Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
KOST - Koordinierungsstelle Großprojekte
Datum
23.01.2023
Geschäftszeichen
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Sitzung am 28.03.2023
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Landesgartenschau 2030
- Grundsatzbeschluss zum Zuschuss für Verlagerung der Schützengilde -
Anlagen:
Konzept zur Verlagerung der Schützengilde
(elektronisch)
GD 052/23
(Anlage 1)
Antrag:
1.
Den Bericht zur Verlagerung der Schützengilde zur Kenntnis zu nehmen.
2.
Die Verwaltung zu beauftragen, die vertraglichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur
Verlagerung der Schützengilde mit den Vereinen zu verhandeln. Den Vereinen wird dabei für
die zuwendungsfähigen Kosten ein kommunaler Zuschuss von bis zu 1 Mio. € im Sinne der
Sportförderrichtlinien der Stadt genehmigt.
3.
Die Kosten für den Abriss und Altlastenbeseitigung der Schützenanlage durch die Stadt zu
übernehmen.
Harald Walter
Zur Mitzeichnung an:
BM 1, BM 3, BS, C 3, LI, OB, ZSD/HF
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 1110-700
Projekt / Investitionsauftrag: 7.11100001
Einzahlungen
180.000 €
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
PRC:
Auszahlungen
Ordentlicher Aufwand
Ordentliche Erträge
davon Auflösung Sonderposten
1.300.000 €
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
Saldo aus Investitionstätigkeit
1.120.000 €
Nettoressourcenbedarf
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2023
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar:
Ggf. Minderbedarf *
€
3.000.000 €
3.000.000 €
Deckung Mehrbedarf bei
PRC 1110-700
PS-Projekt 7.11100001
€
bzw. Investitionsauftrag 7
€
2023 ff.
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
Mittelbedarf aus Allg.
Finanzmitteln
2. Finanzplanung 2024 ff
Auszahlungen (Bedarf):
1.300.000 €
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
11.500.000 €
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
0€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
* Die Mittel werden in 2023 für die Abwicklung der restlichen Vorhaben im Rahmen der
Landesgartenschau Ulm 2030 benötigt.
-31.
Beschlüsse, Berichte und Anträge aus dem Gemeinderat
1.1.
Beschlüsse und Berichte
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 12.12.2017, GD 445/17
Bewerbung für eine Landesgartenschau 2026 - 2030
- Beschluss der Machbarkeitsstudie Internationaler Ausschuss am 02.10.2018, GD 337/18
Landesgartenschau 2030
- Bericht zur Bewerbung und zum weiteren Vorgehen Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 30.06.2020, GD 097/20
Landesgartenschau 2030,
- Bericht zu den Ergebnissen der Planungswerkstatt und zur weiteren Öffentlichkeitsarbeit Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 22.06.2021, GD 184/21
Landesgartenschau 2030
- Bericht zur Bürgerbeteiligung in 2021
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 22.06.2021, GD 183/21
Landesgartenschau 2030
- Beschluss zum Rahmenplanentwurf als Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 15.12.2021, GD 455/21
Landesgartenschau 2030
- Bericht zum Sachstand und zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsarbeit
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 22.03.2022, GD 065/22
Landesgartenschau 2030
- Beschluss Rahmenplan und Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 12.07.2022, GD 198/22
Landesgartenschau 2030
- Bericht und Beschluss Wettbewerbsauslobung der Daueranlage
1.2.
Anträge
Unerledigte Anträge aus dem Gemeinderat liegen nicht vor.
2.
Erläuterung der Sachlage
2.1.
Ausgangslage
Am 22.03.2022 hat der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt im
Zusammenhang mit dem Beschluss zum LGS-Rahmenplan festgelegt, dass der Pachtvertrag der
Schützengilde zum 31.12.2025 fristgerecht gekündigt wird, um somit eine durchgängige
Erschließung des Grabens von der Kienlesbergstraße bis zur Wilhelmsburg und in die freie
Landschaft zu ermöglichen. Die Bundesfestung Ulm als "Kulturdenkmal von besonderer
Bedeutung" kann in diesem Bereich dadurch wieder in seinen ursprünglichen Zustand
zurückgeführt und dauerhaft für eine breite Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar gemacht
werden.
Die Stadt kommt damit auch dem breiten Wunsch aus der Beteiligung der Bürgerschaft im Rahmen
des BürgerForums nach.
-4Es wurde zugesagt, dass die Verwaltung die Schützengilde bei der Suche nach einer
Ersatzsportstätte unterstützen wird. Einen rechtlichen Anspruch auf Zuteilung eines Ersatzplatzes
hat die Mieterin nicht.
2.2.
Informationen zur Schützengilde und zur Schützenanlage "Beim Alten Fritz"
Die Schützengilde Ulm e.V. ist der älteste der drei Schützenvereine in Ulm. Bereits 1383 wurden in
Ulm erstmalig Schützen urkundlich erwähnt: "6 Schützen auf Laurentii und 9 Schützen auf dem
Künzenberg". Diese Urkunde gilt der Schützengilde als Vorlage für die Gründung.
