Jahresabschluss 2020
- Anlage 1 zu GD 940/21 -
Jahresabschluss 2020
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Ulm wird gemäß § 95 b Abs. 1 S. 1 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 581,
ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Dezember 2020 (GBl. 2020, S. 1095, 1098)
hiermit aufgestellt.
Inhalt
1. ÜBERSICHTEN ................................................................................................................................ 8
1.1 Ergebnisrechnung .....................................................................................................................
1.2 Finanzrechnung ........................................................................................................................ 9
1.3 Bilanz ..................................................................................................................................... 11
2. RECHENSCHAFTSBERICHT ............................................................................................................ 13
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Lage .............................................................................................. 13
2.2 Wirtschaftliche Lage der Stadt Ulm; Verlauf der Haushaltswirtschaft, wichtigste Ergebnisse des
Jahresabschlusses ...................................................................................................................... 13
2.3 Zusammenfassende Darstellung Ergebnis Jahresabschluss 2020 .............................................. 15
2.3.1 Ergebnisrechnung ................................................................................................................ 15
a) Auswirkungen der Corona-Pandemie .................................................................................... 16
b) Schwerpunktthemen und vorabdotierte Positionen 2020....................................................... 19
c) Entwicklung der Sparbücher .................................................................................................. 24
2.3.2 Finanzrechnung ................................................................................................................... 25
2.4 Erhebliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung 2020 im Vergleich zur Haushaltsplanung . 25
a) Ordentliche Erträge ............................................................................................................... 25
b) Ordentliche Aufwendungen .................................................................................................. 29
c) Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ....................................................................... 32
d) Kalkulatorische Zinsen ........................................................................................................... 32
e) Abschlüsse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets ................................................................ 32
2.5 Erhebliche Abweichungen in der Finanzrechnung im Vergleich zur Haushaltsplanung ............. 34
a) Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ................................................... 35
b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit .................................................................... 35
c) Ein- und Auszahlungen aus Krediten und inneren Darlehen ................................................... 38
d) Haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen ....................................................................... 39
2.6 Bilanz und Stiftungen ............................................................................................................. 40
2.6.1 Hospitalstiftung ................................................................................................................... 40
2.6.2 Rechtlich unselbstständige Stiftungen der Hospitalsitftung ................................................... 41
a) Albert und Berta Eberhardt-Stiftung ...................................................................................... 41
b) Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad-Stiftung ..................................................................... 43
2.6.3 Rechtlich unselbstständige Stiftungen der Stadt und Hofgut Altheim ................................... 45
2.6.4 Stiftung Kultur und Bildung ................................................................................................. 47
2.7 Ziele, Strategien und Ausblick ................................................................................................. 48
2.7.1 Fachliche Ziele und Kennzahlen ........................................................................................... 48
2.7.2 Ausblick ............................................................................................................................... 54
3. ERGEBNISRECHNUNG 2020 ......................................................................................................... 55
3.1 Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses ............................................................ 55
3.2 Gesamtergebnisrechnung ....................................................................................................... 55
3.3 Teilergebnisrechnungen .......................................................................................................... 57
4. FINANZRECHNUNG 2020 ............................................................................................................. 71
4.1 Teilfinanzrechnungen ............................................................................................................. 74
5. SCHLUSSBILANZ 2020 .................................................................................................................. 82
5.1 Bilanz ..................................................................................................................................... 82
5.2 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre ................................................................................ 84
6. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2020 ..................................................................................... 85
6.1 Grundsätzliches ...................................................................................................................... 85
6.2 Ausübung von Wahlrechten ................................................................................................... 85
6.3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ...................................................................................... 85
5
6.3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen ................................................... 85
6.3.2 Entwicklung der Rückstellungen ....................................................................................... 87
6.3.3 Sonderergebnis ................................................................................................................ 87
6.3.4 Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit .......................... 88
6.4 Erläuterungen zur Finanzrechnung .......................................................................................... 89
6.4.1 Ausübung von Wahlrechten ............................................................................................. 89
6.4.2 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Auszahlungen ..................................................... 89
6.4.3 Weitere Angaben zur Finanzrechnung .............................................................................. 89
6.5 Erläuterungen zur Schlussbilanz .............................................................................................. 90
6.5.1 Allgemeines ..................................................................................................................... 90
6.5.2 Gliederung der Schlussbilanz ............................................................................................ 91
6.5.3 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..................................................... 91
6.5.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .......................................... 93
a) Aktivierung von Eigenleistungen .................................................................................... 93
b) Buchungen gegen das Basiskapital ................................................................................. 93
6.5.5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen ....................................................................... 94
Aktivseite (A) ..................................................................................................................... 94
Vermögen (A. 1.) ............................................................................................................ 94
Immaterielle Vermögensgegenstände (A. 1.1) ............................................................. 94
Sachvermögen (A. 1.2) ............................................................................................... 95
Finanzvermögen (A. 1.3) ........................................................................................... 101
Abgrenzungsposten (A. 2.) ....................................................................................... 104
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A. 2.1) .......................................................... 104
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (A. 2.2) ......................................... 105
Passivseite (P) ................................................................................................................... 105
Eigenkapital (P 1.) ......................................................................................................... 105
Basiskapital (P 1.1) .................................................................................................... 105
Rücklagen (P 1.2) ...................................................................................................... 106
Sonderposten (P 2.) ...................................................................................................... 107
Rückstellungen (P 3.) .................................................................................................... 108
Verbindlichkeiten (P 4.) ................................................................................................. 112
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (P 5.) ................................................................. 113
6.5.6 Zusammenfassende Betrachtung .................................................................................... 114
7. ZUSAMMENGEFASSTE DARSTELLUNG der Pflichtangaben im Anhang gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO
...................................................................................................................................................... 115
Anlagen (S. ff)::
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Übersicht Ermächtigungsüberträge
Feststellung Jahresergebnis
Übersicht Erträge und Aufwendungen Ergebnisrechnung zu den verbindlich
vorgegebenen Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten
Anlage 4:
In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 5:
Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 6:
Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 7:
Schuldenübersicht
Anlage 8:
Übersicht über die Abweichungen Plan - Rechnungsergebnis über 60.000 €
Anlage 9:
Zuschussverzeichnis
Anlage 10: Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche
Anlage 10 a: Budgetergebnisse der Sonderbudgets
Anlage 11: Entwicklung der "Sparbücher"
Anlage 12: Entwicklung der Liquidität
Anlage 13: Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit
6
Die Stadt Ulm legt nun mit dem Jahresabschluss 2020 den zehnten Jahresabschluss nach den
Regelungen des NKHR vor.
Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses sind:
Æ Gesetz zur Reform des Gemeindewirtschaftsrechts vom 04.05.2009; Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 581, ber. S. 698), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Dezember 2020 (GBl. 2020, S. 1095, 1098),
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch
Verordnung vom 04. Februar 2021 (GBl. 2021, S. 192, 195) und Gemeindekassenverordnung
(GemKVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl.
2015, S. 1191, 1200).
Æ Verwaltungsvorschrift über den Produktrahmen für die Gliederung des Haushalts, den
Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und
Kontenrahmen) vom 24. Juli 2000 in der Fassung vom 30. August 2018 (GBl. 2018, S. 65).
Æ Grundsätze ordnungsgemäßer öffentlicher Buchführung.
Æ Des Weiteren wurden bei der Vermögensbewertung die Leitlinien zur Kommunalen
Kostenrechnung in Baden-Württemberg, der Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des
Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg (Leitfaden zur
Bilanzierung) sowie die Verlautbarungen der Gemeindeprüfungsanstalt zugrundegelegt.
Bestandteile des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss hat nach § 95 Abs. 1 GemO sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung und
- der Bilanz.
Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Dem Anhang sind nach § 95 Abs. 3 die Vermögensübersicht (§ 55 Abs. 1 GemHVO), die
Schuldenübersicht (§ 55 Abs. 2 GemHVO) und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu
übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
D. h. im Jahresabschluss werden die Ergebnis- und Finanzrechnung jeweils sowohl für die Gesamtstadt
als auch die einzelnen Teilbudgets dargestellt. Zusätzlich ist die Bilanz Bestandteil.
Zur Rechnungslegung 2020 wird für die Stadtverwaltung zudem eine differenzierte Auswertung der
Jahresergebnisse, bezogen auf die einzelnen Profitcenter (Aufbau analog zum Haushaltsplan), erstellt.
Diese ist aufgrund des Umfangs jedoch nicht Bestandteil dieses Dokuments.
Die Analyse und Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung des Jahres 2020 findet im
Rechenschaftsbericht (vgl. Ziff. 2) statt. Die Bilanz wird unter Ziff. 6.5 erläutert.
Da es sich um den zehnten Jahresabschluss nach den Regelungen des NKHR handelt, sind die Werte
von 2020 mit denen des Jahres 2019 vergleichbar. Eine Gegenüberstellung der einzelnen Werte nach
§ 47 Abs. 2 GemHVO ist somit möglich und wird in den nachfolgenden Darstellungen abgebildet.
7
1. ÜBERSICHTEN
1.1 Ergebnisrechnung
lfd.
Nr.
Gesamtergebnisrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Ergebnis
Ertrags- und Aufwandsarten
2019
2020
2020
EUR
EUR
EUR
1
2
3
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
EUR
4
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
277.928.200,60
242.245.000
287.296.372,19
45.051.372
2
+
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
177.417.959,21
177.687.700
203.476.982,60
25.789.283
3
+
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
8.339.025,29
8.285.800
9.423.156,61
1.137.357
4
+
Sonstige Transfererträge
6.205.614,07
6.717.000
4.911.930,20
-1.805.070
5
+
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
27.786.319,00
26.090.400
22.879.423,51
-3.210.976
6
+
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
30.521.480,37
26.519.400
27.424.544,49
905.144
7
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
11.116.400,73
10.119.900
12.625.895,25
2.505.995
8
+
Zinsen und ähnliche Erträge
1.749.346,61
1.262.100
1.936.008,94
673.909
9
+
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
1.414.300,00
1.667.000
1.715.600,00
48.600
10
+
Sonstige ordentliche Erträge
34.111.611,50
28.762.300
14.410.781,46
-14.351.519
11
=
Ordentliche Erträge
12
-
Personalaufwendungen
576.590.257,38
529.356.600
586.100.695,25
56.744.095
-144.816.855,65
-153.195.650
-151.229.279,27
1.966.371
13
-
Versorgungsaufwendungen
-52.522,11
-50.000
-57.490,31
-7.490
14
-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-86.014.555,54
-87.718.050
-89.267.674,15
-1.549.624
15
16
-
Abschreibungen
-45.920.649,24
-47.804.700
-47.402.130,19
402.570
-
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-2.474.270,06
-2.600.000
-1.610.507,73
989.492
17
-
Transferaufwendungen
-222.421.993,91
-192.001.950
-222.972.389,43
-30.970.439
18
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-35.505.084,81
-37.923.850
-36.034.383,29
1.889.467
19
=
Ordentliche Aufwendungen
-537.205.931,32
-521.294.200
-548.573.854,37
-27.279.654
20
=
Ordentliches Ergebnis
39.384.326,06
8.062.400
37.526.840,88
29.464.441
21
+
Außerordentliche Erträge
15.650.418,29
0
16.798.969,18
16.798.969
22
-
Außerordentliche Aufwendungen
-1.630.572,25
0
-1.302.157,23
-1.302.157
23
=
Sonderergebnis
14.019.846,04
0
15.496.811,95
15.496.812
24
=
Gesamtergebnis
53.404.172,10
8.062.400
53.023.652,83
44.961.253
nachrichtlich: Behandlung von Überschüssen
und Fehlbeträgen
26
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses
-39.384.326,06
-8.062.400
-37.526.840,88
-29.464.441
30
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des Sonderergebnisses
-14.019.846,04
0
-15.496.811,95
-15.496.812
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2020" (Spalte 2) wird der Planwert 2020 dargestellt. Beim Vergleich
Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu beachten, dass die aus 2019 übertragenen Ermächtigungen die zur
Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz jedoch nicht einbezogen
werden. Ebenso sind bei dieser Betrachtung die unterjährig zur Verfügung gestellten Mittel nicht
berücksichtigt.
8
1.2 Finanzrechnung
lfd.
Nr.
Gesamtfinanzrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Ergebnis
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
2019
2020
2020
EUR
EUR
EUR
EUR
1
2
3
4
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
278.365.375,66
242.245.000
281.318.674,50
39.073.675
2
+
Zuweisungen und Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
175.777.382,14
177.687.700
202.203.278,68
24.515.579
3
+
Sonstige Transfereinzahlungen
5.344.926,55
6.717.000
4.039.232,38
-2.677.768
4
+
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
27.386.398,93
26.090.400
22.083.133,76
-4.007.266
5
+
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
29.239.600,31
26.519.400
26.207.328,05
-312.072
6
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
11.878.551,16
10.119.900
12.908.695,32
2.788.795
7
+
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
2.209.984,37
1.262.100
2.239.129,89
977.030
8
+
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen
17.713.126,13
13.762.300
14.011.659,35
249.359
9
=
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
547.915.345,25
504.403.800
565.011.131,93
60.607.332
10
-
Personalauszahlungen
-144.566.050,96
-153.195.650
-150.348.087,01
2.847.563
11
-
Versorgungsauszahlungen
-52.522,11
-50.000
-57.490,31
-7.490
12
-
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
-86.471.755,57
-87.718.050
-88.550.907,19
-832.857
13
-
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
14
-
Transferauszahlungen (ohne
Investitionszuschüsse)
15
-
16
-3.969.731,33
-2.600.000
-2.529.090,49
70.910
-203.309.052,46
-192.001.950
-201.492.273,42
-9.490.323
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen
-35.348.354,52
-37.923.850
-37.257.726,86
666.123
=
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-473.717.466,95
-473.489.500
-480.235.575,28
-6.746.075
17
=
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der
Ergebnisrechnung
74.197.878,30
30.914.300
84.775.556,65
53.861.257
18
+
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
4.722.821,01
9.558.800
6.932.281,48
-2.626.519
19
+
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
1.036.321,33
2.900.000
2.893.527,48
-6.473
20
+
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
22.713.577,47
19.007.000
22.889.286,84
3.882.287
22
+
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
4.779.114,74
6.010.200
4.088.428,31
-1.921.772
23
=
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
33.251.834,55
37.476.000
36.803.524,11
-672.476
24
-
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
-7.404.948,66
-16.063.000
-15.571.514,36
491.486
25
-
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-40.389.839,98
-66.477.100
-31.090.039,78
35.387.060
26
-
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
-5.834.097,98
-3.649.000
-4.680.357,60
-1.031.358
27
-
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
-24.366.563,34
-22.840.000
-22.440.000,00
400.000
28
-
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
-10.382.459,04
-12.544.800
-11.387.287,56
1.157.512
29
-
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
-1.395.084,40
-1.491.500
-734.368,78
757.131
30
=
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
-89.772.993,40
-123.065.400
-85.903.568,08
37.161.832
31
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
-56.521.158,85
-85.589.400
-49.100.043,97
36.489.356
32
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
17.676.719,45
-54.675.100
35.675.512,68
90.350.613
9
lfd.
Nr.
33
+
Gesamtfinanzrechnung
Ergebnis Vorjahr
Fortges. Ansatz
Ergebnis
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
2019
2020
2020
EUR
EUR
EUR
EUR
1
2
3
4
Einzahlungen aus der Aufnahme von
Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren
Vorgängen für Investitionen
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
8.274.000,00
18.000.000
39.995.000,00
21.995.000
7.459.000,00
17.000.000
26.000.000
9.000.000
815.000,00
1.000.000
13.995.000
12.995.000
-38.316.417,29
-8.000.000
-28.171.463,00
-20.171.463
- Tilgung von Krediten
-12.241.417,29
-7.000.000
-22.621.463,00
-15.621.463
- Auszahlung von
Kassenverstärkungsmitteln
-26.075.000,00
-1.000.000
-5.550.000
-4.550.000
davon:
- Aufnahme von Krediten
- Rückfluss von Kassenverstärkungsmitteln
34
-
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen
für Investitionen
davon:
35
=
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit
-30.042.417,29
10.000.000
11.823.537,00
1.823.537
36
=
Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum Ende
des Haushaltsjahres
-12.365.697,84
-44.675.100
47.499.049,68
92.174.150
37
+
Haushaltsunwirksame Einzahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlung
von ang. Kassenmitteln, Aufn. von
Kassenkrediten)
311.658.566,98
239.885.383,72
38
-
Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Anlegung von
Kassenmitteln, Rückzahlung von
Kassenkrediten)
-300.198.062,65
-288.512.981,62
39
=
Überschuss/Bedarf aus
haushaltsunwirksamen Einzahlungen
und Auszahlungen
11.460.504,33
-48.627.597,90
40
+
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
3.195.501,60
2.290.308,09
41
+/-
-905.193,51
-1.128.548,22
42
=
2.290.308,09
1.161.759,87
Veränderung des Bestands an
Zahlungsmitteln
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende
des Haushaltsjahres
Anmerkung:
Erläuterung zu den Spalten: vgl. Ziff. 1.1
10
1.3 Bilanz
Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2020
§ 52 GemHVO
AKTIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2020
31.12.2020
1.
Vermögen
1.692.656.144,03 1.756.325.685,33
1.1
1.2
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachvermögen
2.362.527,54
2.544.502,54
1.181.780.075,84 1.177.301.971,37
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.3
Infrastrukturvermögen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
213.686.003,51
220.684.030,90
895.152,65
22.084.813,88
1.725.185,58
22.001.823,71
453.976.114,11
439.173.811,93
236.506,64
18.352.995,74
0,00
18.435.071,79
329.301.404,37
326.130.859,11
1.814,82
630.799,91
2.898,27
628.590,45
895.154,17
1.725.185,58
229.164,64
0,00
1.814,82
2.898,27
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Vorräte
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
53.743.675,97
10.676.989,00
11.787.024,78
678.960,89
107.929.903,21
55.012.570,94
11.280.080,00
12.823.728,75
661.517,10
111.535.372,64
1.3
Finanzvermögen
508.513.540,65
576.479.211,42
1.3.1
1.3.2
Anteile an verbundenen Unternehmen
Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in
Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen
kommunalen Zusammenschlüssen
Ausleihungen
Wertpapiere und sonstige Einlagen
233.587.897,05
241.196.534,06
920.333,29
101.898.317,82
115.750.775,54
920.333,29
112.814.263,32
167.750.775,54
584.142,14
166.479,01
584.142,14
166.479,01
1.3.4
1.3.5
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.3.6
Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus
Transferleistungen
21.029.444,12
28.808.756,41
1.3.7
1.3.8
Privatrechtliche Forderungen
Liquide Mittel
33.036.464,74
2.290.308,09
23.826.788,93
1.161.759,87
664.705,74
102.026,21
606.589,01
107.898,37
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
2.
Abgrenzungsposten
28.681.748,67
46.941.394,59
2.1
2.2
Aktive Rechnungsabgrenzung
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse
4.696.209,67
23.985.539,00
4.787.568,59
42.153.826,00
96.667,00
6.161,00
135.569,00
5.252,00
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
Bilanzsumme
1.721.337.892,70 1.803.267.079,92
11
Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2020
§ 52 GemHVO
PASSIVSEITE
Angaben in Euro
1. Eigenkapital
1.1
1.2
Basiskapital
Rücklagen
1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
1.2.3 Zweckgebundene Rücklage (Stiftungskapital)
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung
01.01.2020
31.12.2020
1.340.717.744,60
1.393.359.655,91
944.263.025,90
396.454.718,70
943.895.184,65
449.464.471,26
282.243.437,53
109.958.634,89
4.252.646,28
319.770.278,41
125.455.446,84
4.238.746,01
2.250.333,29
2.002.400,29
2.231.032,78
2.007.713,23
2.
Sonderposten
188.827.862,47
190.379.883,60
2.1
2.2
2.3
Sonderposten für Investitionszuweisungen
Sonderposten für Investitionsbeiträge
Sonstige Sonderposten
131.164.186,84
15.485.873,07
42.177.802,56
129.959.337,34
16.011.436,50
44.409.109,76
228.743,00
221.401,00
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
3.
Rückstellungen
53.242.624,44
76.718.012,97
3.1
3.2
3.5
3.7
Lohn- und Gehaltsrückstellungen
Unterhaltsvorschussrückstellungen
Altlastenrückstellungen
Sonstige Rückstellungen (Wahlrückstellungen)
1.782.570,86
714.805,10
10.571.748,48
40.173.500,00
2.672.672,57
912.660,52
10.042.779,88
63.089.900,00
4.
Verbindlichkeiten
123.783.057,92
127.893.109,27
4.2
4.3
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
98.715.653,91
2.407.391,10
102.094.190,91
2.364.503,96
6.376.364,78
5.976.481,60
4.4
Verbindlichkeiten, die einer Kreditaufnahme
wirtschaftl. gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung
4.5
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
5.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
12
349,78
0,00
6.814.035,26
9.469.612,87
6.139.323,85
11.318.608,95
14.766.603,27
14.916.418,17
1.721.337.892,70
1.803.267.079,92
2. RECHENSCHAFTSBERICHT
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Lage
Die deutsche Volkswirtschaft durchlebte im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie eine
schwere Rezession, vergleichbar mit der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009. Laut
Statistischem Bundesamt ist das Bruttoinlandsprodukt nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Jahr
2020 um 5,0 % zurückgegangen.
Auf dem Arbeitsmarkt haben als Folge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zugenommen. Bundesweit stieg die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote
um 0,9 Prozentpunkte auf nunmehr 5,9 %. Auch in Baden-Württemberg verzeichnet die
Arbeitslosenquote einen Zuwachs auf 4,1 %, nach 3,2 % im Vorjahr. Nach wie vor weist BadenWürttemberg bundesweit nach Bayern die niedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland aus. Für den
Stadtkreis Ulm lag die Arbeitslosenquote im Jahresmittel bei 3,5 %, im Arbeitsagenturbezirk Ulm, der
neben dem Stadtkreis Ulm den Alb-Donau-Kreis und den Landkreis Biberach umfasst, lag sie bei 3,2
Prozentpunkten.
Die Steuereinnahmen von Bund, Länder und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) gingen im
Haushaltsjahr 2020 um 53,5 Mrd. € oder 7,3 % merklich zurück. Die Gesamteinnahmen beliefen sich
damit auf 682,3 Mrd. € gegenüber 735,9 Mrd. € im Haushaltsjahr 2019.
Für das Haushaltsjahr 2020 bezifferte der Städtetag Baden-Württemberg im November 2020 den Ausfall
der Steuereinnahmen für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg auf 2,2 Mrd. €. Davon
entfallen der Prognose nach allein 1,7 Mrd. € auf Mindererträge bei der Gewerbesteuer. Zur
Kompensation coronabedingter Ertragsrückgänge und Mehraufwendungen haben Bund und Land im Juli
2020 den kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt mit einem Volumen von rund 4,27 Mrd. €
aufgelegt.
Der Anstieg der Aufwendungen für soziale Leistungen ist bundesweit weiterhin ungebrochen und sorgt
für eine große finanzielle Belastung.
2.2 Wirtschaftliche Lage der Stadt Ulm; Verlauf der Haushaltswirtschaft,
wichtigste Ergebnisse des Jahresabschlusses
Insgesamt haben sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht in dem zunächst erwarteten
Ausmaß auf den städtischen Haushalt ausgewirkt. Die Stadt Ulm kann trotz allen Schwierigkeiten wieder
ein deutlich positives Jahresergebnis feststellen. Nicht zuletzt durch den kommunalen Stabilitäts- und
Zukunftspakt von Land und Bund konnten die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahr 2020
größtenteils aufgefangen werden. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ziffer 2.3.1.
Der Ergebnishaushalt schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von rd. 37,5 Mio. € ab
und liegt somit 29,5 Mio. € über dem Planansatz 2020. Das Ergebnis ist insbesondere auf Mehrerträge
bei der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerkompensationszahlung (+ 48,9 Mio. €) und bei den
Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen (+ 25,8 Mio. €) zurückzuführen.
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorab
zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Abweichungen, die sich aufgrund der Jahresabschlussarbeiten ergeben, wird - soweit sie in der
Zuständigkeit des Hauptausschusses oder des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im Rahmen der
Einbringung des Jahresabschlusses eingeholt.
13
Æ Auflösung und Bildung von Rückstellungen
Die Rückstellung für FAG-Belastungen wurde 2020 planmäßig in Höhe von 15 Mio. € aufgelöst.
Aufgrund hoher Gewerbesteuermehrerträge und Gewerbesteuerkompensationzahlungen von rd. 48,9
Mio. € wurden der Rückstellung für FAG-Belastungen hinsichtlich der sich dadurch im Jahr 2022
ergebenden Mehrbelastung 36,3 Mio. € zugeführt. Im Jahr 2020 ergibt sich dadurch ein Saldo in Höhe
von 21,3 Mio. € an Aufwendungen.
Die Berechnung der Rückstellung für FAG-Belastungen erfolgt auf Basis der Differenz zwischen dem
ursprünglichen Planansatz und dem Rechnungsergebnis der Gewerbesteuereinzahlungen. Bei der
Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ergibt sich netto eine Minderung um 214 T€ (161 T€
Inanspruchnahme, 53 T€ Auflösung, keine Zuführung). Bei der Rückstellung für Altersteilzeit und
Langzeitkonten ergibt sich netto eine Erhöhung um 890 T€ (1,4 Mio. € Zuführung zur Rückstellung
für Altersteilzeit und Langzeitkonten und 488 T€ Inanspruchnahme). Die Rückstellung für
Straßenreinigung/Winterdienst vermindert sich netto um 415 T€ (415 T€ Inanspruchnahme, keine
Zuführung). Die Rückstellung für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen
wurde durch die Zuführung von 198 T€ auf 913 T€ erhöht. Die im Jahr 2018 gem. § 41 Abs. 1 Nr. 5
GemHVO gebildete Pflichtrückstellung für die Altlastensanierung des Braun-Areal (Moco) wurde im
Jahr 2020 mit 529 T€ in Anspruch genommen, weitere Zuführungen gab es in diesem Jahr nicht.
Rückstellungen für Prozessrisiken und für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen wurden 2020 nicht gebildet. Der Rückstellung für strittige Nachzahlungszinsen wurde ein
Betrag von 945 T€ zugeführt. Erstmals wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 eine
Wahlrückstellung gem. § 41 Abs. 2 GemHVO für coronabedingte Elternbeiträgeausfälle in Höhe von
1.300 T€ gebildet.
Æ Abgrenzung Ergebnishaushalt - Finanzhaushalt
Im Rahmen der Bewirtschaftung sind Umschichtungen zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt erfolgt.
Im Finanzhaushalt veranschlagte Mittel wurden im Ergebnishaushalt für Projekte der Zukunftsoffensive Ulm 2030 (1.600 T€), für das Grundstücksgeschäft "Sedelhöfe" (180 T€), den städtischen
Forstbetrieb (60 T€) und für den Unterhalt von Gebäuden, Maschinen und Infrastruktur (400 T€) im
Ergebnishaushalt gebucht. Zudem wurden im Finanzhaushalt veranschlagte Mittel für Beschaffungen
und Ausstattung (535 T€) und Zuschüsse (30 T€) aufgrund der Bilanzierungsvorschriften des NKHR im
Ergebnishaushalt gebucht.
Gleichzeitig wurden aufgrund der Bilanzierungsvorschriften des NKHR und der städtischen
Haushalts- und Rechtsordnung im Ergebnishaushalt veranschlagte Mittel in Höhe von 2.235 T€ im
Finanzhaushalt bereitgestellt.
Æ Inanspruchnahme und Bildung von Ermächtigungsüberträgen
Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft werden und die gesetzlichen
Vorgaben erfüllt sind, können Ermächtigungen für Aufwendungen oder Auszahlungen in das Folgejahr übertragen werden. Von dieser Möglichkeit wird beim Jahresabschluss Gebrauch gemacht.
Insgesamt wurden dem Ergebnishaushalt 2020 rd. 9,5 Mio. € an Ermächtigungsüberträgen aus dem
Vorjahr zur Verfügung gestellt. In das Jahr 2021 werden rd. 10,9 Mio. € übertragen (inkl.
Budgetüberträge). D. h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2020 nicht und verschiebt sich in das Jahr
2021. Dadurch verbessert sich das ordentliche Ergebnis 2020 um 10,9 Mio. €. Diese "Vorbelastung
künftiger Haushaltsjahre" ist im Jahresabschluss gesondert darzustellen.
--> vgl. Anlage 1 zum Jahresabschluss 2020
--> vgl. im Einzelnen auch die Ausführungen bei Ziff. 2.4
Æ Anlagen im Bau
Zum 31.12.2020 sind 111,5 Mio. € in der Bilanzposition Anlagen im Bau, von denen 80,4 Mio. €
berechtigt sind, bilanziert. Die Bilanzposition "Anlage im Bau" unterliegt nicht der Abschreibung, so
dass in der Ergebnisrechnung 2020 hierfür kein Abschreibungsaufwand gebucht wurde. Die
Aktivierung dieser Beträge sowie insbesondere die weiteren Auszahlungen zur Fertigstellung dieser
Maßnahmen wird zu einem zusätzlichen jährlichen Abschreibungsaufwand von voraussichtlich rd.
2,8 Mio. € führen.
14
2.3 Zusammenfassende Darstellung Ergebnis Jahresabschluss 2020
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ulm für das Haushaltsjahr 2020
Der Gemeinderat der Stadt Ulm hat am 18.12.2019 die Haushaltssatzung beschlossen.
Folgende Beträge wurden festgesetzt in €:
Ergebnishaushalt
Ordentliches Ergebnis
Sonderergebnis
Veranschlagtes Gesamtergebnis
Finanzhaushalt
Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit
Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts
Kreditermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen
Höchstbetrag für Kassenkredite
8.062.400
0
8.062.400
30.914.300
-85.589.400
10.000.000
-44.675.100
17.000.000
47.092.500
90.000.000
Die Steuerhebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A
325 v.H.
Grundsteuer B
430 v.H.
Gewerbesteuer
360 v.H.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit der Satzungen bestätigt und den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie den Betrag der Verpflichtungsermächtigungen
genehmigt (Erlass vom 06.03.2020 Haushaltssatzung).
Die Haushaltssatzung wurde am 12.03.2020 auf der Internetseite der Stadt Ulm (www.ulm.de) bekannt
gemacht. Der Haushaltsplan war vorschriftsmäßig an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
2.3.1 Ergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Teilergebnisrechnungen sind auf den Seiten ff. dargestellt.
Das Jahr 2020 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in
Höhe von rd. 37,5 Mio. €. Er liegt damit um rd. 29,5 Mio. € über dem Planansatz. Das heißt, die
ordentlichen Erträge übersteigen den Ressourcenverbrauch; insbesondere werden die ordentlichen
Abschreibungen erwirtschaftet.
Damit sind die Vorgaben des NKHR erfüllt.
Auch das Sonderergebnis schließt mit einem Überschuss ab. Die außerordentlichen Erträge übersteigen
die außerordentlichen Aufwendungen um 15,5 Mio. €. Hier schlagen sich v.a. die außerordentlichen
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden bzw. grundstücksbezogenen Rechten
nieder, deren Verkaufserlöse über dem Bilanzwert liegen (13,9 Mio. €). Weitere außerordentliche Erträge
resultieren aus der Veräußerung von beweglichem Vermögen (24 T€) und der Auflösung von
Sonderposten (230 T€). Ebenso führen Korrekturbuchungen, die sich nicht auf die Eröffnungsbilanz
sondern auf die Haushaltsjahre 2011 bis 2020 beziehen zu außerordentlichen Erträgen (rd. 2,7 Mio. €)
und zu außerordentlichen Aufwendungen (rd. 263 T€). Gleichzeitig sind aus Grundstücksgeschäften auch
außerordentliche Aufwendungen entstanden. Diese Verkäufe unter dem Bilanzwert schlagen mit 213 T€
zu Buche. Ein Betrag in Höhe von 827 T€ entfällt auf außerordentliche Abschreibungen, weitere 1 T€ auf
sonstige außerordentliche Aufwendungen investiv.
15
Das Sonderergebnis dient zur Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann in
Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis herangezogen werden.
Gemäß den Bestimmungen in § 23 GemHVO werden die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis
und dem Sonderergebnis den Ergebnisrücklagen zugeführt::
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses:
37.526.840,88 €
15.496.811,95 €
Die Zuführung zu diesen Rücklagen erhöht das Eigenkapital der Stadt.
a) Auswirkungen der Corona-Pandemie
Das Jahr 2020 war überschattet von einer noch nie dagewesenen Herausforderung. Trotz aller
Schwierigkeiten konnte die Stadt Ulm das Jahr 2020 positiv abschließen. Die Auswirkungen der
Corona-Pandemie wirkten nicht in dem erwarteten Ausmaß auf den städtischen Haushalt.
Die Mehraufwendungen und Mindererträge im Jahr 2020 konnten größtenteils durch Mehrerträge und
Minderaufwendungen innerhalb der Stadtverwaltung sowie durch die Hilfeleistungen von Land und Bund
kompensiert werden.
Die Allgemeinen Finanzmittel (Steuern, Finanzzuweisungen, Zinsen) betragen im Jahr 2020
307,3 Mio. €. Im Vergleich zum Ergebnis 2019 bedeutet dies trotz der Unwägbarkeiten eine
Verbesserung um rd. 15,8 Mio. €. Im Vergleich zum Plan 2020 eine Verbesserung um rd. 27,6 Mio. €.
Diese Verbesserung ist insbesondere auf Mehrerträge im Bereich Steuern (insbesondere bei der
Gewerbesteuer mit rd. 6,9 Mio. € (netto) und Gewerbesteuerkompensationszahlungen mit rd. 30,96
Mio. €) zurückzuführen. Von Bund und Land wurden 1.881 Mio. € bereitgestellt, um
Gewerbesteuerausfälle in 2020 zu kompensieren. Die Stadt Ulm hat hieraus 30,96 Mio. € erhalten. Von
diesen Erträgen wird auf lange Sicht jedoch nur ein geringer Anteil im städtischen Haushalt verbleiben, da
die Erträge 2020 zu erheblichen Belastungen im Jahr 2022 im kommunalen Finanzausgleich führen
werden. Zum Ausgleich der sich dadurch im Jahr 2022 ergebenden Belastungen wurde eine Rückstellung
in Höhe von 36,3 Mio. € gebildet, wodurch sich die Mehrerträge aus der Gewerbesteuerkompensation
auf 2,4 Mio. € reduzieren. (siehe Ziff. 6.5.5 Rückstellungen).
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern und die Liquidität der Kommunen zu sichern,
hat das Land Baden-Württemberg Anfang April und Anfang Mai jeweils Corona-Soforthilfe-Zahlungen in
Höhe von je 100 Mio. € an die Kommunen überwiesen. Anfang August wurde zudem ein Nachschuss zur
Corona-Soforthilfe in Höhe von 50 Mio. €, zusammen mit einer Landesbeteiligung an den kommunalen
Pandemiekosten in Höhe von 47 Mio. €, an die Kommunen überwiesen. Der Anteil der Stadt Ulm an der
Corona-Soforthilfe sowie der Beteiligung des Landes an den kommunalen Pandemiekosten beläuft sich in
2020 auf insgesamt 3,45 Mio. €.
Daneben wurde der kommunale Finanzausgleich vom Land Baden-Württemberg mit rd. 1.016 Mio. €
aufgestockt, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie aufzufangen.
Aus diesen Gründen und bedingt durch Einwohnerzuwächse lag die Entwicklung der Zuweisungen und
Umlagen im Jahr 2020 daher über dem Plan, mit Mehrerträgen in Höhe von rd. 16,5 Mio. € (netto).
Hingegen konnte der Planansatz bei der Vergnügungssteuer aufgrund der coronabedingten Schließungsmaßnahmen nicht erreicht werden (- 0,4 Mio. €).
Die zusätzlichen, pandemiebedingten Mehraufwendungen ergaben für das Jahr 2020 anhand einer
Analyse der Budgetabrechnungen stadtweit einen Betrag in Höhe von rd. 5,5 Mio. €, beispielsweise für
Schutzausrüstungen und Reinigungsleistungen oder den zusätzlichen Verlustausgleich an die Donaubad
GmbH mit rund 1,2 Mio. €. Mindererträge wurden anhand der Budgetabrechnung ebenfalls
hochgerechnet und belaufen sich innerhalb der gesamten Stadtverwaltung auf die stolze Summe von rd.
5,3 Mio. €. Zusätzlich wurden aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 rund 1,1 Mio. € an
Elternbeiträgen im Kinder- und Schulkindbetreuungsbereich, sowie Sondernutzungsgebühren erlassen.
Um die Auswirkungen der erlassenen Elternbeiträge bei den kirchlichen und freien Trägern und den
Auswirkungen auf die Betriebskostenabrechnung zu kompensieren, wurde im Jahr 2020 eine
Rückstellung von 1,3 Mio. € gebildet.
16
Eine vollumfängliche Zahl zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie ist schwer ermittelbar und daher
nicht vollständig zu umfassen.
Nichtsdestotrotz hatte die Corona-Pandemie erhebliche Auswirkungen in den Fach-/Bereichsbudgets.
Diese werden nachfolgend komprimiert dargestellt:
Oberbürgermeister
Der OB-Bereich verzeichnet nur geringe coronabedingte Auswirkungen. Die Mieterlöse für städtische
Hallen sind coronabedingt zurückgegangen, da im Jahr 2020 nur wenige Veranstaltungen durchgeführt
werden konnten. Daneben konnten städtische Veranstaltungen, wie die Schachtelfahrt, nicht
durchgeführt werden, wodurch ein Großteil der hierfür eingeplanten Aufwendungen nicht angefallen ist.
Da die Veranstaltungen in 2021 nach Möglichkeit nachgeholt werden sollen, wurden die Ansätze
weitestgehend ins Jahr 2021 übertragen.
Bürgerdienste
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bereich der Bürgerdienste waren erheblich.
Insgesamt blieben im Jahr 2020 die Erträge mit rd. 681 T€ weit hinter den Planansätzen zurück.
Mit Mindererträgen von rd. 350 T€ war besonders der Bereich Sicherheit und Ordnung betroffen, etwa
durch den Erlass von Außenbewirtschaftungsgebühren (170 T€) und die Reduzierung sonstiger
Benutzungs- und Verwaltungsgebühren für Gaststätten und Gewerbe (180 T€).
Weitere Mindererträge verzeichnete auch die Bußgeldstelle (294 T€), wo die Mindererträge im geringeren
Verkehrsaufkommen und reduzierter Überwachung in den Lockdown-Monaten März und April 2020
begründet sind.
Durch den Rückgang bei Passanträgen aufgrund stark eingeschränkter Reisemöglichkeiten, und das
Vermeiden persönlicher Behördengänge bei den Bürgern, verzeichnete auch das Melde- und Ausländerwesen mit Dienstleistungszentren Mindererträge in Höhe von rd. 145 T€.
Auch die Erträge aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten für Schlachttier- und
Fleischuntersuchungen des Veterinäramtes blieben aufgrund von Wenigerschlachtungen bei Rindern
(-2.896) und Schweinen (-62.439) mit rd. 73 T€ hinter den Erwartungen des Planwertes zurück.
Vermehrte Reinigungsleistungen in den Gebäuden der Bürgerdienste und Corona-Schutzmaßnahmen für
Mitarbeiter (insbesondere Parteiverkehr, Außendienst) verursachten Mehraufwendungen bei Reinigung
(48 T€) und Dienst- und Schutzkleidung (21 T€). Außerdem entstanden ungeplante Mehraufwendungen
für einen privaten Sicherheitsdienst zur Zugangskontrolle und Zugangssteuerung im Verwaltungsgebäude
Olgastraße ab Juli 2020 (35 T€), die außerplanmäßig aus Mitteln der Corona-Soforthilfe finanziert
wurden.
Zwar kam es im Bereich der Bürgerdienste coronabedingt auch zu Minderaufwendungen, so
beispielsweise bei den Aufwendungen für die Bundesdruckerei (150 T€), insgesamt konnten die
erheblichen, pandemiebedingten Mindererträge dadurch jedoch nicht kompensiert werden.
Zentrale Steuerung und Dienste
Coronabedingt wurden im Personalbereich Kosten eingespart, da Fortbildungsangebote, Gesundheitskurse, Essenszuschüsse, etc. entfielen.
Andererseits kam es zu coronabedingten Mehraufwendungen für die Beschaffung von Notebooks samt
Infrastruktur für Home-Office Arbeitsplätze in Höhe von 850 T€ und für die Beschaffung von
Schutzausrüstungen für städtische Mitarbeiter (Desinfektionsmittel, Masken etc.), die für die gesamte
Stadtverwaltung mit 342 T€ zu Buche schlugen. Diese Kosten wurden intern auf die verschiedenen Fach/Bereiche aufgeteilt. Für städtische Gesellschaften (insbesondere Donaubad GmbH und Ulm/ Neu-Ulm
Touristik GmbH) mussten zum Verlustausgleich 1.400 T€ aufwendet werden.
Fachbereich Kultur
Die Corona-Auswirkungen haben sich vor allem auf die Angebote und Leistungen und die Motivationslage im Kulturbereich niedergeschlagen.
Im Fachbereich Kultur gab es viele Verschiebungen und Absagen von Veranstaltungen. So mussten die
Veranstaltungen zum Berblinger Jubiläum 2020 (556.000 €) und der Förderpreis Junge Ulmer Kunst
(19.800 €) in das Jahr 2021 verschoben werden. Das Donau-Pop-Camp (18.200 €) sowie viele andere
Veranstaltungen entfielen.
17
Bei Museum, Musikschule, Theater, Bibliothek und Stadthaus kam es zu erheblichen Mindererträgen bei
den Benutzungsgebühren (3.186 T€), da die Einrichtungen monatelang geschlossen hatten. Dem
gegenüber standen Personalminderausgaben, da das Theater und das Museum Kurzarbeitergeld erhalten
haben.
Durch konsequente Reduzierung aller nicht notwendigen Maßnahmen und Nutzung zahlreicher Fördermaßnahmen und Kostenerstattungsangebote konnten die finanziellen Auswirkungen zumindest deutlich
abgefedert werden. Die Förderung der freien Kulturszene wurde trotz nicht möglicher Gegenleistung
aufrechterhalten. Erklärtes Ziel war Stabilität und Sicherheit für den Kunst- und Kulturbereich während
der Corona-Pandemie.
Fachbereich Bildung und Soziales
Auch die Aktivitäten und Angebote des Fachbereichs Bildung und Soziales wurden 2020 stark von der
Corona-Pandemie geprägt. Die coronabedingte Schließung bzw. die lediglich eingeschränkte Öffnung
öffentlicher Einrichtungen führte bei den städtischen Kindertageseinrichtungen zu Ausfällen der Elternbeiträge von rd. 0,7 Mio. € (inkl. Erträge aus der Notbetreuung). Bei der Abteilung KIBU wurden die
Betriebskostenzuschüsse an die freien und kirchlichen Träger sowie die Tagespflegepersonen trotz
Schließung weiter gewährt. Zusätzlich führten die fehlenden Elternbeiträge bei den freien und kirchlichen
Trägern zu Mehraufwendungen bei den Betriebskostenzuschüssen (1,1 Mio. €). Diese konnten jedoch
durch höhere FAG-Zuweisungen kompensiert werden. Angesichts der coronabedingten Mindererträge
bei den kirchlichen und freien Trägern und den Auswirkungen auf die Betriebskostenabrechnung wurde
im Jahr 2020 erstmalig hierfür eine Rückstellung in Höhe von 1,3 Mio. € gebildet (vgl. Kapitel 6.5.5 sonstige Rückstellungen).
Auch der Schulbetrieb wurde im Jahr 2020 vollständig eingestellt bzw. nur teilweise geöffnet. Für die
digitale Unterrichtsform mussten digitale Endgeräte für Lehrkräfte und Schüler beschafft werden.
Zusätzlich wurden raumlufthygienische Maßnahmen in den Schulgebäuden umgesetzt. Für die genannten Maßnahmen standen jeweils Fördertöpfe des Landes zur Verfügung. Weitere Auswirkungen
waren bei der Verpflegung spürbar. So führte der eingeschränkte Schulbetrieb zu Mindererträgen bei der
Mittagstischverpflegung und der Mensa am Kuhberg in Höhe von 256 T€. Diese konnten jededoch durch
Minderaufwendungen ausgeglichen werden. Insgesamt konnte der geplante Nettoressourcenbedarf bei
der Schulkindbetreuung um 978 T€ reduziert werden. Zusätzlich wurden im Bereich der Schülerbeförderungen für die Zeit der vollständigen, sowie teilweisen Schulschließungen Ausgleichszahlungen in Höhe
von 75 % der Differenz zwischen der regulären Leistungserbringung und der tatsächlichen erbrachten
Leistung gewährt.
Weitere von der Corona-Pandemie betroffene öffentliche Einrichtungen waren u.a. das Westbad und die
Volkshochschule Ulm. Die Schließung des Westbads führte zu Mindererträgen von 160 T€, die in Teilen
durch Minderaufwendungen (60 T€) ausgeglichen werden konnten. Zur Liquiditätssicherung der
Volkshochschule Ulm wurde ein Darlehen von 440 T€ zur Verfügung gestellt.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Ergebnishaushalt 2020 Ermächtigungsüberträge nach 2021 in
Höhe von 2,9 Mio. € gebildet wurden. D. h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2020 nicht (und führt
dadurch zu einer Ergebnisverbesserung) und verschiebt sich in das Jahr 2021. Dies wurde zusätzlich durch
die Corona-Pandemie verstärkt, da viele Veranstaltungen und Projekte nicht wie geplant umgesetzt
werden konnten oder komplett ausfielen. Als Beispiele können u.a. die Projekte ambulante Altenhilfe, die
Einführung von DMS bei der Abteilung Soziales und abgesagte Fortbildungen genannt werden. Ein
Großteil des Sonderbeschaffungsbudgets ZSD/D-B (rd. 300 T€) konnte in 2020 aufgrund Stellenvakanz
bei der Beschaffungsstelle nicht umgesetzt werden.
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Im Fachbereich sind die Auswirkungen der Pandemie besonders in den Abteilungen Verkehrsplanung/
Straßenbau/ Grünflächen, Gebäudemanagement, Feuerwehr und Friedhof zu spüren gewesen. So ist
beispielsweise bei der Feuerwehr eine überplanmäßige Beschaffung von Schutzausrüstung im Wert von
rund 400 T€ zu verzeichnen. Das Gebäudemanagement hatte einen coronabedingten
Reinigungsmehraufwand von 1,1 Mio. €. Gleich-zeitig konnten im Bauunterhalt Sanierungsmaßnahmen
im Wert von 1 Mio. € in coronabedingt weniger genutzten Liegenschaften vorangetrieben werden.
Neben einem Einbruch der Tiergartenbesucheranzahl (Minderertrag gegenüber dem Durchschnittswert
18
der Vorjahre: 293 T€), gab es auch einen Minderertrag bei den Parkeinrichtungen im Mehrjahresvergleich
(290 T€) aufgrund Lockdown und Home Office. Beim ÖPNV ergaben sich zwar Mehrerträge (3.500 T€)
aus dem ÖPNV Rettungs-schirm und zur Unterstützung der Bezieher von Schülermonatskarten. Diese
Zuwendungen des Landes wurden bei den Sach- und Dienstleistungen jedoch wieder an/über die
Nahverkehrsbetreiber als durch-laufende Posten ausgeschüttet, wodurch sich die Mehrerträge mit den
Mehraufwendungen neutralisierten.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Ergebnishaushalt 2020 Ermächtigungsüberträge nach 2021 in
Höhe von 10,9 Mio. € gebildet wurden. D. h. dieser Aufwand entstand im Jahr 2020 nicht (und führt
dadurch zu einer Ergebnisverbesserung) und verschiebt sich in das Jahr 2021. Dies wurde zusätzlich durch
die Corona-Pandemie verstärkt, da viele Veranstaltungen und Projekte nicht wie geplant umgesetzt
werden konnten oder komplett ausfielen. Diese Vorbelastung des folgenden Haushaltsjahres ist im
Jahresabschluss gesondert darzustellen - vgl. Anlage 1.
b) Schwerpunktthemen und vorabdotierte Positionen 2020
Im neuen Haushaltsplanverfahren 2020 wurden erstmals neue Schwerpunktthemen und vorabdotierte
Positionen definiert. Im Rechenschaftsbericht 2020 werden diese somit erstmals gesondert dargestellt:
Transferleistungen Sozial- und Jugendleistungen
Der Zuschussbedarf in der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe liegt im Jahr 2020 bei 51,5 Mio. € und
damit unter dem Planansatz von 52,3 Mio. €. Im Vorjahresvergleich jedoch um 1,7 Mio. € höher
(Ergebnis 2019 49,8 Mio. €). Insgesamt entstanden im Jahresverlauf 2020 Mehraufwendungen in Höhe
von 6,1 Mio. €, die jedoch durch Mehrerträge in Höhe von 6,8 Mio. € ausgeglichen werden konnten.
Bei den Mehrerträgen handelt es sich um nicht geplante Erträge, u.a. durch die Erhöhung der
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 52,1 % auf 77,1 % (3 Mio. €) und durch die
Umbuchung der Landeszuweisung für nicht mehr vorläufig untergebrachte Flüchtlinge in den
vorabdotierten Bereich auf Hinweis des STALA (2,8 Mio. €), die im budgetierten Bereich geplant waren.
Bei diesen unerwarteten Erträgen handelt es sich um einmalige Effekte, die dazu beigetragen haben, dass
der Zuschussbedarf lt. Haushaltsplanung 2020 eingehalten bzw. unterschritten wurde. Ohne diese
einmaligen Erträge wäre der Zuschussbedarf in 2020 auf 57,4 Mio. € und damit über den Planansatz
gestiegen.
Die Mehraufwendungen von 6,1 Mio. € resultierten im Wesentlichen aus Steigerungen bei der
Eingliederungshilfe (5,3 Mio. €). Ursächlich für die erheblichen Mehraufwendungen waren unter
anderem die Auswirkungen des BTHG's durch die Einführung des Lebenslagenmodells und der daraus
resultierenden Änderung in der Buchungssystematik. Bis 2019 wurden die Fälle, in denen Leistungen der
Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege parallel gewährt werden, überwiegend noch im Bereich der
Hilfe zur Pflege verbucht, ab 2020 weitestgehend in der Eingliederungshilfe. Hinzu kommen deutliche
Fallzahlensteigerungen von 7,3 % (bisher jährlich rd. 3,8 %) sowie Vergütungserhöhungen durch
Tarifsteigerungen.
Die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (996 T€) resultieren im
Wesentlichen aus Fallzahlensteigerungen, die im Vorjahresvergleich um 4,4 % gestiegen sind. Darüber
hinaus sind bedingt durch einen längeren Verbleib in der Anschlussunterbringung die Hilfen für
Flüchtlinge im AsylbLG um 750 T€ gestiegen.
19
Sozial-- und Jugendhilfeleistungen in Mio. €
44,2 44,8 45,1 44,2 43,4
38,7 37,7
32,9
48,0 46,9 47,0
45,9
50,7 49,8 51,5
40,9 40,4 40,1
39,0
34,7
31,3
29,7
20,2
Entwicklung des Zuschussbedarfs der Sozial- und Jugendhilfe ohne Berücksichtigung der einmaligen und
nicht geplanten Erträge (5,8 Mio. €).
Sozial-- und Jugendhilfeleistungen in Mio. €
57,4
40,9 40,4 40,1
38,7 37,7 39,0
32,9
44,2 44,8 45,1 44,2 43,4
48,0 46,9 47,0
45,9
50,7 49,8
34,7
31,3
29,7
20,2
Flüchtlinge
Im vorabdotierten Flüchtlingsbereich konnte der ursprünglich geplante Nettoressourcenbedarf von
1.750 T€ um 1.500 T€ auf rd. 250 T€ reduziert werden. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Umbuchung der 2,8 Mio. € Landeszuweisung für nicht mehr vorläufig untergebrachte Flüchtlinge, die im
budgetierten Bereich mit 1 Mio. € geplant wurden und auf Hinweis des STALA in den vorabdotierten
Bereich umgebucht werden mussten. Die entstandenen Mehraufwendungen in Höhe von 908 T€
resultieren aus einem längeren Verbleib der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung als angenommen,
aus 20 % mehr Alleinstehenden mit höherem Regelsatz im Leistungsbezug als geplant und aus einem
kostenintensiven Krankenfall.
Der Nettoressourcenbedarf im budgetierten Bereich verschlechtert sich von 2,4 Mio. € um rd. 1,9 Mio. €
auf 4,3 Mio. €. Dies resultiert einerseits aus erheblichen Mindererträgen, u.a. aus der Umbuchung von
20
2,8 Mio. € Landeszuweisung aus dem budgetierten in den vorabdotierten Bereich und dem Wegfall des
Integrationslastenausgleichs (§ 29d FAG), der in 2020 zu Mindererträgen von 0,8 Mio. € geführt hat.
Darüber hinaus sorgten die steigenden Bewirtschaftungskosten, durch viele dezentral angemietete
Unterkünfte, für hohe Nachzahlungen an die UWS. Reinigungskosten und der gleichbleibende hohe
Aufwand für Sicherheitsdienstleistungen in der Anschlussunterbringung sorgten für erheblichen
Mehraufwand. Dieser konnte in Teilen durch die Minderaufwendungen bei den Bewirtschaftungskosten
und Personalaufwendungen von je 300 T€ in der vorläufigen Unterbringung und den Mehrerträgen aus
der Spitzabrechnung aus 2018 in Höhe von 1 Mio. € ausgeglichen werden. In Summe verbleibt jedoch
ein Mehrbedarf von 1,9 Mio. €.
Kinderbetreuung
Im Bereich der Kinderbetreuung erhöhte sich der Nettoressourcenbedarf im Vergleich zu 2019 um rd.1,6
Mio. € auf 34,7 Mio. €. Damit lag die Kinderbetreuung um 0,7 Mio. € über dem Planansatz 2020.
Im Bereich der Betreuung bei kirchlichen und freien Träger kam es vor allem zu einem Anstieg der
Transferaufwendungen (2,4 Mio. €) und der Sach- und Dienstaufwendungen (0,6 Mio. €). Der Anstieg
bei den Transferaufwendungen resultiert zum einen aus der Leistungsfreistellung der freien und
kirchlichen Träger/Betriebskitas, die zu Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,1 Mio. € führten. Diese
konnten jedoch vollständig durch Mehrerträge bei den FAG-Zuweisungen gedeckt werden. Hinzu kommt
die Rückstellung für entgangene Elternbeiträge in Höhe von 1,3 Mio. €, die coronabedingt im Jahr 2020
erstmalig gebildet wurde. Die Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen resultieren aus
Fallzahlensteigerungen bei der Tagespflege mit rd. 650 T€ (GD 274/20).
Im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen konnten die gestiegenen Personalaufwendungen
(961 T€) vollständig durch zur Verfügung stehende Mittel bei diversen Projekten (Sprachprojekt Kolibri,
Integrative Betreuung) und höhere FAG-Zuweisungen gedeckt werden. Der in 2020 resultierende
Mehrbedarf von 0,7 Mio. € bei der Kinderbetreuung ist im Wesentlichen auf die coronabedingten
Gebührenerlasse in Höhe von 0,7 Mio. € zurückzuführen, die höhere Aufwendungen (Abschreibung auf
Forderungen wegen Erlass) verursachten.
Zuschuss Kinderbetreuung in Mio. €
33,1
28,8
28,7
34,7
30,4 31,1
26,8
18,4
12,6 12,6 12,9 13,2 12,9 12,7 12,9
14,2
15,9 15,9
15,5 16,4
10,7
7,9
Schulkindbetreuung
Der Zuschussbedarf in der Schulkindbetreuung konnte in 2020 um 978 T€ gegenüber dem Planansatz
reduziert werden. Im Vorjahresvergleich erhöhte sich der Zuschussbedarf jedoch um 0,8 Mio. € auf 8,2
Mio. €. Die Reduzierung des Nettoressourcenbedarfs resultiert im Wesentlichen aus Minderaufwendungen bei den Sachaufwendungen (1.220 T€). Ursächlich hierfür war vor allem die coronabedingte
21
Schulschließung bzw. der eingeschränkte Schulbetrieb. Dadurch bedingt konnten u.a. die Mittagstischverpflegung, der Mensabetrieb am Schulzentrum Kuhberg und die Ganztagesbetreuung nur eingeschränkt angeboten werden. Bei der Mittagsverpflegung führte dies zu Minderaufwendungen von 607
T€. Bei der Mensa am Kuhberg resultieren die Minderaufwendungen von 633 T€ nicht nur aus dem
eingeschränkten Schulbetrieb, sondern im Wesentlichen auch aus einem Erfassungsfehler bei der Planung
der Haushaltsansätze 2020. Die Aufwendungen wurden fälschlicherweise mit rd. 340 T€ zu hoch
eingeplant. Das eingeschränkte Angebot der Ganztagesbetreuung führte zudem zu weiteren
Minderaufwendungen von 200 T€. Darüber hinaus konnte aufgrund des eingeschränkten Schulbetriebs
das für die Inklusion zur Verfügung stehende Budget nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden. Dies
führte zu weiteren Minderaufwendungen von 78 T€.
Auf der Ertragsseite führte der eingeschränkte Schulbetrieb zu Mindererträgen von 298 T€. Diese entstanden im Wesentlichen bei der Mittagsverpflegung (249 T€). Zudem konnte das Land coronabedingt
die Evaluierung der Ausgleichszahlungen für inklusionsbedingte Aufwendungen in 2020 nicht
abschließen. Hieraus resultieren ebenfalls Mindererträge in Höhe von 80 T€.
Bei der Verlässlichen Grundschule führten höhere Teilnehmerzahlen sowie gestiegene Stundenumfänge
einerseits zu Mehraufwendungen von 311 T€. Auf der anderen Seite zu höheren Elternbeiträgen und
Landeszuschüssen von 60 T€.
8,2
Entwicklung Schulkindbetreuung
7,4
(Ganztagsschule und Verlässliche Grundschule)
in Mio. €
6,1
6,4
4,8
4,1
2,4
1,9
0,4
2009
0,7
0,7
2010
2011
1,0
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Instandsetzung und Unterhalt der Infrastruktur
Bei der Gegenüberstellung von Plan 2020 und Ist 2020 konnten beim Schwerpunktthema die Planwerte
in den meisten Teilbereichen eingehalten bzw. unterschritten werden. Planüberschreitungen dagegen
gab es beim Gebäudemanagement zum einen bei den Aufwendungen für Gebäudereinigung in Höhe
von 868 T€, welche auf die unvorhersehbaren Corona-Umstände zurückzuführen sind. Zum anderen ist
ein Mehraufwand beim Gebäudeunterhalt in Höhe von von 2,2 Mio. € entstanden. Erhöhter
Unterhaltsbedarf für dringend notwendige Sanierungen und das Vorantreiben von
Unterhaltsmaßnahmen in coronabedingt weniger genutzten Liegenschaften sind hierfür ursächlich.
Die Planansätze in der Abteilung VGV wurden um rd. 1 Mio. € überschritten. Ursächlich hierfür waren
Ingeniersbauwerke, wie beispielsweise die B 10 Wallstraßenbrücke und Bahnbrücken. Aufgrund von
coronabedingtem geringeren Verkehrsaufkommen konnten Sanierungen an der Söflinger Kreisbrücke,
der Gänstorbrücke und der Adenauerbrücke durchgeführt werden. Die Finanzierung erfolgte
überwiegend durch Mehrerträge, in geringem Umfang aus AFM.
