (+)
weniger (-) *****
davon mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1
Jahr **
über 1 bis
5 Jahre ***
4
5
mehr als 5
Jahre ****
6
7
102.094.190,91
91.852.733,79
6.855.263,57
30.244.239,01
57.036.888,86
-10.241.457,12
Anleihen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Invesitionen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Bund
20.019,19
19.505,09
516,68
2.622,46
16.365,95
-514,10
1.2.2
Land
30.051,67
29.280,65
774,89
3.933,00
24.572,76
-771,02
1.2.3
Gemeinden und Gemeindeverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.2.4
Zweckverbände und dergleichen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.2.5
Kreditinstitute
101.944.120,05
91.703.948,05
6.853.972,00
30.137.683,55
54.712.292,50
-10.240.172,00
1.2.6
sonstiger öffentlicher Bereich
100.000,00
100.000,00
0,00
100.000,00
0,00
0,00
1.3
Kassenkredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.4
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
2.364.503,96
2.283.657,65
0,00
0,00
2.283.657,65
-80.846,31
1.
Gesamtschulden Kernhaushalt
104.458.694,87
94.136.391,44
6.855.263,57
30.244.239,01
57.036.888,86
-10.322.303,43
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
97.758.622
106.648.683
0,00
0,00
0,00
8.890.061
nachrichtlich:
Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung
2.1
Anleihen
2.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2.3.
Kassenkredite
0
0
0,00
0,00
0,00
0
2.4.
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
0
0
0,00
0,00
0,00
0
2.
Gesamtschulden des Sondervermögens mit
Sonderrechnung
202.217.317,15
200.785.074,44
6.855.263,57
30.244.239,01
57.036.888,86
-1.432.242,71
1) Darin sind rd. 14,1 Mio. € trägereigene Darlehen, die die Stadt an die EBU gewährt hat, enthalten
Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 1)
3.1.
Anleihen
3.2.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
3.3.
Kassenkredite
3.4.
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
Summe 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4
abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und
Sondervermögen mit Sonderrechnung
3.
Konsolidierte Gesamtschulden
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0,00
0,00
0,00
0,00
202.217.317
200.785.074
0,00
0,00
0,00
-1.432.243
0,00
0
0,00
0,00
0,00
0,00
2.364.503,96
2.283.658
0,00
0,00
0,00
-80.846
204.581.821
203.068.732
0,00
0,00
0,00
-1.513.089
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
204.581.821,11
203.068.732,09
0,00
0,00
0,00
-1.513.089,02
* entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres
** Tilgung der Restschuld im 1. Folgejahr
*** Tilgung der Restschuld im 2.bis 5. Folgejahr
**** Tilgung der Restschuld ab dem 6. Folgejahr
***** Spalte 3 minus Spalte 2
Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden
146
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169
Anlage
Budgetabschlüsse 2021
Aufgrund des neuen geänderten Haushaltsplanverfahrens zum Haushaltsplan 2020 wurde erstmals
im Jahresabschluss 2020 eine neue Herangehensweise zur Budgetabrechnung erarbeitet. Diese wurde
im Jahr 2021 weiter fortgeführt und weiterentwickelt. Es wurde im Jahr 2021 keine Bereinigungen in
den Budgets vorgenommen. Es wurde vielmehr eine tiefe Analyse der Budgets und Feststellungen von
erheblichen Abweichungen vorgenommen. In Ziffer A werden jeweils die Budgetzuschüsse ohne
Bereinigungen dargestellt, die Analyse der Abweichungen in den Fach-/Bereichsbudgets ist in Ziffer B
ersichtlich. Unter Ziffer C werden der noch vorhandene Budgetübertrag aus Vorjahren sowie der
Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020 und die neue Managementprämie 2021 dargestellt. Siehe
hierzu auch Rechenschaftsbericht Ziffer 2.4. e) des Rechenschaftsberichtes.
Plan
1.
