Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
VGV/VP - Verkehrsplanung
Datum
24.04.2023
Geschäftszeichen
VGV/VP-Str
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Citybahnhof Ulm - Herstellung von Fahrradabstellanlagen
- Zustimmung zur Entwurfsplanung und Baubeschluss -
Anlagen:
Kostenberechnung
Übersichtskarte (ohne Maßstab)
Lageplan (ohne Maßstab)
Längsschnitt (ohne Maßstab)
Querschnitte (ohne Maßstab)
*72
Sitzung am 23.05.2023
TOP
GD 171/23
digital
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Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Antrag:
1.
Die Entwurfsplanung für die Herstellung der Fahrradabstellanlagen am nördlichen
Bahnhofsplatz mit
1.1. den Entwurfsunterlagen aus 04/2023
1.2. der Kostenberechnung vom 24.04.2023 mit Gesamtkosten in Höhe von 740.000 € sowie
44.400 € aktivierte Eigenleistungen
werden genehmigt.
2.
Die Verwaltung wird mit der weiteren Planung und Ausschreibung der Maßnahme
beauftragt.
3.
Die Finanzierung erfolgt über Projekt 7.54108504 "Fahrradverkehrswegeinfrastruktur" Hier
steht für 2023 ein Ermächtigungsübertrag in Höhe von 206.000 € zur Verfügung. Die
zusätzlich benötigten Mittel in Höhe 534.000 € werden überplanmäßig über Projekt
7.54108514 "Ausbau Radweg Wiblingen (RVR) - Teil1"zur Verfügung gestellt.
4.
Die jährlichen Folgekosten der Maßnahme in Höhe von 36.775 € und die statistischen
Lebenszykluskosten in Höhe von 1.275.328 € werden zur Kenntnis genommen.
Jung
Zur Mitzeichnung an:
BM 1, BM 3, C 3, OB, RPA, ZSD/HF
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 7.54108504
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54108504
Einzahlungen
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
PRC: 5410-752
€
Ordentliche Erträge
davon Auflösung Sonderposten
Auszahlungen
Aktivierte Eigenleistungen
Saldo aus Investitionstätigkeit
740.000 €
44.400 €
784.000 €
Ordentlicher Aufwand
Kalkulatorische Zinsen (netto)
28.147 €
24.225 €
8.628 €
Nettoressourcenbedarf
36.775 €
davon Abschreibungen
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2023
Auszahlungen (Bedarf):
740.000 €
Verfügbar aus EMÜ 2022:
Ggf. Mehrbedarf
206.000 €
534.000 €
Deckung Mehrbedarf bei
PRC 7.54108514
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
534.000 €
€
€
2. Finanzplanung 2024 ff
Auszahlungen (Bedarf):
0€
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
0€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
0€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
2023 ff.
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5410-752
3.922 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
32.853 €
-31.
Beschlüsse/Anträge des Gemeinderats
Beschluss "Fahrradabstellanlagen am Citybahnhof Ulm" (GD 434/21) am
03.12.2021 im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.
Beschluss" Ertüchtigung ZOB Ost und Zusammenlegung mit Projekt
Fahrradabstellanlagen " (GD 218/12) am 18.07.2012 im Gemeinderat.
2.
Zusammenfassung zum Vorhaben
In Verbindung mit dem Neubau des Bahnhofsplatzes sind auch die ebenerdigen und
überdachten Radabstellanlagen entfallen. In GD 434/21 wurden zwischenzeitlich vier neue
dezentrale Standorte für künftige Radabstellanlagen vorgeschlagen. Der Inhalt dieser
Beschlussvorlage bezieht sich dabei ausschließlich auf den Standortvorschlag Nr. 3
zwischen Hauptpost und Bahnhofsgebäude bzw. Gleis 1. Die Anlage umfasst insgesamt
294 überdachte Doppelstockparkstände sowie neun überdachte Lastenradabstellplätze.
An die Radabstellanlage grenzen südlich sieben Nachziehplätze für Taxen an. Ebenso
können im nördlichen Bereich weitere Taxiwarteplätze eingerichtet werden.
3.
Lageplan und Querschnitt
Die Planung der gesamten Radabstellanlage besteht aus fünf großen Überdachungen in
den Abmessungen 8,00 x 4,00 m, welche Platz für jeweils vier zweiseitige
Doppelstockparker mit jeweils zwölf Fahrradabstellplätzen bieten.
Eine weitere große Überdachung bietet Platz für neun Lastenräder, die ebenerdig an im
Boden verankerten Einzelbügeln befestigt werden können.
