Navigation überspringen

Beschlussvorlage

                                    
                                        Stadt Ulm
Beschlussvorlage

Sachbearbeitung

OB/G - Geschäftsstelle des Gemeinderats

Datum

20.04.2023

Geschäftszeichen

OB/G-461/1-Schm

Beschlussorgan

Gemeinderat

Behandlung

öffentlich

Betreff:

Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses

Anlagen:

-

Sitzung am 10.05.2023

TOP
GD 167/23

Antrag:
Auf Vorschlag der Stadt Ulm Frau Maike Tobies-Jungenkrüger, Leiterin der Abteilung
Kindertagesbetreuung in Ulm, als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses
zu bestellen.

Petra Seitz

Zur Mitzeichnung an:
BM 2, OB, OB/B

Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.

-2-

Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern sowie aus
zehn beratenden Mitgliedern, darunter eine Vertretung des Jugendamts.
Nach den bestehenden Vorschriften (s.u.a. § 2 Abs. 3 und Abs. 7 Kinder- und Jugendhilfegesetz für
Baden-Württemberg (LKJHG)) werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen in den
Stadtkreisen vom Gemeinderat gewählt oder bestellt.
Die Stadtverwaltung Ulm, Vertretung des Jugendamts, wurde bisher vom beratenden Mitglied,
Herrn Krämer, Leiter der Abteilung Soziales, und vom stellvertretenden beratenden Mitglied,
Frau°Gabelmann, Abteilung Kindertagesbetreuung in Ulm, vertreten.
Nach Besetzung der Stelle der Leitung der Abteilung Kindertagesbetreuung in Ulm hat die Stadt
Ulm Frau Tobies-Jungenkrüger, Leiterin der Abteilung Kindertagesbetreuung in Ulm, als
stellvertretendes beratendes Mitglied benannt.