Oberbürgermeister
Ergebnis
Veränderung
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einschl. Erm.-Übertrag VJ
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A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
8.378.900
12.195.200,94
3.816.300,94
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
9.663.900,00
10.274.919,77
19.938.819,77
9.611.812,47
10.552.398,64
20.164.211,11
-52.087,53
277.478,87
225.391,34
Budgetzuschuss
11.559.919,77
7.969.010,17
-3.590.909,60
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Überschuss Digitale Agende
Überschuss Zentralstelle
Überschuss Ortsverwaltungen
Überschuss Grundstücksverwaltung
Überschuss Gebäudebewirtschaftung
Überschuss Wirtschaftsförderung
Minderaufwand Personal
Genussrechtsverzinsung
166.244
149.111
588.676
1.221.490
208.850
408.163
189.718
655.482
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2020
./. Verwendung 2021
Rest Budgetübertrag aus 2020
67.400
-500
Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020
./. Verwendung 2021
Rest Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020
36.650
0
Managementprämie 2021
Budgetübertrag nach 2021 gesamt
170
66.900
36.600
21.300
124.800
Anlage
Plan
2.
Zentrale Steuerung und Dienste
Ergebnis
Veränderung
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einschl. Erm.-Übertrag VJ
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A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
2.929.500,00
2.621.083,63
-308.416,37
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
16.343.500,00
12.438.827,14
28.782.327,14
15.691.212,45
10.811.817,77
26.503.030,22
-652.287,55
-1.627.009,37
-2.279.296,92
Budgetzuschuss
25.852.827,14
23.881.946,59
-1.970.880,55
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Minderbedarf Zentraler Verwaltungsbedarf - Anteil ZSD
Minderaufwand Beteiligungen, Beratungsleistungen
Mehrerträge Personalkostenersätze ohne Vorabdotierung (PRC 1121-220+1121-221)
Mehrbedarf Krankenhäuser - Schadensfall
Mehrbedarf Beteiligungen (Donaubad und UNT)
Minderertrag Hausdruckerie Verkaufserlöse
-1.952.300
-390.400
-206.000
337.200
151.100
77.200
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2020
./. Verwendung 2021
Rest Budgetübertrag aus 2020
10.250
0
Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020
./. Verwendung 2021
Rest Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020
46.400
-6.661
Managementprämie 2021
Budgetübertrag nach 2022 gesamt
10.250
39.700
26.900
76.850
171
Anlage
Plan
4.
Bürgerdienste
Ergebnis
Veränderung
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einschl. Erm.-Übertrag VJ
-€-
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
13.150.400,00
13.191.203,63
40.803,63
13.074.400,00
4.447.755,36
17.522.155,36
12.346.995,31
4.501.815,60
16.848.810,91
-727.404,69
54.060,24
-673.344,45
4.371.755,36
3.657.607,28
-714.148,08
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Mehrerträge (u.a. Verwaltungsgebühren Standesamt u. Meldewesen, Neuer
Bußgeldkatalog)
Mindererträge (u.a. Zulassungs-, Führerscheinstelle, Benutz.geb. Veterinäramt)
Personal - Minderaufwand BD II (Umorganisation)
Minderaufwand Zuschüsse an SWU (Semesterticket)
Mehraufwendungen Gebäude (u.a. Personal, Reinigung, Energie)
-1.007.966,18
1.217.329,15
-294.000,00
-67.007,00
151.740,50
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2020
./. Verwendung 2021
Rest Budgetübertrag aus 2020
Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020
./. Verwendung 2021
Rest Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020
Managementpramie 2021
Budgetübertrag nach 2022 gesamt
172
266.300
-39.670
226.600
37.200
-6.150
31.000
21.600
279.200
Anlage
Plan
5.
