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Beschlussvorlage

                                    
                                        Stadt Ulm
Beschlussvorlage

Sachbearbeitung

SUB - Stadtplanung, Umwelt, Baurecht

Datum

04.04.2023

Geschäftszeichen

SUB II Wil/Ki/Lay

Beschlussorgan

Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt

Behandlung

öffentlich

Betreff:

Klimaschutz in Ulm/Ausbau der erneuerbaren Energien und der
Netzinfrastrukturen im Stromsektor
- Beschluss -

Anlagen:

Übersichtsplan Interessenbekundung PV Anlagen
Bewertung Interessensbekundung PV
Windenergie im Regierungsbezirk Tübingen
Bestand und Zubaukonzept Hochspannungsnetz

Sitzung am 16.05.2023

TOP

GD 155/23

(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)

Antrag:
1. Den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
2. Für die unter Ziffer 2.3.1, Tabelle 4, aufgeführten Standorte für Freiflächen-PV die Ortschaften
zu beteiligen und die weiteren Planungsschritte einzuleiten.
3. Für die kommunalen Liegenschaften den Grundsatzbeschluss zu fassen, bis zum Jahr 2030 5
MWp Photovoltaik zusätzlich installieren.
4. Im Zuge des informellen Beteiligungsverfahrens des Regionalverbands Donau-Iller zum Ausbau
der Windkraft frühzeitig die Ortschaften zu beteiligen und im Fachbereichsausschuss StBU
einen ersten Grundsatzbeschluss herbeizuführen.

Christ

Zur Mitzeichnung an:
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.

Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.

-2-

Sachdarstellung:
INHALTSVERZEICHNIS
1

Einleitung ...................................................................................................................... 2
1.1 Notwendigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien ............................................. 4
1.2 Ausgangslage und Vergleich mit anderen Städten und Regionen in Baden-Württemberg 4
1.3 Prognose Leistungszubau Baden-Württemberg .......................................................... 7

2

Photovoltaik.................................................................................................................. 8
2.1 Ausbauziele Bund/ Land/ Stadt Ulm ........................................................................... 8
2.2 Ausbau auf Dachflächen ........................................................................................... 9
2.2.1

Rechtliche Rahmenbedingungen .......................................................................................... 9

2.2.2

Gewerbe und Industrie ......................................................................................................... 9

2.2.3

Wohn- und Geschäftsgebäude ............................................................................................ 10

2.2.4

Städtische Liegenschaften ................................................................................................... 10

2.2.5

Vereine ................................................................................................................................ 12

2.2.6

Denkmalschutz .................................................................................................................... 12

2.3 Ausbau Freiflächen-PV .............................................................................................13
2.3.1

Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens ................................................................. 13

2.3.2

Weitere Schritte zur Umsetzung ......................................................................................... 17

2.4 Finanzielle Bürgerbeteiligung am Anlagenbetrieb......................................................17
3

Windkraft .....................................................................................................................18
3.1 Rechtliche Vorgaben und Ausbauziele Bund/ Land/ Region .......................................18
3.2 Ausgangslage ..........................................................................................................20
3.3 Aktuelle Planungen .................................................................................................21

4

Weitere erneuerbare Energien im Stromsektor .........................................................23
4.1 Wasserkraft .............................................................................................................23
4.2 Biogas .....................................................................................................................23

5

Zwischenfazit ...............................................................................................................24

6

Ausbau Netzinfrastruktur ...........................................................................................25

-3-

7

Speicherung des Stroms ..............................................................................................26
7.1 Grüner Wasserstoff .................................................................................................26
7.2 Batterien .................................................................................................................28

8

7.2.1

Elektromobilität................................................................................................................... 28

7.2.2

Batterien für private Haushalte ........................................................................................... 28

Fazit

........................................................................................................................29

-4-

1.
1.1

Einleitung
Notwendigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien
Die EU, der Bund, das Land Baden-Württemberg (BW) und die Stadt Ulm haben sich
herausfordernde Ziele im Bereich der Klimaneutralität gesetzt. Vgl. hierzu auch GD
227/22.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat zur Verschärfung der
Energieversorgungslage in Europa und enormen Preissteigerungen auf den
Energiemärkten geführt. Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu
gewährleisten, sollen neben weiteren Maßnahmen insbesondere die erneuerbaren
Energien schneller ausgebaut werden.
Der Ausbau liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen
Sicherheit. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz, § 2, wird hierzu weiter ausgeführt: "Bis die
Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren
Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen
eingebracht werden", wobei dies nicht gegenüber "Belangen der Landes- und
Bündnisverteidigung anzuwenden" ist.

1.2

Ausgangslage und Vergleich mit anderen Städten und Regionen in BadenWürttemberg
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung in BW liegt derzeit bei
ca. 41 % und bei ca. 45 % bundesweit. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger am
Stromverbrauch in BW liegt bei ca. 26 %, genau wie in Ulm. Der Unterschied zwischen
dem erneuerbaren Energieanteil der Stromerzeugung zwischen Bund und Land liegt am
höheren Bruttostromverbrauch in BW (66 TWh/a) im Vergleich zur Bruttostromerzeugung
in BW (44 TWh/a).
Zielgröße für den Ausbau der erneuerbaren Energien in BW bzw. auch auf Bundesebene
ist bis zum Jahr 2030 eine Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf
mindestens 80 % (EEG, § 1). Bis zum Jahr 2045 soll der Anteil 100 % betragen. Nach der
Vollendung des Kohleausstiegs wird die Treibhausgasneutralität im Bundesgebiet
angestrebt (EEG, § 1a).
Zudem muss gerade auch für BW die oben beschriebene Versorgungslücke geschlossen
werden.
Für Ulm hat der Gemeinderat im Juli 2022 beschlossen (GD 227/2022), die Photovoltaik
von damals rund 50 MWp auf 200 MWp im Jahr 2030 auszubauen. Dies entspricht einer
prozentualen Zunahme des erneuerbaren Anteils der Stromerzeugung auf rund 42 %,
unter der vereinfachenden Annahme eines gleichbleibenden Strombedarfs und einer
gleichbleibenden Einwohnerzahl.
Für Strom aus Biogas und Wasserkraft werden für Ulm derzeit keine weiteren Potenziale
gesehen, vgl. auch die Ziffern 5.1 und 5.2.
Im Bereich der Windenergie gibt es derzeit eine Vielzahl von neuen gesetzlichen Vorgaben
und Planungen, um den Ausbau massiv voranzubringen. Wie groß der Beitrag der Stadt

-5Ulm bei der Windenergie sein kann, kann derzeit noch nicht exakt beziffert werden. Es
konnten einige potenziell geeignete Bereiche für Windkraft identifiziert werden.
Im Vergleich zu anderen Stadtkreisen in BW steht die Region bzw. auch die Stadt Ulm
beim Ausbau der erneuerbaren Energien vergleichsweise gut da (vgl. Abbildung 1). Der
baden-württembergische Teil der Region Donau-Iller umfasst die beiden Landkreise
Biberach und Alb-Donau-Kreis, sowie den Stadtkreis Ulm. In nachfolgender Abbildung
sind diese drei Kreise hervorgehoben.

Abbildung 1:

Pro-Kopf-Ertrag erneuerbarer Energien (aus EEG-Anlagen) 2018
nach Quellen in den Landkreisen in kWh/(EW x a)
Quelle: Statusbericht kommunaler Klimaschutz in Baden-Württemberg,
zweite Fortschreibung 2022, KEA-BW

-6-

Das vergleichsweise gute Abschneiden des Stadtkreises Ulm liegt insb. am hohen Beitrag
der Biogasanlagen. Aber auch im Bereich der Wasserkraft und insb. auch der Photovoltaik
steht Ulm deutlich besser da als andere Stadtkreise.
In Ulm liegt der Pro-Kopf-Ertrag bei derzeit rund 1.400 kWh/a, im Stadtkreis Freiburg
bspw. liegt dieser Wert bei 350 kWh/a.
Bei der Windkraft gibt es mit Freiburg nur einen Stadtkreis, auf dessen Gemarkung EEGWindkraftanlagen errichtet worden sind. Hier sind derzeit 5 Windenergieanlagen in
Betrieb.
Bei der PV liegt die Stadt Ulm, bezogen auf die installierte Leistung pro Einwohner, im
Vergleich zu anderen Großstädten in BW deutlich - teilweise um das Doppelte bis
Dreifache - vorne. Dies verdeutlicht die nachfolgende Abbildung aus dem "Wattbewerb".
Die Auswertung beruht auf Daten aus dem Markstammdatenregister:

Abbildung 2:

Installierte PV-Leistung je Einwohner in Wattp,
Quelle: Wattbewerb.de, Internetabruf vom 29.03.23

Ulm liegt bei der installierten Gesamtleistung auf dem dritten Platz unter allen 71
deutschlandweit teilnehmenden Großstädten. In Abbildung 2 entsprechen die ersten drei
Städte der Rangfolge des Wattbewerbs, gefolgt von einer Auswahl badenwürttembergischen Städte (ab Heilbronn).

