Entsorgungs-Betriebe
der Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
EBU
Datum
05.07.2023
Geschäftszeichen
EBU-GS
Vorberatung
Betriebsausschuss Entsorgung
Sitzung am 05.07.2023
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 19.07.2023
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Abwasserwirtschaft
Gewerbegebiet Stockert - innere und äußere Erschließung
- Baubeschluss -
Anlagen:
Lageplan Übersicht
Bauwerksplan
Kostenberechnung
GD 235/23
(digital)
(digital)
(digital)
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Antrag:
Genehmigung der Planung und Zustimmung zur Erschließung des Gewerbegebietes Stockert mit
Kosten von 4.500.000,- Euro.
Thomas Mayer
Betriebsleiter
Zur Mitzeichnung an:
BM 1, BM 3, C 3, OB, RPA, ZSD/SB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
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Sachdarstellung:
Die Stadt Ulm erschließt im Ulmer Norden das Gewerbegebiet Stockert. Das Gebiet liegt nördlich
von Jungingen und wird durch die Bundesautobahn A 8, die Bahnlinie Ulm-Stuttgart und die
Landesstraße L 1165 Ulmer Straße begrenzt.
Das Gebiet mit einer Größe von ca. 5 ha wird im modifizierten Trennsystem entwässert. Das
Niederschlagswasser der Dachflächen und geringverschmutzen Hofflächen (z.B.
Mitarbeiterparkplätze) wird in einem Regenwasserkanal zu einer Versickerungsmulde abgeleitet
und dort versickert. Das Schmutzwasser wird zusammen mit dem stärker belasteten
Niederschlagswasser (z.B. Straßen- und Hofflächen) in einem Mischwasserkanal gesammelt und zur
Kläranlage weitergeleitet.
Zum Bau der Regenwasserbeseitigung sind 320 m Kanal DN 500 bis DN 800 sowie der Bau eines
Versickerungsbeckens nördlich der Bebauung an der Grenze zur Autobahn notwendig. In dem
Versickerungsbecken mit einer Fläche von 1.500 m² erhält das versickernde geringbelastete
Niederschlagswasser durch die Passage einer belebten Bodenschicht eine Vorbehandlung und wird
ins Grundwasser eingeleitet.
Das gesammelte Schmutz und belastete Regenwasser wird über 425 m Mischwasserkanäle (DN
600 bis DN 1000) aus dem Gebiet abgeleitet und an den bestehenden Mischwasserkanal
angeschlossen, der vom Gewerbegebiet Mergelgrube in Richtung Jungingen an der Bahnlinie
entlang verläuft. Zur Begrenzung des Mischwasserzuflusses auf den bestehenden Kanal wird das
Regenrückhaltebecken Stockert neu erstellt. Das Becken speichert bei Regenwetter den
Mischwasserzufluss und leitet ihn gedrosselt in die weiterführende Kanalisation ein. Eine Entlastung
an dem Bauwerk findet nicht statt.
Die Regenwasserbehandlung erfolgt im Regenüberlaufbecken Jungingen. Dort wird in einer
zukünftigen Maßnahme die dort bestehende Mischwasserbehandlung erweitert und optimiert.
Das Regenrückhaltebecken Stockert wird als offenes Betonbecken mit einem nutzbaren Volumen
von ca. 1.800 m³ auf einer Fläche gegenüber der Zufahrt zum Gewerbegebiet errichtet.
Das Becken wird zur Energiegewinnung mit einer Photovoltaik Anlage überdacht. Die elektrische
Leistung beträgt ca. 60 kWp. Da der eigene Anlagenstromverbrauch sehr gering ist wird die Anlage
als Volleinspeisung in das öffentliche Netz betrieben. Die Amortisationszeit liegt bei 20 Jahren. Die
Abnahmeregelung und die Förderfähigkeit der Anlage werden in der Detailplanung weiter
ausgearbeitet. Zusätzlich zur ökologischen Energiegewinnung reduziert sich durch die Beschattung
des Beckens die temperaturbedingte Bauwerks- und Abwasserbelastung.
Die Versickerung des Niederschlagswassers ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird
parallel beantragt.,
Die Umsetzung erfolgt in Abschnitten. Im vorliegenden Antrag sind alle Abschnitte enthalten. Der
letzte Abschnitt der Gebietserschließung kann erst erfolgen, wenn das vorhandene
Versickerungsbecken der Autobahnentwässerung nach Fertigstellung der AutobahnAusbauabschnittes Ulm-Ost bis Kreuz Ulm/Elchingen zurückgebaut wurde. Die Kosten für die
Erschließung des verbleibenden Bauabschnittes nach Fertigstellung der Autobahn sind in den
berechneten Kosten nicht enthalten. Der Abschnitt kann erst nach Fertigstellung des
Autobahnausbaus in etwa 7-10 Jahren erfolgen.
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Der Bau des Regenrückhaltebeckens ist für Ende 2023 vorgesehen. Der Bau der inneren
Erschließung und dem Anschluss an das Regenrückhaltebecken erfolgt als koordinierte Maßnahme
mit den Projektbeteiligten ab 2024.
Die Kosten für die innere und äußere Erschließung sowie den Bau des Versickerungs- und des
Regenrückhaltebeckens belaufen sich nach Kostenberechnung vom 30.05.2023
auf 4.500.000,- Euro.
Kostendeckung:
Im Wirtschaftsplan 2023 sind 1.500.000,- Euro eingeplant. Die weiteren Mittel sind in der
langfristigen Finanzplanung für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen und werden fortgeschrieben.
Wirtschaftsplan 2023
(80.000.764):
1.500.000,- Euro
Liquiditätsplan mit Investitionsübersicht 2024 (Entwurf)
2.100.000,- Euro*
Liquiditätsplan mit Investitionsübersicht 2025 (Entwurf)
900.000,- Euro*
* Die Planraten 2024 und 2025 werden bei der Aufstellung des Liquiditätsplans mit
Investitionsübersicht 2024 berücksichtigt.
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