Anlage 04 - Begründung Vorentwurf
Vorlage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Römerstraße 119 - 139" - Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -
Anlage 01 - Übersichtsplan
Anlage 02 - Planzeichnung Vorentwurf
Anlage 03 - Textliche Festsetzungen Vorentwurf
Anlage 04 - Begründung Vorentwurf
Anlage 05 - Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 06 - Schalltechnische Untersuchung
Anlage 07 - Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Anlage 08 - Baumgutachten
Anlage 09 - Geotechnischer Bericht
Anlage 10 - Orientierende Gebäudeschadstofferkundung
Anlage 11 - Antrag der Vorhabenträgerin
Beschlussvorlage
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Anlage 02 - Planzeichnung VorentwurfAnlage 03 - Textliche Festsetzungen VorentwurfAnlage 04 - Begründung VorentwurfAnlage 08 - BaumgutachtenAnlage 06 - Schalltechnische UntersuchungAnlage 10 - Orientierende GebäudeschadstofferkundungAnlage 01 - ÜbersichtsplanAnlage 09 - Geotechnischer BerichtAnlage 07 - Artenschutzrechtliche RelevanzprüfungAnlage 05 - Vorhaben- und ErschließungsplanBeschlussvorlageAnlage 11 - Antrag der Vorhabenträgerin
Anlage 4 zu GD 118/23 Stadt Ulm Stadtteil Westen Planbereich Plan Nr. 149.1 35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung im Vorentwurf Aufgestellt: Pfullingen, den 28.04.2023 citiplan GmbH Wörthstraße 93 72793 Pfullingen Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung 28.04.2023 Vorentwurf Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Stadt Ulm, Stadtteil West Begründung A. Grundlagen 1. Erfordernis der Planaufstellung und Ziele der Planung 1.1 Anlass der Planung Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant die Neubebauung von zwei Grundstücken und einem Teilgrundstück zwischen der Römerstraße und dem Park „Unterer Kuhberg“ etwa 2 km südwestlich der Ulmer Innenstadt. Das Areal umfasst ca. 0,7 ha und beinhaltet die Flurstücke 1991 und 1991/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 1913/1, 1991/1, 1991/2, 2000 und 2002/10. Als zentrales Immobilienunternehmen des Bundes ist die BImA im Rahmen der Wohnraumoffensive u.a. für die Bereitstellung von preisgedämpftem Wohnraum zuständig. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die BImA eine Neuordnung ihrer Liegenschaften an der Römerstraße (Flst. 1991 und 1991/3): Die bestehenden Wohngebäude (Römerstraße 119 - 135) stammen aus den 1950er Jahren und sind mittlerweile sanierungsbedürftig aber wirtschaftlich nicht sanierungsfähig; eine Aufstockung der Gebäude ist aus statischen Gründen nicht realisierbar. Zudem beinhaltet die Bausubstanz schadstoffbelastete Baustoffe / -materialien. Geplant sind daher ein Komplettrückbau der Bestandsgebäude einschließlich einer Schadstoffsanierung und schließlich die Neubebauung des Areals. Durch einen Flächentausch mit der Stadt Ulm kann die BImA zur Arrondierung des geplanten Bauvorhabens außerdem einen Teil des Flurstücks 1991/2 mit den Wohngebäuden Römerstraße 137 und 139 erwerben. Die beiden Gebäude sind in schlechtem baulichen Zustand und stehen deshalb seit einigen Jahren leer. Eine Sanierung der Gebäude ist (ebenfalls) nicht wirtschaftlich und die Neubebauung des schmalen Teilgrundstücks zumindest nicht unabhängig bzw. eigenständig realisierbar. Auch sie sollen daher abgerissen werden. Neben der baulichen Neustrukturierung des Areals beabsichtigt die BImA auch eine Nachverdichtung. Entstehen soll ein neues, attraktives Wohnquartier mit insgesamt 9 neuen Wohngebäuden bzw. 71 preisgedämpften zeitgemäßen Mietwohnungen. Das aktuell geltende Planrecht steht diesem Vorhaben entgegen (s. Teil A, Kap. 4) und soll entsprechend angepasst bzw. überplant werden. Hierfür ist es notwendig diesen Bebauungsplan aufzustellen. citiplan GmbH Seite 2 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung 1.2 28.04.2023 Vorentwurf Städtebauliche und bauleitplanerische Ziele - Städtebauliche Neuordnung, Nachverdichtung und gleichzeitige Aufwertung - Revitalisierung eines brachliegenden Grundstücksteils (Leerstand) - Schaffung (zusätzlicher) zeitgemäßer, preisgedämpfter Mietwohnungen ohne zeitliche Bindung - Verbesserung des Freiflächenangebotes für die Bewohnenden Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzung für die städtebauliche Neustrukturierung sowie eine optimierte Flächennutzung bestehender, teils brachliegender Wohnbauflächen geschaffen werden. Dadurch kann die BImA am Standort Römerstraße auch zukünftig (wieder) moderne und vglw. preiswerte Mietwohnungen in Innenstadtnähe zu Mietpreisen an der unteren Grenze des örtlichen Mietspiegels anbieten und dieses attraktive Wohnraumangebot zudem erweitern. Gleichzeitig soll das Wohnquartier durch hochwertige private Grün- und Freiflächen sowie kleinere Gemeinschaftsbereiche gestalterisch und funktional aufgewertet werden. In Anbetracht stetig steigender Mietpreise und der allgemeinen Wohnraumknappheit stellt die Planung einen besonders wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum dar, gewährleistet die hierfür notwendige Nutzungsintensität und einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden im Sinne der Planungsmaxime „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Durch diese städtebauliche Nachverdichtung und die Wiedernutzbarmachung von Flächen wird den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung getragen. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. 2. Bebauungsplanverfahren 2.1 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB Bei der vorliegenden Bebauungsplanung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, die dem Ziel dient, die innerörtliche Wohnfunktion zu stärken, innerörtliche Potentialflächen zu aktivieren (Nachverdichtung und Innenentwicklung) und somit indirekt auch die zentralen Versorgungsbereiche zu stärken. Somit sind die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfüllt. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 0,7 ha, womit der kritische Schwellenwert von 2,0 ha überbaubare Grundstücksfläche, welcher eine Vorprüfung des Einzelfalls i. S. d. §13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB nach sich ziehen würde, nicht erreicht wird. Ein enger sachlicher, zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zu benachbarten Bebauungsplänen besteht nicht. Darüber hinaus wird durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. citiplan GmbH Seite 3 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung 28.04.2023 Vorentwurf Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB kommt daher im vorliegenden Fall zur Anwendung. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demzufolge wird - von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, - vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, - von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und - von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Ebenso finden § 4c BauGB (Überwachung) sowie die Eingriffs- / Ausgleichsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB keine Anwendung. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird dennoch durchgeführt. 2.2 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB Da die Planung des Vorhabens schon weit fortgeschritten bzw. sehr konkret ist und genau in dieser Form realisiert werden soll, wird zu ihrer Umsetzung das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB gewählt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird folglich dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgestellt und als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan selbst (Planzeichnung, Textteil, Begründung), ein Vorhaben- und Erschließungsplan im Sinne des § 12 BauGB, welcher die näheren Einzelheiten der geplanten Bebauung im Plangebiet regelt, sowie ein Durchführungsvertrag (Verpflichtungsvereinbarung zur Umsetzung der Planung) zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Ulm. 3. Übergeordnete Planungen / Flächennutzungsplan Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Ulm stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche (Bestand) dar. Bauflächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Römerstraße 119-139“ werden als “allgemeine Wohngebiete“ (WA)“ gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Somit kann dieser Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 4. Verbindliche Bauleitplanung Das Plangebiet (vgl. Teil B, Kap. 1.3) überlagert die räumlichen Geltungsbereiche der folgenden Bebauungspläne: citiplan GmbH Seite 4 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung - 28.04.2023 Vorentwurf „Römerstraße“ (rechtskräftig seit 08.04.1952) „Egginger Weg - Römerstraße“ (rechtskräftig seit 02.10.1957) „Römerstraße - Grimmelfinger Weg“ (rechtskräftig seit 19.11.1955) „Unterer Kuhberg“ (rechtskräftig seit 29.07.1968) Diese Bebauungspläne werden mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Römerstraße 119-139“ überplant, ihre Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften treten (im Bereich des Plangebiets) außer Kraft. citiplan GmbH Seite 5 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung B. Beschreibung des Plangebiets 1.1 Lage des Plangebiets 28.04.2023 Vorentwurf Das Plangebiet befindet sich ca. 2 km südwestlich der Ulmer Innenstadt in der Weststadt zwischen der Römerstraße und der Parkanlage „Unterer Kuhberg“. 1.2 Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets Nordwestlich des Plangebiets bestehen drei- und viergeschossige Zeilenbauten mit Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete sowie temporär errichtete Notunterkünfte in Form von Wohncontainern. Auch im Osten und Westen grenzt drei- bis viergeschossiger Geschosswohnungsbau in versetzter Zeilenbauweise an. Die Bebauung im Süden und Südwesten ist kleinteiliger und besteht aus überwiegend zweigeschossigen Einfamilien- sowie Doppelhäusern. Im Osten und Südosten erstrecken sich schließlich die Grünflächen der Parkanlage am „Fort Unterer Kuhberg“. Die maßgeblichen Nutzungen in der Umgebung sind: Im Norden: Im Osten: Im Süden: Im Westen: Im Nordwesten: 1.3 Wohnen und Polizeirevier Ulm-West Wohnen und Grünfläche / Park „Unterer Kuhberg“ Wohnen und Kleingärten Wohnen Gewerbe / Nahversorgungszentrum Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Römerstraße 119 - 139“ ist ca. 0,7 ha groß. Seine Abgrenzung ist in der Planzeichnung, Maßstab 1:500, durch die entsprechende Signatur gemäß der Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt. Der Geltungsbereich umfasst die beiden Flurstücke 1991 (Wohngebäude Römerstr. 119 - 127) und 1991/3 (Wohngebäude Römerstr. 129 - 135), eine Teilfläche des Flurstücks 1991/2 (Wohngebäude Römerstr. 137 und 139) sowie jeweils eine Teilfläche der Straßenflurstücke 2000 (Römerstraße), 1991/1 (kleine Römerstraße), 1913/1 und 2002/10 (Schaffelkinger Weg). 1.4 Aktuelle Nutzungen innerhalb des Plangebietes Die Grundstücksflächen im Plangebiet sind mit 11 Wohngebäuden aus den 1950er Jahren bebaut und über die Römerstraße, den Schaffelkinger Weg sowie die kleine Römerstraße im Innern des Plangebiets erschlossen. Entlang der Verkehrsflächen und zwischen den Wohngebäuden stehen etwa 30 Bestandsbäume. Der Auftakt und Abschluss der kleinen Römerstraße bzw. die Mündungsbereiche sind durch massive Steinmauern torähnlich gestaltet. Das Gelände fällt in Richtung der Römerstraße um ca. 10 Höhenmeter ab. citiplan GmbH Seite 6 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung 28.04.2023 Vorentwurf Die Bestandsgebäude setzen sich aus dreigeschossigen Zeilenbauten im Bereich der kleinen Römerstraße und einem freistehenden, zweigeschossigen Mehrfamilienhaus im Süden des Plangebiets zusammen. Sie sind zum Großteil vermietet und mittlerweile sanierungsbedürftig (aber wirtschaftlich nicht sanierungsfähig). Besonders schlecht ist der bauliche Zustand der Gebäude Hausnr. 