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Beschlussvorlage

                                    
                                        Stadt Ulm
Beschlussvorlage

Sachbearbeitung

VGV/MO - Mobilität

Datum

20.01.2023

Geschäftszeichen

VGV/MO-Ack

Beschlussorgan

Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt

Behandlung

öffentlich

Betreff:

Notfahrplan SWU
- Bericht -

*16
Sitzung am 28.03.2023

TOP

GD 049/23

Anlagen:

Antrag:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Jung

Zur Mitzeichnung an:
BM 1, BM 3, C 3, EG, EI, ER, GÖ/DO, JU, LE, MÄ, OB, UW

Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.

-2-

Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:

ja
nein

MITTELBEDARF
Fahrplananpassung Linie 11 und 17
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC:
PRC: 5470-750
Projekt / Investitionsauftrag:
Auftrag: L75054700101
Einzahlungen
Ordentliche Erträge

0€

davon Auflösung Sonderposten
Auszahlungen

Ordentlicher Aufwand bisher
Linie 11
Linie 17 (Schultage, Samstags) lt. GD

198.000 €
150.000 €

davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
PRC
Nettoressourcenbedarf bisher

Saldo aus Investitionstätigkeit

348.000 €

MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2023
Auszahlungen (Bedarf):

€

Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf

€
€

Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7

€
€

2. Finanzplanung 2023 ff
Auszahlungen (Bedarf):
€
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung

2023
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5470-750
Innerhalb des Schwerpunktthema
Mobilität
Linie 11
Linie 17
Nettoressourcenbedarf
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC

Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln

113.000 €
75.000 €
188.000 €

-31.

Beschlusslage
 Gemeinderat am 14.11.2018, GD 411/18, Direktvergabe der
Nahverkehrsleistungen: öffentlicher Dienstleistungsauftrag, Beschluss
 Gemeinderat am 18.12.2019, GD 298/19, Direktvergabe der
Nahverkehrsleistungen: öffentlicher Dienstleistungsauftrag, Ergänzung
 Fachbereichsausschuss am 15.12.2020, GD 449/20 Fahrplananpassung Linie 11
 Fachbereichsausschuss am 22.06.2021, GD 171/21 ÖPNV Angebotsmaßnahmen

2.

Anträge
Unerledigte Gemeinderatsanträge liegen nicht vor.

3.

Aktuelle Arbeitsmarktsituation
Die Arbeitsmarktsituation bzgl. Fachkräfte - im ÖPNV vor allem bezogen auf das
Fahrpersonal - zeigt bundesweit aber auch regional Wirkungen. Lt. Berechnungen des
Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. fehlen bereits heute
deutschlandweit gut 5.000 Busfahrer*innen und in den nächsten acht bis zehn Jahren
werden bis zu 36.000 offene Stellen dazukommen - alleine um die altersbedingt
ausscheidenden Mitarbeitenden zu ersetzen. Für die zusätzlichen Aufgaben, die sich aus
der ÖPNV-Landesstrategie Baden-Württemberg 2030 (Verdopplung der Fahrgastzahlen im
ÖPNV) ergeben werden, errechnet der bdo derzeit mit einem zusätzlichen Bedarf in einer
Größenordnung von 40.000 bis 50.000 Fahrer*innen.
Auch bei der SWU Verkehr (SWU-V) und der SWU Mobil (SWU-M) zeichnet sich neben
einem außerordentlich hohen Krankenstand ein grundlegender Mangel an Fahrpersonal
ab. Viele der krankheitsbedingten Ausfälle konnten in der Vergangenheit noch
kompensiert werden. Ab Sommer 2023 kündigt sich jedoch an, dass aufgrund von
Krankheitsausfällen, der anstehenden Urlaubssaison und den altersbedingt
ausscheidenden Mitarbeiter*innen wie bereits zu Ende des Jahres 2022 unkontrollierte
Fahrtausfälle entstehen können.

4.

