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Beschlussvorlage EBU

                                    
                                        Entsorgungs-Betriebe
der Stadt Ulm
Beschlussvorlage

Sachbearbeitung

EBU

Datum

05.07.2023

Geschäftszeichen

EBU-UG

Beschlussorgan

Betriebsausschuss Entsorgung

Behandlung

öffentlich

Betreff:

Deponie Donaustetten
- Erweiterung und Umwidmung von Deponieabschnitten -

Anlagen:

Planänderungen (Visualisierung)

Sitzung am 05.07.2023

TOP
GD 232/23

Anlage 1

Antrag:
Der Erweiterung und Umwidmung von Deponieabschnitten auf der Deponie Donaustetten wird
zugestimmt.

Thomas Mayer
Betriebsleiter

Zur Mitzeichnung an:
BM 3, C 3, GÖ/DO, OB

Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.

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Sachdarstellung:
Am 30.06.2015 hat der Betriebsausschuss Entsorgung dem Ausbau und Betrieb des
Verfüllabschnitts II der Deponie Donaustetten im Rahmen eines Betreibermodells zugestimmt (GD
282/15).
Im Oktober 2018 ist der Deponiebetrieb auf die „Donaustetten Deponie Betriebs GmbH & Co.KG“
(Betriebs KG), bestehend aus den Firmen Häußler, Donaustetten und Geiger, Oberstdorf
übergegangen. Der Vertrag zwischen der EBU und der Betriebs KG sieht im Wesentlichen vor, dass
 die Stadt Ulm Genehmigungsinhaberin der Deponie Donaustetten bleibt
 die Betriebs KG die Deponie im Bereich der Verfüllabschnitte I und II plant, baut und
einschließlich Nachsorge betreibt
 die EBU den Bau und Betrieb überwachen
 bei einem restlichen Deponievolumen von ca. 360.000 m³ und einem Jahresvolumen von
durchschnittlich 18.000 m³ die Betriebsphase auf 20 Jahre (somit bis 2038) festgeschrieben
wird.
Zwischenzeitlich wurde der Verfüllabschnitt VA II.1 durch die Betriebs KG ausgebaut. Am
13.04.2022 fand die feierliche Eröffnung des Deponieabschnitts im Beisein des Ortschaftsrates und
Betriebsausschusses Entsorgung statt. Die Planungen zum Ausbau der Basisabdichtung für den VA
II.2 sowie die Endverfüllung und Rekultivierung des VA I laufen.
Die Anlieferungsmengen haben sich seit Übernahme des Betriebs wie nachfolgend dargestellt
entwickelt. Vertragsgemäß wurden bis zum 1. Quartal 2023 84.895 m³ Deponat (Bauschutt zur
Beseitigung und betriebliche Verwertungsmengen, z.B. Wegebau) verfüllt. Des Weiteren wurde
noch ca. 35.172 m³ Material für den Bau der Basisabdichtung angeliefert.
Jahr
Q4/2018
2019
2020
2021
2022
Q1/2023

Deponat
m³
2.082
18.811
18.007
18.889
22.358
4.748
84.895

Basisabdichtung
m³
1.818
7.998
4.961
10.896
9.499
0
35.172

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat im März 2021 den Entwurf der
Landesdeponiekonzeption Baden-Württemberg vorgelegt, welche Teil des nächsten
Abfallwirtschaftsplans werden soll. Zwischen Umweltministerium und den kommunalen
Landesverbänden wurde vereinbart, dass diese Deponiekonzeption als Planungsgrundlage für die
künftig benötigten Deponiekapazitäten herangezogen wird.
Trotz Intensivierung der Abfallvermeidung und der Verwertung von Abfällen werden auch
zukünftig Deponien benötigt. Die vom Land untersuchten Entwicklungsszenarien zeigen auf, dass
das Aufkommen an Bauabfällen weiter ansteigen wird. Die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger werden daher aufgefordert, die laufenden Aktivitäten zur Schaffung neuer
Deponiekapazitäten aktiv voranzutreiben und neue Planungen zu initiieren. Dies gilt insbesondere
auch für eine solche dynamische Stadt mit reger Bautätigkeit wie die Stadt Ulm.