137 und 139. Daher stehen diese beiden Wohngebäude bereits seit einigen Jahren leer. citiplan GmbH Seite 7 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung C. 28.04.2023 Vorentwurf Städtebauliches Konzept Die Konzeption zur Neuordnung und -bebauung des Plangebiets hat das Büro Baumschlager Eberle Architekten (Lustenau) im Rahmen eines VgV-Verfahrens entworfen und anschließend weiterentwickelt. Das Bebauungskonzept orientiert sich hinsichtlich der städtebaulichen Dichte, der Körnung und der Höhenentwicklung grundsätzlich an der bestehenden Bebauungsstruktur im Plangebiet und der Umgebung sowie an der Topographie (s. Teil B, Kap. 1.2 - 1.4). Geplant sind insgesamt 9 Wohngebäude mit drei bzw. vier Vollgeschossen und begrünten Flachdächern. Der Auftakt im Norden und das Zentrum des Wohnquartiers werden durch viergeschossige Baukörper markiert. Im Übergang zur Parkanlage im Süden sowie zu den kleinteiligen Einfamilien- und Doppelhäusern im Südwesten reduzieren Staffelgeschosse die Höhenentwicklung. Die dreireihige Anordnung der geplanten Wohngebäude längs der Hangneigung bewirkt zudem eine natürliche Höhendifferenzierung der Baukörper. Gleichzeitig wird die kleine Römerstraße dadurch stärker räumlich gefasst und eine Adressbildung gefördert. Außerdem ermöglicht die Ost-West-Ausrichtung der Gebäude eine optimale Belichtung der Wohnungen. Im Südwesten formt die geplante Bebauungsstruktur adäquat dimensionierte Grün- und Freiflächen zu einer „Grüne Mitte“ für die Bewohner des Quartiers. Die aufgereihte Grundstruktur der geplanten Bebauung wird in Hausgruppen mit je zwei versetzt angeordneten Baukörpern gegliedert und aufgelockert. Im Südwesten bildet ein leicht abgerückter Einzelbaukörper den Abschluss und Übergang zu den angrenzenden Einfamilien- bzw. Doppelhäusern. Durch diese ausgewogene Gliederung und Körnung, die differenzierte Höhenentwicklung und die erforderliche aber maßvolle städtebauliche Dichte fügt sich die flächeneffiziente Neubebauung intuitiv in die gewachsene Stadtstruktur ein. Das Nutzungskonzept sieht 9 Wohngebäude mit insgesamt 71 preisgedämpften barrierefreien Mietwohnungen (hauptsächlich 2- bis 4- Zimmerwohnungen) vor. Außerdem sind z.B. im Erdgeschoss an der frequentierten Römerstraße mittelfristig auch verträgliche gewerbliche Nutzung o.ä. möglich. Alle notwendigen Kfz-Stellplätze werden in einer eingeschossigen Tiefgarage (TG) untergebracht. Die Ein- und Ausfahrt der TG ist in das Gebäude integriert. Zur Ergänzung bzw. für Publikumsverkehr (Gäste) sind 4 weitere Kfz-Stellplätze am Schaffelkinger Weg 4 angeordnet. Die Bestandsbäume stehen der geplanten Bebauungsstruktur und insbesondere der Tiefgarage entgegen und sollen deshalb gefällt werden. Im Gegenzug ist die Neuanpflanzung von etwa 14-15 großkronigen Bäumen geplant. Gleichzeitig wird (bis zur öffentlichen Auslegung) abschließend geprüft, inwieweit der Erhalt einzelner, höherwertigerer Bestandsbäume am Rand des Plangebietes im Einzelfall nicht doch möglich ist. Das Grün- und Freiflächenkonzept umfasst neben der Anpflanzung großkroniger Bäume eine halböffentliche „Grüne Mitte“ (Gemeinschaftsgarten) mit Spielgeräten und Sitzgelegenheiten sowie private Garten- und Terrassenbereiche bzw. vorgestellte und begrünte Balkone im Westen der Wohngebäude. Die Dachflächen citiplan GmbH Seite 8 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung 28.04.2023 Vorentwurf sollen extensive begrünt und mit aufgeständerten Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden; daneben basiert das Energiekonzept auf einem Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Ulm. Die Wohngebäude sollen letztlich die Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses 55 erfüllen. Die Mietpreise sind vorgegeben: Da die BImA ausschließlich mit Steuergeldern bzw. staatlichen Vermögenswerten arbeitet und generell keine Fördermittel jedweder Art beantragen bzw. zur Gegenfinanzierung ihrer Maßnahmen einsetzen darf, ist es ihr rechtlich nicht möglich, Sozialwohnungen bzw. öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Es besteht jedoch eine bundesinterne Mietenrichtlinie, wonach die BImA verpflichtet ist, die Mieten an der unteren Grenze des örtlichen Mietspiegels zu orientieren. Derzeit ist die Nettokaltmiete auf maximal 10 €/m² begrenzt. citiplan GmbH Seite 9 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung D. Planinhalt 1. Textliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung 28.04.2023 Vorentwurf Für die Bauflächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans wird das allgemeine Wohngebiet (WA) festgesetzt. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. Zulässig sind: - Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Sämtliche im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässige Nutzungen werden gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans bzw. ausgeschlossen. Die nachfolgenden Nutzungen sind demnach unzulässig: - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe Tankstellen Zudem wird gemäß § 12 Abs. 3a BauGB festgesetzt, dass im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans nur Nutzungen zulässig sind, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet. Das bestehende Wohnareal an der Römerstraße soll flächeneffizient neubebaut und zu einem attraktiven und lebendigen Wohnquartier aufgewertet werden. Dabei steht die Realisierung (zusätzlicher) zeitgemäßer, preisgedämpfter Mietwohnungen im Vordergrund. Entsprechend sieht der Vorhaben- und Erschließungsplan 9 Wohngebäude mit insgesamt 71 Wohneinheiten vor. Zur Belebung sind insbesondere im Erdgeschoss an der Römerstraße auch gebietsverträgliche gewerbliche Nutzung o.ä. (z.B. ein Café) vorstellbar. Die getroffenen Festsetzungen ermöglichen die Umsetzung des konkreten Planvorhabens, festigen den bestehenden Gebiets- bzw. Wohncharakter und eröffnen gleichzeitig (insbesondere im Erdgeschoss) einen gewissen Spielraum für zukünftige Nutzungsänderungen. Dadurch sind auch Nutzungen wie z.B. eine Arztpraxis oder eine Vereinsnutzung grundsätzlich möglich bzw. zulässig. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen werden ausgeschlossen, da der Flächenbedarf dieser Nutzungen einer flächeneffizienten Neubebauung des nur knapp 0,7 ha großen Plangebiets entgegensteht und citiplan GmbH Seite 10 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung 28.04.2023 Vorentwurf derartige Nutzungen oft auch ein höheres Verkehrsaufkommen verursachen, was Wohnnutzungen potenziell beeinträchtigt. 1.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die maximal zulässige Grundflächenzahl, die Anzahl bzw. das Höchstmaß zulässiger Vollgeschosse und durch die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen bestimmt. Die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird im östlichen Teil des Plangebiets (WA 1) mit 0,5 und im westlichen Teil des Plangebiets (WA 2) mit 0,4 festgesetzt. Dadurch wird im östlichen Teilbereich der Orientierungswert nach § 17 BauNVO für die Obergrenze der Grundflächenzahl überschritten. Entsprechend der geplanten Bebauung bzw. Höhenentwicklung resultiert daraus auch eine Überschreitung des Orientierungswerts für die Obergrenze der Geschossflächenzahl (GFZ). Die Überschreitungen haben allerdings besondere städtebauliche Gründe: - - Trotz des geringen Flächenumfangs und der schmalen Baugrundstücke ermöglichen sie eine maßvolle Nachverdichtung und flächeneffiziente Neubebauung der östlichen Baufläche (WA 1) mit der Zielsetzung, zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden nicht beeinträchtigt. Schließlich erlaubt die geplante Bebauungsstruktur bzw. Gebäudeausrichtung eine optimale Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und bewahrt außerdem einen adäquaten Grenzabstand zu benachbarten Grundstücken. Folglich wird die Wohnqualität in der direkten Nachbarschaft durch das Vorhaben nicht wesentlich eingeschränkt. Die Höhe baulicher Anlagen wird durch die Anzahl bzw. das Höchstmaß zulässiger Vollgeschosse und eine maximale Höhenlage (in Metern über NN) für die Oberkante (OK) baulicher Anlagen festgesetzt. Die Höhenfestsetzungen orientieren sich grundsätzlich an den Gebäudehöhen der Umgebung sowie der Topographie und ermöglichen eine kompakte, flächeneffiziente Bebauung mit drei- bzw. viergeschossigen Wohngebäuden. Im Übergang zur Parkanlage im Süden und zu den kleinteiligen Einfamilien- und Doppelhäusern im Südwesten reduzieren Staffelgeschosse die Höhenentwicklung. 