22
ÖPNV
Der ÖPNV hat erst seit kurzem den Status eines Schwerpunktthemas erhalten. Gegenüber dem Plan
verzeichnet das Schwerpunktthema einen Minderbedarf von 0,4 Mio. €, wobei sich im Berichtsjahr 2020
nicht zu vernachlässigende Verwerfungen durch die Pandemie-Umstände ergeben. Beispielhaft
anzuführen sind hierzu coronabedingte Mehrerträge vom Land, um Eltern von Schüler/innen im
Aboverfahren zu entlasten. Die Stadt erhielt dadurch 1,85 Mio. €. 1,6 Mio. € gingen durch eine
Abschlagszahlung aus dem ÖPNV-Rettungsschirm überplanmäßig ein. Diesen Mehrerträgen stehen
Mehraufwendungen in ähnlicher Höhe gegenüber, wodurch sich im Rechnungsergebnis 2020 des
Schwerpunktthemas letztendlich ein Zuschussbedarf von rund 2,0 Mio. € ergibt.
Vorabdotierte Positionen
Zentraler Verwaltungsbedarf
Die Portopreise reduzierten sich aufgrund der letzten Ausschreibung der Portodienstleistungen um -46
T€. Die Kosten für die SWU-Telenet Wartung der Telefone reduzierten sich aufgrund einer neuen
Vereinbarung wegen der Umstellung auf UC um 143 T€. Für die restlichen Telenet EDV Kosten wurde ein
Ermächtigungsübertrag von 340 T€ gebildet. Neu hinzu kamen aufgrund der Corona-Pandemie stadtweit
Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung in Höhe von 341 T€. Diese wurden aus Allgemeinen
Finanzmitteln finanziert.
Für Steuerberatungskosten zum § 2b UStG fielen13 T€ mehr an, als geplant waren.
Bei den freiwilligen sozialen Leistungen mussten für Essenszuschüsse 13 T€ und für die Kinderbetreuung
städt. Mitarbeiter 9 T€ mehr aufgewendet werden, dafür verringerten sich die Aufwendungen bei den
DING-Fahrkarten um 18 T€ und bei den Gemeinschaftsveranstaltungen um -50 T€. Für die
Aufwendungen der Gemeinschaftsveranstaltungen wurde ein Ermächtigungsübertrag gebildet.
Im Bereich des Personalmanagements konnten coronabedingt keine Gesundheitskurse u.ä. angeboten
werden. Dies führte zu Minderaufwendungen von 54 T€. Für besondere Leistungen bei der Bewältigung
23
der Corona-Pandemie erhielten ausgewählte Mitarbeiter City-Gutscheine im Wert von insgesamt 56 T€.
Beim betrieblichen Eingliederungswesen, der kommunalen Beschäftigungsförderung, der Personalreserve
und Ausbildung handelt es sich um ein flexibel einsetzbares Budget für zentral finanzierte Stellen. Hier
wurde im Jahr 2020 ein Anteil von 33% (-732 T€) nicht benötigt.
Im Bereich ZSD/T wurden für Steuerungsunterstützung (u.a. Serverbetrieb, Software, Beratungsleistungen) -373 T€ inkl. Mittelumschichtungen aus dem Finanzhaushalt und von anderen Fach-/Bereichen im
Jahr 2020 nicht mehr ausgegeben. 190 T€ hiervon wurden für Unterstützungsleistungen aufgrund
unbesetzter Stellen, Corona-Zusatzaufgaben und Smartnet als Ermächtigungsübertrag nach 2021
übertragen. Der Regelaustausch PC wurde im Herbst 2020 zugunsten des Windows 10 Projekts gestoppt
und dafür Mittel in Höhe von -225 T€ in den Finanzhaushalt umgeschichtet.
Für Gerichts- und Prozesskosten mussten im Jahr 2020 -37 T€ weniger aufgewendet werden.
Somit hat der Topf "Zentraler Verwaltungsbedarf" insgesamt 1.242 T€ weniger benötigt als geplant.
646 T€ wurden zusätzlich in dem Topf umgeschichtet. 806 T€ wurden als Ermächtigungsübertrag in das
Jahr 2021 übertragen.
Wiederkehrendes
Das Thema Wiederkehrendes wird in den jeweiligen Budgets näher betrachtet.
c) Entwicklung der Sparbücher
Zur dauerhaften Sicherstellung der erforderlichen Liquidität bei der Stadt Ulm wurde für die Sparbücher
folgendes festgelegt:
a) Die liquiden Eigenmittel zum 31.12. (Bilanzpositionen 1.3.5, 1.3.7 (Kassenverstärkungsmittel an
Beteiligungen) und 1.3.8) müssen das Gesamtguthaben der Sparbücher zum 31.12. mindestens um
die geforderte Mindestliquidität nach § 22 Abs. 2 GemHVO übersteigen.
b) Das allgemeine Sparbuch muss zum 31.12. mindestens so hoch sein wie die Gesamtsumme der
Ermächtigungsüberträge aus Finanz- und Ergebnishaushalt in das folgende Haushaltsjahr zuzüglich
der Gesamtsumme des Bestands an Rückstellungen zum 31.12. (Bilanzpositionen 3.1 - 3.7) und dem
Stand der LBBW-Verbindlichkeit aus dem Heimfall Atlantis zum 31.12. (Konto 27996100)
c) Aus dem allgemeinen Sparbuch werden zum 31.12. mindestens entnommen:
Summe der für Auszahlungen im abgelaufenen Haushaltsjahr in Anspruch genommene
Rückstellungen
Zahlungen an die LBBW zum Abbau der LBBW-Verbindlichkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr
Auflösung der FAG-Rückstellung im abgelaufenen Haushaltsjahr
Gesamtsumme der getätigten Sondertilgungen im abgelaufenen Haushaltsjahr
Nach diesen Festlegungen wurden 2020 dem allgemeinen Sparbuch 17,5 Mio. € (16,6 Mio. € in
Anspruch genommene Rückstellungen, 0,9 Mio. € für die LBBW-Verbindlichkeit ) entnommen und
40,2 Mio. € für die Sicherstellung des Mindeststandes zugeführt. Damit kann über das allgemeine
Sparbuch die Finanzierung der in das Jahr 2020 für Aufwendungen und Auszahlungen gebildeten
Ermächtigungsüberträge, der Rückstellungen zum 31.12.2020 und der LBBW-Verbindlichkeit aus dem
"Heimfall Atlantis" zum 31.12.2020 sichergestellt werden. Daneben konnte aufgrund der guten
Liquiditätslage und zur Sicherstellung der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen eine weitere
Zuführung in Höhe von 15 Mio. € zum Sparbuch "Sanierungs- und Modernisierungsfonds"
vorgenommen werden.
Die Entwicklung der Sparbücher ist in Anlage 11 dargestellt.
24
2.3.2 Finanzrechnung
Die Finanzrechnung weist zum Ende 2020 einen Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 35,7 Mio. €
aus. Dieser ergibt sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung (84,8 Mio. €) und
einem negativen Saldo aus Investitionstätigkeit (-49,1 Mio. €).
Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung ist nicht mit dem Gesamtergebnis aus der
Ergebnisrechnung identisch, da die Ergebnisrechnung auch zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen enthält (insbesondere Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten usw.).
Zudem bildet die Ergebnisrechnung die Sollstellungen ab, die Finanzrechnung dagegen den tatsächlichen
Zahlungsfluss.
Aus der Finanzierungstätigkeit (= Nettokreditaufnahme) ergibt sich ein Saldo von 11,8 Mio. €. Im
Rechnungsjahr 2020 wurden insgesamt über das Jahr hinweg 101 Mio. € an Kassenkrediten
aufgenommen, die im gleichen Jahr vollständig wieder zurückgezahlt wurden. Der Höchstbetrag der
Kassenkredite wurde in der Haushaltssatzung auf 90 Mio. € festgesetzt. Dieser wurde durchweg
eingehalten. Der Tageshöchstsatz lag mit 16 Mio. € weit darunter.
In der Summe errechnet sich damit eine Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende
des Haushaltsjahres mit + 47.499.050 €.
Die haushaltsunwirksamen Vorgänge (= durchlaufende Gelder) schließen zum Stichtag 31.12.2020 mit
einem Bedarf von 48,6 Mio. € ab. Dies stellt jedoch eine augenblickliche Momentaufnahme zum
Abschlussstichtag dar und sagt nichts über den "Erfolg des Jahres 2020" aus. Hier schlagen sich
insbesondere Ein- und Auszahlungen aus der Auflösung bzw. Neuanlage von Festgeldern und
Zahlungsabwicklungen von Kassenverstärkungsmitteln, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
Amthilfen u. ä. nieder.
Insgesamt ergibt sich eine Reduzierung des Zahlungsmittelbestandes um 1,1 Mio. €. Damit beträgt der
Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2020 1,2 Mio. €. Dies hängt insbesondere mit dem aktiven
Liquiditätsmanagement zusammen. Liquide Mittel werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat sich das Geldvermögen der Stadt Ulm erhöht. Die Mittel wurden aufgrund der aktuellen Zinssituaion jedoch in Geldanlagen angelegt. Siehe hierzu auch die Erläuterung zu Bilanzposition A. 1.3.5.
In Anlage 12 ist die Entwicklung der Liquidität ersichtlich.
2.4 Erhebliche Abweichungen in der Ergebnisrechnung 2020 im Vergleich
zur Haushaltsplanung
Die Abweichungen je Kontenklasse sowie die Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall sind in der in
Anlage 8 beigefügten Übersicht detailliert dargestellt.
a) Ordentliche Erträge
Die Ordentlichen Erträge liegen um rd. 56,7 Mio. € über dem Planansatz. Diese Mehrerträge gliedern sich
auf in ("-" = Minderertrag):
Abweichung Ergebnis - Plan
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge
Transfererträge
Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zinsen und ähnliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Sonstige ordentliche Erträge
Summe
in T€
45.051
25.789
1.137
-1.805
-3.211
905
2.506
674
49
-14.352
56.744
25
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben erhöhen sich gegenüber dem Planansatz um
45,1 Mio. €. Dies beruht insbesondere auf den erhöhten Erträgen aus der
Gewerbesteuerkompensationenszahlung (30,96 Mio. €), der Gewerbesteuer (unbereinigt rd. 17,9 Mio. €
ohne Gewerbesteuerumlage), aus dem Gemeindeanteil Umsatzsteuer (4 Mio. €), sowie aus der
Grundsteuer B (137 T€). Zudem sind bei der Hundesteuer (28 T€), den Leistungen zur Umsetzung der
Grundsicherung für Arbeitssuchende (392 T€) und bei der Grundsteuer A (4 T€) Mehrerträge zu
verzeichnen.
Diesen stehen Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (7,2 Mio. €), Leistungen
nach dem Familienleistungsausgleich (825 T€) und der Vergnügungssteuer (425 T€) gegenüber.
Für die Gewerbesteuer zeigt sich im Jahresverlauf folgende Entwicklung:
Bei dieser Darstellung handelt es sich um "bereinigte Werte". Die Sollstellungen, die niedergeschlagen
oder erlassen wurden, sind heraus gerechnet. In der Ergebnisrechnung werden die Beträge getrennt
dargestellt (Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben bzw. planmäßige Abschreibungen, die auch die
Niederschlagungen usw. enthalten).
Bei den Erträgen aus Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen sind Mehrerträge in Höhe von
+25,8 Mio. € zu verzeichnen. Diese verteilen sich überwiegend auf folgende Mehrerträge:
- Schlüsselzuweisung aufgrund mangelnder Steuerkraft
- Schlüsselzuweisung Stadtkreisschlüssel
- Zuweisung kommunale Investitionspauschale
- Zuweisungen an Stadt als Stadtkreis
- Zuweisungen Corona
- Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund
- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land
- FAG-Zuweisungen, Sachkostenbeiträge, ÖPNV
- FAG-Zuweisungen, Digitalisierung Schulen
- Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land n. § 46 a SGB XII
- Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land für schulische Inklusion
- Zuweisungen für laufende Zwecke übriger Bereich
- Zuweisung vom Land aus Aufkommen Grunderwerbsteuer
- Leistungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeit
26
+ 7,07 Mio. €
+ 1,42 Mio. €
+ 0,20 Mio. €
+ 0,02 Mio. €
+ 3,46 Mio. €
+ 0,30 Mio. €
+ 1,40 Mio. €
+ 1,18 Mio. €
- 1,03 Mio. €
+ 0,95 Mio. €
+ 2,65 Mio. €
+ 1,57 Mio. €
+ 2,66 Mio. €
+ 3,97 Mio. €
Die Auflösung von Investitionszuwendungen und -beiträgen liegt 1,1 Mio. € über den Planwerten.
Dies liegt zum einen an höheren Zuwendungen für das E-Labor an der Robert-Bosch-Schule (483 T€), für
die Leitstelle bei der Feuerwehr (153 T€) und bei Infrastrukturvermögen (200 T€). Darüber hinaus
konnten zusätzliche Erschließungsbeiträge (87 T€) für die Gebiete Wohnpark Römerstraße, Science Park II
und Hugo-Roller-Weg abgerechnet werden.
Die Transfererträge liegen 1,8 Mio. € unter dem Plan. Es handelt sich dabei um Kostenbeiträge,
übergeleitete Ansprüche, Rückzahlungen sowie Ersätze von Sozialleistungen.
Die Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen unterschreiten den Plan um 3,2 Mio. €.
Die Benutzungsgebühren liegen mit 4,1 Mio. € unter den Planansätzen, ebenso wie die
Verwaltungsgebühren (-105 T€) und die Ablösebeträge für Stellplätze mit -60 T€. Mindererträge im
Bereich der Benutzungsgebühren resultieren im Wesentlichen aus den geschlossenen Einrichtungen des
Theater- und Kulturbetriebes (siehe 2.3.1: Auswirkungen der Corona-Pandemie). Mehrerträge von
980 T€ ergeben sich bei den kalkulatorischen Grabnutzungsgebühren mit vermittelten Bestattungsleistungen.
Hinweis: Bei den Grabnutzungsgebühren erfolgt gemäß der Regelung zur periodengerechten Zuordnung von
Erträgen und Aufwendungen des NKHR seit 2011 eine Abgrenzung. D. h. im Jahr 2020 verbleiben die Erträge, die
für die "Nutzungsrechte 2020" gezahlt wurden.
Bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten sind gegenüber dem Plan Mehrerträge in
Höhe von 905 T€ zu verzeichnen. Im Wesentlichen beruht dies auf:
Æ Höheren Miet- und Pachterlösen (1.074 T€) für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie den
Pachteinahmen Anschlagswesen (24 T€). Darin enthalten sind 456 T€ Mehrerträge bei städtischen
Mietobjekten, die von der UWS verwaltet werden, denen Mehraufwendungen in Höhe von 269 T€
gegenüber stehen (siehe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen).
Æ Höheren Erträgen durch Verkaufserlöse (97 T€) und aus dem Ersatz von Personal- (98 T€) und
Sachaufwendungen bzw. Schadensersätzen (553 T€).
Æ Mindererträgen bei den Nutzungsentgelten (-574 T€), da aufgrund des eingeschränkten
Schulbetriebes und pandemiebedingter Schulschließungen die Vermietung schulischer Räumlichkeiten
und Trainingsplätze nicht im geplanten Umfang möglich war.
Æ Mindererträgen bei den Nutzungsentgelten für die Abgabe von Speisen an Dritte (-452 T€) aufgrund
ausgefallenem Mittagstisch in der Ganztagesbetreuung (-322 T€), in Fördereinrichtungen (-98 T€),
sowie in sonderpädagogischen Einrichtungen und Schulkindergärten (-31 T€) und Mindererträgen im
Bereich der Verpflegung von Arbeitnehmern für die Erstattung von der Stadt Ulm ausgegebener
Essenszuschüsse an Beteiligungen (-38 T€).
Den Mehrerträgen stehen teilweise jedoch entsprechende Mehraufwendungen gegenüber (vgl.
Ausführungen zu den Abweichungen im Bereich der Aufwendungen). Die Mindererträge resultieren
größtenteils aus den Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie.
Bei den Kostenerstattungen und -umlagen liegen die Erträge um 2,5 Mio. € über dem Planansatz.
Hiervon entfallen 1,0 Mio. € auf Kostenerstattungen von Bund, Land, Gemeinden und dem sonstigen
öffentlichen Bereich.
Die Zinsen und ähnlichen Erträge liegen um 674 T€ über dem Planansatz.
Die Erträge aus aktivierten Eigenleistungen liegen um 49 T€ über dem Planwert.
Die Aktivierung von Eigenleistungen ist im Jahr 2020 bei den Hochbaumaßnahmen erfolgt. Zum Jahr
2021 werden diese im Jahresabschluss erstmals auch bei Tiefbaumaßnahmen aktiviert.
Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen werden insbesondere Erträge aus Konzessionsabgaben,
aus der Erstattung von Steuern, Säumniszuschlägen und Mahngebühren sowie Nachzahlungs- und
Erstattungszinsen und Buß- bzw. Zwangsgelder ausgewiesen. Eine wichtige Position sind auch die Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen. Insgesamt unterschreiten die sonstigen ordentlichen Erträge den
Planansatz um 14,4 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf die Umkontierung der Auflösung bzw.
Inanspruchnahme der FAG-Rückstellung auf die Aufwandsseite (-15 Mio. € - Umsetzung aus dem
Prüfbericht der GPA vom 16.02.2021), Mindererträge bei den Bußgeldern (-311 T€) und der Erstattung
von Steuern nach § 53 a EnergieStG (-8 T€) zurückzuführen. Dagegen stehen Mehrerträge bei
Nachzahlungszinsen (+182 T€), Konzessionsabgaben (+98 T€), Zuschreibungen (+82 T€),
27
Rücklagenentnahmen bei unselbständigen Stiftungen, u.a. der Schad-Stiftung und Gutshof AltheimStiftung, (+79 T€). Weitere sonstige Mehrerträge aus Säumniszuschlägen, Mahngebühren und
Zwangsgeldern, sowie sonstige periodenfremde Erträge schlagen mit +473 T€ zu Buche. Unter die
sonstigen periodenfremden Erträge fallen beispielsweise Erträge aus der Nachaktivierung des EuthanasieDenkmals vor dem Justizgebäude aus unentgeltlichem Übergang, sowie mehrere Korrekturen von
Buchungen im Ergebnishaushalt des Vorjahres durch Nachaktivierung.
28
b) Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen überschreiten den Planansatz um rd. 27,3 Mio. €. Diese Abweichung
gliedert sich auf in ("-" = Minderaufwand):
Abweichung Ergebnis - Plan
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Planmäßige Abschreibungen
Zinsen, Gewährung von Darlehen u.ä. Aufwendungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe
in T€
-1.959
1.550
- 403
- 989
30.970
-1.889
27.280
Bei der Analyse der Abweichungen ist u.a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr 2019
im Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch um insgesamt 9,5 Mio. €
erhöhen. Gleichzeitig gilt, dass bei Minderaufwendungen zum Teil Ermächtigungsüberträge für das Jahr
2021 gebildet werden. Insgesamt werden im Ergebnishaushalt rd. 10,9 Mio. € in das Jahr 2021
übertragen (inkl. der Budgetüberträge).
Die Analyse der Abweichungen bezieht sich im Folgenden grundsätzlich auf den Vergleich des
Planansatzes 2020 (ohne Ermächtigungsübertrag) mit dem Ergebnis 2020.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen liegen im Ergebnis 2020 rd. 2,0 Mio. € unterhalb dem
Planansatz. Gegenüber dem Vorjahr haben sie sich deutlich um rd. 6,4 Mio. € erhöht.
Ursächlich hierfür sind zum einen die Erhöhungen im TVöD-Bereich um 1,06 % ab 01.03.2020. Für den
Tarifabschluss 2020 Beamte wurde bei der Planung eine Steigerung von 3,2 % ab 01.01.2020 zugrunde
gelegt, welche auch tatsächlich so beschlossen wurde. Zum anderen tragen Stellenmehrungen (in 2020
+61,06 Stellen) und rechtlich gebotene Höhergruppierungen / Beförderungen u. ä. zum Kostenanstieg
bei. In Summe sind die Ausgaben im Beamtenbereich im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,4
Mio. € (trotz 15,38 weniger Stellen) gestiegen und im Beschäftigtenbereich um rd. 5,9 Mio. € (inkl. 76,44
neuer Stellen). Durch die Auflösung/Neubildung der Rückstellungen im Personalbereich (Rückstellungen
für Altersteilzeit sowie Langzeitkonten) wurden die Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr
netto um rd. 890 T€ erhöht.
Personalaufwendungen in Mio. €
144,9
151,3
135,7
80,9
80,1
81,5
84,3
87,7
91,6
92,9
96,6
101,8
107,5
113,4
119,7
126,2
71,5
62,6
Gegenüber dem Plan ist ein Mehrertrag an Personalkostenersätzen in Höhe von 98 T€ zu verzeichnen.
29
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen insgesamt 1.550 T€ über dem Planansatz.
Im Einzelnen sind vielfältige Über- bzw. Unterschreitungen der jeweiligen Planansätze gegeben.
Nachfolgend sind die wesentlichen Abweichungen erläutert:
Æ Der hohe Mehraufwand im Jahr 2020 wird überwiegend durch die primär coronabedingten
Sonderreinigungen in Höhe von 989 T€ verursacht.
Æ Für den Unterhalt der Gebäude wurden gegenüber dem Planansatz 525 T€ mehr benötigt. Darin sind
269 T€ Mehraufwendungen bei städtischen Mietobjekten, die von der UWS verwaltet werden
enthalten, denen Mehrerträge in Höhe von 456 T€ gegenüber stehen (siehe sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte). Gleichwohl ist hier die periodengerechte Zuordnung wie auch die Nettoentlastung
aus der Inanspruchnahme der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung (161 T€) berücksichtigt.
Æ Die Aufwendungen für Fernwärme liegen um 63 T€ unter dem Planansatz. Die Aufwendungen für
sonstige Energie (Gas, Heizöl, Wärmelieferung, Strom) unterschreiten ebenfalls um 310 T€ die
Planwerte. Dies ist zum Teil auf die coronabedingt reduzierte Gebäudeauslastung zurückzuführen.
Æ Der Aufwand für Mieten und Pachten für unbewegliche Sachen (inkl. der internen Verrechnung für
die Raumnutzung durch städtische Abteilungen wie z. B. Musikschule oder Schulen) liegt um
88 T€ unter den geplanten Werten, die Mietaufwendungen für bewegliche Sachen liegen ebenfalls
um 46 T€ unter den geplanten Werten.
Æ Die allgemeinen Bewirtschaftungs- und Betriebskosten (Konten 4240*) übersteigen den Planansatz
um 109 T€; Ursache sind Mehraufwendungen in den Bereichen der Schulen, des Ulmer Museums,
der Mehrzweckhallen, sowie der neuen Liegenschaften.
Æ Die Aufwendungen für Wasser und Abwasser unterschreiten den Planansatz um 85 T€, der Aufwand
für Abfallbeseitigung liegt dagegen um 8 T€ über dem Planansatz.
Æ Die Sachaufwendungen für Reinigung (Kostenarten 42450000 Unterhaltsreinigung dezentral bis
42450030 Reinigung sonstiges, jedoch ohne die eingangs erwähnten Sonderreinigungen) liegen
insgesamt um 115 T€ unter dem Planansatz.
Æ Der Aufwand für Lebensmittel liegt um 597 T€ unter dem Planansatz. Die Mindererträge im Bereich
Abgabe von Speisen an Dritte liegen um 452 T€ unter der Planung.
Æ Auch die Aufwendungen für Lehr- und Unterrichtsmittel, Lernmittel, sowie Druck- und Kopierkosten
liegen insgesamt um 101 T€ unter dem Plan.
Æ Die Aufwendungen für Soft- und Hardware im Ergebnishaushalt liegen um 297 T€ über dem
Planansatz.
Æ Im Bereich der Baustoffe, Bestattungsartikel und Futtermittel liegen die Aufwendungen um 325 T€
über dem Planansatz.
Æ Im Bereich Unterhalt Maschinen und Geräte wird der Planansatz um 10 T€ unterschritten.
Æ Im Bereich der Grünanlagen und Spielplätze ist ein Minderaufwand von 77 T€ zu verzeichnen.
Æ Im Bereich Unterhalt der Straßen, Wege, Plätze und Feldwege liegen die Aufwendungen um 736 T€
über dem Planansatz, wovon allein Mehraufwendungen in Höhe von 650 T€ auf
Sanierungsmaßnahmen an der Adenauer-Brücke entfallen.
Bei den planmäßigen Abschreibungen beruhen die um 0,4 Mio. € niedrigeren Abschreibungen im
Rechnungsergebnis (47,4 Mio. €) insbesondere auf:
Æ Der Sofortabschreibung von im Finanzhaushalt getätigten Auszahlungen, die nicht aktivierungsfähig
sind, mit 1,6 Mio. €.
Æ Den Abschreibungen wegen Erlass, Niederschlagung oder Aussetzung von Forderungen, die nicht
geplant wurden. Im Jahr 2020 ist eine Mehrbelastung von 1,6 Mio. € insbesondere aufgrund Corona
zu verzeichnen, davon sind 783 T€ im Erlass von Forderungen im Bereich der Kindertagesstätten,
155 T€ im Erlass von Forderungen in der Schulkindbetreuung, weitere 470 T€ in der Aussetzung
kommunaler Steuern, insbesondere Gewerbesteuer und Nachzahlungszinsen, begründet. Auf
Gebührenerlasse bei der Außenbewirtschaftung entfallen 155 T€, 72 T€ auf Abschreibungen wegen
Erlass, Niederschlagung oder Aussetzung von Forderungen übriger Bereiche.
30
Æ Dagegen liegen die Abschreibungen auf unbewegliche Vermögensgegenstände 2,6 Mio. € unter dem
Planansatz. Dies liegt unter anderem an der anteiligen Korrektur der Buchwerte der bestehenden
Gebäude zur Eröffnungsbilanz und der nicht fertiggestellten Vermögensgegenstände, die derzeit
noch auf Anlagen im Bau geführt werden. Die Auswirkungen der Korrektur der Buchwerte der
städtischen Gebäude können in ihrem konkreten Ausmaß nicht geplant werden, da sich dieser aus
der Summe der Korrekturbedarfe der einzelnen Gebäude ergibt. Der Korrekturbedarf einzelner
Gebäude ergibt sich erst im Rahmen der Überprüfung der einzelnen Bewertungen, die derzeit
stattfindet.
Æ Die Abschreibungen auf bewegliche Vermögensgegenstände liegen um 1,5 Mio. € unter dem
Planansatz (inkl. sonstige Abschreibungen).
Die Aufwendungen für Zinsen, Gewährung von Darlehen und sonstige Aufwendungen liegen
um 989 T€ unter dem Planansatz. Dies ist insbesondere auf das aktive Liquiditätsmanagement und auf
die nicht benötigte Kreditermächtigung aufgrund des zeitverzögerten Liquiditätsabflusses der
Investitionsprojekte zurückzuführen.
Die Abweichungen bei den Transferaufwendungen ergeben sich insbesondere durch folgende
Sachverhalte. Insgesamt liegen diese 31,0 Mio. € über dem Planansatz:
Æ Mehrerlöse bei der Gewerbesteuer mit 17,9 Mio. € führen zu einer Erhöhung der zu zahlenden
Gewerbesteuerumlage, sodass diese um 1,1 Mio. € über dem Plan liegt. Die hohen
Gewerbesteuerzahlungen im Jahr 2020 haben erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der
Zuweisungen im Finanzausgleich 2022. Zum Ausgleich der sich dadurch für den Haushalt 2022
ergebenden Belastungen wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 eine zweckgebundene
Rückstellung für FAG-Belastung in Höhe von 36,3 Mio. € gebildet, die in 2022 aufgelöst wird und
damit den Haushalt entlastet. Dem gegenüber steht die Auflösung der Rückstellung für FAGBelastungen aus dem Jahr 2018 in Höhe von 15 Mio. €, wodurch sich insgesamt Mehraufwendungen
in Höhe von 21,3 Mio. € ergeben (siehe Ziff. 6.5.5 Rückstellungen).
Æ Zuschüsse an verbundene Unternehmen: Mehraufwendungen ergeben sich vor allem im Bereich
Mobilität (3,7 Mio. €) und den Zahlungen an die Donaubad GmbH (1,2 Mio. €). Diesen stehen
Minderaufwendungen der ÖPNV-Finanzreform (29 T€) und des kostenlosen ÖPNV (178 T€)
gegenüber. Hierdurch ergibt sich bei den Zuschüssen an verbundene Unternehmen ein Mehraufwand
in Höhe von 4,8 Mio. €.
Æ Zuschüsse an private Unternehmen: Aus software- und buchungstechnischen Gründen wurde bis
zum Jahr 2020 die Rückzahlung der LBBW-Verbindlichkeit ("Heimfall Atlantis") zwar im
Ergebnishaushalt geplant (Ansatz 1.176 T€), jedoch direkt über das Bilanzkonto ausbezahlt und
deshalb nur in der Finanzrechnung unter der Position "Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit" ausgewiesen. D. h. in der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Minderaufwand in
dieser Höhe. Bereits im Jahresabschluss 2019 wurde für die zukünftige Verfahrensweise eine
Zuführung zum allgemeinen Sparbuch über die Höhe der noch ausstehenden LBBW-Verbindlichkeit
festgelegt. Diese Verbindlichkeit wird zukünftig jährlich abgebaut.
Æ Im Bereich der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe liegen die Transferaufwendungen 5.395 T€
über dem Plan 2020. Insgesamt liegen die Aufwendungen der vorabdotierten Sozial- und
Jugendhilfe im Jahr 2020 6,1 Mio. € über dem Planansatz. Bei den einzelnen Hilfearten ergaben sich
unterschiedliche Entwicklungen. Im Bereich der Sozialen Hilfen ist eine Reduzierung der
Aufwendungen um 1,3 Mio. € zu verzeichnen. Der Aufwand im Bereich Grundsicherung für
Arbeitssuchende liegt im Ergebnis 2020 1,0 Mio. € über dem Planansatz. Im Bereich der
vorabdotierten Jugendhilfe liegt der Aufwand im Jahr 2020 mit 10,3 Mio. € 0,4 Mio. € über dem Plan
2020. Bei den Hilfen für Flüchtlinge wurde der Planansatz 2020 auf der Aufwandsseite um 0,7 Mio. €
überschritten.
Æ Im Bereich Zuschüsse an übrige Bereiche ergeben sich sowohl Mehr- als auch Minderaufwendungen.
Die Abweichungen sind in Anlage 9 dargestellt.
31
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ergeben sich Mehraufwendungen bei den
Erstattungen an übrige Bereiche (702 T€) insbesondere im Bereich der Kindertagespflege, Zuführung zu
Rücklagen Stiftungen (71 T€), Erstattungen an verbundene Unternehmen (rd. 196 T€), Erstattungen an
Gemeinden (58 T€), Aufwand für Beförderung von behinderten Kindern (329 T€), sowie sonstigen
Personal- und Versorgungsaufwendungen (46 T€).
Diesen Mehraufwendungen stehen Einsparungen insb. in den Bereichen der Säumniszuschläge und
Erstattungszinsen (-315 T€; insb. Verzinsung bei der Rückerstattung von Gewerbesteuerzahlungen),
ehrenamtliche und sonst. Tätigkeit (-124 T€), sonstige Geschäftsausgaben (-554 T€), Dienst- und
Werkverträge (-255 T€), Schülerbeförderung (-227 T€), Telefon/Fax/Handy (-127 T€) sowie Dienstfahrten
und Reisekosten (-122 T€) entgegen. Ebenso ist im Planansatz die Deckungsreserve in Höhe von
1,7 Mio. € enthalten, die sich im Ergebnis jedoch bei unterschiedlichen Kostenarten niederschlägt.
Insgesamt ergibt sich ein Minderaufwand in Höhe von rd. 1,9 Mio. €.
c) Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
An außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind folgende Beträge angefallen:
außerordentliche Erträge:
16.799 T€
außerordentliche Aufwendungen:
1.302 T€
Die außerordentlichen Erträge resultieren fast vollständig aus der Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten. In geringem Maß sind auch Erträge aus der Veräußerung von nicht in der
Bilanz aktivierten Vermögensgegenständen bzw. aus Nachaktivierungen sowie Versicherungsleistungen
enthalten. Die außerordentlichen Aufwendungen resultieren zum Großteil aus Grundstücksgeschäften
und außerordentlichen Abschreibungen.
Das Sonderergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,5 Mio. € erhöht. Ebenso werden
außerordentliche Aufwendungen bei Schwund und / oder sonstigem Abgang von Vermögensgegenständen mit Restbuchwert gebucht.
Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen wurden nicht geplant, d. h. sie sind außerplanmäßig
angefallen. Weitere Erläuterungen s. Ziff. 6.3.3.
d) Kalkulatorische Zinsen
Über alle Teilergebnishaushalte hinweg liegen die kalkulatorischen Zinsen netto um rd. 0,4 Mio. €
unter dem Planansatz. Ursächlich hierfür sind insbesondere die zwischenzeitlich durchgeführten
Gebäudekorrekturen.
Im Gesamtergebnishaushalt werden die kalkulatorischen Zinsen nicht ausgewiesen, da hier die tatsächlich
angefallenen Zinsaufwendungen dargestellt werden.
e) Abschlüsse der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets
Die Fach-/Bereiche tragen die Verantwortung für ihr Budget. Diese Verantwortung begrenzt sich nicht
nur auf die Haushaltsplanaufstellung und den ordnungsgemäßen Haushaltsvollzug. Sie sind insbesondere
für die Einhaltung der im Rahmen des Haushaltsplans festgesetzten Budgetvorgaben verantwortlich. Für
den notwendigen Planvergleich wird in Ergänzung zum Jahresabschluss für jedes Fach-/Bereichsbudget
ein gesonderter Abschluss erstellt (vgl. Anlage 10).
Aufgrund des neuen geänderten Haushaltsplanverfahrens zum Haushaltsplan 2020 wurde erstmals im
Jahresabschluss 2020 eine neue Herangehensweise zur Budgetabrechnung erarbeitet. Im Rechnungsjahr
2020 wurde keine Bereinigung in den Budgets vorgenommen, da aufgrund des neuen Haushaltsplanverfahrens die bisherigen Abrechnungen nicht herangezogen werden konnten. Zusätzlich erschien das
bisherige Budgetabrechnungsverfahren allen Beteiligten in der Stadtverwaltung als zu kompliziert,
unverständlich und aufwendig. Es wurde im Jahr 2020 vielmehr eine tiefe Analyse der Budgets und
Feststellungen von erheblichen Abweichungen vorgenommen. Die Abweichungen in den Budgets sind in
Anlage 10 ersichtlich. Das Verfahren zur Budgetabrechnung wird im Jahr 2021 mit den Fach-/
Bereichscontrollern weiterentwickelt.
32
Das Jahr 2020 ist aufgrund der Umstände als ein Sonderabschluss zu betrachten, da die CoronaPandemie für sehr verworfene Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche sorgte. Die Auswirkungen zeigten
sich in verschiedene Richtungen (Mindererträge, Mehraufwendungen aber auch Minderaufwendungen).
Die Corona-Auswirkungen sollten nicht zu Lasten der Fach-/Bereichsbudgets gehen. Eine Bereinigung der
Auswirkungen in den Budgets erschien als nahezu unmöglich.
Ein vergleichbares Budgetergebnis der Fach-/Bereiche mit den Vorjahren und mit einem zusammenhängenden Budgetübertrag festzustellen, war daher nicht möglich. Insgesamt hat das Jahr 2020 jedoch
trotz aller Schwierigkeiten mit der Corona-Pandemie sehr gut abgeschlossen. Für das Jahr 2020 kann
über die gesamte Stadtverwaltung hinweg eine hervorragende Managementleistung festgehalten
werden.
Daher soll im Rahmen des Jahresabschlusses den Fach-/Bereichen aufgrund der Managementleistung im
Jahr 2020 ein Corona-Sonderbudgetübertrag von 500 T€ zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht
dem durchschnittlich gebildeten Budgetübertrag der Fach-/Bereich in den Vorjahren. Der CoronaSonderbudgetübertrag wird anhand dem festgelegten Mischschlüssel im strukturellen
Konsolidierungsprozess auf die Fach-/Bereiche verteilt. Der Hauptausschuss hat der Festlegung des
Mischschlüssels am 18.03.2021 zugestimmt (GD 043/21). Dieser enthält ganz unterschiedliche Faktoren.
Auf dieser Basis ergibt sich folgende Verteilung:
Bereich Oberbürgermeister
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
Bereich Bürgerdienste
Fachbereich Kultur*
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Summe Fach--/Bereiche
Mischschlüssel
in %
CoronaSonderbudgetübertrag
7,33
9,28
7,44
15,84
25,74
34,37
36.650
46.400
37.200
79.200
128.700
171.850
500.000
*Ausnahme Museum - Sonderregelung Erlass des Defizits
Der Corona-Sonderbudgetübertrag kann bis 31.12.2022 verwendet werden. Ein weiterer Übertrag ist
nicht möglich. Das Vorgehen wird analog den Budgetüberträgen geführt.
Die bisher geltende Regelung von einem Übertrag des Budgetergebnisses zu 50 % in den Fach-/
Bereichsbudgets und zu 100 % bei den Sonderbudgets unter Berücksichtigung von Bereinigungen wird
damit ausgesetzt. Die Fach-/Bereichscontroller und die DEZ haben dem Vorgehen zugestimmt.
Die vorliegenden Budgetüberträge aus Vorjahren bleiben abzüglich der Verwendung 2020 bestehen.
Nichtdestotrotz müssen die bestehenden Budgetüberträge (nachfolgende Ausstellung) in den
kommenden Jahren abgebaut werden. Hierzu bedarf es einer Regelung innerhalb der Stadtverwaltung.
Diese wird in Workshops mit ZSD/HF und den Fach-/Bereichscontrollern erarbeitet und dann dem
Gemeinderat vorgelegt. Aufgrund der gemeindewirtschaftlichen Vorgaben ist ein Übertrag über die
"Zwei-Jahresgrenze" nach § 21 GemHVO nicht zulässig. Dies wurde ebenfalls von der
Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem Bericht vom Februar 2021 aufgegriffen (GD 174/21) und muss im
kommenden Jahr angegangen werden.
33
Folgende Budgetüberträge wurden aus Vorjahren in das Jahr 2021 übertragen (in T€)
Von 2020
nach 2021
Von 2019
nach 2020
Von 2018
nach 2019
Bereich Oberbürgermeister
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste/Dienste
Bereich Bürgerdienste
Fachbereich Kultur
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
67
9
34
266
25
54
240
77
12
146
304
0
104
430
57
95
205
496
20
231
371
Summe Fach-/Bereiche
695
1.073
1.475
Von 2020
nach 2021
Von 2019
nach 2020
Von 2018
nach 2019
Schulen (einschl. Finanzhaushalt)
Gutschrift vorabdot. Sozial- und Jugendhilfe 1)
Museum
Musikschule
Ulmer Theater
Stadthaus
Stadtbibliothek
1.451
0
-368
572
232
0
5
1.495
0
-368
597
232
0
33
1.308
0
-490
603
510
53
241
Summe Sonderbudgets
1.892
1.989
2.225
Sonderbudgets:
1)Zum 01.01.2018 wurde ein neuer Kontrakt zur vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe mit geänderter Verfahrensweise (Bereitstellung
Innovations- und Sozialraumbudget) geschlossen.
Es werden somit insgesamt 2.587 T€ (695 T€ Fachbereichsguthaben und 1.892 T€
Sonderbudgetguthaben) nach 2021 übertragen.
2.5 Erhebliche Abweichungen in der Finanzrechnung im Vergleich zur
Haushaltsplanung
Die Abweichungen je Kontenklasse sowie die Abweichungen über 60.000 € im Einzelfall sind in der in
Anlage 8 beigefügten Übersicht detailliert dargestellt.
In der im Folgenden dargestellten Abweichungsanalyse werden sowohl Mehreinzahlungen als auch
Minderauszahlungen als positive Werte dargestellt, d.h. sie stellen eine Verbesserung gegenüber dem
Plan dar. Mindereinzahlungen bzw. Mehrauszahlungen werden als negative Werte
(d. h. Verschlechterung gegenüber dem Plan) ausgewiesen.
Bei der Abweichungsanalyse ist bezogen auf die Einzahlungen folgendes zu beachten:
Der Planwert entspricht generell den Werten, über die voraussichtlich "eine Rechnung gestellt wird".
Der Ergebniswert stellt dagegen die Höhe der tatsächlichen Einzahlung dar. D. h. wurden Rechnungen
nicht bezahlt und es sind Kasseneinnahmereste (= offene Forderungen) vorhanden, ergibt sich hierdurch
eine Abweichung zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und dem Ergebnis 2020.
34
a) Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung
in T€
60.607
-6.746
53.861
Soweit die unter Ziff. 2.4 dargestellten Abweichungen tatsächliche Ein- oder Auszahlungen betreffen,
wirken sie sich auch in der Finanzrechnung aus. Insgesamt ergibt sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit bei den Einzahlungen eine Abweichung um 60.607 T€, bei den Auszahlungen um 6.746 T€.
b) Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen u. ähnlichen Entgelten
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
in T€
-2.627
-6
3.882
-1.922
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweg. Sachvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten
Saldo aus Investitionstätigkeit
491
35.387
-1.031
400
1.158
757
36.489
Bei der Analyse der Abweichungen ist u. a. zu beachten, dass Ermächtigungsüberträge aus dem Jahr
2019 in Höhe von netto rd. 26,6 Mio. € (2,7 Mio. € Einzahlungen und 29,3 Mio. € Auszahlungen) im
Planansatz nicht enthalten sind, die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch erhöhen. Gleichzeitig gilt,
dass bei Mindereinzahlungen und Minderauszahlungen zum Teil Ermächtigungsüberträge zum Übertrag
in das Jahr 2021 gebildet wurden. Insgesamt werden 28,0 Mio. € für Auszahlungen und rd. 2,7 Mio. €
für Einzahlungen nach 2021 übertragen (vgl. Ziff. 4).
Zur Vermeidung von weiteren Ermächtigungsüberträgen im Jahr 2020 müssen zusätzlich zu den bereits
im Haushaltsplan 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 neu veranschlagten 20,1 Mio. €
(vgl. Haushaltsplan 2021, Anlage 10) weitere 7,7 Mio. € für Auszahlungen (die im Haushaltsplan 2020
geplant waren, aber nicht umgesetzt werden konnten) im Haushaltsplan 2022 und der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2025 neu veranschlagt (vgl. GD 054/21) werden. Hierbei sind die Haushaltsgrundsätze
der Jährlichkeit und der Haushaltswahrheit zu beachten.
Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen liegen rd. 2,6 Mio. € unter dem Planansatz 2020.
Dies beruht insbesondere auf Mindereinzahlungen bei den Projekten Mensa Astrid-Lindgren-Schule
(600 T€), Kindertagesstätte "Unter den Apfelbäumen" (130 T€), KITA Ausbauoffensive III (240 T€),
Hauptfeuerwache ILS (132 T€), Sanierung Dichterviertel (119 T€), Sanierung Weststadt II (137 T€),
Sanierung Wengenviertel (353 T€), Ausbau Mittlerer Ring (742 T€), Modernisierung von Haltestellen
(100 T€) sowie Elektrifizierung Südbahn - Umbau Bahnübergang Einsingen (370 T€), welche durch
Mehreinzahlungen beim Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen (120 T€) und das Projekt Sanierung
Promenadenbrücke (107 T€) teilweise kompensiert werden. Geplante, jedoch nicht eingegangene
Investitionszuwendungen werden teilweise als Ermächtigungsüberträge in das Jahr 2021 übertragen.
Bei den Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten handelt es sich im
Wesentlichen um Erschließungsbeiträge. Diese liegen um rd. 6 T€ unter dem Planansatz. Aus der
Veräußerung von Sachvermögen wurden rd. 3.882 T€ mehr Einzahlungen verbucht. Dies ist
hauptsächlich auf die Veräußerung von städtischen Grundstücken und Gebäuden zurückzuführen.
Die Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit liegen rd. 1,9 Mio. € unter dem Planansatz. Dies
ist zurückzuführen auf Mindereinzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen bei den Projekten
35
Hauptfeuerwache Ulm ILS Technik (125 T€), Anschluss A8 - Verlängerung Eiselauer Weg (179 T€)
Elektrifizierung Südbahn - Umbau Bahnübergang Einsingen (342 T€), Ersatzneubau der Blaubrücken (415
T€) sowie Ersatzneubau der Gänstorbrücke (165 T€).
Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden liegen um 491 T€ unter dem
Planwert 2020.
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen liegen um rd. 35,4 Mio. € unter dem Planansatz 2020. Bei
vielen Maßnahmen ist eine verzögerte Abwicklung zu verzeichnen, wodurch die Auszahlungen unter
dem Planansatz liegen. Ein Teil der "nicht ausgeschöpften" Beträge wird deshalb als Ermächtigung in das
Jahr 2021 übertragen oder im Haushalt 2022 neu veranschlagt. Auch hier ist wieder das sehr
optimistische und anhaltend hohe Investitionsprogramm der Stadt Ulm ersichtlich. In den folgenden
Jahren sollte das veranschlagte Investitionsprogramm kritisch überprüft und mit den Zielsetzungen aus
der Investitionsstrategie 2020 - 2029 abgeglichen werden. Das anhaltend hohe Investitionsvolumen und
die daraus resultierenden Ermächtigungsübertrage stellen für den städtischen Haushalt der Stadt Ulm ein
nicht zu unterschätzendes haushaltswirtschaftliches Risiko dar.
Im Bereich der Hochbaumaßnahmen ergeben sich Minderauszahlungen in Höhe von rd. 13,1 Mio. €,
insbesondere bei den Projekten Sanierung Bahnhof Söflingen, Umbau Spießhof Betriebshof LI, Neubau
Grundschule Eichenplatz mit Kindertagesstätte, Neubau Adalbert-Stifter-Schule, Erweiterung des Anna
Essinger Schulzentrums, Neubau Fahrradständer am Scholl-Gymnasium, Erweiterung der Mensa AstridLindgren-Schule, Sanierung Schulzentrum Kuhberg, Sanierung Friedrich-List-Schule Hauptgebäude,
Sanierung der Mehrkampfanlage im Donaustadion, Neubau Kindertagesstätte Brandenburgweg, Anbau
Kindertagesstätte "Unter den Apfelbäumen", KITA - Ausbauoffensive II und III, Sanierung Kornhausplatz,
zusätzliche Räumlichkeiten GM, Hauptfeuerwache ILS-Technik, Sanierungskonzept
Feuerwehrgerätehäuser, Baubetriebshof Kaltwässerle 2. und 3. BA und Sanierung Ortsteilfriedhöfe.
Im Bereich Hochbau werden die vom Gebäudemanagement erbrachten Eigenleistungen aktiviert. Die
Aktivierung belastet die Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt, führt jedoch zu entsprechenden
Mehrerträgen im Ergebnishaushalt. Netto liegt die Summe der aktivierten Eigenleistungen um rd. 48,6 T€
über dem Planansatz. Diesem Netto-Minderbedarf im Finanzhaushalt stehen entsprechende
Mindererträge aus aktivierten Eigenleistungen im Ergebnishaushalt entgegen.
Im Bereich der Tiefbaumaßnahmen sind ebenfalls Minderauszahlungen in Höhe von rd. 17,8 Mio. € zu
verzeichnen, insbesondere bei Erschließung von Straßen, Abbruch Beringer Brücke, OD L240
Donaustetten, Bahnbrücke Mergelgrube, Neugestaltung Karlstraße, Lärmschutzprogramm, City Bahnhof,
Hangsicherung Lindenhöhe, Sanierungskonzept Ing. Bauwerke, Verlegung Rampe Schillerstraße,
Wallstraßenbrücke, Sanierung Ludwig-Erhardt-Brücke, Elektr. Südbahn - Umbau Bahnübergang
Einsingen, Neuordnung Entwässerung B10, Sanierung Sedelhof-/Mühlengasse, Ersatzneubau
Blaubrücken, Knotenpunktumbau Schloßstr./Abteistr., Neugestaltung Bahnhofstraße, Ersatzneubau
Gänstorbrücke, Wertausgleich Linie 2, Sanierung Haßlerstraße, Umgestaltung Weinbergweg,
Neugestaltung Keplerstraße.
Darüber hinaus ergeben sich bei sonstigen Baumaßnahmen Minderauszahlungen in Höhe von rd. 4,5
Mio. € (Zukunftsoffensive, Digitalfunk, Ertüchtigung Tiergarten, Modernisierung von Haltestellen,
Buswendeanlage Unterweiler, Gestaltung Donauufer, Erschließung öffentl. Grün/Spielplätze, Erneuerung
Hochwasserrückhaltebecken, Hauptfriedhof Krematorium.
Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen überschreiten den Planansatz um
rd. 1,3 Mio. €. Im Einzelnen sind vielfältige Über- bzw. Unterschreitungen der jeweiligen Planansätze zu
verzeichnen. Hierbei handelt es sich um Mehrauszahlungen für Hardware, etwa Beschaffung zusätzlicher
Laptops zur Sicherstellung des Betriebs während der Corona-Pandemie (843 T€) sowie
Betriebseinrichtung > 1000 EUR (1.398 T€, insb. Kauf Birdly, Betriebseinrichtung Verwaltungsgebäude
Wilhelmstr. 23-25/ städt. Kitas). Den Mehrauszahlungen stehen Minderauszahlungen für Einrichtung
ZSD/D-B zentral (74 T€), besondere abteilungsspezifische Vermögensgegenstände (944 T€), Lehrmittel
(179 T€) und Sportgeräte (13 T€) gegenüber.
Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen liegen um rd. 400 T€ unter dem Planansatz.
Die Minderauszahlungen beruhen auf nicht abgerufenen Gesellschafterdarlehen, welche in das Jahr 2021
36
übertragen wurden. Insgesamt wurden in 2020 Gesellschafterdarlehen in Höhe von 14,6 Mio.
ausgegeben.
Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen liegen ebenfalls um rd. 1,2 Mio. € unter
dem Plan. Dies beruht vor allem auf Minderauszahlungen bei den Vorhaben Aktualisierung Ausstellung
DZM (286 T€), Sportförderung (280 T€), Sanierung Tierheim Ulm (150 T€), Ersatzbau Kita
Elisabethenstraße (1.151 T€), Umbau und Sanierung Kita Am Roten Berg (252 T€), Sanierung Freizeitheim
Ruhetal (275 T€), Kleinmaßnahmen Umweltrecht (115 T€) und Sanierungsgebiete (389 T€). Den
Minderauszahlungen stehen Mehrauszahlungen insbesondere bei den Projekten TSG Söflingen Sportopia (1.329 T€), Umbau und Sanierung Kita Abt-Ulrich-Straße (101 T€), Ersatzbau Kita
Neunkirchenberg (148 T€) und Ersatzbau Kita Dreifaltigkeitsweg (160 T€) gegenüber.
Die Investitionen entwickeln sich 2020 wie folgt::
Im Jahr 2020 wurde erneut ein sehr hohes Investitionsvolumen bewältigt. Insgesamt wurden für Investitionsvorhaben rd. 85,9 Mio. € ausbezahlt, davon 15,6 Mio. € für Grunderwerb, 31,1 Mio. € für Baumaßnahmen, 5,4 Mio. € für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen und von immateriellen
Vermögensgegenständen, 22,4 Mio. € für den Erwerb von Finanzvermögen (u.a. 6 Mio. € Kapitaleinlage
an die SWU für die Straßenbahnlinie 2, 1,84 Mio. € Kapitaleinlage und 7,5 Mio. € Darlehen an die PBG
für Parkhaus Am Bahnhof, 3,1 Mio. € Darlehen an die PEG und 4 Mio. € Darlehen an die UWS) und 11,4
Mio. € für Investitionsförderungsmaßnahmen.
37
c) Ein- und Auszahlungen aus Krediten und inneren Darlehen
Abweichung Ergebnis - Plan
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten usw.
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten usw.
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
in T€
21.995
-20.171
-1.824
Im Jahr 2020 wurden Kredite in Höhe von 26 Mio. € aufgenommen. Es handelte sich hierbei um die
Inanspruchnahme der übertragenen Kreditermächtigung aus 2019 in Höhe von 10 Mio. € sowie
Umschuldungen in Höhe von 16 Mio. €. Getilgt wurden 22,6 Mio. €, davon waren 6,6 Mio, €
planmäßige Tilgungen und 16 Mio. € Sondertilgungen aufgrund Umschuldungen. Der Schuldenstand der
Stadt hat sich somit um 3,4 Mio. € erhöht und beträgt am 31.12.2020 rd. 102,1 Mio. €.
Die Kreditermächtigung im Jahr 2020 betrug 17 Mio. €. Die im Jahr 2020 aufgrund des zeitverzögerten
Liquiditätsabflusses der Investitionsprojekte nicht benötigte Kreditermächtigung gilt gem. § 87 Abs. 3
GemO weiter bis die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 erlassen wurde.
Im Rahmen des aktiven Darlehensmanagements - mit der regelmäßigen Prüfung des Darlehensportfolios
im Hinblick auf Sondertilgungsmöglichkeiten - konnte aufgrund auslaufender Zinsbindung ein Darlehen
mit 6,0 Mio. € mit einem Zinssatz von 3,45 % in ein Darlehen mit 0,00 % Verzinsung und ein Darlehen
mit 11,85 Mio. € mit einem Zinssatz von 3,55 % in ein Darlehen mit 0,01 % Verzinsung umgeschuldet
werden.
Schuldenentwicklung 2020
Stand: 31.12.2019
Stand: 31.12.2020
98.715.653,91 €
10.000.000,00 € Kreditaufnahme (Inanspruchnahme
Kreditermächtigung aus 2019)
- 6.621.463,00 € planmäßige Tilgung 2020
102.094.190,91 €
Der tatsächliche Schuldenstand (Ist-Darlehen) zum 31.12.2020 liegt bei 102,1 Mio. €
Die Schuldenübersicht ist in Anlage 7 beigefügt.
38
Seit 2018 werden aufgrund einer Änderung der VwV Produkt- und Kontenrahmen die von der Stadt an
städtische Gesellschaften gewährten Kassenverstärkungsmittel als Darlehensgewährung dargestellt. Diese
wiesen zum 31.12.2020 einen Saldo von 8,5 Mio.€ aus. Bis zum Jahr 2017 wurden diese im haushaltsunwirksamen Bereich abgewickelt.
d) Haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen
Abweichung Ergebnis - Plan
Haushaltsunwirksame Einzahlungen
Haushaltsunwirksame Auszahlungen
Bedarf aus haushaltsunwirksamen Vorgängen
in T€
239.885
-288.513
-48.628
Bei den haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen handelt es sich um durchlaufende Gelder.
Dahinter stecken Prozesse wie z. B. die Abwicklung von Spenden, die Weiterleitung von Zuschüssen, die
Verbuchung der Umsatzsteuer oder die Abrechnung von Zahlstellen. Insbesondere schlagen sich hier
auch die Ein- und Auszahlungen aus der Auflösung und Neuanlage von Festgeldern nieder. Diese Beträge
werden nicht geplant, deshalb ergeben sich Abweichungen in Höhe des Stands zum 31.12.2020.
Generell gleichen sich die durchlaufenden Ein- und Auszahlungen aus. Bei einer "Stichtagsbetrachtung"
ist jedoch in der Regel stets ein Saldo gegeben. Dieser Saldo stellt eine Momentaufnahme dar und sagt
nichts über den "Erfolg" des Jahres 2020 aus.
39
2.6 Bilanz und Stiftungen
Die Veränderungen im Jahresverlauf sind ausführlich im Anhang unter Ziff. 6.5 erläutert.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wird keine "Planbilanz" erstellt, insofern sind keine Abweichungen
Plan - Rechnungsergebnis vorhanden.
2.6.1 Hospitalstiftung
Die Stadt führt in ihrem Haushalt auch das Vermögen der Hospitalstiftung (bebaute und unbebaute Grundstücke). Die finanziellen Bewegungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses
gesondert ausgewertet. Hierdurch wird ermittelt, welcher Betrag dem Geldvermögen der Hospitalstiftung zuzuführen ist.
Die Auswertung des Grundstücksverkehrs stellt sich 2020 folgendermaßen dar:
Grundstücksverkehr 2020
In €
Haushaltsansatz
Rechnungsergebnis
Abweichung
19.000.000
16.000.000
22.599.439,79
15.761.077,39
3.599.439,79
-238.922,61
3.000.000
6.838.362,40
3.838.362,40
davon Hospitalstiftung
Einzahlungen
Auszahlungen
0,00
0,00
2.248.341,81
357.289,60
2.248.341,81
357.289,60
Ergebnis 1)
0,00
1.891.052,21-
1.891.052,21-
Stadt gesamt
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis
= Zuführung (+) / Entnahme (-) zum Geldvermögen der Hospitalstiftung 1)
Das Geldvermögen der Hospitalstiftung entwickelt sich damit wie folgt (in €) 1):
Geldvermögen zum 31.12.2019:
Zugang 2020
Abgang 2020
Geldvermögen zum 31.12.2020 1)
9.180.064,43
1.891.052,21
0,00
11.071.116,64
Das Sachvermögen der Hospitalstiftung wird in der städtischen Bilanz geführt und im Jahresabschluss
separat ausgewiesen.
1)
Die Abteilung LI wurde mit der Aufarbeitung insbesondere der Vertragsbeziehungen zwischen der Stadt
und der Hospitalstiftung beauftragt. Zudem finden derzeit Überprüfungen der Vermögenswerte der Stadt
Ulm statt. Dadurch können sich die Werte, auch des Vermögens der Hospitalstiftung, noch ändern.
40
2.6.2 Rechtlich unselbstständige Stiftungen der Hospitalsitftung
a) Albert und Berta Eberhardt-Stiftung
Die seit 1962 bestehende gemeinnützige Albert und Berta Eberhardt-Stiftung, die von dem Ulmer
Fabrikant Rudolf Eberhardt vorgesehen wurde, verfolgt die Förderung des Ulmer Schulwesens und
unterstützt jährlich mehrere Projekte an Ulmer Schulen.
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnis 2020
EUR
1 sonstige betriebliche Erträge
.
Mieteinnahmen, Erbbauzinsen
Auflösung Ausgleichrücklage
2 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
. Anlagevermögens und Sachanlagen
Abschreibungen Sachanlagevermögen
3 sonstige betriebliche Aufwendungen
.
Steuerungsumlage
Verlängerung Nutzungsrecht Grabanlage
Zuweisungen an sonst. öff. Bereich
4
. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
5 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
.
6
. Jahresgewinn
29.346,38
28.437,38
909,00
909,00
909,00
2.169,51
72,51
1.728,00
369,00
643,16
0,00
26.911,03
7
. Entnahme aus der Ergebnisrücklage
0,00
8. Einbuchung in die Ergebnisrücklage
26.911,03
41
Bilanz
AKTIVSEITE
Angaben in Euro
1.
Vermögen
1.1
1.1.1
01.01.2020
31.12.2020
1.017.347,06
1.042.208,91
Sachvermögen
816.507,21
816.507,21
Unbeb. Grdst. und grundstücksgl. Rechte
816.507,21
816.507,21
1.2
Finanzvermögen
200.839,85
225.701,70
1.2.1
Sonstige Einlagen
166.479,01
166.479,01
Sichteinlagen
166.479,01
166.479,01
1.2.3
Liquide Mittel
34.360,84
59.222,69
2.