-3Aufgrund der langen Planungs-, Genehmigungs- und Ausbauzeiten sind die geforderten
Aktivitäten frühzeitig zu starten. Anstelle der Erschließung neuer Deponiestandorte ist die
Erhöhung bereits bestehender Deponien dabei das bessere Mittel. Da die Rekultivierung des VA I
ansteht, wurde daher bereits jetzt die weitere Entwicklung der Deponie und eine Erhöhung der
Deponie um 2 m und um 4 m untersucht. Dadurch könnte ohne größere Investitionen zusätzliches
Verfüllvolumen gewonnen werden und die Laufzeit des VA II um ca. 10 Jahre verlängert werden.
Außerdem wurde die Neumodellierung des Deponiekörpers geprüft. Aktuell ergibt sich entlang der
Nordseite der Deponie eine unzweckmäßige Verformung des Deponiekörpers, welche sich
ungünstig auf das Verfüllvolumen und die Bau- und Betriebskosten auswirkt. Daher bestehen
Überlegungen, den Deponiekörper auf der nordwestlichen Seite bis an den Recyclinghof mit
Gartenabfallplatz heranzuführen (Variante 1) oder diesen sogar an die nordöstliche Ecke in den
Bereich des Teilabschnitts VA II.3 zu verlegen (Variante 2). Dieses zusätzliche Deponievolumen
würde zu einer weiteren Laufzeitverlängerung des VA II um ca. 9 Jahre führen. Durch die
Neumodellierung wird der Deponiekörper homogener und fügt sich durch eine natürlichere Form
später besser ins Landschaftsbild ein.
Eine Verlegung des Wertstoffhofes kommt für die Stadt allerdings nur in Frage, wenn der neue
Standort grundstückstechnisch entsprechend der Laufzeit der Deponie gesichert ist und die
Verlegung kostenneutral erfolgt und weder Baukosten noch höhere Betriebskosten auf die EBU
zukommen. Diese Kostenneutralität wird seitens des Deponiebetreibers in Aussicht gestellt, obwohl
durch Variante II lediglich 25.000 m³ Deponievolumen gewonnen werden. Konkrete Zahlen und
Bedingungen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit liegen den EBU jedoch noch nicht vor.
Für den aktuellen Wertstoffhof mit Gartenabfallplatz besteht ein unbefristeter Mietvertrag, der
allerdings jederzeit kündbar ist. Mit dem Grundstückseigentümer wurde bereits vor über einem Jahr
Kontakt wegen der Befestigung des Gartenabfallplatzes aufgenommen (aktuell findet die
Sammlung von saftendem Grüngut rechtskonform in flüssigkeitsdichten Containern statt), die
Realisierung wurde im Hinblick auf die neuen Deponieplanungen verschoben. Hier würden
entsprechende Kosten auf die EBU zukommen. Außerdem wurde im Zuge der Erschließung des
Baugebiets „Beim Brückle“ der Anschluss des Recyclinghofs an die Wasserversorgung und
Entwässerung gebaut. Der bestehende Wertstoffhof ist aus Sicht der EBU auch für die Zukunft
grundsätzlich gut aufgestellt.
Für die dargestellten Deponieänderungen ist ein Plangenehmigungsverfahren erforderlich. Aus
verfahrensökonomischen Gründen soll in diesem Verfahren auch bereits die Umwidmung des
planfestgestellten Verfüllabschnitts III von einer Erddeponie in eine Deponie der Klassen DK I und
DK 0 beantragt werden. Die Umwidmung ist erforderlich, da für die Deponierung (Beseitigung) von
unbelastetem Erdaushub kein Bedarf mehr besteht, sondern dieser künftig nach
Kreislaufwirtschaftsgesetz und Deponieverordnung zu verwerten ist. Der Ausbau des
Verfüllabschnitts III wird dabei erst in Angriff genommen, wenn die Verfüllung des VA II dem Ende
zugeht (ca. +/- 2050).
Die EBU schlagen daher vor, die bestehenden Verfüllabschnitte I und II um 4 m zu erhöhen. Für die
Neumodellierung des Deponiekörpers schlägt die Verwaltung vor, die Variante 2 einschließlich
Verlagerung von Wertstoffhof und Gartenabfallplatz weiterzuverfolgen. Dies allerdings nur unter
der Voraussetzung, dass wie oben beschrieben das Grundstück für die Laufzeit der Deponie
gesichert wird sowie Verlagerung und Betrieb für die EBU kostenneutral bleibt. Sollte das im
Vorfeld der Beantragung nicht vertraglich absicherbar sein, wird die Verwaltung eine Umsetzung
gemäß Variante 1 verfolgen. Darüber hinaus soll der Verfüllabschnitt III in eine DK 0/DK I-Deponie
umgewidmet werden. Diese Planänderungen werden beim Regierungspräsidium Tübingen
beantragt.

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