Anlage 07 - Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Vorlage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Römerstraße 119 - 139" - Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -
Anlage 01 - Übersichtsplan
Anlage 02 - Planzeichnung Vorentwurf
Anlage 03 - Textliche Festsetzungen Vorentwurf
Anlage 04 - Begründung Vorentwurf
Anlage 05 - Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 06 - Schalltechnische Untersuchung
Anlage 07 - Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Anlage 08 - Baumgutachten
Anlage 09 - Geotechnischer Bericht
Anlage 10 - Orientierende Gebäudeschadstofferkundung
Anlage 11 - Antrag der Vorhabenträgerin
Beschlussvorlage
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Anlage 02 - Planzeichnung VorentwurfAnlage 03 - Textliche Festsetzungen VorentwurfAnlage 04 - Begründung VorentwurfAnlage 08 - BaumgutachtenAnlage 06 - Schalltechnische UntersuchungAnlage 10 - Orientierende GebäudeschadstofferkundungAnlage 01 - ÜbersichtsplanAnlage 09 - Geotechnischer BerichtAnlage 07 - Artenschutzrechtliche RelevanzprüfungAnlage 05 - Vorhaben- und ErschließungsplanBeschlussvorlageAnlage 11 - Antrag der Vorhabenträgerin
Bundesbau Baden-Württemberg Anlage 7 - GD 118/23 Projekt Römerstraße in Ulm - Abbruch und Neubebauung: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung des Vorhabens 7. Juni 2021 Bundesbau Baden-Württemberg Projekt Römerstraße in Ulm - Abbruch und Neubebauung: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung des Vorhabens 7. Juni 2021 Auftraggeber: Staatliches Hochbauamt Ulm Grüner Hof 2 89073 Ulm Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie Grom Vogelsangweg 22 88499 Altheim Bearbeitung: Josef Grom, Biologe Bruno Roth, Landschaftsökologe Titelfoto: Blick auf die Gebäude Römerstraße Nr. 123 bis 127 (21.04.2021) 1 Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung.................................................................................................. 3 2 Methodik ................................................................................................................................. 4 3 Wirkfaktoren des Vorhabens ................................................................................................... 4 4 Artenschutzrechtliche Beurteilung .......................................................................................... 6 4.1 Streng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-RL ....................................................... 6 4.2 Europäische Vogelarten ....................................................................................................... 6 4.3 Zusammenfassende Beurteilung .......................................................................................... 6 Anhang: Fotodokumentation 2 1 Anlass und Aufgabenstellung Das Projekt Römerstraße in Ulm sieht auf Flurstück 1991 den Abbruch der bestehenden Gebäude und eine Neubebauung vor. Im Hinblick auf den besonderen Artenschutz ist zu prüfen, ob durch das Vorhaben die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG tangiert werden. Hierzu fand am 21. April 2021 eine sog. Relevanzbegehung statt. Abb. 1: Lageplan (Vermessungsbehörde der Stadt Ulm) 3 2 Methodik Bei der Relevanzbegehung am 21.04.2021 wurden die bestehenden Gebäude und Gehölze auf artenschutzrechtlich relevante Strukturen kontrolliert. Die Untersuchung der Gebäude beschränkte sich dabei auf die von außen sichtbaren Strukturen. 3 Wirkfaktoren des Vorhabens Abbruch von 9 Wohnhäusern (s. Abb. 1 und Tab. 1) Artenschutzrechtliche Relevanz: Potenzielle Quartiere von Fledermäusen und Niststätten von gebäudebrütenden Vögeln Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von Gartenflächen mit Gehölzen (Abb. 2) Artenschutzrechtliche Relevanz: Kein Quartierangebot für Fledermäuse; potenzielle Brutplätze von Gehölzbrütern Tab. 1: Untersuchung der Gebäude Gebäude-Nr. Artenschutzrechtlich relevante Strukturen 119 EG mit Lamellenfensterläden; potenzielle Quartiere, Spalten hinter der Dachrinne; offenes Giebelfenster; Hohlräume hinter abgeplatztem Putz 121 EG mit Lamellenfensterläden; potenzielle Quartiere hinter Dachrinne, Sparren und Brandschutzelement (Ostseite) 123 EG mit Lamellenfensterläden; potenzielle Quartiere hinter Brandschutzelement 125 EG mit Lamellenfensterläden; potenzielle