Abgrenzungsposten
6.161,00
5.252,00
2.1
SoPo für gel. Invest. Zuschüsse
6.161,00
5.252,00
1.023.508,06
1.047.460,91
Bilanzsumme
PASSIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2020
31.12.2020
1.
Eigenkapital
1.021.458,88
1.047.460,91
1.1
Rücklagen
1.021.458,88
1.047.460,91
1.1.1
Zweckgebundene Rücklage
982.986,22
982.986,22
1.1.2
Ausgleichsrücklage
6.161,00
5.252,00
1.1.3
Ergebnisrücklage
32.311,66
59.222,69
2.
Verbindlichkeiten
2.049,18
0,00
2.1
Verbindl. aus Lief. u .Leist.
2.049,18
0,00
1.023.508,06
1.047.460,91
Bilanzsumme
42
b) Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad-Stiftung
Stiftungszweck ist die Unterstützung von bedürftigen Kranken mit jeweils noch unheilbaren Krankheiten,
sowie zur Unterstützung von Menschen in besonderen Notlagen, die in der Stadt Ulm ihren Wohnsitz
haben oder vor einer Heimunterbringung hatten (Beschluss des Gemeinderats vom 07.02.1990).
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnis 2020
EUR
1. sonstige betriebliche Erträge
Verkaufserlöse
Pachterlöse unbebaute Grundstücke
Zuweisungen und Zuschüsse vom Land
2. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
3. sonstige betriebliche Aufwendungen
Grundsteuer
Verwaltung, Betrieb, Verwendung Erträge
sonstige Dienstleistungen (Renten)
Versicherungen
Steuerungsumlage
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
5. Jahresverlust (-)
9.678,22
7.241,72
1.351,00
1.085,50
0,00
30.367,31
2.675,51
4.154,23
22.677,20
145,31
715,06
0,00
-20.689,09
6. Entnahme aus der Ergebnisrücklage
20.689,09
7. Minderung des Stiftungsvermögens
-20.689,09
43
Bilanz
AKTIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2020
31.12.2020
1.
Vermögen
979.242,01
960.252,32
1.1
Sachvermögen
911.576,64
911.576,64
1.1.1
Unbeb. Grdst. und grundstücksgl. Rechte
908.678,37
908.678,37
1.1.2
Infrastrukturvermögen
2.898,27
2.898,27
1.2
Finanzvermögen
67.665,37
48.675,68
1.2.1
Liquide Mittel
67.665,37
48.675,68
Bilanzsumme
979.242,01
960.252,32
PASSIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2020
31.12.2020
1.
Eigenkapital
980.941,41
960.252,32
1.1
Rücklagen
980.941,41
960.252,32
1.1.1
Zweckgebundene Rücklage
911.576,64
911.576,64
1.1.2
Ergebnisrücklage
69.364,77
48.675,68
2.
Verbindlichkeiten
-1.699,40
0,00
2.1
Verbindl. aus Lief. u .Leist.
-1.699,40
0,00
979.242,01
960.252,32
Bilanzsumme
44
2.6.3 Rechtlich unselbstständige Stiftungen der Stadt und Hofgut Altheim
In Erfüllung des Vermächtnisses räumte die Stadt Ulm dem Land Baden-Württemberg ab 01.01.1984 ein
dingliches Nießbrauchsrecht ein. Beim Hofgut Altheim handelt es sich um eine landwirtschaftliche
Versuchsfläche, die der Landwirtschaftsschule Ulm zur Verfügung steht. Das Hofgut Altheim ist im
Haushalt der Stadt wie eine rechtlich unselbständige Stiftung zu führen.
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnis
2020
EUR
1.
davon
Rösner
Stiftung
EUR
davon
Hofgut
Altheim
EUR
davon
"Sonstige"
EUR
sonstige betriebliche Erträge
Ertrag aus der Auflösung von
Zuweisungen und Zuschüssen
Andere sonstige ordentliche Erträge
11.757,80
7.342,00
0,00
0,00
11.757,80
7.342,00
0,00
0,00
4.415,80
0,00
4.415,80
0,00
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Abschreibungen Sachanlagevermögen
Sonstige Abschreibungen
11.757,80
0,00
11.757,80
0,00
7.342,00
4.415,80
0,00
0,00
7.342,00
4.415,80
0,00
0,00
3.
sonstige betriebliche Aufwendungen
Steuerungsumlage Profitcenter 3180-210
Steuerungsumlage Profitcenter 5551-160
Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
außerordentlicher Aufwand
Zuführung Rücklagen Stiftung
45.390,13
42,13
283,51
1.746,69
0,00
43.317,80
30,57
5,57
0,00
25,00
0,00
43.601,31
0,00
283,51
0,00
0,00
43.317,80
1.758,25
36,56
0,00
1.721,69
0,00
4.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2.256,74
0,00
193,17
2.063,57
5.
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
0,00
0,00
0,00
0,00
6.
Jahresverlust (-)/Jahresüberschuss
-30,57 -43.408,14
305,32
7.
Entnahme aus der Ergebnisrücklage
43.133,39
8.
Minderung des Stiftungsvermögens
0,00
-30,57 -43.408,14
305,32
2.
-43.133,39
45
Bilanz
AKTIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2020
31.12.2020
1.
Vermögen
1.867.977,52
1.817.502,13
1.1
Sachvermögen
1.133.474,11
1.126.133,63
895.152,65
573.742,94
895.154,17
573.742,94
davon Hofgut Altheim
573.742,94
573.742,94
Sammelanlage Grünland
129.065,37
129.065,37
davon Hofgut Altheim
129.065,37
129.065,37
Sammelanlage Wald
187.314,00
187.314,00
davon Hofgut Altheim
187.314,00
187.314,00
5.030,34
5.030,34
1.1.1 Unbeb. Grdst. und grundstücksgl. Rechte
Sammelanlage Ackerland
Sammelanlage Wege und sonst. Grundst.
davon Hofgut Altheim
1.1.2 Bebaute Grdst. und grundstücksgl. Rechte
davon bebautes Grundstück Lange Str. 38
davon Hofgut Altheim
1.1.3 Infrastrukturvermögen
davon Hofgut Altheim
1.2
Finanzvermögen
davon Hofgut Altheim
davon Rösner-Stiftung
1.2.1 Sonstige Einlagen
Sichteinlagen
davon Hofgut Altheim
davon Rösner-Stiftung
1.2.2 Liquide Mittel
5.030,34
5.030,34
236.506,64
7.762,64
229.164,64
7.762,64
7.762,64
7.762,64
1.814,82
1.814,82
1.814,82
1.814,82
734.503,41
691.368,50
39.202,80
70.564,59
50.000,00
70.564,59
584.142,14
584.142,14
584.142,14
584.142,14
50.000,00
70.564,59
50.000,00
70.564,59
150.361,27
107.226,36
2.
Abgrenzungsposten
96.667,00
135.569,00
2.1
SoPo für geleistete Zuschüsse
96.667,00
135.569,00
1.964.644,52
1.953.071,13
Bilanzsumme
PASSIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2020
31.12.2020
1. Kapitalposition
1.735.901,52
1.731.670,13
1.1
Rücklagen
1.735.901,52
1.731.670,13
1.1.1
Kapitalrücklage
1.430.817,44
1.430.817,44
896.675,30
896.675,30
96.667,00
135.569,00
96.667,00
135.569,00
208.417,08
165.283,69
212.927,71
169.519,57
davon Hofgut Altheim
1.1.2
Ausgleichsrücklage
davon Hofgut Altheim
1.1.3
Ergebnisrücklage
davon Hofgut Altheim
2.
Sonderposten
228.743,00
221.401,00
2.1
Sonderposten für Sonstige
228.743,00
221.401,00
davon Hofgut Altheim
228.743,00
221.401,00
1.964.644,52
1.953.071,13
Bilanzsumme
46
2.6.4 Stiftung Kultur und Bildung
Im Jahr 2019 wurde die Stiftung für Kultur und Bildung gegründet, die ebenfalls aus dem Nachlass
eines Ulmer Bürgers entstanden ist. Zweck dieser Stiftung ist die Förderung von Kultur und Bildung in der
Stadt Ulm, insbesondere durch die finanzielle Förderung von kulturellen und schulischen Projekten. Das
Anfangsvermögen der Stiftung ergibt sich aus einer an die Stadt Ulm vermachten Erbschaft sowie aus
weiteren eingegangenen Spenden (siehe GD 030/19).
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnis 2020
EUR
1. Summe ordentliche Erträge
0,00
2. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
0,00
3. Summe ordentliche Aufwendungen
Zuweisungen an Gemeinden/GV
Steuerungsumlage
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
5. Jahresverlust (-)
6. Entnahme aus der Zweckgebundenen Rücklage*
7. Minderung des Stiftungsvermögens*
14.981,82
14.629,01
352,81
0,00
-14.981,82
14.981,82
-14.981,82
*Bei der Stiftung Kultur und Bildung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung.
47
Bilanz
AKTIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2020
31.12.2020
1.
Vermögen
514.344,47
499.362,65
1.1
Finanzvermögen
514.344,47
499.362,65
1.1.1
Liquide Mittel
514.344,47
499.362,65
Bilanzsumme
514.344,47
499.362,65
PASSIVSEITE
Angaben in Euro
01.01.2020
31.12.2020
1.
Eigenkapital
514.344,47
499.362,65
1.1
Rücklagen
514.431,77
499.362,65
1.1.1
Zweckgebundene Rücklage
514.344,47
499.362,65
1.2
Fehlbetrag des ordent. Ergebnis
-87,30
0,00
1.2.1
Ergebnisvortrag aus Vorjahr
-87,30
0,00
514.344,47
499.362,65
Bilanzsumme
2.7 Ziele, Strategien und Ausblick
Die Ziele der strategischen Haushaltssteuerung der Stadt Ulm sind:
x
x
x
mittel- und langfristig den Ergebnishaushalt auszugleichen. Dabei sind auch die
künftigen Belastungen aus bereits laufenden, notwendigen und geplanten
Großinvestitionen zu berücksichtigen
für die Sanierung und Instandhaltung des Vermögens kontinuierlich genügend Mittel
bereit zu halten
mittel- und langfristig keine neuen Schulden aufzunehmen
Diese wurden im Jahr 2020 erreicht.
2.7.1 Fachliche Ziele und Kennzahlen
In den Vorberichten der Teilergebnishaushalte der Fachbereiche werden jeweils die wesentlichen Ziele
und Leistungen, die mit dem Budget erbracht werden sollen, dargestellt.
Die folgenden Übersichten stellen den Planwerten für das Jahr 2020 (Basis Aufstellung Haushaltsplan
2020) die tatsächlich im Jahr 2020 erreichten Werte gegenüber. Nachrichtlich sind zusätzlich die
Planwerte für das Jahr 2021 angegeben.
48
Fachbereich Kultur:
Archiv
Öffnungszeiten Lesesaal / Woche (in Std.)
Zahl der Archivbenutzer
Zahl der Ausstellungsbesucher
Museum
Besucherzahl Ulmer Museum (Sonderund Dauerausstellung)
Besucherzahl Sammlung Weishaupt
Theater
Anzahl Besucher gesamt
Auslastungsgrad Großes Haus
Musikschule
Schüler
Jahreswochenstunden
Stadthaus
Ausstellungen (inkl. Gastpräsentationen)
Veranstaltungen (inkl. Kooperationen,
Gastveranstaltungen)
Gesamtbesucherzahlen (Ausstellungen,
Veranstaltungen etc.)
Bibliothek
Ausleihen gesamt
Medienbestand
Anzahl Besucher gesamt
Plan 2020
Ergebnis 2020
Plan 2021
41
1.000
10.000
36
754
7.011
41
1.000
10.000
42.400
16.848
43.700
25.000
9.489
25.000
200.000
80 %
104.583
77
200.000
80 %
2.800
1.520
2.676
1.509
2.800
1.520
5
247
5
196
5
247
130.000
58.873
130.000
1.100.000
580.000
580.000
1.117.901
589.481
269.450
1.100.000
580.000
*)
*) Wg. Corona keine Prognose möglich
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Infolge der Corona-Pandemie musste die Ausstellung vom 17.03. bis 11.05. und ab 01.11.2020
geschlossen werden, die Lesesäle waren lediglich zwischen dem 22.04. und 15.12.2020 geöffnet. Die
Öffnungszeiten der Lesesäle wurden infolge der Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften
reduziert. Die Pandemie führte zu einem schweren Einbruch der Besucherzahlen.
Museum und Kunsthalle Weishaupt
Seit 2017 tragen die Veränderungen im Ausstellungs- und Marketingkonzept durch die neue
Museumsleitung Früchte. Wegen Corona konnten die guten Besucherzahlen der vergangenen Jahre
jedoch nicht erreicht werden.
Theater
Die Aussagen beziehen sich auf das Ergebnis der Spielzeit 2019-2020. Aufgrund der Corona-Pandemie
fand die letzte reguläre Vorstellung am 12.03.2020 statt. Ab dem 13.03.2020 wurden alle Vorstellungen
pandemiebedingt abgesagt. Viele Besucherinnen und Besucher haben daraufhin auf die Erstattung der
Eintrittskarten verzichtet. Bis zum Spielzeitende konnten hier 8.655,12 EUR zusätzlich auf dem
Theaterkonto verbucht werden.
Im Sommer war lediglich eine Zwischenspielzeit möglich. Diese fand mit stark reduzierten Besucherzahlen
im Großen Haus und im Foyer statt. Die Zwischenspielzeit ging vom 19.06.2020 bis zum 19.07.2020.
Musikschule
Die Schülerzahlen der Musikschule sind im Jahr 2020 leicht rückgängig, was vor allem an einer
geringeren Zahl an Kooperationen, bedingt durch die Corona-Pandemie, begründet ist. Die Zahl der
Jahreswochenstunden lag insgesamt jedoch ähnlich wie in den Vorjahren.
49
Stadthaus
Zum Haushalt 2020 waren die Zielvorgaben gerade erst angepasst worden. Im Ausnahme-Jahr 2020 war
es allerdings nicht möglich, sie zu erreichen. Coronabedingt war der Veranstaltungsbetrieb über Monate
hinweg eingeschränkt oder zeitweise sogar untersagt, ebenso der Ausstellungsbetrieb.
Bibliothek
Gegenüber dem Vorjahr (1.167.446) sank die Gesamtausleihe auf 1.117.901 und damit um lediglich
4,4 %. Damit konnte die Stadtbibliothek Ulm trotz Corona-Pandemie die kulturelle Grundversorgung der
Stadtgesellschaft aufrechterhalten.
Fachbereich Bildung und Soziales:
Bildung und Sport
Werkrealschulen/Gemeinschaftsschulen
x Anteil Teilnahme an
Ganztagesbetreuung
Realschulen
x Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
x Anteil Teilnahme an
Ganztagesrealschulen
Gymnasien
x Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
x Anteil Teilnahme an
Ganztagesgymnasien
Sonderpädagogische Bildungs- und
Beratungszentren
x Anteil auswärtige Schüler/innen
Berufliche Schulen
Anteil Auswärtige Schüler/innen in %
x Teilzeitschüler/innen
x Vollzeitschüler/innen
Förderung des Sports
Zahl der an die Stadt gemeldeten
Mitglieder in Sportvereinen
x Davon Zahl der Kinder und
Jugendlichen
Westbad
Anzahl Besucher/innen
Soziales
Anzahl Teilnehmer an Integrations- bzw.
Deutschkursen die von der Kontaktstelle
Migration durchgeführt werden
Belegungsquote Unterkünfte für
Flüchtlinge und Aussiedler *
Belegungsquote für Unterkünfte und
Einrichtungen für Wohnsitzlose
(Stichtagszahl)
Belegungsquote Wohnraumsicherung
und Notfallunterbringung
(Kurzzeitunterbringung)
50
Plan 2020
Ergebnis 2020
Plan 2021
94,0 %
96,0 %
94,0 %
24,0 %
36,0 %
24,0 %
42,0 %
24,0 %
36,0 %
35,0 %
10,0 %
35,0 %
10,0 %
35,0 %
10,0 %
50,0 %
49,0 %
50,0 %
80,0 %
70,0 %
80,0 %
70,0 %
80,0 %
70,0 %
38.000
47.928
38.000
13.000
13.843
13.000
158.000
60.229
keine seriöse
Prognose
möglich
65
30
40
97,8 %
77,5 %
98,4 %
93,2 %
42,3 %
93,2 %
100 %
77,5 %
100 %
Gesamtausgaben für Grundsicherung für
Arbeitssuchende
Leistungen für Bildung und Teilhabe Gesamtausgaben
Anzahl Jugendberatung
in der Jugendberatungsstelle
Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Monatliche Stammbesucher in den
offenen Treffs der Jugendhäuser und
Begegnungsstätten
- Angebote insgesamt für Kinder,
Jugendliche und Familien
Kinderschutzstelle: Anzahl betreute
Familien/betreute Kinder
Kinderbetreuung in Ulm übergreifend
Förderung von Kindern in
nichtstädtischen Tageseinrichtungen
x Vorhandene Plätze gesamt (ohne
Tagespflege)
Belegte Plätze gesamt am 01.03.
x Belegte Plätze für unter 3-Jährige am
01.03. (85 %)
x Belegte Plätze für Kinder von 3
Jahren bis Schuleintritt am 01.03.
x Belegte Ganztagesplätze am 01.03.
(85%) (inkl. für 6- u. 12 Jahren)
Förderung von Kindern in
städtischen Tageseinrichtungen
(ohne Tagespflege):
x Vorhandene Plätze gesamt
x Belegte Plätze gesamt am 01.03.
x Belegte Plätze für unter 3-Jährige
am 01.03. (85 %)
x Belegte Plätze für Kinder von 3
Jahren bis Schuleintritt am 01.03.
x Belegte Ganztagesplätze gesamt
am 01.03. (85 %)
(inkl. für 6- u. 12 Jahren)
Plan 2020
15.330.000
Ergebnis 2020
16.326.142
Plan 2021
15.330.000
630.000
881.380
630.000
200
234
200
1.600
583
1.000
3.600
1.832
3.000
250/390
301/480
320/500
3.490
3.490
3.694
2.967
701
3.256
730
3.140
739
2.227
2.492
2.363
1.040
1.090
1.256
1.800
1.530
343
1.800
1.652
313
1.804
1.533
338
1.110
1.272
1.126
836
958
847
Bildung und Sport:
Die Erreichung der Kennzahlen liegt weitgehend im Rahmen der Entwicklung der letzten Jahre.
Besonders hinzuweisen ist jedoch auf die weiterhin steigende Inanspruchnahme der Schulkindbetreuung,
sowie der Mittagstischversorgung - nicht nur im Grundschulbereich. Die Besucherzahlen im Westbad
liegen deutlich unter dem Planwert. Bedingt durch die Pandemiemaßnahmen war der Betrieb in 2020
nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich (Besucherrückgang im Vergleich zu 2019 um 58 %). Auch im
Jahr 2021 sind starke Einschränkungen und sehr lange Schließzeiten gegeben.
Die Zahl der Mitglieder in Vereinen ist hingegen sehr erfreulich, allerdings gehen wir davon aus, dass die
Zahlen in 2021 sinken werden.
51
Soziales:
Durch die Schaffung von weiteren dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten sank die Belegungsquote
der Flüchtlingsunterkünfte weiterhin ab.
Die Gesamtausgaben in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind im Jahr 2020 auf 16,3 Mio. EUR
gestiegen, was auf den Fallzahlenanstieg zurück zu führen ist, sowie auf den coronabedingten
erleichterten Zugang zu den SGB II Leistungen (Sozialschutzpaket). Erfreulich ist die Entwicklung bei den
Leistungen zur Bildung und Teilhabe, die Zahl der Inanspruchnahme steigt weiterhin an. Die wachsende
Bekanntheit und das steigende Interesse des betroffenen Personenkreises lassen hoffen, dass dies auch in
Zukunft gelingt.
Die Planzahlen der Jugendberatungsstelle, sowie der Jugendhäuser konnten auch im Jahr 2020 leider
nicht erreicht werden. Auch die allgemeinen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien konnten, vor
allem coronabedingt, nicht in der Form in Anspruch genommen werden wie erwartet.
Im Arbeitsfeld der Kinderschutzstelle steigen die Zahlen der Meldungen in den letzten Jahren
kontinuierlich an. Die Meldungen werden gemeinsam mit dem Sozialen Dienst bearbeitet.
Kinderbetreuung in Ulm - übergreifend:
Die geplanten Werte wurden bei der Betreuung von Kindern über 3 Jahren übertroffen.
Bei Kindern unter 3 Jahren wurden die Planwerte erreicht, in den städtischen Einrichtungen leicht
unterschritten. Die geplanten Werte für die GT-Betreuung wurden erneut deutlich übertroffen.
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt:
Gebäudemanagement
Anzahl der verwalteten Liegenschaften
Durchschnittliche
Gebäudereinigungskosten in €/100m²
Energieverbrauch (in kWh/m²)
x Heizung
x Strom
Feuerschutz
Zuschussbedarf je Einwohner/-in für
Brandschutz (in €)
Anzahl der Einsätze
Tiergarten
Zahl der Besucher pro Jahr
Zuschussbedarf / Besucher (in €)
Bauordnung
Anzahl erteilter Baugenehmigungen
Anzahl Mitteilung eines
Kenntnisgabeverfahrens
Grünanlagen
Öffentliche Grün- und Parkanlagen in m²
Fläche der Spiel- und Bolzplätze in m²
Unterhaltungskosten je m² öffentliches
Grün (in €)
Unterhaltungskosten je m² Spielplatz
(in €)
Straßen
Länge des Straßennetzes in km
Öffentliches Grün an Straßen in m²
Unterhaltungskosten je km
Gemeindestraße (in €)
52
Plan 2020
Ergebnis 2020
Plan 2021
294
16,44
294
19,3
315
19,5
126
36
123
35
126
36
74
62
69
1.800
1.822
1.800
150.000
10,51
97.200
15,50
150.000
10,40
400
50
426
27
400
20
1.756.100
515.000
1,34
1.752.200
518.700
1,23
1.756.100
519.000
1,39
1,24
1,24
1,15
500
2.198.600
7.883
508
2.198.700
7.406
506
2.200.200
7.789
Unterhaltungskosten je qm Grün an
Straßen (in €)
Unterhaltungskosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen (in €)
Energiekosten je Brennstelle an
Gemeindestraßen (in €)
Bestattungswesen/Krematorium
Anzahl der Erdbestattungen/Jahr
Anzahl der Urnenbeisetzungen/Jahr
0,69
0,74
0,71
27,15
38,20
36,27
59,53
63,21
61,76
260
880
272
856
270
820
Gebäudemanagement:
Die durchschnittlichen Kosten für die Gebäudereinigung liegen im Jahr 2020 coronabedingt über dem
Planansatz.
Der Energieverbrauch für Heizung pro m² unterschreitet allerdings den Planwert. Dieser Wert ist abhängig
von Witterung und umgesetzten Energiesparmaßnahmen. Der Stromverbrauch lag im Planbereich.
Feuerschutz:
Die Zahl der Einsätze liegt im Jahr 2020 deutlich unter dem Planansatz.
Tiergarten:
Die Zahl der Tiergartenbesucher liegt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie weit
unter dem Planansatz. Die positive Entwicklung der Vorjahre wurde hierdurch unterbrochen. Der
Zuschussbedarf je Besucher hat sich gegenüber den Vorjahren erhöht.
Bauordnung:
Bei den Baugenehmigungen wurden die Planansätze überschritten, die Anzahl der Mitteilungen eines
Kenntnisgabeverfahrens liegt erneut weit unter dem Planwert.
Grünanlagen:
Die Gesamtfläche der öffentlichen Grün- und Parkanlagen wurde 2013 erstmalig von VGV im Rahmen
des Aufbaus des Grünflächeninformationssystems (GRIS) ermittelt.
Auf dieser Grundlage wurde in 2015 ein eigenständiges Spielplatzkataster aufgebaut, in welchem die
städtischen Spiel- und Bolzplätze geführt werden. Das Ergebnis 2020 für die Gesamtfläche der
öffentlichen Grün- und Parkanlagen, sowie der Spiel- und Bolzplätze entspricht nahezu dem Planansatz.
Die Unterhaltskosten je m² der öffentlichen Grün- und Parkanlagen, sowie der Spiel- und Bolzplätze
liegen im bzw. unter dem Planansatz.
Straßen:
Die Unterhaltskosten je km Straße liegen unter den geplanten Werten. Die Unterhaltskosten je m²
Straßengrün liegen leicht über dem Planwert. Die Unterhaltskosten je Brennstelle an Gemeindestraßen
liegen deutlich über dem Planwert. Die Energiekosten je Brennstelle überschreiten ebenfalls den
geplanten Wert.
Bestattungswesen/Krematorium:
Im Bestattungswesen liegen die Fallzahlen bei den Erdbestattungen leicht über und bei den
Urnenbeisetzungen leicht unter den Planwerten.
53
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, waren
nicht zu verzeichnen.
2.7.2 Ausblick
Die Prognosen für die kommenden Jahre haben sich nach den starken wirtschaftlichen Einbrüchen
aufgrund der Corona-Pandemie mit der aktuellen Maisteuerschätzung 2021 wieder etwas erholt. Von
den Prognosen von vor der Corona-Krise sind wir zwar noch weit entfernt, jedoch kann vorsichtig
optimistisch in die Zukunft geblickt werden. Die weitere Wirtschaftsentwicklung bleibt vorsichtig
abzuwarten.
Aktuell geht die Bundesregierung für 2020 davon aus, dass das reale BIP nach einem Rückgang von
-4,9 % im Jahr 2020 im aktuellen Jahr um 3,5 % steigt und im Jahr 2022 ebenfalls um 3,6 % steigt. Das
nominelle BIP steigt im aktuellen Jahr 2021 um 5,3 %.
Die Stadt geht derzeit für das Jahr 2021 von einem stabilen Verlauf aus. Vorsichtig optimistisch kann
von einem verbesserten Ergebnis im Jahr 2021 ausgegangen werden. Die weiteren Entwicklungen,
insbesondere der Gewerbesteuer, können aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin nicht eingeschätzt
werden.
Gleichzeitig wird in den Folgejahren, insbesondere im Jahr 2022, mit erneut hohen Ausgabensteigerungen von 14,8 Mio. € geplant. Für das Jahr 2022 wird weiterhin ein negatives ordentliches
Ergebnis von rund - 12,5 Mio. € prognostiziert (Eckdaten 2022). Dieses liegt trotz allen Entwicklungen
unter dem prognostizierten Ergebnis 2022 aus der Finanzplanung mit - 7,8 Mio. €. Der ansteigende
Personal- und Sachaufwand zeigt, dass der Aufgabenumfang der Stadtverwaltung qualitativ wie
quantitativ stark angewachsen ist und städtische Finanzkraft bindet.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und den durchweg prognostizierten negativen ordentlichen
Ergebnissen im Finanzplanungszeitraum wurde vom Gemeinderat im Zuge der Verabschiedung des
Haushaltsplanes für das Jahr 2021 beschlossen, einen strukturellen Konsolidierungsprozess in den
Jahren 2021 bis 2023 durchzuführen und die Verwaltung mit der Erarbeitung von Konsolidierungsvorschlägen beauftragt. Ziel ist es, einen dauerhaften Ausgleich des strukturellen Defizits von 5 - 10 Mio. €
im Ergebnishaushalt zu erreichen. Hieraus resultierend wurden bereits im Haushaltsplanverfahren 2021
1,5 Mio. € als sonstige negative Budgetfortschreibung von den Fach-/Bereichen erbracht. Die weiteren
5 Mio. € sollen in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 erbracht werden.
Das noch bestehende strukturelle Defizit im städtischen Haushaltsplan entspricht rund 1 % des
gesamten Haushaltsvolumens 2021.
Im strukturellen Konsolidierungsprozess sollen insbesondere die Strukturen und Prozesse der Stadt
unter die Lupe genommen werden und einer Aufgabenkritik unterzogen werden.
Parallel hierzu muss die Stadtverwaltung die digitale Transformation weiter in Angriff nehmen und
vorantreiben. Die darin liegenden Effizienzpotenziale müssen auch genutzt werden, um einen
strukturellen Konsolidierungsbeitrag für den städtischen Haushalt zu leisten.
Auch trotz der sehr guten Jahresabschlüsse in den vergangenen Jahren - die geprägt waren durch
außerordentlich gute Steuereinnahmen, hohe Einwohnerzuwächse und Zuweisungen des Landes - ist der
strukturelle Konsolidierungsprozess unabdingbar geworden, um die Stadt Ulm zukunftsfähig
weiterzuentwickeln.
Zur Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 wird das Konsolidierungskonzept vorgelegt.
54
55
+
+
+
+
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
-
-
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
=
+
2
19
+
1
lfd.
Nr.
Ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen
Ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Sonstige Transfererträge
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
-537.205.931,32
-35.505.084,81
-222.421.993,91
-2.474.270,06
-45.920.649,24
-86.014.555,54
-52.522,11
-144.816.855,65
576.590.257,38
34.111.611,50
1.414.300,00
1.749.346,61
11.116.400,73
30.521.480,37
27.786.319,00
6.205.614,07
8.339.025,29
177.417.959,21
-521.294.200
-37.923.850
-192.001.950
-2.600.000
-47.804.700
-87.718.050
-50.000
-153.195.650
529.356.600
28.762.300
1.667.000
1.262.100
10.119.900
26.519.400
26.090.400
6.717.000
8.285.800
177.687.700
242.245.000
2
1
277.928.200,60
EUR
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
2020
2019
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtergebnisrechnung
3.2 Gesamtergebnisrechnung
-548.573.854,37
-36.034.383,29
-222.972.389,43
-1.610.507,73
-47.402.130,19
-89.267.674,15
-57.490,31
-151.229.279,27
586.100.695,25
14.410.781,46
1.715.600,00
1.936.008,94
12.625.895,25
27.424.544,49
22.879.423,51
4.911.930,20
9.423.156,61
203.476.982,60
287.296.372,19
3
EUR
2020
Ergebnis
-27.279.654
1.889.467
-30.970.439
989.492
402.570
-1.549.624
-7.490
1.966.371
56.744.095
-14.351.519
48.600
673.909
2.505.995
905.144
-3.210.976
-1.805.070
1.137.357
25.789.283
45.051.372
4
EUR
-19.998.502
-1.843.514
-7.420.824
203.700
0
-9.557.279
0
-1.380.585
19.532.359
20.292
0
0
642.717
718.401
1.018.615
0
0
12.420.469
4.711.865
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-9.536.019,00
-2.594.200,00
-515.860,00
0,00
0,00
-6.406.039,00
0,00
-19.920,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-2.254.866,61
-6.327.181,16
23.033.755,43
-785.792,27
-402.569,81
-14.413.693,38
7.490,31
-3.366.875,73
-37.211.736,25
14.371.810,54
-48.600,00
-673.908,94
-1.863.278,25
-186.743,49
4.229.591,49
1.805.069,80
-1.137.356,61
-13.368.813,60
-40.339.507,19
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
Die Übersicht zur Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses gemäß VWL Produkt- und Kontenrahmen ist in Anlage 2 beigefügt.
3.1 Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses
3. ERGEBNISRECHNUNG 2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-10.903.000,00
-3.751.000,00
-896.000,00
0,00
0,00
-6.256.000,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
56
=
24
Gesamtergebnis
Sonderergebnis
-14.019.846,04
-39.384.326,06
53.404.172,10
14.019.846,04
-1.630.572,25
15.650.418,29
0
-8.062.400
8.062.400
0
0
0
-15.496.811,95
-37.526.840,88
53.023.652,83
15.496.811,95
-1.302.157,23
16.798.969,18
37.526.840,88
3
EUR
2020
Ergebnis
-15.496.812
-29.464.441
44.961.253
15.496.812
-1.302.157
16.798.969
29.464.441
4
EUR
0
0
-466.143
0
0
0
-466.143
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
0,00
-9.536.019,00
0,00
0,00
0,00
-9.536.019,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
15.496.811,95
29.464.440,88
-54.963.414,81
-15.496.811,95
1.302.157,23
-16.798.969,18
-39.466.602,86
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
-10.903.000,00
0,00
0,00
0,00
-10.903.000,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten::
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2020"(Spalte 2) wird der Planwert 2020 dargestellt. Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu beachten, dass die aus
2019 übertragenen Ermächtigungen (vgl. Spalte 6) die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz jedoch nicht einbezogen
werden.
In der Spalte "Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug" sind die während des Jahres 2020 genehmigten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.
die zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen zur Verfügung gestellten Mittel und Sperren dargestellt. Auch diese Beträge verändern
die "Verfügungsmasse".
In Spalte 8 sind die in das Jahr 2021 zu übertragenen Ermächtigungen dargestellt. Diese sind im Einzelnen zusätzlich in Anlage 1 dargestellt.
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des Sonderergebnisses
=
23
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Erträge
30
-
22
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses
+
21
8.062.400
2
1
39.384.326,06
EUR
EUR
Ordentliches Ergebnis
2020
2019
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtergebnisrechnung
26
=
20
lfd.
Nr.
57
=
=
24
25
-
17
-
-
16
23
-
15
-
-
14
+
-
12
22
=
11
21
+
10
=
+
8
20
+
7
-
+
6
=
+
5
19
+
3
18
+
2
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
-14.694.975,90
-6.202.961,88
-8.204.189,00
-3.156.252,03
5.157.479,15
-8.492.014,02
-18.607.031,70
-2.025.012,93
-887.516,37
-7.054,07
-1.507.796,43
-5.734.688,76
-8.444.963,14
10.115.017,68
97.352,05
355,21
529.002,23
8.229.005,44
126.754,10
60.755,68
-13.766.299
-3.733.329
-6.267.000
-3.246.526
5.780.197
-10.032.969
-17.404.669
-1.981.072
-982.400
0
-1.630.800
-3.800.097
-9.010.300
7.371.700
3.400
100
486.200
6.222.700
110.500
54.300
494.500
2
1
1.071.792,97
EUR
EUR
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2020
2019
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
3.3.1 Teilergebnisrechnung Bereich Oberbürgermeister
Für jeden Teilhaushalt ist eine eigene Ergebnisrechnung zu erstellen:
3.3 Teilergebnisrechnungen
-15.827.533,37
-5.866.129,43
-7.586.002,00
-3.483.046,04
5.202.918,61
-9.961.403,94
-19.194.857,07
-2.002.393,68
-946.165,16
-40.206,04
-1.664.781,89
-5.170.536,09
-9.370.774,21
9.233.453,13
193.392,90
308,17
434.716,42
7.045.843,47
224.855,89
97.923,44
1.236.412,84
3
EUR
2020
Ergebnis
189.993
208
-51.484
823.143
114.356
43.623
741.913
-2.061.235
-2.132.800
-1.319.002
-236.520
-577.279
71.566
-1.790.188
-21.322
36.235
-40.206
-33.982
-1.370.439
-360.474
1.861.753
4
EUR
877.349
0
0
0
150.564
5.000
0
721.785
-1.434.177
0
0
0
0
-1.434.177
-2.311.526
-1.633.666
-6.500
0
0
-426.360
-245.000
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.113.900,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.113.900,00
-2.113.900,00
-171.600,00
-33.000,00
0,00
0,00
-1.909.300,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-1.486.842,16
2.132.800,38
1.319.002,00
236.519,67
577.278,71
-3.619.642,54
-2.635.238,41
-1.783.944,44
-75.734,84
40.206,04
33.981,89
-965.221,27
115.474,21
-984.404,13
-189.992,90
-208,17
51.483,58
-672.579,47
-109.355,89
-43.623,44
-20.127,84
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.905.300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.905.300,00
-1.905.300,00
-1.204.900,00
-80.600,00
0,00
0,00
-619.800,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
58
Das OB-Budget verzeichnet nur geringe coronabedingte Auswirkungen (z.B. Ausfälle Vermietungen, vgl. auch Ziffer 2.3.1).
Die Ermächtigungsüberträge verringern sich "netto" (Übertrag nach 2021 - Übertrag aus 2019) um 209 T€. Es handelt sich hierbei überwiegend um
projektbezogene Ermächtigungsüberträge aus Projekten der Digitalen Agenda (Zukunftsstadt, Zukunftskommune@bw).
Die kalkulatorischen Kosten überschreiten den Planansatz um 1.319 T€. In der Gesamtsicht ergibt sich daher ein Nettoressourcenbedarf von - 2.061 T€.
Die ordentlichen Erträge übertreffen um 1.861 T€ den Planansatz. Dies beruht insbesondere auf den Mehrerträgen bei den Zuweisungen und Zuwendungen
in Höhe von 741 T€ (u.a. Projekt DA Space, Openbike, Demokratie leben), bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten in Höhe von 823 T€ (u.a. Mehrerlöse
bei Mieten und Pachten für bebaute / unbebaute Grundstücke). In der Summe ergibt sich hierdurch eine Abweichung von rd. 25 % zwischen Plan und
Ergebnis.
Die ordentlichen Aufwendungen liegen mit 1.790 T€ über dem Planansatz (dies entspricht einer Abweichung von 10 %). Wesentliche Mehraufwendungen
entstanden im Bereich der Personalaufwendungen (360 T€) und der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen (1.370 T€). Zu einem großen Teil sind diese bei
den Projekten der Digitalen Agenda und der Internationalen Stadt angefallen und werden durch projektbezogene Mehrerträge ausgeglichen.
Das ordentliche Ergebnis verzeichnet daher ein positives Ergebnis von 71 T€.
Analyse Jahresergebnis 2020
Der Teilergebnishaushalt des Bereichs Oberbürgermeister wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf von der Liegenschaftsverwaltung,
den Ortsverwaltungen sowie der Zentralstelle geprägt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ortsverwaltungen zusätzliche Mittel bewirtschaften, die jedoch zum Teil nicht in diesem Teilhaushalt, sondern bei
den jeweiligen fachlichen Profitcentern (z.B. Grundschulen, städtische Kindertageseinrichtungen, Gemeindestraßen) abgebildet werden.
59
+
+
+
+
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
-
=
=
+
-
-
=
=
2
3
4
5
6
7
8
10
11
12
13
14
15
17
18
19
20
21
22
23
24
25
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Sonstige Transfererträge
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
-6.517.861,93
15.136.082,17
-383.166,00
184.779,34
15.334.468,83
-21.653.944,10
-24.654.319,41
-3.039.621,85
-2.548.803,72
-1.806.967,64
-3.579.297,45
-52.522,11
-13.627.106,64
3.000.375,31
182.967,07
232.527,05
773.616,64
1.624.790,94
139.124,31
-10,00
11.047,30
-8.007.442
17.644.123
-405.700
598.171
17.451.652
-25.651.566
-28.616.866
-2.909.616
-3.624.700
-2.813.600
-3.667.949
-50.000
-15.551.000
2.965.300
140.800
261.000
1.049.900
1.311.400
140.300
0
21.900
40.000
2
1
36.312,00
EUR
EUR
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2020
2019
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
3.3.2 Teilergebnisrechnung Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
-8.048.974,37
16.658.161,39
-345.929,00
253.698,02
16.750.392,37
-24.707.135,76
-27.581.199,35
-2.817.521,24
-3.867.823,27
-2.591.172,60
-3.561.630,36
-57.490,31
-14.685.561,57
2.874.063,59
277.227,52
222.509,86
798.334,32
1.395.055,75
130.749,04
0,00
5.919,10
44.268,00
3
EUR
2020
Ergebnis
83.656
-9.551
0
-15.981
4.268
-41.532
-985.962
59.771
-344.473
-701.260
944.430
1.035.666
92.095
-243.123
222.427
106.319
-7.490
865.438
-91.236
136.428
-38.490
-251.566
4
EUR
0
16.740
9.000
7.000
0
2.000
0
0
0
0
0
-1.960.746
0
0
0
0
-1.960.746
-1.969.746
-85.398
-1.419.461
0
-481.627
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-884.900,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-884.900,00
-884.900,00
-556.400,00
0,00
0,00
-328.500,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-2.804.113,81
985.962,07
-59.771,00
344.472,99
701.260,08
-3.790.075,88
-3.890.312,29
-733.892,96
-1.176.337,73
-222.427,40
-916.446,08
7.490,31
-848.698,43
100.236,41
-129.427,52
38.490,14
253.565,68
-83.655,75
9.550,96
0,00
15.980,90
-4.268,00
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.064.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.064.000,00
-1.064.000,00
-856.900,00
0,00
0,00
-207.100,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
60
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich "netto" (Übertrag nach 2021 - Übertrag aus 2019) um 179.100 €.
Die Ist-Kosten 2020 bei den Transferaufwendungen liegen 243 T€ über dem Planansatz. Dies resultiert aus Mehraufwendungen beim coronabedingten
Verlustausgleich für städtische Gesellschaften, insbesondere bei der Donaubad GmbH und der UNT in Höhe von insgesamt 1.400 T€. Reduziert werden die
Mehraufwendungen durch einen Minderaufwand beim Donaubad, da die Finanzierung der Zahlung an die LBBW zum Abbau der LBBW-Verbindlichkeit aus
dem "Heimfall Atlantis" aus software- und buchungstechnischen Gründen zwar im Ergebnishaushalt veranschlagt wird, die Auszahlung in Höhe von
1.176 T€ jedoch direkt über ein Bilanzkonto erfolgt (Darstellung nur in der Finanzrechnung unter der Position "Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit").
Bei den planmäßigen Abschreibungen ist der Mittelansatz um 222 T€ unterschritten. Dies liegt im Wesentlichen an der Abschreibung für bewegliche und
unbewegliche Sachen sowie für geringwertige Vermögensgegenstände bei der Steuerungsunterstützung.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen konnten coronabedingt Maßnahmen nicht durchgeführt werden (z.B. reduziertes
Fortbildungsangebot, Entfall Präsenz-Gesundheitskurse), was zu Minderaufwendungen führte. Dem gegenüber stehen jedoch coronabedingte
Mehraufwendungen, insbesondere für die Beschaffung von Schutzausrüstung (z.B. Desinfektionsmittel, Masken), die unterjährig durch AFM finanziert
wurden, s. Spalte "ergänzende Festlegungen im Haushaltsvollzug". Coronabedingte Mehraufwendungen in Höhe von mehr als 850 T€ im IT-Bereich waren
zur Sicherstellung des Dienstbetriebes der Verwaltung während der Pandemie notwendig. Darin enthalten waren ca. 700 T€ für die kurzfristige Anschaffung
von 550 Notebooks sowie 164 T€ zur Ertüchtigung der entsprechenden IT-Infrastruktur (UC- und Webconferencing-System, Internetverbindung, etc.).
Der Minderaufwand bei den Personalkosten ergibt sich insbesondere durch Stellenvakanzen (Mutterschutz / Elternzeit, Stellenwechsel, Ruhestand), die in
einigen Fällen aufgrund der Bewerber*-innenlage nicht unverzüglich nachbesetzt werden konnten.
Die ordentlichen Erträge liegen um 91 T€ unter dem Planansatz. Mehrerträge, u.a. bei den Personalkostenersätzen (sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte) in Höhe von 84 T€ sowie bei den sonstigen ordentlichen Erträgen in Höhe von 136 T€, werden durch Weniger-Erträge, insbesondere bei
Kostenerstattungen und -umlagen in Höhe von rund 252 T€, reduziert. Die Ursache hierfür liegt insbesondere darin, dass im Zuge der Aufgabenübertragung
für das Donaubad auf ZSD ein zu hoher Planansatz für Erstattungsleistungen der Stadt Neu-Ulm übernommen wurde. Im Zuge der Haushaltsplanung für das
Jahr 2021 erfolgt eine Korrektur der Ansätze.
Analyse Jahresergebnis 2020
Der Teilergebnishaushalt der Zentralen Steuerung und Dienste wird im Blick auf die Aufwendungen bzw. den Nettoressourcenbedarf insbesondere
von den Profitcentern Personalmanagement, Team IT sowie Donaubad geprägt.
61
+
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
+
-
-
=
=
2
5
6
7
10
11
12
14
15
17
18
19
20
21
22
23
24
25
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
-6.326.684,65
-3.645.633,47
-23.131,00
-3.622.502,47
0,00
-2.681.051,18
-15.811.217,93
-1.108.135,04
-274.483,55
-342.408,03
-2.503.577,90
-11.582.613,41
13.130.166,75
4.989.360,05
669.134,52
324.097,21
6.648.777,02
-7.379.579
-3.599.598
-19.500
-3.580.098
0
-3.779.981
-16.158.181
-967.848
-320.000
-214.600
-2.576.033
-12.079.700
12.378.200
4.735.000
558.000
135.200
6.451.000
499.000
2
1
498.797,95
EUR
EUR
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2020
2019
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
3.3.3 Teilergebnisrechnung Bereich Bürgerdienste
-7.982.195,68
-3.859.665,99
-20.649,00
-3.839.016,99
0,00
-4.122.529,69
-15.818.965,27
-882.118,94
-243.682,03
-345.701,78
-2.405.695,27
-11.941.767,25
11.696.435,58
4.446.770,98
552.679,94
360.133,71
5.829.279,72
507.571,23
3
EUR
2020
Ergebnis
8.571
-602.617
-260.068
-1.149
-258.919
0
-342.549
339.216
85.729
76.318
-131.102
170.338
137.933
-681.764
-288.229
-5.320
224.934
-621.720
4
EUR
13.000
163.000
0
0
163.000
0
0
12.800
0
0
0
0
12.800
-150.200
11.800
0
0
-175.000
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-318.700,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-318.700,00
-318.700,00
-305.200,00
0,00
0,00
-13.500,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
296.716,93
260.068,32
1.149,00
258.919,32
0,00
36.648,61
-808.115,81
-379.128,90
-76.317,97
131.101,78
-358.837,97
-124.932,75
844.764,42
288.229,02
5.320,06
-61.933,71
621.720,28
-8.571,23
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-283.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-283.600,00
-283.600,00
-266.300,00
0,00
0,00
-17.300,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
62
Mindereinnahmen Sicherheit, Ordnung und Gewerbe mit -350 T€
z.B. Erlass der Außenbewirtschaftungsgebühren mit -170 T€, Reduzierung sonstige Benutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren mit rd. -180 T€
aufgrund Corona (Gaststätte, Gewerbe usw.)
Mindereinnahmen Bußgeldstelle mit -294 T€ (Bußgelder). Weniger Verkehrsaufkommen, reduzierte Überwachung in Coronazeiten (März/April)
Mindereinnahmen Melde-/Ausländerwesen und Dienstleistungszentren mit -145 T€. Rückgang bei Passanträgen (Corona)
Im Gegenzug geringere Kosten für die Bundesdruckerei.
Mindereinnahmen Gemeinsame KFZ Zulassung mit -90 T€ Verwaltungsgebühren. Corona Schließzeiten, Umverteilung Kunden/Einnahmen auf OV
Mindereinnahmen Veterinäramt mit -73 T€ Benutzungsgebühren, weniger Schlachtungen bei Rindern (-2.896 Rinder) und Schweinen (-62.439
Schweine) im Vergleich zum Planansatz.
Mehreinnahmen Ersatz Sachaufwand für Bestattungen 63 T€, Mieterlöse Unterbringung Obdachlose 195 T (im Gegenzug höhere Kosten bei den
Aufwendungen)
Kosten für die Bundesdruckerei haben sich reduziert um 150 T€ (siehe gleichzeitige Reduzierung Erträge, insbesondere Passwesen)
Personalaufwendungen liegen 137 T€ unter dem Plan
Nr. 25: Insgesamt liegt der Nettoressourcenbedarf rd. -600 T€ über dem Planansatz 2020. Erhebliche, pandemiebedingte Mindererträge konnten durch
pandemiebedingten Minderaufwand nicht kompensiert werden.
Nr. 22: Aufwendungen für interne Leistungen liegen -258 T€ über dem Planansatz (erhöhte Reinigung usw.)
x
x
Nr. 19: Die Summe der ordentlichen Aufwendungen liegt 339 T€ unter dem Planansatz 2020. Die Aufwendungen resultieren insbesondere aus:
x
x
x
x
x
x
Nr. 11: Die Summe der ordentlichen Erträge liegt -681 T€ unter dem Planansatz 2020. Die Mindererträge resultieren insbesondere aus:
Analyse Jahresergebnis 2020
Der Teilergebnishaushalt der Bürgerdienste wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf insbesondere von den Profitcentern Melde-/Ausländerwesen,
Verkehr und Bußgeld sowie Sicherheit und Ordnung geprägt.
63
=
-
-
-
-
-
=
=
+
-
11
12
14
15
17
18
19
20
21
22
=
+
10
25
+
7
-
+
6
=
+
5
24
+
3
23
+
2
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
-34.395.326,82
-12.565.914,19
-956.629,00
-11.642.828,04
33.542,85
-21.829.412,63
-35.474.685,24
-1.626.349,20
-1.875.176,98
-476.206,22
-5.452.738,53
-26.044.214,31
13.645.272,61
47.875,98
42.327,38
931.739,75
6.628.287,73
19.745,00
-37.686.381
-13.608.857
-846.600
-12.790.157
27.900
-24.077.524
-36.133.424
-1.325.646
-2.016.700
-471.500
-5.347.628
-26.971.950
12.055.900
24.100
95.400
641.100
5.616.300
19.100
5.659.900
2
1
5.975.296,77
EUR
EUR
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2020
2019
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
3.3.4 Teilergebnisrechnung Fachbereich Kultur
-35.941.070,20
-13.070.676,61
-851.368,00
-12.254.708,13
35.399,52
-22.870.393,59
-32.935.230,24
-1.118.365,29
-1.862.052,30
-512.052,36
-4.847.390,46
-24.595.369,83
10.064.836,65
87.678,49
638.188,49
547.434,03
2.420.503,45
18.922,00
6.352.110,19
3
EUR
2020
Ergebnis
-178
692.210
1.745.311
538.181
-4.768
535.449
7.500
1.207.130
3.198.194
207.280
154.648
-40.552
500.238
2.376.580
-1.991.063
63.578
542.788
-93.666
-3.195.797
4
EUR
82.000
455.051
10.600
0
26.970
0
0
417.481
-81.649
0
0
0
0
-81.649
-536.700
-6.852
-30.000
0
-581.848
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.270.700,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.270.700,00
-1.270.700,00
-862.000,00
-99.800,00
0,00
-308.900,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-3.097.659,85
-538.180,64
4.768,00
-535.449,12
-7.499,52
-2.559.479,21
-5.005.593,56
-1.076.132,27
-284.447,70
40.552,36
-1.390.985,78
-2.294.580,17
2.446.114,35
-52.978,49
-542.788,49
120.635,97
3.195.796,55
178,00
-274.729,19
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.010.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.010.500,00
-2.010.500,00
-857.700,00
-245.500,00
0,00
-907.300,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
64
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen sich aufgrund der coronabedingten Verschiebung von Projekten "netto" um 700 T€ (Übertrag nach 2021 abzgl.
Übertrag aus 2019).
Bei den Aufwendungen liegt das Ergebnis um 3,2 Mio. € unter Plan 2020.
Die Minderaufwendungen entstehen vor allem im Personalbereich mit 2,4 Mio. €, sowie bei den Sach- und Dienstleistungen mit 0,5 Mio. € und Sonstigen
Aufwendungen von 0,2 Mio. €. Auch hier liegt der Löwenanteil beim Theater und Museum.
Im Jahr 2020 sind Mindererträge in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. € zu verzeichnen.
Diese ergeben sich unter anderem aufgrund nicht realisierter Eintrittsgelder beim Theater Ulm in Höhe von ca. 3,0 Mio. € und einer um 0,2 Mio. €
reduzierten Landesförderung für das Theater Ulm durch die stark umstrittene Umstellung von der Fest- zur Fehlbetragsförderung. Kompensiert wurden diese
wegfallenden Erträge durch erhöhte Spenden für Museum und Theater, zusätzliche Förderprogramme vom Land und Covid19-bedingtes Kurzarbeitergeld
für Theater und Museum.
Im Jahr 2020 waren die Programme, Angebote und Veranstaltungen stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt - mit erheblichen
finanziellen Auswirkungen. Ausgefallene Veranstaltungen wurden durch digitale Angebote ersetzt, betroffene Veranstalter und Zuschussempfänger wurden
u. a. durch Verzicht auf Pachten und Mieten oder Gewährung von Sonderzahlungen finanziell gestützt. Aus unterschiedlichen Förderprogrammen von Bund
und Land flossen der Stadt zahlreiche Unterstützungszahlungen für Kultur in Ulm zu.
Analyse Jahresergebnis 2020
Der Teilergebnishaushalt Kultur beinhaltet sowohl die "Sonderbudgets" der kulturellen Einrichtungen Museum, Theater Ulm, Stadtbibliothek,
Musikschule und Stadthaus als auch die weiteren Profitcenter des Fachbereichs Kultur.
Im Blick auf den Nettoressourcenbedarf wird der Teilhaushalt insbesondere von den Profitcentern Theater, Stadtbibliothek, Kulturförderung und Musikschule
geprägt.
65
+
+
+
+
+
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
+
-
-
=
=
1
2
3
4
5
6
7
8
10
11
12
14
15
17
18
19
20
21
22
23
24
25
lfd.
Nr.
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Sonstige Transfererträge
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
-149.118.993,10
-52.380.331,65
-576.158,00
-51.854.417,11
50.243,46
-96.738.661,45
-196.036.948,50
-24.419.633,71
-102.956.653,70
-3.538.319,21
-17.132.060,78
-47.990.281,10
99.298.287,05
16.471,38
1.232,18
7.353.504,35
7.543.382,22
5.185.614,15
6.205.624,07
138.642,86
71.651.036,85
-155.158.375
-54.369.456
-652.300
-53.753.856
36.700
-100.788.919
-199.680.969
-25.661.180
-103.196.150
-3.758.100
-17.006.639
-50.058.900
98.892.050
1.600
1.000
6.299.200
7.481.250
4.695.800
6.717.000
132.000
73.064.200
500.000
2
1
1.202.778,99
EUR
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
2020
2019
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
3.3.5 Teilergebnisrechnung Fachbereich Bildung und Soziales
-158.504.218,49
-55.630.680,46
-606.073,87
-55.077.642,76
53.036,17
-102.873.538,03
-208.991.033,84
-25.958.075,27
-110.118.363,44
-4.801.649,22
-17.575.464,77
-50.537.481,14
106.117.495,81
26.725,17
643,16
8.113.908,56
6.533.917,96
4.695.504,79
4.911.930,20
157.167,23
80.785.768,22
891.930,52
3
EUR
2020
Ergebnis
391.931
-3.345.844
-1.261.224
46.226
-1.323.787
16.336
-2.084.619
-9.310.065
-296.895
-6.922.213
-1.043.549
-568.826
-478.581
7.225.446
25.125
-357
1.814.709
-947.332
-295
-1.805.070
25.167
7.721.568
4
EUR
0
-1.825.722
0
0
0
0
-1.825.722
-6.628.804
-614.164
-2.261.012
0
-2.521.303
-1.232.325
4.803.082
0
0
259.400
162.507
3.754
0
0
4.377.421
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.143.219,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.143.219,00
-2.143.219,00
-109.500,00
-147.760,00
0,00
-1.866.039,00
-19.920,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-623.097,25
1.261.224,46
-46.226,13
1.323.786,76
-16.336,17
-1.884.321,71
538.042,10
-426.769,06
4.513.441,44
1.043.549,22
-3.818.515,64
-773.663,86
-2.422.363,81
-25.125,17
356,84
-1.555.308,56
1.109.839,04
4.049,21
1.805.069,80
-25.167,23
-3.344.147,22
-391.930,52
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.927.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.927.500,00
-2.927.500,00
-172.300,00
-316.200,00
0,00
-2.439.000,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
66
Die Ermächtigungsüberträge steigen"netto" (Übertrag nach 2020 abzgl. Übertrag aus 2019) um rd. 0,8 Mio. € an.
In der Gesamtsicht wurden im Fachbereich BuS Mehrerträge von ca. 7,2 Mio. € erwirtschaftet.
Wesentlich hierfür waren überplanmäßige Zuweisungen und Zuwendungen (Zeile 2) in Höhe von ca. 7,7 Mio. € für Sachkostenbeiträge und Digitalisierung
für Schulen sowie für die Integration von Flüchtlingen. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten (Zeile 6) machen sich die fehlenden Nutzungsentgelte für
die Unterbringung von Flüchtlingen bemerkbar, bei denen u.a. der Wechsel in den Leistungsbereich SGB II nicht im erwarteten Umfang erfolgte.
Die Mindererträge bei den Transfererträgen (Zeile 4) resultieren im Wesentlichen aus geringeren Erstattungen von Sozialleistungsträgern im Bereich
Grundsicherung (1,5 Mio. €)
Bei den Aufwendungen liegt das Ergebnis um ca. 94 Mio. € im gesamten Fachbereich über dem Planansatz.
Die Entwicklung der Aufwendungen für Personal (Zeile 12) und für Dienst- und Sachleistungen (Zeile 13) blieben weitgehend konstant. Dagegen stiegen die
Aufwendungen vor allem für die Transferleistungen in der Sozialhilfe sprunghaft um fast 7,0 Mio. € an.
Analyse Jahresergebnis 2020
Der Teilergebnishaushalt Bildung und Soziales wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf in den letzten Jahren von sehr dynamischen und komplexen
Entwicklungen in den Aufgabenbereichen Schulkinderbetreuung und Schulkinderverpflegung, Ausbau der Kinderbetreuung und zahlreichen Neuerungen im
Sozialbereich geprägt, die auf der Ertrags- und Aufwandseite oft gegenläufige Verschiebungen verursachen - im Jahr 2020 zusätzlich und tiefgreifend von
den Auswirkungen der Corona-Pandemie überlagert.
Im Jahr 2020 waren alle Aktivitäten und Angebote stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt - mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.
Finanzmittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen von Bund und Land flossen der Stadt zu.
67
-
=
=
24
25
-
17
23
-
15
-
-
14
+
-
12
22
=
11
21
+
10
=
+
9
20
+
7
-
+
6
=
+
5
19
+
3
18
+
2
lfd.
Nr.