Kultur (ohne Sonderbudgets)
Ergebnis
Veränderung
-€-
-€-
einschl. Erm.-Übertrag VJ
-€-
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
176.700,00
707.587,71
530.887,71
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
2.469.761,80
4.765.436,79
7.235.198,59
2.413.432,37
4.000.094,64
6.413.527,01
-56.329,43
-765.342,15
-821.671,58
Budgetzuschuss
7.058.498,59
5.705.939,30
-1.352.559,29
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Verschiebung Veranstaltungen Berblinger 2020
Wenigeraufwand Kulturförderung, coronabdingte Verschiebung ins Folgejahr
Verschiebung von Veranstaltungen zu 75 Jahre Gemeinderatswahl
-592.800,00
-386.500,00
-87.900,00
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2020
./. Verwendung 2021
Rest Budgetübertrag aus 2020
25.000
-5.000
Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020
./. Verwendung 2021
Rest Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020
79.200
-5.851
Managementprämie 2021
Budgetübertrag nach 2022 gesamt
20.000
73.300
45.900
139.200
173
Anlage
Plan
6.
Bildung und Soziales
Ergebnis
Veränderung
-€-
-€-
einschl. Erm.-Übertrag VJ
-€-
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
66.906.010,00
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
70.743.802,64
3.837.792,64
53.391.500,00
89.987.310,19
143.378.810,19
52.025.039,46
85.244.814,56
137.269.854,02
-1.366.460,54
-4.742.495,63
-6.108.956,17
76.472.800,19
66.526.051,38
-9.946.748,81
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Minderaufwand bei den Schwerpunktthemen
Minderaufwand Konktraktmittel
Minderaufwand Nebenkosten GM
Minderaufwendungen innerh. Budget
Minderaufwand Personalbudget
Sonstiges
-6.850.553,54
-138.298,00
-758.801,28
-859.116,09
-1.366.460,54
26.481,06
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2020
./. Verwendung 2021
Rest Budgetübertrag aus 2020
54.000
-18.400
Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020
./. Verwendung 2021
Rest Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020
128.700
-7.415
35.600
121.200
Managementprämie 2021
74.600
Budgetübertrag nach 2022 gesamt
231.400
D. vorabdotierter Bereich 1)
Kontrakt zur Steuerung der Transferaufwendungen
der Sozial- und Jugendhilfehilfe ab 2018 bis 2022
. /. Verwendung 2021 durch Kontrakte
300.000
161.702
1) Zum 01.01.2018 wurde ein neuer Kontrakt zur Steuerung der Transferaufwendungen der Sozial- und
Jugendhilfe geschlossen. Für diesen Kontrakt wird jährlich ein Budget von 300 T€ für Innovations- und
Präventionsprojekte im Haushaltsplan veranschlagt, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung und
Weiterentwicklung der Qualität im sozialräumlichen Arbeiten, sowie dem möglichst effizienten
Ressourceneinsatz.
2) Der Kontrakt zur Steuerung der Transferaufwendungen der Sozial- und Jugendhilfe sieht keinen
Budgetübertrag vor.
174
Anlage
Plan
7.
Stadtentw., Bau und Umwelt
-€-
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
67.183.351,00
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
Ergebnis
Veränderung
-€-
-€-
einschl. Erm.-Übertrag VJ
67.571.490,05
388.139,05
40.826.600,00
74.098.433,13
114.925.033,13
41.605.801,81
69.634.286,77
111.240.088,58
779.201,81
-4.464.146,36
-3.684.944,55
47.741.682,13
43.668.598,53
-4.073.083,60
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
1.485.000
-1.172.500
833.000
Schwerpunktthema Infrastruktur: Erhöhter AFM Bedarf von GM
Abbau des EMÜ-Bestands
Mehraufwand Personal
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2020
./. Verwendung 2021
Rest Budgetübertrag aus 2020
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020
./. Verwendung 2021
Rest Corona-Sonderbudgetübertrag aus 2020
Managementprämie 2021
Budgetübertrag nach 2022 gesamt
240.300
-27.713
212.500
171.850
-124.060
47.700
99.700
359.900
175
Anlage C
Abschlüsse der kulturellen Sonderbudgets
1. Museum PRC 2520-520
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
262.600
Ergebnis
€
511.771
249.171
Aufwendungen
- Personalwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
1.748.748
1.666.221
3.414.969
1.777.718
1.706.326
3.484.044
28.970
40.105
69.075
Budgetzuschuss
3.152.369
2.972.273
-180.096
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Mehrerträge Spenden / Zuweisungen wurden für Mehraufwendungen verwendet.