-71.3

Prognose Leistungszubau Baden-Württemberg
Der Strombedarf wird in Zukunft auf Grund der Zunahme der Elektromobilität, des
Heizens mit Strom (Wärmepumpe) und der zunehmenden Digitalisierung deutlich
zunehmen (Sektorenkopplung). Diese prognostizierte Zunahme ist bei den Überlegungen
und Szenarien zum Ausbau der Stromproduktion durch erneuerbare Energien zu
berücksichtigen.
Es gibt drei wesentliche Faktoren im Hinblick auf die Entwicklung der installierten
Leistung.
1. Die konventionelle Erzeugungsleistung wird insgesamt aufgrund des bereits gesetzlich
verankerten Kernenergie- sowie Kohleausstiegs deutlich abnehmen.
2. Die Gaskapazitäten werden ausgebaut, wobei diese Anlagen Wasserstoff-ready sind,
um bis zum Jahr 2040 den Betrieb der Gaskraftwerke vollständig auf Wasserstoff
umzustellen.
3. Die Erzeugungskapazität der fluktuierend einspeisenden Energieträger Windenergie
und insbesondere Photovoltaik wird bis 2040 stark zunehmen.
In der Studie "Sektorziele 2030 und klimaneutrales Baden-Württemberg 2040" wurde
folgende benötigte Leistungen prognostiziert:

Abbildung 3:

Entwicklung der installierten Leistung der Stromerzeugung in GW
Quelle: Sektorziele 2030 und klimaneutrales Baden-Württemberg 2040

Durch die zunehmende Elektrifizierung der Sektoren, insbesondere in den Bereichen
Verkehr, Gebäude und Industrie prognostiziert die Studie einen erforderlichen Zubau der
installierten Leistung in BW bis 2030 von 81 % und bis 2040 von 217 %.

-82

Photovoltaik
Der Stadtkreis Ulm liegt mit ca. 570 kWh je Einwohner über dem Landesdurchschnitt von
ca. 490 kWh je Einwohner. Aktuell sind in Ulm Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von
insgesamt 64 MWp installiert. Unter der Annahme, dass gewerbliche Anlagen größer als
20 kWp sind, stammen ca. zwei Drittel der Gesamtleistung von Anlagen auf gewerblich
genutzten Gebäude. Dementsprechend ist der Sektor Gewerbe bereits jetzt sehr wichtig
für die erneuerbare Stromproduktion und es liegen hier noch weitere große Potenziale.
Aber auch die Freiflächen-PV ist ein weiterer, unverzichtbarer Baustein.

2.1

Ausbauziele Bund/ Land/ Stadt Ulm
Der Ausbau der Photovoltaik in BW beruht auf den aktualisierten Zielen des EEG 2023.
Auf nationaler Ebene wird ein sehr ehrgeiziger Ausbau angestrebt, mit dem Ziel einer
Vervierfachung auf 215 GW bis 2030 und 400 GW bis 2040.
Im Mai 2022 (GD 163/22) hat der Ulmer Gemeinderat beschlossen, die Ausbauziele für
Photovoltaik in Ulm bis 2030 auf 200 MWp anzupassen. Hiervon sollen mindestens 30 %
als Freiflächen-PV realisiert werden. Umgerechnet in Fläche sind dies mindestens 75 ha.
Damit wären ca. 0,5 % der Ulmer Markung mit Freiflächen-PV belegt.

Abbildung 4:

Ausbauziele Photovoltaik in Ulm
Quelle: Eigene Darstellung, SUB II

Für Dachzubauten bedeutet dies, dass bis zum Jahr 2030 weitere 90 MWp installiert
werden müssen. In den vergangenen Jahren wurden durchschnittlich etwa 5 MWp an
Dachzubauten jährlich ausgebaut, während es im Jahr 2021 6 MWp waren. In Bezug auf
Photovoltaik-Anlagen, die auf Gebäuden installiert sind, ist kurzfristig eine Verdopplung
gegenüber den Zubauaktivitäten von 2019-2021 erforderlich.

-9Dieses Ausbauziel von insgesamt 200 MWp sorgt für eine Minderung der jährlichen CO2Emissionen um etwa 47.000 Tonnen.

2.2

Ausbau auf Dachflächen

2.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Aktuell sind folgende Photovoltaikpflichten durch das Klimaschutzgesetz BW gemäß § 23
in Kraft getreten:
 PV-Pflicht auf Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
 PV-Pflicht für Gewerbegebäude (Neubau)
 PV-Pflicht für Wohngebäude (Neubau)
 PV-Pflicht bei umfangreicher Dachsanierung
Die Landespflicht ersetzt die Ulmer Pflicht im Wohnungsneubau von 2020.
Gemäß einer in der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) BW getroffenen Annahme
werden jährlich ca. 22.400 grundlegende Dachsanierungen bei Wohngebäuden
durchgeführt. Es wird angenommen, dass die Durchschnittsleistung einer PV-Anlage bei
einer grundlegenden Dachsanierung bei Wohngebäuden 7 kWp beträgt. Das bedeutet für
Ulm einen jährlichen PV-Ausbau aufgrund von Dachsanierungen (255) in Wohngebäuden
von geschätzt 1.785 kWp. Für die Dachsanierung von Nichtwohngebäuden kalkuliert die
Verwaltung mit dem gleichen PV-Zuwachs wie bei Wohngebäuden, da hier keine
Abschätzung seitens des Landes vorliegt.
In Ulm werden jährlich ca. 20 Mehrfamilienhäuser (MFH) und ca. 70 Einfamilienhäuser
(EFH) fertiggestellt (GD 199/20). Unter der Annahme von 20 kWp je MFH und 7 kWp je
EFH entspricht dies einem jährlichen Zubau von 890 kWp.
Über die Anzahl neuer Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen sind keine Prognosen
vorhanden.
Zusammen entspricht der jährliche Leistungszubau durch die Landesphotovoltaikplichten
knapp 4,5 MWp.
Der restliche Zubau muss über freiwillige Nachrüstungen erfolgen.

2.2.2 Gewerbe und Industrie
Auf den Sektor Gewerbe und Industrie sind mehr als die Hälfte der in Ulm entstehenden
CO2-Emissionen und 80 % des Stromverbrauchs zurückzuführen. Eine erfolgreiche
Energiewende ist deshalb nur unter intensiver Einbeziehung der Gewerbebetriebe zu
bewältigen. Maßnahmen in den Bereichen Effizienz, Suffizienz und insbesondere
Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen müssen intensiviert werden.
Zusammen mit dem Photovoltaiknetzwerk Donau-Iller, der Initiative Donautal Connect
und dem Reallabor Klima Connect wurde im Herbst 2022 eine Veranstaltung zum Ausbau
von Photovoltaikanlagen im Industriegebiet Donautal durchgeführt. Präsentiert wurden
Ergebnisse von Potenzialstudien und es fand ein Austausch über aktuelle Hemmnisse statt.

- 10 Parallel führt die Abteilung Strategische Planung (SUB II), derzeit Einzelgespräche mit den
für das Energiemanagement verantwortlichen Personen von energieintensiven
Unternehmen im Industriegebiet Donautal. Ziel ist es Hemmnisse zu identifizieren und,
soweit möglich, Lösungen zu erarbeiten. Die Energiekosten sind oftmals maßgeblich für
einen langfristigen Unternehmensstandort in Ulm. Die größten Hürden bei der Installation
von Photovoltaik stellen Dachalter, -statik und Netzanschlusskosten dar. Insbesondere für
die Planungen des Netzausbaus ist es wichtig, große Dachflächen zu berücksichtigen.

2.2.3 Wohn- und Geschäftsgebäude
Die Dachflächen auf Wohn- und Geschäftsgebäuden stellen ebenfalls ein hohes Potenzial
für die Errichtung von Photovoltaikanlagen dar. Oftmals weisen sowohl
Mehrfamilienhäuser, als auch Geschäftsgebäude große Flachdächer bzw. geeignete
Satteldächer auf. Für diese Dächer wird über das Ulmer Energieförderprogramm die
Installation von Photovoltaikanlagen im Bestand mit 75 € je kWp gefördert. Das Ulmer
Förderprogramm wird seit der Novellierung 2020 sehr gut angenommen.

2.2.4 Städtische Liegenschaften
Die Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dachflächen stellt nicht nur eine
Vorbildfunktion der Stadtverwaltung dar, sondern ist notwendig zur erneuerbaren
Stromproduktion und langfristigen Minderung der Energiekosten.
Aktuell sind auf städtischen Gebäuden folgende PV-Anlagen installiert:

Nr.

Bezeichnung

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10

Sporthalle Nord
Gew. Schulen
Römerstr. 141+143
Römerstr. 147
Römerstr. 149
Kita Lettenwald
Kepler - 3-fach Halle
Römerstr. 145
Schule/Kita Unterweiler
Baubetriebshof Kaltwässerle

Anlagenleistung
[kWp]

Gesamt Eigenbetrieb
Weitere Anlagen mit Betrieb durch Dritte

Tabelle 1:

5
81
18
8
9
19
61
8
23
30

Baujahr

2004
2013
2014
2014
2014
2014
2015
2016
2016
2020

CO2Einsparung
[To/a]
1,3
24,1
5,0
2,3
2,6
5,2
15,4
2,6
6,8
8

262
1.800

73
Überwiegend
2004 bis 2008

Übersicht aktuell installierte Photovoltaikanlagen auf kommunalen
Liegenschaften im Betrieb durch die Stadt und durch Dritte
Quelle: Eigene Darstellung, SUB II

504

- 11 Des Weiteren werden auf städtischen Dächern ca. 80 Anlagen mit gesamt 1,8 MWp von
Dritten betrieben. Diese Verträge laufen in den nächsten Jahren aus. Der Weiterbetrieb
wird einzeln untersucht.
Durch städtische Anlagen werden jährlich 262.000 kWh Strom und durch weitere
Anlagen mit dem Betrieb durch Dritte ca. 1.800.000 kWh Strom produziert. Gesamt führt
dies zu einer jährliche CO2-Reduktion von 577 Tonnen und einer Versorgung von über
820 Haushalten.
Um den weiteren Ausbau zu forcieren, schlägt die Verwaltung ein Zubauziel von 5 MWp
auf städtischen Gebäude bis 2030 vor. Bilanziell versorgen 5 MWp 2.000 Haushalte mit
Strom und tragen zu einer CO2-Einsparung von jährlich 1.400 Tonnen bei. Des Weiteren
ist die erneuerbare Stromproduktion auf kommunalen Liegenschaften verpflichtend zur
Erreichung einer klimaneutralen Verwaltung.
Der Ausbau der PV hat bereits in Kooperation mit der SWU mit folgendem Verfahren
begonnen:
1.