1.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Für die beiden Bauflächen im Geltungsbereich (WA 1 und WA 2) werden durch Baugrenzen überbaubare Grundstücksflächen definiert. Auch gilt für beide Bauflächen jeweils die offene Bauweise. Die Baugrenzen orientieren sich eng am konkret geplanten Bauvorhaben (vgl. Vorhaben- und Erschließungsplan – Anlage 5.1), berücksichtigen jedoch einen Puffer von ca. 0,5 m für etwaige Änderungen im Rahmen der Ausführungsplanung oder spätere Anpassungen. Die festgesetzten Baugrenzen gelten nur oberhalb der Geländeoberfläche. Eine Unterbauung ist zulässig. Tiefgaragen sowie Kellerräume sind (außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) auch innerhalb einer in der Planzeichnung citiplan GmbH Seite 11 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung 28.04.2023 Vorentwurf festgesetzten Fläche für Tiefgaragen (TG) zulässig. Durch diese Festsetzung wird im westlichen Teil des Plangebiets eine gemeinsame Tiefgarage möglich, welche die notwendigen Kfz-Stellplätze aller Nutzungen im Geltungsbereich aufnehmen kann. Um trotz der flächeneffizienten Bebauung außerdem private Grün- und Freiflächen für alle Bewohnenden zu schaffen, sind im Westen der Wohngebäude Terrassen und insbesondere vorgestellte Balkone bzw. Loggien geplant. Nach § 5 Abs. 7 LBO überschreiten die Abstandsflächen dieser Bauteile im nördlichen Abschnitt der kleinen Römerstraße knapp die Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche (nicht jedoch Abstandsflächen benachbarter Gebäude) und werden deshalb im Bebauungsplan in ihrer Tiefe reduziert: Für Balkone und Loggien wird eine Überschreitung der Baugrenzen entsprechend den Darstellungen im Vorhaben- und Erschließungsplan zugelassen. Eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist nicht ersichtlich. 1.4 Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Erschließung der Bauflächen ist über die bestehenden Verkehrsflächen bzw. die Römerstraße (Flst.-Nr. 2000), die kleine Römerstraße (Flst.-Nr. 1991/1) sowie den Schaffelkinger Weg (Flst.-Nr. 1913/1 und 2002/10) gesichert. Die fußläufige Anbindung der Gebäude kann durch private Wege erfolgen. Zur Deckung des Stellplatzbedarfs (Stellplatzschlüssel je WE 1,0) ist eine Tiefgarage im westlichen Teil des Plangebiets vorgesehen. Gleichzeitig können durch die TG größere Grundstücksbereiche als Grün- bzw. Freifläche genutzt und Stellplätze im öffentlichen Raum (kleine Römerstraße) reduziert werden. Zur Ergänzung bzw. für Publikumsverkehr (Gäste) sind 4 weitere Kfz-Stellplätze am Schaffelkinger Weg 4 angeordnet. Die Tiefgaragenzufahrt erfolgt über die kleine Römerstraße. Gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan wird die Ein- und Ausfahrt in ein Gebäude integriert. 1.5 Grünordnerische Festsetzungen Vorrangiges Ziel ist es, einen angemessenen Ausgleich für die wegfallenden Bestandsbäume zu schaffen und den grünen Gebietscharakter zu erhalten. Der Baumbestand ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht erhaltenswert (s. Kap. 1.6), steht der geplanten Bebauung entgegen und soll deshalb gefällt werden. Inwieweit der Erhalt einzelner, höherwertigerer Bestandsbäume am Rand des Plangebietes dennoch möglich ist, wird bis zur öffentlichen Auslegung abschließend geprüft. Die Festsetzungen dienen außerdem zur Aufwertung des Wohnumfelds bzw. zur Bereicherung des städtebaulichen Erscheinungsbildes, zur Verbesserung des Kleinklimas sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Förderung neuer Lebensräume für Pflanzen und Tiere. citiplan GmbH Seite 12 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung 28.04.2023 Vorentwurf Pflanzgebot: Je 300 m² nicht überbauter Grundstücksfläche ist mind. ein Baum 1. Ordnung mit einem Stammumfang von mind. 20-25 cm gemäß der Artenliste zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Dementsprechend sieht der Vorhaben- und Erschließungsplan etwa 14-15 