Maßnahmen zur Personalgewinnung der SWU
Die Maßnahmen zur Personalgewinnung erweisen sich derzeit als schwierig. Die Kosten
für den Busführerschein von rd. 10.000 bis 12.000 € sind i.d.R. von den
Berufskraftfahrer*innen selbst zu finanzieren. Gleichzeitig erschwert die derzeitige
Differenz zwischen dem niedrigeren Haustarif der SWU-M und den anderen gängigen
Tarifen des ÖPNV (WBO, TVV) die Personalgewinnung. Vorteile der SWU Verkehrsbetriebe
wie z.B. eine betriebliche Altersvorsorge und ein sicherer Arbeitsplatz werden derzeit von
den Kostensteigerungen durch Inflation und im Bereich Energie überlagert, so dass für
potenzielle Bewerber*innen die Höhe des monatlichen Einkommens derzeit mit Abstand
die wichtigste Rolle spielt.
Die SWU hat bereits kurzfristige Maßnahmen wie "Fahrer werben Fahrer", verstärkte
Werbung auf den Fahrzeugen, Jobdating oder Gespräche mit der Agentur für Arbeit zum
Umschulen von Personal ergriffen; diese zeigen aber aufgrund der Mangellage am
Arbeitsmarkt nur geringen Erfolg.
Neben diesen sind auch langfristige Maßnahmen auf der politischen Ebene
erforderlich.um den benötigten Bedarf an Fahrpersonal zu decken:

-4 Kosten für Busführerschein senken. Zum Vergleich belaufen sich die Kosten für den
Führerschein in Österreich auf ca. 4.000 €
 Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen
 Absenkung des Mindestalters von 23 auf 21 Jahren
 Sprachbarrieren senken (Ausbildung in Fremdsprachen anbieten - wie bei
Führerschein)
5.

Angebotsreduzierungen
Kurzfristig werden die Maßnahmen der SWU zur Gewinnung von Fahrpersonal nicht
ausreichen, um eine ausreichende Personaldecke zu schaffen mit der das heutige
Fahrplanangebot sichergestellt werden kann.
Um unkontrollierte Fahrtausfälle zu reduzieren, bevorzugen die SWU und die Verwaltung
zusätzliche Personalkapazitäten mit Hilfe von geplanten Angebotsreduzierungen zu
schaffen und somit den Fahrplan stabilisieren zu können. Aus diesem Grund wurde ein
Notfahrplan erarbeitet, der ab 27.05.2023 in Kraft tritt und vsl. bis zum Fahrplanwechsel
im Dezember 2023 aufrechterhalten wird. Dabei wurden diejenigen Fahrten ausgewählt,
die besonders wenig genutzt werden und gleichzeitig möglichst viel Fahrpersonal
entbehrlich machen.
Die Angebotsreduzierungen werden nachfolgend aufgeführt und setzen bei der SWU
Verkehr insgesamt acht bis neun Personen im Fahrdienst zur Stabilisierung des Fahrplans
frei:

5.1.

Linie 5
Auf der Linien 5 entfallen Fahrten in der Neben-/Schwachverkehrszeit von/ins Wiley täglich
während des 30-Minuten-Taktes.
Montags bis freitags entfallen zwischen Washingtonallee und Ulm Rathaus die Fahrten ab
20:53 Uhr bis 23:53 Uhr. In der Rückrichtung ab Lehrer Tal bis Washingtonallee entfallen
die Fahrten ab 21:06 Uhr bis 00:06 Uhr.
Samstagvormittags entfallen zwischen Washingtonallee und Ulm Rathaus die Fahrten ab
04:53 Uhr bis 07:23 Uhr. Ebenso entfallen die Spätfahrten ab 20:53 Uhr bis 23:53 Uhr. In
der Rückrichtung ab Lehrer Tal bis Washingtonallee entfallen vormittags die Fahrten ab
05:06 Uhr bis 07:36 Uhr. Ebenso entfallen die Spätfahrten ab 21:06 Uhr bis 00:06 Uhr.
Sonntagvormittags entfallen zwischen Washingtonallee und Ulm Rathaus die Fahrten ab
04:53 Uhr bis 10:53 Uhr. Ebenso entfallen die Spätfahrten ab 20:53 Uhr bis 23:53 Uhr. In
der Rückrichtung ab Lehrer Tal bis Washingtonallee entfallen vormittags die Fahrten ab
05:06 Uhr bis 11:06 Uhr. Ebenso entfallen die Spätfahrten ab 21:06 Uhr bis 00:06 Uhr.
Diese Maßnahme kann nur mit der Zustimmung der Stadt Neu-Ulm, dem Landkreis NeuUlm sowie der Fa. RBA erfolgen. Die Zustimmung der Beteiligten wurde erteilt.