Die Stadtverwaltung benennt der SWU Dachflächen zur Untersuchung.

2.

Die SWU prüft die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit.

3.

Die SWU plant die Belegung und nennt die (Wind-)Lasten.

4.

Die Stadtverwaltung lässt die Statik anhand der erforderlichen Lasten prüfen und
erteilt die Freigabe an die SWU. Parallel wird ein Pachtvertrag unterzeichnet.

5.

Die SWU installiert die Anlagen.

Folgende Dachflächen befinden sich bereits in diesem Verfahren bzw. haben das
Verfahren bereits durchlaufen und werden zeitnah installiert:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9

Bezeichnung
Robert Bosch Schule
Ferdinand-von-Steinbeis-Schule
Baubetriebshof
Messe BA1
Messe BA2
Schubart Gymnasium
Halle Unterweiler
Ulrich von Einsingen Schule
Pionierkaserne

Anlagenleistung [kWp]
113
135
700
200
200
220
120
120
165

CO2-Einsparung [To/a]
31,5
37,8
195,3
55,8
55,8
61,4
33,5
33,5
46,0

1.973

551

Gesamt

Tabelle 2:

Übersicht geplanter Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften
Quelle: Eigene Darstellung, SUB II

Durch diese geplanten Anlagen werden jährlich knapp 2.000.000 kWh Strom produziert.
Dies führt zu einer jährlichen CO2-Reduktion von 552 Tonnen und einer Versorgung von
800 Haushalten.
Da die SWU nicht über genügend Kapazität verfügt, um alle Dachflächen zügig selbst zu
belegen, werden weitere Dachflächen unter den gleichen Pachtkonditionen Dritten
angeboten. Die ersten sechs Dachflächen wurden der in der Gründungsphase befindlichen

- 12 und in Ulm ansässigen Energiegenossenschaft DONAU ENERGIE zur Untersuchung zur
Verfügung gestellt (siehe 2.4).
Ebenfalls greift seit 2023 die Landesphotovoltaikpflicht bei umfangreichen
Dachsanierungen. Deshalb werden alle im städtischen Dächersanierungsprogramm
enthaltenen Dächer ebenfalls nach und nach mit Photovoltaik belegt:

Nr.

Bezeichnung

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12

Tiergarten
Kita Brandenburgweg
Jörg-Syrlin-Schule
Fr.-List-Schule
Pestalozzischule
Blauringhalle
Wilhelmsburg
Anna-Essinger-Schule 1
Anna-Essinger-Schule 2
Spießhof
Feuerwehr Eggingen
Elly-Heuss-Realschule

Gesamt

Tabelle 3:

Anlagenleistung [kWp]
30
40
52
85
70
80
580
98
270
100
5
33

CO2Einsparung
[To/a]
8,4
11,2
14,5
23,7
19,5
22,3
161,8
27,3
75,3
27,9
1,4
9,2

1.443

403

Bemerkung

Neubau (Installiert)
Neubau (installiert)
Neubau
Gebäudesanierung
Dachsanierung
Dachsanierung
Dachsanierung
Neubau
Dachsanierung
Dachsanierung
Gebäudesanierung
Dachsanierung

Übersicht über Dächersanierungsprogramm verpflichtend geplante
Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften
Quelle: Eigene Darstellung, SUB II

Durch diese geplanten Anlagen werden jährlich knapp 1.500.000 kWh Strom produziert.
Dies führt zu einer jährliche CO2-Reduktion von 403 Tonnen und einer Versorgung von
600 Haushalten.
Alle Dächer in der Untersuchungsphase zur Installation von Photovoltaik summieren eine
Leistung von 3,4 MWp. Dies entspricht 68 % der Zielsetzung von 5 MWp PV-Zubau bis
2030.

2.2.5 Vereine
Als häufig frequentierte Orte besitzen Vereine einen hohen Stellenwert im Klimaschutz.
Für den Photovoltaikausbau sind oftmals große Dachflächen vorhanden und die
Photovoltaik entweder eine kostengünstige Stromerzeugungsmöglichkeit oder lukrative
Einnahmequelle für Vereine. Deshalb wird die Verwaltung alle Vereine zum Thema
Photovoltaik befragen. Basierend auf dieser Umfrage wird eine Informationsveranstaltung
organisiert.

2.2.6 Denkmalschutz
Im April 2023 hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Leitlinien zur
Erleichterung der Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

- 13 aktualisiert. Der denkmalfachliche Belang wird nun stärker zurückgestellt, um noch mehr
PV-Anlagen zu ermöglichen. Außerdem wurde das Verfahren beschleunigt. Grundsätzlich
gilt folgendes:


Bei PV-Anlagen an und auf Kulturdenkmalen ist grundsätzlich eine
denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Dies wird im Zuge einer
Einzelfallbeurteilung durch die unteren Denkmalschutzbehörden geprüft. Die
Leitlinien des Ministeriums dienen dabei als Handreichung und Entscheidungshilfe.



Ein Umgebungsschutz für Kulturdenkmale "von besonderer Bedeutung" bei
Photovoltaik und Windkraft kann in Zukunft nur noch für wenige Kulturdenkmale
von höchster räumlicher Wirksamkeit in Anspruch genommen werden. Dies
werden nach gegenwärtigem Stand 22 Objekte im Regierungsbezirk Tübingen
sein, zu denen das Ulmer Münster gehört. Daher wird im Umfeld des Ulmer
Münsters immer zu prüfen sein, inwieweit PV-Anlagen die Erscheinung und
Einbettung des Münsters in sein Umfeld beeinträchtigen.

Die Verwaltung prüft, inwieweit für die Installation von PV-Anlagen auf Gebäuden, die
nicht unter Denkmalschutz stehen, in der Innenstadt gesonderte Anforderungen an die
Gestaltung von PV-Anlagen im Rahmen einer Satzung sinnvoll und notwendig sind.

2.3

Ausbau Freiflächen-PV

2.3.1 Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens
In der Fachbereichsausschusssitzung vom 24.05.2022 (GD 163/22) hat der Ulmer
Gemeinderat folgende Beschlussfassungen getroffen:


Die Ausbauziele für Photovoltaik in Ulm anzupassen und ein Ausbauziel von
200 MWp installierter elektrischer Leistung, davon ca. 30 % als Freiflächen-PV
(entspricht ca. 60 MWp), bis zum Jahr 2030 zu verfolgen.



Die Verwaltung zu beauftragen, im Vorfeld der für die Freiflächen-PV notwendig
werdenden Teiländerung des Flächennutzungsplans ein
Interessenbekundungsverfahren auf der Grundlage der in der Sachdarstellung
beschriebenen Vorgehensweise durchzuführen.

Das Interessenbekundungsverfahren wurde mittlerweile durchgeführt. Der
Bewerbungszeitraum für die jeweiligen Projektentwickler lief vom 4. Juni 2022 bis zum
31. Oktober 2022.
Daran hat sich das verwaltungsinterne Auswahlverfahren angeschlossen. Die damals
festgelegten Prüfkriterien können der GD 163/22 entnommen werden.
Insgesamt wurden rund 23 Standorte mit ca. 200 ha Flächenumfang eingereicht. Im Laufe
der Prüfung konnten allerdings einige Standorte auf Grund von Eigentumsverhältnissen
und sonstigen Belangen nicht weiterverfolgt werden.
Ein Standort, die PV-Anlage der SWU im Örlinger Tal, wird derzeit bereits entwickelt und
nachfolgend in die Gesamtbilanz, Tabelle 4, aufgenommen.
Es sind genug Flächen "im Rennen", um die o.g. Flächenziele zu erreichen. Die räumliche
Lage der Flächen kann der Anlage 1 entnommen werden. Die ausführliche
verwaltungsseitige Bewertung der Flächen ist in Anlage 2 dargestellt.

- 14 Insg. haben sich 6 potenzielle Investoren und Projektentwickler mit Flächen beworben.
Diese sind:







Actensys, Ellzee
Anumar, Ingolstadt
Bühler, Ulm
Enegiewerk, Ulm
purepower, Ulm
SWU, Ulm

Die wichtigsten Eckpunkte können der nachfolgenden Tabelle 4 entnommen werden.

- 15 -

Nr.