Mehrertrag Zuweisungen vom Bund wg. Corona
Einsparungen bei Nebenkosten GM
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetergebnis 2021
176
Veränderung
€
positiv
Budgetdefizit aus 2020
Abbau von 1/5 des Altdefizits aus dem RE 2017
(613 T€) pro Jahr bei einem positiven Budgetergebnis
-245.200
Budgetdefizit Übertrag nach 2022
-122.600
122.600
-25.700
-129.000
Anlage C
2. Musikschule PRC 2630-550
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
1.868.400
Ergebnis
€
Veränderung
€
1.829.566
-38.834
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
3.104.060
496.031
3.600.091
2.988.361
467.309
3.455.669
-115.699
-28.722
-144.422
Budgetzuschuss
1.731.691
1.626.103
-105.588
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Mehrerträge Zuweisungen
Wenigererträge Benutzungsgebühren
Wenigeraufwand Personal
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung in 2020
./. Verwendung in 2021
Rest Budgetübertrag aus 2019
-103.800
116.100
-115.700
597.000
-25.000
-10.200
561.800
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020 und Managementprämie 2021
Der Gesamtbetrag für den Fachbereich KU ist bei der Fachbereichsleitung veranschlagt.
177
Anlage C
3. Theater PRC 2610-540
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
9.044.400
Ergebnis
€
Veränderung
€
7.338.755
-1.705.645
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwendungen
Gesamtaufwendungen
16.548.069
2.595.483
19.143.552
12.674.362
2.425.710
15.100.072
-3.873.707
-169.773
-4.043.480
Budgetzuschuss
10.099.152
7.761.318
-2.337.834
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Wenigererträge Benutzungsgebühren
Wenigerzuweisungen Land
Mehrertrag Kurzarbeitergeld
Mehrertrag Spenden
Personalwenigeraufwand (Kurzarbeit)
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung in 2020
./. Verwendung in 2021
Rest Budgetübertrag aus 2019
2.182.600
954.700
-1.017.700
-252.000
-3.873.700
232.000
0
0
232.000
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020 und Managementprämie 2021
Der Gesamtbetrag für den Fachbereich KU ist bei der Fachbereichsleitung veranschlagt.
178
Anlage C
4. Stadtbibliothek PRC 2720-560
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
361.800
Ergebnis
€
Veränderung
€
361.992
192
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
2.654.240
1.412.825
4.067.065
2.534.134
1.325.575
3.859.709
-120.106
-87.250
-207.355
Zuschuss
3.705.265
3.497.718
-207.547
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Wenigererträge Benutzungsgebühren
Personalminderbedarf
Minderaufwand Sachaufwand
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung in 2020
./. Verwendung in 2021
54.700
-120.100
-107.000
33.000
-28.400
-4.600
0
Rest Budgetübertrag aus 2019
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020 und Managementprämie 2021
Der Gesamtbetrag für den Fachbereich KU ist bei der Fachbereichsleitung veranschlagt.
5. Stadthaus PRC 2810-570
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
445.000
Ergebnis
€
Veränderung
€
434.119
-10.881
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
975.460
604.638
1.580.098
944.804
601.300
1.546.104
-30.656
-3.338
-33.994
Budgetzuschuss
1.135.098
1.111.985
-23.113
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Wenigererträge aus Saalvermietung etc.