Nachdem die Schützen zunächst in der Friedrichsau und dann im Weierbacher Tal Schießstätten
errichteten, wurde 1924 erstmalig am jetzigen Standort ein Schützenhaus gebaut. Dieses brannte
1944 jedoch komplett aus. 1962 wurde das wiederaufgebaute Schützenhaus beim "Beim Alten
Fritz" eröffnet.
Die Schützengilde umfasst gemäß aktueller WSLB-Bestandsmeldung 164 Mitglieder. Der
Altersdurchschnitt beträgt ca. 55 Jahre.
Im Sommer 2022 wurde der Sachwert der Schützenanlage "Beim Alten Fritz" gutachterlich
ermittelt. Benötigt wird dieses Gutachten insbesondere für eine mögliche Förderung der
Verlagerung durch die Städtebauförderung des Landes. Unter Berücksichtigung des theoretischen
Herstellungswertes, dem Gebäudealter sowie der Restnutzungsdauer beträgt der Sachwert der
Anlage 383.000 €.
2.3.
Machbarkeitsstudie Ersatzstandort
Seit 2020 untersuchte die Stadt verschiedene Varianten von Ersatzsportstätten. Da ein Neubau
mangels geeigneter Örtlichkeit ausgeschlossen ist, steht im Fokus der Überlegungen eine
Zusammenlegung der Schützenanlage mit der Anlage des Kleinkalibervereins Ulm Söflingen 1928
e.V. an dessen Standort am Oberen Kuhberg. Der Kleinkaliberverein umfasst rd. 100 Mitglieder. Die
Fläche der Schießanlage befindet sich ebenfalls im Eigentum der Stadt Ulm und wird an den Verein
seit 1983 verpachtet. Das Pachtverhältnis wurde bis zum 30.04.2024 fest abgeschlossen und
verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtdauer
gekündigt wird.
Mit Unterstützung eines Schießstandsachverständigen wurden in Abstimmung mit den
Schützenvereinen und auf Basis der Anforderungen an den Immissionsschutz zunächst vier
Varianten entwickelt, bei denen aus Schallschutzgründen ein Teil der Anlage jeweils als
Raumschießanlage konzipiert war. Insbesondere durch diese technisch komplexe Ausführung lagen
die geschätzten Kosten bei 2,5 bis 4,5 Mio. € je nach gewählten Schießanlagen (25 m bis 100 m).
Da diese Varianten sowohl von Seiten der Vereine, als auch von Seite der Stadt nicht finanzierbar
sind, hat sich die Stadt dazu entschlossen, eine Zweitmeinung einzuholen und mit Herrn Errol A.
Kordick einen weiteren Schießstandsachverständigen eingeschaltet, der sich insbesondere durch
seine Erfahrungen bei der Ertüchtigung von bestehenden Schießanlagen auszeichnet. Gemäß Herrn
Kordick sind geschlossene Raumschießanlagen, die spezielle Lüftungstechniken erfordern, auf
Grund der hohen Energiepreise für Vereine künftig nicht mehr tragbar. Anstelle von geschlossenen
Raumschießanlagen können die Schallschutzanforderungen auch durch schallschluckende
Verkleidungen im Bereich der Schützenstände und der Hochblenden erfüllt werden.
Drei weitere Varianten wurden untersucht (siehe Anlage):
-5Variante 5
Neubau oder Erweiterung 10m-Druckluftschießanlage mit 10 Bahnen
Ertüchtigung des bestehenden 25m-Schießstands mit 5 Bahnen
Ertüchtigung des bestehenden 50m-Schießstands mit 6 Bahnen
Erhalt des bestehenden Bogenplatzes möglich
Kostenschätzung rd. 750.000 €
Variante 6
Neubau oder Erweiterung 10m-Druckluftschießanlage mit 10 Bahnen
Erneuerung des 25m-Schießstands mit 10 Bahnen
Ertüchtigung des bestehenden 50m-Schießstands mit 6 Bahnen
Erhalt des bestehenden Bogenplatzes möglich
Kostenschätzung rd. 1.100.000 €
Variante 7
Neubau oder Erweiterung 10m-Druckluftschießanlage mit 10 Bahnen
Erneuerung des 25m-Schießstands mit 10 Bahnen
Erneuerung eines 100m-Schießstands mit 5 Bahnen
Erneuerung des Bogenplatzes
Kostenschätzung rd. 1.350.000 €
Gemäß dem Schießstandsachverständigen ist eine reine Ertüchtigung der bestehenden
Schießanlage, wie sie in Variante 5 dargestellt ist, grundsätzlich für den Schießbetrieb ausreichend.
Durch die Nutzung der Anlage durch zwei Vereine ist der Wunsch nach einer Vergrößerung des
25m-Schießstandes auf 10 Bahnen, wie in den Varianten 6 und 7 berücksichtigt, jedoch
nachvollziehbar. Für die Schützengilde, deren derzeitige Schießanlage u. a. drei 100mSchießbahnen aufweist, wäre zudem die Realisierung einer mehrdistanzfähigen 100m-Schießbahn
(100/50 m), wie in Variante 7 dargestellt, von großer Bedeutung. Hierzu müsste allerdings ein
Großteil der Schießanlage räumlich umorganisiert werden.