Bezeichnung

1

Solarpark Ulm

11,7

9,9

2

PV-Park
Erdbeerhecke

8,0

6,8

3

B10 Ulm-Lehr

5,0

4,3

Ja: 500 m
Korridor
Ja:
Konversionsfläche
nein

4

3,3

2,7

nein

nein

5

B30 UlmWiblingen
Donaustetten

10,0

8,5

nein

6

Ulm-Lehr

8,0

6,8

Ja:
Konversionsfläche
nein

7

Am Hohlweg

2,9

2,5

nein

8

Greut

12,1

10,3

9

Schöner Berg

8,8

6,5

Ja: 500 m
Korridor
Ja, 500 m
Korridor
Ja, 500 m
Korridor

10
11

Lange Wiese 2
Hasenäcker

9,0
5,5

7,7
4,7

-nein
teilweise

nein
ja

12

UlmGrimmelfingen

3,0

2,6

nein

nein

13

Örlinger Tal

5,7

4,8

Ja, 500 m
Korridor

nein

93,0

78,1

Gesamt

Tabelle 4:

Größe in ha

MWp

EEGförderfähig

Vorbehaltsfläche
Landwirtschaft
Teilweise
nein

nein

nein

ja
nein

Besonderheiten

§ 35 BauGB
privilegiert
-

Abfahrtsohr
Land BW
Abfahrtsohr
Land BW
-

Lage im LSG,
Zwischenangriff NBS
§ 35 BauGB
privilegiert
Strom für
Straßenbahn
z.T. § 35
BauGB
privilegiert
Strom für
Elektrolyseur
-

Bereits in
Planung

Übersicht Ergebnis Interessenbekundungsverfahren
Quelle: Eigene Darstellung, SUB II

Anmerkungen zu Tabelle 4: Zur Lage der Flächen vgl. Anlage 1; zur detaillierten
Beschreibung und Bewertung vgl. Anlage 2; die Fläche Örlinger Tal wurde bereits vor dem
Interessenbekundungsverfahren begonnen, daher nicht in Anlage 1 und 2 enthalten.
Von den derzeit 12 weiter zu verfolgenden Flächen liegen 7 Flächen in Bereichen, für die
auch der Bundesgesetzgeber über die EEG-Förderung bzw. die BauGB-Privilegierung eine
vorrangige Ansiedlung von Freiflächen-PV-Anlagen vorsieht.
Weitere drei Standorte befinden sich in so genannten Abfahrtsohren von Bundesstraßen.
Für diese hatte das Land BW parallel ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Die Abwicklung erfolgt über das städtische Verfahren.
Die Fläche sechs "Ulm-Lehr" befindet sich zwar am Rande eines
Landschaftsschutzgebietes, allerdings ist diese Fläche an drei Seiten von Straßen eingefasst
und entsprechend vorgeprägt. Die Bodengüte entspricht durch den ehemaligen
Zwischenangriff für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm einer Grenzertragsfläche.

- 16 Lediglich die Flächen 10 und 12 als gemeinsamer Standort südöstlich von Schaffelkingen
liegen außerhalb der oben genannten Kriterien. Hier hat die Verwaltung bereits im
Einvernehmen mit dem Vorhabenträger SWU eine deutliche Reduktion der eingereichten
Flächen und ein deutliches Abrücken von der Verbindungsstraße SchaffelkingenGrimmelfingen vorgenommen. Die Einsehbarkeit vom Hochsträß ist zwar gegeben
(Abstand zu Wanderweg ca. 500 Meter). Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist
aber auf Grund der vorgesehenen starken Eingrünung und der Nord-Süd-Ausrichtung mit
einer vergleichsweise "schlanken Stirnseite" Richtung Hochsträß aus Sicht der Verwaltung
vertretbar.
Von den rund 13 ha städtische Flächen werden alle landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche
9 mit einer Größe von rund 9 ha befindet sich vollständig im Eigentum der
Hospitalstiftung Ulm und ist an einen Vollerwerbslandwirt verpachtet. Die Flächen 4 und 8
sind teilweise im städtischen Eigentum und ebenfalls an Voll- oder Nebenerwerbslandwirte
verpachtet. Insgesamt sind sechs städtische Pachtverhältnisse betroffen, die gekündigt
werden müssen. Tauschflächen stehen nicht zur Verfügung. Alle anderen im
Interessenbekundungsverfahren eingebrachten Flächen sind privat.
Exkurs: Agri-PV-Anlagen sind in aufgeständerte und senkrecht verlaufende Modulreihen
zu unterscheiden. Aufgeständerte Agri-PV-Anlagen werden häufig als Pilotanlangen für
Forschungszwecke errichtet. Für die Aufständerung der Solarmodule in mehr als 5 Meter
Höhe sind die Investitionskosten im Vergleich zur konventionellen PV bis zu 30 % höher.
Ein wirtschaftliches Geschäftsmodell ist im Rahmen des aktuellen Förderregimes für
Solarstrom gegenwärtig nicht gegeben. Bei senkrechten Agri-PV-Anlagen liegt der
Flächenbedarf im Vergleich zu „konventionellen“ Freiflächen-PV-Anlagen ca. bei Faktor 3.
Dementsprechend geringer fallen energetische Flächeneffizienz und Wirtschaftlichkeit aus.
Da Agri-PV-Anlagen derzeit nur mit umfangreichen Förderungen realisierbar sind, können
diese derzeit nicht wirtschaftlich realisiert und betrieben werden.
Von den 93 ha Gesamtfläche, inklusive 8 ha Flächen aus dem Ausschreibungsverfahren
des Landes, sind derzeit rund 20 ha als Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung ist dieser verhältnismäßig kleine Anteil vor dem
Hintergrund des überragenden öffentlichen Interesses als vertretbar einzuordnen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Freiflächen-PV-Anlagen nur auf Zeit errichtet
werden, im Grunde keine Flächenversiegelung erfolgt und nach 25 bis 30 Jahren eine
landwirtschaftliche Nutzung wiederaufgenommen werden kann. Diese Befristung und
Optionierung ist im weiteren Verfahren über vertragliche Regelungen im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung zu gewährleisten.
Damit wird die Zielsetzung von 60 MWp "auf dem Papier" zwar um ca. 30 %
überschritten, aber es ist bereits heute absehbar, dass auf Grund des parallel erforderlich
werdenden Netzausbaus zum einen einige der Flächen sicherlich erst nach 2030 realisiert
werden können und zum anderen sich bei der ein oder andere Fläche herausstellt, dass
eine Realisierung - bspw. aus wirtschaftlichen oder auch steuerlichen Gründen - doch
nicht erfolgen kann. Zudem sind in der Gesamtsumme auch rund 7 MWp enthalten, die
über das Interessenbekundungsverfahren des Landes zusätzlich gewonnen werden
konnten.
Insgesamt schlägt die Verwaltung daher vor, zusammen mit der Fläche im Örlinger Tal, für
alle in Tabelle 4 aufgeführten Flächen die weitere Realisierung voranzutreiben und im
Herbst 2023 die notwendig werdenden Flächennutzungsplanänderungsverfahren
einzuleiten.

- 17 Die hier vorgeschlagenen Flächen müssen nach dem Grundsatzbeschluss des FBA StBU
noch in den Ortschaften beraten und endgültig beschlossen werden.
Bei Realisierung aller Flächen erhöht sich die regenerative Jahresstromproduktion durch PV
in Ulm am Gesamtstrombedarf von derzeit 26,5 % auf ca. 35,5 %. In BW beträgt die
geschätzte Flächeninanspruchnahme für Freiflächen-PV im Jahr 2040 etwa 16.600 Hektar,
was 1,2 % der heutigen landwirtschaftlich genutzten Fläche in BW entspricht, bzw. 0,5 %
der Gesamtfläche des Bundeslandes. Für Ulm entspricht der Zubau von 93 ha
Freiflächenanlagen einem landwirtschaftlich genutzten Flächenanteil 1,7 % bzw. 0,8 %
der Gesamtfläche von Ulm.
Durch den Zubau aller Freiflächenanlagen in Ulm können über 31.000 Haushalte mit
erneuerbaren Strom versorgt werden bei einer Einsparung von jährlich knapp 22.000
Tonnen CO2.
Gemäß § 6 EEG dürfen bei Freiflächenanlagen den betroffenen Gemeinden Beträge von
insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge
angeboten werden. Diese kommunale Beteiligung wurde von allen Projektierern
zugesichert. Bei einer Leistung von 78 MWp entspricht dies ca. 160.000 € an
kommunalen Einnahmen pro Jahr.

2.3.2 Weitere Schritte zur Umsetzung
Folgende Schritte sind zur weiteren Umsetzung vorgesehen:






Grundsatzbeschluss FBA StBU am 16.05.2023
Beteiligung der betroffenen Ortschaften
Antrag auf Flächennutzungsplanänderung beim Nachbarschaftsverband Ulm
Änderungsbeschluss Flächennutzungsplan im November 2023
Einleiten B-Planverfahren im Parallelverfahren ab November 2023

Die Verwaltung erwartet, dass Anfang 2025 mit der Installation der ersten gemäß § 35
BauGB privilegierten Freiflächen-PV-Anlagen begonnen werden kann.

