Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
OB/G - Geschäftsstelle des Gemeinderats
Datum
20.04.2023
Geschäftszeichen
OB/G-461/1-Schm
Beschlussorgan
Gemeinderat
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
Anlagen:
-
Sitzung am 10.05.2023
TOP
GD 167/23
Antrag:
Auf Vorschlag der Stadt Ulm Frau Maike Tobies-Jungenkrüger, Leiterin der Abteilung
Kindertagesbetreuung in Ulm, als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses
zu bestellen.
Petra Seitz
Zur Mitzeichnung an:
BM 2, OB, OB/B
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern sowie aus
zehn beratenden Mitgliedern, darunter eine Vertretung des Jugendamts.
Nach den bestehenden Vorschriften (s.u.a. § 2 Abs. 3 und Abs. 7 Kinder- und Jugendhilfegesetz für
Baden-Württemberg (LKJHG)) werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen in den
Stadtkreisen vom Gemeinderat gewählt oder bestellt.
Die Stadtverwaltung Ulm, Vertretung des Jugendamts, wurde bisher vom beratenden Mitglied,
Herrn Krämer, Leiter der Abteilung Soziales, und vom stellvertretenden beratenden Mitglied,
Frau°Gabelmann, Abteilung Kindertagesbetreuung in Ulm, vertreten.
Nach Besetzung der Stelle der Leitung der Abteilung Kindertagesbetreuung in Ulm hat die Stadt
Ulm Frau Tobies-Jungenkrüger, Leiterin der Abteilung Kindertagesbetreuung in Ulm, als
stellvertretendes beratendes Mitglied benannt.