Personalminderaufwand
Minderaufwand Nebenkosten Gebäude
Mehraufwand Sachkosten
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
20.800
-30.700
-21.100
12.400
0
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020 und Managementprämie 2021
Der Gesamtbetrag für den Fachbereich KU ist bei der Fachbereichsleitung veranschlagt.
179
Anlage C
Teilbudget Schulen
Im Schulbudget sind nachfolgende Aufwandsarten enthalten, die direkt der Budgetverantwortung der
einzelnen Schulen unterliegen. Der Haushalt 2021 weist folgendes Ergebnis auf:
Plan
€
Ergebnishaushalt
Unterh. Maschinen, Geräte dezentral
Bes. Verwaltungs-/Betriebsaufwend.
Lehr- und Unterrichtsmittel
Päd. Test- und Diagnosemittel
Lernmittel
Druck-/Kopierkosten
Büromaterial dezentral
Telefon/Fax/Handy (Grundgeb./lfd.Kosten)
Summe
Finanzhaushalt
Maschinen, Werkzeuge > 1000 EUR
Lehrmittel > 1000 EUR
Sportgerätebeschaffung
Summe
Gesamtsumme
Ergebnis
€
Abweichung
€
636.270
198.070
970.600
0
1.533.700
0
0
88.300
3.426.940
404.443,64
311.706,94
1.038.729,82
215,79
1.475.044,49
196.917,21
1.136,25
21.732,03
3.449.926
-231.826
113.637
68.130
216
-58.656
196.917
1.136
-66.568
22.986
204.100
521.900
13.000
739.000
284.972
349.614
0,00
634.586
80.872
-172.286
-13.000
-104.414
4.165.940
4.084.512
-81.428
Ermittlung Budgetübertrag:
180
Budgetüberschuss 2021
Budgetübertrag aus 2020
Nicht übertragene Ansätze
Zusätzliche Deckungsmittel
81.400
1.532.000
248.162
55.135
Budgetübertrag nach 2022 (gerundet)
1.420.372
Anlage
Entwicklung wesentlicher "Sparbücher"
Allgemeines "Sparbuch"
gebunden für
- Ermächtigungsüberträge
- Rückstellungen
- LBBW-Verbindlichkeit
31.12.2019 31.12.2020
Mio. €
Mio. €
99,5
122,2
Ergebnis 2021
Zugang
Abgang
31.12.2021
Mio. €
Mio. €
Mio. €
48,7
23,8
147,1
Verkehrsentwicklung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sanierungs- und
Modernisierungsfonds
15,8
27,5
20,0
3,0
44,5
Zukunftsoffensive Ulm 2030
12,8
10,8
0,0
1,8
9,0
128,1
160,5
68,7
28,6
200,6
Summe
181
Anlage
Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2021 (§ 53 Abs. 2, Nr. 5 GemHVO)
Finanzrechnung
Nr.