2.4

Finanzielle Bürgerbeteiligung am Anlagenbetrieb
Bürgerbeteiligungen fördern die Akzeptanz der Energiewende. Alle eingereichten
Konzepte im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens Freiflächen-PV bieten eine
Bürgerbeteiligung an. Es gibt folgende Möglichkeiten:
1. Nachrangdarlehen
Durch Nachrangdarlehen bieten Projektierer Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit,
sich bereits mit geringen Beträgen am Erfolg eines Solarparks zu beteiligen. Es wird eine
fixe Verzinsung des eingesetzten Kapitals über eine feste Laufzeit angeboten. Nach Ende
der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung der Einlage.
Eine weitere Form des Nachrangdarlehns wird als Solarsparbrief bezeichnet. Hierfür wird
in Kooperation mit einer regionalen Bank ein Solarsparbrief entwickelt. Ein eigenes
Nachrangdarlehen wird Interessierten durch die Bank angeboten.
2. Bürgerstromtarif
Stadtwerke und "Independent Power Producers" (IPPs) können Bürgerstromtarife
anbieten. Oftmals werden Bürgerstrommodelle bei der Installation von Windkraftanlagen
genutzt, finden jedoch auch im Bereich der Freiflächen-PV Anwendung. Der Stromtarif
darf maximal 90 % des Grundversorgertarifs betragen und wird i.d.R. der Bürgerschaft in

- 18 einem bestimmten Umkreis einer Anlage angeboten.
3. Energiegenossenschaft
Es besteht die Möglichkeit einer Kooperation mit regionalen Energiegenossenschaften, die
Projekte oder Teilprojekte nach Inbetriebnahme übernehmen, siehe Absatz unten zu
Bürgerenergiegenossenschaften. Somit kann sich die Bürgerschaft direkt an der regionalen
Energiewende beteiligen.
Im Rahmen des Freiflächen-PV-Ausbaus werden Kriterien zur Bürgerbeteiligung im
weiteren Planungsverfahren festgelegt. Hierauf kann die Stadt Ulm im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung direkten Einfluss nehmen.

Bürgerenergiegenossenschaft "DONAU ENERGIE"
Im zweiten Quartal 2023 soll die Bürgerenergiegenossenschaft "DONAU ENERGIE"
gegründet werden. Ohne intensive Bewerbung einer Beteiligung wurden bereits 60
Mitgliedsanträge gesammelt bei einer Erwartung von über 300 Mitglieder im ersten
Geschäftsjahr. Die Initiative hat Ihre Wurzeln im Arbeitskreis Energie der lokalen Agenda
21, in welchem Experten aus den Bereichen Solar- und Windenergie sowie der
Energieberatung vertreten sind. Ziel ist eine verbesserte Umsetzung und Akzeptanz der
Energiewende durch mehr Mitsprache und finanzielle Beteiligung der Einwohnerschaft.
Erste Projekte im Bereich PV sollen auf Dachflächen entstehen und eine Beteiligung an PVFreiflächenanlagen ist denkbar.
Beteiligungsmöglichkeiten sind sowohl mit geringen Beträgen, aber auch mit größeren
Darlehen geplant. Die im EEG vorgesehene Privilegierung von
Bürgerenergiegenossenschaften in Ausschreibungsverfahren stützt das Vorhaben.

3

Windkraft

3.1

Rechtliche Vorgaben und Ausbauziele Bund/ Land/ Region
Am 01.02.2023 ist auf Bundesebene das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des
Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) als so genanntes
Artikel-Gesetz in Kraft getreten.
Dieses Gesetz beinhaltet auch das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für
Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG). In diesem
Gesetz werden verbindliche mengenmäßige Flächenziele (Flächenbeitragswerte) für die
einzelnen Bundesländer festgelegt. Es wird ein Zwischenziel für 2027 und ein Gesamtziel
für Ende 2032 festgelegt.
Für BW werden die folgenden prozentualen Anteile vorgegeben:


1,1 % der Landesfläche bis zum 31.12.2027 und



1,8 % der Landesfläche bis zum 31.12.2032

Mit diesem Gesetz sind auch die so genannten Windenergiegebiete in Raumordnungsoder Bauleitplänen eingeführt worden. Das können grundsätzlich entweder
Vorranggebiete in Raumordnungsplänen oder Sondergebiete in Bauleitplänen sein.

- 19 Daneben wurde durch das Wind-an-Land-Gesetz auch - als auffälligste Änderung - das
Baugesetzbuch, insb. durch die Neufassung des § 249 BauGB, geändert.
Vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen bestand eine grundsätzliche
Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich, mit der Einschränkung, dass eine
planerische Steuerung durch positive Standortzuweisung durch Regional- bzw.
Flächennutzungsplanung erfolgen konnte (§ 35 Abs. 3, S. 3 BauGB).
Mittlerweile ist diese Regelung - an bestimmte Bedingungen geknüpft - aufgehoben.
Außerhalb der festgelegten Windenergiegebiete gem. WindBG richtet sich die Zulässigkeit
von Windenergieanlagen gem. § 249 Abs. 2 BauGB nunmehr nach § 35 Abs. 2 BauGB,
den so genannten sonstigen Vorhaben, sobald das Erreichen des Flächenbeitragswertes
festgestellt wurde. In der Planungs- und Genehmigungspraxis bedeutet der damit
verbundene Wegfall der Privilegierung außerhalb der Windenergiegebiete ab diesem
Zeitpunkt ein de-facto Bauverbot. Sollten allerdings die o.g. Flächenbeitragswerte nicht
rechtzeitig realisiert werden, dann entfällt die Rechtsfolge des § 249 Abs. 2 BauGB. Damit
gilt die Privilegierung für das gesamte Gemeindegebiet.
Durch die neue Gesetzgebung, insb. der vorgegebenen Flächenbeitragswerte, werden die
bislang bestehenden Probleme bei der Planaufstellung, insb. bei der Begründung eines
schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeptes, in der für die Windkraft "in
substanzieller Weise Raum geschaffen" werden musste, deutlich vereinfacht, bzw.
"normiert". Bislang wurden durch Rechtsprechung, insb. auch durch das
Bundesverwaltungsgericht, eine Vielzahl von Plänen aus diesen Gründen wieder
aufgehoben.
Zukünftig sind ausschließlich die gesetzlichen Flächenbeitragswerte maßgeblich.
Das Land BW hat mit Inkrafttreten des neuen Klimaschutz- und
Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG BW) am 07. Februar 2023 die bundesrechtlich
vorgegebenen Fristen für die Flächenausweisung nochmals verschärft, und zudem
festgelegt, dass die Flächenbeitragswerte für alle Regionen in BW bei 1,8 % liegen. Somit
liegt auch für die Region Donau-Iller das regionale Teilflächenziel für den badenwürttembergischen Teil bei 1,8 %. Im Übrigen gilt gem. WindBG der gleiche Wert auch
für Bayern.
Die Teilflächenziele sollen in BW bis spätestens zum 30. September 2025 erfüllt werden.
Da das Land BW regionale (und nicht kommunale) Teilflächenziele vorgibt, tritt, sobald
diese Ziele auf Ebene der Regionalplanung formell festgestellt werden, § 249 Abs. 2
BauGB in Kraft, d.h. die Privilegierung außerhalb der Windenergiegebiete entfällt.
In der Übergangszeit gilt in der Region Donau-Iller - bis zur Verabschiedung der neuen
Teilfortschreibung Windkraft - die 5. Teilfortschreibung des Regionalplans zum Thema
Windkraft weiter fort.
Die Möglichkeit, weitere Gebiete zur Windkraftnutzung auszuweisen, besteht allerdings,
insb. nach Erreichen der jeweiligen Zieljahre, weiter fort. So eröffnet § 249 Abs. 4 BauGB
die Möglichkeit, auch nach Feststellung des Erreichens der Flächenbeitragswerte,
zusätzliche Windenergiegebiete auszuweisen.
Daher ist es zu begrüßen, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands im Juli
2022 den Beschluss gefasst hat, die Länder BW und Bayern aufzufordern, eine Änderung
des Staatsvertrags bzgl. der Regelungen zur Planung von Standorten für
regionalbedeutsame Windkraftanlagen anzugehen und baldig umzusetzen. Inwieweit
diese Änderung vor dem Hintergrund der beschriebenen gesetzlichen Änderungen und

- 20 der hohen Flächenbeitragswerte noch eine praktische Relevanz haben wird, bleibt
abzuwarten.
3.2

Ausgangslage
Beim Ausbau der Windkraft liegt in BW derzeit vieles im Argen. Daher hat die
Landesregierung zusammen mit allen zwölf Regionalverbänden im März dieses Jahres eine
Planungsinitiative ins Leben gerufen. Das Land BW und die Regionalverbände planen im
Zuge der Realisierung der Flächenbeitragswerte in Höhe von 1,8 % der Landesfläche,
neue Regelungen im Umgang mit Restriktionen zu finden, insb. im Bereich des
Artenschutzes, in der Umgebung von Kulturdenkmalen aber beispielsweise auch im
Bereich des Flugverkehrs.
Bei der Stromerzeugung im Bereich der Windenergie pro Einwohner und Jahr liegt der
baden-württembergische Teil der Region Donau-Iller (Alb-Donau-Kreis, Kreis Biberach und
Stadtkreis Ulm) - etwas salopp ausgedrückt - "nicht besser aber auch nicht schlechter" als
der Landesdurchschnitt, siehe nachfolgende Grafik:

Karte 1:

EEG-Stromerzeugung aus Windkraftanlagen 2018 pro Kopf nach Kreisen
Quelle: Statusbericht kommunaler Klimaschutz in Baden-Württemberg, zweite
Fortschreibung 2022- KEA-BW

Im Regierungsbezirk Tübingen liegt die Region Donau-Iller, insb. der Alb-Donau-Kreis,
bezogen auf die absolute Zahl der errichteten Windenergieanlagen ganz vorne. Dies
verdeutlicht nachfolgende Karte:

- 21 -

Karte 2 (s. Anlage 2):

Windenergie im Regierungsbezirk Tübingen, Stand: Juni
2021
Quelle: Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21

In der Region Donau-Iller sind derzeit 0,43 % der Regionsfläche als für Windenergie
geeignete Vorranggebiete ausgewiesen. Dieser Anteil muss nunmehr auf mind. 1,8 %
gesteigert werden. Dies entspricht in etwa 100 Quadratkilometern, bezogen auf die ganze
Region, also auch den bayerischen Teil. Zum Vergleich: Die Stadt Ulm hat eine
Gebietsgröße von ca. 119 km2.
Durch die Neuausweisung wird in der Region Planungsrecht geschaffen für mehrere
Hundert neue Windenergieanlagen. Der Regionalverband rechnet mit einem
Flächendargebot für rund 500 neue Anlagen.
Insbesondere müssen aber auch die Realisierungshemmnisse aus dem Weg geräumt
werden, da derzeit viele der bereits ausgewiesenen Vorranggebiete aus verschiedenen
Gründen nicht entwickelt werden können. Hierbei spielen Aspekte wie lokale
Widerstände, aber - zumindest in der Vergangenheit - insbesondere auch Hemmnisse auf
der Genehmigungsebene, wie z.B. im Artenschutz und bei militärischen Belangen eine
Rolle.
Es ist aber auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen davon auszugehen, dass die
Plan- und Genehmigungsverfahren in Zukunft schneller und mit einer höheren
"Erfolgsquote", gerade auch vor Gericht, durchgeführt werden können.

3.3

Aktuelle Planungen
Um die neuen Flächenvorgaben realisieren zu können, hat die Verbandsversammlung des
Regionalverbands Donau-Iller am 06. Dezember 2022 eine erneute Teilfortschreibung
"Windkraft" eingeleitet.
In der öffentlichen Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbands vom 21. März
2023 wurde eine erste vorläufige Übersichtskarte, in der in einem ersten Schritt die
"harten" Ausschlusskriterien, wie Siedlungsabstände, Naturschutzgebiete etc., und von
der Windhöffigkeit nicht geeigneten Flächen dargestellt sind, vorgestellt.
Hubschraubertiefflugübungsstrecken sind derzeit nicht als Ausschlussbereiche aufgeführt.
Hier besteht nicht zuletzt im Hinblick auf die rechtliche Wirkung und insbesondere die
große flächige Ausdehnung dieser Bereiche Unklarheit. Ziel ist eine zeitnahe Klärung im
weiteren Verfahrensverlauf.
Hieraus ergeben sich derzeit auch mehrere Suchräume im Ulmer Norden.
Diese Karte mit den Suchräumen soll Grundlage für die im Frühsommer geplante
informelle Beteiligung der Kommunen und Träger öffentlicher Belange werden.
Zudem haben sich im Vergleich zur 5. Teilfortschreibung Windkraft aus dem Jahr 2015
auch die Eingangsparameter für die Windhöffigkeit bzw. das Winddargebotspotenzial
geändert. Grundlage stellt nunmehr der seit 2019 zur Verfügung stehende "Windatlas
Baden-Württemberg" dar. Auf der bayerischen Seite gibt es den "Bayerischen Windatlas".
Infolge der Aufskalierung der Anlagentechnik sowie aufgrund der veränderten
Rahmenbedingungen des EEG 2023 ist das Potenzial für Windenergieanlagen heute
größer als noch im Jahr 2015.

- 22 Für den Stadtkreis Ulm wurden 5,4 % der Markungsfläche als Suchraumflächen ermittelt.
Im weiteren Verfahren sind örtliche bzw. "weiche" Kriterien, wie z.B. das Thema
Naherholung, zu berücksichtigen. Derzeit gibt es sieben Bereiche in Ulm, die sich für eine
weitere Überprüfung eignen und eine ausreichende Windhöffigkeit vorhanden ist:








Bereich nördlich Containerbahnhof, überwiegend auf Markung Beimerstetten
Bereich nord-östlich von Jungingen, überwiegend Wald
Bereich nord-westlich von Mähringen, überwiegend auf Markung Dornstadt
Bereich nördlich von Harthausen, überwiegend Wald, zusammen mit Blaustein
kleiner Bereich im Wiesental/ Butzental
Bereich zwischen Einsingen und Grimmelfingen, teilweise Wald
Bereich westlich von Eggingen, überwiegend Wald, zusammen mit Erbach

Die potenziellen Suchräume (weiße Flächen) können dem nachfolgenden Kartenausschnitt
entnommen werden:

Karte 2:

Ausschnitt Ulm aus: Teilfortschreibung Windkraft, Ausschlussbereiche
nach Ausschlusskriterien (in blau dargestellt) - ENTWURF Quelle: Anlage zu Beratungsunterlage TOP 1b, öffentliche Sitzung
Planungsausschuss vom 21.03.23, Regionalverband Donau-Iller

In einem ersten Schritt soll aufbauend auf dieser Planungsgrundlage zunächst ein
informelles Anhörungsverfahren zur regionalen Windenergieplanung bei den Landkreisen
und Kommunen der Region durchgeführt werden. Ggf. können sich an der Karte bis
dahin noch redaktionelle Änderungen ergeben.
Das informelle Anhörungsverfahren soll vor der Sommerpause durchgeführt werden.
Daran schließt sich das formelle Verfahren an. Über die Durchführung des
Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange, Gemeinden, Verbände und der

- 23 Öffentlichkeit wird voraussichtlich im Dezember 2023 in der Verbandsversammlung des
Regionalverbands beraten und beschlossen.

4

Weitere erneuerbare Energien im Stromsektor

4.1

Wasserkraft
In BW liefern die zehn größten Wasserkraftwerke an Rhein, Neckar, Main, Donau und Iller
ca. 50 % des Wasserkraftstroms. Wasserkraft wird in 468 Städten und Gemeinden
genutzt.
In Ulm sind vier Wasserkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 10,1 MWel installiert, die
alle von der SWU betrieben werden. Die durchschnittliche Jahresstromproduktion von
52.480 MWh führt zu einer CO2-Einsparung von ca. 51.000 Tonnen:

Bezeichnung

Netto-Leistung [kW]

Donaustetten
Wiblingen
Böfinger Halde
Söflingen
Gesamt

Tabelle 5:

4.500
1.250
4.400
6
10.156

Jahres-Erzeugung
[MWh]
20.700
8.020
23.750
0,02
52.470

CO2-Einsparung
pro Jahr [To]
20.018
7.466
23.352
16
50.852

Wasserkraftwerke in Ulm
Quelle: Eigene Darstellung, SUB II

Das Wasserkraftwerk Böfinger Halde ist bilanziell 50 % Neu-Ulm und 50 % Ulm
zugeordnet. Diese Aufteilung wurde in der Berechnung berücksichtigt.
Ulm liegt in BW im oberen Drittel der jährlichen Stromproduktion je Einwohner. Potenziale
sind nur geringfügig entlang der großen und kleinen Blau vorhanden. Aufgrund der
geringen Volumenströme gegenüber dem Bauaufwand ist eine wirtschaftliche
Energiegewinnung nach derzeitigem Stand nicht möglich.
Im Rahmen des Kommunalen Wärmeplans wird untersucht, ob und in welchem Umfang
es möglich ist, dem Flusswasser Wärmeenergie zu entziehen (siehe GD 154/23).
In BW erhöht sich aufgrund von Potenzialrestriktionen die Leistung von
Wasserkraftanlagen ausgehend von rund 880 MW nur noch geringfügig auf 890 MW bis
2040. Wenngleich im Anlagenbestand technische Maßnahmen zur Steigerung der
Stromerzeugung zu erwarten sind, ist im Gegenzug von fluktuierenden Wasserständen
auszugehen.

4.2

Biogas
In Ulm werden sieben Biogasanlagen betrieben, welche mit ca. 3.200 kW elektrischer und
ca. 2.700 kW thermischer Leistung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, da
sie mit biogener Masse in Form von Energiepflanzen und Gülle betrieben werden. Durch
diese Biogasanlagen werden etwa 50.000 MWh im Jahr an Energie erzeugt. Davon

- 24 entfallen ca. 57 % auf Strom und 43 % auf Wärme. Die Wärme wird zum Großteil in das
Netz der Fernwärme Ulm GmbH (FUG) eingekoppelt.
Die Ulmer Biogasanlagen sind deutlich effizienter als der Bundesdurchschnitt. In Zahlen
ausgedrückt erzeugt eine Biogasanlage im Mittel etwa 3 kWh Energie pro m² im Jahr
bewirtschafteter Fläche. Für Ulm liegt dieser Wert bei etwa 4-5 kWh/m². Entscheidend bei
der Effizienz einer Biogasanlage ist die energetische Nutzung der Abwärme. Diese
Wärmenutzung ist bei einem Großteil der Ulmer Anlagen vorhanden.
In Ulm benötigt Biogas ca. 0,17 Hektar Anbaufläche pro kW installierter Leistung. Bei der
in Ulm installierten Leistung i.H.v. 6 MW entspricht dies einem Flächenbedarf von ca.
1.000 Hektar. Würden die gleichen Flächen für Photovoltaik genutzt werden, entspräche
dies einer Leistung von 1.000 MWp. Dies entspricht dem 20-fachen gegenüber einer
Biogasanlage. Im bundesweiten Schnitt liegt dieser Effizienzfaktor sogar bei 1 : 30.
Im Rahmen der BauGB-Energienovelle vom Oktober 2022 wurde für Biogasanlagen neu
geregelt, dass bestehende Anlagen ihre Biogasproduktion unter bestimmten
Voraussetzungen erhöhen können, um ihre technische Maximalauslastung zu erreichen.
Diese von den bisherigen Vorgaben abweichende bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist
befristet gültig bis Ende 2024.
Ob von dieser Neureglung in Ulm Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten. Sinnvoll ist
die Regelung, da die bestehenden Anlagen ohne bauliche Änderungen dazu beitragen
können, kurzfristig mehr erneuerbare Energie produzieren zu können.
Die Verwaltung sieht einen weiteren Ausbau der Energiegewinnung durch neue
Biogasanlagen aufgrund des hohen Flächenbedarfs und des bereits hohen Anteils von
Biogas in Ulm grundsätzlich kritisch.

