Entsorgungs-Betriebe
der Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
EBU
Datum
05.07.2023
Geschäftszeichen
EBU-UG
Beschlussorgan
Betriebsausschuss Entsorgung
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Abfallwirtschaftskonzept
- Bericht über die Annahme von Sperrmüll und Grünabfällen -
Anlagen:
-
Sitzung am 05.07.2023
TOP
GD 231/23
Antrag:
Den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Thomas Mayer
Betriebsleiter
Zur Mitzeichnung an:
BM 3, C 3, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1. Beschlüsse/Anträge des Gemeinderats
-
Betriebsausschuss Entsorgung am 06.04.2022 (GD 097/22)
Betriebsausschuss Entsorgung am 05.07.2022 (GD 236/22)
Betriebsausschuss Entsorgung am 23.11.2022 (GD 414/22)
2. Einleitung
Bereits bei der Vorstellung der Abfallgebührenkalkulation in der Sitzung vom 24.11.2021 wurde
auf den starken Anstieg der Sperrmüll- und Grünabfallmengen und mögliche Ursachen
hingewiesen.
Am 06.04.2022 haben die EBU einen umfassenden Bericht hierzu vorgelegt. Demnach sind die
Sperrmüllmengen seit der Einführung des Scan-Verfahrens im Jahr 2017, welches zunächst eine
Reduzierung der Anlieferungsmengen zur Folge hatte, wieder deutlich, und zwar um 56%,
angestiegen. Gleiches gilt für die Altholzmengen, die ebenfalls wieder stark zugenommen haben.
Während die Landesabfallbilanz Baden-Württemberg im Jahr 2020 durchschnittlich 23 kg
Sperrmüll/EW*a auswies, waren es in Ulm 38 kg/EW*a. Als Ursache wurden die großzügigen
Freimengen in Ulm (8 m³/a) und die geringen Gebühren (10 € erst ab der 7. Anlieferung)
ausgemacht, welche zu einer Verlagerung vom Umland, das deutlich niedrigere Pro-KopfSperrmüllmengen hat, hin zu den Ulmer Recyclinghöfen führt.
Die gleiche Entwicklung zeigten die Grünabfallmengen, die in Ulm mit 90 kg/EW*a ebenfalls höher
als der baden-württembergische Durchschnitt sind und deutlich über denen vergleichbarer
Stadtkreise liegen.
Aufgrund der hohen Abfallmengen und steigender Verwertungskosten mussten Maßnahmen zur
Konsolidierung der Abfallgebühren ergriffen werden.
In der Sitzung vom 05.07.2022 wurden dazu folgende Änderungen diskutiert und beschlossen:
Begrenzung der Zahl der Freianlieferungen von Sperrmüll und Altholz aus Haushalten auf vier
Freianlieferungen bis 1 m³
Begrenzung der Zahl der Freianlieferungen von Sperrmüll und Altholz aus Gewerbe auf zwei
Freianlieferungen bis 1 m³
Erhöhung des Entgelts für gebührenpflichtige Anlieferungen auf 25 €
Eine Sperrmüllabholung (2 m³) wird nur noch für Privathaushalte angeboten
Entsprechend der Diskussion vom 06.04.2022 werden Grünabfälle weiterhin gebührenfrei
angenommen
Aus dem Gremium wurden flankierende Maßnahmen (z.B. stärkere Kontrollen) vorgeschlagen,
um die Herkunft der Abfälle besser zu überprüfen.
Die entsprechende Gebührenkalkulation und Satzungsänderung wurde im Betriebsausschuss
Entsorgung am 23.11.2022 vorberaten und vom Gemeinderat am 14.12.2022 beschlossen.
-33. Erfolgskontrolle
Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung wurde mit umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit
begonnen, bestehend aus der Verteilung von Info-Blättern an alle Besucher der Recyclinghöfe,
Pressemitteilungen, Radio- und Fernsehberichten und Informationen über die Homepage, MyMüllApp und Social Media. Die Bevölkerung wurde auch darüber informiert, dass der Zugang zu den
Recyclinghöfen und Gartenabfallplätzen entsprechend der bestehenden Benutzungsordnung
künftig nur noch mit dem aktuellen Abfallbescheid und Ausweispapieren möglich ist. Anhand von
Fallkonstellationen wurde eine umfangreiche FAQ-Liste erstellt und auf den Recyclinghöfen und der
EBU-Homepage bereitgestellt.
In Folge der zum 1.1.2023 umgesetzten Änderungen kam es zu Beschwerden, die sich fast
ausschließlich gegen die Einlasskontrollen richteten. U.a. gingen auch Beschwerden von NichtUlmern ein, da diese keinen Zutritt mehr erhielten.
Allerdings waren auch sehr viele positive Stimmen zu verzeichnen, die Verständnis und
Unterstützung für die Eingangskontrollen äußerten. Selbst die Presse kommentierte die
Maßnahmen mit den Worten „Die EBU tun das Richtige“.