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
1
Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn
2
+/-
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO)
3
+/-
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO)
4
+/-
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO)
5
+/-
Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen
(§ 50 Nr. 39 GemHVO)
6
=
7a
+ Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende
7b
+ Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere
7c
+
8a
- Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende
8b
-
9
= liquide Eigenmittel zum Jahresende
10
- übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO)
11
+
nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren)
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
12
+
übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und
ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO)
13
= bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende
14
- davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden
15
-
16
= bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel
17
1)
2)
Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende
(§ 50 Nr. 42 GemHVO)
Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen und Sondervermögen
Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen und Sondervermögen
1)
für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 2)
nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO)
3)
2020
2021
EUR
EUR
1
2
2.290.308
1.161.760
84.775.557
92.752.918
-49.100.044
-44.281.148
11.823.537
-3.791.457
-48.627.598
-37.940.900
1.161.760
7.901.172
167.750.622
195.750.621
153
153
17.490.000
11.040.000
0
0
0
0
186.402.535
214.691.946
38.924.500
38.667.100
33.400.000
39.313.300
2.741.700
584.800
183.619.735
215.922.946
12.536.225
12.597.397
123.609.461
164.162.094
47.474.049
39.163.455
8.932.000
9.370.000
Geldvermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen der Hospitalstiftung und der Stadt (vergleiche Bilanzposition A 1.3.5 und A
1.3.8) sowie Geldvermögen der Hospitalstiftung
Insbesondere Allgemeines Sparbuch ohne Ermächtigungsüberträge für Auszahlungen (siehe Z. 10), Sparbuch Sanierungs- und
Modernisierungsfonds (44,5 Mio. €), Sparbuch Zukunftsoffensive Ulm - 2030 (9,1 Mio. €), Kunst am Bau (117 T€) und
Stellplatzablösebeträge für Parkbauten (2,0 Mio. €)
3)
2 v.H. des Durchschnitts der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre
182
Anlage
Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Kennzahl
1
1)
Einheit
2
Ergebnis
2019
3
Ergebnis
2020
4
Ergebnis
2021
5
Planung
2022
6
Planung
2023
7
Planung
2024
8
-7.627.215
-6.168.700
-3.363.700
ERTRAGSLAGE
1 ordentliches Ergebnis
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
Aufwandsdeckungsgrad
€
39.384.326
€/EW
37.526.841
28.999.807
313
296
229
-60
-48
-26
%
107,33%
106,84%
104,98%
98,59%
98,87%
99,41%
€
266.574.884
299.870.046
2.117
2.369
2.331
2.197
2.249
2.321
%
49,62%
54,66%
50,67%
51,61%
52,66%
51,87%
€
227.190.559
262.343.205
1.804
2.072
2.101
2.257
2.298
2.347
%
42,29%
47,82%
45,69%
53,02%
53,79%
52,45%
€
14.019.846
15.496.812
7.178.238
0
0
0
€
53.404.172
53.023.653
36.178.045
-7.627.215
-6.168.700
-3.363.700
74.197.878
84.775.557
92.752.918
-6.217.515
8.569.000
35.639.000
589
670
733
-49
67
277
€
7.241.417
6.621.463
7.082.657
8.500.000
9.000.000
9.500.000
€
66.956.461
78.154.094
85.670.260
-14.717.515
-431.000
26.139.000
532
617
677
-115
-3
203
€
8.466.384
8.931.613
9.369.656
9.697.245
10.067.317
10.328.939
€
143.951.455
186.402.535
214.691.947
92.059.194
55.877.294
53.979.994
€
1.340.717.745
1.393.359.656
1.425.202.367
€
944.263.026
943.895.185
939.535.382
%
77,89%
77,27%
76,17%
%
22,11%
22,73%
23,83%
%
107,24%
110,00%
110,81%
€
101.123.045
104.458.695
94.136.391
803
825
744
-4.782.417
3.378.537
10.241.457
15.000.000
33.000.000
35.500.000
1.1 Steuerkraft - netto -
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
Anteil an ordentlichen Aufwendungen
€/EW
294.835.971 280.090.000 287.920.000 298.200.000
1.2 Betriebsergebnis - netto -
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
Anteil an ordentlichen Aufwendungen
€/EW
265.836.165 287.717.215 294.088.700 301.563.700
2. Sonderergebnis
absoluter Betrag
3. Gesamtergebnis
absoluter Betrag
FINANZLAGE
4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
€
€/EW
5. Mindestzahlungsmittelüberschuss
absoluter Betrag
6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
€/EW
7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO)
absoluter Betrag
8. liquide Eigenmittel zum Jahresende
absoluter Betrag
KAPITALLAGE
9. Eigenkapital
absoluter Betrag
9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO)
absoluter Betrag
9.2 Eigenkapitalquote
Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme
9.3 Fremdkapitalquote
Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme
10. Anlagendeckung
Goldene Bilanzregel
Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen
11. Verschuldung
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
€/EW
11.1 Nettoneuverschuldung
absoluter Betrag
€
183
184