Zwei weitere Überdachungen mit Abmessungen von 6,00 x 4,00 m bieten Platz für
insgesamt drei zweiseitige Doppelstockparker mit ebenfalls jeweils zwölf Fahrradabstellplätzen. Um die Zugänglichkeit vorhandener Schächte im südlichen Bereich stets
gewährleisten zu können bzw. eine Rampe zur Hauptpost die Bedienung der
Doppelstockparker deutlich erschweren würde, sind an insgesamt drei Positionen nur
einseitige Doppelstockparker vorgesehen.
Die Radabstellanlagen wurden so geplant, dass sämtliche vorhandenen Oberflächen
bestehen bleiben können und lediglich die Fundamentierungen und Leistungsverlegungen
zu punktuellen Aufgrabungen führen. Um die Radabstellanlagen sowohl optisch von der
späteren Fahrbahn abgrenzen zu können als auch vor Anprall der gegenüberliegenden
Senkrechtparkstände auf Bahngelände zu schützen, bildet eine Pollerreihe am westlichen
Rand den Abschluss der Anlage.
Die bisher vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen bleiben auch weiterhin bestehen.
Zusätzlich sind unter jeder Überdachung Leuchten vorgesehen, die bei der Einstellung
bzw. Entnahme der Fahrräder helfen.
Die Entwässerung der Dächer erfolgt gesammelt über Fallrohre auf die Oberfläche, welche
über die bereits vorhandenen Straßenabläufe entwässert wird.
-4Der bisher vorhandene Weg zwischen Hauptpost und ehemaligen Parkplätzen bleibt auch
weiterhin bestehen und nutzbar. Die Fahrbahn zwischen der Pollerreihe der
Randabstellanlage und den Senkrechtparkplätzen der Bahn ist 6,00 m breit und bietet
damit genügend Platz für Begegnungsverkehr und das Ein- und Ausparken von
Fahrzeugen.
4.
Kosten
Die Finanzierung erfolgt über Projekt 7.54108504 "Fahrradverkehrswegeinfrastruktur"
Hier steht für 2023 ein Ermächtigungsübertrag in Höhe von 206.000 € zur Verfügung. Die
zusätzlich benötigten Mittel in Höhe 534.000 € werden überplanmäßig über Projekt
7.54108514 "Ausbau Radweg Wiblingen (RVR) - Teil1"zur Verfügung gestellt.
Nicht enthalten sind Aufwendungen für ggf. erforderliche Sanierungen von Leitungen und
Kanälen, die in der Verantwortung der jeweiligen Versorger liegen.
Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig und wurde im Förderprogramm Rad- und
Fußverkehr 2022 - 2026 nach LGVFG aufgenommen. Der Fördersatz beträgt maximal
90 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten.
5.
Folgekosten
Durch die Umsetzung der Maßnahme entstehen der Stadt jährlich zu finanzierende
Folgekosten für Unterhalt, Abschreibung (Nutzungsdauer Straße: 50 Jahre; Nutzungsdauer
Beleuchtung, Bepflanzung, Signalanlagen, Beschilderung: 20 Jahre) und Verzinsung (kalk.
Zinssatz derzeit: 2,2 %), die den Ergebnishaushalt dauerhaft belasten.
jährlich
Lebenszyklus
Unterhalt (50 Jahre)
2.499 €
124.958 €
Unterhalt (20 Jahre)
1.423 €
28.457 €
Abschreibungen (50 Jahre)
9.997 €
499.832 €
Abschreibungen (20 Jahre)
14.228 €
284.568 €
Verzinsung (50 Jahre)
5.498 €
274.908 €
Verzinsung (20 Jahre)
3.130 €
62.605 €
36.775 €
1.275.328 €
Summe
Im Rahmen des statistischen Lebenszyklus sind neben der Investition (inkl. aktivierter
Eigenleistungen) von 784.400 € weitere 36.775 € jährlich über den Ergebnishaushalt zu
finanzieren.
6.
Weiteres Vorgehen/Zeitplan
Im Falle einer Zustimmung zum Baubeschluss erfolgt anschließend die
Ausführungsplanung und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses. Der Förderantrag zur
Maßnahme wurde zwischenzeitlich gestellt. Mit Vorliegen des Förderbescheides oder einer
entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung kann die Maßnahme ausgeschrieben
werden. Der Bau über eine Zeit von ca. vier Monaten erfolgt ab dem 3. Quartal 2023 und
soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.