2
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
kalkulatorische Kosten
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Abschreibungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwendungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
-64.422.244,56
36.246.846,02
-13.268.640,00
-8.909.809,14
58.425.295,16
-100.669.090,58
-138.383.562,72
-2.254.608,08
-9.651.685,82
-37.737.399,65
-51.612.192,12
-37.127.677,05
37.714.472,14
205.930,73
1.414.300,00
1.748.815,61
11.868.464,81
9.057.761,69
8.108.834,45
-71.176.425
36.045.217
-13.430.800
-9.693.323
59.169.339
-107.221.641
-146.720.091
-2.278.488
-10.682.000
-38.916.100
-55.319.703
-39.523.800
39.498.450
107.400
1.667.000
1.631.200
10.727.750
9.076.500
8.058.500
8.230.100
1
5.310.364,85
EUR
EUR
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
2020
2019
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
-64.400.315,08
40.591.164,10
-11.767.805,13
-9.212.938,99
61.571.908,22
-104.991.479,18
-149.340.225,92
-2.524.860,81
-13.993.487,31
-37.016.595,33
-55.706.957,20
-40.098.325,27
44.348.746,74
305.983,63
1.715.600,00
2.088.067,52
11.542.159,57
9.578.530,62
9.143.224,84
9.975.180,56
3
EUR
2020
Ergebnis
3.3.6 Teilergebnisrechnung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
6.776.110
4.545.948
1.662.995
480.384
2.402.569
2.230.162
-2.620.135
-246.372
-3.311.487
1.899.505
-387.254
-574.525
4.850.297
198.584
48.600
456.868
814.410
502.031
1.084.725
1.745.081
4
EUR
-3.060.343
0
0
0
0
-3.060.343
-9.128.555
-73.432
-3.668.982
0
-5.371.141
-15.000
6.068.212
2.692
0
381.317
215.360
1.009.861
0
4.458.982
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.804.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.804.600,00
-2.804.600,00
-589.500,00
-235.300,00
0,00
-1.979.800,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-12.641.052,65
-4.545.947,59
-1.662.994,87
-480.383,69
-2.402.569,03
-8.095.105,06
-9.313.020,32
-416.559,59
-592.794,69
-1.899.504,67
-6.963.686,64
559.525,27
1.217.915,26
-195.891,63
-48.600,00
-75.550,52
-599.049,57
507.830,38
-1.084.724,84
2.713.901,44
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.658.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.658.100,00
-2.658.100,00
-338.900,00
-253.700,00
0,00
-2.065.500,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
68
Der Mehraufwand für Sach- und Dienstleistungen ( -387 T€ zzgl. überplanmäßige Mittel in Höhe von -5.371 T€) umfasst zu großen Teilen die in der
Haushaltsplanung definierten Schwerpunkte für die Instandsetzung und die Unterhaltung städtischer Infrastruktur.
Ursächlich sind hierfür nachfolgende im Haushaltsjahr 2020 eingetretene Entwicklungen:
Der erhöhte Personalaufwand (- 575 T€) im Fachbereich Stadtentwicklung Bau und Umwelt ist u.a. auf Doppelbesetzungen, Nachfolgeregelungen,
Stellenneubewertungen und dadurch erfolgte Höhergruppierungen und erforderliche Nachzahlungen, sowie Leistungsprämien zurückzuführen.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wurden die Planansätze im Gesamtergebnis um - 2.620 T€ überschritten.
Auch bei den Sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten (+814 T€) konnten Mehreinnahmen generiert werden. Diese resultieren aus den
Verkaufserlösen des Baubetriebshofes (+ 588 T€), denen jedoch erhöhte Sach- und Personalausgaben im Baubetriebshof gegenüberstehen, sowie den
Mieterlösen bei Gebäuden (+ 94 T€).
Die Mehrerträge bei den Kostenerstattungen (+ 456 T€) sind im Wesentlichen auf Beteiligungen des Landes und der Stadt Neu-Ulm zur Gänstorbrücke und
der Adenauerbrücke (+ 442 T€) zurückzuführen. Diesen Mehrerträgen stehen jedoch erforderliche Aufwendungen bei der Brückeninfrastruktur gegenüber
(s. unter erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen).
Weitere Planabweichungen nach oben sind im Bereich der Entgelte für öffentliche Leistungen (+ 502 T€) zu verzeichnen. Hier werden die Erträge aus den
Baugenehmigungsgebühren (+ 578 T€), die Entgelte für Bestattungsleistungen (+ 201 T€), die Einsatzgelder der Feuerwehr (Nachbearbeitungen aus
Vorjahren + 382 T€), sowie die Sondernutzungsgebühren für Straßen (+ 138 T€) gebucht. Die Entgelte für Vermessungsleistungen sind dagegen, wie in den
Vorjahren aufgrund des sich ändernden Aufgabenzuschnitts, wenn auch vermindert, rückläufig (- 100 T€). Die Eintrittsgelder im Tiergarten bleiben aufgrund
der Corona-Pandemie im Vergleich zum Planansatz weit hinter den Erwartungen zurück (- 190 T€).
Durch nicht geplante Aufgelöste Investitionszuwendungen (+1.085 T€) für getätigte Investitionen ergeben sich ebenfalls Mehrerträge.
Ursächlich sind hierfür nachfolgende im Haushaltsjahr 2020 eingetretene Entwicklungen:
Bei den Zuweisungen und Zuwendungen (+ 1.745 T€) ergaben sich insgesamt coronabedingte Mehreinnahmen im Bereich des ÖPNV (+ 3.500 T€) aus dem
ÖPNV Rettungsschirm und zur Unterstützung der Bezieher von Schülermonatskarten. Diese Zuwendungen des Landes wurden bei den Sach- und
Dienstleistungen wieder an/über die Nahverkehrsbetreiber als durchlaufende Posten ausgeschüttet. Weitere Mehrerträge ergaben sich durch bislang nicht
geplante Mauterträge (+ 550 T€). Dem gegenüber steht die verzögerte Abwicklung der Altlast Braun (- 2.200 T€). Dadurch wurden Zuweisungen des Landes
nicht plangemäß eingenommen, aber auch, korrespondierend hierzu, die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Plan nicht erreicht.
Die ordentlichen Erträge liegen im Gesamtergebnis wesentlich (+ 4.850 T€) über dem Planansatz 2020.
Analyse Jahresergebnis 2020
Der Teilergebnishaushalt Stadtentwicklung, Bau und Umwelt wird im Blick auf den Nettoressourcenbedarf von den Aufgabenbereichen
Gebäudemanagement, Verkehrsplanung / Infrastruktur, Stadtplanung, Feuerwehr und Friedhof geprägt.
69
Fazit: Der Teilhaushalt 2020 ist durch starke Planabweichungen im Bereich der Erträge und Aufwände geprägt. Die Verwerfungen sind zum einen
coronabedingt und zum anderen dem steigenden Unterhaltsbedarf für die städtische Infrastruktur geschuldet. Insgesamt betrachtet lag jedoch der
Nettoressourcenbedarf des Fachbereichs Stadtentwicklung, Bau und Umwelt mit dem Ergebnis von - 64.400 T€ unter dem Planansatz.
Im Jahr 2020 werden rund - 2.658 T€ als Ermächtigungsüberträge in das Jahr 2021 übertragen, unwesentlich weniger als der Übertrag aus 2019 nach 2020
-2.804 T€. Für folgende Bereiche werden u.a. Ermächtigungsüberträge gebildet: Einrichtungsgegenstände, Umzüge 140 T€; KOST für Werkverträge und
Öffentlichkeitsarbeit 132 T€; Landesgartenschau Machbarkeitsstudien, Öffentlichkeitsarbeit 159 T€; Wilhelmsburg SAN Finanzierung Machbarkeitsstudien,
Fledermauskartierung; GM Reinigungsleistungen 200 T€; FW Beschaffung Meldeempfänger und Schutzkleidung 203 T€, Schutzmaterialien Corona 82 T€,
SUB Planungsmittel Kohlplatte, Braunareal, Hirschstraße 528 T€; Sanierung Fischbach 190 T€; ÖPNV Haltestellen, Verein Regio S-Bahn 171 T€; VGV
Grünunterhalt 99 T€; Unterhaltsaufwand Rötelbach 133 T€.
Im Teilergebnis abgebildet sind auch die Sachaufwendungen für städtische Gebäude. Die auf den Gebäudekostenstellen gebuchten Beträge (Strom,
Reinigung, Energie usw.) werden den Gebäudenutzern in Rechnung gestellt. Die Erträge aus interner Leistungsverrechnung (+ 2.402 T€) liegen über dem
Plan und spiegeln damit auch den für die Gebäude angefallenen erhöhten Unterhaltsaufwand bei den Reinigungsleistungen und im Bauunterhalt wider.
Die Transferaufwendungen ( - 3.311 T€) lagen insgesamt 2020 ebenfalls über dem Planansatz. Wesentlich ursächlich hierfür sind die o.g. coronabedingten
Zahlungsweiterleitungen im Bereich des ÖPNV (Mehraufwand - 3.800 T€). Sowie noch weitere Themen, die auch den Schwerpunktbereichen Unterhaltung
und Instandsetzung Infrastruktur zugeordnet werden, wie die Wartung der Straßenbeleuchtung (Mehrbedarf -222 T€). Die geplanten Mittel für die
Straßenreinigung waren dagegen aufgrund des milden Winters auskömmlich.
Im Bereich des zentralen Gebäudemanagements sind dies u.a. die Reinigungsleistungen, Aufwendungen für Energie, Miet- und Pachtaufwendungen sowie
der Bauunterhalt für städtische Gebäude. Die Aufwände in diesem Schwerpunkt 2020 lagen insgesamt - 2.200 T€ über den Planansätzen. Während die
Energieaufwände im Jahr 2020 witterungsbedingt mit einem Minderaufwand von + 483 T€ abschlossen, sind die Reinigungsleistungen coronabedingt stark
erhöht. Aus allgemeinen Finanzmitteln wurden ca. -1.400 T€ überplanmäßig zugesteuert. Ebenfalls erhöhte Aufwendungen sind im Bauunterhalt zu
verzeichnen, hier wurden überplanmäßig -1.000 T€ bereitgestellt um Sanierungen in u.a. coronabedingt weniger genutzten Gebäuden voranzutreiben.
Weiter umfasst der Schwerpunkt die Unterhaltsaufwendungen für Straßen inkl. Brücken, sowie Grünanlagen. In diesem Bereich lagen in der
Gesamtbetrachtung, die Mehraufwände ebenfalls um -1.000 T€ höher.
Die erhöhten Aufwände sind u.a. zurückzuführen auf die Instandhaltungen der Ingenieurbauwerke Wallstraßenbrücke, die coronabedingt mögliche
Sanierung der Söflinger Kreisbrücke, die Unterhaltsmaßnahmen bei der Gänstorbrücke und Adenauerbrücke, welche außerplanmäßig durch die Mehrerträge
bei den Mauteinnahmen, die Kostenbeteiligungen des Landes, und der Stadt Neu-Ulm, sowie s.o. den Mehrerträgen bei den Baugenehmigungsgebühren
finanziert wurden.
Für die Beschaffungen von Schutzausrüstungen beim Katastrophenschutz wurden ebenfalls aus allgemeinen Finanzmitteln überplanmäßige Mittel zur
Verfügung gestellt.
70
+
+
+
=
-
-
-
-
=
=
+
-
=
=
2
8
10
11
15
16
17
18
19
20
21
22
24
25
Nettoressourcenbedarf/-überschuss
Kalkulatorisches Ergebnis
Aufwendungen für interne Leistungen
Erträge aus internen Leistungen
Anteiliges ordentliches Ergebnis
Anteilige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen
Anteilige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
291.448.500,02
0,00
0,00
0,00
291.448.500,02
-108.238.165,82
-1.031.724,00
-104.227.673,77
-2.467.215,99
-511.552,06
399.686.665,84
28.571.654,24
1.515.232,17
92.874.357,82
279.615.000
0
0
0
279.615.000
-76.580.000
-2.800.000
-71.180.000
-2.600.000
0
356.195.000
23.750.000
1.000.000
89.700.000
241.745.000
2
1
276.725.421,61
EUR
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
2020
2019
Ertrags- und Aufwandsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilergebnisrechnung
307.053.321,07
0,00
0,00
0,00
307.053.321,07
-94.712.342,68
-731.048,06
-91.940.815,92
-1.570.301,69
-470.177,01
401.765.663,75
9.073.002,77
1.712.547,75
104.575.671,56
286.404.441,67
3
EUR
2020
Ergebnis
27.438.321
0
0
0
27.438.321
-18.132.343
2.068.952
-20.760.816
1.029.698
-470.177
45.570.664
-14.676.997
712.548
14.875.672
44.659.442
4
EUR
7.883.694
0
0
0
7.883.694
727.029
558.198
-34.869
203.700
0
7.156.665
0
0
2.444.800
4.711.865
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
6
EUR
-19.554.627,07
0,00
0,00
0,00
-19.554.627,07
18.859.371,68
-1.510.753,94
20.725.946,92
-825.998,31
470.177,01
-38.413.998,75
14.676.997,23
-712.547,75
-12.430.871,56
-39.947.576,67
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
Die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten ist in Anlage 3
beigefügt.
.
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ermächtigungen
aus
2019
Dieser Teilergebnishaushalt beinhaltet die Allgemeinen Finanzmittel, insbesondere Steuern, Finanzausgleichszahlungen und Zinsen.
Er schließt das Jahr 2019 mit einem - gegenüber dem Plan - um 27,4 Mio. € höherem Ergebnis ab.
+
1
lfd.
Nr.
3.3.7 Teilergebnisrechnung Allgemeine Finanzmittel
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-54.000,00
0,00
0,00
0,00
-54.000,00
-54.000,00
-54.000,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
71
-
-
13
14
+
-
12
20
-
11
+
-
10
19
=
9
+
+
8
18
+
7
=
+
6
17
+
5
-
+
4
=
+
3
16
+
2
15
+
1
lfd.
Nr.
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der
Ergebnisrechnung
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen
Transferauszahlungen (ohne
Investitionszuschüsse)
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Versorgungsauszahlungen
Personalauszahlungen
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen
Sonstige Transfereinzahlungen
Zuweisungen und Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
22.713.577,47
1.036.321,33
4.722.821,01
74.197.878,30
-473.717.466,95
-35.348.354,52
-203.309.052,46
-3.969.731,33
-86.471.755,57
-52.522,11
-144.566.050,96
547.915.345,25
17.713.126,13
2.209.984,37
11.878.551,16
29.239.600,31
27.386.398,93
5.344.926,55
175.777.382,14
19.007.000
2.900.000
9.558.800
30.914.300
-473.489.500
-37.923.850
-192.001.950
-2.600.000
-87.718.050
-50.000
-153.195.650
504.403.800
13.762.300
1.262.100
10.119.900
26.519.400
26.090.400
6.717.000
177.687.700
242.245.000
2
1
278.365.375,66
EUR
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
2020
2019
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtfinanzrechnung
4. FINANZRECHNUNG 2020
22.889.286,84
2.893.527,48
6.932.281,48
84.775.556,65
-480.235.575,28
-37.257.726,86
-201.492.273,42
-2.529.090,49
-88.550.907,19
-57.490,31
-150.348.087,01
565.011.131,93
14.011.659,35
2.239.129,89
12.908.695,32
26.207.328,05
22.083.133,76
4.039.232,38
202.203.278,68
281.318.674,50
3
EUR
2020
Ergebnis
3.882.287
-6.473
-2.626.519
53.861.257
-6.746.075
666.123
-9.490.323
70.910
-832.857
-7.490
2.847.563
60.607.332
249.359
977.030
2.788.795
-312.072
-4.007.266
-2.677.768
24.515.579
39.073.675
4
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
2.632
0
-950.975
-466.143
-19.998.502
-1.843.514
-7.420.824
203.700
-9.557.279
0
-1.380.585
19.532.359
20.292
0
642.717
718.401
1.018.615
0
12.420.469
4.711.865
5
EUR
Zul.
Mehraufwand
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.518.568,63
-9.536.019,00
-9.536.019,00
-2.594.200,00
-515.860,00
0,00
-6.406.039,00
0,00
-19.920,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-3.879.654,84
6.472,52
4.194.112,15
-63.863.418,63
-22.788.445,70
-5.103.837,59
1.553.639,42
132.790,49
-15.130.460,34
7.490,31
-4.248.067,99
-41.074.972,93
-229.067,35
-977.029,89
-2.146.078,32
1.030.472,95
5.025.881,24
2.677.767,62
-12.095.109,68
-34.361.809,50
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.089.700,00
-10.903.000,00
-10.903.000,00
-3.751.000,00
-896.000,00
0,00
-6.256.000,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
72
+
=
-
-
-
-
-
-
=
=
=
+
-
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
lfd.
Nr.
-12.241.417,29
-26.075.000,00
- Auszahlung von
Kassenverstärkungsmitteln
-38.316.417,29
815.000,00
7.459.000,00
8.274.000,00
17.676.719,45
-56.521.158,85
-89.772.993,40
-1.395.084,40
-10.382.459,04
-24.366.563,34
-5.834.097,98
-40.389.839,98
-7.404.948,66
33.251.834,55
- Tilgung von Krediten
davon:
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen
für Investitionen
- Rückfluss von Kassenverstärkungsmitteln
- Aufnahme von Krediten
davon:
Einzahlungen aus der Aufnahme von
Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren
Vorgängen für Investitionen
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
-1.000.000
-7.000.000
-8.000.000
1.000.000
17.000.000
18.000.000
-54.675.100
-85.589.400
-123.065.400
-1.491.500
-12.544.800
-22.840.000
-3.649.000
-66.477.100
-16.063.000
37.476.000
6.010.200
2
1
4.779.114,74
EUR
EUR
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
2020
2019
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtfinanzrechnung
-5.550.000
-22.621.463,00
-28.171.463,00
13.995.000
26.000.000
39.995.000,00
35.675.512,68
-49.100.043,97
-85.903.568,08
-734.368,78
-11.387.287,56
-22.440.000,00
-4.680.357,60
-31.090.039,78
-15.571.514,36
36.803.524,11
4.088.428,31
3
EUR
2020
Ergebnis
-4.550.000
-15.621.463
-20.171.463
12.995.000
9.000.000
21.995.000
90.350.613
36.489.356
37.161.832
757.131
1.157.512
400.000
-1.031.358
35.387.060
491.486
-672.476
-1.921.772
4
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
0
0
0
28.501.750
28.967.893
29.916.236
793.108
2.012
10.000.000
-1.727.952
20.436.394
412.674
-948.343
5
EUR
Zul.
Mehraufwand
2020
0,00
0,00
-36.129.837,03
-26.593.818,03
-29.262.097,26
-1.937.200,00
-2.182.052,61
-14.925.000,00
-1.652.843,97
-8.565.000,68
0,00
2.668.279,23
149.710,60
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
4.550.000
15.621.463
20.171.463,00
-12.995.000
-9.000.000
-21.995.000,00
-97.978.699,71
-34.115.281,08
-36.507.693,20
-1.901.223,22
-3.337.553,07
-5.325.000,00
-2.349.438,37
-23.515.666,90
-78.811,64
2.392.412,12
2.071.482,29
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
0,00
-36.182.800,00
-25.279.800,00
-28.021.500,00
-1.524.300,00
-2.051.000,00
-13.500.000,00
-1.123.700,00
-9.822.500,00
0,00
2.741.700,00
652.000,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
73
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende
des Haushaltsjahres
Veränderung des Bestands an
Zahlungsmitteln
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
Überschuss/Bedarf aus
haushaltsunwirksamen Einzahlungen
und Auszahlungen
Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Anlegung von
Kassenmitteln, Rückzahlung von
Kassenkrediten)
Haushaltsunwirksame Einzahlungen (u.a.
durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlung
von ang. Kassenmitteln, Aufn. von
Kassenkrediten)
Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum Ende
des Haushaltsjahres
2.290.308,09
-905.193,51
3.195.501,60
11.460.504,33
-300.198.062,65
311.658.566,98
-12.365.697,84
-44.675.100
10.000.000
2
1
-30.042.417,29
EUR
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit
2020
2019
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Gesamtfinanzrechnung
1.161.759,87
-1.128.548,22
2.290.308,09
-48.627.597,90
-288.512.981,62
239.885.383,72
47.499.049,68
11.823.537,00
3
EUR
2020
Ergebnis
92.174.150
1.823.537
4
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergebnis
0
28.501.750
5
EUR
Zul.
Mehraufwand
2020
0,00
-36.129.837,03
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-53.464.946,90
-51.174.638,81
-2.290.308,09
48.627.597,90
288.512.981,62
-239.885.383,72
-99.802.236,71
-1.823.537,00
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-36.182.800,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
Allgemeine Erläuterung zu den Spalten:
In der Spalte "Fortges. Ansatz 2020" (Spalte 2) wird der Wert gemäß dem Plan 2020 dargestellt. Beim Vergleich Ansatz / Ergebnis (Spalte 4) ist zu beachten,
dass die aus 2019 übertragenen Ermächtigungen (vgl. Spalte 6) die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen, bei der Berechnung der Differenz jedoch nicht
einbezogen werden.
In der Spalte "Zul. Mehraufwand 2020" (Spalte 5) sind die während des Jahres 2020 genehmigten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. die
zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen zur Verfügung gestellten Mittel und Sperren dargestellt. Auch diese Beträge verändern die
"Verfügungsmasse".
In Spalte 8 sind die in das Jahr 2021 zu übertragenden Ermächtigungen aufgeführt. Diese sind im Einzelnen zusätzlich in Anlage 1 dargestellt.
=
42
=
39
+
-
38
+/-
+
37
41
=
36
40
=
35
lfd.
Nr.
74
+
-
=
+
+
+
=
-
-
-
-
-
-
1
2
3
4
6
8
9
10
11
12
13
14
15
lfd.
Nr.
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
0,00
-100.000,00
-5.755.000,00
-156.904,29
-240.203,90
-7.404.948,66
22.294.851,68
0,00
22.291.851,68
3.000,00
-6.381.895,36
-17.188.230,82
0
0
0
-2.000
-2.362.000
-16.063.000
19.225.200
225.200
19.000.000
0
-8.245.215
-15.562.615
7.317.400
2
1
10.806.335,46
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2020
2019
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.1 Teilfinanzrechnung Bereich Oberbürgermeister
-93,71
-43.317,80
0,00
-554.835,51
-719.234,94
-15.571.514,36
22.741.745,82
0,00
22.741.745,82
0,00
-8.169.276,15
-17.399.062,88
9.229.786,73
3
EUR
2020
Ergebnis
-94
-43.318
0
-552.836
1.642.765
491.486
3.516.546
-225.200
3.741.746
0
75.939
-1.836.448
1.912.387
4
EUR
877.349
0
0
0
-735.390
1.811.378
412.674
0
0
0
0
-1.434.177
-2.311.526
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
-9.000,00
0,00
0,00
-71.900,00
-1.498.442,70
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.113.900,00
-2.113.900,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-8.906,29
43.317,80
0,00
-254.454,49
-1.329.829,76
-78.811,64
-3.516.545,82
225.200,00
-3.741.745,82
0,00
-3.624.015,85
-2.588.978,12
-1.035.037,73
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
Die Teilfinanzrechnungen werden analog § 4 Abs. 4 S. 3 GemHVO auf die Darstellung der Investitionstätigkeit beschränkt, d. h. die anteiligen
Zahlungsmittelüberschüsse bzw. -defizite aus laufender Tätigkeit werden nicht ausgewiesen.
Für jeden Teilhaushalt ist eine eigene Finanzrechnung zu erstellen:
4.1 Teilfinanzrechnungen
0,00
0,00
0,00
0,00
-43.300,00
-1.149.300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.905.300,00
-1.905.300,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
75
=
=
=
16
17
18
lfd.
Nr.
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
2.255.899,47
8.637.794,83
-7.447.015
798.200
-18.427.000
2
1
-13.657.056,85
EUR
EUR
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
2020
2019
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
-2.316.526,65
5.852.749,50
-16.888.996,32
3
EUR
2020
Ergebnis
5.130.488
5.054.550
1.538.004
4
EUR
54.485
1.488.662
1.488.662
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
-3.693.242,70
-1.579.342,70
-1.579.342,70
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-8.769.246,05
-5.145.230,20
-1.628.684,38
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
-3.097.900,00
-1.192.600,00
-1.192.600,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
76
+
-
=
+
=
-
-
-
-
=
=
=
1
2
3
4
9
11
12
14
15
16
17
18
lfd.
Nr.
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-22.383.144,17
-2.232.788,72
-2.583.156,66
-945.000,16
0
-218.138,32
-1.420.018,18
350.367,94
350.367,94
-20.150.355,45
-22.635.782,13
-28.937.940
-2.272.900
-2.433.900
-1.120.800
-73.500
-118.000
-1.121.600
161.000
161.000
-26.665.040
-29.608.440
2.943.400
2
1
2.485.426,68
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2020
2019
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.2 Teilfinanzrechnung Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
-24.969.615,52
-2.411.378,82
-2.572.881,77
-396.728,37
-73.500,00
-924.506,97
-1.178.146,43
161.502,95
161.502,95
-22.558.236,70
-25.554.736,43
2.996.499,73
3
EUR
2020
Ergebnis
53.100
3.968.326
-138.478
-138.981
724.072
0
-806.507
-56.546
503
503
4.106.804
4.053.704
4
EUR
9.000
-2.009.550
-48.804
-48.804
902.115
0
-767.821
-183.098
0
0
-1.960.746
-1.969.746
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0
-2.492.988,81
-1.608.088,81
-1.608.088,81
-1.206.400,00
0
-176.040,00
-225.648,81
0
0
-884.900,00
-884.900,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-8.470.863,29
-1.518.413,99
-1.517.911,04
-1.028.356,63
0
-137.354,03
-352.200,38
-502,95
-502,95
-6.952.449,30
-6.908.349,57
-44.099,73
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0
-2.330.300,00
-1.266.300,00
-1.266.300,00
-926.900,00
0
-66.600,00
-272.800,00
0
0
-1.064.000,00
-1.064.000,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
77
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Baumaßnahmen
=
=
-
-
-
-
=
=
=
3
9
11
12
14
15
16
17
18
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-
2
-4.198.295,56
-1.731.693,25
-1.731.693,25
-33.509,50
0,00
-407.413,92
-1.290.769,83
0,00
-2.466.602,31
-15.344.777,50
12.878.175,19
-3.524.150
-345.800
-345.800
-34.000
-150.000
-161.800
0
0
-3.178.350
-15.556.550
12.378.200
2
1
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
EUR
EUR
+
2020
2019
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
1
lfd.
Nr.
4.1.3 Teilfinanzrechnung Bereich Bürgerdienste
-4.374.733,32
-615.008,33
-615.008,33
-4.280,08
0,00
-201.438,65
-409.289,60
0,00
-3.759.724,99
-15.251.886,35
11.492.161,36
3
EUR
2020
Ergebnis
-850.583
-269.208
-269.208
29.720
150.000
-39.639
-409.290
0
-581.375
304.664
-886.039
4
EUR
163.000
-42.000
-54.800
-54.800
-38.900
0
-15.900
0
0
12.800
-150.200
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
-967.100,00
-648.400,00
-648.400,00
-12.400,00
0,00
-11.000,00
-625.000,00
0,00
-318.700,00
-318.700,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-158.516,68
-433.991,67
-433.991,67
-81.019,92
-150.000,00
12.738,65
-215.710,40
0,00
275.474,99
-773.563,65
1.049.038,64
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-628.700,00
-345.100,00
-345.100,00
-60.400,00
-150.000,00
-24.700,00
-110.000,00
0,00
-283.600,00
-283.600,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
78
+
-
=
+
+
=
-
-
-
-
=
=
=
1
2
3
4
8
9
11
12
14
15
16
17
18
lfd.
Nr.
2
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-21.869.669,95
-728.945,90
-737.970,90
-21.796,75
-77.677,80
-572.834,45
-65.661,90
9.025,00
0,00
9.025,00
-21.140.724,05
-34.687.893,46
-24.741.110
-1.492.500
-1.494.400
-75.400
-850.800
-378.200
-190.000
1.900
1.900
0
-23.248.610
-35.285.410
12.036.800
1
13.547.169,41
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2020
2019
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.4 Teilfinanzrechnung Fachbereich Kultur
-22.779.757,86
-1.093.632,69
-1.118.657,69
-25.051,96
-477.745,05
-297.295,35
-318.565,33
25.025,00
0,00
25.025,00
-21.686.125,17
-31.948.225,00
10.262.099,83
3
EUR
2020
Ergebnis
1.961.352
398.867
375.742
50.348
373.055
80.905
-128.565
23.125
-1.900
25.025
1.562.485
3.337.185
-1.774.700
4
EUR
455.051
141.774
223.423
199.398
16.409
0
232.989
-50.000
24.025
0
24.025
-81.649
-536.700
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
-2.321.779,69
-1.051.079,69
-1.051.079,69
-72.100,00
-57.538,69
-336.501,00
-584.940,00
0,00
0,00
0,00
-1.270.700,00
-1.270.700,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-4.141.357,83
-1.226.524,00
-1.227.424,00
-106.039,04
-430.593,64
-184.416,65
-506.374,67
900,00
1.900,00
-1.000,00
-2.914.833,83
-5.144.585,00
2.229.751,17
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-3.103.600,00
-1.093.100,00
-1.093.100,00
-93.500,00
-430.500,00
-107.200,00
-461.900,00
0,00
0,00
0,00
-2.010.500,00
-2.010.500,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
79
+
-
=
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
=
1
2
3
4
6
8
9
11
12
13
14
15
16
17
18
lfd.
Nr.
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-116.641.011,75
-20.265.369,75
-21.982.439,48
-272.695,89
-8.614.704,29
-3.010.000,00
-2.417.119,45
-7.667.919,85
1.717.069,73
3.335,33
5.530,00
1.708.204,40
-96.375.642,00
-193.259.336,78
-118.314.240
-23.356.200
-28.666.000
-110.000
-8.280.500
0
-1.341.500
-18.934.000
5.309.800
110.800
3.000
5.196.000
-94.958.040
-193.718.090
98.760.050
2
1
96.883.694,78
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2020
2019
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.5 Teilfinanzrechnung Fachbereich Bildung und Soziales
-114.563.460,32
-12.422.981,27
-16.915.831,11
-71.516,03
-7.962.312,64
0,00
-1.556.682,79
-7.325.319,65
4.492.849,84
100.000,00
11.430,00
4.381.419,84
-102.140.479,05
-206.010.611,73
103.870.132,68
3
EUR
2020
Ergebnis
3.750.780
10.933.219
11.750.169
38.484
318.187
0
-215.183
11.608.680
-816.950
-10.800
8.430
-814.580
-7.182.439
-12.292.522
5.110.083
4
EUR
6.159.608
7.985.330
8.715.330
-55.669
1.417.312
0
-156.165
7.509.852
-730.000
0
0
-730.000
-1.825.722
-6.628.804
4.803.082
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
-5.175.709,97
-3.032.490,97
-4.803.059,60
-194.000,00
-2.076.615,97
0,00
-869.689,16
-1.662.754,47
1.770.568,63
0,00
0,00
1.770.568,63
-2.143.219,00
-2.143.219,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-2.766.881,65
-5.980.379,72
-7.837.898,51
-288.152,97
-977.491,35
0,00
-810.671,37
-5.761.582,82
1.857.518,79
10.800,00
-8.430,00
1.855.148,79
3.213.498,07
3.520.498,75
-307.000,68
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-5.853.500,00
-2.926.000,00
-4.244.500,00
-162.500,00
-840.500,00
0,00
-597.900,00
-2.643.600,00
1.318.500,00
0,00
0,00
1.318.500,00
-2.927.500,00
-2.927.500,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
80
+
-
=
+
+
+
+
=
-
-
-
-
-
=
=
=
1
2
3
4
5
6
8
9
11
12
13
14
15
16
17
18
lfd.
Nr.
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
-120.078.731,62
-43.799.623,87
-49.079.112,92
-122.082,10
-1.590.076,95
-15.600.000,00
-2.061.687,55
-29.705.266,32
5.279.489,05
1.174.748,26
416.195,79
1.036.321,33
2.652.223,67
-76.279.107,75
-103.456.083,98
-123.885.645
-46.480.200
-56.698.300
-151.300
-3.190.000
-7.840.000
-1.647.500
-43.869.500
10.218.100
3.112.300
4.000
2.900.000
4.201.800
-77.405.445
-107.178.395
29.772.950
2
1
27.176.976,23
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2020
2019
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
-106.606.202,17
-27.434.513,36
-33.192.192,86
-236.698,63
-2.830.412,07
-7.840.000,00
-1.145.598,33
-21.139.483,83
5.757.679,50
404.373,81
136.111,02
2.893.527,48
2.323.667,19
-79.171.688,81
-111.038.201,84
31.866.513,03
3
EUR
2020
Ergebnis
4.1.6 Teilfinanzrechnung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
17.279.443
19.045.687
23.506.107
-85.399
359.588
0
501.902
22.730.016
-4.460.421
-2.707.926
132.111
-6.473
-1.878.133
-1.766.244
-3.859.807
2.093.563
4
EUR
6.433.739
9.494.082
9.736.450
-30.847
-1.415.300
0
-285.665
11.468.262
-242.368
0
2.632
0
-245.000
-3.060.343
-9.128.555
6.068.212
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
-6.554.015,86
-3.749.415,86
-4.647.126,46
-443.300,00
-47.897,95
0,00
-187.713,81
-3.968.214,70
897.710,60
149.710,60
0,00
0,00
748.000,00
-2.804.600,00
-2.804.600,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-17.399.719,69
-13.301.020,50
-18.416.783,60
-388.748,37
-1.822.785,88
0,00
-975.280,48
-15.229.968,87
5.115.763,10
2.857.636,79
-129.479,02
6.472,52
2.381.132,81
-4.098.699,19
-8.073.348,16
3.974.648,97
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-7.614.800,00
-4.956.700,00
-6.379.900,00
-281.000,00
-630.000,00
0,00
-284.000,00
-5.184.900,00
1.423.200,00
652.000,00
0,00
0,00
771.200,00
-2.658.100,00
-2.658.100,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
81
+
-
=
+
+
=
-
=
=
=
1
2
3
4
8
9
13
16
17
18
lfd.
Nr.
2
Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Anteiliger
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
300.591.673,03
3.599.467,81
-1.563,34
-1.563,34
3.601.031,15
3.601.031,15
0,00
296.992.205,22
-87.145.362,28
252.175.000
-12.440.000
-15.000.000
-15.000.000
2.560.000
2.560.000
0
264.615.000
-76.580.000
341.195.000
1
384.137.567,50
EUR
EUR
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2020
2019
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Fortges. Ansatz
Ergebnis Vorjahr
Teilfinanzrechnung
4.1.7 Teilfinanzrechnung Allgemeine Finanzmittel
311.285.808,52
-10.975.279,00
-14.600.000,00
-14.600.000,00
3.624.721,00
3.584.054,50
40.666,50
322.261.087,52
-73.032.851,05
395.293.938,57
3
EUR
2020
Ergebnis
59.110.809
1.464.721
400.000
400.000
1.064.721
1.024.055
40.667
57.646.088
3.547.149
54.098.939
4
EUR
17.883.694
10.000.000
10.000.000
10.000.000
0
0
0
7.883.694
727.029
7.156.665
5
EUR
Vergleich Ansatz/
Ergänz. FestErgebnis
legungen im HHVollzug
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-14.925.000,00
-14.925.000,00
-14.925.000,00
-14.925.000,00
6
EUR
Ermächtigungen
aus
2019
-56.152.114,52
-6.389.721,00
-5.325.000,00
-5.325.000,00
-1.064.721,00
-1.024.054,50
-40.666,50
-49.762.393,52
-2.820.119,95
-46.942.273,57
7
EUR
Verfügbare Mittel
abzgl. Ergebnis
0,00
-13.554.000,00
-13.500.000,00
-13.500.000,00
-13.500.000,00
0,00
0,00
0,00
-54.000,00
-54.000,00
8
EUR
übertr. Ermächt.
nach
2021
5. SCHLUSSBILANZ 2020
5.1 Bilanz
Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2020
§ 52 GemHVO
AKTIVSEITE
1.
Vermögen
1.1
1.2
Angaben in Euro
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachvermögen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
1.2.3 Infrastrukturvermögen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon Hospitalstiftung (rechtlich selbstständige Stiftung) *
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
01.01.2020
31.12.2020
1.692.656.144,03 1.756.325.685,33
2.362.527,54
2.544.502,54
1.181.780.075,84 1.177.301.971,37
213.686.003,51
220.684.030,90
895.152,65
22.084.813,88
1.725.185,58
22.001.823,71
453.976.114,11
439.173.811,93
236.506,64
18.352.995,74
0,00
18.435.071,79
329.301.404,37
326.130.859,11
1.814,82
630.799,91
2.898,27
628.590,45
895.154,17
1.725.185,58
229.164,64
0,00
1.814,82
2.898,27
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Vorräte
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
53.743.675,97
10.676.989,00
11.787.024,78
678.960,89
107.929.903,21
55.012.570,94
11.280.080,00
12.823.728,75
661.517,10
111.535.372,64
1.3
Finanzvermögen
508.513.540,65
576.479.211,42
233.587.897,05
241.196.534,06
920.333,29
101.898.317,82
115.750.775,54
920.333,29
112.814.263,32
167.750.775,54
584.142,14
166.479,01
584.142,14
166.479,01
1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus
Transferleistungen
21.029.444,12
28.808.756,41
1.3.7 Privatrechtliche Forderungen
1.3.8 Liquide Mittel
33.036.464,74
2.290.308,09
23.826.788,93
1.161.759,87
664.705,74
102.026,21
606.589,01
107.898,37
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in
Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen
Zusammenschlüssen
1.3.4 Ausleihungen
1.3.5 Wertpapiere und sonstige Einlagen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
2.
Abgrenzungsposten
28.681.748,67
46.941.394,59
2.1
2.2
Aktive Rechnungsabgrenzung
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse
4.696.209,67
23.985.539,00
4.787.568,59
42.153.826,00
96.667,00
6.161,00
135.569,00
5.252,00
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung **
Bilanzsumme
1.721.337.892,70 1.803.267.079,92
* nachrichtliche Information: Die Abteilung Liegenschaften wurde mit der Aufarbeitung der Vertragsbeziehungen zwischen
der Stadt Ulm und der Hospitalstiftung beauftragt. Nach Abschluss der Aufarbeitung werden die Buchwerte der Hospitalstiftung separat im Haushalt der Stadt Ulm dargestellt werden.
**Bei der Albert und Berta Eberhardt-Stiftung und der Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad-Stiftung handelt es sich um
unselbstständige Stiftungen der Hospitalstiftung, die gesondert dargestellt werden.
82
Bilanz der Stadt Ulm zum 31.12.2020
§ 52 GemHVO
PASIVSEITE
1.
Eigenkapital
1.1
1.2
Basiskapital
Rücklagen
Angaben in Euro
1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
1.2.3 Zweckgebundene Rücklage (Stiftungskapital)
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung
01.01.2020
31.12.2020
1.340.717.744,60 1.393.359.655,91
944.263.025,90
396.454.718,70
943.895.184,65
449.464.471,26
282.243.437,53
109.958.634,89
4.252.646,28
319.770.278,41
125.455.446,84
4.238.746,01
2.250.333,29
2.002.400,29
2.231.032,78
2.007.713,23
2.
Sonderposten
188.827.862,47
190.379.883,60
2.1
2.2
2.3
Sonderposten für Investitionszuweisungen
Sonderposten für Investitionsbeiträge
Sonstige Sonderposten
131.164.186,84
15.485.873,07
42.177.802,56
129.959.337,34
16.011.436,50
44.409.109,76
228.743,00
221.401,00
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen
3.
Rückstellungen
53.242.624,44
76.718.012,97
3.1
3.2
3.5
3.7
Lohn- und Gehaltsrückstellungen
Unterhaltsvorschussrückstellungen
Altlastenrückstellungen
Sonstige Rückstellungen (Wahlrückstellungen)
1.782.570,86
714.805,10
10.571.748,48
40.173.500,00
2.672.672,57
912.660,52
10.042.779,88
63.089.900,00
4.
Verbindlichkeiten
123.783.057,92
127.893.109,27
4.2
4.3
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
98.715.653,91
2.407.391,10
102.094.190,91
2.364.503,96
6.376.364,78
5.976.481,60
4.4
Verbindlichkeiten, die einer Kreditaufnahme
wirtschaftl. gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon rechtlich unselbstständige Stiftungen Hospitalstiftung
4.5
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
5.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
349,78
0,00
6.814.035,26
9.469.612,87
6.139.323,85
11.318.608,95
14.766.603,27
14.916.418,17
1.721.337.892,70 1.803.267.079,92
83
5.2 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre
Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre im Jahresabschluss
darzustellen. Die einzelnen Vorgänge werden unter Ziffer 7 erläutert.
Zum 31.12.2020 sind folgende Vorbelastungen vorhanden:
Bezeichnung
Bürgschaftsverpflichtungen
Gewährträgerschaft zur Insolvenzsicherung bei
Altersteilzeit
Ausfallhaftungen nach § 88 GemO und den
Wohnraumförderbestimmungen des Landes BW
Haushaltsermächtigungen
In Anspruch genommene
Verpflichtungsermächtigungen
Nicht in Anspruch genommene
Kreditermächtigungen
Patronatserklärungen
Summe
84
01.01.2020
in €
75.207.081,52
2.051.468,00
31.12.2020
in €
58.160.672,62
1.967.289,00
68.491.302,99
58.634.484,90
36.129.837,03
13.283.668,00
36.182.800,00
32.409.063,00
33.900.000,00
33.400.000,00
10.423.200,00
239..486.557,54
10.423.200,00
231..177..509,,52
6. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2020
6.1 Grundsätzliches
Der Aufbau von Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und der Bilanz entspricht den Vorgaben des
NKHR. Die Muster der VwV Produkt- und Kontenrahmen kommen zur Anwendung.
Eine weitere Untergliederung bzw. die Hinzufügung von Posten ist nicht erfolgt.
6.2 Ausübung von Wahlrechten
6.2.1 Gliederung des Gesamthaushalts in Teilhaushalte
Die Gliederung des Gesamthaushalts in Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO) erfolgt nach der örtlichen
Organisation.
Je Fach-/Bereich wird ein Teilhaushalt gebildet. Zusätzlich werden die Allgemeinen Finanzmittel in
einem gesonderten Teilhaushalt dargestellt.
Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt die Untergliederung nach Produktgruppen. Im Einzelfall werden
auch Produkte gesondert ausgewiesen.
6.2.2 Wertgrenze nach § 38 Abs. 4 GemHVO
Nach § 38 Abs. 4 GemHVO kann der Ober-/Bürgermeister für bewegliche Vermögensgegenstände des
Sachvermögens bis zu einem Wert von 1.000 € ohne Umsatzsteuer Befreiungen von der Pflicht zur
Erstellung eines Inventars vorsehen. D. h. diese Vermögensgegenstände müssen nicht bilanziert
werden. Von diesem Wahlrecht wurde Gebrauch gemacht; die Wertgrenze, bis zu der keine
Inventarisierung und damit auch keine Bilanzierung erfolgt, wurde auf 1.000 € netto festgelegt. Bis zu
dieser Grenze werden Ankäufe damit im Ergebnishaushalt gebucht.
Im Rahmen der Planung 2020 wurde dies entsprechend berücksichtigt. In Einzelfällen ergab sich
dennoch die Notwendigkeit der Mittelumschichtung.
6.2.3 Ausweis kalkulatorischer Zinsen
Von der Möglichkeit, in den Teilergebnishaushalten kalkulatorische Zinsen auszuweisen (§ 4 Abs. 3 S.
2 GemHVO) wird Gebrauch gemacht. In der Gesamtergebnisrechnung finden die kalkulatorischen
Zinsen allerdings keinen Niederschlag. Dort werden die ordentlichen Zinserträge und
Zinsaufwendungen ausgewiesen. Sie werden zentral im Teilhaushalt Allgemeine Finanzmittel
veranschlagt und gebucht (§ 4 Abs. 3 Ziff. 1 und 2 GemHVO).
6.2.4 Ausübung der Wahlrechte zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Ausübung der Wahlrechte zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Ziff. 6.5.3
dargestellt.
6.3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 53,0 Mio. € ab. Dieser unterteilt sich in einen
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von rd. 37,5 Mio. € sowie in einen Überschuss des
Sonderergebnisses in Höhe von 15,5 Mio. €.
Ausführliche Erläuterungen zur Ergebnisrechnung sind in Ziff. 2.4. Rechenschaftsbericht enthalten.
6.3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
vorab zur Genehmigung vorgelegt.
85
Für die Abweichungen, die sich erst zum Jahresende oder im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
ergeben, wird - soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats liegen - die Genehmigung im
Rahmen der Einbringung des Jahresabschlusses eingeholt.
Hierbei handelt es sich um folgende Sachverhalte:
Bezeichnung
Smart City Ulm, Ausgleich
fehlende Erträge zum
Jahresende
Rückstellung für den
coronabedingten Ausfall von
Elternbeiträgen 2020
Mehrbedarf Unterhalt/
Wartung städtische Gebäude
Kontierungsobjekt
L13011200006
Kostenart
44094000
Üpl. Betrag in
€
440.000 €
Davon noch zu
genehmigen
240.000 €
L66036501100
43180000
1.300.000 €
1.300.000 €
div.
42110010,
42110012
2.271.000 €
1.280.000 €
Für das Projekt Smart City Ulm wurde im Jahr 2020 mit Mehrerträgen gerechnet, mit denen die Aufwendungen für das Projekt zum Teil finanziert werden sollten. Die Erträge sind jedoch wider Erwarten
nicht bis Jahresende eingegangen. Die benötigten überpanmäßigen Mittel werden daher zusätzlich
über das Projekt Zukunftsoffensive finanziert.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden den Eltern die Kita-Gebühren im Jahr 2020 teilweise erlassen.
Dies führt bei den kirchlichen und freien Trägern im Rahmen der Endabrechnung der Betriebskosten
2020, die im Jahr 2021 erfolgt, zu höheren Zuschüssen und somit zu Nachzahlungen an die Träger.
Zum Ausgleich der Belastungen des Jahres 2021 wird daher zum Jahresabschluss eine
Wahlrückstellung gem. § 41 GemHVO gebildet. Die Deckung erfolgt aus allgemeinen Finanzmitteln
und ist im Rahmen des Jahresabschluss 2020 finanziert.
Im Jahr 2020 gab es im Bauunterhalt für städtische Gebäude erhebliche Mehraufwendungen. Dies ist
darauf zurückzuführen, dass insbesondere Schulen und Kindergärten aufgrund der Corona-Pandemie
zeitweise mehrere Wochen geschlossen waren und die Zeit genutzt wurde, um notwendige
Unterhaltsmaßnahmen abzuwickeln. Zum Jahresende hat sich hierdurch nochmals ein Mehrbedarf
ergeben, welcher im Rahmen des Jahresabschlusses zur Genehmigung vorgelegt wird.
86
6.3.2 Entwicklung der Rückstellungen
Im Rahmen des Jahresabschlusses wird auch die Frage "Auflösung / Neubildung von
Rückstellungen" geprüft. Im Jahr 2020 in Anspruch genommene Rückstellungen werden aufgelöst,
neue ggf. gebildet.
Im Jahr 2020 ergab sich folgende Entwicklung (vgl. auch Ausführungen unter 6.5.5, P.3):
Art
Stand 31.12.2019 Stand 31.12.2020
€
1.
Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO
1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen
Langzeitkonten
1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen
1.3 Rückstellungen für Gebührenüberschüsse
1.4 Rückstellung für Sanierung von Altlasten
Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2
2.
GemHVO
2.1 Unterlassene Instandhaltung
2.2 FAG-Belastungen
2.3 Straßenreinigung/Winterdienst
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen
2.4
Gerichtsverfahren (Wahlrückstellung gem. GemHVO
v. 29.04.2016)
2.5 Rückstellung für strittige Nachzahlungszinsen
Rückstellung für coronabedingte Ausfälle
2.6
Elternbeiträge
Rückstellungen gesamt
1.173.350,00
2.135.300,00
609.220,86
537.372,57
714.805,10
0,00
912.660,52
0,00
10.571.748,48
10.042.779,88
213.500,00
0,00
35.600.000,00
56.900.000,00
414.700,00
0,00
0,00
0,00
3.945.300,00
4.889.900,00
0,00
1.300.000,00
53.242.624,44
76.718.012,97
Dabei gilt: Die Neubildung von Rückstellungen stellt im Ergebnishaushalt einen Aufwand dar; die
Auflösung von Rückstellung entlastet dagegen den Ergebnishaushalt.
Im Gegensatz dazu wirkt sich die Bildung eines Ermächtigungsübertrags nicht auf den
Ergebnishaushalt aus. Es werden keine Aufwendungen eingebucht. Stattdessen erhöhen sich die im
Haushalt 2021 verfügbaren Mittel. Sofern die Mittel in 2021 tatsächlich in Anspruch genommen
werden, stellt dies eine Belastung des Ergebnishaushalts 2021 dar (vgl. Aussage bei Ziff. 5.2).
6.3.3 Sonderergebnis
Im Jahr 2020 werden rd. 16.799 T€ an außerordentlichen Erträgen und 1.302 T€ an
außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Insgesamt beläuft sich das Sonderergebnis auf
15.497 T€.
Das Sonderergebnis dient zur Abdeckung evtl. künftiger Fehlbeträge des Sonderergebnisses und kann
in Ausnahmefällen auch zur Deckung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis herangezogen
werden.
87
Die außerordentlichen Erträge beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten:
Æ Mehrerlöse bei Verkäufen gegenüber dem in der Anlagenbuchhaltung erfassten Restbuchwert.
Diese sind insbesondere bei Grundstücksgeschäften (rd. 13,9 Mio. €) gegeben. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass
- die Grundstücke gemäß den Vereinfachungsregelungen zur Eröffnungsbilanz überwiegend mit
dem Erfahrungswert landwirtschaftliche Fläche 1974 bilanziert wurden
- im Rahmen der Nachbewertung für die Eröffnungsbilanz bei der Ermittlung der Anschaffungsund Herstellungskosten der Baugebiete keine aktivierten Eigenleistungen berücksichtigt wurden
Æ Einzahlungen, die für Vermögensgegenstände erzielt wurden, die u.a. aufgrund der im Rahmen
der Erstellung der Eröffnungsbilanz angewandten Vereinfachungsmethoden nicht in der Bilanz
enthalten waren. Z. B. wurden bewegliche Vermögensgegenstände, die vor dem 01.01.2005
angeschafft worden waren, nicht bilanziert. Sofern diese nun gegen Entgelt verkauft wurden,
handelt es sich hierbei um einen außerordentlichen Ertrag.
Æ Einzahlungen aus Versicherungsleistungen werden ebenfalls als außerordentlicher Ertrag
dargestellt. Dies korrespondiert mit dem außerordentlichen Aufwand z. B. bei Anlagenabgängen
durch Beschädigungen Dritter, bei denen noch ein Restbuchwert in der Bilanz aktiviert war.
Die außerordentlichen Aufwendungen beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten:
Æ Auszahlungen, die nachträglich getätigt wurden, obwohl der entsprechende Vermögensgegenstand nicht mehr in der Bilanz aktiviert war (z.B. wurden Nachzahlungen für Grundstückskäufe
getätigt, bei denen die Grundstücke jedoch bereits wiederverkauft worden waren) oder der
Vermögensgegenstand bereits in der Eröffnungsbilanz mit den korrekten Anschaffungs- und
Herstellungskosten aktiviert war.
Æ Aufwendungen aufgrund "Verschrottung", d. h. ein Vermögensgegenstand geht ab, obwohl
noch ein Restbuchwert vorhanden war bzw. Verkauf unter Buchwert.
Æ Bewertungskorrekturen z. B. aufgrund dauernder Wertminderung bzw. Neubewertung.
6.3.4 Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit
Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit wird gemäß § 50 S. 1 anhand der
Gliederung des § 3 Nr. 1 - 36 GemHVO in der Gesamtfinanzrechnung (vgl. 4.) in den Zeilen 1 bis 17
dargestellt.
88
6.4 Erläuterungen zur Finanzrechnung
6.4.1 Ausübung von Wahlrechten
Die Teilfinanzrechnungen werden analog § 4 Abs. 4 Satz 3 GemHVO auf die Darstellung der
Investitionstätigkeit beschränkt, d. h. die anteiligen Zahlungsmittelüberschüsse bzw. -defizite aus
laufender Tätigkeit werden nicht ausgewiesen.
6.4.2 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Auszahlungen
Erkennbare Abweichungen von den Planansätzen wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
vorab zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2020 haben sich darüber
hinaus keine weiteren Abweichungen ergeben.
6.4.3 Weitere Angaben zur Finanzrechnung
Entwicklung der Liquidität im Jahr 2020 (§ 53 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO)
Nach § 99 Abs. 1 GemO hat die Stadt Ulm die rechtzeitige Leistung der Auszahlungen sicherzustellen.
Dazu müssen die erforderlichen Zahlungsmittel rechtzeitig verfügbar sein, was eine kontinuierliche
Steuerung der liquiden Mittel, also ein aktives Liquiditätsmanagement, notwendig macht. Liquide
Mittel vor allem aus Rückstellungen stehen grundsätzlich (vorübergehend) als Eigenfinanzierung im
Finanzhaushalt zur Verfügung. Sie sind jedoch als Finanzierungsmittel dem Grunde nach für andere
Zwecke gebunden. Nach § 22 Abs. 2 GemHVO hat die Stadt zudem die sogenannte
"Mindestliquidität" vorzuhalten. Der planmäßige Bestand an liquiden Mitteln ohne Kassenkredite soll
in der Regel mindestens 2 % der Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nach
dem Durchschnitt der 3 vorausgehenden Jahre betragen. Diese Mindestliquidität ist sicherzustellen
und beträgt zum Jahresabschluss 2020 rd. 8,9 Mio. €.
Ermächtigungsüberträge werden gebildet, wenn die Finanzmittel im Investitionshaushalt noch nicht
abgeflossen sind, aber im Folgejahr abfließen. Hierfür ist ebenfalls ausreichend Liquidität sicherzustellen. Diese liquiden Mittel finden sich in den Sparbüchern der Stadt. Sie sind bereits zum größten
Teil mit Zweckbindungen belegt, d.h. bereits für konkrete Maßnahmen verplant und vorgesehen und
damit gebunden. Insofern handelt es sich nicht um verfügbare Mittel, über deren Verwendung noch
frei entschieden werden kann.
Zum 31.12.2020 betrugen die liquiden Eigenmittel rd. 186,4 Mio. €. Nach Abzug bzw. Hinzurechnung
der in das Jahr 2021 übertragenen Ermächtigungsüberträge von netto rd. 36,2 Mio. € (Ergebnishaushalt 10,9 Mio. €, Finanzhaushalt Einzahlungen rd. 2,7 Mio. € und Auszahlungen rd. 28,0 Mio. €) und
Kreditermächtigungen von 33,4 Mio. € sowie unter Berücksichtigung der gebundenen Mittel für das
Allgemeine Sparbuch (83,3 Mio. € - ohne Ermächtigungsüberträge für Auszahlungen), den
Sanierungs- und Modernisierungsfonds (rd. 27,5 Mio. €), die Zukunftsoffensive Ulm - 2030 (rd. 10,8
Mio. €), Kunst am Bau und Stellplatzablösebeträge für Parkbauten (2,0 Mio.€), sowie für die rechtlich
unselbstständigen Stiftungen (rd. 700 T€) und die Hospitalstiftung (11,1 Mio. €), betragen die frei
verfügbaren Eigenmittel zum 31.12.2020 rd. 48,2 Mio. €. Die nach § 22 Abs. 2 GemHVO
vorzuhaltende Mindestliquidität in Höhe von rd. 8,9 Mio. € wurde damit erreicht.
Die Entwicklung der Liquidität ist in Anlage 12 dargestellt.
Auch im Finanzhaushalt wurden Planansätze nicht ausgeschöpft. Sofern die Voraussetzungen für die
Übertragung in das Folgejahr gemäß § 21 GemHVO gegeben waren, werden Ermächtigungsüberträge
gebildet (vgl. Ziff. 5.2). Diese sind in Anlage 1 dargestellt..
Die Ermächtigungsüberträge schlagen sich in der Finanzrechnung 2020 nicht nieder, sondern führen
zu Auszahlungen in den Folgejahren.
89
6.5 Erläuterungen zur Schlussbilanz
6.5.1 Allgemeines
Die Anfangsbestände des Jahres 2020 stimmen mit den Schlussbeständen des Jahres 2019 überein
und bilden damit die Ausgangslage für die Bestandsveränderungen des Jahres 2020. Daraus
resultieren die Schlussbestände des Jahres 2020.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 wurde am 30.12.2011 aufgestellt. Die Schlussbilanz 2011
wurde am 02.07.2012 aufgestellt. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie der Schlussbilanz 2011
erfolgte durch den Gemeinderat am 15.05.2013, mit den in GD 001/13 genannten Einschränkungen.
Begründet wurden die Einschränkungen im Fall der Bilanzposition bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte z. B. mit der, aus Sicht der Gemeindeprüfungsanstalt, nicht ausreichenden
Dokumentation der erfassten Buchwerte zur Eröffnungsbilanz oder zu hoch angesetzter
Nutzungsdauern. Darüber hinaus wurden die Buchwerte der Baugebiete aufgrund einer fehlerhaften
Flächenerfassung beanstandet.
Die Schlussbilanz 2012 wurde vom Gemeinderat am 19.02.2014 - ebenfalls mit den oben genannten
Einschränkungen sowie zusätzlich der Einschränkung bezogen auf die Bilanzposition 1.2.3,
Infrastrukturvermögen - hinsichtlich der Nutzungsdauer von Straßen - festgestellt.
Die Überprüfung der Sachverhalte, die der eingeschränkten Feststellung zugrunde liegen, ist noch
nicht abgeschlossen. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die überörtliche Prüfung für die Jahre 2010 bis
2012 durchgeführt. Der Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt ist im
September 2014 der Stadt Ulm zugegangen. Als ein wesentlicher Punkt des Prüfberichts wurde die
Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 benannt.
Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurde die gesonderte Rechnungsführung der Hospitalstiftung
verbunden mit einem gesonderten Haushaltsplan, die einheitliche Bewertung von Bau- und
Gewerbeplätzen, die Erstbewertung der städtischen Gebäude und die Bilanzierung von Ausleihungen
beanstandet.
Mittlerweile kann auf Antragsstellung der Stadt Ulm mit Genehmigung durch das Regierungspräsidium Tübingen die rechtlich selbstständige Hospitalstiftung als sogenanntes "unbedeutendes
Treuhandvermögen" im Sinne des § 97 Abs. 2 GemO nach wie vor im städtischen Hauhalts-, Kassenund Rechnungswesen geführt werden. Das Sachvermögen der Hospitalstiftung wird in der städtischen
Bilanz geführt und im Jahresabschluss separat ausgewiesen. Die Abteilung LI wurde mit der
Aufarbeitung der Thematik der Hospitalstiftung beauftragt.
Die Bewertung aller Bau- und Gewerbegebiete sowie Einzelflurstücke mit der Nutzungsart "Bauplatz"
ist sachgerecht und NKHR-konform. Dies wurde mittlerweile von Seiten der Gemeindeprüfungsanstalt
anerkannt und bestätigt. Die wenigen notwendigen Korrekturen der Grundstücke im Bereich Bau- und
Gewerbegebiete wurden entsprechend vorgenommen.
Die Korrektur der Erstbewertung der städtischen Gebäude ist auf einem sehr guten Weg und läuft auf
Hochtouren weiter (siehe hierzu auch A 1.1.2).
Die Aufarbeitung der fertiggestellten Maßnahmen und somit die Abrechnung der "Anlagen im Bau"
wurde weiter vorangetrieben. Die jetzt noch vorhandenen "Anlagen im Bau" in der Bilanz in Höhe
von 111,5 Mio. € sind im Wesentlichen auf Investitionsmaßnahmen zurückzuführen, die sich noch im
Bau befinden und damit nicht fertiggestellt bzw. zu Recht nicht aktiviert sind. Gleichzeitig bestehen im
Bereich der Sanierungs- und Erschließungsgebiete noch offene Abrechnungen aus aktuell fertig
gestellten Maßnahmen. Diese sollen im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 bearbeitet werden.
Die Mitteilung über die Erledigung der Prüfbemerkungen von Seiten des Regierungspräsidiums
Tübingen gem. § 114 Abs. 5 Satz 3 GemO ging mit Schreiben vom 29.04.2019 bei der Stadt Ulm ein.