Auch die Auswertung und der Vergleich der Anlieferungsmengen von jeweils Januar bis April des
Jahres zeugen vom Erfolg der Maßnahme:
So wurden von Januar bis April 2023 bei Sperrmüll, Altholz und Bauschutt rund 50 % weniger
Mengen als im gleichen Zeitraum 2021 auf den Recyclinghöfen angeliefert. Zum
Vergleichszeitraum 2022 betrug der Rückgang rund 35 %.
Beim Grünabfall wurden bis April 2023 im Vergleich zu 2021 rund 33 % weniger und im Vergleich
zu 2022 rund 31 % weniger Gartenabfälle auf den Recyclinghöfen abgegeben. Hier ist jedoch eine
gewisse Verlagerung zu den zahlreichen nicht überwachten Häckselplätzen festzustellen, bei denen
verstärkt auch unerlaubterweise außerhalb der Öffnungszeiten Grünabfälle abgelagert werden.
Besonders auffällig ist auch die Reduzierung von Abfallmengen bei z.B. Hartkunststoffen oder
Altfenstern. Diese Abfallströme werden auf den Ulmer Recyclinghöfen nicht gescannt, da
gebührenfrei; in den umliegenden Landkreisen sind diese Abfälle jedoch gebührenpflichtig. Der
deutliche Rückgang um 26 % (zu 2021) bzw. 18 % (zu 2022) bei Hartkunststoffen und 37 % (zu
2021) bzw. 29 % (zu 2022) bei Altfenstern beweist, dass die möglichst lückenlosen
Eingangskontrollen Erfolg zeigen, da bisher ein nicht unerheblicher Teil offensichtlich aus den
umliegenden Landkreisen stammte. Deshalb ist der Abfallgebührenbescheid und Ausweis in jedem
Fall – auch bei der Anlieferung gebührenfreier Abfälle und Wertstoffe – vorzulegen, denn auch
diese Fraktionen verursachen Entsorgungskosten (Verwertungs- und Logistikkosten) für die Ulmer
Gebührenzahler.
-4-
Anlieferungsmengen Jan-Apr (in t)
2000
1800
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Sperrmüll
Altholz
Bauschutt
2021
2022
Grünabfall
Kunststoff
Altfenster
2023
Bereits von Januar bis April 2023 konnten - gemessen an den oben genannten Abfallfraktionen rund 110.000 € an Verwertungskosten eingespart werden, hinzu kommen noch die Einsparungen
durch weniger Transporte und Containerbereitstellungen. Hochgerechnet auf 2023 könnten sich
im Vergleich zu 2021 um rund 400.000 € geringere Verwertungskosten, zuzüglich Einsparungen
durch weniger Logistikaufwand, abzeichnen.
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4. Weiteres Vorgehen
Aufgrund des Erfolges der Eingangskontrollen sollen diese fortgesetzt werden, auch da die Gründe
für eine Kontrolle der Anliefernden, nämlich
reduzierte Öffnungszeiten in umliegenden Landkreisen (dagegen in Ulm täglich geöffnet)
gebührenpflichtige Tatbestände in umliegenden Landkreisen (dagegen in Ulm z.T.
gebührenfrei)
Bürger kommen in Unkenntnis der geographischen Grenzen auf die Ulmer Recyclinghöfe (z.B.
Bescheid des zum 1.1.2023 gegründeten Abfallwirtschaftsbetriebs Alb-Donau-Kreis enthält den
Hinweis, dass damit „kostenfrei Sperrmüll im Entsorgungszentrum angeliefert werden kann“,
zahlreiche Besucher aus dem Alb-Donau-Kreis wollten bereits mit diesem Bescheid auf den
Ulmer Recyclinghöfen Sperrmüll abgeben)
weiterbestehen.
Für das Recyclinghofpersonal stellen die Eingangskontrollen eine große Herausforderung dar.
Beleidigungen bis hin zu körperlichen Bedrohungen sowie sich den Anweisungen des Personals zu
widersetzen sind an der Tagesordnung. Diese Fälle werden von EBU mit Hilfe der Bußgeldstelle
konsequent als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Dennoch sind die Beschäftigten mit Engagement
dabei, da mittel- bis langfristig positive Effekte erwartet werden:
Reduzierung der Arbeitsbelastung (ohne die zahlreichen Auswärtigen gehen die
Besucherzahlen mittelfristig auf ein erträgliches Maß zurück)
Weniger Konflikte auf dem Hof, da unberechtigte Kunden bereits am Tor zurückgewiesen
werden
Langfristiger erzieherischer Effekt (Einlasskontrollen werden zur Normalität, dadurch künftig
weniger Konflikte)
Ein Wegfall der Eingangskontrollen würde auf Unverständnis der Beschäftigten stoßen
(„Anstrengungen waren umsonst“) und eine ggf. spätere Wiederaufnahme erneut erhebliches
Konfliktpotenzial bergen.
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