Standorte für großkronige Bäume vor. Darüber hinaus sollen einige kleinere Bäume oder Sträucher gepflanzt werden. Es gelten die Eintragungen des Außenanlagenplans (Bestandteil des Vorhabenund Erschließungsplans). Die vorgesehenen Baumpflanzungen führen zu einem (partiellen) Schattenwurf auf Spiel- und Aufenthaltsflächen. Gleichzeitig bilden sie eine „Grüne Mitte“ und den Übergang zum Park „Unterer Kuhberg“. Dachbegrünung: Flachdächer und Tiefgaragendecken sind extensiv bzw. intensiv zu begrünen. Die notwendige Überdeckung mit durchwurzelbarem Pflanzsubstrat richtet sich nach der jeweiligen Bepflanzung. Durch die Dachbegrünung wird der Versiegelungsgrad teilweise kompensiert und das Mikroklima – durch Verdunstungskälte im Sommer – verbessert. Da begrünte Dachflächen zudem Regenwasser temporär speichern und zeitverzögert wieder abgeben, tragen sie auch zur Entlastung des Kanalnetzes bei. 1.6 Artenschutz Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Belange erfolgt durch das Büro für Landschaftsökologie Grom. Der Beurteilung nach sind dauerhafte artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben auszuschließen oder (nach derzeitigem Kenntnisstand) nicht zu erwarten. Um eine etwaige Nutzung der Gebäude durch Fledermäuse abschließend zu beurteilen, werden vertiefende Untersuchungen angestellt. Außerdem muss das Untersuchungsgebiet im Nordwesten erweitert werden; die Teilfläche von Flurstück 1991/2 ist bisher nicht betrachtet worden. Zur Vermeidung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG wird eine Bauzeitenregelung festgesetzt. Zudem gilt es, vorhandene Nisthilfen nach der Neubebauung wieder aufzuhängen und um 10 Höhlenbrüterkästen, 5 Halbhöhlenkästen sowie 5 Nisthilfen für den Mauersegler zu ergänzen. Der Baumbestand ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht erhaltenswert. 1.7 Baumgutachten Der Sachverständige für Garten- und Landschaftsbau Rolf Hagmeyer hat ca. 30 Bestandsbäume gesondert untersucht und die Wertigkeit wie folgt eingeschätzt: - 3 Bäume sind gering erhaltenswert (hoher Pflegerückstand) 9 Bäume sind mittel erhaltenswert (Pflegerückstand) citiplan GmbH Seite 13 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung - 28.04.2023 Vorentwurf 18 Bäume sind nicht erhaltenswert Die Verpflanzung der Bestandsbäume wird als unverhältnismäßig hoher Aufwand eingeschätzt. Der Untersuchungsbereich des Baumgutachtens muss im Nordwesten erweitert werden; die Teilfläche von Flurstück 1991/2 ist bislang nicht betrachtet worden. 1.8 Immissionsschutz Der Schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Heine + Jud (s. Anlage 6) zufolge führen Schallimmissionen durch Straßen- und Schienenverkehr bei den geplanten Wohngebäuden im nördlichsten Baufenster zur Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 sowie der Grenzwerte der 16. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und an der Nordwestfassade unmittelbar an der Römerstraße auch zu einer Überschreitung der Schwellenwerte der Gesundheitsgefahr. Auf die Untersuchungsergebnisse wird verwiesen. Durch die Überschreitungen werden an den betroffenen Wohngebäuden passive Lärmschutzmaßnahmen und / oder Maßnahmen der architektonischen Selbsthilfe notwendig. Maßgeblich sind die entsprechenden Eintragungen im Vorhaben- und Erschließungsplan. Die textlichen Festsetzungen beinhalten einzuhaltende Lärmpegelbereiche, Anforderung an Lüftungseinrichtungen sowie bauliche Schallschutzmaßnahmen für Außenwohnbereiche, um sicherzustellen, dass die Beeinträchtigungen durch den Verkehrslärm entscheidend reduziert werden und somit gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind. Abweichend von den getroffenen textlichen Festsetzungen kann der erforderliche Schallschutz alternativ auch durch andere, nachweislich geeignete Maßnahmen erreicht werden. Hingegen stehen aktive Schallschutzmaßnahmen aus städtebaulicher, technischer und finanzieller Sicht in keinem geeigneten Verhältnis. Eine Orientierung aller Aufenthaltsräume zu lärmabgewandten Gebäudeseiten ist angesichts