Die überörtliche Prüfung für die Jahre 2010 - 2012 ist damit abgeschlossen. Mit GD 268/19 wurde der
Gemeinderat über das Prüfungsergebnis informiert.
90
6.5.2 Gliederung der Schlussbilanz
Die der Hospitalstiftung als rechtlich selbstständige Stiftung und den unselbstständigen Stiftungen
zuzuordnenden Vermögensgegenstände werden nicht unter einer gesonderten Bilanzposition
"Hospitalstiftung" und "unselbstständige Stiftungen" sondern bei den jeweiligen Bilanzpositionen
(z. B. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte) ausgewiesen. Deshalb ist es aus Gründen der
Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit erforderlich, die der Hospitalstiftung und den unselbstständigen
Stiftungen zuzuordnende Teilbeträge gesondert mit einem "Davon-Vermerk" darzustellen.
6.5.3 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten für Zwecke des Jahresabschlusses fanden insbesondere die Vorschriften der §§ 90,
91 und 95 GemO sowie die §§ 37, 38, 40-48, 52, 53, 55 GemHVO Anwendung.
Zusammenfassung der Bewertungsgrundsätze
Æ Die Bewertungsgrundsätze, die der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 zugrunde liegen, wurden
auch für die Schlussbilanzen 2011-2020 entsprechend angewandt (Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit); dies gilt auch für die Ausübung der Wahlrechte. Eine Ausnahme stellt die
Aktivierung von Eigenleistungen dar, die erstmalig zur Schlussbilanz 2011 erfolgt ist. Auch im Jahr
2020 wurden die verschiedensten Bilanzierungskonzepte anhand der gemachten Erfahrungen
weiterentwickelt und eine Anpassung der Abschreibungstabelle aufgrund neuer Erfahrungswerte
vollzogen. Es ist jedoch keine grundlegende Änderung der Bewertungsmethoden erfolgt.
Æ Es erfolgte eine Einzelbewertung der Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Schulden.
Æ Es erfolgte eine wirklichkeitsgetreue Bewertung unter Beachtung des Vorsichtsprinzips
(vorhersehbare Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, Gewinne nur, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind).
Æ Die Bewertung erfolgte mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK),
vermindert um die Abschreibungen.
Æ Forderungen sind mit dem Nennwert angesetzt; Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag.
Æ Es erfolgte eine Bewertung nach der Bruttomethode, d. h. die Vermögensgegenstände wurden mit
den Anschaffungs- und Herstellungskosten in voller Höhe aktiviert, auch wenn die Stadt hierfür
Zuschüsse, Beiträge oder Spenden erhalten hat. Diese wurden auf der Passivseite der Bilanz
bilanziert.
Æ Gemäß dem Grundsatz des Stichtags- und Wertaufhellungsprinzips sind die Verhältnisse am
Abschlussstichtag maßgeblich. Dabei sind auch Informationen zu berücksichtigen, die nach dem
Stichtag bekannt werden, sich aber auf das abgelaufene Haushaltsjahr beziehen. Deshalb wurden
in der Schlussbilanz 2020 alle Tatsachen berücksichtigt, die bis zum Abschluss der Arbeiten zur
Erstellung des Jahresabschlusses (09.04.2021) bekannt waren.
Æ Die Abgrenzung zwischen Instandhaltungsaufwand und Anschaffungs- und Herstellungskosten
(AHK) erfolgte für die Buchungen bis einschließlich 2010 auf der Basis der kameralen
Rechtsgrundlagen. Bei Werten, die im Vermögenshaushalt gebucht wurden, wurde grundsätzlich
unterstellt, dass es sich um AHK handelt. Ab 2011 gelten für die Abgrenzungen zwischen
konsumtiven und investiven Maßnahmen die Regelungen des NKHR, die Abgrenzung wurde und
wird weiterhin in der Anwendung sukzessive verfeinert.
Æ Vereinfachungsregelungen und Wahlrechte wurden - soweit erforderlich und geboten - in
Anspruch genommen:
91
Wahlrecht /
Vereinfachungsregelung
(Grundlage für Wahlrecht)
Festlegung
Allgemeine Wahlrechte und Vereinfachungsregelungen
Befreiung von der Inventarisierungspflicht von
beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen des Sachvermögens
(§ 38 IV GemHVO)
Bilanzierung von erhaltenen Investitionszuschüssen
(§ 40 IV GemHVO - Sollregelung)
Wahl- und Vereinfachungsrechte zur Inventarisierung
und Bewertung:
- Festwertverfahren
- Bewertungsvereinfachungsverfahren
- Inventurvereinfachungsverfahren
(§ 37 II, III; § 38, § 45 GemHVO)
Bildung von Wahlrückstellungen
(§ 41 II GemHVO)
Verzicht auf Einbeziehung evtl. Kosten- oder Preissteigerung bei Ermittlung Rückstellungsbetrag;
Verzicht auf Verzinsung (Leitfaden zur Bilanzierung)
Wertgrenze, bis zu der keine Aktivierung
erfolgt, wurde auf 1.000 € netto festgelegt.
Aktivierung (Bruttomethode).
Werden in Teilbereichen angewandt.
Wahlrückstellungen wurden gebildet, s.
Erläuterung bei der Bilanzposition.
Verzicht ist erfolgt.
Besondere Wahlrechte bzw. Vereinfachungsregelungen im Zusammenhang mit der Erstellung der
Eröffnungsbilanz
Übernahme der Werte, die vor dem Stichtag für die
Aufstellung der Eröffnungsbilanz in Anlagenachweisen nach § 38 der GemHVO v. 07.02.1973 bzw.
VwV GemHVO nachgewiesen sind
(§ 62 I, S. 2 GemHVO)
Verzicht auf die Aktivierung von beweglichen und
immateriellen Vermögensgegenständen deren
Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre
vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz (Stadt Ulm
= 01.01.2011) zurückliegen
(§ 62 I S. 3 GemHVO)
Bewertung anhand von Erfahrungswerten statt
historischer Anschaffungs- und Herstellkosten;
(§ 62 II GemHVO)
Ansatz von Erfahrungswert 01.01.1974 für
Vermögensgegenstände, die vor dem 31.12.1974
angeschafft oder hergestellt worden sind.
(§ 62 III GemHVO)
Ansatz von örtlichen Durchschnittswerten bzw. von
"vorgeschlagenen" Werten für (Wald-) Flächen und Aufwuchs
(§ 62 IV GemHVO)
Schätzung Anschaffungs- oder Herstellungsjahr
(Leitfaden zur Bilanzierung)
92
Übernahme der Werte ist erfolgt (betrifft
insb. bewegl. Vermögen sowie bebaute
Grundstücke und Gebäude).
Die vor dem 01.01.2005 hergestellten oder
erworbenen beweglichen und immateriellen
Vermögensgegenständen wurden
grundsätzlich nicht aktiviert (Ausnahme:
Feuerwehrfahrzeuge, Kunstwerke,
Musikinstrumente Musikschule, Software mit
hohen Restbuchwerten).
Sofern die tatsächlichen AHKs nicht oder nur
mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
ermittelbar waren, wurden (z.T. über Rückindizierung ermittelte) Erfahrungswerte
angesetzt.
Anwendung ist erfolgt.
Anwendung ist erfolgt; Waldflächen wurden
mit 0,26 €/qm für Grundstücksfläche und
0,74 €/qm für Aufwuchs bewertet
Die weitergehende Möglichkeit, für einzelne
Grundstücksarten den Wert zum Bewertungszeitpunkt anzusetzen, wurde nicht genutzt.
Sofern der Anschaffungs- oder
Herstellungszeitpunkt nicht bekannt ist,
wurde dieser qualifiziert geschätzt.
Wahlrecht /
Vereinfachungsregelung
(Grundlage für Wahlrecht)
Bewertung Beteiligungen auf Basis des anteiligen
Eigenkapitals
(§ 62 V GemHVO)
Verzicht auf Aktivierung von vor 2011 gewährten
Investitionszuschüssen § 62 VI S. 2 GemHVO
Festlegung
Das anteilige Eigenkapital wurde für die
Eröffnungsbilanz durch die sogenannte
„Spiegelbildmethode“ ermittelt. D. h. die
Beträge, die in der Bilanz des Unternehmens
als festgesetztes Kapital, als Rücklagen
(insbesondere Kapitalrücklagen) und
Verlustvorträge ausgewiesen werden, werden
entsprechend dem Beteiligungsverhältnis bei
der Kommune als Beteiligung bilanziert. Im
laufenden Betrieb erfolgt die Bewertung mit
AHKs sowie die Prüfung auf Zu- oder
Abschreibungsbedarf.
Wahlrecht wurde nicht ausgeübt; Aktivierung
ist erfolgt.
Angabe über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellkosten
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten eingerechnet, da aufgrund des
Gesamtdeckungsprinzips die Fremdkapitalzinsen nicht oder nur schwer einzelnen investiven Projekten
zuordenbar sind.
6.5.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Aktivierung von Eigenleistungen
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände für die Eröffnungsbilanz wurde auf die Aktivierung
von Eigenleistungen verzichtet, soweit keine belastbaren Nachweise vorhanden waren.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 wurden - analog zu 2011-2019 - Personalaufwendungen der
Abteilung Gebäudemanagement aktiviert, sofern sie für die Herstellung eines
Vermögensgegenstandes erbracht worden waren. Basis für die Errechnung der zu aktivierenden
Eigenleistungen waren qualifizierte Schätzwerte bzw. Berechnung analog HOAI.
Die Eigenleistungen wurden für alle betroffenen Maßnahmen einzeln berechnet und beim konkreten
Vermögensgegenstand bzw. der konkreten Anlage im Bau aktiviert.
Gleichzeitig stellt der Wert der aktivierten Eigenleistungen in der Ergebnisrechnung 2020 einen Ertrag
dar. Im Jahr 2020 wurden Eigenleistungen in Höhe von 1.716 T€ aktiviert.
b) Buchungen gegen das Basiskapital
§ 63 GemHVO berechtigt und verpflichtet zur Berichtigung der Wertansätze der Bilanz, wenn
Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung
in der Eröffnungsbilanz nicht oder mit einem zu hohen oder zu niedrigen Wert angesetzt worden sind.
Der Gewinn und Verlust aus diesen Berichtigungen ist mit dem Basiskapital zu verrechnen, d. h. diese
werden in der Ergebnisrechnung nicht berücksichtigt und erfolgen damit "ergebnisneutral".
Ergebnisneutrale Berichtigungen konnten nach bisheriger Gesetzeslage bis spätestens im vierten
Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden. Nach der Evaluation des NKHRs
und der damit verbundenen Gesetzesänderung der GemHVO im Frühjahr 2016 verlängert sich die Frist
zur Korrektur der Eröffnungsbilanz gem. § 63 Abs. 3 GemHVO um eine dreijährige Frist nach der
überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Bei Beanstandungen von Seiten der
Gemeindeprüfungsanstalt sind die Beanstandungen aufzuarbeiten und zu korrigieren.
Für die Stadt Ulm bedeutet diese Verlängerung der Fristsetzung, die bebauten Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte, die Landschaftsentwicklung samt Ökokonto sowie die Erschließungs- und
93
Sanierungsgebiete in ihren Buchwerten zur Eröffnungsbilanz ergebnisneutral gegen das Basiskapital zu
korrigieren. Die im Rahmen der Korrekturen nach § 63 GemHVO gebuchten Beträge werden
ausführlich unter der Bilanzposition "Basiskapital" dargestellt.
Die Mitteilung über die Erledigung der Prüfbemerkungen von Seiten des Regierungspräsidiums
Tübingen gem. § 114 Abs. 5 Satz 3 GemO ging mit Schreiben vom 29. April 2019 bei der Stadt Ulm
ein.
6.5.5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen
Die Erläuterung zeigt jeweils zunächst die Bewertungsgrundsätze auf, die insbesondere der Ermittlung
der Werte der Eröffnungsbilanz zugrunde gelegt sind. Diese gelten auch weiterhin und werden daher
für die Betrachtung der Bilanzpositionen in der Erläuterung des Jahresabschlusses 2020 dargestellt.
Zusätzlich sind die im Jahr 2020 erfolgten Änderungen tabellarisch ausgewiesen.
Für alle laufenden Vermögenszugänge gilt, dass diese gemäß tatsächlicher AHKs bewertet wurden.
Ausnahmen bilden ggf. die im Rahmen der Korrektur der Eröffnungsbilanz nacherfassten
Vermögensgegenstände.
Die folgenden Erläuterungen beschränken sich auf wesentliche Änderungen im Jahresverlauf.
Die Vermögensübersicht nach § 55 GemHVO ist in Anlage 5 beigefügt.
Die Positionen der Aktivseite sind im Folgenden mit einem A, die der Passivseite mit einem P in der
Nummerierung kenntlich gemacht.
Aktivseite (A)
Entsprechend § 52 Abs. 3 GemHVO enthält die Aktivseite das Vermögen, die Abgrenzungsposten und
Nettopositionen (nicht gedeckter Fehlbetrag). Die Aktivseite stellt die Mittelverwendung dar.
Basis der Werte in der Schlussbilanz 2020 sind die Schlussbestände des Jahres 2019 als
Anfangsbestände zum 01.01.2020, fortgeschrieben um die Veränderungen im Jahresverlauf 2020.
Vermögen (A. 1.)
Grundsätzlich sind die Vermögensgegenstände mit den ursprünglichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten (AHKs), vermindert um die Abschreibungen zu aktivieren. D. h. in der Schlussbilanz
2020 werden die Restbuchwerte zum 31.12.2020 ausgewiesen.
Immaterielle Vermögensgegenstände (A. 1.1)
Zum immateriellen Vermögen gehören alle unkörperlichen Vermögensgegenstände, die nicht Sachen
i. S. v. § 90 BGB sind. Immaterielle Vermögensgegenstände existieren physisch nicht. Sie müssen
werthaltig, abgrenzbar, einzeln existent und selbstständig bewertbar sein. Hierunter fallen z. B.
Lizenzen und Software. Aber auch Dienstbarkeiten werden in dieser Bilanzposition aktiviert.
Immaterielles Vermögen darf nur aktiviert werden, wenn es entgeltlich erworben wurde. Gemäß der
Ausübung des Wahlrechts wurden auch im lfd. Jahr 2020 nur immaterielle Vermögensgegenstände,
deren AHKs über der Wertgrenze nach § 38 IV GemHVO (1.000 € netto) liegen, aktiviert.
in €
Immaterielles Vermögen
01.01.2020
2.362.527,54 €
31.12.2020
2.544.502,54 €
Differenz
181.975,00 €
Der Restbuchwert erhöht sich durch Neubeschaffungen bzw. die Abrechnung von IT-Projekten in
Höhe von 1.096 T€, denen Abschreibungen in Höhe von ca. 960 T€ gegenüberstehen. Die Zugänge
resultieren aus der Abrechnung der zentralen und dezentralen IT Kleinmaßnahmen. Wesentliche
Neubeschaffungen waren die Software für das Dokumentenmanagementsystem (116 T€), die
Bereitstellung des Open Web/FM (128 T€), die Server- und UC Infrastruktur (141 T€), die Medien- und
Kommunikationsplattform der FW (88 T€) und die Datenplattform IESE (191 T€). Bei letzterem wurde
festgestellt, dass in 2019 Anteile der Anschaffungs- und Herstellungskosten zur Erstellung der
Datenplattform fälschlicherweise im Ergebnishaushalt verbucht wurden. Aus diesem Grund erfolgte
eine Nachaktivierung in Höhe von (46 T€).
94
Sachvermögen (A. 1.2)
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (A. 1.2.1)
Die Definition der unbebauten Grundstücke richtet sich nach den §§ 72-74 Bewertungsgesetz.
Danach sind unbebaute Grundstücke, Grundstücke auf denen sich keine benutzbaren Gebäude
befinden. Hier werden Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen, Wald, Baugebiet, ökologische
Ausgleichsflächen, Erbbaugrundstücke sowie sonstige unbebaute Grundstücke geführt.
Grundstücke unterliegen nicht dem Werteverzehr. Es erfolgt deshalb keine Abschreibung.
Diese Bilanzposition enthält neben den Werten der Grundstücksflächen auch die Werte der Aufbauten
sowie des Aufwuchses (wie z.B. Zäune, Bäume usw.), welche wiederum der Abschreibung unterliegen.
Bewertungsfestlegungen für einzelne Nutzungsarten:
Generell gilt: Sofern die tatsächlichen AHKs in den Akten vorhanden waren, wurden bei der
Erstbewertung zum 01.01.2011 die Erwerbskosten zzgl. der Erwerbsnebenkosten der Bewertung
zugrunde gelegt. Sofern die tatsächlichen AHKs jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben
werden konnten, wurde auf entsprechende Erfahrungswerte (AHK je qm Fläche) zurückgegriffen.
Bau- und Gewerbegebiete
Bei Bau- und Gewerbegebieten handelt es sich um die "Herstellung von Vermögensgegenständen",
d.h. Eigenleistungen können aktiviert werden. Bei der Nachbewertung für die Eröffnungsbilanz sowie
den Zugängen in 2011-2020 wurden keine Eigenleistungen angesetzt.
Grundstücke, die mit Erbbaurechten belastet sind, werden (auch wenn sie von Dritten bebaut wurden)
ebenfalls in der Bilanzposition "unbebaute Grundstücke" geführt.
Für die Eröffnungsbilanz wurden sie mit dem, dem Erbbaurechtsvertrag zugrundeliegenden
Grundstückswert (i. d. R. Bodenrichtwert), bewertet.
in €
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
01.01.2020
213.686.003,51 €
31.12.2020
220.684.030,90 €
Differenz
6.998.027,39 €
Die Bilanzposition weist Anlagenzugänge in Höhe von ca. 14 Mio. € auf. Im Wesentlichen resultieren
die Zugänge aus Ankäufen von Baugebieten (rd. 10 Mio. €) und aus dem Ankauf von Ackerland
(rd. 4 Mio. €). Bei den Baugebieten sind hiervon im Wesentlichen die Gewerbegebiete SC Park II und III
(4,1 Mio. €), das Gewerbegebiet Himmelreich (3,5 Mio. €) sowie das Baugebiet Am Weinberg HiBuKa
(2,2 Mio. €) betroffen. Eine Nachaktivierung in Höhe von 0,5 Mio. € erfolgte durch Korrekturen der
Eröffnungsbilanz bei einem Erbbaugrundstück.
Den Zugängen stehen Anlagenabgänge in Höhe von 6,9 Mio. € gegenüber. Diese resultieren
hauptsächlich aus den Verkäufen von Erbbaugrundstücken (1,4 Mio. €), aus dem Verkauf von
Ackerland (1,1 Mio. €) und den Verkäufen von Baugebieten (rd. 4 Mio. €). Bei den Baugebieten sind
im Wesentlichen das Gewerbegebiet SC Park III (1,2 Mio. €), das Dichterviertel
Mörikestraße/Kleiststraße (1,1 Mio.€) sowie das Wohnquartier Lettenwald (0,4 Mio.€), das Klinikum
Safranberg (0,4 Mio. €), der Hagäcker in Einsingen (0,4 Mio. €) und der Bauplatz Flst. 2599 (0,4 Mio.
€) betroffen.
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (A. 1.2.2)
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die
Benutzbarkeit der Gebäude beginnt zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes.
Zu den bebauten Grundstücken zählen Grundstücke mit Wohnbauten, mit sozialen Einrichtungen, mit
Schulen, mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen (inkl. Kleingartenanlagen sowie
Kinderspielplätze) sowie Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen
Betriebsgebäuden.
In dieser Bilanzposition werden sowohl die Grundstücke als auch die Gebäude und Aufbauten (inkl.
Erstausstattung wie z.B. erstmalige Beschaffung von Einrichtungsgegenständen sowie Außenanlagen)
abgebildet: Es erfolgt jedoch eine Trennung in den Buchwert des Grundstücks und den Buchwert des
Gebäudes.
95
Die Bewertung der Grundstücke mit Gebäuden erfolgte im Rahmen der Eröffnungsbilanz mit dem
Bodenrichtwert zum Zugangsjahr oder Baujahr des Gebäudes. Sofern AHKs aus Kaufverträgen
vorlagen, wurden diese bilanziert.
Grundstücke mit sonstigen Aufbauten (Spielplätze, Freizeit- und Sportanlagen usw.) wurden mit dem
landwirtschaftlichen Erfahrungswert zum Zugangsjahr bewertet. Bei Kleingärten mit Zugang ab 1986
wurden die Akten zur Bewertung herangezogen, davor erfolgte die Bewertung mit Erfahrungswerten
aus der Kaufpreissammlung sowie über Erfahrungswerte zum 01.01.1974 je Gemarkung.
Bewertung der Gebäude und Aufbauten
Die Bewertung der Gebäude erfolgte mit Hilfe des vereinfachten Sachwertverfahrens auf der Basis der
indizierten Gebäudeversicherungswerte 1914 in Goldmark. Zuschüsse sind bei Aktivierungen bis 2002
netto bei den AHKs abgezogen worden. Für Gebäudekäufe ab 2002 wurden die AHKs aus SAP
herangezogen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt verweist im Prüfbericht vom 10.09.2014 auf den Bericht des RPA über
die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011. In diesem sind die von der Verwaltung
festgelegten und pauschal geltenden Nutzungsdauern teilweise widerlegt worden. Die Feststellungen
zeigen, dass die gewählten Nutzungsdauern nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Nach
Aussage der Gemeindeprüfungsanstalt sind diese pauschal geltenden Nutzungsdauern den örtlichen
Verhältnissen anzupassen. Des Weiteren war aufgrund der nicht ausreichenden Dokumentation der
Bewertung der Gebäude und Aufbauten aus Sicht der Gemeindeprüfungsanstalt die Prüfung
erschwert - die Buchwerte der Gebäude konnten in Teilen nach deren Auffassung nicht belegt und
nachvollzogen werden.
Die Aufarbeitung dieser Werte erfolgt mit Nachdruck und läuft auf Hochtouren. Mit dem
Jahresabschluss 2020 wurden die Nutzungsdauern der städtischen Gebäude korrigiert und die
Buchwerte entsprechend angepasst. Die Überprüfung der Erstbewertung der Festungsbauwerke und
Brunnen steht noch an, sodass die Aufarbeitung noch andauern und für den laufenden Betrieb von
ZSD/HF weiterhin einen zusätzlichen Aufwand darstellen wird.
Kleingartenanlagen wurden mit historischen AHKs aktiviert. Spielplatz-Aufbau und Sportflächen
wurden im Wesentlichen mit tatsächlichen AHKs bewertet. Z.T. musste auf die
Vereinfachungsregelung zurückgegriffen werden.
in €
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
01.01.2020
453.976.114,11€
31.12.2020
439.173.811,93 €
Differenz
-14.802.302,18 €
Den Abschreibungen (rd. 19,6 Mio. €) und Abgänge (rd. 13,9 Mio. €) in Höhe von insgesamt 33,8 Mio.
€ stehen im Jahr 2020 Zugänge und Umbuchungen i.H.v 4,6 Mio. € (im Rahmen der Abrechnung von
Investitionsvorhaben von Anlagen im Bau auf Endanlage) sowie Nachaktivierungen in Höhe von 14,4
Mio. € entgegen. Dadurch ergibt sich eine Verminderung des Bilanzwertes um -14,8 Mio. €.
Die Zugänge ergaben sich im Wesentlichen aus diversen kleineren Maßnahmen im Sport-/Kulturbereich
(1,3 Mio. €) sowie aus weiteren Maßnahmen wie bspw. die Sanierung des Donaubads (0,2 Mio. €),
dem Neubau der Bürgerdienste (0,4 Mio. €), dem Neubau des Baubetriebshofs (0,3 Mio. €), der techn.
Ertüchtigung Mietgebäude Wilhelmstraße 23-25 (0,2 Mio. €), dem Gebäude Heidenheimer Straße 59
(0,4 Mio. €), der Sanierung Unter der Metzig (0,4 Mio. €), diverse Kita-Gebäude bspw. Am Bürgerle 10,
Ulmer Gasse, Fröbelstr. 5 etc. (0,3 Mio. €) sowie Maßnahmen an Schulgebäude wie die Friedrich-ListSchule (0,8 Mio. €) und weiteren kleineren Maßnahmen bspw. die Vernetzung von Gebäuden o.ä. (0,3
Mio. €)
Die Abgänge in Höhe von 13,9 Mio. € sowie die Nachaktivierungen in Höhe von 14,4 Mio. € resultieren
hauptsächlich aus den Korrekturen von Nutzungsdauern und Buchwerten zur Eröffnungsbilanz bei
nahezu 7 städtischen Gebäuden und 120 Grundstücken. Weitere 17 Grundstücke, die
Festungsbauwerke und die Sonderposten für erhaltene Zuschüsse werden im kommenden Jahr geprüft
und korrigiert werden.
Derzeit werden rd. 37,5 Mio. € (2019: 30,9 Mio. €) im Bereich Hochbau auf Anlagen im Bau geführt.
96
Infrastrukturvermögen (A. 1.2.3)
Die Position enthält neben Straßen, Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen auch
Ingenieurbauten sowie wasserbauliche Anlagen. Ebenso werden hier die Nutzungsarten Altwasser,
Bach, Fluss, Graben, Kanal, Teich sowie Moor dargestellt, wie auch die
Friedhofsanlagen/Bestattungseinrichtungen.
Bewertung der Grundstücksflächen
Die Flächenbewertung für die Straßen, Wege, Plätze sowie Ingenieurbauten und wasserbauliche
Anlagen erfolgte grds. zum Erfahrungswert landwirtschaftlicher Flächen zum 01.01.1974, da sich die
Flächen i.d.R. bereits vor dem 31.12.1974 in städtischem Besitz befanden.
Für die Bewertung des Straßenkörpers bzw. des sonstigen Aufbaus gilt Folgendes:
Bei den Straßen, Wegen, Plätzen waren die tatsächlichen AHKs i. d. R. nicht vorhanden. Für die vor
dem 01.01.2005 vorhandenen Straßen wurden anhand exemplarischer Herstellungskosten
Erfahrungswerte für die Herstellung eines qm Straßenaufbau ermittelt und für die Berechnung der
AHKs zugrundegelegt. Nachträgliche investive Maßnahmen flossen in den Wert ein. Maßnahmen ab
01.01.2005 wurden zu den tatsächlichen AHKs bewertet.
Höherwertiges Straßenzubehör wie Verkehrs- und Fußgängersignalanlagen, Parkscheinautomaten,
Parkleitsysteme und Schilderbrücken wurden gesondert bewertet.
Die Ingenieurbauwerke wurden mit den tatsächlichen AHKs bilanziert, da diese über das
Bauwerkverzeichnis vorlagen.
Bei Friedhofsanlagen wurden die Werte aus den kameralen Anlagenachweisen der kostenrechnenden
Einrichtungen übernommen. Wasserbauliche Anlagen/Hochwasserschutz wurden mit AHKs bzw. aus
den Werten der Jahresrechnungen bewertet.
in €
Infrastrukturvermögen
01.01.2020
329.301.404,37 €
31.12.2020
326.130.859,11 €
Differenz
- 3.170.545,26 €
Die Bilanzposition Infrastrukturvermögen vermindert sich um 3,2 Mio. €. Dies resultiert aus hohen
Abschreibungen (rd. 15,7 Mio.€) und zusätzlichen Abgängen in Höhe von 1,2 Mio. €. Dem gegenüber
stehen Zugänge/Umbuchungen aus der Abrechnung von Projekten in Höhe von 12,6 Mio. € und
Nachaktivierungen von rd. 1,1 Mio. €.
Die Zugänge und Umbuchungen resultieren u.a. aus Abrechnungen im Bereich Ingenieurbauwerke
von rd. 1,6 Mio. €. Der größte Anteil resultiert in diesem Bereich aus dem Projekt "Promenadenbrücke
(1 Mio. €) und aus dem Ersatzneubau der Brücke Bleicher Walk Straße (0,4 Mio. €). Im Bereich
Straßen, Wege, Plätze wurden insgesamt rd. 7,8 Mio. € abgerechnet. Die wesentlichen Projekte waren
die Abrechnungen von Erschließungsgebieten (2,2 Mio. €), der Ausbau der Wiblinger Allee (0,6 Mio.
€), das Lichtkonzept Münsterbeleuchtung (0,5 Mio. €) sowie diverse andere Straßenmaßnahmen.
Darüber hinaus konnte im Jahr 2020 der Hochwasserschutz Friedrichsau mit rd. 0,7 Mio. €, als auch
Friedhofsanierungen im Wesentlichen beim Ostfriedhof (0,3 Mio. €) fertiggestellt und abgerechnet
werden. Die Nachaktivierungen von rd. 1,1 Mio. € betreffen das Gebäude Parkdeck Eberhartstraße 86
(1 Mio. €) und das Grundstück Eberhardstraße (0,1 Mio.€).
Die Abgänge von rd. 1,2 Mio. € sind auf Brückenabbrüche (0,2 Mio. €) bei Bleicher Walk Straße,
Innere Wallstraße und dem Friedhofsteg zurückzuführen. Die restlichen Abgänge in Höhe von 1 Mio.
€ resultieren aus Abgangs- und Abbruchmaßnahmen im Friedhofsbereich und im Bereich der Straßen,
Wege und Plätze.
Im Bereich des Infrastrukturvermögens wurden die von der Fachabteilung an ZSD/HF als fertiggestellt
gemeldeten Maßnahmen aktiviert. Sofern fertiggestellte Maßnahmen in Betrieb genommen worden
sind bzw. genutzt werden und noch keine "Abrechnung" für die Bilanzierung vorliegt, ist zu
beachten, dass diese Investitionen noch in der Bilanzposition "Anlagen im Bau" dargestellt sind und
keine Abschreibungen im Jahr 2020 im Haushalt verursachten. Diese Werte werden deshalb bei dieser
Bilanzposition nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Straßen in Erschließungsgebieten.
Hier konnten aufgrund von Personalwechsel und längeren Stellenvakanzen bei der Abteilung VGV
97
sowie noch nicht erfolgten Vermessungen und fehlenden aktuellen Luftbildern von
Erschließungsgebieten zum Jahresabschluss 2020 noch nicht alle rückständigen Abrechnungen
aufgearbeitet werden. Derzeit sind im Bereich Erschließungsgebiete rd. 19 Mio. € unberechtigt in der
Bilanzposition Anlagen im Bau bilanziert.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (A. 1.2.5)
Kulturdenkmäler wurden in der Regel wie Gebäude über das vereinfachte Sachwertverfahren bewertet
bzw. mit einem Erinnerungswert von 1 € angesetzt.
Kunstgegenstände, die bis einschließlich 31.12.2001 angeschafft wurden, wurden als Sammelanlage
mit dem Versicherungswert bewertet. Seit 2002 erfolgt die Einzelbewertung mit den tatsächlichen
AHKs. Die Kunstgegenstände werden nicht abgeschrieben, da im Regelfall keine gewöhnliche
Wertminderung eintritt.
An Bodendenkmälern sind in Ulm nur Denkmäler i. R. der Friedhofsanlagen vorhanden. Diese werden
dort geführt.
"Kunst am Bau" wird nicht unter diesem Bilanzkonto, sondern gemeinsam mit dem jeweiligen
Gebäude in der Bilanzposition "Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte" ausgewiesen.
in €
Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
01.01.2020
53.743.675,97 €
31.12.2020
55.012.570,94 €
Differenz
+ 1.268.894,97 €
Die Bilanzposition enthält neben Kunstwerken auch die Kulturdenkmäler und die Kunst im
öffentlichen Raum. Kulturdenkmäler und Kunstobjekte im öffentlichen Raum werden abgeschrieben
und führen wiederum zur Reduzierung des Bilanzwertes.
Im Jahr 2020 stehen den Zugängen in Höhe von 1.518 T€, Abgänge (163 T€) und Abschreibungen
(173 T€) von gesamt 336 T€ gegenüber. Der Zugang resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung
des Berblinger Turms an der Adlerbastei (873 T€). Darüber hinaus erhöhte sich die Bilanzposition
durch die Abrechnung der investiven Kleinmaßnahmen des Museums (79 T€) und aus der Abwicklung
der Sachspenden für das Theater (510 T€). Entsprechend der Bilanzierungsrichtlinien wurden für die
Gesamthöhe der Sachspenden für das Theater auf der Passivseite Sonderposten ausgewiesen.
Nachaktivierungen erfolgten in Höhe von 86 T€. Hiervon war im Wesentlichen das Euthanasie
Denkmal vor dem Justizgebäude mit 46 T€ betroffen. Dieser Betrag wurde fälschlicherweise im
Ergebnishaushalt gebucht, gehörte jedoch zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten des
Denkmals.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sowie (A. 1.2.6)
Betriebs- und Geschäftsausstattung (A. 1.2.7)
Hier handelt es sich im Wesentlichen um bewegliches Vermögen.
Aufgrund des Wahlrechts nach § 62 I S. 3 GemHVO wurden nur die beweglichen Gegenstände, die ab
dem 01.01.2005 (6 Jahre vor Eröffnungsbilanz) aktiviert waren, bilanziert. Die Bewertung erfolgte mit
tatsächlichen AHKs.
Eine Ausnahme stellen Feuerwehrfahrzeuge, Musikinstrumente bei der Musikschule und Software mit
hohen Restbuchwerten dar. Da es sich hierbei z. T. um wesentliche Beträge handelt, wurden diese
Vermögensgegenstände auch dann bilanziert, wenn sie vor dem 01.01.2005 beschafft worden waren.
Zudem wirkt sich die Festlegung der Bilanzierungsgrenze gem. § 38 Abs. 4 GemHVO auf 1.000 €
netto aus, d. h. Vermögensgegenstände, deren AHKs unter dieser Wertgrenze lagen, wurden nicht in
das NKHR übernommen und sind deshalb nicht in der Bilanz aktiviert.
Gemäß der Ausübung des Wahlrechts wurden auch im Jahr 2020 nur bewegliche
Vermögensgegenstände, deren AHKs über der Wertgrenze nach § 38 IV GemHVO (1.000 € netto)
liegen, aktiviert.
01.01.2020
10.676.989,00 €
31.12.2020
11.280.080,00 €
Differenz
+ 603.091,00 €
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
Auf der Bilanzposition "Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" wurden im Jahr 2020 durch
Zugang und Umbuchung Anlagegüter im Wert von 2.048 T€ aktiviert. Dabei entfallen 262 T€ auf die
98
Beschaffung von Fahrzeugen (bspw. Friedhofbagger, Fahrzeuge für den Baubetriebshof,
Kompaktschlepper Donaustadion), 284 T€ auf die Beschaffung von Maschinen (bspw.
Biegemaschinen, Aufsitzrasenmäher, Tauchpumpen o.ä.) und 1.502 T€ auf Technische Anlagen. Bei
den technischen Anlagen kann insbesondere die Beschallungsanlage der CCU (298 T€), die
Beleuchtung des südlichen Münsterplatzes (102 T€) und Netzwerk-/Firewallkomponenten im Rahmen
des SAMI Projekts (708 T€) sowie das Einsatz- und Kommunikationssystem der Feuerwehr (175 T€)
genannt werden. Darüber hinaus wurde ein EBike im Wert von 16 T€ nachaktiviert, dass in 2019
fälschlicherweise im Ergebnishaushalt abgewickelt wurde. Durch Abschreibungen in Höhe von 1.473
T€ vermindert sich die Bilanzposition, so dass sich im Jahr 2020 eine Erhöhung des Bilanzwertes um
ca. 600 T€ ergibt.
in €
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
01.01.2020
11.787.024,78 €
31.12.2020
12.823.728,75 €
Differenz
+ 1.036.703,97 €
Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören insbesondere Einrichtungsgegenstände in Büros,
Schulen, Kindertageseinrichtungen, aber auch der Medienbestand der Stadtbibliothek, die Lehr- und
Lernmittel usw.
Im Haushaltsjahr 2020 wurden Vermögensgegenstände in Höhe von 4.836 T€ bilanziert. Den
Zugängen stehen Abschreibungen in Höhe von 1.595 T€ sowie Abgänge in Höhe von 2.205 T€
gegenüber.
Bei den Abgängen sind rd. 2.110 T€ an "geringwertigen Vermögensgegenständen", deren
Anschaffungsbetrag unterhalb der Wertgrenze liegt, als Zugang gebucht und im Jahr 2020 "sofort
abgeschrieben" enthalten.
Vorräte (A. 1.2.8)
Vorräte sind Güter, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen, sondern verkauft,
verbraucht oder anderweitig verwendet werden sollen. Sie spielen bei der Ulmer Kernverwaltung eine
untergeordnete Rolle. Deshalb wurden nur "wesentliche" Vorräte bilanziert. Grundsätzlich ist eine
körperliche Inventur und die Bewertung mit AHKs erfolgt. Vereinfachungsregelungen wurden
angewandt. Vorräte werden nicht abgeschrieben.
in €
Vorräte
01.01.2020
678.960,89 €
31.12.2020
661.517,10 €
Differenz
- 17.433,79 €
Die Veränderung beruht auf den jeweiligen Inventuren zum Jahresende.
Aufgrund der geringen Schwankungen an Lagerbeständen bei VGV/ME nach dem Jahresabschluss
2015 wird zukünftig gem. § 37 Abs. 2 GemHVO lediglich alle fünf Jahre eine körperliche
Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Im Jahr 2018 erfolgte eine körperliche Bestandsaufnahme
der Lägerbestände bei VGV/ME und eine Korrektur des Bilanzwertes.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (A. 1.2.9)
Hier werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Vermögensgegenstände, die zum
31.12.2020 noch nicht fertiggestellt waren (z.B. Bauwerke, deren Erstellung sich über mehrere Jahre
hinziehen), ausgewiesen. Diese Werte werden erst bei Fertigstellung des Vermögensgegenstandes auf
das entsprechende Aktivkonto gebucht und sind daher nicht bei den vorstehenden Bilanzpositionen
enthalten.
Die Aufarbeitung der zwar fertiggestellten, aber noch nicht abgerechneten Auszahlungen in dieser
Bilanzposition, schreitet zügig voran. Im Bereich des Hochbaus konnten die Korrekturen der
Buchwerte städtischer Gebäude zur Eröffnungsbilanz abgeschlossen werden und alle fertiggestellten
Maßnahmen in die Anlagenbuchhaltung abgerechnet werden. Ein Bearbeitungsstau besteht derzeit
noch bei der Abrechnung der Sanierungs- und Erschließungsgebiete. Bei den Sanierungsgebieten
befinden sich derzeit noch 3,2 Mio. € unberechtigt auf AiB. Der in den letzten Jahren ausgewiesene
Gesamtwert von 27,2 Mio. € enthielt fälschlicherweise auch die derzeit noch im Bau befindlichen
Sanierungsgebiete (14 Mio. € z.Zpt. 31.12.2019: 12 Mio. €) und die Sedelhöfe (12 Mio. €). Bei den
99
Erschließungsgebieten befinden sich derzeit noch unberechtigt 27,8 Mio. € auf AiB. Die Aufarbeitung
der Rückstände ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Für die Aufarbeitung der Sanierungsgebiete wurde
im Sommer 2017 erst der Leitfaden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für
Baden-Württemberg veröffentlicht. Der Leitfaden sollte als Orientierungshilfe zur Abrechnung der
Sanierungsgebiete dienen. Mit Aufarbeitung des Themas hat sich herausgestellt, dass der Leitfaden
nicht 1:1 anwendbar ist. ZSD/HF hat in Abstimmung mit dem RPA und der GPA bereits eine eigene
Buchungssystematik entwickelt, anhand dieser bereits eine Beispielabrechnung (Stadtgarten
Wengenviertel) durchgeführt wurde. Das Konzept für die Abrechnung der Sanierungsgebiete wird
zudem laufend fortgeschrieben.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben. Für die Abrechnung von
Anlagen im Bau auf Endanlagen gilt Folgendes:
Grundsätzlich werden Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt ihrer Fertigstellung aktiviert. Kommt es
in Ausnahmefällen vor, dass fertiggestellte Vermögensgegenstände nicht unmittelbar im Jahr der
Fertigstellung aktiviert werden können und verbleiben somit auf der Bilanzposition "Anlagen im Bau"
erfolgt keine Abschreibung des Vermögensgegenstandes. Im Rahmen der zeitverzögerten Abrechnung
wird im Einzelfall sachgerecht festgelegt, wie mit der bis zur Abrechnung bereits "abgelaufenen"
Nutzungsdauer und den "versäumten Abschreibungen" umgegangen wird. In der Regel erfolgt eine
Abschreibung der AHK auf die Restnutzungsdauer. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zeitspanne
der verspäteten Aktivierung im Verhältnis zur nach der Aktivierung noch vorhandenen
Restnutzungsdauer "nachrangig" ist.
in €
Anlagen im Bau
01.01.2020
107.929.903,21 €
31.12.2020
111.535.372,64 €
Differenz
+ 3.605.469,43 €
Im Jahr 2020 haben sich die Anlagen im Bau um Investitionen in Höhe von rd. 52,9 Mio. € erhöht.
Davon wurden rd. 49,3 Mio. € von der Bilanzposition Anlagen im Bau auf Endanlagen abgerechnet,
sodass sich die Bilanzposition Anlagen im Bau im Saldo um rd. 3,6 Mio. € auf rd. 111,5 Mio. € erhöht
hat.
Anlagen im Bau Stand 01.01.2020:
Zugänge in 2020:
Abgänge in 2020:
Abrechnung der Anlagen im Bau auf Endanlagen in 2020: ./.
Anlagen im Bau Stand 31.12.2020:
107.929.903,21 Euro
+52.937.173,31 Euro
0 Euro
49.331.703,88 Euro
111.535.372,64 Euro
Der Bestand an AiBs zum 31.12.2020 gliedert sich i.W. in folgende Positionen
- Gebäude
- Straßen/ Erschließungsgebiete
- Auszahlungen an Treuhandvermögen
- ÖPNV
- Grünflächen
- IT-Projekte
- Wasserbau
- Sonstiges
Summe
Gesamtsumme:
bereits fertiggestellt:
37,5 Mio. €
50,9 Mio. €
17,2 Mio. €
0,09 Mio. €
0,8 Mio. €
0,002 Mio. €
0,02 Mio. €
5,1 Mio. €
111,5 Mio. €
0,06 Mio. €
30,2 Mio. €
3,2 Mio. €
0,002 Mio. €
0,03 Mio. €
31,1 Mio. €
Von den Anlagen im Bau Stand 31.12.2020 mit 111,5 Mio. € sind mittlerweile 31,1 Mio. € bereits
fertiggestellt und stehen für das kommende Jahr zur Abrechnung auf Endanlagen an. Dabei entfällt
die höchste Position auf die Straßen- und Erschließungsmaßnahmen. Durch Personalwechsel und
langfristige Stellenvakanzen bei der Abteilung VGV, noch nicht erfolgten Vermessungen sowie
fehlenden aktuellen Luftbildern von Erschließungsgebiet konnten diese im Jahr 2020 nicht vollständig
abgerechnet werden.
100
Der restliche Betrag mit rd. 80,4 Mio. € ist auf noch nicht fertiggestellte (= im Bau befindliche)
Baumaßnahmen zurückzuführen. Hier zeigt sich in diesem Jahr zudem das große Investitionsvolumen
der Stadt.
Finanzvermögen (A. 1.3)
Das Finanzvermögen gliedert sich in die nachfolgenden Bilanzpositionen:
Anteile an verbundenen Unternehmen sowie (A. 1.3.1)
Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen
kommunalen Zusammenschlüssen (A. 1.3.2)
Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, auf welche die Kommune einen beherrschenden
Einfluss ausübt. Dieser liegt i.d.R. vor, wenn die Stadt mehr als 50 % der Stimmrechte ausübt oder
dies im Vertrag entsprechend geregelt ist.
Sonstige Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine
dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen.
Sowohl die Anteile an verbundenen Unternehmen als auch die sonstigen Beteiligungen und
Kapitaleinlagen wurden für die Eröffnungsbilanz nach der Spiegelbildmethode (§ 62 Abs. 5 GemHVO)
bewertet. Beteiligungen werden grundsätzlich nicht abgeschrieben. Ihr Wert wird jedoch jährlich
überprüft. Sofern eine dauerhafte Wertminderung gegeben ist, wird die Bilanz entsprechend
berichtigt.
Mittelbare Beteiligungen (z. B. wenn sich die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH an anderen
Unternehmen beteiligt) werden in der städtischen Bilanz nicht aktiviert.
in €
Anteile an verb. Unternehmen
Sonstige Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
01.01.2020
233.587.897,05 €
920.333,29 €
31.12.2020
241.196.534,06 €
920.333,29 €
Differenz
+ 7.608.637,01 €
0,00 €
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultiert die größte Veränderung aus dem
Finanzierungsbeitrag an die SWU (Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH) für die Straßenbahnlinie 2 als
Kapitaleinlagen Höhe von 6 Mio. €. Ebenso wurde die letzte Auszahlung für das Parkhaus Am
Bahnhof an die PBG (Ulmer Parkhausbetriebs Gesellschaft mbH) in Höhe von 1,84 Mio. € geleistet.
Wie in den vergangenen Jahren wurden für die Multifunktionshalle die Abschreibungen über die
Entnahme aus der Kapitalrücklage finanziert. Infolgedessen muss die städtische Beteiligung jährlich
korrigiert werden. Die Abschreibungen in Höhe von 811 T€ führen zu einer dauerhaften
Wertminderung. Diese Wertminderung konnte jedoch im Jahr 2020 durch Zubuchung der
Kapitaleinlage für den im Jahr 2020 fertiggestellten Wohnmobilplatz in Höhe von 580 T€ reduziert
werden. Im Saldo ergibt sich für die MFH eine dauerhafte Wertminderung von rd. 231 T€.
Anteile an verbundenen Unternehmen (Stammkapital, Kapitalrücklage)
SWU - Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH
PBG - Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH
MFH - Multifunktionshalle Ulm/Neu-Ulm GmbH
UWS - Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
UM - Ulm Messe GmbH
Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH
PEG - Projektentwicklungsgesellschaft Ulm mbH
Donaubüro
UNT - Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH
SAN - Sanierungstreuhand Ulm GmbH
182.414.856,95 €
33.349.344,57 €
14.901.677,59 €
8.100.000,00 €
961.503,95 €
629.651,00 €
530.000,00 €
190.000,00 €
64.500,00 €
55.000,00 €
101
Sonstige Beteiligungen
Zweckverband 4-IT
TFU - TechnologieFörderungsUnternehmen
Zweckverband Tierkörperbeseitigung
DING - Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH
Regionalen Energieagentur Ulm gGmbH
Anteil Kunststiftung Baden-Württemberg
393.498,84 €
252.710,64 €
155.411,33 €
105.701,48 €
12.500,00 €
511,00 €
Sondervermögen (A. 1.3.3)
Der Betrieb des Alten- und Pflegeheim Wiblingen wurde zum 02.10.2017 eingestellt. Das
Sondervermögen wurde zum 31.12.2017 ausgebucht.
In den Eigenbetrieb Entsorgungsbetriebe Ulm wurde kein Vermögen eingebracht.
in €
Sondervermögen
01.01.2020
0,00 €
31.12.2020
0,00 €
Differenz
0,00 €
Ausleihungen (A. 1.3.4)
Ausleihungen sind Finanzforderungen der Kommune, die durch Hingabe von Kapital erworben
werden. Zu den Ausleihungen zählen vor allem Darlehen zur Finanzierung von Investitionen.
Die Werte aus der kameralen Vermögensrechnung zum 31.12.2010 wurden übernommen und
fortgeschrieben; es handelt sich um die tatsächlichen AHKs. Auch die Aktivdarlehen an die städtischen
Beteiligungen werden unter dieser Bilanzposition geführt.
Es handelt sich jeweils um die tatsächlich ausbezahlten Beträge zum Jahresende.
in €
Ausleihungen
01.01.2020
101.898.317,82 €
31.12.2020
112.814.263,32 €
Differenz
+ 10.915.945,50€
Der Bestand an Ausleihungen zum 31.12.2020 gliedert sich i.W. in folgende Positionen:
SWU - Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (Genussrechtseinlagen)
EBU - Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (Darlehen)
PBG - Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH (Darlehen)
UWS - Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH (Darlehen)
PEG - Projektentwicklungsgesellschaft Ulm mbH
Verschiedene Vereine (Darlehen)
TFU - TechnologieFörderungsUnternehmen (Darlehen)
Sonstige
63.460.800,00 €
12.743.643,43 €
15.685.320,90 €
10.275.996,31 €
7.017.573,11 €
2.939.000,00 €
413.102,84 €
278.826,73 €
Die Ausleihungen erhöhen sich inkl. Tilgung bestehender Darlehen bei der PBG um 7,1 Mio. € (Projekt
Parkhaus am Bahnhof), bei der UWS um 3,6 Mio. € (Projekte Kita Am Weinberg und Kita Im Wiblinger
Hart 4) und bei der PEG um 2,9 Mio. € (Projekte Kunstdepot und Lise-Meisner-Str. 2). Die höchste
Einzeltilgung betrifft die EBU mit 2,56 Mio. €.
Wertpapiere und sonstige Einlagen (A. 1.3.5)
Als Wertpapiere werden Urkunden bezeichnet, die Vermögensrechte so verbriefen, dass deren
Ausübung an den Besitz des Papiers geknüpft ist. Es besteht keine Beteiligungsabsicht. Hier werden
auch die Anlagen von Festgeldern und Sparbüchern geführt.
in €
Wertpapiere und sonstige
Einlagen
102
01.01.2020
115.750.775,54 €
31.12.2020
167.750.775,54 €
Differenz
52.000.000 €
Der Anstieg der Wertpapiere und sonstigen Einlagen begründet sich zum einen aus den im Jahr 2020
weiterhin hohen Steuereinnahmen und geleisteten Corona - Entschädigungszahlungen. Für diese
wurden im Jahresabschluss hohe Rückstellungen für Folgejahre gebildet, die liquiden Mittel wurden
entsprechend am Geldmarkt angelegt. Zum anderen wurden ab 01.01.2021 Strafzinsen für
Bankguthaben eingeführt, so dass im Vorfeld im Jahr 2020 zusätzliche Liquidität am Geldmarkt
angelegt wurde.
Forderungen (A. 1.3.6 bis A. 1.3.7)
Forderungen der Kommune sind grundsätzlich mit ihrem Nominalwert anzusetzen. Abzinsungen sind
nicht vorzunehmen.
Eine Forderungsübersicht liegt in Anlage 6 bei.
Öffentlich-rechtliche Forderungen / Forderungen aus Transferleistungen (A. 1.3.6)
Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebühren,
Beiträgen und Steuern.
in €
Öffentlich-rechtliche Forderungen
01.01.2020
13.515.477,64 €
31.12.2020
21.072.568,55 €
Differenz
7.557.090,91 €
Im Laufe des Jahres 2020 sind die öffentlich-rechtlichen Forderungen um 7,6 Mio. € gestiegen. Der
Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Forderungen, die aufgrund coronabedingter Stundungen bzw.
Neuveranlagung mit Fälligkeit im neuen Jahr noch nicht vollstreckt werden konnten.
Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich um Ersatzansprüche im Rahmen der
Gewährung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen.
In den Forderungen aus Transferleistungen sind auch die Kasseneinnahmenreste im Bereich der
Mündelbetreuung enthalten. Diesen stehen auf der Passivseite entsprechende Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen gegenüber.
Ausgehend vom Prinzip der wirklichkeitsgetreuen Bewertung und den Bilanzierungsgrundsätzen
der Wahrheit und Klarheit sind im NKHR zusätzlich zu den laufend getätigten
Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen von Forderungen geboten, soweit dies zur
Darstellung der tatsächlichen Vermögenslage der Kommune erforderlich ist. D. h. der Gesamtbetrag
der Forderungen ist um noch nicht bekannte, jedoch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
auftretende Risiken wertzuberichtigen. Entscheidend ist hierbei das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko, welches sich nicht unmittelbar aus den Risikogegebenheiten einzelner Forderungen
ableitet, sondern sich aus dem gesamten Forderungsbestand der jeweiligen Bereiche (Forderungsarten)
ergibt.
In den vergangenen Jahren wurde übergangsweise auf Grundlage von Erfahrungswerten aus
Vorjahren ein Betrag zur Wertberichtigung von Forderungen ermittelt. Bereits im Jahr 2017 wurde
eine neue Berechnungsmethode auf Basis der Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres entwickelt, um zu
beurteilen in welcher Höhe die vorhandenen Forderungen nicht werthaltig sind. Diese Summe wurde
als "Wertberichtigung Forderung aus Transferleistungen" bilanziert und verringert den Ausweis an
Forderungen aus Transferleistungen.
in €
Forderungen aus
Transferleistungen
01.01.2020
7.513.966,48 €
31.12.2020
7.736.187,86 €
Differenz
+ 222.220,38 €
Im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes erhöhen sich die Forderungen im Vergleich zum Vorjahr
um 746 T€. Im Jahr 2020 wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 Mio. €
vorgenommen. Bei den übrigen Forderungen ist eine Erhöhung von 24 T€ zu verzeichnen.
103
Nachrichtlich sollen an dieser Stelle ebenfalls der Anteil der städtischen Forderungen an den gesamten
Forderungen der Arbeitsagentur dargestellt werden. Diese werden seit Gründung des Jobcenters
direkt im ERP-System der Arbeitsagentur abgebildet.
Die gesamten Forderungen werden vom Inkasso-Service der Agentur verfolgt. Der städtische
Forderungsbestand beträgt beim Jobcenter Ulm zum Stichtag 31.12.2020 3.550.340,52 Euro.
Privatrechtliche Forderungen (A. 1.3.7)
Privatrechtliche Forderungen ergeben sich aus Lieferung und Leistung oder sonstigen
Schuldverhältnissen.
in €
Privatrechtliche Forderungen
01.01.2020
33.036.464,74 €
31.12.2020
23.826.788,93 €
Differenz
- 9.209.675,81 €
Hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung. Die Bilanzposition der Privatrechtlichen
Forderungen hat sich zum 31.12.2020 um 9,2 Mio. € reduziert. Ursächlich sind die Rückzahlungen der
gewährten Kassenkredite an die UNT (120 T€), an die SWU (10 Mio. €) und die Rückzahlung der
Kassenverstärkungsmittel der SAN (1.875 T€). Den Rückzahlungen stehen neu gewährte Kassenkredite
für die VH (440 T€), für das Donaubad (800 T€), die UNT (100 T€) und die MFH (300 T€) gegenüber.
Darüber hinaus wurden für die Abwicklung der Sanierungsgebiete Kassenverstärkungsmittel in Höhe
von 1.145 T€ an die SAN gewährt.
Liquide Mittel (A. 1.3.8)
Zu den liquiden Mitteln gehören die "kurzfristig verfügbaren Mittel", also Sichteinlagen bei Banken
und Kreditinstituten, Sonstige Einlagen sowie Bargeld.
Als Teil des Finanzvermögens sind liquide Mittel zu ihrem Nennwert zu bewerten.
in €
Liquide Mittel
01.01.2020
2.290.308,09 €
31.12.2020
1.161.759,87 €
Differenz
- 1.128.548,22 €
Die Liquiden Mittel haben sich zum Ende des Jahres reduziert. Es ist eine stichtagsbezogene
Betrachtung. Ziel ist es, so wenig wie möglich liquide Mittel auf dem Girokonto zu führen, sondern
Liquidität in Geldanlagen anzulegen, die einen gewissen Zinsertrag erzielen. Gleichzeitig werden ab
01.01.2020 Verwahrentgelte auf dem Girokonto fällig, um diese so gering wie möglich zu halten,
wird aktives Liquiditätsmanagement betrieben. Siehe hierzu auch GD 146/20 Bericht über das
Liquiditäts-, Geldanlagen- und Darlehensmanagement der Stadt Ulm unter Berücksichtigung aktueller
Rahmenbedingungen (Corona, Wegfall Einlagensicherungsfonds, usw.).
Abgrenzungsposten (A. 2.)
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A. 2.1)
Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten die vor dem Bilanzstichtag
geleisteten Auszahlungen auszuweisen, soweit sie Aufwand für künftige Haushaltsjahre darstellen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen wurde auf eine periodengerechte
Abgrenzung verzichtet.
in €
Aktive Abgrenzungsposten
01.01.2020
4.696.209,67 €
31.12.2020
4.787.568,59 €
Differenz
91.358,92 €
Folgende aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Abschluss 2020 gebildet:
x Personalkostenverbuchung (Beamtengehälter für Januar 2020)
x SoJuHKR (Auszahlungen im Bereich Sozial- und Jugendhilfe für das Jahr 2020; Schwebeposten)
x Kassenbestände von Zahlstellen (Theater und Museum)
104
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (A. 2.2)
Nach § 40 Abs. 4 S. 1 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als
Sonderposten ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst werden.
Vom Wahlrecht nach § 62 Abs. 6 S. 2 GemHVO, auf die Darstellung der vor dem 01.01.2011
geleisteten Investitionszuschüsse zu verzichten, wurde kein Gebrauch gemacht.
Die seit 01.01.2002 geleisteten Investitionszuschüsse sind einzeln mit ihrem tatsächlichen
Auszahlungsbetrag bilanziert. Die im Zeitraum 1992 bis 2001 geleisteten Investitionszuschüsse wurden
in Summe je Unterabschnitt aus den kameralen Jahresrechnungen nacherhoben.
Die Nutzungsdauer orientiert sich im Regelfall an der tatsächlichen Nutzungsdauer des bezuschussten
Vermögens. In seltenen Fallkonstellationen findet die zeitliche Zweckbindung als Nutzungsdauer
Anwendung.
in €
Sonderposten für geleistete
Investitionszuschüsse
01.01.2020
23.985.539,00 €
31.12.2020
42.153.826,00 €
Differenz
+18.168.287,00 €
Im Jahr 2020 wurden geleistete Investitionskostenzuschüsse in Höhe von rd. 20.827 T€ aktiviert,
denen Abschreibungen und Abgänge in Höhe von 2.684 T€ gegenüberstehen. Die
Investitionskostenzuschüsse wurden u.a. an den BBU - Orange Campus inkl. Sportgeräteausstattung
(3.135 T€), an die Kita Böhmeweg (1.947 T€), an die Kita Dreifaltigkeitsweg (2.042 T€) und für die
Tiefgarage an den Sedelhöfen (10.000 T€) gewährt. Mit den restlichen 3.703 T€ wurden weitere
kleine Maßnahmen bezuschusst, bspw. Baukostenzuschüsse für Vereine, Ruderboote, Sanierung
Tennisplatz etc.
Passivseite (P)
Entsprechend § 52 Abs. 4 GemHVO enthält die Passivseite die Kapitalpositionen, die Sonderposten,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Passivseite
der Bilanz gibt somit Auskunft über die Mittelherkunft.
Eigenkapital (P 1.)
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses sowie des Sonderergebnisses wurde entsprechend §§ 25
und 49 GemHVO der jeweils hierfür vorgesehenen Rücklage zugeführt und erhöht das Eigenkapital
entsprechend.
Der Jahresüberschuss aus der Ergebnisrechnung 2020 beträgt insgesamt 53.023.652,83 €.