Da sowohl die Schützengilde Ulm e.V. als auch der Kleinkaliberverein Ulm Söflingen e.V.
eigenständig bleiben möchten, besteht zudem der Wunsch nach getrennten Vereinsheimen. In der
Nähe der Schützenanlage am Oberen Kuhberg ist ein im Eigentum der Stadt befindliches
Gartengrundstück mit Haus freigeworden, welches der Schützengilde als Vereinsheim zu einem
üblichen Mietzins zur Verfügung gestellt werden kann.
2.4.
Förderung im Sinne der städtischen Sportförderung
Mit Beschluss des Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales vom 08.03.2017 (GD 057/17)
wurde die Neufassung der städtischen Sportförderrichtlinien festgesetzt. Für die Zuwendungen für
Bau, Sanierung und Modernisierung von vereinseigenen Sportstätten sind die Regelungen des
Abschnittes B1 maßgebend.
Sofern die in den Richtlinien definierten Voraussetzungen erfüllt werden, übernimmt die Stadt bei
Maßnahmen von 80.000 € bis 2 Mio. € sämtliche als zuwendungsfähig festgelegte Kosten
abzüglich der Zuwendungen des WLSB und des Eigenanteils (i.d.R. 20%) der Vereine. Mit
zuwendungsfähige Kosten bezeichnet man die Kosten, die dem originären Sportbetrieb zugeordnet
werden können.
Gemäß Berechnung der Sportförderung des WLSB sowie der kommunalen Förderung würden sich
folgende Zuwendungen im Sinne der Sportförderrichtlinien ergeben:
-6-
voraussichtliche Förderung durch
WLSB
Förderung durch die Stadt Ulm
Eigenanteil Vereine
Gesamtkosten
Variante 5
rd. 140.000 €
Variante 6
rd. 150.000 €
Variante 7
rd. 170.000 €
rd. 460.000 €
rd. 150.000 €
rd. 750.000 €
rd. 730.000 €
rd. 220.000 €
rd. 1.100.000 €
rd. 910.000 €
rd. 270.000 €
rd. 1.350.000 €
Diese Berechnung dient dem Quervergleich mit anderen Sportförderungen. Sowohl bei der WLSBFörderung als auch bei der kommunalen Förderung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.
Um den Bau einer Schießanlage mit 100m-Schießbahn zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung,
auf Basis der Vergleichsrechnung und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Preissteigerung
den Schützenvereinen einen Zuschuss für die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von bis zu 1 Mio.
€ im Sinne der Sportförderrichtlinie zu genehmigen. Auf diese Weise ist es möglich, auf Ulmer
Gemarkung eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Anlage zu etablieren.
2.5.
Umgang mit der bisherigen Schießanlage der Schützengilde "Beim Alten Fritz"
Die derzeitige Schützenanlage der Schützengilde "Beim Alten Fritz" befindet sich im Wallgraben
westlich der Kienlesbergbastion, welcher wesentlicher Teil des Werk XI der Bundesfestung ist. Die
sog. Anschlusslinie besteht aus einer 350m langen Escarpenmauer mit Rondengang, einem
trockenen Graben, einem Wall mit drei Geschützstellungen im mittleren Bereich, einer
Bonnetkasematte im ausspringenden Winkel sowie einem Glacis und ist in ihrem heutigen
Erhaltungszustand europaweit einzigartig. Um eine erlebbare Verbindung von der stadtnahen
Kienlesbergstraße durch den Graben bis zur Wilhelmburg und den Naherhaltungsgebieten westlich
und nördlich der Burg zu schaffen, müssen die baulichen Anlagen der Schützen komplett
abgerissen werden.
Gemäß Mietvertrag zwischen der Stadt Ulm und der Schützengilde Ulm e.V. zur Nutzung des
Wallgrabens für eine Schießanlage ist geregelt, dass das Grundstück nach Beendigung des
Mietverhältnisses in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben ist und Aufbauten auf eigene
Kosten zu entfernen sind. Eine grobe Schätzung der Abrisskosten liegt bei rd. 300.000 € brutto. Da
der Schützenverein mit diesen Kosten überfordert ist, schlägt die Verwaltung vor, dass der Abriss
inkl. Altlastenentsorgung durch die Stadt übernommen wird.
2.6.
Finanzierung
Mittel aus der Sportförderung können aufgrund der Vielzahl an Anträgen nicht zur Verfügung
gestellt werden. Der Zuschuss in Höhe von bis zu 1 Mio. € wird über das Projektbudget der
Landesgartenschau (7.11100001) gedeckt.
Für den Abriss der Schützenanlage "Beim Alten Fritz" in Höhe von rd. 300.000 € besteht die
Möglichkeit über die Städtebauförderung einen Zuschuss in Höhe von 60% und damit in Höhe von
rd. 180.000 € zu erhalten. Die Deckung der restlichen Kosten erfolgt über das Projektbudget der
Landesgartenschau (7.11100001). Inwieweit weitere Kosten der Verlagerung aus Mitteln der
Städtebauförderung übernommen werden können, wird im weiteren Verfahren überprüft.