5

Zwischenfazit
Der Anteil der erneuerbaren Energien in Ulm liegt bezogen auf den Stromverbrauch bei
26,5 %. Nimmt man an, dass sich der Anteil durch Wasserkraft und Biogas nicht mehr
erhöhen lässt, so kann der Ausbau durch Photovoltaik und Windkraft wie folgt gesteigert
werden:
Lokale Stromerzeugung [MWh]
Prognose 2030
Prognose 2040
0
58.330
116.665
52.480
52.480
52.480
64.000
200.000
300.000
890
890
890
92.684
92.684
92.684

Ausgangslage 2023
Windenergie
Wasserkraft
PV-Anlagen
Deponie-, Klär-, Grubengas
Biomasse
KWK (Müllheizkraftwerk
Donautal)
Geothermie
Gesamt
Strombedarf
Erneuerbare Energien [%]
Erneuerbare Energien unter
gleichbleibendem
Stromverbrauch [%]

Tabelle 6:

23.970

23.970

23.970

0
234.024
884.000
26,5

0
428.354
1.078.480
39,7

0
586.689
1.361.360
43,1

26,5

48,5

66,4

Prognose des Anteils der erneuerbaren Stromerzeugung
Quelle: Eigene Erstellung, SUB II

- 25 Zur Erstellung der Prognose wurden folgende Annahmen getroffen:





Der Strombedarf für 2030 und 2040 orientiert sich an der Studie "Sektorziele
2030 und klimaneutrales Baden-Württemberg 2040" (Kap. 3.5.1, Seite 48)
Bis 2030 werden 5 Windenergieanlagen (WEA) mit je 7 MWp und bis 2040
weitere 5 WEA mit jeweils 8 MWp installiert. Die Herleitung folgt den
vorgeschriebenen 1,8 % Markungsfläche (ca. 214 ha) als Windenergiegebiete,
geteilt durch einen Flächenbedarf von 20 ha pro WEA (Durchschnittswert
einschließlich erforderlicher Abstände untereinander). Dies entspricht 10
Anlagen und ist eine rein rechnerische Größenordnung. Die Leistungsklassen
wurden von der SWU prognostiziert.
Ausbau PV auf 200 MWp bis 2030 und 300 MWp bis 2040.

Bis 2030 ergibt sich eine Steigerung der erneuerbaren Energien um 80 % und bis 2040
um knapp 150 % gegenüber dem aktuellen Stand. Beim aktuellen Jahresstrombedarf
entspricht dies einem Deckungsgrad von aktuell 26,5 %, knapp 50 % bis 2030 und 66 %
bis 2040. Unter Annahme der Strombedarfssteigerung verringert sich der Anteil der
erneuerbaren Energien auf knapp 40 % bis 2030 und 43 % bis 2040.
Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig einerseits ein massiver Zubau von erneuerbaren
Energien und andererseits die Steigerung der Effizienz sowie die Aktivierung von
Möglichkeiten der Energieeinsparung für Ulm sind.

6

Ausbau Netzinfrastruktur
Der benötigte Ausbau der erneuerbaren Energien stellt Energieversorger und
Netzbetreiber vor neue Herausforderungen. Um eine möglichst realistische Zielrichtung zu
haben, bedarf es Prognosen der zukünftigen Entwicklung. Ein entscheidendes Werkzeug
hierfür stellt der vorliegende und genehmigte Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2023 –
2037/2045 für Deutschland dar. Für Ulm wurde die Prognose im Zwischenfazit in Tabelle
6 dargestellt.
Bis Ende 2023 soll es einen neuen NEP geben, der von den Übertragungsnetzbetreibern
(ÜNB) erstellt und von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt wird.
Ein starker Zuwachs an Wärmepumpen wird in Gebieten erwartet, welche nicht mit Fernoder Nahwärme versorgt werden, bei einer hohen Gleichzeitigkeit (Stromaufnahme aus
dem Stromnetz) im Winter. Bei der Elektromobilität wird eine annähernd gleiche Anzahl
an Ladesäulen (inklusive Wallboxen) und Elektrofahrzeuge erwartet. Dies bedeutet, dass
durch intelligentes Lastmanagement, eine abnehmende Gleichzeitigkeit trotz steigender
Anzahl an Ladepunkten, prognostiziert wird.
Ein Stromnetz kann die technisch mögliche Energie, mit entsprechenden Verlusten, von
Punkt A nach Punkt B transportieren. Für die Leistungssteigerungen ist ein erheblicher
Ausbau notwendig, welcher durch die SWU-Netze in Form eines deutlichen Ausbaus der
Kapazitäten (Umspannwerke, Stromleitungen etc.) geplant wird. Die Leistung der sieben
bestehenden Umspannwerke muss erhöht werden und voraussichtlich drei bis vier
zusätzliche Umspannwerke gebaut werden. Das erste Umspannwerk (UW Nord) ist bereits
in der Planungsphase. Das bestehende ca. 30 km lange HS-Netz soll erneuert und
verstärkt, sowie ca. 50 km Trasse hinzugebaut werden. Diese Planungen sind in Karte 4
(Anlage 4) dargestellt:

- 26 -

Karte 4 (s. Anlage 4):

Bestand und Zubaukonzept Hochspannungsnetz (braun)
mit Erdkabel- und Freileitungskonzept (rot)
Quelle: SWU-Netze

In der bisherigen Netzstruktur wurde die Energie von zentralen Erzeugungsanlagen
(Kraftwerken) durch das Übertragungs- und Verteilnetz, sowie den verschiedenen
Spannungsebenen, zum Verbraucher transportiert. Zukünftig werden viele dezentrale
Erzeugungsanlagen mit hoher Einspeiseleistung im ländlichen Bereich benötigt (z.B.
Windkraftanlagen und PV-Freiflächenanalgen), deren Energie in den urbanen Bereich
(Verbraucher) transportiert werden muss. Dies erfordert den Netzzubau.
Des Weiteren ist die Leistungszunahme im urbanen Bereich durch höhere Einspeisung (z.B.
PV-Dachanlagen) und höherem Verbrauch (z.B. Wärmepumpen, Klimaanlagen,
Elektrolyseure und Elektromobilität) maßgeblich zur Verstärkung des Bestandsnetzes.
Der geplante Ausbau im 110 kV Netz in Ulm wird zwischen 5 und 10 Jahre in Anspruch
nehmen und ist mit über 110 Millionen Euro veranschlagt. Der tatsächliche
Ausführungszeitraum und die Kosten sind stark von den verfügbaren Ressourcen (u.a.
Dienstleister und Material) abhängig. Durch den steigenden Bedarf in Deutschland und
Europa, sowie dem Ukraine-Wiederaufbau, wird eine weitere Zuspitzung der Situation
erwartet.
Des Weiteren müssen die nachgelagerten Netzebenen (Mittel- und Niederspannung)
entsprechend angepasst werden. Die aktuellen Prognosen und der Planungshorizont der
BNetzA im NEP reichen bis 2045. Entsprechend der Entwicklung und der zukünftigen
Prognosen sind weitere Maßnahmen in allen Netzebenen notwendig.
Ein Stromnetz kann Energie nicht speichern. Das bedeutet, dass das Stromnetz keine
zeitliche Verschiebung von Erzeugung und Verbrauch überbrücken kann, z.B. Tag zu
Nacht, Arbeitstage zu Wochenende und Sommer zu Winter. Zur Netzstabilisierung ist es
notwendig, dass Verbrauch und Erzeugung sich im Gleichgewicht befinden, bei Bedarf ist
es notwendig Verbraucher und Erzeuger zu- und abschalten zu können. Speicher helfen
das Netz zu stabilisieren und reduzieren die Zu- und Abschaltungen. Entsprechende
Netzpartner müssen zum Gelingen der Energiewende beitragen.

