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Anlage 1a

                                    
                                        Anlage 1a zu GD 112/23

Sanierungsgebiet „Weststadt II“
Erläuterungen zur MuF für FBA am 23.05.2023
Programmjahr: 2023

Programm, Laufzeit und Umgriff
Das ursprüngliche Sanierungsgebiet „Weststadt – Soziale Stadt“ wurde seit 1999 im BundLänder- Programm „Soziale Stadt“ gefördert. Im Dezember 2007 wurde das Sanierungsgebiet
um den Bereich „Dichterviertel“ erweitert. Der Förderzeitraum lief Ende 2010 aus.
Das Gebiet wurde 2010 mit verändertem Umgriff als Sanierungsgebiet „Weststadt II“ neu
beantragt, da die städtebaulichen Missstände insbesondere im öffentlichen Raum noch nicht
behoben waren. Mit Bescheid vom 02.03.2011 erfolgte die Aufnahme in das Bund-LänderProgramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für den Förderzeitraum 2011 bis 2019 mit einem
ersten Förderrahmen in Höhe von 2.000.000 €.
Durch weitere Aufstockungsanträge (zuletzt 2020) ist aktuell ein Förderrahmen in Höhe von
8.333.334 € bewilligt. Hiervon sind 8.255.349 € bis zum 30.04.2022 abgerufen.
Der Förderzeitraum endete am 30.04.2022.
Die Abrechnung mit Schlussbericht zur Gesamtmaßnahme erfolgt bis Sommer 2023.
Die Aufhebung der Sanierungssatzung ist für Herbst 2023 geplant.
Ziele und Schwerpunkte des Sanierungsgebiets
Die auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen von 2001 für die Ulmer Weststadt
entwickelten Sanierungsziele waren auch für den Gebietsumgriff „Weststatt II“ weiterhin gültig;
und lauten wie folgt:
 Nachhaltige Sicherung der Ulmer „Weststadt“ als innenstadtnahes Wohngebiet,
 Entwicklung einer Stadtteilmitte,
 Aufwertung der öffentlichen Platz- und Straßenräume und des Wohnumfeldes,
 Verbesserung der Verkehrssituation sowie der Fuß- und Radwegeverbindungen,
 Schaffung ausreichender Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche,
 Verbesserung der wohnortnahen Versorgung.
Planungen und Maßnahmen für das Jahr 2023
Im Gebiet „Weststadt II“ standen in den vergangenen Jahren der öffentliche Raum und die urbane
Innenentwicklung zur Schaffung von Wohnraum im Fokus der Stadtsanierung. Der überwiegende
Teil der Sanierungsziele, vor allem die Aufwertung des öffentlichen Raums, konnte im
Förderzeitraum erfolgreich umgesetzt werden. Ebenso wurden die Wohnraumschaffung und
Wohnraummodernisierung erfolgreich vorangebracht.
Die Maßnahme „Neugestaltung des Theodor-Heuss-Platzes“ konnte aufgrund der insgesamt
hohen Kosten bei niederer Förderquote nicht realisiert werden. Das Vorhaben endete mit
Abschluss der Entwurfsplanung. Die breit mit der Bewohnerschaft und den Fachabteilungen
abgestimmte Konzeption, die fundierte Durchleuchtung der Situation vor Ort und die akribisch

ermittelten Bedarfe sind jedoch eine wertvolle Grundlage für künftige Planungen rund um diesen
wirklich komplexen Verkehrsknoten.
Die Auftaktveranstaltung des bundesweiten Tags der Städtebauförderung 2023 findet in Ulm
statt. Die Bundesbauministerin wird vor Ort sein und sich persönlich ein Bild davon machen, wie
die Städtebauförderung den Ulmer Westen, das ehemalige Sorgenkind der Stadt, nachhaltig
vorangebracht und geprägt hat. Im Rahmen eines bunten Frühlingsfests rund um den AgnesSchultheiß-Platz finden so das Sanierungsgebiet „Weststadt II“ und insgesamt 22 Jahre
geförderte Stadtsanierung im Westen Ulms ihren würdigen Abschluss.