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Beschlussvorlage

                                    
                                        Stadt Ulm
Beschlussvorlage

Sachbearbeitung

BS - Bildung und Sport

Datum

25.10.2022

Geschäftszeichen

BS

Vorberatung

Schulbeirat

Sitzung am 01.12.2022

TOP

Beschlussorgan

Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales

Sitzung am 07.12.2022

TOP

Behandlung

öffentlich

Betreff:

Schulzentrum Ulm-Wiblingen, Albert-Einstein-Gymnasium
- Verlängerung des Schulversuchs "Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur am
allgemeinbildenden Gymnasium" -

GD 408/22

Anlagen:

Antrag:
1.

Vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

2.

Der Verlängerung des Schulversuchs "Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur am allgemein
bildenden Gymnasium" am Schulzentrum Ulm-Wiblingen, Albert-Einstein-Gymnasium,
ab Schuljahr 2025/26 zuzustimmen.

Gerhard Semler

Zur Mitzeichnung an:
BM 2, C 2, OB

Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.

-2-

Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:

nein
nein

1. Ausgangslage
Mit Beginn des Schuljahres 2004/05 wurde in Baden-Württemberg - beginnend mit Klasse 5 generell das 8-jährige Gymnasium eingeführt. Im Mittelpunkt des achtjährigen Gymnasiums (G8)
stehen eine neue Lern- und Schulkultur. Dieses Konzept soll die für die allgemeine Studierfähigkeit
fachlich notwendigen Inhalte über Bildungsstandards sichern und die fachlichen Grundlagen, vor
allem in den Kernkompetenzbereichen stärken.
Im Jahre 2012 wurde seitens des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport das Konzept für den
Schulversuch "Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur am allgemein bildenden Gymnasium"
entwickelt. Ziel dieses Modellversuchs ist es, zu erproben, ob es Unterschiede bezüglich des Lernund Schulerfolgs von Schüler/-innen in einem neunjährigen Bildungsgang im Vergleich zum
achtjährigen Bildungsgang am Gymnasium gibt und welche unterschiedlichen Wahrnehmungen
der Eltern, der Schüler/-innen und der unterrichtenden Lehrkräfte mit beiden Bildungsgängen
verbunden sind. Dazu werden verschiedene Modelle für einen neunjährigen Weg zum Abitur
erprobt.
Die grundlegenden Überlegungen zu diesem Konzept können der GD 344/12 entnommen werden.
2. Neunjährige gymnasiale Züge in Ulm: Das Albert-Einstein-Gymnasium Ulm
Die Schulversuche zur Einrichtung neunjähriger gymnasialer Züge sind auf maximal 44
teilnehmende Gymnasien in Baden-Württemberg begrenzt. Zum Schuljahr 2012/13 starteten 22
G9-Modellschulen; zum Schuljahr 2013/14 folgten 22 weitere Modellschulen, u.a. das AlbertEinstein-Gymnasium in Ulm (Beschlussfassung Gemeinderat vom 21.11.2012, GD 467/12). Damit
gehört das Albert-Einstein-Gymnasium in Ulm zur zweiten Tranche. Der Schulversuch dauert sieben
Jahre (= ein Schuldurchgang bis Klasse 11 bis zum Einstieg in die Kursstufe). Das bedeutet die letzte
Aufnahme von Schüler/-innen in die fünfte Klasse im G9-Modell erfolgt zum Schuljahr 2024/25.
Am Albert-Einstein-Gymnasium wurden mind. 2-G9 Klassen genehmigt.
3. Umfang, Zeitdauer und Anmeldung G9
Der neunjährige Bildungsgang umfasst die Klassenstufen 5 bis 11. Die Klasse 10 gehört im G9Bildungsgang zur Sekundarstufe I; der mittlere Bildungsabschluss wird mit der Versetzung von der
Klasse 10 in die Klasse 11 erworben. An die gymnasiale Oberstufe in Klasse 11 schließen sich die
erste und zweite Jahrgangsstufe (sog. zweijährige Kursstufe) an. Für die Jahrgangsstufen des
achtjährigen und des neunjährigen Bildungsgangs am allgemein bildenden Gymnasium gelten die
gleichen Regelungen.
Die Entscheidung für den achtjährigen oder für den neunjährigen Bildungsgang am allgemein
bildenden Gymnasium treffen die Eltern bei der Anmeldung zur Klasse 5. Diese Entscheidung ist
verbindlich. Melden sich an der Schule mehr Schüler/-innen für den neunjährigen Zug als
Kapazitäten vorhanden sind, werden für die Zuweisung in den achtjährigen Zug die Kriterien für
den Klassenausgleich angewendet.