7

Speicherung des Stroms

7.1

Grüner Wasserstoff
Ulm und die Region sind als starker Wirtschaftsstandort auf Energiesicherheit angewiesen.
Der Erfolg der vergangenen Jahre begründet sich in einer breiten Aufstellung der
Wirtschaft und der engen Verzahnung von Wissenschaftsstadt (Universität und
Hochschule, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den dort angesiedelten
Unternehmen) mit den bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten. Die Stadt und
Region streben dabei die Abbildung der kompletten Wertschöpfungskette von der
Grundlagenforschung bis zur Produktion an. Dies soll ein breites Angebot an
unterschiedlichsten Arbeitsplätzen und ein gutes Lohnniveau sicherstellen.
Das Thema Energiesicherheit nimmt eine besondere Bedeutung ein. Stadt und Region sind
grundsätzlich auf Energieimporte angewiesen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien
kann hier zu einer Reduzierung der Abhängigkeiten von "außen" führen und so die

- 27 Energiesicherheit erhöhen. Der maximale Ausbau der erneuerbaren Energien ist damit
eines der wichtigsten politischen Ziele der Stadtverwaltung.
Damit einher geht die Notwendigkeit des Ausbaus der Wasserstoffregion Ulm/Neu-Ulm:
Wasserstoff bietet die Möglichkeit des Speicherns von aus erneuerbaren Quellen
gewonnener Energie. Das Molekül entkoppelt damit die Energieerzeugung von der
Nutzung und schafft somit auch eine notwendige Option für den Ausgleich von
Netzschwankungen im Bereich des erneuerbaren Stroms.
Der auf diesem Weg erzeugte Grüne Wasserstoff kann dann in unterschiedlichsten
Sektoren eingesetzt werden, z. B. in der Mobilität für den Antrieb von Schwerlast- und
Nutzfahrzeugen, für eine Entcarbonisierung der Produktionsprozesse, für die
Wärmeerzeugung (direkt oder über Einbindung der Elektrolyseanlagen in Wärmenetze),
u.v.m.
Um die Dimension und die Handlungsempfehlungen für die Region identifizieren zu
können, beschäftigt sich die Stadt mit verschiedenen Partnern schon seit einigen Jahren
mit diesem Thema. Hierzu wurde auch bereits in der Vergangenheit im Gemeinderat
berichtet. Zu nennen sind hier insbesondere die folgenden beiden Projekte:

1.

H2PURe - Konzeption für eine Wasserstoffregion Ulm/Neu-Ulm

Gemeinsam mit dem Landkreis Neu-Ulm hat die Stadt Ulm hier eine Roadmap hin zu einer
Wasserstoffregion erstellt. Das Ergebnis steht in einem öffentlich zugänglichen
Abschlussbericht zur Verfügung (siehe Homepage der Stadt Ulm). Die Roadmap bildet die
Basis für die weiteren Aktivitäten in der Innovationsregion Ulm/Neu-Ulm. Folgende
Handlungsempfehlungen wurden erarbeitet:









2.

Förderung von Investitionen regionaler Akteure für die dauerhafte Sicherstellung
einer Grundlast
Aufbau von Elektrolyseuren (Wasserstofferzeugungsanlagen aus grünem Strom)
und Sicherstellung von Redundanzen bei kritischen Elementen
Hochfahren des Absatzes des Wasserstoffs und Anzahl der AbnehmerInnen durch
Ausbau der Tankinfrastruktur, Beschaffung von Fahrzeugen und Gasehandel
Schaffung von H2-Ready-Flächen für die Ansiedlung von Gründungen und
Unternehmen aus der Wertschöpfungskette "Grüner Wasserstoff" - insbesondere
AbnehmerInnen und DienstleisterInnen
Schaffung von Testmöglichkeiten für Wissenschaft und Wirtschaft
Sicherung der Arbeitskräfte - Kompetenzstärkung und Nachwuchsförderung
Akzeptanzförderung und Öffentlichkeitsarbeit
Vernetzung mit weiteren Aktivitäten auch in angrenzenden Regionen

Hy-FIVE - Modellregion Grüner Wasserstoff in Baden-Württemberg (vgl. GD 448/21)

Gemeinsam mit 19 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kammern und öffentlicher
Verwaltung hat man sich erfolgreich als Modellregion Grüner Wasserstoff in BW
beworben. Die Projektregion umfasst die Landkreise Reutlingen, Alb-Donau-Kreis,
Tübingen, Heidenheim und Ostalbkreis, sowie die Städte Ulm und Schwäbisch Gmünd.
Gefördert wird das Projekt von der EU und dem Land BW. Die insgesamt 30 Mio. € an
Fördermittel werden auf vier unterschiedliche Leuchtturmprojekte verteilt, in deren
Rahmen eine Wasserstoffinfrastruktur durch private Investoren errichtet wird. Der
Förderbetrag wir damit um privates Kapital auf dann insgesamt knapp 60 Mio. € ergänzt.

- 28 Konkret werden in Ulm Elektrolyseure (u.a. am ZSW) und eine Wasserstofftankstelle im
Donautal entstehen. Die Realisierung ist bis 2025 vorgesehen. Eine für das Projekt
eingerichtete Geschäftsstelle wird in der Region in verschiedenen Formaten über die
Technologie aufklären. Zudem werden Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote
entwickelt, die von Unternehmen in Anspruch genommen werden können.
In Ulm wird Wasserstoff damit ein greifbares Element der Energieversorgung.
Im Windschatten dieser Projekte werden inzwischen eine Vielzahl weiterer Projekte
vorangetrieben. Dazu gehört der Bau einer Tankstelle der Zukunft an der
Autobahnausfahrt A8 in Kombination mit einer Elektrolyseanlage und die Einbindung
derer Abwärme in das lokale Wärmenetz. Ähnliche Projekte sind im Raum Weißenhorn
und im Raum Ehingen vorgesehen.
In all diesen Projekten steht die Nutzung des Wasserstoffs als transportabler
Energiespeicher im Vordergrund, durch die Abbildung und Nutzung der vollständigen
Wertschöpfungskette in der Region ist die maximal effiziente Nutzung der erneuerbaren
Energien ein zentraler Punkt der Bemühungen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien
und der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft werden in Ulm und die Region damit Hand in
Hand erfolgen.

7.2

Batterien

7.2.1 Elektromobilität
Batteriegrößen in Elektroautos bewegen sich aktuell in einer Größenordnung von 20 bis
100 kWh. Verglichen mit Batterien in Privathaushalten (s. 7.2.2) entspricht dies einer
Mehrkapazität vom 2- bis 10-fachen. Unter anderem zum Stromnetzausgleich bergen
diese Batterien, vorausgesetzt bidirektionales Laden ist möglich, ein sehr hohes Potenzial.
Laut der Studie "Entwicklung des Bruttostromverbrauchs bis 2030" aus dem Jahr 2021
werden bis 2030 16 Millionen Elektroautos in Deutschland in Betrieb sein, für welche ein
Strombedarf von 44 TWh bzw. 70 TWh für den Gesamtsektor Elektromobilität benötigt
wird.
Für den Ulmer Strombedarf bedeutet dies einen Mehrbedarf von ca. 100.000 MWh bzw.
einer Steigerung von 9 % bis 2030 aufgrund der Elektromobilität.
Über das Ausbaukonzept der Ladepunkte und eine Prognose des E-PKW-Bestands in Ulm
wird am 27. Juni 2023 im FBA StBU berichtet.

7.2.2 Batterien für private Haushalte
Dezentrale Energiespeichersysteme werden von der Stadtverwaltung als ökonomisches,
jedoch nicht als ökologisches Investment gesehen. Die ist ebenfalls der Grund, weshalb
Batteriespeicher nicht durch das städtische Energieförderprogramm gefördert werden.
Wird beispielsweise Strom durch Photovoltaik auf einem Gebäudedach produziert, wird
der nicht innerhalb des Gebäudes verbrauchte Strom in das Stromnetz eingespeist. Dieser
eingespeiste Strom wird in der unmittelbaren Nachbarschaft, je nachdem wo gerade
Strom nachgefragt wird, verbraucht. Ein Batteriespeicher hat somit keinen ökologischen

- 29 Vorteil, da der erneuerbare Strom ohnehin verbraucht wird und die Herstellung eines
Batteriespeichers hohe graue Emissionen verursacht.
Zukünftig kann es sinnvoll sein zur Stromnetzstabilisierung auch kleinere Batteriespeicher
zu nutzen. Die Stadtverwaltung beobachtet neue Erkenntnisse und wird das städtische
Energieförderprogramm ggf. entsprechend anpassen.

8

Fazit
Die Stadt Ulm hat sich vor nunmehr fast 30 Jahren auf den Weg gemacht, die
erneuerbaren Energien in Ulm auszubauen. Daher steht die Stadt Ulm im Vergleich zu
anderen Großstädten vergleichsweise gut da. Es muss jedoch noch viel mehr
unternommen werden.
Die beschlossenen Zielsetzungen für den weiteren Ausbau der Photovoltaik sind aus Sicht
der Verwaltung richtig und wegweisend. Die Stromgewinnung aus Biogas ist ein wichtiger
Baustein, gerade auch für die Grundlastversorgung. Potenzial für einen weiteren Ausbau
des Biogases wird nicht gesehen. Ebenso wenig bei der Wasserkraft. Der Ausbau der
Windkraft nimmt kräftig an Fahrt auf. Welche Standorte aus der Suchraumkulisse für Ulm
in Frage kommen, muss in der Stadtgesellschaft diskutiert und festgelegt werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist von überragendem öffentlichen Interesse. Alle
Akteure in der Ulmer Stadtgesellschaft müssen am selben Strang ziehen, um den
städtischen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland bis zum Jahr
2030 auf 80 % und bis 2045 auf 100 % erneuerbaren Anteil am Bruttostromverbrauch zu
leisten. Die Diskussion über den besten Weg dahin, muss weiterhin zielgerichtet und
fokussiert geführt werden. Nur so können wir diese große Aufgabe gemeinsam meistern.