Basiskapital (P 1.1)
Das Basiskapital ergibt sich als Differenz der Aktivseite der Bilanz zu den übrigen Positionen der
Passivseite der Bilanz. Damit ist das Basiskapital der Kommune die im Zuge der Aufstellung der
Eröffnungsbilanz ermittelte Saldogröße, die in den künftigen Jahresabschlüssen fortgeschrieben wird.
in €
Basiskapital
01.01.2020
944.263.025,90 €
31.12.2020
943.895.184,65 €
Differenz
- 367.841,25 €
Gem. § 63 GemHVO ist, soweit bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz
Vermögensgegenstände nicht oder mit einem zu hohen oder zu niedrigen Wert angesetzt worden
sind, der unterlassene Ansatz nachzuholen oder der Wertansatz zu berichtigen, wenn es sich um einen
wesentlichen Betrag handelt. Die Definition, wann ein Betrag als wesentlich gilt, ist allerdings noch
vollständig offen. Deshalb wurden grundsätzlich alle bekanntgewordenen Korrekturen, sofern diese
bis zum Jahresabschluss 2020 zahlenmäßig feststanden, gebucht.
Die Korrekturen werden ergebnisneutral gegen das Basiskapital gebucht, d. h. der Gewinn und Verlust
aus Berichtigungen ist mit dem Basiskapital zu verrechnen.
Berichtigungen sind erforderlich bei zu hohen oder zu niedrigen Werten in der Eröffnungsbilanz oder
bei fehlenden oder nicht mehr vorhandenen Vermögensgegenständen, z.B. aufgrund von
105
Doppelerfassung von einzelnen Gütern oder Korrekturen von Anschaffungs- und Herstellungskosten.
In der Eröffnungsbilanz waren vereinzelt Vermögensgegenstände erfasst, die nicht mehr im Eigentum
der Stadt Ulm waren. Teilweise wurde auch der Restbuchwert zur Eröffnungsbilanz durch
Überprüfung und Korrektur der Nutzungsdauer neu berechnet, was ergebnisneutrale Korrekturen
nach sich zieht. Bei einigen Auszahlungen aus früheren Jahren wurde festgestellt, dass es sich um
nicht aktivierungsfähige Auszahlungen handelt. Dies wurde bereinigt.
Ebenso wurde fehlendes Anlagevermögen nacherfasst.
Im Einzelnen wurden Eröffnungsbilanzkorrekturen in Höhe von -368 T€ mit Buchung gegen das
Basiskapital durchgeführt.
Aktivseite
Bei der Bilanzposition unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ergeben sich
saldiert negative Veränderungen in Höhe von
-664.109,45 €.
Bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten führte insbesondere die
genannte Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes zu einem Zugang in der Bilanzposition in
Höhe von
+502.046,80 €.
Bei der Bilanzposition Infrastrukturvermögen ergeben sich saldiert positive Veränderungen in Höhe
von
+610.888,38 €.
Diese resultieren ebenfalls aus der Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes.
Passivseite
Der Bilanzwert der Sonderposten für Investitionen wurde in Summe in Höhe von
-816.666,98 €
aufgrund der begonnenen Neubewertung des städtischen Gebäudebestandes und den damit
verbundenen Sonderposten für Investitionen erhöht.
Zusammenfassung der Buchungen nach § 63 GemHVO:
Der Saldo aus den Eröffnungsbilanzkorrekturen beträgt - 367.841,25 €.
D. h. das Basiskapital hat sich zur Schlussbilanz 2020 durch die nachträglichen Korrekturen der
Eröffnungsbilanz vermindert.
Rücklagen (P 1.2)
Hier werden neben den zweckgebundenen Rücklagen für das Kapital der unselbstständigen
Stiftungen nur die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses bzw. des
Sonderergebnisses dargestellt.
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (1.2.1)
in €
Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
01.01.2020
282.243.437,53 €
31.12.2020
319.770.278,41 €
Differenz
+37.526.840,88 €
Das ordentliche Ergebnis 2020 schließt mit 37.526.840,88 € ab. Das Ergebnis wird im Rahmen der
Ergebnisverwendung gem. § 49 Abs. 3 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
106
Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (1.2.2)
Das Sonderergebnis weist ein Ergebnis von 15.496.811,95 € aus. Dieses wird im Rahmen der
Ergebnisverwendung nach § 49 Abs. 3 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses zugeführt.
in €
Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses
01.01.2020
109.958.634,89 €
31.12.2020
125.455.446,84 €
Differenz
+ 15.496.811,95 €
Zweckgebundene Rücklagen (1.2.3)
Diese Bilanzposition stellt die "Gegenposition" zu dem auf der Aktivseite bei den jeweiligen
Bilanzpositionen ausgewiesenen Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen dar. Dieser
Anteil am Eigenkapital der Stadt ist gesondert auszuweisen und zweckgebunden für die
Stiftungszwecke zu verwenden. Zu unterscheiden ist zwischen der Ergebnis- und der
Ausgleichsrücklage. Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses sind in die Ergebnisrücklage zu führen.
Eine Ausgleichsrücklage wird hingegen für gewährte Investitionszuwendungen gebildet, um die
Abschreibung aus der Auflösung des Sonderpostens für die Investitionszuweisung zu decken. Mit der
Ausgleichrücklage entfällt daher die Belastung des Stiftungsergebnisses.
in €
Zweckgebundene Rücklage
01.01.2020
4.252.646,28 €
31.12.2020
4.238.746,01 €
Differenz
-13.900,27 €
Im Jahr 2018 wurden erstmals die Ergebnisse der Stiftungen in die Ergebnisrücklage nach den
aktuellen Empfehlungen des Buchführungsleitfadens eingebucht. Zuvor wurden die Ergebnisse als
zweckgebundene Erträge bei den Passiven Rechnungsabgrenzungen (P 5.) übertragen. Im Jahr 2020
wurden die Ergebnisse der Stiftungen analog den Jahren 2018 und 2019 eingebucht.
Die Rücklagen der Stiftungen gliedern sich zum 31.12.2020 wie folgt:
Zweckgebundene Rücklage Albert und Berta Eberhardt-Stiftung
Zweckgebundene Rücklage Schad Stiftung
Zweckgebundene Rücklage sons. unselbständige Stiftungen
Zweckgebundene Rücklage Gutshof Altheim
Zweckgebundene Rücklage Stiftung Bildung und Kultur
982.986,22 €
911.576,64 €
534.142,14 €
896.675,30 €
499.362,65 €
Ergebnisrücklage Albert und Berta Eberhardt Stiftung
Ergebnisrücklage Dr. Eitel-Albrecht und Irma von Schad Stiftung
Ergebnisrücklage Sonstige unselbstständige Stiftungen
Ergebnisrücklage Gutshof Altheim
59.222,69 €
48.675,68 €
-4.235,88 €
169.519,57 €
Ausgleichsrücklage Albert und Berta Eberhardt-Stiftung
Ausgleichsrücklage Gutshof Altheim
5.252,00 €
135.569,00 €
4.238.746,01 €
Sonderposten (P 2.)
für Investitionszuweisungen (P 2.1), für Investitionsbeiträge (P 2.2), für Sonstiges (P 2.3)
Hier werden parallel zu den auf der Aktivseite bilanzierten Werten die für die einzelnen
Vermögensgegenstände erhaltenen investiven Sonderposten (insb. Zuwendungen und Zuschüsse
sowie Beiträge und Spenden) dargestellt.
Sonderposten für Investitionszuweisungen sind Mittel, die die Stadt Ulm zur Finanzierung von
Investitionen z. B. von Bund oder Land erhalten hat. Sie sind i. d. R. mit einer Zweckbindung versehen.
107
Bei den Sonderposten für Investitionsbeiträge handelt es sich im Wesentlichen um
Erschließungsbeiträge und ähnliche Entgelte. In Ulm wurden diese im Rahmen der Erstbewertung
gemeinsam mit den Investitionszuweisungen unter der Bilanzposition Sonderposten für
Investitionszuweisungen ausgewiesen.
Sonstige Sonderposten beinhalten sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem
Erwerb einschließlich der Geld- und Sachspenden mit investivem Verwendungszweck.
Folgende wesentliche Festlegungen wurden getroffen:
x Die Bruttomethode findet Anwendung (Ausnahme Gebäude, die bis 2001 aktiviert wurden sind
überwiegend netto bilanziert, d. h. erhaltene Zuschüsse bei den AHKs abgezogen).
x Die Passivierung erfolgt auf Basis der tatsächlichen AHKs. Sofern diese nicht vorlagen, wurden
Vereinfachungsregeln angewandt.
x Die Auflösung erfolgt analog der Abschreibung des damit finanzierten Gegenstandes.
x Soweit Sachspenden erfolgen, werden die gespendeten Vermögensgegenstände mit ihren
(geschätzten) AHK gleichzeitig aktiviert und passiviert.
in €
Sonderposten für
Investitionszuweisungen
Sonderposten für
Investitionsbeiträge
Sonstige Sonderposten Spenden
Sonstige Sonderposten "AiB"
01.01.2020
131.164.186,84 €
31.12.2020
129.959.337,34 €
Differenz
- 1.204.849,50 €
15.485.873,07 €
16.011.436,50 €
+ 525.563,43 €
5.805.472,25 €
36.372.330,31 €
6.267.686,56 €
38.141.423,20 €
+ 462.214,31 €
+ 1.769.092,89 €
Bei den Sonderposten für Investitionszuweisungen stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe
von 5,4 Mio. €, Abgänge und Auflösungen in Höhe von insgesamt 14,6 Mio. € gegenüber. Die
Zugänge resultieren im Wesentlichen aus den Zuschüssen für den Neu-/Umbau der Friedrich-ListSchule (3,6 Mio. €) und für die E-Labore der Robert-Bosch-Schule (0,5 Mio. €).
Die Nachaktivierungen in Höhe von 8 Mio. €, resultierend aus den Korrekturen der EÖB, führten im
Saldo zur Verminderung der Bilanzposition in Höhe von 1,2 Mio. €.
Bei den Sonderposten für Investitionsbeiträge erfolgten Zugänge, Umbuchungen und
Nachaktivierungen in Höhe von 2,8 Mio. €. Diesen stehen Auflösungen in Höhe von 2,0 Mio. € sowie
Abgänge in Höhe von 0,3 Mio. € gegenüber.
Bei den Sonstigen Sonderposten Spenden führten u.a. Spenden beim Museum (510 T€) und geringe
Nachaktivierungen zu einem Zuwachs von 631 T€. Den Zugängen stehen Auflösungen in Höhe von
169 T€ gegenüber.
Unter den Sonstigen Sonderposten "AiB" werden die erhaltenen Zuweisungen und Beiträge geführt,
die noch nicht auf Endanlagen abgerechnet, sondern als "Anlage im Bau" passiviert sind. Im Jahr
2020 kamen Zugänge in Höhe von 4,2 Mio. € hinzu. Demgegenüber stehen Umbuchungen auf
Endanlagen in Höhe von 2,3 Mio. €, die eine Reduzierung der Bilanzposition bewirken.
Rückstellungen (P 3.)
Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden
Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch im abzuschließenden Haushaltsjahr nicht mehr ausbezahlt
wurden und hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Mit einer
Inanspruchnahme der Kommune muss ernsthaft zu rechnen sein. Nach § 91 Abs. 4 GemO sind
Rückstellungen in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Dies
bedeutet, dass Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrages anzusetzen sind, d. h. in Höhe
desjenigen Betrags, welcher zum Zeitpunkt der künftigen Inanspruchnahme tatsächlich aufzubringen
ist. Bei kurz- und mittelfristigen Rückstellungen kann auf die Einbeziehung eventueller Preis- und
Kostensteigerungen verzichtet werden, sofern dies dennoch zu sachgerechten Rückstellungshöhen
führt - von dieser Vereinfachungsmöglichkeit wurde in Ulm Gebrauch gemacht.
Nach § 41 Abs. 1 GemHVO sind Rückstellungen für folgende vom Gesetzgeber benannte ungewisse
Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen):
108
Lohn- und Gehaltsrückstellungen (P 3.1)
Diese Rückstellung ist für die Lohn- und Gehaltszahlungen für die Zeiten der Freistellung von der
Arbeit im Rahmen von Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden. Bilanziert werden darf
lediglich das sogenannte Blockmodell mit einer Aufteilung in Beschäftigungs- und Freizeitphase. Die
Berechnung erfolgte je betroffenem/r Mitarbeiter/in nach dem Pauschalwertverfahren. Zugrundegelegt
werden zeitanteilig gleiche Raten, die sowohl das nicht ausbezahlte Entgelt als auch die
Aufstockungsbeträge umfassen. Die im Pauschalwertverfahren angewandten Barwertfaktoren
berücksichtigen die biometrische Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens der Altersteilzeitberechtigten
und die Abzinsung.
Seit 2011 wird auch eine Rückstellung für Langzeitarbeitskonten geführt.
in €
Lohn- und
Gehaltsrückstellung inkl.
Rückstellung für
Langzeitkonten
01.01.2020
1.782.570,86 €
31.12.2020
2.672.672,57 €
Differenz
+ 890.101,71 €
Die Rückstellung für Langzeitkonten verringert sich im Jahr 2020 um 75 T€ auf 92 T€. Die
Rückstellung für Altersteilzeit erhöht sich im Jahr 2020 um 962 T€ ebenso wie die Rückstellung für
Wertguthaben, die um 3 T€ zunimmt. In Summe resultiert hieraus die Erhöhung von 890 T€.
Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen
(P 3.2)
Diese Rückstellung ist für die Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen zu bilden.
Die Berechnung erfolgt analog der Empfehlungen des Leitfadens zur Bilanzierung: Danach sind die
Forderungen der Kommune gegenüber den Unterhaltspflichtigen im Rahmen des Jahresabschlusses
einzeln- und pauschalwert zu berichtigen (vgl. Ziff. A 1.3.7). Von der verbleibenden Höhe des
Forderungsbestandes sind 2/3 der Rückstellung zuzuführen (vgl. § 1 Gesetz zur Durchführung des
Unterhaltsvorschussgesetzes). Eine Abzinsung ist nicht erfolgt.
in €
Rückstellung für Unterhaltsvorschüsse
01.01.2020
714.805,10 €
31.12.2020
912.660,52 €
Differenz
+ 197.855,42 €
Im Jahr 2020 ist eine Erhöhung der Rückstellung um rd. 198 T€ erfolgt.
Bereits im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 ergab sich eine Änderung bei der Berechnung der
Unterhaltsvorschussrückstellungen aufgrund der Gesetzesänderung im Bereich des
Unterhaltsvorschusses. Der Anteil der Kommunen an den Einnahmen wurde geändert und auf 40 %
angepasst (vgl. § 2 II Gesetz zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes).
Die Forderungen der Kommune gegenüber den Unterhaltspflichtigen sind i. R. des Jahresabschlusses
einzeln und pauschal wertzuberichtigen. Von der verbleibenden Höhe des Forderungsbestandes sind
60 % der Rückstellung zuzuführen (vgl. § 1, 2 II Gesetz zur Durchführung des
Unterhaltsvorschussgesetzes). Da es sich hierbei um kurzfristige Rückstellungen handelt, müssen diese
nicht "abgezinst" werden.
Der Bilanzierungsleitfaden in der derzeit gültigen Fassung vom Juni 2017 enthält zum Jahresabschluss
2020 noch die bisherige 2/3 Regelung. Die Umstellung auf die neue Berechnung in den
Jahresabschluss 2018 und 2019 wurde im Austausch mit dem Rechnungsprüfungsamt festgelegt, da
das entsprechende Gesetz mit Wirkung vom 20. November 2018 rechtkräftig geändert wurde und mit
der neuen Berechnungsweise die Gesetzesänderung umgesetzt wird.
Für den Jahresabschluss 2020 hat sich bei der Berechnung für die Rückstellung dahingehend eine
Änderung ergeben, dass der Forderungsbestand differenziert nach Forderungen bis 2016 und ab 2017
dargestellt wurde. Von dem Forderungsbestand vor 2016 wurden 2/3 der Rückstellung zugeführt, von
dem Forderungsbestand ab 2017 60 % entsprechend der Gesetzesänderung.
109
Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (P 3.3)
Derartige ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen sind in Ulm zum Stichtag 31.12.2020 nicht
vorhanden. Diese Pflichtrückstellungen wurden deshalb nicht gebildet.
Gebührenüberschussrückstellungen (P 3.4)
Im Jahresabschluss 2020 wurde keine Pflichtrückstellung zu den Gebührenüberschüssen gem. § 42
Abs. 1 Ziffer 4 GemHVO gebildet.
in €
Rückstellungen für
Gebührenüberschüsse
01.01.2020
0€
31.12.2020
0€
Differenz
0€
Altlastensanierungsrückstellungen (P 3.5)
Im Jahr 2018 wurde gem. § 41 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO eine Pflichtrückstellung für die
Altlastensanierung des Braun-Areal (Moco) gebildet.
in €
Rückstellungen für
Altlastensanierungen
01.01.2020
10.571.748,48 €
31.12.2020
10.042.779,88 €
Differenz
-528.968,60 €
Nach § 90 Abs. 2 Gemeindeordnung "sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für hinsichtlich ihrer
Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen Rückstellungen zu bilden". Für
die Sanierung von Altlasten muss die Stadt Ulm nach § 41 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO eine Rückstellung
bilden, wenn sie zur Beseitigung der Altlast verpflichtet ist. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche
Pflichtrückstellung. Voraussetzung ist, dass die Altlast zum Bilanzstichtag vorliegt und der Kommune
bekannt ist. Unter Altlasten versteht man eine gefahrenträchtige Verunreinigung des Bodens oder des
Grundwassers (Kontamination). Sobald die Verpflichtung bekannt ist, muss in Höhe der voraussichtlich
anfallenden Sanierungsaufwendungen (sogenannter Erfüllungsbetrag) für die Altlastensanierung eine
Rückstellung gebildet werden.
Der Sanierungsaufwand für das Moco-Areal betrug in 2018 23,9 Mio. € abzüglich eines zu
beantragenden Zuschusses (siehe Ziffer 2.8.) in Höhe von 60 % der Kosten mit rd. 14,3 Mio. €. Damit
ergab sich ein "Netto"Altlastensanierungsaufwand von rd. 9,6 Mio. €. Im Jahr 2019 stieg der
Sanierungsaufwand auf 26,9 Mio. €. Abzüglich des beantragten Zuschusses in Höhe der 60 % der
Kosten mit rd. 16,1 Mio. € und den bereits geleisteten Auszahlungen in Höhe von - 228 T€ ergab sich
eine Rückstellung zum Ende des Jahres 2019 von 10,6 Mio. €. Siehe hierzu auch GD 479/19 Altlastensanierung Braun-Areal. Im Jahresabschluss 2020 war keine Zuführung erforderlich, lediglich
eine Inanspruchnahme in Höhe von rd. 530 T€. Daher reduziert sich die Rückstellung zum Jahresende.
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen
(P 3.6)
Aus Bürgschaften und Gewährleistungen drohen keine Verpflichtungen, so dass hierfür keine
Rückstellungen gebildet wurden.
in €
Rückstellungen für drohende
Verpflichtungen aus anhängigen
Gerichtsverfahren
01.01.2020
0€
31.12.2020
0€
Differenz
0€
Die Wahlrückstellungen werden unter Beachtung der Wertgrenze von 100 T€ beim Bilanzkonto der
Bilanzposition 3.7 Wahlrückstellungen gebucht.
Sonstige Rückstellungen = Wahlrückstellungen (P 3.7)
Über die in § 41 Abs. 1 GemHVO genannten Pflichtrückstellungen hinaus können nach Absatz 2
weitere Rückstellungen gebildet werden. Für die Bildung von Wahlrückstellungen gelten § 91 Abs. 4
GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO, d. h. Wahlrückstellungen dürfen nur für ungewisse
Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen gebildet werden. Durch die Bildung dieser
110
Rückstellungen wird erreicht, dass die jeweils drohenden hohen Belastungen in den Folgejahren durch
Auflösung der Rückstellungen ausgeglichen werden können.
Die Entwicklung der Wahlrückstellungen stellt sich wie folgt dar:
a)
in €
für unterlassene Instandhaltung
(konkrete Maßnahmen)
b) Für Straßenreinigung und
Winterdienst
c)
01.01.2020
213.500 €
414.700 €
für Finanzausgleichsbelastungen
(aufgrund des erhöhten
Steueraufkommens muss die
Stadt im zweitfolgenden Jahr
erhöhte FAG Umlage leisten)
35.600.000 €
d) für strittige Nachzahlungszinsen
3.945.300 €
e)
für den coronabedingten
Ausfall der Elternbeiträge
0€
31.12.2020
0 € Die Rückstellung aus dem
Jahr 2019 wurde vollständig
aufgelöst. Für das Jahr 2020
wurde keine neue
Rückstellung gebildet.
0 € Die Rückstellung aus dem
Jahr 2019 wurde vollständig
aufgelöst. Für das Jahr 2020
wurde keine neue
Rückstellung gebildet.
56.900.000 € In 2020 wurde die in 2018
gebildete Rückstellung in
Höhe von
15 Mio. € aufgelöst.
Zusätzliche wurde eine
Rückstellung in Höhe von
36,3 Mio. € (Auflösung im
Jahr 2022) gebildet.
Im Saldo hat sich die FAGRückstellung um 21,3 Mio. €
erhöht.
4.889.900 € Anzahl der offenen
Widersprüche hat sich im Jahr
2020 erhöht. Vgl. Erläuterung
unter der Tabelle.
1.300.000 € Erstmalige Bildung in 2020.
zu d):
Bei den Veranlagungs- und Verzugszinsen gem. §§ 233a, 239 AO wurden 2019 Mehrerträge
gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd. 4,3 Mio. € erzielt.
Nach den Vorschriften der §§ 233a, 239 AO sind für Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Zinsen in Höhe von 6 % jährlich zu erheben. Die Höhe der Zinsen ist derzeit jedoch Gegenstand von
verschiedenen Gerichtsverfahren beim Bundesverfassungsgericht, der Ausgang dieser Verfahren ist
ungewiss. Die Stadt Ulm hat Widersprüche gegen Veranlagungszinsen in einer Höhe von insgesamt rd.
4,7 Mio. € vorliegen. Aufgrund der anhängigen Verfahren besteht für diese Veranlagungszinsen ein
(anteiliges) Rückzahlungsrisiko, sofern der Zinssatz nach unten korrigiert wird, was mit hoher
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Für die drohende Rückzahlung der Nachzahlungszinsen wurde im
Jahresabschluss 2019 eine Rückstellung in Höhe von rd. 4 Mio. € gebildet. Aufgrund steigender
Widersprüche erfolgte zum Jahresabschluss 2020 eine Zuführung in Höhe von 945 T€.
zu e):
Eine zusätzliche Wahlrückstellung wurde zum Abschluss 2020 für den coronabedingten Ausfall von
KIBU Elternbeiträgen mit Auswirkung auf die Betriebskostenabrechnungen 2020 bei kirchlichen und
freien Trägern notwendig. Bei dem Zuführungsbetrag in Höhe von 1,3 Mio. € handelt es sich um den
Betrag, abzüglich der Eigenanteile der Träger. Resultierend aus dem Berechnungsschema zu dem
Zuschussanspruch ergeben niedrigere Elternbeiträge einen höheren städtischen Zuschuss - was über
die Rückstellungsbildung dargestellt werden möchte.
111
Verbindlichkeiten (P 4.)
Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden
Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten einzeln mit ihrem Erfüllungsbetrag zu
passivieren.
Für die Eröffnungsbilanz wurden die Werte i.d.R. aus der kameralen Vermögensrechnung zum
31.12.2010 übernommen.
Die Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO ist in Anlage 7 beigefügt.
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (P 4.2)
in €
Verbindlichkeiten aus
Kreditaufnahmen
01.01.2020
98.715.653,91 €
31.12.2020
102.094.190,91 €
Differenz
+ 3.378.537,00 €
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich um 3,4 Mio. € erhöht und betragen zum
31.12.2020 rd. 102,1 Mio. €, vgl. Kapitel 7.
Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (P 4.3)
in €
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
01.01.2020
2.407.391,10 €
31.12.2020
2.364.503,96 €
Differenz
- 42.887,14 €
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, reduzieren sich aufgrund
der Auflösung der "Rentenkäufe" (Grundstückskäufe, bei denen der Kaufpreis in Form einer jährlichen
Rente an den Verkäufer gezahlt wird) um rd. 43 T€.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (P 4.4)
in €
01.01.2020
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
6.376.364,78 €
und Leistungen
31.12.2020
5.976.481,60 €
Differenz
- 399.883,18 €
Hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen hat sich zum 31.12.2020 um rd. 0,4 Mio. € reduziert.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (P 4.5)
in €
Verbindl. aus Transferleistungen
01.01.2020
6.814.035,26 €
31.12.2020
6.139.323,85 €
Differenz
- 674.711,41 €
Auch hier handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung: Die Bilanzposition der Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen hat sich zum 31.12.2020 um rd. 0,7 Mio. € reduziert.
Sonstige Verbindlichkeiten (P 4.6)
Der Posten Sonstige Verbindlichkeiten ist ein "Auffangposten" für alle Verbindlichkeiten, die nicht
einer konkreten Bilanzposition der Verbindlichkeiten zugeordnet werden können. Hier sind die
Verbindlichkeiten aus Kaufpreisstundungen bei Grundstückskäufen, die Verbindlichkeiten im Bereich
der Freizeitanlagen aber auch offene Posten (z.B. aus ungeklärten Zahlungen) bilanziert.
in €
Sonstige Verbindlichkeiten
01.01.2020
9.469.612,87 €
31.12.2020
11.318.608,95 €
Differenz
+ 1.848.996,08 €
Die Bilanzposition Sonstige Verbindlichkeiten hat sich um rd. 1,85 Mio. € erhöht.
Davon entfallen rd. 818 T€ auf die Auflösung der LBBW-Verbindlichkeit aus dem "Heimfall Atlantis".
112
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (P 5.)
Nach § 48 Abs. 2 GemHVO sind als passive Rechnungsabgrenzungsposten, die vor dem
Abschlussstichtag erhaltenen Einzahlungen auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen. Bei jährlich gleichbleibenden Beträgen kann von einer Abgrenzung
abgesehen werden - dies ist in Ulm erfolgt.
Im Wesentlichen wurden folgende Passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet:
x Rechnungsabgrenzung Spenden und sonstige zweckgebundene Erträge:
Zweckgebundene Erträge inkl. Spenden und Stiftungserträge, die im alten Jahr eingegangen sind,
aber nicht mehr verwendet werden konnten, wurden abgegrenzt.
x Rechnungsabgrenzung Grabnutzungsgebühren:
Die Beträge, die auf die kommenden Ruhezeit-Jahre entfallen, werden als Abgrenzungsposten in
die Bilanz eingestellt und jährlich fortgeschrieben. Die auf das jeweilige Jahr entfallenden Beträge
werden periodengerecht als Ertrag eingebucht und verringern dadurch den Abgrenzungsposten.
Gleichzeitig werden neue Rechnungsabgrenzungsposten aus Einzahlungen des abzuschließenden
Jahres periodengerecht in die Folgejahre abgegrenzt.
x Rechnungsabgrenzung Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung:
Aufgrund der Tatsache, dass die Landespauschale zur Flüchtlingsunterbringung einen Zeitraum
von 17 Monaten abdeckt, erfolgt eine passive Rechnungsabgrenzung, um die Zahlungseingänge
periodengerecht auf die jeweiligen Haushaltsjahre zu verteilen.
x Rechnungsabgrenzung Ertrag Kosten der Unterkunft:
Erträge die bereits im Jahr 2020 bei der Stadt eingegangen sind, aber wirtschaftlich in das Jahr
2021 zuzurechnen sind.
in €
Passive Rechnungsabgrenzung
01.01.2020
14.766.603,27 €
31.12.2020
14.916.418,17 €
Differenz
+ 149.814,90 €
Zum Jahresabschluss 2020 erhöhen sich im Wesentlichen die Passive Rechnungsabgrenzung für
zweckgebundenen Erträge um 207 T€ und die Passive Rechnungsabgrenzung für die
Grabnutzungsgebühren um 184 T€. Demgegenüber stehen Reduzierungen der Passiven
Rechnungsabgrenzung bei den Spenden in Höhe von 259 T€. Im Saldo erhöht sich die Bilanzposition
um rd. 150 T€.
113
6.5.6 Zusammenfassende Betrachtung
Die Bilanz 2020 schließt mit einem Bilanzvolumen von 1.803 Mio. € ab. Das sind 81,9 Mio. € mehr als
in der Schlussbilanz 2019. Auf der Aktivseite beruht dies im Wesentlichen auf folgenden Änderungen:
Erhöhung Bilanzwert Immaterielle Vermögensgegenstände
+ 0,1 Mio. €
Verminderung Bilanzwert Sachvermögen
davon
- 4,5 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert unbebaute Grundstücke
+ 7,0 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert bebaute Grundstücke
- 14,8 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert Infrastrukturvermögen
- 3,2 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert Kulturdenkmäler/Gegenstände
+ 1,3 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert Fahrzeuge/techn. Anlagen
> Erhöhung Bilanzwert Betriebs- & Geschäftsausstattung
+ 0,6 Mio. €
+ 1,0 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert Anlagen im Bau
+ 3,6 Mio. €
Erhöhung Bilanzwert Finanzvermögen
davon
> Erhöhung Bilanzwert Anteile an verb. Unternehmen
+ 68,0 Mio. €
+ 7,6 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert Ausleihungen
+ 10,9 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert Wertpapiere
+ 52,0 Mio. €
> Erhöhung Bilanzwert öffentl.- rechtl. Forderungen
+ 7,8 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert privat-rechtl. Forderungen
- 9,2 Mio. €
> Verminderung Bilanzwert Liquide Mittel
-1,1 Mio. €
Erhöhung Bilanzwert aktive Sonderposten + ARAP
+ 18,3 Mio. €
Saldo
+ 81,9 Mio. €
Auf der Passivseite reduziert sich das Basiskapital aufgrund der Korrekturen der Anlagenwerte von
Gebäuden und Grundstücken in der Eröffnungsbilanz um 368 T€. Die Rücklagen aus Überschüssen
erhöhen sich um 53,0 Mio. €. Zusammengefasst ergeben sich auf der Passivseite folgende
wesentlichen Veränderungen:
Verminderung Basiskapital
Erhöhung Rücklagen
- 0,4 Mio. €
+ 53,0 Mio. €
Erhöhung Sonderposten
+ 1,5 Mio. €
Erhöhung Rückstellungen
+ 23,5 Mio. €
Erhöhung Verbindlichkeiten
+ 4,1 Mio. €
Erhöhung passive Rechnungsabgrenzungsposten
+ 0,2 Mio. €
Saldo
114
+ 81,9 Mio. €
7. ZUSAMMENGEFASSTE DARSTELLUNG der Pflichtangaben im Anhang
gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in Kapitel 6.5, Ziff. 6.5.3,
Angaben zu Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden, dargestellt. Abweichungen von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind bei 6.5.4 erläutert.
Wie unter Ziff. 6.5.3 ausgeführt wurden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
einbezogen.
Der Anteil der Stadt Ulm an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg
gebildeten Pensionsrückstellungen beträgt zum Stichtag 31.12.2020: 177.591.411 €.
Die Entwicklung der Liquidität ist lt. § 53 Abs. 2, Ziff. 5 GemHVO im Anhang zum Jahresabschluss
darzustellen und zu erläutern. Dies ist in Ziff. 6.4.3 und Anlage 12 dargestellt.
Vorbelastung zukünftiger Haushaltsjahre
Bürgschaftsverpflichtungen
Nach § 88 Abs. 2 GemO darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus
Gewährverträgen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Übernahme bedarf
grundsätzlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Der Bestand der Bürgschaften aus kommunalverbürgten Darlehen stellt sich wie folgt dar:
Bürgschaftsverpflichtungen zum 01.01.2020:
Bürgschaftsverpflichtungen zum 31.12.2020:
75.207.081,52 €
58.160.672,62 €
Bürgschaften bestehen für die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (SWU), die Ulmer Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft mbH (UWS), die Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH (PBG), die Fernwärme Ulm
GmbH (FUG), die Technischen Werke Blaubeuren (TWB), die Volkshochschule (VH), die
TechnologieFörderungsUnternehmen (TFU), die Lebenshilfe, die Freie Waldorfpädagogik sowie die
Neue Arbeit.
Verpflichtungen aus Gewährverträgen
Darüber hinaus bestehen Ausfallbürgschaften zur Insolvenzsicherung nach § 8a Altersteilzeitgesetz für
Beschäftigte der SWU und der Ulm-Messe GmbH, welche im Rahmen des vom Regierungspräsidium
Tübingen genehmigten Höchstbetrages übernommen wurden.
Insgesamt beläuft sich die Gewährträgerschaft zur Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit auf
1.967.289 €.
Neben den Bürgschaftsverpflichtungen bestehen Gewährträgerschaften für die Mitgliedschaft der
SWU und des Deutschen Roten Kreuzes in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen
Versorgungsverbands Baden-Württemberg.
Ausfallhaftungen nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmungen des Landes BW
Ebenso bestehen Ausfallhaftungen nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmungen des
Landes Baden-Württemberg. Diese betragen zum 31.12.2020 58.634.484,90 €.
Weitere Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre können sich aus Grundstückskaufverträgen ergeben.
Dies ist dann der Fall, wenn im Vertrag eine Nachzahlungsverpflichtung der Stadt vereinbart wird und
diese in den Folgejahren auch eintritt.
115
Patronatserklärung
Mit Beschluss vom 20.06.2018 im Gemeinderat der Stadt und der Genehmigung durch das
Regierungspräsidium Tübingen wurde der Projektentwicklungs-Gesellschaft mbH eine
Patronatserklärung zur Unterzeichnung des Mietvertrages über das Objekt Blaubeurer Straße 71
ausgestellt. In diesem Objekt ist das städtische Kunstdepot untergebracht.
Bei der Patronatserklärung handelt es sich um einen Gewährvertrag der Stadt gegenüber der
Projektentwicklungs-Gesellschaft mbH. Diese beträgt zum 31.12.2020 10.423.200,00 €.
Haushaltsermächtigungen
Die Übersicht über die in das Jahr 2020 übertragenen Ermächtigungsüberträge gemäß § 53 Abs.
2 Nr. 7 GemHVO liegen in Anlagen 1 bei. Zum 31.12.2020 betragen die Haushaltsermächtigungen
36.182.800,00 €.
Erläuterung zu den Ermächtigungsüberträgen:
Sofern Aufwands- bzw. Auszahlungs-Planansätze nicht ausgeschöpft wurden, können die nicht
ausgeschöpften Mittel als Ermächtigungsübertrag im Folgejahr zur Verfügung gestellt werden. Dies
gilt auch für die Budgetüberträge der Fach-/Bereiche und Sonderbudgets.
Die Bildung von Ermächtigungsüberträgen beeinflusst das Ergebnis des laufenden Jahres nicht.
Die Ermächtigungsüberträge erhöhen jedoch den im Folgejahr für Aufwendungen bzw. Auszahlungen
zur Verfügung stehenden Betrag und stellen deshalb eine "potentielle Belastung" des kommenden
Haushaltsjahres dar. Für die Einzahlungen gilt das gleiche in umgekehrter Weise.
In Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen
Die Übersicht über die im Jahr 2020 in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen
gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO liegen in Anlagen 4 bei. Zum 31.12.2020 betragen in Anspruch
genommenen Verpflichtungsermächtigungen 32.409.063,00 €.
Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen
Im Haushaltsplan 2020 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 17,0 Mio. € geplant. Mit der
übertragenen Kreditermächtigung aus 2019 in Höhe von 26,4 Mio. € stand insgesamt eine
Kreditermächtigung in Höhe von 43,4 Mio. € zur Verfügung. Die übertragene Kreditermächtigung aus
2019 in Höhe von 26,4 Mio. € wurde mit 10,0 Mio. € in Anspruch genommen. Die noch nicht
ausgeschöpfte Kreditermächtigung aus 2019 in Höhe von 16,4 Mio. € gilt nach § 87 Abs. 3 GemO
weiter bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr (Haushaltssatzung 2021) erlassen wurde.
Die Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2020 in Höhe von 17 Mio. € wurde aufgrund des
zeitverzögerten Liquiditätsabfluss der Investitionsprojekte im Jahr 2020 nicht benötigt. Diese gilt nach
§ 87 Abs. 3 GemO weiter bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr (Haushaltssatzung 2022)
erlassen wurde. Die Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2020 gilt damit über das gesamte Jahr 2021
hinweg weiter und kann insbesondere für die Finanzierung von den Ermächtigungsübertragen aus
dem Finanzhaushalt eingesetzt werden.
Zur Kreditneuaufnahme 2020 in Höhe von 10,0 Mio. € sind gleichzeitig Kredittilgungen in Höhe von
rd. 6,6 Mio. € erfolgt, so dass sich eine Erhöhung der Verschuldung um 3,4 Mio. € von 98,7 Mio. €
auf 102,1 Mio. € ergibt.
116
Organe der Stadt Ulm im Haushaltsjahr 2020:
Der Gemeinderat und der Bürgermeister (Oberbürgermeister) sind die Organe der Gemeinde. Diese
sind, ebenso wie die Beigeordneten, im Folgenden für das Jahr 2020 dargestellt:
Leitung der Verwaltung:
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeisterin
Bürgermeister
Gunter Czisch
Martin Bendel
Iris Mann
Tim von Winning
Mitglieder des Gemeinderats:
Stadtrat Martin Ansbacher
Stadtrat Dr. Richard Böker
Stadtrat Gerhard Bühler
Stadtrat Reinhold Eichhorn
Stadträtin Dr. Dagmar Engels
Stadtrat Karl Faßnacht
Stadträtin Eva-Maria Glathe-Braun
Stadträtin Dr. Karin Graf
Stadträtin Dr. Karin Hartmann
Stadträtin Anja Hirschel
Stadtrat Michael Joukov-Schwelling
Stadtrat Dr. Thomas Kienle
Stadträtin Dr. Gisela Kochs
Stadtrat Jürgen Kriechbaum
Stadträtin Dorothee Kühne
Stadtrat Reinhard Kuntz
Stadträtin Helga Malischewski
Stadtrat Ulrich Metzger
Stadträtin Julia Mies
Stadtrat Ralf Milde
Stadtrat Markus Mössle
Stadträtin Barbara Münch
Stadträtin Denise Elisa Niggemeier
Stadtrat Norbert Nolle
Stadträtin Banu Cengiz Öner
Stadträtin Sigrid Räkel-Rehner
Stadträtin Brigitte Ried
Stadtrat Timo Ried
Stadtrat Martin Rivoir
Stadtrat Dr. Hans-Walter Roth
Stadträtin Doris Schiele
Stadtrat Wolfgang Schmauder
Stadträtin Lena Christin Schwelling
Stadtrat Wolfgang Stittrich
Stadtrat Dr. Haydar Süslü
Stadträtin Elke Reuther
Stadtrat Winfried Walter
Stadträtin Annette Weinreich
Stadtrat Erik Wischmann
Stadtrat Günter Zloch
Als Pflichtanlagen zum Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO beigefügt:
- Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen: Anlage 1
- Vermögensübersicht: Anlage 5
- Schuldenübersicht: Anlage 7
117
118
Anlagen
Anlage 1:
Übersicht Ermächtigungsüberträge
Anlage 2:
Feststellung Jahresergebnis
Anlage 3:
Übersicht Erträge und Aufwendungen Ergebnisrechnung
zu den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen,
Produktgruppen und Produkten
Anlage 4:
In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 5:
Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 6:
Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO
Anlage 7:
Schuldenübersicht
Anlage 8:
Übersicht über die Abweichungen Plan - Rechnungsergebnis über 60.000 €
Anlage 9:
Zuschussverzeichnis
Anlage 10:
Budgetergebnisse der Fach-/Bereiche
Anlage 10 a: Budgetergebnisse der Sonderbudgets
Anlage 11:
Entwicklung "Sparbücher"
Anlage 12:
Entwicklung der Liquidität
Anlage 13:
Kennzahlen finanzielle Leistungsfähigkeit
119
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2020, die in das Jahr 2021 übertragen werden
1. Zusammenfassende Darstellung, unterteilt nach Art des Aufwands / der Ein-/Auszahlung
Art des Aufwands /
der Ein-/Auszahlung
Wiederkehrende
(Jahres-)
Maßnahmen
Fortsetzungsmaßnahmen
Summe
€
€
€
v.H.
1. ERGEBNISHAUSHALT
von den Ermächtigungsüberträgen entfallen auf:
40
Personalaufwendungen
0,00
0,00
0,00
0,0
42
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
6.256.000,00
0,00
6.256.000,00
17,3
43
Transferaufwendungen
896.000,00
0,00
896.000,00
2,5
44
Sonstige ordentliche Aufwendungen
3.751.000,00
0,00
3.751.000,00
10,4
- davon
Budgetüberschüsse
1.504.200,00
0,00
1.504.200,00
4,2
10.903.000,00
0,00
10.903.000,00
30,1
Summe
2. FINANZHAUSHALT
von den Ermächtigungsüberträgen entfallen auf:
a) Einzahlungen
681
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
0,00
-2.089.700,00
-2.089.700,00
-5,8
687
Einzahlungen aus der Abwickl. von Baumaßn
0,00
-652.000,00
-652.000,00
-1,8
0,00
-2.741.700,00
-2.741.700,00
-7,6
297.000,00
0,00
27.200,00
324.200,00
4.021.400,00
4.120.500,00
1.356.400,00
9.498.300,00
4.318.400,00
4.120.500,00
1.383.600,00
9.822.500,00
11,9
11,4
3,8
27,1
2.500,00
1.521.800,00
1.524.300,00
4,2
78312 Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
652.900,00
470.800,00
1.123.700,00
3,1
784/788Erwerb von Finanzvermögen
0,00
13.500.000,00
13.500.000,00
37,3
398.200,00
1.652.800,00
2.051.000,00
5,7
Summe Auszahlungen
1.377.800,00
26.643.700,00
28.021.500,00
77,4
Summe Finanzhaushalt
1.377.800,00
23.902.000,00
25.279.800,00
69,9
12.280.800,00
23.902.000,00
36.182.800,00
100,0
Summe Einzahlungen
b) Auszahlungen
7871
7872
7873
787
Hochbauten
Tiefbauten
Technische und sonstige Anlagen
Baumaßnahmen
78311 Erwerb von immateriellen
Vermögensgegenständen
781
Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen
GESAMTSUMME
120
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2020, die in das Jahr 2021 übertragen werden
2. Einzeldarstellung nach Kontierung - Ergebnishaushalt
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2021 in €
Bemerkung
ERGEBNISHAUSHALT
Bereich Oberbürgermeister
1110-100
100030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, Budget OB
1110-100
100030
42210011 E-Geräteprüfung Budget OB
12.000
2.400
1110-100
100030
42720010 Hardware ZSD 410-1000 €, Budget OB
5.600
1110-100
L10011100101 42710010 Schachtelfahrt
1110-100
L10011100103 44310090 Umweltdiskurs
34.500 aufgrund Corona nach 2021 verschoben
2.500 Fortführung des Projekts
1110-100
L10011100103 42710010 Einzelentscheidung OB-Corona
45.000 Fortführung des Projekts
1114-130
L13011140800 44310090 Internationale Stadt - Projekte
55.000 Fortführung laufende Projekte in 2021
1120-130
L13011200002 44294000 Zukunftsstadt
400.000 Fortführung des Projekts in 2021
1120-130
L13011200004 42710010 Zukunftskommune@bw
680.000 Fortführung des Projekts in 2021
1130-130
L13011300404 42710010 Landesposaunentag
1130-130
L13011300405 42710010 Kampagne Ulm erreichbar
85.000 Wiederbelegung Kampagne 2021
1133-160
L16011330400 42720000 Grundstücksverwaltung unbebaute Grundstücke
10.000 Baumfällarbeiten in 2021
5710-160
160460
42710070 Wirtschaftsförderung, Werbung
11.800 Fortführung laufende Projekte in 2021
5710-160
160460
43130000 Wirtschaftsförderung, Zuweisungen SUN
80.600 Verschiebung Jubiläum SUN nach 2021
10.000 aufgrund Corona nach 2021 verschoben
5710-160
L16057100202 42710010 Existenzgründungshilfe
17.300 Umsetz. Konzept "Make it in Ulm" in 2021
5710-160
L16057100206 42710010 Stadtmarketing
51.100 Finanzierung "Innenstadtdialog"
5710-160
L16057100206 42710010 Innenstadtdialog
1222-150
L15021100020 42710010 DK OV-Einsingen
1222-150
L15012220040 42710010 DK OV-Gögglingen/Donaustetten
700 Fortführung in 2021
23.000 Grünpflanzungen in 2021
140.000 div. Unterhaltsmaßnahmen in 2021
1222-150
L15012220050 42710010 DK OV-Jungingen
27.400 Grünpflegemaßnahmen Baubetriebshof
1222-150
L15012220060 42110020 DK OV-Lehr
79.000 Fortführung Unterhaltsmaßnahmen in 2021
1222-150
L15012220070 42110020 DK OV-Mähringen
65.000 Fortführung Unterhaltsmaßnahmen in 2021
211001-610 L15021100080 42110020 DK OV-Unterweiler *
1110-100
100030
44980010 Budgetübertrag (aus 2020 und Vorjahren)
Summe Bereich Oberbürgermeister
10.500 Umbau Küchenbereich Turn- und Festhalle
67.400 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2020
1.915.800
* In der Teilergebnisrechnung wird diese Betrag beim Fachbereich Bildung und Soziales dargestellt
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
1110-200
200030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, Budget ZSD
1110-200
200030
42210011 E-Geräteprüfung Budget ZSD
20.200
300
1110-200
200030
42720010 Hardware ZSD 410-1000 €, Budget ZSD
1110-200
200030
42620000 Bereichsentwicklung ZSD
1112-210
L21011120001 44310090 GPA-Prüfung
1112-210
210360
44310090 Beteiligungsmanagement
1112-210
210560
42710010 Steuerverwaltung, Digitalisierung Altakten
1112-210
210560
44294000 Steuerverwaltung, externe steuerliche Unterstützung
1120-220
220160
42710010 Personalentwicklung, externe Beratungskosten
52.000
1120-220
220160
44310030 Personalentwicklung, Headhunterverfahren
11.000 Fortführung in 2021
1120-220
220460
42710010 Personal - Organisation
57.000 Fortführung Projekt E-Rechnung
1120-220
L22011200101 44294000 Personal - Projekte
1121-220
L22011210633 42710010 Personal - Gemeinschaftsveranstaltungen
1112-240
L24011120000 44294000 Steuerungsunterstützung - Dienst-/Werkverträge
1112-240
L24011120000 44310075 Steuerungsunterstützung - Aufwendungen EDV
1120-240
240011
44294000 Tele EDV
5.300
20.000 Fortführung in 2021
10.000 Abschlusszahlung in 2021
190.800 Projekt § 2b Umsatzsteuergesetz
52.300 Abschlusszahlung in 2021
3.500
8.000 Neuausrichtung Personalentwicklung 2021
49.600 Verschiebung Veranstaltungen nach 2021
124.800 Unterstützung aufgrund unbesetzter Stellen
65.200 Zusatzkosten Smartnet
339.400 Vertragsverhandlungen SWU Telenet
121
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2020, die in das Jahr 2021 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
1120-240
240012
44310075 EDV pädagogisches Netz
1110-200
200030
44980010 Budgetübertrag (aus 2020 und Vorjahren)
1126-250
250030
44980010 Budgetübertrag (aus 2020 und Vorjahren)
Summe Bereich Zentrale Steuerung
Ermächtigungsüberträge nach
2021 in €
Bemerkung
12.000 offene Rechnungen aus 2020
8.700 Budgetüberschuss des Bereichs (o. ZSD/D) bis
2020
33.900 Budgetüberschuss der Abtl. ZSD/D bis 2020
1.064.000
Bereich Bürgerdienste
1220-410
400030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, Budget BD
1220-410
400030
42720010 Hardware ZSD 410-1000 €, FB-Budget BD
1220-410
400030
44980010 Budgetübertrag (aus 2020 und Vorjahren)
Summe Bereich Bürgerdienste
12.900
4.400
266.300 Budgetüberschuss des Bereichs bis 2020
283.600
Fachbereich Kultur
Fachbereichsleitung
1110-500
500030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, FB-Budget KU
1110-500
500030
42210011 E-Geräteprüfung FB-Budget KU
1110-500
500030
42720010 Hardware ZSD 410-1000 €, FB-Budget KU
1110-500
500030
44980010 Budgetübertrag (aus 2020 und Vorjahren)
Zwischensumme Fachbereichsleitung
7.700
10.000
8.000
25.000 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2020
50.700
Hauptabt. Kultur
2810-510
510460
2810-510
L51028100100 43180000 Kulturförderung
42710010 Kulturvermittlung, Projektförderung
53.500 offene Abrechnungen aus 2020
2810-510
L51028100101 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, lfd. Zuschüsse
14.900 Verschiebung Veranstaltungen nach 2021
2810-510
76.800 Verschiebung Veranstaltungen nach 2021
2810-510
L51028100102 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse für
Sachleistungen (Miete)
L51028100103 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse bes. Anlass
2810-510
L51028100104 43180000 Stadtverb. Musik/Gesang, Zuschüsse Jugendarbeit
22.800 Verschiebung Veranstaltungen nach 2021
2810-510
L51028100204 42710010 Projektförderung allgemein
39.400 Verschiebung Projekte nach 2021
36.000 Verschiebung Projekte nach 2021
64.000 Verschiebung Veranstaltungen nach 2021
2810-510
L51028100206 43180000 Projektförderung Kinder- und Jugendtheater
31.000 offene Abrechnungen aus 2020
2810-510
L51028100213 42710020 Förderpreis Junge Ulmer Kunst (2-jährig)
19.700 Verschiebung Maßnahmen nach 2021
2810-510
L51028100217 42710010 Kulturnacht, Bes. Verwaltungs-/Betriebsaufwendungen
10.700 Deckung Vorlaufkosten in 2021
2810-510
L51028100217 42910000 Kulturnacht, sonst. Dienstleistungen
10.200 Deckung Vorlaufkosten in 2021
2810-510
L51028100222 42710010 Nutzungskonzept Wihlemsburg, Pop-Up Space
14.700 Fortführung in 2021
2810-510
L51028100227 42710010 Zentrales Kunstdepot, Umzug
37.500 Fortführung in 2021
2810-510
L51028100228 42710020 Berblingerjahr 2020
Zwischensumme Abteilung Kulturelle Angelegenheiten
Museum
2520-520
L52025200330 42710010 Zentrales Kundtdepot, Umzug
2520-520
L52025200357 42710010 Ausstellung "Ulmer Hocker"
Archiv
2531-530
530060
2531-531
L53025210300 42210020 EinsteinMusuem
Theater
2610-540
540030
Musikschule
2630-550 550030
42710010 Stadtarchiv, Schwörmontag
12.600 Fortführung in 2021
4.100 Verschiebung Ausstellung nach 2021
9.500 Fortführung in 2021
1.700 Fortführung in 2021
44980010 Budgetübertrag-Theater
232.000 Budgetüberschuss bis 2020
44980010 Budgetübertrag-Musikschule
572.000 Budgetüberschuss bis 2020
Stadtbibliothek
2720-560 L56027200001 42710070 Glaspyramide 2022
2720-560
630.600 Verschiebung Veranstaltungen nach 2021
1.061.800
L56027200502 42710070 Medienoffensive
20.000 Fortführung in 2021
4.100 Fortführung in 2021
2720-560
L56027200601 42710070 Kinderbuchmesse Ulm (KIBUM)
7.000 Fortführung in 2021
2720-560
L56027200602 42710070 Audiowalk
2.600 Fortführung in 2021
2720-560
Stadthaus
2810-570
560060
4.600 Budgetüberschuss bis 2020
L57028100471 42710010 Neue Musik Festival 2020
Summe Fachbereich Kultur
122
44980010 Budgetübertrag-Bibliothek
27.800 Verschiebung Projekte nach 2021
2.010.500
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2020, die in das Jahr 2021 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2021 in €
Bemerkung
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereichsleitung
1110-600
600030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, FB-Budget BuS
33.600
1110-600
600030
42720010 Hardware ZSD 410-1000 €, FB-Budget BuS
52.700
1110-600
600030
44980010 Budgetübertrag (aus 2020 und Vorjahren)
54.000 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2020
Zwischensumme Fachbereichsleitung
140.300
Bildung und Sport
Schulen
2110-610
610030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, Budget Schulen
2110-610
610130
42210020 BS Verwaltung Schulen, Unterh. Maschinen, Geräte
2110-610
610130
42750000 BS Verwaltung Schulen, Lernmittel
222.900 Umsetzung des Neuen Bildungsplanes
2110-610
610530
42210020 IT an Schulen
225.000 Offene Aufträge und Rechnungen aus 2020
2110-610
L61021100001 42210020 Mittagstisch, Umbaumaßnahmen
2110-610
L61021100001 42620000 Mittagstisch, Fortbildungen
2110-610
L61021100002 43170000 Mensa am Kuhberg, Essenszuschüsse
211001-610 L61021100197 42740000 Schulische Inklusion, Lehr-u. Unterrichtsmittel
312.800
19.000
30.000 Offene Aufträge und Rechnungen aus 2020
10.000 Verschiebung nach 2021
292.100 Endabrechnung erfolgt in 2021
70.000 Umsetzung von Inklusion an Ulmer Schulen
211001-610 L61021100199 42210020 Verlässliche Grundschule, Ausstattung
10.000 Ausstehende Lieferungen
211001-610 L61021100199 42620000 Verlässliche Grundschule, Fortbildungen
15.000 Verschiebung nach 2021
211001-610 L61021100199 44310090 Verlässliche Grundschule, Beratungsleistungen
10.000 Verschiebung nach 2021
214001-610 L61021400100 4*
99.000
Schülerbeförderung, Sachaufwand
2150-610
L61021500101 42710010 Bildungsbüro, Bildungsnetzwerk
1.400 Verschiebung Projekte nach 2021
2520-610
610360
9.300 Ausstehende Aufträge aus 2020
44294000 Naturkundliches Bildungszentrum
Zwischensumme Schulen
1.326.500
Schulen - Teilbudgetierung
211001-610 L610211001++ 42210020 Teilbudget - Grundschulen
131.400
211003-610 L610211003++ 42210020 Teilbudget - Werksreal- und Gemeinschaftsschulen
84.000
211004-610 L610211004++ 42210020 Teilbudget - Realschulen/Gemeinschaftsschulen
95.000
21006-610 L610211006++ 42210020 Teilbudget - Gymnasien
200.500
211010-610 L61021101000 42210020 Teilbudget - Grund-/Werksreal-/Gemeins.-schulen
21.100
21200102
L61021200100 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Geistigbehinderte
11.500
21200105
L61021200102 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Sprachbehinderte
500
21200106
L61021200104 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Körperbehinderte
28.600
21200107
L61021200106 42210020 Teilbudget - Schulkindergarten für Erziehungshilfe
212002-610 L610212002++ 42210020 Teilbudget - Förderschulen
9.900
37.300
21200301
L61021200300 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Geistigbehinderte
1.300
21200305
L61021200304 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Körperbehinderte
91.100
21200306
L61021200306 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Erziehungshilfe
21200307
L61021200308 42210020 Teilbudget - Sonderschule für Kranke
2130-610
L610213001++ 42210020 Teilbudget - Berufliche Schulen
Zwischensumme Teilbudgetierung
Sport
4241-611
610462
42210020 BS Sporthallen, Sportgerätewartung
Zwischensumme Sport
Teilbudget mit Budgetübertrag
600
1.100
405.600
1.119.500
31.700 Ausstehende Aufträge aus 2020
31.700
Zwischensumme Bildung und Sport
2.477.700
Soziales
311001-670 670030
42620000 SO, Fortbildungen
311001-670 670260
42110020 SO, Projekt E-Organisation
36.400 Verschiebung nach 2021
199.900 Weiterführung Projekt in 2021
312001-670 L67031200100 42710010 Leistung für Unterkunft und Heizung, Projekt
Drehscheibe Wohnraum
9.600
312001-670 L67031200100 43180000 Leistung für Unterkunft und Heizung, Projekt
Drehscheibe Wohnraum
22.600
3210-670
L67032100000 43180000 Eingliederungshilfe, Zuschüsse
Weiterführung Projekt in 2021
1.500 Rückzahlung nicht verbrauchter Mittel
123
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2020, die in das Jahr 2021 übertragen werden
Profit
Center
Kostenstelle /
Sachkonto
Auftrag
Bezeichnung
362002-670 L67036200200 42710010 ESF-Projekt, 2. Förderphase
Zwischensumme Soziales
Ermächtigungsüberträge nach
2021 in €
Bemerkung
29.000 Verzögerte Abrechnungen
299.000
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
2.917.000
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Fachbereichsleitung
1110-700 700030
42210005 Einricht./Geräte ZSD 410-1000 €, FB-Budget StBU
1110-700
700030
42210011 E-Geräteprüfung, FB-Budget StBU
1110-700
700030
42720010 Hardware ZSD 410-1000 €, FB-Budget StBU
1110-700
L70011100101 42710010 KOST 2020, Öffentlichkeitsarbeit
1110-700
L70011100101 442940000 KOST 2020, Honorare Baulogistik
1110-700
L70011100103 42710010 Landesgartenschau 2030
159.100 vorbereitende Maßnahmen
1110-700
L70011100104 42710010 Wilhelmsburg
170.000 Ausstehende Aufträge aus 2021
1110-700
700030
44980010 Budgetübertrag (aus 2020 und Vorjahren)
140.600
400
12.700
61.700 Fortführung des Projekts in 2021
70.100 Fortführung des Projekts in 2021
240.300 Budgetüberschuss des Fachbereichs bis 2020
Zwischensumme Fachbereichsleitung
Gebäudemanagement
1124-711 79*
42110010 Gebäudeunterhalt
854.900
1124-711
79*
42450000 Gebäudereinigung
200.000 ausstehende Rechnungen aus 2020
5230-710
792013
43180000 Kichen, Zuschuss Kirchturmsanierung
Zwischensumme Gebäudemanagement
Feuerschutz
1260-720 720360
42610000 FW - Dienst- und Schutzkleidung
1260-720
720510
1260-720
L72012600002 42210020 FW - Unterhalt, Maschinen, Geräte
42810000 FW - Bewältigung Corona-Pandemie
1260-720
L72012600002 42620000 FW - Aus- und Fortbildung
Zwischensumme Feuerschutz
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
5110-740 L74051100001 42710010 STEK Wiblingen
10.000 Fortführung von Maßnahmen in 2021
55.000 Auszahlung in 2022
265.000
95.300 offene Aufträge aus 2020
82.100
108.300 Verzögerte Beschaffungen in 2020
2.000 Tunnelbudget
287.700
65.000 Fortführung des Projekts
5110-740
L74051100002 42710010 City-Bahnhof
95.000 Fortführung des Projekts
5110-740
L74051100009 42710010 Moco-Areal
75.000 Fortführung des Projekts
5110-740
L74051100011 42710010 Kohlplatte Planung
93.000 Fortführung des Projekts
5110-740
L74051100012 42710010 Stockmahd
5540-740
L74055400200 42710010 Naturschutzrecht, Renaturierung Fischbach
Zwischensumme Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Verkehrspl., Str.-bau, Grünfl., Vermessung
2530-750 750362
42120050 Tiergarten, Unterhalt der Grünanlagen
5410-750
750560
42710010 Verkehrsplanung, Verkehrsuntersuchung
5410-750
750562
44294000 Straßenverwaltung, Honorare
200.000 Fortführung des Projekts
190.000 Verzögerung aufgrund Kapazitätsgründen
718.000
6.000
15.500 offene Aufträge aus 2020
8.500 offene Aufträge aus 2020
5440-750
L75054400400 42120010 Unterhalt Ingenieurbauwerke, Adenauerbrücke
5460-750
L75054600100 42110040 Betrieb von Parkierungseinrichtungen
10.000 offene Aufträge aus 2020
5460-750
L75054600100 42710010 Betrieb von Parkierungseinrichtungen
40.000 Fortführung Projekt Parkraumkonzept
5470-750
L75054700102 43150000 ÖPNV-Finanzreform, durchlfd. Posten
5470-750
L75054700105 43180000 Regio S-Bahn
5470-750
750761
5510-750
L75055100100 42120050 Unterhalt der Grün- und Parkanlagen
5520-720
L75055200001 42710010 Gewässerschutz/Wasserbaul. Anlagen
44294000 Mobilität, Honorare
Zwischensumme Verkehrspl., Str.-bau, Grünfl., Vermessung
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
2.100 offene Rechnung aus 2020
28.100 rückwirkende Abrechnung
170.600 ausstehende Abrechnung Planungskosten
20.000 ausstehende Untersuchungen
99.000
132.700 Mehraufwand Rötelbach
532.500
2.658.100
Allgemeine Finanzmittel
5350-900
L9005350000 44294000 Konzessionsvergabeverfahren
54.000 Fortführung in 2021
Summe Allgemeine Finanzmittel
54.000
Gesamtsumme Ergebnishaushalt
10.903.000
124
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2020, die in das Jahr 2021 übertragen werden