5.2.

Linie 6
Die Linie 6 verkehrt samstags nur noch zwischen Eselsberg Hasenkopf und Hauptbahnhof
und nur alle 30 Minuten anstatt wie bisher alle 20 Minuten.
Auf dem Fahrweg vom Donaustadion zum Eselsberg beginnt der 20-Minuten Takt ab der
Fahrt um 10:08 Uhr. Mit Einführung des Notfahrplans wird ab der Fahrt um 10:27 Uhr ab
Hauptbahnhof ein durchgehender 30-Minuten-Takt bis 18:57 Uhr gefahren. Bis 09:50
bzw. ab 19:35 Uhr ab Hauptbahnhof gilt der bisherige Fahrplan weiter.

-5In der umgekehrten Richtung wird ab der Fahrt um 10:12 Uhr von Eselsberg Hasenkopf
ein durchgehender 30-Minuten-Takt bis 18:42 Uhr gefahren. Bis 09:33 bzw. ab 19:18 Uhr
ab Eselsberg Hasenkopf gilt der bisherige Fahrplan weiter.
5.3.

Linie 8
Mo - Fr entfällt die Fahrt um 05:05 Uhr ab Eselsberg Hasenkopf

5.4.

Linie 11
Entfall von vier Verstärkerfahrten sowie Entfall aller Zusatzfahrten samstags.
Mit GD 449/20 wurden ab 12.06.2021 an Werktagen (Mo - Fr) vier zusätzliche Fahrten
um 12:26 Uhr, 13:00 Uhr, 15:36 Uhr und 16:36 Uhr ab ZOB Ost hinzubestellt. Drei der
vier Fahrten werden mit der Einführung des Notfahrplans entfallen; lediglich die Fahrt um
13:11 Uhr bleibt erhalten. Dafür entfällt die Fahrt um 13:26 Uhr.
Weiterhin entfallen mit Inkrafttreten des Notfahrplans die zusätzlichen Fahrten an
Samstagen auf dem Fahrweg über Ermingen. Dies betrifft die Fahrten um 09:31 Uhr,
11:31 Uhr und 13:31 Uhr sowie in der Rückrichtung die Fahrten um 08:36 Uhr, 10:31 Uhr
und 12:31 Uhr.

5.5.

Linie 13
Mo - Fr beginnt der 60-Minuten-Takt um ca. 19 Uhr (statt bisher 20 Uhr).
In der Fahrtrichtung beginnend ab den Donau-Iller-Werkstätten entfallen die Fahrten um
19:09 Uhr, 19:56 Uhr und 20:56 Uhr.
In der Gegenrichtung entfallen ab der Wendeschleife Mähringen die Fahrten um 19:34
Uhr und 20:34 Uhr.

5.6.

Linie 16
Die Linie 16 verkehrt nur noch an Schultagen und beinhaltet nur noch schulrelevante
Fahrten. Zudem werden diese Fahrten nicht mehr als Linie 16, sondern als Linie E
angeboten.

5.7.

Linie 17
Die Linie 17 entfällt gänzlich.

6.