-34. Schulentwicklung am Albert-Einstein-Gymnasium
Klassenstufe

5

6

7

8

9

10

11

Schülerzahl SJ 21/22 - G9
Schülerzahl SJ 21/22 - G8

55
46

61
83

49
65

56
62

58
70

45
69

50
-

Klassenstufe

5

6

7

8

9

10

11

Schülerzahl SJ 22/23 - G9
Schülerzahl SJ 22/23 - G8

55
68

53
46

62
79

51
58

60
57

48
70

36
-

Jgst. 1 Jgst. 2
54
46

36
54

Jgst. 1 Jgst. 2
51
68

40
37

Summe
464
495
Summe
456
483

5. Bildungsplan und Stundentafel
Bei der Umsetzung des Bildungsplans hat sich das Albert-Einstein-Gymnasium für die Dehnung der
Standards 6, 8, 10 über den gesamten Bildungsgang der Klassen 5 bis 11, also eine durchgängige
Entschleunigung (Modell 1) entschieden.
Der neunjährige Bildungsgang am Albert-Einstein-Gymnasium bietet durch das zusätzliche
Schuljahr mehr schulische Lernzeit. Für Zusatzstunden, insbesondere in Deutsch, Mathematik und
Fremdsprachen, werden zusätzliche Ressourcen im Umfang von zwölf Lehrerwochenstunden pro
Zug bereitgestellt. Über die Verteilung dieser zusätzlichen Wochenstunden auf die einzelnen Fächer
entscheidet die Gesamtlehrerkonferenz nach Anhörung des Elternbeirates und mit Zustimmung der
Schulkonferenz. Zusätzlich werden die Möglichkeiten zur individuellen Förderung der Schüler/innen in der Unterstufe gestärkt. Dafür werden die Poolstunden generell, sowohl im neunjährigen
als auch im achtjährigen Bildungsgang von zehn auf elf Poolstunden erhöht.
6. Bisherige Erfahrungen
Seit Anbeginn der Einführung des Schulversuchs hat der G9-Zug eine konstant hohe Anmeldezahl.
Über die bisherigen Erfahrungen wird die Schulleitung des Schulzentrums Ulm-Wiblingen, AlbertEinstein-Gymnasium mündlich berichten.

-47. Antrags- und Auswahlverfahren
Das Land Baden-Württemberg hat am 13. September 2022 beschlossen, den Schulversuch "Zwei
Geschwindigkeiten zum Abitur am allgemein bildenden Gymnasium" zu verlängern. Für die
Schulen der zweiten Tranche beginnt die Verlängerung am 01. August 2025 und umfasst vier
Jahre. Somit können letztmals zum Schuljahr 2028/2029 Schüler*innen aufgenommen werden.
Ohne Verlängerung können am Albert-Einstein-Gymnasium letztmals zum Schuljahr 2025/26
Schüler/-innen aufgenommen werden.
Voraussetzung für die Verlängerung des Schulversuchs am Albert-Einstein-Gymnasium ist ein
Antrag des Schulträgers und die Beteiligung der schulischen Gremien.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport weist ausdrücklich auf die sich durch die
Verlängerung des Schulversuchs ergebenden Sachkosten für den Schulträger (Lernmittel,
Raumbedarf) hin.
Für eine weitere Teilnahme am Schulversuch ab dem Schuljahr 2025/2026 muss der Schulträger bis
zum 01. März 2023 beim Kultusministerium einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Der Antrag auf Verlängerung des Schulversuchs kann nur von denjenigen öffentlichen und privaten
Gymnasien gestellt werden, die im Genehmigungszeitraum der ersten und zweiten Tranche in den
Schulversuch aufgenommen wurden. Für Ulm also nur für das Albert-Einstein-Gymnasium.
8. Beteiligung der schulischen Gremien
Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz haben jeweils getrennt beschlossen,
dass der Schulversuch am Albert-Einstein-Gymnasium verlängert werden soll. Die Stadt
Ulm als Schulträger wurde gebeten, einen entsprechenden Antrag beim Ministerium für
Kultus, Jugend und Sport einzureichen.
9. Mehrkosten und Struktur
Evtl. entstehende Mehrkosten für Lehr- und Lernmittel werden aus dem Schulbudget zur
Verfügung gestellt. Der durch den G9 Zug bedingten Raumbedarf wurde in der
Schulentwicklungsplanung berücksichtigt.