3. Einzeldarstellung nach Kontierung - Finanzhaushalt
Profit
Center
Projekt / Auftrag Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2021 in €
Bemerkung
FINANZHAUSHALT
a) Einzahlungen
Fachbereich Bildung und Soziales
2130-610
7.21300005.91
68110000 Zuschuss vom Land für die Sanierung des Schulzentrums Kuhberg
2130-610
7.21300010.91
68110000 Zuschuss vom Land für Robert-Bosch-Schule, Lernfabrik 4.0
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
-1.275.000,00 Schlussabrechnung erfolgt in 2021
-43.500,00 Mittelabruf erfolgt 2021
-1.318.500,00
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
1260-720
7.12609000.91
68110000 Feuerwehrfahrzeuge, Zuschuss Land
-66.700,00 Zahlung erfolgt 2021
5110-740
7.51100007.91
68110000 Sanierung Wengenviertel, Zuschuss
-353.000,00 Zahlung erfolgt 2021
5410-750
7.54100014.98
68710000 Anschluss A8, Verlängerung Eiselauer Weg, Baukostenerstattung
5410-750
7.54100061.91
68110000 Promenadenbrücke, Austausch Überbau, Zuschuss Land
-80.000,00 Mittelabruf erfolgt 2021
-218.000,00 Mittelabruf erfolgt 2021
5410-750
7.54100064.91
68110000 Elekritif. Südbahn, Umbau Bahnübergang Einsingen, Zuschuss Land
-133.500,00 Zahlung erfolgt nach Baufortschritt
5410-750
7.54100064.98
68710000 Elektr. Südbahn, Umb. Bahnüberg. Einsingen, Baukostenerstattung
-492.000,00 Mittelabruf frühstens in 2021
5410-750
7.54100080.99
68710000 Knotenpunktumbau Schloßstr./Abteistraße, Baukostenerstattung
-80.000,00 Zahlung erfolgt 2021
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
-1.423.200,00
Summe Einzahlungen
-2.741.700,00
b) Auszahlungen
Bereich Oberbürgermeister
1110-100
710011100090
7210020 Kleinmaßnahmen Gemeindeorgane, Hardware
1120-131
7.11200003
78730010 Zukunftsoffensive Ulm 2030
1124-160
7.11330003
78710020 Sanierung Wohnhaus "Unter der Metzig 7"
1124-160
7.11330004
78710020 Sanierung Bahnhof Söflingen (HOSP)
5510-160
7.55101601
78710020 Umbau Spießhof Betriebshof LI
13.300,00 offene Aufträge
600.000,00 Fortführung des Projekts
61.600,00 Maßnahme im Bau
62.700,00 Maßnahme im Bau
320.800,00 Maßnahme im Bau
5730-160
7.11240053
78730010 Kleinmaßnahmen GM Märkte, Baumaßnahmen
10.000,00 Maßnahme im Bau
5730-160
7.11240051
78710020 Kleinmaßnahmen GM CCU, Baumaßnahmen
77.000,00 Fortführung des Projekts
1222-150
715012220090
78312010 Kleinmaßnahmen Ortsverwaltungen, Betriebseinrichtung
30.000,00 Maßnahme im Bau
1222-150
715012220090
78730020 Kleinmaßnahmen Ortsverwaltungen, Baumaßnahmen
17.200,00 Maßnahme im Bau
Summe Bereich Oberbürgermeister
1.192.600,00
Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
1110-200
720011100090
7210020 Sonstige Software/Hardware für den Bereich ZSD
1112-240
7.11120004
Zentrale Kleinmaßnahmen Soft-/Hardware
117.000,00 Fortführung der Projekte
1112-240
7.11120005
Dezentrale Kleinmaßnahmen Soft-/Hardware
547.100,00 Fortführung der Projekte
1112-240
7.11120002
78311080 Dokumentenmanagement - Software
134.000,00 Projekt läuft
1112-240
7.11120009
78311080 Strat. Weiterentw IT-Infrastrukturdesign - Software
235.500,00 offene Aufträge
1112-240
7.11120009
78730020 Strat. Weiterentw IT-Infrastrukturdesign Baumaßn.
1112-240
7.11120010
78311080 Unified Communications - Software
14.000,00 offene Aufträge
51.300,00 offene Aufträge
241.200,00 offene Aufträge
1112-240
7.11120011
78311080 Ablösung Office 2007 - Software
121.100,00 Projekt läuft
1112-240
7.11120013
78311080 Ablösung GDI-Portale - Software
119.600,00 offene Aufträge
1126-250
725011260091
78312010 Anschaffung Küche Bürgersaal Grimmelfingen
4240-250
7.42400011
78710020 Sanierung Donaubad
5750-250
725057500090
7210010 Kleinmaßnahmen Fremdenverkehr
Summe Bereich Zentrale Steuerung und Dienste
5.200,00 offene Aufträge
158.700,00 Maßnahme im Bau
19.200,00 Maßnahme im Bau
1.763.900,00
125
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2020, die in das Jahr 2021 übertragen werden
Profit
Center
Projekt / Auftrag Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2021 in €
Bemerkung
Bereich Bürgerdienste
1220-410
741012200090
78312010 Kleinmaßnahmen Öffentliche Ordnung
1220-410
7.12200001
78710010 Neubau Verwaltungszentrum BD, Neubau
1221-420
742012210090
78312010 Kleinmaßnahmen Verkehr
1226-450
745012260090
78180000 Kleinmaßnahmen Veterinärwesen
Summe Bereich Bürgerdienste
20.900,00 offene Aufträge
110.000,00 Schlusszahlungen
3.800,00 offene Aufträge
150.000,00 Schlusszahlungen
284.700,00
Fachbereich Kultur
Fachbereichsleitung
1110-500
750011100090
7210020 Kleinmaßnahmen KU
3.300,00 offene Aufträge
Kulturelle Angelegenheiten
2520-510
7.25200004
78180000 DZM Aktualis./Modernis. Ausstellung 2018-2021
343.900,00 Maßnahme im Bau
2520-510
7.25200005
78710020 DZM Infrastruktur
28.100,00 Fortführung der Projekte
2810-510
7.28100003
78730010 Investitionszuschuss Musikerheim Ermingen
86.600,00 Maßnahme im Bau
2610-540
7.26100001
78710020 Ulmer Theater - Generalsanierung
2610-540
7.26100003
78710010 Ulmer Theater - Werkstatt und Probenräume
Theater
Summe Fachbereich Kultur
393.000,00 Schlussabrechnung steht noch aus
40.800,00 Projekt läuft
895.700,00
Fachbereich Bildung und Soziales
Fachbereichsleitung
1110-600
760011100090
7210020 Sonstige Software/Hardware für den Fachbereich BuS
Zwischensumme Fachbereichsleitung
9.400,00 offene Aufträge
9.400,00
Bildung und Sport
Schulen - Teilbudgetierung
761021100100 - 78312040 211001-610 761021100120
78312050 Grundschulen-Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
70.500,00
761021100300 - 78312040 211003-610 761021100304
78312050 Grund-/Werksrealsch. - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
30.900,00
761021100400 - 78312040 78312050 Realschulen - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
211004-610 761021100403
38.900,00
761021100600 - 78312040 211006-610 761021100604
78312050 Gymnasien - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
31.600,00
211010-610 761021100200
78312040 78312050 Gemeinschaftsschulen-Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
13.000,00
21200106
78312040 78312050 Schule f. Körperbeh., SchulKiGa- Maschinen, Werkzeuge
8.600,00
761021200104
761021200200 - 78312040 78312050 Förderschule - Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
212002-610 761021200202
14.700,00
21200302
761021200300 - 78312040 78312050 Schule f. Geistigbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
761021200301
11.200,00
21200304
761021200302
78312040 78312050 Schule f. Sprachbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
1.500,00
21200305
761021200304 - 78312040 761021200305
78312050 Schule f. Körperbeh.- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
7.800,00
2130-610
761021300191
78312040 78312050 Friedrich-v.-Steinbeis-Schule, Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
63.000,00
2130-610
761021300192
78312040 78312050 Friedrich-List-Schule- Maschinen, Werkzeuge, Lehrmittel
39.200,00
Zwischensumme Teilbudgetierung
126
330.900,00
Teilbudget mit
Budgetübertrag
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2020, die in das Jahr 2021 übertragen werden
Profit
Center
Projekt / Auftrag Sachkonto
Bezeichnung
Schulen - Einrichtung / Bau
2110-610 7.21100002
78710020 Digitalisierung an Schulen
211001-610 761021100190
78312050 Kleinmaßnahmen Grundschulen, Lehrmittel
211001-610 761021100190
78312040 Kleinmaßnahmen Grundschulen, Maschinen, Werkzeuge
Ermächtigungsüberträge nach
2021 in €
Bemerkung
346.200,00 Fortführung der Maßnahme
71.200,00 offene Aufträge
2.400,00 offene Aufträge
211001-610 761021100190
78312060 Kleinmaßnahmen Grundschulen, Sportgeräte
5.000,00 offene Aufträge
211001-610 761021100191
78312010 Kleinmaßnahmen Verlässliche Grundschule
6.400,00 offene Aufträge
211004-610 761021100490
78312010 Kleinmaßnahmen Realschulen, Betriebseinrichtung
5.400,00 Maßnahme im Bau
211004-610 761021100490
78312060 Kleinmaßnahmen Realschulen, Sportgeräte
211006-610 7.21100618
78710010 Scholl-Gymnasium Neubau Fahrradständer
211010-610 761021101090
78312060 Kleinmaßnahmen Gemeinschaftsschulen, Sportgeräte
2130-610
78710020 Sanierung Schulzentrum Kuhberg
7.21300005
2.000,00 Maßnahme erfolgt in 2021
106.200,00 Maßnahme im Bau
1.000,00 Maßnahme erfolgt in 2021
556.900,00 Fortführung der Maßnahme
2130-610
7.21300010
78312040 Lernfabrik Industrie 4.0
55.400,00 Maßnahme im Bau
2130-610
7.21300012
78710020 Schulzentrum Kuhberg San. Außenanlagen S1
24.400,00 Fortführung der Maßnahme
2520-610
761025200090
78312040 Kleinmaßnahmen Nabi, Maschinen, Werkzeuge
27.600,00 offene Aufträge
Zwischensumme Schulen - Einrichtung / Bau
1.210.100,00
Zwischensumme Schulen
1.541.000,00
Sport
4240-610
7.42100002
78180000 TSG Söflingen Sportopia, Investitionszuschuss
4210-610
7.42100003
78180000 Basketball Orange Campus, Zuschuss
286.800,00 Schlussabrechnung in 2021
4210-610
76104210090
78180000 Kleinmaßnahmen Förderung des Sports
245.200,00 Mittel bereits bewilligt
4241-610
7.11240054
78312010 Kleinmaßnahmen Donaustadion
4241-610
7.42410010
78710072 Donaustadion Sanierung Mehrkampfanlage
Zwischensumme Sport
70.200,00 Auszahlung nach Baufortschritt/Bedarf
3.500,00 geplante Neuanschaffungen in 2021
242.800,00 Fortführung der Maßnahme
848.500,00
Zwischensumme Abteilung Bildung und Sport
2.389.500,00
Kindertageseinrichtungen
3650-650 7.36500006
78710020 KITA Unter den Apfelbäumen
3650-650
7.36500008
78710020 KITA Neunkirchenweg, Erweiterung
7.36500012
78710010/
78710020 KITA Ausbauoffensive II
144.000,00 Fortführung der Maßnahme
456.000,00 Fortführung der Maßnahme
3650-650
3650-650
7.36500017
78710010/
78180000 KITA Ausbauoffensive III
3650-650
7.36500017
78312010 KITA Ausbauoffensive III, Betriebseinrichtung dezentral
3650-660
7.36500118
78180000 Neubau Kita Mähringer Weg
Zwischensumme Kindertageseinrichtungen
Soziales
3110-670
7.31100101
78710020 Sanierung Kornhausplatz/ Hafengasse 15
574.000,00 Maßnahme im Bau
40.000,00 Maßnahme im Bau
25.500,00 Auszahlung nach Baufortschritt
105.300,00 Schlussabrechnung in 2021
1.344.800,00
53.100,00 Fortführung der Maßnahme
362004-670 7.36300002
78311080 Einführung Open Web/FM - Software
117.000,00 Maßnahme in Umsetzung
362004-670 736200401
78180000 Sanierung Freizeitheim Ruhetal
130.000,00 Maßnahme in Umsetzung
362004-670 767036200490
78180000 Einrichtung der Jugendarbeit - Investitionszuschüsse
Zwischensumme Soziales
3.000,00 Auszahlung erfolgt auf Anforderung
303.100,00
Summe Fachbereich Bildung und Soziales
4.046.800,00
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Fachbereichsleitung
1110-700
770011100090
7210020 Soft-/Hardware für den Fachbereich StBU
Zwischensumme Fachbereichsleitung
35.700,00 offene Aufträge
35.700,00
127
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2020, die in das Jahr 2021 übertragen werden
Profit
Center
Projekt / Auftrag Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2021 in €
Bemerkung
Gebäudemanagement
1124-711
7.11240004
78710072 Wilhelmstr. 23-25 Techn. Ertüchtigung
1124-711
7.11240050
78710020 Kleinmaßnahmen Allgemeine Gebäude
5230-710
7.52300005
78710020 Wilhelmsburg Sanierung Innenhof
81.000,00 Rechtsstreit mit ausf. Firma
5230-710
7.52300011
78710020 Adlerbastei Berblingerturm
26.000,00 Schlussabrechnung in 2021
5730-711
7.57300055
78730010 Neubau PV-Anlage Baubetriebshof
5730-711
7.57300056
78730010 Neubau PV-Anlage Tiergarten
Zwischensumme Gebäudemanagement
32.000,00 Maßnahme im Bau
220.000,00 offene Aufträge
6.700,00 Fortführung der Maßnahme
10.000,00 Maßnahme noch nicht begonnen
375.700,00
Feuerwehr
1260-720
7.12600008
78710020 Sanierungskonzept Feuerwehrgerätehäuser - FW und OV Eggingen
103.100,00 Maßnahme in 2021
1260-720
7.12609000
78310040 Feuerwehr Kraftfahrzeuge
200.000,00 Fortführung der Beschaffungen
1260-720
772012600090
78312010 Kleinmaßnahmen Feuerschutz
Zwischensumme Feuerwehr
6.700,00 offene Aufträge
309.800,00
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
5110-740
7.51100007
78150000 Sanierung Wengenviertel
5110-740
774051100090
78312040 Kleinmaßnahmen Umwelt/Stadtplanung
Zwischensumme Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
630.000,00 Abrechnung mit Investor steht noch aus
21.000,00 Fortführung der Maßnahmen
651.000,00
Verkehrsplanung, Straßenbau, Grünflächen, Vermessung
1125-750
7.11250002
78710010 Baubetriebshof Kaltwässerle 2. BA
2530-750
7.25300004
78730020 Ertüchtigung Tiergarten
373.000,00 Fortführung der Maßnahme
5410-750
7.54100001
78311080 Straßendatenbank - Software
142.000,00 offenen Aufträge
5410-750
7.54100016
78720020 Ausbau Mittlerer Ring
155.000,00 Maßnahme in Schlussabrechnung
5410-750
7.54100028
78720020 Verkehrsanbindung Wilhelmsburg
5410-750
7.54100039
78720010 City-Bahnhof
5410-750
7.54100042
78720020 Neugestaltung Keltergasse
196.200,00 Abrechnung mit Investor steht noch aus
5410-750
7.54100061
78720020 Promenadenbrücke Austausch Überbau
770.300,00 Maßnahme in Schlussabrechnung
5410-750
7.54100064
78720020 Elektr. Südbahn, Umbau Bahnüberg. Einsingen
743.400,00 Abrechnung durch DB steht noch aus
5410-750
7.54100068
78720020 Sanierung Sedelhof-/Mühlengasse
287.000,00 Abrechnung mit Investor steht noch aus
5410-750
7.54100073
78720020 Ersatzneubau Blaubrücken
616.300,00 Maßnahme im Bau
5410-750
7.54100074
78720050 Signaletik
5410-750
7.54100080
78720020 Knotenpunktumbau Schloßstr./Abteistraße
5410-750
7.54100082
78720020 Umbau Kreuzung Wieland-/Talfinger Str. JVA
5410-750
7.54100202
78730020 Erneuerung Straßenbeleuchtung
45.500,00 Schlussabrechnung ausstehend
5410-752
7.54108506
78720010 Radweg entlang Kienlesbergstraße
17.600,00 Maßnahme im Bau
5470-750
7.54700002
78730010 Modernisierung Haltestellem
86.700,00 Fortführung der Maßnahmen
5510-750
7.55100003
78730010 Grünstreifen Blau- Weststadt
50.400,00 ausstehende Rechnungen
5510-750
7.55100014
78730020 Gestaltung Donauufer
30.000,00 offene Aufträge
5540-750
7.55400001
78730010 Freiwillige Landschaftsentwicklung
50.000,00 offene Aufträge
Zwischensumme Verkehrsplanung und Straßenbau
128
50.000,00 offenen Aufträge
2.000,00 Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
1.017.900,00 Fortführung der Maßnahme
7.400,00 Maßnahme in Schlussabrechnung
298.400,00 offenen Aufträge
9.000,00 Maßnahme im Bau
4.948.100,00
Anlage
Ermächtigungsüberträge zum 31.12.2020, die in das Jahr 2021 übertragen werden
Profit
Center
Projekt / Auftrag Sachkonto
Bezeichnung
Ermächtigungsüberträge nach
2021 in €
Bemerkung
Friedhofs- und Bestattungswesen
5530-760
776055300090
78312010 Kleinmaßnahmen Bestattungswesen, Betriebseinrichtung
5530-760
776055300090
78311080 Kleinmaßnahmen Bestattungswesen, Software
Zwischensumme Friedhofs- und Bestattungswesen
Summe Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
15.000,00 offene Aufträge
2.500,00 offene Aufträge
17.500,00
6.337.800,00
Bereich Allgemeine Finanzwirtschaft
6120-900
7.51200001.61.22 78883000 Gesellschafterdarlehen
13.500.000,00
Summe Bereich Allgemeine Finanzwirtschaft
13.500.000,00
Summe Auszahlungen
28.021.500,00
Gesamtsumme Finanzhaushalt
25.279.800,00
129
Anlage
Festellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses
Ergebnis des Haushaltsjahres
Stufen der ergebnisverwendung und
des Haushaltsausgleichs
1
Ergebnis des Haushaltsjahres bzw.
Anfangsbestände
Sonderergebnis
Ordentliches
Ergebnis
1
2
15.496.811,95 37.526.840,88
Abdeckung vorgetragener
2 Fehlbeträge aus dem ordentlichen
Ergebnis
0,00
Zuführung eines Überschusses des
ordentlichen Ergebnisses zur
Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
-37.526.840,88
Verrechnung eines
Fehlbetragsanteils des ordentlichen
Ergebnisses auf das Basiskapital
4
nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur
Reform des
Gemeindehaushaltsrechts
0,00
3
Ausgleich eines Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses durch
5 Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses
Ausgleich eines Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses durch
6
einen Überschuss des
Sonderergebnisses
vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen
Ergebnisses aus dem
Vorjahr
zweitvorangegangenen Jahr
drittvorangegangenen Jahr
EUR
3
4
5
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ordentlichen
Ergebnisses
Sonderergebnisses
6
7
0,00
0,00
0,00
15.496.811,95
0,00
0,00
9
Ausgleich eines Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses durch
Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des Sonderergebnisses
0,00
10
Vorträge nicht gedeckter
Fehlbeträge des ordentlichen
Ergebnisses des Haushaltsjahres
sowie aus Vorjahren in das Folgejahr
0,00
Verrechnung eines aus dem
drittvorangegangenen Jahr
vorgetragenen Fehlbetrags mit dem
Basiskapital
Verrechnung eines Fehlbetrags des
12 Sonderergebnisses mit dem
Basiskapital
0,00
0,00
0,00
11
0,00
0,00
319.770.278,41 125.455.446,84 944.263.025,90
Umbuchung aus den
14 Ergebnisrücklagen in das Basiskapital
nach § 23 Satz 4 GemHVO
0,00
Nachrichtlich: Veränderung des
15 Basiskapitals auf Grund von
Berichtigungen der Eröffnungsbilanz
130
0,00
0,00
13 vorläufige Endbestände
16 Endbestände
8
282.243.437,53 109.958.634,89 944.263.025,90
Zuführung eines Überschusses des
7 Sonderergebnisses zur Rücklage aus -15.496.811,95
Überschüssen des Sonderergebnisses
Ausgleich eines Fehlbetrags des
Sonderergebnisses durch Entnahme
8
aus der Rücklage aus Überschüssen
des Sonderergebnisses
Basiskapital
37.526.840,88
0,00
0,00
Rücklagen aus
Überschüssen des
0,00
0,00
-367.841,25
0,00
0,00
0,00
319.770.278,41 125.455.446,84 943.895.184,65
Anlage
hEHUVLFKWEHUGLH=XRUGQXQJGHU(UWUlJHXQG$XIZHQGXQJHQ]XGHQYHUELQGOLFK
YRUJHJHEHQHQ3URGXNWEHUHLFKHQXQG3URGXNWJUXSSHQ
$QVDW]
(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK,QQHUH9HUZDOWXQJ
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK6LFKHUKHLWXQG2UGQXQJ
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH%UDQGVFKXW]
(UWUlJH
3URGXNWEHUHLFK6FKXOWUlJHUDXIJDEHQ
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK0XVHHQ$UFKLY=RR
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK7KHDWHU.RQ]HUWH0XVLNVFKXOHQ
(UWUlJH
3URGXNWEHUHLFK9RONVKRFKVFKXOHQ%LEOLRWKHNHQ
NXOWXUSlGDJRJLVFKH(LQULFKWXQJHQ
(UWUlJH
3URGXNWEHUHLFK6RQVWLJH.XOWXUSIOHJH
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK6R]LDOH+LOIHQ
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH*UXQGYHUVRUJXQJ
XQG+LOIHQQDFK6*%;,,
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
131
Anlage
$QVDW]
(UJHEQLV
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH*UXQGVLFKHUXQJ
IU$UEHLWVVXFKHQGHQDFK6*%,,
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK.LQGHU-XJHQGXQG
)DPLOLHQKLOIH
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH+LOIHIUMXQJH
0HQVFKHQXQGLKUH)DPLOLHQ
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH)|UGHUXQJYRQ.LQGHUQLQ
7DJHVHLQULFKWXQJHQXQGLQ7DJHVSIOHJH
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK*HVXQGKHLWVGLHQVWH
(UWUlJH
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH.UDQNHQKlXVHU
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK6SRUWXQG%lGHU
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH%lGHU
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH6SRUWVWlWWHQ
(UWUlJH
3URGXNWEHUHLFK5lXPOLFKH3ODQXQJXQG
(QWZLFNOXQJ
(UWUlJH
3URGXNWEHUHLFK%DXHQXQG:RKQHQ
132
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
Anlage
$QVDW]
(UJHEQLV
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK9HUXQG(QWVRUJXQJ
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK9HUNHKUVIOlFKHQXQGDQODJHQg319
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH9HUNHKUVEHWULHEHg319
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK1DWXUXQG/DQGVFKDIWVSIOHJH)ULHGKRIVZHVHQ
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH)ULHGKRIVXQG%HVWDWWXQJVZHVHQ
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK8PZHOWVFKXW]
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK:LUWVFKDIWXQG7RXULVPXV
(UWUlJH
3URGXNWEHUHLFK$OOJHPHLQH)LQDQ]ZLUWVFKDIW
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH6WHXHUQ
DOOJHPHLQH=XZHLVXQJHQDOOJHPHLQ8PODJHQ
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
GDUXQWHU3URGXNWJUXSSH6RQVWLJHDOOJHPHLQH)LQDQ]ZLUWVFKDIW
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
3URGXNWEHUHLFK6XPPH
(UWUlJH
$XIZHQGXQJHQ
6DOGRRUGHQWOLFKHV(UJHEQLV
133
Anlage 4
Verpflichtungsermächtigungen 2020
Produktgruppe
Projekt
Vorhaben
lt.
Haushaltplan
üpl/apl.
VE
Gesamtsumme VE
2020
2020
2020
€
7.11200003
€
eingegangene
Verpflichtungen
€
1.500.000
1.500.000
1.000.000
Belastung des Haushaltsjahres
2020
2021
2022
2023
€
€
€
€
1120-131
1133-160
7.11330001.01
Zukunftsoffensive Ulm 2030
Grunderwerb
1.000.000
0
600.000
4240-250
7.42400014
Sanierung Rutschen Donaubad
0
1.430.000
1.430.000
1.430.000
1.430.000
2610-540
7.26100003
211006-610
7.21100614
211006-610
7.11240050.02
Theater Ulm, Neubau Werkstatt und
Proberäume
Anna Essinger Schulzentrum,
Erweiterung
Albert-Einstein-Schule, Schulcontainer
1.000.000
193.000
1.193.000
1.193.000
800.000
2.500.000
-2.425.000
75.000
0
2120-610
7.11240050.06
4210-610
7.42100005
KM Förderschulen Wilhelm-BuschSchule, Schulcontainer
Neubau Tennisheim SSV Ulm
0
288.500
288.500
288.500
288.500
0
241.500
241.500
241.500
241.500
4210-610
7.42100006
Neubau Jahnsportpark
600.000
0
-3.830.000
3.570.000
0
4210-610
761042100090
3650-650
7.36500012
Kleinmaßnahmen Förderung des
Sports
KITA Ausbauoffensive II
700.000
438.563
500.000
500.000
73.000
73.000
3650-660
7.36500117
Ersatzbau KiTa Elisabethenstr. 37
212.500
212.500
212.500
212.500
600.000
7.400.000
700.000
1260-720
7.12609000
Feuerwehr Kraftfahrzeuge
800.000
1125-750
7.11250003
Baubetriebshof Kaltwässerle, 3. BA
400.000
2530-750
775025300090
Kleinmaßnahmen Tiergarten
5410-750
7.54100009
Erneuerung von Signalanlagen
5410-750
7.54100010
Abbruch Beringer Brücke
5410-750
7.54100021
Karlstraße, Neugestaltung
0
-781.500
80.000
280.000
3.500.000
4.500.000
50.000
600.000
438.563
18.500
0
400.000
400.000
80.000
80.000
80.000
280.000
180.000
180.000
8.000.000
8.000.000
6.700.000
1.300.000
50.000
0
0
3.300.000
1.800.000
1.800.000
400.000
5410-750
7.54100026
Lärmschutzprogramm
200.000
-110.000
90.000
5410-750
7.54100030
Sanierung Wengentor
340.000
-340.000
0
0
5410-750
7.54100039
Citybahnhof
0
5.100.000
5.100.000
5.100.000
5410-750
7.54100049
Sanierungskonzept Ing. Bauwerke
1.000.000
-1.000.000
0
0
5410-750
7.54100059
1.000.000
-846.000
154.000
0
5410-750
7.54100063
Wallstraßenbrücke -Blaubeurer-TorBrücke
Sanierung Ludwig-Erhard-Brücke
0
4.900.000
4.900.000
4.900.000
2.700.000
5410-750
7.54100066
Neuordnung der Entwässerung B 10
2.000.000
-200.000
1.800.000
1.720.000
1.720.000
5410-750
7.54100076
Neugestaltung Bahnhofstr./Hirschstr.
0
210.000
210.000
210.000
210.000
5410-750
7.54100077
Neugestaltung Talstr./Alte Straße
1.350.000
-1.300.000
50.000
0
5410-750
7.54100085
Gänstorbrücke, Ersatzneubau
2.000.000
-1.000.000
1.000.000
0
5410-750
7.54100087
Sanierung Haßlerstraße
200.000
200.000
5410-750
7.54100088
San. St. Barbara-Str./Westerlinger Str.
1.450.000
-1.300.000
150.000
0
5410-750
7.54100089
Umgestaltung Weinbergweg
1.000.000
-481.500
518.500
0
5410-750
7.54100091
Belagssanierung Harthauser Str./SP III
750.000
581.000
5410-750
7.54100093
Neugestaltung Keplerstraße
2.000.000
-2.000.000
0
0
5410-750
7.54100094
0
251.000
251.000
251.000
5410-750
7.54100119
Geländeranpassungen /
Schutzeinrichtungen
Umsetzung STEK Wiblingen
5410-750
7.54100202
Erneuerung Straßenbeleuchtung
5410-750
775054100090
5410-750
775054100093
5410-752
7.54108503
5410-752
7.54108504
Kleinmaßnahmen Verkehrstechnik Verkehrsrechner
Kleinmaßnahmen Straße Mobilitätsstation
Verbreiterung Radweg Blaubrücke
Söflingen
Fahrradwegeinfrastruktur
850.000
-850.000
0
0
5410-751
7.54108999.01
Erschließung - öffentliches Grün
100.000
50.000
150.000
150.000
5410-751
7.54108042.02
Straßen - Erschließung (Gewerbegeb.
nördlich der Blaubeurer Str.)
1.200.000
-720.000
480.000
0
5410-751
7.54108044
Gewerbegebiet Himmelreich (JU)
0
3.020.000
3.020.000
3.020.000
5410-751
7.54108999.02
Gemeindestraßen - Erschließung
1.800.000
-1.800.000
0
0
5410-751
7.54108999.03
Verkehrsgrün - Erschließung
150.000
-50.000
100.000
50.000
5410-751
7.54108999.04
Straßenbeleuchtung - Erschließung
200.000
-20.000
180.000
0
5460-750
7.54600003
-1.000.000
7.54700002
Erweiterung/Modernisierung
Parkleitsystem
Modernisierung von Haltestellen
1.000.000
5470-750
5510-750
7.55100014
Gestaltung Donauufer
3.330.000
-2.890.000
440.000
0
5510-750
7.55100016
Sanierung Spielplatz Lachhausstraße
140.000
-140.000
0
0
5510-750
7.55100901
Sanierung Spielplätze
150.000
140.000
290.000
290.000
290.000
5530-761
7.55300007
Sanierung Krematorium
0
1.965.000
1.965.000
1.965.000
1.965.000
5540-750
7.55400001
Freiwillige Landschaftsentwicklung
20.000
20.000
20.000
20.000
6120-900
7.61200001
Gesellschafterdarlehen
4.000.000
4.000.000
0
47.092.500
32.409.063
Summe
134
200.000
750.000
581.000
251.000
0
75.000
75.000
75.000
75.000
500.000
600.000
600.000
600.000
20.000
20.000
20.000
20.000
120.000
120.000
120.000
120.000
120.000
0
200.000
47.092.500
0
0
0
200.000
0
400.000
200.000
100.000
120.000
393.000
150.000
2.020.000
1.000.000
50.000
25.716.063
6.293.000
400.000
4.164.886,88
30.330.449,82
11.787.024,78
107.929.903,21
2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.9. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
0,00
50.589.909,19
107.000.001,00
229.729.121,00
115.750.775,54
1.635.620.966,19
3.5. Wertpapiere
0,00
0,00
0,00
-15.201,71
-565,00
0,00
-111.040,90
0,00
-300.301,42
-516.401,58
-6.402.652,17
-210,00
-102.020.337,47
-55.000.001,00
-39.673.963,69
4
Vermögensabgänge
im Haushaltsjahr
Nachrichtlich:
Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse
23.985.539,00
2.572.574,84
0,00
18.254.325,37
-18.260.752,02
0,00
0,00
0,00
0,00
580.000,00
-26.709.778,68
667.972,07
83.263,58
39.619,84
0,00
7.015.297,35
810.489,39
-1.075.749,48
328.133,91
5 **
Umbuchungen
im Haushaltsjahr
Vermögensveränderungen
* "Anlagenspiegel"
** In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.9 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3)
*** entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres
**** einschließlich der nachaktivierten Buchwerte im Haushaltsjahr, deren Zugangsbuchung nicht über den Finanzhaushalt erfolgte
***** einschließlich der außerordentlichen Abschreibungen sowie der nachgeholten Abschreibungen aufgrund Nachaktivierung (nicht im Haushalt gebucht)
insgesamt
3.3. Sondervermögen
0,00
0,00
920.333,29
101.898.317,82
Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden,
Stiftungen od. and. kommunalen Zusammenschlüssen
3.4. Ausleihungen
3.2.
3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen
3. Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel)
7.840.000,00
1.977.829,79
10.676.989,00
2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
233.587.897,05
0,00
1.524.642,96
0,00
2.4. Bauten auf fremden Grundstücken
53.743.675,97
6.237.896,60
329.301.404,37
2.3. Infrastrukturvermögen
2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
4.395.743,33
453.976.114,11
2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
810.091,01
14.857.670,42
3
Vermögenszugänge
im Haushaltsjahr****
213.686.003,51
2.362.527,54
2
zum
01.01.
des Haushaltsjahres ***
2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2. Sachvermögen (ohne Vorräte)
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
1
Vermögen
Stand des Vermögens
Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO * - Jahr 2020 - in €
0,00
0,00
0,00
82.315,43
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.737,00
12.832,00
0,00
0,00
0,00
61.746,43
6
Zuschreibungen
im HHjahr
-2.658.613,21
-43.284.450,11
0,00
0,00
0,00
0,00
-811.362,99
0,00
-3.803.326,98
-1.470.834,37
-184.326,93
0,00
-16.123.437,79
-19.553.879,75
-381.241,38
-956.039,92
7
Abschreibungen
im Haushaltsjahr*****
42.153.826,00
1.701.866.863,02
167.750.775,54
112.814.263,32
0,00
920.333,29
241.196.534,06
111.535.372,64
12.823.728,75
11.280.080,00
55.012.570,94
0,00
326.130.859,11
439.173.811,93
220.684.030,90
2.544.502,54
8
(ŧ Sp. 2 bis 6)
am 31.12.
des Haushaltsjahres
Stand des Vermögens
Anlage
135
Anlage
Forderungsübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO - Jahr 2020
Art der Forderungen
1
Gesamtbetrag am 01.01.
des Haushaltsjahres *
Zugänge
im
Haushaltsjahr
Abgänge
im
Haushaltsjahr
Zuschreibungen
im Haushaltsjahr
Abschreibungen
im Haushaltsjahr
Gesamtbetrag am 31.12.
des Haushaltsjahres
EUR
2
EUR
3
EUR
4
EUR
5
EUR
6
EUR
13.515.477,64
388.888.186,67
-381.331.095,76
0,00
0,00
7
21.072.568,55
7.513.966,48
12.431.415,67
-12.209.194,29
0,00
0,00
7.736.187,86
3. Privatrechtliche
Forderungen
33.036.464,74
438.007.524,24
-447.217.200,05
0,00
0,00
23.826.788,93
Summe aller Forderungen
54.065.908,86
839.327.126,58
-840.757.490,10
0,00
0,00
52.635.545,34
1. Öffentlich-rechtliche
Forderungen
2. Forderungen
aus Transferleistungen
* entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres (hier: 31.12.2019)
136
Anlage
Schuldenübersicht - Jahr 2020 - in €
Art der Schulden (Gliederung richtet sich nach der
Bilanz, Passivposten 4.1, 4.2 und 4.3 (Anleihen,
Kreditaufnahmen inklusive Kassenkredite und
kreditähnliche Rechtsgeschäfte)
Gesamtbetrag am
01.01. des
Haushaltsjahres *
1
1
Geldschulden
Gesamtbetrag zum 31.12. des
Haushaltsjahres
2
3
98.715.653,91
über 1 bis
5 Jahre ***
4
102.094.190,91
Mehr (+)
weniger (-) *****
davon mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1
Jahr **
5
7.082.657,12
mehr als 5
Jahre ****
6
26.175.306,75
7
71.200.731,00
3.378.537,00
1.1
Anleihen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Invesitionen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.2.1
Bund
20.530,73
20.019,19
514,10
2.082,30
17.422,79
-511,54
1.2.2
Land
30.818,85
30.051,67
771,02
3.112,90
26.167,75
-767,18
1.2.3
Gemeinden und Gemeindeverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.2.4
Zweckverbände und dergleichen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.2.5
Kreditinstitute
98.564.304,33
101.944.120,05
7.081.372,00
26.070.111,55
68.792.636,50
3.379.815,72
1.2.6
sonstiger öffentlicher Bereich
100.000,00
100.000,00
0,00
100.000,00
0,00
0,00
1.3
Kassenkredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.4
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
2.407.391,10
2.364.503,96
0,00
0,00
2.364.503,96
-42.887,14
1.
Gesamtschulden Kernhaushalt
101.123.045,01
104.458.694,87
7.082.657,12
26.175.306,75
71.200.731,00
3.335.649,86
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
97.715.315
97.758.622
0,00
0,00
0,00
43.307
nachrichtlich:
Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung
2.1
Anleihen
2.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2.3.
Kassenkredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.
Gesamtschulden des Sondervermögens mit
Sonderrechnung
198.838.360,01
202.217.317,15
7.082.657,12
26.175.306,75
71.200.731,00
3.378.957,14
1) Darin sind rd. 12,7 Mio . € trägereigene Darlehen, die die Stadt an die EBU gewährt hat, enthalten
Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 1)
3.1.
Anleihen
3.2.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
3.3.
Kassenkredite
3.4.
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
Summe 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4
abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und
Sondervermögen mit Sonderrechnung
3.
Konsolidierte Gesamtschulden
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
198.838.360
202.217.317
0,00
0,00
0,00
3.378.957
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.407.391,10
2.364.503,96
0,00
0,00
0,00
-42.887
201.245.751
204.581.821
0,00
0,00
0,00
3.336.070
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
201.245.751,11
204.581.821,11
0,00
0,00
0,00
3.336.070,00
* entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres
** Tilgung der Restschuld im 1. Folgejahr
*** Tilgung der Restschuld im 2.bis 5. Folgejahr
**** Tilgung der Restschuld ab dem 6. Folgejahr
***** Spalte 3 minus Spalte 2
Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden
137
Anlage
Wesentliche Abweichungen von den Haushaltsplanansätzen
Die Abweichungen werden je Kontenklasse dargestellt.
Sofern im Einzelfall eine Abweichung über 60.000 € gegeben ist, wird
diese gesondert dargestellt
139
Anlage
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 €)
* Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
ERGEBNISHAUSHALT - ERTRÄGE
30
Steuern und ähnliche Abgaben
45.051.372 Grundsteuer B
17.944.988
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
-7.206.445
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Leistungen n.d. Familienleistungsausgleich
4.040.206
-424.646
-825.482
Leistungen w. der Umsetz. der Grundsicherung Arbeitssuchende
Gewerbesteuer-Kompensation
31
o. 316
Zuweisungen und Zuwendungen (nicht für
Investitionen), Umlagen und aufgelöste
Investitionszuwendungen und -beiträge
25.789.283 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft
Zuweisungen aus der Stadtkreisschlüsselmasse
Kommunale Investitionspauschale
Sonst. Zuweisungen vom Land CORONA
299.290
FAG-Zuweisung Sachkostenbeiträge, ÖPNV
1.180.639
FAG-Zuweisung Digitalisierung an Schulen
-1.030.002
Zuweisungen vom Land an dem Aufkommen Grunderwerbsteuer
2.658.942
Leistungsbeteil. für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeit
3.969.338
1.137.357 Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen
32
Sonstige Transfererträge
-1.805.070 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen
Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen
-3.210.976 Verwaltungs-/Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Grabnutzungsgebühren / Bestattungsleistungen
Ablösebeträge Stell-/Spielplätze
905.144 Miet- und Pachterlöse für bebaute / unbebaute Grundstücke
Nutzungsentgelte
Erbbauzins
Verkauserlöse
348
36
140
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zinsen, Darlehensrückflüsse und ähnliche
Erträge
133.829
1.362.627
Aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge
Privatrechtliche Leistungsentgelte
945.192
2.645.385
Zuweis. lfd. Zwecke übr. Bereich
316
34
203.868
3.454.752
1.396.983
Zuweis. lfd. Zwecke sonst.öffentl. Bereich
o. 348
7.066.169
1.415.244
Zuweisungen und Zuschüsse vom Land
Zuw. lfd Zweck Land, Ausgleichsleist. schul. Inklusion
Öffentlich-rechtliche Entgelte (ohne
Investitionsbeiträge)
391.931
30.962.201
Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund
Zuw. lfd Zwecke v Land n §46a SGB XII
33
137.289
Gewerbesteuer
1.107.215
111.602
-1.914.462
-4.130.989
980.013
-60.000
1.074.405
-493.748
99.595
96.522
Erträge für Abgabe von Speisen an Dritte
Ersatz von Personalaufwand
Ersatz Sachaufwand / Ersatz gebäudebezogene Kosten
-451.867
97.753
230.813
Schadenersätze
272.608
2.505.995 Erstattungen vom Bund
Erstattungen vom Land
-126.709
2.592.899
Erstattungen von Gemeinden und GV
-497.336
Erstattungen vom s. öffentlichen Bereich
591.055
673.909 Zinsertrag von verb.U.,Beteil.,SVerm.
Zinsertrag von Kreditinstituten
464.915
218.386
Anlage
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 €)
* Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
37
Aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
35
Sonstige ordentliche Erträge
48.600
-14.351.519 Konzessionsabgaben
Buß-/Zwangsgelder
Säumniszuschläge, Mahngeb. und ähnliche Nebenforderungen
Nachzahlungs-/Erstattungszinsen §223a AO
Erträge aus Zuschreibungen
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen
98.231
-299.841
64.515
181.613
82.315
-14.946.792
Entnahme Rücklage unselbstst. Stiftungen
79.079
Sonstige periodenfremde Erträge - investiv
185.295
Andere sonstige ordentliche Erträge
211.903
ERGEBNISHAUSHALT - AUFWENDUNGEN
40/41
Personal- und Versorgungsaufwendungen
-1.958.881
42
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
1.549.624 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Unterhalt der Straßen, Wege, Plätze
Unterhalt des beweglichen Vermögens
Mieten und Pachten
Bewirtschaftungskosten Gebäude und bauliche Anlagen
Heizung, Energie usw.
Reinigung
Haltung von Fahrzeugen
Dienst- und Schutzkleidung
Sonstige besondere Aufwendungen für Beschäftigte
Besondere Verwaltung-/Betriebsaufwendungen
Ehrenabgaben
Aufwand für Lebensmittel
Aufwand für Straßenbeleuchtung
Aufwand für Straßenentwässerung
Aufwand Bundesdruckerei
Ausstattung Theater
Software und Hardware
Lehr- u. Unterrichtsmittel, Lernmittel, Kopierkosten
Baustoffe, Bestatt.art., Futtermittel
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
47
Planmäßige Abschreibungen
-402.570
45
Zinsen, Gewährung von Darlehen und
ähnliche Aufwendungen
-989.492 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
410.069
635.409
-233.974
-140.382
108.923
-458.772
919.696
134.000
290.016
-93.569
371.810
-291.854
-596.645
225.009
-127.333
-180.380
-244.144
296.527
-101.336
324.835
268.048
-1.015.846
141
Anlage
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 €)
* Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
43
Transferaufwendungen (u.a. Abschreibungen
auf Investitionsförderungsmaßnahmen)
30.970.439 Zuweisungen an Zweckverbände
4.790.386
Zuschüsse an private Unternehmen
-1.793.809
Zuschüsse an übrige Bereiche
1.952.688
Inst. Förderung d ehemaligen LWV an soziale Einrichtungen
Soziale Leistungen an Personen außerhalb von Einrichtungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-126.108
-2.403.509
Soziale Leistungen an Personen in Einrichtungen
7.798.568
Gewerbesteuerumlage
1.119.870
FAG Umlagen an das Land
44
-67.920
Zuschüsse an verbundene Unternehmen
-193.922
Rückstellung FAG-Belastung
21.300.000
SJH Status-Quo-Ausgleich LWV (§ 22 FAG)
-1.500.000
-1.889.467 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
Lizenzen und Konzessionen
Dienst-/Werkverträge
-83.250
-68.974
-254.622
Aufwendungen für Schülerbeförderung
101.632
Dienstfahrten und Reisekosten
-121.989
Büromaterial
-59.160
Telefon/Fax/Handy/Aufwendungen EDV
-584.677
Sonstige Geschäftsausgaben/vermischte Ausgaben
-554.121
Aufwendungen für Schadensfälle
59.934
Erstattungen an Gemeinden/Gemeindeverbände
41.706
Erstattungen an verbundene Unternehmen
196.309
Erstattungen an übrige Bereiche
701.606
Leistungen bet.Umsetzungen Grundsicherung Arbeitssuch.
643.646
Aufwendungen für Säumniszuschläge, Erstattungszins
-314.745
Nachpassivierung gegen EÖB
Zuführung Rücklagen Stiftung
Deckungsreserve
79.024
70.504
-1.700.000
FINANZHAUSHALT - EINZAHLUNGEN
681
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
-2.626.519 vom Land
von Kommunen
von übrigen Bereichen
689
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
682/683 Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
684/685/ Einzahlungen aus der Veräußerung von
686
Finanzvermögen
687
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeiten
-2.665.558
-106.858
113.340
-6.473
3.882.287 Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
Schadensersatz aus Vermögensschäden bei Gebäuden und
Grundstücken
3.741.746
123.360
0
-1.921.772 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen
Rückflüsse von Ausleihungen
-1.195.826
-725.945
FINANZHAUSHALT - AUSZAHLUNGEN
142
782
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
787
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-491.486
-35.387.060 Neubau von Hochbaumaßnahmen
-4.584.159
Anlage
Übersicht über die Abweichungen Plan - Ergebnis über 60 T€
Kontenklasse
Bezeichnung
Abweichung
gegenüber
Ansatz *
Erläuterungen
(Abweichungen über 60.000 €)
* Mehrerträge und Mehraufwendungen sind positiv dargestellt.
(+) = Mehraufwand / Mehrertrag
(-) = Minderaufwand / Minderertrag
Erweiterungen Um- und Ausbau von Hochbaumaßnahmen
-8.503.416
Neubau von Tiefbaumaßnahmen
-6.896.943
Erweiterungen Um- und Ausbau von Tiefbaumaßnahmen
Verkehrseinrichtungen
783
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Sachvermögen
784/788 Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen
781
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen
487.817
Auszahlung für neue sonst. Baumaßnahmen
-2.440.971
Auszahlung Umbau, Erweiterung, sonstige Anlagen
-2.099.723
1.031.358 Einrichtung zentr. ZSD/D-B
Betriebseinrichtung
Maschinen / Werkzeuge
Lehrmittel
Hardware
-400.000 Erwerb sonstiger Anteilsrechte an verb. Unternehmen
-1.157.512 Investitionszuwendungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen
Investitionszuwendungen an übrige Bereiche
78311
-11.349.665
-73.539
1.398.448
-943.880
-179.706
843.035
-400.000
-345.791
-811.722
-757.131
143
Anlage
EINZELNACHWEIS
der im Haushaltsplan veranschlagten Zuschüsse
an Verbände, Vereine und dergleichen
-QUVGPCTV*CWUJCNVURNCP<GKNG
Vergleich Plan 2020 Rechnungsergebnis 2020
Allgemeines
&KG<WUEJØUUGIGNVGPKPFGT*ÒJGFGT#PUÀV\GOKVFGT$GMCPPVOCEJWPIFGT*CWUJCNVUUCV\WPICNU
DGYKNNKIVUQYGKVFKG$GYKNNKIWPIPKEJVFWTEJ8GTOGTM 5CEJDGUEJNWUU'KP\GNDGYKNNKIWPI
XQTDGJCNVGPKUV&KGOKVFKGUGP8GTOGTMGPXGTUGJGPGP#PUÀV\GQFGTFKG#PUÀV\GQJPG
$G\GKEJPWPIGKPGU'ORHÀPIGTUDGYKTVUEJCHVGP)GOGKPFGTCVQFGT1DGTDØTIGTOGKUVGTPCEJFGP
<WUVÀPFKIMGKVUDGUVKOOWPIGPFGT*CWRVUCV\WPI
5QYGKVFGT)GOGKPFGTCVHØTFKG$GYKNNKIWPIXQP<WUEJØUUGPURG\KGNNG(ÒTFGTTKEJVNKPKGPGTNCUUGP
JCVYGTFGPFKG#PUÀV\GXQO1DGTDØTIGTOGKUVGTDGYKTVUEJCHVGV
>)GOGKPFGTCVJCVCO/CK )& GKPG<WUEJWUUTKEJVNKPKGGTNCUUGP
145
Anlage
BEREICH 1BERB¸R)ER/EISTER
)egenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
&iff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCH¸SSE F¸R LAUFEN&E ZWEC-E
1berbØrgermeister
1114-110 FRAUENB¸R1
(TCWGPVTGHH7NOG8
Summe 1114-110
4.900
4.900
0
4.900
0
0
Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
1133-160 LIE)ENSCHAFTSVERWALTUN)
(KUEJGTGKXGTGKP7NO0GW7NOG8
8QIGN\WEJVXGTGKP7NOGT5RCV\ /KGVG
500
500
0
450
0
0
Summe 1133-160
5710-160 WIRTSCHAFTSF²R&ERUN)
7NOGT%KV[G8
Summe 5710-160
)ESA/TSU//E
146
'TJÒJWPI<WUEJWUUWO
aLÀJTNKEJYGKVGTJKP
HØTFGP<GKVTCWO
)&
96.400
95.300
0
93.562
0
1.738
101.800
100.700
0
98.912
0
1.738
Anlage
BEREICH ZENTRALE STEUERUN) UN& &IENSTE
)egenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
&iff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCH¸SSE F¸R LAUFEN&E ZWEC-E
Zentrale Steuerung und &ienste
1110-200 LEITUN) ZENTRALE STEUERUN)
&CPWDG0GVYQTMGTU �'6
<WUEJWUU2TQLGMV0CEJJCNVKIG
0GV\YGTMGPVYKEMNWPIFGT#MVKXKVÀVGPFGT
7NOGT&CPWDG0GVYQTMGTUHØTFCU
KPHQTOGNNG$KNFWPIUPGV\YGTM&CPWDG
0GVYQTMGTU
.
)&
*#)4
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
.CWH\GKVFGU2TQLGMVGU
+.'7G8
.
<WUEJWUU2TQLGMVG1&&#WPF6CUVGUQH
&CPWDG$TGCF%QPPGEVU
15.000
15.000
0
15.000
0
0
Summe 1110-200
5750-250 FRE/&ENVER-EHR
<WUEJØUUGCP8GTDÀPFG8GTGKPGWFIN
<WUEJØUUGHØTCPFGTG8GTCPUVCNVWPIGPWPF
HØTHÒTFGTWPIUYØTFKIG2TQLGMVG
<QNN<KNNGPHCJTGTG8
7NOGT5EJKHHGTXGTGKPG8
/KGVGHØT4ÀWOGKO
)GDÀWFG(KUEJGTICUUG
8GTTGEJPWPIURQUVGP
-CTPGXCNUIGUGNNUEJCHVGPHØT-KPFGTHCUEJKPI
WPF2TWPMUKV\WPI
-WJDGTIXGTGKPG8/KGV\WUEJWUUHØT
8GTGKPUJGKO
Summe 5750-250
SU//E ZuschØsse fØr laufende Zwecke
8GTTGEJPWPIURQUVGP
11.700
11.400
0
18.456
0
-7.056
26.700
26.400
0
33.456
0
-7.056
INVESTITI1NSZUSCH¸SSE
5750-250 FRE/&ENVER-EHR
)GUGNNUEJCHVFGT&QPCWHTGWPFG7NOG8
7ODCWWPF5CPKGTWPIFGU
8GTGKPUJGKOUOKV9GTMUVCVV
Summe 5750-250
SU//E InvestitionszuschØsse
)ESA/TSU//E
0
73.500
0
73.500
0
0
0
73.500
0
73.500
0
0
26.700
99.900
0
106.956
0
-7.056
147
Anlage
BEREICH BÜRGERDIENSTE
)egenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
&iff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
1226-450 VETERIN RA/T
6KGTJGKO7NO0GW7NO
7ODCW6KGTXGTOKVVNWPI8GTYCNVWPI
#W»GPCPNCIGP
)&
7ODCWFGU*WPFGJCWUGU
)&)4
0
150.000
0
0
150.000
0
SUMME Investitionszuschüsse
0
150.000
0
0
150.000
0
GESAMTSUMME
0
150.000
0
0
150.000
0
Summe 1126-450
148
Anlage
FACHBEREICH -ULTUR
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWEC-E
2810-510 SONSTIGE -ULTUR2FLEGE
#MCFGOKGVJGCVGTWNOG8
(ÒTFGTWPIFGT'TYCEJUGPGPURCTVG
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&
($#
$GTWHUXGTDCPF$KNFGPFGT-ØPUVNGTKPPGPWPF .
-ØPUVNGT$G\KTMUXGTDCPF7NOG8
$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&
($#
&QMWOGPVCVKQPU\GPVTWO1DGTGT-WJDGTI
7NOG8
$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&
($#WPF
<WUEJWUUGTJÒJWPI)&
($#
)&)4
'WTQRÀKUEJG&QPCWCMCFGOKGI)OD*
/KGVWPF$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
.
#D
)&)4
(ÒTFGTMTGKU$WPFGUHGUVWPI7NOG8HØT
OWUGCNG2TÀUGPVCVKQP
.
#D
)&
($#
(TGKG6JGCVGTITWRRGP
/KGVMQUVGP\WUEJWUUHØT1DGTG
&QPCWDCUVKQP
.
+PVGTPG8GTTGEJPWPI
6¸5#&/KGVGaHØT
LÀJTNKEJTF
a
6JGCVGTYGTMUVCVVTF
a-TCFJCNNGTFa
)CNGTKG5GDCUVKCPUMCRGNNG7NOG8
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
+PFCWPCG8
.
+PUVKVWVKQPGNNG(ÒTFGTWPIHØT
FKG,CJTG
,CJTG )&($#
)&X
)TKGUDCFICNGTKG
.
#D
)&
($#UQYKG)&
)4)&
X
*G[QMC6JGCVGTG8
.
+PVGTPCVKQPCNGU,WIGPFECORK4&QPCWHGUV .
WPF
-ØPUVNGTIKNFG7NOG8
.
/KGVWPF$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
CDØDGTFCU
2TQHKV%GPVGT
)&
-WPUVXGTGKP7NOG8
$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&
($#
.CPFUOCPPUEJCHVFGT$CPCVGT5EJYCDGP
/KGVWPF$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
.
.KVGTCVWTUCNQP&QPCWG8
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
/WUGWOUXGTGKP7NO5ÒHNKPIGPG8
$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
.
149
Anlage
FACHBEREICH -ULTUR
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
EUR
EUR
Ergebnis
2020
2QRDCUVKQP
.
EUR
Ü
Ü
EUR
4CFKQHTGG(/
/KGVMQUVGP\WUEJWUU
41:;I)OD*
2TQITCOOWPF$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
.
.
5EJYCDGP6GEJ2CTMG8
.
5VCFVXGTDCPFHØT/WUKMWPF)GUCPI
7NOG8
<WUEJØUUGIGOÀ»4KEJVNKPKG
.
6¸5#&8GTGKP\WT(ÒTFGTWPIFGT
6JGCVGTMWPUV6JGCVGT7NO
.
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
Erm. i. FJ
EUR
Erläuterungen
EUR
)&WPF)&
($#
+PVGTPG8GTTGEJPWPI
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
UCWEJ
+PXGUVKVKQPUMQUVGP\WUEJØUUG
)&)4
)&WPF)&
($#
7NOGT#WVQTGPG8
.
7NOGT2CTCFGMQP\GTVGG8
.
8GTGKP\WT(ÒTFGTWPIFGT(TGKGP-WNVWT
7NOG87NOGT<GNV
2TQITCOOWPF$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
8CVGTWPF5QJP'KUGNGP5VKHVWPI
/WUGWO$TQVWPF-WPUV
.
2TQCTVG7NOGT-WPUVUVKHVWPI
.
'KPOCNKIGT<WUEJWUU
K*Xa)&
($#
9ØTVVGODGTIKUEJGU
-COOGTQTEJGUVGT
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
,WPIG7NOGT$ØJPG ,7$
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
'TUVGU7NOGT-CURGTNGVJGCVGT
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
6JGCVGT/ØEMG
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
2TQLGMVHÒTFGTWPI
.
1.717.400
1.732.800
84.680
1.593.669
219.500
4.311
Zwischensumme
150
)&($#
TØEMYKTMGPFG4GFW\KGTWPI
FGU<WUEJWUUGUXQPa
CWHaRTQ,CJT
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
)&)4
Anlage
FACHBEREICH -ULTUR
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
EUR
Ü
Förderung Musik
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
Ü
Institutionelle Förderung
#NVG/WUKM7NOG8
.
(ÒTFGTXGTGKP9KDNKPIGT-CPVQTGKG8
.
-WPUV9GTMG8
.
5EJGTGT'PUGODNG
.
5QOOGTNKEJG7NOGT/WUKMVCIG
.
8GTGKPHØTOQFGTPG/WUKM
.
2TQLGMVHÒTFGTWPI
.
83.100
83.100
14.520
87.827
12.000
34.903
Zwischensumme
$WIGV
XGTGKPDCTWPI
)&
($#
Förderung Tanz
Institutionelle Förderung
5VTCFQ%QORCIPKC&CP\C
.
6CP\HGUVKXCN7NO/QXGU
.
2TQLGMVHÒTFGTWPI
.
Zwischensumme
128.300
127.500
600
113.544
14.000
556
Summe 2810-510
1.928.800
1.943.400
99.800
1.795.039
245.500
39.770
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&
($#
2810-570 STADTHAUS
(ÒTFGTWPIXQP8GTCPUVCNVWPIGPKO
5VCFVJCWU
/KGVMQUVGP\WUEJWUU
2630-550 MUSI-SCHULE
<WUEJWUUCPFGP7NOGT
5RCV\GPEJQTKPUIGUCOV
aKP4CVGP
.