Quartiere hinter Brandschutzelement; Spalt zwischen Wand und Dach (Westseite) 127 EG mit Lamellenfensterläden; Höhlen an jedem Sparren auf der Ostseite (22 Stück); Nischen auf der Westseite; offenes Giebelfenster (Süd), Hohlräume hinter abgeplatztem Putz; Spalt hinter Firstscheibe und Spalt hinter Ortgang 131 EG mit Lamellenfensterläden; potenzielle Quartiere hinter Dachrinne und Brandschutzelement; Ostgiebel mit Loch im Putz 133 EG mit Lamellenfensterläden; potenzielle Quartiere hinter Dachrinne 135 EG mit Lamellenfensterläden; potenzielle Quartiere hinter Dachrinne und Brandschutzelement; Westgiebel mit Spechtlöchern in der Fassade 129 potenzielle Quartiere entlang Ortgang und hinter Firstscheibe; Spalten in den Ecken und zwischen Beton und Holz; auf der Ostseite befindet sich eine Höhle hinter einem Sparren 4 Abb. 2: Kartierung der Gehölze mit Angabe des Stammdurchmessers (M. 1:1.000) 5 4 Artenschutzrechtliche Beurteilung 4.1 Streng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-RL Fledermäuse Die Gebäude besitzen zahlreiche potenzielle Quartiere, die im Frühjahr und Sommer zur Übertagung oder als Wochenstuben genutzt werden können. Aufgrund der Nähe zur Donau kommt auch eine Nutzung von Rauhautfledermäusen als Männchen- und Paarungsquartiere auf dem Herbstzug in Betracht. Um einen Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 zu vermeiden, sind vertiefende Untersuchungen zu den Fledermäusen erforderlich. Zauneidechse Durch das Fehlen von geeigneten Saumstrukturen kann ein Vorkommen der Zauneidechse ausgeschlossen werden. Totholzkäfer Die Gehölze besitzen aufgrund ihres Alters und ihrer Struktur keine Relevanz für Totholzkäfer. Sonstige Arten Andere europarechtlich streng geschützten Tier- und Pflanzenarten sind hier nicht zu erwarten. 4.2 Europäische Vogelarten An den Gebäuden Nr. 125 und 127 wurden 3 Gemeinschaftsnester vom Haussperling festgestellt. Das Gebäude Nr. 129 wurde von der Kohlmeise als Neststandort genutzt. Gebäude 125 ist potenziell für den Mauersegler geeignet. Alle Gebäude weisen mehrere potenzielle Nistgelegenheiten für Nischenbrüter wie den Hausrotschwanz oder die Bachstelze und Höhlenbrüter wie Sperlinge, Kohl- und Blaumeise auf. Die Lärche (Gehölz Nr. 28) war das Revierzentrum einer Wacholderdrossel. Der Nistkasten an der Lärche war von einer Kohlmeise besetzt. Die übrigen Gehölze sind potenziell für Gehölzbrüter wie Amsel, Buchfink, Grünfink, Mönchsgrasmücke oder Stieglitz geeignet. 4.3 Zusammenfassende Beurteilung Der bestehende Baumbestand ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht erhaltenswert. Eine Umpflanzung einzelner Gehölze ist aus botanischer Sicht vorstellbar. Bezüglich der Gruppe der Ge6 hölzbrüter kann im urbanen Bereich davon ausgegangen werden, dass der Wegfall von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang i. S. von § 44 Abs. 5 BNatSchG gewährleistet bleibt. Bezüglich der Nischen- und Höhlenbrüter kann auf eine Bestandserfassung verzichtet werden, wenn die 3 vorhandenen Nisthilfen nach der Neubebauung von einer fachkundigen Person wieder aufgehängt und zusätzlich folgende neuen Nisthilfen an den Neubauten angebracht werden: 10 Höhlenbrüterkästen, 5 Halbhöhlenkästen und 5 Nisthilfen für den Mauersegler. Um die Tötung oder Verletzung von einzelnen Vogelindividuen zu vermeiden, dürfen die Gebäude nur außerhalb der Vogelbrutzeit von Mitte August bis Ende Februar abgerissen werden. Die Gehölze dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar gerodet werden. Um die Nutzung der Gebäude durch Fledermäuse zu beurteilen, sind vertiefende Untersuchungen erforderlich. Hierzu sollten während der Wochenstubenzeit von Juni bis Mitte Juli und während des Herbstzuges Ende August entsprechende Ausflugbeobachtungen durchgeführt werden. 7 Anhang 8 Fotodokumentation Abb. 3: Lamellenfensterläden als potenzielle Fledermausquartiere (21.04.2021) Abb. 4: Gartenfläche mit 2 Hochstamm-Obstbäumen (21.04.2021) 9 Abb. 5: Wohnhaus Nr. 135 mit Spechtlöchern in der Fassade (21.04.2021) Abb. 6: Gebäude Nr. 127 mit offenem Giebelfenster und Spalt hinter der Firstscheibe 10 Abb. 7: Ostseite von Gebäude Nr. 127 mit 22 Höhlenstrukturen (21.04.2021) Abb. 8: Mutmaßliches Brandschutzelement mit Spaltenangebot (21.04.2021) 11 Abb. 9: Mutmaßliches Brandschutzelement mit Spaltenangebot (21.04.2021) 12