Kommunikation und Fahrgastinformation
Aufgrund der Bedeutung der o.g. Änderungen für den städtischen ÖPNV wird empfohlen,
die Anpassungen in einem größeren Kontext über öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
seitens der SWU-V zu publizieren.
Die werblichen Maßnahmen sind Aufgabe des Betreibers und von diesem zu planen.
Ebenso ist es Aufgabe des Betreibers, die Fahrgastinformation in allen Medien aktuell zu
halten. Die SWU-V hat zugesagt, die Haltestellenfahrpläne zum Inkrafttreten des
Notfahrplans am 27.05.2023 rechtzeitig auszuhängen sowie in digitaler Form inkl. der
Linienfahrpläne zu veröffentlichen.

-67.

Finanzierung der Verkehrsleistung
Gemäß § 2 Abs. 2 der Betrauung wird auch in Zukunft ein Ausgleich der Verkehrsverluste
der SWU-V soweit wie möglich im Querverbund erfolgen. Dies ist zentraler Bestandteil der
Betrauung. Sofern wirtschaftliche Aspekte entstehen, die für die SWU-V nicht mehr
tragbar sind, werden sich die Gesellschafter hierzu abstimmen.
Da die unter Punkt 5.4 und 5.7 dargestellten Maßnahmen entgegen der Empfehlungen
von SWU-V und Verwaltung auf Veranlassung des Gemeinderates vorgenommen wurden,
werden diese gesondert zum Querverbund über die Stadt Ulm finanziert. Bei der
Rechnungsstellung der Maßnahmen unter Punkt 5.4 und 5.7. muss der Entfall der Fahrten
aufgrund des Notfahrplans entsprechend der beiden Punkte berücksichtigt werden.
Aufgrund der reduzierten Fahrplanleistung auf der Linie 11 (Pkt. 5.4.) reduzieren sich die
ursprünglich bezifferten Kosten für das Jahr 2023 von ca. 198.000 Euro auf ca. 113.000
Euro. Hierbei handelt es sich aktuell um Schätzwerte auf Basis der ursprünglich bezifferten
Kosten. Eine genaue Kalkulation konnte aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahme
sowie aktuellen Preisanpassungen noch nicht erfolgen.
Für den Entfall der Linie 17 ab 27.05.2023 (Pkt. 5.7.) reduzieren sich die ursprünglich
bezifferten Kosten für das Jahr 2023 von 150.000 Euro auf ca. 75.000 Euro. Hierbei
handelt es sich aktuell um Schätzwerte auf Basis der ursprünglich bezifferten Kosten. Eine
genaue Kalkulation konnte aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahme sowie aktuellen
Preisanpassungen noch nicht erfolgen.
Die Finanzierung dieser Verkehrsleistungen erfolgt bei Profit-Center 5470-750, Auftrag
L75054700101 aus den Zuweisungen des Landes Baden-Württemberg aus der ÖPNVFinanzreform (§ 15 ÖPNVG).

8.

Fazit
Die Erarbeitung eines Notfahrplans mit kontrollierten Fahrplanreduzierungen ist im Sinne
der Fahrgäste gegenüber unkontrollierten Fahrtausfällen klar zu bevorzugen.
Es ist anzunehmen, dass der Mangel an Fahrer*innen die proklamierte Verkehrswende in
erheblichem Maße ausbremsen wird, sofern die Änderungen bei den
Rahmenbedingungen (Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen, Ausbildungsumfang
Busführerschein etc.), Anpassung Lohntarife und die Bemühungen der
Verkehrsunternehmen um zusätzliches Personal nicht nachhaltig zum Erfolg führen.
Über diese Entwicklungen wie auch der Erfolg und Auswirkungen aus den
Tarifmaßnahmen von Land und Bund (JugendTicketBW, DeutschlandTicket),
Anforderungen und Vorgaben des Landes sowie die lokalen Maßnahmen (z.B. DINGVerbundreform) soll im Herbst im Rahmen eines Berichtes zur grundsätzlichen ÖPNVEntwicklung berichtet werden. Im Kontext dessen wird auch über den Stand der
Erarbeitung der Nahverkehrspläne der Städte Ulm, Neu-Ulm und des Landkreises Neu-Ulm
informiert.