1.939.500
1.954.100
99.800
1.799.503
245.500
SUMME Zuschüsse für laufende Zwecke
+PVGTPG8GTTGEJPWPI
#MVGPXGTOGTMOKV
<WUVKOOWPI(T/CPPXQO
46.007
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
2520-510 DONAUSCHW BISCHES ZENTRALMUSEUM
+PXGUVKVKQPUMQUVGP\WUEJWUU
&QPCWUEJYÀDKUEJGU<GPVTCNOWUGWO
/KVVGNHØT#MVWCNKUKGTWPIWPF
/QFGTPKUKGTWPIFGT
UVÀPFKIGP#WUUVGNNWPI
IGUCOV
6a
)&($#
WPF)4
2810-510 SONSTIGE -ULTUR2FLEGE
1TIGNHÒTFGTXGTGKP$CUKNKMC7NO9KDNKPIGP
)&)4
/WUKMXGTGKP'TOKPIGP
7ODCWWPF'TYGKVGTWPIFGU2TQDGTCWOU
/WUKMGTJGKO'TOKPIGP#NNGYKPF
)&($#
)&)4
-NGKPOC»PCJOGPUQPUVKIG-WNVWTRHNGIG
4QZ[
SUMME Investitionszuschüsse
GESAMTSUMME
/KVVGNHØT
#WUUVCVVWPIUIGIGPUVÀPFG
)&($#
+PXGUVKVKQP%CVGTKPI.CDQTKP
)&
($#
135.000
850.800
57.539
477.745
430.500
94
2.074.500
2.804.900
157.339
2.277.248
676.000
46.101
151
Anlage
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
Erläuterungen
EUR
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWEC-E
BILDUNG UND S2ORT
2150-610 SONSTIGE SCHULISCHE AUFGABEN U. EINRICHT.
#DGPFI[OPCUKWO
.
8GTTGEJPWPIHØTFKG$GPWV\WPIUVÀFVKUEJGT
4ÀWOG
8GTTGEJPWPIURQUVGP
#DGPFTGCNUEJWNG
6TÀIGT-QNRKPI$KNFWPIUYGTM HØTFKG
$GPWV\WPIUVÀFV5EJWNTÀWOG
'NN[*GWUU4GCNUEJWNG
.
8GTTGEJPWPIURQUVGP
(ÒTFGTMTGKU9CNFQTH2ÀFCIQIKM
9CNFQTHUEJWNGCO+NNGTDNKEM
.
2TKXCVG/ÀFEJGPUEJWNG5V*KNFGICTF
.
8GTGKP(TGKG5EJWNGG8
9CNFQTHUEJWNG
.
,#<\G8 ,WPI #NV<WMWPHV\WUCOOGP .
G8
)&WPF
)4
285.200
285.200
0
266.124
0
.
0CEJVTCI\WT
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
KPMN7OUEJKEJVWPIXQP
DKUJGTKIGO
+PXGUVKVKQPU\WUEJWUU
a IGOÀ»IGNVGPFGT
$WFIGVXGTGKPDCTWPICD
)&($#
4CWOOKGVGKP5EJWNTÀWOGP
.
8GTTGEJPWPIURQUVGP
NHF<WUEJHØT&GPMUVÀVVG9GK»G4QUG
2GTUQPGNNG$GVTGWWPI#WUUVGNNWPIKP8*
.
)&($#
)&($#
.
MQPVKMK-WNVWTYGTMUVCVVHØT-KPFGTWPF
,WIGPFNKEJG,WIGPFMWPUVUEJWNGFGT7NOGT
8QNMUJQEJUEJWNG
NCWHGPFGT<WUEJWUU
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
(COKNKGPDKNFWPIUUVÀVVG7NOG8
.
4CWOOKGVGKP5EJWNTÀWOGP
.
1.161.900
1.108.300
0
1.145.952
0
Summe 2150-610
19.076
2710-610 VOL-SHOCHSCHULE FAMILIENBILDUNGSST TTE
7NOGT8QNMUJQEJUEJWNGG8
$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
Summe 2710-610
152
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
7OUEJKEJVWPIXQP
DKUJGTKIGO
+PXGUVKVKQPU\WUEJWUU
a IGOÀ»IGNVGPFGT
$WFIGVXGTGKPDCTWPICD
8GTTGEJPWPIURQUVGP
-37.652
Anlage
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
-ostenstelle
Auftrag
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
/KGVGPHØTUVÀFV6WTPWPF5RQTVJCNNGP
.
.GJTUEJYKOODGEMGP&QPCWJCNNG5VCFKQP
$G\KTMUURQTVCPNCIGP9GUVDCF
8GTTGEJPWPIURQUVGP
'TDDCWWPF2CEJV\KPUGPHØTUVÀFVKUEJG
)TWPFUVØEMGFKG6WTPWPF5RQTVXGTGKPGP
ØDGTNCUUGPUKPF
8GTTGEJPWPIURQUVGP
Gegenstand
Erläuterungen
EUR
4210-610 F²RDERUNG DES S2ORTS
6WTPWPF5RQTVXGTGKPG
.
Zwischensumme Verrechnungsposten
855.750
840.000
0
606.027
0
233.973
.
<WUEJØUUG\WT(ÒTFGTWPIFGU-KPFGTWPF .
,WIGPFURQTVU
<WUEJWUULG-KPFD\Y
,WIGPFNKEJGODKU,CJTG
aRC
<WUEJØUUG\WT2HNGIGFGT4CUGPURKGNHGNFGT .
<WUEJWUULG5RQTVRNCV\
DKUaWPFLG
-NGKPURKGNHGNF
DKUa
.
.
.
Zwischensumme Zuschüsse
1.374.350
1.357.000
0
1.283.358
0
73.642
Summe 4210-610
2.230.100
2.197.000
0
1.889.385
0
307.615
Zwischensumme Bildung und Sport
3.677.200
3.590.500
0
3.301.461
0
289.039
<WUEJØUUGHØT5RQTVKPXGTGKPUGKIGPGP
#PNCIGP
6WTPWPF5RQTVXGTGKPG
<WUEJØUUGHØTVCVUÀEJNKEJIGNGKUVGVG
¸DWPIUUVWPFGPFWTEJ¸DWPIUNGKVGTKPPGP
OKV.K\GP\ UQIGP¸DWPIUNGKVGT\WUEJØUUG
WPF<WUEJØUUGHØT8GTGKPUOCPCIGTOKV
.K\GP\
<WUEJØUUGHØTFKG(ÒTFGTWPIXQP
5VØV\RWPMVGPKO.GKUVWPIUURQTV5587NO
5QPUVKIG<WUEJØUUGKPUDGUQPFGTGHØT
8GTCPUVCNVWPIGPYKG/GKUVGTUEJCHVGP
6WTPKGTG.ÀPFGTMÀORHGWPF2QMCNG
<WUEJWUUHØTNK\GPUKGTVG
¸DWPIUNGKVGTaLG
5VWPFGDGKOCZ
IGHÒTFGTVGP5VWPFGP
,ÀJTNKEJGT<WUEJWUUHØT
XGTUEJKGFGPG5VØV\RWPMVG
KO.GKUVWPIUURQTVOKVOCZ
aD\YOCZ
aRC
BEREICH SOZIALES
1114-670 -ONTA-TSTELLE MIGRATION
-#/5RTCEJGWPF-QORGVGP\GP
.
XGTDWEJVDKUGKPUEJNKG»NKEJ
WPVGTKP
*ÒJGXQPa
7NOGT#TDGKVUMTGKU\WT$GVTGWWPICWUN
-KPFGTWPF,WIGPFNKEJGT
.
)&
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
174.500
99.000
0
174.499
0
Summe 1114-670
-75.499
311001-670 HILFE ZUR 2FLEGE
(ÒTFGTXGTGKP*QURK\#ICVJG5VTGKEJGT
7NOGT*QURK\
.
#NVGPCTDGKV#ODWNCPVG*KNHG
)GPGTCVKQPGPVTGHH
.
)&($#
(ÒTFGTTKEJVNKPKGP$GUEJNWUU
FGU($#XQO
UQYKG
#D'TJÒJWPIWO
aCWHITWPF
7OYCPFNWPIXQP(5,
5VGNNGPKPGKPGP
2GTUQPCNMQUVGP\WUEJWUU
'TJÒJWPI)&
)4
153
Anlage
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
Erläuterungen
EUR
5GPKQTGPTCV
.
)GTQPVQRU[EJKCVTKUEJG
$GVTGWWPIUITWRRGP
.
%Q(KPCP\KGTWPI\WT
.CPFGUHÒTFGTWPI
.
($#$GUEJNWUU
)&8GTNÀPIGTWPI
CD($#
)&
2CTKVÀVKUEJG5Q\KCNFKGPUVG
.
($#$GUEJNWUU
)&
/GJTIGPGTCVKQPGPYQJPCPNCIGCO
'UGNUDGTI
.
Demenz
&KCMQPKG
/KITCVKQPKO#NVGT
.
0KGFGTUEJYGNNKIGHCNNWPURG\KHKUEJG
UQ\KCNTÀWONKEJG#PIGDQVG
.
2TQLGMVG
.
2TQLGMVG\6%Q
(KPCP\KGTWPI\WT
.CPFGUHÒTFGTWPI
.
.
259.150
273.250
0
214.711
0
%CTKVCU
5WEJVDGTCVWPITQVGU6GNGHQP
2U[EJQNQIKUEJG$GTCVWPIUUVGNNG &KCMQPKG
Summe 311001-670
$8)&
($#
58.535
3210-670 EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
5Q\KCNRU[EJKCVTKUEJGT&KGPUVFGU
4GJC8GTGKPUHØTUQ\KCNG2U[EJKCVTKG&QPCW
#NDG8
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&
8GTNÀPIGTWPI
($# )&
-CVJWPF'XCPI-KTEJGPIGOGKPFGHØT
6GNGHQPUGGNUQTIG
.
)&($#
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
#OUGN
.
%CTKVCU%NWD-ÒTRGTDGJKPFGTVG
.
(COKNKGPGPVNCUVGPFGP&KGPUVG
.
6CIGUUVÀVVGHØTRU[EJ-TCPMG 4GJC8GTGKP
.
)&($#
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
2TQLGMV'*#2%CTKVCU
.
-QQRGTCVKQPUXGTVTCI
WPF
+$$5VGNNG
.
+$$5VGNNG4ØEM\CJNWPI.CPFGU\WUEJWUU
.
219.390
209.690
3.700
215.070
1.500
-3.180
Summe 311002-670
%Q(KPCP\KGTWPI\WO
.CPFGU\WUEJWUU
(KPCP\KGTWPIØDGT
.CPFGU\WUEJWUU
'74
312002-670 EINGLIEDERUNGSLEISTUNGEN
.
%CTKVCUXGTDCPF$CFGP9ØTVVGODGTIHØT
RU[EJQUQ\KCNG$GTCVWPIUWPFCODWNCPVG
$GJCPFNWPIUUVGNNGHØT5WEJVIGHÀJTFGVGWPF
5WEJVMTCPMG NGICNGT5WEJVOKVVGNDGTGKEJ
154
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
Anlage
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
Erläuterungen
EUR
&TQIGPJKNHG7NO#ND&QPCWG8
2U[EJQNQI$GTCVWPIUUVGNNG
5EJYGTRWPMVRTCZKU KNNGICNGT
5WEJVOKVVGNDGTGKEJ
.
$KUKO24%
,WIGPFUQ\KCNCTDGKV
-QTTGMVWTPCEJ2TQFWMVRNCP
FGT5WEJVDGTCVWPI
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
-QPVCMVNCFGPHØT
&TQIGPIGDTCWEJGTKPPGP
.
$KUKO24%
,WIGPFUQ\KCNCTDGKV
-QTTGMVWTPCEJ2TQFWMVRNCP
FGT5WEJVDGTCVWPI
.CWHGPFG(ÒTFGTWPICD
)&($#
>$GVTCIKO#PUCV\KUVGKP
/CZKOCNDGVTCI
405.100
395.600
0
355.354
0
40.246
Summe 312002-670
312001-670 LEISTUNGEN FÜR UNTER-UNFT UND HEIZUNG
2TQLGMV&TGJUEJGKDG9QJPTCWO
5CPKGTWPIUMQUVGP\WUEJWUU
+PUVCPFUGV\WPI/KGVCWUHCNNICTCPVKG
.
%CTKVCU
,QDEQCEJ6GKNJCDGRNÀV\GWPF
#TDGKVUNQUGPDGTCVWPIU\GPVTGP
.
36.000
36.000
74.060
42.791
22.600
.
$GVTKGDUVTÀIGTXGTVTCI
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
.
)&)4
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
%CHÅ%CPCRG#)9GUV
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
&KEJVGTXKGTVGNVTGHH#)9GUV
.
$KDGTCEJGTUVTC»G2JQGPKZ9KDNKPIGP
G8
.
$GIGIPWPIUUVÀVVG'KEJDGTIG8
.
Summe 312001-670
)&($#
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
#TDGKVUNQUGPDGTCVWPIU
\GPVTWO
)&($#
44.669
314009-670 BÜRGERZENTREN
$ØTIGT\GPVTWO9GUV#)9GUV
4GUUQWTEGPOCPCIGOGPVKO5Q\KCNTCWO
#)9GUV
3WCTVKGTUVTGHHU
)&
($#
1TVGFGT$GIPWPIKO
3WCTVKGTWPF
3WCTVKGTUUQ\KCNCTDGKV
8GTNÀPIGTWPIFGT
$WPFGUHÒTFGTWPIDKU
FGOGPVURTGEJGPF
8GTNÀPIGTWPI
%Q(ÒTFGTWPIFGT5VCFV
\\INa
/KGVPGDGPMQUVGPXGTTGE
JPWPI'KEJDGTIFKGCNU
'TVTÀIGXGTGKPPCJOV
YGTFGP
%CHÅ#NOC 36'TGPÀEMGT &4-
.
3WCTVKGTUVTGHH4GWVNKPIGTUVT&4-
.
155
Anlage
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
YGKVGTG3WCTVKGTVTGHHU
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
.
3WCTVKGTUQ\KCNCTDGKV
$KDGTCEJGT5VT)WVGT*KTVG
.
5ÀIGHGNFUKGFNWPI)WVGT*KTVG
.
4GWVNKPIGT5VT)WVGT*KTVG
.
-CTNRNCV\)WVGT*KTVG
.
#NVGT'UGNUDGTI1DGTNKP
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
Erläuterungen
EUR
YGKVGTG1TVGFGT$GIGIPWPI
KO4CJOGPFGT
3WCTVKGTVTGHHU
)&
WHKPCP\KGTVCWU
+PPQXCVKQPUDWFIGVCD
CWUXQTCDFQV$GTGKEJ
)&
WHKPCP\KGTVCWU
+PPQXCVKQPUDWFIGVCD
CWUXQTCDFQV$GTGKEJ
)&
WHKPCP\KGTVCWU
+PPQXCVKQPUDWFIGVCD
CWUXQTCDFQV$GTGKEJ
)&
WHKPCP\KGTVCWU
+PPQXCVKQPUDWFIGVCD
CWUXQTCDFQV$GTGKEJ
.
)&
WHKPCP\KGTVCWU
+PPQXCVKQPUDWFIGVCD
CWUXQTCDFQV$GTGKEJ
'TGPNCWJ,QJCPPGU2CNO5VT&4-
.
)&
WHKPCP\KGTVCWU
+PPQXCVKQPUDWFIGVCD
CWUXQTCDFQV$GTGKEJ
$G[GTUVT#)9GUV
.
HKPCP\KGTVCWU
+PPQXCVKQPUDWFIGV
0+52TQLGMV#IPGU5EJWNVJGK»2NCV\
.
%Q(KPCP\KGTWPI\WT
.CPFGUHÒTFGTWPICWUFGO
2TQITCOOHØTPKEJV
KPXGUVKXG
5VÀFVGDCWHÒTFGTWPI
.CWH\GKVDKU
8GTNÀPIGTWPIWOGKP
\YGKVGU2TQLGMVDKU
-QUVGPHØTFKG5VCFV7NOEC
a,CJTDKUCD
ECa,CJT
<'$4#<GPVTCNG$ØTIGTCIGPVWT
.
<'$4#5VCFVVGKNMQQTFKPCVKQP/KVVG1UV
(KPCP\KGTWPI
*CWUOCPCIGOGPVWPF
5VCMQ
.
'PICIKGTVKP7NOG8
.
'PICIKGTVKP7NOG8
'JTGPCOVUMQQTFKPCVKQP
.
5VCFVVGKNDWFIGVUFGTTGIKQPCNGP
2NCPWPIUITWRRGP
.
5KG UVG
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
#TDGKVUMTGKU+PKVKCVKXGP(QTWOWPF-140
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
2JQGPKZ9KDNKPIGPG8
GJGOCNU1CUG
.
156
(KPCP\KGTWPI5VCMQ
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
<WUEJWUUCP
'JTGPCOVUMQQTF
Anlage
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
EUR
)GUEJÀHVUHØJTGTUVGNNG
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
Erm. i. FJ
EUR
EUR
.
(TGKYKNNKIGP%CTF
.
%JTKUVQRJGT5VTGGV&C[7NO0GW7NOG8
.
472.640
530.660
0
727.371
0
-196.711
.
%CTKVCU7NO#ND&QPCW
.
5EJYCPIGTUEJCHVUDGTCVWPICWHUWEJGPFGU
#PIGDQVHØT)GHNØEJVGVG
'X&KCMQPKG8GTDCPF
2GTURGMVKXGPWPF4ØEMMGJTDGTCVWPI
.
4GJC8GTGKP
$GJCPFNWPIU\GPVTWOHØT(QNVGTQRHGT
.
%CTKVCU7NO#ND&QPCW
$GTCVWPI6TCWOCVJGTCRKG
.
1DGTNKPG8
.
+08+#,WIGPFOKITCVKQP
.
&KCMQPKG
+PVGITCVKQPUOCPCIGT
.
291.550
289.450
70.000
287.120
0
72.330
Summe 314009-670
Erläuterungen
)&)4
'KPOCNKIGT<WUEJWUUKO,CJT
318010-670 FLÜCHTLINGSSOZ.ARB-OORDINATION AU
(COKNKGPRNCPWPIG8
$GTCVWPIUUVGNNGHØT
5EJYCPIGTUEJCHVUHTCIGPWPF
(COKNKGPRNCPWPI
)&
Summe 318010-670
)&
($#
314005-670 UNTERBRINGUNG, BETREUUNG WOHNUNGSLOSE
&4 ¸DGTPCEJVWPIUJGKO
.
)&($#
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
6CIGUUVÀVVGHØT9QJPWPIUNQUG
.
)&($#
\WMØPHVKIUKGJG
¸DGTPCEJVWPIUJGKO
9ÀTOGUVWDGHØT9QJPWPIUNQUG
.
)&($#
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
(CEJDGTCVWPIUUVGNNGHØT9QJPWPIUNQUG
WPFCWHUWEJGPFG5Q\KCNCTDGKV
.
)&($#
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
659.920
620.220
0
620.163
0
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
8GTNÀPIGTWPI
)&($#
59.000
47.900
0
47.900
0
0
%CTKVCU
Summe 314005-670
59
3170-670 BETREUUNGLEISTUNGEN
8GTGKP.GDGPUJKNHG7NO0GW7NOG8HØT
$GVTGWWPIGP
Summe 3170-670
.
157
Anlage
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
Erläuterungen
EUR
311007-670 HILFE ZUR ÜBERWINDUNG BES. SOZ. SCHWIERIG-EITEN
(TCWGPJGNHGP(TCWGP
(TCWGPDGTCVWPIUUVGNNG
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
8GTNÀPIGTWPI
)&
$CJPJQHUOKUUKQP
.
'TJÒJWPI)&
)4
$GYÀJTWPIUWPF5VTCHHÀNNKIGPJKNHGQHHGPG .
#PNCWHUVGNNG
124.560
124.570
0
122.155
0
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
8GTNÀPIGTWPI
)&
.
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
.
)&)4
$GTCVWPIDGK2TQDNGOUEJYCPIGTUEJCHVGP
.
$GTCVWPIUUVGNNGHØT5EJYCPIGTUEJCHVGPWPF
(COKNKGPRNCPWPIFGU8GTGKPU
(COKNKGPRNCPWPIG8
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
8GTNÀPIGTWPI
)&
165.500
185.430
0
195.430
0
-10.000
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
110.000
110.000
0
110.000
0
0
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
&KCMQPKG8GTDCPF7NO#ND&QPCW
1RHGTUEJWV\FWTEJ6ÀVGTCTDGKV
.
Summe 311007-670
4140-670 SOZIALMEDIZINISCHE BERATUNG
#KFU*KNHG7NO#ND&QPCWG8
.
$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
(ÒTFGTWPI#WUUVKGICWUFGT2TQUVKVWVKQP
2+0-GNC
7PKXGTUKVÀVUMNKPKMWO7NO
2U[EJQUQ\KCNG-TGDUDGTCVWPI7NO
Summe 4140-670
)&)4
2.400
363002-670 F²RDERUNG DER ERZIEHUNG IN DER FAMILIE
<WUEJWUUHØT$CD[VCUEJG
.
Summe 362002-670
362004-670 EINRICHTUNGEN DER JUGENDARBEIT
8GTDCPFNKEJG,WIGPFCTDGKV
5VCFVLWIGPFTKPI
.
(GTKGPCPIGDQVG
.
8GTGKP,WIGPFHCTO
.
946.600
921.600
0
883.700
0
.
.
Summe 362004-670
362002-670 JUGENDSOZIALARBEIT
,WIGPFDGTWHUJKNHG
#91
#PFGTG$CWUVGNNG7NOG8
#PFGTG9GIGKP+PVGITCVKQP
158
#DYKEMNWPIØDGT
5VCFVLWIGPFTKPI)&
($#
%QTQPCDGFKPIV
#PIGDQVUTGFW\KGTWPIKP
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&$GUEJNWUU
($#CO
37.900
)&($#
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
Anlage
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
#PFGTG$CWUVGNNG7NOG8
-QORGVGP\CIGPVWT
-ostenstelle
Auftrag
.
Zwischensumme Jugendberufshilfe
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
Erläuterungen
EUR
$WFIGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
%QHKPCP\KGTWPI'5(2TQLGMV
128.800
128.800
0
121.300
0
$WFGVXGTGKPDCTWPI
)&($#
7.500
5EJWNUQ\KCNCTDGKV
2GUVCNQ\\K .GTPGPHÒTFGTP7NOG8
.
#91
*CPU/WNVUEJGT)5
.
#NDTGEJV$GTDN)5
.
#PPC'UUKPIGT4GCNUEJWNG
.
'FWCTF/ÒTKMG94*5
.
#FCNDGTV5VKHVGT)/5
.
#NDTGEJV$GTDNKPIGT)/5
.
#PPC'UUKPIGT)[OPCUKWO
.
-GRNGTWPF*WODQNFV)[OPCUKWO
.
*CPU<WNNKIGT5EJWNG
.
1DGTNKP %CTKVCUDKU
4QDGTV$QUEJ5EJWNG
.
(GTFKPCPFXQP5VGKPDGKU5EJWNG
.
(TKGFTKEJ.KUV5EJWNG
.
5EJWDCTVWPF5EJQNN)[OPCUKWO
.
Zwischensumme Schulsozialarbeit
782.170
768.780
0
770.164
0
-1.384
Summe 362002-670
910.970
897.580
0
891.464
0
6.116
.
.
$WFGVXGTGKPDCTWPI
)&
($#
$WFGVXGTGKPDCTWPI
)&
($#
363003-670 HILFEN FÜR JUNGE MENSCHEN UND FAMILIEN
Frauen und Familie
'T\KGJWPIUDGTCVWPI
-KPFGTUEJWV\DWPF
$GINGKVGVGT7OICPI
%CTKVCU
.
&KCMQPKG
.
-KPFGTUEJWV\\GPVTWO -KPFGTUEJWV\DWPF
.
(COKNKGP\GPVTGP
.
Summe 363003-670
Zwischensumme SOZIALES
)&
($#
)&($#
512.800
512.800
0
475.200
0
37.600
5.347.680
5.253.750
147.760
5.362.927
24.100
14.466
159
Anlage
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
Erläuterungen
EUR
-inderbetreuung Ulm -IBU
3650 ZUSCHÜSSE FÜR -INDERTAGESEINRICHTUNGEN
3650010166 - F²RDERUNG VON -INDERN IN GRU22EN 0-6 JAHRE
$GVTKGDUMQUVGP\WUEJØUUGHØT-KPFGTIÀTVGP .
WPF-KPFGTVCIJGKOG
<WUEJØUUGHØT
$GVTKGDUMKPFGTVCIGUGKPTKEJVWPIGP
.
3650010266 - F²RDERUNG VON -INDERN IN GRU22EN 7-14 JAHRE
$GVTKGDUMQUVGP\WUEJØUUGHØT-KPFGTIÀTVGP .
WPF-KPFGTVCIJGKOG
3650020166 - F²RDERUNG UND VERMITTLUNG VON -INDERN 0-6 JAHRE
(QTF8GTOKVVNX-KPFGTP,KP
6CIGURHNGIG 6CIGUOØVVGTXGTGKP
.
3650020266 - F²RDERUNG UND VERMITTLUNG VON -INDERN 7-14 JAHRE
(QTF8GTOKVVNX-KPFGTP,KP
6CIGURHNGIG 6CIGUOØVVGTXGTGKP
.
'UUGPUIGNFØDGTPCJOG
.
Zwischensumme -IBU
SUMME Zuschüsse für laufende Zwecke
30.761.000 27.544.100
0 29.871.292
0
-2.327.192
39.785.881 36.388.350
147.760 38.535.681
24.100
-2.023.688
)&
($#
)4
)&
($#
)&
)4
)&
($#
)&
)4
)&
)4
)&
)4
&GEMWPI
/GJTCWUICDGPFWTEJ
/GJTGKPPCJOGP
.GKVWPIUHTGKUVGNNWPI
$KNFWPI4ØEMUVGNNWPI
K*X /KQ a HØT
)&
)4
)&
)4
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
BILDUNG UND S2ORT
211006-610 G;MNASIEN
7ODCWWPF'TYGKVGTWPI
5V*KNFGICTF5EJWNG
5CPKGTWPI9CNFQTHUEJWNG4ÒOGTUVT
392.200
393.100
71.000
463.738
0
362
Summe 211006-610
)&($#XQO
2710-610 VOL-SHOCHSCHULEFAMILIENBILDUNGSST TTE
+PXGUVKVKQPUMQUVGP\WUEJWUU
8QNMUJQEJUEJWNG
CD
+PXGUVKVKQPUMQUVGP\WUEJWUU
KO<WUEJWUUHØTNCWHGPFG
<YGEMGGPVJCNVGPUKGJG
<WUEJØUUGHØTNCWHGPFG
<YGEMG)&XQO
+PXGUVKVKQPUMQUVGP\WUEJWUU
(COKNKGPDKNFWPIUUVÀVVG
CD
+PXGUVKVKQPUMQUVGP\WUEJWUU
KO<WUEJWUUHØTNCWHGPFG
<YGEMGGPVJCNVGPUKGJG
<WUEJØUUGHØTNCWHGPFG
<YGEMG)&XQO
0
38.000
7.292
7.780
0
Summe 2710-610
160
37.512
Anlage
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
EUR
4210-610 F²RDERUNG DES S2ORTS
6WTPWPF5RQTVXGTGKPG\WO$CWWPF\WT
5CPKGTWPIXQP5RQTVUVÀVVGP
5RQTVXGTGKPU\GPVTWO,WPIKPIGP
65)5ÒHNKPIGP5RQTVQRKC
)&)4
$$71TCPIG%CORWU
)&)4
($#
7OMNGKFGIGDÀWFG558558(W»DCNN
0GWDCW6GPPKUJGKO5587NO
0GWDCW,CJPURQTVRCTM
8GTGKPUURQTV\GPVTWO8H$7NO
2.350.000
3.067.800
1.399.620
4.033.108
602.200
-167.888
150.000
0
0
0
0
0
213.800
280.000
3.004
0
133.000
150.004
0
0
0
43.930
0
-43.930
8QTJCDGP7ODCW5CPKGTWPI-KVC
#O4QVGP$GTI
$GUEJNWUU)4
)&/KVVGNCWU
KPPGWXGTCPUEJNCIV
8QTJCDGP7ODCW5CPKGTWPI-KVC
#DV7NTKEJ5VT
Summe 4210-610
BEREICH SOZIALES
314005-670 UNTERBRINGUNG, BETREUUNG WOHNUNGSLOSE
#WHUVQEMWPI¸DGTPCEJVWPIUYQJPJGKO
Summe 314005-670
362004-670 -INDERJUGENDARBEIT
8GTGKP,WIGPFHCTO
<WUEJWUUHØT5CPKGTWPI
5CPKGTWPIU\WUEJWUU(TGK\GKVJGKO4WJGVCN
$CWMQUVGP\WUEJØUUG\W0GWDCWVGPXQP
,WIGPFTÀWOGP
Summe 362004-670
)&($#
$GUEJNWUUFGU)GOGKPFGTCVU
XQO
ZUSCHÜSSE FÜR -INDERTAGESEINRICHTUNGEN
3650-650 ST DTISCHE -INDERTAGESEINRICHTUNGEN
+PXGUVKVKQPU\WUEJWUU9CNFMKPFGTICTVGP
+IGNMKPFGT'KPUKPIGP
+PXGUVKVKQPU\WUEJWUU0CVWTMKVCCPFGT
,WIGPFHCTO 7NOGT-KPFGTNCFGP
Summe 3650-650
2NCPCPUCV\DGK
3650-660 -INDERBETREUUNG ULM
#WUDCW-KPFGTDGVTGWWPI
8QTJCDGP'TUCV\DCW
'NKUCDGVJGPUVT
$GUEJNWUU($#
)& )4
)&
)4)&
)4)&
/KVVGNCWU
VGKNYKPPGW
XGTCPUEJNCIV
161
Anlage
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
EUR
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
EUR
EUR
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
EUR
EUR
8QTJCDGP0GWDCW-KVC
$ÒJOGYGI
8QTJCDGP'TUCV\DCW
0GWPMKTEJGPYGI
8QTJCDGP'TUCV\DCW
&TGKHCNVKIMGKVUYGI
8QTJCDGP5CPKGTWPI
*CUNCEJGTYGI
8QTJCDGP&CEJUCPKGTWPI#O
$ØTIGNG
8QTJCDGP'TYGKVGTWPI
#DV7NTKEJ5VT
5QPUVKIG/C»PCJOGP
$CWMQUVGP\WUEJØUUG\W0GWDCWVGPWPF
5CPKGTWPIGPXQP-KPFGTIÀTVGP
2.090.700
4.501.600
595.700
3.413.757
105.300
1.578.243
5.196.700
8.280.500
2.076.616
7.962.313
840.500
1.554.303
2.224.376 46.497.994
864.600
-469.385
Summe 3650-660
SUMME Investitionszuschüsse
GESAMTSUMME
162
44.982.581 44.668.850
Erläuterungen
EUR
$GUEJNWUU($#
)& )4
)&
/KVVGNCWUKP
PGWXGTCPUEJNCIV
$GUEJNWUU)4
)& )4
)&
/KVVGNCWUKP
PGWXGTCPUEJNCIVTGUVN
/KVVGNCWUKP
PGWXGTCPUEJNCIV
Anlage
FACHBEREICH STADTENTWIC-LUNG, BAU UND UMWELT
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
ZUSCHÜSSE FÜR LAUFENDE ZWEC-E
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht SUB
5540-750 LANDSCHAFTSSCHUTZ
$WPFHØT7OYGNVWPF0CVWTUEJWV\
$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
.
.
18.400
18.100
0
18.100
0
0
(CJT\GWIHTGWPFGFGT7NOGT(GWGTYGJTG8
65.200
64.600
0
63.400
0
1.200
/KGVWPF
$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
)&)4
)&*#
44.400
400
0
400
0
0
900
900
0
900
0
0
5470-750 ²2NV F²RDERUNG DES ²FFENTLICHEN 2ERSONENNAHVER-EHRS
4GIKQ5$CJP&QPCW+NNGTG8
.
5VCFV7ONCPF
/QDKNKVÀVUMQP\GRVKQP
4GIKQ5$CJP&QPCW+NNGT
TF6a
)&)4
TF6a
)&)4
<WUEJWUUHØT/C»PCJOGPFGT
7OYGNVDKNFWPI
Summe 5540-750
Feuerwehr FW
1260-720 FEUERSCHUTZ
(TGKYKNNKIG(GWGTYGJT7NO
Summe 1260-720
'74LG
(GWGTYGJTOCPPHTCW
$GUEJNWUU)4
$GUEJNWUU($#5V$7
HØTFKG
#POKGVWPIGKPGT*CNNG\WT
7PVGTDTKPIWPIXQP(9
1NFVKOGT(CJT\GWIGP
1280-720 -ATASTRO2HENSCHUTZ
8GTGKPHØT4GVVWPIUJWPFG
&GWVUEJG.GDGPUTGVVWPIUIGUGNNUEJCHV
&GWVUEJG.GDGPUTGVVWPIUIGUGNNUEJCHV
1TVUITWRRG7NO
.
Summe 1280-720
Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung VGV
5410-750 GEMEINDESTRASSEN
#NNIGOGKPGT&GWVUEJGT(CJTTCF%NWD
.
Summe 5410-750
Summe 5470-750
5520-750 WASSERL UFE, WASSERBAU
¸DGTRTØHWPIFGT
'PVYÀUUGTWPIUGKPTKEJVWPIGP
.
Summe 5470-750
243.000
242.000
170.300
241.616
170.600
84
0
0
50.000
0
0
50.000
5540-740 NATURSCHUTZ
$GITØPWPIFGT(CUUCFGP
.
)&($#CO
0KUVJKNHGP
.
)&($#CO
30.000
50.000
15.000
145
0
64.855
Summe 5540-740
163
Anlage
FACHBEREICH STADTENTWIC-LUNG, BAU UND UMWELT
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
EUR
5610-740 UMWELTRECHT
.ÀTOUEJWV\RTQITCOO
Ü
.
Summe 5610-740
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
Ü
$GUEJNWUU
(CEJDGTGKEJUCWUUEJWUU
5VCFVGPVYKEMNWPI$CWWPF
7OYGNVXQO
100.000
100.000
0
52.716
0
47.284
Zentrales Gebäudemanagement GM
5230-710 HEIMATGESCHICHTLICHE BAUTEN
(ÒTFGTMTGKU$WPFGUHGUVWPI7NOG8
($#$GUEJNWUU
)&
'XCPI-KTEJGPIGOGKPFG7NOHØT
$GVTKGDUMQUVGP\WUEJWUU
/ØPUVGTDCWJØVVG
$GUEJNWUUFGU)4XQO
$G\WUEJWUUWPIXQP7PVGTJCNVUWPF
2HNGIGOC»PCJOGPFGT-KTEJGPIGOGKPFGP
4GFW\KGTWPI
-KTEJVWTOUCPKGTWPI
,WPIKPIGPGKPOCNKI
/ØPUVGT4GUVCWTKGTWPIUCTDGKVGPCO
PÒTFNKEJGP%JQTVWTO
$GHTKUVGV
)&)4
439.100
487.500
0
429.867
55.000
2.633
Summe 5230-710
Tiergarten TG
2530-750 TIERGARTEN
)GUGNNUEJCHV0GWGU#SWCTKWOG8
8GTGKPFGT(TGWPFGFGU$QVCPKUEJGP
)CTVGPUHØTFKGRÀFCIQIKUEJG#TDGKV
22.700
22.300
0
22.300
0
0
500
500
0
500
0
0
964.200
986.300
235.300
829.945
225.600
116.056
Summe 2530-750
Bestattungswesen FR
5530-760 BESTATTUNGSWESEN
8QNMUDWPF&GWVUEJGT-TKGIUITÀDGTHØTUQTIG .
Summe 5530-760
SUMME Zuschüsse für laufende Zwecke
164
Anlage
FACHBEREICH STADTENTWIC-LUNG, BAU UND UMWELT
Gegenstand
-ostenstelle
Auftrag
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
Ü
Ü
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
1124-71: GEB UDE
-WJDGTIXGTGKP5CPKGTWPI7PVGTGT-WJDGTI
1280-720 -ATASTRO2HENSCHUTZ
0GWDCWGKPGT9CUUGTTGVVWPIUGKPTKEJVWPI
HØTFKG&GWVUEJG.GDGPUTGVVWPIUIGUGNNUEJCHV
1TVUITWRRG7NO
$GUEJNWUU*#)&
)&)4
)&*#
<WUEJWUU'PVYÀUUGTWPIU
GKPTKEJVWPIGP
<WUEJWUUCP
*CWUGKIGPVØOGT\WT
IWVCEJVGTNKEJGP
7PVGTUWEJWPIXQP
)TWPFUVØEMGPVYÀUUGT
WPIUGKPTKEJVWPIGP
\WT7TUCEJGPMNÀTWPIDGK
'PVYÀUUGTWPIURTQDNGOGP
5610-740 UMWELTRECHT
<WUEJØUUG\WT(ÒTFGTWPITGIGPGTCVKXGT
'PGTIKGP
(ÒTFGTWPIGTPGWGTDCTGT
'PGTIKGP
$GUEJNWUU$CWCWUUEJWUU
)TWPFUCV\DGUEJNWUU'PGTIKG
CO
$GUEJNWUUPGWGT
(ÒTFGTTKEJVNKPKGP
)&<WUEJØUUG\W
'PGTIKGGKPURCTWPIGPKO
9QJPWPIUDCWYKG\$
7OUVGNNWPIXQP²NWPF
)CUJGK\WPIGPCWH
TGIGPGTCVKXG'PGTIKGP
UQYKG\WT0WV\WPIXQP
2JQVQXQNVCKMCPNCIGP
5410-750
7NOGT%KV[/CTMGVKPIG84GGIGT)OD*|
SUMME Investitionszuschüsse
GESAMTSUMME
||
625.000
250.000
0
279.521
0
72.759
1.589.200
1.236.300
235.300
1.109.466
225.600
188.814
165
Anlage
ZUSAMMENSTELLUNG DER ZUSCHÜSSE
BEREICH OBERBÜRGERMEISTER
'TIGDPKUJCWUJCNV
+PXGUVKVKQPUJCWUJCNV
Ansatz
2021
Ansatz
2020
Erm. a. VJ
Ergebnis
2020
Erm. i. FJ
Diff. Ans.
Erm.VJ - Erg. Erm.FJ 2020
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
INSGESAMT
'TIGDPKUJCWUJCNV
+PXGUVKVKQPUJCWUJCNV
42.818.081
5.956.700
39.455.850
9.604.800
482.860
2.134.155
41.297.497
8.793.079
495.200
1.421.000
-1.866.943
1.627.155
GESAMTSUMME
48.774.781
49.060.650
2.617.015
50.090.575
1.916.200
-239.788
BEREICH ZENTRALE STEUERUNG UND DIENSTE
'TIGDPKUJCWUJCNV
+PXGUVKVKQPUJCWUJCNV
BEREICH BÜRGERDIENSTE
'TIGDPKUJCWUJCNV
+PXGUVKVKQPUJCWUJCNV
FACHBEREICH -ULTUR
'TIGDPKUJCWUJCNV
+PXGUVKVKQPUJCWUJCNV
FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES
'TIGDPKUJCWUJCNV
+PXGUVKVKQPUJCWUJCNV
FACHBEREICH STADTENTWIC-LUNG, BAU U. UMWELT
'TIGDPKUJCWUJCNV
+PXGUVKVKQPUJCWUJCNV
166
Anlage
Budgetabschlüsse 2020
Aufgrund des neuen geänderten Haushaltsplanverfahrens zum Haushaltsplan 2020 wurde erstmals
im Jahresabschluss 2020 eine neue Herangehensweise zur Budgetabrechnung erarbeitet. Es wurde im
Jahr 2020 keine Bereinigungen in den Budgets vorgenommen. Es wurde im Jahr 2020 vielmehr eine
tiefe Analyse der Budgets und Feststellungen von erheblichen Abweichungen vorgenommen. In Ziffer
A werden jeweils die Budgetzuschüsse ohne Bereinigungen dargestellt und die Analyse der
Abweichungen in den Fach-/Bereichsbudgets sind in Ziffer B ersichtlich. Unter Ziffer C werden der
noch vorhandene Budgetübertrag aus Vorjahren sowie der Corona-Sonderbudgetübertrag dargestellt.
Siehe hierzu auch im Rechenschaftsbericht Ziffer 2.4. e).
Plan
1.
Oberbürgermeister
Ergebnis
Veränderung
-€-
-€-
einschl. Erm.-Übertrag VJ
-€-
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
7.317.400
8.995.656,74
1.678.256,74
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
9.010.300,00
9.818.044,10
18.828.344,10
9.370.774,21
9.309.753,52
18.680.527,73
360.474,21
-508.290,58
-147.816,37
Budgetzuschuss
11.510.944,10
9.684.870,99
-1.826.073,11
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Überschuss Digitale Agende (PRC 1120-130)
Überschuss Ortsverwaltungen
Überschuss Grundstücksverwaltung (PRC 1133-160)
Überschuss Gebäudebewirtschaftung
Überschuss Wirtschaftsförderung (PRC 5710-160)
Mehraufwand Personal
Schachtelfahrt abgesagt
Landesposaunentag abgesagt
741.283
470.635
491.546
186.186
199.008
-398.838
46.507
10.000
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung 2020
Rest Budgetübertrag aus 2019
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020
Budgetübertrag nach 2021
76.800
-9.357
67.400
36.650
104.050
167
Anlage
Plan
2.
Zentrale Steuerung und Dienste
Ergebnis
Veränderung
-€-
-€-
einschl. Erm.-Übertrag VJ
-€-
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
2.943.400,00
2.825.739,86
-117.660,14
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
15.601.000,00
11.272.861,50
26.873.861,50
14.743.051,88
10.552.498,34
25.295.550,22
-857.948,12
-720.363,16
-1.578.311,28
Budgetzuschuss
23.930.461,50
22.469.810,36
-1.460.651,14
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Mehrertrag Personalkostenersätze
Mehrertrag Nacherstattung Krankenhäuser
Donaufest abgesagt
Schwörfeier abgesagt
Steuerverwaltung, Digitalisierung Altakten verzögert sich
Donaubad Mehrbedarf
UNT Mehrbedarf
Beteiligungen, Beratungsleistungen, Übertrag nach 2021
Minderaufwand GPA Prüfung
Freiwillige soziale Leistungen - Gemeinschaftsveranstaltungen auf 2021 verschoben
Minderaufwand Personal ZSD
Personalmanagement stadtweit
Personal- und Organisationsentwicklung, Projekte haben sich verzögert
Team IT , Verschiebung von EDV-Kosten in der Finanzhaushalt
Minderaufwand Gerichts- und Prozesskosten
-76.200
-124.300
-31.800
-122.000
-76.800
440.000
176.500
-219.300
-61.200
-48.900
-169.000
-689.000
-174.100
-225.200
-37.300
C. Ermittlung Budgetübertrag
ZSD ohne ZSD/D
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung 2020
Rest Budgetübertrag aus 2019
12.000
-3.300
8.700
ZSD/D
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung 2020
Rest Budgetübertrag aus 2019
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020
Budgetübertrag nach 2021
168
146.000
-112.100
33.900
46.400
89.000
Anlage
Plan
4.
Bürgerdienste
Ergebnis
Veränderung
-€-
-€-
einschl. Erm.-Übertrag VJ
-€-
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
12.378.200,00
11.696.435,58
-681.764,42
12.079.700,00
4.036.653,67
16.116.353,67
11.941.767,25
3.933.398,27
15.875.165,52
-137.932,75
-103.255,40
-241.188,15
3.738.153,67
4.178.729,94
440.576,27
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Mehrerträge
Mindererträge (Bußgelder, Verwaltungs- u. Benutzungsgebühren)
Personal - Minderaufwand (u.a. Zensus auf 2021 verschoben)
Minderaufwendungen Sachaufwand
Mehraufwendungen Gebäude (u.a. Personal, Reinigung, Energie)
-535.564,73
1.217.329,15
-137.932,75
-347.084,84
243.829,44
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung 2020
Rest Budgetübertrag aus 2019
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020
Budgetübertrag nach 2021
304.000
-37.700
266.300
37.200
303.500
169
Anlage
Plan
5.
Kultur (ohne Sonderbudgets)
Ergebnis
Veränderung
-€-
-€-
einschl. Erm.-Übertrag VJ
-€-
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
254.200,00
477.116,77
222.916,77
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
2.397.252,00
4.903.132,59
7.300.384,59
2.404.974,55
4.024.796,00
6.429.770,55
7.722,55
-878.336,59
-870.614,04
Budgetzuschuss
7.046.184,59
5.952.653,78
-1.093.530,81
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Mehrertrag Zuweisung Archiv
Personalmehraufwand
Verschiebung Veranstaltungen Berblinger 2020
Verschiebung Förderpreis Junge Ulme Kunst
Donau-Pop-Camp entfallen
Wenigeraufwand Kulturförderung
Weniger Sachaufwand Kultur
-20.100,00
7.800,00
-556.000,00
-19.800,00
-18.200,00
-286.700,00
-54.800,00
C. Ermittlung Budgetübertrag
KU ohne Sonderbudgets
Budgetübertrag aus 2019
+ Umschichtung von der Musikschule
Rest Budgetübertrag aus 2019
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020
für den gesamten FB KU incl. Sonderbudgets
Budgetübertrag nach 2021
170
0
25.000
25.000
79.200
104.200
Anlage
Plan
6.
Bildung und Soziales
-€-
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
69.178.350,00
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
Ergebnis
Veränderung
-€-
-€-
einschl. Erm.-Übertrag VJ
69.597.521,22
419.171,22
50.078.820,00
84.914.725,19
134.993.545,19
50.537.481,14
84.362.951,73
134.900.432,87
458.661,14
-551.773,46
-93.112,32
65.815.195,19
65.302.911,65
-512.283,54
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Minderaufwand bei Wiederkehrendes - Sonderbeschaffungsbudget
-296.900,00
Minderaufwand Konktraktmittel
Minderaufwand Nebenkosten GM
Minderaufwendungen innerh. Budget
-98.900
-229.800
-628.400
Mehraufwendungen Flüchtlinge
Mehraufwendungen Kinderbetreuung
Minderaufwand Schulkindbetreuung
1.781.000,00
294.000
-1.305.000
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung 2020
Rest Budgetübertrag aus 2019
104.000
-50.000
54.000
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020
128.700
Budgetübertrag nach 2021
182.700
D. vorabdotierter Bereich 1)
Kontrakt zur Steuerung der vorabdotierte Sozial- und Jugend
hilfe ab 2018 bis 2022
. /. Verwendung 2020 durch Kontrakte
300.000
201.146
1) Zum 01.01.2018 wurde ein neuer Kontrakt zur Steuerung der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe
geschlossen. Für diesen Kontrakt wird jährlich ein Budget von 300 T€ für Innovations- und
Präventionsprojekte im Haushaltsplan veranschlagt, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung und
Weiterentwicklung der Qualität im sozialräumlichen Arbeiten, sowie dem möglichst effizienten
Ressourceneinsatz.
2) Der neue Kontrakt zur Steuerung der vorabdotierten Sozial- und Jugendhilfe sieht keinen
Budgetübertrag vor.
171
Anlage
Plan
7.
Stadtentw., Bau und Umwelt
-€-
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
54.747.841,00
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Gesamtaufwendungen
Budgetzuschuss
Ergebnis
Veränderung
-€-
-€-
einschl. Erm.-Übertrag VJ
58.395.506,08
3.647.665,08
39.523.800,00
61.812.093,61
101.335.893,61
40.098.325,27
60.967.017,58
101.065.342,85
574.525,27
-845.076,03
-270.550,76
46.588.052,61
42.669.836,77
-3.918.215,84
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
1.814.100
-2.407.800
-2.523.000
418.000
Mittelbereitstellung aus Allgemeinen Finanzmittel
Ermächtigungsüberträge ins Folgejahr
Minderaufwand Altlastensanierung
Mehraufwand Personal
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung 2020
Rest Budgetübertrag aus 2019
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020
Budgetübertrag nach 2021
172
430.000
-189.700
240.300
171.850
412.150
Anlage C
Abschlüsse der kulturellen Sonderbudgets
1. Museum PRC 2520-520
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
354.600
Ergebnis
€
Veränderung
€
637.376
282.776
Aufwendungen
- Personalwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
1.864.568
1.824.072
3.688.640
1.840.796
1.949.213
3.790.009
-23.772
125.141
101.369
Budgetzuschuss
3.334.040
3.152.634
-181.406
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Mehrerträge Spenden 256.600 € wurden für Mehraufwendungen verwendet.
Minderertrag Eintrittsgelder
Mehrertrag Ersatz von Personal- und Sachaufwand
Mehrertrag Zuweisungen vom Land
Einsparungen bei Nebenkosten GM
60.500
-65.500
-25.400
-125.500
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetergebnis 2020
positiv
Budgetdefizit aus 2019
Abbau von 1/5 des Altdefizits aus dem RE 2017
(613 T€) pro Jahr bei einem positiven Budgetergebnis
-367.800
Budgetdefizit Übertrag nach 2021
-245.200
122.600
173
Anlage C
2. Musikschule PRC 2630-550
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
1.808.400
Ergebnis
€
1.844.258
35.858
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
3.057.440
493.772
3.551.211
3.091.010
524.507
3.615.517
33.570
30.735
64.305
Budgetzuschuss
1.742.811
1.771.259
28.448
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Mehrerträge Zuweisungen
Wenigererstattungen von übrigen Bereich
Wenigererträge Benutzungsgebühren
Mehrkosten Personal
Mehraufwand Reinigung
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung in 2020
Rest Budgetübertrag aus 2019
-100.500
42.000
15.300
33.600
34.900
597.000
-25.000
572.000
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020
Der Gesamtbetrag von 79.200 € für den Fachbereich KU ist bei der Fachbereichsleitung
veranschlagt
174
Veränderung
€
Anlage C
3. Theater PRC 2610-540
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
8.812.800
Ergebnis
€
Veränderung
€
6.349.745
-2.463.055
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwendungen
Gesamtaufwendungen
16.260.010
2.579.231
18.839.241
13.559.272
2.163.350
15.722.622
-2.700.738
-415.881
-3.116.619
Budgetzuschuss
10.026.441
9.372.876
-653.565
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Wenigererträge Benutzungsgebühren
Wenigerzuweisungen Land
Kurzarbeitergeld - Anteil Sozialversicherungsbeiträge
Personalwenigeraufwand (Kurzarbeit)
Sachaufwand Minderaufwand wg. Schließung
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung in 2020
Rest Budgetübertrag aus 2019
3.032.400
208.800
-591.000
-2.700.700
-471.900
232.000
0
232.000
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020
Der Gesamtbetrag von 79.200 € für den Fachbereich KU ist bei der Fachbereichsleitung
veranschlagt
175
Anlage C
4. Stadtbibliothek PRC 2720-560
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
361.800
Ergebnis
€
Veränderung
€
342.740
-19.060
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
2.451.840
1.361.924
3.813.764
2.779.266
1.286.500
4.065.765
327.426
-75.425
252.001
Zuschuss
3.451.964
3.723.025
271.061
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Wenigererträge Benutzungsgebühren
Personalmehrbedarf
Minderkosten Sachaufwand
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung in 2020
29.000
327.400
-94.200
33.000
-28.400
4.600
Rest Budgetübertrag aus 2019
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020
Der Gesamtbetrag von 79.200 € für den Fachbereich KU ist bei der Fachbereichsleitung
veranschlagt
5. Stadthaus PRC 2810-570
Plan inkl.
Ermächtigungsüberträge
€
A. Budgetzuschuss budgetrelevant ohne sonstige Bereinigungen
Erträge
445.000
Ergebnis
€
Veränderung
€
392.518
-52.482
Aufwendungen
- Personalaufwand
- Sachaufwand, ILV
Gesamtaufwendungen
940.840
643.142
1.583.983
920.052
651.589
1.571.641
-20.788
8.447
-12.341
Budgetzuschuss
1.138.983
1.179.124
40.141
B. Analyse Budgetergebnisse - wesentliche Abweichungen
Wenigererträge aus Saalvermietung etc.
Personalminderaufwand
Mehraufwand Nebenkosten Energie
C. Ermittlung Budgetübertrag
Budgetübertrag aus 2019
./. Verwendung in 2020
Rest Budgetübertrag aus 2019
48.400
-20.800
12.400
0
0
0
Corona-Sonderbudgetübertrag 2020
Der Gesamtbetrag von 79.200 € für den Fachbereich KU ist bei der Fachbereichsleitung
veranschlagt
176
Anlage C
Teilbudget Schulen
Im Schulbudget sind nachfolgende Aufwandsarten enthalten, die direkt der Budgetverantwortung der
einzelnen Schulen unterliegen. Der Haushalt 2020 weist folgendes Ergebnis auf:
Plan
€
Ergebnishaushalt
Unterh. Maschinen, Geräte dezentral
Bes. Verwaltungs-/Betriebsaufwend.
Lehr- und Unterrichtsmittel
Lernmittel
Druck-/Kopierkosten
Telefon/Fax/Handy (Grundgeb./lfd.Kosten)
Summe
Finanzhaushalt
Maschinen, Werkzeuge > 1000 EUR
Lehrmittel > 1000 EUR
Sportgerätebeschaffung
Summe
Gesamtsumme
Ergebnis
€
Abweichung
€
639.570
198.070
970.600
1.533.700
0
88.300
3.430.240
462.128,55
365.472,94
1.127.168,07
1.427.967,89
170.194,13
18.781,26
3.571.713
-177.441
167.403
156.568
-105.732
170.194
-69.519
141.473
204.100
521.900
13.000
739.000
416.766
323.712
0,00
740.478
212.666
-198.188
-13.000
1.478
4.169.240
4.312.191
142.951
Ermittlung Budgetübertrag:
Budgetüberschuss 2020
Budgetübertrag aus 2019
Nicht übertragene Ansätze
Zusätzliche Deckungsmittel
-143.000
1.495.338
62.375
217.136
Budgetübertrag nach 2021 (gerundet)
1.507.099
177
Anlage
Entwicklung wesentlicher "Sparbücher"
Allgemeines "Sparbuch"
gebunden für
- Ermächtigungsüberträge
- Rückstellungen
- LBBW-Verbindlichkeit
31.12.2018 31.12.2019
Mio. €
Mio. €
78,2
99,5
Ergebnis 2020
Zugang
Abgang
31.12.2020
Mio. €
Mio. €
Mio. €
40,2
17,5
122,2
Verkehrsentwicklung
10,6
0,0
0,0
0,0
0,0
Sanierungs- und
Modernisierungsfonds
14,6
15,8
15,0
3,3
27,5
Zukunftsoffensive Ulm 2030
14,4
12,8
0,0
2,0
10,8
117,8
128,1
55,2
22,8
160,5
Summe
178
Anlage
Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2020 (§ 53 Abs. 2, Nr. 5 GemHVO)
Finanzrechnung
Nr.
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
1
Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn
2019
2020
EUR
EUR
1
2
3.195.502
2.290.308
74.197.878
84.775.557
2
+/-
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO)
3
+/-
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO)
-56.521.159
-49.100.044
4
+/-
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO)
-30.042.417
11.823.537
5
+/-
Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen
(§ 50 Nr. 39 GemHVO)
11.460.504
-48.627.598
6
=
2.290.308
1.161.760
7a
+ Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende
115.750.622
167.750.622
7b
+ Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere
153
153
7c
+
25.935.782
17.490.000
8a
- Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende
0
0
8b
-
0
0
9
= liquide Eigenmittel zum Jahresende
143.976.866
186.402.535
10
- übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO)
38.798.116
38.924.500
11
+
nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren)
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
26.400.000
33.400.000
12
+
übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und
ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO)
2.668.279
2.741.700
13
= bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende
134.247.029
183.619.735
14
- davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 1)
9.946.798
11.785.604
15
-
für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 2)
91.552.475
123.609.461
16
= bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel
32.747.756
48.224.670
8.466.000
8.932.000
17
1)
2)
3)
Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende
(§ 50 Nr. 42 GemHVO)
Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen und Sondervermögen
Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen und Sondervermögen
nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 3)
Geldvermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen der Hospitalstiftung und der Stadt (vergleiche Bilanzposition A1.3.8) sowie
Geldvermögen der Hospitalstiftung
Insbesondere Allgemeines Sparbuch ohne Ermächtigungsüberträge für Auszahlungen (siehe Z. 10), Sparbuch Sanierungs- und
Modernisierungsfonds (27,5 Mio. €), Sparbuch Zukunftsoffensive Ulm - 2030 (10,8 Mio. €), Kunst am Bau (500 €) und
Stellplatzablösebeträge für Parkbauten (2,0 Mio. €)
2 v.H. des Durchschnitts der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre
179
Anlage
Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Kennzahl
1
1)
Einheit
2
Ergebnis
2018
3
Ergebnis
2019
4
Ergebnis
2020
5
Planung
2021
6
Planung
2022
7
Planung
2023
8
ERTRAGSLAGE
1 ordentliches Ergebnis
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
Aufwandsdeckungsgrad
€
18.735.999
€/EW
39.384.326
37.526.841
-14.418.826
-7.837.600
-15.013.600
150
313
296
-114
-61
-117
%
103,56%
107,33%
106,84%
97,39%
98,60%
97,31%
€
244.402.295
266.574.884
1.961
2.117
2.369
1.910
1.921
2.201
%
46,40%
49,62%
54,66%
43,75%
43,88%
50,55%
€
225.666.296
227.190.559
1.810
1.804
2.072
2.024
1.983
2.319
%
42,84%
42,29%
47,82%
46,36%
45,28%
53,24%
€
7.162.848
14.019.846
15.496.812
0
0
0
€
25.898.847
53.404.172
53.023.653
-14.418.826
-7.837.600
-15.013.600
59.335.748
74.197.878
84.775.557
2.596.074
-4.361.100
24.708.900
476
589
670
21
-34
193
€
7.496.738
7.241.417
6.621.463
8.500.000
9.000.000
9.500.000
€
51.839.010
66.956.461
78.154.094
-5.903.926
-13.361.100
15.208.900
416
532
617
-47
-105
119
€
8.015.768
8.466.384
8.931.613
9.369.656
9.719.401
9.952.719
€
127.773.981
143.951.455
186.402.535
90.725.402
52.632.557
51.084.457
€
1.286.665.456
1.340.717.745
1.393.359.656
€
944.146.750
944.263.026
943.895.185
%
76,92%
77,89%
77,27%
%
23,08%
22,11%
22,73%
%
106,30%
107,24%
110,00%
€
105.979.596
101.123.045
104.458.695
850
803
825
-7.267.193
-4.782.417
3.378.537
25.000.000
41.000.000
27.500.000
1.1 Steuerkraft - netto absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
Anteil an ordentlichen Aufwendungen
€/EW
299.870.046 241.755.000 244.955.000 281.785.000
1.2 Betriebsergebnis - netto absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
Anteil an ordentlichen Aufwendungen
€/EW
262.343.205 256.173.826 252.792.600 296.798.600
2. Sonderergebnis
absoluter Betrag
3. Gesamtergebnis
absoluter Betrag
FINANZLAGE
4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
€
€/EW
5. Mindestzahlungsmittelüberschuss
absoluter Betrag
6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
€/EW
7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO)
absoluter Betrag
8. liquide Eigenmittel zum Jahresende
absoluter Betrag
KAPITALLAGE
9. Eigenkapital
absoluter Betrag
9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO)
absoluter Betrag
9.2 Eigenkapitalquote
Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme
9.3 Fremdkapitalquote
Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme
10. Anlagendeckung
Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen
11. Verschuldung
absoluter Betrag
Betrag je Einwohner
€/EW
11.1 Nettoneuverschuldung
absoluter Betrag
180
€