der Grundstücksverhältnisse und der geplanten Bebauungskonzeption im Sinne einer flächeneffizienten Neubebauung und maßvollen Nachverdichtung nicht möglich. Im Bereich der Tiefgarage bzw. der Ein- und Ausfahrt (Gebäude-integriert) verursacht das geplante Bauvorhaben schließlich Lärmeinträge an sich selbst. Daraus resultiert eine unwesentliche Beeinträchtigung, die durch geeignete Maßnahmen nach dem Stand der Technik verringert werden kann. Diesbezüglich nennt das Schallschutzgutachten Beispiele. Weitere Lärmimmissionen sind nicht absehbar. In der Abwägung zwischen dem Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen und der Schaffung von zusätzlichem bezahlbaren, innerstädtischen Wohnraum werden die nach den erforderlichen Maßnahmen noch verbleibenden Einschränkungen für vertretbar erachtet. citiplan GmbH Seite 14 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung 1.9 28.04.2023 Vorentwurf Baugrunduntersuchung BauGrund Süd hat für das Plangebiet eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die bindigen Böden der Verwitterungsdecke sowie der darunter anstehenden Schwemmlehme und der Unteren Süßwassermolasse für die Versickerung nicht geeignet sind. Eine Schadstoffbelastung der Böden konnte nicht festgestellt werden. Für die Gründung der Wohngebäude / der gemeinsamen Tiefgarage in den Schwemmlehmen wird in Abhängigkeit von Setzungsdifferenzen eine Flächengründung (oder alternativ eine Flachgründung mit Einzel- und Streifenfundamenten) empfohlen. Die Baugrube kann in Bereichen mit geringem Grenzabstand voraussichtlich nur in Kombination mit einem Verbau ausgehoben werden; ggf. notwendige Verankerung erfordern das Einverständnis der jeweiligen Grundstückseigner. Der Oberbau von Verkehrsflächen ist frostsicherer auszugestalten. 1.10 Altlasten / Schadstoffe Arcadis Germany hat im Plangebiet eine orientierende Gebäudeschadstofferkundung durchgeführt und schadstoffbelastete Baustoffe / -materialien (Asbest, alte Mineralwolle, PCB, HBCD, Quecksilber, Altholz und mineralische Bauabfälle) dokumentiert. Beim Rückbau der Bestandsgebäude muss eine Schadstoffsanierung und Entsorgung der schadstoffbelasteten Baustoffe / -materialien erfolgen. 1.11 Kreislauf- / Abfallbewirtschaftung Gemäß § 3 Abs. 3 Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) soll bei geplanten Erdbaumaßnahmen ein Erdmassenausgleich erfolgen und der anfallenden Aushub vor Ort wiederverwendet werden. Für nicht verwendbare Aushubmassen gilt es, eine geeignete Entsorgung vorzusehen. Bei verfahrenspflichtigen Abbruch-, Teilabbruch- und Baumaßnahmen (prognostizierter Bodenaushub >500 m³) muss schließlich ein Abfallverwertungskonzept erstellt und durch die zuständige Abfallrechtsbehörde geprüft werden (§ 3 Abs. 4 LKreiWiG). 1.12 Kampfmittel Für die Flurstücke wurden Luftbildauswertungen zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung vorgenommen. Der Verdacht der Kontamination wurde nicht bestätigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. citiplan GmbH Seite 15 von 16 Stadt Ulm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ Begründung E. 28.04.2023 Vorentwurf Örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO Zur Sicherstellung der gestalterischen Zielsetzungen im Plangebiet werden örtliche Bauvorschriften nach § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als eigenständige Satzung festgesetzt. Gestaltungsanforderungen werden für Dachflächen und für Werbeanlagen definiert. Detaillierte Regelungen zu Material und Farbe der Fassaden und Dächer werden im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen. F. Flächen- und Kostenangaben Flächenbilanz Gesamtfläche 7.208,4 m² 100 Nettobauland (Allgemeines Wohngebiet) 6.379,9 m² 88,5 % Verkehrsfläche 828,5 11,5 % m² % Kosten Der Stadt Ulm entstehen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Römerstraße 119-139“ keine Kosten. Die Kosten für die Bearbeitung des Bebauungsplans werden vom Vorhabenträger als Veranlasser des Bebauungsplans vollständig getragen. citiplan GmbH Seite 16 von 16